Befestigung von Konter-, Dachlatten und Schalungen ohne

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Befestigung von Konter-, Dachlatten und Schalungen ohne
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PRAXIS
THEORIE
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5d
BEFESTIGUNG VON KONTER-,
DACHLATTEN UND SCHALUNGEN
OHNE RECHNERISCHEN NACHWEIS
2
Alle Informationsbroschüren von
ITW Befestigungssysteme
■■
orrosionsschutz bei der Befestigung
K
von Dach- und Konterlatten
■■
Befestigung von Metallhaften
■■
Konter- und Dachlatten mit rechnerischem
Nachweis
■■
Hinweise zum Balistiknagel
■■
Hinweise zum Jumbowellennagel
■■
„Eurocode 5. Normen und Regeln im Überblick“
– allgemeine Grundlagen für Verbindungsmittel
■■
Befestigung von Konter-, Dachlatten und
Schalungen ohne rechnerischen Nachweis
Die Information in diesem Heft ist eine Zusammenfassung
bestehender Regeln und Normen zum Thema Verbindungsmittel. Sie basiert auf den unten aufgeführten Quellen. Alle
in den Tabellen genannten Verbindungsmittel beziehen sich
ausschließlich auf ITW-Produkte.
Text:
Klaas Gümmer,
ITW Befestigungssysteme GmbH
Stand:
März 2015
Quellen:
„Hinweise „Holz und Holzwerkstoffe“ des ZVDH,
Ausgabe 01-2015
DIN EN 1995-1-1:2010-12 und
DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08
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Befestigung von Konter-, Dachlatten und
Schalungen ohne rechnerischen Nachweis
1. Allgemeines
2. A
llgemeine Voraussetzungen für Holzbauteile,
Verbindungsmittel sowie Dachkonstruktionen
■■
Konterlatten und Dachlatten müssen gemäß
EN 14081-1 sortiert sein oder mindestens der
Nadelholzgüte S10 entsprechen und ≥ 24 mm
dick bzw. ≥ 48 mm breit sein. Darüber hinaus
sind Latten Holzbauteile mit einer maximalen
Dicke von 40 mm und einer maximalen Breite
von 80 mm.
■■
Die Dicke von tragenden Schalungen muss min­
destens 24 mm und die Breite ≤ 16 cm betragen,
bei Holzwerkstoffplatten gilt d ≥ 22 mm
(z.B. Sperrholz, OSB, Spanplatte).
■■
Die Einbaufeuchte der Hölzer darf nicht höher als
20% und die Rohdichte muss ≥ 350 kg/m³ sein.
■■
Sparrenabstand bis maximal 1,00 m.
■■
Abstand der Dachlatten untereinander bis
maximal 0,40 m.
■■
Holzbauteile dürfen keine weitere statische
Funktion (z. B. Aussteifung) haben als die Abtragung von Schnee-, Dach- und Windlasten
sowie von Einwirkungen aus dem Arbeitsbetrieb.
Die Befestigung muss unter Einhaltung der
gültigen Randabstände erfolgen.
Konterlattung
Dachlattung
Holzwerkstoffplatte
Winddichtebene
Sparren
Schalung
Für die Befestigung von Konter- sowie Dachlatten auf
Sparren­binder gelten diverse Regelwerke. Neben
Parametern wie Tragfähigkeit, Statik, etc. wird dort
auch die Montage­sicherheit berücksichtigt, da es zu
Arbeitsunfällen aufgrund gebrochener Dachlatten
kommen kann. Dieser Praxis-Tipp nimmt ausschließlich Bezug auf die aktuellen ZVDH-Richtlinien, die
sich wiederum auf den derzeit geltenden EC5 samt
Nationalem Anhang beziehen.
Generell dürfen Verbindungsmittel unter bestimmten
Bedingungen ohne rechnerischen Nachweis für
die Befestigung verwendet werden. Werden diese
Bedingungen nicht eingehalten, so muss immer ein
rechnerischer Nachweis für die Dach- / Konterlatte,
Schalung und für das Verbindungsmittel geführt
werden.
Eigengewicht
Schnee
Wind
Arbeitsbetrieb
4
2. Allgemeine Voraussetzungen (Fortsetzung)
Nägel müssen der EN 14592 entsprechen und
eine Mindestzinkschichtdicke von 12 μm aufweisen, was z. B. mit den Paslode GalvPlus®-Nägeln
erfüllt ist.
■■
Klammern müssen der EN 14592 entsprechen,
für Schalungen eine Mindestzinkschichtdicke von
12 μm aufweisen und sollten für die Befestigung
von Konterlatten und Dachlatten in nichtrostendem
Stahl ausgeführt werden. Die Befestigung sollte in
einem 45° Winkel zur Holzfaserrichtung erfolgen.
■■
Die Anwendung von Holzschutzmitteln bei
Dachbauteilen ist nicht erforderlich. Kommt aber
doch chemisch geschütztes Holz zum Einsatz,
sollten Verbindungsmittel aus nichtrostendem
Stahl verwendet werden, damit Korrosion nicht
auftreten kann.
