Eigenstaendige Betriebsratswahl jetzt anerkannt

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Eigenstaendige Betriebsratswahl jetzt anerkannt
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Bezirk Südhessen Fachbereich Handel
Rheinstraße 50  64283 Darmstadt   06151 / 39 08 39
Mitteilung an die Medien
Toom/Rewe-Center Darmstadt
Eigenständige Betriebsratswahl
jetzt anerkannt
Darmstadt, 12. Februar 2014 – Die eigenständige Wahl des Betriebsrates im
Toom/Rewe-Center Darmstadt kann jetzt (hoffentlich) ungehindert vorbereitet werden. Dafür sorgte das gestern bei der Betriebsratsvorsitzenden Ulrike Glomp eingetroffene kurze Schreiben der Geschäftsleitung der Rewe Markt GmbH Zweigniederlassung Mitte: Sie übersandte nicht nur die vom Wahlvorstand der Filiale bereits
vor Wochen angeforderte so genannte „Wählerliste“, das Verzeichnis aller im Markt
Beschäftigten, sondern hat gleichzeitig auch den vom Darmstädter Betriebsrat „gebildeten Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestätigt“.
Damit könnten die monatelangen, teils heftigen und emotional geführten Auseinandersetzungen zwischen dem Betriebsrat des am 1. Mai 2013 zu Rewe übergegangenen
Toom-Marktes und der Rewe-Geschäftsleitung beigelegt werden. Noch bis vor gut einer Woche weigerte diese sich vehement, die Fortexistenz der betrieblichen Interessenvertretung des Centers Darmstadt anzuerkennen und lehnte jede eigenständige Betriebsratswahl dort ab. Ein mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di im November letzten Jahres abgeschlossener Tarifvertrag eröffnete die Lösung:
Der ehemalige Toom-Markt, das heutige Rewe-Center wird wie die Filialen in Höchberg/Würzburg und in Lingen „ausgegliedert“, so dass diese weiterhin selbständig einen Betriebsrat am Ort wählen können.
Mit dieser Entscheidung der Rewe-Geschäftsleitung könnte gleichzeitig das für den 17.
April 2014 vor dem Arbeitsgericht Köln terminierte Verfahren zum Erhalt des
Betriebsrates in Darmstadt hinfällig werden. Wie ein weiteres Dutzend Betriebsräte
anderer ehemaliger Toom-Filialen hatte auch das Darmstädter Gremium den Rechtsweg beschritten, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob sein Mandat durch die Übernahme von Toom durch Rewe automatisch erloschen sei. Die Rücknahme der Klage
setzt natürlich voraus, dass die Betriebsratswahl jetzt endlich ohne Störungen organisiert werden kann und die Gewählten künftig ihre Mitbestimmungsrechte ohne Einmischung von außen wahrnehmen können.
Nähere Informationen: Horst Gobrecht,  0160 / 901 606 36