Amt für Wohnungswesen - Sen

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Amt für Wohnungswesen - Sen
Amt für Wohnungswesen
Amt für Wohnungswesen
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon:+49 (0)69 212 34742
Telefon:+49 (0)69 212 38000 ServiceCenter
Telefon:+49 (0)69 212 40046 Mietrechtliche Beratung
Telefax:+49 (0)69 212 37948
[email protected]
Anfahrtsbeschreibung:
RMV: U1, U2, U3; Bus 32
Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium
Öffnungszeiten ServiceCenter
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
ServiceCenter:
- zentrale Anlaufstelle
- Information und Beratung über alle vom Amt für Wohnungswesen angebotenen
Leistungen
- Antragsservice (Annahme, Ausfüllhilfe etc.) sowie
- Terminvermittlung
Aufgaben:
-Vermittlung von Sozialwohnungen, Seniorenwohnungen
sowie Wohnungen nach besonderen Förderprogrammen
Hier werden Wohnungssuchende für Sozialwohnungen vorgemerkt, betreut und an
Wohnungsbaugesellschaften vermittelt. Berechtigt sind Alleinstehende und Familien, deren
Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
- Wohnungstausch (unterbelegte Sozialwohnungen, Prämienprogramm)
In Frankfurt leben mehrere tausend Mieter in zu großen Sozialwohnungen, die vielleicht
nicht abgeneigt wären, in eine kleinere Wohnung in Frankfurt zu wechseln.
Mit einer Prämie und durch die anteilige Übernahme von Kosten bietet die Stadt Frankfurt
deshalb umzugswilligen "Unterbelegern" ihre Hilfe an, um die Wohnung wieder
familiengerecht belegen zu können.
- Wohngeld
Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, nach Art und Ausstattung der
Wohnung und variiert dementsprechend. Die Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen
nimmt Anträge entgegen und berechnet den Mietzuschuß.
- Erhebung der Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe)
Dies ist in dem Sinn natürlich keine Hilfestellung oder Service.
Hier wird eine Ausgleichsabgabe von Haushalten erhoben, die in Sozialwohnungen wohnen,
aber mit ihrem Einkommen inzwischen über der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen.
Mit den Einnahmen daraus konnte die Stadt in den letzten Jahren den Bau von rund 2.000
neuen Sozialwohnungen fördern.
- Mietrechtliche Beratung
Für Fragen und Beratung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten für Bürger mit einem
Einkommen bis 1.650 €monatlich netto + 500 €für jeden weiteren Haushaltsangehörigen.
Beratung, besonders zu den Themen – Mieterhöhung – Anwendung des Mietspiegels
– Mietvertrag – Kündigung – Mängel und Mietminderung – Modernisierung etc.
Informationen über diese und weitere Mietrechtsthemen finden Sie hier auf unserer Seite.
- Mietspiegel 2004
Der neue Mietspiegel 2004 wurde am 3. November 2004 verabschiedet.
Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite.
- Wohnungs– und Gebäudemängel (Wohnungsaufsicht)
Feuchte Wände, undichtes Dach, bröckelnder Putz?
Mängel, die das Wohnen offensichtlich und erheblich beeinträchtigen, dürfen nicht sein.
Sind Hausbesitzer partout nicht bereit, die Wohnung in Ordnung zu bringen, kann das Amt,
wenn dies nicht auf gütlichem Weg erreicht wird, die Mängelbeseitigung auf Kosten des
Vermieters veranlassen.
- Mietpreisüberhöhung
Ein Dach über dem Kopf, aber nicht um jeden Preis. Wuchermieten muss niemand zahlen.
Liegt die Miete um mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe
Mietspiegel), kann man sich an das Wohnungsamt wenden. Ist eine gütliche Regelung
nicht möglich, wird ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter eingeleitet.
- Wohnraum – Zweckentfremdung
Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde von der Landesregierung
aufgehoben und findet seit 27.05.2004 in Hessen keine Anwendung mehr.
Wichtiger Hinweis:
Für die Nutzungsänderung und den Abbruch von Wohnraum ist jedoch nach wie vor die
Baugenehmigung der Bauaufsicht erforderlich.
- Frankfurt – Soziale Stadt – Neue Nachbarschaften
Das Projekt basiert auf der Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich
vielfältig verändernden Wohn- und Lebensbedingungen aktiv mitzugestalten. Ziel des
Projektes ist es, die Potentiale einer Siedlung zu erkennen und dauerhaft nutzbar zu
machen.
© Stadt Frankfurt am Main