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Ausgabe 2 | 2015
67. Jahrgang
D 14667
SAVE THE DATE
14. September 2015
Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin
ZUKUNFTSORIENTIERT!?
Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen?
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die GEMEINSAME AUSBILDUNGSTAGUNG von
BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
und informieren Sie sich über die Vernetzung von Dienstleistung und Technik für die
Ausbildung der Sicherheitswirtschaft. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor!
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Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können!
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DSD 2 | 2015
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SAVE THE DATE
10.
23. – 24. September 2015
im Radisson Blu Hotel, Frankfurt
TECHNIKTAGUNG
FACHAUSSCHUSS TECHNIK
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
Die Deutsche Telekom hat den Vollzug der kompletten IP-Migration bis 2018 angekündigt. Wie sie dabei
verfahren wird, erfahren Sie aus erster Hand. Welche Angebote an Sicherheitsdienstleister gemacht
werden, was die Errichter und die Leitstellen bei der Umstellung zu sicherer IP-Übertragung beachten
müssen, wird das Hauptthema der diesjährigen Techniktagung.
IP und Internet sind aber auch Einfallstore für gefährliche Angriffe auf die IT der Leitstelle. Wie kann der
Leitstellenbetreiber seine Systeme sicher gestalten und betreiben? Dazu wird uns das IT-SicherheitsTeam von Fraunhofer IOSB interessante Hinweise geben.
Oder der Aufbau breitbandiger LTE-Anbindungen an die Leitstelle. Wie ist mit solcher Technik die neue
DIN EN 50136-1:2012 zu erfüllen?
Professionelle Antworten gibt es auf der diesjährigen Techniktagung in Frankfurt.
Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! Wir freuen uns, Sie am 23. – 24. September 2015
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2 | 2015
Weichenstellung
AUF DER 48. JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG DES BDSW am 21. Mai in München haben wir zwei
wichtige Entscheidungen getroffen. Diese werden die Verbandsarbeit in den nächsten Jahren nachhaltig
beeinflussen. Die beiden Entscheidungen spiegeln auch die beiden Medaillen der Verbandsarbeit wider: Wir
sind Wirtschaft- und Arbeitgeberverband.
Spionagetätigkeiten und Konkurrenzausspähung führen zu Schäden für die deutsche Wirtschaft in Höhe
von bis zu 50 Mrd. Euro pro Jahr. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
Dr. Hans-Georg Maaßen, habe ich eine Absichtserklärung unterzeichnet, mit der der Wirtschaftsschutz in
Deutschland gestärkt werden soll. Wir wollen gemeinsam einen stärkeren Beitrag zum Know-how-Schutz
in den Unternehmen leisten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KNU) verfügen nicht
über die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage. Unsere Mitgliedsunter­
nehmen wiederum betreuen eine Vielzahl dieser KMU mit der „traditionellen“ Sicherheitsdienstleistung. Auf
der Grundlage unseres Positionspapiers aus dem Jahre 2012 habe ich in den letzten Jahren den Kontakt zu
allen relevanten Bundesicherheitsbehörden intensiviert. Der BDSW hat einen Arbeitskreis Wirtschaftsschutz
eingerichtet, der unsere Kompetenz erweitert hat. Ich bin mir sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen das
Angebot annehmen werden. Damit kann die Dienstleistungspalette erweitert und deutlich verbessert w
­ erden.
Dazu benötigen wir die umfassende Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Gemeinsam werden
wir zielgruppengerechte Sensibilisierungs- und Informationsangebote entwickeln und gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktivitäten begleiten. Diese Kooperation ist auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der
„Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie“, die noch in diesem Jahr vorgestellt wird.
Die zweite wichtige Weichenstellung der Mitgliederversammlung war die Gründung eines Fachverbandes
Aviation im BDSW. Dieser Fachverband trägt der immer größer werdenden Bedeutung der Sicherheits­
aufgaben an deutschen Verkehrsflughäfen Rechnung. Rund 17.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und Mit­
arbeiter sind tagtäglich damit beschäftigt, einen wichtigen Beitrag zur Luftsicherheit zu leisten. Dazu gehören
die Personen-­und Gepäckkontrollen im Auftrag der Bundespolizei, aber auch die Schutz- und Sicherheitsaufgaben für die Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften. Dieses Tätigkeitsfeld ist auf Grund der rechtlichen Grundlagen nicht mit den anderen Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen zu vergleichen. Mit der
Gründung dieses Fachverbandes wollen wir die Interessen dieses Marktsegmentes bündeln. Dazu gehören die
Intensivierung der Öffentlichkeits- und auch der Lobbyarbeit. Vor allem die Polizei­gewerkschaften ­nutzen jede
sich bietende Gelegenheit, die Fremdvergabe der Kontrollaufgaben an den Verkehrs­flughäfen mit unsachlichen Argumenten zu kritisieren. Tatsache ist, dass diese Tätigkeit auf Grund der heftigen Streik­maßnahmen
in den vergangenen Jahren zu den höchstbezahltesten Tätigkeiten in der privaten Sicherheitswirtschaft
gehört. Die tarifpolitischen Herausforderungen im Bereich der Luftsicherheit lassen sich nur durch zentrale­
Tarifverhandlungen auf Bundesebene lösen. Wir haben mit dem Abschluss eines bundesweiten Mantel­
tarifvertrages vor eineinhalb Jahren die Arbeitsbedingungen harmonisiert. Nun ist auch die Gewerkschaft
gefordert, den zweiten Schritt zu gehen und die Partikularinteressen der Landesbezirke hinten anzustellen.
Wir werden grundsätzlich an der bewährten Struktur des BDSW festhalten und die überwiegende Tarif­
arbeit in den 16 Bundesländern weiter dezentral gestalten. Mit 70 Tarifverträgen und 400 Lohngruppen sind
wir aber auch der einzige Verband in dieser Größenordnung, der ein derartig kompliziertes Tarifgeflecht zu
verantworten hat. Wir müssen unsere Tarifstrukturen bereinigen und vereinfachen. Die Gründung dieses
Fachverbandes ist der erste wichtige Schritt dazu!
Ihr
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW
EDITORIAL
1
2 | 2015
Inhalt
Editorial1
Europa26
Gregor Lehnert: Weichenstellung
Peter Niggl: „Ein schlagkräftiges Sprachrohr der europäischen
Sicherheitsdienstleister…“ – 5th European Summit
26
1
Co-Editorial3
Gabriele Biesing: Die Zukunft in die eigenen Hände nehmen
3
Ausbildung5
Ass. jur. Martin Hildebrandt:
Evaluation der Servicekraft für Schutz und Sicherheit
BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen
Who is Who der Ausbildung in Deutschland
5
9
10
12
32
RA Alexander Nette: Mindestlohn nach TVgG NRW nicht
bei Leistungserbringung in anderem Mitgliedsstaat der EU
Arbeit und Soziales
RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze
Bericht aus Berlin
Dr. Berthold Stoppelkamp: Partner zur Gefahrenabwehr
34
36
36
39
39
ASD GmbH Akademie für Sicherheit
und liegenschaftsnahe Dienstleistungen
13
FM Company Education Academy GmbH & Co. KG
13
Namen und Nachrichten
ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH
14
Termine50
SECURITAS Akademie GmbH
14
KÖTTER Akademie der KÖTTER GmbH & Co. KG
Verwaltungsdienstleistungen15
WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH
15
BDSW-Jahresmitgliederversammlung16
Britta Kalscheuer:
48. Jahresmitgliederversammlung des BDSW in München
Wirtschaft und Politik
2
Silke Wollmann: ESTA Business conference 2015
32
Vergaberecht34
Dirk Faßbender:
„Die Sicherheitsfachschulen müssen noch stärker in den Fokus“ 8
KÖTTER Akademie baut Präsenz in Norddeutschland aus
Geld und Wert
Sicherheit von A-Z
Das Letzte Dr. Harald Olschok: Regulierung und Zertifizierung
20
20
Marcus Heide: Humanitäres Denken ist die beste Motivation
22
BDSW: „Kein ausreichender Schutz für
400.000 Flüchtlinge ohne private Sicherheitsdienste“
23
44
51
Impressum55
16
Interview mit BDSW-Präsident Gregor Lehnert:
„Mehr Reglementierung für mehr Qualität“
INHALT
Büchermarkt42
Bitte beachten Sie unsere Beilage
„Info Wirtschaftsschutz“.
56
56
2 | 2015
Die Zukunft in die
eigenen Hände nehmen
Von Gabriele Biesing
... MÜSSEN NICHT NUR JUNGE MENSCHEN, wenn sie vor der Wahl bzw. Entscheidung für eine Ausbildung stehen.
Die ständige Erweiterung und Aktualisierung des Wissens und der Kompetenzen ist
für einen jeden Voraussetzung, um an künftigen Entwicklungen der Gesellschaft erfolgreich teilhaben zu können. Dies gilt umso
mehr in Zeiten des permanenten, beschleunigten Strukturwandels von Wirtschaft und
Gesellschaft sowie der rasanten Entwicklung der neuen Informationstechnologien.
Kaum einer bezweifelt noch die zunehmende
Bedeutung des Einsatzes moderner Sicherheitstechnik.
Dem müssen sich die Unternehmen und
die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft
gemeinsam mit zuverlässigen Partnern aus
dem Bereich der Weiterbildung stellen und
die Personalentwicklung zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Unternehmens­
strategie machen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der
Zukunftsorientierung.
Bedarfsorientierte Weiterbildung
und Mitarbeiterbindung erfordert
rechtzeitige Investition in
(Weiter-)Bildung.
Ein weiterer Parameter ist der wachsende
(Fach-)Kräftemangel, der auch vor der Sicherheitswirtschaft nicht Halt macht. Zunehmend
ist es Arbeitnehmern bei der Entscheidung
für einen Arbeitsplatz wichtig, dass der neue
Arbeitgeber ihnen entsprechende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung bietet. Personal­
entwicklung ist also kein Selbstzweck, sondern
neben den strategischen Zielen ein wichtiges
Mittel für die Mitarbeitergewinnung in Zeiten
des demographischen Wandels und für eine
stabile Mitarbeiterbindung.
Dass ein Bestandteil der Personalentwicklung die Schaffung bzw. Wahrnehmung von
Fortbildungsangeboten ist, um Führungskräfte zu qualifizieren oder das Engagement
von Beschäftigten zu fördern, ist unbestritten.
Sowohl für die Beschäftigten selbst als auch
die Arbeitgeber stellt sich daher die Frage:
Wie kann Weiterbildung und lebenslanges
Lernen ermöglicht und finanziert werden?­
Denn Weiter­
bildung kann nicht kostenfrei
sein, sondern bedeutet bestenfalls eine KoFinanzierung.
Mit dem Jahr 2014 ist das ESF Programm
„weiter bilden“ ausgelaufen, das beispielsweise durch das Projekt PegASUS zwei Jahre
lang geförderte Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft ermöglichte. Es wurde sehr
gut angenommen und hat vielen Beschäftigten von Verbandsunternehmen und auch
Bildungsträgern die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben. Das neue ESF-Programm
„Fachkräfte sichern: weiter bilden und
Gleichstellung fördern“ hat eine Laufzeit bis
2020. Bei ihm steht das lebenslange Lernen
als ein zentrales Instrument, den Herausforderungen des demographischen und
technologischen Wandels zu begegnen, im Vordergrund. Es bleibt zu
hoffen, dass noch rechtzeitig eine
neue Sozialpartner­vereinbarung
zustande kommt.
Welche Auswirkungen darüber­
hinaus der Plan der Bundes­
arbeits­
ministerin, 43.000 Lang­
zeit­
arbeits­
losen zu helfen, und
dessen Finanzierung hat, bleibt
abzuwarten. Sicher ist jedoch,
dass die Herausforderungen
für die Unternehmen und die
Bildungs­träger in der Sicherheitswirtschaft weiter steigen.
GABRIELE BIESING ist Vorsitzende
des Fachausschusses Ausbildung im
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
Die vom BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschulen können vor allem Partner der
fachlichen Qualifizierung sein, die sich in
der Ausbildungspyramide widerspiegelt. Die
Expertise der Anbieter und der eingesetzten
Dozenten wird regelmäßig in Audits überprüft.
Mit der für 2015 geplanten erstmaligen Schulung der Auditoren wird ein wichtiger Schritt
in Richtung nachhaltiger Qualitäts­sicherung
getan.
CO-EDITORIAL
3
2 | 2015
Fachbezogene Studiengänge
mit Abschluss als Sicherheitsfachwirt, Sicherheitsmanager, Bachelor of Arts etc.
Fachkraft für
Schutz und Sicherheit
(3 Jahre)
Servicekraft für
Schutz und Sicherheit
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
(ca. 200-240 Stunden)
(2 Jahre)
Unterrichtungsverfahren (IHK) nach §34a GewO (40 Stunden)
Berufsausbildung
Seiteneinsteiger
IHK-Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit (ca. 800-900 Stunden)
Fortbildung
Betriebswirt IHK; Technischer Betriebswirt IHK; Betriebswirt VWA/FH
Sachkundeprüfung (IHK) nach §34a GewO
gesetzliche Voraussetzungen für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe
Aus- und Weiterbildung dürfen sich jedoch nicht mehr in Fachlichkeit
erschöpfen. Vielmehr müssen verstärkt auch Sozial-, Methoden- und
interkulturelle Kompetenzen vermitteln werden. Die Bedeutung interkultureller Kompetenzen sowie der Deeskalation steht durch die Anforderungen der Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen im Umfeld von
Flüchtlingseinrichtungen aktuell im Fokus.
Demographische Entwicklung und Fachkräftemangel
versus Ausbildung
Die Frage nach Qualität und Zukunftsfähigkeit stellt sich aber nicht
nur im Bereich der Weiterbildung, sondern auch der beruflichen
Erstausbildung.
Die beiden Ausbildungsberufe Fachkraft und Servicekraft stehen
aktuell auf dem Prüfstand: Als 2008 die Servicekraft für Schutz und
Sicherheit nach intensiver und kritischer Diskussion startete und die
3-jährige Berufsausbildung neu geordnet wurde, stand bereits fest,
dass eine Evaluie­rung insbesondere der 2-jährigen Servicekraft erfolgen würde. Die Auszubildendenzahlen haben sich in dem 2-jährigen
Ausbildungsberuf nicht so entwickelt, wie ursprünglich erwartet. In
beiden­Ausbildungsberufen ist auch die Quote derer, die die Ausbildung
abbrechen, höher als bei vielen anderen Berufen. Die Gründe, denen
sich die Ausbildungstagungen des BDSW in den vergangenen Jahren
widmeten, sind vielfältig.
Nun ist es soweit. Die Befragung läuft und durch sie soll / sollen vor
allem
• der bundesweite Bedarf für den Ausbildungsberuf Servicekraft für
Schutz und Sicherheit in der Praxis ermittelt werden,
• die für den Einsatz in den Betrieben erforderlichen Kompetenzen
identifiziert werden,
• geklärt werden, ob die Absolventen auf die betriebliche Realität
angemessen vorbereitet werden und ob sie nach dieser Ausbildung
in den Arbeitsmarkt angemessen einmünden (können),
4
CO-EDITORIAL
• Schlüsse gezogen werden für eine ggf. notwendige Neu- bzw.
Umgestaltung des Berufes sowie
• erforderlichenfalls die Neuausrichtung der bestehenden Berufe im
Bereich Schutz und Sicherheit vor dem Hintergrund sich wandelnder Servicekonzepte und Aufgaben ins Auge gefasst werden.
Für viele ist unverständlich, dass etwas geändert werden soll, da die
Sicherheitswirtschaft doch „gerade erst begonnen hat, auszubilden“.
Umso wichtiger ist die Teilnahme an der Befragung im Rahmen der
Evaluierung.
Das Ergebnis der Untersuchung und die daraus abzuleitende
Empfeh­lung an die Entscheidungsträger sind noch offen. Sicher ist
jedoch, dass die Sicherheitswirtschaft qualifizierte Ausbildung braucht.
Denn im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung muss
sich die Sicherheitswirtschaft neuen Herausforderungen bei der Nachwuchskräftesicherung stellen.
Erfahrungen und Herausforderungen zur Zukunfts­
orientierung bieten die Chance zu Veränderungen.
Der BDSW hat die diesjährige Ausbildungstagung unter das Thema
„Zukunftsorientiert!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen?“ gestellt. Die Frage stellt sich nicht erst seit den
Impulsen, die von den Vorträgen bei dem 5. European Summit im April
in Berlin ausgegangen sind.
Aus diesem Grund können wir die Evaluierung der Ausbildungs­
berufe auch als Chance begreifen. Denn es wird inhaltlich auch geklärt
werden,­inwieweit Reformbedarf bei den Berufsbildern besteht und in
welche Richtung dieser Reformbedarf geht.
Wenn dann eine Entscheidung getroffen wird und Veränderungen
anstehen, wird es wichtig sein, dass Unternehmen, Bildungsträger und
Beschäftigte in der Sicherheitswirtschaft diese annehmen und umsetzen. Denn für die Zukunft ist jeder Einzelne selbst verantwortlich.
2 | 2015
Evaluation der Servicekraft
für Schutz und Sicherheit
Von Ass. jur. Martin Hildebrandt
NACHDEM IM JAHR 2002 DIE FACHKRAFT für Schutz und Sicherheit als erster
Ausbildungsberuf im Sicherheitsgewerbe das
Licht der Welt erblickte, wurde bereits 2008
mit der Schaffung des ergänzenden 2-jährigen Ausbildungsberufs Servicekraft für
Schutz und Sicherheit und der Überarbeitung der Fachkraft eine erste Optimierung
der Ausbildungsstruktur erarbeitet. Besonders die Einführung eines 2-jährigen Berufes
war dabei nicht unumstritten. Auf Grund
der erheblichen kaufmännischen Inhalte der
Fachkraft hatte die Arbeitgeberseite ein hohes
Interesse an der Einführung eines Berufs, der
die praktische Seite der Tätigkeiten in der
Sicherheitsdienstleistung in den Mittelpunkt
stellt. Der Sozialpartner hatte eine andere
Sicht, er hatte schon 2012 darauf gedrungen,
die Ausbildung sehr umfänglich zu gestalten.
Auf Grund dieser Konstellation vermerkte
der Gesetzgeber bei der Einführung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit, dass
nach einer vergleichsweise kurzen Zeit die
Sicherheitsberufe insgesamt evaluiert werden
sollten um festzustellen, ob sich die im Verordnungsverfahren angenommenen Voraussetzungen und Ergebnisse bewahrheiten
würden. Zwar kann man in Bezug auf diese
ASS. JUR. MARTIN HILDEBRANDT
ist stellvertretender Geschäftsführer­
des BDSW Bundesverband der
Sicher­heitswirtschaft.
umfassende Neuordnung der Qualifizierung
im Sicherheitsgewerbe auf jeden Fall von einer
Erfolgsgeschichte für die Branche sprechen.
Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass
es bei einer derart umwälzenden Entwicklung
auch zu unerfreulichen Nebengeräuschen
kommt. So sind die Abbrecherzahlen noch zu
AUSBILDUNGSVERTR ÄGE
BERUF
2013
2014
PRÜFUNGSTEILNEHMER
in 2014
2014
gesamt
gesamt
darunter
weiblich
neu abgeschlossen
insgesamt
darunter
bestanden
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
2.115
2.071
389
961
975
697
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
447
405
74
221
303
174
AUSBILDUNG
5
2 | 2015
Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft
(bestandene Abschlussprüfungen)
Auszubildende
in der Sicherheitswirtschaft
(bestandene Abschlussprüfungen)
1000
961
895
900
800
910
913
691
737
697
176
174
2013
2014
871
743
700
600
728
755
500
400
734
715
300
627
495
200
100
230
9
0
2005
2006
2007
2008
233
219
2011
2012
140
2009
2010
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FK)
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SK)
Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft
(neu abgeschlossene Ausbildungsverträge)
Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft
(neu abgeschlossene Ausbildungsverträge)
1.400
1.257
1.200
1.128
1.223
1.268
1.229
1.165
1.182
1.000
800
879
984
988
995
960
961
933
600
1.009
400
758
1.063
734
476
200
175
195
286
273
235
273
269
221
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FK)
6
AUSBILDUNG
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SK)
2 | 2015
hoch, die Prüfungsergebnisse optimierbar und die Ausbildungsquote
der Unternehmen verbesserungswürdig.
Besonders die Zahlen in Bezug auf die Ausbildungsverträge für Servicekräfte für Schutz und Sicherheit liegen unter den beim damaligen
Verordnungsverfahren angenommenen und prognostizierten Mengengerüsten. Die beteiligten Institutionen, auch der BDSW, waren während
des Verordnungsverfahrens der Meinung, dass dieser um die kaufmännischen Elemente weitgehend erleichterte Beruf eine Ausbildung
für die große Masse der Mitarbeiter werden könnte. Nach den Vorstellungen der Akteure sollte die Servicekraft zur Standardausbildung
im Gewerbe werden. Die Zahlen, die nun, mittlerweile sieben Jahre
nach Einführung der 2-jährigen Ausbildung, vorliegen, sprechen aber
eine andere Sprache. Nur ca. gut ein Fünftel der Auszubildenden sind
Service­kräfte, die anderen fast 80 Prozent sind weiterhin Fachkräfte.
Auch hat die Einführung der zusätzlichen Ausbildung keineswegs eine
entsprechende Steigerung bei den Azubi-Zahlen gebracht. Vielmehr
fehlen die Servicekräfte bei den Zahlen der Fachkräfte.
Seit September 2014 hat nun das Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) auf Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung damit begonnen festzustellen, ob die damaligen Erwartungen in Bezug auf die Ausbildung und vor allem die Auszubildendenzahlen erfüllt wurden und wenn nicht, aus welchem Grund. Die
Weisung umfasst dabei ausdrücklich auch die Ausbildung zu Fachkraft
für Schutz und Sicherheit.
Das BIBB bedient sich bei der Evaluation eines externen Auftragnehmers, der InterVal GmbH aus Berlin. Kristin Otto und Dr. Tim Grebe
haben die Fragebögen für die Befragung der verschiedenen Akteure
gemeinsam mit einer Expertengruppe, zu der auch die Vorsitzende des
Fachausschusses Ausbildung des BDSW, Gabriele Biesing, gehört, entwickelt und führen für die InterVal GmbH die Befragung durch. Zu den
Befragten gehören zum einen die Unternehmen aus der Sicherheitsdienstleistungsbranche, wobei es unwichtig ist, ob sie die Ausbildung
durchführen oder nicht. Zum anderen werden auch Vertreter von IHKs,
Verbänden, Berufsschulen und der Unternehmenssicherheit befragt.
Die Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im dritten
Quartal 2015 vorgelegt. Die auftraggebenden Ministerien werden dann
eine Auswertung durchführen und über die Einleitung weiterer Schritte
entscheiden. Die Evaluation wird auch ein wichtiges Thema bei der am
14. September in Berlin stattfindenden Ausbildungstagung des BDSW
sein. Wir planen, den zuständigen Vertreter des BIBB als Referenten zu
verpflichten, der die Ergebnisse des Verfahrens und mögliche Konsequenzen vorstellen kann.
Qualifizierungsprojekt PegASUS II
Zum 31. Dezember 2014 lief die europäische Initiative
­„weiter bilden“, bei der Mittel des Europäischen Sozialfonds
für Qualifizierungsprojekte genutzt werden konnten, aus. Der
BDSW war an zwei Projekten beteiligt, bei denen Sicherheitsmitarbeiter in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen,
Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg aufgabenspezifisch geschult wurden.
Anfang 2015 hat die Europäische Union die Initiative mit
inhaltlich leicht veränderten Parametern neu gestartet. Unter
dem Namen PegASUS II war die Beantragung eines neuen
Projekts für die Sicherheitsdienstleistung g­eplant. Voraussetzung für eine Projektbeantra­gung ist der Abschluss einer
Sozialpartnervereinbarung. Eine solche bundesweite Vereinbarung ist dem BDSW unter anderem vom ver.di-Vorsitzenden
Frank Bsirske zugesagt worden. Leider wurden bei konkreten
Gesprächen über den Abschluss dieser Vereinbarung plötzlich
sachfremde Tarifforderungen von der Gewerkschaft gestellt,
die einen bundesweiten Abschluss unmöglich gemacht haben.
Derzeit laufen­noch vereinzelte Gespräche über den Abschluss
regionaler Sozialpartnerverein­
barungen, ein bundesweites
Projekt ist aber derzeit in weite Ferne gerückt.
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AUSBILDUNG
7
2 | 2015
„Die Sicherheitsfachschulen
müssen noch stärker in
den Fokus“
Interview mit Dirk Faßbender
DER DSD SPRACH mit Dirk Faßbender,­
neuer Sprecher des BDSW-Arbeitskreises Zertifizierung von Sicherheitsfachschulen, über
aktuelle Aufgaben und zukünftige Herausforderungen.
DSD: Was sind die Aufgaben und wie ist der
Arbeitskreis organisiert?
Dirk Faßbender: Die derzeit 16 ehrenamtlichen Arbeitskreis-Mitglieder gehören
sämtlich BDSW-Unternehmen an. Als Teil
des Fachausschusses Ausbildung liegt unsere
Hauptaufgabe darin, einheitliche Standards
und Richtlinien für eine qualifizierte Auditierung von Sicherheitsfachschulen auszuarbeiten. Dazu gehören insbesondere
die Zertifizierungsrichtlinien, die später bei
den antragstellenden Mitgliedsunternehmen
durch die Auditoren kontrolliert werden.
Die jeweils dreiköpfigen Teams, die aus dem
Arbeitskreis heraus benannt und dem Antragsteller vorgeschlagen werden, checken dabei
zunächst die formalen Voraussetzungen
anhand der erforderlichen Unterlagen. Sind
diese in Ordnung, werden im Anschluss die
Audit-Schwerpunkte festgelegt und vor Ort
geprüft. Gibt es keine Beanstandungen oder
Abweichungen, steht der Empfehlung auf
Zertifikats-Erteilung durch den BDSW nichts
mehr im Wege.
DSD: Wo liegen die aktuellen Schwerpunkte?
Dirk Faßbender: Im Fokus steht die Überprüfung der bestehenden Zertifizierungs­
richtlinie für die Sicherheitsfachschulen. Ziel
ist es, durch mögliche Neuregelungen wie z. B.
Anforderungen an die Lehrkräfte eine weitere
8
AUSBILDUNG
Qualitäts­verbesserung bei der Zertifizierung
zu erreichen und damit auch von dieser Seite
die Qualität der Aus- und Weiterbildung im
Sicherheitsgewerbe zusätzlich zu forcieren.
Hierzu planen wir u. a. für den Herbst einen
Workshop, damit neben der Zertifizierungsrichtlinie auch unsere Checklisten für die
Audits überarbeitet werden können. Darüber
hinaus ist die kontinuierliche Fortbildung
unserer Auditoren das zweite große Thema.
Auch hier müssen entsprechende Qualifi­
zierungskonzepte erstellt bzw. ggf. modifiziert
sowie Auditoren-Trainings geplant werden.
DSD: Wo sehen Sie die Herausforderungen
für die Sicherheitsfachschulen?
Dirk Faßbender: Den BDSW-zertifizierten
Sicherheitsfachschulen kommt in der deutschen Bildungslandschaft eine besondere
Bedeutung zu. Sie sorgen dafür, dass Interessenten aus Betrieben und von Kosten­trägern
praxisgerechte und vor allem seriöse Weiter­
bildungsangebote zur Verfügung ­
stehen.
Solche einheitlichen und vergleichbaren
­
Angebote schützen potenzielle Absolventen
somit vor „schwarzen Schafen“. Genau hier
sehe ich auch eine wesentliche Zukunftsaufgabe des Arbeitskreises. Wir müssen
noch stärker als bisher Arbeit, Angebote und
Bedeutung der Sicherheitsfachschulen in den
Fokus von Politik, Verbänden und Entscheidern in Unternehmen und bei Kostenträgern
rücken. Gelingt uns dies, können wir einen
wichtigen Beitrag zur weiteren Steigerung
der Ausbildungsqualität in der Sicherheitswirtschaft leisten.
