Stiftungen und Förderprogramme von Vereinen
Transcrição
Stiftungen und Förderprogramme von Vereinen
3. STIFTUNGEN und FÖRDERPROGRAMME der VEREINE Institution: Amadeu Antonio Stiftung Förderbereich: Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die sich gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus positionieren; sich für Menschenrechte und Minderheitenschutz engagieren; sich mit den gesellschaftlichen Ursachen und Folgen von Antisemitismus offensiv auseinandersetzen; Partnerschaften in der Kommune suchen so z.B. mit Schulen, Verwaltung, Polizei, lokalen Unternehmen, und Kirchengemeinden; in unterschiedlichen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur); interkulturelle Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen oder fördern. WICHTIG: Vereine, Netzwerke selbstorganisierte Jugendliche, Kirchengemeinden und Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder Studendierende können Fördergelder beantragen. Förderrichtlinie: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/foerderkriterien.pdf Geförderte Projekte 2015: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/bilanz-2015/ Weitere Informationen: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/ Institution: Axel Springer Stiftung Förderbereich: Wissenschaft; Kultur; Jungendarbeit; Erziehung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Axel-Springer-Stiftung unterstützt wissenschaftliche, mildtätige und sonstige gemeinnützige Zwecke im In- und Ausland. Die Stiftung fördert Jugendarbeit, Erziehung, Allgemein- und Berufsbildung (insbesondere durch Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts). Eine weiteres Förderfeld der Stiftung ist die Förderung der Toleranz, der internationalen Gesinnung (insbesondere der Austausch zwischen Deutschland und Israel). WICHTIG: Anfragen und Förderanträge an die Stiftung sind formlos, aber schriftlich zu stellen. Weitere Informationen: http://www.axelspringerstiftung.de/index.htm http://www.axelspringerstiftung.de/AS-Stiftung_Zweck_neu.pdf Institution: Berliner Sparkasse Programm: PS-Sparen Förderbereich: Bildung, Frauen, Integration, Jugendliche, Senioren Einsendeschluss: jederzeit Kurze Beschreibung: Das "PS-Sparen und Gewinnen" ist eine besondere Sparform, mit der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Lotterie verbunden sind. Aufgrund der Lotteriebestimmungen werden der Berliner Bevölkerung von jedem gespielten Los 25 Cent für soziale und karitative Aufgaben zur Verfügung gestellt. Jährlich sind rund 200 Projekte gefördert werden. Förderungswürdige sind alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger, die Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege erfüllen, z. B.: • • • • • • • • • Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime Schullandheime Elternbildungseinrichtungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime Nachbarschaftsheime Seniorenfreizeitstätten, Seniorenheime Zentren für misshandelte Frauen Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte Die Anträge werden mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgestimmt. WICHTIG: Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen: https://www.berlinersparkasse.de/privatkunden/sparen_anlegen/ps_lotteriesparen/video/index.php?n=%2 Fprivatkunden%2Fsparen_anlegen%2Fps_lotteriesparen%2Fvideo%2F http://paritaet-alsopfleg.de/index.php/downloadsnew/themenuebergreifend/6468-pssparen-merkblatt-2014/file Institution: Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) Einsendeschluss: Antrag soll ca. 9 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden Förderbereich: Kultur; Sport; Jugendarbeit ; Integration Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen geprüft. Welche Projekte durch die Stiftung unterstützt werden, entscheidet der Stiftungsrat. Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Mitglieder an. WICHTIG: Eine Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller Berliner Einrichtungen sind und die geplanten Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden. Die Stiftung bietet eine telefonische Beratung vorab an, um zu prüfen, ob ein Projekt förderfähig ist. Geförderte Projekte: http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/projekte/soziale-projekte Weitere Informationen: http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/antrag-kopf Institution: Robert Bosch Stiftung Förderbereich: Migration, Integration, Kultur, Bildung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Migration und Integration: Bereits seit 2005 beschäftigt die Stiftung mit aktuellen und gesellschaftlichen Fragestellungen im Bereich Migration und Integration. Projektideen zu den Handlungsfeldern "Islam in Deutschland" und "Flucht und Asyl" sind besonders wichtig. Kultur, Literatur und Film: Die Stiftung fördert Beiträge von Autorinnen