Infodienst Januar 2009 - Caritasverband für das Bistum Aachen

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Infodienst Januar 2009 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
im Jan. 2009
Bereich Facharbeit und Sozialpolitik
Kapitelstraße 3, 52066 Aachen
Telefon 0241/431-133
Infodienst
Soziale Sicherung
und Integration
Januar 2009
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Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik
Armut
Allgemeine Sozialberatung
Migration / Integration
Prekäre Lebenslagen
Schuldnerberatung
Sucht
Kombilohn-Projekt
Existenzsicherung zwischen Suppenküche
und Rechtsanspruch
Soziale Sicherung & Integration
1
Liebe Leserinnen und Leser,
erster Infodienst im neuen Jahr, erster Infodienst „Soziale Sicherung“ aus dem neuen Bereich
Facharbeit und Sozialpolitik. Wir wollen dies würdigen mit einer Vielzahl an neuen Informationen.
Das Jahr 2009 scheint mit einem nicht enden wollenden Feuerwerk der Nachrichten zu beginnen: der Präsident der „Hoffnungen“ Barack Obama ist im Amt, ein Konjunkturpaket jagt das
Nächste…Trotz Finanzkrise, Rezession und drohender Arbeitslosigkeit soll im Wahljahr alles
dafür getan werden, dass eine positive Stimmung aufkommt, die Konjunktur wieder anspringt. In
Anlehnung an das Caritasjahresthema „Menschen am Rande“ wird es im Wahljahr 2009 unsere vornehmliche Aufgabe sein Wächter und Mitgestalter unseres Sozialstaates zu bleiben. Denn
trotz aller Programme zeigen Untersuchungen deutlich, dass die Reichen immer reicher werden
und Arme immer ärmer, trotz Wirtschaftskrise. Die reichsten zehn Prozent der Deutschen verfügen über mehr als 60% Prozent des gesamten Vermögens von 6,6 Billionen Euro. Eine Zahl mit
wie viel Nullen?
Gleich zu Anfang des Jahres scheint es aber zumindest einen wirklichen Hoffnungsschimmer für
SGB II – Empfänger zu geben: Am 27.01.2009 hat das Bundessozialgericht in Kassel verkündet,
dass Kinderregelleistungen nicht mehr von den Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden
dürfen. Es gilt, eine kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und einen eigenständigen
Kinderregelsatz zu bilden.
Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung des Sozialgeldes für 6-13jährige von 60 auf
70% der ALG II-Zahlung für Erwachsene ist demnach zwar eine monetäre Verbesserung, aber
genauso willkürlich festgesetzt wie die bisherigen Regelleistungen.
So wollen wir uns auch im Jahr 2009 gegenseitig unterrichten, um dem Skandal zunehmender
Armut entgegentreten zu können – passend zu der Kampagne mit den Einkaufstüten bleibt mir
noch zu sagen: Respekt – alles andere kommt uns nicht in den Infodienst.
Ihr
Roman Schlag
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Neue Düsseldorfer Tabelle für 2009
Zum 01.01.2009 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird,
werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Düsseldorfer Tabelle 2009
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Leistungsgesetz für Asylbewerber abschaffen
Eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat die Nationale Armutskonferenz
gefordert. Dieses Gesetz schaffe eine eklatante Ungleichbehandlung hinsichtlich der sozialen Grundsicherung. In einer an den Menschenrechten orientierten Gesellschaft habe es
keinen Platz. Wenn Menschen zugemutet werde, unterhalb des sozioökonomischen Existenzminimums zu leben, dann sei das Ausgrenzung per Gesetz. Die Armutskonferenz begrüßt, dass die EU-Kommission eine Initiative gestartet hat, bei der Höhe der Sozialleistungen keinen Unterschied zwischen Einheimischen und Asylsuchenden zu machen.
