1. Pellet-Kongress: Vortrag Englisch
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1. Pellet-Kongress: Vortrag Englisch
Anforderungen an Pellet-Lagerräume und Voraussetzung für die Genehmigung gewerblicher Pelletanlagen Martin Englisch Bioenergy Anlagenplanung GmbH www.bioenergy.co.at Österreichische Rechtsgrundlage Für alle Anlagen Lagerraum: Bauordnung inkl. Anforderungen an Brandschutz (TRVB H 118) Heizungsanlage inkl. Pelletentnahmesystem: Maschinenrichtlinie, usw. Zusätzlich für gewerbliche/industrielle Anlagen ArbeitnehmerInnenschutz Gesetz, inklusive insbesondere: §25 Brandschutz und Explosionsschutz Umsetzung EU-Richtlinie 99/92/EG, ATEX Richtlinie => BGBl. II Nr. 309/2004 (VEXAT, gültig seit 1.8.2004) Für privat genutzte Anlagen gilt ASchG nicht, aber Bei Gericht ist “Stand der Technik” Beurteilungsgrundlage – bei Unfällen wird die VEXAT bzw. die ÖNORM M 7137 zur Beurteilung herangezogen! ÖNORM M 7137 Anforderungen an die Pelletslagerung beim Endverbraucher Situierung des Lagers Bauliche Anforderungen (neu z.B. : Anpassung an TRVB H 118) Befülleinrichtungen Einbauten und Installationen Sicherheitsrelevante Aspekte (neu!) Wartung (neu z.B.: Warnschild) 22 Bilder Ausführungsbeispiele! Bauliche Anforderungen Schlauchlänge max. 30 m Zufahrt Silo-LKW: Breite mind. 3 m Durchfahrtshöhe mind. 4 m Wände und tragende Teile => statische Belastung Befüllleitungen und Befüllstutzen => Potentialausgleich Oberflächen im Lagerraum => nicht aufladefähig Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe Staubdichtheit (Tür bzw. Einstiegsluke) Keine Installationen (Leitungen unter Putz) ausgenommen Mess- und Fördersysteme VDI erlaubt ex-geschützte Leuchten So Nicht! Falsch ausgeführte Lager führen zu Anlagenstörungen und zu Gefährdung der Sicherheit Sicherheit - CO Frische Pellets setzen CO frei Quelle: J. Curci Sicherheit - CO Natürliche Belüftung reduziert CO-Konzentration unter lebensgefährliche Konzentration Tank I CO Tank II CO ppm 4000 3600 3200 2800 2400 Tank I Spülen mit Umgebungsluft erneut gasdicht verschlossen 2000 Tank II Installation neuartiger Tankdeckel 1600 1200 800 400 Tank II Installation 2m Kamin 0 8.8 10.8 12.8 14.8 16.8 18.8 20.8 22.8 24.8 26.8 28.8 30.8 1.9 3.9 5.9 7.9 2009 Versuchsparameter: 3900 kg pellets (Fichte, mit Additiv Maisstärke), luftdichter Kunststofftank, Luft: Vpellets to Vair = 1:1,7 Quelle: Bioenergy 2020+ Sicherheit - CO Belüftung notwendig wegen CO - Bildung Die Lüftungsöffnungen müssen ins Freie führen. Belüftungsfunktion => Luftwechsel notwendig! Wenn die Befüllstutzen nicht ins Freie münden => gesonderte Lüftungsöffnung (Ausführung: kein Staubaustritt bei Befüllung!) Regenwasser-dicht Vor und während des Betretens belüften und Frischluftzufuhr sicherstellen. Sicherheit - CO Lagerräume bis 30 t Befüllstutzen: Verschlussdeckel mit Lüftungsöffnung Mindest-Ø Belüftungsleitungen: 90 mm Befüllleitungen bis 2 m: Austrittsöffnungen mind. 40 cm2 Befüllleitungen > 2 m Austrittsöffnungen mind. 60 cm2 Sonst: Nachweis erforderlicher Luftwechsel Lagerräume über 30 t System der Arbeitsorganisation in Kombination mit natürlicher oder mechanischer Lüftung, basierend auf CO-Sensorik oder Zwangsbelüftung nach Stand der Technik Quelle: TB-Steiner Sicherheit - ExSchutz Explosionsschutz Holzstäube sind (unabhängig von der Menge) brennbar und können explosionsfähige