2014-24-nkb - Neustadt an der Orla

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Nummer 24/2014
AugustinerSaal in Neustadt an der Orla wird bis März 2015 fertig gestellt
Der AugustinerSaal in Neustadt
an der Orla ist
künftig die Adresse, wenn es
um Kultur geht. Im modernen Festsaal der
ehemaligen Klosterkirche ist eine Konzertveranstaltung genauso möglich, wie eine
Familienfeier, ein Firmenevent oder eine
Messe. Modernste Veranstaltungstechnik
runden die Architektur aus Glas, Stahl und
Beton im historischen Gebäudekomplex
ab.
Die Klosterkirche ist der einzige erhaltene
Rest des im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Augustiner-Eremitenklosters, welches
1294 gegründet wurde. Es war der einzige
monastische Konvent in der Stadt und hat
seine Bedeutung aus den wirtschaftlichen
Beziehungen zur Region erhalten. Mit den
reformatorischen Ereignissen löste sich
das Kloster in Neustadt auf. Die das Kir-
chenschiff trennende Tordurchfahrt wurde
mit dem Bau eines Schlosses der Herzöge
von Sachsen-Zeitz im südlichen Teil des
Geländes 1674 angelegt, als Neustadt zu
dessen Sekundogenitur gehörte. Nach
mehreren Umnutzungen seit dem 18.
Jahrhundert beherbergt das Schloss heute eine moderne Ganztagsschule. Ein Teil
der Klosterkirche wird zukünftig als städtischer Festsaal genutzt werden.
Nutzen Sie den AugustinerSaal als Konzertort, als Ort für Ihre Familien- und
Firmenfeiern, für Messen, für Vereinsveranstaltungen, für Tagungen, für Lesungen
und vieles mehr, privat und gewerblich.
Anmeldungen ab sofort über das Kulturamt der Stadt Neustadt an der Orla,
Tel. 036481/85120 oder
[email protected].
Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Termine für 2015!
Leistungsmerkmale:
•
Festsaal mit zirka 300 Sitzplätzen
•
Tagungsräume
•
Cateringbereich mit Bar und Küche zur Selbstbewirtschaftung
•
Barrierefreiheit im gesamten Komplex
•
intelligente Nutzungsformen
•
modernste Veranstaltungstechnik aus Licht und Ton
•
variables Bühnensystem
10 Jahre WohnRing AG präsentiert mit der Stadt Neustadt:
AM FENSTER
BATAILLON D‘AMOUR
ALT WIE EIN BAUM
DER BLAUE PLANET
ALS ICH FORTGING
ERLEBEN SIE DIE HITS DES OSTENS
Die OSSIS und das BERLINER STRING ENSEMBLE
präsentieren eine Zeitreise durch die Rockgeschichte der DDR
24. April 2015
AUGUSTINER
SAAL 20.30 Uhr
Neustadt an der Orla
Eintritt: 25,00 €. VVK ab 01.12.2014 in der Tourist Information.
Jedem Haushalt der WohnRing AG gewährt diese beim Kauf von
Tickets für diese Veranstaltung einen Nachlass in Höhe von 10,00
€. Der Wertcoupon kann sich vor dem Ticketkauf in der
Geschäftsstelle Markt 13/14 abgeholt werden. Es besteht kein
Rechtanspruch auf die Karten. Keine Barauszahlung möglich.
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Nummer 24/2014
Veranstaltungskalender
Freitag bis Sonntag, 28.11. – 30.11.2014
Dekanatsjugendwochenende der kath.
Pfarrei im Erfurter Jugendhaus
Freitag, 28.11.2014, 18.00 Uhr
Ausstellungseröffnung im Museum zur
Stadtgeschichte, Kirchplatz 7,
„Post-Wege aus der Vergangenheit“.
Freitag, 28.11.2014, ab 18.30 Uhr
Diaabend in der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Erleben Sie einen interessanten Reisebericht „Mit der Schwalbe ans Nordkap“.
Samstag, 29.11.2014, 19.00 Uhr
2. Kunden Blues Nacht mit KLAPPSTUHL,
MONOKEL BLUES BAND, PASCH (Originalbesetzung der 80er) im Wotufa-Saal,
Ziegenrücker Straße 6, Kartenvorverkauf im Kultur- und Tourismusamt Neustadt (Orla), Reservierungen unter Tel.
03663/404011, Infos unter www.wotufa.de
Sonntag, 30.11.2014, 9.30 Uhr
Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“,
Ernst-Thälmann-Straße 1
Sonntag, 30.11.2014, 11.00 Uhr
Advents-Brunch im „Rolandhof“ in Moderwitz
Montag, 01.12.2014, 19.00 Uhr
Thomas Heinze „Südamerika – Im Land
der Inka“ – Diashow in der Stadtbibliothek,
Gerberstraße 2
Samstag, 06.12.2014, 20.00 Uhr
DRITTE WAHL im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Kartenvorverkauf im Kultur- und Tourismusamt, Reservierungen
unter Tel. 03663/404011, Infos unter www.
wotufa.de
Mittwoch, 10.12.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Ärztlicher Notfalldienst 116 117
Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Saalfeld
0 36 71/99 00
Giftnotruf 03 61/73 07 30
Frauenschutzhaus
Rudolstadt 0 36 72/34 36 59
Gera 03 65/5 13 90
Schleiz 01 74/5 64 70 19
Stadtwerke Neustadt (Orla) 2 47 47
Zweckverband Wasser/Abwasser
0 36 47/4 68 10 oder 01 71/3 66 23 25
E.ON Störungsdienst
01 80/2 69 69 61
Donnerstag, 11.12.2014, 17.00 Uhr
Adventskonzert der Grundschule „Friedrich Schiller“
Beratungsstellen
Freitag, 12.12.2014, ab 19.00 Uhr
Grillen im Winter mit Lager- und Schwedenfeuer an der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“
Diakonieverein e.V.
Familienberatungsstelle 5 19 84
Suchtberatungsstelle 5 19 86
Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.V.
2 40 84 oder 01 76/23 31 34 07
Behindertenberatung,
Kreisverband für Behinderte e.V.
0 36 63/42 28 86
Neue Arbeit Neustadt e.V. 28 90
Hilfe für Kriminalitätsopfer,
WEISSER RING 8 49 53
Sonntag, 07.12.2014
Familienbüfett im Ringhotel „Schlossberg“,
Ernst-Thälmann-Straße 62
Dienstag, 09.12.2014, 19.30 – 22.00 Uhr
Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
Samstag, 13.12.2014, 8.30 – 15.00 Uhr
Kurs „Lebensrettende Sofort Maßnahmen“
für Führerscheinbewerber in der Johanniter-Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11, Anmeldung unter Tel. 036481/2990
Mittwoch, 03.12.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Sonntag, 14.12.2014, ab 14.00 Uhr
Adventskaffee für unsere Senioren in der
Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Kaffee und
Abendessen, nur mit Voranmeldung. Und
Weihnachtsfeier der Wohnmobilfreunde
„Heinrichs-Ruhe“
Mittwoch, 03.12.2014, 19.00 Uhr
Weihnachtlicher Abend des NABU, mit
Rückblick auf 2014, im Gemeindehaus in
Dreba (Nähe Dorfteich)
Mittwoch, 17.12.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Freitag, 05.12.2014, 19.30 Uhr
Advents„konzert“ im Rathaussaal mit der
Weihnachtsgeschichte, gespielt von drei
Personen
Donnerstag, 18.12.2014, 18.30 Uhr
Traditionelle Weihnachtsgala der Grundschule „Friedrich Schiller“
Samstag bis Sonntag, 06. bis 07.12.2014
Adventsmarkt in den historischen Fleischbänken und auf dem Kirchplatz
Samstag, 06.12 2014, 9.00 Uhr
17. Bezirksoffene Neustädter Hochsprungmeisterschaften sowie 22. Hallen-Hochsprungmeisterschaft des Saale-OrlaKreises, organisiert vom TSV „Germania
1887“ e. V., in der Sport- und Festhalle,
Friedhofstraße 1
Samstag, 06.12.2014, 13.30 Uhr
Weihnachtsfeier des VdK-Ortsverbandes
Neustadt im „Betreutes Wohnen am Orlapark“, Orlagasse 29
Samstag, 06.12.2014, 19.00 Uhr
Öffentliche Stadtführung 2014
„Mit dem Nachtwächter durch Neustadt an
der Orla“ – Eine Öffentliche Stadtführung
mit dem zertifizierten Gästeführer HansMartin Dittrich
Notrufnummern
und Havariedienste
Freitag, 19.12.2014, ab 19.00 Uhr
„Grillen im Winter“ mit Lagerfeuer und
Leckerem vom Grill an der Gaststätte
„Heinrichs-Ruhe“
Sonntag, 21.12.2014, 9.30 Uhr
Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“,
Ernst-Thälmann-Straße 1
Sonntag, 21.12.2014, ab 14.00 Uhr
Traditionelles Detscheressen wie bei
Großmutter. Der Adventsschmaus in der
Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“.
Mittwoch, 24.12.2014
Christmette in der kath. Kirche St. Marien
Donnerstag und Freitag, 25. und
26.12.2014
Weihnachtsbüfett im Ringhotel „Schlossberg“, Ernst-Thälmann-Straße 62
Donnerstag, 25.12.2014, 12.00 Uhr
Festliches Weihnachtsbüffet im „Rolandhof“ in Moderwitz
Impressum
Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla
Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla,
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla,
Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Verantwortlich für den übrigen Inhalt:
Der jeweilige Verfasser
Verantwortlich für die Anzeigen:
Die jeweiligen Auftraggeber
Redaktion:
Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla,
Telefon: 03 64 81 / 8 51 20, Fax: 03 64 81 / 8 51 04
E-Mail: [email protected]
(v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann)
Verlag:
Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark,
Telefon: 03 76 00/36 75, Fax; 03 76 00/36 76,
www.secundoverlag.de, E-Mail: [email protected]
Zugang für Autoren: www.textportal.primoweb.de
Gesamtherstellung:
Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark,
Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der
geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der
Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung
ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt,
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla bestellt und abonniert
werden.
Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos
sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der
Herausgeber und der Verlag keine Gewähr und Haftung. Redaktionelle Änderungen der Beiträge sind möglich. Die Stadt
ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln.
Auflage: 5.100 Exemplare
Seite 4
Donnerstag, 25.12.2014, 20.00 Uhr
KIRSCHE & CO (Deutschrock und Songs
von Rio Reiser) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Reservierungen unter Tel.
03663/404011, Infos unter www.wotufa.de
Samstag, 27.12.2014, 20.00 Uhr
PUSTEBLUME (handgemachter Folkrock
sowie erstklassische Coverversionen von
Neil Young) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Reservierungen unter Tel.
03663/404011, Infos unter www.wotufa.de
Nummer 24/2014
Mittwoch, 31.12.2014
Ökumenische Jahresabschlussandacht in
der Neustädter Hospitalkirche
Mittwoch, 31.12.2014, 19.00 Uhr
Silvesterfeier am „Rolandhof“ in Moderwitz
Mittwoch, 31.12.2014
Silvesterabend mit gutem Essen und netten Gästen zum Jahreswechsel in der
Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Nur auf Voranmeldung.
Nachtwächterführung zum Adventsmarkt
Unser Gästeführer Hans-Martin Dittrich
wird Sie am 6. Dezember, 19.00 Uhr, in
bewährter Weise als Nachtwächter durch
das adventliche Neustadt führen. Sie werden hier wieder interessante Geschichten in und über Neustadts kleine Gassen
und Örtlichkeiten erfahren. Diese Füh-
rung können Sie zuvor mit einem Besuch
des Adventsmarktes in den historischen
Fleischbänken und am Kirchplatz verbinden und sich vorweihnachtlich einstimmen
lassen.
Karten sind im Vorfeld in der TouristInformation erhältlich.
„Südamerika –
Im Land der Inka“ –
Diashow mit
Thomas Heinze
Bereits am 12.02.2014 nahm Thomas
Heinze 60 interessierte Gäste der Stadtbibliothek mit auf die Reise durch Südamerika. „Jenseits der Anden“ lautete der
Titel des ersten Teiles seiner Diashow. Der
zweite Teil der Reise, „Im Land der Inka“,
wird am 01.12.2014 um 19.00 Uhr in der
Stadtbibliothek vorgestellt.
Mythenumwoben ist das Volk der Inkas,
ihre Kultstätten und Ruinen, majestätisch
die gigantischen Berge der Anden – ihre
Heimat.
Thomas Heinze reist durch dieses Altsiedelgebiet der Inkas – die peruanischbolivianischen Anden. Startpunkt ist die
Atacamawüste an der Pazifikküste. Unvorstellbare Trockenheit direkt am größten
Ozean der Welt, unerwartete Oasen, uralte Mumienfriedhöfe und die mystischen
Nascalinien kennzeichnen die Atacama.
Weiter geht es über wilde Straßen nach
Cusco, das Herz des Inkareiches und in
kleine Dörfchen in den Hochanden. Auf
authentischen Märkten kauft er hier ein
und bricht auf alten Inkawegen auf nach
Machu Picchu. Die „vergessene" Stadt erlebt er in ihrer nebelverhangenen Mystik
aber auch während sonnendurchfluteter,
strahlender Sonnenaufgänge.
Am Ufer des Titicacasees wird er Zeuge von Autosegnungen und besucht die
Sonneninsel inmitten des größten Gebirgssees der Welt. Östlich des „Meeres
der Anden" liegt die Millionenmetropole La Paz. Von hier aus bricht er auf ins
Tiefland Amazoniens. Auf 4700 Meter
Höhe beginnt die Camino de la Muerte,
die Todesstraße. Die gefährlichste Straße
der Welt radelt er bergab auf circa 1000
Meter Höhe an den Rand des Amazonasbeckens.
Herzlich willkommen in der Stadtbibliothek
zu dieser besonderen Diashow mit Thomas Heinze, der ausgezeichnete Fotos
präsentiert und Unglaubliches berichtet.
Kartenreservierung (6,00 € / 4,00 €) unter [email protected]
oder Tel. 036481-22901.
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Nummer 24/2014
25. Januar 2014
Nummer 2/2014
25. Jahrgang
3. Änderung der Friedhofssatzung vom 2.11.2006 für den Friedhof
der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Neustadt an der Orla vom 28.8.2014
(Beschlussdatum der Satzungsänderung)
Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Lutherischen Kirchgemeinde
Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung am 28.8.2014 folgende
Änderung der Friedhofssatzung vom 2.11.2006 beschlossen:
§ 17 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„In einem „Wahlgrab Urne (2 Urnen)" können bis zu zwei Urnen
beigesetzt werden, im Übrigen können in einer Wahlgrabstätte
ohne Sarg bis zu 4 Urnen beigesetzt werden."
Diese Änderung der Friedhofssatzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Friedhofsträger:
D. S.
Neustadt (Orla), 29.8.2014
gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates*
gez. Dr. D. Wagner, Mitglied des Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
1.
Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes
D. S.
Gera, 03.09.2014
gez. Strauß, Amtsleiterin
2.
Landratsamt/Landesverwaltungsamt Saale-Orla-Kreis
Die Änderung vom 28.08.14 der Friedhofssatzung vom 02.11.06
für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde
Neustadt (Orla) wird hiermit genehmigt.
D. S.
Schleiz, 21.10.2014
gez. Bechstein
Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Neustadt (Orla) am 28.08.2014 beschlossene
Änderung der Friedhofssatzung vom 02.11.2006 wurde dem
Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 03.09.2014 unter dem Aktenzeichen 16/21K330 vorstehend genannter Satzungsänderung die
kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren
Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 21.10.2014 die erforderliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Satzungsänderung der EvangelischLutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
D. S.
Neustadt (Orla), d. 28.10.2014
gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 30.10.2012 für den
Friedhof der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Neustadt an der Orla vom
15.4.2014 (Beschlussdatum der Satzungsänderung)
Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung am 15.4.2014 folgende Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 30.10.2012
beschlossen:
1. § 6 Abs. 2.1.3. wird wie folgt neu gefasst:
2.1.3. Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften
2.1.3.1. (bis 4 Urnen pro Grabstätte)
2.1.3.1.1. für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren 554,50 EUR
2.1.3.1.2. für jedes weitere Jahr 27,70 EUR
2.1.3.2. (bis 2 Urnen pro Grabstätte)
2.1.3.2.1. für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren 475,00 EUR
2.1.3.2.2. für jedes weitere Jahr 23,75 EUR
2. § 9 wird wie folgt neu gefasst:
§9
Gebühren für die Grabberäumung
Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit
oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten
Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder
durch von ihm Beauftragte werden folgende Gebühren erhoben:
für Urnengrabstätten 92,50 EUR
für alle anderen Grabstätten 133,00 EUR
In jedem Fall sind mindestens die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.
...
Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedhofsträger:
D. S.
Neustadt (Orla), 4. August 2014
gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
gez. Dr. D. Wagner, Mitglied des Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
1.
Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes
D. S.
Gera, 03.09.2014
gez. Strauß, Amtsleiterin
Seite 7
Nummer 24/2014
2.
Landratsamt/Landesverwaltungsamt Saale-Orla-Kreis
Die Änderung vom 15.04.14 der Friedhofsgebührensatzung vom
30.10.12 für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird hiermit genehmigt.
D. S.
Schleiz, 21.10.14
gez. Bechstein
Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Neustadt (Orla) am 15.04.2014 beschlossene
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) vom 30.10.2012, wur-
de dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde
angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 03.09.2014 unter dem
Aktenzeichen 16/21K330 vorstehend genannter Satzungsänderung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist,
auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 21.10.2014
die erforderliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Satzungsänderung der EvangelischLutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
D. S.
Neustadt (Orla), d. 28.10.2014
gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse
der Stadt Neustadt (Orla)
01.12.2014, 18:30 Uhr Bau- und Umweltausschuss
08.12.2014, 18:30 Uhr Finanz- und Liegenschaftsausschuss
Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla,
Markt 1, statt.
Die jeweilige Tagesordnung können Sie den Bekanntmachungen
entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden.
Änderungen sind vorbehalten!
Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla)
Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Neustadt an der Orla findet am Dienstag, den 2. Dezember 2014, in der Zeit
von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Museum, Kirchplatz 7, statt.
Benutzungsordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und
Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla
§1
Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung regelt unter Beachtung der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
– ThürKO) § 14 Abs. 1 in der jeweils gültigen Fassung die Überlassung und Benutzung der öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und
Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla einschließlich des Inventars. Hierunter fallen folgende Räume:
a. der Rathaussaal, Markt 1
b. der Gewölberaum, Markt 1
c. das AugustinerSaal, Puschkinplatz
d. der Tagungsraum, II. OG, Schlossgasse 31
§2
Zweckbestimmung
(1) Die unter § 1 genannten Räume dienen grundsätzlich der
Durchführung von Sitzungen der Gremien des Neustädter Stadtrates, der Durchführungen von kulturellen, bildenden, schulischen oder gemeinnützigen Veranstaltungen und sollen dem
kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben der
Stadt nützen.
