Klinische Entwicklung Seminare 2014

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Klinische Entwicklung Seminare 2014
Klinische Entwicklung
Fachwissen für Biotechnologie
und Pharmaindustrie
Egal, wo Sie gerade sind.
www.tuev-sued.de/akademie
SEMINARE
2014
Alle Informationen rund um unsere
Seminare für Biotechnologie und
Pharmaindustrie – schnell und einfach
mit Ihrem Smartphone.
TÜV SÜD Akademie GmbH
Birgit Klusmeier
Kompetenz Center Medizintechnik & Gesundheitswesen
Westendstraße 160
80339 München
Telefax: +49 (0) 800 2523329
E-Mail: [email protected]
www.tuev-sued.de/akademie/pharma-biotech
Bleiben wir in Kontakt!
AC29-PharmaM-fly-105x210-w-13-10-02
Ihre regionalen Ansprechpartner
finden Sie auf Seite 12.
TÜV SÜD Akademie GmbH
Aktuelles Fachwissen für die Biotechnologie
und Pharmaindustrie
Sehr geehrte Damen und Herren,
der sich ständig weiterentwickelnde Wirtschaftszweig medizinische
Biotechnologie und Pharmaindustrie erfordert aktuelles Wissen in
Themen wie klinische Entwicklung, Zulassung von Arzneimitteln und
medizinischer Diagnostik.
Die Planung und Durchführung klinischer Studien gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Biotechnologie und Pharmaindustrie:
An der Schnittstelle zwischen Naturwissenschaft, Rechtslehre und
Wirtschaft können bereits kleine Abweichungen große Auswirkungen
haben. Durch die vermehrte Einführung neuartiger, hoch technologischer Therapieansätze werden die Anforderungen an klinische Studien,
welche die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels bestätigen sollen, immer komplexer.
Um Ihnen umfassendes Wissen kompakt zu vermitteln, qualifizieren wir
Sie in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Biotechnologie Clustermanagement BioM umfassend zum Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV. Die Weiterbildung orientiert sich
an den Entwicklungsphasen eines Arzneimittels und zeigt Ihnen die
Abgrenzung zu den Regularien bei der Zulassung von Medizinprodukten
auf.
Inhalt
Modulare Ausbildung:
Manager klinische Entwicklung Pharma und Biotechnologie – TÜV...... 4
Modul 1: Pharmaindustriemarkt: Grundlagen klinische
Forschung und aktuelle Gesundheitspolitik . ................................................................. 5
Modul 2: Produktentwicklung, Produktmanagement und
Strategie von der Präklinik zur klinischen Studie .................................................... 6
Modul 3: Machbarkeit, Durchführung und Qualitätssicherung
von klinischen Studien ........................................................................................................................ 7
Modul 4: Zulassungsverfahren, Reimbursement und
Life Cycle Management für Pharma und Biotechnologie . .............................. 8
Kompaktseminar der TÜV SÜD Sommer- und Winterakademie:
Neu: Kompaktseminar Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV....................................................................................... 10
Ihre regionalen Ansprechpartner ................................................................................................ 12
Termine 2014 ..................................................................................................................................................... 13
Betriebliches Bildungsmanagement ........................................................................................ 14
Ausführliche Informationen zu unseren Seminaren, Terminen und
Veranstaltungsorten finden Sie auch online:
www.tuev-sued.de/akademie/pharma-biotech
Gerne bieten wir Ihnen unsere modulare Ausbildung auch als Kompaktseminar oder als Inhouse-Schulung an!
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Klusmeier
Leitung Kompetenz Center
Medizintechnik & Gesundheitswesen
Seminarbewertung
Unsere Ausbildung zum Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV wird im Durchschnitt mit
Note 1,5 bewertet.
2
3
Modulare Ausbildung:
Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV
Modul 1:
Pharmaindustriemarkt: Grundlagen klinische
Forschung und aktuelle Gesundheitspolitik
Die Ausbildung gliedert sich in vier Module. Nach dem erfolgreichen
Abschluss aller Module erhalten Sie das Zertifikat zum Manager klinische Entwicklung Pharma und Biotechnologie – TÜV.
