Stiftungen und Förderprogramme von Vereinen

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Stiftungen und Förderprogramme von Vereinen
3. STIFTUNGEN und
FÖRDERPROGRAMME der VEREINE
Institution: Amadeu Antonio Stiftung
Förderbereich: Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres.
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die sich gegen
Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus positionieren; sich für
Menschenrechte und Minderheitenschutz engagieren; sich mit den gesellschaftlichen
Ursachen und Folgen von Antisemitismus offensiv auseinandersetzen;
Partnerschaften in der Kommune suchen so z.B. mit Schulen, Verwaltung, Polizei,
lokalen Unternehmen, und Kirchengemeinden; in unterschiedlichen Lebensbereichen
ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur); interkulturelle
Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen oder fördern.
WICHTIG: Vereine, Netzwerke selbstorganisierte Jugendliche, Kirchengemeinden
und Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder
Studendierende können Fördergelder beantragen.
Förderrichtlinie:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/foerderkriterien.pdf
Geförderte Projekte 2015:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/bilanz-2015/
Weitere Informationen:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/
Institution: Axel Springer Stiftung
Förderbereich: Wissenschaft; Kultur; Jungendarbeit; Erziehung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Axel-Springer-Stiftung unterstützt wissenschaftliche,
mildtätige und sonstige gemeinnützige Zwecke im In- und Ausland.
Die Stiftung fördert Jugendarbeit, Erziehung, Allgemein- und Berufsbildung
(insbesondere durch Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften des
öffentlichen Rechts). Eine weiteres Förderfeld der Stiftung ist die Förderung der
Toleranz, der internationalen Gesinnung (insbesondere der Austausch zwischen
Deutschland und Israel).
WICHTIG: Anfragen und Förderanträge an die Stiftung sind formlos, aber schriftlich
zu stellen.
Weitere Informationen:
http://www.axelspringerstiftung.de/index.htm
http://www.axelspringerstiftung.de/AS-Stiftung_Zweck_neu.pdf
Institution: Berliner Sparkasse
Programm: PS-Sparen
Förderbereich: Bildung, Frauen, Integration, Jugendliche, Senioren
Einsendeschluss: jederzeit
Kurze Beschreibung: Das "PS-Sparen und Gewinnen" ist eine besondere
Sparform, mit der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Lotterie verbunden
sind.
Aufgrund der Lotteriebestimmungen werden der Berliner Bevölkerung von jedem
gespielten Los 25 Cent für soziale und karitative Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Jährlich sind rund 200 Projekte gefördert werden.
Förderungswürdige sind alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger, die Aufgaben der
Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege erfüllen, z. B.:
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Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen
Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime
Schullandheime
Elternbildungseinrichtungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime
Nachbarschaftsheime
Seniorenfreizeitstätten, Seniorenheime
Zentren für misshandelte Frauen
Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte
Die Anträge werden mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
sowie mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgestimmt.
WICHTIG: Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist
ebenfalls möglich.
Weitere Informationen:
https://www.berlinersparkasse.de/privatkunden/sparen_anlegen/ps_lotteriesparen/video/index.php?n=%2
Fprivatkunden%2Fsparen_anlegen%2Fps_lotteriesparen%2Fvideo%2F
http://paritaet-alsopfleg.de/index.php/downloadsnew/themenuebergreifend/6468-pssparen-merkblatt-2014/file
Institution: Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Einsendeschluss: Antrag soll ca. 9 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden
Förderbereich: Kultur; Sport; Jugendarbeit ; Integration
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert soziale, karitative, dem Umweltschutz
dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben
durch Gewährung von Zuwendungen.
Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils
verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und
Angemessenheit der geplanten Maßnahmen geprüft.
Welche Projekte durch die Stiftung unterstützt werden, entscheidet der Stiftungsrat.
Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner
Abgeordnetenhaus gewählte Mitglieder an.
WICHTIG: Eine Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller
Berliner Einrichtungen sind und die geplanten Projekte müssen in Berlin durchgeführt
werden.
Die Stiftung bietet eine telefonische Beratung vorab an, um zu prüfen, ob ein Projekt
förderfähig ist.
