“Preclinical Emergency Medical Services in Germany (EMSiG)”

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“Preclinical Emergency Medical Services in Germany (EMSiG)”
Figure 1: The provision of assistive technology devices: Payment flows and supply chain activities
Systematische Analyse der
rettungsdienstlichen Versorgung
“Preclinical Emergency Medical Services in Germany (EMSiG)”
Karsten Roth, Natalie Götz, Cornelia Henschke, Reinhard Busse
Technische Universität Berlin – Fachgebiet Management im Gesundheitswesen
Fragestellung und Methode
Rettungsdienstgesetze
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Saarland
Bremen*
Sachsen*
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Thüringen
Zusätzliche Verordnungen und/oder
Rettungsdienstpläne
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Bremen*
Sachsen*
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Thüringen
Der demografische Wandel, ein zunehmender Ärztemangel [1] sowie steigende Einsatzzahlen [2] stellen
den deutschen Rettungsdienst vermehrt vor große Herausforderungen [3].
Das Projekt EMSiG widmet sich dem in der Forschung nicht systematisch untersuchten Bereich der
rettungsdienstlichen Versorgung. Dabei werden unter anderem die folgenden Schwerpunkte gesetzt:
Analyse der rechtlichen Strukturen und Rahmenbedingungen und Erhebung von Strukturdaten der
rettungsdienstlichen Versorgung. Für die Untersuchung der Rahmenbedingungen und rechtlichen
Strukturen der rettungsdienstlichen Versorgung in Deutschland wurden die relevanten Gesetze und
Verordnungen verglichen.
* Besitzen ein integriertes Gesetz
für den Rettungsdienst sowie den
Brand- und Katastrophenschutz
Ergebnisse
Hilfsfristen der deutschen Bundesländer
Notfallrettung/-versorgung, Trägerschaft und Übertragung der Aufgaben
Die Abbildung der Hilfsfristen verdeutlicht die heterogene
rettungsdienstliche Struktur der 16 Bundesländer. Berlin und
Hamburg definieren in den Gesetzen keine Hilfsfrist oder einen
Erreichungsgrad. Eine Spezifizierung der Hilfsfrist und/oder des
Erreichungsgrades wird in 9 Ländern durch Verordnungen und/oder
Rettungsdienstpläne (RDP) durchführt.
10 Min.
12 Min.
15 Min.
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In den gesetzlichen Definitionen der Notfallrettung/-versorgung ist in
allen Bundesländern die Beschreibung bzw. Umschreibung der
Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens erkennbar. Die Ausnahmen/
Besonderheiten verdeutlichen die heterogene Rechtslage. Darüber
hinaus treten auch Unterschiede hinsichtlich der Trägerschaft und
der Übertragung der Aufgaben zwischen den Bundesländern auf.
BW (max.15 Min; Erreichungsgrad: 95%)
HB (Erreichungsgrad: 95%)
HE (Erreichungsgrad im Gesetz i.d.R.; im RDP 10 Min. in 90% und 15 Min. in 95% in ländlichen Gebieten
MV* (Erreichungsgrad im Gesetz i.d.R.; im RDP im Jahresdurchschnitt)
NRW (8 bzw. 12 Min. im städtischen bzw. ländlichen Raum
BY (Beginn mit Ausrücken; Erreichungsgrad: i.d.R.)
SL (Erreichungsgrad: 95%)
SN (Erreichungsgrad: 95%)
ST (Erreichungsgrad: 95%)
SH (Erreichungsgrad: i.d.R.)
BB (Erreichungsgrad: 95%)
NI (Erreichungsgrad: 95%)
RP (Erreichungsgrad: i.d.R.)
