Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2
Transcrição
Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2
Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2 Das Baugesetzbuch erlaubt allen Betroffenen Bürgern – und das sind im Falle von Langenhorn 73 alle Hamburger – den öffentlich ausliegenden B-Plan einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Diese Stellungnahmen können bei der BSU in Wilhelmsburg 'zur Niederschrift' oder schriftlich auf dem Postwege (nicht per E-Mail!!) an die BSU abgegeben werden. Alle Stellungnah-men/Einwendungen müssen bis zum 19. Dezember bei der BSU eingegangen sein. An die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Um eine Anregung zu geben, geben wir im Folgenden einige Formulierungen für Stellungnahmen wieder, die als Anregung gedacht sind. Jede Einwendung sollte möglichst individuell formuliert sein. Mieter, Mieterschutz, steigende Mieten Wir wenden gegen den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Langenhorn 73 ein, dass er nur davon ausgeht, dass keine Eigentumswohnungen gebaut werden werden, dies aber nicht festlegt Der B-Plan Langenhorn 73 (Städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt nicht den Kündigungsschutz für alle Mieter unter 65 Jahre, und die auch keine Härtefälle sind. Der B-Plan Langenhorn 73 (Städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt nicht die Mieter, die den Revers der Vermieter nicht unterschrieben haben. Der Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass im Städtebaulichen Vertrag der ohnehin unzureichende Kündigungsschutz der Mieter nicht mitberücksichtigt wurde, sondern nur als Petitum ohne rechtliche Relevanz angeheftet wurde. Wir wenden gegen den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Langenhorn 73 ein, dass gar nicht festgelegt ist, wie viele neue Mietwohnungen gebaut werden und in welchen Wohnungsgrößen. Wenn ich die Presse richtig verstanden habe (Ergebnisse der Anfragen von Herrn Duge von den Grünen) ist auch gar nicht festgelegt, dass auch nur eine einzige Sozialwohnung gebaut wird. Wir sind erschüttert: Wenn nicht für mehr bezahlbaren Wohnraum, wofür wurde ein gültiger Bürgerentscheid dann evoziert? Landschaftsprogramm Wir wenden ein: Durch die Umwidmung von jetzt "Gartenstadtcharakter" zu "Etagenwohnen" im Landschaftsprogramm nimmt die Qualität des Wohnumfeldes, des gesamten Quartiers ab! Artenschutz (Tiere und Bäume) Das Gutachten zum Artenschutz für den Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht Säugetiere wie den Igel und Maulwurf, obwohl sie doch geschützte Arten sind. Wir wissen von Igeln in den Mietergärten (z.b. im Tarfenbööm und Wulffsgrund ) und fordern eine nachholende Begutachtung. Im Gutachten zum Artenschutz für den Bebauungsplan Langenhorn 73 werden Feldsperlinge nur als "potentiell vorhanden" geführt. Ich sehe und höre immer wieder Trupps von Feldsperlingen in Gärten, Knicks, Gebäuden im Wulffsgrund, Tarfenbööm, Wulffstwiete und sie vermehren sich auch. Daher fordere Sie auf, eine Begutachtung darüber nachzuholen und - wie bei den Mauerseglern - Nistkästen anzubringen, um den Schaden für die Tiere zu begrenzen. Ich stelle fest, dass nicht alle Bäume, die tatsächlich vorhanden sind, im Bebauungsplan Langenhorn 73 aufgeführt sind, bzw. dass die Zuordnung, ob zum Plangebiet gehörig oder nicht, meiner Meinung nach teilweise falsch ist. Ein Beispiel ist der Laubbaum, der als zum Plangebiet gehörig am südlichen Tarfenbööm eingezeichnet ist, der aber richtigerweise zu einer privaten Garagenanlage gehört. Im Gutachten zum Bebauungsplan Langenhorn 73 wurde empfohlen, zum Schutz von eher Nadelbaum abhängigen Vogelarten (z.b. Schwanzmeise, Haubenmeise) größere Nadelbäume zu erhalten. Ich erkenne vierzehn Bäume, die in Ihrem Plan zur Ermittlung des baubedingten Baumverlustes zur Fällung vorgesehen sind. Lediglich dreiundzwanzig sollen erhalten bleiben (stehen alle im nördlichen Teil). Das kommt mir zu wenig vor, um diese Empfehlung zu beachten. Könnte nicht auch z.B. die Fichte zwischen den Häusern Tarfenbööm 15 und 17, die nicht innerhalb eines Baufensters stehen würde, erhalten bleiben? Würde auch wieder ein Anteil Nadelbäume bei der Neuanpflanzung gepflanzt werden? Wir freuen uns jedes Jahr an den wiederkehrenden Mauerseglern, die gefährdete Arten sind. Auch im Gutachten zum Bebauungsplan zu Langenhorn 73 wird eine größere Kolonie erwähnt. Durch den Abriss ihrer Nistnischen und den Neubau mit Lärm u.a. ist eine Vertreibung dieser empfindlichen Vögel zu befürchten. Ich wende ein, dass allein Nisthilfen nicht ausreichen, um eine Vertreibung zu verhindern. Wie vermeiden Sie eine Bautätigkeit während der Brutzeit, wie das Gutachten es empfiehlt? Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass im Gutachten Amphibien wegen "fehlendem Laichgewässer" im Bebauungsplangebiet nicht berücksichtigt werden. Ich wende ein, dass in Anwohnergärten solche Laichgebiete jedoch bestehen. Amphibien wie die Erdkröte und der Grasfrosch wandern: 1.5 km bzw. 2 km von den Laichgewässern in die Umgebung. Deshalb müssen sie berücksichtigt werden! Im Artenschutzgutachten zu Langenhorn 73 wird auch das Vorkommen von Fledermäusen untersucht. Ich wende ein: wir wohnen wenige Meter vom Plangebiet entfernt und haben jedes Jahr Zwergfledermäuse in Rollädenkästen und Federmausnisthilfen, diese ziehen auch Junge groß. Unter den Straßenlaternen in der Nähe alter Bäume kann man die Fledermäuse im Sommer auch sehen. Feuerwehrzufahrten Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt überhaupt nicht, wo genau welche Feuerwehrzufahrten liegen.Ich wende gegen den Bebauungsplan Langenhorn H73 ein, dass dringende Anregungen des Bezirksamtes HH-Nord zur Sicherung im Brandfall (Gebäude sollten wegen fehlender Rettungsweg anstatt viergeschossig nur dreigeschossig gebaut werden) nicht beachtet wurden. Ich wende gegen den Bebauungsplan Langenhorn H73 ein, dass dringende Anregungen des Bezirksamtes HH-Nord zur Sicherung im Brandfall (Gebäude sollten wegen fehlender Rettungsweg anstatt viergeschossig nur dreigeschossig gebaut werden) nicht beachtet wurden. Verschattung Wir wenden ein: Der Bebauungsplanentwurf Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass an mehren Stellen Gebäude verschattet werden. Der Bebauungsplan Langenhorn 73 geht nicht darauf ein, dass auf der Öffentlichen Plandiskussion vom 12.6.2012 von Bürgern auf eine Verschattung hingewiesen wurde. Es wurde vom Versammlungsleiter versprochen, dass diese Anregungen bearbeitet werden, der Plan hat sich aber nicht geändert. Parken Verkehrssituation, Lärm Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine ausgewiesenen Ersatzparkplätze während der Bauphase. Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht die Mehrbelastung der Zu- und Abflussstraßen durch das Bauvorhaben Diekmoorweg (Langenhorn 72). Auch die Verbindung zur Polizeiwache im Wördenmoorweg ist betroffen. Jetzt ist nur ein einspuriger Fahrweg vorhanden. (es ist jetzt schon schwierig einzuscheren, wenn Polizei im Einsatz hinter meinem Auto ist und blinkt). Der B-Plan 73 berücksichtigt nicht (das Verkehrsgutachten ist aus 2008/9) die Zunahmen der Verkehrsflüsse aus dem Norden über die Langenhorner Ch. (Knotenpunkt, Kreisel Ochsenzoll). Wir beobachten eine zunehmende Steigerung. Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht in den Straßen: Wulffsgrund, Tarfenbööm, Johannes-Böse Weg, Reekamp und Wördenmoorweg die zu erwartenden und bestehenden Ab-und Zuflüsse von Kraftfahrzeugen. Der Bebauungsplan Langenhorn 73 regelt nicht, dass die Straßen: Wulffsgrund, Tarfenbööm, Johannes-Böse Weg, Reekamp und Wördenmoorweg kleine, einspurige Nebenstraßen sind. Sie sind schmal und eng, wegen der reduzierten Verkehrsfläche (parkende Autos). Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass die genannten Straßen als Schleichwege genutzt werden, besonders bei erhöhtem Verkehrsaufkommen der Langenhorner Ch., die auch gerne immer wieder als Alternative zum Umfahren und als Abkürzung genutzt wird, als im Stau zu stehen. Das ist eine unzumutbare Mehrbelastung der Anwohner und unserer Kinder. Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass die genannten Straßen als Kita- und Schulwege genutzt werden, bei erhöhtem Verkehrsaufkommen und als zukünftige Baustraßen ist das eine sehr große Verkehrsgefährdung und Verkehrsunsicherheit. Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine Fahrradwege bzw. Fahrradstreifen. Ich bin erschüttert darüber und wende gegen den Bebauungsplan Langenhorn 73 ein, dass im benachbarten Diekmoorweg eine neue Bebauung geplant ist (Langenhorn 72), die aber im Verkehrsgutachten) leider gar keine Rolle bei der Berechnung der zu erwartenden Verkehrsbelastung spielt! Der Wördenmoorweg, einer der überforderten einspurig zu nutzenden Verkehrszu- und -abflüsse für Langenhorn 73, verbindet - wie Sie wissen - beide Gebiete und ist eine Zufahrt für die Polizeiwache am Wördenmoorweg. Ich bin Anwohner einer der kleinen Wohnstraßen, die den Verkehrszu- bzw. -abfluss für die geplante neue Siedlung bewältigen sollen. Ich bin sehr besorgt und habe Angst um den sicheren Schulweg meiner Kinder, weil diese kleinen Straßen, einseitig beparkt, nur einspurig befahrbar sind, aber dann unverhältnismäßig mehr Verkehr aufnehmen sollen! Können die Kinder dann gar nicht mehr Fahrrad fahren? Was ist dann mit den alten Leuten und übrigen Fußgängern der Umgebung z.B. auf dem Weg zum Langenhorner Markt oder den Kindern des Ansgar Kindergartens? Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine Ampeln und Zebrastreifen im Bebauungsgebiet. Der B-Plan berücksichtigt nicht, wo und wann und wie lange Zeit die Baustraßen eingerichtet werden. Daraus resultiert weiterer zunehmender Lärm wegen der Baufahrzeuge für Mieter und Anwohner über Jahre hinweg. Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht die genaue Angabe von zusätzlichen Parkmöglichkeiten innerhalb der Wulffschen Siedlung z.B. Parkbuchten. Der P-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, die genaue Angabe von neu gebauten Tiefgaragenstellplätzen. Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, ob es einem freigestellt wird, einen Tiefgaragenstellplatz zu nehmen. Der P-Plan berücksichtigt nicht, dass beim Bau eines neuen Hauses auf dem jetzigen großen Parkplatz der Wulffschen Siedlung, Ecke Wulffsgrund/Tannenzuschlag, Zwischen Hausnummer 20 + 26 große Parkplatznot aufkommt, wenn diese für die Stellplatzmieter wegfällt. Der B-Plan berücksichtigt nicht die zu erwartenden und jetzt schon bestehenden Parkplatzprobleme im Umfeld (angrenzende Nachbarstraßen) und in den oben genannten Straßen. Tiefgaragenzufahrten Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass auf der ÖPD vom 12.6.2013 versprochen wurde, dass die Tiefgaragenausfahrten innerhalb des Bebauungsplangebietes liegen sollten. Uns liegen darüber keine Informationen vor, obwohl es versprochen wurde. Der B-Plan berücksichtigt nicht die zu erwartenden und jetzt schon bestehenden Parkplatzprobleme im Umfeld (angrenzende Nachbarstraßen) und in den oben genannten Straßen. Der P-Plan berücksichtigt nicht, dass beim Bau eines neuen Hauses auf dem jetzigen großen Parkplatz der Wulffschen Siedlung, Ecke Wulffsgrund/Tannenzuschlag, Zwischen Hausnummer 20 + 26 große Parkplatznot aufkommt, wenn diese für die Stellplatzmieter wegfällt. Der P-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, die genaue Angabe von neu gebauten Tiefgaragenstellplätzen. Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, ob es einem freigestellt wird, einen Tiefgaragenstellplatz zu nehmen. Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine ausgewiesenen Ersatzparkplätze während der Bauphase. Der B- Plan Langenhorn 73 regelt nicht, wo die Zufahrten der Tiefgarageneinfahrten gebaut werden. Es wird verschoben auf das Baugenehmigungsverfahren, bei dem die Bürger keinen Einfluss mehr nehmen können. Dagegen sprechen wir einen Einwand aus. Wir wollen als Anwohner informiert werden. Schäden an benachbarten Häusern Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, wie eventuelle Schäden an benachbarten Häusern aufgenommen und reguliert werden: Begutachtung vor Baubeginn? Wer zahlt das Gutachten? Wer begutachtet und begleicht Fassadenschäden oder noch weitere, neu dazukommende Schäden? Der B-Plan Langenhorn 73 bietet keine Entschädigungsregelung (an Häusern, Bäumen, Zäunen und Straßenlaternen usw.) für Anwohner über Jahre hinweg, besonders in den Baustraßen