Frühjahr 2016 - G. Brandenburger

Transcrição

Frühjahr 2016 - G. Brandenburger
Konsum- und
Trendkerzen
Frühjahr / Sommer 2016
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 1
100%
klimaneutral
climate-neutral
the
green
candle
25.11.15 18:53
Frühjahr
Vintage Edition
Der Name Wiedemann …
Mit der neuen Wiedemann Vintage Edition
lassen wir filigranes Handwerk und
traditionelles Design neu aufleben. Es sind
die aufwendigen Herstellungstechniken und
die detailverliebte Handarbeit, die die
Vintage Edition so besonders machen.
Die zauberhaften historischen Motive der
Vintage Edition besitzen dabei einen ganz
besonderen Charme.
… steht für traditionelles Handwerk und ­hochwertige Materialien. Mit all ­unserer Erfahrung fertigen
wir unser ­gesamtes Sortiment in Deutschland und nutzen alle b
­ ekannten Produktionstechniken der
Kerzenherstellung. Wir selbst stellen dabei stets die höchsten Ansprüche an unsere Produkte, doch
wissen wir auch, dass ­Qualität alleine meist nicht ausreicht. Daher legen wir besonderen Wert auf die
kontinuierliche und innovative E
­ rweiterung unseres ­vielfältigen ­Sortiments. ­Entdecken Sie auf den
­folgenden Seiten spannenden ­Neuheiten sowie Serien für die Saison Frühjahr/Sommer 2016.
Weitere Serien aus der Vintage Edition
finden Sie im Hauptkatalog
Konsum 2016/2017.
Mit freundlichen Grüßen
1
2
4
3
3
Juliane Wiedemann
Barbara Kanzlsperger
Geschäftsführerin
Geschäftsleitung Marketing & Vertrieb
5
9
12
The green candle
7
10
Als Traditionsunternehmen mit mehr als 150 Jahren Erfahrung wissen wir bei Wiedemann um
unsere Verantwortung für die Zukunft. Aus diesem Grund haben wir das Nachhaltigkeitskonzept
„the green candle“ erarbeitet, mit dem wir einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
leisten. Dabei kombinieren wir drei Bausteine: Wir vermeiden CO₂-Emissionen wenn möglich. Wir
reduzieren jene Emissionen, die nicht zu vermeiden sind. Und wir kompensieren entstandenes
CO₂ durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten und die Unterstützung von Klimaschutzprojekten.
Damit ist Wiedemann der einzige Hersteller, dessen Kerzen zu 100 % klimaneutral sind – von der
Produktion bis zum Abbrand.
100%
klimaneutral
climate-neutral
2
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 2-3
6
the
green
candle
Nr.
ArtikelNr.
1
350826.009
2
11
8
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Kerze „Wild Flowers“ gestrichen mit Wachsemblem
200
80
4
350800.009
Kerze „Wild Flowers“ getupft
200
80
4
3
350801.009
Kerze „Wild Flowers“ getupft
150
80
4
4
350804.009
Kerze „Wild Flowers“ gestrichen
200
80
4
5
350805.009
Kerze „Wild Flowers“ gestrichen
150
80
4
6
350803.009
Punch-Kerze „Wild Flowers“ gestrichen
164
27,7
8
7
350802.009
Punch-Kerze „Wild Flowers“ getupft
164
27,7
8
8
350808.009
Punch-Kerze „Wild Flowers“ gestrichen mit Abziehbild
164
27,7
8
9
350830.009
Kerze „Wild Flowers“ mit Transparentpapier
150
80
4
10
350819.009
Lampionkerze „Wild Flowers“ mit Transparentpapier
120
100
4
11
350812.009
Lampionkerze „Wild Flowers“ gestrichen mit Abziehbild
120
100
4
12
350822.009
Kerze „Wild Flowers“ gestrichen mit Abziehbild
150
80
4
Bezeichnung
3
25.11.15 18:53
Frühjahr
Konische Kerzen und Lampionkerzen
Passend zum Frühling haben sich die konischen Kerzen und Lampionkerzen von
Wiedemann schick gemacht: Sie bezaubern in fröhlichen Farben und mit Blumenmuster.
2
1
066
Mandarin
031
Pink
032
Azurblau
041
Apfelgrün
3
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Brenndauer
in ~ h
Konische Kerze, Serie „Streublumen“
250
25
6
8
350734
Flachkopf-Kerze, Serie „Streublumen“
130
70
4
48
580709
Lampionkerze
80
120
6
15
Nr.
