PM 040123 Sonderkündigungsrecht

Transcrição

PM 040123 Sonderkündigungsrecht
Pressemitteilung
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung jetzt eindeutig geregelt
hkk senkt Beitragssatz ab April auf 13,5 Prozent
Bremen, 23. Januar 2004: Die Handelskrankenkasse weist darauf
hin, dass der Gesetzgeber zum Jahresbeginn das sogenannte „Sonderkündigungsrecht“ neu geregelt hat. Bislang bestehende unterschiedliche Rechtsauffassungen sind damit beseitigt. Das Sozialgesetzbuch regelt jetzt in § 175 Abs. 4 SGB V, dass nach Inkrafttreten
einer Beitragssatzerhöhung die Mitgliedschaft bis spätestens zum
Ablauf des folgenden Kalendermonats gekündigt werden kann.
Tritt die Beitragserhöhung beispielsweise im Januar ein, muss die
Kündigung bis Ende Februar erfolgen. Die Mitgliedschaft endet dann
zum Ende des übernächsten auf die Kündigung folgenden Monats.
Wird also noch im Januar gekündigt, endet die Mitgliedschaft Ende
März. Bei einer Kündigung im Februar würde diese erst Ende April
wirksam.
Anders sieht es jedoch bei einer Kassenfusion aus. Wird hier der
Beitragssatz erhöht, bleibt das Sonderkündigungsrecht unwirksam.
Aktuelles Beispiel hierfür ist die BKK Zollern-Alb, die sich zum Jahresanfang mit der BKK für steuerberatende Berufe zur neuen BKK
Gesundheit vereinigt hat und im Zuge dessen die Beitragssätze von
13,4 bzw. 13,7 Prozent auf 14,4 Prozent erhöht.
Kontakt: Handelskrankenkasse § Holm Ay, Pressesprecher
Martinistr. 26, 28195 Bremen
Tel. 0421 / 3655 – 464 § Fax 36 55 – 403 § [email protected]
Pressemitteilung
In diesen Fällen können die Mitglieder nur kündigen, wenn sie zuvor
mindestens 18 Monate bei derselben Kasse versichert waren. Auch
dann gilt die zweimonatige Kündigungsfrist.
„Derzeit sind besonders starke Mitgliederwanderungen bei den
Krankenkassen festzustellen“ meint hkk-Sprecher Holm Ay. Dies sei
nicht verwunderlich, da mehr als 100 Krankenkassen heute höhere
Beiträge verlangten als vor einem Jahr. Als besonders auffälliges
Beispiel gilt die bundesweit zweitgrößte Betriebskrankenkasse BKK
Mobil Oil, deren Beitragssatz im Januar von 12,8 auf 13,6 Prozent
gestiegen ist, obwohl die letzte Erhöhung erst im August erfolgte. Da
die Kostenentwicklung und die Auswirkungen der Gesundheitsreform
schon länger bekannt gewesen seien, weise dies auf eine unseriöse
Haushaltspolitik hin, so Ay.
Nur zwölf der bundesweit rund 300 Krankenkassen haben seit Jahresbeginn ihren Beitragssatz gesenkt. Acht weitere, darunter die hkk,
werden im April nachziehen. Der neue hkk-Beitragssatz liegt dann
bei 13,5 Prozent.
Die Handelskrankenkasse (hkk) ist mit 168.000 Versicherten die zweitgrößte Krankenkasse Bremens und der Region. Seit ihrer Gründung vor 100 Jahren bietet sie
zahlreiche Sonderleistungen und hochwertigen Service bei niedrigen Verwaltungskosten und einem günstigen Beitragssatz von 13,5 Prozent (ab April 2004).
Kontakt: Handelskrankenkasse § Holm Ay, Pressesprecher
Martinistr. 26, 28195 Bremen
Tel. 0421 / 3655 – 464 § Fax 36 55 – 403 § [email protected]

Documentos relacionados