Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Führerschein

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Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Führerschein
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den
Führerschein
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Thema: Ausländische Führerscheine
Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen? (0027)
Frage: Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen und dann hier in Deutschland
Auto fahren, ohne von der Polizei wegen Fahrens ohne Führerschein belangt zu werden? Ich habe keine
Führerscheinsperre, aber seit 7 Jahren keinen Führerschein mehr. Ich müsste aufgrund einer
Jugendgeschichte zur MPU, bevor ich in Deutschland einen Führerschein machen dürfte!
Antwort: Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung schreibt nach Maßgabe der EU-Führerscheinrichtlinie
vor, dass ein Führerschein rechtmäßig nur in dem Land erworben werden kann, in dem der Bewerber
seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dieser wird dort angenommen, wo der Betroffene sich überwiegend auf
Grund persönlicher oder beruflicher Bindung aufhält (mindestens 185 Tage im Jahr). Die Nationalität des
Betroffenen ist ohne Bedeutung. Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie nur hier den Führerschein
erwerben. Sollten Sie den Führerschein in einem anderen Staat, egal ob EU oder anderswo, erwerben,
würde dieser in Deutschland nicht anerkannt. Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen rechtlichen
Folgen, einschließlich der eines Strafverfahrens.
Darf man mit einem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren? (0021)
Frage: Meine Freundin ist österreichische Staatsbürgerin und lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Darf sie
mit ihrem österreichischen Führerschein Klasse B einen auf mich zugelassenen Pkw in Deutschland
fahren?
Antwort: In Österreich ausgestellte Führerscheine Klasse B sind dank EU auch in Deutschland zeitlich
unbegrenzt gültig. Umtausch in einen deutschen Führerschein ist möglich, aber nicht erforderlich. Somit
darf Ihre Freundin den Pkw in Deutschland fahren.
Thema: Behörden
Wer überwacht die Fahrschulen? (0040)
Frage: Können Sie mir mitteilen, an wen ich mich wenden kann, wenn eine Fahrschule grobe Verstöße
macht? Im konkreten Fall wurden Pflichtstunden abgerechnet, die nicht gefahren wurden. Und die
Prüfung fand trotzdem statt.
Antwort: Die Fahrschulen werden von den Erlaubnisbehörden überwacht. Dies sind die
Verkehrsabteilungen der Landratsämter oder Stadtverwaltungen. Die Erlaubnisbehörde kann bei groben
Verstößen Abmahnungen und / oder Bußgelder aussprechen. Besonders schwerwiegende Verstöße werden
überdies mit Widerruf der Fahrschul- bzw. der Fahrlehrerlaubnis geahndet.
Thema: Berufskraftfahrer-Qualifikation
Ausführliche und immer aktuelle Informationen zum Thema BKrFQ ...
haben wir auf unserer Internetseite hier zusammengestellt ...
Thema: EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber)
Benötigen Fahrzeuge der Feuerwehr einen Fahrtenschreiber? (0014)
Frage: Ich bin Fahrlehrer bei der Berufsfeuerwehr W. und in dieser Funktion für die Aus- und
Weiterbildung der Kollegen verantwortlich. Zur Zeit gibt es in unserem Hause sehr kontroverse Ansichten
über den Gebrauch von Fahrtenschreiben. Hierzu würde ich sehr gerne Ihre Meinung hören.
Kurz zum Sachverhalt. Die Angehörigen der Feuerwehren unterliegen nicht den Lenk- und Ruhezeiten.
Ebenso sind die Kraftfahrzeuge der Feuerwehren von der Einbaupflicht von Fahrtenschreibern/EGTachographen befreit. Einige unserer Rettungsdienstfahrzeuge sind allerdings mit Fahrtenschreibern
ausgerüstet. Dies geschah freiwillig auf eigenen Wunsch der Feuerwehr.
Nun zu der eigentlichen Frage.
Müssen diese Fahrzeuge, in denen Fahrtenschreiber eingebaut sind, mit Tachoscheiben bestückt und
entsprechend ausgefüllt werden?
Eine Anfrage bei der hiesigen Polizei ergab, dass grundsätzlich eine Tachoscheibe eingelegt werden muss,
wenn ein Fahrtenschreiber/EG-Tachograph eingebaut ist, egal ob dieser vorgeschrieben ist oder nicht.
In der Arbeitsmappe die Sie freundlicherweise im Jahr 2000 während der Fahrlehrerfortbildung in Wörth
verteilt haben, stellten Sie mehrere Problemfälle bezüglich der Benutzung von Fahrtenschreibern vor und
es war ersichtlich, dass oft eine große Rechtsunsicherheit vorliegt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz Ihre Meinung zu der oben gestellten Frage mitteilen würden,
wenn möglich mit Angabe der entsprechenden Gesetze und Paragraphen.
Antwort: Wenn ein Fahrzeug unter die Legalausnahmen des Artikel 4 der VO (EWG) 3820/85 fällt, ist es
auch von den Vorschriften der VO (EWG) 3821/85 befreit.
Fahrzeuge der Feuerwehr sind nach Artikel 4 Ziff. 5, Fahrzeuge des Rettungsdienstes nach Artikel 4 Ziff.
7 der VO (EWG) 3820/85 freigestellt.
In beiden Fällen besteht also keine Ausrüstungs- und damit auch keine Benutzungspflicht mit einem EGKontrollgerät.
Thema: Fahrerlaubnisprüfung
Wie viel Fehlerpunkte sind zulässig, wenn die Theorieprüfung der Klassen A und B in einem Termin
abgelegt wird? (0030)
Frage: Ich mache im Moment die Führerscheine der Klassen A+B. Die Theorieprüfung findet für beide
Klassen gleichzeitig statt. Ich möchte wissen, wie viel Fehlerpunkt man haben darf, da ich mal gehört
habe, es wären 12.
Eine andere Quelle nannte 9 Punkte.
Antwort: Mit 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden, mit 11 oder mehr Punkten ist man
durchgefallen.
Ausnahme: Werden jedoch zwei mit 5 Punkten bewertete Fragen falsch beantwortet, z. B. 2
Vorfahrtfragen, ist die Prüfung nicht bestanden, auch wenn alle anderen Fragen richtig beantwortet
wurden.
Im fraglichen Fall (Klassen A + B) sind zu beantworten:
20 Fragen aus dem Grundstoff,
10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse B und
10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse A.
Grundstoff und Zusatzstoff werden - jeweils nach Klassen getrennt - gemeinsam bewertet.
Beispiel: Bewerber macht
5 Fehlerpunkte im Grundstoff,
3 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse B und
6 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse A.
Grundstoff + Zusatzstoff Klasse B
= 8 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse B ist bestanden, die praktische Prüfung Klasse B darf abgelegt
werden.
Grundstoff + Zusatzstoff Klasse A
= 11 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse A ist nicht bestanden.
Bei der Wiederholungsprüfung für Klasse A sind nur 10 Fragen aus dem Grundstoff und wiederum 10 aus
dem Zusatzstoff Klasse A zu beantworten. Die Prüfung ist bei maximal 6 Fehlerpunkten bestanden
Welche Gebühren fallen für Wiederholungsprüfungen an? (0024)
Fragen:
A: Darf die Fahrschule, wenn jemand die theoretische Prüfung ein- oder zweimal wiederholen muss, jedes
Mal erneut das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung in Rechnung stellen?
B: Erhöht sich die TÜV-Gebühr bei der zweiten und dritten Prüfung?