(2) Der Rathaussaal und der Gewölberaum sind vorrangig für
die Sitzungen der Gremien des Stadtrates der Stadt Neustadt
an der Orla sowie für die Absicherung der sich aus den Aufgabenbereichen der Ämter der Stadtverwaltung Neustadt an der
Orla ergebenden Nutzungen bestimmt. Sie können auch Dritten
zur Verfügung gestellt werden, soweit mit der Inanspruchnahme
eine Förderung der Gemeinschaftspflege sowie des kulturellen,
sozialen oder politischen Lebens der Bürgerinnen und Bürger
verbunden ist. Die Überlassung der Räume zur Durchführung
von Vergnügungsveranstaltungen (Tanzveranstaltungen u. ä.)
und Werbeveranstaltungen sind ausgeschlossen.
(3) Der Festsaal sowie der Tagungsraum im AugustinerSaal stehen darüber hinaus der Stadt Neustadt an der Orla, den ortsansässigen Vereinen, Verbänden, Organisationen, Schulen,
anerkannten Parteien sowie Betrieben, Agenturen und Familien
zur Durchführung von diversen Veranstaltungen wie Festen, Konzerten, Konferenzen, Filmvorführungen, Betriebs- und Familienfeiern zur privaten und gewerblichen Nutzung zur Verfügung.
(4) Die Veranstaltungen dürfen der freiheitlich demokratischen
Grundordnung nicht widersprechen.
(5) Die Veranstaltungsräume sind nur für den im geschlossenen
Mietvertrag angegebenen Zweck zu benutzten. Dabei erklärt der
Mieter, ob die Veranstaltung einen politischen, kulturellen, privaten oder kommerziellen Charakter hat.
§3
Vermietung
(1) Die Überlassung der unter § 1 genannten Räume erfolgt auf
Antrag des Mieters mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular.
Im Antrag sind anzugeben:
•
Art/Zweck der Veranstaltung
•
Termin, Zeit und Dauer
•
Inanspruchnahme von Technik und Ausstattungsgegenständen
•
gewünschte Sitzordnung
•
maximale Anzahl der Personen
•
Name sowie komplette Anschrift des Veranstalters.
(2) Die Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor Mietbeginn
zu stellen. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Veranstaltungen der Stadt Neustadt an der Orla haben Priorität vor allen
anderen Veranstaltungen. Bei Terminkollision von mehreren Veranstaltungen, die keine städtischen Veranstaltungen darstellen,
hat der zuerst gestellte Antrag Priorität.
(3) Die Vermietung wird durch einen Mietvertrag geregelt. Der
Mietvertrag enthält als Anlage die Benutzungsordnung für die
öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der
Stadt Neustadt an der Orla sowie die zugelassenen Bestuhlungspläne. Liegt der unterzeichnete Mietvertrag nicht eine Woche
nach Ausstellungsdatum der Stadt Neustadt an der Orla vor, so
ist der Mietvertrag nicht zustande gekommen.
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(4) Die Koordination und Mietvertragsgestaltung obliegt dem Kulturamt der Stadt Neustadt an der Orla in Rücksprache mit dem
Büro des Stadtrates.
(5) Der unter § 1, Punkt b genannte Gewölberaum wird grundsätzlich nicht öffentlich vermietet. Er steht jedoch als Nebenraum
zum Rathaussaal zur Verfügung.
(6) Eine Untervermietung der unter § 1 genannten Räume durch
den Mieter ist nicht statthaft.
(7) Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung der unter § 1 genannten Räume besteht nicht.
§4
Mietobjekte
(1) Die Mietobjekte innerhalb des AugustinerSaals sind:
•
der Festsaal
•
der Tagungsraum
•
die Künstlergarderobe
•
das Foyer
•
der Catering-Bereich
•
die Catering-Bar
•
die Garderobe
(2) Die vermieteten Räume sind im Mietvertrag einzeln aufzuführen.
(3) Im Mietvertrag ist das Inventar einbezogen und ist einzeln
aufzuführen:
•
Stühle
•
Tische
•
Bühne
•
technische Anlagen (Tontechnik, Leinwand, Beamer)
•
Internetanschluss
(4) Die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume und das Inventar gelten mit der Inanspruchnahme als ordnungsgemäß übernommen.
(5) Die Räume dürfen maximal nur mit der hier festgesetzten Personenzahl benutzt werden.
a. Rathaussaal – 70 Personen
b. Gewölberaum – 20 Personen
c. Festsaal – 420 Personen
d. Tagungsraum – 30 Personen
Der Mietvertrag kann nicht geschlossen werden, wenn die zu erwartende Zahl an Personen überstiegen wird.
§5
Entgelt
(1) Für die Überlassung der in § 1 genannten Räume sind Entgelte
zu entrichten. Diese werden in der Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt
Neustadt an der Orla geregelt.
(2) Die Nutzung beginnt und endet mit Schlüsselübergabe bzw.
Einlass durch den Vermieter.
(3) Eine Abrechnung nach dem Stundensatz ist nicht möglich.
(4) Im Entgelt sind die Kosten für Nutzung des Grundinventars
(Stühle, Tische, Bühne (nur im Festsaal)) sowie Betriebskosten
für Heizung, Wasser, Abwasser und Strom enthalten.
(5) Für technisches Inventar sind je Mietnutzung Entgelte zu entrichten. Diese werden in der Entgeltordnung für die öffentlichen
Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla geregelt.
(6) Abweichungen von diesen Mietpreisen sind nicht möglich.
(7) Die Nutzung der in § 1 genannten Räumlichkeiten ist für die
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla mietfrei.
(8) Mietfreiheit kann auch für nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen gewährt werden, die in gemeinsamer Trägerschaft
mit der Stadtverwaltung Neustadt (Orla) stattfinden.
§6
Haftung und Schadenersatz
(1) Für mitgebrachte Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
(2) Der Mieter haftet für Schäden, die durch fahrlässigen bzw.
unsachgemäßen Umgang mit gemieteten Einrichtungen und
technischen Ausstattungen entstehen.
Nummer 24/2014
(3) Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Besuchern der
vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der
Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.
(4) Der Mieter haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden
einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeit entstehen, soweit der Mieter durch die
Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu
beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden
vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.
(5) Der Mieter ist zur Zahlung einer Kaution verpflichtet. Diese
wird durch die Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-,
Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der
Orla geregelt. Die Kaution dient zur Deckung etwaiger Schäden
und Nachreinigung für Verschmutzungen, die über den normalen
Verschmutzungsgrad hinausgehen. Soweit die Kaution nicht in
Anspruch genommen wird, wird diese nach Veranstaltungsende
und Abnahme an den Mieter sofort zurückgezahlt.
(6) Der Mieter hat jeden Schaden, der bei der Vorbereitung,
Durchführung oder Nachbereitung einer Veranstaltung entstanden ist, unverzüglich der Stadt Neustadt an der Orla anzuzeigen.
(7) Die Stadt Neustadt an der Orla übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die genutzten Räume für den Nutzungszweck geeignet sind.
(8) Sind Einrichtungsgegenstände oder technische Anlagen beschädigt worden oder verloren gegangen, muss die Stadt Neustadt an der Orla die Wiederbeschaffung und Installation des
gleichen Gegenstandes verlangen. Dieser Ersatz ist der Stadt
grundsätzlich in Geld zu leisten.
(9) Kommt es im Rahmen der Mietdauer zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu
denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung
schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen
schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte,
verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von 1.000 € zu
zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe besteht
auch dann, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus § 2 (Zweckbestimmung) nutzt. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
§7
Versicherungsnachweis
Vom Mieter wird der Nachweis des Abschlusses einer geeigneten und gültigen Haftpflichtversicherung verlangt. Dieser ist dem
Vermieter vor Vertragsabschluss vorzulegen.
§8
Anmeldepflicht
(1) Alle für eine Veranstaltung erforderlichen ordnungsbehördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom Mieter auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen.
(2) Die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die
Künstlersozialabgabe (KSA) sowie die Zahlung der anfallenden
Gebühren ist Sache des Mieters.
§9
Öffentliche Veranstaltungen
Finden unter den in § 1 genannten Räumen öffentliche Veranstaltungen statt, so ist der Mieter verpflichtet, im Kulturamt der Stadt
entsprechende Werbemittel (Plakat, Flyer, etc.) einzureichen und
einen Teil des Kontingentes an Hartkarten für den Kartenvorverkauf als Kommission zu übergeben.
§ 10
Benutzungsvorschriften
(1) Dem Mieter obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht.
(2) Die im § 1 genannten Räume werden in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet,
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Nummer 24/2014
•
überlassene Räume und überlassenes Inventar pfleglich zu
behandeln,
für einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu sorgen;
•
•
die Räume sauber zu verlassen;
Tische, Stühle und sonstiges Inventar nach Schluss der Ver•
anstaltung wieder so zu ordnen, wie es übernommen wurde;
•
von ihm oder Dritten mitgebrachte Gegenstände unverzüglich aus den Räumen zu entfernen.
(3) Der Mieter hat bei Abnahme die Räume in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch den
Vermieter. Bei längerer Mietdauer kann der Vermieter Zwischenreinigungen beauflagen.
(4) Entsprechende Bar- und Cateringbereiche sind komplett,
einschließlich des einfachen Spülens der Bierleitung, durch den
Mieter selbst zu reinigen.
(5) Die turnusmäßige chemische Reinigung der Bierleitung in den
Barbereichen erfolgt durch die Stadt Neustadt an der Orla.
