Zur Zivilverteidigung im Bezirk Suhl und ihrem Ende - AGGI

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Zur Zivilverteidigung im Bezirk Suhl und ihrem Ende - AGGI
Gotthard Illing, Suhl
Zur Zivilverteidigung im Bezirk Suhl und ihrem Ende
Seit der Wende in der DDR und der deutschen Vereinigung ist ein Jahrzehnt vergangen. Zu
jener Zeit war ich im Stab der Zivilverteidigung (ZV) des Bezirkes Suhl in verantwortlicher
Position tätig. Nachfolgend möchte ich einige Gedanken über und praktische Erfahrungen
aus der damaligen Zeit äußern.
Im Herbst des Jahres 1989 griffen gesellschaftliche Unruhe und Reformbestrebungen in
zunehmendem Maße auch auf die südthüringische Region der DDR über. Vorbote einer
Wende der politischen Verhältnisse war die rapide ansteigende Zahl der Ausreiseanträge.
Tausende zogen mit brennenden Kerzen in den Händen durch die Straßen, bildeten
Lichterketten und belagerten die Gebäude der SED und der Staatsorgane. Im Bezirk Suhl
und in den Kreisen wurden Dienststellen der Staatssicherheit gestürmt und besetzt. In den
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Vorsitzende durch einen der CDU angehörenden Regierungsbevollmächtigten ersetzt
wurde.
Für die in den Gebäuden der örtlichen Räte untergebrachten ZV-Stäbe machten sich einige
Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Erste Aufgabe war, die im Stab befindlichen
Handfeuerwaffen und die Sprengmittel für Gefahrenfälle nicht in Falsche Hände fallen zu
lassen. Sie wurden restlos in die Waffenkammer des Wehrbezirkskommandos überführt.
Eine weitere Aufgabe bestand darin, die im Stab gelagerten vertraulichen Unterlagen,
Dienstvorschriften und andere Dokumente zu sichten, auszusondern, an ihre Herausgeber
zurückzuführen oder ihre nun überflüssig gewordenen Geheimhaltungsgrade aufzuheben.
Das alles erfolgte verantwortungsbewußt und straff organisiert. Der Dienst wurde nur noch
in Zivil durchgeführt –der entsprechende Befehl der Hauptverwaltung Zivilverteidigung war
sicherlich in diesen unruhigen, emotionsgeladenen Monaten eine berechtigte
Vorsichtsmaßnahme.
Bürgerrechtler, die überall gegen Machtmißbrauch und Privilegien auftraten griffen auch die
ZV mit oftmals ungerechtfertigten Unterstellungen an. So wurde uns vorgeworfen, zu
großzügig mit Personal und Technik ausgestattet zu sein oder daß die ehrenamtlichen
Kommandeure der Formationen ein erhebliches Entgelt erhalten würden (tatsächlich 100 bis
500 Mark jährlich für ihre in der Freizeit geleistete Ausbildungstätgkeit). Die ZVAngehörigen,
zu Recht stolz darauf, stets selbstlos für das Wohl des Volkes gehandelt zu haben,
reagierten teils gelassen, teils empört. Nach einiger Zeit verstummten die Verleumdungen
von selbst.
Zu den Aufgaben der ZV gehörte ursprünglich auch der Schutz vor den Wirkungen von
chemischen und Kernwaffen. Etwa seit Anfang der 80er Jahre verbreitete sich aber die
Erkenntnis, daß es in einem mit Kernwaffen und anderen modernen Waffenarten geführten
Krieg für niemand und nirgends einen zuverlässigen Schutz geben würde.
Deshalb erfolgte bereits ab 1984 eine Hinwendung der ZV zum Katastrophenschutz. In den
Wendetagen wurde jedoch von manchem Bürgerrechtler nicht akzeptiert, daß damit nicht
zugleich eine sofortige und vollständige Abkehr von jeglichem bisher praktizierten Schutz
vor chemischen und Kernwaffen verbunden sein konnte.
