071-090_1410_B.qxd - Statistisches Landesamt Baden

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Produktorientierte Erläuterungen zu den Kapiteln 1410 bis 1423 Universitäten einschließlich Universitätsklinika
1.
Produktorientierung der Kapitel
Die veranschlagten Haushaltsermächtigungen in diesen Kapiteln dienen der
Aufgabenerfüllung im Fachbereich Wissenschaft. Daneben sind für diese
Aufgaben weitere Ermächtigungen u.a. in den Kapiteln 1401, 1402, 1405,
1406, 1409 und 1499 sowie 1220 und 1221 ausgebracht.
2.
Inhalt des Aufgabenbereichs
Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und
der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre,
Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und
sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die
Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden
oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Medizinischen
Fakultäten stellen - in Verbindung mit den Universitätsklinika - die Forschung,
Lehre und Weiterbildung im Bereich Humanmedizin sowie Zahnmedizin sicher.
Die Hochschulen unterstützen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den
sozialen Einrichtungen die Studierenden bei der Durchführung von Praktika in
Wirtschaftsbetrieben sowie die Absolventen beim Übergang in das Berufsleben
und fördern die Verbindung zu ihren Absolventen. Ferner beraten sie
Studierende und studierwillige Personen über Studienmöglichkeiten, Inhalte,
Aufbau und Anforderungen eines Studiums und wirken an der sozialen
Förderung der Studierenden mit.
Durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer fördern sie zudem die
Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklungsvorhaben in die Praxis.
Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und
berücksichtigen diese als durchgängiges Leitprinzip; sie wirken auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
3.
Messgrößen
Dargestellt werden für den Einstieg in den produktorientierten Haushalt im
Haushaltsplan 2005/2006 Messgrößen für die Produktbereiche Lehre und
Forschung auf der Ebene der Fächergruppe bei jedem Universitätskapitel.
Die dargestellten Messgrößen finden bereits jetzt zu weiten Teilen bei der
leistungsorientierten Mittelverteilung Berücksichtigung.
– 71 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Produktorientierte Erläuterungen:
(ohne Klinikum)
Studierende 1)
Produktbereich
Lehre und
Forschung
gesamt
davon
Ausländische
Studierende 1)
gesamt
weiblich
Sprach- und Kulturwissenschaften
Sport
Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften
Mathematik,
Naturwissenschaften
Humanmedizin
Agrar-, Forstund Ernährungswissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Kunst und
Kunstwissenschaften
Insgesamt
davon
weiblich
WS 2001/2002
6.336
3.997
1.613
1.092
WS 2002/2003
6.638
4.247
1.668
1.125
WS 2003/2004
6.976
4.456
1.718
1.162
WS 2001/2002
253
98
11
6
WS 2002/2003
271
98
12
5
WS 2003/2004
303
123
16
6
WS 2001/2002
4.051
1.688
561
293
WS 2002/2003
4.135
1.784
673
374
WS 2003/2004
4.552
2.014
918
518
WS 2001/2002
4.035
1.592
385
165
WS 2002/2003
4.264
1.699
498
204
WS 2003/2004
4.421
1.795
535
216
WS 2001/2002
2.931
1.556
259
144
WS 2002/2003
2.874
1.598
261
157
WS 2003/2004
2.889
1.649
273
174
WS 2001/2002
616
187
130
50
WS 2002/2003
668
208
137
62
WS 2003/2004
757
254
156
69
WS 2001/2002
345
30
30
7
WS 2002/2003
376
45
37
9
WS 2003/2004
426
48
55
9
WS 2001/2002
339
238
58
41
WS 2002/2003
346
250
68
52
WS 2003/2004
339
249
65
51
WS 2001/2002
18.906
9.386
3.047
1.798
WS 2002/2003
19.572
9.929
3.354
1.988
WS 2003/2004
20.663
10.588
3.736
2.205
1) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag 15.12.)
– 72 –
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
Absolventen 2)
Promotionen 3)
Produktbereich
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Drittmitteleinnahmen
Lehre und Forschung
gesamt
davon
gesamt
weiblich
davon
in Tsd.
weiblich
EUR
Sprach- und
2001
697
409
104
37
5.442
Kulturwissenschaften
2002
732
463
103
50
5.324
2003
730
480
73
33
4.278
2001
42
17
2
0
288
2002
44
23
0
0
370
Sport
2003
25
12
0
0
480
Rechts-, Wirtschafts-
2001
650
229
175
42
659
und Sozialwissen-
2002
557
221
92
26
1.175
schaften
2003
472
185
100
30
1.430
Mathematik,
2001
550
185
171
38
21.974
Naturwissenschaften
2002
615
233
177
38
22.708
2003
519
196
147
30
23.304
Humanmedizin
2001
701
324
340
150
3.421
2002
624
296
289
131
4.127
2003
646
315
323
145
0
Agrar-, Forst- und
2001
112
29
24
6
5.688
Ernährungs-
2002
104
33
25
9
4.423
wissenschaften
2003
109
28
25
4
4.194
Ingenieurwissen-
2001
11
0
3
0
1.223
schaften
2002
31
2
6
2
2.498
2003
68
5
8
1
2.541
Kunst und
2001
37
22
8
4
43
Kunstwissenschaften
2002
36
31
11
10
7
2003
25
19
12
7
2
2001
0
0
0
0
2.244
2002
0
0
0
0
3.498
2003
0
0
0
0
2.700
Zentrale Einrichtungen
2) Kopfstatistik; alle Abschlussarten und Abschlüsse (Zeitraum 01.01.-31.12.)