(6) Das Be- und Entladen erfolgt ausschließlich zu den dafür vorgesehenen Eingängen. Fahrzeuge müssen nach dem Vorgang
unverzüglich die Zugänge räumen.
§ 11
Personal und technische Anlagen
(1) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Veranstaltung ein Veranstaltungsleiter ständig anwesend ist. Er ist
neben dem Mieter erste Kontaktperson für den Vermieter, Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdienst.
(2) Der Mieter hat bei Mietvertragsunterzeichnung den Nachweis
zu erbringen, dass die Veranstaltung durch eine gemäß den geltenden Bestimmungen zertifizierte Fachkraft für Veranstaltungstechnik begleitet wird. Ein Befähigungsnachweis ist vorzulegen.
(3) Sollte kein entsprechender Nachweis erbracht werden, stellt
die Stadt auf Kosten des Mieters eine entsprechende Fachkraft
zur Verfügung.
(4) Alle technischen Anlagen und Geräte dürfen nur von dafür
ermächtigten Personen bedient werden.
§ 12
Bestuhlung
(1) Die Bestuhlung ist aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen nur nach den vorliegenden Bestuhlungsplänen
vorzunehmen.
(2) Im Rathaussaal sowie dem Gewölberaum wird die Bestuhlungsart im Mietvertrag geregelt. Die Bestuhlung erfolgt seitens
der Stadt Neustadt an der Orla. Eine eigenmächtige Veränderung
der Standorte von Stühlen und Tischen ist nicht gestattet.
§ 13
Ausstattung und Dekoration
(1) Jede Ausstattung der unter § 1 genannten Räume mit Geräten, Aufbauten, Dekorationen, Kulissen, Schildern sowie Werbung und anderen Gegenständen bedarf der Genehmigung der
Stadt Neustadt an der Orla.
(2) Für die genannten Aufbauten, die im Eigentum des Mieters
sind, übernimmt die Stadt Neustadt an der Orla keine Haftung.
(3) Die Dekorationen sind so zu befestigen, dass Wände, Säulen,
Böden, Decken, Inventar usw. nicht im Geringsten beschädigt
werden. Im Besonderen dürfen keine Tacker, Schrauben, Nägel
oder Panzerklebeband verwendet werden.
§ 14
Garderobe, Toiletten und generelle Ordnung
(1) Bei allen Veranstaltungen besteht grundsätzlich Garderobenpflicht. Die Betreibung der Garderobe obliegt dem Mieter.
(2) Die Stadt Neustadt an der Orla übernimmt für die Garderobe
keine Haftung.
(3) Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Ordnung und Sauberkeit in der Garderobe, den Toiletten und im gesamten gemieteten
Objekt zu jeder Zeit gewährleistet ist.
(4) Der reinliche Zustand der Toiletten ist regelmäßig zu überprüfen.
§ 15
Sicherheitsvorschriften
(1) Der Mieter hat die sich aus der Art der Veranstaltung ergebenden Sicherheit- und Brandschutzvorschriften genauestens
zu beachten.
(2) Sicherheitsschutzeinrichtungen wie Fluchtwege, Brandschutzanlagen und Sicherheitsschalter dürfen nicht verstellt
werden.
(3) Während der Veranstaltung hat der Mieter für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen.
§ 16
Rauchverbot
Für alle Räume und Nebenanlagen gilt ein generelles Rauchverbot.
§ 17
Hausrecht
Das Hausrecht übt der Bürgermeister aus, soweit nicht anderweitige Regelungen dem entgegenstehen. Er kann seine Befugnisse
auf Dritte übertragen. Den vom Bürgermeister beauftragten Vertretern der Stadt ist jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumen
zu gewähren.
§ 18
Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Mieter hat das Recht, bis zwei Wochen vor Mietbeginn
kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten. Nach Verstreichen
dieser Frist hat er den vollen Mietpreis laut Vertrag zu zahlen.
Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts verzichtet der Mieter
hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf.
erwachsener Ansprüche.
(2) Die Stadt Neustadt kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten,
wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit befürchten lassen oder wenn sich herausstellt, dass die Mietbedingungen nicht eingehalten werden können.
Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem
Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entstehen.
§ 19
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Pößneck.
§ 20
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Neustadt an der Orla, 18. November 2014
A. Hoffmann
Bürgermeister
--beschlossen: 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der
Orla am 30.10.2014
Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und
Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla
§1
Zweck
Grundlage der Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-,
Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der
Orla ist die Benutzungsordnung für die öffentlichen Sitzungs-,
Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der
Orla vom 18.11.2014.
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Standesamtliche Nachrichten
Sterbefälle
Jenny Richter, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 23 Jahren am 02.11.2014 verstorben.
Günter Becher, zuletzt wohnhaft in Jena,
ist im Alter von 81 Jahren am 08.11.2014
verstorben.
Frieda Habla geb. Rottenau, zuletzt wohnhaft in Triptis, ist im Alter von 86 Jahren am
04.11.2014 verstorben.
Ernst Prause, zuletzt wohnhaft in Neustadt
an der Orla, ist im Alter von 90 Jahren am
09.11.2014 verstorben.
Christa Seyfert geb. Wolf, zuletzt wohnhaft
in Neustadt an der Orla, ist im Alter von
75 Jahren am 06.11.2014 verstorben.
Herta Fabian geb. Lehmann, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter
von 84 Jahren am 16.11.2014 verstorben.
Marlies Fink geb. Kolb, zuletzt wohnhaft
in Neustadt an der Orla, ist im Alter von
59 Jahren am 08.11.2014 verstorben.
zum 75. Geburtstag
Frau Hannelore Pörsch, Friedhofstraße 15, am 14. 11.2014
Frau Gudrun Skupin, Rodaer Straße 36,
am 25.11. 2014
zum 80. Geburtstag
Herrn Herbert Müller, Hain 6,
am 16.11.2014
Frau Brunhilde Gerbeth, Orlagasse 29,
am 20.11.2014
Frau Olga Bechstein, Mittelweg 10,
am 21.11.2014
Frau Luise Fehn, Am Lindenplatz 3,
am 27.11.2014
zum 81. Geburtstag
Frau Christa Döpel, Thomas-MüntzerStraße 26, am 17.11.2014
Frau Regina Hey, Thomas-MüntzerStraße 53, am 23.11.2014
Frau Hannelore Steiner, Orlagasse 20,
am 24.11.2014
Frau Erika Geiger, Pößnecker Straße 43,
am 27.11.2014
zum 83. Geburtstag
Frau Ursula Lemmrich, Hauptstraße 33,
am 15.11.2014
Frau Marianne Ruß, Leonhard-FrankStraße 7, am 21.11.2014
zum 84. Geburtstag
Herrn Heinz Gimmel, Thomas-MüntzerStraße 31, am 20.11.2014
Lesereise zur interkulturellen Woche in
der Stadtbibliothek
„Lesereise“ durch den SOK im Rahmen der
Interkulturellen Woche fand ihren krönenden
Abschluss
Wir gratulieren
Wir gratulieren allen Jubilaren, die in der
Zeit vom 14. November bis zum 27. November 2014 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute
Aus dem Stadtgeschehen
zum 85. Geburtstag
Frau Marianne Linke, Arnshaugker
Straße 37, am 19.11.2014
zum 86. Geburtstag
Frau Edith Glate, Südstraße 15a,
am 17.11.2014
Frau Christel Tietze, Ernst-ThälmannStraße 87, am 19.11.2014
Herrn Günter Hoy, An den Schneewehen 7, am 27.11.2014
zum 91. Geburtstag
Herrn Heinz Behrenhoff, Am Kalkofen 7,
am 19.11. 2014
Frau Antonie Gerner, Rathenaustraße 15,
am 23.11.2014
zum 92. Geburtstag
Frau Annemarie Büchler, Dorfplatz 14,
am 24.11.2014
In Lichtenau
zum 80. Geburtstag
Herrn Wolfgang Hartmann, Im Dorf 1,
am 21.11.2014
zum 84.Geburtstag
Herrn Kurt Türke, Im Dorf 7,
am 23.11.2014
In Neunhofen
zum 85. Geburtstag
Frau Sonja Sieler, Neue Straße 2,
am 20.11.2014
In Moderwitz
zum 80. Geburtstag
Frau Liane Krause, Lindenstraße 19,
am 17.11.2014
zum 83. Geburtstag
Herrn Otto Burdack, Talstraße 9,
am 27.11.2014
Am 5. November, zu einer für Kinder und
Jugendlichen ungewöhnlichen Zeit, begann um 20.00 Uhr in der Stadtbibliothek
Neustadt an der Orla die „Lesenacht“ für
die Klasse 6 des Orlatal-Gymnasiums.
Die aus Neunhofen stammende Kinderund Jugendbuchautorin Frau Verena Zeltner las zum 4. Mal während ihrer Lesereise
durch den SOK aus ihrem neuen Jugendroman „Kornblumenkinder“ – ein bewegendes Buch über Flucht und Vertreibung.
Angesichts der gegenwärtigen Ereignisse in der Welt ist dies ein sehr aktuelles
Thema, welches auch an Kindern und
Jugendlichen nicht spurlos vorübergeht.
Frau Zeltner gelang es, das Thema kindund jugendgerecht so aufzuarbeiten, dass
die Zuhörer von den geschilderten Ereignissen nicht überfordert waren. Die sehr
emotional geschilderten Erlebnisse eines
kleinen Jungen, die sich tatsächlich während und nach der Aktion „Kornblume“ vom
3. Oktober 1961 (Vertreibung von Familien
aus dem grenznahen Gebiet der ehemaligen DDR zur BRD) zugetragen haben und
das fiktive Schicksal einer albanischen Familie während des Kosovo-Krieges vermitteln viele Informationen zum Thema.
