071-090_1410_B.qxd - Statistisches Landesamt Baden
Transcrição
071-090_1410_B.qxd - Statistisches Landesamt Baden
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Produktorientierte Erläuterungen zu den Kapiteln 1410 bis 1423 Universitäten einschließlich Universitätsklinika 1. Produktorientierung der Kapitel Die veranschlagten Haushaltsermächtigungen in diesen Kapiteln dienen der Aufgabenerfüllung im Fachbereich Wissenschaft. Daneben sind für diese Aufgaben weitere Ermächtigungen u.a. in den Kapiteln 1401, 1402, 1405, 1406, 1409 und 1499 sowie 1220 und 1221 ausgebracht. 2. Inhalt des Aufgabenbereichs Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Medizinischen Fakultäten stellen - in Verbindung mit den Universitätsklinika - die Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich Humanmedizin sowie Zahnmedizin sicher. Die Hochschulen unterstützen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den sozialen Einrichtungen die Studierenden bei der Durchführung von Praktika in Wirtschaftsbetrieben sowie die Absolventen beim Übergang in das Berufsleben und fördern die Verbindung zu ihren Absolventen. Ferner beraten sie Studierende und studierwillige Personen über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer fördern sie zudem die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklungsvorhaben in die Praxis. Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als durchgängiges Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 3. Messgrößen Dargestellt werden für den Einstieg in den produktorientierten Haushalt im Haushaltsplan 2005/2006 Messgrößen für die Produktbereiche Lehre und Forschung auf der Ebene der Fächergruppe bei jedem Universitätskapitel. Die dargestellten Messgrößen finden bereits jetzt zu weiten Teilen bei der leistungsorientierten Mittelverteilung Berücksichtigung. – 71 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Produktorientierte Erläuterungen: (ohne Klinikum) Studierende 1) Produktbereich Lehre und Forschung gesamt davon Ausländische Studierende 1) gesamt weiblich Sprach- und Kulturwissenschaften Sport Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Humanmedizin Agrar-, Forstund Ernährungswissenschaften Ingenieurwissenschaften Kunst und Kunstwissenschaften Insgesamt davon weiblich WS 2001/2002 6.336 3.997 1.613 1.092 WS 2002/2003 6.638 4.247 1.668 1.125 WS 2003/2004 6.976 4.456 1.718 1.162 WS 2001/2002 253 98 11 6 WS 2002/2003 271 98 12 5 WS 2003/2004 303 123 16 6 WS 2001/2002 4.051 1.688 561 293 WS 2002/2003 4.135 1.784 673 374 WS 2003/2004 4.552 2.014 918 518 WS 2001/2002 4.035 1.592 385 165 WS 2002/2003 4.264 1.699 498 204 WS 2003/2004 4.421 1.795 535 216 WS 2001/2002 2.931 1.556 259 144 WS 2002/2003 2.874 1.598 261 157 WS 2003/2004 2.889 1.649 273 174 WS 2001/2002 616 187 130 50 WS 2002/2003 668 208 137 62 WS 2003/2004 757 254 156 69 WS 2001/2002 345 30 30 7 WS 2002/2003 376 45 37 9 WS 2003/2004 426 48 55 9 WS 2001/2002 339 238 58 41 WS 2002/2003 346 250 68 52 WS 2003/2004 339 249 65 51 WS 2001/2002 18.906 9.386 3.047 1.798 WS 2002/2003 19.572 9.929 3.354 1.988 WS 2003/2004 20.663 10.588 3.736 2.205 1) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag 15.12.) – 72 – Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung Absolventen 2) Promotionen 3) Produktbereich 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Drittmitteleinnahmen Lehre und Forschung gesamt davon gesamt weiblich davon in Tsd. weiblich EUR Sprach- und 2001 697 409 104 37 5.442 Kulturwissenschaften 2002 732 463 103 50 5.324 2003 730 480 73 33 4.278 2001 42 17 2 0 288 2002 44 23 0 0 370 Sport 2003 25 12 0 0 480 Rechts-, Wirtschafts- 2001 650 229 175 42 659 und Sozialwissen- 2002 557 221 92 26 1.175 schaften 2003 472 185 100 30 1.430 Mathematik, 2001 550 185 171 38 21.974 Naturwissenschaften 2002 615 233 177 38 22.708 2003 519 196 147 30 23.304 Humanmedizin 2001 701 324 340 150 3.421 2002 624 296 289 131 4.127 2003 646 315 323 145 0 Agrar-, Forst- und 2001 112 29 24 6 5.688 Ernährungs- 2002 104 33 25 9 4.423 wissenschaften 2003 109 28 25 4 4.194 Ingenieurwissen- 2001 11 0 3 0 1.223 schaften 2002 31 2 6 2 2.498 2003 68 5 8 1 2.541 Kunst und 2001 37 22 8 4 43 Kunstwissenschaften 2002 36 31 11 10 7 2003 25 19 12 7 2 2001 0 0 0 0 2.244 2002 0 0 0 0 3.498 2003 0 0 0 0 2.700 Zentrale Einrichtungen 2) Kopfstatistik; alle Abschlussarten und Abschlüsse (Zeitraum 01.01.-31.12.) 3) Kopfstatistik (Zeitraum 01.01.-31.12.) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – 73 – Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Vo r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 131 Vermischte Einnahmen 787,5 1.214,3 1.117,0 a) b) c) 787,5 787,5 787,5 a) 787,5 787,5 394,8 34.425,2 35.840,1 a) b) c) 394,8 394,8 0,0 7.268,0 8.036,9 a) b) c) 0,0 0,0 149,1 83,8 78,8 a) b) c) 149,1 149,1 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Verwaltungseinnahmen, insbesondere Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen oder Material, sowie die Verkaufserlöse. Ferner sind hier die Einnahmen aus Veranstaltungen im Rahmen der Förderung der studentischen Angelegenheiten sowie die Einnahmen aus Veranstaltungen der Universität veranschlagt. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen 231 01 131 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich Erläuterungen: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche u.s.w.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des § 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen. Im Ansatz sind 46,0 Tsd. EUR zur Förderung des Studentenaustausches, 225,0 Tsd. EUR für die Pflege der Auslandsbeziehungen, 122,5 Tsd. EUR für Maßnahmen nach dem SGB III und 1,3 Tsd. EUR Erträgnisse der Krauß-Stiftung enthalten. 281 01 131 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus sonstigen Bereichen Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Unter diese Zweckbestimmung fallen die Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit. 231 01). 281 02 131 Erstattung von Personalausgaben für Stiftungsprofessuren Erläuterung: Veranschlagt ist die Erstattung für die Stiftungsprofessuren - Anwendungsentwicklung - Wald- und Forstgeschichte – 74 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 331 01 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (Gästehaus) 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR 0,0 571,9 753,5 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 6.360,2 9.621,2 a) b) c) 0,0 0,0 543,9 a) 543,9 543,9 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 891 01. 381 01 990 Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem Titel der Obergruppe 981 erfolgen. Zwischensumme Übrige Einnahmen Titelgruppen 63 Für die Ausstattung der angewandten Informatik, der Physik und der Mikrosystemtechnik Erläuterung: Vgl. Vermerke und Erläuterungen bei Tit. 812 63 A bis C. 331 63 131 Zuweisung des Bundes 0,0 734,7 1.261,3 a) b) c) 0,0 0,0 356 63 950 Entnahme aus dem allgemeinen Grundstock (Unterteil Gebäudeversicherungserlös) 0,0 734,7 1.261,3 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 a) 0,0 0,0 Nicht mehr benötigte Mittel dürfen durch Rotabsetzung von den Einnahmen an den Allgemeinen Grundstock - Unterteil Gebäudeversicherungserlös - zurückgeführt werden. Erläuterung: Die Entnahme ist nur bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 331 63 zulässig. Summe Titelgruppe 63 96 331 96 N Für die Einrichtung der Studiengänge Angewandte Informatik und der Mikrosystemtechnik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften 132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit. 812 96 Summe Titelgruppe 96 – 75 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Soll Ist Ist FKZ 98 331 98 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Klinikum der Universität Freiburg 132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz 0,0 964,1 666,1 a) b) c) 0,0 0,0 Summe Titelgruppe 98 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 1.331,4 a) 1.331,4 1.331,4 44.018,6 39.977,8 41.563,0 a) b) c) 42.256,3 41.785,9 Vgl. Vermerk bei Kap. 1402 Tit. 331 01. Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit. 891 98 A und B. Hier werden die Zuweisungen des Bundes für vom Klinikum finanzierte HBFG-Maßnahmen nachgewiesen. Die Einnahmen werden über Tit. 891 98 A und B dem Klinikum zugeführt. Ausgaben Tit. 425 01 Nr. 6 und 13 der Erläuterungen, Tit. 426 01 Nr. 3 und 6 der Erläuterungen und Tit. 429 01 bis zur Höhe von 100 Tsd. EUR sind gegenseitig deckungsfähig. Die Tit. 429 01, 547 01, 671 03 und 812 05 und TG 96 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar; die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit. 119 49, 231 01, 281 01 und 381 01. Sie erhöht sich nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit. 422 01, 425 01 und 426 01. Personalausgaben 422 01 131 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten Dienstwohnungsinhaber 2004 2005 2006 1 1 1 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 1. 