vor und bei - HDF KINO eV

Transcrição

vor und bei - HDF KINO eV
Filmschutz
Kinostart
vor und bei
Schutzvorkehrungen im Auswahlverfahren
Sicherheitsmaßnahmen
Dienstleister
Best-Practice-Beispiele
Impressum
Herausgeber:
DACH-Anti-Piraterie-Organisationen:
GVU – Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen e. V.,
VAP – Verein für Anti-Piraterie der
Film- und Videobranche,
SAFE – Schweizerische Vereinigung
zur Bekämpfung der Piraterie
1. Auflage, Juni 2008
Redaktion:
Christine Ehlers (GVU)
Christian Sommer (GVU)
Monique Göschl (VAP)
Gestaltung:
twotype design, Hamburg
Die folgenden Handlungsempfehlungen
und insbesondere das DienstleisterVerzeichnis erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Als Vorschläge gedacht,
möchten wir Sie mit den Inhalten bei
der Bekämpfung von illegalen Filmkopien
unterstützen, zur Anerkennung der
künstlerischen Leistung beitragen und
den Respekt des geistigen Eigentums
fördern. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden
Ihnen nützliche Anregungen liefert und
freuen uns über konstruktives Feedback.
Vorwort
Kreativität ist das Kapital,
geistiges Eigentum das Öl
des 21. Jahrhunderts.
Der Beitrag der Kreativindustrien für das Kulturerbe genauso wie für
die Volkswirtschaft steht
außer Frage. Insbesondere
westeuropäische Länder
sind verstärkt von den
Produkten und Leistungen
der Kreativwirtschaft
abhängig. Hier spielt die
Filmindustrie eine prominente Rolle. Wer gute
Ideen hat, muss auch
davon profitieren können,
wer gute Filme macht,
muss sie auch verwerten
können.
Die Anerkennung des Rechts auf Wertschätzung von Ideen ist nicht immer gegeben.
Der Diebstahl geistigen Eigentums führt
jährlich zu Verlusten von mehreren hundert
Millionen Euro. Raubkopien schaden der
gesamten Filmbranche: Vom Darsteller über
das Studio, vom Kino über Onlineangebote
bis hin zur Videothek und den Fernsehsendern. Dies gefährdet nicht nur die Kostendeckung und Umsetzung vieler kleiner,
engagierter Filmprojekte, sondern auch
großer Produktionen.
Um Originalwerke besser zu schützen,
muss die Entstehung und Verbreitung von
Raubkopien auf allen Ebenen, in jeder Produktionsphase und bei jedem Schritt in der
Verwertungskette erschwert werden.
In der Pre-Release-Phase – also insbesondere vor dem Kinostart – und bei Beginn
der legalen Auswertung sind die Risiken
für Filmpiraterie besonders hoch. Auf dem
illegalen Markt finden die ersten Versionen
erfolgversprechender Werke reißenden
Absatz. Größte Gewinne erzielen die Täter
mit Kopien in bester Qualität zu Beginn
oder sogar vor der legalen Verwertung.
Dementsprechend muss die Filmbranche
den unerlaubten Zugriff auf wertvolles
Filmmaterial so früh und so oft wie möglich
erschweren.
Dieser Leitfaden richtet sich an alle
Beteiligten in der Phase vor dem öffentlichen Kinostart eines Films: Produzenten,
Verleiher, Dienstleister, Juroren für Filmpreise, Stellen der Förderinstitutionen,
Gremien des Jugendschutzes, Prädikatisierungsmitglieder und Kinobetreiber.
Die Inhalte stellen diese Gruppen nicht
unter Pauschalverdacht. Vielmehr möchten
wir für die Gefahren durch Raubkopien
sensibilisieren und das gemeinschaftliche
Vorgehen der gesamten Branche gegen die
illegale Schattenwirtschaft fördern.
Der Inhalt begleitet Screener
während der Pre-Release-Phase:
Schrittweise beobachten wir die Produktion, Verteilung und Vorführung der ersten
Originalversionen, analysieren dann die
Risiken illegaler Verwertung und geben
Empfehlungen über geeignete Gegenmaßnahmen.
Zusätzlich bietet der Leitfaden ein Dienstleister- und Technologien-Verzeichnis
sowie Best-Practice-Beispiele als Vorlagen
für den eigenen Gebrauch.
PRODUKTION
SicherheitsRaubkopien: Kannibalen für
die legale Verwertung
Mehrere Millionen Menschen gingen
im letzten Jahr nicht ins Kino, weil
sie die aktuellen Filme schon illegal
im Netz erhielten. Auch DVD-Verkauf
und -Handel leiden massiv unter Raubkopien. Dieser Trend kann unter anderem durch aktive Diebstahlsicherung
gebrochen und deutlich abgeschwächt werden. Anregungen
bietet die Autoindustrie, die
im Wesentlichen drei Maßnahmen ergreift: Sicherung
durch Schlösser, Abschreckung durch Alarmanlagen und Identifikationsmöglichkeit durch
die Fahrgestellnummer.
Ähnliche Möglichkeiten
gibt es auch bei der
Screener-Produktion.
04
Ansichtskopie eines Films
(35mm oder DVD), die vor
dem öffentlichen Kinostart
eines Films hergestellt wird.
Eine zusätzliche
Information, die beim
Brennen einer DVD oder
bei der Erstellung eines
35mm Films direkt in
Bild oder Audiospuren
eingebettet wird. Jede
der nachfolgenden
Kopien enthält genau
diese Markierung.