Im ersten Modul vermitteln wir Ihnen grundlegendes Wissen, das Ihnen
ermöglicht, klinische Studien besser zu verstehen und zu beurteilen,
mit klinischen Forschungsinstituten zu kommunizieren und Forschung
und Entwicklung gezielter auf klinische Studien hin auszurichten.
Zertifikat zum
Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV
nach erfolgreichem Abschluss der Module 1–4
ZIEL
Prüfung
Zulassungsverfahren, Reimbursement
und Life Cycle Management für Pharma und Biotechnologie
MODUL 4
Machbarkeit, Durchführung
und Qualitätssicherung von klinischen Studien
Prüfung
MODUL 3
Prüfung Produktentwicklung, Produktmanagement und Strategie
von der Präklinik zur klinischen Studie
MODUL 2
Pharmaindustriemarkt: Grundlagen klinische Forschung
und aktuelle Gesundheitspolitik
MODUL 1
In Kooperation mit:
4
Inhalte
Die pharmazeutische Industrie und Gesundheitsökonomie
Patentschutz und Lizenzen
Arzneimitteltypen und -therapien
Was ist eine klinische Studie? Clinical Trial Design und Fachbegriffe
der klinischen Forschung
Gesetzgebung, Richtlinien und ethische Aspekte
Wirtschaftliche Aspekte der Arzneimittelentwicklung
Überblick über Antragsstellung, Ethik-Kommission
Teilnehmerkreis (Modul 1 bis 4 und Kompaktseminar)
Absolventen eines Life Science-Studiengangs, die eine Tätigkeit in der
klinischen Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln anstreben
Akademische Beschäftigte, die sich mit angewandter Forschung
auseinandersetzen
Beschäftigte der Biotechnologie und Pharmaindustrie oder in Kliniken
Abschluss:Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Dauer:
2 Tage
Preis:1.180,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)
1.404,20 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Referent:
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Produkt-Link:
www.tuev-sued.de/akademie/4615021
Termine:
Finden Sie auf Seite 13
!
Ihr Nutzen:
Sie verstärken Ihre wissenschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungskompetenz durch
Fachwissen im Bereich klinische Studien.
Sie erhalten einen Einstieg in eine zukunftsträchtige
Branche mit hohem Bedarf an Fachkräften.
Sie verbessern Ihre Kommunikation mit klinischen Forschungsinstituten durch ein vertieftes Verständnis der Branche.
5
Modul 2: Produktentwicklung, Produktmanagement und Strategie von der Präklinik
zur klinischen Studie
Modul 3:
Machbarkeit, Durchführung und Qualitätssicherung von klinischen Studien
Den ersten Grundstein für die erfolgreiche Studie legen Sie mit einem
gut konzipierten präklinischen Konzept. Denn nur durch die richtige
Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden erhalten Sie ein präzises
und brauchbares Bild zur Sicherheitspharmakologie, Pharmakodynamik
und -kinetik sowie zur Toxikologie Ihres Wirkstoffs. Abschließend lernen
Sie in diesem Modul die Grundlagen eines Scientific Advice kennen.
Das dritte Modul vermittelt Fachwissen und spezielle Kenntnisse, um
die anspruchsvollen Aufgaben bei der Planung und Durchführung klinischer Studien erfolgreich bewältigen zu können.
Inhalte
Präklinische Produktentwicklung
Pharmakologische und toxikologische Prüfung, Tierversuche
Risikomanagement und biologische Sicherheit
Klinische Prüfpräparate und Dokumentation
Rechtliche und ethische Hintergründe
Good Laboratory Practice (GLP), Good Manufacturing Practice
(GMP), Good Clinical Practice (GCP)
Qualitätssicherung und Audits
Scientific Advice und Behördenabstimmung
Abschluss:Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
2 Tage
Dauer:
Preis:1.180,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)
90,00 € Prüfungsgebühr (zzgl. MwSt.)
1.511,30 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Referent:
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Produkt-Link:
www.tuev-sued.de/akademie/4615022
Termine:
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!
Ihr Nutzen:
Sie lernen, was in der Präklinik zu beachten ist,
um reibungslos in klinische Studien einzusteigen.
Sie erfahren, was GLP, GMP und GCP beinhalten,
verstehen die rechtlichen Hintergründe, Qualitätsrichtlinien
und zu etablierenden Prozesse.