Antworten
zu A.: Weil der Organisations- und Verwaltungsaufwand der Fahrschule bei jeder Prüfung derselbe ist,
darf das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung jedes Mal verlangt werden.
zu B.: Bei Wiederholungsprüfungen ist die TÜV-Gebühr die gleiche wie bei der Erstprüfung.
Zusätzliche Pflichtstunden nach nicht bestandener Prüfung? (0013)
Frage: Gibt es bei nichtbestandener (erster) praktischer Fahrprüfung für PKW eine Pflichtanzahl
zusätzlicher Fahrstunden oder reicht die Wartezeit von 2 Wochen für eine Neuanmeldung aus?
Antwort: Der Gesetzgeber hat keine Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung
festgelegt. Er geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige
Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen Fahrpause sein Glück neu
probiert.
In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu
beenden und den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der Bewerber alle
Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung weist darauf hin, dass zumindest das
Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine
Nacharbeit notwendig ist.
Theoretische Führerscheinprüfung 3-mal nicht bestanden - Wiederholung möglich? (0006)
Frage: Ich hätte gerne eine Auskunft über nicht bestandene Theorie-Prüfung bezugnehmend auf den
Führerschein.
Was passiert, wenn man 3-mal diese Prüfung nicht bestanden hat? Kann man diese ohne weiteres
wiederholen ?
Antwort: In § 18 Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass ein Bewerber nach einer nicht bestandener
Prüfung im Regelfall mindestens zwei Wochen warten muss, bevor er zur Wiederholungsprüfung
zugelassen wird.
Weitere Informationen zur Fahrerlaubnisprüfung ...
finden Sie auf unserer Internetseite hier ...
Thema: Fahrlehrer allgemein
Einzelausbildungserlaubnis (0035)
Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an
eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.
Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland
seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen
erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".
Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschul-Suchmaschine ...
Was muss ich für den Wiedereinstieg als Fahrlehrer unternehmen? (0041)
Frage: Ich habe 1990 die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen B und CE bei der Bundeswehr erworben und
diese auch in eine zivile Fahrlehrerlaubnis umschreiben lassen. Seit 1997 bin ich nun von der Bundeswehr
weg und war seitdem nicht mehr als Fahrlehrer tätig.
Jetzt möchte ich den Wiedereinstieg in das Fahrlehrergeschäft wagen.
Was muss ich tun, damit ich mit meinem Fahrlehrerschein wieder tätig werden kann?
Antwort: Sollten Sie nicht bis zum 31.12.2000 an einer Fahrlehrerfortbildung nach § 33a FahrlG
teilgenommen haben, müssten Sie
diese umgehend nachholen,
mit einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht rechnen,
sich darauf einstellen, dass die Verwaltungsbehörde Ihre fachliche Eignung in Zweifel zieht.
Außerdem müssen Sie, falls noch nicht geschehen, Ihren Fahrlehrerschein umtauschen.
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft? (0033)
Frage: Ist es richtig, dass Fahrlehrerinnen nach Ende des 3. Schwangerschaftsmonats keinen praktischen
Fahrunterricht erteilen mehr dürfen?
Antwort: Für schwangere Fahrlehrerinnen gilt neben den regulären Beschäftigungsverboten für
Schwangere § 4 Absatz 2 Nr. 7 Mutterschutzgesetz. Danach darf eine werdende Mutter nach Ablauf des
dritten Schwangerschaftsmonates nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden. Dies bedeutet,
dass nach dem dritten Monat zwar noch Theorieunterricht oder Büroarbeiten zulässig sind, praktische
Fahrausbildung jedoch nicht.
Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite hier ...
oder in der FahrSchulPraxis November 2016, ab Seite 597.
Ist der Umtausch eines DDR-Fahrlehrerscheins möglich? (0025)
Frage: Ich bin Fahrlehrer aller Klassen der ehemaligen DDR und im Besitz der Dokumente meiner dort
erworbenen Qualifikation. Jetzt möchte ich meinen DDR-Fahrlehrerschein in eine gültige
Fahrlehrerlaubnis der Bundesrepublik umtauschen. Wie und unter welchen Voraussetzungen ist dies
möglich?
Antwort: Die Fahrlehrerscheine der DDR haben am 31.12.1992 ihre Gültigkeit verloren. Zuvor bestand
die Möglichkeit, eine DDR-Fahrlehrerlaubnis nach dem Besuch eines Einweisungslehrgangs in eine für die
Bundesrepublik gültige umzutauschen. Da Sie diese Möglichkeit anscheinend nicht genutzt haben, können
Sie heute die Fahrlehrerlaubnis nur auf dem ganz normalen Weg entsprechend den Regelungen des
Fahrlehrergesetzes erwerben.
Thema: Fahrlehrerausbildung
Einzelausbildungserlaubnis (0035)
Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an
eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.
Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland
seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen
erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".
Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschul-Suchmaschine ...
Wie wird man Fahrlehrer in Deutschland? (0022)
Frage: Wie wird man Fahrlehrer in Deutschland?
Gibt es eine Fahrlehrerschule?
Muss man ein Diplom haben?
Wo kann ich Information finden?
Antwort: Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei
Teilen:
a) 5 Monate ganztägiger Unterricht an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte (mindestens
700 Unterrichtsstunden). Fächer: Rechtskunde, Technik, Verkehrsverhaltenslehre, Pädagogik und
Umweltschutz.
b) 4 ½ Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Das Praktikum wird durch zwei jeweils
1-wöchige Repetitions-Seminare unterbrochen.
Zu a): Etwa 8 bis 10 Wochen nach Lehrgangsbeginn legt der Bewerber, der im Besitze der
Fahrerlaubnisse A, BE und CE sein muss, eine besondere fahrpraktische Prüfung ab. Ist diese bestanden,
wird er nach Abschluss des Lehrgangs zur sog. Fachkundeprüfung zugelassen, die aus einem schriftlichen
und mündlichen Teil besteht.
Zu b): Ist die Fachkundeprüfung bestanden, folgt das Praktikum. Im Anschluss daran ist die pädagogische
Abschlussprüfung in Form einer theoretischen und praktischen Lehrprobe vor Fahrschülern abzulegen.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zum Beruf FAHRLEHRER/IN (inkl. eine Liste der
Fahrlehrerausbildungsstätten im Bundesgebiet) zu. Zum Kontaktformular ...
Thema: Führerschein allgemein
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erhalten Sie auf unserer Homepage hier ...
Muss ich bei einer Führerscheinerweiterung noch einmal einen Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort machen? (0050)
Frage: Ich besitze seit 9 Jahren die Klasse B. Ich möchte gern den Führerschein für Motorrad (Klasse A)
machen.
Ist es nun erforderlich, noch einmal einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(LSMU) zu machen?
Antwort: Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in allen PKW-, Motorrad- und Traktorklassen muss – wie
schon bisher bei den LKW- und Busklassen – ab dem 21. Oktober 2017* anstelle des bisherigen Kurses
über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden. Wer
bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) ist, muss bei einer späteren Erweiterung (z.B. auf die
Klasse A oder C ) nur dann eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (EH) vorlegen, wenn beim
Ersterwerb lediglich eine LSMU-Bescheinigung vorlegen hat.
*geändert am 29.03.16
In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt? (0047)
Frage: In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt?
Antwort: Sobald eine Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, durch welche die Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingeschränkt sein könnte, ist sie verpflichtet, diese Informationen
auszuwerten. Dies gilt im Rahmen der Antragstellung für eine Fahrerlaubnis ebenso wie bei
Führerscheininhabern.
Die Behörde muss dann entscheiden, ob und wenn ja wie die Kraftfahreignung hergestellt werden kann.