(aus neue caritas 1/2009)
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Mittagessen in Werkstätten ist Eingliederungshilfe
Das Mittagessen, das in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) angeboten
wird, ist Leistung der Eingliederungshilfe und nicht der Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Bundessozialgericht urteilte, dass ein Mittagessen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des
behinderten Menschen integraler Bestandteil der Sachleistung sei. So verfolge die WfbM
konzeptionell mit einem ganzheitlichen Förderungsansatz das Ziel, die Persönlichkeit der in
ihr tätigen Menschen weiterzuentwickeln. Zu diesem Konzept gehöre zwingend, dass allen
ein gemeinsames Mittagessen angeboten werde. Zuständig für die Übernahme der Verpflegungskosten, soweit diese den im Regelsatz enthaltenen Kosten für ein Mittagessen übersteigen, ist damit der Träger der Eingliederungshilfe (oftmals der überörtliche Sozialhilfeträger) (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008 – B 8/9b SO 10/07).
(aus neue caritas 1/2009)
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Heimaufenthalt löst Bedarfsgemeinschaft nicht auf
Ehepaare bilden nicht nur bei Zusammenleben eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II,
sondern auch dann noch, wenn ein Partner aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft in ein
Heim umzieht. Er muss damit weiterhin finanziell mit seinem Einkommen für den zu Hause
gebliebenen Partner einstehen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Partner ausdrücklich die Trennung erklärt. Befindet
sich der Partner im Heim im Wachkoma, kann davon nicht automatisch ausgegangen werden.
Bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft ist allerdings zu berücksichtigen, dass zu den Unterkunftskosten nicht nur die Wohnung des zu Hause gebliebenen
Ehepartners, sondern auch die Unterkunftskosten im Heim zählen (LSG BerlinBrandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2008 – L 32 B 1712/08 AS ER).
(aus neue caritas 1/2009)
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Miete für Möbel sind Unterkunftskosten
Ist der zu Wohnzwecken dienende Raum (beispielsweise 19 Quadratmeter in einer Obdachlosenunterkunft) derart klein, dass die auch für ein Wohnen in bescheidenen Verhältnissen
erforderlichen Möbel und persönlichen Gegenstände darin nicht vollständig untergebracht
werden konnten, sind als Unterkunftskosten auch die Einlagerungskosten (zum Beispiel 77
Euro in einer Scheune) zu leisten.
Es wäre unwirtschaftlich, von einem Hilfebedürftigen, der in einer Obdachlosenunterkunft
untergebracht ist, zu verlangen, sich seines bescheidenen Hausrates und nicht benötigter
Gegenstände zu entledigen.
Allerdings müssen die Kosten gemessen an den eingelagerten Gegenständen angemessen
sein (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 – B 4 AS 1/08 R).
(aus neue caritas 1/2009)
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Basiszinssatz
Die Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB neu festgesetzt. Er beträgt ab
1.1.2009 nunmehr 1,62 % (bisher 3,49 %). Damit verändern sich auch folgende Zinssätze:
- neuer Verzugszinssatz nach § 288 I BGB: 6,62 % (bisher 8,19 %)
- neuer Verzugszinssatz nach § 497 BGB: 4,12 % (Bisher 5,69 %)
- neuer Zinssatz nach % 688 ZPO: 13,62 % (bisher 15,19 %)
(SB-Rundbrief 1/2009, DiCV Köln)
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Ausführungsgesetz zur InsO in Rheinland-Pfalz
Im November-Rundbrief wurde bereits über eine Gesetzesinitiative in Rheinland-Pfalz berichtet, die im Verbraucherinsolvenzbereich das Treiben der unseriösen gewerblichen Anbietern verhindern oder wenigstens erheblich erschweren soll. Dieses Gesetz (AGInsO) ist
inzwischen vom Landtag in Rheinland-Pfalz beschlossen worden. Beratungsleistungen anerkannter Stellen müssen danach unentgeltlich erbracht werden, Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste dürfen von ihnen nicht gewerblich betrieben werden.