Artikel-­
Nr.
Bezeichnung
1
203310
2
3
066
031
032
041
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
5
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 4-5
25.11.15 18:53
Frühjahr
Frühjahr
Neon Spring
Happy Spring
Von kunterbunt über dezent bis hin zu modern – bei
den vielen Farben der Wiedemann Happy Spring
Kollektion ist für jeden Geschmack etwas dabei. Egal ob
farblich passend zur Einrichtung oder als farbenfroher
Akzent – mit ihren abgestuften Einfärbungen sind
diese Kerzen immer ein Highlight.
Jetzt knallt’s: und zwar in den schönsten Neonfarben! Bringen Sie sich mit den
Kerzen der neuen Neon Spring Kollektion die leuchtendsten Farben nach Hause.
Erhältlich sind diese in den vier schönsten Neonfarben Pink, Orange, Grün und Gelb.
NEU
9
10
NEU
1
NEU
3/4
NEU
5/6
2
NEU
3
NEU
7/8
NEU
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Brenndauer
in ~ h
NEON Spring Libelle
100
70
4
38
350763.031
NEON Spring Libelle
150
70
4
57
3
350764.009
NEON Spring Kleeblatt
100
70
4
38
4
350765.009
NEON Spring Kleeblatt
150
70
4
57
5
350760.018
NEON Spring Blume
100
70
4
38
6
350761.018
NEON Spring Blume
150
70
4
57
7
350766.015
NEON Spring Sonne
100
70
4
38
8
350767.015
NEON Spring Sonne
150
70
4
57
9
242108
NEON Spring Ei
90
62
8
19
10
242109
NEON Spring Ei
120
75
6
40
Nr.
ArtikelNr.
1
350762.031
2
Bezeichnung
6
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 6-7
NEU
1/2
031
•
•
•
•
009
015
•
•
•
•
•
•
•
•
018
•
•
•
•
4
Nr.
ArtikelNr.
1
8183147.028
2
569007
3
242230.028
4
5
Bezeichnung
Sortierung Happy Spring
5
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Brenndauer
in ~ h
120
60
16
32
45
1
12
24er Schwimmkerzen getaucht
Eiersortierung Happy Spring
61
44
30
19
242105
Osterei glatt
90
62
8
19
242106
Osterei glatt
120
75
6
40
032
031
066
041
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
7
25.11.15 18:54
Ostern
Ostern
Ostereier
Osterhasen
Wie jedes Jahr steht auch 2016 wieder Ostern vor der Tür. Mit den
Ostereiern von Wiedemann kann auch bei der Dekoration zu dieser
Saison auf jeden Fall nichts mehr schiefgehen.
009Grün
089Aprikose
083Dotter
Er ist sowohl bei den Kleinsten als auch bei den Großen beliebt: der Osterhase.
Damit das Warten auf ihn vielleicht ein bisschen schneller vergeht, gibt es die
niedlichen Kerzen von Wiedemann in Hasenform.
4
5
1
1
005Braun
009Grün
038Creme
083Dotter
089Aprikose
2
3
073Bisquit
083Dotter
089Aprikose
Nr.
ArtikelNr.
Bezeichnung
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Brenndauer
in ~ h
1
242128
Osterei, glatt
61
44
30
19
2
242105
Osterei, glatt
90
62
8
19
3
242106
Osterei, glatt
120
75
6
40
4
242229.028
61
44
30
5
8183149.028
120
60
16
Ostern „Classic“ Eier Sortierung
Ostern „Classic“ Sortierung
8
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 8-9
2
009Grün
073
•
•
•
083
•
•
•
089
•
•
•
009
•
•
•
Dekorationsartikel sind zum Abbrand wenig geeignet.
Kerze immer auf einem schützenden Untersetzer abbrennen.
Nr.
ArtikelNr.
Bezeichnung
19
1
350197
32
2
350198
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Hase klein
155
90
1
Hase groß
240
135
1
005
009
038
089
083
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
9
25.11.15 18:56
Valentinstag / Muttertag
Frühjahr
alles liebe
Windlichter und flammschalen
Es gibt viele Momente, in denen wir unser Herz sprechen lassen: mit den
handgemachten Kerzen aus der Alles Liebe Kerzen von Wiedemann wird
jeder dieser Tage zu einem ganz besonderen.
Sie gehören definitiv zu lauen Frühlingsnächten dazu: die Windlichter und
Flammschalen von Wiedemann. Sie zeichnen sich nicht nur durch ihre freundlichen
Farben aus, sondern auch durch ihre lange Brenndauer. So steht den kommenden
warmen Tagen nichts mehr im Wege.