TH (14 Min. in dicht bzw. 17 Min. in dünn besiedelten Gebieten in 95%)
Tabelle 1 – Übersicht Notfallrettung/-versorgung, Trägerschaft und Übertragung der Aufgaben
Mehrheit der
Länder
Ausnahmen / Besonderheiten
Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens
X
Vermeidung gesundheitlicher Schäden
X
MV, RP keine Angabe
Herstellung der Transportfähigkeit
X
HH definiert zusätzlich die Aufrechterhaltung
HE, ST keine Angabe
Fachgerechte Betreuung
X
NRW keine Angabe
Geeignete Einrichtung
X
HH, NRW, SN, SH führen alternativ oder zusätzlich
den Begriff Krankenhaus an
Trägerschaft durch kreise und kreisfreie
Städte
X
BW: Leistungsträger durch Vereinbarungen mit dem
Innenministerium
BY, SL, SN: Möglichkeit zur Bildung von
Zweckverbänden
Übertragung der Aufgaben an
Hilfsorganisationen und Dritte
X
HB, HE, NI, TH bevorzugen Hilfsorganisationen bei
gleichem Leistungsangebot
* Aktuell in der Gesetzesnovellierung
Tabelle 2 – Übersicht personeller gesetzlicher Vorgaben
Mehrheit der
Länder
RTW-TF
Ausnahmen / Besonderheiten
RA
BB = NS
RTW-Fahrer
RS
BW, BY, TH = Geeignete Person
NI = gesundheitlich und fachlich geeignete Person
SL = Sanitätsausbildung
NEF-TF
Arzt mit Zusatzweiterbildung Notfallmedizin oder
Fachkundenachweis Rettungsdienst
NEF-Fahrer
RA
BB = NS / RA
NI = gesundheitlich und fachlich geeignete Person
RP = RS/RAiP
Legende
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV
NI
NRW
RP
SL
SN
ST
SH
TH
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Weitere Informationen finden sie unter:
http://www.mig.tu-berlin.de/berlinhecor
Personelle Vorgaben
Die Besetzung der Rettungsmittel wird in Tabelle 2 angeführt. Die Angaben beruhen
auf der Mehrheit, der in den Gesetzen und Verordnungen definierten Vorgaben.
Hierbei wurden folgende Qualifikationen
betrachtet: Notfallsanitäter (NS),
Rettungsassistent (RA), Rettungssanitäter (RS), Rettungshelfer (RH).
Besonderheiten werden explizit aufgeführt. Hervorzuheben ist hierbei das
Bundesland Brandenburg, welches zum aktuellen Zeitpunkt (Oktober 2014) den
Notfallsanitäter erstmals gesetzlich als Transportführer (TF) und NEF-Fahrer
beschreibt (Übergangsfrist 31.12.2020). Thüringen wird mit dem verabschiedeten
Gesetz zum 1.1.2015 Brandenburg folgen.
Diskussion
Anhand der Parameter wie der Hilfsfrist, dem Erreichungsgrad und der personellen Besetzung zeigen sich deutliche
Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Definitionen der Notfallrettung/-versorgung sind beispielweise durch
substitutiv verwendete Begriffe sehr ähnlich. In den Gesetzen und Verordnungen begrenzen sich jedoch die Angaben
zur Organisation der rettungsdienstlichen Versorgung auf die bereits untersuchten Parameter. Um die Struktur der
rettungsdienstlichen Versorgung umfassender darzustellen, ist zusätzlich eine Erhebung der Anzahl und Standorte der
Rettungswachen sowie der Art und Anzahl der Rettungsmittel notwendig. Diese wird über einen Online-Fragebogen
erfolgen, der durch Experten in einem zweistufigen Pretest validiert wurde. Inhalt der Erhebung sind (1) materielle, (2)
personelle sowie (3) finanzielle Daten.
Literatur
[1] Marung H (2013) Gute Zeiten, schlechte Zeiten? Ärztemangel und die Folgen für den Rettungsdienst. Rettungsdienst 36:14–21
[2] Hasselmann J (2011) Berliner Feuerwehr kommt vor lauter Notrufen zu spät. http://www.tagesspiegel.de/berlin/rettungsdienst-berliner-feuerwehr-kommt-vor-lauter-notrufen-zuspaet/4015580.html. Zugegriffen: 2. Oktober 2014
[3] Reimann B, Maier BC, Lott R, Konrad F (2004) Gefährdung der Notarztversorgung im ländlichen Gebiet. Notfall & Rettungsmedizin 7:200–204
Korrespondenzautor: Karsten Roth
[email protected]
(http://mig.tu-berlin.de)
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