Weitere Informationen dazu unter: http://www.f-sb.de/download/aginso_rlp_12_2008.doc.
Die nunmehr vorliegende Regelung in Rheinland-Pfalz ist für den Arbeitsausschuss Schuldnerberatung in NRW Anregung, zu gegebener Zeit einen erneuten entsprechenden Vorstoß
im Land NRW zu unternehmen.
(SB-Rundbrief 1/2009, DiCV Köln)
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Aktionswoche 2009
Die Aktionswoche 2009 findet vom 15. bis 19. Juni 2009 statt und steht unter dem Motto "10
Jahre Verbraucherinsolvenzverfahren". Die Aktionswoche wird in diesem Jahr inhaltlich von
Mitgliedern des Arbeitskreises InsO vorbereitet. Ab Februar sollen Materialien und Informationen auf der Homepage der Aktionswoche http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/
veröffentlicht werden.
(SB-Rundbrief 1/2009, DiCV Köln)
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Verweisung eines Asylbewerbers auf Tafeln
Die Behörde kann sich der Aufgabe der Sicherung des Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht dadurch entziehen, dass sie Antragsteller auf die Nutzung
privatrechtlich organisierter „Armentafeln“ verweist.
(Beschluss des LSG NRW vom 7.11.2007 – L 20 B 74/07 AY)
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Neues regionales Internetportal "Schulden-Freiheit" gestartet
Mit dem Ziel, junge Menschen zu erreichen, hat die Caritas in Neubrandenburg das Portal
www.schulden-freiheit.info gestartet. Mit einer Präsentation und der Ausstrahlung des Münchener Kinospots ‚Spaß kostet nichts’ hat Nicolas Mantseris, Schuldnerberater der Caritas
in Neubrandenburg, das Projekt im Filmtheater Cinestar der Öffentlichkeit vorgestellt. Ab
heute strahlt das Cinestar den Kinospot ‚Spaß kostet nichts!’ für vier Wochen zu den Kinovorstellungen aus. Damit wird die Einführung der neuen Internet-Plattform unterstützt.
Durch eine Spende der PS-Lotterie der Sparkassen konnte die Caritas dieses interaktive
Portal auf den Weg bringen. Mit Einbindung eines Weblog und der Lobby ‚schuldenfreiheit.info’ bei dem regionalen Chat NB-Town wollen die Schuldnerberater mit jungen
Menschen in Kontakt kommen, die sie auf herkömmlichen Weg so nicht mehr erreichen.
Ziel ist die Vermittlung von Finanzkompetenz. Die Nutzer sollen animiert werden, ihre persönlichen Finanzen so zu sortieren, dass sie nicht in die Schuldenfalle geraten. Mit einfachen und klaren Faustformeln und durch den Austausch von Erfahrungswissen sollen Fehler vermieden und erfolgreiche Strategien kopiert werden. Es sind auch Budgetplaner und
Broschüren zu finden sowie nützliche Links für weitere Recherchen. Der Slogan ‚erfolgreich
wirtschaften – schuldenfrei leben’ soll auch durch das Maskottchen transportiert werden.
Gerade für junge Menschen mit wenig Geld ist es schwierig, so zu wirtschaften, dass keine
Schulden entstehen. Durch dieses Portal bekommen sie deshalb auch Vorschläge, wo sie
kostenfrei ihre Freizeit verbringen können oder wie sie günstig kochen können. Dieser Teil
soll in Zukunft noch ausgebaut werden.
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Probleme beim Girokonto für jedermann bestehen weiter
Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich
nicht verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung der
Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann, der nun als
Unterrichtung (16/11495) vorliegt. Zwar stieg die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf
2.147.169. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht jedoch aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im
Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen ist.
