Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2

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Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2
Einwendungen nach Baugesetzbuch § 3, 2
Das Baugesetzbuch erlaubt allen Betroffenen Bürgern – und das
sind im Falle von Langenhorn 73 alle Hamburger – den
öffentlich ausliegenden B-Plan einzusehen und Stellungnahmen
dazu abzugeben. Diese Stellungnahmen können bei der BSU in
Wilhelmsburg 'zur Niederschrift' oder schriftlich auf dem
Postwege (nicht per E-Mail!!) an die BSU abgegeben werden.
Alle Stellungnah-men/Einwendungen müssen bis zum 19.
Dezember bei der BSU eingegangen sein.
An die
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Amt für Landes- und Landschaftsplanung,
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Um eine Anregung zu geben, geben wir im Folgenden einige
Formulierungen für Stellungnahmen wieder, die als Anregung
gedacht sind. Jede Einwendung sollte möglichst individuell
formuliert sein.
Mieter, Mieterschutz, steigende Mieten
Wir wenden gegen den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Langenhorn 73 ein, dass er nur davon ausgeht, dass keine
Eigentumswohnungen gebaut werden werden, dies aber nicht
festlegt
Der B-Plan Langenhorn 73 (Städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt nicht den Kündigungsschutz für alle Mieter unter 65 Jahre,
und die auch keine Härtefälle sind.
Der B-Plan Langenhorn 73 (Städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt nicht die Mieter, die den Revers der Vermieter nicht unterschrieben haben.
Der Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass im Städtebaulichen Vertrag der ohnehin unzureichende Kündigungsschutz der
Mieter nicht mitberücksichtigt wurde, sondern nur als Petitum
ohne rechtliche Relevanz angeheftet wurde.
Wir wenden gegen den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Langenhorn 73 ein, dass gar nicht festgelegt ist, wie viele
neue Mietwohnungen gebaut werden und in welchen Wohnungsgrößen. Wenn ich die Presse richtig verstanden habe (Ergebnisse
der Anfragen von Herrn Duge von den Grünen) ist auch gar nicht
festgelegt, dass auch nur eine einzige Sozialwohnung gebaut
wird. Wir sind erschüttert: Wenn nicht für mehr bezahlbaren
Wohnraum, wofür wurde ein gültiger Bürgerentscheid dann evoziert?
Landschaftsprogramm
Wir wenden ein: Durch die Umwidmung von jetzt "Gartenstadtcharakter" zu "Etagenwohnen" im Landschaftsprogramm nimmt
die Qualität des Wohnumfeldes, des gesamten Quartiers ab!
Artenschutz (Tiere und Bäume)
Das Gutachten zum Artenschutz für den Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht Säugetiere wie den Igel und Maulwurf, obwohl sie doch geschützte Arten sind. Wir wissen von
Igeln in den Mietergärten (z.b. im Tarfenbööm und
Wulffsgrund ) und fordern eine nachholende Begutachtung.
Im Gutachten zum Artenschutz für den Bebauungsplan Langenhorn 73 werden Feldsperlinge nur als "potentiell vorhanden" geführt. Ich sehe und höre immer wieder Trupps von Feldsperlingen in Gärten, Knicks, Gebäuden im Wulffsgrund, Tarfenbööm,
Wulffstwiete und sie vermehren sich auch. Daher fordere Sie auf,
eine Begutachtung darüber nachzuholen und - wie bei den Mauerseglern - Nistkästen anzubringen, um den Schaden für die Tiere
zu begrenzen.
Ich stelle fest, dass nicht alle Bäume, die tatsächlich vorhanden
sind, im Bebauungsplan Langenhorn 73 aufgeführt sind, bzw.
dass die Zuordnung, ob zum Plangebiet gehörig oder nicht, meiner Meinung nach teilweise falsch ist. Ein Beispiel ist der Laubbaum, der als zum Plangebiet gehörig am südlichen Tarfenbööm
eingezeichnet ist, der aber richtigerweise zu einer privaten Garagenanlage gehört.
Im Gutachten zum Bebauungsplan Langenhorn 73 wurde empfohlen, zum Schutz von eher Nadelbaum abhängigen Vogelarten
(z.b. Schwanzmeise, Haubenmeise) größere Nadelbäume zu erhalten. Ich erkenne vierzehn Bäume, die in Ihrem Plan zur Ermittlung des baubedingten Baumverlustes zur Fällung vorgesehen sind. Lediglich dreiundzwanzig sollen erhalten bleiben (stehen alle im nördlichen Teil). Das kommt mir zu wenig vor, um
diese Empfehlung zu beachten. Könnte nicht auch z.B. die Fichte
zwischen den Häusern Tarfenbööm 15 und 17, die nicht innerhalb eines Baufensters stehen würde, erhalten bleiben? Würde
auch wieder ein Anteil Nadelbäume bei der Neuanpflanzung gepflanzt werden?
