Amt für Wohnungswesen - Sen
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Amt für Wohnungswesen - Sen
Amt für Wohnungswesen Amt für Wohnungswesen Adickesallee 67-69 60322 Frankfurt am Main Telefon:+49 (0)69 212 34742 Telefon:+49 (0)69 212 38000 ServiceCenter Telefon:+49 (0)69 212 40046 Mietrechtliche Beratung Telefax:+49 (0)69 212 37948 [email protected] Anfahrtsbeschreibung: RMV: U1, U2, U3; Bus 32 Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium Öffnungszeiten ServiceCenter Montag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr ServiceCenter: - zentrale Anlaufstelle - Information und Beratung über alle vom Amt für Wohnungswesen angebotenen Leistungen - Antragsservice (Annahme, Ausfüllhilfe etc.) sowie - Terminvermittlung Aufgaben: -Vermittlung von Sozialwohnungen, Seniorenwohnungen sowie Wohnungen nach besonderen Förderprogrammen Hier werden Wohnungssuchende für Sozialwohnungen vorgemerkt, betreut und an Wohnungsbaugesellschaften vermittelt. Berechtigt sind Alleinstehende und Familien, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. - Wohnungstausch (unterbelegte Sozialwohnungen, Prämienprogramm) In Frankfurt leben mehrere tausend Mieter in zu großen Sozialwohnungen, die vielleicht nicht abgeneigt wären, in eine kleinere Wohnung in Frankfurt zu wechseln. Mit einer Prämie und durch die anteilige Übernahme von Kosten bietet die Stadt Frankfurt deshalb umzugswilligen "Unterbelegern" ihre Hilfe an, um die Wohnung wieder familiengerecht belegen zu können. - Wohngeld Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, nach Art und Ausstattung der Wohnung und variiert dementsprechend. Die Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen nimmt Anträge entgegen und berechnet den Mietzuschuß. - Erhebung der Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) Dies ist in dem Sinn natürlich keine Hilfestellung oder Service. Hier wird eine Ausgleichsabgabe von Haushalten erhoben, die in Sozialwohnungen wohnen, aber mit ihrem Einkommen inzwischen über der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen. Mit den Einnahmen daraus konnte die Stadt in den letzten Jahren den Bau von rund 2.000 neuen Sozialwohnungen fördern. - Mietrechtliche Beratung Für Fragen und Beratung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten für Bürger mit einem Einkommen bis 1.650 €monatlich netto + 500 €für jeden weiteren Haushaltsangehörigen. Beratung, besonders zu den Themen – Mieterhöhung – Anwendung des Mietspiegels – Mietvertrag – Kündigung – Mängel und Mietminderung – Modernisierung etc. Informationen über diese und weitere Mietrechtsthemen finden Sie hier auf unserer Seite. - Mietspiegel 2004 Der neue Mietspiegel 2004 wurde am 3. November 2004 verabschiedet. Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite. - Wohnungs– und Gebäudemängel (Wohnungsaufsicht) Feuchte Wände, undichtes Dach, bröckelnder Putz? Mängel, die das Wohnen offensichtlich und erheblich beeinträchtigen, dürfen nicht sein. Sind Hausbesitzer partout nicht bereit, die Wohnung in Ordnung zu bringen, kann das Amt, wenn dies nicht auf gütlichem Weg erreicht wird, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Vermieters veranlassen. - Mietpreisüberhöhung Ein Dach über dem Kopf, aber nicht um jeden Preis. Wuchermieten muss niemand zahlen. Liegt die Miete um mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Mietspiegel), kann man sich an das Wohnungsamt wenden. Ist eine gütliche Regelung nicht möglich, wird ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter eingeleitet. - Wohnraum – Zweckentfremdung Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde von der Landesregierung aufgehoben und findet seit 27.05.2004 in Hessen keine Anwendung mehr. Wichtiger Hinweis: Für die Nutzungsänderung und den Abbruch von Wohnraum ist jedoch nach wie vor die Baugenehmigung der Bauaufsicht erforderlich. - Frankfurt – Soziale Stadt – Neue Nachbarschaften Das Projekt basiert auf der Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich vielfältig verändernden Wohn- und Lebensbedingungen aktiv mitzugestalten. Ziel des Projektes ist es, die Potentiale einer Siedlung zu erkennen und dauerhaft nutzbar zu machen. © Stadt Frankfurt am Main