Um allen Bürgern eine Teilhabe am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto zu ermöglichen, schlägt die Bundesregierung deshalb unter anderem vor, die bisher unverbindliche
Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden weiterzuentwickeln. Ein gemeinsamer Bericht des BMF und des Bundesministeriums der Justiz komme zu dem Ergebnis, dass eine
Verpflichtung der Banken zum Abschluss eines Girovertrags mit Kunden, die kein Girokonto
besäßen, grundsätzlich geregelt werden könne, heißt es in der Unterrichtung (Forum
Schuldnerberatung).
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Arbeitsmarktpolitik und Menschen mit Behinderung:
Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2008 ist die „Unterstützte Beschäftigung“ in das SGB IX eingeführt worden. Nach § 38 a SGB IX wird unterstützte Beschäftigung gewährt, um behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf
eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
ermöglichen und zu erhalten.
Unterstützte Beschäftigung umfasst
• Individuelle betriebliche Qualifikation und
• bei Bedarf Berufsbegleitung.
„Qualifizierung“ wird eingesetzt behinderte Menschen für eine geeignete betriebliche Tätigkeit zu erproben, auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten und bei der Einarbeitung und Qualifizierung auf einem betrieblichen Arbeitsplatz zu
unterstützen.
„Berufsbegleitung“ erhalten behinderte Menschen insbesondere, um nach Begründung
eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses dieses zu stabilisieren.
„Unterstützte Beschäftigung“ wird von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern
die über geeignete Voraussetzungen verfügen geleistet. Die Qualifizierungsphase beträgt
24 Monate (in Ausnahmefällen 36 Monate).
Trotz breiter Einigkeit von Verbänden und Ländern ist es nicht gelungen eine Ausschreibung der Leistung „Unterstützte Beschäftigung zu verhindern. Die Ausschreibungsunterlagen können voraussichtlich noch vor Ende Januar 2009 auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeit eingesehen werden. (www.arbeitsagentur.de unter: Veröffentlichungen/Ausschreibungen/Arbeitsmarkt-Dienstleistungen/REZ).
Weitere Auskünfte:
Bettina Offergeld, 0241-431-109, [email protected]
Heinz Liedgens, 0241-431-124, [email protected]
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Wichtige Änderungen zum 01.01.2009:
1. Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
In Folge der inflationsbedingten Erhöhung der existenziellen Aufwendungen für Kinder,
die nach Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht besteuert werden dürfen, wird ab dem nächsten Jahr der Kinderfreibetrag in der Steuer um 216 Euro auf
6.024 Euro jährlich angehoben. Um zu vermeiden, dass sich daraus nur für höhere Einkommen Entlastungen ergeben, wird gleichzeitig das Kindergeld für das erste und zweite
Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für
vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Die Bundesagentur für
Arbeit hat klargestellt, dass es keiner neuen Anträge zum Bezug des erhöhten Kindergeldes bedarf und dass die Familienkassen die modifizierten Beträge zum 1.1.2009 auszahlen werden.
Die letzte Kindergelderhöhung datiert aus dem Jahr 2002. Der DCV hatte eine Erhöhung
des Kindergeldes zumindest in Höhe des Inflationsausgleichs gefordert. Demzufolge hätte das Kindergeld pro Kind um 18 Euro und ab dem 3. Kind um 21 Euro angehoben werden müssen. D.h. auch Mehrkindfamilien wird trotz stärkerer Staffelung des Kindergeldes
nicht einmal ein Inflationsausgleich zugestanden (s. auch Info 25/2008).
2. Steuerliche Absetzbarkeit Familienunterstützende Dienstleistungen
Künftig können haushaltsnahe und Familienunterstützende Dienstleistungen bis zu 4.000
Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr ausgeweitet.