und Autoren verschiedener Nationen und Kulturkreise zur Literatur und will Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft für Literatur und Sprache begeistern. Derzeit konzentriert die Stiftung sich auf deutsch-arabische Filmvorhaben. Mit dem Filmförderpreis für Internationale Zusammenarbeit Deutschland/Arabische Welt fördert die Stiftung deutsch-arabische Filmteams in den Kategorien Kurzspielfilm, Animationsfilm und Dokumentarfilm. WICHTIG: Projektideen sind auf zwei Seiten zu beschränken, auf Deutsch oder Englisch. Die Stiftung prüft Anfragen und teilt in der Regel innerhalb von vier Wochen mit, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Danach muss der Antrag konkretisiert werden. Weitere Informationen: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/8171.asp Geförderte Projekte: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/42232.asp Institution: Stiftung Mercator Förderbereich: Integration; Bildung; Kultur Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Förderprogramm der Stiftung hat u.a. Integration und kulturelle Bildung als thematische Ziele: Integration: Die Bildungsungleichheit in Deutschland von Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 15 bis 30 Jahren soll verbessert werden. Gefördert werden Projekte, die auf die Verbesserung der Schul- und Hochschulabschlüsse abzielen und einen Bezug zum Thema Bildungsteilhabe besitzen. Kulturelle Bildung: Ziel ist es, kulturelle Bildung als gleichwertigen Teil allgemeiner Bildung in den Schulsystemen der deutschen Bundesländer zu verankern. Die Stiftung setzt insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die inhaltlich und organisatorisch intensiv begleitet werden und einen dauerhaften Effekt auf die geförderte Einrichtung und das System haben. WICHTIG: Es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung von Projekten. Die von der Stiftung Mercator bewilligten Projekte haben je nach Ziel und Ansatz ein Fördervolumen von mehreren tausend Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen. Geförderte Projekte: https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/projekte/projektdatenbank/ Weitere Informationen: https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/ Institution: F.C. Flick Stiftung Förderbereich: Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz Einsendeschluss: Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen. Kurze Beschreibung: Förderung von Projekten, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken. Vor allem kleinere Initiativen werden unterstützt. Projekte, die eher langfristig angelegt sind. WICHTIG: Projekte können in Kooperation mit anderen Personen, Initiativen, Institutionen durchgeführt werden. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Geförderte Projekte: http://www.stiftung-toleranz.de/projekte/ Weitere Informationen: http://www.stiftung-toleranz.de/foerderung/ Institution: Fonds Soziokultur e.V. Förderbereich: Soziokulturelle Projekte Einsendeschluss: 2. Mai bzw. 2. November eines Jahres Kurze Beschreibung: Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Die Förderung ist für Projekte aller Art, die innovativ sind, z. B. Projekte die sich mit den Themen Integration und interkultureller Vielfalt beschäftigen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen. WICHTIG: Dem Fonds stehen für seine Aufgaben jährliche Haushaltsmittel in einer Größenordnung bis 1 Mio. € zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte wurden bisher mit Förderbeträgen zwischen 3.000 € und max. 26.000 € pro Vorhaben unterstützt. Der Anteil der Fördermittel des Fonds Soziokultur an der Gesamtfinanzierung eines Projektes beträgt der Regel nur 50%. Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen! Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Weitere Informationen: http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html http://www.fonds-soziokultur.de/downloads/Antragsvordruck.pdf Institution: Aktion Mensch Förderbereich: Interkulturelle Vielfalt; Migration und Zuwanderung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Förderprogramm Inklusionsprojekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vernetzen. So soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht und damit Inklusion in den regionalen Lebensweltbezügen umgesetzt werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen. Die Handlungsfelder sind: • • • • Arbeit Bildung Freizeit Wohnen Mit bis zu 5.000 € pro Projekt fördern wir kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten. WICHTIG: Der Einsatz von Eigen- oder sonstigen Mitteln ist erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung. Projekt Laufzeit ist ein Jahr. Geförderte Projekte: https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern/foerderprojekte.html Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern.html Institution: Bundesliga-Stiftung Förderbereiche: Integration, Bildung & Jugendliche Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit im Bereich Integration liegt auf der Sprachförderung. Eine gute schulische Bildung ist die Grundlage für eine echte Perspektive in unserer Gesellschaft. Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Sprachbarrieren und weitere Hindernisse beeinträchtigen die Entfaltung von Talenten. Durch eine gezielte Förderung bietet die Stiftung Kindern die Möglichkeit, sich mit Sprache, Normen und Werten der deutschen Gesellschaft vertraut zu machen, um sich aktiv in das Gemeinwesen einbringen zu können. Eine Voraussetzung ist, dass die Laufzeit und langfristige Perspektive des Projekts im Antrag dargestellt werden - Jedem Projekt muss entweder eine zeitlich überschaubare Begrenzung ersichtlich sein oder aber eine Gewähr dafür geboten werden, dass das Projekt nach einer Unterstützungsphase aus eigenen Kräften weitergeführt werden kann. Förderrichtlinie: http://www.bundesliga-stiftung.de/stiftungswelt/downloads Geförderte Projekte: http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/menschen-mit-behinderung http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/integration Weitere Informationen: http://www.bundesliga-stiftung.de/ Institution: Eberhard Schultz Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation Förderbereich: Integration, Menschenrechte Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Modellprojekte für Partizipation benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen. Die Stiftung unterstützt Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen usw., die dem Zweck der Stiftung dienen und die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, einschließlich der Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Förderung der sozialen Menschenrechte und Partizipation. Projektanträge bei der Stiftung sollen neben den allgemeinen Angaben eine detaillierte, Projektbeschreibung sowie einen, nachvollziehbaren Finanzplan enthalten. Der Vorstand entscheidet auf seinen ein- bis zweimonatlich stattfindenden Sitzungen über die aktuellen Projektanträge WICHTIG: Finanzielle Eigenmittel sind erforderlich. Die Stiftung kann meist Projekte nur mitfinanzieren. Projektanträge müssen deutlich machen welcher Anteil von der EberhardSchultz Stiftung übernommen werden soll. Geförderte Projekte: http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/aktuelle-projekte.html Weitere Informationen: http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/antragsstellung.html Institution: Stiftung Kunstfonds Programm: Förderprogramm für Kunstvermittler und Publikationen (B1) Förderbereich: Kunst, Kultur Einsendeschluss: 30.06.2016 Kurze Beschreibung: Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen) können Zuschusse für modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen/Projekte in Deutschland von vorwiegend deutschen bzw. dauerhaft in Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstler beantragen. Über die Förderungen entscheiden unabhängige Jurys, die mehrheitlich Künstlerinnen und Künstler, außerdem Kunstvereinsleiterinnen und –Leiter und Galeristeninnen und Galeristen angehören. Die Stiftung finanziert bis zu 75% der Projektkosten, jedoch höchstens 35.000 Euro. WICHTIG: Laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst. Antragsformulare und Förderrichtlinie: http://www.kunstfonds.de/fileadmin/user_upload/Kunstfonds/Antragsformulare/B1_20 16.pdf Geförderte Projekte: http://www.kunstfonds.de/stipendiaten-kunstvermittlung.html Weitere Informationen: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-vermittlungsprog.html Institution: Deutsche Bank Stiftung Förderbereich: Bildung, Kultur, Soziales Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Stiftung ermöglicht Projekte, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen und den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Die Stiftung initiiert eigene Projekte deshalb, unterstützt die Stiftung weitere Vorhaben Dritter nur in begrenztem Umfang. Auch bei den von der Stiftung unterstützten Projekten der Projektpartner und Projektpartnerinnen wird mit der Förderung eine langfristige Perspektive verfolgt. Die sozialen Projekte der Deutsche Bank Stiftung prägt das Anliegen, Menschen in schwierigen Lebenslagen durch konkrete Weiterbildungsangebote und persönliche, ihrer Situation angepasste Betreuung zu befähigen, sich aus eigenen Kräften weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen Projekte, die die beruflichen Perspektiven sozial benachteiligter und behinderter junger Menschen erweitern. WICHTIG: Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen. Geförderte Projekte: http://www.deutsche-bank-stiftung.de/soziales.html Weitere Informationen: http://www.deutsche-bank-stiftung.de/ueber_uns_projektfoerderung.html Institutionen: Robert Bosch Stiftung Stiftung Mitarbeit Programm: Werkstatt Vielfalt Förderbereich: Kultur, Integration, Jugendliche Einsendeschluss: 15. März 2016 Kurze Beschreibung: Die Projekte der Werkstatt Vielfalt sind lokal oder stadtteilübergreifend angelegt. Das heißt, sie füllen ihre unmittelbare Nachbarschaft, ihre Gemeinde oder ihr Viertel mit Leben. Außerdem sind sie längerfristig ausgerichtet (6 bis 24 Monate). In der Regel sollen Eigenmittel (personelle und sachliche Ressourcen) vorhanden sein. Hierzu zählen beispielsweise auch die Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbeiträge, die erhoben werden. Es ist wünschenswert, dass Drittmittel beantragt werden obwohl Eigen- und Drittmittel nicht Voraussetzung für die Förderung durch die Robert Bosch Stiftung sind. Vorhaben bis zu 7.000€ können gefördert werden. WICHTIG: Das Programm fördert keine allgemeine Vereinsarbeit keine Einzelfallhilfe für bedürftige Personen (z.B. therapeutische Einzelhilfe, Stipendium). Weitere Informationen: http://www.mitarbeit.de/1364.html Institution: Volksbank Stiftung Förderbereich: Kultur, Jugendliche, Sport, Bildung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht und fördert die Stiftung ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft. Zweck der Stiftung, ist u.a. die Förderung von: • • • • • Jugendpflege und Jugendfürsorge Altenhilfe Musik, Kunst und Kultur Sport Ausbildung WICHTIG: Die Stiftung fördert nur solche Projekte und Maßnahmen, die der unmittelbaren zeitnahen Verwirklichung des betreffenden Förderzwecks dienen. Förderrichtlinien: http://www.volksbankstiftung.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=5 Weitere Informationen: http://www.volksbankstiftung.de/ Institution: Bewegungsstiftung Förderbereich: Menschenrechte, Sozialen Gerechtigkeit Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils der erste Dienstag im April und September jeden Jahres. Kurze Beschreibung: Die Bewegungsstiftung fördert langfristig wirkende, strategisch angelegte Kampagnen, die auf öffentliche Aktionen und Protest setzen. Eine Voraussetzung ist, die Beteiligung an der Kampagne muss allen Menschen unabhängig von Herkunft, sexueller Präferenz, Geschlecht, Ethnie und Religion möglich sein. In Ausnahmefällen (z.B. bei bestehender Diskriminierung) können auch Kampagnen gefördert werden, an denen ausschließlich eine bestimmte Gruppe teilnimmt. WICHTIG: Der Zuschuss soll wenigstens 10 Prozent des Kampagnenbudgets ausmachen. Obergrenzen für die Höhe der Kampagnenförderung bestehen nicht. Die Fördersumme beträgt 3.000 bis 15.000 €. Förderrichtlinie: https://www.bewegungsstiftung.de/fileadmin/user_upload/bws/pdf/Downl oad-Dateien/Richtlinien_Kampagnenfoerderung.pdf Geförderte Projekte: https://www.bewegungsstiftung.de/aktuellefoerderung.html?&L=xulcmhjz nchk Institution: Deutsche Bahn Stiftung Förderbereich: Integration, Kultur, Bildung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und kooperiert mit Partnern im Rahmen ihre Programme in den Themenschwerpunkten Integration, Fürsorge, Kultur & Bildung. Bei der Auswahl der Projekte achtet die Stiftung besonders auf die hohe gesellschaftliche Relevanz des Engagements und die Wirksamkeit des Ansatzes. Die Stiftung unterstützt Projekte, die Verbindungen zwischen unterschiedlichen Menschen schaffen und helfen, Vorurteile abzubauen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Stiftung unterstützt Partner, die sich für eine Gesellschaft der Toleranz, des Respekts und des sozialen Zusammenhalts einsetzen und setzt sich für das Thema Gesundheitsförderung, dabei insbesondere für die seelische Gesundheit von Menschen ein. Weitere Informationen: https://www.deutschebahnstiftung.de/dbstiftung-de/Stiftung/ Geförderte Projekte: https://www.deutschebahnstiftung.de/dbstiftung-de/Foerderung_Projekte/ Institutionen: Verband für interkulturelle Arbeit e.V. Club Dialog e.V. Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.V. Programm: Interkulturellen Kompetenzzentrum für Migrant_innenorganisationen in Berlin Förderbereich: Integration, Kultur, Bildung Einsendeschluss: Projektanträge sind mindestens mit einem Vorlauf von drei Monaten vor Projektbeginn einzureichen Kurze Beschreibung: Die Projektpartner, Verband für interkulturelle Arbeit e.V., Club Dialog e.V. und der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.V., möchten im Rahmen des „Interkulturellen Kompetenzzentrum für Migrant_innenorganisationen in Berlin“ gezielt Migrant*innenorganisationen, eingetragene Vereine oder Vereine in Gründung, die sich überwiegend an Drittstaatler Bürger_innen richten , in ihrer Organisationsentwicklung fördern und Anreize zum Kompetenzerwerb setzen. Der Aktionsfonds sieht die Förderung von Projekten vor. Die Vorhaben sollen