3) Kopfstatistik (Zeitraum 01.01.-31.12.)
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
– 73 –
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Vo r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts.
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 49
131 Vermischte Einnahmen
787,5
1.214,3
1.117,0
a)
b)
c)
787,5
787,5
787,5
a)
787,5
787,5
394,8
34.425,2
35.840,1
a)
b)
c)
394,8
394,8
0,0
7.268,0
8.036,9
a)
b)
c)
0,0
0,0
149,1
83,8
78,8
a)
b)
c)
149,1
149,1
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Verwaltungseinnahmen, insbesondere
Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen oder Material,
sowie die Verkaufserlöse. Ferner sind hier die Einnahmen aus Veranstaltungen
im Rahmen der Förderung der studentischen Angelegenheiten sowie die Einnahmen aus Veranstaltungen der Universität veranschlagt.
Zwischensumme Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen
231 01
131 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem
öffentlichen Bereich
Erläuterungen: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel,
die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische
Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche u.s.w.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach
den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt
sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des § 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen.
Im Ansatz sind 46,0 Tsd. EUR zur Förderung des Studentenaustausches,
225,0 Tsd. EUR für die Pflege der Auslandsbeziehungen, 122,5 Tsd. EUR für
Maßnahmen nach dem SGB III und 1,3 Tsd. EUR Erträgnisse der Krauß-Stiftung
enthalten.
281 01
131 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus
sonstigen Bereichen
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Unter diese Zweckbestimmung fallen die Einnahmen aus Zuwendungen,
Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit. 231 01).
281 02
131 Erstattung von Personalausgaben für
Stiftungsprofessuren
Erläuterung: Veranschlagt ist die Erstattung für die Stiftungsprofessuren
- Anwendungsentwicklung
- Wald- und Forstgeschichte
– 74 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
331 01
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (Gästehaus)
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
0,0
571,9
753,5
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
6.360,2
9.621,2
a)
b)
c)
0,0
0,0
543,9
a)
543,9
543,9
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 891 01.
381 01
990 Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen
Kapiteln des Staatshaushaltsplans
Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus
anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung
von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln
des Einzelplans 14, wenn sie aus einem Titel der Obergruppe 981 erfolgen.
Zwischensumme Übrige Einnahmen
Titelgruppen
63
Für die Ausstattung der angewandten Informatik,
der Physik und der Mikrosystemtechnik
Erläuterung: Vgl. Vermerke und Erläuterungen bei Tit. 812 63 A bis C.
331 63
131 Zuweisung des Bundes
0,0
734,7
1.261,3
a)
b)
c)
0,0
0,0
356 63
950 Entnahme aus dem allgemeinen Grundstock
(Unterteil Gebäudeversicherungserlös)
0,0
734,7
1.261,3
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
a)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
a)
0,0
0,0
Nicht mehr benötigte Mittel dürfen durch Rotabsetzung
von den Einnahmen an den Allgemeinen Grundstock
- Unterteil Gebäudeversicherungserlös - zurückgeführt
werden.
Erläuterung: Die Entnahme ist nur bis zur Höhe der Einnahmen
bei Tit. 331 63 zulässig.
Summe Titelgruppe 63
96
331 96 N
Für die Einrichtung der Studiengänge Angewandte
Informatik und der Mikrosystemtechnik der Fakultät
für Angewandte Wissenschaften
132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz
Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit. 812 96
Summe Titelgruppe 96
– 75 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Soll
Ist
Ist
FKZ
98
331 98
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Klinikum der Universität Freiburg
132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz
0,0
964,1
666,1
a)
b)
c)
0,0
0,0
Summe Titelgruppe 98
0,0
a)
0,0
0,0
Gesamteinnahmen
1.331,4
a)
1.331,4
1.331,4
44.018,6
39.977,8
41.563,0
a)
b)
c)
42.256,3
41.785,9
Vgl. Vermerk bei Kap. 1402 Tit. 331 01.
Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit. 891 98 A und B.
Hier werden die Zuweisungen des Bundes für vom Klinikum finanzierte HBFG-Maßnahmen nachgewiesen. Die Einnahmen werden
über Tit. 891 98 A und B dem Klinikum zugeführt.
Ausgaben
Tit. 425 01 Nr. 6 und 13 der Erläuterungen, Tit. 426 01 Nr. 3
und 6 der Erläuterungen und Tit. 429 01 bis zur Höhe von
100 Tsd. EUR sind gegenseitig deckungsfähig. Die Tit. 429 01,
547 01, 671 03 und 812 05 und TG 96 sind gegenseitig
deckungsfähig und übertragbar; die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit. 119 49, 231 01, 281 01 und 381 01. Sie erhöht
sich nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und
des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen
durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit. 422 01, 425 01 und
426 01.
Personalausgaben
422 01
131 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten
Dienstwohnungsinhaber
2004
2005
2006
1
1
1
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der
besoldungsgesetzlichen Vorschriften:
1.
3.
Planmäßige Beamte
darunter
Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Abgeordnete Beamte
zus.
