Sportentwicklungskonzept LandesSportBund Sachsen

Transcrição

Sportentwicklungskonzept LandesSportBund Sachsen
Anlagen zum Sportentwicklungskonzept
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.
Aufbau- und Ablauforganisation Strukturdaten
1. Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LSB
2. Organigramm des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.
3. Schwerpunktaufgaben der Sportorganisation in Sachsen-Anhalt
Strukturdaten des LSB
4. Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
5. Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht
6. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der Vorsitzenden im LSB
7. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen Übungsleiter
nach KSB/SSB
8. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen Übungsleiter
nach Sportarten
9. Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB
10.Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der tätigen Vorstände
Leistungssport
11.Leistungssport 2010 - 2012
11a) Teilnehmer an internationalen Meisterschaften 2005-2008,
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
11b) Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
im Leistungssport in Sachsen-Anhalt
11c) Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur
Umsetzung leistungssportlicher Ziele (Entwurf)
11d) Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über einen Teil der
Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt
Sachsen-Anhalt in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts
12.Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
Finanzen/Förderung
13.Kriterienkatalog für Projekte
Personalentwicklung
14.Aufgabenfelder des organisierten Sports
15.Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
16.Überblick Personalbereich Organisation
17.Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer
18.Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den
Landesfachverbänden
19.Transparente Kriterien für die Anzahl hauptamtlicher Geschäftsführer und
stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB
Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.
Nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Grundsatzdokumente und Konzeptionen, welche die Basis für die Umsetzung der Zielstellungen in den Bereichen und Handlungsfelder des LandesSportBundes bilden.
Bereich
LSB
Breitensport
Konzept
Positionspapier
Gültigkeit
2006 - 2010
Bemerkungen
•
Bestätigung durch ordentlichen Landessporttag
•
Grundsatzdokument, welches Schwerpunktaufgaben
zur Sportentwicklung in allen Bereichen und Handlungsfeldern des LSB festlegt
Organisationskonzept zur
Struktur- und Prozessentwicklung im LandesSportBund
Entwurfsvorlage Oktober
2007
•
Ende 2007 durch SIKOSA Beratungsgesellschaft mbH
erarbeitet
•
nach erneuter Analyse der Bedingungen muss auf
dieser Grundlage fortgeschrieben werden
Leitbild LandesSportBund
Beginn der
Diskussion im
LSB 2008
•
die zur Klausurtagung des LandesSportBundes und in
Präsidiumssitzungen 2008 begonnene Diskussion
muss konsequent weitergeführt werden
•
Ziel sollte eine Leitbildentwicklung im Jahr 2010 sein
•
Grundsatzdokument, Beschluss des Hauptausschuss
vom 13.11.2004
•
Präzisierung, Beschluss Außerordentlicher Landessporttag vom 08.11.2008
Breitensportkonzept des
LSB
Konzeption Sport und
Gesundheit in SachsenAnhalt des LSB und der
LVG
ab 01.01.2005
ab 07.09.2001
•
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Konzeptes
•
jährliche Berichterstattung zum Hauptauschuss
•
Konzeption über einen Zeitraum von 10 Jahren
Link zum Dokument
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1168267990Positionspapier20062010.pdf
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1134638997-BSKonzept.pdf
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1248786244Konzeption%20Sport%20und%20
Gesundheit.pdf
1
Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.
Bereich
Leistungssport
Konzept
Gültigkeit
Bemerkungen
Link zum Dokument
Sportpolitische Konzeption Familie und Sport
ab 01.01.2007
•
Beschluss des Hauptausschuss vom 06.05.2006
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1248868737Konzeption%20Familie%20und%
20Sport.pdf
Programm zur Förderung
des Sports der Älteren
ab 01.01.2008
•
Beschluss des Hauptausschuss vom 03.11.2007
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1248786526Foerderung%20des%20Sports
%20der%20Aelteren.pdf
Leistungssportstrukturen
2009 – 2012
in Erarbeitung
Fortschreibung/ Überarbeitung des Konzeptentwurf aus
dem Jahr 2004
Kriterien zur finanziellen
Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher
Ziele
in Erarbeitung
Fortschreibung 2003/Einführung 2010
Sichtungskonzept
in Erarbeitung
Einführung 2010
Trainerkonzept
in Erarbeitung
Anti-DopingMaßnahmenplan
Ab 29.10.2007
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1134638960-LSKonzept.pdf
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1248942468Anti%20Doping.pdf
2
Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.
Bereich
Konzept
Gültigkeit
Bildung/
Personalentwicklung
Bildungskonzeption des
LSB
01.01.2008
VSC
Bemerkungen
•
Beschluss des Hauptausschuss vom 03.11.2007
•
Bestätigung durch den DOSB 2008
•
Grundsatzdokument, welches bedarfsorientiert fortgeschrieben wird
•
jährliche Erarbeitung von Maßnahmepläne zur Umsetzung
Sport und Umwelt
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1201795164-LSBBildungskonzeption.pdf
Rahmenkonzept „Qualitätsmanagement Bildung“
Einführung ab
2. Halbjahr
2009
•
Konzeptentwurf durch Präsidium des LSB im Februar
2009 bestätigt
Personalentwicklungskonzept
in Erarbeitung
•
Fortschreibung/ Überarbeitung des Konzeptentwurfes
aus dem Jahr 2007
•
Ziel Bestätigung Ende 2011
•
letzte Überarbeitung und Bestätigung durch den Landessporttag am 30.09.2006
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1168268090Ehrungsordnung.pdf
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1134637194RahmenvereinbarungSportnatur.pdf
Ehrungsordnung
ab 30.09.2006
Rahmenvereinbarung
über Sport und Naturschutz mit dem Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt (MLU)
ab 16.04.2005
Wassersportbedarfsplan
Rahmenvereinbarungen
der Wassersportarten mit
dem MLU
Ehrungen/ Auszeichnungen
VSC
Link zum Dokument
•
Grundsatzdokument
•
Orientierung des DOSB für andere Bundesländer
ab 1999
•
Fortschreibung und Aktualisierung 2010
ab 2001
•
Fortschreibung und Aktualisierung 2010
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1248438658Rahmenkonzept%20QM%20Bildung.
pdf
3
Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.
Bereich
Konzept
Gültigkeit
Bemerkungen
VSC Sportstätten
Sportstättenleitplanung
in Bearbeitung
•
Fortschreibung des Dokumentes von 1996
•
Zielfestlegungen für mittel- und langfristige Maßnahmen bzgl. der Sportstättenbauförderung
Öffentlichkeitsarbeit/
Kommunikation
Gleichstellung
Kommunikationskonzept
ab Juni 2007
•
Bestätigt per Beschluss des Präsidiums des LSB Sachsen-Anhalt am 04.06.2007
•
jährliche Erarbeitung von Kommunikationszielen per
Fragebogen
Link zum Dokument
www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1204720177-LSBKommunikationskonzept.pdf
Frauenförderplan
ab 1992
•
Fortschreibung des Dokuments 1999 und 2003
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1161865363Frauenfoerderplan.pdf
Gleichstellungspolitische
Strategiepapier
ab Sept. 2006
•
erste Maßnahmen zur Umsetzung im Okt. 2007 beschlossen
•
Beschluss zu Aktualisierung/Überarbeitung der Maßnahmen im Juni 2009
•
ab 2010 jährliche Erarbeitung von Maßnahmeplänen
zur Umsetzung
http://www.lsbsachsenanhalt.de/o.red/files/dow
nload/1248946200Gleichstellungspolitisches%20Strategiepap
ier.pdf
und
http://www.lsbsachsenanhalt.de/o.red/files/dow
nload/1248868223AktualisierungGleichstellungspolitisches%20Strategiepap
ier.pdf
4
Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.
Bereich
Konzept
Gültigkeit
Wissenschaft und
Wirtschaft
Entwicklungskonzept
zum Aufbau eines integrativen Sportsystems in
Sachsen-Anhalt
Erstellung bis
Anfang 2010
Marketingkonzept
Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit der LSSO
LSSO
Bemerkungen
•
Erarbeitung unter externer Begleitung geplant (über
Projektförderung geplant)
•
Ziel effektive Förderung des Gesundheits-, Breitenund Leistungssports
in Erarbeitung
•
Aufgabe der MAG, Konzeptentwurf Sponsoring vorhanden
in Erarbeitung
•
für den Betrieb der LSSO liegen nebenstehende
(Teil)Konzepte bzw. Konzepte in Entwürfen vor, die in
Verantwortung des Bereichsleiters weiterentwickelt,
fortgeschrieben und zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden müssen
•
ganzheitliche Betrachtung im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes / Konzepte der verschiedenen
Bereiche ist zwingend vorgesehen.
Konzept sportgerechte
Ernährung und gastronomische Versorgung in
der LSSO
Marketing-Strategie der
LSSO 2009
Sportjugend
LSB
Link zum Dokument
Konzeption der Sportjugend S.-A. 2006-2010
September
2006 bis September 2010
•
bestätigt durch die Vollversammlung am 16.09.2006
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1160383541Konzeption%2020062010.pdf
Jugendordnung der
Sportjugend S.-A.
September
2006 bis September 2010
•
Bestätigt durch die Vollversammlung am 16.09.2006
http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl
oad/1160383468Jugendordnung.pdf
Regionalkonzepte der
KSB/SSB und LFV
jährliche Aktualisierung
•
Grundsatzdokument der Gliederungen und Mitglieder
des LSB die auf Basis der o.g. Dokumente erarbeitet
werden
5
Anlage 2 – Organigramm des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.
Anlage 3 - Schwerpunktaufgaben der Sportorganisation in Sachsen-Anhalt
Nr
KSB/SSB
1
Altmark West
2
Stendal-Altmark
3
Börde
5099
4
Jerichower Land
3235
5
Harz
6
Salzland
7
Anhalt-Bitterfeld
8
Wittenberg
9
Dart
34
784
19
15
35
1610
135
122
996
41
46
10
1390
154
73
338
11
15
531
170
257
726
424
56
69
6690
2123
190
116
1424
28
74
124
58
4226
635
178
290
1204
23
127
13
4348
489
40
35
593
13
41
14
Mansfeld-Südharz
4577
15
129
6
1103
7
60
28
10
Saalekreis
6146
41
165
53
552
11
Burgenland
5379
459
59
133
794
53
14
80
12
Magdeburg
1931
176
298
3673
28
21
158
13
Dessau-Roßlau
17
41
388
88
25
34
14
Halle
238
788
1791
187
27
163
Anzahl Mitglieder
%-Anteil an Gesamt
Veränderung zum
01.01.2009
Anzahl Abteilungen
86
Boxen
84
50
4466
7560
7947
42
177
70
3550
2510
18
Billard
19
30
49
Bergsteigen
1108
9
240
Behinderten-/RehaSport
130
10
4240
Basketball
Bahnengolf
Badminton
Angeln
American Football
Aikido
Allgemeiner Sport ges.
Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
8
14
14
51
8
15
5119
79
114
72582
368
12060
1784
26
2376
15474
828
333
979
195
0,03%
21,58%
0,11%
3,59%
0,53%
0,01%
0,71%
4,60%
0,25%
0,10%
0,29%
0,06%
-14
2344
71
-28743
34
0
-148
1239
1
-103
55
-6
8
1147
5
70
2
59
114
11
23
39
13
36
KSB/SSB
1
Altmark West
42
3859
2
Stendal-Altmark
155
3
Börde
4
Jerichower Land
105
5
Harz
455
72
626
61
91
9
4437
117
498
266
206
221
24
8210
59
1501
32
211
26
184
2780
32
799
6
173
24
243
22
7333
64
985
80
144
50
7
6
Salzland
122
9
6566
17
1444
10
174
46
165
363
7
Anhalt-Bitterfeld
163
21
6045
73
1051
413
25
203
107
358
8
Wittenberg
293
891
42
157
125
195
9
180
432
52
85
238
103
1312
85
136
43
312
76
222
324
137
309
601
491
112
209
134
30
78
3898
Mansfeld-Südharz
276
5874
10
Saalekreis
280
11
Burgenland
338
12
Magdeburg
591
13
Dessau-Roßlau
14
Halle
Anzahl Mitglieder
%-Anteil an Gesamt
34
10
10
Kanu
Judo
Ju-Jutsu
Hockey
Handball
Gewichth_/Fitness
Gehörlosensport
Fußball
Kampfsport (sonstige) ges.
Nr
Fechten
DLRG
Eissport
Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
24
37
7996
7220
20
62
895
34
5719
9
78
1358
22
2044
14
14
389
140
60
535
290
157
4837
267
119
469
32
137
311
3109
289
3140
330
299
76818
381
1283
12650
655
1324
2209
5242
2655
0,93%
0,10%
0,09%
22,84%
0,11%
0,38%
3,76%
0,19%
0,39%
0,66%
1,56%
0,79%
Veränderung zum
01.01.2009
40
19
-3
1280
-25
-214
-523
-18
4
18
1175
32
Anzahl Abteilungen
24
5
8
879
8
38
140
7
22
47
71
51
Nr
Rodel- und Bobsport
Ringen
Reit- und Fahrsport
Radsport
Platzbahnkegeln
Motorsport (LMFV)
Motorbootsport
Mod_ Fünfkampf
Luftsport
Leichtathletik
Karate
Kegeln/Bowling
Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
KSB/SSB
1
Altmark West
145
414
177
45
28
203
16
733
2
Stendal-Altmark
190
722
956
107
100
116
9
1252
75
3
Börde
93
816
514
40
70
122
156
1744
7
4
Jerichower Land
8
342
689
33
22
110
125
571
5
Harz
701
815
631
91
27
164
136
1290
6
Salzland
415
570
605
118
175
144
115
837
7
Anhalt-Bitterfeld
156
1020
288
171
72
67
71
724
8
Wittenberg
205
648
382
7
63
240
67
518
9
Mansfeld-Südharz
129
962
120
6
152
504
153
10
Saalekreis
169
1262
443
117
279
159
1001
142
11
Burgenland
166
1834
328
183
31
113
688
23
12
Magdeburg
205
435
653
171
45
96
69
335
102
13
Dessau-Roßlau
69
329
323
57
122
21
20
436
48
14
Halle
174
593
1048
35
51
62
33
117
123
105
2825
10762
7157
1146
35
815
1713
152
1325
10756
739
215
Anzahl Mitglieder
%-Anteil an Gesamt
58
40
119
58
203
26
12
0,84%
3,20%
2,13%
0,34%
0,01%
0,24%
0,51%
0,05%
0,39%
3,20%
0,22%
0,06%
Veränderung zum
01.01.2009
37
-162
390
-153
-3
-53
88
-8
-57
-685
-38
2
Anzahl Abteilungen
65
331
122
39
1
24
52
7
52
317
19
4
Nr
Tanzsport
Taekwondo
Squash
Ski
Segeln
Seesport
Schwimmen
Schützen ges.