Sie verstärken Ihre Kompetenz zur erfolgreichen Kommunikation
mit der Präklinik und zielführenden Zusammenarbeit mit medizinischen Auftragsinstituten (CROs) und Kooperationspartnern.
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Inhalte
Planung von klinischen Studien: Entwicklungsplan und -phasen,
Studienziele, Machbarkeit
Konzeption von klinischen Studien: Studientypen und -design,
Studienprotokoll, Dokumentation
Schnittstellen: Medical Affairs, Datenmanagement, Arzneimittelsicherheit, Regulatory Affairs, medizinische Auftragsinstitute (CROs)
Besondere klinische Studien: Pädiatrische Studien, Investigator
Initiated Trials
Behördenkontakte: Scientific Advice, Antragsstellung und
Genehmigung, Ethikkommissionen
Projektmanagement: Planung bis Abschluss einer klinischen Studie
Qualitätssicherung und Abschluss von klinischen Studien
Abschluss:Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
2 Tage
Dauer:
Preis:1.180,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)
90,00 € Prüfungsgebühr (zzgl. MwSt.)
1.511,30 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Referent:
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Produkt-Link:
www.tuev-sued.de/akademie/4615023
Termine:
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!
Ihr Nutzen:
Sie lernen Herangehensweisen zur Planung und
Konzeption von klinischen Studien.
Sie erhalten einen Überblick über die wissenschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen
Aspekte einer klinischen Studie.
Sie vertiefen Ihr Wissen über die klinische Entwicklung von
neuen Therapien und Ihr Verständnis für Schwierigkeiten und
Stolpersteine im Verlauf einer klinischen Studie.
7
Modul 4: Zulassungsverfahren,
Reimbursement und Life Cycle Management
für Pharma und Biotechnologie
In diesem Modul wird der gesamte Lebenszyklus eines Arzneimittels
von der frühen Phase der Entwicklung bis zur „letzten Änderung“
erklärt. Diese umfasst die Pharmakovigilanz (EU-Pharmapaket) als
auch die Teilnahme an Tenderausschreibungen und Reimbursement.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, welches Zulassungsverfahren eignet sich, und was sind Ihre Zielmärkte?
Inhalte
Zulassung von Arzneimitteln: Dokumentation, Strategie, Zeitplan
Gesetzgebung und Behörden
Aufrechterhaltung der Zulassung, Widerruf und Beschränkungen,
Haftung
Besonderheiten der Zulassung für Orphan Drugs, Generika,
Biosimilars, Diagnostika, Medical Devices, PIP, ATP Files
Pharmakovigilanz: Arzneimittelsicherheit – was ist neu?
Reimbursement und Market Access: Zielmärkte, AMNOG, NUB,
EU-Pharmapaket, ökonomische Aspekte
Abschluss:
Dauer:
Preis:
Referent:
Produkt-Link:
Termine:
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie.
Bei Prüfung (optional) Zertifikat
2 Tage
1.180,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. 19 % MwSt.)
90,00 € Prüfungsgebühr (zzgl. MwSt.)
1.511,30 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
www.tuev-sued.de/akademie/4615024
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Ihr Nutzen:
Sie lernen den komplexen Prozess der Arzneimittelzulassung kennen.
Sie erhalten einen Einblick in den ökonomischen
„Wert“ eines Arzneimittels und die Faktoren, die den
Wert beeinflussen.
Sie schließen mit diesem Modul die Ausbildung zum „Manager
klinische Entwicklung Pharma und Biotechnologie – TÜV“ ab.
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9
NEU
Kompaktseminar Manager klinische Entwicklung Pharma und Biotechnologie – TÜV
Die Entwicklung eines neuen Arzneimittels ist kosten- und zeitintensiv
und stellt für Pharmaunternehmen ein hohes wirtschaftliches Risiko
dar. Verantwortliche im Bereich Life Sciences stehen vor der Herausforderung, das komplexe Zusammenspiel wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren zu erkennen und ihr Wissen stets aktuell zu halten.
Das Modul 1 beinhaltet die Themen aktuelle Gesundheitspolitik, Grundlagen der klinischen Forschung, Produktentwicklung und Produktmanagement. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über klinische
Studien und werden in aktuelle rechtliche Hintergründe und wirtschaftliche Aspekte eingeführt. Sie erfahren, welche präklinischen
Untersuchungen und Bewertungen erforderlich sind. Neben der Guten
Klinischen Praxis (GCP) lernen Sie die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis (GMP) und Guten Laborpraxis (GLP) kennen und wissen,
welche nationalen und internationalen Anforderungen zu erfüllen sind.