2005
Tsd. EUR
2006
Tsd. EUR
42 214,9
9,4
32,0
41 744,5
9,4
32,0
42 256,3
41 785,9
Zu 3: Die Mittel werden für zwei Studienräte mit Teildeputaten (Lehrerausbildung
in der Chemie) benötigt. Stellenzulagen nach Maßgabe der HStZuIV erhalten die
Prorektoren und Dekane.
Ein Professor für Astronomie, Astrophysik (insbesondere Solarphysik) nimmt in
Personalunion die Leitung des Kiepenheuer-Instituts für Sonnenphysik Freiburg
(Kap. 1499 Tit. 685 08) wahr.
Dienstwohnungsinhaber
Planmäßige Beamte
Bes.Gr.
A4
2004
2005
2006
1
1
1
– 76 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
425 01
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
131 Vergütungen der Angestellten
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
50.355,2
51.751,2
49.177,5
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei
Tit. 425 01 (Stellenteil).
Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen
Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen
aufgrund von Tarifverträgen
45/50/50 Auszubildende und sonstige in einem privatrechtlichen
Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten
6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach § 34 Abs. 1
Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT
9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969
an bis zu 36 Angestellte im Schreibdienst
11. Sonstige Zulagen (Zulagen nach §§ 24, 33 Abs. 1c BAT; Nr. 5a und Nr. 6
der Sonderregelungen für Angestellte in Kernforschungseinrichtungen – SR 2o BAT u.a.)
13. Sonstiges (Rufbereitschaft)
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
a)
b)
c)
52.666,1
52.155,0
a)
b)
c)
3.631,9
3.592,2
a)
b)
c)
9.481,8
9.481,8
Tsd. EUR
5.
3,2
10,2
47,6
-
Am 1. Januar 2004 wurden zu Lasten von Drittmitteln insgesamt 725 Angestellte
bezahlt.
426 01
131 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit. 429 01
3.715,2
3.608,9
3.710,8
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei
Tit. 425 01 (Stellenteil).
Veranschlagt sind:
Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter
2.
3.
5.
6.
429 01
47/47/47 Auszubildende
Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit),
Überstundenlöhne
Zulagen, Zuschläge – ohne Zeitzuschläge (Lohnzuschläge nach dem
TV-Z zu § 29 MTL II vom 9. Oktober 1963 und Zulagen nach Nr. 6
der SR 21 MTArb)
Sonstiges (Rufbereitschaft)
131 Weitere Personalausgaben
Tsd. EUR
43,4
13,8
-
9.499,6
41.789,8
41.798,2
Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse
zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht
vollbeschäftigte Arbeiter und den Reinigungsdienst sowie aus
Mitteln Dritter, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen
ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein
längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird
(vgl. SR 2Y BAT).
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Überragen nach Tit. 682 97A 17,8 Tsd. EUR.
Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und
Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus
anderen Kapiteln des Landeshaushalts.
Veranschlagt sind insbesondere die Mittel für Lehraufträge, Gastvorträge,
Gastdozenturen, nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterricht, Vergütungen
und Auslagenersatz für die Vertretung des zum Rektor ernannten Professors im
Aufgabenbereich von Forschung und Lehre, Trennungsgelder und Umzugskostenvergütungen, Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch
Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter
u. dgl.), Hausdienstvergütungen, Stellvertretungskosten für Personalratsmitglieder, Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB III.
– 77 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Der Personal- und Sachaufwand zur Förderung der studentischen Angelegenheiten
teilt sich wie folgt auf:
Tit. 429 01 Tit. 547 01
Tsd. EUR Tsd. EUR
1.
2.
3.
4.
Für die Förderung der geistigen und musischen Interessen
der Studierenden durch die Hochschule (Studium Generale)
Für die Förderung der sportlichen Interessen der Studierenden
durch die Hochschule (freiwilliger Studentensport)
Für die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend dem Hochschulrecht für die Studienangelegenheiten sowie zur Förderung
der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit
- durch den Allgem. Studentenausschuss
- durch die Fachschaften
Für die soziale Förderung und Berücksichtigung der besonderen
Bedürfnisse behinderter Studenten
zus.
zus.
Tsd. EUR
110,1
46,2
156,3
84,8
68,0
152,8
37,4
-
11,7
30,1
49,1
30,1
9,5
0,4
9,9
241,8
156,4
398,2
Zwischensumme Personalausgaben
107.588,6
a)
108.036,1
107.014,9
23.507,7
38.639,9
39.229,0
a)
b)
c)
23.479,4
23.479,4
Sächliche Verwaltungsausgaben
547 01
131 Sächliche Verwaltungsausgaben
Aus diesem Titel erfolgt auch die Rückzahlung
vorfinanzierter Energieeinsparungsmaßnahmen
§ 4 Abs. 13 StHG).
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Übertragen nach Tit. 682 97A 28,3 Tsd. EUR.
Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und
Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus
anderen Kapiteln des Landeshaushalts.
Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen
und die Pflege der Außenbeziehungen der Universität (z. B. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen
zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden.
Im Ansatz sind enthalten:
1.
2.
3.
Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung
Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl.
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
(außer Energiebewirtschaftungskosten)
4. Energiebewirtschaftungskosten
5. Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume
6. Reisekosten, Reisebeihilfen
7. Zur Verfügung des Rektors, des Kanzlers und der Dekane für Aufwand
aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
8. Geschäftsbedarf und sonstige Verwaltungsausgaben
9. Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum, Universitätsbibliothek, Durchführung von Sicherheits- und Umweltgesetzen
10. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
11. Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen der Universität
12. Förderung der studentischen Angelegenheiten
13. Pflege der Auslandsbeziehungen
zus.