Schach
Rugby
Rudern
Rollsport
Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
KSB/SSB
1
Altmark West
71
1230
2
Stendal-Altmark
90
835
3
Börde
193
2530
4
Jerichower Land
42
503
132
5
Harz
165
5067
632
6
Salzland
227
137
1866
640
84
7
Anhalt-Bitterfeld
109
208
920
732
8
Wittenberg
151
124
919
103
9
Mansfeld-Südharz
241
1453
204
90
119
955
127
113
89
44
17
8
69
206
277
15
15
87
20
31
8
110
116
26
142
16
88
136
696
84
564
66
10
105
96
16
306
42
121
232
17
69
3
324
333
10
Saalekreis
11
Burgenland
4
222
182
1128
462
23
12
Magdeburg
16
327
289
432
1426
549
13
Dessau-Roßlau
51
178
97
280
167
54
71
14
Halle
174
247
10
209
324
2153
23
22
Anzahl Mitglieder
420
1708
18
2167
18442
7055
218
%-Anteil an Gesamt
61
9
15
26
66
174
259
72
46
358
115
457
20
422
30
1
357
1810
1263
36
698
3389
0,12%
0,51%
0,01%
0,64%
5,48%
2,10%
0,06%
0,54%
0,38%
0,01%
0,21%
1,01%
Veränderung zum
01.01.2009
-2
-39
-6
-23
-208
226
26
125
-141
-7
-926
32
Anzahl Abteilungen
11
23
2
89
456
50
9
36
31
3
19
56
Nr
Wandern
Volleyball
Unihockey
Turnen ges.
Triathlon
Tischtennis
Tennis
Tauchen
Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010
gesamt
KSB/SSB
1
Altmark West
444
566
11
313
2
Stendal-Altmark
622
548
79
156
3
Börde
241
1606
30
942
12
761
146
28696
4
Jerichower Land
287
388
9
363
40
559
87
14114
5
Harz
319
694
771
1748
265
1070
303
35660
6
Salzland
66
592
711
41
935
52
614
351
29323
7
Anhalt-Bitterfeld
123
435
516
18
491
660
109
22824
8
Wittenberg
245
439
22
1172
177
280
9
Mansfeld-Südharz
190
207
712
12
1210
65
539
88
20731
8
291
652
30
1411
36
808
42
25760
57
108
451
15810
586
18515
17480
10
Saalekreis
11
Burgenland
16
472
440
20
1329
340
839
193
25888
12
Magdeburg
143
658
641
73
1436
45
780
139
33458
13
Dessau-Roßlau
247
248
13
909
51
446
542
12302
14
Halle
212
895
650
123
5209
63
1094
162
35768
1134
6330
8888
481
17624
1254
9487
2162
336329
0,34%
1,88%
2,64%
0,14%
5,24%
0,37%
2,82%
0,64%
100,00%
-10
66
122
-177
1371
4
-579
131
-24142
23
109
348
26
264
26
326
46
5813
Anzahl Mitglieder
%-Anteil an Gesamt
Veränderung zum
01.01.2009
Anzahl Abteilungen
Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht
Sportart
Mitglieder
0-6
7-14
15-16
17-18
19-26
gesamt
m
w
m
w
m
w
m
w
m
w
(m/w)
Aikido
114
0
0
6
12
7
1
3
10
8
3
(68/46)
Allgemeiner Sport ges.
72582
2128 2641 1860 3127 513 603 574 537 2380 1993
(27141/45441)
American Football
368
0
2
35
23
19
6
27
6
126
18
(309/59)
Angeln
12060
6
1
536
57
325 22 386 17
989
28
(11705/355)
Badminton
1784
3
4
175
189
46
50
37
29
133
80
(1011/773)
Bahnengolf
26
0
0
2
0
2
0
0
0
1
0
(21/5)
Basketball
2376
23 10
457
196 167 30 135 34
418
98
(1862/514)
Behinderten-/Reha-Sport
15474
83 82
252
143
92
81
73
85
248
231
(5657/9817)
Bergsteigen
828
3
4
72
56
12
13
8
5
96
48
(545/283)
Billard
333
0
0
6
0
4
0
8
0
69
8
(309/24)
Boxen
979
18
2
205
27
129 13
96
11
156
24
(871/108)
Dart
195
0
0
2
2
0
0
4
2
39
8
(168/27)
DLRG
3140
80 88
591
541 108 77 104 74
272
187
(1700/1440)
Eissport
330
14 18
53
49
9
3
2
1
39
4
(227/103)
Fechten
299
0
2
84
65
12
4
7
3
22
7
(205/94)
Fußball
76818
2689 334 16301 1270 2820 303 2865 310 15618 1256
(71868/4950)
Gehörlosensport
381
3
3
30
23
13
9
10
11
35
19
(209/172)
Gewichtheben/Kraftsport/Fitness
1283
38 34
28
13
45
7
76
9
264
34
(1045/238)
Handball
12650
173 129 2309 1835 468 300 347 266 1611 936
(8119/4531)
27-40
m
w
41-50
m
w
51-60
m
w
m
w
22
15
6
1
0
7
11
2
>60
4766 5245 5504 8368 4065 7857 5351 15070
88
1
12
2
2
1
0
0
2357
69
2834
65
2107
50
2165
46
204
153
225
180
114
73
74
15
2
2
8
2
4
0
2
1
378
66
173
41
66
29
45
10
442
610
640
1107
912
165
74
103
51
50
27
36
5
130
6
44
2
15
6
33
2
121
15
62
11
48
5
36
0
71
9
42
5
6
0
4
1
202
162
201
169
82
62
60
80
65
16
27
7
14
2
4
3
33
6
29
1
10
3
8
3
9055
360
4319
153
2825
94
15376 870
1729 2915 5749
35
23
25
22
20
24
38
38
278
40
178
36
86
26
52
39
1399
564
1029
351
469
88
314
62
Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht
Sportart
Hockey
Ju-Jutsu
Judo
Kampfsport (sonstige) ges.
Kanu
Karate
Kegeln/Bowling
Leichtathletik
Luftsport
Mod. Fünfkampf
Motorbootsport
Motorsport (LMFV)
Platzbahnkegeln
Radsport
Reit- und Fahrsport
Ringen
Rodel- und Bobsport
Rollsport
Mitglieder
gesamt
(m/w)
655
(453/202)
1324
(939/385)
2209
(1566/643)
5242
(3331/1911)
2655
(1781/874)
2825
(1838/987)
10762
(7358/3404)
7157
(3696/3461)
1146
(1039/107)
35
(26/9)
815
(540/275)
1713
(1527/186)
152
(144/8)
1325
(1015/310)
10756
(3159/7597)
739
(677/62)
215
(130/85)
420
(183/237)
m
0-6
w
m
7-14
w
15-16
m
w
17-18
m
w
19-26
m
w
27-40
m
w
41-50
m
w
51-60
m
w
>60
m
w
7
3
103
54
27
11
28
6
66
27
76
28
74
32
38
16
34
25
29
19
339
151
50
31
41
19
152
44
145
52
111
39
44
17
28
13
98
50
817
355
85
40
67
28
159
57
140
41
111
55
49
14
40
3
178 145 1637
909
342
166
164
137
407
142
377
167
158
88
46
59
22
98
30
24
368
221
62
28
57
34
191
89
304
138
334
170
202
80
233
90
171 128
864
496
87
51
80
36
198
97
235
109
155
56
41
11
7
3
338
208
112
68
132
64
625
228
1000
452
1584
839
1451
609
2109
930
222 248 1247 1543
146
146
86
82
276
182
361
258
493
400
392
305
473
297
7
6
0
0
20
4
16
2
15
4
108
23
185
33
243
15
227
15
225
11
0
0
3
0
5
0
4
1
3
2
8
5
0
1
0
0
3
0
2
8
13
7
3
4
6
0
24
9
75
35
143
62
120
65
154
85
19
2
154
17
44
0
54
13
259
14
538
38
242
42
112
30
105
30
0
0
0
0
2
0
1
0
17
0
38
0
29
0
29
0
28
8
14
8
173
90
38
22
35
5
130
32
171
55
178
34
126
32
150
32
83
325
306
2332
66
553
80
437
236
1349
602
1316
798
818
589
329
399
138
27
0
225
32
35
4
36
5
89
1
110
5
88
11
47
3
20
1
1
1
21
20
8
8
5
4
17
14
20
9
23
17
20
7
15
5
6
28
60
104
8
17
6
4
17
16
39
31
25
28
14
8
8
1
Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht
Sportart
Rudern
Rugby
Schach
Schwimmen
Schützen ges.
Seesport
Segeln
Ski
Squash
Taekwondo
Tanzsport
Tauchen
Tennis
Tischtennis
Triathlon
Turnen ges.
Unihockey
Volleyball
Wandern
Mitglieder
0-6
Gesamt (m/w) m
w
1708
6
3
(1209/499)
18
0
0
(18/0)
2167
22 12
(1984/183)
7055
348 333
(3475/3580)
18442
9
8
(14928/3514)
218
1
0
(171/47)
1810
2
3
(1308/502)
1263
15 16
(817/446)
36
0
0
(22/14)
698
50 25
(466/232)
3389
28 294
(921/2468)
1134
0
0
(849/285)
6330
39 28
(4043/2287)
8888
6
6
(7649/1239)
481
0
0
(390/91)
17624
769 1755
(3420/14204)
1254
72 41
(939/315)
9487
7
11
(5657/3830)
2162
10
5
(952/1210)
336329
7539 6889
(211660/124669)
7-14
m
w
172
85
15-16
m
w
60
22
17-18
m
w
30
15
19-26
m
w
138
51
27-40
m
w
212
88
41-50
m
w
223
104
51-60
m
w
149
67
>60
m
w
219
64
1
0
4
0
0
0
4
0
6
0
2
0
0
0
1
0
350
75
79
6
50
9
163
15
277
21
356
22
285
17
402
6
1570 1432
152
119
83
78
195
140
214
250
307
303
169
247
437
678
350
137
181
57
201
76
924
328
2106
494
3348
861
4086
905
3723
648
7
6
3
2
4
1
27
6
54
13
30
7
27
9
18
3
89
42
15
8
19
7
69
42
176
72
301
101
242
98
395
129
137
136
46
18
27
7
75
33
159
72
126
79
99
49
133
36
0
0
0
0
0
0
1
1
16
13
4
0
1
0
0
0
203
125
40
18
23
15
53
21
68
16
22
9
5
2
2
1
109
811
32
118
19
65
68
176
109
258
261
391
191
227
104
128
43
36
16
12
15
9
59
33
201
78
314
81
162
32
39
4
522
450
114
141
99
77
334
232
703
324
833
510
704
306
695
219
1037
417
373
76
281
63
916
128
1330
175
1410
189
1135
105
1161
80
7
6
4
1
8
1
43
9
136
39
127
24
48
8
17
3
728
2127
107
365
106
227
291
549
332
1308
392
2081
258
1958
437
3834
390
132
81
31
57
12
176
25
79
44
62
23
15
5
7
2
288
578
166
285
213
262
993
904
1463
798
1382
674
756
233
389
85
29
24
4
4
10
2
40
21
106
65
161
142
157
181
435
766
35724 20790 7404 3956 6904 3215 30067 10022 38305 14838 34656 19099 24431 16186 26630 29674
Anlage 6 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der Vorsitzenden im LSB
Gesamt
männlich
in %
weiblich
in%
ohne Angabe
in %
LSB (inkl. KSB/SSB und LFV)
3233
2795
86,45
420
12,99
18
0,56
KSB/SSB
14
13
92,86
1
7,14
0
0,00
LFV
47
44
93,62
3
6,38
0
0,00
Altmark West
173
149
86,13
23
13,29
1
0,58
Stendal Altmark
210
171
81,43
34
16,19
5
2,38
Börde
277
241
87,00
35
12,64
1
0,36
Jerichower Land
132
116
87,88
16
12,12
0
0,00
Harz
412
363
88,11
48
11,65
1
0,24
Salzland
294
266
90,48
25
8,50
3
1,02
Anhalt-Bitterfeld
233
208
89,27
23
9,87
2
0,86
Wittenberg
201
169
84,08
32
15,92
0
0,00
Mansfeld-Südharz
262
233
88,93
29
11,07
0
0,00
Saalekreis
249
209
83,94
40
16,06
0
0,00
Burgenland
285
242
84,91
40
14,04
3
1,05
Magdeburg
165
139
84,24
26
15,76
0
0,00
Dessau-Roßlau
101
77
76,24
22
21,78
2
1,98
Halle
178
155
87,08
23
12,92
0
0,00
Anlage 7 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter im LSB
tätige Übungsleiter
Gesamt
männlich
in%
weiblich
in%
ohne Angabe
in%
LSB
10627
6942
65,32
3659
34,43
26
0,24
Altmark West
554
388
70,04
166
29,96
0
0,00
Stendal-Altmark
490
337
68,78
152
31,02
1
0,20
Börde
723
505
69,85
217
30,01
1
0,14
Jerichower Land
384
231
60,16
151
39,32
2
0,52
Harz
1460
1011
69,25
445
30,48
4
0,27
Salzland
1238
765
61,79
472
38,13
1
0,08
Anhalt-Bitterfeld
893
602
67,41
290
32,47
1
0,11
Wittenberg
452
278
61,50
172
38,05
2
0,44
Mansfeld-Südharz
663
442
66,67
221
33,33
0
0,00
Saalekreis
660
429
65,00
227
34,39
4
0,61
Burgenland
724
484
66,85
240
33,15
0
0,00
Magdeburg
755
491
65,03
256
33,91
8
1,06
Dessau-Roßlau
554
343
61,91
211
38,09
0
0,00
Halle
1077
636
59,05
439
40,76
2
0,19
Anlage 8 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter in den Sportarten
tätige Übungsleiter
Gesamt
männlich
in%
weiblich
in%
ohne Angabe
in%
10627
6942
65,32
3659
34,43
26
0,24
24
20
83,33
4
16,67
0
0,00
1622
647
39,89
971
59,86
4
0,25
American Football
18
13
72,22
5
27,78
0
0,00
Angeln
51
42
82,35
9
17,65
0
0,00
Badminton
87
69
79,31
18
20,69
0
0,00
Bahnengolf
1
0
0,00
1
0,00
0
0,00
Basketball
114
93
81,58
21
18,42
0
0,00
Behinderten-/Reha-Sport
562
177
31,49
383
68,15
2
0,36
29
25
86,21
4
13,79
0
0,00
Billard
8
8
100,00
0
0,00
0
0,00
Boxen
109
107
98,17
2
1,83
0
0,00
4
2
50,00
2
50,00
0
0,00
115
75
65,22
40
34,78
0
0,00
Eissport
9
9
100,00
0
0,00
0
0,00
Fechten
22
16
72,73
6
27,27
0
0,00
Fußball
1999
1911
95,60
79
3,95
9
0,45
Gehörlosensport
16
10
62,50
6
37,50
0
0,00
Gewichtheben/Kraftsport/Fitness
52
51
98,08
1
1,92
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
0
0,00
412
277
67,23
133
32,28
2
0,49
Hockey
30
20
66,67
10
33,33
0
0,00
Ju-Jutsu
82
73
89,02
9
10,98
0
0,00
Judo
133
104
78,20
28
21,05
1
0,75
Kampfsport (sonstige) ges.