009
3 Grün
083
1 Dotter
2
089
Aprikose
1
004
Weiß
031
Pink
066
Mandarin
041
Apfelgrün
5
6
7
4
2
066
Mandarin
Nr.
ArtikelNr.
1
350639.083
2
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Blüte „Dotter“
70
150
2
350639.045
Blüte „Aprikose“
70
150
2
3
350639.009
Blüte „Grün“
70
150
2
4
350631.056
Herz klein
45
45
9
5
350630.056
Herz groß
135
135
2
6
350744.004
130
70
7
350745.004
Bezeichnung
„Mama du bist die Beste“ Fotoabziehbild
„Für Mama“ mit Wachsemblem
10
16_2683_Saisonfolder_FS2016_ohne_112515_01_li.indd 10-11
150
80
031
Pink
041
Apfelgrün
Abbildungen können von den
Originalen abweichen.
Nr.
ArtikelNr.
Bezeichnung
4
1
580710
Windlicht mit Wachs gefüllt
1
2
580711
Outdoor Flammschalem ohne Duft
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
Brenndauer
in h
105
100
12
48
55
155
6
13
004
031
041
066
•
•
•
•
•
•
•
11
25.11.15 18:56
Outd o or
Outdoor
Für ein optisches Highlight sorgen auch die Kerzen aus der
Outdoor-Kollektion von Wiedemann, vor allem beim gemütlichen
Zusammensitzen oder bei der nächsten Gartenparty.
3/4
1
10/11
2
7/8
5/6
9
12/13/14
Brenndauer
in ~ h
Nr.
ArtikelNr.
1
116001.003
Lavatopf quadratisch - Outdoor
140
190
1
2
116002.003
Lavatopf konisch - Outdoor
150
200
1
3
116010.003
6er Fackeln Outdoor
500
25
5
5
4
116011.003
Fackel Outdoor (1 VE = 35 Stk.)
500
25
35
5
5
504001.000
3er Holzspieß
160
19
3
6
504002.000
Holzspieß (1 VE = 18 Stk.)
160
19
18
7
506001.000
3er Hartpapierhülse
90
25
3
8
506002.000
Hartpapierhülse (1 VE = 18 Stk.)
90
25
18
9
580708.018
Outdoor-Terakotta-Schale ohne Duft
65
240
4
10
580803.073
Lampionkerze, 4-eckig
95
95
6
11
580804.073
Lampionkerze, 4-eckig
145
145
4
12
580805.073
Lampionkerze, rund
120
6
13
580806.073
Lampionkerze, rund
190
2
14
580807.073
Lampionkerze, rund
280
1
Bezeichnung
Höhe
in mm
Ø in mm
VE
18
12
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiedemann GmbH
1. Allgemeiner Geltungsbereich
a) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der
Käufer diese Waren liefern.
b) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Vertragsabschluss
a) Ist die Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu werten, so können wir dieses Angebot
binnen 14 Tagen durch eine Bestätigung im Sinne von lit. b) annehmen.
b) Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande. Als
Auftragsbestätigung gilt auch unsere Rechnung, wenn zuvor keine schriftliche Bestätigung des
Auftrags erfolgt ist.
c) Wird ein Auftrag bis zu 4 Wochen vor Produktionsbeginn storniert, fallen 25 % der Auftragskosten als Stornogebühren an. Bei Storno in der Zeit 4 Wochen bis zum Produktionsbeginn, fallen 50
% Stornokosten für die entstandenen Aufwendungen an. Nach Produktionsbeginn ist eine Stornierung von Aufträgen nicht mehr möglich.
3. Angebote und Preise
a) Unsere Angebote sind, auch über unsere Vertreter und Außendienstmitarbeiter, freibleibend
und unverbindlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Sollten bei Vertragsabschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag
gültigen Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben sind lediglich als annähernd zu betrachten. Sie stellen keine vereinbarten Eigenschaften oder gewährte Garantien dar.
c) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt
ein Vertrag nicht zustande, sind sie auf Kosten des Käufers unverzüglich zurückzugeben.
d) Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Werk (FCA), ausschließlich Zoll, Einfuhrnebenabgaben
und zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
e) Soll eine Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns nach Information des Käufers eine entsprechende Preiserhöhung für den Fall vor, dass sich unsere Einkaufspreise erhöhen oder sich die Fabrikation oder der Vertrieb aus von uns nicht zu vertretenden
Umständen verteuert.
f) Für Lieferung in Sonderfarben, -größen und -verpackungseinheiten wird ein Aufschlag von mindestens 10% verrechnet.