Das Modul 2 qualifiziert Sie, die Machbarkeit, Durchführung und Qualitätssicherung von klinischen Studien voranzutreiben. Sie kennen Zulassungsverfahren und die Grundlagen des Reimbursements sowie
des Life Cycle Managements. Die Organisation einer klinischen Studie beginnt mit der Erstellung der Studiendokumente, gefolgt von der
Antrags- und Genehmigungsphase bei Behörden und Kommissionen.
Wurde eine Zulassung erteilt, muss diese aufrechterhalten und überwacht werden. In diesem Modul wird der gesamte Prozess von der
Zulassung bis hin zur Pharmakovigilanz demonstriert und der Umfang
der Anforderungen dargestellt.
Inhalte
Modul 1: (4 Tage)
Die pharmazeutische Industrie und Gesundheitsökonomie –
auch im internationalen Vergleich
Patentschutz und Lizenzen, Arzneimitteltypen und -therapien
Was ist eine klinische Studie? Clinical Trial Design und Fachbegriffe
der klinischen Forschung
Gesetzgebung, Richtlinien und ethische Aspekte
Wirtschaftliche Aspekte der präklinischen Produktentwicklung
Pharmakologische und toxikologische Prüfung, Tierversuche,
Risikomanagement, biologische Sicherheit klinischer Prüfpräparate,
Dokumentation
Gute Klinische Praxis (GCP), Gute Herstellungspraxis (GMP) und
Gute Laborpraxis (GLP)
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Modul 2: (4 Tage)
Planung von klinischen Studien: Entwicklungsplan, Studienziele,
Machbarkeit
Konzeption einer klinischen Studie: Studientypen und -design,
Studienprotokoll
Schnittstellen: Medical Affairs, Datenmanagement, Arzneimittelsicherheit, Regulatory Affairs, medizinische Auftragsinstitute (CROs)
Besondere klinische Studien: Pädiatrische Studien,
Investigator Initiated Trials
Behördenkontakte: Scientific Advice, Antragsstellung,
Ethikkommissionen
Projektmanagement: Planung bis Abschluss einer klinischen Studie
Qualitätssicherung (Training, Monitoring, Audits und Inspektionen)
Zulassung von Arzneimitteln: Dokumentation, Strategien für die
Zulassung
Aufrechterhaltung der Zulassung, Widerruf und Beschränkungen,
Haftung
Pharmakovigilanz: Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung
Reimbursement und Market Access: Zielmärkte, Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB),
EU-Pharmapaket
Abschluss:
Dauer:
Preis:
Referent:
Produkt-Link:
Termine:
Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
8 Tage
2.360,00 € Teilnahmegebühr Modul 1 (zzgl. MwSt.)
2.360,00 € Teilnahmegebühr Modul 2 (zzgl. MwSt.)
270,00 € Prüfungsgebühr (zzgl. MwSt.)
5.938,10 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
www.tuev-sued.de/akademie/4615006
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!
Ihr Nutzen:
Sie verbessern Ihre Kommunikation mit klinischen
Forschungsinstituten durch ein vertieftes Verständnis
der Branche.
Sie erfahren, was GCP, GMP und GLP beinhalten, verstehen
die rechtlichen Hintergründe, Qualitätsrichtlinien und zu etablierenden Prozesse.
Sie erhalten einen Überblick über die wissenschaftlichen,
organisatorischen, rechtlichen und ethischen Aspekte, die bei
der Vorbereitung und Durchführung einer klinischen Studie
berücksichtigt werden müssen.
11
Ihre regionalen Ansprechpartner
Frankfurt a. M., Rüdesheim
Carsten Rein, Tel. 069 509 2996-17,
[email protected]
München, Bad Tölz
Susanne Lamprecht, Tel. 089 5791-3444,
[email protected]
TÜV SÜD Sommer- und Winterakademie
Monika Würzner, Tel. 089 5791-2775,
[email protected]
Termine 2014 – bundesweit
Modul 1: Pharmaindustriemarkt: Grundlagen klinische Forschung
und aktuelle Gesundheitspolitik · 4615021
07.04. – 08.04.2014 München
20.10. – 21.10.2014 Frankfurt a. M.