Ihre Entscheidung wird sie auf ein Gutachten eines Facharztes, eines Sachverständigen oder einer
Begutachtungsstelle für Fahreignung stützen. Dabei liegt es in der Verantwortung der Behörde, welches
Gutachten sie anfordert. Sie kann bei Bedarf auch mehrere Gutachten verlangen. Diese Regelung gilt für
alle Fahrerlaubnisklassen.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten liegt es im eigenen Interesse des Betroffenen, bereits bei der
Antragstellung die Fahrerlaubnisbehörde über alle vorliegenden Beeinträchtigungen zu informieren. Dann
kann schon im Vorfeld geklärt werden, welche Gutachten notwendig sind. Ein Fahreignungsgutachten ist
bei einer entsprechenden Indikation für alle Klassen notwendig. Lediglich die aus dem Gutachten zu
ziehenden Konsequenzen können wegen der zu den einzelnen Klassen gehörenden unterschiedlichen
Fahrzeuge auch verschieden sein.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig? (0044)
Frage: Ich möchte den Führerschein der Klasse C machen. Vor ca. 10 Jahren habe ich einen Erste-HilfeKurs besucht. Muss ich jetzt nochmals einen Kurs besuchen oder ist dieser noch gültig?
Antwort: Für die Gültigkeit eines Erste-Hife-Kurses (EH) gibt es keine zeitliche Begrenzung. Sie können
die Teilnahmebescheinigung auch jetzt noch für den Erwerb der Klasse C verwenden.
Allerdings wäre es natürlich äußerst sinnvoll, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und die
Kenntnisse aufzufrischen!
Einzelausbildungserlaubnis (0035)
Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an
eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.
Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland
seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen
erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".
Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschul-Suchmaschine ...
Unterbrechung der Ausbildung: Muss die Ausbildung von vorne begonnen werden? (0032)
Frage: Meine Freundin begann Ende 2011 mit der Führerscheinausbildung für die Klassen A und B. Es
folgte eine Winterpause. Es standen nur noch wenige Stunden an. Fortführung in 2012 war aus
gesundheitlichen und privaten Gründen nicht möglich. Eine Besserung trat erst Anfang 2015 ein.
Nun meine Frage: Wie ist das rechtlich? Kann oder muss die ausführende Fahrschule sie mit Stand 2011
wieder zulassen, es ist immerhin schon einige Zeit her. Sie stand jedoch vor der Prüfung und alle
Zahlungen wurden geleistet. Oder ist es durch den Ausfall nötig, noch einmal vollkommen von vorn zu
beginnen?
Antwort: Eine bestandene Theorieprüfung gilt 12 Monate. Wegen der langen Unterbrechung hat die
zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit hoher
Wahrscheinlichkeit für erledigt betrachtet und für verfallen erklärt. Somit ist ein neuer Antrag zu stellen.
Hinzu kommt, dass die am Tage der Prüfung vorzulegende Ausbildungsbescheinigung nicht älter als 2
Jahre sein darf. Ihre Freundin muss deshalb den Theorieunterricht und auch die praktische Ausbildung
(inklusive Sonderfahrten) erneut durchlaufen.
Da sie vor einigen Jahren schon weitgehend ausgebildet war, wird sie jetzt wahrscheinlich weniger
Fahrstunden benötigen.
Welche Bedeutung haben die Zahlen 13. und 14. auf dem EU-Führerschein? (0028)
Frage: Welche Bedeutung haben die Zahlen 4b auf der Vorderseite, sowie 13. Und 14.(10.) auf der
Rückseite des EU-Führerscheins? Diese Zahlen sind auch auf dem Musterführerschein Ihrer Webseite
"Verwendung von Schlüsselzahlen ..." zu sehen.
Antwort: Im Feld 4b auf der Vorderseite wird die Befristung des Führerscheindokuments angegeben.
Rechtzeitig vor diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht werden. Dazu muss der Behörde
lediglich ein neues Passbild vorgelegt werden.
Bei den Ziffern 13 und 14 des Scheckkartenführerscheins handelt es sich ebenfalls nicht um
Schlüsselzahlen, sondern um die Nummerierung dieser Felder.
Feld 13 dient den anderen Mitgliedsstaaten der EU für Eintragungen, so z. B. für das Datum der
Wohnsitznahme in einem anderen Staat der EU.
In Feld 14 trägt der Prüfer nach bestandener Prüfung das Datum der Aushändigung des Führerscheins (=
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis) ein. Bei Kartenführerscheinen, die auf der Grundlage von
bestehenden Fahrerlaubnissen erteilt werden, steht das Datum der jeweiligen Erteilung in Feld 10 der
entsprechenden Klasse.
Gibt es die Prüfungsfragebogen in Chinesisch? (0026)
Frage: Ich suche für meine Frau Unterlagen zum Lernen auf die Führerscheinprüfung in Chinesisch. Gibt
es das? Und wenn ja, wo? Meine bisherigen Versuche in einer Fahrschule, im Buchhandel und beim TÜV
waren ergebnislos.
Antwort: Die Prüfung darf seit einiger Zeit nur noch in den zwölf* vom Gesetzgeber vorgegebenen
Fremdsprachen abgelegt werden. Dabei handelt es sich um:
Englisch
Französisch
Griechisch
Hocharabisch*
Italienisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Russisch
Serbokroatisch
Spanisch und
Türkisch
Das Ablegen der Prüfung in anderen als diesen Sprachen ist nicht mehr möglich, auch nicht mit Hilfe
eines Dolmetschers.
* seit 01.10.2016
Führerschein in 3-4 Wochen? (0023)
Frage: Ist es möglich, dass ich den Führerschein innerhalb von ca. 3-4 Wochen oder sogar schneller
bekommen kann?
Antwort: Vom Tag der Einreichung des Führerscheinantrags bis zur Erteilung des Prüfauftrags durch die
Fahrerlaubnisbehörde können bis zu 6 Wochen vergehen. Weil ohne Prüfauftrag die Fahrprüfung nicht
möglich ist, empfiehlt es sich, den Antrag so früh als möglich zu stellen. Zugleich sollten Sie mit Ihrer
Fahrschule klären, innerhalb welcher Zeitspanne die Ausbildung abgeschlossen werden kann. Dabei haben
wesentlichen Einfluss:
Ihre zeitliche Verfügbarkeit,
die von Ihnen angestrebte Führerscheinklasse und
der damit verbundene Unterrichtsumfang.
Wie kann ich den Ausbildungsstand kontrollieren? (0020)
Frage: Meine Tochter geht zu einer Fahrschule, wo ich gefragt habe, wie viele Stunden die
Grundausbildung beinhaltet. Leider konnte mir der Lehrer nichts sagen. Ich habe festgestellt, dass sie bei
einer Stunde nur ein Manöver ein Mal übt und dann nichts mehr. Als sie sagte, dass sie z.B. nach dem
Einparken rückwärts rechts gleich auch Einparken vorwärts rechts machen möchte, sagte der Lehrer: wir
haben viel Zeit.
Ich habe auch festgestellt, dass meine Tochter nach fünf Stunden fahren nur 5 Manöver abgehakt hat. Seit
über 3 Monaten übt sie auf dem Ausbildungsplatz und kann verschiedene Manöver schon sehr gut machen.
Sie war auch schon bei einer anderen Fahrschule (andere Stadt), wo der Lehrer sagte, dass sie schon die
Prüfung bestanden hätte. Meine Tochter kennt das Auto sehr gut, und man muss ihr nicht zwei Stunden
erklären, wo das Gaspedal ist. Das weiß sie schon sehr gut und für mich ist das verlorenes Geld.