DSD: Was wünschen Sie sich für Ihre künftige Tätigkeit im Arbeitskreis?
Dirk Faßbender ist Leiter der bundes­
weit tätigen KÖTTER Akademie­
und seit März 2015 Sprecher des
Arbeitskreises Zertifizierung von
Sicher­heitsfachschulen. Daneben ist
der 50-Jährige in verschiedenen
Gremien der beruflichen Aus- und
Weiter­bildung z. B. von BDSW, BDGW
und IHK engagiert. Die KÖTTER
Akademie gehört zur KÖTTER Unternehmensgruppe (koetter.de) und ist
seit 1999 als Sicherheitsfachschule
auf dem Bildungsmarkt aktiv. Jährlich nehmen­über 8.000 Teilnehmer
an den Qualifizierungsmaßnahmen
teil.
Dirk Faßbender: Der BDSW hat zur Zertifizierung von Sicherheitsfachschulen aktuell
einen Expertenkreis ins Leben gerufen, der
sich umfassend mit dem Zertifizierungsverfahren für Sicherheitsfachschulen befasst.
Damit sich am Ende möglichst alle Mitgliedsunternehmen in den Ergebnissen wieder­
finden, hoffen wir auf möglichst breiten Input
und vielfältige Unterstützung.
DSD: Herr Faßbender, wir danken Ihnen für
das Gespräch.
2 | 2015
KÖTTER Akademie baut Präsenz
in Norddeutschland weiter aus
IN ANWESENHEIT VON RD. 50 GÄSTEN
aus Industrie und Wirtschaft sowie von Verbänden und öffentlicher Hand wurde am
5. März 2015 in Hamburg der neue Standort am „Ausschläger Billdeich“ der KÖTTER
Akademie-Nord offiziell eingeweiht. Zu den
Gästen zählten unter anderem Dr. Harald
Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW),
Dieter Bode, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW)
Norddeutschland sowie Friedrich P. Kötter
und Bernd Jürgens, beide Geschäftsführer von
KÖTTER Security, Hamburg.
Dr. Harald Olschok gratulierte dem
Akademie-­
Team um Leiter Dirk Faßbender
herzlich zu dem neuen Schulungszentrum,
„das durch seine hochmoderne Ausstattung
sowie durchdachte Konzeption überzeugt“,
so der BDSW-Hauptgeschäftsführer. „Damit
unterstreicht KÖTTER erneut seine Rolle als
Impulsgeber für die Aus- und Fortbildung in
der Sicherheitswirtschaft.“
Die neuen Räumlichkeiten sowie die Technikausstattung
(65-Zoll-Flachbildschirme,
WLAN-Anbindung der Unterrichtsräume, aktuelle Technikmodelle etc.) bieten auf rd. 650
Quadratmetern ausreichend Platz für moderne
Schulungskonzepte. Für die bis zu 100 Teilnehmer, die zeitgleich in der Einrichtung geschult
werden können, kommen effiziente Methoden
mit aktivierenden Arbeits- und Lernformen
sowie Blended Learning − die Verknüpfung
von Präsenzveranstaltungen und virtuellem
Lernen − zum Einsatz. Besonderer Wert wurde
auf ein attraktives und inspirierendes Raum­
konzept mit großzügiger Kommunikationsund Pausenzone gelegt, das in Kooperation mit
Raumgestaltern der Hansestadt entwickelt und
umgesetzt wurde. „Auf diese Weise schaffen
wir ein zusätzlich aktivierendes Lernumfeld für
unsere Teilnehmer“, betont Faßbender.
Das Angebot reicht von beruflicher Erstausbildung über Aus- und Fortbildungen, z. B. für
den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
bis zu Schulungen für Ersthelfer.
Die bundesweit tätige Akademie ist eine
vom BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule
sowie anerkannter Träger der beruflichen
Aus- und Fortbildung gem. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Darüber hinaus ist die Einrichtung
anerkannter Ausbildungsbetrieb gem. BBiG
(Berufsbildungsgesetz), nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz und Schulgesetz NRW
anerkannte Bildungseinrichtung und Ergänzungsschule sowie durch die VdS Schadenverhütung im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft autorisierte
Prüfungs­stelle für Sicherheitsfachkräfte. Alle
Ausbilder und Dozenten verfügen über eine
methodisch-didaktische Ausbildung und
spezielle fachspezifische Qualifikationen. Seit
der Gründung vor mehr als 15 Jahren beläuft
sich das Schulungsvolumen auf insgesamt
zirka zwei Millionen Schulungsstunden.
Tipps für Azubis
Der BDSW hat in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) die Broschüre „Tipps für Berufsbe­werber
und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft“ veröffentlicht. Von der Wahl des Ausbildungsbetriebs bis zur Abschlussprüfung werden
hier alle Fragen zum Thema Berufsausbildung in
der Sicherheitsbranche beantwortet.
„Nach der Einführung der Ausbildungsberufe Fachkraft (2002) und Servicekraft
(2008) für Schutz und Sicherheit häuften
sich beim BDSW die Fragen von Auszubildenden,
Berufsschulen,
Ausbildungs­
betrieben und IHKs zur Ausbildung in der
Branche“, sagte Gabriele Biesing, Co-Vor­
sitzende des Fachausschusses Ausbildung des
BDSW. „Daher haben wir uns entschlossen, den
Auszubildenden etwas an die Hand zu geben,
mit dem sie sich vor und während der Ausbildung zu den drängendsten Fragen informieren
können.“
Die Broschüre gibt in den Kapiteln „Entscheidung für die Ausbildung und den Ausbildungsbetrieb“, „Ausbildungsvertrag“, „Rechte
und Pflichten in der Ausbildung“, „Ende der
Ausbildung“ und „Rat und Tat“ Auskunft
zu Fragen wie „Worauf ist bei der Wahl des
Ausbildungsbetriebs zu achten?“, „Welchen
Urlaubsanspruch haben Sie?“ und „Wann
endet die Ausbildung?“ sowie zur Anwendung
der Tarifverträge des BDSW und der Höhe der
Auszubildendenvergütung.
Verteilt werden die „Tipps für Berufs­
bewerber und Auszubildende“ über die Berufs­
schulen, die IHKs und die Agenturen für
Arbeit. „Wir wollen die Broschüre möglichst
weit streuen, damit auch über die Verbandsunternehmen hinaus Auszubildende in der
Sicherheitswirtschaft Rat und Hilfe bei alltäglichen Fragen der Ausbildung erhalten“, sagte
Gabriele Biesing abschließend.
Die Broschüre finden Sie zum Download auf
unserer Homepage unter www.bdsw.de. Sollten
Sie die Broschüre in gedruckter Form wünschen,
können Sie diese in der Geschäftsstelle des
BDSW anfordern.
AUSBILDUNG
9
2 | 2015
BDSW-zertifizierte
Sicherheitsfachschulen
Stand 1. Juni 2015
FM Company Education
Academy GmbH & Co.KG
Columbiadamm 10, B Aufgang 2
12101 Berlin
Tel. 030 8862670-0
Fax 030 8862670-90
[email protected]
Webwww.fmacademy.de
(Zertifiziert bis 03.12.2015)
ISG International tätige
SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH
Bürohaus RHIN-CENTER - Rhinstraße 137 A
10315 Berlin
Tel. 030 5455483
Fax 030 5428026
[email protected]
Webwww.security-isg.com
www.sicherheitsfortbildung.de
(Zertifiziert bis 16.09.2017)
RF Service Management & Sicherheit GmbH
Wohlrabedamm 34
13629 Berlin
Tel. 030 3837706-0
Fax 030 3837706-19
[email protected]
Webwww.rf-sicherheit.de
(Zertifiziert bis 01.08.2015, Rezertifizierung läuft)
Aus- und Fortbildung
Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH
Zur Wetterwarte 29
01109 Dresden
Tel. 0351 8836-0
Fax 0351 8836-250
(Zertifiziert bis 17.08.2017)
10
AUSBILDUNG
Securitas Akademie GmbH
Wahlerstr. 2a
40472 Düsseldorf
Tel. 0211 64003-0
Fax 0211 64003-280
[email protected]
Webwww.securitas.de
(Zertifiziert bis 08.12.2016)
IBS Institut für Bildung und Sicherheit,
Inhaber Gerd Schirmer
Lüneburgerstr. 3
99085 Erfurt
Tel. 0361 6795452
Fax 0361 6795454
[email protected]
Webwww.ibs-bildung.org
(Zertifiziert bis 08.12.2016)
BFS Bildungszentrum für Sicherheit
und Dienstleistung GmbH
Welkerhude 33
45356 Essen
Tel. 0201 2200330
Fax 0201 2200331
[email protected]
Webwww.bfs-essen.de
(Zertifiziert bis 24.08.2017)
KÖTTER Akademie der KÖTTER GmbH & Co. KG
Verwaltungsdienstleistungen
Am Zehnthof 66
45307 Essen
Tel. 0201 2788-452
Fax 0201 2788-8387
[email protected]
Webkoetter.de
(Zertifiziert bis 31.07.2017)
2 | 2015
DAA Deutsche Angestellten-Akademie
Walter-Kolb-Str. 5-7
60594 Frankfurt
Tel. 069 972002-0
Fax 069 1721171
[email protected]
Webwww.daa.de
(Zertifiziert bis 09.02.2017)
ADLER Bewachungs- u. Sicherheitsservice
Offizier & Pesch GmbH - Aus- und Fortbildung
Friedrich-Engels-Str. 7
50937 Köln
Tel. 0221 4064037
Fax 0221 4208902
[email protected]
Webwww.awsz.de
(Zertifiziert bis 30.04.2015, Rezertifizierung läuft)
Bildungszentrum Pond Academy GmbH
Gewerbepark Birkenhain 19
63579 Freigericht-Bernbach
Tel. 06051 9169-0
Fax 06051 9169-555
[email protected]
Webwww.pond-academy.com
(Zertifiziert bis 24.08.2017)
BWG Akademie der
Bavaria Werkschutz GmbH
Lilienthalstr. 2
85570 Markt Schwaben
Tel. 08121 4750380
Fax 08121 4750299
[email protected]
Webwww.bavaria-werkschutz.de
(Zertifiziert bis 09.12.2017)
Fachbereich Aus- und Fortbildung
ARNDT-Sicherheit und Service GmbH & Co. KG
Industriestr. 42
90765 Fürth
Tel. 0911 99302-0
Fax 0911 99302-20
[email protected]
Webwww.arndt-gruppe.de
(Zertifiziert bis 09.09.2015)
BFS Bildungszentrum für Service
und Dienstleistungen GmbH
Sapporobogen 6-8
80637 München
Tel. 089 40908989
Fax 089 40908999
[email protected]
Webwww.bfs-net.de
(Zertifiziert bis 17.12.2016)
KG PROTEKTOR GmbH & Co.
Fachschule für Industrie- und Wirtschaftssicherheit
Steintorwall 4 / Glockengießerwall
20095 Hamburg
Tel. 040 325842-0
Fax 040 325842-20
[email protected]
Webwww.fachschule-protektor.eu
(Zertifiziert bis 06.01.2018)
VSU Werkschutz-Bildungszentrum GmbH
Hausmannstr. 6/7
30159 Hannover
Tel. 0511 1632-0
Fax 0511 1632-299
(Zertifiziert bis 12.07.2014, Rezertifizierung läuft)
ASS - Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH
Willy-Brandt-Platz 10
90402 Nürnberg
Tel. 0911 9604884-0
Fax 0911 960400-97
[email protected]
Webwww.ass-nuernberg.de
(Zertifiziert bis 01.03.2018)
Institut für Bildung und Sicherheit
Region West
Kaiserstr. 58
63065 Offenbach
Tel. 069 13821872
Fax 069 13821872
[email protected]
Webwww.ibs-bildung.com
(Zertifiziert bis 10.12.2016)
AUSBILDUNG
11
WHO IS WHO
Who-is-Who der Ausbildung
in Deutschland
ASD GmbH
Akademie für Sicherheit und
liegenschaftsnahe Dienst­leistungen
Prüßingstr. 35
07745 Jena
Securitas Akademie GmbH
Wahlerstr. 2a
40472 Düsseldorf
www.asd-bildung.de
www.securitas.de
FM Company Education Academy
GmbH & Co.KG
Columbiadamm 10, B Aufgang 2
12101 Berlin
KÖTTER Akademie
der KÖTTER GmbH & Co. KG
Verwaltungsdienstleistungen
Am Zehnthof 66
45307 Essen
www.fmacademy.de
koetter.de
RNATION
TE
A
IN
L
ISG International tätige
SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH
ISG-Bildungszentrum Berlin
Bürohaus RHIN-CENTER Rhinstraße 137 A
10315 Berlin
ISG
S
www.security-isg.com
12
EC
URIT
Y
WISAG Sicherheit & Service
Trainings GmbH
Herriotstr. 3
60528 Frankfurt
www.wisag.de
· UNSERE MITGLIEDER ·
WHO IS WHO
Über die ASD
Akademie für Sicherheit und
liegenschaftsnahe Dienstleistungen
EINE AUSBILDUNGS-PERSPEKTIVE MIT
SICHERHEIT - das ist, was wir Ihnen anbieten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht,
Interessierte, die im Bereich Sicherheit und
Facility Management arbeiten möchten, zu
qualifizieren und weiterzubilden. Damit dies
auf dem höchstmöglichen Niveau geschieht,
steht unseren Auszubildenden ein kom­
petentes und branchenerfahrenes AusbilderTeam zur Verfügung.
Unsere Dozenten kommen aus der Praxis­
und teilen ihr Know-how mit den Auszubildenden. Langjährige Tätigkeiten der
Dozenten in verschiedenen Sicherheits­firmen
und als Prüfer in den Industrie- und Handels­
kammern gewährleisten ein hohes Maß an
Ausbildungsqualität. Diese Qualität ist uns
auch von unabhängiger Stelle ­
bestätigt
­worden. So ist ASD eine durch den TÜV Süd
zertifizierte Bildungseinrichtung nach DIN
ISO 9001:2008 und nach AZAV (Akkredi­
tie­
rungs- und Zulassungsverordnung­–
Arbeitsför­derung).
Sämtliche angebotenen Kurse und Ausbildungen sind förderfähig. Soldatinnen und
Soldaten können im Rahmen des Soldaten­
versorgungsgesetzes durch die Berufsförder­
dienste der Bundeswehr ihre Ausbildungen
bei uns absolvieren.
ASD mit Sitz in Jena unterrichtet in modernen Schulungsräumen in Zentrumsnähe, die
schnell und einfach zu erreichen sind.
Kontakt:
ASD GmbH
Akademie für Sicherheit und
liegenschaftsnahe Dienstleistungen
Prüßingstr. 35, 07745 Jena
Tel. +49 3641 53450210
Internet: www.asd-bildung.de
Erfolg im Beruf.
Sicherheit im Leben.
Wir qualifizieren Sie.
DIE FM ACADEMY MIT SITZ IN BERLIN­
ist seit 2012 Mitglied im Bundesverband
der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und eine
der achtzehn vom BDSW-zertifizierten
Sicherheits­fachschulen in Deutschland.
Neben der Zertifizierung AZAV im Januar
2015 wird Qualität und Kompetenz in
unserem Hause groß geschrieben. Seit der
Gründung im Jahr 2009 ist die FM Academy
spezialisiert auf die Ausbildung in der Sicherheitswirtschaft und verfügt über erfahrene
Trainer aus Polizei- und Sicherheitspraxis.
Wir engagieren uns aktiv im Arbeitskreis für
Aus- und Weiterbildung, um dem Fachkräfte­
mangel in Deutschland entgegenzuwirken.
Durch die vielfältigen Einsatzorte in der
Sicherheitswirtschaft und den stetigen Branchenwachstum mit positivem Trend arbeiten
wir mit namhaften Kooperationspartnern aus
dem BDSW zusammen, um die Vermittlung in
den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Wir bieten folgende Kurse regelmäßig an:
• Meister für Schutz und Sicherheit
• Fachkraft für Schutz und Sicherheit
• Servicekraft für Schutz und Sicherheit
• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
• Vorbereitungskurs Sachkundeprüfung
nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe
· UNSERE MITGLIEDER ·
Weitere Qualifizierungen:
• Brandschutzhelfer
• Truppmann Teil 1
• Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
• Deeskalationstraining
• Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
• Englisch im beruflichen Umfeld
Informieren Sie sich auf ­www.fmacademy.de­­
oder telefonisch unter 030 8862670-0 über
Ihre individuellen Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen­
rund um das Thema Bildungsgutschein,
Prämien­gutschein oder Meister-BAföG.
13
WHO IS WHO
L
RNATION
TE
A
IN
ISG
S
EC
URIT
Y
DIE SICHERHEITSFACHSCHULE „ISGBILDUNGSZENTRUM BERLIN“ ist der
selbstständige Ausbildungsbereich innerhalb
der ISG International tätige SICHERHEITS­
GESELLSCHAFT mbH Berlin, einer interna­tional
im Hochsicherheitsbereich ausgewiesenen
Beratungs- und Managementgesellschaft. Die
nunmehr 25-jährigen nationalen und inter­
nationalen Erfahrungen prägen im Kontext mit
den Anforderungen des deutschen Sicherheitsmarktes die Bildungsangebote. Seit über einem
Jahrzehnt werden im Rahmen von Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems und
von AZAV-Zulassungen die Bildungsangebote
immer wieder geprüft und gemessen an der
Perspektive durch Bildung
Erfolgreiche Bildungsangebote aus dem
ISG-Bildungszentrum Berlin speziell
für die private Sicherheitswirtschaft
Prüfungsbestehens- und Vermittlungsquote
als besonders erfolgreich bestätigt.
Angeboten werden Coaching für Führungs­
personal der Sicherheitswirtschaft und viele
marktgerechte Bildungsmaßnahmen wie
die „Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung“, die Aufstiegsqualifizierung als
„Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“
und Um­schulungen und Nachqualifizierungen
zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit
Berufsabschluss und ggf. IHK-Zertifikat im
Personen­schutz.
Einsatzspezifische Fachkurse mit Waffensachkundeprüfung oder Führerschein, zum
Brandschutzhelfer oder zur Interventions-
kraft, für den Geld- und Werttransport oder
als Sicherheitsbeauftragte u. v. a. ergänzen
diese Grundqualifikationen und erweitern die
Perspektiven in der Sicherheitswirtschaft. Eine
mehrmonatige
Personenschutzausbildung
mit IHK-Zertifikat ist eines der besonders
anerkannten Bildungsangebote.
Kontakt:
Marco Knospe,
Leiter des ISG-Bildungszentrums Berlin
ISG International tätige
SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH
Tel. +49 30 98195376
Mail: [email protected]
www.sicherheitsfachschule.eu
Aus- und Weiterbildung – Basis
für attraktive Arbeitsplätze und
Entwicklungspotentiale
DIE SECURITAS AKADEMIE führt als
zertifizierte Sicherheitsfachschule eine Vielzahl von Maßnahmen bundesweit durch und
ist vor allem in der Securitas Gruppe erster
Ansprechpartner für die Qualifizierung von
Beschäftigten in der Sicherheitswirtschaft.
Securitas hat angesichts der Herausforderungen durch den demographischen Wandel
und die strategische Ausrichtung als Lösungsanbieter den Fokus auf die Weiterbildung verstärkt: Neben Grundlagen, die für eine stabile
und breite Basis unverzichtbar sind, werden
Maßnahmen angeboten, die sich auf Speziali-
14
sierungen und Anforderungen in besonderen
Kundensegmenten ausrichten. Denn sowohl
die Weiterentwicklung des Marktes als auch
die Attraktivität der Arbeitsplätze setzen
nachhaltige Weiterbildung voraus.
Die Securitas Akademie führt auf Basis
eines für die einzelnen Tätigkeiten und ihre
Anforderungen festgelegten Kompetenz­
rahmens Weiterbildungen durch. Diese bauen
auf elementare Maßnahmen, die auch die
Tätigkeitsvoraussetzungen in der Sicherheitswirtschaft schaffen, sowie solchen der
Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
· UNSERE MITGLIEDER ·
auf. Mit kontinuierlicher Weiterbildung
werden­die Grundlagen des lebenslangen
Lernens geschaffen.
Der Großteil der von der Securitas Akademie­
angebotenen Maßnahmen steht sowohl den
Beschäftigten der Securitas Gruppe als auch
externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
offen.
Kontakt:
Securitas Akademie GmbH
Wahlerstr. 2a, 40472 Düsseldorf
Mail: [email protected]
www.akademie.securitas.de
WHO IS WHO
Perfekter Service
auf der ganzen Linie
KÖTTER Akademie bietet breites Schulungs­
angebot für Öffentlichen Personenverkehr
ÜBER ELF MILLIARDEN FAHRGÄSTE
nutzen jährlich den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Bei ihrer Entscheidung für Bus
und Bahn spielen Sicherheit und Service eine
zentrale Rolle − womit der Qualifikation des
dort eingesetzten Personals höchste Relevanz
zukommt.
In Sachen Aus- und Weiterbildung für
den ÖPV ist die bundesweit tätige KÖTTER
Akademie,­die kürzlich mit der neu eröffneten
Akademie Nord ihre Präsenz speziell in Norddeutschland weiter ausgebaut hat, seit vielen
Jahren verlässlicher Partner.
Um die Einsatzkräfte für ihre Aufgaben zu
wappnen, sind die Themenfelder so umfas-
send wie die späteren Herausforderungen. Das
Spektrum reicht von Tarif- und Strecken­kunde
über rechtliche Grundlagen und Deeska­
la­
tions­­­techniken bis zu Schulungen zum Verhalten in speziellen Gefahrensituationen (z. B.
Brand, Unfall). Besondere Relevanz kommt
darüber hinaus der kunden­orientierten Kommunikation und der Service­orientierung zu.
Stichwort Tarifkunde: Welche Tarife und
Tarifzonen gelten auf welchen Strecken?
Welche Zusatzangebote bestehen für
­
Gruppen­reisende, Schüler oder Senioren? Mit
diesen und ähnlichen Aspekten werden die
angehenden ÖPV-Sicherheits- und Servicekräfte in Theorie und Praxis vertraut gemacht.
Stichwort Kundenorientierung: In Bussen und
Bahnen treffen die Mitarbeiter auf unterschiedlichste Menschen. Wie sie diese richtig
einschätzen, den passenden Ton treffen und
mögliche Konflikte vermeiden, ist zentrales
Thema. Gleichzeitig erhalten sie wertvolles
Know-how, wie sie Konflikte gezielt ent­
schärfen können.
Kontakt:
Tel. +49 201 2788-388
Mail: [email protected]
Unser bestes Angebot:
Zukunft mit Perspektive
DIE WISAG SICHERHEIT & SERVICE
HOLDING GMBH & CO. KG ist seit 1975
ein Qualitätsanbieter von Sicherheits- und
Service­dienstleistungen für Industrie, Banken,­
Verwaltungsbereiche, öffentliche Institu­
tionen und auch im privaten Umfeld. Ganz
gleich, ob Beratung, umfassende Konzepte
oder einzelne Maßnahmen – mit rund 5.200
Mitarbeitern, 37 Niederlassungen und zahlreichen Standorten unterstützt unser Unternehmen bundesweit Kunden in den Bereichen
Werk- und Objektschutz, Revier­
bewachung,
Alarmservice, Notrufzentrale sowie Sicher­
heits­
analysen und -beratung. Zum stetig­
wachsenden Dienstleistungs­spektrum ge­hören
zudem Empfangs-, Messe- und Veran­
stal­
tungs­dienste, Rezeptionsdienste, Poststellendienste, Fahrgastbetreuung und vieles mehr.
Mit einem Umsatz von rund 160 Mio. Euro
im Jahr 2013 sind wir eines der führenden
Unternehmen der Branche. Qualitativ hochwertige Dienstleistungen liegen uns ganz
besonders am Herzen. Um diesem Anspruch
gerecht zu werden, investieren wir kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung unserer
Mitarbeiter.
Wir bilden regelmäßig Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sowie Kaufleute für Büromanagement aus. Die gezielte
Förderung junger Menschen unterstreicht
unser Bestreben, stets eine über den Kunden­
erwartungen liegende Dienstleistung zu
· UNSERE MITGLIEDER ·
erbringen. Weil wir Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen besetzen­
möchten, bieten wir zudem eine Vielzahl von
Weiterbildungsprogrammen an. So haben
Interessierte auch nach ihrer Ausbildung
die Chance, sich kontinuierlich weiterzu­
entwickeln und mit der WISAG zu wachsen.
Kontakt:
Wolfram Kumpert, Leiter Personal
WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH
Herriotstr. 3, 60528 Frankfurt
Tel. +49 69 505044-212
Mail: [email protected]
15
2 | 2015
48. Jahresmitglieder­
versammlung des BDSW
in München
Von Britta Kalscheuer
DER BDSW BUNDESVERBAND DER
SICHERHEITSWIRTSCHAFT hatte seine
Mitglieder am 21. Mai 2015 in das Hilton
Hotel nach München eingeladen. Im Rahmen
des öffentlichen Teils standen neben inter­
essanten Gastbeiträgen auch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit
dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf
der Agenda.
Die Begrüßung der zahlreich erschienenen
BDSW-Mitgliedsunternehmen nahm Präsident Gregor Lehnert vor. „Eine starke Wirtschaft ist die Voraussetzung, dass es uns
– salopp gesagt – gut geht“, erklärte er den
Teilnehmern zum Einstieg, fasste dann aber
auch gleich ein heißes Eisen im Sicherheits­
gewerbe an, indem er die skandalösen Übergriffe auf Personen in einem Asylbewerberheim in NRW thematisierte. „Leider kamen
diese für uns nicht ganz so überraschend“,
bedauerte Lehnert. Man habe nicht umsonst
diesbezüglich bereits im Vorfeld ein ZwölfPunkte-Programm und Forderungen gegenüber der Politik geäußert. „Die steigenden
Zahlen der Asylbewerber stellen die Kommunen vor unlösbare Aufgaben, aber damit
darf die Vergabe solch sensibler Aufgaben
an Billigfirmen nicht gerechtfertigt werden“,
sagte der BDSW-Präsident. Es könne keine
Lösung sein, Subunternehmen einzuschalten,
die mit ihren Aufgaben hoffnungslos überfordert seien. Der Verband fordere deshalb
eine Trennung bei der Vergabe von Liegenschaftsbetreuung und Sicherheitsaufgaben:
„Ein Rundum-Sorglos-Paket gibt es in diesem
sensiblen Bereich schlichtweg nicht.“
Fehlende gesetzliche Leitplanken
Sicherheitsdienste müssten nicht nur eine
dauerhafte Präsenz in der geografischen
Nähe bieten können, sondern auch einen
16
engen Kontakt zur örtlichen Polizei pflegen.
„Eine solche Tätigkeit kann von einem Mitarbeiter, der nur den Mindestlohn verdient,
nicht erfüllt werden“, gab Gregor Lehnert zu
bedenken. In der Kritik stehen dabei auch die
unveränderte Vergabepraxis, das Handling
und fehlende Reglungen im Falle der Ausgliederung von Aufgaben. „Wir brauchen klare
gesetzliche Leitplanken für die Vergabe, die
keine DIN-Norm regeln kann“, sagte er und
bekräftigte die Einschätzung, Sicherheitsdienstleistungen seien besser im Zuständig­
keitsbereich des Innenministerium als im
Wirtschaftsministerium angesiedelt.
Das Sicherheitsgewerbe strebe klare Regelungen jenseits des Mindestlohngesetzes an.