Modul 2: Produktentwicklung, Produktmanagement und Strategie
von der Präklinik zur klinischen Studie · 4615022
09.04. – 10.04.2014 München
22.10. – 23.10.2014 Frankfurt a. M.
Modul 3: Machbarkeit, Durchführung und Qualitätssicherung von
klinischen Studien · 4615023
12.05. – 13.05.2014 München
24.11. – 25.11.2014 Frankfurt a. M.
Modul 4: Zulassungsverfahren, Reimbursement und Life Cycle
Management für Pharma und Biotechnologie · 4615024
14.05. – 15.05.2014 München
26.11. – 27.11.2014 Frankfurt a. M.
Kompaktseminar Manager klinische Entwicklung
Pharma und Biotechnologie – TÜV · 4615006
15.01. – 23.01.2014 Bad Tölz
23.07. – 31.07.2014 Rüdesheim
Die mit
gekennzeichneten Seminare sind ein Angebot der
TÜV SÜD Sommer- und Winterakademie.
Das ausführliche Programm der Sommer- und Winterakademie
erhalten Sie unter: www.tuev-sued.de/sommerakademie
12
13
Mehr als Seminare: Individuelle
Bildungslösungen für Ihr Unternehmen
Die Experten der TÜV SÜD Akademie für Bildungsmanagement unterstützen Ihr Unternehmen im gesamten Bereich der Weiterbildung mit
Analyse, Strategieberatung, Erstellung unternehmensspezifischer
Bildungskonzepte und Ergebniskontrolle.
BETRIEBLICHES
BILDUNGSMANAGEMENT
– Beratung
Inhouse Schulung
Ihre Vorteile auf einen Blick
1
Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer
Experten in der Biotechnologie und Pharmaindustrie.
2
Die Weiterbildungen entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften und dem aktuellsten Stand der Technik.
3
Sie erhalten ein anerkanntes Zertifikat oder eine
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie.
4
Der praxisnahe und kompakte Wissenstransfer erfolgt
in kleinen Lerngruppen.
5
Wir schulen Sie gerne auch „inhouse“ bei Ihnen vor Ort.
– Analysen
– Strategien
– Bildungskonzepte
– Controlling
Unser
Seminar
bei Ihnen
vor Ort
Ihr individuelles
Seminarkonzept
Professionelles Bildungsmanagement orientiert sich an den Zielen und
Visionen Ihres Unternehmens. Es reicht von der strategischen Bildungsplanung über den Aufbau organisatorischer Strukturen und die Einführung didaktischer Konzepte bis hin zur praktischen Durchführung der
Bildungsmaßnahmen bei Ihnen im Unternehmen oder weltweit. Dabei
unterstützen wir Sie!
Melden Sie sich jetzt mit beiliegendem Faxformular oder online an
oder wenden Sie sich an Ihren regionalen Ansprechpartner.
Wir freuen uns auf Sie!
Mehr Informationen und Weiterbildungsangebote sowie unser
praktisches Online-Anmeldeformular finden Sie unter:
Mehr erfahren Sie im Internet unter:
www.tuev-sued.de/akademie/inhouse
14
www.tuev-sued.de/akademie
!
15
TÜV SÜD Akademie GmbH, AC-SC-KA, Westendstraße 160, 80339 München
Anmeldung
bitte faxen an:
0800 2523329
(Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen)
Oder online anmelden:
www.tuev-sued.de/akademie
Veranstaltung
Titel
TerminOrt
Teilnehmer
Herr
Frau
Titel
Name Vorname
Telefon (gesch.)
Fax (gesch.)
Funktion
E-Mail (gesch.)
Abteilung
Adresse
Privat
Firma (bitte ankreuzen)
Firma
StraßePLZ/Ort/Land
BrancheMitarbeiteranzahl
Rechnungsadresse (falls abweichende Adresse)
Ihre interne Bestell-Nr. (falls vorhanden)
Vertragliche Korrespondenz gewünscht:
per Post
an Teilnehmer
per E-Mail
per Fax
Zusätzlich an:
Einwilligungen
Als TÜV SÜD Akademie haben wir uns verpflichtet, Umweltbelastungen so weit es geht zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Unterstützen
Sie uns dabei. Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, damit wir Ihnen künftig unsere Weiterbildungsinformationen per E-Mail zukommen lassen können.