3. Planmäßige Beamte darunter Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Abgeordnete Beamte zus. 2005 Tsd. EUR 2006 Tsd. EUR 42 214,9 9,4 32,0 41 744,5 9,4 32,0 42 256,3 41 785,9 Zu 3: Die Mittel werden für zwei Studienräte mit Teildeputaten (Lehrerausbildung in der Chemie) benötigt. Stellenzulagen nach Maßgabe der HStZuIV erhalten die Prorektoren und Dekane. Ein Professor für Astronomie, Astrophysik (insbesondere Solarphysik) nimmt in Personalunion die Leitung des Kiepenheuer-Instituts für Sonnenphysik Freiburg (Kap. 1499 Tit. 685 08) wahr. Dienstwohnungsinhaber Planmäßige Beamte Bes.Gr. A4 2004 2005 2006 1 1 1 – 76 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 425 01 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 131 Vergütungen der Angestellten 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR 50.355,2 51.751,2 49.177,5 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil). Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 45/50/50 Auszubildende und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach § 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an bis zu 36 Angestellte im Schreibdienst 11. Sonstige Zulagen (Zulagen nach §§ 24, 33 Abs. 1c BAT; Nr. 5a und Nr. 6 der Sonderregelungen für Angestellte in Kernforschungseinrichtungen – SR 2o BAT u.a.) 13. Sonstiges (Rufbereitschaft) Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR a) b) c) 52.666,1 52.155,0 a) b) c) 3.631,9 3.592,2 a) b) c) 9.481,8 9.481,8 Tsd. EUR 5. 3,2 10,2 47,6 - Am 1. Januar 2004 wurden zu Lasten von Drittmitteln insgesamt 725 Angestellte bezahlt. 426 01 131 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit. 429 01 3.715,2 3.608,9 3.710,8 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil). Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 2. 3. 5. 6. 429 01 47/47/47 Auszubildende Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne Zulagen, Zuschläge – ohne Zeitzuschläge (Lohnzuschläge nach dem TV-Z zu § 29 MTL II vom 9. Oktober 1963 und Zulagen nach Nr. 6 der SR 21 MTArb) Sonstiges (Rufbereitschaft) 131 Weitere Personalausgaben Tsd. EUR 43,4 13,8 - 9.499,6 41.789,8 41.798,2 Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht vollbeschäftigte Arbeiter und den Reinigungsdienst sowie aus Mitteln Dritter, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2Y BAT). Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Überragen nach Tit. 682 97A 17,8 Tsd. EUR. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Veranschlagt sind insbesondere die Mittel für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastdozenturen, nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterricht, Vergütungen und Auslagenersatz für die Vertretung des zum Rektor ernannten Professors im Aufgabenbereich von Forschung und Lehre, Trennungsgelder und Umzugskostenvergütungen, Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u. dgl.), Hausdienstvergütungen, Stellvertretungskosten für Personalratsmitglieder, Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB III. – 77 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Der Personal- und Sachaufwand zur Förderung der studentischen Angelegenheiten teilt sich wie folgt auf: Tit. 429 01 Tit. 547 01 Tsd. EUR Tsd. EUR 1. 2. 3. 4. Für die Förderung der geistigen und musischen Interessen der Studierenden durch die Hochschule (Studium Generale) Für die Förderung der sportlichen Interessen der Studierenden durch die Hochschule (freiwilliger Studentensport) Für die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend dem Hochschulrecht für die Studienangelegenheiten sowie zur Förderung der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit - durch den Allgem. Studentenausschuss - durch die Fachschaften Für die soziale Förderung und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten zus. zus. Tsd. EUR 110,1 46,2 156,3 84,8 68,0 152,8 37,4 - 11,7 30,1 49,1 30,1 9,5 0,4 9,9 241,8 156,4 398,2 Zwischensumme Personalausgaben 107.588,6 a) 108.036,1 107.014,9 23.507,7 38.639,9 39.229,0 a) b) c) 23.479,4 23.479,4 Sächliche Verwaltungsausgaben 547 01 131 Sächliche Verwaltungsausgaben Aus diesem Titel erfolgt auch die Rückzahlung vorfinanzierter Energieeinsparungsmaßnahmen § 4 Abs. 13 StHG). Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Übertragen nach Tit. 682 97A 28,3 Tsd. EUR. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Universität (z. B. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. Im Ansatz sind enthalten: 1. 2. 3. Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 4. Energiebewirtschaftungskosten 5. Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 6. Reisekosten, Reisebeihilfen 7. Zur Verfügung des Rektors, des Kanzlers und der Dekane für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 8. Geschäftsbedarf und sonstige Verwaltungsausgaben 9. Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum, Universitätsbibliothek, Durchführung von Sicherheits- und Umweltgesetzen 10. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 11. Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen der Universität 12. Förderung der studentischen Angelegenheiten 13. Pflege der Auslandsbeziehungen zus. – 78 – 12,3 27,6 6 458,9 6 161,0 433,1 138,6 14,8 543,5 9 103,1 31,9 127,8 156,4 270,4 23 479,4 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR 23.479,4 23.479,4 Zu 2: Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen Pkw Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw. Lkw Anhänger für Kfz Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 3*) 15 2 4 10 *) davon 2 Pkw geleast. Zu 3: Das Studentenwerk Freiburg betreibt in dem Gebäude Sundgauallee 58/60 ein internationales Begegnungszentrum mit Wohngelegenheit für Gäste der Universität Freiburg, insbesondere für ausländische Gastdozenten. Die Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Wartungskosten für den Wohnteil werden aus den Mieteinnahmen (Tit. 119 49), die Bewirtschaftungskosten für den Begegnungsteil (ca. 12,8 Tsd. EUR) aus Tit. 547 01 gedeckt. Zu 7: Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen; eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zu 8: Veranschlagt sind die der Universität durch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgenommene Neuordnung der Ausbildung in den Elektro-, Metall- und Laborberufen entstehenden Mehrkosten (Kursgebühren) für die Vermittlung bestimmter Ausbildungsinhalte durch universitätsexterne Einrichtungen sowie die Kursgebühren für die externe Ausbildung der Mathematisch-Technischen Assistenten. Zu 9: Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen Fernsprechanschlüsse: 2004 2005 2006 17 17 17 Veranschlagt sind auch Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen an das in Lehre und Forschung tätige Personal für Fahrten mit privateigenem Kfz im Hochschulbereich. Zugelassene Fahrzeuge: 22 Pkw. Zu 12: Vgl. Erläuterungen zu Tit. 429 01. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben – 79 – 23.507,7 a) Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR a) b) c) 213,9 213,9 213,9 a) 213,9 213,9 3.804,7 3.663,8 3.451,2 a) b) c) 3.804,7 3.804,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 03 131 Erstattungen, Zuschüsse und Stipendien 213,9 2.064,1 2.072,6 Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Im Ansatz sind enthalten 1. 2. 3. Tsd. EUR Stipendien für Studenten des Frankreichzentrums Stipendien aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes Beiträge an Dritte 136,0 46,0 31,9 zus. 213,9 Zu 2: Hier sind Stipendien nachzuweisen, die den Universitäten direkt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst zugewiesen werden. Veranschlagt sind Ausgaben in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen bei Tit. 231 01. Zu 3: Veranschlagt sind Beiträge an den Verein der LRK und an internationale Einrichtungen. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen 812 05 131 Ausgaben für Investitionen einschliesslich Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts Im Ansatz sind enthalten: 1. 2. Erwerb von Dienstfahrzeugen Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum, Universitätsbibliothek, Durchführung von Sicherheitsund Umweltgesetzen zus. Für 2005 zu 1.: Ersatzbeschaffung eines Transporter-Kombi, 96 KW Diesel, mit Sonderausstattung für das Meteorologische Institut anstelle des auszusondernden VW 253, amtl. Kennzeichen FR-1308, Bj. 1989, voraussichtliche Gesamtfahrleistung zum Zeitpunkt der Aussonderung 106.000 km – 80 – 2005 Tsd. EUR 2006 Tsd. EUR 28,8 - 3.775,9 3.804,7 3.804,7 3.804,7 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 812 50 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 131 Ausstattungsmaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR 4.649,8 4.164,0 6.548,4 a) b) c) Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR 3.458,2 4.250,2 Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. 429 01, 547 01, 671 03 und 812 05 zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 281 01 und 381 01. Erläuterung: Veranschlagt sind: Rpl.Nr./ Maßnahme Vorh.Nr. Gesamtbedarf bisher in Anmeldung Anmeldung Anspruch genommen 2005 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 34/176 Erweiterung der Telekommunikationsanlage (neue Gebäude, Erweiterung bestehender Anlagen) 34/213 Erstausstattung Gebäude Stefan-Meier-Straße (Verfügungsgebäude) 34/260 Ausstattung Alberstraße 23 b (Umbau für Geologie und Mineralogie) 34/274 Neubau Mikrosystemtechnik 30/281 Umbau von Kasernen als Verfügungsfläche für die Informatik 1. und 2. BA 34/286 Ausstattung Gebäude Engelbergerstr. 