Obwohl sich die föderale Tarifstruktur mit
deutschlandweit 40 verschiedenen Tarifverträgen und ihren jeweiligen Lohngruppen
durchaus als ein Problem darstelle. „Aber die
8,50 Euro Mindestlohn sind für uns längst
Schnee von gestern“, erläuterte Lehnert, „wir
fordern eine allgemeinverbindliche Vereinbarung von Mindestlöhnen über den gesetzlichen Mindestsatz hinaus.“
Schwarze Schafe
Dem pflichtete auch Münchens Stadträtin
Lydia Dietrich (Bündnis 90/Die Grünen) bei:
„Sicherheit ist ein hohes Gut, das auch finanziell entsprechend gewertet werden muss.“ Sie
stellte vor allem die sensiblen und menschlich
herausfordernden Bereiche heraus, in denen
Sicherheitspersonal eingesetzt wird. Sei es
auf dem Oktoberfest, am Flughafen oder
beim Umgang mit schwer traumatisierten
Menschen in Flüchtlingsunterkünften: private
Sicherheitsdienstleister müssten hinsichtlich
der Objekte, Situation und der Verantwortung
optimal geschult sein.
„Leider ist das wie in der Kirche: Die
BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
BRITTA KALSCHEUER, M.A., ist
stellvertretende Chefredakteurin des
Sicherheitsmagazins PROTECTOR und
des dazugehörigen Online-Portals
www.sicherheit.info, die beide von
der I.G.T. Informationsgesellschaft
Technik mbH in München herausgegeben werden.
schwarzen Schafe, die die mahnenden Worte
hören sollten, sind nie anwesend“, zog Gerhard Eck einen Vergleich mit Blick auf das
Lohn-Gebaren einzelner Sicherheitsdienstleister, die sich eben nicht in Verbänden
zusammenschließen. Der Staatssekretär im
Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr widmete seinen Vortrag
dem Thema „Innere Sicherheit im Freistaat
Bayern – eine Gemeinschaftsaufgabe von
Staat und Wirtschaft“. Die Innere Sicherheit
sei ein Hauptstandortfaktor, der zwar nicht
messbar sei, aber dennoch Investitionen
benötige. Kriminalprävention sei nur mit
gut ausgebildetem Personal möglich; die
bayerische Polizei habe deshalb mit 40.000
Beamten den höchsten Personalstand aller
Zeiten. Trotz zunehmendem Software-Einsatz bei der Polizei (Stichwort: Precobs), sei
die Zusammenarbeit mit Privatbetrieben und
Sicherheitsdienstleistern essentiell.
Cyber-Cops an virtuellen
Werkstoren
Neben der KfW-geförderten Errichtung von
Sicherheitstechnik zur Vermeidung von Einbrüchen dürfe aber heute auch die Internetkriminalität nicht vernachlässigt werden. „Der
virtuelle Raum bietet eine große Angriffs-
2 | 2015
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW
Bundes­verband der Sicherheitswirtschaft.
Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des
Bundes­amtes für Verfassungsschutz.
Jürgen Flemisch, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Bayern im BDSW.
fläche für Cyberkriminelle“, erklärte Gerhard
Eck. „Da Innovationsfähigkeit und Know-how
der Schlüssel unserer Leistungsfähigkeit und
unseres Erfolgs sind, verursacht Wirtschaftsspionage schnell Milliardenschäden für die
deutsche Wirtschaft. Dennoch sind die virtuellen Werkstore durch unzureichenden Schutz
häufig weit geöffnet.“ Dies sei auch ein Grund,
warum es inzwischen immer mehr „CyberCops“ gebe, also studierte Infor­matiker, die zu
Polizisten ausgebildet werden.
Zudem müssten Unternehmen auf präven­
tive Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aufmerksam gemacht werden, wie sie
beispielsweise das Online-Portal „Wirtschaftsschutz Bayern“ oder das „Cyber-Allianz-­
Zentrum Bayern“ vom Bayerischen Landesamt
für Verfassungsschutz anbieten. „Allein beim
Cyber-Allianz-Zentrum gab es im Vorjahr 160
konkrete Anfragen“, fasste Eck zusammen.­
„Der Staat kann die Sicherheitsaufgaben
nicht allein bewerkstelligen, deshalb ist die
konstruktive Zusammenarbeit mit privaten
Sicherheitsdienstleistern – trotz gesetzlicher
Begrenzung – in Bereichen wie zum Beispiel
Fußballstadien oder dem Werkschutz unerlässlich.“
des Wirtschaftsstandortes Deutschland und
stellte Staat und Wirtschaft als Teamplayer
vor, die nur im Zusammenspiel eine Gefährdungslage erstellen können. Um seinen
Standpunkt zu bekräftigen, unterzeichnete
er im Anschluss an seinen Vortrag zusammen mit dem BDSW-Präsidenten Gregor
Lehnert eine entsprechende Vereinbarung.
Dieses Memorandum of Understanding soll
dazu beitragen, durch eine aktive und gelebte
Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft
den Wirtschaftsschutz in Deutschland zu
stärken und damit den Wirtschaftsstandort
Deutschland zu ­schützen. Konkret bedeutet
dies, dass der BDSW Unternehmen sozu­
sagen als Botschafter­dabei unterstützt, im
Bedarfsfall Kontakt zum richtigen Ansprechpartner im Landesamt für Verfassungsschutz
herzustellen.
Lydia Dietrich, Stadträtin München.
Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayerisches
Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr.
IT-Sicherheit und Datenschutz
Die Sicherheit der bayerischen Wirtschaft –
und damit zugleich der deutschen Wirtschaft
an sich – stand auch im Fokus der Keynote
vom Präsidenten der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Alfred Gaffal. Auch
er lenkte den Blick – neben der Sorge um die
Produktionssicherheit, drohendem Terrorismus und politische Krisen – auf die digitalen
Bedrohungen: „Es ist an der Zeit, verbindliche
Regeln für IT-Sicherheit und Datenschutz
aufzustellen, an die sich auch unsere Partner
in Amerika halten müssen“, mahnte Gaffal.
So plädierte der vbw-Präsident: „Die europäischen Länder benötigen eine verlässliche
Sicherheitsarchitektur, dazu muss man sich
vom einzelstaatlichen Denken abwenden und
sich einer einheitlichen EU-Gesetzgebung
zuwenden.“
Auch Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident
des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) lenkte den Fokus auf den Schutz
Gemeinsame Absichtserklärung
Die gemeinsame Absichtserklärung, künftig einen stärkeren Beitrag zum Know-howSchutz in Unternehmen zu leisten, sei als
konstruktiver Beitrag zur Entwicklung der
Alfred Gaffal, Präsident der Vereinigung der
Bayerischen Wirtschaft (vbw).
BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
17
2 | 2015
benötigten Unternehmen Unterstützung,
um zu erkennen, welche menschlichen und
technischen Quellen eingesetzt werden, wie
Personen angesprochen und Mitarbeiter
­
abgeschöpft werden. Dies reiche von Innentätern über Social Engineering bis hin zu
platzierten Gastwissenschaftlern im Unternehmen. „Die reale Welt ist immer noch
der vorrangige Raum für Angriffe“, erklärte
Maaßen. ­
­
„Deshalb sollten Unternehmen
für loyale, zufriedene und sensibilisierte
­Mitarbeiter Sorge tragen, die auch wissen, wie
sich sich im Ausland verhalten sollen.“
Sabotage durch Geheimdienste
Aber auch IT-Sabotage durch Geheimdienste
sei in Form von veränderten Web­seiten, zerstörten Datensätzen, Desinfor­mationen und
Produktrückrufen erkennbar. „Viele Vorfälle
werden aus Scham oder Reputations­gründen
nicht gemeldet, die Zusammenarbeit mit
dem Verfassungsschutz ist oft nur zögerlich.
Dabei führen Informationen aufgrund des
Opportunitäts­prinzips nicht automatisch zu
Memorandum
Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“ zwischen Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV Bundesamt für Verfassungsschutz und Gregor Lehnert, Präsident
des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, auf der
48. Jahresmit­gliederversammlung des BDSW am 21. Mai 2015
in München.
Die entsprechende Pressemeldung sowie die Inhalte des
Memorandums finden Sie unter:
www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/
pm-20150521-bfv-bdsw-kooperation.
18
BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
gerichtlichen Verfahren“, merkte Maaßen an.
Dass verlässliche, auf Vertrauen basierende
Partnerschaften in der Wirtschaft und der
Sicherheitsbranche essentiell seien, betonte
auch der stellvertretende Vorsitzende der
Landes­
gruppe Bayern im BDSW, Jürgen
­Flemisch, in seinem Schlusswort. Er bedankte
sich bei den Teilnehmern und lud nicht nur
zum folgenden nichtöffentlichen Teil der
48. Jahresmitgliederversammlung ein, sondern empfahl den Gästen auch den vierten
gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstag.
Dieser wird am 6. Juli 2015 am Münchner
Flughafen zusammen mit dem Bayerischen
Verband für Sicherheit in der Wirtschaft
(BVSW) organisiert und widmet sich ausführlich dem aktuellen Thema „Sicherheit 4.0“.
Unsere Aussteller
zur 48. Jahresmitglieder­
versammlung
„Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie 2015
– Vertrauen, Information, Prävention“ zu verstehen, so die Unterzeichner. Denn gerade die
kleinen und mittelständischen Unternehmen
in Deutschland verfügen oft nicht über die
nötigen Mittel und Sicherheitsmaßnahmen,
um in einem weltweiten Wettbewerb um
Know-how, Produkte und Marktstrategien
Wirtschaftsspionage abzuwehren. Die staatlich gelenkte oder gestützte nachrichtendienstliche Ausforschung der ausländischen
Wirtschaft mag in Deutschland und Österreich zwar befremdlich anmuten, dient aber
in andern Ländern – sogar gesetzlich verankert – dazu, die heimische Industrie tatkräftig
zu unterstützen.
„Vor allem die kleinen und mittleren
Unternehmen in Deutschland sind Ziel der
Wirtschaftsspione“, erklärte Dr. Hans-Georg
Maaßen. „Zwar sind die Unternehmen seit
­
Edward Snowdens Enthüllungen sensibler
geworden, aber die Abwehr von Spionage
durch ausländische Nachrichtendienste ist
für viele KMUs nicht zu bewältigen.“ Hier
Herzlichen
Dank!
Ein besonderer Dank gilt den sieben Ausstellern,
die durch ihre Präsenz die Jahresmitglieder­
versammlung abgerundet haben. Die Mitglieder
konnten sich über die unterschiedlichsten Angebote informieren.
Bite AG
www.bite.de
2 | 2015
Gratulationen
Im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung des BDSW am
21. Mai 2015 wurden folgende Mitgliedsunternehmen für ihre jahrzehntelange Verbandsmitgliedschaft, für ein Firmenjubiläum oder
langjährige Unter­nehmertätigkeit geehrt:
25-jährige Unternehmertätigkeit
• Gerhard Basko, VSU Bewachungs- und Sicherheitsunter­nehmen
GmbH Thüringen
• Jürgen Gülich, GÜLICH GRUPPE Sicherheitsdienste GmbH
• Dr. Birgit Kretzschmar, ARNDT - Sicherheit und Service
GmbH & Co. KG
• Axel Mauersberger, WSO Sicherheitsdienst GmbH
• Frank Offizier, ADLER Bewachungs- und Sicherheitsservice
Offizier & Pesch GmbH
• Johannes Seufert, Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl
GmbH
30-jährige Unternehmertätigkeit
• Carlo Biercher, WSG Wach- und Schließgesellschaft
Leverkusen mbH & Co. KG
35-jährige Unternehmertätigkeit
• Peter Haller, All Service Sicherheitsdienste GmbH
25-jähriges Firmenjubiläum
• Götz-Sicherheitsdienst Ost GmbH & Co. KG, Chemnitz
• Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH, Dresden
• Aus- und Fortbildung Dresdner Wach- und Sicherungs-­Institut
GmbH, Dresden
• Löwen Sicherheit, Inhaber: Jörg Mokry, Leipzig
• WSD Wach- und Sicherungsdienst in Mecklenburg GmbH
& Co. KG, Rostock
• Sächsische Wach- und Schließgesellschaft mbH, Leipzig
• BUNK Sicherheitsdienst GmbH, Schorndorf
50-jähriges Firmenjubiläum
• Elektronik-Raumschutz GmbH, Hannover
25-jährige Verbandsmitgliedschaft
• SAFE Sicherheit & Service GmbH, Neumünster
• Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl GmbH, München
• SECURITAS Akademie GmbH, Düsseldorf
25-jährige Verbandstätigkeit
• RAin Andrea Faulstich-Goebel, BDSW Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft
münz GmbH
www.muenz.de
NBS Northern Business School
www.nbs.de
TEWI GmbH & Co. KG
www.tewi.de
VDQ Business Solutions GmbH www.vdq.de
TimeKeeping Systems Europe BVBA
www.guard1.com
Securiton GmbH
www.securiton.de
BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
19
2 | 2015
„Mehr Reglementierung
für mehr Qualität“
Interview mit BDSW-Präsident Gregor Lehnert
MIT BDSW-PRÄSIDENT GREGOR LEHNERT
sprach Marcus Heide über die politischen
Forde­rungen des Sicherheitsgewerbes und die
wachsende Bedeutung des Technikeinsatzes.
SECURITY insight: Herr Lehnert, Ihr Verband
hat Ende letzten Jahres ein Positionspapier
vorgestellt, bei dem es um die Novellierung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen für private
Sicherheits-Dienstleister geht. Die darin enthaltenen und an die Politik gerichteten Forderungen sind beispiellos in der Bundesrepublik.
Noch nie hat ein Verband, der einen privaten
Wirtschaftszweig vertritt, nach so viel
Reglementierung gerufen wie der BDSW. Die
Verzweiflung muss groß sein.
Gregor Lehnert: Das hat mit Verzweiflung nichts zu tun. Laut Koalitionsverein­
barung stellen CDU, CSU und SPD aus gutem
Grund explizit verbindliche Anforderungen
an Serio­sität und Zuverlässigkeit der Arbeit
unserer Branche. Und die Innenministerkonferenz hat im Dezember 2013 ebenfalls
beschlossen,­die Anforderungen durch Änderungen im Gewerberecht zu erhöhen. Das
alles sind Schritte in die richtige Richtung,
aber sie werden der gewachsenen Bedeutung
unseres Gewerbes bei der Gefahrenabwehr in
Deutschland einfach nicht gerecht. Es kommt
ja nicht von ungefähr immer wieder zu Skandalen – denken wir nur an den jüngsten im
Zusammenhang mit den Misshandlungen
von Flüchtlingen im sauerländischen Burbach
Ende vergangenen Jahres –, bei der die Verfehlungen einzelner unqualifizierter Anbieter
ein mediales Schlaglicht auf die ganze Branche werfen. Die Zahl solcher Vorfälle ließe
sich minimieren, wenn die Anforderungen an
unsere Branche höher wären.
20
WIRTSCHAFT UND POLITIK
SECURITY insight: Wollen Sie damit sagen,
dass Sie sich selbst nicht im Griff haben?
Gregor Lehnert: Sicherheits-Dienstleister,
die Mitglied im BDSW sind, haben per se einer
ganzen Reihe von Anforderungen zu genügen.
Die Mitgliedschaft ist also eine Art Qualitätssiegel. Aber es gibt ja über 3.000 Anbieter, die
dem Verband nicht angehören. Die müssen
das IHK-Unterrichtungsverfahren hinter sich
bringen – wohlgemerkt, eine Berufszugangsregelung, keine Ausbildung! – und allenfalls
noch die Sachkundeprüfung ablegen, wenn
sie „konfliktgeneigte“ Tätigkeiten im öffentlichen Raum übernehmen. Das war’s. Nun
können Sie selbst bewerten, ob das zur ernsthaften Gefahrenabwehr genügt.
SECURITY insight: Aber es gibt doch genügend Auftraggeber, die nachweislich quali­
fi­
ziertes Sicherheitspersonal verlangen und
auch bereit sind, dafür entsprechend zu
bezahlen. Der Mindestlohn sollte es doch
eigentlich gerichtet haben.
Gregor Lehnert: Der Mindestlohn hat die
Situation verbessert, das ist richtig. Und doch
gibt es unqualifiziertes Sicherheitspersonal
zuhauf. Wissen Sie, irgendwann hat man es
auch mal satt, gute Arbeit zu leisten und dann
wieder in der Zeitung zu lesen, wie verrucht
doch die ganze Branche ist. Sie selbst nörgeln
ja auch immer wieder, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines positiven
Images unzureichend sei. Öffentlichkeits­
arbeit kann man nur für sich selbst machen,
also in diesem Fall für die BDSW-Mitglieder.
Auf alle anderen haben wir keinen Einfluss.
Da hilft nur die von uns geforderte Reglementierung.
Die Erstveröffentlichung erfolgte
in der Zeitschrift security insight.
Wir bedanken uns für die Abdruck­
genehmigung.
SECURITY insight: Im Positionspapier fordern Sie auch „sektor­spezifische Regelungen“.
Was meinen Sie damit?
Gregor Lehnert: Das bezieht sich auf
besondere Einsatzlagen wie Sport- und
andere Großveranstaltungen, dem Schutz
kritischer Infrastrukturen, des öffentlichen
Personenverkehrs oder auch öffentlicher Einrichtungen wie eben Flüchtlingsheime, wo
die persönlichen Anforderungen an Sicherheitspersonal noch höher sein müssen als im
klassischen Wach- und Werkschutz. Dazu
gehört nicht nur, die Anforderungen für
Sicherheits-Dienstleister konkret festzuschreiben, sondern auch die privaten wie
staatlichen Auftrag­
geber zu verpflichten,
Aufträge nur an entsprechend qualifizierte
Anbieter zu vergeben.
Der Weisheit letzter Schluss ist das wohl
aber auch nicht, wie man gerade wieder am
Frankfurter Flughafen gesehen hat, wo es
F.A.Z.-Journalisten gelang, von angeblich
doch so hoch qualifiziertem und bestens
bezahltem Sicherheitspersonal ungehindert
bis zum Vorfeld durchzukommen.
Das stimmt so nicht. Hier waren eben
keine dieser hoch qualifizierten Luftsicherheitskräfte betroffen. Denn der Journalist
ist lediglich auf das Gelände eines Frische­
zentrums am Rande des Flughafens gelangt.
Die Richtig­
stellung interessierte nur leider
2 | 2015
nicht mehr in dem Maße, wie die ursprüngliche, falsche Meldung. Gefahr für die Flug­
sicherheit bestand also nicht. Das ist ein gutes
Beispiel für die verquere Darstellung der
Branche in der Öffentlichkeit.
SECURITY insight: Immer mehr SicherheitsDienstleister stellen technische Lösungen in
den Vordergrund ihrer Leistungsportfolios.
Steht das Ende des personellen Wachschutzes
bevor?
effizientere Sicherheitslösungen zu entwickeln. Das kommt dann natürlich den
Kunden zu Gute.
SECURITY insight: Kommen Sie sich dabei
nicht mit den Errichtern ins Gehege?
Gregor Lehnert: Ja und nein. Manchmal kommt es zu einer Konkurrenzsituation.
Es gibt aber auch Sicherheits-Dienstleister,
die haben Errichter gekauft, um über das
­Know-how­verfügen zu können. An anderer
Stelle gibt es strategische Partnerschaften,
beispielsweise beim Alarmmanagement. Doch
damit darf der Kunde nicht belastet werden
– er will einen einzigen Ansprechpartner.
Darauf haben sich Errichter und Dienstleister
einzustellen.
Gregor Lehnert: Sicherheitspersonal
wird es immer geben. Aber die Technik setzt
sich als sinnvolle Ergänzung immer mehr
durch. Ein Streifengang kann heute oft viel
effizienter sein, wenn man ihn per Kamera
durchführt. Auch intelligente AuswertungsSoftware führt vielleicht letztlich zu höherer
Sicherheit bei geringeren Kosten. Die Technik
kostet im Übrigen auch keine Arbeitsplätze.
Allein bei den BDSW-Mitgliedern sind 10.000
Stellen unbesetzt, für die sich einfach keine
Bewerber finden. Insofern entschärft die
Technik den zunehmenden Nachwuchs­
mangel in unserer Branche und hilft dabei,
WIRTSCHAFT UND POLITIK
21
2 | 2015
Humanitäres Denken ist
die beste Motivation
Warum Erlangen nicht Burbach ist –
Erfolgreiche Arbeit eines SicherheitsDienstleisters im Flüchtlingsheim
Von Marcus Heide
Entspannte Atmosphäre - ESS-Mitarbeiter im
Gespräch mit Flüchtlingen.
22
ZUM MITTAGESSEN GIBT ES COUSCOUS
mit Gemüse. Das mag kein Festmahl sein,
aber es sättigt. „Kochen Sie mal was, das
300 Leuten schmeckt“, sagt Benjamin Fricke.
Geschmack ist dabei nicht einmal die größte
Herausforderung. Wenn viele Nationalitäten
und Religionen zusammenkommen, kann die
Zusammenstellung des Speiseplans durchaus schwierig sein. Aber an diesem Tag ist
die Gradwanderung wohl wieder gelungen.
Jedenfalls verzieht im Speisesaal niemand das
Gesicht.
Sicherheitsdienstleister im negativen Fokus
der landesweiten Berichterstattung.
Ein junger Syrer hatte von den Misshandlungen unbemerkt Videobilder mit dem
Smartphone aufnehmen können. Beim Besuch
in Erlangen geraten diese Bilder unweigerlich
ins Gedächtnis – und man staunt. Den ESSSicherheitsleuten begegnen die Flüchtlinge
mit einem Lächeln. Von Distanz, gar Angst
ist hier nichts zu spüren. Als Fricke ein paar
Männer zum Foto für SECURITY insight bittet,
finden sich schnell ein paar zusammen.
Entspannte Atmosphäre
Überhaupt wirkt die Atmosphäre im Flüchtlingsheim entspannt. Das mag auch daran
liegen, dass das Heim heute nicht voll belegt
ist und dass die derzeitigen Bewohner nicht
zu sehr diversifiziert sind. Die meisten stammen aus dem Kosovo. Das passt zur allgemeinen Nachrichtenlage, laut der der Anteil
kosovarischer Flüchtlinge in Deutschland
überproportional steigt. Ein paar Kinder tollen­
herum, die Männer sind mit ihren Handys
beschäftigt oder unterhalten sich, die Frauen
ebenso. Erstaunlich, wie unbefangen, ja fast
vertraut die Heimbewohner mit Benjamin
Fricke umgehen. Er ist nämlich Einsatzleiter
der Erlanger Sicherheits-Service GmbH (ESS).
Vom Wachschutz in Flüchtlingsheimen hat
sich in jüngster Zeit wahrlich ein anderes Bild
eingeprägt.
Um „Burbach“ kommt man in diesem
Zusammenhang nicht herum. Dort war im
vergangenen Herbst bekannt geworden, dass
Wachmänner des von der Betreiberfirma
European Homecare als Subunternehmer
engagierten Sicherheitsdienstes Flüchtlinge
schwer misshandelt hatten. Und wieder
einmal­stand wegen des Versagens einer
einzelnen Firma die komplette Branche der
Sofort Chefsache
Was läuft hier anders als im Burbach, fragen
wir Dr. Elisabeth Preuß, Bürgermeisterin und
Sozialreferentin der Stadt Erlangen. Sie ist
politisch erfahren genug, um die Verantwortlichen im Sauerland aus der Ferne nicht direkt
zu kritisieren. Deshalb erzählt sie lieber, wie
es in ihrer Stadt gelaufen ist: „Die Flüchtlinge
sind bei uns, weil die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf überfüllt ist. Als im vergangenen September von dort die Anfrage kam,
innerhalb von zwei Tagen 300 Flüchtlinge
aufzunehmen, war das bei uns sofort Chefsache. Oberbürgermeister Dr. Florian Janik
und ich haben uns sofort um die Angelegen­
heit gekümmert, vor allem die relevanten
Organisationen an einem Tisch versammelt
– Feuer­wehr, Polizei, THW und Hilfsdienste –
und sozusagen innerhalb weniger­Stunden
eine Lösung erarbeitet. Dass dabei auch ein
Sicherheitsdienstleister mit am Tisch saß, war
irgendwie für alle selbstverständlich.“
Zunächst wurden die Flüchtlinge in einem
Schwimmbad untergebracht, jetzt sind sie in
einem ehemaligen Möbellager. In einer Halle
schlafen sie, die andere ist für die Mahlzeiten
und zum täglichen Aufenthalt. „Privatsphäre?
Fehlanzeige. Lärm? Reichlich. Hauptbeschäf-
WIRTSCHAFT UND POLITIK
Die Erstveröffentlichung erfolgte in der
Zeitschrift security insight. Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.
tigung: warten, warten, warten“, beschreibt
es die Bürgermeisterin nüchtern. Aber man
merkt ihr an, wie froh sie ist, dass es letztlich keine schweren Konfrontationen gibt
– weder innerhalb der Unterkunft, noch von
außen. Das liegt einerseits daran, dass man
die Erlanger, vor allem die Nachbarschaft der
Unterkunft, frühzeitig einbezogen hat. Und es
liegt – da ist sich Preuß sicher – auch am professionellen Sicherheitsdienst.
Nicht Bewachung, sondern Schutz
Sieben ESS-Mitarbeiter sind eigens für das
Flüchtlingsheim abgestellt. „Wir haben das
Sicherheitskonzept von Anfang an organisatorisch, technisch und personell begleitet“,
erzählt Fabian Fricke, der ESS als Geschäftsführer zusammen mit seinem Vater Dirk
leitet. Zusammen mit Bruder Benjamin als
Objektleiter bilden sie ein ideales Team für
diese sensible Aufgabe. Die besteht, das wird
immer wieder betont, nicht in der Bewachung
der Flüchtlinge, sondern vor allem in ihrem
Schutz. Dabei sind nicht nur fremdenfeindliche Zeitgenossen das Problem, sondern vor
allem Neugierige und Pressevertreter, die sich
um Privatsphäre nicht scheren.
Die ESS-Mitarbeiter wurden speziell für
diese Aufgabe ausgewählt und geschult.
„Persönliche Voraussetzungen waren hohe
Sozial- und Sprachkompetenz. Und neben
dem professionellen Engagement erwarten
wir auch so etwas wie ‚humanitäres Denken‘“,
so Fabian Fricke. Zur Motivationsleistung wiederum gehört eine objektspezifische Lohn­
2 | 2015
zulage, denn hohe Fluktuation ist mit dieser Aufgabe nicht in Einklang
zu bringen. „Uns war – noch vor ‚Burbach‘ – von Anfang an klar, dass
das kein Auftrag wie jeder andere ist“, ergänzt Dirk Fricke. „Wenn da
was schief geht, würde das auch für uns einen erheblichen Imageschaden bedeuten. Deshalb verlassen wir uns nur auf unsere eigene
Kompetenz. Dazu gehört es auch, dass der Einsatzleiter permanent
vor Ort für die Mitarbeiter ansprechbar ist und die Schnittstelle zur
Stadt und den Behörden bildet. Auch das ein wichtiger Unterschied zur
Lage im Sauerland: Die Stadt Erlangen hat die Betreiberverantwortung
nicht zum Pauschalpreis an einen Generalunternehmer „weggedrückt“.
Auch wenn der ASB das Heim allgemein betreut, so steht die ESS im
direkten Vertragsverhältnis mit der Stadt und ist ihr gegenüber für die
Sicherheit verantwortlich „Und die Bürgermeisterin ist für uns jederzeit
ansprechbar“, betonen die Frickes.
Geordnete Abläufe
Am Ende geht es für die Sicherheitsleute darum, den geordneten
Ablauf sämtlicher Prozesse zu gewährleisten. Bei Ankunft der Flüchtlinge werden ihre Daten aufgenommen, es werden Fotos angefertigt
und Aufenthaltsausweise ausgestellt. Sind auf Grund der ethnischen
Zugehörigkeit Konflikte nicht ausgeschlossen, versuchen die ESS-Leute
von Anfang, eine räumliche Trennung herzustellen, soweit das eben
bei den beengten Verhältnissen möglich ist. In kritischen Situationen
müssen sie deeskalieren und zwischen „Gruppenführern“ vermitteln.
Zu körperlichen Auseinandersetzungen ist es noch nie gekommen.
