Präsentation - Suchtvorbeugung im Kreis Kleve

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Präsentation - Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
Pillen, Pep und Co
…alles was wach
und fit macht
Ralf Wischnewski & Jürgen Meisenbach
www.partypack.de
LEGAL HIGHS
neue Drogen
neue Vertriebswege
neue Gefahren !?
Ralf Wischnewski & Jürgen Meisenbach | www.partypack.de
MDPV - Methylendioxyprovaleron
Begriffsklärung
• NPS (neue psychoaktive Substanzen)
• RC´s (research chemicals)
• „legal highs“
• Badesalze
• Räuchermischung/ Kräutermischung
• Lufterfrischer/ Dünger
EWS (EU Early Warning System)
Number of NPS
2005 – 2014 = 418
101
81
73
n = 418
49
41
24
15
14
7
13
Wirkspektrum
Rollenwechsel
„Legal Highs“ aus
Sicht eines Händlers*
* ein erdachtes Szenario zur Darstellung aktueller Vertriebsund Verkaufsstrategien im Internet zu „Legal Highs“!
So oder so ähnlich könnte es sich abgespielt haben….
DROGENDEALER
Dialer
0190 Nummer
Diener
…dann müsste ich
ja alles machen!
DROGENDEALER
C
(Anzahl der Kunden)
mal A
(Intensität deren Abhängigkeit)
mal S
(Preis der gewünschten Substanz)
= H
(Menge an leicht verdientem Geld)
minus: eK
(eigener Konsum)
minus: FK
(Konsum des Freundeskreises)
minus: dg
(dumm gelaufen)
minus: AG
(Kosten für Anwalt und Gericht)
Ergebnis: +/- 0
mein Fazit
Branche wechseln…
oder noch besser:
Geschäftsmodell ändern …
…raus aus der ILLEGALITÄT
…rein in die LEGALITÄT
Zielgruppenanalyse
neue Drogen braucht das Land
nicht nachweisbare Drogen will das Land
legale Drogen, die wirken wie
illegale Drogen will das Land
Alleinstellungsmerkmal
weg vom Straßendealer-Image
edle Verpackung
trendy design
serviceorientierte Vermarktung
Netzwerke mobilisieren
„windige“ Chemiker kontaktieren
Grafiker, Produktdesigner, Webentwickler
Rechtsberatung einholen
Inspirationsquellen nutzen…
© kayleigh van Dyeik - Fotolia.com
© kayleigh van Dyeik - Fotolia.com
Produktdesign & Verpackung
v
ode r
no c h
b e sse r :
Ge sc h ä f t sm o d e l l
änd e r n …
https://www.youtube.com/watch?v=741mM2Cn1hU
ILLEGALITÄT
LEGALER
DEALER
ILLEGALER
DEALER
UNTER
NEHMER
…zu Risiken und Nebenwirkungen
fragen Sie ihren
Drogenberater
…aber bis die wirkliche Daten haben,
haben wir schon wieder
neue Substanzen!
…und so lange
bleiben die Konsumierenden unsere:
Bi l d :
…die glauben,
„schicke“ Drogen
sind so ungefährlich
wie „schicke“ Kaffeekapseln!
Rollenwechsel
Herzlichen Dank!
Ralf Wischnewski | www.partypack.de
Bedeutung
für die Prävention
Ralf Wischnewski | www.partypack.de
Elternabende / Elternarbeit
Multiplikatorenfortbildung
„Legal-Highs“ bei Schulaktionen?!
(substanzspezifische Prävention vs universeller Prävention)
Gründe - Wirkungen - Folgen
Quelle:
ALFRED
DER GRÜNE KOFFER, HANDBUCH,
Suchthilfe. Direkt Essen
http://www.dguv-lug.de/legal_highs.php
Zielgruppenspezifische Prävention
Zielgruppe im Internet
=
Prävention im Internet
Herzlichen Dank!
Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung
20. Oktober 2015
Ralf Wischnewski | www.partypack.de
Deutsches Ärzteblatt
Jg. 111
Heft 9
28. Februar 2014
http://www.aerzteblatt.de/pdf/111/9/m139.pdf
gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen
Cannabinoide:
körperliche Unruhe, Anfälle, Hypertonie, Arrhythmien,
Brechreiz, Hypokaliämie, außerdem gibt es Fälle von psychiatrischen Symptomen
einschließlich Psychosen und einer erhöhten Selbstmordrate; ein karzinogenes Potential
wird bei manchen Cannabinoiden vermutet.
gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen
Cathinone:
gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptomen einschließlich Psychosen,
Hypertonie, Tachykardie, veränderte Wahrnehmung, Reizungen und Verätzungen der
Haut.
gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen
Phenethylamine:
gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen,
Hypertonie, Tachykardie, Hyperthermie, Gedächtnislücken, Verwirrtheit, Appetit- und
Schlaflosigkeit.
gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen
Piperazine:
toxikologische Effekte vergleichbar mit denen von Phenethylaminen
gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen
Tryptamine:
gesteigerte körperliche Unruhe, Panikattacken, Übelkeit, Erbrechen.
Intoxikationen & Todesfälle
2010
2011
2012
2013
2014
Intoxikationen
80
195
111
77
40
Todesfälle
1
4
8
1
6
(Stand August 2014):
Quelle: Bundeskriminalamt
Wie viele Fälle von Gesundheitsschädigungen bzw. Todesfällen aufgrund
von NPS-Konsum sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren und
Art der Gesundheitsschädigung aufschlüsseln)?
Todesfälle
NPS
2013
2014
Todesfälle
5
25
Quelle: PM Bundeskriminalamt, April 2015
Problem: Produktqualität
Denn nur wo … drauf steht,
ist auch …. drin!
Problem: Produktqualität
Denn nur wo Nutella drauf steht,
ist auch Nutella drin….
Problem: Dosierung
Qualität, Quantität, Verteilung
Problem: Dosierung
Qualität, Quantität, Verteilung
doch nicht so legal…
Dem BKA liegen Gutachten von nahezu 5000 Produkten vor.
Der Anteil der Produkte, die Wirkstoffe nach dem BtMG enthielten, liegt bei fast 90%.
Diese Aussage betrifft die Kräutermischungen. Dort ist die Quote sehr hoch.
Gerade in Kräutermischungen befinden sich häufig mehrere Wirksubstanzen, von
denen eine dem BtMG unterstellt ist. Das erhöht die Quote in diesem Bereich.
Bei den sog. Badesalzen, Happy Caps etc., die vorwiegend stimulierende Substanzen
aus dem Bereich Amphetamin- und Cathinonderivate beinhalten, liegt die Quote
niedriger, ist aber durch die Unterstellung weiterer Substanzen unter das BtMG
angestiegen. Sie dürfte bei etwa 50 % liegen.
Quelle: aus einer eMail mit einem NRW LKA Beamten vom Mai 2015
Nachweis
• über spezialisierte Labore
– aber auch nur dann, wenn die Substanzen schon
bekannt sind und Referenzstoffe vorliegen
• üblichen Drogen(schnell)tests schlagen nicht
an
• spezielle Drogen(schnell)tests weisen nur
sehr wenige Substanzen nach (ca. 15-17
synthetischen Cannabinoide aus vorwiegend
aus der JWH Gruppe)
http://www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung/spice-ii-plus-wissenschaftliche-studie-zu-aktuellenparty-drogen.html
legal – illegal – scheißegal?
legal – illegal – scheißegal?
Führen noch mehr Verbote
zwangläufig zu noch
gefährlicheren NPS?
legal – illegal – scheißegal?
Sollte die Bundesregierung
NPS schneller ins
Betäubungsmittelgesetz
aufnehmen können?
legal – illegal – scheißegal?
• Betäubungsmittelgesetz
– aktuell
– Änderungsverordnungen
(BtMÄndV 24-29 von 2009 bis 2015
30. BtMÄndV ist angekündigt )
– Zukünftig (Idee der Stoffgruppenunterstellung)
• Arzneimittelgesetz
• andere Gesetze (z.B. Vorl. Tabakgesetz)
Arzneimittelgesetz
Legal Highs sind nicht illegal nach AMG
Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG), so urteilte der EuGH
(C-358/13 und C-181/14) in seiner Entscheidung vom 10.07.2014.