– 78 –
12,3
27,6
6 458,9
6 161,0
433,1
138,6
14,8
543,5
9 103,1
31,9
127,8
156,4
270,4
23 479,4
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
23.479,4
23.479,4
Zu 2:
Bestand an Dienstkraftfahrzeugen
und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Pkw
Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit
Sonderausstattung, Funk usw.
Lkw
Anhänger für Kfz
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
3*)
15
2
4
10
*) davon 2 Pkw geleast.
Zu 3: Das Studentenwerk Freiburg betreibt in dem Gebäude Sundgauallee
58/60 ein internationales Begegnungszentrum mit Wohngelegenheit für Gäste
der Universität Freiburg, insbesondere für ausländische Gastdozenten. Die
Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Wartungskosten für den Wohnteil werden
aus den Mieteinnahmen (Tit. 119 49), die Bewirtschaftungskosten für den
Begegnungsteil (ca. 12,8 Tsd. EUR) aus Tit. 547 01 gedeckt.
Zu 7: Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen; eine
pauschale Auszahlung ist nicht zulässig.
Zu 8: Veranschlagt sind die der Universität durch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgenommene Neuordnung der Ausbildung in den
Elektro-, Metall- und Laborberufen entstehenden Mehrkosten (Kursgebühren)
für die Vermittlung bestimmter Ausbildungsinhalte durch universitätsexterne
Einrichtungen sowie die Kursgebühren für die externe Ausbildung der Mathematisch-Technischen Assistenten.
Zu 9:
Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten
vorhandenen Fernsprechanschlüsse:
2004
2005
2006
17
17
17
Veranschlagt sind auch Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen
an das in Lehre und Forschung tätige Personal für Fahrten mit privateigenem Kfz im Hochschulbereich. Zugelassene Fahrzeuge: 22 Pkw.
Zu 12: Vgl. Erläuterungen zu Tit. 429 01.
Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben
– 79 –
23.507,7
a)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
a)
b)
c)
213,9
213,9
213,9
a)
213,9
213,9
3.804,7
3.663,8
3.451,2
a)
b)
c)
3.804,7
3.804,7
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
671 03
131 Erstattungen, Zuschüsse und Stipendien
213,9
2.064,1
2.072,6
Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme
vergebene Stipendien geleistet werden.
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben.
Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und
Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus
anderen Kapiteln des Landeshaushalts.
Im Ansatz sind enthalten
1.
2.
3.
Tsd. EUR
Stipendien für Studenten des Frankreichzentrums
Stipendien aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Beiträge an Dritte
136,0
46,0
31,9
zus.
213,9
Zu 2: Hier sind Stipendien nachzuweisen, die den Universitäten direkt vom
Deutschen Akademischen Austauschdienst zugewiesen werden. Veranschlagt
sind Ausgaben in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen bei Tit. 231 01.
Zu 3: Veranschlagt sind Beiträge an den Verein der LRK und an internationale
Einrichtungen.
Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
Ausgaben für Investitionen
812 05
131 Ausgaben für Investitionen einschliesslich Erwerb
von Dienstfahrzeugen u. dgl.
Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben
Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und
Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus
anderen Kapiteln des Landeshaushalts
Im Ansatz sind enthalten:
1.
2.
Erwerb von Dienstfahrzeugen
Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum,
Universitätsbibliothek, Durchführung von Sicherheitsund Umweltgesetzen
zus.
Für 2005 zu 1.:
Ersatzbeschaffung eines Transporter-Kombi, 96 KW Diesel, mit
Sonderausstattung für das Meteorologische Institut anstelle des
auszusondernden VW 253, amtl. Kennzeichen FR-1308, Bj. 1989,
voraussichtliche Gesamtfahrleistung zum Zeitpunkt der Aussonderung 106.000 km
– 80 –
2005
Tsd. EUR
2006
Tsd. EUR
28,8
-
3.775,9
3.804,7
3.804,7
3.804,7
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
812 50
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
131 Ausstattungsmaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
4.649,8
4.164,0
6.548,4
a)
b)
c)
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
3.458,2
4.250,2
Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen
bei Tit. 429 01, 547 01, 671 03 und 812 05 zulässig.
Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen
bei Tit. 281 01 und 381 01.
Erläuterung: Veranschlagt sind:
Rpl.Nr./ Maßnahme
Vorh.Nr.
Gesamtbedarf
bisher in Anmeldung Anmeldung
Anspruch
genommen
2005
2006
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
34/176 Erweiterung der Telekommunikationsanlage
(neue Gebäude, Erweiterung bestehender
Anlagen)
34/213 Erstausstattung Gebäude Stefan-Meier-Straße
(Verfügungsgebäude)
34/260 Ausstattung Alberstraße 23 b (Umbau für Geologie
und Mineralogie)
34/274 Neubau Mikrosystemtechnik
30/281 Umbau von Kasernen als Verfügungsfläche für
die Informatik 1. und 2. BA
34/286 Ausstattung Gebäude Engelbergerstr. 41 (ehem.
