74.82 KB - Gemeinde Eching
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GEMEINDE ECHING In öffentlicher Sitzung am Dienstag, 29.07.2014 gefasste Beschlüsse des Gemeinderates TOP 5.01 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2014 Beschluss: 22:0 „Die Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 24.06.2014 wird zurückgestellt.“ TOP 05.02 Ablauf des Stromkonzessionsvertrages zum 31.12.2014; Festlegung des geänderten Verfahrensbriefs Der Vorsitzende berichtet, dass diese Thematik in der heutigen Sitzung noch nicht behandelt werden kann, da die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die notwendigen Unterlagen zur Anpassung des Vergabeverfahrens erst bis ca. Mitte / Ende August 2014 zusammenstellen kann. Eine außerturnusmäßige Gemeinderatssitzung ist dazu nun am 02.09.2014 um 19:00 Uhr angesetzt. TOP 05.03 - 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eching-West“ - Abwägung der in der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen Erneuter Feststellungsbeschluss Beschluss: 17:4 (angenommen) „Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen in die Flächennutzungsplanänderung einzuarbeiten. Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eching-West“ i.d.F. vom 29.07.2014 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Flächennutzungsplanänderung die Genehmigung nach § 6 BauGB beim Landratsamt Freising zu beantragen.“ TOP 05.04 Erlass der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Eching (Informations-Freiheits-Satzung) Beschluss: 4:18 (abgelehnt) „In § 4 wird in einem zusätzlichen Absatz 6 die Überlassung von Sitzungsunterlagen / Beschlussvorlagen für die Zuhörer von Sitzungen geregelt.“ Beschluss: 22:0 „Die Gemeinde Eching erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der aktuell geltenden Fassung die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Ge- -2– meinde Eching (Informations-Freiheits-Satzung). § 14 „Kosten“ wird dahingehend ergänzt, dass auf Antrag dem Antragsteller vorab die Höhe der Kosten mitzuteilen sind.“ TOP 05.05 Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Eching über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Beschluss: 21:1 (angenommen) „Die Gemeinde Eching erlässt aufgrund des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der aktuell geltenden Fassung die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Eching über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.“ TOP 05.06 Künftige Handhabung von Sitzungsunterlagen für Zuhörer von Sitzungen Beschluss: 21:1 (angenommen) „Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Aufwand für die Erstellung von zwei Beschlussvorlagen (Beschlussvorlage Gemeinderat + Beschlussvorlage Zuhörer) zu ermitteln. Des Weiteren soll anhand eines beispielhaften Tagesordnungspunktes ein Muster für diese zwei Beschlussvorlagen erstellt werden.“ TOP 05.07 Zuschussantrag BRK Eching Beschluss: 22:0 „Die Gemeinde Eching bewilligt dem BRK Eching für den Bau einer Fahrzeughalle einen Zuschuss in Höhe 40.000 Euro. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt in zwei Raten.“ TOP 05.08 Bekanntgaben und Anfragen Bekanntgaben a) Haushalt 2014 – Zwischenbericht zur finanziellen Entwicklung Die Kämmerin gibt zum laufenden Haushalt 2014 ihren Zwischenbericht zur finanziellen Entwicklung mit Stand 07.07.2014 bekannt. b) Schreiben Älter werden in Eching e.V. vom 27.06.2014 zum Realisieren von Mehrgenerationen Wohnprojekten: Der Vorsitzende gibt den Eingang des Schreibens des Vereins Älter werden in Eching e.V. bekannt. Eine Kopie des Schreibens wurde auch den Gemeinderäten in der Sitzung überreicht. Der Verein regt an, dass auch in Eching in den derzeit laufenden Neubaugebieten ein „Mehrgenerationen Wohnen“ realisiert werden sollte. Der Verein möchte nun so ein Projekt „anstoßen und begleiten“, ohne selbst Träger oder Bauherr zu sein. Der Vorsitzende führt dazu aus, dass ein solches Projekt im Zuge der Grundstücksvergaben