klapp! interj. für den kurzen stumpfen schall eines auffallenden

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klapp! interj. für den kurzen stumpfen schall eines auffallenden
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Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. Online-Version vom 20.01.2017.
klapp! interj. für den kurzen stumpfen schall
eines auffallenden dinges, für das aufklappen,
einklappen, zuklappen, klappern verschiedner
dinge; ebenso engl. clap! und clack! wie oben
klack, sie entsprechen sich wie klappen und klacken. in rein hd. form klapf, s. d., verstärkt klaps.
1) klapp oder klap allein: 'klapp' sagte Knitt,
da hatt er eine fliege gefangen. Simrock spr.
5714; macht sich ihm eine (mücke) durch ihren
stachel .. merkbar — klapp! trifft er sie, so ist
sie hin. Lessing 11, 466;
und hin und her und auf und ab
ruft es und schreitet klapp! klapp! klapp!
Fr. Müller 2, 93;
klapp! fiel die thüre ins schlosz; das offne fenster gieng immer klapp klapp vom winde; klapp
schlug sie das eiserne thürlein vor dem ofen
zu. Bechstein märchenbuch s. 67;
es macht die mühle klap rap rap.
Göthe 43, 243,
das hinzugesetzte rap macht aus dem klappen
ein klappern.
2) mit ablautspiel klip klap, wie kling klang u.
a., womit die töne, die man im sinne hat, in hohe
und tiefe zerlegt werden; z. b. vom klange der
pantoffeln:
damit gehn sie (die mädchen) klip und klap
wie ein zeltner seinen trap.
flieg. blatt Augsb.
1600 b.
Adrian mittheil. 371;
klip, klap, klap, klap machts vor der thür
im langen dunkeln gange.
L. Ph. Hahn ged. 25;
klip und klap!
dröschet auf und ab!
Voss (1825) 3, 137, beim dreschen;
die mühle geht klipp klapp Simrock kinderb.
409. s. weiter klippklapp, auch klipp!
3) nordd. auch von breiten schallenden tönen,
was md. klatschen heiszt, nd. aber klappen, wie
auch oberd. kläpfen: er bekam eins hinter die
ohren, das sagte 'klapp' Adelung, nach dem br.
wb. he krêg enen an de oren, 'klapp' segde dat,
eine ohrfeige dasz es klatschte. 2, 787; in einem
nd. rätsel macht die peitsche klapp klapp, wie sie
schweiz. kläpft, vgl.klappe 1. Bei einem kaufe,
vertrage, eheverlöbnis heiszt es nd., wenn der vertrag geschlossen ist, dat is klapp un klar (dän.
klappet og klart); das ist wol eig. nichts als diesz
klapp! zum adj. erhoben (wie diesz sicher vorkommt z. b. bei hops! futsch!), weil dabei mit
dem handschlag klapp! top! gemacht, 'ingeklappt' wird, s. brem. wb. 2, 788, zeitschr. f. myth.
3, 303, wie engl. to clap up (to strike) a bargain einen handel schlieszen, to clap hand von
einem gegenseitigen gelöbnis; das trifft genau
zusammen mit schweiz. chläpfe sp. 956 mitte.

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