Neu beginnende Strafverfahren ab 14.03.2016

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Neu beginnende Strafverfahren ab 14.03.2016
Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
14.03.2016 bis zum 18.03.2016
Stand: 07.03.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 14. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
13:30 Uhr:
7 Ns 144/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60jährigen Angeklagten A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 06. Mai 2016 wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €.
Am 22. August 2014 soll es in Meppen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem
Polizeibeamten Z. und dem Angeklagten gekommen sein. Der Angeklagte soll sich in eine
Angelegenheit zwischen dem Beamten und der Familie Y. bezüglich eines entwendeten
Fahrrades eingemischt haben. Dabei soll er Z. den Weg zum Fahrrad versperrt und ihn in
einem verbalen Ausbruch aufgefordert haben, sich auszuweisen. Als Z. dann das Fahrrad an
sich genommen und zu seinem zivilen Dienstfahrzeug geschoben habe, soll der Angeklagte
das Rad ergriffen und versucht haben, es dem Beamten zu entreißen. Als das Zureden des
Polizeibeamten erfolglos geblieben sei, habe Z. den Angeklagten am Revers seiner Jacke
gefasst und zur Seite gedrückt. Daraufhin soll der Angeklagte versucht haben, den Zeugen
Y. zu bewegen, ihm falsch zu bestätigen, dass Z. ihm in den Bauch geschlagen habe. Erst
danach soll es dem Beamten gelungen sein, sich mit dem Fahrrad zu entfernen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen
geladen.
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Dienstag, 15. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 7/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 25-jährige
Angeklagte A. aus Nordhorn und den jetzt 25-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagten am 12. November 2015 wegen
Betruges und zwar die Angeklagte A. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 €
und den Angeklagten B. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 13. Oktober 2014 und dem 27. März
2016 eine Wohnung in Nordhorn angemietet zu haben, obwohl ihnen von vornherein
bewusst gewesen sei, dass sie den fälligen Mietzins in Höhe von 650,00 € monatlich nicht
würden zahlen können. Insgesamt soll der Vermieterin so ein Mietausfall in Höhe von
3.650,00 € entstanden sein. Auch die Mietkaution in Höhe von 1.260,00 € sollen die
Angeklagten vertragswidrig nicht gezahlt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 2
11:00 Uhr:
5 Ns 16/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 36jährige Angeklagte C. aus Haren.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 07. Dezember 2015 wegen Betruges
in 15 Fällen sowie wegen versuchten Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 200
Tagessätzen zu je 40,00 €.
Die Angeklagte soll gemeinsam mit dem bereits verurteilten K. über Ebay Waren mit der
Absicht zum Kauf angeboten haben, diese nicht zu liefern und den Verkaufserlös für sich zu
behalten. Insgesamt soll es so zu 15 Taten gekommen sein.
Unter anderem soll die Angeklagte am 03. Mai 2013 unter falschem Namen über Ebay
Waren zum Preis von 450,00 € angeboten haben. Der Geschädigte Z. soll den Artikel am 06.
Mai 2013 gekauft und der Angeklagten den Kaufpreis überwiesen haben. Eine Lieferung soll
durch die Angeklagte - wie sie es von Anfang an vorgehabt habe - jedoch nicht erfolgt sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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Dienstag, 15. März 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188
09;30 Uhr:
10 KLs 43/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 32-jährigen
Angeklagten C. aus Oslo, z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09. Oktober 2015 mit einem Pkw bei Bad Bentheim
aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 19.523 kg
Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen hinter den Türverkleidungen
versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Norwegen bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
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Dienstag, 15. März 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
11:30 Uhr:
14 Ns 6/16
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten B. aus Quakenbrück.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 14. Dezember 2015 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in 2 Fällen, in einem Fall in
Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch, in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung,
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zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3
Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Dezember 2014 mit einem Pkw die
Artlandstraße in Quakenbrück befahren zu haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass
ein erforderlicher Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug nicht bestand. Auch
sollen an dem Fahrzeug nicht dazugehörende und entstempelte Kennzeichen angebracht
gewesen sein.