Wir freuen uns jedes Jahr an den wiederkehrenden Mauerseglern,
die gefährdete Arten sind. Auch im Gutachten zum Bebauungsplan zu Langenhorn 73 wird eine größere Kolonie erwähnt.
Durch den Abriss ihrer Nistnischen und den Neubau mit Lärm
u.a. ist eine Vertreibung dieser empfindlichen Vögel zu befürchten. Ich wende ein, dass allein Nisthilfen nicht ausreichen, um
eine Vertreibung zu verhindern. Wie vermeiden Sie eine Bautätigkeit während der Brutzeit, wie das Gutachten es empfiehlt?
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass im Gutachten Amphibien wegen "fehlendem Laichgewässer" im Bebauungsplangebiet nicht berücksichtigt werden. Ich wende ein, dass in Anwohnergärten solche Laichgebiete jedoch bestehen. Amphibien
wie die Erdkröte und der Grasfrosch wandern: 1.5 km bzw. 2 km
von den Laichgewässern in die Umgebung. Deshalb müssen sie
berücksichtigt werden!
Im Artenschutzgutachten zu Langenhorn 73 wird auch das Vorkommen von Fledermäusen untersucht. Ich wende ein: wir wohnen wenige Meter vom Plangebiet entfernt und haben jedes Jahr
Zwergfledermäuse in Rollädenkästen und Federmausnisthilfen,
diese ziehen auch Junge groß. Unter den Straßenlaternen in der
Nähe alter Bäume kann man die Fledermäuse im Sommer auch
sehen.
Feuerwehrzufahrten
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt überhaupt nicht, wo
genau welche Feuerwehrzufahrten liegen.Ich wende gegen den
Bebauungsplan Langenhorn H73 ein, dass dringende Anregungen des Bezirksamtes HH-Nord zur Sicherung im Brandfall (Gebäude sollten wegen fehlender Rettungsweg anstatt viergeschossig nur dreigeschossig gebaut werden) nicht beachtet wurden.
Ich wende gegen den Bebauungsplan Langenhorn H73 ein, dass
dringende Anregungen des Bezirksamtes HH-Nord zur Sicherung im Brandfall (Gebäude sollten wegen fehlender Rettungsweg anstatt viergeschossig nur dreigeschossig gebaut werden)
nicht beachtet wurden.
Verschattung
Wir wenden ein: Der Bebauungsplanentwurf Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass an mehren Stellen Gebäude verschattet
werden.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 geht nicht darauf ein, dass
auf der Öffentlichen Plandiskussion vom 12.6.2012 von Bürgern
auf eine Verschattung hingewiesen wurde. Es wurde vom Versammlungsleiter versprochen, dass diese Anregungen bearbeitet
werden, der Plan hat sich aber nicht geändert.
Parken
Verkehrssituation, Lärm
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine ausgewiesenen
Ersatzparkplätze während der Bauphase.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht die
Mehrbelastung der Zu- und Abflussstraßen durch das Bauvorhaben Diekmoorweg (Langenhorn 72). Auch die Verbindung zur
Polizeiwache im Wördenmoorweg ist betroffen. Jetzt ist nur ein
einspuriger Fahrweg vorhanden. (es ist jetzt schon schwierig einzuscheren, wenn Polizei im Einsatz hinter meinem Auto ist und
blinkt).
Der B-Plan 73 berücksichtigt nicht (das Verkehrsgutachten ist
aus 2008/9) die Zunahmen der Verkehrsflüsse aus dem Norden
über die Langenhorner Ch. (Knotenpunkt, Kreisel Ochsenzoll).
Wir beobachten eine zunehmende Steigerung.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht in den
Straßen: Wulffsgrund, Tarfenbööm, Johannes-Böse Weg, Reekamp und Wördenmoorweg die zu erwartenden und bestehenden
Ab-und Zuflüsse von Kraftfahrzeugen.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 regelt nicht, dass die Straßen: Wulffsgrund, Tarfenbööm, Johannes-Böse Weg, Reekamp
und Wördenmoorweg kleine, einspurige Nebenstraßen sind. Sie
sind schmal und eng, wegen der reduzierten Verkehrsfläche (parkende Autos).
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass die
genannten Straßen als Schleichwege genutzt werden, besonders
bei erhöhtem Verkehrsaufkommen der Langenhorner Ch., die
auch gerne immer wieder als Alternative zum Umfahren und als
Abkürzung genutzt wird, als im Stau zu stehen. Das ist eine unzumutbare Mehrbelastung der Anwohner und unserer Kinder.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass die
genannten Straßen als Kita- und Schulwege genutzt werden, bei
erhöhtem Verkehrsaufkommen und als zukünftige Baustraßen ist
das eine sehr große Verkehrsgefährdung und Verkehrsunsicherheit.