„Letztlich sind unsere Leute Mädchen für alles“, sagt Benjamin Fricke.
„Ob nachts Babymilch aufgewärmt werden muss oder jemand eine
Anleitung für die Waschautomaten benötigt – wir sind immer zur
Stelle.“ Dazu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, die
Wissen um ihre große Verantwortung: Erlanger Bürgermeisterin und
Sozialreferentin Dr. Elisabeth Preuß zwischen dem ESS-Trio Fabian,
Dirk und Benjamin Fricke (vl).
immer mal wieder vorbeischaut – nicht wegen aktueller Anlässe, sondern um im Gespräch zu zeigen, dass man sich hier zu Lande – anders
als in autoritären Staaten, aus denen mancher Flüchtling kommt – vor
Uniformierten keine Angst zu haben braucht.
Umsicht und nachweisliche Kompetenz waren die wichtigsten
Gründe für die Stadt Erlangen, den Zuschlag an die ESS zu vergeben.
„Das Unternehmen genießt einen hervorragenden Ruf. Die Sicherheitsprofis haben Erfahrung im Umgang mit großen Menschenansammlungen, etwa durch ihre Einsätze bei den örtlichen Handballspielen.
Und eine Reihe der hier ansässigen internationalen Unternehmen vertrauen ihnen ihre Unternehmenssicherheit an“, sagt Preuß.
Dass Erlangen nicht Burbach ist, sieht man auf einen Blick. Dafür
interessieren sich allerdings nur die wenigsten Medien…
www.ess-erlangen.de
„Kein ausreichender Schutz
für 400.000 Flüchtlinge ohne
private Sicherheitsdienste“
AM 8. MAI 2015 traf sich die Kanzlerin
in Berlin mit Verantwortlichen aus Bund,
­Ländern und Behörden, um über Maßnahmen
zu disku­
tieren, wie die hohen Flüchtlingszahlen bewältigt werden können. Die Bundes­
regierung geht inzwischen von 400.000
Flüchtlingen aus, im vergangenen Jahr war es
noch die Hälfte. „Ohne den Einsatz von qualifizierten privaten Sicherheitsdiensten gibt es
keinen ausreichenden Schutz für die Flüchtlinge“, so der Präsident des BDSW Bundes­
verband der Sicherheitswirtschaft, Gregor
Lehnert. Bereits heute sind nach Schätzungen
des Verbandes 2.500 private Sicherheitskräfte
in zahlreichen Unterkünften Tag und Nacht
im Einsatz und nehmen dort die unterschiedlichsten Aufgaben wahr.
Durch die skandalösen Vorfälle im Herbst in
einigen nordrhein-westfälischen Asyl- bzw.
Flüchtlingsheimen sei eine ganze Branche in
Misskredit gebracht worden, so Lehnert. Verantwortlich dafür sei jedoch in einem hohen
Maße die nordrhein-westfälische Landes­
regierung gewesen. Diese habe durch eine
völlig unzureichende Vergabepolitik und
mangelnde Kontrollen zu diesen Missständen
„maßgeblich“ beigetragen.
Wie sensibel dieses Thema auch heute noch
sei, zeige der tägliche Blick in die Medien. Fast
täglich werde über Vorfälle in und um die
Einrichtungen von Unterbringungsmöglichkeiten berichtet.
Der BDSW habe in seinem 12-PunkteProgramm für Sicherheitsstandards für Asyl­
bewerberunterkünfte Unterstützung angeboten und klare Forderungen erhoben.
Damals wie heute gelte, dass es eine Trennung zwischen der Ausschreibung der
Liegen­schaftsbetreuung und der Vergabe von
Sicherheitsaufgaben geben müsse. Die staatlichen Einrichtungen von Bund, Ländern­und
Kommunen sind für den Schutz der Flüchtlinge verantwortlich. Diese Aufgabe könne
nicht an den Betreuer der Liegenschaft übertragen werden, so Lehnert. Die ausgeschriebenen Aufgaben seien klar zu defi­
nieren.
Zur Betreuung der Asylbewerber müsse entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt
werden. „Diese Tätigkeit kann nicht zum
Mindestlohn vergeben werden“, so Lehnert
abschließend.
WIRTSCHAFT UND POLITIK
23
2 | 2015
Sicherheit: Stabiler Trend
zum Outsourcing
OUTSOURCING IN DER DEUTSCHEN
SICHERHEIT nimmt stetig zu und die Budgets der Sicherheitsabteilungen werden in
den nächsten Jahren wachsen. Laut einer
Befragung haben 84 Prozent der Teilnehmer
aus der betrieblichen Sicherheit im Jahr 2014
Sicherheitsaufgaben an externe Anbieter vergeben. Hierzu gehören vor allem Tätigkeiten
wie Objektschutz, Wartung von Sicherheitstechnik, Alarmaufschaltung, Empfangsdienst
und Facility Management.
Im Durchschnitt waren es fünf aus 21
abgefragten Sicherheitsdienstleistungen, die
fremdvergeben wurden, so das Ergebnis der
aktuellen „WIK-Sicherheits-Enquête“. Der
Trend zum Outsourcing ist ungebrochen: In 62
Prozent der Unternehmen wollen die Sicherheitsmanager bis Ende 2015 zusätzliche, bisher selbst erbrachte Sicherheitsservices (im
Durchschnitt: drei weitere) outsourcen. Die
überwiegende Zahl der Kunden ist mit den
von ihnen beauftragten Sicherheitsdienst-
leistern zufrieden: Die befragten Experten
aus der betrieblichen Sicherheit gaben ihren
Dienstleistungspartnern im Durchschnitt die
(Schul-) Note 2,6.
Wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe ist die Qualität des eingesetzten Personals. An der Spitze der Anforderungen steht
die gute Ausbildung, gefolgt von deutschen
Sprachkenntnissen und der Berufserfahrung
der Mitarbeiter. Unerwünscht ist bei den
Experten aus der betrieblichen Sicherheit
dagegen der Einsatz von Subunternehmen
und deren Mitarbeiter. Die bei der Enquête
befragten Experten aus der Sicherheitsdienstleistung sahen das etwas anders: Sie empfahlen als wichtigstes Kriterium für die Auswahl
des Dienstleisters, dass dieser bei der Entlohnung seiner Mitarbeiter die geltenden Tarife
einhält.
Die Enquête kommt zu dem Ergebnis, dass
die befragten Sicherheitsexperten der deutschen Wirtschaft Angriffe auf die betrieb-
lichen Daten und die Informationstechnik
sowie Spionage- und Ausspähangriffe nach
wie vor als gravierendste Gefährdungen für
die Sicherheit der Unternehmen halten.
Die Befragung „WIK-Sicherheits-Enquête“
wird seit 1992/93 in zweijährigem Abstand
von der Fachzeitschrift „WIK – Zeitschrift
für die Sicherheit der Wirtschaft“ durchgeführt und u. a. durch den BDSW unterstützt.
An der zwölften WIK-Sicherheits-Enquête
2014/2015 (bis 31.01.2015) beteiligten sich
160 Sicherheitsexperten (vom einflussreichen
einzelnen Sicherheitsberater bis zum großen
Konzernunternehmen). Die Studie verfügt
damit über einen hohen Aussagewert, auch
wenn sie als Leserbefragung im methodischen
Sinne nicht repräsentativ sein kann.
Nähere Informationen zur WIK-Umfrage:
SecuMedia Verlags GmbH
Lise-Meitner-Str. 4, 55435 Gau-Algesheim
Mail: [email protected]
Wissen macht sicher!
Unfalldaten für gezielte Präventionsarbeit
NUR WER WEISS, WO GEFAHREN
LAUERN, KANN GEZIELT REAGIEREN. Die
gesetzliche Unfallversicherung VBG nutzt
deshalb Unfalldaten ihrer Mitgliedsunter­
nehmen, um geeignete Prä­ven­­tions­maß­
nahmen abzuleiten. Der Datenschutz wird
dabei selbstverständlich großgeschrieben. Wie dies aussieht, erklärt die VBG
in der aktuellen Ausgabe ihres Kunden­
magazins Certo am Beispiel der Branche
Sicherungsdienst­leistungen.
24
WIRTSCHAFT UND POLITIK
„Anhand der meldepflichtigen Unfälle
werten wir die Daten aus und können danach
deutliche Unfallschwerpunkte erkennen“,
erklärt Rudolf Otto, VBG-Präventionsexperte
im Bereich Sicherungsdienstleistungen. Mit
rund 36,5 Prozent sind Stolper-, Rutschund Sturzunfälle die häufigste Unfallursache, die verstärkt im Bereich Werk- und
Objektschutz vorkommt. Bei Warenhausdetektiven, Kontroll- und Ordnungsdiensten in öffentlichen Bereichen sind es vor
allem Konfrontationsunfälle, die mit etwa
31,5 Prozent zu Buche schlagen. Ein
Präventions­
schwerpunkt liegt derzeit auf
der Quali­
fizierung von Führungskräften,
beispielsweise Schicht-, Objekt- und Einsatzleitern und -leiterinnen. Den gesamten
Artikel können Interessierte online lesen:
www.certo-app.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.vbg.de
2 | 2015
Beitrag zur gesetzlichen
Unfallversicherung VBG sinkt
DER VBG-VORSTAND HAT ENTSCHIEDEN: Der Beitragsfuß der
Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,30 Euro (2013: 4,50 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen
gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste
Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2014 auf
48 Euro festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für
2014 je Versicherungsverhältnis 2,73 Euro. 2015 liegt der Jahresbeitrag
für diese Versicherung bei 3,00 Euro.
Lastenverteilung
Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich.
Das bisherige Modell des Lastenausgleichs wurde durch das Modell der
Lastenverteilung ersetzt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2805 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die
Lastenverteilung nach Entgelten 2014 ein Freibetrag von 199.500 Euro
Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3517 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Frei­betrag
zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Für das Umlagejahr 2014 ergeben sich folgende Eckwerte für das private Sicherheitsgewerbe:
(AA) ECKWERTE
•Beitragsfuß
• Lastenausgleich gewerbl. BG
(BB) BEITRAGSBERECHNUNG JE 1.000 € LOHNSUMME
4,3000 €
entfällt
•Lastenverteilung
• Beitragsfuß x Gefahrklasse
16,9420 €
• Lastenausgleich gewerbl. BG
entfällt
•Lastenverteilung
- nach Entgelten
2,2805 €
- nach Entgelten
2,2805 €
- nach Neurenten
0,3517 €
- nach Neurenten
(€-Wert von 0,3422 € x Gefahrklasse von 3,94)
0,3517 €
Gefahrklasse
3,94
•Rentenaltlasten
entfällt
Gesamtbetrag je 1.000 € Lohnsumme 2014
19,5742 €
WIRTSCHAFT UND POLITIK
25
2 | 2015
„Ein schlagkräftiges
Sprachrohr der europäischen
Sicherheitsdienstleister…“
Von Peter Niggl
RUND 200 TEILNEHMER, von denen
rund ein Drittel aus dem Ausland angereist war, trafen­sich am 23. April 2015 zum
5th European­Summit der Confederation
of ­
European Security­Services (CoESS). Die
Weichen­
stellung für die Sicherheitswirtschaft, die in der von CoESS und BDSW
ausgerich­
teten Tagung im Berliner Hotel
Maritim proArte gegeben werden sollte, spiegelte sich bereits im Motto wider: „Das neue
Sicherheitsunternehmen: Integration von
Service und Technologie - die Antwort auf
Änderungen der Kundennachfrage, Demo­
grafie und Technologie.“
Themen, die sich daraus ergeben, wie Sicherheit in der Wirtschaft und Public Privat Partnerships waren bereits zentrale Kernpunkte
der Pressekonferenz, zu der die Veranstalter
am Vortag geladen hatten. Vor den Pressevertretern wurde dort auch das fünfte „White
Paper“ mit dem Titel „Das neue Sicherheits­
unternehmen“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die bereits am Vorabend angereisten
Konferenz-­Teilnehmer wurden von den Gastgebern in die Landesvertretung des Freistaates
Bayern zu einem bayerischen Abendessen
eingeladen und hatten hier erste Möglichkeiten Kontakte zu knüpfen und Gedanken
auszutauschen.
Von den „zarten Anfängen“ bei seiner Gründung vor 26 Jahren sei der CoESS mittlerweile „zu einem schlagkräftigen Sprachrohr
der europäischen Sicherheitsdienstleister
geworden“, stellte BDSW-Präsident Gregor­
Lehnert in seiner Begrüßungsrede auf dem
Summit fest. Auf die Vergabepraxis von
Aufträgen der öffentlichen Hand an private
Sicherheitsdienstleister eingehend, fiel seine
Bilanz für Deutschland jedoch ernüchternd
aus. „Die öffentliche Auftragsvergabe, die
eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte,
die sie aber leider nicht hat“, bemängelte
­Gregor Lehnert und verwies auf die Skandale in den ­nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen. In dieser Ansicht wurde er vom
Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Günter Heiß, ausdrücklich unterstützt.
Heiß forderte, beim Einsatz von Sicherheitsfachkräften strengere Maßstäbe anzulegen,
denn „brennende Flüchtlingsunterkünfte sind
Die Referenten des 5th European Summit (vl): Vinz van Es, Armin Berchtold, Prof. Dr. Marc
Cools, Dr. Christian Ehler, Yvan De Mesmaeker, Danny Vandormael, Maxim Worcester, Gregor
Lehnert, Michèle Coninsx, Marc Chabaud, Friedrich P. Kötter, Alf Göransson, Pierre Reuland,
Javier Tabernero und Günter Heiß.
26
EUROPA
PETER NIGGL ist freier Journalist.
Er beschäftigt sich seit Jahren mit
Fragen der privaten Sicherheit.
national wie international ein ganz verheerendes Signal an ausländische Fachkräfte, die
unsere Wirtschaft dringend braucht.“
Neidvoll blickte Gregor Lehnert in seinen
Ausführungen in den europäischen Norden
und zeigte sich überzeugt, dass das „nordische Model, für uns in der Bundesrepublik nach wie vor Vorbild sein kann“: „Die
staat­
lichen Regulierungen führen in den
nordeuro­päischen Ländern zu einem erfolgreichen und auch politisch und gesellschaftlich akzeptierten Sicherheitsgewerbe, davon
sind wir in der Bundesrepublik noch ein Stück
entfernt.“ Wenngleich die Leistung der Sicherheitswirtschaft in Deutschland als Teil der
„Sicherheitsarchitektur“ gewürdigt wird, ist
die Realität präziserer Betrachtung zu unterziehen. „Was heißt Sicherheits­
architektur?“,
fragte Gregor Lehnert, um festzustellen: „Das
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW.
2 | 2015
Friedrich P. Kötter, Vizepräsident
des BDSW und der CoESS.
Günter Heiß, MinDir, Leiter der
Abteilung 6 (Bundesnachrichtendienst) beim Bundeskanzleramt.
ist ein semantischer Allgemeinplatz. Verstehen kann man ihn nur, wenn man ihn mit
Zahlen unter­füttert. Mit den meisten unserer
Beschäftigten tragen wir zu einer effektiven Gefahrenabwehr in der Bundesrepublik
Deutschland bei. Wenn es uns nicht geben
würde, wäre es um die Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik nicht zum Besten
bestellt.“
Auch von der „strikten Regulierung der
­privaten Sicherheitsdienste in Belgien können
wir in Deutschland für die Zukunft lernen“,
betonte er und wiederholte für den BDSW,
„dass wir in Deutschland mit den derzeitigen rechtlichen Grundlagen nicht einverstanden sind.“ Denn die „Innere Sicherheit
der Bundes­republik Deutschland kann nicht
nach den Grund­sätzen und den Vorstellungen
des Gewerberechts und der Gewerbefreiheit
gewährt werden.“
„Es ist heute keine Frage mehr, ob die privaten Sicherheitsdienstler eine Rolle in der
öffentlichen Sicherheit übernehmen können,­
sondern wie“, konstatierte CoESS- und
BDSW-Vizepräsident Friedrich P. Kötter, der
den erkrankten CoESS-Präsidenten Marc
­Pissens vertrat, in seiner Begrüßungsrede. Viel
zu oft noch werde die Branche als lästiges
In Erinnerung an den verstorbenen CoESS Ehrenpräsidenten
Dr. Stephan Landrock.
Übel betrachtet, es gebe ein Mangel an Aufmerksamkeit für die Branche, vermerkte
Kötter. Er resümierte die wirtschaftliche
Situation der Branche und schlussfolgerte,
dass die Rezession die Unternehmen unter
Kostendruck gebracht habe, worauf es vor
allem eine Antwort gebe: „Wir müssen besser werden, ohne teurer zu werden!“ Es sei
eine Notwendigkeit, dass der CoESS gestärkt
werde, indem aufgezeigt wird, „was unsere
Dienstleistungen bewirken.“ Neue Aufgabenfelder der Gefahren­
abwehr, von Cybercrime bis zum Terroris­
mus, kämen auf die
Sicherheitswirtschaft zu, betonte Friedrich P.
Kötter und mahnte, die Branche müsse sich
wappnen. Einen Andruck von diesen künf­
tigen K­ onfliktbereichen vermittelte dann der
nächste Redner.
Der für die Koordinierung von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und
Militärischen Abschirmdienst zuständige
Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt,
Günter Heiß, prophezeite an den Moderator
des ­Summits, BDSW-Hauptgeschäftsführer­
Dr. Harald Olschok, gewandt: „Sie und Ihre
Leute werden nicht arbeitslos.“ Heiß richtete den Blick auf die politische Ebene
der Gefahren­
abwehr und stellte fest: „Die
1. Diskussionsrunde zum Thema „Integration von Dienstleistungen und
Technologie“: Armin Berchtold, Javier Tabernero, Marc Chabaud und
Michèle Coninsx (vl).
Herausforderungen der Sicherheit haben sich
internationalisiert.“ Der Islamische Staat, der
seine Hochburg im Irak und in Syrien habe,
sei „auch eine Bedrohung für uns“, denn „der
Terrorismus macht vor unseren Grenzen nicht
halt.“
Einen weiteren Schwerpunkt setzte Heiß mit
der Auseinandersetzung mit den Gefahren im
virtuellen Raum. Cybercrime, Cyberspionage,
Cyberattacken, sie beträfen alle: den Staat, die
Wirtschaft und die Bevölkerung. Der Cyberraum sei ein ideales Spielfeld der Organi­
sierten Kriminalität. Das Bundesinnenminis­
terium taxiere für 2013 Schäden in diesem­
Delikts­
bereich auf 720 Mio. Euro. Cyberangriffe seien nicht nur geeignet, unseren
Wohlstand zu gefährden, sondern auch, um
systemrelevante Einrichtungen zum Erliegen
zu bringen.
Wohl auch mit Blick auf die eigenen Behörden setzte sich Heiß mit den Sicherheits­
beschäftigten auseinander. Illoyale Mitarbeiter, die sich – aus welchen Gründen auch
immer - nicht mit dem Auftrag und dem Ziel
des Arbeitgebers identifizieren können, sind in
der Lage immensen Schaden anzurichten. Dies
gelte für Whistleblower, Nachrichtendienstler
und Sicherheitspersonal gleichermaßen.
Pierre Reuland, Sonderbeauftragte von INTERPOL bei der
Europäischen Union.
Alf Göransson, CEO der Securitas AB.
EUROPA
27
2 | 2015
Danny Vandormael,
Vorstandsmitglied CoESS und
CEO der SERIS SECURITY.
Marc Chabaud,
Präsident von Euralarm.
Aus der Sicht des EU-Parlamentariers
betrachtete der CDU-Politiker Dr. Christian
Ehler die Herausforderungen der Sicherheit
und zeigte ihre Zusammenhänge auf. Dr.
Ehler hat das EU-Sicherheitsforschungs­
programm mit ausgearbeitet. Er skizzierte
die gegenwärtige Gefahrenlage. Die zunehmende Dimension gewalttätiger Konflikte in
vielen Teilen der Welt erzeuge immer öfter
Resourcen­knappheit, diese führten zu regio­
nalen Migrationsbewegungen und riefen
Kriminalitäts­
phänomene hervor, die von
Kriegswaffen-Proliferation über Schleuser­
kriminalität bis zum Drogenhandel reichten.
Die Hälfte des Schleuserhandels in Libyen,
so Dr. Ehler, sei fest in Händen islamistischer Radikaler und somit eine bedeutende
Einnahme­quelle islamistischer Strukturen.
Auf die Gefahren von Cyberangriffen
eingehend, hob Ehler, der unter anderem
Stell­vertretender Vorsitzender des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung
(SEDE) des Europäischen Parlaments ist,
hervor, dass die Infrastrukturen unserer
hoch technisierten Welt extrem verwundbar
geworden seien. Andererseits, so betonte
er, seien es immer noch ganz klassisch
Inhouse-Delikte, die den größten Teil der
Armin Berchtold, CEO der Swiss
Securitas Group.
28
EUROPA
Michèle Coninsx,
Präsidentin von Eurojust und
Moderatorin der Diskussionen.
Probleme ausmachten und möglicher­
weise am wenigsten beleuchtet sind. Er
warnte in diesem­Zusammenhang vor einem
entweder-­
oder-Denken in Sachen Cyber­
security: „Es wäre alles andere als förderlich,
würde man nun alle Mittel auf technische
Lösungen konzentrieren und personen­
gestützte Schutz­
mechanismen vernach­
lässigen. So wie Technik Menschen und ihre
Güter schützt, s­chützen Menschen diese
Technik und die damit verbundenen Werte.“
Bei der Beleuchtung der Gefahren müsse
man zur Kenntnis nehmen, dass es immer
mehr zu einer Verschmelzung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und staatsnahen Strukturen komme. Die Dimension
der Gefahren werde jedoch weiterhin unterschätzt. Nur rund 45 Prozent der Entscheidungsträger der IT-Sicherheit in Wirtschaft
und Verwaltung seien sich der Bedrohung
voll bewusst. So stünden vor den Gebäuden
der Verwaltung zwar Wachschützer, aber auf
Tausenden veralteter Server liefen weiterhin
Systeme wie Windows XP, ohne Hersteller
und Sicherheits-Support. Leider spiegelte sich
die Erkenntnis der Bedrohungen im IT-Bereich
noch lange nicht in Investitionsbereitschaft
wider. Nur 41 Prozent derer, die die Gefahren
Dr. Marc Cools, Professor an der
Ghent University und an der Free
University Brussels.
Javier Tabernero, Managing Director Security Solutions Europe
& Asia der Firma PROSEGUR.
erkannt haben, zeigten einer Studie zufolge,
die Bereitschaft, in die IT-Sicherheit zu investieren.
Der Luxemburger Pierre Reuland, seines
Zeichens Sonderbeauftragter von INTERPOL
bei der EU, sah in den privaten Sicherheitsdienstleistungen ein Einsparungspotenzial
für die Staatshaushalte. Er ließ keinen Zweifel daran, dass es eine Notwendigkeit für die
Polizei ist, mit dem privaten Sicherheitssektor
zusammenzuarbeiten. Dabei wies er auf den
Umstand hin, dass die Polizei nur selten die
Sicherheit im Öffentlichen Personennah­
verkehr oder bei Großveranstaltungen übernimmt.
Mit britischem Humor stimmte der aus
Schweden angereiste Alf Göransson das Auditorium auf seinen Vortrag ein. Der CEO des
Securitas Konzerns fand einen Filmausschnitt
von Monty Pytons „Olympische Spiele“, in
dem die Komikertruppe zum 100-MeterLauf antritt und nach dem Startschuss in
alle Himmelsrichtungen auseinander rennt,
offensichtlich besonders anschaulich für
manche Marktstrategen der Sicherheitswirtschaft. Göransson, Chef von weltweit 53.000
Beschäftigten, verdeutlichte mit Ironie statt
mit erhobenen Zeigefinger, wie wichtig es
2. Diskussionsrunde zum Thema „Kundenbedürfnisse und demografische Veränderungen“: Yvan De Mesmaeker, Maxim Worcester,
Vinz van Es und Michèle Coninsx (vl).
2 | 2015
Dr. Christian Ehler, MdEP, Vize-Vorsitzender
des SEDE-Ausschusses und Co-Koordinator
im Ausschuss für Industrie, Forschung und
Energie (ITRE).
ist, rechtzeitig auf kommende Herausforderungen eingestellt zu sein. Als Beispiel führte
er den Bankrott des Kodak-Konzerns im Jahre
2012 an, der dem Verschlafen des Umbruchs
von der analogen zur digitalen Technik im
Fotogeschäft geschuldet war. „Wir unterschätzen manchmal die Veränderungen in
unserer Gesellschaft“, folgerte Göransson,
der den Tagungsteilnehmern seine geschäftspolitischen Überlegungen darlegte, zu denen
auch die Entwicklung von Home Security
zum Smart Home zählt. Sicherheit wird beim
Smart Home zum integrierten Bestandteil
einer komplexen Kontrolle, Überwachung und
Steuerung in den eigenen vier Wänden, die
sich in naher Zukunft vollziehen wird. Dazu
gehört auch Verbrechen zu bekämpfen, bevor
sie geschehen.
Verdächtiges schon frühzeitig erkennen
zu können, um mögliche Straftäter abzu­
schrecken und so Straftaten zu bekämpfen,
bevor sie geschehen sind, ist eine der kommenden Geschäftsstrategien. Göransson
plädierte dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die privaten
Sicherheitsdienstleister die Polizei besser
Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW.
unterstützen können. Dazu seien die Mitarbeiter entsprechend auszubilden.
Danny Vandormael aus Belgien, Vorstandsmitglied des CoESS, übernahm die Aufgabe,
das neue – das fünfte – White Paper des CoESS
den Summit-Gästen zu präsentieren. Einerseits müsse für die Branche ein nie da gewesener Wandel konstatiert werden, betonte
Vandormael, verwies andererseits darauf, dass
es den Wachschutz immer noch gebe und dies
auch auf unbestimmte Zeit so bleiben werde.
In der Vergangenheit hätten die Kunden dazu
geneigt, personelle und technische Sicherheit
aus verschiedenen Quellen zu beziehen. Eine
Bündelung der Dienstleistungen könnten
dort einen Mehrwert schaffen. Beim Personal
müsse ein Fachkräftemangel und eine Überalterung konstatiert werden. Dabei würden auf
der anderen Seite die Ansprüche der Kunden
immer komplexer. Dies sei ein Grund dafür,
warum Schulung in der Sicherheitswirtschaft
großgeschrieben werden müsse.
Der promovierte Kriminologe Dr. Marc
Cools, Professor an der Ghent University
und der Free University Brussels, nahm den
Zustand des privaten Sicherheitsgewerbes
Maxim Worcester, COO der
German Business Protection
GmbH.
in Europa unter die Lupe. 2013 wurde auf
diesem­Markt in Europa von über 41.000
Sicherheitsunternehmen ein Umsatz von
34,572 Mrd. Euro erwirtschaftet. Zum Thema
Public Private Partnership betonte Cools, dass
bei einer solchen Zusammenarbeit die Gleich­
berechtigung eine wesentliche Voraus­setzung
ist. Man müsse über Zahlen und Daten
verfügen, um politische Entscheidungen
­
beeinflussen zu können.
Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer­
des BDSW, übernahm das ­
Mikrofon, um
einen kurzen Überblick zu geben über die
private Sicherheit in Deutschland. Am
Anfang stehe man noch bei dem Thema,
ob in das Aufgabenfeld des BDSW auch die
Sicher­
heitsabteilungen der Unternehmen,
die Sicherheitsverantwortlichen integriert
werden­­
sollen. Die Umsetzung werde sich
jedoch noch etwas hinziehen.
Außerdem werde die individuelle Zuständigkeit der Wirtschaft und der Kommunen
zunehmen, was die private Sicherheitswirtschaft begünstigen wird. Dr. Olschok setzte
sich mit der Entwicklung des Sicherheits­
gewerbes in den vergangenen 25 Jahren
Vinz van Es, Secure Solutions
Director von G4S Europe.
Yvan De Mesmaeker, General
Secretary von ECSA.
