Diabetes im Beruf und Strassenverkehr

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Diabetes im Beruf und Strassenverkehr
Diabetes im Beruf und
Strassenverkehr
DIABETES und BERUF(SWAHL)
Diabetiker sollten generell die Möglichkeit erhalten,
den Beruf auszuüben, der ihren Neigungen,
Begabungen, praktischen Fähigkeiten und ihrer
Ausbildung entspricht.
Einschränkungen sollten die Ausnahme bleiben und
nur dann notwendig werden, wenn bestimmte
Bedingungen des Berufes oder des Diabetes dies
erforderlich machen (Selbst- oder
Fremdgefährdung, Folgeschäden des Diabetes)
DIABETES und BERUFSLEBEN
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Früher:
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Starre Berufsvorgabelisten
Lebenslang ausgeübte starre Tätigkeit
Starre Therapieschemata
DIABETES und BERUFSLEBEN
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Heute
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Individuelle Beurteilung eines jeden Einzelnen
hinsichtlich Fähigkeiten und Neigungen
Wechselnde Anforderungen im Laufe eines
Berufslebens, das stellt auch größere Flexibilität
in der Tätigkeit dar
Variable Therapieoptionen, auf wechselnde
Situationen abstimmbar
Rechtliche Grundlagen
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EG-Richtlinie (12.6.1989)
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
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Arbeitsschutzgesetz (7.8.1996)
Umsetzung der EG-Richtlinie. Jeder Betrieb muss mit einem
Betriebsarzt zusammenarbeiten
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Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Vorschrift für die ärztliche Beurteilung der
Polizeidiensttauglichkeit
Diensttauglichkeit des Zolldienstes
Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr
Öffentlicher Dienst
Rechtliche Grundlagen
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Bei Neueinstellung und Bewerbung muss Diabetes
nicht generell angegeben werden, es sei denn es
greifen andere gesetzliche Regelungen ( LKWFahrer; Polizei; Zoll)
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Anerkannte Schwerbehinderungen müssen derzeit
noch angegeben werden, wenn man danach gefragt
wird. Ansonsten ist eine Angabe nur notwendig,
wenn eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit
vorliegt. Evtl. Änderung durch
Antidiskriminierungsgesetz
Rechtliche Grundlagen
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Beamtenrecht / öffentlicher Dienst
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Kein genereller Ausschluß für Diabetiker
Aber Anforderungen an Qualität des
Stoffwechsels; Kooperation; Folgeschäden
Meist amtsärztliches oder fachärztliches
Gutachten
Rechtliche Grundlagen
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Feuerwehr
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Neubewerber nach FwDV 300 generell nicht
feuerwehrdiensttauglich
Bei Auftreten der Erkrankung im Beruf,
Einzelfallprüfung ratsam
Rechtliche Grundlagen
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Polizeidienst:
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PDV 300: Diabetiker generell nicht
polizeidiensttauglich
Bei Auftreten im Beruf eingeschränkt dienstfähig,
jedoch länderunterschiedlich.
Bei Hypogefahr kein Dienst mit der Waffe
Rechtliche Grundlagen
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Seedienst
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Seedienstuntauglich, durch
Einzelfallbegutachtung aber Ausnahmen möglich
Rechtliche Grundlagen
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Bundeswehr
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ZDV 46/1
 nicht wehrdienstfähig
Rechtliche Grundlagen
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Schichtdienst
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Mit angepaßter ICT oder Pumpe möglich
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
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Akut
 Hypo
Wann kann es zum Auftreten einer Hypo
kommen
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
Wann kann das gefährlich sein
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Personenbeförderung
Waffengebrauch
Überwachungsfunktion ( Bahn; Luftfahrt…)
Arbeiten mit Absturzgefahr
Einzelarbeiten
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen

Chronisch
 Folgeschäden:
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Augen: Sehstörungen
Nieren: Fehlende Entgiftung
Nerven: Fehlende Sensibilität
Verletzungsgefahr mit evtl. schlecht heilenden
Wunden
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
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Wann kann das gefährlich sein
Hitzearbeit ( Niere )
Überdruck ( Retinopathie )
Nervengiftige Substanzen ( Chemie )
Umgang mit Erregern
Hygienisch problematische Bereiche
(Kanal…)
Daher:
 Berufswahl ist immer eine ganz individuell
Entscheidung, wie auch beim NichtDiabetiker
 Auch der Diabetiker muß Vor-und Nachteile
eines Berufs für seine spezielle Situation
abwägen und dann entscheiden
Rechtliche Grundlagen
DDG hat
„Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher
Möglichkeiten von Personen mit Diabetes “
herausgegeben
Darin wird versucht, Berufe und Tätigkeitsbereiche hinsichtlich Hypogefahr
und Diabeteseinstellung aufzuschlüsseln
Gutes Instrument bei Erstberatung zum Beispiel beim Diabetologen