41 (ehem. Franz.. Lazarett) für das Psychologische Institut 34/303 Ausstattung Schänzlestr. 1 (Sanierung und Modernisierung des Instituts für Biologie II und III) 34/308 Ausstattung Neubau Zentrum für Biochemie und Molekulare Zellforschung (ZBMZ), 1. BA, einschließlich Tierforschung 34/309 Umbau Gebäude Alberstr. 23 für die Neurowissenschaften 34/311 Ausstattung Gebäude Tennenbacherstraße 4 (Herdergebäude) für die Forstwissenschaftl. Fakultät (2. BA) 34/313 Forschungsbau der Fakultät für Angewandte Wissenschaften 34/315 Ausstattung Neubau Zentrum für Biochemie und Molekulare Zellforschung (ZBMZ), 2. BA, einschließlich Tierforschung 33/319 Sanierung und Erweiterung der Gewächshausanlage Biologie II und III 8 177,1 7 575,2 200,0 401,9 6 664,9 6 532,0 80,0 52,9 1 449,5 2.556,3 1 200,0 0,0 100,0 0,0 149,5 1.000,0 1 057,9 130,0 500,0 427,9 1 278,2 1 159,0 50,0 69,2 6 000,0 1 200,0 600,0 900,0 3 261,0 2 250,0 600,0 411,0 1 278,2 1 100,0 178,2 0,0 1 317,1 50,0 700,0 250,0 715,8 300,0 200,0 215,8 3 060,0 600,0 0,0 0,0 1 022,0 400,0 250,0 372,0 3 458,2 4 250,2 Summe An den Kosten der unter diesem Titel aufgeführten Maßnahmen beteiligt sich der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H. Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei Kap. 1402 Tit. 331 01 zentral veranschlagt. Vgl. die Erläuterungen hierzu. zu 34/315: Das Universitätsklinikum beteiligt sich aufgrund der Interessen der Medizinischen Fakultät siehe Erläuterungen zu Tit. 891 98 A. Ab 2006 werden vorbereitende Maßnahmen zur Generalsanierung der Universitätsbibliothek Vorh.Nr. 317 vorgenommen. 891 01 131 Zuschuss an das Körperschaftsvermögen der Universität Freiburg für den Bau eines Gästehauses 0,0 571,9 753,5 a) b) c) 0,0 0,0 8.454,5 a) 7.262,9 8.054,9 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. 331 01 zulässig. Erläuterung: Die Kosten für den Bau des Gästehauses der Universität werden aus dem Körperschaftsvermögen der Universität finanziert. An den Kosten beteiligt sich der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes mit 50 v.H. Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 6, Vorh. Nr. 305. Die Bundeseinnahmen sind dem Körperschaftsvermögen zuzuführen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen – 81 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01, 381 04 bzw. 381 71 für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 297,7 390,0 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 78,9 67,6 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 100,5 193,3 a) b) c) 0,0 0,0 Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit. 429 01, 547 01 und 812 05. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben Titelgruppen Die Mittel der Titelgruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 63 Für die Ausstattung der Angewandten Informatik der Physik und der Mikrosystemtechnik Erläuterung: An den Kosten der bei diesen Titeln aufgeführten Maßnahmen beteiligt sich der Bund im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H. Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei Tit. 331 63 vereinnahmt. 812 63A 131 Erstausstattung des Studiengangs Angewandte Informatik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften aus den Gebäudeversicherungserlösen Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 63 zulässig. Erläuterung: Die Ausstattung der Gebäude wird mit 1 533,9 Tsd. EUR aus dem Gebäudeversicherungserlös und mit 1 533,9 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert. Vgl. 26. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 10, Vorh. Nr. 257 und 28. Rahmenplan, S. 10, Vorh. Nr. 281. 1995 und 1996 wurden veranschlagt: 3 067,8 Tsd. EUR. Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen: 2 082,1 Tsd. EUR. 812 63B 131 Ausstattung des Gebäudes Hermann-HerderStrasse 3 B (Ersatzgebäude für Physik I) aus den Gebäudeversicherungserlösen Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 63 zulässig. Erläuterung: Die Ausstattung der Gebäude wird mit 2 045,2 Tsd. EUR aus dem Gebäudeversicherungserlös und mit 2 045,2 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert. Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 1, Vorh. Nr. 192. 1998 und 1999 wurden veranschlagt: 4 090,4 Tsd. EUR. Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen: 4 090,0 Tsd. EUR. – 82 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 812 63C Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 131 Erstausstattung des Studiengangs Mikrosystemtechnik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften aus den Gebäudeversicherungserlösen 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR 0,0 1.361,1 2.535,3 a) b) c) 0,0 0,0 0,0 a) 0,0 0,0 1.400,9 942,2 804,8 a) b) c) 1.400,9 1.400,9 409,0 121,0 116,0 a) b) c) 409,0 409,0 1.953,1 1.890,5 1.963,9 a) b) c) 1.953,1 1.953,1 265,9 188,2 186,5 a) b) c) 265,9 265,9 4.028,9 a) 4.028,9 4.028,9 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 63 zulässig. Erläuterung: Die Ausstattung des Studiengangs Mikrosystemtechnik wird mit 10 225,85 Tsd. EUR aus dem Gebäudeversicherungserlös und mit 10 225,85 Tsd. EUR Bundeszuweisungen finanziert. Vgl. 30. Rahmenplan nach dem HBFG, Anl. BW, S. 4, Vorh. Nr. 274. 1997 bis 2001 wurden veranschlagt: 20 451,7 Tsd. EUR. Bis 31.12. 2003 wurden abgerufen: 16 567,9 Tsd. EUR. Summe Titelgruppe 63 96 Für die Einrichtung der Studiengänge Angewandte Informatik und Mikrosystemtechnik der Fakultät für Angewandte Wissenschaften Erläuterung: Veranschlagt sind die erforderlichen laufenden Personal- und Sachmittel für den Ausbau des Studiengangs Angewandte Informatik und für die Einrichtung des Studiengangs Mikrosystemtechnik. 427 96 131 Vergütungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von § 57 B Abs. 4 HRG zulässig. 523 96 131 Wissenschaftliche Literatur 546 96 131 Sonstiger Sachaufwand 812 96 131 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Mehrausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 96 zulässig Erläuterung: Die Mittel für die Erstausstattung der Studiengänge Angewandte Informatik und Mikrosystemtechnik sind im Umfang der über die Zukunftsoffensive bereit gestellten Mittel von 23,5 Mio. EUR bei den Tit. 812 63 A und 812 63 C veranschlagt. Die restlichen benötigten Mittel für die Erstausstattung können aus den veranschlagten Mitteln bei Tit. 812 50 und soweit notwendig aus TG 96 finanziert werden, sofern die Bundesbeteiligung nach HBFG gesichert ist. Summe Titelgruppe 96 – 83 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 97 682 97A Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Medizinische Fakultät der Universität Freiburg und Klinik für Tumorbiologie Freiburg 132 Zuschuss für Forschung und Lehre Medizinische Fakultät der Universität Freiburg 88.700,0 94.617,3 94.631,7 a) b) c) 90.617,2 92.673,1 1.000,0 1.057,2 1.064,1 a) b) c) 1.020,3 1.042,6 89.700,0 a) 91.637,5 93.715,7 Der im Finanzplan veranschlagte Betrag für Investitionsfördermaßnahmen im Aufgabengebiet Forschung und Lehre ist bindend. Mehrausgaben bei dem veranschlagten Betrag sind in Höhe der Minderung des Fehlbetrags zulässig, den die Medizinische Fakultät gegenüber dem im Erfolgsplan veranschlagten Betrag erzielt (Fehlbetragsunterschreitung), wenn die Minderung des Fehlbetrags nicht durch buchungstechnische Vorgänge herbeigeführt worden ist. Die Verwendung von Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Im Rahmen des veranschlagten Zuschusses kann bei Kostenerstattung durch das Klinikum zusätzliches Personal über die Stellenübersichten hinaus beschäftigt werden. Der Zuschuss für Forschung und Lehre kann zugunsten der leistungsorientierten Vergabe von Zuschüssen und zur Förderung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung aus dem Lehr- und Forschungsfonds bei Kap. 1423 Tit. 682 01 gekürzt bzw. erhöht werden. Erläuterung: Übertragen von Kap. 1410 Tit. 547 01: 28,3 Tsd. Euro (Reisebeihilfen für die Medizinische Fakultät) Übertragen von Kap. 1410 Tit. 429 01: 17,8 Tsd. Euro (Mittel für Lehraufträge und Gastvorträge) Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap. 1423 Tit. 682 01. Die Medizinische Fakultät wird gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 LHG wie ein Landesbetrieb geführt. Das Rechnungswesen der Medizinischen Fakultät richtet sich nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Im Staatshaushaltsplan werden entsprechend § 26 LHO bei Kap. 1410 nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sowie die Planstellen für Beamte ausgebracht. Eine Übersicht über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) ist in der Anlage beigefügt. Veranschlagt sind die im Haushaltsjahr 2005 und 2006 notwendigen Zuführungen für Forschung und Lehre. In diesen Zuführungen sind seit dem Jahr 2000 auch enthalten: 1. Aufwendungen für die vorklinischen/theoretisch-medizinischen Einrichtungen. 2. Aufwendungen für den 3. Klinischen Ausbildungsabschnitt an akademischen Lehrkrankenhäusern gemäß § 3 und 4 der Approbationsordnung für Ärzte. 