Die Mindesteindringtiefe (s) beträgt für:
Glattschaftige Nägel 12d
Klammern
14d
Rillennägel
8d
■■
Bei Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen
dürfen diese für die erforderliche Eindringtiefe (s)
nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede
Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke
mindestens 24 mm bei Holz und 22 mm bei
Holzwerkstoffen beträgt (siehe Beispiele rechts).
■ Konterlatten
■ Schalung
■ Sparren
Trotz direkter Befestigung der Schalung, beginnt die
erforderliche Eindringtiefe (s) erst im Sparren.
Konterlatte auf 24 mm Schalung
s
■■
Konterlatte auf 18 mm Schalung
s
■■
■ Konterlatten
■ Schalung
■ Sparren
Bei direkter Befestigung der Schalung, beginnt die
erforderliche Eindringtiefe (s) schon in der Schalung.
■■
Die Bemessung für die richtige Befestigung von
Konterlattung, Dachlattung und Schalung erfolgt
gemäß den 4 Windzonen in Deutschland.
Quelle: Wikipedia
5
3. Ausführung
■■
Jede Konterlatte ist gemäß Tabelle 1 auf dem
Sparren zu befestigen.
■■
Dachlatten sind so anzubringen, dass zwei volle
Kanten auf dem Auflager aufliegen.
■■
Für Konterlatten über Aufsparrendämmsystemen
oder Holzwerkstoffplatten mit Rohdichte
≤ 350 kg/m³ ist ein rechnerischer Nachweis
erforderlich (siehe Herstellerangaben oder unter
http://www.itw-aufsparrendaemmung.de).
■■
Jede Dachlatte ist gemäß Tabelle 2 an jedem
Kreuzungspunkt am Auflager mit geeigneten
Befestigungsmitteln zu befestigen, wobei an
Stößen nur ein Rillennagel erfor­derlich ist.
■■
■■
Konterlatten dürfen mit Unterbrechungen verlegt
werden.
Lattenstöße können direkt auf dem Sparren, einem
breiten Konterbrett bzw. -bohle, zwei parallel
angeordneten Konterlatten oder mit bauaufsichtlich zugelassenen Stoßverbindern ausgeführt
werden.
Tabelle 1: Befestigung von Konterlatten unter Dachlatten pro m (Gebäudehöhe ≤ 18 m)
Windzone
Sattel- und Walmdach
Pult- und Flachdach
1
3x RiNa 2,8 x 75
3x RiNa 2,8 x 75
2
3x RiNa 2,8 x 75
4x RiNa 2,8 x 75
3
4x RiNa 2,8 x 75
4x RiNa 3,1 x 80
4
4x RiNa 2,8 x 75
5x RiNa 3,1 x 80
Mindesteindringtiefe Ø 2,8 = 35 mm und Ø 3,1 = 40 mm
Bemessungswerte Ø 2,8 = 520 N, Ø 3,1 = 670 N (bei kmod = 1,0)
ITW empfiehlt den Einsatz von gerillten Nägeln.
Bei Verwendung von glatten Nägeln wenden Sie sich bitte an unseren Fachberater.
Tabelle 2: Befestigung von Dachlatten je Auflager (Gebäudehöhe ≤ 18 m).
Bei Gebäudehöhen ≤ 10 m kann es zu wirtschaftlicheren Lösungen kommen.
≤ 1,0 m
(DL ≥ 40/60)
Sattel- und Walmdach
1
RiNa 2,8 x 75**
RiNa 3,1 x 80**
RiNa 3,1 x 80**
2x RiNa 3,1 x 80**
2
Pultdach
3
2x RiNa 3,1 x 80
2x RiNa 3,1 x 80
4
2x RiNa 3,1 x 80
2x RiNa 3,1 x 80
1
RiNa 3,1 x 80**
RiNa 3,1 x 80**
2
2x RiNa 3,1 x 80**
2x RiNa 3,1 x 80
3
2x RiNa 3,1 x 80
2x RiNa 3,1 x 80
4
2x RiNa 3,1 x 80
2x RiNa 3,1 x 80***
*Bei Verwendung von 2x RiNa 3,1 x 80 ist eine Dachlatte mit
Breite ≥ 53 mm erforderlich.
**Hier dürfen alternativ 2x RiNa 2,8 x 63 verwendet werden
(in WZ 2 nur Binnenland).
