00 Merkblatt Hürden Abi - Armin-Knab

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00 Merkblatt Hürden Abi - Armin-Knab
Welche Hürden sind Voraussetzung für
Zulassung und Bestehen des Abiturs?
Die „gefährlichsten“ sind rot markiert!
1.
Zulassungsvoraussetzungen in der Zeit von 11/1 bis 12/2:
1.1
mindestens 200 Punkte in den 40 einzubringenden Halbjahresleistungen (Hjl)
1.1.1
Davon müssen mindestens 100 Punkte in den 5 Abiturprüfungsfächern eingebracht werden.
Bemerkung dazu: Im Durchschnitt sind 5 Punkte in jeweils 4 Hj Minimum
1.1.2
Darunter werden mindestens 48 P in D, M und fortgeführter Fs verlangt.
1.2
In den Seminaren werden mindestens 24 Punkte verlangt, die Arbeit sowie die Präsentation
im W-Seminar dürfen nicht mit 0 Punkten bewertet worden sein.
Wer also die Seminararbeit nicht fristgerecht abgibt oder den Präsentationstermin
nicht wahrnimmt, verwirkt die Zulassung zum Abitur
1.3
Keine der zu belegenden Hj darf mit 0 Punkten bewertet worden sein!
Bsp.: Auch wenn Sport nicht eingebracht wird, darf keine Hjl mit 0 Punkten bewertet
werden, da das Halbjahr ansonsten nicht als belegt gilt
Eine Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nach § 61 GSO nicht zulässig!
1.4
Es dürfen maximal 8 der 40 einzubringenden Hjl mit weniger als 5 Punkten bewertet
worden sein.
2.
Hürden im Abitur:
2.1
Mindestens 100 Punkte müssen in der Summe der 5 Abiturleistungen (bei jeweils
4facher Wertung zustande kommen!
(3 schriftliche, 2 Kolloquiumprüfungen)
2.2
Allerdings sind in 3 der 5 Abiturprüfungsfächer mindestens 20 Punkte (bei 4facher
Wertung) nötig.
2.3
In D, M und fortgeführter Fs sind mindestens 1mal 16 und 1mal 20 Punkte (bei
4facher Wertung) nötig.
Gefahr: eine Unterpunktung in einer Kolloquiumprüfung ist nicht mehr „heilbar“!
Achtung: Eine Wiederholung von Jahrgangsstufe 11 oder 12 oder ein Rücktritt in die
vorherige Jahrgangsstufe ist nicht möglich, wenn bereits zuvor die 10. Jahrgangsstufe
wiederholt wurde, weil dadurch die Höchstausbildungsdauer (GSO § 68 ) überschritten würde und auch das Wiederholen aufeinanderfolgender Jgst. nicht möglich
ist (BayEUG Art. 53/3.2).
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