125
95
76,00
30
24,00
0
0,00
Kanu
144
100
69,44
44
30,56
0
0,00
Karate
166
117
70,48
49
29,52
0
0,00
Kegeln/Bowling
305
223
73,11
81
26,56
1
0,33
Leichtathletik
276
161
58,33
115
41,67
0
0,00
Luftsport
107
98
91,59
9
8,41
0
0,00
LSB
Aikido
Allgemeiner Sport ges.
Bergsteigen
Dart
DLRG
Golf
Handball
Anlage 8 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter in den Sportarten
tätige Übungsleiter
Gesamt
männlich
in%
weiblich
in%
ohne Angabe
in%
Mod. Fünfkampf
2
2
100,00
0
0,00
0
0,00
Motorbootsport
7
7
100,00
0
0,00
0
0,00
25
23
92,00
2
8,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
0
0,00
Radsport
131
95
72,52
35
26,72
1
0,76
Reit- und Fahrsport
261
90
34,48
171
65,52
0
0,00
68
68
100,00
0
0,00
0
0,00
8
6
75,00
2
25,00
0
0,00
Rollsport
15
8
53,33
7
46,67
0
0,00
Rudern
70
51
72,86
19
27,14
0
0,00
Rugby
0
0
0,00
0
0,00
0
0,00
Schach
85
81
95,29
4
4,71
0
0,00
Schwimmen
276
126
45,65
150
54,35
0
0,00
Schützen ges.
876
761
86,87
114
13,01
1
0,11
Seesport
5
3
60,00
2
40,00
0
0,00
Segeln
6
6
100,00
0
0,00
0
0,00
56
44
78,57
12
21,43
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
0
0,00
56
46
82,14
10
17,86
0
0,00
124
34
27,42
89
71,77
1
0,81
Motorsport (LMFV)
Platzbahnkegeln
Ringen
Rodel- und Bobsport
Ski
Squash
Taekwondo
Tanzsport
Tauchen
54
47
87,04
7
12,96
0
0,00
Tennis
144
108
75,00
35
24,31
1
0,69
Tischtennis
287
264
91,99
23
8,01
0
0,00
5
5
100,00
0
0,00
0
0,00
968
202
20,87
765
79,03
1
0,10
Unihockey
26
16
61,54
9
34,62
1
3,85
Volleyball
346
238
68,79
107
30,92
1
0,29
Wandern
104
68
65,38
36
34,62
0
0,00
Triathlon
Turnen ges.
Anlage 9 - Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB
Eintragung Ehrenbuch
Gesamt männlich in%
Ehrenmedaille
weiblich in %
Gesamt männlich in %
Ehrennadel Gold
weiblich in %
Gesamt männlich in %
weiblich in %
LSB
2
1
50,00
1
50,00
33
31
93,94
2
6,06
83
69
83,13
14
16,87
LFV
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
Altmark-West
0
0
0,00
0
0,00
2
2
0,00
0
0,00
6
5
83,33
1
16,67
Stendal-Altmark
0
0
0,00
0
0,00
4
4
100,00
0
0,00
4
2
50,00
2
50,00
Börde
0
0
0,00
0
0,00
1
1
100,00
0
0,00
3
2
66,67
1
33,33
Jerichower Land
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
10
10
100,00
0
0,00
Harz
0
0
0,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
5
3
60,00
2
40,00
Salzland
0
0
0,00
0
0,00
1
0
0,00
1
100,00
3
2
66,67
1
33,33
Anhalt-Bitterfeld
0
0
0,00
0
0,00
3
3
100,00
0
0,00
13
12
92,31
1
7,69
Wittenberg
0
0
0,00
0
0,00
1
1
100,00
0
0,00
3
2
66,67
1
33,33
Mansfeld-Südharz
0
0
0,00
0
0,00
3
3
100,00
0
0,00
17
14
82,35
3
17,65
Saalekreis
0
0
0,00
0
0,00
5
5
100,00
0
0,00
5
5
100,00
0
0,00
Burgenland
0
0
0,00
0
0,00
5
4
80,00
1
20,00
6
5
83,33
1
16,67
Magdeburg
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
Dessau-Roßlau
0
0
0,00
0
0,00
3
3
100,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
Halle
0
0
0,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
2
1
50,00
1
50,00
Anlage 9 - Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB
Ehrennadel Silber
Ehrennadel Bronze
Gesamt
männlich
in%
weiblich
in %
Gesamt
männlich
in %
weiblich
in %
LSB
139
96
69,06
43
30,94
266
181
68,05
85
31,95
LFV
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
Altmark-West
25
18
72,00
7
28,00
34
27
79,41
7
20,59
Stendal-Altmark
14
10
71,43
4
28,57
17
14
82,35
3
17,65
Börde
12
5
41,67
7
58,33
29
19
65,52
10
34,48
Jerichower Land
0
0
0,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
Harz
12
8
66,67
4
33,33
26
17
65,38
9
34,62
Salzland
9
6
66,67
3
33,33
37
27
72,97
10
27,03
Anhalt-Bitterfeld
23
17
73,91
6
26,09
51
32
62,75
19
37,25
Wittenberg
0
0
0,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
Mansfeld-Südharz
3
3
100,00
0
0,00
0
0
0,00
0
0,00
Saalekreis
12
6
50,00
6
50,00
26
11
42,31
15
57,69
Burgenland
28
22
78,57
6
21,43
37
25
67,57
12
32,43
Magdeburg
0
0
0,00
0
0,00
4
4
100,00
0
0,00
Dessau-Roßlau
1
1
100,00
0
0,00
2
2
100,00
0
0,00
Halle
0
0
0,00
0
0,00
1
1
100,00
0
0,00
Anlage 10 – Geschlechterdifferenzierte Auswertung der tätigen Vorstände
Vorstandsposition
Frauenwart
Eingetragene
bzw. erfasste Davon
Anzahl
männlich
in %
Davon
weiblich
in %
Maximal Unbesetzt
mögliche bzw. nicht
Anzahl
eingetragen
615
70
11,38
545
88,62
3233
2618
1349
1050
77,84
299
22,16
3233
1884
840
632
75,24
208
24,76
3233
2393
Schatzmeister
3080
1611
52,31
1469
47,69
3233
153
Schriftwart
1631
817
50,09
814
49,91
3233
1602
Sozialwart
338
275
81,36
63
18,64
3233
2895
Sportwart
1692
1440
85,11
191
11,29
3233
1541
Stellvertreter
3106
2500
80,49
545
17,55
3233
127
Vorsitzender
3221
2802
86,99
419
13,01
3233
12
15872
11197
70,55
4553
28,69
29097
13225
Jugendleiter
Pressewart
Gesamt
In dieser Auswertung wurden alle ehrenamtlichen Vorstandmitglieder ermittelt, die in den Vereinen, KSB / SSB und in den
Fachverbänden des LSB tätig sind und in die Vereinsverwaltungsdatenbank IVY eingetragen bzw. erfasst wurden. Es ist
davon auszugehen, dass der prozentuale Anteil der ehrenamtlich Tätigen in den Vorständen wesentlich höher ist.
Im Moment beträgt der Anteil der im IVY erfassten im Vorstand ehrenamtlich Tätigen von den insgesamt 29097 Möglichen
54,55%.
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Sachsen-Anhalt
Leistungssport
2010-2012
im Olympischen und Paralympischen Sport
in Sachsen-Anhalt
- Fortschreibung-
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.
Trägerverein des Olympiastützpunktes
Sachsen-Anhalt e. V.
Halle/Magdeburg in 2009
1
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Leistungssport 2010-2012
im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
Ziel
Ausgangssituation
Internationale und nationale Zielstellung
Bedingungen und Voraussetzungen
Schwerpunkt- und Projektsportarten
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Sportstruktur
Landesfachverband
Sportverein/Abteilung
Kreis- und Stadtsportbund
Talentsichtung
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.4.1
3.4.2.
3.4.3.
3.4.4.
Institutionelle- und Umfeldorganisation
Trainingsstätte
Sportschule
Sportinternat/Mensa
Stützpunktsystem
Olympiastützpunkt (OSP)
Bundesstützpunkt (BSP)
Landesleistungszentrum (LLZ)
Landesleistungsstützpunkt (LSTP)/Landkreis/Kommune
4.
4.1.
4.2.
Notwendiges Betreuungspersonal
Sportarten und Kader
Hauptamtliche Athletenbetreuung
5.
5.1.
5.2.
5.3.1.
5.3.2.
5.3.3.
5.3.4.
Fördermaßnahmen
Schwerpunktsetzung
Förderung der Landesfachverbände
Athletenförderung
Individualförderung Spitzensport
JuniorTeam Sachsen-Anhalt
Förderung der Internatsschülerinnen und -schüler
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
Leitungs- und Koordinierungsstruktur
Landesausschuss Leistungssport/Landessportbund Sachsen-Anhalt
Vorstand des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
Regionalteam
Verbundsystem
2
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
6.5.
1.
1.1.
Spezifische Beratung der Landesfachverbände
Ziel
Ausgangssituation
Spitzensport
Die Interpretation der erzielten leistungssportlichen Ergebnisse im vergangenen
Olympiazyklus ergibt in den Schwerpunkt- und Projektsportarten ein differenziertes
Bild. Mit lediglich drei Medaillengewinnen erreichten Sachsen-Anhalts Olympioniken
2008 das qualitativ schlechteste Ergebnis seit der deutschen Wiedervereinigung.
Boxen
Zu beiden Olympischen Spielen (2004 und 2008) konnten keine Teilnehmer
entsendet werden. Es gab im vorolympischen Jahr 2007 zwei Kandidaten mit relativ
guten Aussichten. Es gelang allerdings nicht, die Sportler langfristig so systematisch
vorzubereiten, dass sie zu den nationalen Höhepunkten die unbestrittene Nr. 1 in
Deutschland waren bzw. bei internationalen Einsätzen die erforderlichen
Leistungsnachweise erbringen konnten. Der Spitzenfachverband war auch nicht
annähernd in der Lage, ein nachvollziehbares Ausbildungskonzept erkennen und
umsetzen zu lassen. Ohne eine grundsätzliche Veränderung dieser Situation besteht
auch für Sachsen-Anhalts Boxer keinerlei Chance, wieder in den Kampf um
Medaillen bei internationalen Meisterschaften eingreifen zu können.
Handball
Handball-Männer aus Sachsen-Anhalt gehörten in der Vergangenheit immer zu den
deutschen Olympiastartern. Mit den Problemen um die Bundesliga-Mannschaft des
SCM - dem Vereinswechsel von Leistungsträgern und dem Verlust des Status als
absolute Spitzenmannschaft – hatten sich auch die Aussichten der infrage
kommenden Kandidaten für eine Olympiaberufung verringert.
In keiner anderen Sportart wird so deutlich, dass große Aufwendungen für die
Nachwuchsentwicklung nur effektiv sein können, wenn es gelingt, den entwickelten
Talenten in einer im Land verankerten Spitzenmannschaft die erforderliche
Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Judo
Von den sich langfristig im Kaderkreis des Verbandes befindlichen zwei Athletinnen
schaffte eine Judoka den Olympiastart und damit die erste Teilnahme einer Aktiven
aus Sachsen-Anhalt.
Kanu-Rennsport
Kanu-Rennsport gehört zu den ganz wenigen Sportarten in Deutschland, die bei
Olympischen Spielen noch geplante Siegchancen realisieren können. Dass mit C.
Waßmuth und A. Ihle zwei Sportler in den beiden Gold-Booten des Verbandes bei
Olympia 2008 saßen, war einerseits der Höhepunkt einer langjährigen international
erfolgreichen Karriere (A. Ihle – 3. Olympiateilnahme), andererseits (C. Waßmuth)
die Bestätigung der These, dass man spätestens im vorolympischen Jahr zur
nationalen Spitze gehören muss, um die Chance für einen erfolgreichen
Olympiaeinsatz zu erhalten. Aufgrund der Anzahl der Teilnehmer an den
Weltmeisterschaften im vorolympischen Jahr versprach der Kaderkreis eventuell ein
3
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
noch besseres quantitatives Ergebnis. Hier ist verbandsseitig eine kritische Analyse
wünschenswert, um auch künftig das Potential voll ausschöpfen zu können.
Kanu-Slalom
Kanu-Slalom war 2004 die Sportart, die das Olympia-Ergebnis Sachsen-Anhalts
entscheidend positiv beeinflusst hatte. Die Erwartungen waren aufgrund des
positiven Verlaufs im Olympia-Zeitraum erneut groß. Aufgrund des veränderten
Teilnehmer-Modus (nur 1 Starter pro Land in jeder Disziplin) war es aber
erforderlich, sich bei nationalen Qualifikationen als Nr. 1 durchzusetzen. Das gelang
keinem der insgesamt 4 Boote.
Leichtathletik
In der Kernsportart olympischer Spiele gehört Deutschland zu den absoluten
Verlierern. Auch die Leichtathletik Sachsen-Anhalts hat bisher keine Wege
gefunden, sich diesem Abwärtstrend zu widersetzen.
Bis 2000 lagen Sachsen-Anhalts Leichtathleten mit ihren Teilnehmern quantitativ
und sicher auch qualitativ gut im Rennen. Seit 2004 gehört nur noch Kugelstoßerin,
N. Kleinert, zur nationalen Spitze.
Zwei WM-Startern des vorolympischen Jahres gelang es – aus unterschiedlichen
Gründen – nicht, die Olympia-Fahrkarten zu erwerben. Sie gehören allerdings auch
weiterhin zu den Hoffnungsträgern für künftige internationale Aufgaben.
