Festumzugsordnung - Dessau
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Festumzugsordnung - Dessau
Festumzugsordnung Die Festumzugsordnung dient zur Sicherheit und einem geordneten Zugablauf. Nur angemeldete Teilnehmer dürfen an dem Umzug teilnehmen. Änderungen gegenüber der schriftlichen Anmeldung bezüglich der Teilnehmer- und Fahrzeugzahlen sind unverzüglich dem Förderverein der Schifferstadt Roßlau e.V. zu melden. Vom 20.08. - 25.08.2010 wird die Ausgabe der Zugnummern erfolgen. Wo? Auto - Service - Center Roßlau GmbH, Magdeburger Straße 15a, 06862 Dessau – Roßlau Zeit? Fr., Mo., Die., Mi. 10.00-17.00 Uhr, Sa. 08.00-11.00 Uhr Die Zugnummern müssen mitgeführt werden. Diese sind bitte gut sichtbar an den Fahrzeugen anzubringen. Die Fußgruppen tragen diese bitte ebenfalls gut sichtbar. Das pünktliche Eintreffen der Teilnehmer und der Fahrzeuge auf dem ihnen zugewiesenen Aufstellplatz wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Den Anordnungen der Verantwortlichen und der vor Ort eingesetzten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Für die Fahrer von Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen, die am Festumzug teilnehmen, besteht striktes Alkoholverbot. Das Besteigen und Verlassen der Fahrzeuge ist nur bei Verkehrsruhe gestattet. Fahrzeuge mit Überlänge oder Zwillingsreifen müssen je Radstand durch Fußgänger (Radengel) begleitet und gesichert werden. Im Falle von besonderen Ereignissen oder Unfällen sind die Organisatoren und die Polizei unverzüglich zu informieren. Für Schäden bzw. Körperverletzungen an Zuschauern sowie Sachbeschädigungen, die in Folge von unsachgemäßem Werfen und / oder der Verwendung von fremdartigem Wurfmaterial (z. B. Spirituosenflaschen aller Art, Getränkedosen etc.) entstehen, haftet allein die betreffende Person bzw. der Verein/ die Gruppe. Werbematerial bitte weit genug von den Fahrzeugen abwerfen. Untersagt ist auch das Verwenden von Knall- und Feuerwerkskörpern. Eine Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr, da seitens des Fördervereins Schifferstadt Roßlau e.V. keine Unfallversicherung besteht.