Muster Vollwartungsvertrag - Grubbauer Manfred Aufzüge GmbH

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Muster Vollwartungsvertrag - Grubbauer Manfred Aufzüge GmbH
Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H.
1220 Wien, Puchgasse 1 Tel: 01/258 02 50 - 0 Fax: 01/258 02 50 - 5
VOLLWARTUNGSVERTRAG
Nr.:
AUFTRAGNEHMER
AUFTRAGGEBER
Manfred Grubbauer
Aufzüge Ges.m.b.H.
Puchgasse 1
A-1220 Wien
_________________________
__________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Aufstellungsort:
Anlagennummer:
Technische Angaben:
Sachbearbeiter:
Pauschalpreis
im Jahr , zuzüglich 20 % MWSt.
Rechnungslegung:
jährlich/halbjährlich/pro Quartal im vorhinein
Vertragsbeginn:
_______________
Dauer: ___ Jahre
Dieses Anbot gilt für die Dauer von 90 Tagen und wird durch Unterzeichnung
des Auftraggebers zum Vertrag. Die Vertragspartner anerkennen durch Unterschrift
den gesamten Vertragsinhalt einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
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Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H.
1220 Wien, Puchgasse 1 Tel: 01/258 02 50 - 0 Fax: 01/258 02 50 - 5
GARANTIE FÜR SICHERE WARTUNG
Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. garantiert eine regelmäßige und
vorbeugende Wartung gemäß Basis- und Schwerpunktprogramm durchzuführen, wobei nur
fachlich geschulte Servicetechniker eingesetzt werden. Die vorbeugende Wartung umfaßt
Reinigung, Schmierung, Kontrollen und Sicherheitsprüfungen, Einstellung und Nachstellung,
inklusive aller benötigten Materialien während der Normalarbeitszeit
(Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr).
im Maschinenraum: Triebwerk (Motor und Getriebe, inklusive Ölwechsel), Seilrollen,
Lager, Geschwindigkeitsbegrenzer, Schaltschrank, Steuergeräte
im Fahrschacht:
Führungsschienen, Tragseilen (inklusive Nachspannen)
Spannvorrichtung für Regler, Unterseilen, Stahlband
Kabinendach, Fangvorrichtungen, Hängekabel, Schaltern, Kontakte
Schachtgrube, Türverriegelungen, Türschließer, Türschließmaschinen
und anderen beweglichen Teilen.
Die Reinigung der Kabine, der Schachttüren, der Umwehrung, Portale usw. ist nicht
Gegenstand dieses Vertrages.
GARANTIE FÜR REPARATUREN UND ERSATZTEILE
Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. garantiert, daß alle abgenützten oder
defekten Anlagenteile während der Vertragsdauer kostenlos repariert oder, wenn technisch
erforderlich, durch Qualitätsersatzteile ausgetauscht werden. Die technische Charakteristik
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird dabei aufrechterhalten. Größere Reparaturen
werden nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
BETRIEBSSTÖRUNGEN
Betriebsstörungen an gegenständlicher Aufzugsanlage werden zu jeder Tages- und
Nachtzeit von Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. ohne gesonderte Verrechnung
behoben, wobei auch die Kosten der dafür verwendeten Aufzugsteile sowie diverses KleinSchmier- und Reinigungsmaterial im Pauschalpreis enthalten ist. Für Arbeiten außerhalb der
Normalarbeitszeit von Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. werden lediglich die
gesetzlichen Überstundenzuschläge in Rechnung gestellt.
GARANTIE FÜR QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. garantiert einen gleichbleibenden
Leistungsstandard der Aufzugsanlage(n) für die Dauer des Vertrages. Regelmäßige
Qualitätsprüfungen werden durch speziell geschultes Personal durchgeführt.
Für die jährliche Überprüfung durch Aufzugssachverständige wird bei Bedarf kostenlos
Fachpersonal beigestellt.
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Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H.
1220 Wien, Puchgasse 1 Tel: 01/258 02 50 - 0 Fax: 01/258 02 50 - 5
GARANTIE FÜR INFORMATION UND BERATUNG
Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. garantiert, daß alle wichtigen Daten über
die Aufzugsanlagen(n) verfügbar sind. Auf Verlangen werden jederzeit Analysen oder
Prüfberichte vorgelegt.
Eine Wartungsmappe, aus der die bei jedem Wartungsbesuch geleisteten Tätigkeiten
ersichtlich sind, liegt im Triebwerksraum auf.
Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. informiert jederzeit über Normen,
Vorschriften, technische Entwicklungen und Verbesserungsmöglichkeiten für die jeweilige(n)
Anlage(n).
ALLGEMEINES
Bei Änderung der Eigentümer- oder Verwaltungsverhältnisse, welche schriftlich angezeigt
werden müssen, gehen sämtliche Rechten und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über.
