Tarifbereich/ Branche Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk

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Tarifbereich/ Branche Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk
Tarifbereich/ Branche
Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk (Tischlerhandwerk)
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen - Landesinnungsverband des
Tischlerhandwerks -, Kreuzstr. 108-110, 44137 Dortmund
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH e.V., Landessekretariat
Nordrhein-Westfalen, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg
DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen,
Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe, ihnen gleichstehende selbständige Betriebsabteilungen und in Serien
fertigende Betriebe des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Tischlerhandwerks) die Holz oder
an Stelle oder in Verbindung mit Holz andere Werkstoffe verarbeiten.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages:
Anzahl der Lohngruppen:
7
Anzahl der Gehaltsgruppen:
11
Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach:
gültig ab 01.04.2008 - kündbar zum 31.03.2011
gültig ab 01.05.2009 - kündbar zum 31.03.2011
Lebensalter: nein
/
Beschäftigungsdauer: nein
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.05.2009
ab 01.04.2010
Unterste Lohngruppe
Arbeiter/-innen, die ohne einschlägige Kenntnisse (Ausbildung oder Anlernzeit) einfache Arbeiten nach
kurzer Anweisung ausführen.
9,57 €
9,68 €
Arbeiter/-innen, die nach kurzer Einarbeitungszeit (regelmäßig nicht länger als 1 Monat) mit geringer
Vorkenntnis entsprechende Arbeiten ausführen.
10,25 €
10,37 €
Ecklohn (Lohngruppe 6)
13,67 €
13,83 €
Einstieg nach Ausbildung
Arbeiter/-innen, die nach einer berufsentsprechenden Ausbildung sowie nach bestandener Gesellenprüfung
Facharbeiten ausführen. Arbeiter/-innen, die mit besonderer Handfertigkeit und den notwendigen Kenntnissen über Werkstoffe und Betriebsmittel nach einer entsprechenden Anlernzeit ausführen. Arbeiter/-innen,
die zwar eine berufsentsprechende Ausbildung durchlaufen, jedoch eine Gesellenprüfung nicht bestanden
haben.
11,62 €
11,76 €
Arbeiter/-innen, die nach einer berufsentsprechenden Ausbildung sowie nach bestandener Gesellenprüfung
Facharbeiten überwiegend selbständig ausführen nach 2-jähriger Bewährungszeit in der Lohngruppe
direkt nach der Ausbildung.
12,30 €
12,45 €
Arbeiter/-innen mit qualifizierter Berufsausbildung (Gesellenprüfung) und selbständiger Tätigkeit nach
2-jähriger Bewährung. Gleichbehandelt werden angelernte Arbeiter/-innen der Lohngruppe 5 bei
selbständiger Tätigkeit und 4-jähriger Bewährung.
13,67 €
13,83 €
Höchste Lohngruppe
Facharbeiter/-innen, die eine selbständige verantwortliche Tätigkeit ausüben und als Vorarbeiter/-innen
tätig sind. Facharbeiter/-innen, die neben einer mit Erfolg abgelegte Facharbeiterprüfung Arbeiten ausführen, die an das fachliche Wissen und Können höhere Anforderungen stellen (Qualifikation über der
Facharbeiter/-innen. Das besondere fachliche Wissen und Können wird durch abgeschlossene berufsspezifische Fachlehrgänge erworben.
15,04 € bis 17,30 €
15,22 € bis 17,50 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.05.2009
ab 01.04.2010
Unterste Gehaltsgruppe
Angestellte mit einfachen und schematischen Tätigkeiten im Büro und Betrieb, für die eine kaufmännische
oder technische Berufsausbildung nicht erforderlich ist.
1.539,00 €
1.557,00 €
Eckgehalt (Gehaltsgruppe E)
2.368,00 €
2.396,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Angestellte mit kaufmännischer und/oder technischer Tätigkeit, für die Kenntnisse und Fertigkeiten
erforderlich sind, die durch eine einschlägige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erworben
werden.
2.012,00 €
2.036,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte mit kaufmännischer und/oder technischer Tätigkeit mit einschlägiger Berufsausbildung und
verantwortungsvoller selbständiger Tätigkeit mit kaufm. oder techn. Spezialkenntnissen, die durch langjährige Erfahrung, mindestens 8-jähriger Berufserfahrung erworben wurden und mit eigener Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter.
3.386,00 €
3.427,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.05.2009
ab 01.04.2010
Unterste Gehaltsgruppe
Meister mit abgeschlossener Meisterprüfung, die eine Gruppe von Arbeitnehmern verantwortlich
beaufsichtigen und anweisen oder Arbeiten ausführen, an die die Qualifikation der Meisterprüfung zu
stellen sind.
2.658,00 €
2.690,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Meister mit abgeschlossener Meisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen oder Produktionsabläufe
in mehreren Abteilungen voll verantwortlich überwachen, leiten und führen oder selbständiges, verantwortliches Leiten eines Betriebes mit mindestens 35 Mitarbeitern.
3.535,00 €
3.577,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.08.2007
ab 01.05.2009
ab 01.08.2009
1. Ausbildungsjahr
440,00 €
450,00 €
2. Ausbildungsjahr
540,00 €
550,00 €
3. Ausbildungsjahr
640,00 €
650,00 €
Auszubildende, die in der Zwischenprüfung mindestens gute Leistungen erbringen, erhalten eine
Erfolgsprämie in Höhe von 130,00 €.
Wöchentliche Regelarbeitszeit
40 Stunden
Urlaubsdauer
bis zum 30. Lebensjahr
nach d. 30. Lebensjahr
25 Arbeitstage
27 Arbeitstage
nach d. 40. Lebensjahr
30 Arbeitstage
Auszubildende erhalten mindestens 24 Urlaubstage.
zusätzliches Urlaubsgeld/Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) - Lohn-/Gehaltsgruppen
50 % als zusätzliches Urlaubsgeld und 50 % als Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
Betriebszugehörigkeit von mehr als
12 Monaten
6 Jahren
von 840,00 € bis 1.320, € von 1.190,00 € bis 1.870,00 €
kaufmännische und technische Angestellte
Betriebszugehörigkeit von mehr als
12 Monaten
6 Jahren
von 780,00 € bis 1.716, € von 1.105,00 € bis 2.431,00 €
Meister
Betriebszugehörigkeit von mehr als
12 Monaten
6 Jahren
von 1.200,00 € bis 1.606, €
von 1.700,00 € bis 2.275,00 €
für Auszubildende: ist in der Ausbildungsvergütung bereits enthalten
12 Jahren
von 1.470,00 € bis 2.310,00 €
12 Jahren
von 1.365,00 € bis 3.003,00 €
12 Jahren
von 2.100,00 € bis 2.810,00 €
Vermögenswirksame Leistung
319,00 € Arbeitgeberanteil im Jahr
Auszubildende erhalten 160,00 € im Jahr.
Der Arbeitgeberverband hat mit der Gewerkschaft Holz und Kunststoff bzw. mit der Industriegewerkschaft
Metall seit 1998 keine Tarifverträge abgeschlossen.