682 97B 132 Zuschuss an die Klinik für Tumorbiologie Freiburg Erläuterung: Die Klinik für Tumorbiologie Freiburg ist selbstständige Krankenanstalt des privaten Rechts und An-Institut der Universität Freiburg. Sie erhält einen Landeszuschuss für Forschung und Lehre. Summe Titelgruppe 97 – 84 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 98 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Klinikum der Universität Freiburg Das Universitätsklinikum Freiburg darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus zugewiesenen, noch nicht verausgabten Zuschüssen zweckgebundene Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste dem Universitätsklinikum Freiburg. Erläuterung: Die Universitätsklinika werden gemäß HochschulmedizinreformGesetz ab 01.01.1998 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Universität geführt. 682 98 132 Zuschuss für nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten 5.700,0 5.342,7 15.545,0 a) b) c) 5.700,0 5.700,0 15.616,6 2.500,0 13.934,8 a) b) c) 17.323,9 24.263,5 Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten. Das Klinikum bestimmt über die Verwendung des Zuschusses nach Maßgabe seines Erfolgs- und Vermögensplans (Art. 1 § 5 Abs. 2 HMG). In dem Zuschuss ist seit dem Jahr 2000 auch der Sachaufwand für Betriebsund Betriebsablaufplanung sowie Planung der Medizinischen Technik für die Neu- und Umbauten enthalten. 891 98A 132 Zuschuss für Investitionen des Erneuerungsund Sanierungsbedarfs Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 331 98. Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen des Universitätsklinikums Freiburg im Rahmen allgemeiner Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Darin enthalten sind auch HBFGfähige Investitionen für Lehre und Forschung, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden. Die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel in mehreren Abschnitten durchgeführt und sind in den Vermögensplan des Klinikums aufzunehmen. An den Kosten der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beteiligt sich der Bund aufgrund des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H. Die entsprechenden Bundeszuweisungen werden bei Kap. 1402 Tit. 331 01 vereinnahmt. – 85 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Vorgesehen sind: Rpl.Nr./ Vorh.Nr. 34/171 34/306 34/308 34/310 34/313 34/314 34/315 34/316 34/324 34/326 Maßnahme Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen Tsd. EUR Tsd. EUR Chirurgische Klinik Sanierungsmaßnahmen Klinik für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde, Anbau und Sanierung Chirurgische Klinik Sanierung Intensivebene Medizinische Klinik Neuordnung, Erweiterung Nord 1. BA Strahlenklinik Neubau Pathologisches Institut Neubau Neubau Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (ZKJ) Anbau Haus Feldberg Einsteinstr. 9, Miele-Gebäude Zentrales Logistikzentrum Institut f. Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Sanierung Uni-Maßn. 34/315 ZBMZ, 2. Bauabschnitt Uni-Maßn. 34/315 ZBMZ, 3. Bauabschnitt 2005 Tsd. EUR 2006 Tsd. EUR 4 397,1 3.164,5 1.000,0 232,5 5.573,1 2.556,4 2.443,6 573,0 5.062,0 0,0 0,0 1.500,0 15.339,0 0,0 162,0 5.000,0 20.502,8 19.435,2 1.067,6 0,0 10.737,0 0,0 4.200,0 6.537,0 4 602,0 500,0 1.550,0 2.552,0 1 100,0 800,0 300,0 0,0 1.200,0 0,0 1.200,0 0,0 1.000,0 890,0 110,0 0,0 3.060,0 0,0 100,0 1.200,0 2.560,0 0,0 0,0 1.200,0 5.190,7 5.469,0 17.323,9 24.263,5 Beschaffung von Großgeräten und Nachveranschlagung Maßnahmen aufgrund Mittelkürzungen im Haushaltsvollzug früherer Staatshaushaltspläne zus. zu Uni-Maßn. 34/315: Das Universitätsklinikum beteiligt sich aufgrund der Interessen der Medizinischen Fakultät siehe Erläuterungen zu Tit. 812 50. – 86 – Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. 891 98B Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 132 Zuschuss zur Finanzierung von Baumaßnahmen bis 4 Mio EUR Baukosten 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR 6.639,6 964,1 1.619,5 a) b) c) Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR 5.890,0 1.850,0 Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 331 98. Erläuterung: Seit dem 1. Januar 1998 ist die Bauherrenzuständigkeit für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten auf die Universitätsklinika übergegangen. Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für HBFGfähige Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten. Der Bund beteiligt sich an den Kosten aufgrund des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) mit 50 v.H. Die entsprechenden Zuweisungen des Bundes werden bei Kap. 1402 Tit. 331 01 vereinnahmt. Vorgesehen sind: Rpl.Nr./ Vorh.Nr. 34/309 34/316 34/326 Maßnahme Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen Tsd. EUR Tsd. EUR Kinderklinik, Anbau Ambulanzgebäude Anbau Haus Feldberg ZKJ (Zentrum Kinderheilkunde u. Jugendmedizin) Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Sanierung AWT – Ertüchtigung der zentralen Steuerung 34/328 Anmeldung 34. RP Nr. 334 Erneuerung Kondensationsstrasse Anmeldung 34. RP Nr. 335 Chirurgie, OP-Zentrum, Erneuerung Klimatechnik 2006 Tsd. EUR 2.710,0 2.430,0 280,0 0,0 3.690,0 3.100,0 590,0 0,0 2.100,0 1.620,0 0,0 1.500,0 1.000,0 120,0 0,0 0,0 1.900,0 0,0 1.900,0 0,0 3.850,0 0,0 2.000,0 1.850,0 5.890,0 1.850,0 zus. 891 98C 2005 Tsd. EUR 132 Grundbedarf an Investitionen Klinikum Freiburg 5.943,8 0,0 0,0 a) b) c) 5.540,9 5.776,0 Summe Titelgruppe 98 33.900,0 a) 34.454,8 37.589,5 Gesamtausgaben 267.393,6 a) 269.113,5 274.097,2 Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Freiburg für den Grundbedarf an Investitionen. Dieser Betrag umfasst Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Gesamtkosten bis zu 1.500.000 Euro im Einzelfall. Ferner sind auch nicht HBFG-fähige Investitionen für Forschung und Lehre enthalten, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden. – 87 – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Tit. Tit.Gr. Universität Freiburg einschließlich Klinikum Soll Ist Ist FKZ Zweckbestimmung 2004 a) 2003 b) 2002 c) Tsd. EUR Betrag für 2005 Tsd. EUR Betrag für 2006 Tsd. EUR Abschluss Kapitel 1410 Verwaltungseinnahmen 787,5 a) 787,5 787,5 Übrige Einnahmen 543,9 a) 543,9 543,9 Gesamteinnahmen 1.331,4 a) 1.331,4 1.331,4 Personalausgaben 108.989,5 a) 109.437,0 108.415,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 25.869,8 a) 25.841,5 25.841,5 (ohne Investitionen) 95.613,9 a) 97.551,4 99.629,6 Ausgaben für Investitionen 36.920,4 a) 36.283,6 40.210,3 Gesamtausgaben 267.393,6 a) 269.113,5 274.097,2 Kapitel 1410 Zuschuss 266.062,2 a) 267.782,1 272.765,8 Zuweisungen und Zuschüsse – 88 – Anlage zu Kap. 1410 Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg A. Erfolgsplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe 44, 45, 54, 57, 58 … 51 590 Zweckbestimmung Erträge 1. 1.1 1.2 1.3 2. 3. Sonstige betriebliche Erträge vom Klinikum Drittmittel Sonstiges Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Außerordentliche Erträge 63.286,4 33.200,0 0,0 0,0 0,0 63.686,4 33.900,0 0,0 0,0 0,0 Summe Erträge 96.486,4 97.586,4 51.515,1 11.771,3 51.840,7 11.845,7 87.417,2 33.200,0 0,0 89.198,1 33.900,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 183.903,6 186.784,5 87.417,2 89.198,1 Aufwendungen 60, 64 61–63 78 1. 1.1 1.2 2. 77 721 2.1 2.2 3. 4. Personalaufwendungen Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwendungen für die Förderung von Forschung und Lehre Forschung und Lehre mit Landesmitteln Forschung und Lehre mit Drittmitteln Aufwand für die Nutzung von Anlagegütern Aufwand für vom Land geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen 74 792 2006 Tsd. EUR I. II. 760, 761 2005 Tsd. EUR 5. 6. 7. 8. Summe Aufwendungen III. Fehlbetrag – 89 – Anlage zu Kap. 1410 Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg B. Finanzplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe Zweckbestimmung I. Mittelbedarf 1. Fehlbetrag des Erfolgsplans 2. Vermehrung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) Verminderung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Klinikum 3. Summe Mittelbedarf 2005 Tsd. EUR 2006 Tsd. EUR 87.417,2 89.198,1 3.200,0 3.475,0 0,0 0,0 90.617,2 92.673,1 II. Deckungsmittel 1. Verminderung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) Zuführung des Landes zur Deckung des Fehlbetrages (Tit. 682 97 A) 0,0 0,0 90.617,2 92.673,1 Summe Deckungsmittel 90.617,2 92.673,1 2. Zu I. 2: Die buchhalterische Abgrenzung von berücksichtigungsfähigen Investitionen richtet sich nach den Aktivierungsbestimmungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. HBFG-fähige Maßnahmen sind in der Titelgruppe 98 veranschlagt. Zu Kontengruppen 60–64: I. Gesamtbestand Personal a) Planmäßige Beamte b) Angestellte und Arbeiter 2004 2005 2006 335 335 335 888 858 843 zus.: 1.223 1.193 1.178 Die Einsparauflage aufgrund der Vereinbarung Planungssicherheit für die Hochschulmedizin beträgt pro Jahr 15 Stellen. Die Einsparung in 2005 beinhaltet 2 Jahresraten (2004 und 2005). II. Stellenplan für planmäßige Beamte vgl. Tit. 682 97 – Stellenteil –. – 90 –