EUROPA
29
2 | 2015
(Vl.) Lutz Kleinfeld,
Vizepräsident BDSW,
Heinz-Werner Aping,
Veko-online, Gregor
Lehnert, Präsident
BDSW, Wolfgang
Waschulewski, BDSWEhrenpräsident und
Friedrich P. Kötter,
Vizepräsident BDSW
und CoESS.
Aussteller: TEWI GmbH & Co. KG, Fulda
Aussteller: Messe Essen GmbH
auseinander, in denen die Sicherheitswirtschaft kräftige Zuwächse erzielte. Bei den
4.000 Unternehmen der Sicherheitsbranche
in Deutschland müsse man davon ausgehen,
dass mehr als 3.000 zu viel am Markt seien.
Ein Blick nach Frankreich mit rund 9.000
privaten Sicherheitsdienstleistern relativiere
­
jedoch die hiesigen Probleme.
Einen Einblick in andere Verbandskonzepte erhielten die Summit-Gäste durch
den Vortrag des Präsidenten von Euralarm,
Marc ­Chabaud, aus der Schweiz. Der 1970
gegründete ­
Verband Euralarm, in dem
rund 5.000 ­
Hersteller und Dienstleister
der Brandschutz- und Sicherheitsbranche
zusammenge­
schlos­
sen sind, ist vor allen
Dingen technikorientiert. Chabaud betonte
ausdrücklich den Wunsch nach einer Zusam-
menarbeit der beiden Verbände Euralarm
und CoESS. Eine wesentliche Aufgabe von
­Euralarm sei es auch, auf die Normgebung
einzuwirken. Mit bedauerndem Unterton
stellte Chabaud einen Vergleich an: In China
dauere es sechs Monate, bis eine Norm eingeführt werde, in Deutschland sechs Jahre.
Javier
Tabernero,
CoESS-Vizepräsident
und Direktor des Sicherheitsdienstleisters
­Prosegur, vertrat die Ansicht, man müsse den
Gesetzgebern und Regulierern voraus sein.
Vinz van Es, Secure Solutions Director
bei G4S Europe, beschäftigte sich in seinem
Beitrag mit der Mitarbeitergewinnung. „Das
Wachpersonal, das acht Stunden im Regen
steht, das ist nicht die Zukunft.“ Man müsse
in die Ausbildung und die ständige Weiterentwicklung der Mitarbeiter investieren. Wer
heute einen Beruf in der Sicherheitsbranche
erlernt, könne mit diesem Wissen unmöglich
noch in einem halben Jahrhundert bestehen.
Auf bevorstehende globale Herausforderungen hob Maxim Worcester, COO der Firma
German Business Protection, ab. Zwar werde
die Bevölkerung in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten rückläufig sein, andernorts hingegen werden Megacities entstehen,
bei denen niemand mehr wisse, wie viele
Menschen dort überhaupt lebten. Die Kluft, so
seine Analyse, zwischen arm und reich werde
immer größer werden. Kriege werden ihren
Charakter ändern, so Worcester. Er vertrat die
Auffassung, dass die westlichen Regierungen
diese Veränderungen noch nicht hätten.
Die These „Staaten können den Dienst
Sicherheit nicht mehr anbieten“ vertrat Yvan
De Mesmaeker, Präsident des Europäischen
Verbandes Unternehmenssicherheit (ECSA).
Der Belgier setzte sich mit der Vorstellung
vom staatlichen Gewaltmonopol des französischen Philosophen Jean Jacques Rousseau auseinander. Damit vollendete er den
Bogen zu neuen Themenfeldern, die in der
Zukunft zweifellos zunehmend an Bedeutung
­gewinnen werden: Wo können private Sicherheitsdienstleister staatliche Institutionen
unterstützen? Die Aufgaben für CoESS sind
also definiert.
Das Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ wurde von der
Confederation of European Security Services (CoESS) und UNI-Europa mit finanzieller Unterstützung
der Europäischen Union entwickelt und verfolgt ein Hauptziel: Es will Auftraggeber beim Vergabeverfahren unterstützen und unterstreicht die Vorteile der Entscheidung für qualitätsvolle Anbieter.
Kurz: Es erläutert, warum Qualität für Sie, den Kunden privater Sicherheitsunternehmen, wichtig ist.
Das Handbuch finden Sie zum Download auf der Homepage des BDSW unter www.bdsw.de.
30
EUROPA
2 | 2015
Bavarian Dinner
am Vorabend des 5th European Summit
in der Vertretung des Freistaates Bayern
beim Bund, Berlin
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW.
Stephan Mayer, MdB, Innenpolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Fotos der Seiten 26-31: Uwe Panske
(Vl.) Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW, Gregor Lehnert, Präsident BDSW,
Stephan Mayer, MdB und Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und
Manfred Buhl, Vizepräsident BDSW. Im Hintergrund: Friedrich P. Kötter, Vizepräsident BDSW
und CoESS, Silke Wollmann, Pressesprecherin BDSW, und Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter
des BDSW-Hauptstadtbüros.
Im Rahmen des 5th European Summit in Berlin wurde am 23. April 2015 das 5th White Paper
vorgestellt. Unter dem Titel „The new security company: integration of services and technology
- responding to changes in customer demand, demography and technology“ geben CoESS und
BDSW in diesem White Paper einen Überblick der aktuellen Lage und der Herausforderungen, denen
die Sicherheitswirtschaft in Europa gegenüber steht.
Das 5th White Paper finden Sie zum Download auf der Homepage des BDSW unter www.bdsw.de.
EUROPA
31
2 | 2015
ESTA Business conference
2015
Von Silke Wollmann
VOM 31. MAI BIS 2. JUNI LUD DIE ESTA,
The European Security Transport Association,
zur jährlichen Business-Konferenz ein. In
diesem­Jahr trafen sich die rund 300 Experten aus dem Bereich des Cash Managements
erstmals in Berlin. Neben europäischen Experten nahmen in diesem Jahr auch viele inter­
nationale Cash Managements-Profis, unter
anderem aus Süd-Afrika, Amerika oder auch
Australien, an der Konferenz teil.
Die Business-Konferenz 2015 stand unter
dem Motto „An evolving cash market“ und
beschäftigte sich mit der Entwicklung und
den Veränderungen der Branche in den unterschiedlichen Bereichen und den Veränder­
ungen der Märkte – technische Lösungen,
Versicher­
ungsfragen und Praxisbeispiele
waren Teile der Vorträge. Die Entwicklung
eines veränderten Geschäftsmodells für das
Cash Management in Europa wurde detailliert
unter anderem anhand von Praxisbeispielen
vorgestellt. Die europäische Dienstleitung in
diesem Geschäftsbereich muss attraktiver und
effizienter gestaltet und auf die sich immer
mehr verändernden Bedürfnisse der Kunden
abgestimmt werden – in diesem Punkt sind
sich die europäischen und internationalen
Experten einig.
Inhaltlich wurde die Konferenz durch
Expertenvorträge und -panels unterteilt.
Den Schwerpunkt des ersten Konferenztages
bildeten­die beiden Expertenpanels „Role and
place of cash in an evolving payment market
environment“ und „An evolving CMC business model: from logistics to partnership“,
die sich an die Eröffnung der Veranstaltung
durch ESTA Präsident Jarl Dahlfors, gefolgt
von Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW,
anschlossen. Die Sicht der Banken wurde
durch Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied
der Deutschen Bundesbank, und Ton Roos,
32
GELD UND WERT
Direktor des Bereichs Banknoten der Europäischen Zentralbank, erläutert. Den Abschluss
des ersten Vortragsblocks stellte das Update
aus der Europäischen Kommission von
Dr. Rüdiger Voss, Abteilungsleiter European
Cash and Legal Issues DG ECFI.
Die Experten sind sich in dem für das deutsche Cash Management so wichtigen Punkt
einig, dass das Bargeld das beliebteste und
weiterhin meistgenutzte Zahlungsmittel der
Deutschen ist, aber die Kosteneffizienz der Versorgung die größte Herausforderung der Bargelddienstleister sein wird, um auch weiter­hin
mit anderen Zahlungsmitteln konkur­
rieren
zu können. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wird in Deutschland weiterhin viel Wert auf Bargeld gelegt – vor allem
aus Datenschutzgründen. In Dänemark beispielsweise haben andere Zahlungsmethoden
das Bargeld bereits großflächig verdrängt.
Einer der wichtigsten Aspekte der Bargeld­
zahlungen in Deutschland, und die damit
verbundene Versorgung des Marktes mit Bargeld, ist der Kostenfaktor. Sinkende Kosten für
andere Zahlungsmethoden sind europaweit
eine der grundlegenden Herausforderungen
in der Zukunft der Dienstleistungen um Bargeld. Auch die Deutsche Bundesbank sieht
die Kosteneffizienz der Bargeldversorgung
als wichtigen Punkt an und sieht die Zukunft
des Bargelds positiv, denn Bargeld sei nicht
nur unter Kostengesichtspunkten positiv zu
bewerten; die Verbraucherinnen und Verbraucher schätzten am Bargeld auch die Möglichkeit zur Ausgabenkontrolle, das einfache
Handling oder den Schutz der Privatsphäre.
Daher wird Bargeld auch zukünftig eine wichtige Rolle im Zahlungsmittelportfolio spielen.
Der zweite Konferenztag stand unter dem
Motto „2014 risk environment“. Im Rahmen
dessen wurde zunächst der ESTA „Attack and
SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin der BDGW Bundes­vereinigung
Deutscher Geld- und Wertdienste.
Loss Report 2014“ vorgestellt. Diese europa­
weite Studie zu Überfällen im Geld- und
Wertbereich weist auch für das Jahr 2014
einen leichten Abwärtstrend der Überfallzahlen auf – allerdings mit stetig steigenden
Schadenshöhen. Die niedrigen Fallzahlen in
Deutschland sprechen erneut für die hohe
Qualität in der deutschen Branche. Dass das
europäische und vor allem das deutsche Cash
Management zu den sichersten gehört, machten in diesem Block internationale Experten
mit Präsentationen zu Schadens­
fällen und
Vorgehensweisen beispielsweise aus Russland
und Amerika deutlich.
Die Vorträge und Präsentationen
der Redner und Panels finden Sie unter
www.esta-cash.eu
Die ESTA - The European Security
Transport Association ist die, 1975
in Brüssel gegründete, europäische
Vereinigung von Vertretern des Cash
Managements. Die ursprünglich zur
Entwicklung einheitlicher Standards
für gepanzerte Fahrzeuge im Geld- und
Werttransport gegründete Vereinigung
ist mittlerweile eine inter­
national
agierende Non-Profit Orga­
nisation
für sichere Logistik im Cash Management geworden und repräsentiert
90 Prozent der europäischen Cash
Managementunternehmen.
2 | 2015
Die ESTA Business-Konferenz wurde in diesem Jahr gesponsert durch:
Jarl Dahlfors, Präsident der ESTA. (Foto: ESTA)
Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW.
(Foto: ESTA)
Blick ins Plenum. (Foto: ESTA)
Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der
Deutschen Bundesbank. (Foto: BDGW)
Abendveranstaltung im AXICA im Hause der DZ BANK. (Foto: ESTA)
Raubüberfälle auf Wertdienstleister in Europa 2014
Quelle: ESTA / Polizeiliche Kriminalstatistik 2014
France
United Kingdom
34
223
Italy
30
Ireland
Switzerland
4
19
Czech Republic
4
Portugal
Germany
4
Greece
11
Sweden
13
13
GELD UND WERT
33
2 | 2015
Mindestlohn nach TVgG NRW
nicht bei Leistungserbringung
in anderem Mitgliedstaat
der EU
Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M
1. Sachverhalt
Die Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren hat europaweit im offenen Verfahren
einen Auftrag zur „Aktendigitalisierung und
Konvertierung von Dateien“ bekannt gemacht.
Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u. a.
zusätzliche Vertragsbedingungen. Ziffer 2 der
zusätzlichen Vertragsbedingungen enthält
einen Vordruck für eine Verpflichtungser­
klärung zu Tariftreue und Mindestent­lohnung
für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW, die
vom Bieter zu unterzeichnen ist und mit der
er erklären soll, seinen Beschäftigten ein
Mindest­
stundenentgelt von 8,62 Euro zu
zahlen und von seinen Nachunternehmern zu
verlangen, sich ihrerseits zur Einhaltung des
Mindestentgelts zu verpflichten.
Die Antragstellerin ist u. a. auf dem Gebiet
der Dokumentenerfassung und Digitalisierung tätig. Sie greift bei der Ausführung
von entsprechenden Aufträgen regelmäßig
auf die Leistungen einer hundertprozentigen
Tochter­gesellschaft zurück, die eine Gesellschaft polnischen Rechts mit Sitz in Polen
ist. Auch die Betriebsstätten unterhält die
Tochter­gesellschaft ausschließlich in Polen.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2013 unter­
richtet die Antragstellerin die Antrags­gegnerin
darüber, dass sie im Falle der Auftragserteilung die Leistung durch einen im EU-Ausland
ansässigen Nachunternehmer erbringen lassen wolle, der seine Leistungen­auch vollständig am Firmensitz im EU-Ausland erbringen
würde. Die Antragstellerin könne den Nachunternehmer nicht zur Einhaltung des durch
das TVgG NRW vorgeschriebenen Mindest­
entgelts verpflichten, da es am Firmensitz
des Nachunternehmers im EU-Ausland keine
34
VERGABERECHT
mit den Vorgaben des TVgG NRW vergleichbaren Tarif- bzw. Mindest­lohnregelungen
gebe und die Zahlung eines Mindestlohns in
der im TVgG NRW vorgesehenen Höhe nach
den dortigen Lebensverhältnissen auch nicht
üblich sei. Die Antragstellerin bat die Antragsgegnerin sodann um Bestätigung, dass die
in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verpflichtungen für den von ihr vorgesehenen
Nachunternehmer nicht gelten und rügte
vorsorglich die entsprechenden Vorgaben als
vergaberechtswidrig.
Mit Schreiben vom 5. August 2013 teilte die
Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass
sie der Rüge nicht abhelfen könne, da sie als
öffentlicher Auftraggeber nach TVgG NRW
verpflichtet sei, die Regelung des TVgG NRW
bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
anzuwenden.
Mit Schreiben vom 22. August 2013 hat die
Antragstellerin bei der Vergabekammer einen
Nachprüfungsantrag gestellt. Sie macht geltend, dass die Durchsetzung der Tarif- bzw.
Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW gegenüber ihrem polnischen Nachunternehmer
weder tatsächlich noch rechtlich möglich
sei. Eine derartige Mindestlohnverpflichtung führe zu einer Beschränkung des freien
Dienstleistungsverkehrs.
Die Antragsgegnerin bestätigt zwar den von
der Antragstellerin vorgetragenen Sachverhalt als unstreitig, tritt jedoch den rechtlichen
Ausführungen entgegen.
Die Vergabekammer legte dem Euro­
päischen Gerichtshof (EuGH) gemäß Art. 267
AEUV die Fragen zur Vorabentscheidung vor,
ob u. a. Art. 56 AEUV einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung
eines öffentlichen Auftraggebers entgegen
RECHTSANWALT
ALEXANDER
NETTE, LL.M, NETTE Rechtsanwälte, Recklinghausen, ist Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht und
auf die Beratung von Bietern und
öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
spezialisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie
unter: www.rae-nette.de
steht, der zufolge ein Bieter, der einen bzw.
den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag
erhalten will,
1. sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen
in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarifoder Mindestlohn zu zahlen, und
2. einem eingesetzten oder in Aussicht
genommenen Nachunternehmer eine
ebensolche Verpflichtung auferlegen und
dem Auftraggeber eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn
a )die Rechtsvorschrift eine solche
Verpflichtung nur für die vergabe­
öffentliche Aufträge, nicht aber
auch die Erteilung privater Aufträge
vorsieht, und
b )der Nachunternehmer in einem
anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist
und die Arbeitnehmer des Nachunter­
nehmers bei der Ausführung der
auftragsgegenständlichen Leistungen
ausschließlich in dessen Heimatland
tätig werden?
2 | 2015
2. Entscheidungsgründe
Der Europäische Gerichtshof hält in seiner­
Entscheidung vom 18. September 2014
an seiner bisherigen Rechtsprechung fest,
dass die Verpflichtung zur Zahlung eines
Mindest­entgelts eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung­darstellt, die geeignet ist, die
Erbringung einer Dienstleistung zu unter­
binden, zu behindern oder weniger attraktiv
zu machen, wenn es sich bei der Verpflichtung
um eine nationale Rechtsvorschrift handelt,
die auch Bietern auferlegt wird, die einem
anderen Mitgliedstaat der EU angehören
als der öffentliche Auftraggeber, und soweit
in diesem Mitgliedstaat die Mindestlöhne
­niedriger sind. Eine Maßnahme wie im Ausgangsverfahren kann daher eine Beschränkung im Sinne von Art. 56 AEUV darstellen.
Grundsätzlich kann eine solche Maßnahme
jedoch durch das Ziel des Arbeitnehmer­
schutzes gerechtfertigt sein.
Der EuGH stellt jedoch fest, dass eine
­solche nationale Maßnahme, soweit sie nur
auf öffentliche Aufträge Anwendung findet,
nicht geeignet sei, das Ziel des Arbeitnehmerschutzes zu erreichen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die auf dem privaten
Markt tätigen Arbeitnehmer nicht desselben
Lohnschutzes bedürfen wie die im Rahmen
öffentlicher Aufträge tätigen Arbeitnehmer.
Die im Ausgangsverfahren fragliche nationale
Regelung sei jedenfalls unverhältnismäßig,
soweit sich ihr Geltungsbereich auf eine Situation wie im Ausgangsverfahren erstrecke, in
der Arbeitnehmer einen öffentlichen Auftrag
in einem Mitgliedstaat ausführen, der nicht
mit dem Mitgliedsaat identisch ist, dem der
öffentliche Auftraggeber angehört, und in
dem die Mindestlohnsätze niedriger sind.
Indem eine solche nationale Regelung
ein festes Mindestentgelt vorgibt, das zwar
im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftrag­
gebers für eine angemessene Entlohnung
der Arbeitnehmer notwendig ist, aber keinen
Bezug zu den in dem Mitgliedstaat, in dem die
Leistungen tatsächlich ausgeführt werden,
bestehenden Lebenshaltungskosten hat, geht
die nationale Regelung über das hinaus, was
erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das
Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.
Eine derartige nationale Regelung nimmt
dem Nachunternehmen in dem Mitgliedstaat,
in dem die Leistung tatsächlich ausgeführt
­werden soll, die Möglichkeit, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehen-
den Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil
zu ziehen.
Der EuGH antwortet daher abschließend
auf die Vorlagefrage der VK Arnsberg, dass
in einer Situation wie der im Ausgangs­
verfahren, in der ein Bieter beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmer mit
Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem,
dem der öffentliche Auftraggeber angehört,
beschäftigt sind, Art. 56 AEUV der Anwendung
von Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats,
dem dieser öffentliche Auftraggeber angehört, entgegensteht, die diesen Nachunternehmer verpflichten, den genannten Arbeitnehmern ein mit diesen Rechtsvorschriften
fest­gelegtes Mindestentgelt zu zahlen.
3. Praxishinweise
Bereits in der DSD-Ausgabe 3 / 2013 h­ atten
wir über eine Entscheidung der VK Arnsberg
zum TVgG NRW (Beschluss vom 26. März
2013 – VK 4/13) berichtet, in dem die VK
Arnsberg das – inzwischen überarbeitete –
Formblatt zur Verpflichtungserklärung über
die Tariftreue und den Mindestlohn als mehr­
deutig beurteilt hat, weshalb ein Ausschluss
eines Angebotes zum damaligen Zeitpunkt
nicht auf unvollständige Erklärungen in
diesem­Formblatt gestützt werden durfte.
In der Zwischenzeit sind mehrere Entscheidungen zum TVgG NRW ergangen, so beispielsweise vom OLG Düsseldorf (Beschluss
vom 29. Januar 2014 – Verg 28/13; Beschluss
vom 25. Juni 2014 – Verg 39/13) zu den Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kern­
arbeitsnormen und der Förderung von Beruf
und Familie. Diese Verpflichtungserklärungen
dürfen vergaberechtskonform nur als zusätzliche Bedingungen an die Auftragsaus­
führung, nicht jedoch als Eignungsnachweis
gefordert werden.
Inzwischen hat sich auch der EuGH mit dem
nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz befasst und dessen Kollision mit
Art. 56 AEUV in einer bestimmten Konstel­
lation festgestellt. Da die Tariftreue- und
Vergabegesetze der anderen Bundesländer
ähnliche Regelungen enthalten, kann die
Relevanz des TVgG NRW bzw. der Tarif­
treue- und Vergabegesetze der Länder nicht
geleugnet werden. Jedoch ist detailliert in den
Vergabeverfahren, in denen konkret Verpflichtungserklärungen nach den Tariftreue- und
Vergabegesetzen gefordert werden, auf die
bislang (u. a. zum TVgG NRW) und dann aktuell ergangene Rechtsprechung zu achten.
Auftraggebern kann nur empfohlen w
­ erden,
die Forderungen nach Verpflichtungser­
klärungen des TVgG NRW genau abzuwägen.
Für Bewerber bzw. Bieter ist es empfehlenswert, anhand der ergangenen Rechtsprechung die Forderungen von Auftraggebern
nach Verpflichtungserklärungen des TVgG
NRW – soweit vergaberechtswidrige Forderungen erkannt werden – frühzeitig zu beanstanden.
VERGABERECHT
35
2 | 2015
Arbeitsrecht in Kürze
Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara
Urlaubsgewährung nach
fristloser Kündigung
Der Arbeitnehmer war bei der Arbeit­geberin
seit dem 1. Oktober 1987 beschäftigt. Mit
Schreiben vom 19. Mai 2011 hatte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis außerordentlich
mit sofortiger Wirkung und hilfsweise fristgemäß zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Im
Kündigungsschreiben heiß es:
„Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise
fristgemäßen Kündigung werden Sie mit
sofortiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche
unwiderruflich von der Erbringung Ihrer
Arbeitsleistung freigestellt.“
Im Kündigungsschutzprozess wurde das
Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2011 beendet.
Die Parteien waren sich auch dahingehend
einig, dass der Kläger bis zum Beendigungstermin von der Erbringung seiner Arbeits­
leistung unter Fortzahlung der Vergütung
freigestellt bleibt.
Mit der Klage begehrte der Arbeitnehmer
die Auszahlung von 15,5 Urlaubstagen. Er war
der Meinung, dass mit der Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben vom 19. Mai
2011 der Urlaubsanspruch noch nicht erfüllt
worden sei: Er habe sich in der Freistellung
nicht erholen können, zudem sei auch kein
konkreter Urlaubszeitraum festgelegt worden.
Die Beklagte vertrat dagegen die Ansicht,
dass die Urlaubsansprüche des Klägers auf
Grund der Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben erfüllt seien. Hieran ändere
auch die Tatsache nichts, dass sie das Urlaubsentgelt nicht unmittelbar mit der Freistellung gezahlt habe.
Das BAG stellte fest, dass die vorliegende
Klausel unwirksam ist. Kündige ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie
hilfsweise ordentlich unter Wahrung der
Kündigungsfrist und erkläre er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für
36
ARBEIT UND SOZIALES
den Fall der Unwirksamkeit der außerordent­
lichen Kündigung unter Anrechnung der
Urlaubs­ansprüche von der Verpflichtung zur
Arbeitsleistung freigestellt werde, so sei der
Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die
außerordentliche Kündigung unwirksam sei.
Das Gericht stützte sich dabei auf § 1
Bundes­
urlaubsgesetz (BurlG). Danach setze
die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub nicht nur die Freistellung von der
Arbeitsleistung, sondern auch die Zahlung der
Vergütung voraus. Dies sei hier gerade nicht
geschehen.
Vielmehr gewähre ein Arbeitgeber durch die
Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann wirksam Urlaub, wenn er
dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor
Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos
zusagt.
BAG
Urteil vom 10. Februar 2015
z.: 9 AZR 455/13
Zuverlässigkeit nach dem
Luftsicherheitsgesetz
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am
Main hat entschieden, dass ein Mitarbeiter
des Frankfurter Flughafens keinen Anspruch
auf Weiterbeschäftigung bei Zweifeln an
der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz hat. Die Nähe einer Person aus
der gewaltbereiten, islamistischen Szene
begründe ausreichende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters.
Das Verwaltungsgericht entschied so,
nachdem die Luftsicherheitsbehörde Zweifel
an der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hatte. Der Mitarbeiter
war nicht nur bereits wegen Nötigung im
Straßen­
verkehr verurteilt worden, sondern
besaß auch Kontakte zu einem mutmaßlichen
RECHTSANWÄLTIN
CORNELIA
OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
Mitglied der Terrorgruppe „Islamischer Staat
im Irak und Groß Syrien“.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls
wurde zum einen in einem strafrechtlichen
Verfahren wegen Nötigung im Straßen­verkehr
zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Zum anderen lag eine Mitteilung
des Bundesgeneralanwalts beim Bundes­
gerichtshof vor, dass der Kläger zum engsten
persönlichen Umfeld eines ausländischen
Staatsangehörigen zähle, gegen den wegen
der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, darunter
auch der Mitgliedschaft in „Islamischer Staat
im Irak und Groß Syrien“ (IS) ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Dem Kläger wird
insoweit vorgeworfen, dass er mit seinem
Bekannten im Zeitraum von ca. zwei Monaten
31 Telefonate geführt und auch einen Geldbetrag von ca. 2.000 Euro an ihn überwiesen
habe.
Daraufhin wurde im Rahmen einer Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz
festgestellt, dass die Zuverlässigkeit des
Klägers nicht gegeben sei, was letztendlich auch bedeutet, dass der Kläger nicht
mehr in sicherheitsrelevanten Bereichen des
­Frankfurter Flughafens wird arbeiten können.
Der Kläger hat sich gegen den Bescheid
gewandt. Er trägt vor, dass sein ­Bekannter
nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroris­
tischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden sei. Es müsse insoweit die
Unschuldsvermutung gelten. Auch habe er
keine Unterstützungshandlung geleistet. Der
ausländische Mitbürger sei ein Arbeitskollege
2 | 2015
und alter Schulfreund. Das Geld habe er ihm
geliehen. Von einer Radikalisierung seines
Bekannten habe er überhaupt nichts mitbekommen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
hat die Klage abgewiesen und festgestellt,
dass der Kläger keinen Anspruch auf die
Verpflichtung des Landes Hessen habe, seine
Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz festzustellen. Zur Begründung wies das
Gericht darauf hin, dass nach den maßgeblichen Regelungen im Luftsicherheitsgesetz
eine positive Bejahung der Zuverlässigkeit
bereits dann nicht bestätigt werden könne,
wenn Zweifel hieran bestünden, die nicht in
vollem Umfang ausgeräumt werden könnten.
Diese ergäben sich zum einen aus der rechtskräftigen Verurteilung des Klägers wegen
Nötigung im Straßenverkehr. Der Kläger habe
im Rahmen der Anhörung sein Unrecht nicht
eingesehen und sich nicht selbstkritisch mit
seinem Verhalten auseinandergesetzt. Daher
bestehe die Gefahr, dass er auch im Bereich
der Luftsicherheit ohne Unrechtsbewusstsein
sich vorsätzlich über die Rechtsordnung hinwegsetzen könne.
Als weiteren tragenden Punkt an der Zuverlässigkeit des Klägers sei die Nähe zu seinem
Bekannten, einer Person aus der gewalt­
bereiten, islamistischen Szene festzustellen.
Es sei mittlerweile zu einer Anklageerhebung
gegen den Bekannten wegen Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat gekommen,
die nunmehr auch zugelassen sei. Dadurch,
dass der Kläger dem Angeklagten 2.000 Euro
geliehen und in einem verhältnis­mäßig kurzen
Zeitraum ca. 30 mal unter einer Handy­
nummer, die nur einem sehr eingeschränkten
Personen­kreis bekannt gewesen sei, telefoniert habe, sei er dem engen persönlichen
Umfeld des Terrorverdächtigen zuzurechnen.