Franz.. Lazarett) für das Psychologische Institut
34/303 Ausstattung Schänzlestr. 1 (Sanierung und Modernisierung des Instituts für Biologie II und III)
34/308 Ausstattung Neubau Zentrum für Biochemie und
Molekulare Zellforschung (ZBMZ), 1. BA, einschließlich Tierforschung
34/309 Umbau Gebäude Alberstr. 23 für die Neurowissenschaften
34/311 Ausstattung Gebäude Tennenbacherstraße 4
(Herdergebäude) für die Forstwissenschaftl.
Fakultät (2. BA)
34/313 Forschungsbau der Fakultät für Angewandte
Wissenschaften
34/315 Ausstattung Neubau Zentrum für Biochemie und
Molekulare Zellforschung (ZBMZ), 2. BA, einschließlich Tierforschung
33/319 Sanierung und Erweiterung der Gewächshausanlage Biologie II und III
8 177,1
7 575,2
200,0
401,9
6 664,9
6 532,0
80,0
52,9
1 449,5
2.556,3
1 200,0
0,0
100,0
0,0
149,5
1.000,0
1 057,9
130,0
500,0
427,9
1 278,2
1 159,0
50,0
69,2
6 000,0
1 200,0
600,0
900,0
3 261,0
2 250,0
600,0
411,0
1 278,2
1 100,0
178,2
0,0
1 317,1
50,0
700,0
250,0
715,8
300,0
200,0
215,8
3 060,0
600,0
0,0
0,0
1 022,0
400,0
250,0
372,0
3 458,2
4 250,2
Summe
An den Kosten der unter diesem Titel aufgeführten Maßnahmen beteiligt sich
der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H.
Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei Kap. 1402 Tit. 331 01
zentral veranschlagt. Vgl. die Erläuterungen hierzu.
zu 34/315: Das Universitätsklinikum beteiligt sich aufgrund der Interessen der
Medizinischen Fakultät siehe Erläuterungen zu Tit. 891 98 A.
Ab 2006 werden vorbereitende Maßnahmen zur Generalsanierung der
Universitätsbibliothek Vorh.Nr. 317 vorgenommen.
891 01
131 Zuschuss an das Körperschaftsvermögen der
Universität Freiburg für den Bau eines
Gästehauses
0,0
571,9
753,5
a)
b)
c)
0,0
0,0
8.454,5
a)
7.262,9
8.054,9
Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen
bei Tit. 331 01 zulässig.
Erläuterung: Die Kosten für den Bau des Gästehauses der Universität werden
aus dem Körperschaftsvermögen der Universität finanziert. An den Kosten beteiligt sich der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes mit 50 v.H.
Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 6, Vorh. Nr. 305. Die Bundeseinnahmen sind dem Körperschaftsvermögen zuzuführen.
Zwischensumme Ausgaben für Investitionen
– 81 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Besondere Finanzierungsausgaben
981 01
990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01, 381 04 bzw.
381 71 für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen
0,0
297,7
390,0
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
a)
0,0
0,0
0,0
78,9
67,6
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
100,5
193,3
a)
b)
c)
0,0
0,0
Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen
bei Tit. 429 01, 547 01 und 812 05.
Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben
Titelgruppen
Die Mittel der Titelgruppen sind übertragbar. Innerhalb der
einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig
deckungsfähig.
63
Für die Ausstattung der Angewandten Informatik
der Physik und der Mikrosystemtechnik
Erläuterung: An den Kosten der bei diesen Titeln aufgeführten Maßnahmen
beteiligt sich der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG)
mit 50 v.H. Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei Tit. 331 63
vereinnahmt.
812 63A
131 Erstausstattung des Studiengangs Angewandte
Informatik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften aus den Gebäudeversicherungserlösen
Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen
bei Tit.Gr. 63 zulässig.
Erläuterung: Die Ausstattung der Gebäude wird mit 1 533,9 Tsd. EUR aus
dem Gebäudeversicherungserlös und mit 1 533,9 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert.
Vgl. 26. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 10, Vorh. Nr. 257 und 28.
Rahmenplan, S. 10, Vorh. Nr. 281.
1995 und 1996 wurden veranschlagt:
3 067,8 Tsd. EUR.
Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen:
2 082,1 Tsd. EUR.
812 63B
131 Ausstattung des Gebäudes Hermann-HerderStrasse 3 B (Ersatzgebäude für Physik I)
aus den Gebäudeversicherungserlösen
Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen
bei Tit.Gr. 63 zulässig.
Erläuterung: Die Ausstattung der Gebäude wird mit 2 045,2 Tsd. EUR aus
dem Gebäudeversicherungserlös und mit 2 045,2 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert.
Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 1, Vorh. Nr. 192.
1998 und 1999 wurden veranschlagt:
4 090,4 Tsd. EUR.
Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen:
4 090,0 Tsd. EUR.
– 82 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
812 63C
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
131 Erstausstattung des Studiengangs Mikrosystemtechnik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften aus den Gebäudeversicherungserlösen
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
0,0
1.361,1
2.535,3
a)
b)
c)
0,0
0,0
0,0
a)
0,0
0,0
1.400,9
942,2
804,8
a)
b)
c)
1.400,9
1.400,9
409,0
121,0
116,0
a)
b)
c)
409,0
409,0
1.953,1
1.890,5
1.963,9
a)
b)
c)
1.953,1
1.953,1
265,9
188,2
186,5
a)
b)
c)
265,9
265,9
4.028,9
a)
4.028,9
4.028,9
Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen
bei Tit.Gr. 63 zulässig.