Im Übrigen ist es völlig haltlos, die Tätigkeit der ZV für die Verteidigung als verwerflich
darzustellen –handelte sie doch wie in allen Staaten im Rahmen der Landesverteidigung
üblich nach völkerrechtlichen Bestimmungen (1) als zivile Hilfsorganisation. Ob es um den
Einsatz bei Waffenwirkungen in einem Krieg oder bei Auswirkungen von technischen und
Naturkatastrophen geht, immer hatte die ZV die Bevölkerung zu schützen, humane Hilfe
gegenüber Mensch und Tier zu leisten.
Die Ausbildung der Stäbe und Kräftegruppen der ZV für Handlungen im Krieg und im
Katastrophenschutz hatte allerdings analoge Inhalte. Schäden infolge von Kriegshandlungen
und infolge von Katastrophen sind in der Regel ähnlich strukturiert und erfordern demzufolge
vergleichbare Schutz- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Auch im Katastrophenschutz ist
also die Schutzausbildung für den Fall des Ausritts von Strahlen oder chemischen
Substanzen unverzichtbar. Da es in vielen Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft usw. eine
immer größer werdende Anzahl von auf Strahlenbasis arbeitenden Geräten gibt, ist die
Gefahr von Strahlenunfällen täglich vorhanden und immer mehr gegeben.
Die ZV im Bezirk Suhl hat z.B. schon vor der Wende die Sicherheit der im Kaliwerk Merkers
arbeitenden Ammoniakfabrik einschließlich des gefahrlosen Transports ihrer Erzeugnisse
geübt und streng kontrolliert.
Auch die geschützte Unterbringung der Bevölkerung beschäftigte die ZV noch weit in das
Jahr 1990 hinein. Dazu waren von uns alle erdenklichen Möglichkeiten vorzubereiten, wie
Bergwerke und andere unterirdische Anlagen, Keller, Stollen der verschiedensten Art –
sogar die in vielen Dörfern existierenden Bierkeller. Schutzräume in Wohnneubauten
wurden in den letzten Jahren der DDR aus Sparsamkeitsgründen nur noch selten eingerichtet.
Speziell für die ZV angelegte Bunker gab es im Bezirk Suhl nur einige wenige, die vorwiegend für Beobachtungszwecke (Luft- und Territoriumsübewachung) bestimmt waren.
Jedoch wandten sich Bürgerrechtler, die von einem Bunker Kenntnis erhalten hatten, fast
immer zuerst an den Stab der ZV.
Das geschah beispielsweise auch im Falle des Bunkers bei Allzunah. Diese große Anlage
war von der Staatssicherheit erbaut worden. Wir waren davon nicht unterrichtet. Neben
einem tiefen Bunker mit getarntem Eingang und mehreren Arbeits- und Wohnräumen für
eine größere Besatzung, der auch über autonome Stromversorgungs- und Frischluftsysteme
verfügte, gab es überirdisch Garagen, Lagergebäude und sogar Wohnhäuser für das
Bedienungspersonal. Die Kosten für den Unterhalt der Anlage betrugen schon 1989
monatlich 20.000 Mark. Als wir im Winter 1989/90 klären sollten, wie der Bunker einer
sinnvollen Verwendung zugeführt werden könnte, lehnten wir angesichts der immensen
Kosten eine Übernahme in die Verantwortung der ZV ab. Heute gibt es dort wegen
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Ein anderer Fall: Im Feinmeßgerätewerk Suhl gab es einen in den Berghang getriebenen
Stollen. Da sich auf dem Berg die Bezirksverwaltung der Staatssicherheit befand, bericht
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war Unsinn. Der zum Stab der ZV gehörige Bauingenieur, ein sachkundiger Fachmann,
konnte die Tatsachen richtigstellen. Den Stollen gab es bereits während des Zweiten
Weltkrieges im früher hier existierenden Krieghoff- Werk. Er diente als Luftschutzkeller für
Personal und Ausrüstung. Gleich nach 1945 war er teilweise zugeschüttet worden. Mit der
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Bernsteinzimmer vermuteten, platzten bald die Illusionen.