Geförderte Projekte:
http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/projekte/soziale-projekte
Weitere Informationen:
http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/antrag-kopf
Institution: Robert Bosch Stiftung
Förderbereich: Migration, Integration, Kultur, Bildung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Migration und Integration: Bereits seit 2005 beschäftigt die
Stiftung mit aktuellen und gesellschaftlichen Fragestellungen im Bereich Migration
und Integration. Projektideen zu den Handlungsfeldern "Islam in Deutschland" und
"Flucht und Asyl" sind besonders wichtig.
Kultur, Literatur und Film: Die Stiftung fördert Beiträge von Autorinnen und Autoren
verschiedener Nationen und Kulturkreise zur Literatur und will Kinder und
Jugendliche unterschiedlicher Herkunft für Literatur und Sprache begeistern.
Derzeit konzentriert die Stiftung sich auf deutsch-arabische Filmvorhaben. Mit dem
Filmförderpreis für Internationale Zusammenarbeit Deutschland/Arabische Welt
fördert die Stiftung deutsch-arabische Filmteams in den Kategorien Kurzspielfilm,
Animationsfilm und Dokumentarfilm.
WICHTIG: Projektideen sind auf zwei Seiten zu beschränken, auf Deutsch oder
Englisch. Die Stiftung prüft Anfragen und teilt in der Regel innerhalb von vier Wochen
mit, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Danach muss der Antrag konkretisiert
werden.
Weitere Informationen:
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/8171.asp
Geförderte Projekte:
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/42232.asp
Institution: Stiftung Mercator
Förderbereich: Integration; Bildung; Kultur
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Förderprogramm der Stiftung hat u.a. Integration und
kulturelle Bildung als thematische Ziele:
Integration: Die Bildungsungleichheit in Deutschland von Menschen mit
Migrationshintergrund im Alter von 15 bis 30 Jahren soll verbessert werden.
Gefördert werden Projekte, die auf die Verbesserung der Schul- und
Hochschulabschlüsse abzielen und einen Bezug zum Thema Bildungsteilhabe
besitzen.
Kulturelle Bildung: Ziel ist es, kulturelle Bildung als gleichwertigen Teil allgemeiner
Bildung in den Schulsystemen der deutschen Bundesländer zu verankern.
Die Stiftung setzt insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die inhaltlich und
organisatorisch intensiv begleitet werden und einen dauerhaften Effekt auf die
geförderte Einrichtung und das System haben.
WICHTIG: Es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die
Förderung von Projekten. Die von der Stiftung Mercator bewilligten Projekte haben je
nach Ziel und Ansatz ein Fördervolumen von mehreren tausend Euro bis hin zu
zweistelligen Millionenbeträgen.
Geförderte Projekte:
https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/projekte/projektdatenbank/
Weitere Informationen:
https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/
Institution: F.C. Flick Stiftung
Förderbereich: Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz
Einsendeschluss: Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn der
Stiftung vorliegen.
Kurze Beschreibung: Förderung von Projekten, die geeignet sind, die
Völkerverständigung zu fördern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der
Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in
Deutschland entgegenzuwirken. Vor allem kleinere Initiativen werden unterstützt.
Projekte, die eher langfristig angelegt sind.
WICHTIG: Projekte können in Kooperation mit anderen Personen, Initiativen,
Institutionen durchgeführt werden. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und
Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.
Geförderte Projekte:
http://www.stiftung-toleranz.de/projekte/
Weitere Informationen:
http://www.stiftung-toleranz.de/foerderung/
Institution: Fonds Soziokultur e.V.
Förderbereich: Soziokulturelle Projekte
Einsendeschluss: 2. Mai bzw. 2. November eines Jahres
Kurze Beschreibung: Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds
Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Die Förderung ist für
Projekte aller Art, die innovativ sind, z. B. Projekte die sich mit den Themen
Integration und interkultureller Vielfalt beschäftigen.
Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen
qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur
für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.
WICHTIG: Dem Fonds stehen für seine Aufgaben jährliche Haushaltsmittel in einer
Größenordnung bis 1 Mio. € zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte wurden
bisher mit Förderbeträgen zwischen 3.000 € und max. 26.000 € pro Vorhaben
unterstützt. Der Anteil der Fördermittel des Fonds Soziokultur an der
Gesamtfinanzierung eines Projektes beträgt der Regel nur 50%.
Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die
eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen! Es
können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres
Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern.
Weitere Informationen:
http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html
http://www.fonds-soziokultur.de/downloads/Antragsvordruck.pdf
Institution: Aktion Mensch
Förderbereich: Interkulturelle Vielfalt; Migration und Zuwanderung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Förderprogramm
Inklusionsprojekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteurinnen und
Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vernetzen. So soll das
Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht und damit
Inklusion in den regionalen Lebensweltbezügen umgesetzt werden. Ziel des
Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen.
Die Handlungsfelder sind:
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Arbeit
Bildung
Freizeit
Wohnen
Mit bis zu 5.000 € pro Projekt fördern wir kleine lokale Angebote, die einen konkreten
Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten.
WICHTIG: Der Einsatz von Eigen- oder sonstigen Mitteln ist erwünscht, aber nicht
zwingende Voraussetzung. Projekt Laufzeit ist ein Jahr.
Geförderte Projekte:
https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern/foerderprojekte.html
Weitere Informationen:
https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern.html
Institution: Bundesliga-Stiftung
Förderbereiche: Integration, Bildung & Jugendliche
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit im Bereich Integration
liegt auf der Sprachförderung. Eine gute schulische Bildung ist die Grundlage für eine
echte Perspektive in unserer Gesellschaft. Fast ein Drittel aller Kinder und
Jugendlichen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Sprachbarrieren
und weitere Hindernisse beeinträchtigen die Entfaltung von Talenten.
Durch eine gezielte Förderung bietet die Stiftung Kindern die Möglichkeit, sich mit
Sprache, Normen und Werten der deutschen Gesellschaft vertraut zu machen, um
sich aktiv in das Gemeinwesen einbringen zu können.
Eine Voraussetzung ist, dass die Laufzeit und langfristige Perspektive des Projekts
im Antrag dargestellt werden - Jedem Projekt muss entweder eine zeitlich
überschaubare Begrenzung ersichtlich sein oder aber eine Gewähr dafür geboten
werden, dass das Projekt nach einer Unterstützungsphase aus eigenen Kräften
weitergeführt werden kann.
Förderrichtlinie:
http://www.bundesliga-stiftung.de/stiftungswelt/downloads
Geförderte Projekte:
http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/menschen-mit-behinderung
http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/integration
Weitere Informationen:
http://www.bundesliga-stiftung.de/
Institution: Eberhard Schultz Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation
Förderbereich: Integration, Menschenrechte
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Modellprojekte für Partizipation
benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen.
Die Stiftung unterstützt Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen usw., die dem
Zweck der Stiftung dienen und die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind, einschließlich der Verleihung von Auszeichnungen für
besondere Verdienste um die Förderung der sozialen Menschenrechte und
Partizipation. Projektanträge bei der Stiftung sollen neben den allgemeinen Angaben
eine detaillierte, Projektbeschreibung sowie einen, nachvollziehbaren Finanzplan
enthalten.
Der Vorstand entscheidet auf seinen ein- bis zweimonatlich stattfindenden Sitzungen
über die aktuellen Projektanträge
WICHTIG: Finanzielle Eigenmittel sind erforderlich. Die Stiftung kann meist Projekte
nur mitfinanzieren. Projektanträge müssen deutlich machen welcher Anteil von der
EberhardSchultz Stiftung übernommen werden soll.
Geförderte Projekte:
http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/aktuelle-projekte.html
Weitere Informationen:
http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/antragsstellung.html
Institution: Stiftung Kunstfonds
Programm: Förderprogramm für Kunstvermittler und Publikationen (B1)
Förderbereich: Kunst, Kultur
Einsendeschluss: 30.06.2016
Kurze Beschreibung: Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen)
können Zuschusse für modellhafte und überregional bedeutsame
Ausstellungen/Projekte in Deutschland von vorwiegend deutschen bzw. dauerhaft in
Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstler beantragen.
Über die Förderungen entscheiden unabhängige Jurys, die mehrheitlich
Künstlerinnen und Künstler, außerdem Kunstvereinsleiterinnen und –Leiter und
Galeristeninnen und Galeristen angehören.