Wie kann ich über den Lehrer eine Kontrolle haben, wenn man nirgendwo feststellen kann, wie viele
Stunden zu der Grundausbildung gehören. Ich möchte hier nicht sagen, dass das pure Abzockerei ist, aber
ich möchte nicht wieder von meiner Tochter hören, dass sie wieder das gleiche gemacht hat und der
Lehrer sagt: "das hast du perfekt gemacht."
Antwort: Für die Grundausbildung hat der Verordnungsgeber die Zahl der Fahrstunden nicht festgelegt,
da die Lernfortschritte der einzelnen Schüler sehr unterschiedlich sind. Allerdings sind die Inhalte der
Grundausbildung in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung genau aufgeführt.
Jeder Fahrschulinhaber ist außerdem verpflichtet, einen Ausbildungsplan aufzustellen und diesen durch
Aushang oder Auslegen in der Fahrschule bekannt zu geben.
Außerdem muss der Fahrlehrer über die Ausbildung Aufzeichnungen führen, die den Ausbildungsstand
dokumentieren und erkennen lassen, welche Ausbildungsinhalte bereits behandelt worden sind.
Sie können sich zusammen mit Ihrer Tochter diese Aufzeichnungen zeigen lassen. Dann können Sie auch
erkennen, ob die Ausbildung nach dem Ausbildungsplan erfolgt.
Unterricht auch Sonntags? (0019)
Frage: Einer meiner Kollegen erteilt am Sonntag praktischen Unterricht und viele andere Kollegen sind
der Meinung, dass dies verboten sei.
Ich habe jedoch in meiner Ausbildung mal mitbekommen, dass man sehr wohl schulen darf als
Selbständiger, sofern niemand belästigt wird.
Ich würde mich über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits zu dieser Problematik sehr freuen und hoffe,
dass Sie mir auch die entsprechenden Gesetze mitteilen können, die darauf verweisen.
Antwort: Das Erteilen von theoretischem oder praktischem Fahrunterricht verstößt gegen das "Gesetz
zum Schutz der Ruhe an Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz)". Dieses Gesetz gilt für Angestellte und
Inhaber gleichermaßen.
Die (weitverbreitete) Meinung, dass nur Angestellte sonntags nicht schulen dürfen ist deshalb falsch!
Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 05.10.1999,
Aktenzeichen 2 KfH 0 9/99 bestätigt.
Wann kann ich mit der Ausbildung für die Klasse A1 anfangen? (0012)
Frage: Wie viele Wochen vor meinem 16. Geburtstag kann ich mit dem A1 Führerschein anfangen?
Antwort: Für den Beginn der Ausbildung hat der Gesetzgeber keine feste Grenze gezogen, wohl aber für
die Prüfung.
Die theoretische Prüfung für die Klasse A1 dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat
vor Vollendung des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4
Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der
theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.
Thema: Führerscheinausbildung
Ist das Telefonieren während der Fahrausbildung erlaubt? (0046)
Frage: Mein Fahrlehrer telefoniert während des Fahrunterrichts mit dem Handy. Die Fahrschule
verteidigt dies mit der Begründung, dies sei zur Organisation der Unterrichte notwendig und von der
Polizei akzeptiert.
Wie stehen Sie dazu?
Antwort:
Die Rechtslage ist, dass ein Fahrlehrer während einer Fahrstunde immer dann telefonieren darf, wenn er
aufgrund des schon fortgeschrittenen Ausbildungsstandes seines Schülers, gerade nicht aktiv in die
Führung des Fahrzeugs eingreifen muss.
Darüber hinaus vertreten wir jedoch die Auffassung, dass jeder Fahrschüler während einer Fahrstunde ein
Anrecht auf die volle Aufmerksamkeit seines Fahrlehrers hat. Dafür bezahlt er nämlich! Allein schon aus
diesem Grund sollte jeder Kunde darauf bestehen, dass sich - auch mit Freisprecheinrichtung geführte Telefongespräche seines Fahrlehrers in sehr engen Grenzen halten.
Wer stellt das Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung? (0017)
Frage: Wenn ich den Führerschein Klasse BE machen möchte, muss dann die Fahrschule den Anhänger
zur Verfügung stellen?
Oder muss ich den Anhänger, falls die Fahrschule keinen hat, einen mitbringen?
Antwort: Eine Fahrschule muss für die Klassen, die sie ausbildet, die Ausbildungsfahrzeuge zur
Verfügung haben. Das heißt, dass eine Fahrschule, die BE ausbildet, auch den Anhänger stellt.
Selbstverständlich kann, wenn der Fahrschüler einen eigenen Anhänger besitzt, auch dieser verwendet
werden, wenn zuvor die Versicherung schriftlich dem Einsatz als Ausbildungsfahrzeug zugestimmt hat.
Thema: Führerscheinklassen
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen ...
finden Sie auf unserer Homepage hier ...
Die Führerscheinklassen "alt" und "neu" (Anlage 3 FeV) ...
in der Übersicht finden Sie auf unserer Homepage hier ...
Darf ich nach Umtausch der Klasse 3 einen 12 t-Lkw fahren? (0054)
Frage: Beim Umtausch meines alten Klasse 3-Führerscheins bekam ich neben den Lkw-Klassen C1 und
C1E auch die Klasse CE mit folgender Kodierung: 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3).
Darf ich damit einen 12 t-Lkw fahren?
Antwort: Beim Umtausch der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 3 werden u.a. die folgenden Klassen
zugeteilt:
C1, C1E und auf Antrag auch CE mit der Kodierung 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3)
Mit der Klasse C1 dürfen Lkw mit einer z.Gm. von bis zu 7.500 kg gefahren werden.
Mit der Klasse C1E darf hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (zGM max. 7.500 kg) ein einoder mehrachsiger Anhänger mitgeführt werden.
Die zGM des gesamten Zuges darf dabei nicht größer als 12.000 kg sein.
Mit der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3) wird ein "altes Recht" aus
dem Besitz der früheren Klasse 3 dokumentiert:
Mit dieser Klasse darf man hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (z.Gm. max. 7.500 kg) einen
Einachs- oder Tandemachsanhänger mitführen. In diesem Fall darf die z.Gm. des gesamten Zuges
(nicht des Zugfahrzeugs!) auch größer als 12.000 kg sein (C1E > 12.000 kg). Die Formulierung
"L ≤ 3" steht dabei für die Zahl der Achsen des Zuges (max. 3 Achsen).
Wichtig:
Für einen Lkw mit einer zGM von mehr als 7.500 kg wird immer die Lkw-Fahrerlaubnis der Klasse C (=
frühere Klasse 2) benötigt.
_____
zGM = zulässige Gesamtmasse
Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden? (0045)
Frage: Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden?
Antwort: Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftwagen führen, in denen bis zu 9 Personen (1 Fahrer, 8
Mitfahrer) befördert werden dürfen.
Darf man zum Zweck von Probefahrten mit der Klasse C auch Busse fahren? (0042)
Frage: Ich bin Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C. Darf ich
zum Zweck der Probefahrt als Monteur mit Reparaturauftrag auch Omnibusse im öffentlichen
Straßenverkehr fahren?
Antwort: Wer im Besitz der Klasse C ist, darf zum Zweck der Überprüfung des technischen Zustands (=
Probefahrt in der Werkstatt) Omnibusse ohne Fahrgäste führen, auch ohne den Busführerschein der Klasse
D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (mehr als 16 Sitzplätze) zu besitzen.