Am 08. Oktober 2015 soll er mit einem Pkw die Oldenburger Straße in Quakenbrück
befahren haben, obwohl der Pkw bereits außer Betrieb und nicht haftpflichtversichert
gewesen sei. An das Fahrzeug soll der Angeklagte bereits entstempelte Kennzeichen mit
einer beschädigten ungültigen Zulassungsplakette angebracht gehabt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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Mittwoch, 16. März 2016, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 20/15
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des 21. Oktober 2014 vom Dach eines
Museums am Schölerberg in Osnabrück 15 kg Kupferleisten abmontiert zu haben. Mit dem
Weiterverkauf des Kupfers habe er seine Drogensucht finanzieren wollen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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23 Ns 1/16
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
41-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 10. November 2015 wegen
versuchten Betruges in Tateinheit mit versuchter mittelbarer Falschbekundung in Tateinheit
mit Personenstandsfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,00 €.
Der Angeklagte ist leiblicher Vater des Kindes X. Dies wurde in der Geburtsurkunde und im
Personenstandsregister vermerkt. Mit Antrag vom 05. September 2014 soll er einen Antrag
auf Vaterschaftsanfechtung gestellt haben, damit festgestellt werde, dass er nicht Vater des
Kindes ist. In der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Nordhorn am 13. Mai 2015 soll
er erklärt haben, in der gesetzlichen Empfängniszeit keinen Geschlechtsverkehr mit der
Kindesmutter gehabt zu haben. Dabei soll der Angeklagte genau gewusst haben, dass er
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tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist. Es sei ihm lediglich darauf angekommen, sich
seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 sachverständiger
Zeuge geladen.
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Donnerstag, 17. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 177/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46jährigen Angeklagten C. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 31. August 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01. August 2014 in der Baltrumer Straße in
Papenburg den Geschädigten Z. mehrfach mit dem beschuhten Fuß gegen den Oberkörper
und den Kopf getreten zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Dolmetscher, 6 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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5 Ns 21/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
36-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 14. Januar 2016 wegen Betruges
in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Mai 2015 über das Internet bei einer
Bekleidungsfirma eine Hose zum Preis von 53,50 € bestellt und dabei billigend in Kauf
genommen zu haben, dass er den Rechnungsbetrag aufgrund seiner wirtschaftlichen
Verhältnisse nicht würde zahlen können.
Am 08. April 2014 soll er bei der gleichen Firma Waren im Gesamtwert von 106,00 € bestellt
und wiederum billigend in Kauf genommen haben, den Rechnungsbetrag nicht zahlen zu
können.
Beide Rechnungen soll der Angeklagte auch in der Folgezeit nicht beglichen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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Seite 5
Donnerstag, 17. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 12/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten B. aus Wunstorf.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 05. November 2015 wegen
gewerbsmäßigen Betruges in 15 Fällen, wobei es in 5 Fällen beim Versuch blieb, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem bereits verurteilten C. den Plan
gefasst zu haben, im Internet Waren auf fremde Namen zu bestellen und diese dann
anschließend ohne Bezahlung für sich zu verwenden.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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7 Ns 14/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
64-jährigen Angeklagten A. aus Wolfsburg.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 27. Oktober 2016 wegen Betruges
in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 17. August 2011 und dem 16. Januar
2013 unter Angabe falscher Tatsachen aus seinem Lebenslauf und seinem beruflichen
Werdegang das Vertrauen der aus Haren stammenden X. und der in Ungarn lebenden Z.
ausgenutzt zu haben. Gegenüber den Frauen soll er angegeben haben, er arbeite für die
UNO und sei vermögend. Er soll die Geschädigten wiederholt um die darlehensweise
Übergabe von Geldbeträgen gebeten haben. Dabei soll er gewusst haben, dass er diese
aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage nicht würde zurückzahlen können.