Die Stiftung finanziert bis zu 75% der Projektkosten, jedoch höchstens 35.000 Euro.
WICHTIG: Laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.
Antragsformulare und Förderrichtlinie:
http://www.kunstfonds.de/fileadmin/user_upload/Kunstfonds/Antragsformulare/B1_20
16.pdf
Geförderte Projekte:
http://www.kunstfonds.de/stipendiaten-kunstvermittlung.html
Weitere Informationen:
http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-vermittlungsprog.html
Institution: Deutsche Bank Stiftung
Förderbereich: Bildung, Kultur, Soziales
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Stiftung ermöglicht Projekte, die den Nachwuchs fördern,
kulturelle Erfahrungsräume öffnen und den Austausch zwischen unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen.
Die Stiftung initiiert eigene Projekte deshalb, unterstützt die Stiftung weitere
Vorhaben Dritter nur in begrenztem Umfang. Auch bei den von der Stiftung
unterstützten Projekten der Projektpartner und Projektpartnerinnen wird mit der
Förderung eine langfristige Perspektive verfolgt.
Die sozialen Projekte der Deutsche Bank Stiftung prägt das Anliegen, Menschen in
schwierigen Lebenslagen durch konkrete Weiterbildungsangebote und persönliche,
ihrer Situation angepasste Betreuung zu befähigen, sich aus eigenen Kräften
weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen Projekte, die die beruflichen Perspektiven
sozial benachteiligter und behinderter junger Menschen erweitern.
WICHTIG: Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von
Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen.
Geförderte Projekte:
http://www.deutsche-bank-stiftung.de/soziales.html
Weitere Informationen:
http://www.deutsche-bank-stiftung.de/ueber_uns_projektfoerderung.html
Institutionen: Robert Bosch Stiftung
Stiftung Mitarbeit
Programm: Werkstatt Vielfalt
Förderbereich: Kultur, Integration, Jugendliche
Einsendeschluss: 15. März 2016
Kurze Beschreibung: Die Projekte der Werkstatt Vielfalt sind lokal oder
stadtteilübergreifend angelegt. Das heißt, sie füllen ihre unmittelbare Nachbarschaft,
ihre Gemeinde oder ihr Viertel mit Leben. Außerdem sind sie längerfristig
ausgerichtet (6 bis 24 Monate).
In der Regel sollen Eigenmittel (personelle und sachliche Ressourcen) vorhanden
sein. Hierzu zählen beispielsweise auch die Teilnehmer- und
Teilnehmerinnenbeiträge, die erhoben werden.
Es ist wünschenswert, dass Drittmittel beantragt werden obwohl Eigen- und
Drittmittel nicht Voraussetzung für die Förderung durch die Robert Bosch Stiftung
sind.
Vorhaben bis zu 7.000€ können gefördert werden.
WICHTIG: Das Programm fördert keine allgemeine Vereinsarbeit keine Einzelfallhilfe
für bedürftige Personen (z.B. therapeutische Einzelhilfe, Stipendium).
Weitere Informationen:
http://www.mitarbeit.de/1364.html
Institution: Volksbank Stiftung
Förderbereich: Kultur, Jugendliche, Sport, Bildung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht und fördert
die Stiftung ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft.
Zweck der Stiftung, ist u.a. die Förderung von:
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Jugendpflege und Jugendfürsorge
Altenhilfe
Musik, Kunst und Kultur
Sport
Ausbildung
WICHTIG: Die Stiftung fördert nur solche Projekte und Maßnahmen, die der
unmittelbaren zeitnahen Verwirklichung des betreffenden Förderzwecks dienen.
Förderrichtlinien:
http://www.volksbankstiftung.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=5
Weitere Informationen:
http://www.volksbankstiftung.de/
Institution: Bewegungsstiftung
Förderbereich: Menschenrechte, Sozialen Gerechtigkeit
Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils der erste Dienstag im April und
September jeden Jahres.
Kurze Beschreibung: Die Bewegungsstiftung fördert langfristig wirkende,
strategisch angelegte Kampagnen, die auf öffentliche Aktionen und Protest setzen.