Im Rahmen­der mündlichen Verhandlung
konnte der Kläger letzte Zweifel an den aufgetretenen Bedenken, insbesondere auch an der
Nähe zu einer gewaltbereiten, dem islamistischen Terror zuzurechnenden Person, nicht
zerstreuen. Er habe auch nicht glaubhaft darlegen können, dass er von einer Radikalisierung seines Bekannten nichts gewusst habe.
Nach den Regelungen im Luftsicherheitsgesetz reiche dies, um eine positive Bescheinigung über die Zuverlässigkeit zu verweigern.
Die Klage wurde daher abgewiesen.
Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Urteil vom 23.01.2015
Az.: 4 K 4354/14.F
Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub
nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung
des Gerichtshofs der Europäischen Union
(EuGH) die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt
werden. Das BAG stellt damit klar, dass es an
seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der
die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen
waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte, nicht mehr
festhält.
Der Kläger wechselte ab dem 15. Juli 2010 in
eine Teilzeittätigkeit und arbeitete nicht mehr
an fünf, sondern nur noch an vier Tagen in der
Woche. Auf das Arbeitsverhältnis der ­Parteien
findet der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) Anwendung. Die Beklagte
meinte, dem Kläger stünden angesichts
des tariflichen Anspruchs von 30 Urlaubs­
tagen bei einer Fünftagewoche nach seinem
­Wechsel in die Teilzeittätigkeit im Jahr 2010
nur die 24 von ihr gewährten Urlaubstage zu
(30 Urlaubstage geteilt durch fünf mal vier).
Der Kläger hielt die verhältnismäßige Kürzung seines Urlaubsanspruchs für die Monate
Januar bis Juni 2010 nicht für zulässig, sodass
er im Jahr 2010 Anspruch auf 27 Urlaubstage
habe (für das erste Halbjahr die Hälfte von
30 Urlaubstagen, mithin 15 Urlaubstage,
zuzüglich der von ihm für das zweite Halbjahr
verlangten zwölf Urlaubstage).
Zwar regele § 26 Abs. 1 TVöD unter anderem,
dass sich der für die Fünftagewoche festgelegte Erholungsurlaub nach einer Verteilung
der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als
fünf Tage in der Woche vermindere. Die Tarifnorm sei jedoch wegen Verstoßes gegen das
Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften
unwirksam, soweit sie die Zahl der während
der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubstage
mindere, befand das BAG mit Blick auf die
Rechtsprechung des EuGH.
Das Argument, der erworbene Anspruch
auf bezahlten Jahresurlaub werde bei einer
­solchen Kürzung nicht vermindert, weil er –
in Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert
bleibe, hat der EuGH unter Hinweis auf das
Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen. Auf Grund
dieser Rechtsprechung des EuGH konnte an
der bisherigen Rechtsprechung des Bundes­
arbeitsgerichts nicht festgehalten werden,
nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit
Arbeitspflicht belegten Tage verringerte.
BAG
Urteil vom 10. Februar 2015
Az.: 9 AZR 53/14 (F)
ARBEIT UND SOZIALES
37
2 | 2015
Befristete Fortsetzung des
Arbeits­verhältnisses nach
Erreichen des Renteneintritts­
alters
Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters des
Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses vereinbart, kann
eine Befristung nach einer Entscheidung des
Bundes­
arbeitsgerichts nicht allein auf den
Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gestützt werden. Von
einer sachlichen Rechtfertigung ist jedoch
dann auszugehen, wenn die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.
Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger, der
seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am
21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente
bezieht, war bei der Beklagten langjährig
beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine
Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen
Renteneintrittsalters vor. Am 22. Januar 2010
vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser
Vertrag wurde zweimal verlängert. Nachdem
der Kläger um eine Weiterbeschäftigung
gebeten hatte, vereinbarten die Parteien
zuletzt am 29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1. August 2011 mit veränderten
Konditionen weitergeführt werde und am
31. Dezember 2011 ende. Der Vertrag enthält
die Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet.
Der Kläger hat die Feststellung begehrt,
dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die
Befristung am 31. Dezember 2011 geendet
hat.
Das BAG verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landes­
arbeitsgericht zurück. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt die
Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der
Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen
(§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass
die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente. Hierzu hat das
Landesarbeitsgericht bislang keine tatsächlichen Feststellungen getroffen.
BAG
Urteil vom 11. Februar 2015
Az.: 7 AZR 17/13
38
ARBEIT UND SOZIALES
Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses
Ein Berufsausbildungsverhältnis ist nach
Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur
außerordentlich kündbar. Entsprechend
hoch sind die Anforderungen an eine solche
Kündigung.
In dem zu entscheidenden Fall absolvierte
der Auszubildende bei der Beklagten ab dem
1. August 2010 eine Berufsausbildung zum
Bankkaufmann. Am 20. Juni 2011 zählte er das
sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale
befindliche Geld. Später wurde ein Kassen­
fehlbestand von 500 Euro fest­gestellt. Nach
Darstellung der Beklagten nannte der Auszubildende in einem Personalgespräch von
sich aus die Höhe dieses Fehlbetrags, obwohl
er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz
angesprochen worden war. Die Beklagte
hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen
des durch die Offenbarung von Täterwissen
begründeten Verdachts der Entwendung des
Fehlbetrags gekündigt.
Der Auszubildende hielt die Kündigung für
unwirksam. Ein Berufsausbildungsverhältnis
könne nicht durch eine Verdachtskündigung
beendet werden. Auch fehle es u. a. an ­seiner
ordnungsgemäßen Anhörung. Ihm sei vor
dem fraglichen Gespräch nicht mitgeteilt
worden, dass er mit einer Kassendifferenz
konfrontiert werden solle. Auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Vertrauensperson
sei er nicht hingewiesen worden. Zudem habe
die Beklagte Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz verletzt.
Die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet. Das Landes­
arbeitsgericht hat in revisionsrechtlich nicht
zu beanstandender Weise die Umstände des
Falles gewürdigt und insbesondere die Anhörung des Klägers zu Recht als fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen
Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch
eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und
-verwertung nicht entgegen.
BAG
Urteil vom 2. Februar 2015
Az.: 6 AZR 845/13
Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen
Das BAG hatte in einem Fall zu entscheiden,­
in dem eine Sekretärin nach einer Krankschreibung auf Auftrag ihres Arbeitgebers hin
mehrere Tage von einem Detektiv überwacht
worden war. Die Sekretärin war seit dem Frühjahr 2011 bei dem Arbeitgeber beschäftigt,
im Herbst 2011 meldete sie sich krank und
legte mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unterschiedlicher Ärzte verschiedener
Fachrichtungen vor. Der Arbeitgeber glaubte
der Mitarbeiterin nicht. Er beauftragte einen
Detektiv mit der Beobachtung der Sekretärin.
Im Rahmen der vier Tage dauernden Beobachtung verfolgte der Detektiv die Sekretärin und
fertigte Fotografien und Videomaterial an.
Die Sekretärin wurde mit dem bei der Observation gewonnen Material konfrontiert und
verlangt klageweise einen ins Ermessen des
Gerichts gestellten Schmerzensgeldbetrag,
wobei sie jedoch einen Betrag von 10.500 Euro
für ausreichend hielt. Zur Begründung führte
sie an, sie habe durch die rechtswidrigen
Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers
psychische Beeinträchti­gungen erfahren, die
nun der Behandlung bedürfen würden.
Das BAG entschied, dass die Überwachung
der Sekretärin rechtswidrig war. Weiterhin
setzte es sich mit der Frage auseinander,
wann denn eine Überwachung rechtmäßig ist.
Das BAG gestand der Klägerin aber lediglich
1.000 Euro zu.
Das BAG machte deutlich, dass der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen nicht
grundsätzlich ausgeschlossen sei. Allerdings
sei dann erforderlich, dass der Arbeitgeber
einen konkreten nachvollziehbaren Verdacht hat. Dieses Erfordernis folge aus dem
grund­
gesetzlich geschützten Allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des überwachten Arbeitnehmers. Vorliegend konnte allein aus der Tatsache, dass unterschiedliche Krankmeldungen
unterschiedlicher Ärzte mit unterschiedlichen
Krankheitsbildern erfolgten, kein derartiger
Verdacht abgeleitet werden.
BAG
Urteil vom 19. Februar 2015
Az.: 8 AZR 1007/13
2 | 2015
Partner zur Gefahrenabwehr
Von Dr. Berthold Stoppelkamp
IN DEN SICHERHEITSPOLITISCHEN DISKUSSIONEN in den
letzten­Wochen zu ansteigender Einbruchskriminalität, terroristischen
Gefahren, Cyberattacken und Wirtschaftsspionage erschallt von verschiedenen Seiten immer wieder – quasi reflexartig – der Ruf nach einer
personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern
zur Abwehr dieser Gefahren. Dabei gerät bisher viel zu oft aus dem
Fokus, in welch großem Umfang bereits heute die Sicherheits­wirtschaft
zur Gefahrenabwehr in Deutschland beiträgt. Zudem umfassen die von
privaten Sicherheitsdiensten wahrgenommenen Tätigkeiten neben
­reinen Serviceaufgaben auch die Abwehr von Schäden durch Feuer,
Wasser und sonstigen Naturkatastrophen für Wirtschaft und Staat
(sog. Safety-Aufgaben).
Den Schwerpunkt der von den derzeit rund 190.000 Beschäftigten
in der privaten Sicherheitswirtschaft wahrgenommenen Tätigkeiten
umfasst aber gerade den Schutz von Leib und Leben und fremdem
Eigentum. Dieses Faktum verdeutlichen folgende Zahlen:
65.000Beschäftigte schützen Wirtschaftsunternehmen
bzw. öffentliche Einrichtungen
16.000Beschäftigte nehmen Luftsicherheitsaufgaben wahr
12.000Beschäftigte schützen Veranstaltungen
11.000Beschäftigte schützen Geld- und Werttransporte
10.000Beschäftigte führen Revier- und Kontrolldienste durch
5.000Beschäftigte schützen den öffentlichen Personenverkehr
5.000Beschäftigte schützen militärische Liegenschaften
2.000Beschäftigte arbeiten in Notruf- und Serviceleitstellen
1.500Beschäftigte schützen kerntechnische Anlagen
DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros
des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
Somit nehmen fast 130.000 Beschäftigte der Sicherheitswirtschaft
bereits heute als Bestandteil der nationalen Sicherheits­architektur
primär Aufgaben zur Prävention und Gefahrenabwehr wahr und
unterstützen bzw. entlasten die Polizeien von Bund und Ländern
mit ihren rund 240.000 Beschäftigten bei der Gefahrenabwehr. Laut
WIK- Sicherheitsenquete 2014/15 verwenden zwischenzeitlich selbst
die wenigen Unternehmen, die eigene Sicherheitsabteilungen unterhalten, ein Drittel ihrer Sicherheitsbudgets für externe Sicherheitsdienstleister. Die privaten Sicherheitsdienste tragen damit jeden Tag
signifikant zur Gefahrenabwehr in Deutschland bei.
Umso verwunderlicher ist es, dass die gesetzlichen Standards für den
Zugang und die Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Deutschland
als führender Industrienation im Vergleich zu anderen EU-Staaten so
niedrig sind. Dies wurde - leider - wieder bei der Vorstellung des „5th
White Paper“ anlässlich des gemeinsam von der CoESS Confederation
of European Security Services und dem BDSW am 23. April 2015 in
Berlin ausgerichteten European Summit deutlich.
Wenn die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitions­
fraktionen des Deutschen Bundestages ernsthaft die Gefahrenabwehr­
potentiale ausbauen und damit die Sicherheit in Deutschland flächendeckend erhöhen wollen, müssen sie nachdrücklich die Umsetzung
des Koalitionsvertrages angehen und verbindliche gesetzliche Anforderungen an die Seriosität und Zuverlässigkeit aller rund 4.000
privaten­Sicherheitsdienste in Deutschland stellen. Nur so kann die
private Sicherheitssäule in der nationalen Sicherheitsarchitektur zur
Gefahrenabwehr signifikant in der Breite weiter gestärkt werden.
Der BDSW mit seinen rund 900 Mitgliedsunternehmen versteht
sich als Interessenvertreter und Sprachrohr für dieses Anliegen
zum Schutz und zur Sicherung des Standortes Deutschland und
bringt sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Partner­
schaften und Bündnisse zur Gefahrenabwehr von Kriminalität,
Sabotage, Terrorismus, Extremismus, Wirtschaftsspionage und Cyberangriffen ein.
BERICHT AUS BERLIN
39
2 | 2015
Im Dialog mit den Regierungsfraktionen
Die Bemühungen des BDSW für die Schaffung von neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste in Deutschland werden am Regierungssitz in Berlin mit Nachdruck von Ehrenund Hauptamt verfolgt.
So hatte BDSW-Präsident Gregor Lehnert auf Einladung des Innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan
Mayer, MdB, im März 2015 Gelegenheit, erstmalig vor der gesamten
Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Vorstellungen des BDSW zur Zukunft der Sicherheitswirtschaft und die dafür
notwendigen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen und
den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen.
Ebenso hatte der BDSW im April 2015 die Möglichkeit, mit Wirtschaftspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion dieses für die Zukunft
der Sicherheitswirtschaft in Deutschland wichtige Thema zu erörtern
und die BDSW-Anliegen vorzutragen.
Kurz belichtet
BDSW auf CeBIT
Industrie 4.0 – wie viel mehr Sicherheit
braucht der Mittelstand zukünftig? Unter
diesem Motto diskutierten am 19. März 2015
Experten aus Wissenschaft und Praxis auf
der von der CeBIT gemeinsam mit der Mittelstandsinitiative „digitalize your business“
initiierten Mittelstandslounge, welche Auswirkungen die Entwicklung hin zur Industrie
4.0 in puncto Sicherheit für mittelständische
Unternehmen mit sich bringt bzw. wie parallel zu der fortschreitenden Digitalisierung
Sicherheitskonzepte noch zur Umsetzung
gebracht werden können.
Expertenanhörung zum
IT-Sicherheitsgesetz
Am 20. April 2015 führte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine
öffentliche Expertenanhörung zu dem von
der Bundesregierung vorgelegten Entwurf
eines IT-Sicherheitsgesetzes durch. Dabei
begrüßte die Mehrheit der Sachverständigen das Vorhaben der Bundesregierung,
gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der
IT-Sicherheit bei Betreibern kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Es gab aber auch
erhebliche Kritik zu Detailfragen. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Gesetzestext
in vielen Punkten zu unbestimmt sei. Was
konkret zu den schützenswerten Teilbereichen
kritischer Infrastrukturen gehören wird, soll
laut Gesetzentwurf in einer noch folgenden
Rechtsverordnung festgelegt werden.
40
BERICHT AUS BERLIN
Vlnr: Mathias Hein, Geschäftsführer IKT-Consulting LG GmbH; Ulla Coester, Moderatorin;
Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter BDSW-Hauptstadtbüro und Prof. Dr. Bernhard Stütz,
Steinbeis Transferzentrum Projektierung und Evaluierung von Netzwerken. Foto: Gunnarsohn
Vorratsdatenspeicherung
soll kommen
Bundesinnenministerium und Bundesjustiz­
ministerium haben sich nach mehr als fünf
Jahren „Dauerstreit“ auf einen Kompromiss
zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Am
15. April 2015 legte Justizminister Heiko Maas
Leitlinien zur Datensammlung vor. Telefon­
firmen sollen verpflichtet werden, beide Rufnummern und Zeitpunkt eines jeden Anrufes
für zehn Wochen zu speichern. Bei Internet­
telefonaten werden die IP-Adressen gespeichert. Bei Mobiltelefonaten wird für vier
Wochen über die Funkzelle der Standort des
Handys gespeichert. Bei Internetkommuni­
kation werden allein die IP-Adressen der
Nutzer sowie die Kommunikationsdauer
gespeichert. Das Speichern von Kommuni­
kationsinhalten ist untersagt. E-Mail-Verkehr
darf gar nicht gespeichert werden. Aus Sicht
des BDSW ist dieser Koalitionskompromiss
zu begrüßen. Er gibt den deutschen Sicherheitsbehörden in Zeiten des Internets die
Möglich­keit, Terroristen bzw. Kriminelle besser
zu verfolgen und beachtet den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit.
Flüchtlingsandrang
Fast täglich wird in den Medien über den
extremen Flüchtlingsandrang nach Europa­
berichtet. Allein im ersten Quartal 2015
kamen 85.400 Flüchtlinge nach Deutschland.
Dies sind mehr als doppelt so viele wie im
Vorjahreszeitraum. Städte und Gemeinden
wissen nicht mehr, wo und wie man die Asylbewerber und Flüchtlinge unterbringen soll.
Flüchtlings- und Asylbewerbereinrichtungen
müssen geschützt werden. Der BDSW macht
sich im politischen Raum am Regierungssitz
aber insbesondere in den Ländern, Städten
2 | 2015
Vlnr: Hubertus Heil, MdB, stellv. Vorsitzender
der SPD-Bundestagsfraktion und zuständig für
Wirtschaft, Energie, Bildung und Forschung;
Dirk Becker, MdB, Wirtschaftspolitischer
Sprecher der SPD - Bundestagsfraktion und
Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSWHauptstadtbüros.
und Gemeinden auf Basis seines 12-PunkteProgramms aus dem Oktober 2014 für neue
Sicherheitsstandards bei Flüchtlings- und
Asylbewerberunterkünften stark. Der BDSW
fordert, dass bei Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen nicht nur der niedrigste
Preis, sondern vorrangig Qualitätsaspekte
berücksichtigt werden. Dabei sollten die
öffentlichen Auftraggeber mit gutem Beispiel
voran gehen. Der BDSW und seine Mitgliedsunternehmen bieten Bund, Ländern, Städten
und Gemeinden Unterstützung bei der Bewältigung von Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingsund Asylbewerberandrangs an.
Einbrüche
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014
ist wieder eine Zunahme von Wohnungs­
einbrüchen zu verzeichnen. Hohe Sicherheitsvorkehrungen z. B. an Wohnungstüren,
Haustüren oder Fenstern zeigen Wirkung.­Laut
Erfahrungen der Polizei brechen ca. 40 Prozent
der Einbrecher bei entsprechend guter Sicherung ihre Tat ab. Vor diesem Hinter­grund haben
die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD
auf einer gemeinsamen Klausur­tagung Mitte
April beschlossen, Maßnahmen zum Schutz
gegen Einbrüche zu fördern. Im Rahmen von
Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen die Maßnahmen zum Schutz
vor Einbruch und Diebstahl gestärkt werden.
Dieses Vorhaben wird seitens des BDSW ausdrücklich begrüßt. Erste, sehr zurückhaltende
Reaktionen aus dem Bundesministerium der
Finanzen zeigen aber, dass es noch weiterer
Überzeugungsarbeit bedarf, damit der gemeinsame politische Wille der Fraktionen tatsächlich in die Regierungsarbeit Eingang findet.
Tarifeinheitsgesetz
Das geplante Tarifeinheitsgesetz soll Tarifkonflikte mit mehreren Gewerkschaften eines
Betriebes künftig verhindern. Bereits am
5. März 2015 wurde der Regierungsentwurf
in erster Lesung im Deutschen Bundestag b­eraten. Spätestens bis zur Sommerpause soll das Gesetz in zweiter und dritter
Lesung ­
beraten und verabschiedet werden.
Das Gesetz ist nicht nur politisch, sondern
insbesondere juristisch höchst umstritten.
Dies wurde bei der öffentlichen Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für
Arbeit und Soziales am 4. Mai 2015 deutlich.
Mehrere Spartengewerkschaften, darunter
­
auch ver.di,­haben bereits angekündigt, auf
Basis von juristischen Gutachten vor dem
Bundes­verfassungsgericht gegen das Gesetz
wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz zu
klagen.
Wirtschaftsspionage
Ende April 2015 ist durch Medienberichte
in Deutschland eine heftige öffentliche Diskussion über die Rolle des BND und seiner Zusammenarbeit mit der NSA bzw. zur
Rechts- und Fachaufsicht über den BND
durch das Kanzler­
amt ausgelöst worden.
Laut Medienberichten soll der BND der NSA
jahrelang geholfen haben, von deutschem
Boden aus euro­päische bzw. in Deutschland
ansässige Unternehmen, Regierungsbeamte
in Frankreich sowie die EU-Kommission auszuspähen. Die besondere politische Dimension erlangen die Vorwürfe dadurch, dass
erst Mitte April 2015 die Bundesregierung auf
eine Parlamentarische Anfrage der L­ INKEN zur
NSA-Spionage geantwortet hatte, dass keine
Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspio-
nage durch die NSA oder andere US-Dienste
in anderen Staaten vorliegen. Die deutsche
Industrie fordert eine lückenlose Aufklärung
der Vorwürfe. Es dürfe nicht der Vorwurf
im Raum stehen bleiben, dass ausländische
Dienste mit Hilfe deutscher ­Stellen deutsche
Unternehmen zu Wirtschafts­
zwecken ausspionieren. Ebenso befasst sich das Parlamentarische Kontrollgremium bzw. der NSAUntersuchungsausschuss intensiv mit dem
Themenkomplex. Auch ist eine Diskussion über
die Neuordnung der Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland in Gang gekommen.
So wird teilweise die Berufung eines Geheimdienstbeauftragten des Deutschen Bundestages – nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten – vorgeschlagen. Unabhängig von der
Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe
und der politischen Auf­arbeitung sollte aus
Sicht des BDSW nicht aus den Augen verloren
werden, dass die Bundesrepublik Deutschland als eine der führenden Industrie­nationen
der Welt, auf einen handlungsfähigen Auslands- und Inlandsnachrichten­
dienst zur
Wahrnehmung deutscher Interessen und zur
Abwehr von Gefahren durch Terrorismus,
Cyber­kriminalität, Proliferation und Spionage
sowie auf Kooperationen mit ausländischen
Nachrichtendiensten, insbesondere mit denen
der Vereinigten Staaten angewiesen ist.
Deutschland benötigt auf Grund seines internationalen Engagements, seiner volkswirtschaftlichen Stärke und internationalen Verflechtung strategisch wichtige Informationen.
Insofern braucht Deutschland im Rahmen­des
rechtlichen Handlungs­
rahmens eine starke
strategische Aufklärung.
BERICHT AUS BERLIN
41
2 | 2015
Büchermarkt
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Band 1
Rechtsgrundlagen
Fragen, Antworten und Fallbeispiele
Von Dipl.-Verwaltungswirt
Klaus
Oppermann, Krimi­
nal­direktor
a. D.,
Richard Boorberg
Verlag GmbH & Co.
KG, 2015, 3. über­
arbeitete Auflage,
220 Seiten, 24,80
Euro, ISBN 978-3-415-05414-1
(Kombipreis Band 1 und 2: 44,80 Euro, ISBN
978-3-415-05417-2)
Die Lehrbücher für die Ausbildung von
Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft zur »Geprüften Schutz- und
Sicherheitsfachkraft« und im Rahmen des
Ausbildungsberufs »Fachkraft/Servicekraft für
Schutz und Sicherheit« wurden in der 3. Auflage fortgeschrieben.
Angehende und ausgebildete Sicherheitskräfte unterstützen die Bände bei der Ausoder Weiterbildung (Umschulung) und helfen,
• typische Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen in Bezug auf Personen,
Institutionen und Objekte zu erkennen,
• im Rahmen des geltenden Rechts richtig
zu bewerten
• und danach zu handeln.
Band 1 enthält spezielle Rechtsgrundlagen für
die Ausbildung von Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft, u.a.:
• Verordnung über die Berufsausbildung
zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
• Verordnung über die Berufsausbildung
zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
• Verordnung über das Bewachungsgewerbe,
• Rahmenlehrpläne.
Anschließend folgt eine praxis- und prüfungsbezogene Auswahl an Fragen, Antworten
und Fallbeispielen aus folgenden Bereichen:
Verfassungsrecht - bürgerliches Recht - mate-
42
BÜCHERMARKT
rielles und formelles Strafrecht - Umweltschutz
- Datenschutz - Waffenrecht - Gewerberecht
(insbesondere des Bewachungsgewerbes) Betriebsverfassungsrecht - Arbeitsschutz.
Der Autor vermittelt den Lesern das nötige
Grundwissen und macht sie anhand von
Muster­prüfungen und Falllösungen mit den
Anforderungen der Prüfung vertraut. Die
rechtlichen Formulierungen sind allgemein
verständlich abgefasst und orientieren sich nur
teilweise an Definitionen der Rechtswissenschaft. Deshalb bleiben auch Konkurrenzen mit
anderen strafrechtlich relevanten Tatbeständen sowie Subsumtionen und Konsumtionen
bei qualifizierten Delikten unberücksichtigt.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Band 2
Dienstkunde – Gefahrenabwehr sowie
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik – Sicherheits- und serviceorientiertes
Verhalten und Handeln
Fragen, Antworten und Fallbeispiele
Von Josef Fritsch,
Trainer und Sicherheitsberater, Dipl.Verwaltungswir t
(FH) Bartholomäus
Sailer,
Corporate
Security der Siemens AG, München,
und Dipl.-Psychologe Dr. Hans Peter Schmalzl, Zentraler Psychologischer Dienst der Bayer. Polizei, München, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co.
KG, 2015, 3. überarbeitete Auflage, 218 Seiten,
24,80 Euro, ISBN 978-3-415-05416-5
(Kombipreis Band 1 und 2: 44,80 Euro, ISBN
978-3-415-05417-2)
Die Lehrbücher für die Ausbildung von
Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft zur »Geprüften Schutz- und
Sicherheitsfachkraft« und im Rahmen des
Ausbildungsberufs »Fachkraft/Servicekraft für
Schutz und Sicherheit« wurden in der 3. Auflage fortgeschrieben.
Angehende und ausgebildete Sicherheitskräfte unterstützen die Bände bei der Ausoder Weiterbildung (Umschulung) und helfen,
• typische Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen in Bezug auf Personen,
Institutionen und Objekte zu erkennen,
• im Rahmen des geltenden Rechts richtig
zu bewerten
• und danach zu handeln.
Band 2 berücksichtigt Änderungen und
Ergänzungen zu den für die Ausbildung von
Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft notwendigen Handlungsbereichen.
9 Musteraufgaben mit Lösungsvorschlägen
und 301 Prüfungsfragen mit Antworten sind
an den Wissensbedarf einer Sicherheitskraft in
gewerblichen Sicherheitsunternehmen bzw. in
betrieblichen Sicherheitseinrichtungen angepasst. Sie umfassen Auszüge aus folgenden
Bereichen:
• Dienstkunde,
• Gefahrenabwehr sowie Einsatz von
Schutz- und Sicherheitstechnik,
• Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.
Zusammen mit Band 1, der die speziellen
Verordnungen und Rechtsgrundlagen für
die Ausbildung umfasst, deckt Band 2 das
gesamte Spektrum der Prüfungsgebiete ab.
Band 1 und 2 bilden ein bewährtes und
komplettes Vorbereitungs- und Nachschlagewerk für Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten
und alle, die es werden wollen.
2 | 2015
Handbuch Perimetersicherung
Verband
für
Sicherheitstechnik
e. V., 2014, 2. überarbeitete Auflage,
375 Seiten, 165,00
Euro, Bestell-Nr.