Auch die Kinder der „Lesenacht“ von Neustadt an der Orla hatten nach der Lesung
viele Fragen, genau wie all die anderen
Kinder und Jugendlichen in Schleiz und
Bad Lobenstein, die bereits in den vergangenen Wochen mit dem Thema während
Lesereise der konfrontiert wurden. Viele
Fragen konnten bereits während der Lesung geklärt werden, aber viele Fragen
werden noch in der Schule Gesprächsstoff
im Unterricht bleiben.
Damit ist das Anliegen des Runden Tisch
„INTEGRATION“ im Saale-Orla-Kreis,
welcher die Lesungen organisiert hat, aufgegangen. Allerdings wäre dies ohne die
Unterstützung des Laktionsplanes gegen
Rechts, der Landeszentrale für politische
Bildung Thüringen und der Kreissparkasse Saale-Orla nicht möglich gewesen.
S. Koberstädt
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Lukullischer Abend der besonderen Art bereits zum fünften Mal
Am 7. November 2014 trafen sich Interessenten und Freunde der Vereinigung
Neustadt in Europa zum Kennenlernen
verschiedener Gerichte, die im Kochbuch
„Sternenküche" beschrieben sind. Ursprünglich war das Essen als Werbeveranstaltung für das Buch der Arbeitsgemeinschaft „Neustadt in Europa" vorgesehen.
Aufgrund des regen Interesses musste
diese Veranstaltung mehrfach wiederholt
werden. In bewährter Form gestalteten
das Team des Neustädter Kulturamtes,
der Verein der Neustädter Natur- und Heimatfreunde sowie das Hotel Stadt Neustadt den Abend. Serviert wurden zwei
Vorspeisen, drei Hauptgänge und zwei
Nachspeisen aus sechs Neustädten. Die
Städte wurden sehr sachkundig erstmals
von Frau Wiechert vorgestellt und mit einem kulturellen Beitrag von Herrn Ronny
Schwalbe vertieft. So wurde beispielsweise Neustadt am Rennsteig mit dem
Rennsteiglied von Herbert Roth, das von
allen Teilnehmern begeistert mitgesungen
wurde, präsentiert. Im Vorgeschmack auf
das Neustadttreffen vom 11. bis 13.9.2015
in Neustadt am Rübenberge wurde als
Vorspeise eine „Hochzeitssuppe" und als
Nachspeise die „Traditionelle Welfenspeise" serviert. Der Küche des Hotels Stadt
Neustadt gelang es wieder in hervorragender Weise diese Speisen zu kreieren.
Dafür sei ganz besonders gedankt.
Dr. H.-P. Liebert
Leinwandpräsentation der Neustädte.
Ehrenamtsehrung zeichnet bürgerschaftliches Engagement aus
Am 14. November 2014 zeichnete die Stadt Neustadt an der Orla
durch den 1. Beigeordneten Ralf Weiß und den Beigeordneten
Carsten Sache Bürger unsere Stadt aus, die sich in besondere Weise ehrenamtlich engagieren. Ob in Vereinen, Verbänden
oder Initiativen – in allen Bereichen findet bürgerschaftliches Engagement statt, welche nicht hoch genug zu Loben sei, so Ralf
Weise bei seinen Worten anlässlich des Festaktes.
Neben den 25 geehrten Personen erschienen im Rathaussaal
der Stadt zirka 65 Gäste, die sich mit den Ausgezeichneten erfreuten.
In einem würdigen Rahmen wurden die 25 Bürger, die auf Vorschlag ihrer Vereine und Verbände ausgezeichnet wurden, öffentlich geehrt. Blumen, eine Urkunde und ein Präsent konnten Ehrenamtlichen mit nach Hause nehmen. Denn es ist nicht
selbstverständlich, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren und für andere einsetzen. Es ist nicht selbstverständlich,
selbstlos Zeit zu investieren für das Gemeinwohl. Und es braucht
ein hohes Maß an Engagement dieses dauerhaft fortzuführen.
All das haben die ausgezeichneten Neustädter Bürger vorzuweisen. Geehrt wurden:
Frau Helga Zeitz vom TSV „Germania 1887“ e.V.
Frau Antje Luding vom Motorsportclub Neustadt e.V.
Frau Christa Krieger vom Reitverein Neustadt (Orla) e.V.
Herr Marco Ritz vom KSV „Germania 1990“ Neustadt (Orla) e.V.
Herr Bernd Schneider vom 1. Billardclub Neustadt (Orla) e.V.
Herr Karl-Heinz Morgenstern vom „SV Blau-Weiß 90" e.V.
Herr Axel Götze vom Tennisclub 94 e.V.
Herr Dr. Hans-Peter Liebert vom Verein „Neustädter Natur- und
Heimatfreunde“ e.V.
Herr Torsten Dylong vom Förderverein für Stadtgeschichte e.V.
Herr Hermann Peißker vom Feuerwehrverein Strößwitz e.V.
Herr Henry Scheibe vom Neustädter Mal- und Zeichenzirkel e.V.
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Herr Udo Patzer von der Karnevalgesellschaft „Duhlendorf“ e.V.
Herr Hartmut Hoff vom „Verein zur Förderung des Neustädter
Brauchtums“ e.V.
Herr Manfred Pohl vom Kultur- und Heimatverein Moderwitz e.V.
Herrn Gerhard Büchler vom Feuerwehrverein Neustadt (Orla)
e.V.
Herr Andreas Neumeister von der Kleingartenanlage „Erholung“
e.V. (auf dem Bild in Vertretung Frau Neumeister)
Herr Thomas Geiling vom Gartenverein „Vogelstange“ e.V.
Herr Gerhard Plate vom Kleingartenverein „Molbitz“ e.V.
Herr Ulf Penndorf von der Gartenanlage „Unter der Sachsenburg“ e.V.
Frau Annette Slawitschek vom Förderverein der staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ e.V.
Herr Günter Filler vom Briefmarkenverein Neustadt (Orla)
Frau Beate Friedel vom Tierschutzverein „Orlatal“ e.V.
Herr Gerold Eckardt vom Geflügelzuchtverein Neustadt (Orla) e.V
Frau Regina Berger von der Arbeiterwohlfahrt Saale-Orla e.V.
(nicht im Bild)
und
Frau Doris Mach vom Sozialverband VdK
Die Stadt Neustadt an der Orla bedankt sich bei allen Geehrten für ihr Engagement und verbindet diesen Wunsch mit der Hoffnung,
dass die Kraft, die Zeit und die Einsatzbereitschaft noch viele Jahre für das Ehrenamt reichen wird.
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste
Freitag, 05.12.
07.00 Uhr
Katholische Kirche
Roratemesse in Neustadt
(Marienmesse im Kerzenschein),
Kath. Kirchengemeinde
St. Marien, Neustadt (Orla)
anschließend gemeinsames
Frühstück im Pfarrhaus
Samstag, 29.11.
Samstag, 06.12. (hl. Nikolaus)
17.00 Uhr
Gottesdienst in Triptis
17.00 Uhr
17.00 Uhr
Hl. Messe in Auma
Sonntag, 07.12. – 2. Advent –
Gottesdienst in Triptis
Sonntag, 30.11. – 1. Advent –
08.30 Uhr
Hochamt in Neustadt
08.30 Uhr
10.30 Uhr
Hl. Messe in Auma
Hochamt in Neustadt
Donnerstag, 04.12.
16.30 Uhr
Eucharistische Anbetung in
Neustadt
17.00 Uhr
Hl. Messe in Neustadt
Montag, 08.12. (Fest Erwählung
Mariens / Patronatsfest)
18.30 Uhr
Hl. Messe in Neustadt, anschließend Dankeabend
Dienstag, 09.12.
14.00 Uhr Seniorenmesse in Neustadt,
anschließend adventlicher
Nachmittag in Neustadt (für
Neustäder und Triptiser Senioren)
Donnerstag, 11.12.
16.30 Uhr Rosenkranzgebet in Neustadt
17.00 Uhr Hl. Messe in Neustadt
Freitag, 12.12.
07.00 Uhr Roratemesse in Neustadt
Samstag, 13.12.
17.00 Uhr Gottesdienst in Triptis
17.00 Uhr Gottesdienst in Auma
Sonntag, 14.12. – 3. Advent –
08.30 Uhr Hochamt in Neustadt
15.00 Uhr Beichtgelegenheit bei Pfarrer
Wietrzniok
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Gottesdienste
Evangelische Kirche
1. Advent
30.11.2014
10.00 Uhr Neunhofen Kirche, Adventsgottesdienst mit Abendmahl
14.00 Uhr Neustadt Gemeindehaus,
Familiengottesdienst zum
1. Advent
Donnerstag
04.12.2014
16.30 Uhr Weira Kirche, mit Adventsfeier
2. Advent
07.12.2014
10.00 Uhr Molbitz Kirche, mit Adventsfeier
18.00 Uhr Neustadt Stadtkirche, Chormusik
Dienstag
09.12.2014
19.00 Uhr Kospoda Gemeindehaus am
Sportplatz, Adventsfeier
3. Advent
14.12.2014
10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche, Bläsergottesdienst
14.00 Uhr Lausnitz Kirche, mit Adventsfeier
4. Advent
21.12.2014
10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche
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Der anschließende Lampionumzug führte
uns durch die Altstadtgassen von Neustadt hin zum Markt, wo dann auch zum
Abschluss die Martinshörnchen geteilt
wurden. Hierfür danken wir den Bäckereien Höfer und Meisterbäcker für das
Sponsoring.