Erläuterung: Die Ausstattung des Studiengangs Mikrosystemtechnik wird
mit 10 225,85 Tsd. EUR aus dem Gebäudeversicherungserlös und mit
10 225,85 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert.
Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 4, Vorh. Nr. 274.
1997 bis 2001 wurden veranschlagt:
20 451,7 Tsd. EUR.
Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen:
16 567,9 Tsd. EUR.
Summe Titelgruppe 63
96
Für die Einrichtung der Studiengänge Angewandte
Informatik und Mikrosystemtechnik der Fakultät
für Angewandte Wissenschaften
Erläuterung: Veranschlagt sind die erforderlichen laufenden Personal- und
Sachmittel für den Ausbau des Studiengangs Angewandte Informatik und
für die Einrichtung des Studiengangs Mikrosystemtechnik.
427 96
131 Vergütungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte
sowie Vergütungen und Auslagenersatz für
Lehraufträge
Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von § 57 B Abs. 4 HRG zulässig.
523 96
131 Wissenschaftliche Literatur
546 96
131 Sonstiger Sachaufwand
812 96
131 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen u. dgl.
Mehrausgaben sind in Höhe der Einnahmen
bei Tit.Gr. 96 zulässig
Erläuterung: Die Mittel für die Erstausstattung der Studiengänge Angewandte
Informatik und Mikrosystemtechnik sind im Umfang der über die Zukunftsoffensive bereit gestellten Mittel von 23,5 Mio. EUR bei den Tit. 812 63 A und
812 63 C veranschlagt.
Die restlichen benötigten Mittel für die Erstausstattung können aus den veranschlagten Mitteln bei Tit. 812 50 und soweit notwendig aus TG 96 finanziert
werden, sofern die Bundesbeteiligung nach HBFG gesichert ist.
Summe Titelgruppe 96
– 83 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
97
682 97A
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
und Klinik für Tumorbiologie Freiburg
132 Zuschuss für Forschung und Lehre
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
88.700,0
94.617,3
94.631,7
a)
b)
c)
90.617,2
92.673,1
1.000,0
1.057,2
1.064,1
a)
b)
c)
1.020,3
1.042,6
89.700,0
a)
91.637,5
93.715,7
Der im Finanzplan veranschlagte Betrag für
Investitionsfördermaßnahmen im Aufgabengebiet Forschung
und Lehre ist bindend. Mehrausgaben bei dem veranschlagten
Betrag sind in Höhe der Minderung des Fehlbetrags zulässig,
den die Medizinische Fakultät gegenüber dem im Erfolgsplan
veranschlagten Betrag erzielt (Fehlbetragsunterschreitung),
wenn die Minderung des Fehlbetrags nicht durch buchungstechnische Vorgänge herbeigeführt worden ist. Die Verwendung von
Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Im
Rahmen des veranschlagten Zuschusses kann bei Kostenerstattung durch das Klinikum zusätzliches Personal über die Stellenübersichten hinaus beschäftigt werden. Der Zuschuss für Forschung und Lehre kann zugunsten der leistungsorientierten Vergabe von Zuschüssen und zur Förderung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung aus dem Lehr- und Forschungsfonds
bei Kap. 1423 Tit. 682 01 gekürzt bzw. erhöht werden.
Erläuterung:
Übertragen von Kap. 1410 Tit. 547 01: 28,3 Tsd. Euro (Reisebeihilfen für die
Medizinische Fakultät)
Übertragen von Kap. 1410 Tit. 429 01: 17,8 Tsd. Euro (Mittel für Lehraufträge
und Gastvorträge)
Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap. 1423 Tit. 682 01.
Die Medizinische Fakultät wird gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 LHG wie ein Landesbetrieb geführt. Das Rechnungswesen der Medizinischen Fakultät richtet sich
nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Im Staatshaushaltsplan werden entsprechend § 26 LHO bei Kap. 1410 nur die Zuführungen
und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sowie die Planstellen für Beamte
ausgebracht. Eine Übersicht über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan)
ist in der Anlage beigefügt. Veranschlagt sind die im Haushaltsjahr 2005 und 2006
notwendigen Zuführungen für Forschung und Lehre.
In diesen Zuführungen sind seit dem Jahr 2000 auch enthalten:
1. Aufwendungen für die vorklinischen/theoretisch-medizinischen Einrichtungen.
2. Aufwendungen für den 3. Klinischen Ausbildungsabschnitt an akademischen
Lehrkrankenhäusern gemäß § 3 und 4 der Approbationsordnung für Ärzte.
682 97B
132 Zuschuss an die Klinik für Tumorbiologie
Freiburg
Erläuterung: Die Klinik für Tumorbiologie Freiburg ist selbstständige Krankenanstalt des privaten Rechts und An-Institut der Universität Freiburg. Sie erhält
einen Landeszuschuss für Forschung und Lehre.
Summe Titelgruppe 97
– 84 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
98
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Klinikum der Universität Freiburg
Das Universitätsklinikum Freiburg darf mit Zustimmung des
Wissenschaftsministeriums aus zugewiesenen, noch nicht
verausgabten Zuschüssen zweckgebundene Rücklagen
bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste
dem Universitätsklinikum Freiburg.