***Nur bis zu einer Gebäudehöhe ≤ 10 m
Dachlatte
Mindesteindringtiefe: Ø 2,8 = 24 mm, Ø 3,1 = 30 mm
Aufsparrendämmung
Bemessungswerte: Ø 2,8 = 340 N, Ø 3,1 = 600 N (bei kmod = 1,0)
Mindesteindringtiefe
bei Aufsparrendämmung:
RiNa 2,8 x 63 = 23 mm
40
2x RiNa 2,8 x 63
Konterlatte
Beispiel
Aufsparrendämmung:
Befestigung
von Dachlatten
30
≤ 0,8 m
(DL ≥ 30/50)*
Windzone
25
Auflagerabstand
Sparren
6
3. Ausführung (Fortsetzung)
Bei der Befestigung von Dachlatten muss in einen
beanspruchten und einen unbeanspruchten Rand
unterschieden werden. Allgemein sind die Randabstände nach EC5 wie folgt einzuhalten:
Bei einem Dachlattenstoß müssen die Mindestrandabstände eingehalten werden:
Konterlatte
beanspruchter Rand
10d
Konterlatten
10d
≥ 5d
≥ 10d
≥ 10d
≥ 5d
≥ 7d
Dachlatte
≥ 5d
10d
≥ 50
20d
Dachlatte
Konterlatte
beanspruchter Rand
5d
5d
7d
Dachlatte
31
Dachlatte
≥ 30
5d
31
≥ 16
≥ 16
Konterlatte
30/50
Konterlatte
5d
5d
5d
beanspruchter Rand
16
16
16
16
Sparren
5d
5d
7d
Dachlatte
Beispiel eines Lattenstoßes
mit RiNa Ø 3,1 ohne Schalung
Von den Randabständen kann bei Dachlatten und Schalungen als Unterlage von Dachdeckungen / Dachabdich­
tungen abgewichen werden, wenn das Holz nicht spaltet und eine dauerhafte Verbindung gewährleistet ist.
Tabelle 3: Befestigung von Schalungen je Auflager (Gebäudehöhe ≤ 25 m).
Auflagerabstand
≤ 0,8 m
(Dicke ≤ 26 mm)
≤ 1,0 m
(Dicke ≤ 32 mm)
Windzone
Sattel- und Walmdach
Pult- und Flachdach
1
2x Na 2,8 x 65
2x Na 3,1 x 80
2
2x Na 2,8 x 65
2x Na 3,1 x 80
3
2x Na 2,8 x 65
3x Na 3,1 x 80
4
2x Na 2,8 x 65
3x Na 3,1 x 80
1
2x Na 3,1 x 80
3x Na 3,1 x 80
2
2x Na 3,1 x 80
3x Na 3,1 x 80
3
3x Na 3,1 x 80
4x Na 3,1 x 80
4
3x Na 3,1 x 80
4x Na 3,1 x 80
Alternativ dürfen in allen Fällen 2x haubold HD 7965 CNK oder 2x RiNa 2,8 x 75 verwendet werden.
7
4. Dachlatten mit rechnerischem Nachweis
■■
Werden die oben genannten Bedingungen nicht
einge­halten, muss ein statischer Nachweis für
Querschnitt und Verbindungsmittel erfolgen, was
z. B. für aussteifende Dachlatten bei Nagelbrett­
bindern gilt.
■■
Bei diesem Nachweis sind neben dem Eigengewicht der Dachhaut und der allgemeinen Schneeund Windlasten auch die Einwirkungen aus dem
Arbeitsbetrieb zu berücksichtigen.
5. Besondere bauliche Maßnahmen
■■
Besondere bauliche Maßnahmen beziehen sich
auf die Vermeidung von Bauschäden durch
holzzerstörende Pilze und Insekten. Sie sind
anzuwenden, wenn die Gebrauchsklasse GK 0
(d.h. die Anwendung von Holzschutzmitteln ist
nicht erforderlich) erreicht werden soll und die
grundsätzlichen baulichen Maßnahmen alleine
eine Zuordnung zu GK 0 nicht erlauben.
■■
Die besonderen baulichen Maßnahmen der DIN
68800-2 ordnen Latten als Unterkonstruktionen
von Außenwandbekleidungen, Dachlatten, Traufbohlen und Dachschalungen der GK 0 zu. Diese
Bauteile benötigen keine weiteren Holzschutzmaßnahmen (insbesondere keinen Schutz durch
Holzschutzmittel).
Statischer Nachweis für Dachlatten mit der
ITW Bemessungssoftware
Hölzer, deren Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft
unter 20 % beträgt, benötigen in GK 0 keinen chemischen
Holzschutz.
Statischer Nachweis für Konterlatten auf
Aufsparrendämmung bzw. Unterdeckplatten unter
www.itw-aufsparrendaemmung.de
8
ITW Befestigungssysteme GmbH
Carl - Zeiss - Straße 19
D-30966 Hemmingen
www.itw-befestigungssysteme.de
Vertrieb Schweiz
ITW haubold Paslode GmbH
Gstaadmattstraße 41
CH-4452 Iltingen
www.itw-befestigungssysteme.ch
Vertrieb Österreich
ITW Befestigungssysteme GmbH
Gutenbergstraße 4
D-91522 Ansbach
www.haubold-paslode.de
2015-I
Art. Nr. 880063
Stand März 2015
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.