Rudern
Auch im Rudern hat der Spitzenfachverband bei den Olympischen Spielen 2008 die
Quittung für eine konzeptionell unzureichende Leistungssportentwicklung erhalten.
Aus Sachsen-Anhalt kamen in Peking insgesamt sechs Aktive zum Einsatz. Das war
quantitativ seit 1988 das beste Ergebnis. Neben der Medaillengewinnerin M. Lutze
war besonders der Ersteinsatz bei Olympia von drei Athleten im Riemenbereich
erfreulich. Das unbefriedigende Gesamtergebnis des Verbandes kann in der Zukunft
nur durch ein anderes Konzept korrigiert werden. Sachsen-Anhalts Ruderer treten –
im eigenen Interesse einer besseren Leistungsentwicklung – sehr vehement für
diese schwer durchsetzbaren Veränderungen an.
Schwimmen
Neben einer Schwimmerin, die ihre 3. olympischen Spiele diesmal ohne
Medaillengewinn abschloss, konnten acht Jahre nach dem letzten Start eines
Schwimmers aus Sachsen-Anhalt bei olympischen Spiele wieder zwei FreistilSchwimmer das Startrecht erwerben. Dabei erreichte nur ein einziger deutscher
Schwimmer ein Einzelfinale bei den Männern, und er konnte beim Jahreshöhepunkt
sine persönliche Bestzeit verbessern. Das gelang unserem zweiten Starter nicht.
Damit wird auch in dieser Sportart deutlich, dass es an einem durchsetzungsfähigen
Konzept des Verbandes mangelt.
Turnen männlich
Der Olympiastarter von 2004 hatte aufgrund persönlichen Fehlverhaltens im
vorolympischen Jahr 2007 kaum eine Chance, noch auf den Olympia-Zug
aufzuspringen. Im Gegensatz zu den ersten olympischen Spielen nach der
deutschen Vereinigung hat sich der Kaderkreis der für einen Auswahleinsatz infrage
kommenden Turner Sachsen-Anhalts minimiert.
Wasserspringen
Erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten erreichen zwei Wasserspringer SachsenAnhalts Olympiatickets. Durch Erkrankung seines Synchron-Partners vor Ort kam A.
Wels bei seiner vierten Olympiateilnahme nicht zum Einsatz und konnte so nicht
4
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
seine Silbermedaille von Athen verteidigen. Bei den Damen
entscheidenden Durchgang die Vorleistung nicht bestätigt werden.
konnte
im
Verallgemeinerung:
Das Problem einer langfristigen Leistungsentwicklung mit dem Ziel entscheidend in
der Weltspitze dabei zu sein, wurde in großen Teilen des bundesdeutschen Sports
noch nicht gelöst.
In den für Sachsen-Anhalt besonders wichtigen Schwerpunktsporten sind die
Trainingskonzepte durch die Spitzenfachverbände zu überprüfen, wobei im
Schwimmen und Rudern konzeptionelle Ansätze geboten werden.
Die Erststarterquote aus Sachsen-Anhalt von 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
(Kanu-Rennsport – 1; Rudern – 3; Schwimmen – 2; Wasserspringen – 1; Judo – 1)
ist hierbei positiv zu bewerten, auch wenn es sich noch nicht in Medaillen
widerspiegelt.
Es hat sich erneut bestätigt, dass Sportlerinnen und Sportler, die olympische Finals
erreichen wollen, bereits im Anschlusstraining überragende Leistungen erreicht
haben und mehrjährig auf hohem Niveau ihre individuelle Entwicklung zielstrebig
vorangetrieben haben.
In einigen Sportarten (z. B. Boxen) ist der Anschluss an die Weltspitze soweit
verloren
gegangen,
dass
es
ohne
entscheidende
Veränderungen
im
Nachwuchsbereich illusorisch ist, an eine internationale Repräsentanz zu glauben.
Ein besseres Gesamtergebnis erfordert in allen Leistungsbereichen das Prinzip
„Wünschen und Hoffen“ durch eine am Weltmaßstab orientierte Bewertungs- und
Handlungsweise zu ersetzen.
Nachwuchsleistungssport
Boxen
Es
gelang
nicht,
jährlich
einen
Starter
für
die
internationalen
Juniorenmeisterschaften zu qualifizieren, so dass ein Olympiastart 2012 wieder in
Frage gestellt wird.
Handball
Es wird eine durchgehende jährliche Realisierung der angestrebten Ziele im
Nachwuchsbereich erreicht.
Judo
Eine ungenügende Nachwuchsarbeit stellt sogar zukünftig eine punktuelle Erfüllung
von Zielstellungen im Nachwuchsbereich in Frage.
Kanu-Rennsport
Quantitativ wurden die Ziele im Nachwuchsbereich gut erfüllt. Es erfordert jedoch
eine zielgerichtete Weiterentwicklung der besten Anschlusskader, um künftig für
internationale Auswahlaufgaben im Spitzenbereich in Frage zu kommen.
Kanu-Slalom
Es gab eine quantitativ gute Repräsentanz bei den Auswahlmannschaften.
Leichtathletik
Die nachgewiesenen Leistungsfähigkeit reicht bis auf wenige Ausnahmen bisher
nicht aus, um
Voraussetzung für
internationale
Spitzenleistungen
im
Erwachsenenbereich zu gewährleisten.
5
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Rudern
Aufgrund
der
quantitativen
und
qualitativen
Erfüllung
bei
den
Nachwuchshöhepunkten sind gute Voraussetzungen für den Olympiazyklus
geschaffen worden. Der Übergang zum Aufbautraining muss künftig stärker
Beachtung finden.
Schwimmen
Die quantitativen Vorgaben wurden weitgehend erreicht. Auffällig ist die Dominanz
im
weiblichen
Bereich.
Eine
stärkere
Orientierung
an
internationalen
Spitzenleistungen im Weltmaßstab ist unerlässlich.
Turnen männlich
Insgesamt ist die aus dem jüngeren Nachwuchsbereich heraus entwickelte
Kaderanzahl zu gering.
Wasserspringen
Mit jährlich einer Starterin im Nachwuchsbereich wurde die anteilige Erfüllung der
Aufgaben erreicht. Die Basis im jüngeren Nachwuchsbereich muss qualitativ
ausgebaut werden.
In den andern Projektsportarten werden teilweise punktuell internationale
Ergebnisse des Nachwuchses erzielt. Insbesondere im Basketball werden
vergleichbare Resultate zum Handball erreicht. Positive Ansätze sind im Turnen
weiblich erkennbar.
Verallgemeinerung:
In den Schwerpunkt- und auch in den Projektsportarten ist unbedingt eine
Konzentrierung und Individualisierung im Training auf tatsächlich potentielle
Leistungskader zu erreichen, um an internationalen Maßstäben auch zukünftig
gemessen zu werden.
siehe Anlage 11a – Teilnehmer an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
1.2.
Internationale und Nationale Zielstellung
•
Gewährleistung eines angemessenen Beitrages zum Abschneiden deutscher
Auswahlmannschaften im Spitzensport bei Olympischen Spielen, Paralympics,
Welt- und Europameisterschaften und im Nachwuchsleistungssport bei
Junioren-/Jugendwelt- und –europameisterschaften in den Olympischen und
Paralympischen Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt
•
Unterstützung der Spitzenfachverbände bei der Sicherstellung einer
regelmäßigen Teilnahme von mindestens 20 Athleten an Olympischen Spielen
sowie den jährlichen Welt- und Europameisterschaften im Spitzensport in den
Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen –Anhalt
•
Kontinuierliche Teilnahme von 2 – 3 Athleten an den Paralympics und
Internationalen Paralympischen Meisterschaften
6
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
•
Regelmäßige
Teilnahme
von
jährlich
30
35
Athleten
im
Nachwuchsleistungssport
an
Junioren-/Jugendweltund
–
europameisterschaften in den Schwerpunktsportarten des Landes SachsenAnhalt (siehe Tabelle_1)
Tabelle – 1
Orientierungskennziffern für jährliche StarterInnen beim
internationalen Wettkampfhöhepunkt
im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport
(2010 - 2012)
Nr.
Sportart
Zielstellung Starter
Projektsportarten
Schwerpunktsportarten
Spitzensport
(OS, WM,
EM)
Junioren
(JWM, JEM)
1
2
3
4
5
6
7
Kanu-Rennsport
Kanu-Slalom
Rudern
Sportschwimmen
Wasserspringen
Leichtathletik
Handball
2
2
3
3
1
4
1
8
9
10
11
Boxen
Basketball wbl.
Turnen mnl.
Behindertensport
1
2
2
4
4
1
5
2
1
1
3
1
1
*
12
13
RSG
Judo
1
1
1
1
2
3
4
5
6
7
Ringen
Triatlon
Tischtennis
Fechten
Schießen
Fußball
Turnen wbl.
Gesamt
1
23
1
1
1
1
1
1
1
32
*Im Behindertensport finden unregelmäßig internationale Wettkämpfe im Nachwuchsbereich statt.
7
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
•
Mitbestimmung des nationalen Leistungsniveaus im Spitzen- und
wuchsleistungssport in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts
•
Der LSB steht hinter allen Maßnahmen des Deutschen Sports für einen
dopingfreien Sport und duldet in seinem Verantwortungsbereich keinerlei
Manipulationen. Er unterstützt dazu den DOSB und die NADA. Er finanziert
Doping-Kontrollen
im
D/C-Kader
und
organisiert
in
seinen
Organisationsstrukturen vor allem Präventionsmaßnahmen
1.3.
Nach-
Bedingungen und Voraussetzungen
•
Komplexe Gewährleistung des langfristigen Leistungsaufbaus nach Quantität
und Qualität im Nachwuchsleistungssport sowie in ausgewählten Sportarten
im Spitzensport in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt
•
Sicherung optimaler hauptamtlicher Betreuungspotentiale zur Realisierung
des Trainings im Nachwuchsleistungssport sowie im Spitzensport
•
Weiterentwicklung des Talenterkennungs- und Talenterfassungssystems in
den
Sportvereinen
und
Landesfachverbänden
unter
besonderer
Schwerpunktlegung der Zusammenarbeit zwischen Landesfachverbänden
(Landestrainer), Kreis- und Stadtsportbünden (Stellvertreter für Kinder- und
Jugendsport) und Schulen (Sportlehrer)
•
Sicherung einer leistungssportfördernden Umfeldstruktur bei besonderer
Beachtung anforderungsgerechter Trainingsstätten
•
Entwicklung der Sportschulen des Landes zu Eliteschulen des Sports
•
Förderung talentierter Nachwuchsathleten ab dem Anschlusstraining mit der
besonderen Akzentuierung eines möglichst nahtlosen Überganges zum
Hochleistungstraining (Berufsausbildung/Studium, Trainingsfreiräume, soziale
Sicherheit ...) in den Schwerpunktsportarten des Landes-Sachsen – Anhalt
•
Entwicklung individueller Leistungsstrategien
1.4.
Schwerpunkt- und Projektsportarten
Um auch zukünftig die hochgestellten internationalen Zielstellungen zu erreichen,
ist eine Konzentration von finanziellen und personellen Ressourcen auf Sportarten
unbedingt notwendig. Die Konzentration ist auf die Sportarten zu vollziehen, die
nachweislich im internationalen Vergleich erfolgreich waren und die Gewähr bieten,
dies auch zukünftig zu garantieren.
Kriterien zur Einordnung in Schwerpunkt- und Projektsportarten
1. Regelmäßige* Sieg- und Medaillenleistungen im Hochleistungssport bei
offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen
Programmsportarten und -disziplinen
8
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2. Regelmäßige* Sieg- und Medaillenleistungen im Nachwuchsleistungssport bei
offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen
Programmsportarten und -disziplinen
3. Regelmäßige* Teilnahme im Hochleistungssport bei offiziellen internationalen
Meisterschaften in olympischen und paralympischen Programmsportarten und
–disziplinen
4. Regelmäßige* Teilnahme im Nachwuchsleistungssport bei offiziellen
internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen
Programmsportarten und –disziplinen
5. Vom DOSB/BMI anerkannter Bundesstützpunkt, BundesstützpunktNachwuchs in einer Individualsportart oder anerkannte Schwerpunktsetzung
in einer Spielsportart
6. Differenzierung nach der Bewertung durch die Spitzenfachverbände in der
LAL-Rahmenkonzeption
über 35 Punkte
= 2 Kriteriumspunkte
17,5 Punkte bis 34,9
= 1 Kriteriumspunkt
Interne Differenzierungsmerkmale:
• Sportschulstandorte
• Durchgängigkeit des Systems/Netzwerk des Nachwuchsleistungssports im
LFV
• Erfüllung der Einschulungskennziffern
• Spezifische Auslastung der Trainer/Sportler
• Perspektive der Sportart gemessen am Ergebnis des Spitzenfachverbandes
Einordnung in Schwerpunkt- und Projektsportarten:
Bei Erfüllung von
6-7 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie I
4-5 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie II
2-3 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie III
1 Kriterium erfolgt eine Einstufung in Projektsportart Kategorie IV
Regelungen zum Auf- oder Abstieg innerhalb der Leistungskategorien:
- Die Bewertung beginnt am 01, Oktober 2010 und erfolgt aller zwei Jahre
innerhalb eines Olympiazyklus
- Danach wird eine Bewährungszeit oder eine Bestätigung in der Regel für zwei
Jahre festgelegt
- Am Ende des Olympiazyklus wird ein Auf - oder Abstieg festgelegt
* regelmäßig bedeutet jährlich (Ausnahme, der Wettkampfhöhepunkt findet in einem
anderen Rhythmus statt) – In einem Olympiazyklus gelten 3 Erfüllungen eines Kriteriums
als regelmäßig
9
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Tabelle 2
Kriterien und Bewertung von Schwerpunkt- und Projektsportarten
Für 2010-2012 auf Grundlage der Ergebnisse 2005-2008
Sportart
1
2
3
4
5
6
1
Kanu-Rennsport
Kanu-Slalom
Rudern
Sportschwimmen
Wasserspringen
Handball
Leichtathletik
x
2 von 4
3 von 4
x
x
1 von 4
1 von 4
x
2 von 4
x
x
1 von 4
3 von 4
3 von 4
x
x
x
x
x
3 von 4
x
x
1 von 4
(x)
3 von 4
3 von 4
x
3 von 4
(x)
3 von 4
2 von 4
x
x
3 von 4
Basketball wbl.
Turnen mnl.