Das DVD Authoring ist ein
Zwischenschritt zwischen der
Nachbearbeitung (z. B. Schnitt,
Synchronisation) und der
Vervielfältigung (Replikation
im Presswerk) bei dem unter
schiedliche Inhalte (z. B. Bild,
Tonspuren, Untertitel) zu einer
Master DVD (Prototyp) enkodiert
werden. In diesem Verfahren
werden auch Benutzer Menüs,
Region Codes und vor allem der
Kopierschutz voreingestellt.
Screener
Wasserzeichen
Authoring
Technologien
Wasserzeichen zur Identifizierung
von 35 mm- und DVD-Kopien
Die Motivation zum verantwortungsvollen Umgang mit Screenern muss erhöht werden. Dazu
eignen sich zwei Ansätze: Die Quellen von
Raubkopien sollten eindeutig identifizierbar
und die illegalen Kopien selbst möglichst
unattraktiv für den illegalen Markt sein.
Digitale Wasserzeichen ermöglichen beides.
Diese sollten immer in die Teile eingefügt
werden, die neu für den illegalen Markt
sind und noch nicht als Raubkopie existieren. Bei einer fremdsprachigen Produktion
beispielsweise ist dies der synchronisierte
Ton, sofern bereits ein qualitativ hochwertiges Bild vorliegt.
erzeichen
wahrnehmbar
nicht wahrnehmbar
Bild
Ein Text, wie etwa
„Ansichts-DVD für
Max Muster”.
Bestimmte Muster oder
Codes, die unauffällig
ins Bild eingefügt werden.
Die Markierung kann
einmalig oder wiederholt im
Filmverlauf auftauchen.
Ton
Eine bestimmte Tonfolge, die in den Film
eingebettet wird.
Digitale Signaturen
in der Audiospur.
Bild
Beispielsweise
Firmenlogos oder
Texte, wie „Screener
- Weitergabe verboten”.
Wiederholtes
Wechseln von Farbe
in Schwarzweiß.
Unterschiedliche Markierungen
für verschiedene Chargen
3 beispielsweise erhalten alle
in Deutschland ausgelieferten
Filmrollen oder DVDs ein
anderes Wasserzeichen, als die
in Österreich ausgelieferten.
Wiederholtes
Aussetzen des Tons
bzw. Wechsel in eine
andere Sprache
Digitale Signaturen
in der Audiospur.
ividualisiert
standardisiert
Ton
Grün
Orange
Rot
Grau
Neben der Kennzeichnung aller
Screener durch ein standardisiertes Wasserzeichen – ähnlich einem Stempel – lässt
sich jede Ansichts-DVD und jede 35mmKopie mittels individualisierter Wasserzeichen auch personalisieren. Je individueller
die Kodierung ausfällt, desto erfolgreicher
können Täter ermittelt werden. Jeweils neue
Markierungen beim Authoring UND beim
Kopieren grenzen den Täterkreis weiter ein.
Wahrnehmbare Wasserzeichen reduzieren
die Attraktivität für den illegalen Markt.
Nicht-wahrnehmbare Wasserzeichen ermöglichen einen Verzicht auf für die Jurys
negative Veränderungen des Films.
Wahrnehmbare Texteinblendungen
im Bild und individualisierte Wasserzeichen
bieten höchsten Schutz.
Wann: direkt nach der Titelsequenz
und alle 15 bis 30 Minuten während des
Films für jeweils 45 Sekunden.
Wie: Beispielsweise als Pop-ups.
Dienstleister (Auswahl)
Authoring-Studios,
Kopier- und Presswerke
TS Provide (nur 35 mm)
arvato digital services (nur DVD/BD)
Cinram (nur DVD/BD)
Enteractive (nur DVD/BD)
Wasserzeichen
Cinea, Inc.
Philips Content Identification
Thomson STS
Sie finden alle Adressen
im Anhang
hoher Schutz
mittlerer Schutz
geringer Schutz
fast kein Schutz
05
PRODUKTION
Sicherheits-
Kopierschutz zur Diebstahlsicherung für DVDs
Das Anfertigen von Kopien der
Ansichts-DVD muss behindert
werden. Filmschaffende sollten ihren
Anspruch auf das Kopierverbot von Screenern ausdrücklich untermauern. Kopierschutztechnologien leisten beides: Oft fehlt
die Technik oder die Geduld zur Umgehung
eines Kopierschutzes. Gelingt dies doch,
drohen Tätern rechtliche Sanktionen.
Geringer Schutz
Standardisierte Technologien wie CSS gewährleisten die Abspielbarkeit des Originals
auf bestimmten Geräten, jedoch keinen
effektiven Ripping-Schutz.
Mittlerer Schutz
Nicht standardisierte Kopierschutzsysteme
bieten erhöhten Schutz vor Rip-Versuchen.
Hier exisitert eine Vielzahl von Technologien, die sich in der Effektivität unterscheiden.
