HÄUFIGE FRAGEN (FAQ`s) - Medizinische Fakultät Heidelberg

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HÄUFIGE FRAGEN (FAQ`s) - Medizinische Fakultät Heidelberg
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ's)
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ's)
MD, Dr.med., and PhD: Similar degrees - different meaning
Hinweis: Informationen zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen finden Sie im
entsprechenden Merkblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
(MWK).
Die Eintragung "Dr." für Berufsdoktorate, sogenannte kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel ist nicht
zulässig (GMBl 2009, §4 Abs. 1.3) .
Dies betrifft beispielsweise den "Dr.med.univ." (Österreich), den "dr.med." (Ungarn) oder den iranischen
Doktor-Abschluss.
Ich habe an einer anderen Universität studiert. Kann ich in Heidelberg promovieren?
Ja, die Promotionsordnung schreibt nicht vor, dass Sie in Heidelberg studiert haben müssen.
Bedingung ist, dass Sie einen Doktorvater/eine Doktormutter haben, der/die an unserer Fakultät habilitiert ist.
Zum 01. 03. 2009 trat die Änderung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (§38, Abs.5) in
Kraft. Die bisherige Verpflichtung zur Immatrikulation an der Hochschule, an der man promoviert, ist
aufgehoben und in eine "Kann"-Regelung geändert. Sie können sich also für ein Promotionsstudium
einschreiben, müssen es aber nicht mehr.
Somit ist es dann auch möglich, eine Promotion in Heidelberg zu beginnen, während man an einer anderen
deutschen Universität studiert.
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HÄUFIGE FRAGEN (FAQ's)
Mein Betreuer bzw. meine Betreuerin geht weg.
Wenn Ihr(e) Betreuer(in) die Arbeitsstelle wechselt, jedoch weiterhin an unserer Fakultät habilitiert
bleibt, behält er/sie das Recht zur Betreuung von Doktoranden. Falls seine/ihre Fakultätszugehörigkeit
jedoch erlischt (z.B. bei Rufannahme), können zwar alle bereits angemeldeten Doktoranden noch über unsere
Fakultät zu Ende betreut werden, aber keine neuen Kandidaten mehr angenommen werden.
Es ist zu bedenken, dass sich durch einen Stellenwechsel und die damit verbundenen Anforderungen am
neuen Arbeitsplatz sowie die räumliche Distanz eine Betreuung oft schwieriger gestaltet.
Man sollte daher intern klären, ob möglicherweise ein einvernehmlicher Betreuerwechsel innerhalb der
Abteilung erwünscht bzw. sinnvoll ist.
Kann man die Dissertation auch in englischer Sprache anfertigen?
Ja, die Promotionsordnung erlaubt die Einreichung der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache, ein
spezieller Antrag hierfür ist nicht erforderlich.
Ich möchte Bilder bzw. Grafiken in meine Dissertation einfügen, die aus Lehrbüchern oder
Publikationen stammen. Genügt es, diese ordnungs- gemäß zu zitieren oder muss man den Verlag um
Erlaubnis fragen?
Die Genehmigung des jeweiligen Verlages bzw. Journals ist einzuholen, ggf. sind auch Gebühren zu
entrichten. Für Studierende bzw. Doktoranden gibt es dabei manchmal ein vereinfachtes Verfahren.
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Was ist bei einer Promotion im Ausland zu beachten?
Soll die Dissertation an unserer Fakultät eingereicht werden, gelten PromO und Bestimmungen unserer
Fakultät. Das bedeutet im Einzelnen:
• Der Doktorvater / die Doktormutter muss an unserer Fakultät habilitiert sein (§ 4, Abs. 1 PromO),
eine Kooperation mit einer externen Institution ist unter dieser Voraussetzung möglich.
• Bitte beachten Sie, dass Tierversuchsgenehmigungen und Ethikvoten auch bei im Ausland erstellten
Dissertationen vorzulegen sind, je nach Sprache des Dokuments ggf. nebst
einer offiziellen Übersetzung.
• Es ist eine Erklärung des externen Institutsleiters vorzulegen, die es dem Kandidaten gestattet, die
dort erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer Dissertation an der Medizinischen Fakultät Heidelberg
einzureichen (§ 4, Abs. 4 PromO).
• Auf der fertigen Dissertationsschrift erscheint der/die offizielle (=an unserer Fakultät habilitierte)
Betreuer/in nebst Klinik/Institut. Die Kooperationseinrichtung wird auf dem Titelblatt ergänzend
erwähnt, der dortige Co-Betreuer wird in der Danksagung entsprechend gewürdigt; er erscheint nicht
als Doktorvater bzw. Doktormutter.
Ich habe bereits einen Doktortitel, kann ich eine zweite Doktorarbeit einreichen?
Sie können mit einem Studienabschluss nur einmal promovieren. Dies gilt auch, wenn die Promotion oder ein
entsprechendes Äquivalent (PhD) im Ausland erworben wurde. Wenn Sie bereits einen Doktortitel /PhD
erworben haben, ist eine zweite Promotion an unserer Fakultät nur mit einem weiteren Studienabschluss
möglich, z.B.:
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Sie haben ein medizinisches und ein zahnmedizinisches Studium abgeschlossen. Damit können Sie einmal
zum "Dr.med." und ein weiteres mal zum "Dr.med.dent." promovieren.
Sie haben ein Hochschuldiplom und ein (zahn)medizinisches Studium absolviert. In diesem Fall berechtigt
Sie das Diplom zur Promotion zum "Dr.sc.hum." und das (zahn-)medizinische Examen zu einer Promotion
zum "Dr.med." bzw. "Dr.med.dent."
Nicht als Promotion zählt ein im Ausland erworbener Doktorgrad, der lediglich als
Studienabschluss-Zertifikat vergeben wird (ein sogenanntes Berufsdoktorat wie beispielsweise der
österreichische "Dr.med.univ." oder der ungarische "dr.med.").
So ist auch der Studienabschluss eines "Medical Doctor" nicht zu verwechseln mit dem deutschen Titel eines
"Dr.med.". Während der "Medical Doctor" als Studienabschluss dem deutschen medizinischen Staatsexamen
vergleichbar ist, wäre unser medizinischer Doktorgrad zu übersetzen mit "Doctor of Medicine".
Kann man mir mit dem "Dr.med." einen PhD bescheinigen?
Nein. Der PhD ist ein Titel, der Ihnen ebenso wie der Doktortitel explizit verliehen werden muss. Er darf erst
dann geführt werden, wenn die Universität im Ausland den Titel offiziell vergibt bzw. Ihnen die Führung
gestattet. Es steht also im dortigen Ermessen, den hier erworbenen Doktortitel als äquivalent zum PhD
einzustufen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Titel PhD ohne Ihnen persönlich verliehen worden zu sein
weder hier noch im Ausland geführt werden darf, da dies gem. § 132a StGB einen Titelmissbrauch darstellt.
Grundsätzlich gilt, dass Titel auch im Ausland ausschließlich in der verliehenen und per Urkunde
nachweisbaren Form geführt werden dürfen, es gibt hier keine "Übersetzungen".
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