102244
(http://
vfs-hh.de/themen/
handbuecher)
Der Verband für Sicherheitstechnik e. V. (VfS)
hat im vergangenen Jahr die 2. Auflage seines
Handbuchs „Perimetersicherung“ vorgelegt. Im
Vorwort begründet der 1. Vorsitzende des VfS,
Professor Dr. Andreas Hasenpusch, dass bereits
nach vier Jahren eine Neuauflage notwendig
geworden sei. Die schnellen Umwälzungen,
z. B. im Bereich der Informationstechnologien, machen auch vor der Perimetersicherung
nicht Halt. Die Neuauflage wurde von einem
kompetenten Redaktionsteam von insgesamt
16 Personen auch zu einer deutlichen Erweiterung genutzt. Es ist keine wissenschaftliche
Abhandlung. Das kommt dem Handbuch
zugute. Es beschreibt zuverlässig den Stand
der Technik. Es bemüht sich um vollständige
Informa­
tionen bezüglich des behandelnden
Sachgebietes. Objektivität, Neutralität und
Vollständigkeit bei Inhalt und Darstellung des
Handbuchs sind dabei oberstes Gebot. Viele
Fachleute aus den unterschiedlichsten Branchen und Berufen haben ihr Wissen und ihre
Erfahrung bei der Gestaltung des Handbuchs
eingebracht. Kompli­
zierte Sachverhalte und
technische Zusammenhänge werden in allgemein verständlicher Sprache erläutert.
Alle relevanten Aspekte der Perimetersicherung werden umfassend behandelt. Die rechtlichen Grundlagen werden genauso zutreffend erläutert wie die detaillierte Darstellung
der vorhandenen (Sicherheits)techniken für
die mechanischen Perimetersysteme. Das
Handbuch gibt auch wichtige Hilfestellungen
für die Konzeption von Perimetersystemen,
genauso finden sich wertvolle Hinweise auf
typische Problemlösungen. Aber auch die
Beschaffungsprozesse für sicherheitstechnische Anlagen werden detailliert beschrieben
und Hilfestellungen für die Ausschreibung
und Vergabe von Perimeterschutzmaßnahmen gegeben.
Fazit: Ein wertvolles Handbuch von Praktikern
für die Praxis!
Kündigung bei Krankheit
Handbuch für die betriebliche,
anwaltliche und gerichtliche Praxis
Von Prof. Dr. Achim
Lepke, vormals Freie
Universität
Berlin,­
Vorsitzender Richter­
am Landesarbeits­
gericht Berlin a. D.,
begründet von Dr.
Dirk Neumann, Vize­präsident des Bundes­arbeitsgerichts i.R. (bearbeitet bis zur 3. Auflage), ERICH SCHMIDT VERLAG, 2015, 15. neu
bearbeitete und erweiterte Auflage, LXXXVIII, 791Seiten, fester Einband, 142 Euro,
ISBN 978-3-503-15831-7
Krankheit als Kündigungsgrund?
Die 15. Auflage des LEPKE erläutert alle
wichtigen rechtlichen Aspekte krankheits­
bedingter Entlassungen unter sorgfältiger
und umfassender Auswertung der kaum noch
überschaubaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie der
maßgeblichen arbeitsrechtlichen Literatur.
Erläutert werden u.a.
• die Neuregelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, das
Seearbeitsgesetz, das RV-Leistungs­
verbesserungsgesetz und das Gesetz zur
besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege
und Beruf,
• die kündigungsrelevanten Gesichtspunkte
wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit, etwa bei vorgetäuschter Krankheit,
• die Bedeutung und der Beweiswert
ärzt­licher Arbeitsunfähigkeitsbeschei­
nigungen sowie Fragen der Darlegungsund Beweislast,
• die Möglichkeit der Kündigungen von
schwerbehinderten Mitarbeitern aus
Krankheitsgründen, insbesondere unter
der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG zur symptomlosen
HIV-Infektion als Behinderung,
• die Vermeidung von formellen Fehlern bei
der krankheitsbedingten Kündigung und
sonstiger „Stolperfallen“
und vieles weitere mehr.
Kommunikation für Sicherheits­
beauftragte
Von Dr. Renate
Mayer,
ERICH
SCHMIDT­ VERLAG,
2015, 128 Seiten,
kartoniert,
19,90
Euro, ISBN 978-3503-15881-2
Mit Sicherheit überzeugen
„Was willst du denn? Mir ist hier noch nie
was passiert!“ oder „Du hast mir doch gar
nichts zu sagen!“ sind markige Sätze, die
man als Sicherheitsbeauftragter zu hören
bekommt. Kommunikation ist der entscheidende Faktor, um Aufgaben auch in kritischen
Situationen ohne fachliche Kompromisse oder
persönliche Reibereien zu erfüllen.
Wie Sicherheit zur Sprache kommt und man
das wichtigste Werkzeug – das persönliche
Gespräch – situationsgerecht einsetzt, zeigt
dieser anschauliche Ratgeber. Renate Mayer
stellt vor,
• wie man Strategien entwickelt – für
Gespräche mit Führungskräften oder
beratungsresistenten Kollegen,
• wie man Fingerspitzengefühl beweist,
etwa im Umgang mit persönlichen
Themen oder psychischer Belastung,
• wie man erfolglose Gespräche beendet,
ohne selbst das Gesicht zu verlieren,
• welche psychologischen Grundbedürfnisse von Gesprächspartnern man
berücksichtigen sollte,
• wann Kreativität gefragt ist und man z. B.
mit Humor überraschen kann.
Erstmals speziell für Sicherheitsbeauftragte und unabhängig von der Branche spielt
­dieses Buch eine Fülle typischer Szenarien im
betrieblichen Kommunikationsalltag durch.
Die vorgestellten Situationen und Fallbeispiele
basieren dabei auf Erfahrungen aus Trainings
und Workshops mit über 2000 Sicherheitsbeauftragten.
Kooperatives Kommunizieren auf Augenhöhe
mit Führungskräften und Kollegen!
BÜCHERMARKT
43
2 | 2015
RA’in Andrea Faulstich-Goebel:
25 Jahre im Dienste
der Sicherheitswirtschaft
SEIT 1990 IST RECHTSANWÄLTIN
ANDREA FAULSTICH-GOEBEL für den
Bundes­
verband der Sicherheitswirtschaft in
Bad Homburg tätig. Am 1. April 2015 feierte­
die Geschäftsführerin des Verbandes ihr
25-jähriges Dienstjubiläum in der Sicherheitswirtschaft. „In diesem Vierteljahrhundert
hat Frau Faulstich-Goebel unzählige Tarifverhandlungen in den 15 Landesgruppen des
BDSW begleitet. Es dürfte wenige Geschäftsführerinnen in deutschen Arbeitgeberverbänden geben, die über eine größere Tariferfahrung verfügen“, so der Hauptgeschäftsführer
des BDSW, Dr. Harald Olschok.
Heute betreut Frau Faulstich-Goebel die
Landesgruppen Baden-Württemberg, Hessen
und Thüringen. Außerdem ist sie die zuständige Geschäftsführerin für die Fachausschüsse
ÖPV, Recht, SIPO und Technik sowie für den
Arbeitskreis KMU des BDSW. Das belege die
Vielseitigkeit der Jubilarin, so Olschok.
Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin
ist die verheiratete Mutter von zwei Töchtern
seit über einem Jahrzehnt ehrenamtliche
Arbeitsrichterin. Zunächst am Arbeitsgericht
in Frankfurt, inzwischen am Landesarbeitsgericht Hessen. Dafür ist ihr im vergangenen
Jahr der Ehrenbrief des Landes Hessen durch
den Ministerpräsidenten Volker Bouffier im
Frankfurter Römer überreicht worden.
Frau Faulstich-Goebel habe sich durch ihre
umfassende juristische Kompetenz große
Anerkennung bei allen Verbandsmitgliedern
des BDSW, aber auch beim Tarifpartner erworben, so Olschok. Im Namen des Präsidiums,
des Vorstandes und des BDSW-Teams dankt er
ihr herzlich für die jahrelange Zusammenarbeit. „Wir wünschen Andrea Faulstich-Goebel
weiterhin alles Gute und freuen uns gemeinsam auf eine weiterhin gute und erfolgreiche
Zusammenarbeit“, so der Hauptgeschäfts­
führer des BDSW abschließend.
Namen und Nachrichten
VBG zeichnet Frankfurter
Sicherheitsdienstleister mit
AMS-Bescheinigung aus
Übergabe der AMS-Zertifizierung: (Vl.) Drazan
Samardzic, Georg Krämer (VBG), Christian
Schmidt, Rainer Jahreiß, Peter Haller, SerifeTülay Özkazanc und Silke Gutzeit-Hummel
(VBG).
44
NAMEN UND NACHRICHTEN
„Wir sind stolz darauf, dass die VBG unsere
Bemühungen um die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten ausgezeichnet
hat“, sagte Peter Haller bei der Übereichung
der AMS-Bescheinigung. „Unser Ziel ist ein
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG
wirksamer und praxisnaher Arbeits- und
hat der All Service Sicherheitsdienste GmbH
Gesundheitsschutz. Das Feedback der VBG
die Bescheinigung „Arbeitsschutz mit
System“­(AMS) verliehen. Das Frankfurter­ hilft uns bei der ständigen Weiterentwicklung
unseres Arbeitsschutz-Managementsystems.“
Unternehmen­hat sein ArbeitsschutzTeil des Arbeitsschutz-Managementsystems
Managementsystem von der VBG nach natio­
der All Service Sicherheitsdienste GmbH ist die
nalen und internationalen Standards prüfen
Ausbildung von Bereichs- und Teamleitern und
lassen und erfüllt alle berufsgenossenschaft-leiterinnen zu Sicherheitskontrolleuren und
lichen Arbeitsschutzkriterien. Georg Krämer,
-kontrolleurinnen. Die Sicherheits­kontrolleure
Präventionsleiter der VBG-Bezirksverwaltung
und -kontrolleurinnen ­überprüfen an den verMainz, überreichte Peter Haller, geschäfts­
schiedenen Einsatzorten der Beschäftigten im
führender Gesells­
chafter der All Service
Sicherheitsdienst die Einhaltung des ArbeitsSicherheitsdienste GmbH, die Auszeichnung
und Gesundheitsschutzes.
in der Unternehmenszentrale in Frankfurt.
2 | 2015
„Die geprüfte Umsetzung eines wirksamen
Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist nicht
nur für die Angestellten eines Unternehmens wichtig“, sagte Georg Krämer bei der
Übergabe der AMS-Bescheinigung. „Gelebter
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch
ein echter Wettbewerbsvorteil. Er macht das
Unternehmen nicht nur attraktiv für Kunden
und Kundinnen, sondern auch für qualifizierte
Bewerberinnen und Bewerber.“
All Service Sicherheitsdienste
feiert 25-jähriges Firmenjubiläum
vom geschäftsführenden
Gesellschafter Peter Haller
Peter Haller feierte am 15. April sein 25-jähriges Firmenjubiläum und blickt stolz auf
seine erfolgreich aufgebaute Firma.
„Dass wir nun über 1.100 Mitarbeiter haben
und rund 28 Mio. Umsatz schreiben, konnte
ich nur mit meinen treuen und zukunftsorientierten Wegbegleitern erreichen. Das sind
meine Mitarbeiter, aber auch Kunden und
Lieferanten, die immer auf ein partnerschaftliches Miteinander Wert gelegt haben. Egal
in welcher Situation wir waren, wir haben
niemals unseren Spaß und unseren Glauben
an unsere Firma und unser Können verloren.
Dafür danke ich allen“, sagte Peter Haller mit
Freude bei der Ehrung im Kreise seiner Angestellten.
Kontakt:
Serife-Tülay Özkazanc,
Marketing-/Vertriebsleiterin, Prokuristin
All Service Sicherheitsdienste GmbH
Karl-von-Drais-Straße 16-18,
60435 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 95423-252
Mail: [email protected]
Internet: www.all-service.de
Ausweitung des
Interventionsgebietes
Knapp ein Jahr nach der Gründung der All
Service Sicherheitsdienste GmbH stieg Peter
Haller zuerst als Leiter des Unternehmens in
die Firma ein. Er brachte bereits mehrjährige
Erfahrung als Sicherheitsmitarbeiter und
später als Assistent des Gesellschafters eines
Offenbacher Sicherheitsdienstes mit. Durch
diese Tätigkeit hatte er sich sein Studium­
der Wirtschaftswissenschaften mit dem
Abschluss als Diplom Kaufmann finanziert.
Nun konnte er sein Fachwissen erfolgreich
anwenden und wurde bald geschäftsführender Gesellschafter.
Schnell entwickelte er innovative Ideen,
wie z. B. die einzigartige Bike Security, um
sich in dem schwierigen Marktumfeld der
Sicherheitsbranche zu behaupten. Laut
Lünendonk-Studie gehört die All Service
­
Sicherheitsdienste GmbH mittlerweile zu
den 20 umsatzstärksten Sicherheitsunternehmen in Deutschland. Aber auch als erster
Qualitätsführer in der Sicherheitsbranche
wurde die Firma mit dem Ludwig Erhard Preis
Recognized­for Excellence *** ausgezeichnet.
Der in München ansässige AES 50518Betreiber, die Bavaria Werkschutz GmbH, hat
den Interventionsbereich im südbayerischen
Raum erweitert und versorgt nun flächendeckend Kunden unterhalb Münchens mit
eigenen Interventionskräften. Die Nieder­
lassungen Oberland und Rosenheim agieren
mit den jeweiligen Interventionsdiensten
von München bis Garmisch-Partenkirchen,
entlang der Landesgrenze über den Nationalpark Berchtesgaden bis hoch nach Neuötting.
Dadurch können schnellere Reaktionszeiten
und kundenspezifischere Anforderungen
­realisiert werden.
Kontakt:
Franz Fürbacher, Leitung Unternehmenskommunikation & Marketing
Bavaria Werkschutz GmbH
Lilienthalstraße 2, 85570 Markt Schwaben
Tel. +49 8121 4750-370
[email protected]
Internet: www.bavaria-werkschutz.de
Giesecke & Devrient nach Beginn
der Restrukturierung gut in 2015
gestartet
Für Giesecke & Devrient (G&D) war 2014
ein Jahr der Restrukturierung, in dem wichtige strategische Entscheidungen getroffen
wurden. Zwar konnte der Umsatz mit einem
Plus von 4,5 Prozent auf 1,83 Milliarden Euro
gesteigert werden. Das Konzernergebnis (EBIT)
lag mit 62 Millionen Euro ebenfalls leicht über
Vorjahr (2013: 56,2 Millionen Euro). Allerdings
blieben alle drei Geschäftsbereiche Banknote,
Mobile Security und Government Solutions
hinter den gesteckten Ergebniszielen. Die
Restrukturierungsaufwendungen betrugen
74 Millionen Euro. Das EBIT nach Restrukturierung liegt bei minus 12 Millionen Euro, der
Jahresfehlbetrag bei minus 73 Millionen Euro.
„Die Gründe für diese Entwicklung liegen
vor allem in einem zunehmenden Wett­
bewerbs- und Preisdruck in allen für G&D relevanten Märkten. Die bisherigen Maß­nahmen
zur Gegensteuerung waren nicht ausreichend. Deshalb haben wir im letzten Jahr ein
umfangreiches
Kostensenkungs­programm
in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt,
mit dem wir unsere Ertragskraft nachhaltig
stärken werden. Darüber hinaus haben wir
strukturelle Veränderungen im Unternehmen­
vorgenommen, um uns künftig besser an
den Markt- und Kunden­anforderungen auszurichten“, so Dr. Walter Schlebusch, Vorsitzender der Geschäftsführung von Giesecke
& Devrient.­In allen drei Geschäftsbereichen
wurden Maßnahmen ergriffen, die diese für
die Zukunft stärken. Dazu gehören­die Reorga­
nisationen der Geschäftsbereiche Mobile
Security und Banknote sowie die Neuaufstellung des Geschäftsbereichs Government­
Solutions. „Mit dem Start der Veridos GmbH
– einem Joint-Venture der Division Government und der Bundes­
druckerei – bündeln
wir unsere internationalen Aktivitäten und
haben gute Wachstumschancen“, kommentierte Schlebusch­das Joint-Venture, das zum
1. Januar 2015 seine Arbeit aufgenommen
hat. „Trotz der aktuellen Herausforderungen
sind wir auf einem guten Weg. Neben der
Umsetzung des Kostensenkungsprogramms
und der strukturellen Veränderungen, die
wir mit Blick auf die Zukunft vorgenommen
haben, lassen die aktuelle Auftragslage, die
NAMEN UND NACHRICHTEN
45
2 | 2015
Wachstumsmärkte in Asien und Nordamerika
sowie steigende Absatzchancen in Zukunftsbereichen eine positive Prognose für G&D zu“,
so Schlebusch weiter.
Die derzeit gute Auftragslage wird die
nächsten Monate positiv beeinflussen. 2015
plant G&D weiteres Umsatzwachstum sowie
einen Anstieg des EBIT leicht über 2014. Das
Konzernergebnis soll wieder positiv sein. Der
Trend des ersten Quartals bestätigt diese
Prog­
nose. Hinzu kommen erste positive
Effekte aus dem Kostensenkungsprogramm.
G&D wird auch 2015 weiter auf hohem Niveau
in Forschung und Entwicklung investieren.
Dr. Walter Schlebusch: „Ich bin zuversichtlich,
dass wir mit unseren innovativen Produkten
und unseren zukunftsorientierten Geschäftsmodellen gute Wachstumsaussichten haben.
Die notwendige Restrukturierung stärkt uns
dabei den Rücken.“
Kontakt:
Martina Rauch, Group Vice President
Corporate Communications
Giesecke & Devrient GmbH
Prinzregentenstr. 159, 81677 München
Tel. +49 89 4119-3025
Mail: [email protected]
Internet: www.gi-de.com
Gunnebo schützt Wissen bei
Samsung
Zutrittssystem SpeedStile sichert
Forschungs- und Entwicklungszentrum
in Korea
Innovation und Know-how sind das höchste
Gut eines Technologiekonzerns. Samsung als
eines der weltweit führenden Unternehmen
der Branche schützt seine Ideen jetzt auch
physisch: Beim Bau eines neuen Forschungsund Entwicklungszentrums in Südkorea setzt
Samsung deshalb auf Zutrittssysteme von
46
NAMEN UND NACHRICHTEN
Gunnebo. Der Sicherheitsanbieter baut bis
Jahresende insgesamt 36 Zutrittssysteme der
Marke SpeedStile bei der Tochtergesellschaft
S-1 Corporation in Seoul ein. Das Projekt mit
einem Volumen von 640.000 Euro ist Teil eines
umfassenden Auftrags von Samsung. Seit
2012 macht Gunnebo die Eingangsbereiche
des Großkonzerns sicherer.
S-1 Corporation ist als Tochtergesellschaft
des Samsung-Konzerns zuständig für die
Sicherheit öffentlicher und privater Bereiche.
Die Anforderungen an die neuen Zutritts­
systeme waren deshalb hoch: Im Forschungsund Entwicklungszentrum in Seoul gilt ein
hoher Sicherheitsstandard, denn die sensiblen
Daten aus der frühen Produktentwicklung
müssen geschützt werden. Dafür muss der
Zugangsbereich jederzeit überwacht sein.
Gleichzeitig sollen die mehr als 10.000 Mitarbeiter problemlos Zugang zu ihren Bereichen
haben. Die Lösungen mussten zudem bestmöglich mit der modernen Umgebung des
Neubaus harmonieren. In der Sensorschleuse
SpeedStile FP DS fanden Gunnebo und
Samsung schließlich die optimale Lösung.
„Im neuen Forschungs- und Entwicklungszentrum entwerfen wir Produkte und Ideen der
Zukunft“, so Hyunyang Park, General Manager
bei S1-Corporaation. „Gegen Angriffe von
außen müssen wir uns dabei um jeden Preis
schützen. Deshalb stand für uns bei der Suche
nach Zutrittssystemen die Sicherheit und
Zuverlässigkeit an oberster Stelle. Die SpeedStiles von Gunnebo bieten uns genau das.“
Das eingebaute Modell FP besitzt Schiebeflügel in ganzer Bauhöhe. Jeder Mitarbeiter
bei S-1 Corporation erhält eine eigene Karte,
womit er sich beim Zutritt identifiziert und
die Schleusenflügel öffnet. Integrierte Sensoren verhindern Tailgating und Passieren in
die falsche Richtung. Unbefugtes Betreten
wird damit unterbunden. Zudem über­wachen
Sicherheitsbeauftragte das Zugangs­
system
von einem zentralen Schalter aus über Monitore. Die installierte DSseries ist die exklusivste
Variante aus dem Hause Gunnebo. Ober­
flächen aus Chrom und Aluminium geben
den Lösungen eine zeitlose und hochwertige
Optik. Mit der Kombination unterschiedlicher Mineralwerkstoffe passt Samsung die
Schleusen individuell an sein Branding im
Zugangsbereich an. Die Größe der SpeedStile
ist so gewählt, dass auch Rollstuhlfahrer das
System­mühelos passieren können. Gleich­
zeitig erlaubt die Lösung einen Durchsatz von
bis zu 40 Personen pro Minute.
Kontakt:
Claudia Reitz,
Manager Marketing & Communication
GUNNEBO Deutschland GmbH
Carl-Zeiss-Str. 8, 85748 Garching
Tel. +49 89 24416-3575
Mail: [email protected]
Internet: www.gunnebo.de
muTiger-Stiftung erhält Fahrgastpreis von PRO BAHN
„Unsere diesjährigen Preisträger sind durch
die Bank ‚mutige‘ Köpfe, die sich in unterschiedlicher Art und Weise für die Belange der
Fahrgäste im öffentlichen Verkehr einsetzen.
Die muTiger-Stiftung trägt mit ihrer Arbeit
direkt zum Sicherheitsgefühl der Fahrgäste
bei und vermittelt in ihren Kursen wichtige
Hinweise für richtiges Verhalten in kritischen
Situationen.“ So belegte der PRO BAHNEhrenvorsitzende Karl-Peter Naumann in seiner Laudatio die Entscheidung für die Stiftung.
„Als kleine aber tatkräftige Stiftung nehmen­
wir diesen Fahrgastpreis stolz entgegen. Er
zeigt uns, dass wir mit unserer Arbeit nicht
alleine dastehen, sondern von vielen Seiten­
wertvolle Unterstützung erhalten. Nur
gemeinsam können wir unsere Zielsetzung
erreichen: den gesellschaftlichen Wandel
hin zu mehr Respekt und Zivilcourage.“ Mit
diesen Worten bedankte sich Dirk Kühnert,
Kuratoriums­
mitglied der muTiger-Stiftung
und Abteilungsleiter beim Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR), bei der kürzlich erfolgten
Preisübergabe in Bremen.
Dies unterstreicht auch Ulrich Angenendt,
Geschäftsführer von KÖTTER Security, Düsseldorf und ebenfalls Kuratoriumsmitglied von
muTiger. „Wir sind stolz darauf, dass unser ­Konzept interaktiver Verhaltenstrainings, die konkret auf mögliche Alltagsszenarien vorbereiten, in der Bevölkerung so erfolgreich Früchte
trägt und von Institutionen wie PRO BAHN
wahrgenommen wird. Dies macht Mut, sich
weiter gegen die leider immer noch weit verbreitete Kultur des Wegsehens einzusetzen.“
Die muTiger-Stiftung mit Sitz in Gelsenkirchen wurde vom VRR und von der KÖTTER
Unternehmensgruppe ins Leben gerufen. Sie
konnte mittlerweile mehr als 1.400 Teilneh-
2 | 2015
mer in vierstündigen Kursen zu „muTigern“
ausbilden. Wesentliche Inhalte der kostenlosen Kurse sind das richtige Verhalten in
kritischen Situationen und die Bestärkung
der Teilnehmer, dass jeder im Rahmen seiner
Möglichkeiten helfen kann, ohne sich selbst in
Gefahr zu bringen.
Weitere Informationen zur Stiftung:
www.mutiger.de
IR-Wirtschaftsreihe: Schüler
aus Bochum, Castrop-Rauxel
und Duisburg diskutierten mit
Friedrich P. Kötter
Auf Augenhöhe mit der Geschäfts­führung
Wirtschaftsthemen diskutieren: Diese Gele­
gen­heit bot sich jetzt über 70 Oberstufen­
schülern der Graf-Engelbert-Schule aus
Bochum, des Berufskollegs Castrop-Rauxel
und der Theodor-König-Gesamtschule aus
Duisburg im Rahmen der Reihe „Dialog mit
der Jugend“ des Initiativkreises Ruhr (IR).
Sie hatten eine Menge Fragen an Friedrich­
P. Kötter, Geschäftsführer der KÖTTER Unternehmensgruppe: Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des seit mehr als
80 Jahren aktiven Familienunternehmens?
Worin besteht die Wettbewerbsstrategie der
Unternehmensgruppe in den Märkten für
infrastrukturelle Gebäudedienste mit mehr als
40.000 Marktbegleitern? Welche Perspektiven
bieten sich Berufseinsteigern?
In der Diskussionsrunde und bei der Ausbildungsbörse erfuhren die Schüler, dass die
bundesweit tätige Unternehmensgruppe
vielfältige Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bereithält.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage
betonte Friedrich P. Kötter, dass die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1.200 auf
16.700 Mitarbeiter (+7,7%) erhöht werden
konnte. Der Umsatz nahm 2014 auf 418 Millionen Euro (+9,1%) zu und erreichte ebenfalls
einen Höchststand.
Neben der Diskussion mit der Geschäfts-
führung standen Praxisstationen im Fokus.
Dabei warfen die Schüler einen Blick hinter die
Kulissen der rund um die Uhr besetzten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), lernten Näheres über die Ausbildung von Feuerwehrkräften
mit dem mobilen Brand­simulator KÖTTER Fire
Eagle kennen, konnten am Brandschutzmobil mit dem Feuerlöscher selbst kleinere­
Flammen­herde bekämpfen und erfuhren bei
der Präsentation an einem Geldtransporter
mehr über die wichtige Rolle der privaten
Dienstleister für den Geldkreislauf.
KÖTTER Security und German
Business Protection präsentierten
Lösungen auf der ASIS 2015
Wie sich Unternehmen erfolgreich schützen
können, präsentierten KÖTTER Security und
GBP Ende März in Frankfurt als PremiumPartner der „ASIS 2015“. Die ASIS Konferenz & Ausstellung, die zu den wichtigsten
internatio­nalen Veranstaltungen der Sicherheitsbranche zählt, fand zum mittlerweile
14. Mal statt. Rund 600 Experten aus dem Inund Ausland informierten sich vor Ort über
aktuelle Trends und Themen im Sicherheitssektor. Mit dem Messeverlauf zeigten sich die
Verantwortlichen des größten familiengeführten Sicherheitsdienstleisters in Deutschland zufrieden. „Wir konnten zahlreiche
neue Kontakte knüpfen bzw. bestehende
Geschäftsbeziehungen vertiefen und dabei
speziell unsere Lösungen für die Sicherheit
in internationalen Märkten verdeutlichen“,
sagt Wolfgang Herber, Prokurist von KÖTTER
Sicherheitssysteme.
Im Fokus der Präsentationen und des Meinungsaustauschs am Stand von KÖTTER
Security und GBP standen die ganzheitlichen
Sicherheitslösungen. Diese beginnen beim
umfassenden Objektschutz u. a. durch Revierwach-, Pforten- sowie Empfangsdienste und
reichen bis zur Begleitung von Unternehmen
beim Engagement in Risikoländern oder der
Vorbereitung von Mitarbeitern auf Einsätze
speziell in Krisengebieten (Expatriates). Im
Bereich der Sicherheitstechnik kommt der
internationalen Standortvernetzung besondere Bedeutung zu. So ermöglichen Alarmmanagementsysteme Unternehmen u. a.
einheitliche Abläufe und Standards bei der
elektronischen Zutrittskontrolle weltweit.
Zudem kann die Lieferantenkontrolle an ausländischen Niederlassungen z. B. nachts durch
die Zentrale in Deutschland gesteuert werden.
Mit dem von Sicherheitsdiensten und -tech-
nik über Geld- & Wertdienste bis zum Risikound Gesundheitsmanagement reichenden
Portfolio ist das Familienunternehmen damit
der einzige integrale Sicherheitsanbieter im
deutschsprachigen Raum.