Hoher Schutz
Verschiedene, gleichzeitig aufgebrachte
Kopierschutz- und Anti-Ripping-Systeme
auf jeder herkömmlichen Ansichts-DVD
lassen sich nur unter Beeinträchtigung der
Dienstleister
(Auswahl)
Anbieter von
Kopierschutztechnologien
DVD/BluRay
Rimage Europe GmbH
Sony DADC
X-PROTECT GmbH
Macrovision
ACE GmbH
AACS Licensing Konsortium (BluRay)
BD+ Technologies LLC (BluRay)
Filmqualität und mit höherem Zeitaufwand
umgehen. Neben minderwertigem Bild
und Ton verringert auch spätes Erscheinen
einer illegalen Kopie deren Attraktivität.
BluRay-Discs lassen sich mit einen Digitalen
Rechtemanagement (DRM), AACS, BD+
und Managed Copy, ausstatten und bieten
höchste Qualität. Die ersten darüber hinaus
gehenden Schutztechniken befinden sich
derzeit in der Entwicklung.
Warnhinweise auf
DVD-Label und -Box
Potentielle Filmdiebe müssen
abgeschreckt werden. Offensichtliche
Sicherheitsmaßnahmen schützen vor unbemerkter Entwendung. Eine klare Benennung des Verwendungszwecks auf DVD-Label und -Cover zeigt die Nutzungsgrenzen
für den Screener auf. Warnhinweise führen
die Konsequenzen bei Nicht-Beachtung vor
Augen. Auch hier gilt: Je höher der Grad
der Individualisierung, desto effektiver.
Geringer Schutz
Auf DVD-Label und -Cover sollte über
das Verwertungsverbot und mögliche
Sanktionen bei unerlaubter Weitergabe aufgeklärt werden: „Das auf dieser AnsichtsDVD enthaltene Programm und deren Ausstattung sind urheberrechtlich geschützt.
Diese Ansichts-DVD ist ausschließlich für
die empfangsberechtigte Person vorgesehen und zu deren alleiniger Vorführung
bestimmt. Jede darüber hinausgehende
Nutzung, z. B. öffentliche Vorführung und
unerlaubte Vervielfältigung sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Jede Bearbeitung, Weitergabe an Dritte,
wenn auch nur auszugsweise, öffentliche
Aufführung oder Vervielfältigung verstößt
Technologien, die den Zugang zu Inhalten auf
Datenträger kontrollieren, bzw. das Kopieren
oder die Konvertierung in andere Formate
durch den Enduser verhindern.
06
DRM (Digital Rights Management)
gegen urheberrechtliche Bestimmungen und
wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.“
Mittlerer Schtuz
Personalisierung von DVD-Label und -Cover
mit einem Text, wie „Ansichts-DVD für
Max Muster“ grenzt den zulässigen Nutzerkreis auf den ersten Blick ein.
Hoher Schutz
Die Versiegelung der DVD-Box durch
Einschweißen oder einen Aufkleber über
der rechtsseitigen Austiefung zum Öffnen
geben sichtbare Hinweise auf Diebsstahlversuche. Der Aufkleber sollte beim Ablösen
sichtbare Rückstände auf der Hülle hinterlassen. Ist der Screener mit einem individualisierten Wasserzeichen versehen, sollten
DVD-Label und -Cover folgenden Text
enthalten: „WARNUNG: Dieser Screener ist
mit einem personalisierten Wasserzeichen
versehen, welches eine eindeutige Zuordnung zu Ihnen, dem Empfänger ermöglicht.
Das Ausleihen, Vermieten, Verkaufen oder
Weitergeben der DVD ist verboten.“
Technologien
Höchster Schutz durch Nonphysische Screener
Die Gelegenheiten zum Diebstahl
des Geistigen Eigentums müssen
minimiert werden. Streaming-Verfahren bieten größtmögliche Kontrolle über
die Verwendung des Werks. Nonphysisch in
einem Computernetzwerk – beispielsweise
im Internet – übertragen, wird der Film
sofort abgespielt. Vor-, Zurückspulen und
Pausieren ist möglich. Erschwert werden die
dauerhafte Speicherung und die unerlaubte
Weitergabe durch ein Digitales Rechtema-
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nagement und individualisierte, digitale
Einblendungen auf dem Abspielbildschirm.
Maßnahme
Streaming-Verfahren bieten sich für Pressevorführungen, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Untertitler
an. Der Online-Versand des Films sollte
beispielsweise mit DigiDelivery, einer verschlüsselten digitalen Versendung, erfolgen.
Ein Digitales Rechtemanangement (DRM)
legt genau fest, wer das Werk auf welchem
Gerät wie häufig ansehen darf.
Dienstleister (Auswahl)
DRM für Streaming-Verfahren
Hoek & Sonépouse Facilitair BV
Digidesign
Das Kopieren von Inhalten von einer
Datenquelle (analog oder digital) auf die
Festplatte eines Computers. Im Gegensatz
zur 1:1 Kopie werden beim Rippen die
Daten zunächst analysiert. Anschließend
werden Datenformate häufig konvertiert
und der Kopierschutz entfernt. Nach
dem Rippen lassen sich die Daten meist
beliebig vervielfältigen.
Im Internet direkt beim
Empfang wiedergegebene Daten
(im Gegensatz zu Download).
Rip (auch rippen)
Stream
07
VERTEILUNG
Sichere Ver
Macht Gelegenheit Diebe?
Stellen Sie sich vor, Sie sollen
einen unveröffentlichten Film
bewerten. Die Ansichts-DVD erhalten
Sie per Briefpost in einer handelsüblichen
Verpackung. Oder, Sie sind Kinobetreiber
und wollen die Filmrolle für Ihre PreRelease-Vorführung selbst beim Filmlager
abholen. Bei Ankunft stehen Tür und
Tor offen, nirgends ist ein Mitarbeiter zu
sehen, Sie haben freien Zugriff auf
sämtliche Filmrollen.