2 von 2**
Boxen
Behindertensport
RSG
Judo
1 von 4
2 von 4
Ringen*
Triathlon*
x
x
x
x
x
x
x
x
1 von 4
Tischtennis*
Fechten*
Schießen*
Fußball*
Turnen wbl.*
1 von 4
1 von 4
3 von 4
1 von 4
1 von 4
2 von 4
x
x
x
x
x
x
x
x
Kriterien
2
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
x
xx
x
x
Summe
interne Differenzierungsmerkmale 1 - 5
Leistungskategorie
7
4
7
7
6
6
6
4
4
4
I
II
I
I
I
I
I
II
II
II
3
3
III
III
0
0
0
0
1
0
IV
IV
IV
IV
IV
0
* Betreuung von Sportschülern und mindestens 1 Starter bei internationalen Meisterschaften im O-Zyklus ist Mindestvoraussetzung
für eine Einordnung als Projektsportart
** Höhepunkte alle zwei Jahre
10
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.
Sportstruktur
Leistungssport
zur Entwicklung von Spitzenleistungen
2010-2012
DOSB
Spitzenfachverbände
OSP Sachsen-Anhalt
LandesSportBund
Landesausschuss Leistungssport
Sportschule
Trainer
(Pool-Trainer, Bundes- u.
Landestrainer)
Landesfachverband
Internat und Mensa
Trainingsstätte
Athlet
Athlet
Sportverein
Bundesstützpunkt
Landesleistungszentrum
Landesleistungsstützpunkt
Kreis- und
Stadtsportbund
(Sportmitarbeiter)
Landkreis/Kommune
Förderung
Land Sachsen-Anhalt/Stiftung Sport in S.-A.
Bund
11
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.1.
Landesfachverband
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
3.
Inhaltliche Führung und Umsetzung der konzipierten
leistungssportlichen Ziele in den Schwerpunktsportarten des Landes
Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des „Leistungssport 2010 – 2012“
Spezifische Aufgaben
-
Schaffung einer breiten Trainings- und Wettkampfbasis im Anfänger(Grundlagen-) Trainingsbereich auf der Basis eines multiplen
Vereinssystems
-
Durchführung von Traineraus- und Weiterbildungen für
Grundlagentraining und Hinführung zum leistungsorientierten Training
nach mitgliederorientierten Kennziffern
-
Sicherung einer komplexen Talentsichtung und –förderung
einschließlich der dafür notwendigen Förder-/Finanzierungs-,
Trainings- und Wettkampfsysteme
-
Gewährleistung eines langfristigen und komplexen Leistungsaufbaus
mit dem Ziel, im Aufbautraining nationale und ab dem
Anschlusstraining im Zusammenwirken mit Spitzenverband und
Olympiastützpunkt internationale Spitzenleistungen zu erreichen
-
Zusammenführung der talentiertesten Sportlerinnen und Sportler in die
Landesleistungszentren sowie Gewährleistung ihrer weiteren
Leistungsentwicklung durch entsprechende Trainings- und
Wettkampfmaßnahmen
-
Unterstützung der Landesleistungsstützpunkte (o. a. Fördermodelle)
und Gewährleistung einer kontinuierlichen Einschulung in die
Sportschulen entsprechend den Orientierungskennziffern und den
Standortfestlegungen des Landessportbundes/Olympiastützpunktes
-
Mitarbeit bei der Aus- und Weiterbildung von Kampf- und
Schiedsrichtern
-
Inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit des Landestrainers
mit den Koordinatoren des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und
des Landessportbundes in allen Fragen der fachlichen Betreuung und
der Anleitung/Kontrolle der Trainer des Trainerpools/Spezialsportlehrer
-
Kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit den
Spitzenverbänden und den von diesen für die Führung der
Bundesstützpunkte beauftragten Personen
-
Fortschreibung von Regional- bzw. Leistungssportkonzepten
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Übertragung der im täglichen Trainingsprozess zu lösenden Aufgaben
in Abstimmung mit dem Landesausschuss Leistungssport auf eine in
der Regionalkonzeption der Landesfachverbände festgelegte Person,
12
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
die in der Regel dem jeweiligen Präsidium/Vorstand angehört und vor
dem Verband Rechenschaft entsprechend der Festlegung der
Konzeption leistet und dem Landestrainer im verbandsinternen
Gremium vorsteht
-
Verantwortung des Landestrainers für die Rahmentrainingskonzeption,
deren Umsetzung einschl. der Planung des Trainings- und
Wettkampfprozess. Er leitet das Trainerteam in Zusammenarbeit mit
dem OSP/LSB fachlich an
-
Beförderung einer ungehinderten Entwicklung talentierter Sportler,
insbesondere durch den Abbau von Vereinsegoismen, die der
individuellen Förderung und systematischen Leistungsentwicklung
entgegenstehen
-
Unterstützung der Entwicklung einer leistungsfördernden Atmosphäre
in den Vereinen/Abteilungen
2.2.
Sportverein/Abteilung
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
Unterstützung bei der Umsetzung der Regionalkonzepte der Spitzenund Landesfachverbände in Übereinstimmung mit eigenen
Leistungssportkonzepten entsprechend den örtlichen Bedingungen
Spezifische Aufgaben
-
Gewinnung von Kindern und talentierten Jugendlichen für eine
regelmäßige sportliche Betätigung
-
Aufbau von stabilen Trainingsgruppen, insbesondere im
Grundlagentraining und Durchführung eines zunehmend
leistungsorientierten Trainings- und Wettkampfbetriebes
-
Gewährleistung der erforderlichen Vorraussetzungen und Bedingungen
für einen optimalen Trainings- und Wettkampfbetrieb einschließlich der
Finanzierung vereinsbezogener Maßnahmen
-
Entsendung der talentiertesten Athleten in die Sportschulen und
Landesleistungszentren
-
Gewährleistung einer qualifizierten Betreuung von leistungssportlich
talentierten Kindern und Jugendlichen (Übungsleiter/Trainer, Kampfund Schiedsrichter) sowie regelmäßige Aus- und Weiterbildung der
überwiegend ehrenamtlich tätigen Betreuer im Zusammenwirken mit
den Landesfachverbänden
-
anteilige finanzielle Unterstützung der Vereinssportler, die im
Landesleistungszentrum/ Bundesstützpunkt trainieren (Trainingslager,
Wettkämpfe)
-
Übernahme der sportlichen Betreuung der Athleten, die aus dem
leistungssportlichen Prozess ausscheiden und Heranführung dieser
Sportlerinnen und Sportler an Aufgaben eines Übungsleiters, Kampf13
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
und Schiedsrichters
-
3.
Leistungssporttragende Vereine im Sinne der Richtlinie fördern als
Bestandteil des Verbundsystems Leistungssport sowie als Träger eines
oder mehrerer Landesleistungszentren/Bundesstützpunkte in
besonderer Weise Sportlerinnen und Sportler in den olympischen und
paralympischen Schwerpunktsportarten
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Durchsetzung des Prinzips, dass in Sachsen-Anhalt entsprechend dem
Leistungssportkonzept in den systematisch geförderten
Schwerpunktsportarten prinzipiell kein Vereinswechsel notwendig ist,
um aus einem Landesleistungsstützpunkt kommend in einem
Landesleistungszentrum oder einem Bundesstützpunkt betreut zu
werden. Jeder Landesfachverband ist gefordert, entsprechend den
spezifischen Bedingungen (Startregelungen, Kosten für
Wettkampfteilnahme u.ä.) mit seinen Vereinen günstige
Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um einerseits jedem Talent die
angestrebte Leistungsentwicklung zu ermöglichen und anderseits jeden
Verein dafür zu gewinnen, seinen besten Sportlern den Weg in ein(en)
Landesleistungszentrum/Bundesstützpunkt zu ebnen
-
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen finanziellen Aufwendungen
der leistungssporttragenden Vereine zur Sicherung des Trainings- und
Wettkampfbetriebes in den Landesleistungszentren und
Bundesstützpunkten zur Entwicklung des Leistungssports in SachsenAnhalt im Grundlagen-, Aufbau-, Anschluss- und Spitzenbereich ist
eine herausgehobene Förderung in den Bereichen hauptamtliche
Trainerinnen und Trainer, Sportbetrieb und Anschaffung von
Sportgeräten zu gewährleisten.
2.3.
Kreis- und Stadtsportbund
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
Aktive Unterstützung der wettkampforientierten Vereine und
Abteilungen bei der Gewinnung von Kindern und talentierten
Jugendlichen für eine sportliche Betätigung sowie eine weitere
kontinuierliche sportliche Leistungsentwicklung
Spezifische Aufgaben
-
-
-
Unterstützung der Vereine/Abteilungen
(Landesleistungsstützpunkt/Landesleistungszentrum) bei der
materiellen und finanziellen Sicherstellung des leistungssportlich
orientierten Trainings
In Abstimmung mit der Kommune bzw. Landkreisen erfolgt die
konsequente Wahrnehmung und Verantwortung bei der vorrangigen
Bereitstellung, Ausstattung und Vergabe von Trainingsstätten
Gezielter Einsatz eines stellv. Geschäftsführers für Kinder- und
14
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Jugendsport in den KSB/SSB zur Lösung von Teilaufgaben für den
Nachwuchsleistungssport, insbesondere bei Maßnahmen der
Talentsuche und –erkennung einschließlich Sondersichtungsformen
-
3.
Kontinuierliche Zusammenarbeit auf Präsidiumsebene mit den
Landesfachverbänden (Landestrainern)
-
Schaffung eines vielfältigen, attraktiven und flächendeckenden Sportund Bewegungsangebotes im Territorium als eine Voraussetzung für
eine spätere effektive Talentfindung
-
Regelmäßige Bewertung und Kontrolle der Entwicklung des Kinder- und
Jugendsports und des Nachwuchsleistungssports in der
Präsidiumsarbeit
-
Erarbeitung von Förderrichtlinien/-maßnahmen bzw. Einflussnahme auf
die entsprechenden kommunalen Förderrichtlinien/-maßnahmen
zugunsten des Nachwuchsleistungssports im Territorium
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Weitere Entwicklung der Verantwortung der Kreis- und
Stadtsportbünde und der Vereine die dem leistungssportlichen Prozess
gerecht werden und für den LSB von besonderer Bedeutung sind
-
Einrichtung einer Präsidialfunktion in den Kreis- und Stadtsportbünden,
in deren Verantwortung der Nachwuchsleistungssport funktional fixiert
ist und entsprechende Konzepte zur Entwicklung des
Nachwuchsleistungssports erarbeitet und umgesetzt werden
-
Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugendspielen
(Stadtjugendspiele) in den Schwerpunktsportarten, in Abstimmung mit
den LFV zur Nutzung als „Talentbörse“
-
Vergabe von Leistungszielen im Nachwuchsleistungssport an die Kreisund Stadtsportbünde durch den LSB, deren Erfüllung ständiger
Bestandteil der Leitungsarbeit ist und bei der Bewilligung von
Zuwendungen berücksichtigt wird. Solche Leistungsziele können sein:
-
Anzahl der in den Landesleistungszentren/Bundesstützpunkten
trainierenden Kadersportler aus dem jeweiligen Kreis- und
Stadtsportbund, Anzahl der Delegierungen an die Sportschulen
-
Teilnehmer aus Kreis- und Stadtsportbünden an Wettkämpfen
auf Landesebene/Landesmeisterschaften in den
Schwerpunktsportarten (2 Altersklassen vor Aufnahme in das
Landesleistungszentrum)
-
Anzahl der Sportler aus Kreis- und Stadtsportbünden in der
jeweiligen Landesauswahl im Aufnahmejahrgang
15
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.4.
Talenterfassung/Zusatzmaßnahmen
1.
Aufgabe
- Findung ausreichender Kinder oder Jugendlicher mit körperlichen und
geistigen Voraussetzungen für eine leistungssportliche Karriere,
grundsätzlich über die LFV durch die LT
2.
Spezifische Aufgaben
-
-
-
3.
Orientierung von Grundschülerinnern und –schülern durch
Auswertung der im Sportabzeichenprogramm erfassten Daten
Sportartengruppen
Schaffen eines Erfassungssystem von potentiellen Kandidaten
allgemeinen oder sportartspezifischen Voraussetzungen durch
Landesfachverband
die
auf
mit
den
Sondersichtungen
an
Schulen
durch
die
Landestrainerinnen/Landestrainer sowie weiteren befugten Personen
an Grundschulen in Sachen-Anhalt
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Vereinbarung mit dem Kultusministerium über ein Testprogramm und
Erfassung der Daten im und außerhalb des Sportunterrichts
-
Konsequente Umsetzung des Erlasses über „Sport in Schule und
Verein“
16
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
3.
Institutionelle- und Umfeldorganisation
Leistungssportbetreuung
Sportschulen
BundesstützpunktMagdebur
g oder Halle
Hochleistungstraining
Landesleistungszentrum
Anschlusstraining
Trainerpool
Aufbautraining
Trainerpool
Grundlagentraining
Sichtungskader
Vereinstrainer
Bundestrainer
Trainerpool
Leistungsstützpunkt
Verein
in Sachsen-Anhalt
Verein
Mitgliedergewinnung
Vereinstrainer
stellv. GF
stellv. GF (KSB/SSB)
Landesleistungszentrum
Landes
Landestrainer/-trainerinnen
Magdeburg
Halle
17
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Allgemeines
Für das Erreichen der sportlichen Zielstellungen sind die notwendigen
Umfeldbedingungen für einen leistungssportlichen Trainingsbetrieb sowie die
Absicherung schulischer Abschlüsse optimal zu gestalten. Dazu bedarf es des
Einsatzes aller am Prozess beteiligten Organisationen und Institutionen, die mit
allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln optimale Bedingungen herstellen
müssen.
In
ihren
jeweiligen
Verantwortungsbereichen
haben
insbesondere
das
Kultusministerium und das Sportministerium übergreifende Entscheidungen zu
erlassen und in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Schulstandorte mit ihren
Trainingsstätten den notwendigen Bedingungen anzupassen. In gemeinsamer
Abstimmung mit dem Sport ist alles darauf auszurichten, dass der Athlet bzw. die
Athletin optimale Voraussetzungen zur Bewältigung seiner/ihrer dualen Karriere
erhält.
3.1.
Trainingsstätte
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
3.