4. Lieferung, Lieferkosten, Liefer- oder Annahmeverzug, Gefahrübergang
a) Lieferfristen bzw. -termine sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben
und wenn erforderliche Genehmigungen bzw. Unterlagen vorliegen, sowie alle technischen Fragen
abgeklärt sind. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wurde. Fixgeschäfte werden nicht
abgeschlossen.
b) Wir haben bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Vertragsschluss
bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, das Recht, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen.
c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des
Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung,
Rohstoffverknappung oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände gleich, die uns
die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen. Den Nachweis hierüber haben wir zu führen.
d) Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges hat der Käufer für jede vollendete Woche
des Verzuges einen Anspruch in Höhe von 0,3 %, insgesamt aber nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Dies gilt jedoch nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
e) Haben wir mit dem Käufer schriftlich vereinbart, dass wir die Ware nur auf seinen Abruf ausliefern, muss der Käufer die gesamte Ware innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss abrufen.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
etwa die Abrufpflicht nach lit. e), so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen einzufordern. Fälligkeit der Kaufpreisforderung tritt
in diesem Fall mit Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Weitergehende Ansprüche
bleiben unberührt.
g) Sofern die Voraussetzungen von lit. f) vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem
dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
h) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den
Besteller über und zwar auch dann, wenn der Transport durch Angestellte von uns durchgeführt
wird oder in Teillieferungen erfolgt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
i) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Empfänger zumutbar sind. Wir behalten uns das
Recht vor, Aufträge ganz oder teilweise zu stornieren, falls die betroffenen Produkte nicht mehr
lieferbar sind.
j) Für Einzelhändler gilt ein Mindestbestellwert von netto 120,00 t für Großhändler von netto
300,00 t pro Lieferung. Für Bestellungen unter diesem Mindestbestellwert wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 t berechnet.
k) Im Inland erfolgen Lieferungen ab einem Nettowarenwert von 600,00 t frei Haus (Festland),
darunter erfolgen sie nach tatsächlichen Kosten. Hebebühnenzuschlag 25 t. Für Lieferungen auf
deutsche Inseln kommt der Inselzuschlag der Spedition dazu.
l) Ins Ausland erfolgt die Lieferung frei deutsche Grenze. Die Frachtkosten von Grenze bis Empfänger sind vom Auftragsgeber zu bezahlen. Alternativ erfolgen Lieferungen ins Ausland nach
tatsächlichen Kosten.
m) Bei Lieferungen nach Österreich, Italien und Frankreich ab einem Nettowarenwert von 600,00
t werden 6% vom Nettoauftragswert verrechnet werden. Bei Auftragswert unter 600,00 t erfolgen
Lieferungen nach tatsächlichen Kosten. Hebebühnenzuschlag 25 t.
n) Alle Angaben zu den genannten Lieferkosten verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
o) Lieferungen ins Ausland können jederzeit zu 100 % Vorkasse abgerechnet werden.
5. Zahlung und Zahlungsverzug
a) Zahlungen haben binnen 30 Tagen Netto ohne Abzug, jeweils nach Rechnungsstellung zu erfolgen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
b) Hat der Käufer ein SEPA Mandat erteilt, erfolgt der Einzug der Lastschrift 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 3 % Skonto auf alle rabattfähigen Beträge. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des
Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift
entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht
durch uns verursacht wurde.
c) Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6
% über dem geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank oder, falls diese höher liegen,
tatsächlich entstandene Kosten zu berechnen. Eventuell gewährte Skonti oder Boni entfallen im
Moment des Zahlungsverzugs.
d) Gerät der Käufer mit einem Rechnungsbetrag in Verzug oder entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bzw. werden solche bekannt, berechtigt uns dies, sofortige Zahlung
aller offenen Rechnungen zu verlangen und eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
e) Bei Akkreditiven trägt der Käufer alle anfallenden Spesen und Kosten, ausgenommen der von
den deutschen Banken in Rechnung gestellten Abwicklungsgebühr.
f) Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. In gleichem Umfang ist auch ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
g) Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware sind wir berechtigt, Stornokosten gem. Ziffer 2.c) zu
berechnen (Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der uns entstandene Schaden niedriger
als diese Pauschale ist oder überhaupt nicht entstanden ist.).