Während der Verteilung von
Screenern ist eine Zugriffskontrolle unbedingt notwendig.
Versand, Empfang und Lagerung müssen
persönlicher Verantwortung unterliegen.
Erfolge bei der Bekämpfung von Raubkopierern beruhen entscheidend auf möglichst
genauer Eingrenzung von Tatzeit und -ort.
Sicherer Transport
von Screenern
Beim Versand sollten Transportzeitraum und -stationen beschränkt
und vorgegeben werden. Das
Filmmaterial oder die DVD darf niemals
an unbekannten Orten lagern: Der
Versand sollte daher nie freitags erfolgen.
Rechteinhaber sollten bis zur Ankunft
beim Empfänger stets den Aufenthaltsort
ihres Werkes kennen.
Geringer Schutz
Wenn eine Ansichts-DVD per Post verschickt wird, dann nur per Einschreiben
mit Rückschein.
Für Filme gilt: Die Vorführung von eingereichten Filmen, für die besondere Sicherheitsvorschriften gelten, soll nach Möglichkeit erst in der Startwoche des Films
erfolgen. Die Filmkopie sollte so kurzfristig
geliefert werden, dass keine unnötige Lagerzeit vor Filmstart anfällt – beispielsweise
frühestens eine Stunde vor der Vorführung.
Mittlerer Schutz
Bei unveröffentlichtem Filmmaterial kann
die Gefahr eines unerlaubten Zugriff auf
das gesamte Werk bereits beim Transport
erheblich reduziert werden: Bild- und
Tonmaterial sollten nie komplett, sondern
getrennt versenden werden, z. B. nach
geraden und ungeraden Akten. Gleiches
gilt für DTS Disks. Erfolgt der ScreenerTransport – Disks, Filmrollen oder
Ansichts-DVDs – als Direktfahrt, per
Sicherheitskurier oder durch eine Vertrauensperson verringert dies das Diebstahlrisiko zusätzlich. Darüber hinaus sollten
Abfahrts- und Ankunftszeit vorgegeben
und der Empfänger über die avisierte
Lieferzeit informiert werden.
Geht das Filmmaterial nicht zum vereinbarten Termin ein, kann der Empfänger dann
sofort den Kino-Geschäftsführer benachrichtigen, der seinerseits unverzüglich
den Verleiher informieren muss. Trifft eine
Ansichts-DVD nicht zum vereinbarten
Termin ein, ist direkt der Rechteinhaber
zu informieren.
Hoher Schutz
Bei anonymisierten Auswahlverfahren und
individualisierten Wasserzeichen ist der
Lieferung an die Vergabestelle eine Liste
mit den individuellen Seriennummern oder
Codes beizulegen. Die Vergabe der Codes an
die einzelnen Empfänger durch das Komitee sollte in der Liste festgehalten, die
Liste sicher aufbewahrt und die Rücksendung der Screener eingefordert
werden. Rückläufe sind wiederum
in die Liste einzutragen.
Allgemein
Allgemein gilt: Der Versand
von Screenern sollte nur
von Montag bis
Donnerstag erfolgen,
damit kein Material am
Wochenende an unbekannten
Orten lagert. Weitreichende
Sicherheit über den Verbleib
des Werks verschaffen sich Rechteinhaber durch das Einfordern von
Rücksprachen bei jeder Abweichung
vom Zeitplan oder der vereinbarten
Route. Schriftliche Annahmebestätigungen
und Vereinbarungen zum Kopienschutz
bewirken eine erhöhte persönliche Verantwortlichkeit bei jedem Empfänger. Daher
sollte der intakte Zustand der Lieferung
beim Empfang stets mit Unterschrift
quittiert werden.
Beim Empfang sind die Siegel an der
Außenseite des Filmcontainers / der DVDBox unbedingt auf Unverletztheit zu
prüfen. Bei gebrochenen oder entfernten
Siegeln sollte dies unverzüglich dem
Rechteinhaber mitgeteilt werden.
Vor der Veröffentlichung, in Bezug
auf Filme: vor dem offiziellen
Kinostart (bzw. Videorelease).
08
pre-release
teilung
Ansichtskopie eines Films
(35mm oder DVD), die vor
dem öffentlichen Start eines
Kinofilms verbreitet wird.
Screener
09
VERTEILUNG
Sichere Ver
Zugriffskontrolle bei der Lagerung von Screenern
Solange ein technischer Dienstleister, ein Kinobetreiber oder
etwa ein Juror das Werk besitzt,
muss dieser das Werk vor Raubkopierern schützen. Ein gesicherter
Lagerort erschwert potentiellen Dieben
den Zugang. Bei Authoring Studios,
Kopier- oder Presswerken sowie im Kino
bewähren sich das Vier-Augen-Prinzip
und klare Zuständigkeiten. Nach Nutzung
der Kopie, wie Bearbeitung, Vorführung
oder Begutachtung, sollte umgehend
die sichere Rücksendung oder die nachweisliche Vernichtung des Werks erfolgen.