Gewährleistung eines qualifizierten leistungssportlichen Trainings
entsprechend den inhaltlichen und materiell-technischen und
organisatorischen Anforderungen des langfristigen Leistungsaufbaus
Spezifische Aufgaben
-
Sportartspezifische Ausstattung zur Lösung allgemeiner und
spezifischer Trainingsaufgaben
-
Sicherstellung des gleichzeitigen Trainings mehrerer Trainingsgruppen
entsprechend der Kaderstruktur des
Landesfachverbandes/Landesleistungszentrums
-
Nutzung von Möglichkeiten der Standortsicherung (Übernahme von
Betriebs- und Folgekosten) durch das BMI über den Olympiastützpunkt
Sachsen-Anhalt bzw. durch das Land Sachsen-Anhalt und die jeweilige
Kommune
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Kostenfreie Nutzung der Sportstätten für das leistungssportliche
Training in den Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren
-
Vorrangige Rekonstruktion, Sanierung und Neubau von Trainingsstätten
für die Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt
-
Gemeinsame
Förderung des
leistungssportlichen Trainings
im
Landesleistungszentrum durch das
Land Sachsen-Anhalt, den
Landessportbund und die Kommune entsprechend der jeweiligen
Richtlinien
18
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
-
3.2.
1.
2.
3.
4.
Möglichkeiten des Trainings an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen
und in Ferienzeiten
Sportschulen
Träger
-
Sportgymnasium/Sportsekundarschule Magdeburg: Stadt Magdeburg
-
Sportschulen Halle: Stadt Halle
Allgemeine Bedingungen
-
Grundsätzlich
wird
angestrebt,
dass
sich
Sportschule,
Sportinternat/Mensa und Trainingsstätte als Standortfaktoren auf
engem Raum befinden. Mindestens wird gewährleistet, dass sich zwei
dieser Standortfaktoren in unmittelbarer Nähe befinden und ohne
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erreichbar sind.
-
Auf
der
Grundlage
definierter
leistungssportlicher
Kriterien
(Ausbildungs- und Leistungsbereich, Leistungsniveau und -perspektive)
ist in Abhängigkeit vom Betreuungssystem ein Wechsel des
Schulstandortes innerhalb Sachsen-Anhalts in Sportarten mit
Doppelstandort möglich
Allgemeine Aufgabe
-
Umfassende Förderung des sportlichen Talentes von Kindern und
Jugendlichen
-
Sicherung einer qualifizierten schulischen Bildung in einem
Sportgymnasium oder einer Sportsekundarschule verbunden mit einem
anerkannten Schulabschluss
Spezifische Aufgaben
-
Sportartspezifischer Zugang in Klasse 5/6 oder 7/8 über die
Feststellung der Eignung (L-Schüler/Schülerinnen) durch einen
Landesfachverband/Landessportbund in Sportarten entsprechend dem
Leistungssportkonzept;
ein
Quereinstieg
von
weiteren
LSchülern/Schülerinnen ist möglich
-
Gewährleistung des Zugangs zu den Gymnasien oder den
Sekundarschulen
ab
Klasse
5
für
talentierte
Kinder
(TSchüler/Schülerinnen)in weiteren Sportarten unter der Voraussetzung
eines regelmäßigen Vereinstrainings nach der Schule und der
Passfähigkeit der Sportart in das Fördersystem des Landessportbundes
Sachsen-Anhalt
-
Grundsätzliche sportartspezifische Neubewerbung jedes Schülers beim
Übergang von Klasse 6 in Klasse 7 durch die Landesfachverbände und
eine Neubewertung zur leistungssportlichen Betreuung ab Klasse 9
19
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
(siehe Tabelle_3)
5.
-
Sicherstellung
eines
2
bis
5-maligen
leistungssportlichen
Vormittagstrainings im Wochenverlauf als Grundvoraussetzung des
langfristigen Leistungsaufbaus im Sport
-
Gewährleistung
einer
individuellen
Förderung
außerhalb
der
allgemeinen
Schulnorm
ab
einem
bestimmten
nationalen/internationalen sportlichen Leistungsniveau (Wochenendund Ferienunterricht, Betreuung während Trainingslagern,…)
-
Schulzeitstreckung in Übereinstimmung mit dem betreffenden Erlass
-
Bewertung der leistungssportlichen Entwicklung 2 Jahre nach der
Einschulung und danach jährlich
-
Möglichkeit der Umschulung in einen anderen Klassenverband oder
Schule
bei
unzureichenden
leistungssportlichen
Entwicklungsmöglichkeiten ab einem angemessenen Zeitpunkt
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Flexibler Klassenteiler für sportspezifische Klassen unterhalb der
allgemeinen Norm
-
Bestand von allgemeinen und sportspezifischen Klassen in
Abhängigkeit vom Standort, Schuljahrgängen und Anzahl der Schüler
im Leistungssport
-
Einzel- und Gruppenunterricht
Unterrichtszeit
-
Ganztagsbetreuung im Verbundsystem
-
Schaffung eines Regionalteams im Rahmen eines Sportschulverbundes
Sachsen-Anhalt, dem mindestens angehören: Ministerium für
Gesundheit und Soziales und Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt, LandesSportBund, Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
innerhalb
und
außerhalb
der
20
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
Tabelle – 3
Orientierungskennziffern zur sport- und standortspezifischen Einschulung in Klasse 5/6 bzw.7/8 und zum
Bestand von leistungssportlichen Perspektivkadern in Klasse 9
(2010 – 2012)
Projektsportarten
Schwerpunktsportarten
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
Sportart
Kanu-Rennsport
Kanu-Slalom
Rudern
Sportschwimmen
Wasserspringen
Leichtathletik
Handball
8
9
10
11
Boxen
Basketball wbl.
Turnen mnl.
Behindertensport*
12
13
RSG
Judo
1
2
3
4
5
6
Einschulung Einschulung Bestand
Klasse 9
Klasse 5/6 Klasse 7/8
HAL
MD
HAL
MD
HAL
MD
6
12
5
12
3
3
Ringen
Triathlon
Fechten
Schießen
Fußball
Turnen wbl.
Gesamt
23
12
2
3
7
4
7
8
6
3
7
7
12
6
2
6
6
3
10
8
6
6
6
10
16
10
2
6
1
2
6
1
6
6
1
2
1
10
20
6
2
4
1
10
25
77
55
78
69
Gesamtzahlen regeln sich über den Erlass „Regelung für die Schulen mit
genehmigten Inhalten Schwerpunktsport“
* Sportschulen sind nicht barrierefrei; Einschulungen sind abhängig vom
Behinderungsgrad.
21
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
3.3.
Sportinternat/Mensa
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
3.
3.4.
Sicherung einer leistungssportgerechten Unterbringung, Versorgung
und altersgerechten Betreuung für Sportschüler/Leistungskader im
gesamten Wochenverlauf
Spezifische Aufgaben
-
Enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Betreuung (Erzieher),
Sportschule (Lehrer) und Leistungssport (Trainer)
-
Pädagogische
Nachbereitung
-
Gewährleistung einer sportgerechten ausgewogenen Ernährung (3
Hauptmahlzeiten, 2 Zwischenmahlzeiten) in der Woche sowie nach
Anforderung an Wochenenden und in den Ferien
-
Leistungs- und kaderbezogene
Verpflegungskosten
Betreuung
einschließlich
schulischer
Bezuschussung
der
Vor-
Miet-
und
und
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Fixierung
der
grundsätzlichen
Aufgaben
der
entsprechend den Anforderungen des Leistungssports
Sportinternate
-
Rückgabe des Internatsplatzes bei Beendigung der leistungssportlichen
Karriere (entsprechend Betreuungsvertrag)
-
Einschulung von behinderten Sportlerinnen und Sportlern nur möglich,
in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad (Internate nicht barrierefrei)
-
Unterbringung von Auszubildenden und Studenten
und LFV
regeln LSB/OSP
Stützpunktsystem
3.4.1. Olympiastützpunkt (OSP) Sachsen-Anhalt
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den Spitzensport, durch die
eine qualitativ hochwertige komplexe Betreuung für die berufenen
Bundeskaderathleten und für ausgewählte Nachwuchskader sowie
deren Trainer im täglichen Training vor Ort und/oder bei zentralen
Maßnahmen der Spitzenfachverbände gesichert wird. Dazu koordiniert
der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt die Arbeit der in seinem
Verantwortungsbereich befindlichen Bundesstützpunkte in den
Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts
22
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.
3.
Spezifische Aufgaben
-
Betreuungs- und Serviceleistungen im sportmedizinischen,
physiotherapeutischen, trainingswissenschaftlichen und sozialen
Bereich
-
Mitwirkung bei der Koordinierung und Steuerung des Leistungssports
in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt
-
Koordination des Leistungssports im Rahmen des Verbundsystems
Sportschule einschließlich der Internate/Mensen
-
Gewährleistung von optimalen Trainingsbedingungen für die
Bundeskader und ausgewählte Nachwuchsathleten in den
Schwerpunktsportarten sowie mit Land/Landkreisen/Kommunen,
Spitzenfachverband und Bundesministerium abgestimmte
Wahrnehmung, der damit verbundenen Aufgaben der
Standortsicherung
-
Koordinierung der leistungssportgerechten Unterbringung von
Bundeskadern und ausgewählten Nachwuchsathleten
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Übernahme ausgewählter Serviceleistungen durch vertraglich
gebundene Einrichtungen außerhalb des Olympiastützpunktes
-
Gewährleistung der aufgaben- und ergebnisabhängigen Personal- und
Mittelzuordnung innerhalb der Standorte und Bereiche des
Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
-
Sicherung der ausreichenden
leistungsdiagnostischen/trainingsmethodischen Betreuung der
Kaderathleten
3.4.2. Bundesstützpunkt (BSP)
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
Trainingseinrichtung eines Spitzenfachverbandes, in der ein qualitativ
hochwertiges Training für Bundeskader und ausgewählte
Nachwuchsathleten des Hochleistungs- bzw. Anschlusstrainings am
Standort eines Olympiastützpunktes abgesichert wird. Aufgrund der
angestrebten Konzentration von Athletinnen und Athleten haben die
Spitzenfachverbände für eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung,
neben dem bisherigen System der Bundesstützpunkte, ein System von
Bundesstützpunkten Nachwuchs eingerichtet
23
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.
3.
Spezifische Aufgaben/Merkmale
-
Leistungssportspezifische Trainingseinrichtung, deren Anerkennung
durch die Bundesfachverbände erfolgt
-
Gewährleistung von möglichst homogenen und disziplingruppenspezifischen Trainingsgruppen
-
Vereinsneutrale Betreuung der Athleten durch Bundestrainer und
Trainer des Trainerpools Sachsen-Anhalt/Spezialsportlehrer
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Parallele oder versetzte Nutzung von Trainingsstätten durch gemischte
Trainingsgruppen nach Leistungsstand (Hochleistungs- und
Anschlusstraining) und Stützpunktzuordnung (Bundesstützpunkt und
Landesleistungszentrum)
-
Gewährleistung einer weiterhin kostenfreien Nutzung der
Trainingsstätte
-
Sicherung von finanziellen Mitteln zur Standortsicherung über den
Olympiastützpunkthaushalt für Trainingseinrichtungen
(Bundesstützpunkt) in kommunaler und Vereinsträgerschaft
3.4.3
Landesleistungszentrum (LLZ)
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
2.
Trainingseinrichtung des LFV in einer Olympischen Programmsportart.
In ihm werden talentierte Nachwuchssportler/innen in den
Schwerpunkt- und Fördersportarten des Landes Sachsen-Anhalt mit
dem Ziel zusammengeführt, über ein wirksames und altersgerechtes
Training im Aufbau- und Anschlussbereich auf eine nationale und
später internationale Leistungsfähigkeit vorbereitet zu werden
Spezifische Aufgaben/Merkmale
-
Verbindung des LLZ mit dem Olympiastützpunkt, dem vor Ort
bestehenden Bundesstützpunkt bzw. Bundesstützpunkt Nachwuchs
und dem Standort der Sportschulen des Landes Sachsen-Anhalt
-
Gewährleistung eines regelmäßigen, den Anforderungen des jeweiligen
Ausbildungsbereiches entsprechenden Trainingsbetriebes und dafür
notwendige Sportanlagen, Einrichtungen und Geräte; Anerkennung des
LLZ durch die jeweilige Kommune erforderlich
-
Kopplung des LLZ in der Regel an einen dafür geeigneten
Sportverein, der wesentliche organisatorische Aufgaben übernimmt.
Dieser Sportverein hat in der entsprechenden Sportart auch den Status
eines Landesleistungsstützpunktes und stellt seine Möglichkeiten, seine
Ressourcen einschließlich ehrenamtlicher Betreuungskapazitäten in den
Dienst des Landesleistungszentrums
24
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
3.
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Abstimmung und Regelung aller grundsätzlichen Fragen zwischen dem
LFV, der jeweiligen Kommune und dem jeweiligen Sportverein zur
Sicherung einer hohen Funktionsfähigkeit des LLZ
-
Führung und Kontrolle der Arbeit im LLZ durch den Landestrainer
-
Sicherung der Betreuung der Sportlerinnen und Sportler im Training
vorrangig durch den Trainerpool
-
Berufung der LLZ und deren Trägervereine durch den LAL für einen
Olympiazyklus
3.4.4. Landesleistungsstützpunkt (LSTP)/Landkreis/Kommune
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
2.
3.
Trainingseinrichtung eines vom LSB/LFV berufenen
Sportvereins/Abteilung, in dem ein qualifiziertes Grundlagentraining für
talentierte Kinder und Jugendliche vor Ort durchgeführt wird
Spezifische Aufgaben/Merkmale
-
Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter
der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte
Kinder und Jugendliche im Territorium. Ziel ist die Vorbereitung von
Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im
Landesleistungszentrum (LLZ) verbunden mit dem Besuch einer
Sportschule des Landes Sachsen-Anhalt
-
Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und
Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich
-
Vereinsbetreuung der Sportler durch lizenzierte Trainer
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Durchsetzung des Sichtungskonzeptes der LFV in Verbindung mit den
Schulen und dem jeweiligen Kreis-/Stadtsportbund zur Gewährleistung
stabiler Trainingsgruppen
-
Erfüllung folgender Anerkennungskriterien
§ Für Schwerpunkt- und Projektsportarten
Mindestens je eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren
an einer Sportschule in Sachsen-Anhalt
§ Für weitere olympische und nichtolympische Sportarten
Mindestens je eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei
Deutschen Jugendmeisterschaften
25
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
-
Der LSTP ist durch den Verein über den LFV zu beantragen und wird
vom LAL für jeweils 2 Jahre bestätigt
4.
Notwendiges Betreuungspersonal
4.1.
Sportarten und Kader
In Übereinstimmung mit der allgemeinen leistungssportlichen Zielstellung im
Spitzen- und Nachwuchsleistungssport für den Zeitraum 2010 - 2012 in den
Schwerpunkt- und Projektsportarten werden Differenzierungen nach den
festgelegten Kriterien in den Sportarten vorgenommen (siehe Tabelle_4).
4.2.
1.