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine Fahrradwege
bzw. Fahrradstreifen.
Ich bin erschüttert darüber und wende gegen den Bebauungsplan
Langenhorn 73 ein, dass im benachbarten Diekmoorweg eine
neue Bebauung geplant ist (Langenhorn 72), die aber im Verkehrsgutachten) leider gar keine Rolle bei der Berechnung der zu
erwartenden Verkehrsbelastung spielt! Der Wördenmoorweg, einer der überforderten einspurig zu nutzenden Verkehrszu- und
-abflüsse für Langenhorn 73, verbindet - wie Sie wissen - beide
Gebiete und ist eine Zufahrt für die Polizeiwache am Wördenmoorweg.
Ich bin Anwohner einer der kleinen Wohnstraßen, die den Verkehrszu- bzw. -abfluss für die geplante neue Siedlung bewältigen
sollen. Ich bin sehr besorgt und habe Angst um den sicheren
Schulweg meiner Kinder, weil diese kleinen Straßen, einseitig
beparkt, nur einspurig befahrbar sind, aber dann unverhältnismäßig mehr Verkehr aufnehmen sollen! Können die Kinder dann
gar nicht mehr Fahrrad fahren? Was ist dann mit den alten Leuten und übrigen Fußgängern der Umgebung z.B. auf dem Weg
zum Langenhorner Markt oder den Kindern des Ansgar Kindergartens?
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine Ampeln und Zebrastreifen im Bebauungsgebiet.
Der B-Plan berücksichtigt nicht, wo und wann und wie lange
Zeit die Baustraßen eingerichtet werden. Daraus resultiert weiterer zunehmender Lärm wegen der Baufahrzeuge für Mieter und
Anwohner über Jahre hinweg.
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht die genaue Angabe von zusätzlichen Parkmöglichkeiten innerhalb der Wulffschen Siedlung z.B. Parkbuchten.
Der P-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, die genaue Angabe von neu gebauten Tiefgaragenstellplätzen.
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, ob es einem
freigestellt wird, einen Tiefgaragenstellplatz zu nehmen.
Der P-Plan berücksichtigt nicht, dass beim Bau eines neuen Hauses auf dem jetzigen großen Parkplatz der Wulffschen Siedlung,
Ecke Wulffsgrund/Tannenzuschlag, Zwischen Hausnummer 20 +
26 große Parkplatznot aufkommt, wenn diese für die Stellplatzmieter wegfällt.
Der B-Plan berücksichtigt nicht die zu erwartenden und jetzt
schon bestehenden Parkplatzprobleme im Umfeld (angrenzende
Nachbarstraßen) und in den oben genannten Straßen.
Tiefgaragenzufahrten
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, dass auf der
ÖPD vom 12.6.2013 versprochen wurde, dass die Tiefgaragenausfahrten innerhalb des Bebauungsplangebietes liegen sollten.
Uns liegen darüber keine Informationen vor, obwohl es versprochen wurde.
Der B-Plan berücksichtigt nicht die zu erwartenden und jetzt
schon bestehenden Parkplatzprobleme im Umfeld (angrenzende
Nachbarstraßen) und in den oben genannten Straßen.
Der P-Plan berücksichtigt nicht, dass beim Bau eines neuen Hauses auf dem jetzigen großen Parkplatz der Wulffschen Siedlung,
Ecke Wulffsgrund/Tannenzuschlag, Zwischen Hausnummer 20 +
26 große Parkplatznot aufkommt, wenn diese für die Stellplatzmieter wegfällt.
Der P-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, die genaue Angabe von neu gebauten Tiefgaragenstellplätzen.
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, ob es einem
freigestellt wird, einen Tiefgaragenstellplatz zu nehmen.
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt keine ausgewiesenen
Ersatzparkplätze während der Bauphase.
Der B- Plan Langenhorn 73 regelt nicht, wo die Zufahrten der
Tiefgarageneinfahrten gebaut werden. Es wird verschoben auf
das Baugenehmigungsverfahren, bei dem die Bürger keinen Einfluss mehr nehmen können. Dagegen sprechen wir einen Einwand aus. Wir wollen als Anwohner informiert werden.
Schäden an benachbarten Häusern
Der B-Plan Langenhorn 73 berücksichtigt nicht, wie eventuelle
Schäden an benachbarten Häusern aufgenommen und reguliert
werden: Begutachtung vor Baubeginn? Wer zahlt das Gutachten?
Wer begutachtet und begleicht Fassadenschäden oder noch weitere, neu dazukommende Schäden?
Der B-Plan Langenhorn 73 bietet keine Entschädigungsregelung
(an Häusern, Bäumen, Zäunen und Straßenlaternen usw.) für Anwohner über Jahre hinweg, besonders in den Baustraßen