Dasselbe gilt im Fall des Besitzes der Klasse C1 für Busse (ohne Fahrgäste) mit einer z.Gm. von max.
7.500 kg.
Überführungsfahrten sind jedoch nicht zulässig!
Ist das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1 bei Besitz eines nach dem 01.04.1980 erworbenen
Führerscheins der Klasse 3 erlaubt? (0036)
Frage: Über die Motorradführerscheinklasse A1 gibt es auf Ihrer Seite "Führerscheinklassen Motorrad"
folgende Aussage: "Mit dem ‚alten’, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen
auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden."
Kann man davon ausgehen, dass dieses Datum irgendwann verändert wird und dann auch
Führerscheinbesitzer der Klasse 3 mit z. B. einem vor 1990 erteilten Führerschein die Klasse A1 fahren
dürfen? Oder ist dieses Datum fest?
Ich bin der Meinung, dass das Stichtagsdatum immer wieder mal aktualisiert wurde, könnte da aber auch
falsch liegen.
Antwort: Eine Änderung bezüglich des Stichtags 01.04.1980 ist höchst unwahrscheinlich. Dafür gibt es
gute Gründe.
Die Klasse 1b (seit 01.01.1999 A1) wurde am 01.04.1980 eingeführt. Bis zum 31.03.1980 reichte zum
Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und nach oben offener
Geschwindigkeit der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder Klasse 4 aus. Manche Kleinkrafträder
erreichten damals Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Eine praktische Ausbildung war ebenso wenig
vorgeschrieben wie eine praktische Prüfung.
Die Unfallzahlen waren entsprechend hoch. Um den hohen Blutzoll zu mindern, hat der Gesetzgeber ab
1.4. 1980 die Klasse 1b für Leichtkrafträder mit einem max. Hubraum von 80 ccm und einer Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingeführt. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die neue
Klasse setzte neben der theoretischen eine praktischer Ausbildung und Prüfung voraus. Im Laufe der Jahre
hat der Gesetzgeber lediglich die technischen Grenzwerte dieser Klasse dem europäischen Recht
angepasst.
Das Grundgesetz sieht vor, dass die einem Bürger einmal zuerkannten Rechte in aller Regel durch spätere
Rechtsänderungen nicht aberkannt werden dürfen. Deshalb haben Inhaber einer vor dem 01.04.1980
erworbenen Fahrerlaubnis, die zum Führen der "schnellen Mopeds" berechtigte, dieses Recht behalten
(heute Klasse A1).
Wann kann ich mit der Ausbildung für die Klasse A1 anfangen? (0012)
Frage: Wie viele Wochen vor meinem 16. Geburtstag kann ich mit dem A1 Führerschein anfangen?
Antwort: Für den Beginn der Ausbildung hat der Gesetzgeber keine feste Grenze gezogen, wohl aber für
die Prüfung.
Die theoretische Prüfung für die Klasse A1 dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat
vor Vollendung des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4
Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der
theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.
Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 4 fahren? (0009)
Frage: Ich habe am 01.07.1980 den Führerschein Klasse "3" gemacht und 2 Jahre vorher am 29.09.1978
den Führerschein Klasse "4".
Berechtigt mich nun insbesondere der Klasse "4" Führerschein zum Fahren eines 125 ccm/11 kWLeichtmotorrades (heute Klasse A1)?
Antwort: Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von
Kleinkrafträdern mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb
dem am 01.04.1980 neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.
Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen zum 19.01.2013 wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur
FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerscheins in eine Scheckkarte auf Grund einer vor
dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.
Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW
fahren.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite
„Motorradfahren mit dem Pkw-Führerschein“.
Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 3 fahren? (0008)
Frage: Ich besitze seit 1987 einen Führerschein der Klasse 3 ohne weitere Klassen.
Damals gab es die Regelung mit den 3,5 t noch nicht.
Nun zu meiner Frage. Bis zum EU-Führerschein durfte ich 7,5 t fahren. Zwar ohne Hänger bzw. nur
Einachser doch wie schaut das jetzt aus?
Antwort: Mit Ihrem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie nach wie vor die gleichen Fahrzeuge bzw. Züge
fahren wie bisher.
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L sowie
die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (zur Liste der Schlüsselzahlen ...).
Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftwagen (außer Omnibusse) bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse
fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die
zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen.
Mit der Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h fahren. Ist das Kleinkraftrad bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen, darf die
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen.
Mit der Klasse L dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren;
außerdem Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.01 berechtigen zum Führen von dreirädrigen
Kraftfahrzeugen (z.B. Trikes), aber nicht zum Führen von Krafträdern dieser Klassen. Siehe dazu auch die
Informationen zu den Motorradklassen auf unserer Homepage.
Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L ≤
3) - (zur Liste der Schlüsselzahlen ...). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zulässige
Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 12 Tonnen ist. Diese Züge dürfen aber nicht
mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse
gewertet wird.
Kombination mit der Klasse B nicht zulässig? (0007)
Frage: Ich habe den Führerschein Klasse B und darf damit Anhänger fahren, wenn die Summe der
zulässigen Gesamtmassen (zGM) aus Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t nicht übersteigt.
Wie schlimm ist ein Verstoß gegen diese Regelung? Was passiert mir, wenn ich mit einem Pickup (zGM
2.415 kg) mit Anhänger (zGM 1.200 kg) angehalten werde; die Kombination hat 3.615 kg zGM, also 115
kg mehr als erlaubt?
Antwort: Wenn Sie eine Kombination fahren, die nicht mehr von der Klasse B abgedeckt ist, fahren Sie
ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das heißt, Sie begehen eine Straftat, für deren Begehen der Gesetzgeber als Höchststrafe ein Jahr
Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe androht (§ 21 StVG).
Außerdem ist die Versicherung im Falle eines Unfalls berechtigt, bei Ihnen Regress zu nehmen.
Deshalb wäre es sinnvoller, den Führerschein der Klasse BE zu erwerben.
Darf ich mit einem Fiat Ducato und der Führerscheinklasse BE einen bestimmten Anhänger ziehen?
(0005)
Frage: Wir besitzen einen Fiat Ducato mit 3.250 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) und einen Anhänger
mit 2.000 kg zGM (Tandemachser, auflaufgebremst).
Ist es richtig, dass man diese Kombination mit der Klasse BE fahren kann?
Antwort: Ihre Meinung trifft zu; die Kombination darf mit der Klasse BE gefahren werden.
Ein Kraftwagen mit maximal 3.500 kg zGM darf mit der Klasse B gefahren werden. Wird hinter dem
Kraftwagen ein Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt, reicht die Fahrerlaubnis Klasse
B auch für die Kombination aus.
Ist die zGM des Anhängers größer als 750 kg und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500 kg, wird die Klasse BE benötigt. Dies trifft in Ihrem Beispiel
zu.
Dabei ist außerdem zu beachten, dass bei einer nach dem 18.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse
BE die zGM des Anhängers nicht größer als 3.500 kg sein darf.
Darf ich mit einem VW Golf und der Führerscheinklasse B einen bestimmten Anhänger ziehen? (0004)
Frage: Ich bin seit kurzem im Besitz des Führerscheins Klasse B und habe eine Frage zum Fahren mit
Anhänger.
Ich fahre einen VW Golf mit ca. 1.100 kg Leer- und ca. 1.900 kg zulässiger Gesamtmasse und habe einen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg, den ich aber nur mit ca. 900 kg (= Leergewicht
+ Ladung) beladen habe.
Darf ich ein solches Gespann mit meinem Führerschein fahren?