Bei der Berufsberatung sollten im Idealfall ein Arbeitsmediziner
und ein Diabetologe zusammenarbeiten

Die „ 12 Gebote“
Voraussetzungen für eine verantwortbare Eignungsbeurteilung
eines Menschen mit Diabetes in einem Beruf, bei dessen
Ausübung eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung auftreten
kann. Diese Vorbedingungen berücksichtigen letztendlich die
Gefährdung durch eine Hypo, es soll gewährleistet werden , dass
die Hypogefährdung möglichst gering ist .
Die „ 12 Gebote“
1.
2.
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5.
6.
7.
Nachweisbare Zusammenarbeit von Patient, Diabetologe,
Betriebsarzt
Gute Stoffwechseleinstellung (HbA1c und BZ)
BZ-Selbstmessung und Doku
Demo BZ-Messung und Insulingabe vor Ort
Gute, zuverlässige Mitarbeit des Pat. (Termine immer
eingehalten!)
Nachweis einer geeigneten Schulung
Bestätigung aller beteiligten Ärzte, dass zuletzt keine schwere
Hypo und keine FS bestehen
Die „ 12 Gebote“
8.
Gute Kenntnis des Arbeitsplatzes, keine Gefahr für Dritte
durch leichte Hypos
9. Möglichkeit der Tätigkeitseinschränkung oder -unterbrechung
bei Therapieneueinstellung oder -änderung (Beruf mit breitem
Tätigkeitsfeld sinnvoll)
10. Regelmäßige arbeitsmedizinische und diabetologische
Kontrollen (alle 6-12 Monate)
11. Information gfls. des Unternehmers und der direkten
Arbeitskollegen über den Diabetes und mögliche
Notfallmaßnahmen
12. Möglichst sorgfältige allgemeine Information des
Unternehmers durch den Betriebsarzt
Krankenkassen und
Berufsgenossenschaftsdaten
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Pat. mit Diabetes haben kein erhöhtes,
wahrscheinlich sogar ein erniedrigtes
Arbeitsunfall-Risiko !
Bewerbung
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
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In der Bewerbung Stärken herausstellen und besonderes
Interesse an dem (Ausbildungs)beruf aufzeigen
Bereits erworbene Fähigkeiten, Praktika erwähnen
Zeigen, dass man sich mit dem Berufsbild realistisch
auseinandergesetzt hat
Diabetes wird in Bewerbung nicht erwähnt
Im Vorstellungsgespräch Diabetes auch nicht primär erwähnen,
es geht hier um die besonderen Fähigkeiten und Qualifikationen,
bei einer Stellenausschreibung wird eine bestimmte Qualifikation
gesucht, die auch ein Diabetiker haben kann, es wird aber sicher
kein Diabetiker gesucht, der vielleicht zufällig auch diese
Fähigkeit hat!!
 Augenmerk auf das Wesentliche legen, nicht auf die
Begleitmusik
Bewerbung
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Wenn Diabetes erwähnt wird, nicht zu viele Einzelheiten
erzählen, das Gegenüber ist kein „Profi“ und könnte durch zu viel
Info überfordert werden
Lieber darauf kurz und knapp eingehen, dass man trotz Diabetes
im angestrebten Beruf nicht beeinträchtigt ist
Rein rechtlich muß Diabetes im Gespräch nicht erwähnt werden
Wirst Du nach Krankheiten gefragt, mußt Du aber ehrlich
antworten
Betriebsärztliche Untersuchung unterliegt Schweigepflicht, es
muß nur geklärt werden, ob medizinische Eignung besteht
Bewerbung
Arbeitsplatz
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Direkte Kollegen sollten informiert sein
Bei Hypo können sie Hilfe leisten!
Führerschein
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Wer hat schon den Führerschein ?
Kann der Diabetes Probleme machen?
Welche?
Was kann man machen?
Gibt es gesetzliche Regelungen?
StVO: § 1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu
verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
Welche Führerscheine gibt es und kann die
jeder Diabetiker machen?
Führerschein
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Begleitetes Fahren ab 17


Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden mit
Erstantrag auf Führerschein
Bis zur Vollendung des 18.LJ darf Fahranfänger nur mit
Begleitperson fahren
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Muß eigenen Führerschein mitführen
Alkohol nur bis 0,5 Promille
Muß namentlich in Prüfbescheinigung aufgeführt sein, auch mehrere
möglich
Mind. 30 Jahre alt
Mind. 5 Jahre Klasse B
Darf nicht mehr als 3 Punkte haben
Erlaubnis gilt nur für Klasse B und BE und nicht im Ausland
Führerschein
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Notwendige Unterlagen Gruppe 1
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Perso
Lichtbild
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Führerschein
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Notwendige Unterlagen Gruppe 2
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
Perso
Lichtbild
Ärztliches Attest
Augenarzt-Gutachten
Bei Klasse D1/D1E, D/DE: Leistungstest
Begutachtungsleitlinien zur
Kraftfahrereignung

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Die Führerscheinklassen werden in
2 Gruppen eingeteilt
Bestimmte chronische Krankheiten und ihre
Therapie werden dann auch noch in
Risikogruppen eingeteilt und danach kann
entschieden werden, welcher Pat. welche
Fahrerlaubnis erwerben kann
Führerschein
Gruppen für Begutachtung

Gruppe 1:
Klasse:
A, A1
B, BE,
M
L
T
Motorrad; Leichtkraftrad; Mofa; Auto, auch mit Hänger; Trecker;
Gabelstapler
Führerschein
Gruppen für Begutachtung


Gruppe 2:
Klassen:
C, C1, CE
C1E, D,
D1, DE,
D1E,
Fahrgastbeförderung
Autos / LKW ab 3,5 t mit mehr als 8 Sitzen und evtl. Anhänger
Bus, Taxi
Führerschein
Risikogruppen

Risiko 3 :

Hypogefahr
Gruppe 1 : ok, wenn Hypos und Hyperglykämien gut bemerkt
werden, BZ-Messung mind. 2 x tgl. mit Doku!!
Gruppe 2 : unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn
Hypos gut erkannt werden und regelmäßig BZ
gemessen und dokumentiert wird. Meist mit
ausführlichem Gutachten, Nachbegutachtung alle 2
Jahre.



Diät und Insulin
Bei wiederholten Hypos darf Führerschein nicht erteilt oder
erneuert werden
Führerschein
Studie aus 11/2004:

PD Dr. Norbert Hermanns, Bad Mergentheim:
Typ 1:
Alle 364.000 km 1 x Unfall
Typ 2:
Alle 563.000 km 1 x Unfall
Alle Autofahrer:
Alle 275.000 km 1 x Unfall
 Diabetiker verursachen also dtl. weniger Unfälle als andere
Verkehrsteilnehmer
Führerschein
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Was ist beim Fahren zu beachten:
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Vor (längerem) Fahrtantritt BZ messen und
Doku!!!
Im Auto BZ-Gerät und schnelle KE greifbar
( nicht im Kofferraum) !
Tagebuch mitführen
Bei längeren Fahrten alle 2 h Pause mit BZKontrolle
BZ sollte vor Fahrtantritt mind. 120 mg% sein,
wenn niedriger, KE essen und erneut messen
Zusammenfassung
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Jeder Diabetiker sollte den Beruf ergreifen, der
seinen Fähigkeiten entspricht !
Eine gute Kooperation und Stoffwechselkontrolle ist
sicher wichtig
Es gibt einige Berufe, bei denen Sonderregelungen
zu beachten sind
Bei der Berufswahl sollten, wenn möglich,
Arbeitsmediziner, Diabetologe und Betrieb
zusammenarbeiten
Diabetes ist nicht meldepflichtig
Berühmte Diabetiker
Matthias Steiner
Dimo Wache
Michael Hackert
Halle Berry
Claudia Grundmann
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Welche Berufswünsche habt ihr ?
Sortieren nach geeignet und nicht geeignet
Welche Probleme seht ihr
Warum
Kann man da etwas machen
Was
Welche Berufe erscheinen euch generell ungeeignet