Am 10.11. begann um 17.00 Uhr die Martinsfeier in der Johanniskirche von Neustadt. Im Martinsspiel wurde deutlich, dass
sich Martin auch als Bischof für Gerechtigkeit einsetzte.
In der Kollekte war es uns wichtig, krebskranke Kinder in Jena zu unterstützen, die
durch das gesammelte Geld einen Spieloder Bastelnachmittag, den Besuch von
Clown Knuddel oder die Ausrichtung eines
Sportfestes realisieren können.
Es kamen insgesamt 350,02 € zusammen
(letztes Jahr 232,00 €). Herzlichen Dank
allen großzügigen Gebern.
Religionsunterricht im Pfarrhaus Neustadt:
Samstag, 13.12.
09.00 – 12.00 Uhr Klasse 1 – 7
Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde St. Johannis
Gruppen und Kreise
im evang. Gemeindehaus
02.12.2014
19.30 Uhr Gemeindeabend zu Shitomir,
mit Gästen aus der Ukraine
05.12.2014
19.30 Uhr Junge Gemeinde
Beginn Martinsumzug mit Laternen.
12.12.2014
19.30 Uhr Junge Gemeinde
Kinderangebote
im evang. Gemeindehaus
Dienstag
02.12.2014
15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3
Donnerstag
04.12.2014
16.00 Uhr Krippenspielprobe
Dienstag
09.12.2014
15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3
16.30 Uhr Christenlehre Klasse 4–6
Aus den Kirchengemeinden
Katholische Kirchengemeinde
St. Marien
Martinstag und Teilen heute
Religionsunterricht im Pfarrhaus Neustadt:
Freitag, 12.12.
14.00 – 15.30 Uhr Oberkurs
St. Martin teilt den Mantel (Rollenspiel in der
Kirche).
Anne Wissing
Termine und Veranstaltungen
Kath. Kirchengemeinde
St. Marien, Neustadt (Orla)
Krankenkommunion:
Dienstag, 09.12. vormittags Triptis
Donnerstag, 11.12. vormittags Neustadt /
nachmittags Dörfer
Erstkommunionvorbereitung:
Samstag, 06.12.
09.00 – 11.30 Uhr Unterricht im Pfarrhaus
Pößneck
Donnerstag
11.12.2014
16.00 Uhr Krippenspielprobe
Dienstag
16.12.2014
15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3
Chöre und
kirchenmusikalische Gruppen
im evang. Gemeindehaus
Dienstag
19.30 Uhr Gospelchor (gerade Woche in
Neustadt, ungerade Woche in Triptis)
Mittwoch
19.30 Uhr Kantorei
Freitag
16.45 Uhr Jungbläser
17.30 Uhr Posaunenchor
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Interessantes aus früheren Zeiten
Der Großherzogliche Hofdrogist Friedrich von Görne als Lehrmeister
„Auf allen Posten im Comtoir, Detail, Lager, überall hat sich Inhaber (Otto Hädrich)
sehr gut bewährt, auch kleine Geschäftsreisen zur vollen Zufriedenheit ausgeführt,
sodaß ich hoffe, daß ihm mal eine gute Zukunft entgegen sieht u. kann ich meinen
werten Collegen diesen vorwärtsstrebenden jungen Mann für Vertrauensposten
bestens empfehlen.“ (1)
Mit diesen Worten endet das Zeugnis des
Otto Hädrich aus Großebersdorf, das ihm
sein Lehrmeister, der Großherzoglich
Sächsische Hofdrogist Friedrich von Görne, in Neustadt an der Orla ausgestellt hat.
Das Zeugnis wurde lange Zeit im Familienbesitz aufbewahrt. Dass es nun wieder im Ort seiner Erstellung, nur wenige
Meter entfernt vom einstigen Laboratorium
von Görnes angekommen ist, verdanken
wir Wolfgang Hädrich, einem Neffen des
Lehrlings. Er sendete das Zeugnis an das
Museum für Stadtgeschichte, wo es zwar
keinen Platz in der Ausstellung fand, nun
aber im Stadtarchiv aufbewahrt wird.
Otto Friedrich Hädrich wurde 1894 in
Großebersdorf geboren. Wenige Tage
zuvor 14 Jahre alt geworden, kam er
1908 von dort nach Neustadt und ging
bei Friedrich von Görne in die Lehre.(2)
„Während dieser dreijährigen Lehrzeit hat
sich Herr Otto Hädrich musterhaft geführt
u. war stets befleißigt, sich zu einem tüchtigen Fachmann heranzubilden.“ Mit dem
so lobenden Zeugnis im Gepäck verließ
der Ausgelernte 1911 Neustadt in Richtung Bremerhaven. Doch wer war sein
Lehrmeister, der mit einem so eindrucksvollen Briefkopf für sein Laboratorium
warb?
Friedrich Heinrich Ernst von Görne wurde
am 12. August 1867 in Berkau geboren.(3)
Berkau ist heute ein Ortsteil der Stadt Bismark im Landkreis Stendal in der Altmark.
Bereits 1891 kam der Chemiker in den Besitz des Hauses Carl-Alexander-Straße 8
(heute Ernst-Thälmann-Straße 58) in Neustadt an der Orla.(4) Ob er in dieser Zeit
schon in Neustadt dauerhaft ansässig war,
ist ungewiss. 1895 veröffentlichte er seine
Untersuchungen „Die analytische Thätigkeit des Apothekers: Hilfs- und Nachschlagebuch, sowie praktischer Wegweiser
zur Erkennung der Verfälschungen und
Verunreinigungen der wichtigsten Nahrungsmittel, Getränke etc. ...“ Darin ist der
Verfasser als Assistent der chemischen
Versuchsstation von Dr. Holzapfel und Dr.
Korn in Magdeburg bezeichnet.(5)
Im selben Jahr trat von Görne wieder in
Neustadt in Erscheinung. Am 1. September 1895 erwarb er das Drogeriegeschäft
des Apothekers Eduard Rödel in der
Carl-Alexander-Straße 20 (heutige ErnstThälmann-Straße 70) (6) und meldete sein
Gewerbe für den Handel mit Drogen und
Chemikalien an. Fünf Jahre später firmierte er zudem als Händler für Feuerwerkskörper, dann schon in seinem Haus in der
Carl-Alexander-Straße 8.(7)
Von Görnes Geschäft schien zu florieren. Er handelte mit (vermutlich selbst
hergestellten) Spezialölen und -fetten,
synthetischen Riechstoffen für die Parfümerie- und Seifenfabrikation sowie mit
antiseptischen Imprägnierungs- und Anstrichölen. (8) Besonders stolz war der
Großherzoglich Sächsische Hoflieferant
auf „von Görne’s Sanitäts-Fussbodenöl“,
für das er auf einer internationalen Ausstellung, die im September/Oktober 1904
in Metz stattfand und unter dem Protektorat des Prinzen von Schaumburg-Lippe
stand, die Silberne Medaille nebst Ehrendiplom verliehen bekam. Er bezeichnete
es als „das billigste und beste Anstrichmittel für Fussböden und Treppen“, das
„unentbehrlich für Schulen und Amtsräume, Hotels, Restaurants und sonstige Geschäftsräume“ sei und „Putzen, Wischen,
Abstäuben wochenlang überflüssig“ mache. (9)
Im April 1911 meldete Friedrich von Görne
seine Gewerbe ab. Die Germania-Drogerie verkaufte er an Wendelin Schwalbe,
der das Geschäft in seinem Haus in der
Karl-Alexander-Straße 45 weiterführte
(heutige Ernst-Thälmann-Straße 79). (10)
Friedrich von Görne, der weiterhin das
Haus in der Karl-Alexander-Straße besaß,
starb am 1. Januar 1944 in Bad Blankenburg. (11)
Daniel Pfletscher
Stadtarchiv
Quellen:
(1) Stadtarchiv Neustadt, Varia-0014.
(2) Vgl. Stadtarchiv Neustadt, Bestand
Einwohnermeldeamt, Einwohner-Liste.
(3) Vgl. Stadtarchiv, Bürgerbuch 1749–
1815, Bl. 455.
(4) Vgl. Unsere Heimat. Unterhaltungsbeilage zum „Neustädter Kreisboten“,
11.05.1935.
(5) Vgl. Görne, Friedrich von: Die analytische Thätigkeit des Apothekers: Hilfsund Nachschlagebuch, sowie praktischer
Wegweiser zur Erkennung der
Verfälschungen und Verunreinigungen der wichtigsten
Nahrungsmittel, Getränke etc.;
nebst e. Special-Anh. betreffend die Urinuntersuchung
auf seine wichtigsten Bestandtheile. Zittau: Pahl, 1895.
Elektronische
Ressource:
http://www.nbn-resolving.de/
urn:nbn:de:hbz:061:2-9371.
(6) Vgl. Neustädter Kreisbote,
03.09.1895.
(7) Vgl. Stadtarchiv, Akte 4331,
Gewerbe-Register I 1863–
1902, Bl. 186/195/213.
(8) Vgl. Stadtarchiv, Briefkopfsammlung.
(9) Vgl. Stadtarchiv Neustadt,
Varia-0014.
(10) Vgl. „Neustädter Kreisbote“,
26.03.1911.
(11) Auskunft Standesamt Neustadt, November 2014.
Briefkopf des Lehr-Zeugnisses für Otto Hädrich, 15. April 1911 (Stadtarchiv Neustadt, Varia-0014)
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Nummer 24/2014
Kindergärten und Schulen
Schuleinschreibung
an der Grundschule
am Rittergut Knau
Die Einschreibung für das Schuljahr
2015/2016 findet zu folgenden Zeiten statt:
Mittwoch, 10.12.2014, 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag, 11.12.2014, 8.00 – 12.00 Uhr
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des
Kindes mit!