Kommt der Auftraggeber seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach, so ist die Firma
Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Mahnung
sämtliche Leistungen einzustellen, bis der Zahlungsrückstand getilgt ist. Auch wenn aus
diesem Grunde die Leistungsverpflichtung ruht, bleibt der Anspruch auf Zahlung der
obengenannten Pauschalbeträge bestehen.
Leistungen, welche durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften notwendig werden, werden
gesondert offeriert. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen und Reparaturen dürfen nur
durch Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. vorgenommen werden.
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BESONDERE VEREINBARUNGEN:
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Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H.
1220 Wien, Puchgasse 1 Tel: 01/258 02 50 - 0 Fax: 01/258 02 50 - 5
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
1.
Vertragslaufzeit
Bei Ablauf der vereinbaren Vertragsdauer tritt eine automatische Verlängerung um jeweils ein Vertragsjahr in Kraft,
wenn nicht einer der Vertragspartner 90 Tage im voraus mittels eingeschriebenen Briefes kündigt.
2.
Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise basieren auf dem zum Zeitpunkt der Anbotsabgabe vom Bundesministerium für Wirtschaftliche
Angelegenheiten veröffentlichten Bauindex. Bei Rechnungslegung werden die jeweiligen Indexänderungen
berücksichtigt.
2.2. Aufteilung der Preiskomponenten: 80 % Lohnteil, 20 % Materialanteil.
2.3 Die Jahresabrechnung wird jeweils im voraus zu Beginn des Kalenderjahres gelegt.
2.4. Fälligkeit der Rechnungen: 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2.5 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über den jeweils gültigen Bankrate
berechnet.
2.6. Im Fall des Zahlungsverzuges ist die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. berechtigt, die eigenen
Leistungen bis zur Tilgung des Rückstandes einzustellen, wenn der Auftraggeber vorher schriftlich unter Setzung
einer mindestens 10-tägigen Frist gemahnt wurde und ihm nach dieser Frist schriftlich mitgeteilt wurde, daß vorläufig
keine weiteren Leistungen mehr erbracht werden. Eine derartige Erklärung seitens der Firma Manfred Grubbauer
Aufzüge Ges.m.b.H. gilt aber nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H.
übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten infolge einer derartigen Einstellung der
Leistungen entstehen.
3.
Arbeitszeit
Für Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit
durchgeführt werden, werden die entsprechenden Überstundenzuschläge und Mehrkosten verrechnet. Sollte diese
aufgrund einer gesetzlichen oder kollektiv- vertraglichen Regelung abgeändert werden, gilt für die Berechnung der
Überstundenzuschläge ab diesem Zeitpunkt die neue Normalarbeitszeit.
4.
Durch diesen Vertrag sind nicht gedeckt:
-
5.
Maler-, Anstreicher- und Bauarbeiten u.s.w.
Reinigung, Reparatur und Austausch von: Innenausstattung, Beleuchtung und Verkleidung der Kabine, Rahmen,
Zargen, Schwellen und Blätter der Türen, Schachtumwehrung.
Leistungen, die durch Änderungen der gesetzlichen, behördlichen oder Norm-Vorschriften notwendig werden,
sowie durch Aufzugssachverständige vorgeschriebene technische Änderungen oder Zusatzeinrichtungen
die Behebung von Schäden, welche durch Höhere Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Streiks oder
Unruhen) sowie durch Diebstahl, mutwillige Beschädigung, Verschmutzung, unsachgemäße Handhabung oder
Eingriffe von nicht der Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. eigenem Personal verursacht werden.
die Behebung von Schäden oder Störungen, die durch Stromausfälle hervorgerufen werden.
Aufschaltkosten auf eine rundum besetzte Notrufzentale.
Folgeschäden jeder Art.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber der Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. können
nur in Form von Mängelbehebungen geltend gemacht werden. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund aufgetretener
Mängel ist nicht möglich.
6.
Sonstiges
6.1 Eventuelle frühere Verträge oder Vereinbarungen betreffend der gegenständliche(n) Anlage(n) werden durch diesen
Vertrag ersetzt.
6.2. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung beider
Vertragspartner.
6.3 Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt, von welchen eines der Auftraggeber erhält und eines bei der
Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. verbleibt.
6.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Personal der Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. ungehinderten
Zugang zu der (den) Anlage(n) zu gewähren. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haftet
die Firma Manfred Grubbauer Aufzüge Ges.m.b.H. weder ihm noch Dritten für eventuell dadurch entstehende
Schäden.
6.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien
6.6 Etwaige zusätzliche Leistungen oder besondere Vereinbarungen, die auf Seite 3 dieses Vertrages beschreiben sind,
haben Vorrang gegenüber den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
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