3. Schulbedarfspaket
Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten ab dem nächsten Jahr 100
Euro pro Jahr zur Deckung der Schul- und Unterrichtsmaterialien ihrer Kinder. Die zeitliche Begrenzung bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 ist allerdings ein verheerendes bildungspolitisches Signal an die Eltern, die trotz fehlendem oder geringem Einkommen bestrebt sind, ihren Kindern eine gute schulische Bildung zu ermöglichen. Es wird
der Eindruck vermittelt, dass von Kindern aus einkommensarmen und einkommensschwachen Haushalten ein höherer Bildungsabschluss als die mittlere Reife nicht zu erreichen sei. Alle Expertinnen und Experten, die um Stellungnahme zum Gesetzentwurf
gebeten wurden - so auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hatten dringend darum gebeten, diese Beschränkung fallen zu lassen. Zudem sollten
auch Familien mit geringem Einkommen, die Kinderzuschlag beziehen, in den Genuss
dieser Förderung kommen.
4. Kinderförderungsgesetz (KiföG) / Veränderte Steuerregelungen für Tageseltern
Am 16. Dezember 2008 ist bereits das KiföG in Kraft getreten. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass bis zum Jahr 2013 bundesweit jedem dritten Kind
unter drei Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter
angeboten werden kann, was mit einem Rechtsanspruch ab 2013 untermauert wird. Mit
Inkrafttreten des Gesetzes wurden bereits die Bedarfskriterien erweitert. So sollen nicht
mehr nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch
diejenigen, die Arbeit suchen. Die vom Bund zur Verfügung gestellten vier Milliarden Euro für Investitions- und Betriebskosten können nun auch abgerufen werden. (Stellungnahme des DCV s. Info 20/2008)
Die Ausbaupläne werden durch die geänderten Steuerregelungen für Tageseltern allerdings erschwert. Mit Jahresbeginn werden die Geldleistungen des Jugendamtes für Kinder in Tagespflege grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Unverändert
bleibt, dass Betreuungsentgelte, die direkt von Eltern gezahlt werden, als Einkünfte aus
sonstiger selbständiger Arbeit gelten. Um die hieraus entstehenden finanziellen Nachteile zu mindern, wird der pauschale Betriebsausgabenabzug bei Tagespflege pro Kind und
Monat von 245 Euro auf 300 Euro (bei 8 Stunden an 5 Tagen der Woche) erhöht - bei
Teilzeitpflege der entsprechende Anteil.
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Diese Änderungen sind zwar „steuertechnisch“ nachvollziehbar, dennoch wirken die
neuen steuerrechtlichen und daraus resultierenden sozialversicherungsrechtlichen Belastungen für viele Tagesmütter abschreckend. Sie mindern das eh schon vielerorts geringe Entgelt, und es ist zu befürchten, dass die neuen Regelungen dem Ziel des Ausbaus der Kindertagespflege eher schaden. Leider kommt diese Neuregelung vor der Klärung der Frage, wie Tagespflegepersonen angemessen zu vergüten sind.
5. Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Auch das Elterngeld wird in einigen Punkten angepasst. Künftig gilt eine einheitliche
Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Großeltern haben nun einen
eigenen Anspruch auf Großelternzeit, um ihre Kinder, die sich als junge Eltern noch in
der Ausbildung befinden, bei der Betreuung des Enkelkindes unterstützen zu können.
Die besonderen Belange von ehemaligen und aktiven Wehr- und Zivildienstleistenden
werden bei der Einkommensermittlung künftig besser berücksichtigt.
Eine ausführliche Stellungnahme der BAGFW hierzu hatten wir Ihnen mit dem Info
11/2008 zugeleitet
6. Weitere Änderungen
Für viele Familien bedeutsam sind auch die mit der Wohngeldreform verbundene Erhöhung des Wohngeldes und die Gewährung eines pauschalen Heizkostenzuschusses.
Mit den Krankenkassen wurde im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder eine
zusätzliche Untersuchung U 7a für Kinder zwischen zwei und drei Jahren vereinbart. Um
die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu steigern, wird im SGB V eine Kooperationsverpflichtung der Krankenkassen mit den Ländern integriert. Die Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, mit den für den Kinderschutz zuständigen Landesbehörden Rahmenvereinbarungen zu schließen, um eine bessere Inanspruchnahme bei
den Früherkennungsuntersuchungen zu erwirken.