Für den Katastrophenschutz im Bezirk Suhl waren hauptsächlich Naturereignisse wie
Hochwasser an Werra, Schleuse und Ulster, Starkschneefälle, orkanartige Stürme und
Waldbruch typisch. Zwischen 1980 und 1990 leistete die ZV im Bezirk Suhl mindestens 18
Einsätze zu Winterereignissen, Hochwasserlagen, Starkniederschlägen und zur Schadensbeseitigung nach orkanartigen Stürmen. Die freiwilligen Helfer erbrachten dabei
hunderttausende Einsatzstunden, oft in ihrer Freizeit. Der Stab des Bezirkes arbeitete
zusammengerechnet fast ein ganzes Jahr im Diensthabenden System zur Führung dieser
Einsätze.
Andere Schadensfälle kamen noch hinzu: Waldbrände, Salmonellen in einer Gemeinschafts
küche, ein im Wasserschutzgebiet umgestürzter und teilweise ausgelaufener Treibstoffwagen, die Verunreinigung des Flüßchens Itz durch Gülle, gebietsweise aufgetretene
Pflanzenkrankheiten u.a. Solche Dinge kamen aber in weitaus geringerem Maße vor als
Naturereignisse. Im Zusammenhang mit diesen Dingen hatte sich die ZV auch mit Fragen
des Umweltschutzes zu befassen.
Nachdem 1981/82 zwei verheerende Hochwasser der Werra Schäden in Höhe von 88
Millionen Mark angerichtet hatten, wurde für Südthüringen ein umfangreiches Hochwasserschutzprogramm verwirklicht. Der Bau der Talsperre Ratscher, der Flutmulde im Stadtgebiet von Meiningen und des Rückhaltebeckens Grimmelshausen, die Erhöhung des
Durchflußvermögens durch Gewässerausbau, die Befestigung der Uferbereiche und der
Bau neuer Brücken waren nur einige Maßnahmen dieses Programms. Damit wurde die
Gefährdung der Menschen, der wirtschaftlichen und kulturellen Werte deutlich vermindert.
Das fand sowohl bei den beteiligten ZV-Angehörigen als auch bei der Bevölkerung große
Zustimmung.
Manchmal mußten Einsätze und Ausbildungsmaßnahmen auch dazu genutzt werden, rasch
und billig Aufgaben zu lösen, die durch Führungsschwächen oder wegen anderer Prioritäten
liegengeblieben waren bzw. deren baldige Erledigung durch Beschwerden der Bevölkerung
gefordert wurde.
Schon seit einigen Jahren hatte sich der Stab der Zivilverteidigung mit Problemen des
vorbeugenden Katastrophenschutzes beschäftigt. In enger Zusammenarbeit mit der
Technischen Hochschule (jetzt Technische Universität) Ilmenau wurden neben den
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Gefährdungsanalyse für den gesamten Bezirk erarbeitet. Den Ratsvorsitzenden des Bezirks
und der Kreise wurden damit auf wissenschaftlicher Grundlage Mittel in die Hand gegeben,
um sachkundige Führungsentscheidungen zu treffen, technischen und Naturkatastrophen
vorzubeugen bzw. dabei entstehende Schäden beträchtlich zu verringern. Wegen der auch
damals knappen finanziellen und materiellen Mittel konnten allerdings die Konsequenzen
aus den gewonnenen Erkenntnissen nur schleppend umgesetzt werden.
Aus dieser Gefährdungsanalyse ging damals auch hervor daß es im Raum Bad Salzungen
durch den Kaliabbau einen Bereich nicht unbeträchtlicher tektonischer Gefährdung gab. Der
verheerende Gebirgsschlag vom 13. März 1989, vergleichbar einem Erdbeben der Stärke
5,6 erinnerte in fataler Weise an die vorliegenden Einschätzungen. Im Epizentrum wurden
die Gebäude der Gemeinde Völkertshausen zu Dreiviertel zerstört oder beschädigt, Häuser
und Straßendecken gerissen, Dächer beschädigt, Schornsteine verschoben oder
abgestürzt. Der Glockenturm der Kirche war einsturzbedroht. Zum Glück gab es keine
nennenswerten Personenschäden, wenn man von einem gebrochenen Arm absieht.