Erläuterung: Die Universitätsklinika werden gemäß HochschulmedizinreformGesetz ab 01.01.1998 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der
Universität geführt.
682 98
132 Zuschuss für nicht entgeltfähige
betriebsnotwendige Kosten
5.700,0
5.342,7
15.545,0
a)
b)
c)
5.700,0
5.700,0
15.616,6
2.500,0
13.934,8
a)
b)
c)
17.323,9
24.263,5
Erläuterung:
Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für
nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten. Das Klinikum bestimmt über die
Verwendung des Zuschusses nach Maßgabe seines Erfolgs- und Vermögensplans (Art. 1 § 5 Abs. 2 HMG).
In dem Zuschuss ist seit dem Jahr 2000 auch der Sachaufwand für Betriebsund Betriebsablaufplanung sowie Planung der Medizinischen Technik für die
Neu- und Umbauten enthalten.
891 98A
132 Zuschuss für Investitionen des Erneuerungsund Sanierungsbedarfs
Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um
die Einnahmen bei Tit. 331 98.
Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen des Universitätsklinikums Freiburg im Rahmen allgemeiner Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Darin enthalten sind auch HBFGfähige Investitionen für Lehre und Forschung, die auf Vorschlag der Medizinischen
Fakultät getätigt werden. Die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen werden
in der Regel in mehreren Abschnitten durchgeführt und sind in den Vermögensplan
des Klinikums aufzunehmen. An den Kosten der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beteiligt sich der Bund aufgrund des Hochschulbauförderungsgesetzes
(HBFG) mit 50 v.H. Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei
Kap. 1402 Tit. 331 01 vereinnahmt.
– 85 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Vorgesehen sind:
Rpl.Nr./
Vorh.Nr.
34/171
34/306
34/308
34/310
34/313
34/314
34/315
34/316
34/324
34/326
Maßnahme
Gesamtbedarf
bisher in
Anspruch
genommen
Tsd. EUR Tsd. EUR
Chirurgische Klinik
Sanierungsmaßnahmen
Klinik für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde,
Anbau und Sanierung
Chirurgische Klinik
Sanierung Intensivebene
Medizinische Klinik
Neuordnung, Erweiterung Nord 1. BA
Strahlenklinik
Neubau
Pathologisches Institut
Neubau
Neubau Institut für Umweltmedizin
und Krankenhaushygiene
Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (ZKJ) Anbau Haus Feldberg
Einsteinstr. 9, Miele-Gebäude
Zentrales Logistikzentrum
Institut f. Medizinische Mikrobiologie
und Hygiene, Sanierung
Uni-Maßn.
34/315
ZBMZ, 2. Bauabschnitt
Uni-Maßn.
34/315
ZBMZ, 3. Bauabschnitt
2005
Tsd. EUR
2006
Tsd. EUR
4 397,1
3.164,5
1.000,0
232,5
5.573,1
2.556,4
2.443,6
573,0
5.062,0
0,0
0,0
1.500,0
15.339,0
0,0
162,0
5.000,0
20.502,8
19.435,2
1.067,6
0,0
10.737,0
0,0
4.200,0
6.537,0
4 602,0
500,0
1.550,0
2.552,0
1 100,0
800,0
300,0
0,0
1.200,0
0,0
1.200,0
0,0
1.000,0
890,0
110,0
0,0
3.060,0
0,0
100,0
1.200,0
2.560,0
0,0
0,0
1.200,0
5.190,7
5.469,0
17.323,9
24.263,5
Beschaffung von Großgeräten
und Nachveranschlagung Maßnahmen
aufgrund Mittelkürzungen im Haushaltsvollzug früherer Staatshaushaltspläne
zus.
zu Uni-Maßn. 34/315: Das Universitätsklinikum beteiligt sich aufgrund
der Interessen der Medizinischen Fakultät siehe Erläuterungen zu Tit. 812 50.
– 86 –
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
891 98B
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
132 Zuschuss zur Finanzierung von Baumaßnahmen bis
4 Mio EUR Baukosten
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
6.639,6
964,1
1.619,5
a)
b)
c)
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
5.890,0
1.850,0
Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die
Einnahmen bei Tit. 331 98.
Erläuterung: Seit dem 1. Januar 1998 ist die Bauherrenzuständigkeit für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten auf die Universitätsklinika übergegangen.
Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für HBFGfähige Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten. Der Bund beteiligt sich an den
Kosten aufgrund des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H. Die
entsprechenden Zuweisungen des Bundes werden bei Kap. 1402 Tit. 331 01 vereinnahmt.
Vorgesehen sind:
Rpl.Nr./
Vorh.Nr.
34/309
34/316
34/326
Maßnahme
Gesamtbedarf
bisher in
Anspruch
genommen
Tsd. EUR Tsd. EUR
Kinderklinik, Anbau Ambulanzgebäude
Anbau Haus Feldberg ZKJ (Zentrum Kinderheilkunde u. Jugendmedizin)
Institut für Medizinische Mikrobiologie und
Hygiene, Sanierung
AWT – Ertüchtigung der zentralen Steuerung
34/328
Anmeldung
34. RP Nr. 334
Erneuerung Kondensationsstrasse
Anmeldung
34. RP Nr. 335
Chirurgie, OP-Zentrum, Erneuerung
Klimatechnik
2006
Tsd. EUR
2.710,0
2.430,0
280,0
0,0
3.690,0
3.100,0
590,0
0,0
2.100,0
1.620,0
0,0
1.500,0
1.000,0
120,0
0,0
0,0
1.900,0
0,0
1.900,0
0,0
3.850,0
0,0
2.000,0
1.850,0
5.890,0
1.850,0
zus.