(Quelle: Info Deutscher Caritasverband)
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Caritas hat Bedarf von Kindern berechnet
Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Entscheidung vom 27.01.2009 des Bundessozialgerichts in Kassel zu den Kinderregelsätzen. „Das Gericht bestätigt unsere Erfahrungen
aus der Praxis. Kinder haben gänzlich andere Bedarfe als Erwachsene. Dem gilt es, endlich
Rechnung zu tragen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher.
Das Bundessozialgericht Kassel hält nach der heutigen Entscheidung die Ableitung des
Kinderregelsatzes aus dem Verbrauchsverhalten eines Erwachsenen für verfassungswidrig.
Der DCV fordert seit langem, die Regelsätze für Kinder eigenständig zu berechnen. So sei
es dringend erforderlich, dass beispielsweise für Bildung, Spielzeug und Kinderbetreuung
höhere Sätze zur Verfügung stünden. Neher hofft, dass das Verfassungsgericht dem Urteil
des Bundssozialgerichts folgen wird.
„Unabhängig davon besteht politischer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend Bedarfsdeckende Kinderregelsätze zu berechnen“, macht Neher deutlich. Der DCV hat auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes eine erste Abschätzung für eine Neubemessung des Kinderregelsatzes vorgenommen. Für Kinder unter
sechs Jahren müssten die Regelsätze auf 250 Euro (39 Euro mehr) angehoben werden, für
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren auf 265 Euro (54 Euro mehr) und für Kinder über 13
Jahre auf 302 Euro (21 Euro mehr). Neher fordert zudem, die Regelsätze jährlich an die
Preissteigerung lebenswichtiger Güter anzupassen. Nur so sei das Existenzminimum von
Kindern nachhaltig zu sichern.
Kontakt: Dr. Thomas Becker, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Publizistik,
Tel. 0761 200-245, E-Mail: [email protected]
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Einladung: Mittwoch, 18. Februar 2009, 15 – 17 Uhr, Haus der Caritas Aachen
„Gut kombiniert – Zwischenbilanz und Perspektive“
Dr. Birgit Fix, Referentin des Deutschen Caritasverbandes für Armutsbekämpfung und
Arbeitsmarktpolitik und andere werden die Arbeitsmarktpolitik der Großen Koalition einer
Zwischenbilanz aus Caritassicht unterziehen.
Die aktuelle Neuordnung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente, die Re-Organisation der
ARGEn, die politischen Debatten um Kombilohn und Arbeitsgelegenheiten, aber auch die
Fragen von Mindestlohn und sozialer Sicherung, stehen in einem Spannungsverhältnis zu
den Positionen der Caritas.
Dazu sind alle Dienste und Einrichtungen die im Rahmen von „Gut kombiniert“ Stellen geschaffen haben, die Mitglieder der DiAG IDA und alle Interessierten herzlich eingeladen.
Anmeldungen bitte an: [email protected] oder Telefon 0241 431-127
Arbeit, Arbeitslosigkeit,
Arbeitsmarktpolitik
Armut
Allgemeine Sozialberatung / Schuldnerberatung
Prekäre Lebenslagen /
Sucht
Migration / Integration
Heinz Liedgens
0241/431-124
[email protected]
Roman Schlag
Roman Schlag
0241/431-133
0241/431-133
[email protected]
[email protected]
Oskar Knops
0241/431-130
[email protected]
Paolo Miribung
Thomas Kley
0241/431-124
0241/431-123
[email protected]
[email protected]
Modellprojekt zum Kombilohn „Gut kombiniert“
Thomas Kley
Elisabeth KremerKerschgens
0241/431-123
0241/431-208
Verwaltung
Beate Knuppertz
Elfriede Winand
0241/431-121
0241/431-127
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Den Infodienst und weitere Informationen finden Sie auch unter
www.caritas-ac.de !
Aachen, im Januar 2009
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