2.
Hauptamtliche Athletenbetreuung
Allgemeine Aufgaben
-
Umsetzung von leistungsbestimmenden und leistungsbeeinflussenden
Faktoren des sportlichen Trainings unter Einbeziehung von Aspekten
der sportlichen Bildung und Erziehung
-
Gewährleistung einer optimalen Leistungsentwicklung der betreuten
Athleten
Spezifische Aufgaben
• Bundestrainer,
Bundeshonorartrainer
Spitzenfachverband)
-
(Finanzierung
über
Verantwortung für eine optimale Trainingsbetreuung der dem Standort
zugeordneten Bundeskaderathleten.
• Landestrainer
-
-
Verantwortung für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart
vom Grundlagentraining bis max. zum Ende des Anschlusstrainings
Koordinierung der Talentsichtung, -findung und –förderung und
Führung des Sichtungs- und Auswahlprozesses zu den Sportschulen
Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Rahmentrainingsplänen im D/Cund D-Kaderbereich
Anleitung, Kontrolle und Qualifizierung der Arbeit der Trainer und
Übungsleiter in den Landesleistungsstützpunkten und Landesleistungszentren
Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten
Koordinierung des Nachwuchsleistungssports mit dem Spitzensport
(BSP)
Zusammenwirken mit den OSP-Standortkoordinatoren
kontinuierliche Zusammenarbeit mit den KSB/SSB
26
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
• Trainer im Trainerpool/Spezialsportlehrer*
- Vereinsneutrale Betreuung von Trainingsgruppen aus bis zu zwei
Ausbildungs- bzw. Leistungsbereichen
- Arbeit nach Gruppen- oder/und Individuellen Trainingsplänen mit dem
Ziel, die nächste Etappe des langfristigen Leistungsaufbaus mit den
leistungssportlich talentierten Athleten zu erreichen
* sind Sportlehrer, die beim Kultusministerium angestellt und mit
Personalgestellungsvertrag im Leistungssport des LSB eingebunden
sind
Tabelle - 4
Hauptamtliches Betreuungspersonal im Leistungssport
Schwerpunkt- und Projektsortarten
Ziel 2012
Projektsportarten
Schwerpunktsportarten
Sportart
durch
LSB/OSP
bestätigte
Standorte
Landestrainer
Trainerpool
Kanu-Rennsport
1
Kanu-Slalom
1
1
4
2
Rudern
2
1
7
Sportschwimmen
2
8
Wasserspringen
1
1
Handball
2
1
6
Leichtathletik
2
1
10
Basketball wbl.
1
1
2
Turnen mnl.
1
1
3
Boxen
1
1
2
1
1
Behindertensport
RSG
1
Judo
1
Sportart
Ringen
Triathlon
Tischtennis
Fechten
Schießen
Fußball
Turnen wbl.
durch
LSB/OSP
bestätigte
Standorte
1
1
1
1
1
2
4
2
1
1
Landestrainer
1
LFV-Trainer
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
Der Landesfachverband/die Sportart kann nach der Erfüllung von:
5-7 Kriterien nach Tabelle 2 kann 3-5 Trainer erhalten
3-4 Kriterien nach Tabelle 2 kann 2-3 Trainer erhalten
1-2 Kriterien nach Tabelle 2 kann 1-2 Trainer erhalten
27
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
3. Bedingungen/Voraussetzungen
-
Inhaltliche Vernetzung aller Trainer am Standort (regionales
Trainerteam in der Sportart) - unabhängig vom jeweiligen
Anstellungsverhältnis
-
Zuordnung der Trainer zu den aktuellen und perspektivischen
Kadersportlern unter Berücksichtigung der zukünftig erwartbaren
Leistungsentwicklung
-
Zusammenführung, Konzentration von Athleten
-
Widerspiegelung der Aufgabenbereiche/Arbeitsschwerpunkte des
Landestrainers in den Regionalkonzepten der Landesfachverbände
-
Erstellung einer speziellen Dienstbeauftragung für die Landestrainer
und Spezialsportlehrer analog der Dienstbeauftragung der Trainer im
Trainerpool
-
Inhaltliche Führung der Arbeit der Trainer im Trainerpool in den
Schwerpunktsportarten der Spitzen- und Anschlussförderung durch die
Verantwortlichen Standortkoordinatoren des Olympiastützpunktes
sowie der Landestrainer und in den Projektsportarten durch den
Verantwortlichen
des
Landessportbundes
bei
grundsätzlicher
Einbeziehung der Landestrainer der jeweiligen Landesfachverbände
-
Beibehaltung der bestehenden Kapazitäten in der Bezuschussung von
Personalkosten von Trainern im Hochleistungs- und Anschlusstraining
durch das Bundesministerium des Innern und des Einsatzes von
Bundestrainern im Hochleistungstraining von Athleten des Landes
Sachsen-Anhalt
eine Vergütung die den Anforderungen/Aufgaben der im Leistungssport
tätigen Trainerinnen und Trainer gerecht wird
-
siehe Anlage 11b - Vergütungsordnung
5.
Fördermaßnahmen
5.1.
Schwerpunktsetzung
Das Land Sachsen-Anhalt, der Landessportbund Sachsen-Anhalt und der
Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt unterstützen die Entwicklung
und Förderung des Nachwuchsleistungssports auf der Grundlage des
Subsidiaritätsprinzip.
Der Landessportbund unterstützt über ein entsprechendes Förderkonzept die
Landesfachverbände bei der Umsetzung ihrer leistungssportlichen Aufgaben,
besonders für ein perspektivisch orientiertes Grundlagentraining in den
Landesleistungsstützpunkten und die angestrebte nachfolgende Konzentration der
28
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
talentiertesten Sportlerinnen und Sportler in den Landesleistungszentren, die mit
den Sportschulen eng verbunden sind; Projekte zu strukturbildenden Maßnahmen
und zur beschleunigten Leistungsentwicklung wirken unterstützend.
Grundsätzlich gilt:
Bevorzugte Unterstützung von Schwerpunktsportarten:
Landesfachverbände/Sportarten/Athleten, die in deutschen
Auswahlmannschaften des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports an den
Start gehen durch ein qualifiziertes Betreuungs- und Fördersystem sowie
die Ausgestaltung von Umfeldstrukturen
Systematische Förderung von Projektsportarten:
Landesfachverbände, die über eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung
kontinuierlich Medaillengewinner bei Deutschen Meisterschaften und
Finalteilnehmer bei Internationalen Meisterschaften im
Nachwuchsleistungssport entwickeln und somit die Starter für deutsche
Auswahlmannschaften im Olympischen Spitzensport vorbereiten
partielle individuelle Förderung von Athleten außerhalb von Schwerpunktund Projektsportarten
Diese Förderung schließt ausdrücklich den Behindertensport und die in ihm
betreuten Sportarten mit internationalem Leistungsniveau oder
Leistungsperspektive ein.
Zuwendungen des Landes für
•
Schwerpunktsportart
OSP–Service (erweitert)
Landesleistungszentrum
Sportschule mit Internat
Landestrainer
Trainer im Trainerpool Sachsen-Anhalt
Koordinierte Trainingsstättensicherung (Bund, Land, Kommune)
•
Projektsportart
OSP-Service für Bundeskaderathleten
Landesleistungszentrum
Sportschule mit Internat
Landestrainer - angestrebt
LLZ-Trainer - angestrebt
Koordinierte Trainingsstättensicherung
(Land, Kommune)
29
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
5.2.
Förderung der Landesfachverbände
Die Förderung erfolgt entsprechend den - siehe - Kriterien zur finanziellen
Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele
siehe Anlage 11c - Kriterien
5.3.
Athletenförderung
5.3.1. Individualförderung Spitzensport
1.
Ziel
-
2.
Grundlage
-
3.
4.
Unterstützung von Spitzen- und Anschlussathleten in Vorbereitung auf
nationale und internationale Meisterschaften
Bewertung von Sportlerinnen und Sportlern im zurückliegenden und
laufenden Trainings- und Wettkampfjahr entsprechend ihrem
nationalen und internationalen Leistungsstand und ihrer
Leistungsperspektive
Förderleistungen (über Landesfachverband oder Verein)
-
Trainingslager (Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung)
-
Individualförderung (Zusatzunterricht, Verdienstausfall, soziale
Abfederung)
-
Verbrauchsmaterial
Träger
-
Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt
5.3.2. JuniorTeam Sachsen-Anhalt
1.
Ziel
-
2.
Grundlage
-
3.
Unterstützung von Nachwuchsathleten bei der Heranführung an den
Spitzensport und in Vorbereitung auf nationale und internationale
Meisterschaften
Zugehörigkeit zum JuniorTeam Sachsen-Anhalt entsprechend den
Berufungskriterien
Förderleistungen (über Landesfachverbände)
-
Leistungsabhängige finanzielle Zuwendungen entsprechend der Anzahl
30
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
der Athleten im Junior-Team Sachsen-Anhalt vorwiegend für Trainingsund Wettkampfmaßnahmen
4.
Träger
-
Stiftung Sport Sachsen-Anhalt
5.3.3. Förderung der Internatsschülerinnen und -schüler
1.
Ziel
-
2.
Grundlage
-
zielgerichtet Talente aus sozial schwachen Familien zu unterstützen,
damit sie überhaupt die Sportschulen besuchen können
-
die Höhe der Förderung und die Bemessungsgrundlage den
gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen
die Verantwortung der Landesfachverbände in diesem Bereich zu
erhöhen. Soziale Kriterien dürfen bei der Talentsichtung keine
Ausschlusskriterien sein.
-
3.
Förderleistungen
-
4.
finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Familien zur
Abfederung der Internatskosten beim Besuch der Sportschulen
Zuschuss zu den Internatskosten
Träger
-
Land Sachsen-Anhalt
6.
Leitungs- und Koordinierungsstruktur
6.1.
Landesausschuss Leistungssport/LandesSportBund Sachsen-Anhalt
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
Leitungs- und Koordinierungsgremium des Leistungssports in SachsenAnhalt, das die inhaltliche Zusammenarbeit mit und zwischen den am
Prozess beteiligten Institutionen und Organisationen, insbesondere mit
den zuständigen Ministerien, dem Trägerverein des
Olympiastützpunktes, den Landesfachverbänden, den Sportschulen,
den Kreis- und Stadtsportbünden, den Landesleistungszentren und
Landesleistungsstützpunkten steuert, führt und kontrolliert
31
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.
Zusammensetzung
Vorsitz:
VizepräsidentIn Leistungssport des LSB Sachsen-Anhalt
StellvertreterIn:
Sportvorstand im LandesSportBund Sachsen-Anhalt
StellvertreterIn:
Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
Mitglied:
PräsidentIn/VizepräsidentIn einer Schwerpunkt sportart
SprecherIn Trainerrat
PräsidentIN KSB/SSB
Beisitzer:
1 MitarbeiterIn des Ministeriums für Soziales und
Gesundheit
1 MitarbeiterIn des Kultusministeriums
SekretärIn des LAL
KoordinatorIn des LSB für den Trainerpool
bei Bedarf:
3.
2 Standortkoordinatoren des OSP Sachsen-Anhalt
Spezifische Aufgaben/Merkmale
-
Ausübung der Verantwortung zur Sicherung eines qualifizierten
Betreuungssystems im Leistungssport sowie von Faktoren, die die
Entwicklung der sportlichen Leistung beeinflussen
-
Regelmäßige Beratung mit den Landesfachverbänden und Kreis- und
Stadtsportbünden vor allem zu Fragen der Entwicklung des
leistungssportlichen Nachwuchses im Grundlagentraining
-
Kontinuierliche Einschätzung und Einflussnahme auf die Einschulungen
an die Sportschulen und auf den komplexen Prozess der
Talenterkennung und –förderung und die materiell – technischen
Vorraussetzungen der Sportstätten im Nachwuchsleistungssport
-
Einschätzung der Ergebnisse von Landesfachverbänden, Kreis- und
Stadtsportbünden, Landesleistungszentren und
Landesleistungsstützpunkten nach festgelegten Bewertungskriterien im
Grundlagen- und Aufbautraining sowie in Abstimmung mit dem
Olympiastützpunkt im Anschluss- und Hochleistungstraining
-
Erarbeitung von Entwicklungsstrategien des Leistungssports in der
komplexen Einheit von Nachwuchsleistungssport und Spitzensport
-
Durchführung von Leistungssportkonferenzen als ständige Einrichtung
zur Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssport
32
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
6.2.
Vorstand des Trägervereins des Olympiastützpunktes SachsenAnhalt
1.
Allgemeine Aufgabe/Definition
-
2.
Führung und Kontrolle der originären Aufgaben des
Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und verantwortungsvolles
Mitwirken bei der Entwicklung des Nachwuchsleistungssports in
Sachsen-Anhalt
Spezifische Aufgaben/Merkmale
-
Gewährleistung einer effizienten Arbeit in den Bundesstützpunkten
entsprechend den Vorgaben und leistungssportlichen Konzepten der
Spitzenfachverbände und Landesfachverbände
-
Sicherung optimaler Trainingsbedingungen (Sportstätten, Sportgeräte)
-
Verantwortung der Mitglieder des Trägervereins entsprechend ihren
spezifischen Aufgaben in ihren Institutionen
-
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund/Bereich
Leistungssport, dem Bundesministerium des Innern und den
Spitzenfachverbänden zu allen Fragen der Erfüllung der Betreuungund Serviceaufgaben des Olympiastützpunktes
-
Entwicklung von Personalkonzepten des Olympiastützpunktes und
Sicherung des Personaleinsatzes zur Sicherung der
Betreuungsaufgaben
-
Koordinierung und Abstimmung der Gesamtmittel des
Olympiastützpunkthaushaltes
3.
Bedingungen/Voraussetzungen
-
Mitwirken der Koordinatoren der Standortbereiche des OSP SachsenAnhalt bei der unmittelbaren Führung und Kontrolle des
Leistungssports in Sachsen-Anhalt. Dazu kann die Fachaufsicht für die
Anleitung ausgewählter Trainer/Trainerinnen auf der Grundlage einer
Vereinbarung übertragen werden.
siehe Anlage 11d - Vereinbarung LSB – OSP
6.3.
Regionalteam
1.
Allgemeine Aufgaben
-
Lösung übergreifender Fragen zu den jeweiligen Schulstandorten
Beratungen zweimal im Jahr, einmal pro Standort
33
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
2.