Geringer Schutz
Das Unterbringen des Filmmaterials / der
DVD in einem Safe oder abschließbaren
Schrank sofort nach Erhalt schützt vor
ungewolltem Zugriff. In der Postproduktion
sollte immer nur einen Akt in Serie bearbeiten werden, während die restlichen
Akte im Safe verbleiben.
Mittlerer Schutz
Die Aufbewahrung des ersten Aktes in
einem eigenen abschließbaren Schrank,
vorzugsweise im Büro des Geschäftsführers,
erschwert den unerlaubten Zugriff auf das
gesamte Werk. Eine Videoüberwachung des
Lagerorts – beim Kino: des Vorführraums
– ermöglicht im Falle des Diebstahls eine
rekursive Täterermittlung. Grundsätzlich
darf der Filmtransport im Haus nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden.
Hoher Schutz
Höchsten Schutz bietet die Benennung
eines Mitarbeiters zum Beauftragten für
Filmsicherheit sowie die permanente und
lückenlose Dokumentation über den Verbleib des Filmmaterials im Hause in einem
Logbuch, idealerweise automatisch und
digital. Das heißt: Jede Ortsveränderung
ist in dem Logbuch einzutragen und gegenzuzeichnen. Zusätzlichen Schutz bietet
eine Videoüberwachung. Der Zugang zum
Lagerort sollte nur mit Code oder Schlüssel
möglich sein. Listen über Schlüsselanzahl
und -inhaber helfen im Falle des Diebstahls
bei der Ermittlung des Tathergangs. Die
nächtliche Aufbewahrung aller Schüssel
an einem gesicherten Ort ist unbedingt
notwendig.
10
teilung
- UND
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Sämtliche Arbeitsschritte
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wie Schnitt, digitale
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Untertitelung.
Postproduktion
11
KINO
Filmschutz
Tatort: Kino
Illegale Bild- und Tonaufnahmen
in Kinos bilden Quellen für nahezu
90 Prozent aller Filmraubkopien.
Kinomitarbeiter stehen daher in der ersten Linie im Kampf gegen den Diebstahl
geistigen Eigentums. Gerade Pre-ReleaseVorführungen und insbesondere (Sneak)
Previews sind für Raubkopierer verlockende Gelegenheiten für wertvolle Beute vor
der offiziellen Kinoauswertung. Die größte
Gefahr für synchronisierte Werke liegt in
der illegalen Tonabnahme.
Sicherheitsmaßnahmen
im Betrieb
Welche Rahmenbedingungen geschaffen
werden sollten
Während der gesamten Vorführung sowie
in einem angemessenen Zeitraum davor
und danach hat eine von der Verleihfirma
beauftragte Aufsichtsperson Zutritt zum
Kinosaal und zur Vorführkabine. Auch
Mitarbeiter der Anti-Piraterie-Organisationen sollten ungehinderten Zugang zu
den Vorführräumen haben. Professionelle
Sicherheitsdienste sorgen für zusätzlichen
Schutz. Verschiedene Unternehmen
Illegale Mitschnitte von Bild und
Ton im Kino müssen verhindert
werden. Vier kombinierte Herangehensweisen zeigen dabei Wirkung: Der Einsatz technischer Lösungen, entsprechend
geschulte Personen zum Auffinden oder
Unterbinden von Aufnahmeversuchen,
offensichtliche Sicherheitsmaßnahmen zur
Abschreckung und die Aufklärung von
Gästen über das Aufnahmeverbot.
Zusatz zum Dienstvertrag
für Mitarbeiter von:
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Das Uploa verboten.
ist
Internet
Absender
12
Mitarbeiter werden durch einen ZusatzDienstvertrag zum verantwortungsvollen
Umgang mit dem Filmmaterial ausdrücklich
angehalten.
Eine Gästeinformation im Eingangsbereich,
an der Kasse oder auch als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – beispielsweise auf der Kinokarte – unterrichtet
über die Strafbarkeit von Filmaufnahmen
während der Vorstellung sowie das Verbot
Film-Piraterie
F rmenstempel
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bieten oder entwickeln derzeit Technologien zum Schutz oder zur Warnung
vor illegalen Mitschnittversuchen.
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Zutritt
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einer verbotswidrigen Handlung sei es
Kenntnisnahme oder Absprache bzw Anstif
zur unerlaubten Einräumung einer Kopier
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im Kino
vom Einsatz jeglicher Aufnahmegeräte im
Kino. Grundsätzlich sollte das Mitnehmen
von Aufnahmegeräten, wie etwa Digitalkameras oder aufnahmefähigen Mobiltelefonen in den Kinosaal ausdrücklich
verboten sein. Fünf Minuten vor Vorstellungsbeginn empfiehlt sich die Überprüfung des Kinosaals auf solche Geräte.
Welche Audioquelle besonders
gefährdet ist: Die beste Audioquelle
für Kinoraubkopierer ist der „Line“-Ton,
der direkt vom Projektor abgenommen
wird. Unbefugten darf der Zutritt zum
Vorführraum nicht gestattet sein. Besonders
zu achten ist auf Nichtangestellte, die den
Vorführraum betreten oder die zu ungewohnten Zeiten ankommen und vorgeblich
Freunde eines Mitarbeiters oder des Betreibers sind. Vorführer sollten den Soundausgang kontrollieren.
Worauf beim Einsatz von Technologien zu achten ist: Beim Einsatz von
Nachtsichtgeräten ist das Publikum darauf
hinzuweisen. Geräte zur Videoüberwachung
dürfen weder einen Gesamtblick auf die Kinoleinwand haben noch über kontinuierliche
Aufzeichnungsmöglichkeiten verfügen.