Antwort: Die Fahrerlaubnis der Klasse B reicht nur aus, wenn entweder die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als 750 kg ist, oder wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger
(Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers ) und Zugfahrzeug (Ziffer F.1 in der
Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs) 3.500 kg nicht übersteigt.
In Ihrem Beispiel reicht die Klasse B nicht aus, da die zulässige Gesamtmasse der Kombination größer als
3.500 kg ist. Für diesen Zug benötigen Sie die Klasse BE.
Für die Frage welche Klasse Sie benötigen, hat es keinerlei Bedeutung, dass Ihr Anhänger ein tatsächliches
Gewicht von nur 900 kg hat. Wenn Sie trotzdem fahren würden, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne
Fahrerlaubnis).
35 kW (48 PS) mit Klasse A beschränkt? (0051)
Frage: Ich habe im Herbst 2012 den Führerschein der Klasse A beschränkt erworben. Ich habe gehört,
dass man damit seit dem 19.01.2013 auch alle Motorräder mit einer Leistung von 35 kW (48 PS) fahren
darf. Stimmt das?
Antwort: Seit der Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen zum 19.01.2013 dürfen mit der früheren
Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt auch Krafträder der neuen Klasse A2 gefahren werden.
Darunter versteht man folgende Krafträder:
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Beispiel: Bei einer leichten Geländemaschine (Leistung 35 kW, Leermasse 120 kg) beträgt das Verhältnis
Leistung/Leermasse 35 kW/120 kg = 0,3 kW/kg. Deshalb wird für diese Maschine die Klasse A benötigt.
Die Klasse A2 reicht nicht aus!
Würden Sie trotzdem mit dieser Maschine fahren, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Wegfall der 80 km/h-Drosselung bei der Klasse A1? (0052)
Frage: Bisher durfte man mit der Klasse A1 vor dem 18. Geburtstag nur auf 80 km/h gedrosselte
Leichtkrafträder 125 ccm, max. 11 kW, fahren. Ich habe gehört, dass diese Vorschrift gestrichen wurde.
Stimmt das?
Antwort: Diese Vorschrift wurde am 19.01.2013 ersatzlos gestrichen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob
die Klasse A1 vor oder nach diesem Datum erteilt wurde.
Bei Umtausch des Führerscheins der Klasse B (nach Erweiterung) wurde auch Klasse A eingetragen.
Fehler der Behörde? (0053)
Frage: Ich habe meine Fahrerlaubnis der Klasse B am 28. Januar 2013 auf die Klasse C erweitert. Beim
Abholen meines neuen Führerscheins habe ich entdeckt, dass jetzt auch die Klasse A eingetragen ist. Darf
ich also jetzt auch Motorrad fahren oder hat die Behörde einen Fehler gemacht?
Antwort: Bis zum 18. Januar 2013 durften mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B auch dreirädrige
Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) gefahren werden. Seit dem 19.01.2013 gehören diese Fahrzeuge zur Klasse
A. Wer aber die Klasse B vor diesem Datum erworben hat, darf natürlich weiterhin Trikes fahren. Beim
Umtausch oder einer Neuausstellung des Führerscheins wird dieser Besitzstand mit dem Eintrag der Klasse
A und den dazugehörigen Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert. Dies berechtigt aber auf keinen
Fall zum Führen von Motorrädern der Klasse A.
Ausführliche Informationen zu den Motorradklassen finden Sie auf unserer Homepage hier ...
Darf mit der Führerscheinklasse L eine Arbeitsmaschine gefahren werden? (0003)
Frage: Ich besitze die Führerscheinklassen B, L und M.
Darf ich eine Arbeitsmaschine, die 4,5 t schwer ist, aber nicht schneller als 20 km/h fährt, führen?
Antwort: Mit dem Führerschein Klasse L dürfen Sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h fahren; das Gewicht spielt in
diesem Fall keine Rolle.
Thema: Führerscheinkosten
Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick ...
finden Sie auf unsere Homepage hier ...
Wie hoch sind die Kosten bei einem Fahrschulwechsel nach nicht bestandener Prüfung? (0039)
Frage: Ich habe gerade meine praktische Prüfung nicht bestanden. Mein Fahrlehrer hat mir zu viel Stress
gemacht. Ich will nicht mehr mit ihm fahren. Wissen Sie, wie viel man zahlen muss, wenn man die nächste
Prüfung in einer anderen Fahrschule machen möchte.
Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Fahrlehrer nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst mit ihm darüber
sprechen. Nur so kann er eventuelle Missverständnisse oder Fehler erkennen und diese abstellen.
Schließlich sind Sie seine Kundin, die für eine gute Leistung bezahlt.
Sollten Sie auch nach einem Gespräch mit dem Fahrlehrer nicht klarkommen, haben Sie jederzeit das
Recht, Ihren Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.
In der neuen Fahrschule müssen Sie die noch erforderlichen Fahrstunden und die Vorstellung zur Prüfung
bezahlen. Außerdem verlangt die Fahrschule in der Regel einen Teilgrundbetrag zur Deckung der
Verwaltungskosten.
Wie hoch diese Kosten sind, erfahren Sie bei der neuen Fahrschule.
Fahrschulpreise (0037)
Frage: Ich bin Schülerin eines Gymnasiums in Rheinland-Pfalz. Ich besuche zurzeit die 12. Klasse und
unser Sozialkundeleistungskurs ist an einem Projekt mit der FAZ beteiligt. Unsere Aufgabe besteht darin,
einen Artikel mit wirtschaftlichem Hintergrund zu schreiben. Ich selbst habe mir das Thema
"Führerschein" ausgesucht und bin nun gerade damit beschäftigt, mir möglichst viele und hilfreiche
Informationen darüber zu besorgen. Bei meiner Recherche bin ich auf Ihre Homepage gestoßen und hoffe
nun, dass sie mir vielleicht auch weiterhelfen könnten.
In meinem Bericht werde ich unter anderem einen Preisvergleich starten, ob denn ein Fahrschüler in der
Stadt höhere Tarife für die Fahrstunden bezahlen muss als ein Fahrschüler auf dem Land. Außerdem
würde ich gerne über die Führerscheinkosten generell berichten. Schon sehr oft habe ich gehört, dass
Erwachsene, als diese selbst Führerschein gemacht haben, viel weniger für diesen bezahlen mussten, als
Fahrschüler in dieser Zeit. Mich interessiert nun, warum, und in genau diesem Punkt bitte ich Sie um
Hilfe. Vielleicht könnten Sie mir folgende Fragen beantworten:
Wie viel kostete ein Führerschein durchschnittlich vor 20-30 Jahren und wie viel kostet er heute
durchschnittlich?
Warum sind die Preise so stark gestiegen? Hat sich viel an der Ausbildung selbst geändert?
Sind die Nebenkosten wie Sehtest usw. im Vergleich zu früher stark angestiegen?
Wer legt die Kosten für jede einzelne Fahrstunde fest, die Fahrschule selbst? Müssen sie
irgendwelche Grenzen einhalten?
Mit der Beantwortung dieser Fragen würden sie mir wirklich sehr weiterhelfen.