…entscheidet der Gerichtshof, dass der Arzneimittelbegriff im Unionsrecht Stoffe
nicht einschließt, die – wie Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden – in
ihrer Wirkung die physiologischen Funktionen schlicht beeinflussen, ohne geeignet
zu sein, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein,
die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei
gesundheitsschädlich sind.
Vorläufiges Tabakgesetz
Versuch des 5. Strafsenats des BGH, den Verkauf von Räuchermischungen (nicht von
Badesalzen) über das „Vorläufige Tabakgesetz“ (VTabakG) zu regulieren.
Der 5. Strafsenat des BGH teilt in seinem Beschluss vom 5.11.2014 (5 StR 107/14 =
BeckRS 2014, 22120) mit, dass seiner Ansicht nach das gewerbsmäßige
Inverkehrbringen von zum Rauchen bestimmten Kräutermischungen, denen nicht in
die Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz aufgenommene synthetische
Cannabinoide zugesetzt sind, nach § 52 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 des
Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) strafbar sein kann.
Vorläufiges Tabakgesetz
§ 52 Abs. 2 Nr. 1, VTabakG
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 bei dem Herstellen von Tabakerzeugnissen nicht zugelassene
Stoffe verwendet, einer nach § 20 Abs. 3 oder einer nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis
c oder g oder nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b oder c erlassenen Rechtsverordnung
zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift
verweist, oder Tabakerzeugnisse entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 oder § 21 Abs. 2 oder Stoffe
entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 in den Verkehr bringt oder
§ 20 Abs. 1 Nr. 2, VTabakG
(1) Es ist verboten,
1.bei dem gewerbsmäßigen Herstellen von Tabakerzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in den
Verkehr gebracht zu werden, Stoffe zu verwenden, die nicht zugelassen sind;
2.Tabakerzeugnisse gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, die entgegen dem Verbot der
Nummer 1 hergestellt sind oder einer nach Absatz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a erlassenen
Rechtsverordnung nicht entsprechen;
Stoffgruppenunterstellung
• der Versuch, Stoffgruppen einschließlich aller
möglichen Derivate in eine neue Anlage IV im
BtMG aufzunehmen
• das „Operieren“ mit Substanzen aus dieser
Stoffgruppe soll zukünftig unter Strafe
gestellt werden, soweit es „zu
Missbrauchszwecken“ erfolge…
Stoffgruppenunterstellung
legal – illegal – scheißegal?
Befürworten Sie eine
Stoffgruppenunterstellung?
30. BtMÄndV, angekündigt – muss noch durch den Bundesrat
29. BtMÄndV, 08.05.2015 (Bundesrat)
28. BtMÄndV, 28.11.2014
Unterteilung/Klassifizierung:
• Cannabinoide (JWH-XXX; AM-XXX; CP-XXX)
• Cathinone
• Phenethylamine
• Tryptamine
• Piperazine
weitere 8 Unterteilungen
•
•
•
•
•
•
•
•
Arylcyclohexylamine
Aminoindane
Arylalkylamine
Benzodiazepine
Opioide
Piperidine
Pyrrolidine
Pflanzenextrakte
Ch e mi sc h e
K l a ssi f i k a t i o n
Gr u p p e
Wi r k u n g
z u g e h ör i g e
Su b st a n z e n
Sy n t h e t i sc h
e
Ca n n a b i n o i d
e
• c a n n a b i sä h n l
i c h
• h a l l u z i no g e
n,
se d a t i v ,
b e r u h i g e nd
J WH- 0 1 8 ,
CP 4 7 , 4 9 7
21 0
J WH- 2 50 ,
0 81 ,
J WH- 1 2 2 ,
20 3,
J WH- 2 0 0 ,
69 4 ,
Ad a m a n t y l
J WH- 0 1 8 ,
AM - 2 2 0 1 ,
1 220 …
Ca t h i n o n e
• k o k a i n- ,
a mp h e t a mi n ,
u nd
e c st a sy ä h n l i
;
HU-
J WH-
J WHAM -
AM -
M e p h e d r o n,
M e t h c a t h i no n,
4 - F M C,
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Vertiefungsworkshop
Welche Bedeutung haben die neuen
Substanzen für die Prävention
„legal highs“ – Präventionsebenen
• Universelle Prävention
• Selektive Prävention
• Indizierte Prävention
• Strukturelle Prävention/ Verhältnisprävention
„legal highs“ – Präventionsebenen
Universelle Prävention:
Unter universeller Prävention subsumieren sich
Programme, Projekte und Aktivitäten, die sich an die
allgemeine Bevölkerung oder einen Teil der allgemeinen
Bevölkerung richten, die ein niedriges oder
durchschnittliches Risiko trägt, eine Sucht bzw.