Dienstleister (Auswahl)
Sicherheitsfirmen
escon – Security Management GmbH
EFS Filmtechnik GmbH
H.E.S.S. Hensel European Security Services
MMmedia GmbH
M-Sec Sicherheitsdienst GmbH
Securitas Event Solutions Deutschland
Sicherheitsprojektmanagement Michael Mittmann
Anti-Abfilm-Lösungen
Thomson STS
CamScan von TLS UK LTD
Vor der Veröffentlichung,
in Bezug auf Filme: vor
dem offiziellen Kinostart
(bzw. Videorelease).
pre-release
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KINO
... im Kino
Filmsicherheit während der Vorstellung
Während der Pre-ReleaseVorführung ist besondere Wachsamkeit geboten. Ein erfolgreiches
Vorgehen gegen illegale Aufnahmeversuche
beruht auf aktiver Mitarbeit aller Angestellten. Entsteht der konkrete Verdacht,
dass während der Vorführung ein Aufnahmegerät in Betrieb genommen wird,
hat die Aufsichtsperson unverzüglich den
verantwortlichen Leiter der Vorführung zu
informieren. Dieser kann die Vorführung
bis zur Klärung des Sachverhalts unterbrechen und die zuständige Anti-PiraterieOrganisation informieren.
Welche Indizien auf
Aufnahmeversuche
hinweisen
Erweitertes Audiosystem/
Schwerhörigenanlangen Kinos mit
Induktionsschleifen in den Vorführsälen
oder Schwerhörigenanlagen in den Armlehnen sollten die zugehörigen Verstärker
immer ausgeschaltet lassen, solange ein
Gast nicht extra um diese Hörunterstützung
bittet. Gästen, die nach diesem System fragen, sollte eine besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden.
Verdächtige Personen im Foyer
während der Vorstellung Manche
Kinofilmpiraten senden den Ton mit Mikrofonen oder Funkgeräten aus dem Kinosaal
direkt an einen Komplizen im Foyer, der
diesen Ton dann mitschneidet. Bei anscheinend während der Vorstellung im Foyer
wartenden Personen ist daher ganz genau
hinzusehen.
Verdächtige Sitzanordnungen
Raubkopierer versuchen für illegale
Mikrofonaufnahmen in der Nähe von Lautsprechern zu sitzen. Für Bildmitschnitte
hingegen positionieren sich die Täter
vorzugsweise zentral vor der Leinwand.
In beiden Fällen dienen Komplizen auf
beiden Seiten der Abschirmung.
Kleidung Eine ungewöhnliche Platzierung von Mänteln oder anderen Kleidungsstücken kann ein Indiz für Aufnahmeversuche sein.
Licht Die meisten Camcorder haben ein
rotes oder grünes Licht, das während der
Aufnahme blinkt. Auch Personen, die anscheinend während der ganzen Zeit ihr Mobiltelefon nutzen, könnten Raubkopierer sein.
14
Was Sie tun können
ƒ Unterrichten Sie sofort den Geschäftsführer des Kinos.
ƒ Der Geschäftsführer sollte sofort die
Polizei rufen und bei nächster Gelegenheit
die zuständige Anti-Piraterie-Organisation* informieren. Von dort wird das weitere
Verfahren begleitet.
ƒ Wenn die Polizei 20 Minuten vor dem
Ende des Films noch nicht eingetroffen ist,
sollte der Kinozuständige und/oder der
Sicherheitsdienst die Aufnahmen beenden
oder behindern.
ƒ Der Kinozuständige oder Sicherheitsdienst sollte den Verdächtigen höflich,
aber bestimmt bitten, mit in das Foyer zu
kommen.
ƒ Die wichtigsten Maßnahmen sind nun die
Personalien des Verdächtigen aufzunehmen
und das verwendete Aufnahmegerät zu
sichern. Dabei gilt:
1. nicht nach dem Gerät greifen, sondern
den Verdächtigen auffordern, das Gerät
auszuhändigen.
2. sicherstellen, dass die Aufnahme nicht
wieder gelöscht wird.
3. Ausweispapiere kopieren oder die wichtigen Angaben aufschreiben. Wenn kein
Ausweis vorhanden ist, eine gute äußerliche Beschreibung erstellen.
* Für Deutschland: GVU (www.gvu.de)
Für Österreich: VAP (www.vap.cc)
Für die Schweiz: SAFE (www.safe.ch)
Dienstleister
Anti-Abfilm-Lösungen
CamScan
TLS UK LTD
108, Windsor Road, Slough
UK – SL1 2JA
www.tlsuk.com
Fon: +44-1753-576888
Fax: +44-1753-575113
Email: [email protected]
Forensische Markierungen:
Tonkodierungen
TS Provide
Arheiliger Straße 26
D-64331 Weiterstadt
Ansprechpartner:
Thomas Schupp
Fon: +49-6150-189000
Fax: +49-6150-189005
Email: [email protected]
Forensische Markierungen:
Wasserzeichen
Cinea, Inc.
11710 Plaza America Drive
Suite 530
Reston, VA 20190, USA
www.cinea.com
Fon: +1-571-5217200
Fax: +1-571-3230071
Philips Content Identification
High Tech Campus 48
NL-5656 AE Eindhoven
www.philips.com/ci
Fon: +31-40-2743820
content.identification
@philips.com
NextGuard, u.a.