Antwort: Gerne versuchen wir, Ihre Fragen zu beantworten:
Zu 1.: 1970 kostete eine Fahrstunde in Baden-Württemberg durchschnittlich DM 18, der Grundbetrag DM
240. Damals war es noch verboten, Fahrschüler auf der Autobahn auszubilden. Die praktische Prüfung
beschränkte sich auf innerörtliche Strecken und dauerte zwischen 20 und 30 Minuten. Im Durchschnitt
brauchten jüngere Fahrschüler etwa 15 Fahrstunden bis zur Prüfung. Für die Vorstellung zur Prüfung
wurden DM 40,- berechnet. Nimmt man Mittelwerte an, beliefen sich die Kosten der gesamten Ausbildung
auf etwa DM 550. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche
Bruttoverdienst eines Angestellten im produzierenden Gewerbe im Jahr 1970 DM 1.464, das entspricht €
749. Demnach kostete die Fahrausbildung 1970 etwa 37,6 % des Bruttoverdienstes eines Monats.
Durchschnitt für Klasse B ist heute (Stand Januar 2015):
Grundbetrag € 240,00
Pro Fahrstunde € 38,00
Pro Sonderfahrt € 50,00
Dabei handelt es sich um die 12 besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn-, Überland- und
Dunkelheitsfahrten), die Pflicht sind, aber im Jahr 1970 teils verboten und, soweit erlaubt, nicht
üblich waren
Vorstellung zur Prüfung € 165,00
Ein Fahrschüler durchschnittlicher Begabung benötigt heute außer den 12 besonderen Ausbildungsfahrten
etwa 25 "normale" Fahrstunden. Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und führt auch auf
Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, teilweise auch auf die Autobahn. Die gesamten
Ausbildungskosten liegen somit durchschnittlich bei € 1.955,00.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche Monatsverdienst eines
Angestellten im produzierenden Gewerbe im Jahr 2014 € 4.067. Im Jahr 2014 kostete die Fahrausbildung
also etwa 48 % des Bruttoverdienstes. Dies bedeutet einen relativ geringfügigen Anstieg der
durchschnittlichen Ausbildungskosten um 11 % bei einer annähernd verdreifachten Ausbildungsleistung.
Zu 2.: Als Basis für Preisvergleiche sollte immer der Bruttoverdienst herangezogen werden. Nur so wird
deutlich, wie viel Arbeitszeit man für den Gegenwert eines Produktes oder einer Dienstleistung aufwenden
muss. Die Antworten zu Frage 1 zeigen, dass die Ausbildungskosten nicht gestiegen, sondern gemessen am
Bruttoverdienst und am Ausbildungsvolumen sogar gesunken sind.
Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Unfallverhütung die Anforderungen an die Ausbildung deutlich
angehoben: mehr Theorieunterricht, gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten, längere
Prüfungszeiten. Überdies erfordert die seit 1970 um ein Vielfaches zugenommene Verkehrsdichte eine
wesentlich intensivere Ausbildung.
Zu 3.: Die Nebenkosten sind etwas stärker gestiegen. So betrug die TÜV-Gebühr für die theoretische und
praktische Prüfung Klasse 3 im Jahr 1970 DM 33,30 (€ 17,02), hingegen im Jahr 2013 bei verdoppeltem
Zeitaufwand € 105,80.
Zu 4.: Der Gesetzgeber schreibt in § 19 des Fahrlehrergesetzes vor, dass jeder Fahrschulinhaber seine
Preise frei, selbständig und in eigener Verantwortung bilden muss. Die Preise, so heißt es dort weiter,
müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen. Freie Preisbildung ist ein
Grundprinzip freier Marktwirtschaft. Preisunterschiede erklären sich meistens durch unterschiedliche
Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen der Republik, aber freilich auch durch
Unterschiede in Qualität und Service.
Was kostet der Führerschein für Pkw und Motorrad? (0016)
Frage: Ich bin noch 17, werde aber bald 18 und will in den nächsten Monaten anfangen, meinen
Führerschein zu machen! Ich wollte wissen, wie viel mich ein Führerschein für Pkw und Motorrad
zusammen kostet!? Zuzüglich aller Gebühren, etc.! Ich habe noch gar keinen Führerschein!
Können sie mir da ungefähr einen Preis nennen!
Antwort: Da ich nicht weiß, wie Sie lernen und welche Talente Sie haben, kann ich nicht beurteilen, wie
viel Fahrstunden Sie benötigen. Da ich nicht weiß, wo Sie wohnen, kann ich nicht abschätzen, welche
Entgelte in den Fahrschulen Ihrer Region erhoben werden. Deshalb kann ich Ihnen auch nicht vorhersagen,
wie viel die Ausbildung kosten wird.
Ich empfehle Ihnen, erkundigen Sie sich in Ihrem Bekanntenkreis über die Ausbildungsqualität der
Fahrschulen an Ihrem Ort. Fragen Sie dann bei den Fahrschulen, die in die nähere Auswahl kommen, ob
Sie einmal probeweise am theoretischen Unterricht teilnehmen dürfen. So können Sie sich selbst ein Bild
von der Fahrschule und den Fahrlehrern machen.
Wenn Sie wissen, welche Entgelte die einzelnen Fahrschulen berechnen, können Sie überschlägig
ausrechnen, was die gesamte Ausbildung kosten wird.
Legen Sie für die praktische Ausbildung
in der Klasse B etwa 23 Fahrstunden zuzüglich 12 Sonderfahrten zu Grunde und
für die Klasse A2 etwa 15 Fahrstunden zuzüglich Sonderfahrten.
Dazu kommen
der Grundbetrag sowie
die Entgelte für die Vorstellung zur theoretischen und zur praktischen Prüfung.
Selbstverständlich ist die Zahl der notwendigen Fahrstunden individuell sehr unterschiedlich. Da Ihnen
aber niemand vorhersagen kann wie viel Stunden nötig sind, sollten Sie bei allen Angeboten die gleiche
Zahl von Stunden zu Grunde legen. Die von mir genannten Zahlen sind Durchschnittswerte aus BadenWürttemberg.
Außer den Ausbildungskosten müssen Sie folgende Ausgaben einplanen:
Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt EURO 46,60 für die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags und
die Ausstellung des Führerscheins,
der Optiker für den Sehtest EURO 6,43,
der TÜV für die theoretische Prüfung in beiden Klassen EURO 20,83,
für die praktische Prüfung Klasse B EURO 84,97
für die praktische Prüfung Klasse A2 112,81
Dazu kommen noch die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs in Höhe von ca. EURO 40,00
Interessant für Sie dürfte sein, dass die theoretische Prüfung 12 Monate gültig bleibt. Sie können also
zunächst die theoretische Ausbildung und Prüfung für die Klassen A2 und B zusammen absolvieren und
sich bei der praktischen Ausbildung zunächst auf die Klasse B konzentrieren. Wenn Sie dann einige
Monate Fahrpraxis mit dem Pkw gesammelt haben, können Sie die praktische Ausbildung auf dem
Motorrad durchlaufen. Sie haben dann schon eine größere Sicherheit im Straßenverkehr. Das erleichtert
und verkürzt in aller Regel die praktische Ausbildung beim Motorrad.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Thema:Kompaktkurse
Führerschein in den Ferien? (0010)
Frage: Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, den Führerschein in den Ferien an einem Stück zu
machen.
Wie kann man sich das vorstellen?
Antwort: Viele Fahrschulen bieten ihren Kunden an, die Ausbildung in den Ferien komprimiert
durchzuführen. In diesen Fällen wird die Theorie in einem Kompaktkurs an 7 aufeinanderfolgenden
Werktagen durchgeführt. Die Fahrstunden für praktische Ausbildung werden mit dem Schüler so
abgestimmt, dass die Ausbildung innerhalb von 2 bis 3 Wochen abgeschlossen werden kann.