Schutz kritischer Infrastrukturen: Dem „Blackout“ keine Chance
geben
„Deutschland ist eines der sichersten Länder­
weltweit. Das bezieht ausdrücklich die kriti­
schen Infrastrukturen ein“, sagt Dirk Bürhaus,
u. a. Geschäftsführer von KÖTTER Security,
München. „Gleichwohl sollte ihr Schutz
auch bei uns noch höhere Priorität erlangen. Beim Thema Prävention gibt es gerade
in der mittel­
ständischen Wirtschaft noch
Optimierungspotenziale.“ Dies gilt speziell für
die in weiten Teilen der Wirtschaft weiterhin unzureichenden Schutzmaßnahmen vor
Cybercrime sowie den gerade beim Mittelstand bestehenden Nachholbedarf in Sachen
Präven­tion und Risk Management.
Dies betont auch Hans-Helmut Janiesch,
Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates.
Bedrohungspotenziale gehen insbesondere
vom internationalen Terrorismus, von politisch motivierter Kriminalität sowie der Organisierten Kriminalität aus. Das Risiko liege
besonders in den Domino- oder Kaskadeneffekten. „Die Systeme sind eng vernetzt, so
dass ein zunächst lokaler Ausfall schnell überregional Maschinen, Kommunikationswege
etc. lahm legen kann“, erläutert Janiesch.
„Viele Unternehmen setzen noch zu sehr
auf Lücke“, unterstreicht Dirk Bürhaus. „Es
herrscht das risikoreiche Prinzip Hoffnung,
dass schon nichts passieren wird und sich
daher bei den Investitionen für die Sicherheit
sparen lasse. Dabei sind die Folgekosten im
Schadensfall um ein Vielfaches höher!“
Flankiert werden muss das Vorgehen
durch politische Maßnahmen wie die Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen für
sensible­Sicherheitssektoren (z. B. Öffentlicher
Personen­verkehr) oder die stärkere Berücksichtigung privater Dienstleister in der Sicherheitsarchitektur.
Kontakt:
Carsten Gronwald, Pressesprecher
KÖTTER GmbH & Co.
KG Verwaltungsdienstleistungen
Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen
Tel. +49 201 2788-126
Mail: [email protected]
Internet: koetter.de
NAMEN UND NACHRICHTEN
47
2 | 2015
„Berlins beste Sekretärin“
arbeitet bei Securitas
Jeannette Rahn ist vom Humboldt-Carré zur
„Besten Sekretärin Berlins“ gewählt worden.­
Die 48-jährige Berlinerin ist seit zwölf Jahren
bei Securitas und seit zwei Jahren als Assis­
tenz des Geschäftsführers Securitas Aviation
tätig. Sie überzeugte durch ihr gutes Organisationstalent und ihre Persönlichkeit.
Das Humboldt-Carré und Radio Paradiso
lobten anlässlich des vierten „Secretary’s Day
Berlin“ diesen Preis zum zweiten Mal aus und
erhielten insgesamt 34 Bewerbungen. Die
Auswahl erfolgte sowohl nach beruflichen als
auch menschlichen Kriterien.
Jeannette Rahn ist erste Ansprechpart­nerin
bei Securitas Aviation und kümmert sich als
Office Managerin um alle Belange, die im
Fachbereich für Luftsicherheit anfallen. Von
Terminorganisation über qualifizierte Auskünfte bis hin zu eigenverantwortlichen Aufgaben gibt es für sie tagtäglich ­Vielfältiges
zu meistern. „Man muss ausgeglichen sein
und gut organisieren können“, sagt die ausgezeichnete Sekretärin Jeannette Rahn dem
Tagesspiegel. “Ganz wichtig ist, dass man
­seinen Humor nie verliert.“
Ihr Chef Dirk Fischlein, Geschäftsführer
Securitas Aviation, erklärt: „Jeannette Rahn ist
für mich und unser Securitas-Team deutlich
mehr als eine Sekretärin – sie ist eine ausgezeichnete Assistentin der Geschäfts­führung!
Auf jeden Fall ist sie deutlich mehr als meine
‚Beste Sekretärin‘“. Er hatte die Bewerbung
ohne das Wissen seiner Assistentin einge­
reicht und die Jury damit überzeugt.
48
NAMEN UND NACHRICHTEN
Securitas startet Kontrollen am
Flughafen Köln/Bonn
mit insgesamt rund 25.000 spezialisierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Securitas hat erstmals eine Ausschreibung
für einen Teil der Personal- und Warenkontrollen gewonnen. Außerdem werden von dem
Unternehmen zusätzlich Bordkarten kontrolliert sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen
am Flughafen Köln/Bonn übernommen. Der
Auftrag läuft bis zum Frühjahr 2021. Künftig
werden mehr als 110 Mitarbeiter von Securitas
am Flughafen Köln/Bonn arbeiten – Tendenz
steigend. Bisher waren lediglich 17 Mitarbeiter
von Securitas an diesem Standort beschäftigt.
Entsprechend den Kundenanforderungen ist
ein Personal- und Technikkonzept erarbeitet
worden, das möglichst viele Beschäftigte der
bisherigen Dienstleister sowie unsere schon in
Köln/Bonn arbeitenden Securitas-Mitarbeiter
berücksichtigt. Das vergebene Los 1 hat ein
verändertes Volumen und stellt höhere Quali­
tätsanforderungen als zuvor. „Das war eine
komplexe Situation mit vielen Beteiligten“,
berichtet Ilona Martinov, Geschäftsführerin
Aviation der Region Süd. „Qualität und Quali­
fikation waren unsere obersten Maßstäbe“,
sagte Martinov. „Wir haben zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, wir haben geschult und
wir haben – wie vom Auftraggeber gewünscht
– ein ausgewogenes Verhältnis von Männern
und Frauen in unserem Team für den Flug­
hafen Köln/Bonn geschaffen“, fügte sie hinzu.
Im Einstellungsverfahren konnte der Bedarf
an Sicherheitsmitarbeitern zügig gedeckt
werden, etwas länger brauchte die Suche
­
nach qualifizierten Luftsicherheitskontrollkräften. „Inzwischen sind wir gut aufgestellt,
gut vorbereitet und startklar“, hieß es aus dem
Securitas-Team am Flughafen.
„Qualität ist uns besonders wichtig – bei
unseren Mitarbeitern und unseren ganzheitlichen Lösungen. Einen neuen Auftrag wie
diesen zu erhalten, werten wir als Vertrauens­
beweis in unsere bundesweiten Sicherheits­
dienstleistungen“, sagte Dirk Fischlein,
Geschäftsführer des Segments Aviation in
Deutschland. Als einer der personalstärksten
Dienstleister für die Luftsicherheit im Bundes­
verband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist
Securitas Aviation mit rund 3.000 Experten in
Deutschland aktiv. Securitas Aviation bietet­
integrierte Lösungskonzepte, investiert in
Sicherheitstechnik und verfügt über Sprengstoffspürhunde, die vom Luftfahrtbundesamt
zertifiziert sind. Securitas Aviation ist internationaler Spezialist für die Luftsicherheit:
in 25 Ländern, auf mehr als 200 Flughäfen,
Buhl vorzeitig als CEO verlängert
Der Aufsichtsrat der Securitas Holding
GmbH hat den langjährigen CEO Manfred
Buhl erneut in seiner Funktion als Vorsitz­
ender der Geschäftsführung bis Ende des
Jahres 2018 bestätigt.
„Schon zu Jahresbeginn ist der Wunsch
nach einer vorzeitigen Verlängerung der
Zusammenarbeit an mich herangetragen worden – und ich habe gerne zugestimmt“, sagte
CEO Manfred Buhl. „Ich bedanke mich für das
Vertrauen. Wir blicken auf zwei erfolgreiche
Jahre zurück, in denen wir unsere ­Expertise
als Lösungsanbieter ausbauen konnten. Das
durch den Aufsichtsrat ausgesprochene
Vertrauen bestätigt die gute Arbeit unseres
Management-Teams und unsere Strategie“,
fügte Buhl hinzu.
Securitas Deutschland war schon im Jahr
2003 für das Produkt der Integrierten Sicherheitslösungen von der Schwedischen Handelskammer ausgezeichnet worden, deren
Kennzeichen die Integration technischer
Elemente in Produkte und Dienstleistungen
der Securitas­sind. Securitas verfügt über
technische Expertise und erstellt als Partner­
Sicherheitskonzepte für Kunden aus verschiedenen Branchen. Laut der jüngsten
Lünendonk-Studie ist Securitas mit 19.000
Mitarbeitern Marktführer in Deutschland,
Muttergesellschaft ist die börsennotierte
Securitas AB in Stockholm.
„Durch die technischen Entwicklungen und
das verstärkte Sicherheitsbedürfnis sowie die
konsequente Investition in Know-How, technische Anlagen und Aus- und Fortbildung
haben wir unsere ganzheitlichen Konzepte
weiter ausbauen können.“ erläutert Manfred
Buhl. „Hier sind wir gut aufgestellt. Unser
Engagement werden wir in diesem Sinne
­weiter verstärken.“
Manfred Buhl (Jahrgang 1952) ist seit
2002 Vorsitzender der Geschäftsführung der
2 | 2015
Securitas Deutschland. Er engagiert sich als
Vizepräsident im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und vertritt deutsche
Interessen in der Europäischen Vereinigung
der Sicherheitsdienste CoESS. In diesem
Mai wurde er auch als Vorstandsmitglied
der Schwedischen Handelskammer in der
Bundes­republik Deutschland bestätigt.
Kontakt:
Bernd Weiler,
Unternehmenskommunikation
Securitas Holding GmbH
Potsdamer Straße 88, 10785 Berlin
Tel. +49 30 501000 615
Mail: [email protected]
Internet: www.securitas.de
Dienstleistungsspezialist WISAG:
50 Jahre – und kein bisschen alt
Eimer, Schrubber, 50 Deutsche Mark und
eine geschenkte Schreibmaschine: Mit dieser­
Geschäftsausstattung legte Claus Wisser
am 15. März 1965 den Grundstein für einen
der führenden Dienstleistungsanbieter in
Deutschland – die WISAG. Heute beschäftigt
das Unternehmen rund 50.000 Mitarbeiter­
und das Serviceangebot beschränkt sich
längst nicht mehr auf die Reinigung von
Büroge­bäuden. Es umfasst vielfältige Dienstleistungen für Gewerbe-, Infrastrukturund Wohnimmobilien, die Industrie sowie
Flug­
häfen und Fluggesellschaften. Neben
Deutschland ist die WISAG auch in Österreich,
der Schweiz, Luxemburg und Polen aktiv.
Anfang der Siebzigerjahre: eines der ersten
beschrifteten Firmenfahrzeuge der WISAG
inklusive der damaligen Führungsmannschaft
mit Claus Wisser in der Mitte.
Zur Finanzierung seines Studiums griff Claus
Wisser vor 50 Jahren zum Schrubber. Seine
Idee: Wenn er abends oder früh morgens Büros
reinigen würde, bliebe ihm tagsüber Zeit für
sein BWL-Studium. Zunächst hatte der Jungunternehmer nur einen Reinigungsauftrag,
doch mit Einfallsreichtum und Hartnäckig­keit
akquirierte er weitere: Nach nur einem Jahr
hatte er 20 Angestellte, die im ganzen RheinMain-Gebiet Kunden betreuten. Sein Studium
hatte Claus Wisser inzwischen aufgegeben und
widmete sich stattdessen dem Meisterbrief im
Gebäudereinigerhandwerk.
Vom 1-Mann-Unternehmen zum
Familienunternehmen aus
Überzeugung
Bis heute ist die WISAG ein mittelständisch
geprägtes und werteorientiertes Familienunternehmen. Michael C. Wisser, der Sohn
des Firmengründers, stieg 2001 ins elterliche Unternehmen ein und wurde 2007 zum
Vorstand berufen. Claus Wisser begleitet die
WISAG heute als Vorsitzender des Aufsichtsrats und steht dem Unternehmen beratend
zur Seite.
Multidienstleister
Der Geschäftsmann blieb auf Erfolgskurs.
Eine Idee, die er aus den USA mitgebracht
hatte, übertrug er in den 70er-Jahren visionär nach Deutschland: gebündelte Dienstleistungen rund um das Gebäude aus einer
Hand – heute bekannt als Facility Management. Dazu baute Claus Wisser nach und
nach das Portfolio seiner Firmen aus. 1990
boten sie alle infrastrukturellen und technischen Dienstleistungen, die für den Betrieb
einer Immobilie nötig sind, an, zum Beispiel
Gebäudereinigung, Bewachung und Sicherheit, Haus- und Betriebstechnik, Garten- und
Landschaftspflege oder Catering.
Zur Stärkung des Dienstleistungsangebotes
im technischen Facility Management und im
Industriebereich erfolgten ab 2004 verschiedene Zukäufe von Unternehmen wie die der
ThyssenKrupp HiServ, der ABB Gebäudetechnik oder der ThyssenKrupp Industrieservice,
die erfolgreich in die WISAG integriert wurden.
Bereits seit 1982 war Claus Wisser mit der
Innenreinigung von Flugzeugen betraut. Mit
dem Kauf des Airportdienstleisters GlobeGround Berlin legte die WISAG 2008 dann den
Grundstein für die Erschließung eines neuen
Tätigkeitsfeldes: der Bodenverkehrsdienstleis­
tungen. Unter diesem Begriff werden Abfertigungsarbeiten auf dem Vorfeld, wie beispielsweise das Be- und Entladen von Flugzeugen,
der Push-back – das Schleppen der Flugzeuge
– oder das Enteisen, zusammengefasst.
Der Ausbau der Kompetenzen und die
damit verbundene Erschließung neuer Märkte
machten­Veränderungen nötig. Um für Kunden­
und Interessenten übersichtlicher zu sein und
besser auf branchentypische Kundenanforderungen eingehen zu können, passte das
Unternehmen 2010 seine Struktur an. Seitdem
bündeln die gleichgestellten Geschäftsbereiche
WISAG Aviation Service, WISAG Facility Service­
und WISAG Industrie Service die Dienst­
leistungen für die Marktsektoren Gewerbe-,
Infrastruktur- und Wohnimmobilien, Industrie
sowie Flughäfen und Fluggesellschaften.
Michael C. Wisser und Claus Wisser.
„Für die Zukunft ist die WISAG gut aufgestellt“, sagt Michael C. Wisser. „Die Geschäftsbereiche Facility Service und Industrie Service
gehören jeweils zu den führenden Dienst­
leistern ihrer Branchen. Mit ihren Leistungsportfolios sind beide Unternehmen auf die
Herausforderungen in ihren Märkten gut
vorbereitet, verfolgen aber unterschiedliche
Strategien, um nachhaltig erfolgreich zu sein.
Mit der WISAG Facility Service wollen wir
künftig vor allem in der Fläche wachsen, also
außerhalb der Ballungsgebiete, und mit mittelständischen Kunden Die WISAG Industrie
Service treibt den branchenübergreifenden
Ausbau intelligenter Instandhaltungs- und
Logistiklösungen voran. Außerdem stehen die
Weiterentwicklung anspruchsvoller Projekte,
zum Beispiel im Bereich energieeffiziente
Automatisierungs- und Elektrotechnik, oder
die Planung und Realisierung von Reinräumen
im Fokus. Die WISAG Aviation Service hingegen wird den Ausbau ihrer Aktivitäten an den
Flughäfen Köln, Hamburg und Berlin vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir bei der
Ausschreibung weiterer Bodenabfertigungslizenzen in Deutschland – und künftig auch
im Ausland – kräftig mitmischen.“ Gute Aussichten also – auch für die nächsten 50 Jahre.
Kontakt:
Heidi Frühe, WISAG
Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt
Tel. +49 69 5050 44-260
Mail: [email protected]
Internet: www.wisag.de
NAMEN UND NACHRICHTEN
49
2 | 2015
Termine
BERLIN
14. September 2015
Gemeinsame Ausbildungs­
tagung von BDA und BDSW
3./4. November 2015
WirtschaftsWoche
Zahlungsgipfel und
Fachtagung Bargeldlogistik
10. November 2015
Ordentliche Jahresmitglieder­
versammlung der BDGW
POTSDAM
Februar 2016
8. Luftsicherheitstage
ESSEN
27. - 30. September 2016
security essen 2016
LEIPZIG
28./29. September 2015
ALVARA
Innovationstage
FRANKFURT
23./24. September 2015
Techniktagung
MÜNCHEN
6. Juli 2015
Gemeinsamer Bayerischer
Sicherheitstag von BDSW
und BVSW
50
TERMINE
DRESDEN
12. Mai 2016
Ordentliche
Jahresmitglieder­
versammlung
des BDSW
2 | 2015
Dienstleistungen unserer Mitglieder
ALARMEMPFANGSSTELLE
EN 50518
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
FSO GmbH, Am Patentbusch 6A, 26125 Oldenburg, Telefon +49 441 68066,
Fax +49 441 93 90 01-939, E-Mail: [email protected]
ALARMVERFOLGUNG
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20,
33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80,
Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de
E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10,
54290 Trier, Telefon +49 651 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20,
E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12,
66280 Sulzbach,Telefon +49 68 97 49 99, Fax 55 228,
E-Mail: [email protected]
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
ALTENNOTRUF
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
ARBEITSSICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
AUFZUGSNOTRUF
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20,
33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80,
Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0,
Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen,
Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
AUSBILDUNG
Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule GmbH
& Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach, Telefon +49 681 49 00, Fax 55 228,
E-Mail: [email protected]
BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH, Lilienthalstr. 2,
85570 Markt Schwaben, Telefon (0 81 21) 4750-0, Fax 4750-299,
E-Mail: [email protected], Internet: www.bwg-akademie.de
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
BDSW-MODULKONZEPT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
FACHKRAFT FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
GEPRÜFTE SCHUTZ- UND
SICHERHEITSKRAFT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
INTERVENTIONSKRAFT VDS
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
LEITENDE NSL-FACHKRAFT VDS
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
JUSTIZVOLLZUG
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
KRISENMANAGEMENT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
KRISENKOMMUNIKATION
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
MARITIME SICHERHEIT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
MEISTER FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
SICHERHEIT VON A–Z
51
2 | 2015
SERVICEKRAFT FÜR
SCHUTZ UND SICHERHEIT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
SICHERHEITSKONZEPTE
EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest,
Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15,
65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69,
E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com
VORBEREITUNG AUF SACHKUNDEPRÜFUNG NACH & 34a GewO
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
BRANDSCHUTZDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
BUNDESWEHR
WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH,
Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34,
Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
DATENSICHERHEIT
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
DETEKTEI
Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!
52
SICHERHEIT VON A–Z
DISKOTHEKEN-SCHUTZ
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
EINLASSKONTROLLEN
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
EMPFANGSDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
GELD- UND WERTDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
GELDBEARBEITUNG
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40,
47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
EMPFANGSKONTROLLE
Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!
FACHKRAFT FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str., 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
FACILITYMANAGEMENT
KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
GEFAHRENMELDUNG
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
HAUSMEISTERDIENSTE
KÖTTER Cleaning, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
HERSTELLER GELD- UND WERTTRANSPORTFAHRZEUGE
Apprich Secur GmbH, Gottlieb Daimler Str. 5, 14974 Ludwigsfelde,
Telefon +49 33 78 80 54 0, E-Mail: [email protected],
Internet: www.apprich-secur.de, Ansprechpartner: Roberto Pareras
Hartmann Spezialkarosserien GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 36304 Alsfeld,
Telefon +49 66 31 96 96-0, Fax 96 96-96,
Internet: www.hartmann-alsfeld.de, Ansprechpartner: Erhard Funke
STOOF International GmbH, Fahrzeugbau & Sicherheitstechnik,
Wurzelweg 4, 14822 Borkheide, Telefon +49 33845 90 300, Fax 90 399,
E-Mail: [email protected], Internet: www.stoof-international.de
HUNDEAUSBILDUNG/
SPRENGSTOFFSPÜRHUNDE
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
JUSTIZDIENSTE
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
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KASSIERTÄTIGKEITEN
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906
Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
KONFERENZDIENSTE
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
KURIERDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5,
47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
LUFTFAHRTSICHERHEITSDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG,
Hannoversche Str. 91 – 95, 49084 Osnabrück
EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest,
Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
MESSEDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906
Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
MUSEUMSDIENSTE
fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH,
Zeppelinstr. 48a I Bauteil C, 14471 Potsdam, E-Mail: [email protected]
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10,
54290 Trier, Telefon +49 6 51 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20,
E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
PARKHAUSSERVICE
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
PARKPLATZEINWEISUNG
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
NOTRUF-SERVICELEITSTELLE
PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
MARITIME SICHERHEIT
Plural security GmbH, Telefon +49 511 709000, Internet: www.plural.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5,
47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15,
65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69,
E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg,
Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
Rheinland Kultur GmbH, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim,
Telefon +49 2234 99 21 263, Fax +49 221 8284 1971
E-Mail: [email protected], Internet: www.rheinlandkultur.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH,
Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34,
Internet: www.wisag.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
OBJEKTSCHUTZ
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
PERSONENSCHUTZ
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
PFÖRTNERDIENSTE
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg,
Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92,
40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374,
Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
SICHERHEIT VON A–Z
53
2 | 2015
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
REVIERKONTROLLE
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
SICHERHEITSDIENSTE IM ÖPV
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
DB Sicherheit GmbH, Köthener Str. 4, 10963 Berlin,
Telefon +49 30 297-69812, Fax 297-69819,
E-Mail: [email protected], Internet: www.DB.de/dbsicherheit
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
SERVICEKRAFT FÜR
SCHUTZ UND SICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
SERVICETELEFON
SICHERUNGSPOSTEN
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
TECHNISCHE MELDUNGEN
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
SICHERHEITS-ANALYSE/
BERATUNG
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest,
Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
54
SICHERHEITSDIENSTE
IM EINZELHANDEL
SICHERHEIT VON A–Z
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ÜBERWACHUNG IM RUHENDEN
VERKEHR
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
WERKFEUERWEHR
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg,
Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WERKSCHUTZ
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
ZERTIFIZIERT NACH
DIN EN 9001 FF.
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
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Herausgeber:
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Dr. Harald Olschok (Chefredakteur)
Andreas Paulick (Redaktion Wirtschaft)
Martin Hildebrandt (Redaktion Politik)
Cornelia Okpara (Redaktion Arbeit und Soziales)
Andrea Faulstich-Goebel (Redaktion Recht)
Silke Wollmann (Pressesprecherin)
Tanja Staubach / Nicole Ernst (Redaktionsassistenz)
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Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen
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zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden
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67. Jahrgang 2015
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1 | 2014
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IMPRESSUM
55
2 | 2015
Regulierung und Zertifizierung
Von Dr. Harald Olschok
DER DEUTSCHE BUNDESTAG hat sich zum
ersten Mal seit vielen Jahren am 26. Februar
wieder einmal intensiv mit den privaten
Sicherheitsdiensten beschäftigt. Grund
war der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17. Dezember 2014, private­
Sicherheitsfirmen umfassend zu regulieren
und zu zertifizieren (Bundestags-Druck­
sache 18/3555). In diesem Antrag haben die
GRÜNEN­viele Argumente und Vorschläge des
BDSW aufgegriffen. So z. B. diese Aussage,
dass „Deutschland zu den Schlusslichtern
in Europa gehört, was die Zugangsvoraussetzungen von privaten Sicherheitsfirmen
angeht“. Anknüpfend an die Vorschläge einer
Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz,
fordern die GRÜNEN die Bundesregierung
auf zu prüfen, ob die Tätigkeiten privater
Sicherheitsfirmen besser mit einem sektor­
spezifischen Gesetz für private Sicherheitsunternehmen oder einer Änderung der
Gewerbeordnung zu erreichen ist. Die bereits
erwähnte Debatte am 26. Februar brachte
leider kein neues Ergebnis. Die Antragsteller
fordern die Überweisung dieses Antrages
an den Innenausschuss des Bundestags,
konnten­sich damit aber nicht gegen die
Regierungsmehrheit der GroKo durchsetzen.
Diese wollen­es wie in den vergangenen Jahrzehnten dabei belassen, dass der Wirtschaftsausschuss dafür zuständig bleibt. Es ist deshalb leider davon auszugehen, dass es auch
in dieser Legislaturperiode zu keiner umfassenden Regulierung der privaten Sicherheitsdienste kommen wird. Eine Modifizierung
der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung reicht aber nicht aus. Der „große
Wurf“ kann nur dann gelingen, wenn die
Zuständigkeit an die Innenbehörden geht.
56
DAS LETZTE
Präsident Gregor Lehnert hat dies zuletzt
auf den 5th European Summit, den wir
gemeinsam mit der CoESS am 23. April in
Berlin durch­geführt haben, zum wiederholten Male deutlich gemacht. Im Mittelpunkt­
dieses Summit stand die „neue Sicherheits­
firma“. Die Veränderung in der Sicherheits­
technik, die Herausforderungen des demo­
gra­phischen Wandels und nicht zuletzt die
Wünsche unserer Kunden erfordern­eine
nachhaltige­Weiterentwicklung bei den
Sicherheitsdiensten.­Dazu gehörten aber auch
die geeigneten rechtlichen Grundlagen.­Wir
sind neben Österreich das einzige Land in der
EU, in dem die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe im Wirtschafts­
ministerium
angesiedelt ist. Die Akzeptanz unserer
Branche­in Politik, in den Medien und in der
Bevölkerung wird nur dann zunehmen, wenn
unsere Regulierungsvorschläge aufgegriffen
werden. Wir nehmen als Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverband eine Sonderrolle in der
bundesdeutschen Verbandslandschaft ein.
Während sich die meisten Unternehmen und
Verbände für eine massive Deregulierung aussprechen, fordern wir das Gegenteil. Wir sind
für einen staatlichen überprüften und kontrollierten Mindestlohn - allerdings unter dem
Dach des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Nur
die Tarifpartner verfügen über einen umfassenden Einblick in die jeweiligen Markt­
gegebenheiten und können in ihrem eigenen
Verantwortungsbereich den marktgerechten
Lohn vereinbaren, der den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt.
Im vergangenen Jahr sind rund 200.000
Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in
diesem Jahr rund 450.000 Flüchtlinge nach
DR. HARALD OLSCHOK ist Haupt­
geschäftsführer des BDSW Bundes­
verband der Sicherheitswirtschaft.
Deutschland kommen. Ohne den Einsatz von
qualifizierten privaten Sicherheitsdienstleistungen gibt es für diese keinen ausreichenden Schutz. Bereits heute werden nach
unseren Schätzungen mindestens 2.500 private Sicherheitsdienste in zahlreichen Unterkünften Tag und Nacht eingesetzt und nehmen dort die unterschiedlichsten Auf­gaben
wahr. Bund, Länder und Kommunen sind für
den Schutz von Flüchtlingen verantwortlich.
Diese Aufgabe kann nicht den Betreuern der
Liegenschaften übertragen werden. Die ausgeschriebenen Aufgaben sind klar zu defi­
nieren. Zur Betreuung der Asyl­bewerber muss
zuverlässiges, qualifiziertes und geeignetes
Personal eingesetzt werden. Diese Tätigkeit kann nicht zum Mindestlohn vergeben
werden. Unsere Forderungen ­werden leider
nur sehr zögerlich in der Praxis umgesetzt,
wie eine Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen ergeben hat. Wir befürchten,
dass auch in diesem Jahr S­kandale wie im
nordrhein-westfälischen Burbach nicht auszuschließen sind. Der Staat kann sich nicht
aus seiner Verantwortung entziehen. Dies gilt
auch für die Regulierung unserer Branche!
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Dr. Harald Olschok
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Die Deutsche Telekom hat den Vollzug der kompletten IP-Migration bis 2018 angekündigt. Wie sie dabei
verfahren wird, erfahren Sie aus erster Hand. Welche Angebote an Sicherheitsdienstleister gemacht
werden, was die Errichter und die Leitstellen bei der Umstellung zu sicherer IP-Übertragung beachten
müssen, wird das Hauptthema der diesjährigen Techniktagung.
IP und Internet sind aber auch Einfallstore für gefährliche Angriffe auf die IT der Leitstelle. Wie kann der
Leitstellenbetreiber seine Systeme sicher gestalten und betreiben? Dazu wird uns das IT-SicherheitsTeam von Fraunhofer IOSB interessante Hinweise geben.
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