Thomson STS
12, Square du Chêne Germain
F-35510 Cesson-Sévigné
www.thomson.net/sts
Fon: +33-299-226162
Fax: +33-299-226163
Kopier- und Presswerke
Enteractive Entertainment
GmbH
Esplanade 38
D-20354 Hamburg
www.enteractive.de
Ansprechpartner:
Hans D. Henseleit
Fon: +49-40-4600180
Email: hans.henseleit@
enteractive.de
Cinram GmbH
Max-Planck-Straße 1-9
D-54277 Alsdorf
Fon: +49-2404-580
Fax: +49-2404-58111
Email: wmme@
warnermusic.com
arvato digital services
Manufacturing EMEA
Carl-Bertelsmann-Straße 161 F
D-33311 Gütersloh
www.arvatodigitalservices.com
Ansprechpartnerin:
Simone Biermann
Fon: +49-5241-805200
Fax: +49-5241-806619
Email: info@
arvatodigitalservices.com
Listo Videofilm GmbH & Co. KG
Gumpendorferstr. 132
A-1060 Wien
www.listo.at
Fon: +43-1-596151532
Fax: +43-1-596151540
Email: offi[email protected]
Synchro Film, Video + Audio
Bearbeitungs GmbH
Schottenfeldgasse 14
A-1070 Wien
www.synchrofilm.com
Fon: +43-1-5249310
Fax: +43-1-524931020
Email: office@synchrofilm.com
For Video
Porzellangasse 4
A-1090 Wien
www.forvideo.at
Fon: +43-1-3106566
Fax: +43-1-3101042
Email: [email protected]
Kopierschutztechnologien
Macrovision
Im Jochert 15
D-63322 Roedermark
www.macrovision.com
Ansprechpartner:
Thomas Balduff
Fon: +49-177-7840358
Fax: +49-1805-0390006790
E-Mail: thomas.balduff@
macrovision.com
Rimage Europe GmbH
Albert-Einstein-Straße 26
D-63128 Dietzenbach
www.rimage.de
Fon: +49-6074-85210
Fax: +49-6074-8521100
FluxDVD
ACE GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
D-44227 Dortmund
www.fluxdvd.com
Fon: +49-231-9767650
Fax: +49-231-97676510
Kopierschutztechnologien
/ BluRay
AACS Licensing Konsortium
AACS LA, LLC
c/o AACS Administration
3855 SW 153rd Drive
Beaverton, Oregon 97006, USA
www.aacsla.com
Fon: +1-503-6190863
Fax: +1-503-2971090
Email: [email protected]
BD+ Technologies LLC
www.bdplusllc.com
Kopierschutztechnologien /
Vervielfältigung /
Konvertierung
Sony DADC
Sonystraße 20
A-5081 Anif
www.sonydadc.com
Region: Norddeutschland
Ansprechpartner:
Christoph Diekmann
Fon: +49-221-5107090
Fax: +49-221-5107091
Mobil: +49-172-2605658
Email: christoph.diekmann@
sonydadc.com
Region: Süddeutschland
Ansprechpartner:
Christian Adam
Fon: +43-6246-880660
Fax: +43-6246-8809660
Mobil: +43-664-2120534
Email: christian.adam@
sonydadc.com
Region: Schweiz
Ansprechpartner: Urs Staubli
Fon: +41-71-860-0620
Fax: +41-71-860-0621
Mobil: +41-796-010902
Email: urs.staubli@
sonydadc.com
Region: Österreich
Ansprechpartner:
Alexander Schwab
Fon: +43-6246-880570
Fax: +43-6246-8809210
Mobil: +43-664-8253017
Email: alexander.schwab@
sonydadc.com
Screening-Veranstaltung
FilmScreeningAustria
Neubaugasse 59
A-1070 Wien
www.film-screening.at
Ansprechpartner: Karl Fischer
Mobil: +43- 664-5246406
Email: karl.fischer@
film-screening.at
Sicherheitsdienste
ÖWD – Österre chischer
Wachdienst
Pelzgasse 3
A-1150 Wien
www.owd.at
Fon: +43-1-9888812
Fax: +43-1-9888816
Email: [email protected]
Kopierschutztechnologien /
Sicherheitsdienste
siwacht Bewachungsdienst
GmbH
Lindengasse 47
A-1070 Wien
www.siwacht.at
Fon: +43-1-5215791
Fax: +43-1-5215714
Ansprechpartner: Herr Gönye
Email: [email protected]
Kudelski SA
22-24, Route de Genève
Case Postale 134
CH-1033 Ceseaux
www.nagra.com
Fon: +41-21-7320101
Fax: +41-21-7320100
[email protected]
escon - Security
Management GmbH
Blumenstraße 33
D-22301 Hamburg
www.escon.eu
Fon: +49-40-46961336
Fax: +49-40-46961335
Email: offi[email protected]
X-PROTECT GmbH
Paradiesstr. 10
D-80538 München
www.x-protect.com
Fon: +49-2327-307880
Fax: +49-2327-3078829
M-Sec Sicherheitsdienst GmbH
Bredeneyer Straße 2b
D-45133 Essen
www.m-sec.de
Fon: +49-201-2939000
Fax: +49-201-2939003
Geschäftsführer Hr. Roth,
Mobil: +49-172-8083050
Email: [email protected]
Ansprechpartner in Berlin:
Herr Urban,
Mobil: +49-172-8128283
Email: [email protected]
H.E.S.S. Hensel European
Security Services
Königstor 2
D-34117 Kassel
www.hess-security .de
Ansprechpartner: Herr Bernst
Fon: +49-561-7666998
Fax: +49-561-9985761
Mobil: +49-177-7164654
Email: [email protected]
Securitas Event Solutions