h) Unsere Lieferungen sind warenkreditversichert. Wir sind berechtigt, im Zuge der Geschäftsab-
14
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gültig ab 01.07.2014
wicklung, kreditrelevante Daten an den Versicherer zu melden und auch nur im Umfang der übernommenen Versicherungssumme zu liefern. Wir übergeben spätestens 90 Tage nach Fälligkeit einer Zahlung die Forderung zum Inkasso. Auch Inkassodaten werden an den Versicherer gemeldet.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die wir aus
der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer haben oder künftig erwerben, unser Eigentum.
b) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine
Kosten ausreichend, insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert
zu versichern.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
d) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich
geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder gegenüber Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsendbetrag einschließlich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer
uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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7. Umtausch, Mängelrügen
a) Standardartikel können binnen 10 Arbeitstagen nach Erhalt umgetauscht werden, sofern sie
ungebraucht und mangelfrei sind, uns der Umtausch schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt wurde und keine Gründe vorliegen, die uns die Rücknahme unzumutbar machen. Gegen
Rückgabe der unversehrten Waren erhält der Käufer den Kaufpreis unter Abzug der entstandenen
Frachtkosten und 15% des Netto-Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch
ausgeschlossen.
b) Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dabei sind Art und Umfang der
Mängel und Rechnungsnummer anzugeben. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nur verpflichtet,
Lieferung mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis zulässig.
8. Haftung
a) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nachgekommen ist. Dies gilt nur, wenn das Geschäft für
den Käufer ein Handelsgeschäft ist.
b) Soweit ein Sachmangel der Waren vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des
Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte eine der
beiden Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt,
sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflicht uns gegenüber nicht in dem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil entspricht.
c) Sollte die Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Käufer das Wahlrecht zu,
entweder den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
zurückzutreten. d) Soweit sich unter lit. e) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche
auf den Ersatz von Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für entgangenen Gewinn und für
Ansprüche, die nicht in der Mangelhaftigkeit der Sache begründet sind.
e) Der unter lit. d) geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch
nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart
ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie nach den Bestimmungen, die unter lit. d) aufgeführt sind,
ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt schließlich auch nicht bei Übernahme einer Garantie
und bei Zusicherungen einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung
auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
f) Die Haftungsbegrenzung gem. lit. b) und c) gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist,
nicht. Die Haftungsbegrenzung gem. lit. d) und e) gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher
ist, mit der Maßgabe, dass die Begrenzung der Haftung nur für Ansprüche auf Schadensersatz gilt.
g) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Übergabe der Waren an den Käufer.
h) Sofern wir unsere Kunden gefälligkeitshalber und ohne Kosten anwendungstechnisch beraten,
machen wir das nach bestem Wissen, übernehmen für die Beratung aber keine Haftung. Die Beratung entbindet den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu überprüfen. Im Übrigen gilt Ziffer 8.e).
9. Schutzrechte Dritter, Datenschutz
a) Bei Sonderanfertigungen nach Wünschen oder Vorlagen des Käufers haftet dieser uns gegenüber dafür, dass durch von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird und die Ausführungen keine Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Werden wir wegen der Verletzung derartiger Rechte in Anspruch
genommen, hat der Käufer uns insoweit freizustellen.
b) Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Erfüllungsort ist Deggendorf.
b) Sollte der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sein, ist für sämtliche, gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen Gerichtsstand nach unserer Wahl entweder D-94469 Deggendorf
oder der Sitz des Käufers.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt gegenüber einem Kaufmann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat.
d) Die Geschäftsbeziehung untersteht ausschließlich dem deutschen Recht und der deutschen
Gerichtsbarkeit. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Im Falle einer Übersetzung in eine andere Sprache, ist immer nur die deutsche Version rechtsverbindlich.
Stand 30.06.2014
Datum
Unterschrift
Aufträge erfüllen wir gemäß unseren AGB‘s
Wiedemann GmbH Maria-Ward-Platz 6, D-94469 Deggendorf Telefon +49 (0) 991 / 370 70-0 Fax +49 (0) 991 / 302 13 E-Mail [email protected]
Internet www.wiedemann-kerzen.de Geschäftsführerin Juliane Wiedemann Amtsgericht Deggendorf HRB 1257 Ust-Id-Nr. DE127742772 GläubigerIdentifikationsnummer DE48ZZZ00000589932 Bankverbindung HVB UniCredit Deggendorf IBAN DE29 7412 0071 0002 4562 90 BIC SWIFT HYVEDEMM415
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