Bald wurde deutlich, daß die Schäden an der Bausubstanz nicht durch bloße Instandsetzung zu beheben waren. Viele private und kommunale Häuser mußten abgerissen und
neu aufgebaut werden. Das war durch die ehrenamtlichen Kräfte der ZV nicht zu bewältigen.
Darum wurde eine größere Anzahl von Bausoldaten eingesetzt und alles erforderliche
Baumaterial zentral bereitgestellt. Den ganzen Prozeß der Schadensbeseitigung und des
Neuaufbaus leitete eine Regierungskommission, führungsmäßig sichergestellt von den ZVStäben des Bezirks und des Kreises.
Von Anfang an gab es über die Ursachen allerlei Erklärungen und gegenseitige
Beschuldigungen zwischen Ost und West. Die DDR-Seite beschuldigte den hessischen
Kalibetrieb Philippsthal, unberechtigt Kalilauge im Grenzgebiet verpreßt zu haben. Dagegen
wußte man jenseits der Grenze, daß im Kalibetrieb Merkers Raubabbau betrieben würde
und die Ursache des Gebirgsschlags der Zusammenbruch von 3000 Stützpfeilern eines Grubenfeldes gewesen sei. Die letztere war denn auch nach der Wende die
vorherrschende, genaugenommen einzig gültige Erklärung.
Im Unterschied zu anderen Bundesländern (z.B. Brandenburg) brachten diejenigen, die aber
1990 Verantwortung für die Region übernahmen, der ihnen angebotenen aktuellen
Gefährdungsanalyse wenig Interesse entgegen –vielleicht wegen mangelnder Kompetenz,
aus Ignoranz oder Mißtrauen gegenüber allem zu DDR-Zeiten Geschaffenen.
Nach der Vereinigung wurden bekanntlich die Thüringer Kalibetriebe an den hessischen
Kali-und-Salz-Konzern verschleudert, der sich dadurch sanierte, danach die meisten
Betriebe seines einstigen Konkurrenten schloß, gleichzeitig aber das Recht erhielt, grenzüberschreitend in Thüringen abzubauen. Im November 1996 sowie im Januar und Juli 1997
gab es wiederholt Meldungen über Erschütterungen in der dortigen Kaliregion, die die
Einwohner der Gemeinden zwischen Sünna und Deicheroda in erhebliche Unruhe
versetzten. (2) Nun trägt dafür aber eindeutig die Firma Kali und Salz die Verantwortung.
Mit der weiteren Reduzierung der Schutzkonzeption auf Natur- und technische Katastrophen
hing die 1990 erfolgte Umbenennung derZi
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jedoch die Vorbereitung auf die Einheit Deutschlands. In den ersten Monaten des Jahres
1990 wurde die Einheit von beiden seiten als unausweichlich erkannt, wenn sie auch
anfangs auf dem Wege über eine Konföderation erreicht werden sollte. Da in der
Bundesrepublik die Aufgaben des Katastrophenschutzes vom Zivilschutz erfüllt wurden,
sollten die entsprechenden Strukturen auch im Bezirk Suhl angepaßt werden. Uns an der
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mehrere Konzeptionen übergeben. Sie waren jedoch hektisch erarbeitet und erschienen
nicht ausgereift und konnten letztlich wegen des Vereinigungstempos nicht durchgeführt
werden.
Nach Öffnung der Grenze wurde mit den Katastrophenschutzorganen unserer unmittelbaren
Nachbarn, den Bezirksregierungen von Ober- und Unterfranken sowie dem Landratsamt
Coburg Verbindung aufgenommen. Journalisten aus dem Freistaat Bayern wurden über den
beginnenden Austausch von Informationen und Schutzmaßnahmen unterrichtet. In der
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zum grenzüberschreitenden Katastrophen- und Havarieschutz. Nach einer Lehrvorführung
des Technischen Hilfswerks (THW) im Institut des ZS Beeskow berieten die Stabschefs der
drei Thüringer Bezirke (Erfurt, Gera, Suhl) mit Vertretern des THW aus Bonn Probleme der
Zusammenarbeit und der Schaffung einer gleich oder ähnlich aufgebauten Organisation in
Thüringen.