A. Michaelis
Schulleiterin
Staatliche Grundschule
Schulstr. 5, 07389 Knau
Tel. 036484/22219, Fax 036484/60180
Mail: [email protected]
Halloween in der
Sternengruppe
Mal Zeit zum Dankesagen
Es wird Zeit, einmal Dankeschön zu sagen an diejenigen, die uns helfen, unsere
Freizeitaktivitäten außerhalb unseres Hortes interessant und abwechslungsreich zu
gestalten.
Danke an Herrn Zschächner und seine
Mitarbeiter. Extra für uns wurden Fahrzeuge bereitgestellt, in die wir hinein klettern
durften und Landwirtschaftskapitäne spielen konnten. Einige Jungs von uns wollen
später sogar mal so einen Beruf mit Zugmaschinen erlernen. Mit Plätzchen, Getränken und einem kleinen Präsent wurden wir auch noch verwöhnt.
Danke an Herrn Andre Skibba. Bei ihm
lernten wir die Getreidesorten kennen, die
die Familie Skibba rund um Neustadt in
gesunder Weise anbaut, also ohne Chemie und so`n giftiges Zeug. So kosteten wir
wie z.B. Dinkel- oder Leinsamen und lernten Buchweizen, Linsen und Sonnenblumenkerne zu unterscheiden. Toll fanden
wir, dass wir in den Mähdrescher und in
den Traktor steigen konnten. Diesmal wollten die Mädchen gar nicht mehr aus dem
Traktor kommen.
Danke an Herrn Penndorf vom Neustädter
Kegelsportverein. Nach einer kurzen Erwärmung nach Art der Kegelsportler und
Gespensterfrühstück
Am 30. Oktober war großes Halloweenfest im Kindergarten „Gänseblümchen".
Auch in der Sternengruppe tummelten
sich Hexen, Vampire und kleine Kürbisse.
Es gab ein leckeres Gespensterfrühstück,
welches von den Eltern und Kindern zubereitet wurde. Mit lustigen Geisterspielen
verging der Vormittag wie im Flug. Alle
Kinder hatten viel Spaß am Verkleiden und
an den Spielen. Sie wünschen sich für das
nächste Jahr wieder so ein tolles Fest.
Die Sternenkinder
Christiane Siele
„Gut Holz" begannen für uns spannende
Wettkämpfe. Als erstes ging es darum,
welche Mannschaft die meisten Kegel
trifft. Danach war Einzelwertung. Dabei
mussten wir die Treffer selbst addieren
und uns merken. Den Kegelnachmittag
beendete Herr Penndorf mit einer Siegerehrung und einem dreifachen „Gut Holz".
Danke an Frau Junge und ihre Büchereimitarbeiterinnen. In die Neustädter Bücherei gehen wir einmal monatlich am Nachmittag, um uns Bücher auszusuchen, dort
in einer gemütlichen Ecke zu lesen, Bilder
gemeinsam zu betrachten und uns auch
einige Bücher für zu Hause auszuleihen.
Gern leihen wir uns auch DVD‘s mit Filmen
aus. Es gibt wirklich echt gute Filme dort.
Wenn wir etwas nicht finden oder eine
Frage haben, helfen uns die Bibliothekarinnen.
Jederzeit werden wir gern diese Angebote
wieder nutzen und sicherlich noch einiges
mehr in unserer Stadt erkunden.
Danke sagen
die Kinder der Klassen 3a und 3b des
Grundschulhortes Neustadt an der Orla
und die Erzieherinnen Frau Stich und Frau
Reichardt
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Nummer 24/2014
Peter-Pan-Nacht in der Schloss-Schule der AWO
Die Schüler der Klasse 2 erwartete am 29. Oktober 2014 eine
ganz besondere Überraschung. Sie durften in der Schule übernachten und mit ihrer Klassenleiterin und Erzieherin eine Lesenacht zum Thema: Peter Pan und seine Abenteuer erleben.
Es wurden Auszüge aus dem Originalroman vorgelesen und dazu
passende Spiele und Bastelarbeiten angeboten. Die Eltern unterstützten das Team und kochten für die gesamte Klasse. Die Kinder durften sich einen Abend lang im Nimmerland als Peter Pans
Freunde mit den verlorenen Jungs bewegen und die verschiedensten Charaktere treffen. Sie suchten das tickende Krokodil oder jagten den Peter-Pan-Schatten, auch konnte ein Boot gebaut werden.
Jeder Schüler erhielt eine Kurzfassung des Romans zum Selberlesen und konnte im anschließenden Quiz auf die Jagd nach dem
Lösungswort gehen.
„Peter Pan“ hatte für alle Kinder nach der Nacht eine kleine Erinnerung hinterlassen. Die Jungen erhielten eine Feder und die
Mädchen einen Feenstaubdiamanten.
S. Kirmße, Klassenleiterin
Vereine und Verbände
Auf zum 37. Neustadt-Treffen 2015
Vom 11.09. bis 13.09.2015 findet in Neustadt am Rübenberge (Landkreis Region
Hannover, in Niedersachsen) das nächste
Treffen statt. Gleichzeitig feiert die Stadt
mit etwa 45.000 Einwohnern die 800-JahrFeier. Ein buntes Programm mit vielen Höhepunkten wird zu sehen sein und es gibt
ein Wiedersehen mit den Besuchern der
anderen Neustädte. Unter www.neustadta-rbge.de kann man sich über die Stadt
und Umgebung informieren.
Vorbereitungen für die Fahrt nach Neustadt am Rübenberge wurden bereits
getroffen. So ist z.B. der Bus mit 49 Sitzplätzen schon gebucht und auch die Unterkunft. Während der Hinfahrt ist ein Aufenthalt in Wernigerode vorgesehen. Dann
geht die Busfahrt weiter nach Hannover.
Im „Andor Hotel Plaza" ist die Unterkunft
für 2 Nächte incl Frühstück. Die Preise:
Einzelzimmer: 40,- € pro Nacht, Doppelzimmer: 60,- € pro Nacht Die Gäste bezahlen selbst bei Abreise im Hotel.
Anmeldungen für die Fahrt nach Neustadt am Rübenberge nimmt ab Januar
2015 Frau Schmidt im Kultur- und Tou-
Turnier der Stadt Auma am 8.11.2014
rismusamt Neustadt an der Orla (Tel.-Nr.
036481/85121) entgegen.
Die Busfahrt kostet 45,00 €. Zusätzlich kommen noch 20,00 € für die am
11.09.2015 stattfindende Festveranstaltung mit Abendessen hinzu, für die, die
daran teilnehmen möchten. Weitere Informationen zum Treffen, zur Fahrt, zur Unterkunft usw. geben Frau Schmidt, Frau
E. Müller und Herr S. Köcher (Tel.-Nr.
036481/53082).
Arbeitsgruppe „Neustadt in Europa“ der
Natur- und Heimatfreunde
Weihnachtsfeier der
Ortsgruppe 3 und 4
der Volkssolidarität
Die Vorsitzenden beider Ortsgruppen laden herzlich zur Weihnachtsfeier am Mittwoch, den 10.12.2014, um 14.00 Uhr, in
den Club der Volkssolidarität am Orlapark
ein.
Wir bitten um telefonische Anmeldung bei
M. Richter (52219) bzw. H. Niederhuber
(50549) bis zum 05.12. 2014.
H. Niedehuber,
Vorsitzender,
Ortsgruppe 3
v. L.: Lea Göldner, Sara Häcker, Christoph Adler und Lotta Zeier
Am Turnier der Stadt Auma nahmen 135 Judokas aus 21 Vereinen teil. Die Judokas des
TSV „Germania 1887“e.V. aus Neustadt an
der Orla belegten folgende gute Platzierun-
gen: Lea 1. Platz, Sara 3. Platz, Christoph
1. Platz, Lotta 2. Platz und, nicht im Bild,
Hanna Abu El Haija ebenfalls Platz 3.
Udo Kiuntke
M. Richter,
Vorsitzender,
Ortsgruppe 4
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Nummer 24/2014
29. Ebersdorfer
Herbstturnier in
Remptendorf am
15.11.14
Elf Pokale für die Neustädter Leichtathleten
im Saale-Orla-Läufercup 2014
Mit dem 21. Bismarckturmlauf rings um
den Kesselberg bei Neustadt fand die lange Laufserie um den Saale-Orla-Läuferpokal 2014 ihr würdiges Ende.
Nach diesem Lauf standen die Endergebnisse im Saale-Orla-Läufercup fest.
Diese setzten sich aus der erreichten
Gesamtpunktzahl neben dem Bismarckturmlauf noch aus folgenden Läufen zusammen: Tannaer Silvesterlauf, Schleizer
Frühjahrscross, Koseltallauf in Bad Lobenstein, Crosslauf „Jugend trainiert für
Olympia“ in Tanna, Zollgrüner Crosslauf,
Pößnecker Viertel- und Halbstundenlauf,
Triptiser Stadtparklauf, Raniser Limberglauf.
Im Bild Lea Göldner und Lotta Zeier
Foto: A. Zeier
Lotta Zeier vom TSV „Germania 1887“e.V.
Neustadt an der Orla ging in der Altersklasse U9 an den Start beim 29. Herbstturnier und belegte einen sehr guten 2. Platz.
Am Start waren zirka 65 Judokas in den
Altersklassen U9, U11 und U13.