zu behandeln wäre. c) Entwicklungskonzept zum Hollerner See: Der Vorsitzende erinnert an den Antrag des Stadtrates von Unterschleißheim, zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für den Hollerner See. Dieser Antrag wurde den -3– Fraktionen / Gruppierungen zur internen Beratung weitergeleitet. Diese Thematik sollte nun nach der Sommerpause im Gemeinderat beraten werden. In der kommenden Sitzung des BPU-Ausschusses am 05.08.2014 wird nun der Antrag der MKU betreffend Tektur des Bereiches Erholungsgebiet – zweiter Bauabschnitt – zur wasserrechtlichen Genehmigung behandelt werden. Anfragen a) Herr Böhm regt an, am Hollerner See, im nördlichen Bereich entlang der Starkstromtrasse, eine Reitspur anzulegen. Er habe dazu bereits mit dem Vorstand des Reitvereins Hollern Kontakt aufgenommen. Diese würden eine solche „Reitspurtrasse“ am Hollerner See begrüßen. Der Vorsitzende antwortet, dass im Erholungsgebiet gemäß der dazu erlassenen Nutzungssatzung das Reiten nicht erlaubt ist. Hier nun wieder in Teilbereichen eine solche Nutzung zuzulassen, ist problematisch und mit Schwierigkeiten bei einer Realisierung verbunden. Er regt zur Anfrage an, einen konkreten Vorschlag für eine solche Reitspur der Gemeinde vorzulegen, damit dies dann geprüft werden kann. b) Frau Lebich regt an, dass die Gemeinde eine neue Feinstaub-Messung an der Ortsdurchfahrt in Auftrag geben sollte (z. B. am westlichen Ortseingang vom Kreuzhof her). Außerdem frägt sie nach, ob sich die Grenzwerte seit den letzten Messungen verändert haben. Der Vorsitzende antwortet dazu, dass die letzten Messungen des Landesamtes für Umweltschutz in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführt wurden. Die Messungen wurden in dem Kreuzungsbereich Paul-Käsmaier-Straße / Staatsstraße 2053 Richtung A9 durchgeführt. Damals wurden die Grenzwerte nicht erreicht. Er sagt zu, bei den zuständigen Stellen nachzufragen, ob sich inzwischen die Grenzwerte verändert haben. Er weist darauf hin, dass bei der Ortsdurchfahrt im westlichen Teil die Verkehrsbelastung bereits deutlich niedriger ist, gegenüber der vorgenannten Kreuzung mit der PaulKäsmaier-Straße. c) Frau Martin frägt nach, ob inzwischen bereits Ergebnisse zur Nutzung der alten Schule an der Unteren Hauptstraße durch Vereine, Volkshochschule u. A. vorliegen. Der Vorsitzende antwortet, dass bezüglich der künftigen Nutzung dieses Gebäudes noch Gespräche geführt werden und Ergebnisse derzeit auch noch nicht vorliegen. d) Frau Dr. Hirschmann bringt vor, dass in Günzenhausen der Einmündungsbereich Sternstraße / Hörenzhauserstraße für die Verkehrsteilnehmer sehr problematisch und gefährlich sei. Sie regt daher an, dort einen Verkehrsspiegel anzubringen. Vom Vorsitzenden wird eine Überprüfung zugesagt. e) Frau Dr. Hirschmann bringt die gefährlichen Ausfahrten vom Rewe-Supermarkt in die Schlesierstraße in Erinnerung. Gemäß einer kürzlichen Beobachtung sei hier eine Gefahr für die Schulkinder auf dem Gehweg zu beobachten, da dieser die ReweAusfahrten kreuzt. Sie regt an, den Gehweg dort farblich bei den Ausfahrten zu markieren, um die Gehwegnutzung sicherer zu machen. Vom Vorsitzenden wird eine Überprüfung zugesagt. f) Frau Dr. Hirschmann möchte in Bezug auf die Diskussion zum Erlass der neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat in der letzten Sitzung (betreffend § 30 „Anfragen“) darauf hinweisen, dass hier keine Einschränkungen gegeben seien und daher der Einwand von Herrn Schindlmayr nicht zutreffe. g) Herr Gürtner erkundigt sich zum Sachstand bezüglich der zweiten Begutachtung zur Rathaussanierung. Der Vorsitzende antwortet, dass ggf. in der BPU-Sitzung im September das Ergebnis dieses zweiten Gutachtens vorgestellt werden kann. -4– h) Herr Eckert erkundigt sich zum Sachstand bezüglich des Antrages der Grünen für Geschäftsordnung des Gemeinderates. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Thematik noch nicht abschließend überprüft wurde.