Leider mußten diese Bemühungen kurz nach ihrem erfolgreichen Beginn wieder
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mit ehemaligen Stasi-Angehörigen, die aus SED-Betriebskampfgruppen kämen,
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es offensichtlich erlogen war, wies Schäuble das THW an,
alle Kontakte sofort zu unterlassen. Deshalb erklärten dessen Vertreter gleich zu Beginn der
zweiten Zusammenkunft, ungenehmigt und letztmalig erschienen zu sein.
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war, als im Juli 1990 die deutsche Einheit in Form des schnellen Anschlusses der DDR an
die Bundesrepublik unmittelbar bevorstand, war auch das Ende der Zivilverteidigung oder
des Zivilschutzes der DDR unausweichlich und absehbar geworden.
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betraf das ein Volumen von etwa 40 Millionen Mark.
Die Stäbe der ZV wurden nun abgewickelt. Eine Reihe von hochqualifizierten Mitarbeitern
wurde nach gegenseitiger Vereinbarung entlassen. Anderen konnten Arbeitsplätze vermittelt
werden oder sie wurden einer Umschulung zugeführt. Der Rest verblieb in der sogenannten
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Da das neugebildete Land Thüringen nicht wie andere Länder der Bundesrepublik in Bezirke
untergliedert wurde, waren auch alle Versuche vergeblich, auf dieser Ebene Katastrophenschutzorgane zu schaffen.
Die Bezirksschule der ZV Suhl auf dem recht ansehnlich gelegenen Aschenhof wurde im
Juli 1990 laut einem Beschluß des Ministerrats der DDR aufgelöst. Das Objekt wurde in
Eigentum des Landes Thüringen überführt. In Verantwortung des Finanzministeriums wurde
es zunächst als Verwaltungsschule genutzt. In der alle Lehrgänge der neu entstehenden
Ämter stattfanden. Mitte 1997 wurde es an die Landesentwicklungsgesellschaft übrgeben.
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e den Aschenhof 1921 einmal erworben hatte, immer noch der
rechtmäßige Eigentümer. Sie solle aber die inzwischen aufgewandten Investitionsmittel in
Millionenhöhe zurückzahlen. So ist das ganze Rückübertragungsverfahren immer noch in
der Schwebe. Allen noch vorhandenen Mitarbeitern wurde zum 01. Oktober 1998 gekündigt,
Schulungsstätte, Restaurant und Pension sind geschlossen. Das sind beste
Voraussetzungen für den Verfall einer Stätte, in der 14 Jahre lang die ZV und danach das
Land Thüringen fruchtbare Ausbildungstätigkeit durchführten.
Die freiwilligen, teilweise über Jahrzehnte bestehenden Formationen der ZV lösten sich mit
der Stillegung der Bereitstellungsbetriebe auf, wenn das nicht schon vorher geschehen war.
Die Technik und die Bestände der ZV-Lager wurden je nach ihrer Herkunft den örtlichen
Verwaltungen übergeben, verkauft oder zentral gesammelt. Was weiter damit geschah,
entzieht sich unserer Kenntnis. Für uns kam es darauf an, daß die Abgabe geordnet
geschah und daß wir saubere Finger behielten.
Das war das Ende von 35 Jahren Zivilverteidigung im Bezirk Suhl.
Anmerkungen
(1) Siehe Ergänzungsprotokoll I vom 01. Juni 1977 zum IV. Genfer Abkommen vom 12.
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(4) Werner Sedlick u.a., Thesen zur Zivilverteidigung, in: Information Nr. 2 der
Arbeitsgruppe Geschichte der NVA und Integration ehemaliger Angehöriger der NVA in
Gesellschaft und Bundeswehr beim Landesvorstand Ost des DBwV, Berlin 1997, S. 32