Es gibt auch sog. Ferienfahrschulen, die sich auf die komprimierte Form der Ausbildung spezialisiert
haben. Wer dieses Angebot annimmt, sollte bedenken, dass er bei der Prüfung unter einem erhöhten
Erfolgsdruck steht. Sollte die Prüfung nicht auf Anhieb bestanden werden, müsste für die Wiederholung
eventuell eine erneute Anreise zur Fahrschule eingeplant werden. Außerdem ist in § 17 FeV
vorgeschrieben, dass die praktische Prüfung dort abgelegt werden muss, wo der Führerscheinbewerber
wohnt, arbeitet oder zur Schule geht.
Sinnvoll ist es, wenn Sie sich eine Fahrschule in Ihrer Umgebung aussuchen und mit dem Inhaber
absprechen, ob und unter welchen Bedingungen eine kompakte Ausbildung möglich ist.
Thema: Mofa
Ausführliche Informationen über die Mofaausbildung ...
finden Sie auf unserer Homepage hier ...
Keine Fahrerlaubnis für Mofa? (0029)
Frage: Man hat mir vor einigen Jahren mal gesagt, dass wenn man 1968 geboren wurde, bräuchte man
keine Fahrerlaubnis für Mofa. Jetzt lese ich, dass das Alter noch weiter runtergestuft wurde.
Warum ist das so? Das müsste doch mitsteigen oder sehe ich das falsch?
Antwort: Sie sind leider falsch informiert worden. Richtig ist, dass die Prüfbescheinigung für Mofa zum
01.04.1980 eingeführt wurde. Bis zu diesem Tag durfte jeder, der mindestens 15 Jahre alt war, ein Mofa
fahren. Alle Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, hatten also am 01.04.1980 ohne weitere
Formalitäten das Recht, Mofa zu fahren. Dieses Recht haben sie auch danach behalten. Man nennt das
Besitzstandschutz.
Darf man mit einem ausländischen Führerschein Mofa fahren? (0002)
Frage: Meine Frau kommt aus Ecuador, besitzt die Führerscheinklasse, die wir bei uns als "alte Klasse 3"
bezeichnen würden. Ich wollte meiner Frau ein Mofa (sie soll erst mal den Verkehr bei uns kennen lernen)
schenken, weiß nun aber leider nicht, ob sie mit ihrer "Licencia" bei uns überhaupt ein Fahrzeug (auch
Mofa) führen darf (ggf. mit welchen Auflagen)
Antwort: Ein Mofa darf in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden; es ist aber eine
Prüfbescheinigung erforderlich.
In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die sie
berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, keine Prüfbescheinigung benötigen. Außerdem ist
eine Prüfbescheinigung nicht erforderlich, wenn der Mofa-Fahrer vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob Ihre Frau eine Prüfbescheinigung benötigt. Dazu müssen Sie
sich die folgenden Fragen beantworten:
Wie lange ist Ihre Frau schon in Deutschland? Von einer ausländischen Fahrerlaubnis darf
nämlich nur für die Dauer von 6 Monaten Gebrauch gemacht werden.
Wann ist Ihre Frau geboren? Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen ohne
weiteres Mofa fahren.
Wenn Ihre Frau schon länger als 6 Monate in Deutschland lebt und erst nach dem 31.03.1965 geboren
wurde, darf sie nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung Mofa fahren. Diese Bescheinigung bekommt sie,
wenn sie die Prüfung, die nur einen theoretischen Teil umfasst, bestanden hat. Zur Prüfung wird sie
zugelassen, wenn sie einen Mofa-Kurs (mindestens 6 Doppelstunden zu 90 Minuten Theorie und 90
Minuten praktische Ausbildung) in einer Fahrschule absolviert hat.
Wo ist das Parken von Mofas erlaubt? (0001)
Frage: Ich müsste erfahren, wo das Parken von Mofas erlaubt ist. Ist z.B. das Parken auf einem Gehweg
zulässig (rechts) oder kann man auf einem Parkplatz mit Parkschein parken ohne diesen zu lösen, da dieser
ja nicht an einem Mofa befestigt werden kann?
Antwort: Für Mofas gelten die gleichen Regeln über das Halten und Parken, wie für alle anderen
Fahrzeuge. In § 12 StVO sind die Regeln über das Halten und Parken zusammengefasst. Nach dieser
Vorschrift ist am rechten Fahrbahnrand zu halten.
Ist ein Seitenstreifen oder ein Parkstreifen vorhanden, ist dieser zu benutzen. Nach § 2 StVO haben
Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Dies bedeutet, dass sie nicht auf dem Gehweg fahren, also auch dort
nicht halten dürfen. Richtig ist es also, wenn Sie Ihr Mofa am rechten Fahrbahnrand abstellen. Bei breiten
Gehwegen schreitet die Polizei in der Regel nicht ein, wenn ein Mofa an der Hauswand abgestellt ist und
die Fußgänger nicht behindert werden.
Parken Sie an einem Parkscheinautomaten oder an einer Stelle, an der Parkscheiben vorgeschrieben sind,
müssen Sie im Prinzip auch einen Parkschein lösen bzw. die Parkscheibe einstellen und lesbar am
Fahrzeug anbringen. Wie Sie dies bewerkstelligen können, sagt die StVO allerdings nicht.
Thema: Punkte / Führerscheinentzug
Wie komme ich nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder an meinen Führerschein? (0048)
Frage: Im Jahre 2001 habe ich meinen Führerschein der Klasse 3 durch Alkohol verloren. Außerdem
durfte ich ein Jahr lang keine Fahrerlaubnis erwerben.
Was muss ich unternehmen, damit ich meinen alten Führerschein zurück bekomme?
Muss ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen?
Antwort: Mit dem Entzug im Jahr 2001 ist Ihre alte Fahrerlaubnis endgültig und unwiderruflich
erloschen.
Sie haben aber die Möglichkeit, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
(Führerscheinstelle) eine Neuerteilung zu beantragen.
Welche Klassen Sie im Rahmen der Neuerteilung bekommen können und ob dafür eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, können Ihnen ausschließlich die zuständigen
Sachbearbeiter der Führerscheinstelle sagen.
Wann werden Punkte getilgt? (0043)
Frage: Gegen mich erging am 08.05.2013 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen überhöhter
Geschwindigkeit, ich erhielt damals einen Punkt. Wenn ich mir in der Zwischenzeit nichts mehr zu
Schulden kommen lassen, müssten diese Punkte ja nach zwei Jahren getilgt sein.
Was passiert aber wenn ich in der Zeit in der ich Punkte habe, eine weitere Ordnungswidrigkeit begehe?
Antwort: Seit der Reform des Punktsystems, die am 01. Mai 2015 in Kraft getreten ist, gelten völlig neue
Regelungen:
Punkte aus Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten werden, wenn kein Fahrverbot erlassen wurde,
2 Jahre und 6 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides gelöscht
Wurde ein Fahrverbot erlassen oder handelt es sich um eine Straftat, beträgt die Tilgungsfrist der
Punkte 5 Jahre
Neu ist dabei aber, dass sich die Tilgungsfrist von Punkten nicht mehr durch später hinzugekommene
Punkte verändert. Ihr Punkt vom 08.05.2013 wird am 08.11.2015 getilgt. auch wenn später weitere Punkte
hinzukommen sollten.
und noch mehr...
Welche Geschwindigkeit ist beim Überholen erlaubt? (0049)
Frage: Darf die Geschwindigkeit zum Überholen über das erlaubte Maß hinaus erhöht werden (kein
Überholverbot, Tempo 60, geblitzt mit 93 auf der Bundesstraße außerorts)?
Und wen ja, wo steht das?
Antwort: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden.
Dies bedeutet, dass Sie nicht überholen dürfen, wenn Sie dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht
einhalten können.
Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)
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