Eine Voraussetzung ist, die Beteiligung an der Kampagne muss allen Menschen
unabhängig von Herkunft, sexueller Präferenz, Geschlecht, Ethnie und Religion
möglich sein. In Ausnahmefällen (z.B. bei bestehender Diskriminierung) können auch
Kampagnen gefördert werden, an denen ausschließlich eine bestimmte Gruppe
teilnimmt.
WICHTIG: Der Zuschuss soll wenigstens 10 Prozent des Kampagnenbudgets
ausmachen. Obergrenzen für die Höhe der Kampagnenförderung bestehen nicht.
Die Fördersumme beträgt 3.000 bis 15.000 €.
Förderrichtlinie:
https://www.bewegungsstiftung.de/fileadmin/user_upload/bws/pdf/Downl
oad-Dateien/Richtlinien_Kampagnenfoerderung.pdf
Geförderte Projekte:
https://www.bewegungsstiftung.de/aktuellefoerderung.html?&L=xulcmhjz
nchk
Institution: Deutsche Bahn Stiftung
Förderbereich: Integration, Kultur, Bildung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und kooperiert mit Partnern im
Rahmen ihre Programme in den Themenschwerpunkten Integration, Fürsorge, Kultur
& Bildung.
Bei der Auswahl der Projekte achtet die Stiftung besonders auf die hohe
gesellschaftliche Relevanz des Engagements und die Wirksamkeit des Ansatzes.
Die Stiftung unterstützt Projekte, die Verbindungen zwischen unterschiedlichen
Menschen schaffen und helfen, Vorurteile abzubauen oder gar nicht erst entstehen
zu lassen.
Die Stiftung unterstützt Partner, die sich für eine Gesellschaft der Toleranz, des
Respekts und des sozialen Zusammenhalts einsetzen und setzt sich für das Thema
Gesundheitsförderung, dabei insbesondere für die seelische Gesundheit von
Menschen ein.
Weitere Informationen:
https://www.deutschebahnstiftung.de/dbstiftung-de/Stiftung/
Geförderte Projekte:
https://www.deutschebahnstiftung.de/dbstiftung-de/Foerderung_Projekte/
Institutionen: Verband für interkulturelle Arbeit e.V.
Club Dialog e.V.
Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
Programm: Interkulturellen Kompetenzzentrum für Migrant_innenorganisationen in
Berlin
Förderbereich: Integration, Kultur, Bildung
Einsendeschluss: Projektanträge sind mindestens mit einem Vorlauf von drei
Monaten vor Projektbeginn einzureichen
Kurze Beschreibung: Die Projektpartner, Verband für interkulturelle Arbeit e.V., Club
Dialog e.V. und der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.V., möchten im Rahmen
des „Interkulturellen Kompetenzzentrum für Migrant_innenorganisationen in
Berlin“ gezielt Migrant*innenorganisationen, eingetragene Vereine oder Vereine in
Gründung, die sich überwiegend an Drittstaatler Bürger_innen richten , in ihrer
Organisationsentwicklung fördern und Anreize zum Kompetenzerwerb setzen.
Der Aktionsfonds sieht die Förderung von Projekten vor. Die Vorhaben sollen die
Teilhabe von Migrant*innen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen
Leben im Land Berlin befördern.
Die Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden. Bei den Vorhaben kann es sich
beispielerweise um Veranstaltungen, Workshops, öffentliche Kampagnen, oder
ähnlich handeln. Antragsberechtigt sind juristische Personen (eingetragene Vereine)
oder Vereine in Gründung.
Pro Projekt kann eine Förderung von maximal 2.000 € beantragt werden.
WICHTIG: Die einzelnen Projekte dürfen den Zeitraum eines Kalenderjahres nicht
überschreiten. Mittel können beantragt werden für den Zeitraum ab Mitte November
bis Dezember 2015, 2016 und 2017 ganzjährig sowie für den Zeitraum von Januar
bis Mitte Februar 2018.
