PM 040123 Sonderkündigungsrecht
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PM 040123 Sonderkündigungsrecht
Pressemitteilung Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung jetzt eindeutig geregelt hkk senkt Beitragssatz ab April auf 13,5 Prozent Bremen, 23. Januar 2004: Die Handelskrankenkasse weist darauf hin, dass der Gesetzgeber zum Jahresbeginn das sogenannte „Sonderkündigungsrecht“ neu geregelt hat. Bislang bestehende unterschiedliche Rechtsauffassungen sind damit beseitigt. Das Sozialgesetzbuch regelt jetzt in § 175 Abs. 4 SGB V, dass nach Inkrafttreten einer Beitragssatzerhöhung die Mitgliedschaft bis spätestens zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gekündigt werden kann. Tritt die Beitragserhöhung beispielsweise im Januar ein, muss die Kündigung bis Ende Februar erfolgen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des übernächsten auf die Kündigung folgenden Monats. Wird also noch im Januar gekündigt, endet die Mitgliedschaft Ende März. Bei einer Kündigung im Februar würde diese erst Ende April wirksam. Anders sieht es jedoch bei einer Kassenfusion aus. Wird hier der Beitragssatz erhöht, bleibt das Sonderkündigungsrecht unwirksam. Aktuelles Beispiel hierfür ist die BKK Zollern-Alb, die sich zum Jahresanfang mit der BKK für steuerberatende Berufe zur neuen BKK Gesundheit vereinigt hat und im Zuge dessen die Beitragssätze von 13,4 bzw. 13,7 Prozent auf 14,4 Prozent erhöht. Kontakt: Handelskrankenkasse § Holm Ay, Pressesprecher Martinistr. 26, 28195 Bremen Tel. 0421 / 3655 – 464 § Fax 36 55 – 403 § [email protected] Pressemitteilung In diesen Fällen können die Mitglieder nur kündigen, wenn sie zuvor mindestens 18 Monate bei derselben Kasse versichert waren. Auch dann gilt die zweimonatige Kündigungsfrist. „Derzeit sind besonders starke Mitgliederwanderungen bei den Krankenkassen festzustellen“ meint hkk-Sprecher Holm Ay. Dies sei nicht verwunderlich, da mehr als 100 Krankenkassen heute höhere Beiträge verlangten als vor einem Jahr. Als besonders auffälliges Beispiel gilt die bundesweit zweitgrößte Betriebskrankenkasse BKK Mobil Oil, deren Beitragssatz im Januar von 12,8 auf 13,6 Prozent gestiegen ist, obwohl die letzte Erhöhung erst im August erfolgte. Da die Kostenentwicklung und die Auswirkungen der Gesundheitsreform schon länger bekannt gewesen seien, weise dies auf eine unseriöse Haushaltspolitik hin, so Ay. Nur zwölf der bundesweit rund 300 Krankenkassen haben seit Jahresbeginn ihren Beitragssatz gesenkt. Acht weitere, darunter die hkk, werden im April nachziehen. Der neue hkk-Beitragssatz liegt dann bei 13,5 Prozent. Die Handelskrankenkasse (hkk) ist mit 168.000 Versicherten die zweitgrößte Krankenkasse Bremens und der Region. Seit ihrer Gründung vor 100 Jahren bietet sie zahlreiche Sonderleistungen und hochwertigen Service bei niedrigen Verwaltungskosten und einem günstigen Beitragssatz von 13,5 Prozent (ab April 2004). Kontakt: Handelskrankenkasse § Holm Ay, Pressesprecher Martinistr. 26, 28195 Bremen Tel. 0421 / 3655 – 464 § Fax 36 55 – 403 § [email protected]