die Teilhabe von Migrant*innen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben im Land Berlin befördern. Die Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden. Bei den Vorhaben kann es sich beispielerweise um Veranstaltungen, Workshops, öffentliche Kampagnen, oder ähnlich handeln. Antragsberechtigt sind juristische Personen (eingetragene Vereine) oder Vereine in Gründung. Pro Projekt kann eine Förderung von maximal 2.000 € beantragt werden. WICHTIG: Die einzelnen Projekte dürfen den Zeitraum eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Mittel können beantragt werden für den Zeitraum ab Mitte November bis Dezember 2015, 2016 und 2017 ganzjährig sowie für den Zeitraum von Januar bis Mitte Februar 2018. Weitere Informationen: http://tbb-berlin.de/?id_menu=18&id_submenu=52&id_page=128 Institution: Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) Förderbereich: Gesundheit, Altershilfe Einsendeschluss: 15. Mai 2016 Kurze Beschreibung: Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) stellt dem KDA finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln initiiert und unterstützt das KDA neue Wege in der Altenhilfe. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse für die nachfolgend aufgeführten Förderbereiche: • • • Berufsbegleitende Qualifizierung von hauptamtlichen und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenhilfe; Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in ihrer normalen Wohnumgebung; Unterstützung von Einrichtungen zur Entwicklung innovativer Konzepte und Implementierung in die Praxis. Gefördert werden nur Aktivitäten freier gemeinnütziger Träger. Die Antragsformulare stehen im Internet (www.kda.de) zum Download unter „Service“, „KDAFördermittel“ bereit. WICHTIG: Mit dem Antrag muss eine Projektskizze eingereicht werden, in der die Notwendigkeit der beantragten Mittel inhaltlich begründet wird, sowie ein Finanzierungsplan des gesamten Projektes. Förderrichtlinie: http://www.kda.de/foerdermittel.html Weitere Informationen: http://www.kda.de Institutionen: Deutsche Fernsehlotterie Stiftung Deutsches Hilfswerk Förderbereich: Kinder; Jugendliche; Altenpflege; Gesundheit Einsendeschluss: .Jederzeit Kurze Beschreibung: Das Deutsche Hilfswerk hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zeitgemäße soziale Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern. Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen für Personen, die aufgrund ihrer speziellen gesundheitlichen und sozialen Situation der Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern, die unmittelbar für Einrichtungen/Maßnahmen aus dem zu fördernden Kreis der Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten- und Gesundheitshilfe tätig sind. Die Förderung setzt den Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen voraus. Direkt oder indirekt von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Sozialversicherungsträgern und anderen öffentlichen Kostenträgern für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel sind keine Eigenmittel. WICHTIG: Die Förderung erfolgt auf der Basis des zur Verfügung stehenden Zweckertrages und soll dabei im Regelfall 300.000,00 € bzw. bei sozialen Maßnahmen 250.000,00 € nicht übersteigen. Förderrichtlinie: http://www.fernsehlotterie.de/Portals/0/DHWDokumente/F%C3%B6rderkriterien_Oktober%202015/Foerderrichtlinien_Vergabevon-Mitteln-aus-der-Stiftung-Deutsches-Hilfswerk.pdf?ver=2015-11-18-105954-450 Geförderte Projekte: http://www.fernsehlotterie.de/Informieren/Deutsches-Hilfswerk/Antr%C3%A4ge-undRichtlinien#Modellprojekte Weitere Informationen: http://www.fernsehlotterie.de/ Institution: Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. Programm: Europa für Bürgerinnen und Bürger Förderbereich: Partizipation; Kultur Einsendeschluss: 01.03.2016 Kurze Beschreibung: Das Programm fördert in vielfältiger Weise Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten dazu beitragen, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen. Gefördert werden Begegnungsprojekte, die zu folgenden Zielen beitragen: • • den Bürgerinnen und Bürgern ein Verständnis von der Europäischen Union, ihrer Geschichte und ihrer Vielfalt vermitteln; die Unionsbürgerschaft fördern und die Bedingungen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. WICHTIG: Bekämpfung der Stigmatisierung von Einwanderern und positive Gegenerzählungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses ist sehr wichtig. Bei der Antragstellung handelt es sich um ein Online-Verfahren, das heißt, die Antragstellerinnen und Antragsteller erstellen zunächst online das auf ihn zugeschnittene Antragsformular (interaktives PDF-Dokument), lädt es auf einen lokalen Rechner herunter und bearbeitet es dort. Weitere Informationen: http://www.kontaktstelle-efbb.de/antraege-stellen/antragsverfahren/