Deutschland
www.securitas.de
Ansprechpartner im
Key Account: Jürgen Sanders
Fon: +49-211-64003122
E-Mail: sanders.juergen@
securitas.de
Sicherheitsdienste /
Sicherheitskuriere
MMmedia GmbH
Martin Molgedey/Jan Bessler
Blumenau 15
D-22089 Hamburg
www.mmmedia-kino.de
Ansprechpartner: Jan Bessler
Fon: +49-40-67599118
Email: jan.bessler@
mmmedia-kino.de
EFS Filmtechnik GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 22
D-64331 Weiterstadt
www.efs-filmtechnik
Ansprechpartner:
Randolph Vogt
Fon: +49-6150-10855
Fax: +49-6150-108566
Email: efs@efs-filmtechnik.de
Sicherheitsprojektmanagement
Michael Mittmann
Säbenstraße 158
D-81545 München
Fon:+49-89-45747817
Mobil:+49-170-3466055
Email: michael-mittmann@
t-online.de
Sicherheitskuriere /
Filmtransport
Filmsped AG
Werkstrasse 1-4
CH-6010 Kriens
Fon: +41-41-3102477
Fax: +41-41-3103101
Email: fi[email protected]
MAT Transport AG
Film Department
P.O. Box 197
CH-8058 Zürich-Airport
www.viamat.com
Fon:+41-44-8049520
Fax: +41-44-8049540
Email: [email protected]
TPA Transporte
Panatlantic AG
Thalwiesenstrasse 1
CH-8302 Kloten
www.panatlantic.ch
Fon: +41-44-8169030
Fax: +41-44-8169031
Streaming mit DRM
Hoek & Sonépouse
Facilitair BV
Verrijn Stuartweg 14
NL-1112 AX Diemen
Postbus 229
NL-1110 AE Diemen
www.hoek.nl
Fon: +31-20-6909141
Fax: +31-20-6901893
Email: [email protected]
Digidesign
Zeppelinstr. 1
D-85399 Hallbergmoos
www.digidesign.de
Fon:+49-811-5520555
Fax: +44-1753-658513
Email: [email protected]
Untertitelung
Cinetyp AG
Obergrundstraße 101
CH-6005 Luzern
www.cinetyp.ch
Fon: +41-41-3193519
Fax: +41-41-3193520
Email:[email protected]
Laboratoire Titra-Film S.A.
101, route du Nant-d’Avril
CH-1217 Meyrin
www.titra.ch
Fon : +41-22-7855545
Fax : +41-22-7855278
Email : [email protected]
Titra-Film
Laseruntertitelung GmbH
Hägelingasse 13
A-1140 Wien
www.titra.at
Fon: +43-1-7890600
Fax: +43-1-7890601
Email: offi[email protected]
Spedition Frey & Co GesmbH
Lindengasse 43
A-1070 Wien
www.filmfrei.com
Fon: +43-1-5238440
Fax: +43-1-526173320
Email: office@filmfrei.com
A. Czerny Filmverleih GmbH
Linzerstraße 171-173
A-1140 Wien
Fon: +43-1-9820249
Fax: +43-1-992 024919
Email: filmlager@czernyfilm.at
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Über die GVU
Über den VAP
Über die SAFE:
Die Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)
ist eine von den Unternehmen und
Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft getragene
deutsche Organisation. Ihre Aufgabe
besteht in der Aufdeckung von
Verstößen gegen die Urheberrechte
ihrer Mitglieder und die Mitteilung
dieser Verstöße an die Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus
unterstützt die GVU die Dienststellen
der Strafverfolgungsbehörden bei der
Durchführung von Strafverfahren
sowohl in rechtlicher als auch in
technischer Hinsicht. Die GVU leistet
Aufklärungsarbeit durch Seminare und
Vorträge bei Behörden, Schulen und
gesetzgebenden Körperschaften sowie
durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Inhalt und die Ergebnisse
ihrer Arbeit und urheberrechtliche
Problemstellungen.
Der „Verein für Anti-Piraterie der
Film- und Videobranche (VAP)“
vereinigt die wichtigsten Vertreter
der österreichischen Filmwirtschaft
um gemeinsam und zielgerichtet
gegen das Raubkopier-Unwesen
vorzugehen.
SAFE, die Swiss Anti-PiracyFederation, wurde 1988 als Selbsthilfeorganisation der Audiovisionswirtschaft gegen die Urheberrechtspiraterie gegründet. Sie dokumentiert
Verletzungen des Bundesgesetzes
über das Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte und leitet ihre Erkenntnisse an Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden weiter.
SAFE ist Teil eines internationalen
Netzwerkes von Anti-PiraterieOrganisationen unter dem Dach der
Motion Picture Association (MPA).
In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg
kann SAFE auf das Know-how
eines Teams von juristischen, kriminalistischen und technischen
Experten zurückgreifen.
Website: www.gvu.de
Website: www.vap.cc
Website: www.safe.ch

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