Ja, bitte informieren Sie mich per E-Mail über Ihre Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung und Zertifizierung sowie Ihre
Fachtagungen.
E-Mail-Adresse (falls abweichend von oben):
Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass die TÜV SÜD Akademie und die Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe (Beratung, Prüfung und Zertifizierung
von Unternehmen und Produkten) meine Daten für Kundenanalysen und schriftliche Werbung (z. B. Informationen über Seminarangebote) per Post
verwenden. (Falls nicht zutreffend, bitte streichen).
Unterschrift
www2014
Datum/Ort
Unterschrift
Hinweise zum Datenschutz: Die TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr.160, 80339 München und ihre Dienstleister verwenden Ihre personenbezogenen Daten
zur Abwicklung der gebuchten Dienstleistung. Unsere Geschäftskunden informieren wir auch telefonisch über unsere Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und
Weiterbildung und Zertifizierung sowie unsere Fachtagungen.
Wenn Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke widersprechen oder eine entsprechende Einwilligung
widerrufen wollen, genügt eine kurze Nachricht per Post an TÜV SÜD Akademie GmbH, AKD Datenschutz, Westendstr. 160, 80339 München oder per E-Mail an
[email protected].
AC02-AkadSW-af-210x297-w-13-07-08
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TÜV SÜD Akademie GmbH
Im Folgenden werden Vertragspartner der TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Teilnehmer und die TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und
Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
5.3 Jedwede Verwendung der TÜV SÜD Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte Zer­
tifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten),
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie.
1. Geltungsbereich
6. Haftung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare,
Trainings, Workshops.
6.1 Die Akademie haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn
sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die Akademie
haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
1.2 Angebote, und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart
sind.
2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt
2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch
hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit
oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern
der Akademie anmelden. bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftrags­
erteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung
erhält.
2.3 Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag
zurückzutreten: Bei Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Werktage vor dem Ver­an­
stal­tungs­beginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Werktag vor dem Veranstaltungs­
beginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen
oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Wird bis
zum 7 Werktag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger
als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten
erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
2.4 Die Akademie darf ohne Einwilligung des Teilnehmers Teile eines Auftrags im
Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die
Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems der Akademie erfüllt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise
sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält
sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. § 4 Nr. 21 UStG sind gesondert
gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten
die am Tag der Druck­legung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die
Akademie berechtigt, diese zu berechnen.
3.3 Bei Veranstaltungen (Ausnahme: ESF/SGBIII und SGBII) beinhaltet der Rech­
nungs­betrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren, IHKGebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine
Teil­buchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
4. Durchführung von Veranstaltungen
4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechende der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung
durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das
Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten
Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch
kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der
Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet.
Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen,
nicht auf.
5. Schutz- und Urheberrechte
5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Verviel­fäl­
tigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien –
auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die
Akademie gestattet.
5.2 Käuflich vom Teilnehmer erworbene CD-ROM-Produkte und die dazugehörige
Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmern, der ein einfaches,
nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufver­
trages erklärt sich der Teilnehmer mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden.
6.2 Soweit die Akademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
gemäß vorstehender Ziffer 6.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren
Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für
Sachschäden 125.000,00 EUR für Vermögensschäden.
6.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
6.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem
Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und
vertrauen darf.
6.5 Der in Ziffern 6.1–6.3 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche
aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.6 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder
begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der
Akademie.
6.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach
einem Jahr ab Gefahrübergang.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vor­liegen.
7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der
Sitz der Akademie.
7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
8 Geltungsbereich und Sonstiges
8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie
allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
8.2 Gehört der Teilnehmer nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des
§ 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für
den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. – Ziff. 7.2 gilt nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Anmeldung bzw. Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (bspw.
Brief, Fax. E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Auftragsbestätigung (d.h. Vertragsschluss) und auch nicht vor
Erfüllung der Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr. 160, 80339 München, Fax 089-5791-2671, E-Mail: [email protected].
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Zinsen)
herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Teilnehmer insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der
Widerrufserklärung, für die Akademie mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor
der Teilnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand: 28.06.2013

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