Über die Silbermedaille freuten sich: Lina
Sahr AK 9w, Marion Lange AK W45, Jonas Eckardt AK 10m. Ein weiterer Pokal
ging durch Günther Patzer in der AK M75
nach Neustadt.
Alle Ergebnisse unter:
http://tsvgermania1887.de/
Um in die Gesamtwertung zu gelangen,
mussten die Sportler Ergebnisse von mindestens vier dieser Wettkämpfe aufweisen.
Zu den Pokalgewinnern vom TSV „Germania 1887“ e.V. Neustadt an der Orla gehörten: Emilia Sahr AK 7w, Emma Liebers
AK 8w, Pia Poßner AK 13w, Kim Lange
AK 14w, Ida Herzog AK 16/17w, Thoralf
Knoch AK 8m, Elias Schwind AK 9m, Jannik Liebers AK 10m, Oliver Mak AK 14m,
Valentin Petzold AK 16/17m, Torsten Burkhardt AK M30.
Siegerehrung AK 9m: Pokalgewinner Elias
Schwind (TSV Germania), 2. Platz Gustav
Schmidt (FSV Neustadt), 3. Platz Smailes Karlmann (FSV Remptendorf), Foto: E. Wachtelborn
M. Lange
Udo Kiuntke
Gründung eines
Fördervereines
Es ist soweit: das Orlatal-Gymnasium
gründet einen Förderverein.
Und somit ergeht eine herzliche Einladung
an alle, die Interesse an einer Mitarbeit im
Schulförderverein des Orlatalgymnasiums
haben.Die Gründung des Fördervereins
findet im Anschluss an die Veröffentlichung des neuen Schuljahrbuches am
1. Dezember 2014 um 18 Uhr im Orlatalgymnasium statt.
Herzliche Einladung an alle, die diesem
Gründungsakt beiwohnen wollen und den
neuen Förderverein „Orlatal Gymnasium
e.V.“ unterstützen, beitreten und mit Leben
erfüllen wollen.
Antje Albrecht
Jagdpachtauszahlung
Die Jagdgenossenschaft Breitenhain,
Strößwitz und Stanau zahlt am 08.12.2014
um 19.00 Uhr im Landgasthof „Heideperle“ in Strößwitz den Reinertrag der letzten
drei Jagdjahre aus.
Lutz Günther
Schlüsselübergabe an die Karnevalgesellschaft
Pünktlich um 17.11 Uhr wurde am 11.11. die
61. Session des Duhlendorfer Karnevals
durch den Startschuss der Kanoniere eröffnet.
Die Gesellschaft hatte sich am Rathaus
eingefunden, die Vertretung der Stadt jedoch ließ auf sich warten. Die Polizeigarde hisste die Fahnen der Stadt bis endlich
auch Ralf Weiße, Stellvertreter des Bürgermeisters, erschien und den Schlüssel
zum Rathaus herausgab.
Mercedes, die Wagen der anderen hinter
sich lassen konnte und am Ende das Amt
des Schlüsselträgers erkämpfte.
Bevor sich die Gesellschaft zur nicht öffentlichen Sitzung wieder ins Rathaus zurückzog, übergab man den Vertretern der
Stadt noch ein „närrisches Stadtrad“ als
Gastgeschenk, um damit „den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen“ – wie es Minister Schreck zur Übergabe formulierte.
Dieser wurde dankend von Christian Thuy
– Präsident der Karnevalgesellschaft –
entgegengenommen. Die Juniorengarde
stimmte die zahlreichen Gäste mit ihrem
Marsch auf die 5. Jahreszeit ein. Höhepunkt dieses Abends war wieder einmal
der närrische Schlüsselkampf, dem sich
Minister Kühn, Minister Janich und Minister Franz als Verteidiger des Amtes stellten.
Sie mussten dabei einige Aufgaben erledigen: In Anlehnung an die Themen der
Stadt aus den letzten Monaten ging es
dabei um Stimmensammeln für eine Polonaise (die Wahl zum Stadtrat) oder um die
Diskussionen zum Dienstwagen des Bürgermeisters. Minister Kühn fuhr dabei so
schnell mit seinem VW, dass er Audi und
Mit diesem gelungenen Auftakt freuen
wir uns auf eine ereignisreiche und bunte
61. Session. Karten für die neue Session
können im Onlineshop unter www.duhlendorf.com ab sofort vorbestellt werden.
K. Kessel / T. Schreck
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Nummer 24/2014
Ein wunderschöner Sonntagnachmittag
Zu einem ganz besonderen Sonntagnachmittagsausflug hatten die Neustädter
Natur- und Heimatfreunde am 19. Oktober 2014 eingeladen. Pünktlich um 13.00
Uhr hatten sich 27 Interessenten auf dem
Marktplatz eingefunden und schnell waren
alle auf die beistehenden Privat-Pkws verteilt. Bei strahlendem Sonnenschein und
fast sommerlichen Temperaturen startete
der Herbstausflug in Richtung Ranis. Das
Ziel war das Artenschutzzentrum Thüringen in Ranis. Obwohl ganz in unserer
Nachbarschaft gelegen, war es doch nicht
allen Teilnehmern bekannt, und so fand
der Vortrag des Leiters Herr Görner viel
Interesse. Es ist beeindruckend, mit wieviel Liebe zum Detail die Ausstellung gestaltet ist und wieviel Wissenswertes über
die geschützte Tier- und Pflanzenwelt
unserer Umgebung auf kleinstem Raum
zu erfahren ist. Herr Görner beantwortete
alle Fragen, und wohl jeder hat zu seinem
bisherigen Wissensschatz etwas dazu gelernt. Anschließend ging es zu Kaffee und
Kuchen ins „Burg Café“ und auch dort gab
es nur zufriedene Gesichter der Ausflügler. Den Abschluss bildete ein Besuch im
Barockschloss Brandenstein. Der Besitzer
Herr Kahl erzählte von der Vergangenheit
des Schlosses, den Sanierungsarbeiten
und von seinen weiteren Plänen. Natürlich
durften wir uns die Räume unter seiner
Führung auch ansehen. Dabei gab es für
jeden Interessenten etwas zu entdecken
und zu erfahren. Schön ist, dass das
Schloss für verschiedenartige Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Besonders erlebenswert war der Ausblick
von der Terrasse weit in die Umgebung –
der perfekte Ausklang. Er weckte bei vielen gleich den Wunsch für einen Privatbesuch im nächsten Jahr. Gegen 17.30 Uhr
ging es wieder Richtung Neustadt. Die einhellige Meinung: Das war ein wunderschöner Sonntagnachmittagsausflug. Dank an
die Organisatorin Jeannette Wiechert.
Der VdK Neustadt lädt am Sonnabend,
den 6. Dezember 2014, um 13.30 Uhr zur
diesjährigen Weihnnachtsfeier ein. Sie findet im Betreuten Wohnen (Orlapark!) statt.
Dazu sind alle Mitglieder des VdK mit ihren
Angehörigen recht herzlich eingeladen.
Bitte unbedingt anmelden!
Die Liste liegt vom 24. November bis 29.
November 2014 beim Bäcker Langheinrich
(Pößnecker Straße!) aus.
Anmelden können Sie sich auch unter den
Telefonnummern 036481/789822 und
036481/22124.
Artenschutzzentrum Thüringen in Ranis
Vor dem Barockschloss Brandenstein
Ursula Wittek
Die Volkssolidarität Pößneck e.V. sagt
„Dankeschön“
Nun schon zur Tradition geworden, so waren auch in diesem Jahr in der Zeit vom
13.10.2014 bis 26.10.2014 wieder viele
ehrenamtliche Sammler im Rahmen der
Listensammlung der Volkssolidarität Pößneck e.V. in den Städten und Dörfern unterwegs, um Gelder zu sammeln, die den
Zwecken des Vereins zugute kommen.
Die Bereitschaft der Mitbürger, für soziale Dienste eine Spende zu geben, war
wieder überwältigend, so dass ein sehr
gutes Ergebnis erreicht werden konnte.
Deshalb gilt allen Spendern, aber auch all
denen, die gesammelt haben, der Dank
der Volkssolidarität Pößneck e.V. Viele
ehrenamtliche Sammler leisteten damit
ein vorbildliches bürgerschaftliches Engagement. Egal, wie hoch der gespendete
Betrag ist – er kommt von Herzen – und
das ist der entscheidende Punkt, denn in
der jetzigen Zeit ist es längst nicht überall
selbstverständlich, sich der Menschen, die
Weihnachtsfeier des
VdK Neustadt
Herbstbild
Probleme haben, anzunehmen und durch
ein Zeichen zu bekunden, dass sie in ihrer
schweren Situation nicht alleingelassen
werden. Gerade in der Vorweihnachtszeit
werden wir zu zahlreichen Weihnachtsfeiern, die in unseren Ortsgruppen organisiert werden, ältere und alleinstehende
Bürger einladen und ihnen, auch dank
der gespendeten Gelder, ein paar schöne
Stunden in der Gemeinschaft ermöglichen. Ein Teil der Mittel kommt auch unseren Einrichtungen, wie Übergangswohnheim, Mädchenheim, Seniorenklubs und
Kindertagesstätten zugute, um dort kulturelle Veranstaltungen zu organisieren.
Den größten Teil des Erlöses der Sammlung erhalten jedoch die 82 in unserem
Territorium aktiv tätigen Ortsgruppen sowie Zirkel und Interessengemeinschaften
der Volkssolidarität für ihre Vereinsarbeit.
Einen schönen 1. Advent wünscht der VdK Neustadt!
Volkssolidarität Pößneck e.V.
Karin Dorittke
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