Abhängigkeit zu entwickeln. Typisches Arbeitsfeld
universeller Präventionsmaßnahmen ist die Schule. Der
Arbeitsplatz, kommunale Einrichtungen oder Sportvereine
sind weitere Erfolg versprechende Ansatzpunkte für
universelle Präventionsmaßnahmen.
„legal highs“ – Präventionsebenen
Selektive Prävention:
Selektive Prävention richtet sich an Personengruppen, die
ein signifikant höheres Risiko aufweisen eine
Suchtabhängigkeit zu entwickeln, als die durchschnittliche
Bevölkerung. Dieses Risiko kann immanent sein oder eine
Gruppe von Personen trägt aufgrund verschiedener
Merkmale über das gesamte Leben hinweg ein höheres
Risiko, eine Sucht zu entwickeln. Zielgruppen selektiver
Präventionsmaßnahmen sind beispielsweise sozial
Benachteiligte, Personen mit Migrationshintergrund oder
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien.
„legal highs“ – Präventionsebenen
Indizierte Prävention:
Zielgruppe indizierter Präventionsmaßnahmen sind Personen, die ein hohes Risiko haben,
eine Abhängigkeit zu entwickeln. Dabei leitet sich die Notwendigkeit indizierter
Präventionsmaßnahmen durch die Existenz wichtiger individueller Indikatoren ab, die eine
spätere Abhängigkeitsentwicklung begünstigen. Im Unterschied zur selektiven Prävention,
erfolgt indizierte Prävention in der Regel auf individueller Ebene, d.h. es geht nicht um die
Identifikation von Personengruppen, auf die die genannten Merkmale zutreffen. Indizierte
Präventionsmaßnahmen werden beispielsweise für Kinder und Jugendlichen mit
Verhaltensauffälligkeiten oder Kinder und Jugendliche mit ADHS umgesetzt. An der
Schnittstelle von indizierter Prävention zur Behandlung sind ebenfalls Maßnahmen der
Frühintervention anzusiedeln.
Als wesentliches Merkmal weist die Zielgruppe von Maßnahmen im Bereich
Frühintervention (bereits) Probleme durch erhöhten Substanzkonsum auf und/oder sie
haben Probleme, die mit erhöhtem Substanzkonsum in engem Zusammenhang stehen.
Diese Zielgruppe frühinterventiver Maßnahmen hat ein sehr hohes Risiko eine Abhängigkeit
zu entwickeln, zum Zeitpunkt der Intervention werden DSM-IV oder ICD-10 Kriterien jedoch
(noch) nicht erfüllt.
„legal highs“ – Präventionsebenen
Strukturelle Prävention / Verhältnisprävention
Strukturelle Prävention bzw. Maßnahmen der Verhältnisprävention
beziehen sich auf Veränderungen des sozialen oder kulturellen
Umfelds bzw. von Umweltfaktoren. Der Ansatz der strukturellen
Prävention beruht auf der Annahme, dass Substanzkonsum von
Individuen durch ein komplexes Bündel von äußeren Einflüssen mit
beeinflusst wird. Strukturelle Präventionsmaßnahmen beschäftigen
sich auf übergeordneten Ebenen um die Schaffung von
Voraussetzungen für gesundes Verhalten. Verhältnisprävention
bedeutet somit die gesundheitsgerechte Gestaltung des
Lebensumfeldes der Menschen, wie zum Beispiel das
Jugendschutzgesetz oder das Rauchverbot in öffentlichen
Einrichtungen.