Weitere Informationen:
http://tbb-berlin.de/?id_menu=18&id_submenu=52&id_page=128
Institution: Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA)
Förderbereich: Gesundheit, Altershilfe
Einsendeschluss: 15. Mai 2016
Kurze Beschreibung: Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) stellt dem KDA
finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln initiiert und unterstützt das KDA
neue Wege in der Altenhilfe.
Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse für die nachfolgend
aufgeführten Förderbereiche:
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Berufsbegleitende Qualifizierung von hauptamtlichen und Qualifizierung von
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenhilfe;
Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten für Menschen mit
besonderem Hilfebedarf in ihrer normalen Wohnumgebung;
Unterstützung von Einrichtungen zur Entwicklung innovativer Konzepte und
Implementierung in die Praxis.
Gefördert werden nur Aktivitäten freier gemeinnütziger Träger.
Die Antragsformulare stehen im Internet (www.kda.de) zum Download unter
„Service“, „KDAFördermittel“ bereit.
WICHTIG: Mit dem Antrag muss eine Projektskizze eingereicht werden, in der die
Notwendigkeit der beantragten Mittel inhaltlich begründet wird, sowie ein
Finanzierungsplan des gesamten Projektes.
Förderrichtlinie:
http://www.kda.de/foerdermittel.html
Weitere Informationen:
http://www.kda.de
Institutionen: Deutsche Fernsehlotterie
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderbereich: Kinder; Jugendliche; Altenpflege; Gesundheit
Einsendeschluss: .Jederzeit
Kurze Beschreibung: Das Deutsche Hilfswerk hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer
Zweckbestimmung zeitgemäße soziale Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern.
Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen für Personen, die aufgrund ihrer
speziellen gesundheitlichen und sozialen Situation der Hilfe bedürfen.
Dazu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern, die unmittelbar für
Einrichtungen/Maßnahmen aus dem zu fördernden Kreis der Kinder-, Jugend-,
Familien-, Alten- und Gesundheitshilfe tätig sind.
Die Förderung setzt den Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage
von Eigenleistungen voraus. Direkt oder indirekt von Bund, Ländern, Gemeinden,
Gemeindeverbänden, Sozialversicherungsträgern und anderen öffentlichen
Kostenträgern für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel sind keine Eigenmittel.
WICHTIG: Die Förderung erfolgt auf der Basis des zur Verfügung stehenden
Zweckertrages und soll dabei im Regelfall 300.000,00 € bzw. bei sozialen
Maßnahmen 250.000,00 € nicht übersteigen.
Förderrichtlinie:
http://www.fernsehlotterie.de/Portals/0/DHWDokumente/F%C3%B6rderkriterien_Oktober%202015/Foerderrichtlinien_Vergabevon-Mitteln-aus-der-Stiftung-Deutsches-Hilfswerk.pdf?ver=2015-11-18-105954-450
Geförderte Projekte:
http://www.fernsehlotterie.de/Informieren/Deutsches-Hilfswerk/Antr%C3%A4ge-undRichtlinien#Modellprojekte
Weitere Informationen:
http://www.fernsehlotterie.de/
Institution: Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
Programm: Europa für Bürgerinnen und Bürger
Förderbereich: Partizipation; Kultur
Einsendeschluss: 01.03.2016
Kurze Beschreibung: Das Programm fördert in vielfältiger Weise Kommunen,
Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen,
Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren
Aktivitäten dazu beitragen, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen.
Gefördert werden Begegnungsprojekte, die zu folgenden Zielen beitragen:
•
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den Bürgerinnen und Bürgern ein Verständnis von der Europäischen Union, ihrer
Geschichte und ihrer Vielfalt vermitteln;
die Unionsbürgerschaft fördern und die Bedingungen für die demokratische
Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern.
WICHTIG: Bekämpfung der Stigmatisierung von Einwanderern und positive
Gegenerzählungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen
Verständnisses ist sehr wichtig.
Bei der Antragstellung handelt es sich um ein Online-Verfahren, das heißt, die
Antragstellerinnen und Antragsteller erstellen zunächst online das auf ihn
zugeschnittene Antragsformular (interaktives PDF-Dokument), lädt es auf einen
lokalen Rechner herunter und bearbeitet es dort.
Weitere Informationen:
http://www.kontaktstelle-efbb.de/antraege-stellen/antragsverfahren/

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