Atmosphären bilden! UEG: 60 g/m³ Quelle: Air Handling Systems, Internet Sicherheit ExSchutz In Nordamerika sind Pelletswerke wegen Brand- und Explosionsrisiken kaum versicherbar (Memorandum Canadian Wood Pellet Ass., Oct. 2009) In Europa sind Staubexplosionen in Pelletproduktionen in Filteranlagen, Lagern, Trocknern und im Bereich der Pressen aufgetreten Häufig tritt eine Kombination aus Brand und Staubexplosion auf Staubexplosion, Filter New-England nach Staubexplosion Staubexplosion Spänelager Quelle: Internet Sicherheit - ExSchutz Staubverteilung (Staubwolke) Zündquelle Einschluss der Staubwolke in Behälter Brennbarer Staub Luft bzw. Sauerstoff Explosionsschutz Große Pelletlager > 100 t (auch Zwischenlager!) Ex-Schutz Dokument gemäß VEXAT zwingend erforderlich Kleine Pelletslager < 100 t Sind zur Vereinfachung seit Jänner 2012 von der VEXAT gemäß Erlass des BMASK- 461.308/0022 ausgenommen wenn: Pellets der Klasse A1/A2 nach EN 14961-2 (Nachweis der Normkonformität durch Zertifizierung) => z.B. Feinanteil ex Werk Logistik bzw. Anlieferung: ÖNORM M 7136 => z.B. mechan. Abrieb Lagerraum: ÖNORM M 7137 => z.B. Zündquellen! (Klein-) Feuerungsanlagen: EN 303-5 typgeprüft Organisatorischen Maßnahmen gemäß Erlass Auflagen Erlass Auszug: nur leitfähige Befüllleitungen Verladestation der Logistikkette mit Funkenerkennung (Anmerkung: in Absaugung) Organisatorisch: bei LKW-Befüllung ist Hantieren mit offenem Licht und Rauchen verboten, LKW-Lagerzellen dicht zu verschließen LKW-Lagerzellen ohne Einbauten, die Zündquellen darstellen LKWs mit ordnungsgemäß betriebenen, gewarteten und instandgehaltenen Gebläse Pelletstemperatur weniger als 40°C beträgt und Lagertemperatur im LKW weniger als 80°C ordnungsgemäße Ausführung der Erdung (106 Ohm) des Lagers/Befüllstutzens Explosionsschutz -dokument § 5. Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT Arbeitgeber/innen müssen auf Grundlage ein Explosionsschutzdokument erstellen und auf dem letzten Stand halten. Das Explosionsschutzdokument muss Angaben enthalten über: die festgestellten Explosionsgefahren bei Normalbetrieb vorhersehbaren Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung, Befahren (Inspektion) und Arbeiten die zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären, sekundären und konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen und Vorkehrungen für vorhersehbare Störungen (…) Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche und deren Einstufung in Zonen (Zone 22 für Lagerraum!) die Eignung der in den jeweiligen explosionsgefährdeten Bereichen verwendeten Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen, Arbeitskleidung (…) Staubansammlungen Vorkehrungen gegen Feinanteil-Ansammlungen Lagerräume und Befüllleitungen => Entstehung von Feinanteilen gering! Die Hersteller der Kessel- und Austragungssysteme haben Angaben darüber zu machen, in welchen Intervallen der Lagerraum vollständig zu entleeren ist und wie mit etwaigen Ansammlungen von Feinanteilen ≤ 1 mm zu verfahren ist. geeignete elektrischer Reinigungsgeräte (Industriestaubsauger) verwenden! Warnschild Auf der Zugangstür zum Lagerraum muss ein Hinweisschild lesbar und dauerhaft angebracht werden. Fragen ? Bioenergy Anlagenplanung GmbH A-1130 Wien, Auhofstraße 142 A/4 T +43 1 877 66 22, F +43 1 879 54 17 E: [email protected] H: www.bioenergy.co.at