891 98C
2005
Tsd. EUR
132 Grundbedarf an Investitionen Klinikum Freiburg
5.943,8
0,0
0,0
a)
b)
c)
5.540,9
5.776,0
Summe Titelgruppe 98
33.900,0
a)
34.454,8
37.589,5
Gesamtausgaben
267.393,6
a)
269.113,5
274.097,2
Erläuterung:
Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für den
Grundbedarf an Investitionen.
Dieser Betrag umfasst Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Gesamtkosten
bis zu 1.500.000 Euro im Einzelfall. Ferner sind auch nicht HBFG-fähige Investitionen für Forschung und Lehre enthalten, die auf Vorschlag der Medizinischen
Fakultät getätigt werden.
– 87 –
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1410
Tit.
Tit.Gr.
Universität Freiburg einschließlich Klinikum
Soll
Ist
Ist
FKZ
Zweckbestimmung
2004
a)
2003
b)
2002
c)
Tsd. EUR
Betrag
für
2005
Tsd. EUR
Betrag
für
2006
Tsd. EUR
Abschluss Kapitel 1410
Verwaltungseinnahmen
787,5
a)
787,5
787,5
Übrige Einnahmen
543,9
a)
543,9
543,9
Gesamteinnahmen
1.331,4
a)
1.331,4
1.331,4
Personalausgaben
108.989,5
a)
109.437,0
108.415,8
Sächliche Verwaltungsausgaben
25.869,8
a)
25.841,5
25.841,5
(ohne Investitionen)
95.613,9
a)
97.551,4
99.629,6
Ausgaben für Investitionen
36.920,4
a)
36.283,6
40.210,3
Gesamtausgaben
267.393,6
a)
269.113,5
274.097,2
Kapitel 1410 Zuschuss
266.062,2
a)
267.782,1
272.765,8
Zuweisungen und Zuschüsse
– 88 –
Anlage zu Kap. 1410
Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg
A. Erfolgsplan der Medizinischen Fakultät
Kontengruppe
44, 45, 54,
57, 58 …
51
590
Zweckbestimmung
Erträge
1.
1.1
1.2
1.3
2.
3.
Sonstige betriebliche Erträge
vom Klinikum
Drittmittel
Sonstiges
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Außerordentliche Erträge
63.286,4
33.200,0
0,0
0,0
0,0
63.686,4
33.900,0
0,0
0,0
0,0
Summe Erträge
96.486,4
97.586,4
51.515,1
11.771,3
51.840,7
11.845,7
87.417,2
33.200,0
0,0
89.198,1
33.900,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
183.903,6
186.784,5
87.417,2
89.198,1
Aufwendungen
60, 64
61–63
78
1.
1.1
1.2
2.
77
721
2.1
2.2
3.
4.
Personalaufwendungen
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Aufwendungen für die Förderung von Forschung und
Lehre
Forschung und Lehre mit Landesmitteln
Forschung und Lehre mit Drittmitteln
Aufwand für die Nutzung von Anlagegütern
Aufwand für vom Land geförderte, nicht aktivierungsfähige
Maßnahmen
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
74
792
2006
Tsd. EUR
I.
II.
760, 761
2005
Tsd. EUR
5.
6.
7.
8.
Summe Aufwendungen
III.
Fehlbetrag
– 89 –
Anlage zu Kap. 1410
Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg
B. Finanzplan der Medizinischen Fakultät
Kontengruppe
Zweckbestimmung
I.
Mittelbedarf
1.
Fehlbetrag des Erfolgsplans
2.
Vermehrung des Anlagevermögens (Finanzvermögen
aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen)
Verminderung der langfristigen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Klinikum
3.
Summe Mittelbedarf
2005
Tsd. EUR
2006
Tsd. EUR
87.417,2
89.198,1
3.200,0
3.475,0
0,0
0,0
90.617,2
92.673,1
II.
Deckungsmittel
1.
Verminderung des Anlagevermögens (Finanzvermögen
aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen)
Zuführung des Landes zur Deckung des Fehlbetrages
(Tit. 682 97 A)
0,0
0,0
90.617,2
92.673,1
Summe Deckungsmittel
90.617,2
92.673,1
2.
Zu I. 2: Die buchhalterische Abgrenzung von berücksichtigungsfähigen Investitionen richtet sich nach den Aktivierungsbestimmungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. HBFG-fähige Maßnahmen sind in der Titelgruppe 98 veranschlagt.
Zu Kontengruppen 60–64:
I. Gesamtbestand Personal
a)
Planmäßige Beamte
b)
Angestellte und Arbeiter
2004
2005
2006
335
335
335
888
858
843
zus.: 1.223
1.193
1.178
Die Einsparauflage aufgrund der Vereinbarung Planungssicherheit für die Hochschulmedizin beträgt pro Jahr 15 Stellen.
Die Einsparung in 2005 beinhaltet 2 Jahresraten (2004 und 2005).
II. Stellenplan für planmäßige Beamte vgl. Tit. 682 97 – Stellenteil –.
– 90 –