Insgesamt soll es zu 15 Taten gekommen sein, unter anderem:
-
Am 17. August 2011 soll er gegenüber X. angegeben haben, er habe sein
Portemonnaie verloren und brauche dringend Bargeld. Im Vertrauen auf die
Richtigkeit der Angaben soll sie ihm 400,00 € übergeben haben.
-
Am 09. September 2011 soll er gegenüber X. vorgegeben haben, er müsse dringend
nach Wien zu seinem Chef. X. soll ihm daraufhin 1.000,00 € ausgehändigt haben.
-
Im Januar 2012 soll er dringend 40.000,00 € von X. gefordert haben, um eine
angebliche Lösegeldforderung für die Entführung seines Sohnes in Albanien zu
begleichen. Auch hier soll er vorgegeben haben, den Betrag zurückzahlen zu wollen.
X. soll ihm daraufhin den Betrag überwiesen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 196/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
55-jährigen Angeklagten B. aus Werdohl.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2015 wegen
Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 45,00 €. Im Übrigen wurde er
freigesprochen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat das Führen von
Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt
Der Angeklagte soll am 12. Mai 2015 die Martinistraße in Osnabrück mit einem Sattelzug
befahren haben. Um ein dort haltendes Fahrzeug zu überholen, soll er geblinkt und den
Sattelzug auf die linke Fahrspur gezogen haben, ohne den dort laufenden Verkehr zu
beachten. Auf dieser Fahrspur soll sich der Zeuge Z. mit seinem Pkw befunden haben, der
sein Fahrzeug infolge des Überholmanövers habe abbremsen müssen und ausgewichen sei.
Der Zeuge habe gehupt, um den Angeklagten auf den Fahrfehler hinzuweisen. Als der
Angeklagte wenig später auf der Autobahn 30 den Pkw des Zeugen Z. erneut hinter sich
bemerkt habe, soll er mit seinem Sattelzug zweimal von der rechten auf die linke Fahrbahn
gezogen sein, ohne dass es dafür einen Grund gegeben haben soll. Dadurch soll er das
Überholen durch Z. bewusst behindert haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 17. März 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272
09:15 Uhr:
10 KLs 17/15
mit Fortsetzungen am 04. April, 09:15 Uhr, 05.04.2016, 10:15 Uhr und 06. April 2016, 09:15
Uhr
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen des Vorwurfs der
Vergewaltigung.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger und 1
Nebenklägervertreter geladen.
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10:15 Uhr:
10 KLs 39/15
mit Fortsetzungen am 07. April und 18. April 2016, jeweils um 09:15 Uhr
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 54-jährigen
Angeklagten B. aus Lingen, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 4 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 17. März 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 44/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten C. aus Hannover, den jetzt 24-jährigen Angeklagten D. aus Hannover,
z. Zt. JVA Hannover, und den jetzt 31-jährigen Angeklagten E. aus Hannover.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten am 11. November 2015 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zwar den
Angeklagten C. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, den Angeklagten D. zu
einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und den Angeklagten E. zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Dezember 2014 mit dem Pkw bei HarenRütenbrock aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und
dabei aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses 1.066,6 g Marihuana mit sich geführt
zu haben. Die Drogen soll der Angeklagte R. nach Absprache mit den anderen Angeklagten
in den Niederlanden für ca. 4.000,00 € gekauft haben, um sie nach Deutschland zu
verbringen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 2 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
-------------Freitag, 18. März 2016, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 3/16
Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 38-jährigen
Angeklagten A. aus Kralove (Tschechien), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. September 2015 mit dem Pkw aus den
Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1.000,3 g Kokain
mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen hinter der Seitenbekleidung im Kofferraum
versteckt gewesen sein. Der Angeklagte soll die Drogen in Amsterdam für 35.000,00 €
übernommen haben, um sie in Tschechien gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger
und 3 Zeugen geladen.
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