Zusammensetzung
LeiterIn:
LeiterIn des OSP Sachsen-Anhalt
Mitglieder:
VertreterIn des Kultusministeriums
VertreterIn des Ministeriums für Soziales und
Gesundheit
Sportvorstand des LSB
VertreterIn der Kommune Magdeburg und Halle
SchulleiterIn
BereichsleiterIn Internate/Mensen
VertreterIn des Landesverwaltungsamtes
FachmoderatorIn Sport
6.4.
Verbundsystem
1.
Allgemeine Aufgabe
-
2.
Koordinierung und Lösung standortspezifischer Aufgaben
Zusammensetzung
LeiterIn:
StandortkoordinatorIn des OSP Sachsen-Anhalt
Mitglieder:
ReferentIn Leistungssport/KoordinatorIn Trainerpool
LandestrainerIn
Stützpunktverantwortliche/r
Sportschulen/SchulleiterIn/KoordinatorIn
VertreterIn Kommune
34
Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012
6.5.
Spezifische Beratung der Landesfachverbände
1.
Allgemeine Aufgaben
-
2.
Lösung und Koordinierung standortspezifischer Aufgaben der
Landesfachverbände
Zusammensetzung Trainerrat des LFV
LeiterIn:
LandestrainerIn
Mitglieder:
Bundes-/HonorartrainerIn
TrainerInnen aus dem Trainerpool
bei Bedarf:
KoordinatorIn des OSP Sachsen-Anhalt
ReferentIn Leistungssport
35
Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
Kanurennsport
Altersklasse
Erwachsene
U23
Junioren
Jugend
Wettkampf
OS
WM
EM
Kanu-Slalom
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
2
Erwachsene
6
3
4
WM
EM
1
3
JWM
JEM
3
3
4
3
3
U23
Junioren
1
JUWM
JUEM
EYOF
Jugend
Wettkampf
OS
WM
EM
WM
EM
Wettkampf
OS
WM
EM
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
6
Erwachsene
5
4
2
4
2
WM
EM
7
6
Junioren
JWM
JEM
5
6
JUWM
JUEM
EYOF
6
3
3
3
5
5
2
4
5
3
5
JUWM
JUEM
EYOF
Handball
U23
Jugend
6
5
JWM
JEM
Rudern
Altersklasse
Erwachsene
2008 2007 2006 2005
6
Wettkampf
OS
WM
EM
4
U23
WM
EM
6
Junioren
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
2008 2007 2006 2005
2
3
6
2
1
3
1
5
3
3
2
1
Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
Boxen
Altersklasse
Erwachsene
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
Judo
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
Erwachsene
1
1
1
1
JUWM
JUEM
EYOF
1
1
1
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
Leichtathletik
Altersklasse
Erwachsene
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
2008 2007 2006 2005
1
1
1
2
2
1
JUWM
JUEM
EYOF
1
1
Schwimmen
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
2
Erwachsene
3
2
4
4
6
Wettkampf
OS
WM
EM
4
1
2
3
4
7
1
2
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
2008 2007 2006 2005
3
2
3
1
2
1
2
4
2
3
5
2
0
3
2
Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
Turnen männlich
Altersklasse
Erwachsene
Wettkampf
OS
WM
EM
Wasserspringen
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
Erwachsene
1
1
1
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
Jugend
Wettkampf
OS
WM
EM
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
Erwachsene
1
Wettkampf
OS
WM
EM
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Junioren
JWM
JEM
JUWM
JUEM
EYOF
1
1
1
1
Triathlon
U23
Jugend
1
1
JUWM
JUEM
EYOF
Ringen
Altersklasse
Erwachsene
2008 2007 2006 2005
2
2
1
2
1
Jugend
2008 2007 2006 2005
1
1
JUWM
JUEM
EYOF
3
Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
Basketball
Altersklasse
Erwachsene
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
U20
JWM
JEM
U18
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
Rhythmische Sportgymnastik
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
Erwachsene
2
2
2
1
3
2
1
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
Wettkampf
OS
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
5
JUWM
JUEM
EYOF
Schießen
Altersklasse
Erwachsene
2008 2007 2006 2005
Fußball
2008 2007 2006 2005 Altersklasse
Erwachsene
2
1
1
1
3
Wettkampf
OS
WM
EM
U20
WM
EM
U17
WM
EM
2008 2007 2006 2005
1
JUWM
JUEM
EYOF
4
Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008
Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten
Fechten
Altersklasse
Erwachsene
U23
Wettkampf
OS
WM
EM
WM
EM
Junioren
2008 2007 2006 2005
1
JWM
JEM
Jugend
JUWM
JUEM
EYOF
Behinderten und Reha-Sport
Altersklasse
Erwachsene
Wettkampf
Paralymp.
WM
EM
U23
WM
EM
Junioren
JWM
JEM
Jugend
2008 2007 2006 2005
4
3
3
1
4
JUWM
JUEM
EYOF
5
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Vergütungsordnung
für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
im Leistungssport Sachsen-Anhalts
In Berücksichtigung der Spezifika der Trainertätigkeit und in Beachtung der im
Leistungssport allgemein gültigen Bewertungs- und Abrechnungsprinzipien
erfolgt die Vergütung von im LandesSportBund angestellten bzw. durch ihn
finanzierten Trainerinnen und Trainer außerhalb tariflicher Festlegungen.
Die Vergütung gliedert sich in eine Grundvergütung, eine leistungs- und
aufgabenbezogene Vergütungsvariable und, im Einzelfall, einen Erfolgsbonus
sowie eine funktionsbezogene Variable.
Die besonderen und unterschiedlichen Aufgabengebiete der Trainertätigkeit in
den verschiedenen Ausbildungs- und Leistungsbereichen werden berücksichtigt.
Die Einstufung in die aufgaben- und leistungsbezogene Variable und die
gegebenenfalls gewährte funktionsbezogene Variable erfolgen zweijährig, der
zutreffende Erfolgsbonus in den entsprechenden Ausbildungsbereichen kann
rückwirkend für die Dauer eines Jahres gewährt werden. Veränderungen in den
Einstufungskriterien der Grundvergütung werden unmittelbar berücksichtigt.
1.
Grundvergütung
1.1 Ausbildungsbereich Grundlagentraining/Aufbautraining (GLT/ABT)
Sportlicher Schwerpunkt
-
-
Heranführung von Kindern und Jugendlichen an eine erfolgreiche
leistungssportliche Betätigung in Landesleistungsstützpunkten und
Landesleistungszentren,
Entwicklung einer nachhaltigen, perspektivisch ausgerichteten,
sportlichen Leistungsfähigkeit auf Landes- und regionalem Niveau
im Jugendbereich auf der Grundlage leistungsstarker
Trainingsgruppen
Eingruppierungsvoraussetzungen
-
abgeschlossenes pädagogisches Fachschulstudium oder höher
Trainerlizenz B
Eingruppierung
zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung
unter 5 Jahre
2.300,00 EUR/Brutto/Monat
5 – 9 Jahre
ab 10 Jahre
2.550,00 EUR/Brutto/Monat
2.800,00 EUR/Brutto/Monat
1
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
1.2Ausbildungsbereich Aufbautraining/Anschlusstraining (ABT/AST)
Sportlicher Schwerpunkt
Entwicklung einer nachhaltigen, perspektivisch ausgerichteten
sportlichen Leistungsfähigkeit auf regionalem, nationalem und –
soweit in der Sportart möglich – internationalem Niveau im
Jugendbereich auf der Grundlage leistungsstarker Trainingsgruppen
Eingruppierungsvoraussetzungen
-
abgeschlossenes pädagogisches Hochschul-/Trainerstudium
Trainerlizenz A
Eingruppierung
zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung
unter 5 Jahre
5 – 9 Jahre
ab 10 Jahre
2.500,00 EUR/Brutto/Monat
2.750,00 EUR/Brutto/Monat
3.000,00 EUR/Brutto/Monat
1.3Ausbildungsbereich Anschlusstraining/Hochleistungstraining
(AST/HLT)
Sportlicher Schwerpunkt
Entwicklung und Sicherung einer nachhaltigen sportlichen
Leistungsfähigkeit auf nationalem und internationalem Niveau im
Junioren -, U 23- und Erwachsenenbereich auf der Grundlage
leistungsstarker Trainingsgruppen
Eingruppierungsvoraussetzungen
-
abgeschlossenes pädagogisches Hochschul-/Trainerstudium
Trainerlizenz A
Eingruppierung
zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung
unter 5 Jahre
5 – 9 Jahre
ab 10 Jahre
2.500,00 EUR/Brutto/Monat
2.750,00 EUR/Brutto/Monat
3.000,00 EUR/Brutto/Monat
2
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
2. Aufgaben- und leistungsbezogene Vergütungsvariable
Gegenstand
-
2.1
Kaderentwicklung und –betreuung im Trainings- und
Wettkampfprozess
Ergebnisse bei internationalen, nationalen und regionalen
Meisterschaften in Abhängigkeit vom Ausbildungs- und
Leistungsbereich
Ausbildungsbereich Grundlagen-/Aufbautraining
Finanzrahmen
bis zu 700,00 EUR/Brutto/Monat
Finanzzuordnung
Normgerechte Einschulungen an die Sportschulen
bis zu 245,00 EUR/Brutto/Monat (35 % )
Ergebnisse bei regionalen und deutschen Meisterschaften im Jugendbereich
bis zu 175,00 EUR/Brutto/Monat (25 % )
Entwicklung und Übergabe von Perspektivkadern in den nächsten
Ausbildungsbereich
bis zu 280,00 EUR/Brutto/Monat (40 % )
2.2
Ausbildungsbereich Aufbautraining/Anschlusstraining
Finanzrahmen
bis zu 1.000,00 EUR/Brutto/Monat
Finanzzuordnung
Weiterentwicklung der übernommen Perspektivkader und Entwicklung von
Bundeskadern (DC und C)
bis zu 300,00 EUR/Brutto/Monat (30 %)
Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften im Jugendbereich
bis zu 300,00 EUR/Brutto/Monat (30 %)
Übergabe von Perspektivkadern in den folgenden Ausbildungsbereich
bis zu 400,00 EUR/Brutto/Monat (40 %)
3
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
2.3
Ausbildungsbereich Anschlusstraining/Hochleistungstraining
Finanzrahmen
bis zu 1.500,00 EUR/Brutto/Monat
Finanzzuordnung
Weiterentwicklung der übernommen Perspektivkader
bis zu 375,00 EUR/Brutto/Monat (25 %)
Entwicklung von Bundeskadern (DC bis A)
bis zu 375,00 EUR/Brutto/Monat (25 %)
Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften im Junioren- und
Erwachsenenbereich
bis zu 750,00 EUR/Brutto/Monat (50 %)
3. Erfolgsbonus
Rückwirkende Anerkennung über einen oder mehrere Ausbildungsbereiche einer
im Rahmen des langfristigen Leistungsaufbaus perspektivisch ausgerichteten
erfolgreichen Trainertätigkeit, die durch das internationale Leistungsergebnis von
ehemals betreuten Sportlerinnen und Sportlern nachgewiesen ist.
Der Erfolgsbonus ist an eine mindestens einjährige zusammenhängende
Betreuung des Athleten durch den Trainer und eine aktuelle Mitgliedschaft des
betreuten Athleten in einem Sportverein von Sachen-Anhalt gebunden.
Finanzrahmen
bis zu 15 % der im jeweiligen Ausbildung- und Leistungsbereich festgelegten
Summe für „Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften“
Finanzzuordnung
1. Übergabe/Übernahme von Sportlerinnen und Sportlern des Aufbautraining in
das Anschlusstraining oder des Anschlusstraining in das Hochleistungstraining
Medaillenleistung bei Juniorenweltmeisterschaften oder
Junioreneuropameisterschaften
1 Sportler
= 30,00 EUR/Brutto/Monat
mehrere Sportler
= 45,00 EUR/Brutto/Monat
oder
Siegleistung bei Weltmeisterschaften U 23 oder
Europameisterschaften U 23
1 Sportler
= 30,00 EUR/Brutto/Monat
mehrere Sportler
= 45,00 EUR/Brutto/Monat
2. Übergabe/Übernahme von Sportlerinnen und Sportlern des Anschlusstrainings
in das Hochleistungstraining
4
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Medaillenleistung bei Weltmeisterschaften oder
Europameisterschaften
1 Sportler
= 50,00 EUR/Brutto/Monat
mehrere Sportler
= 75,00 EUR/Brutto/Monat
Medaillenleistung bei Olympischen Spielen
1 Sportler
= 75,00 EUR/Brutto/Monat
mehrere Sportler
= 100,00 EUR/Brutto/Monat
Generell findet nur eine der zwei vorgegebenen Übergabe/ Übernahmekategorien
Berücksichtigung
4. Funktionsbezogener Vergütungszuschlag
Finanzrahmen
bis zu 150,00 EUR/Brutto/Monat
Finanzzuordnung
Ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von Trainerinnen und Trainern
als Stützpunkt-/Standortverantwortlicher in den olympischen
Schwerpunktsportarten I oder als Verantwortlicher für eine oder mehrere
herausgehobene inhaltliche Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums.
bis zu 120,00 EUR/Brutto/Monat (80 %)
Nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit im Landesfachverband zur
Weiterentwicklung der Sportart
bis zu 30,00 EUR/Brutto/Monat (20 %)
5. Festlegungen zum Verfahren
Das detaillierte Verfahren zur Umsetzung der aufgaben- und leistungsabhängigen
Variablen sowie des erfolgsbonus- und des funktionsbezogenen
Vergütungszuschlages wird bis zum 30.09.2009 bestimmt. Für das Kalenderjahr
2009 gilt eine Übergangsregelung, die die Grundvergütung nach Pkt. 1.1 bis 1.3
sowie den prozentualen Erfüllungsstand und den gewährten Funktionszuschlag
des Jahres 2008 berücksichtigt. Die verbindliche Neueinstufung erfolgt per
01.01.2010.
6. Inkrafttreten
Die Vergütungsordnung tritt am 01.01.2010 durch den Beschluss des Präsidiums
des LSB S.-A. vom 15.06.2009 in Kraft.
5
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Durchführungsbestimmung
Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und
Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
I.
Vorbemerkungen
1. Für die Einstufung der Trainer im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 gelten
folgende Regelungen:
•
•
•
•
Die Einstufung in die Grundvergütung erfolgt entsprechend der
Durchführungsbestimmung dieser Vergütungsordnung.
Die Einstufung in die aufgaben- und leistungsbezogene
Vergütungsvariablen erfolgt nach den Arbeitsergebnissen der Jahre 2007
und 2008 auf der Grundlage der Bewertungskriterien der bisherigen
(alten) Vergütungsordnung und berücksichtigt die Ergebnisse von drei
Sportlern bei nationalen und internationalen Meisterschaften.
Als Maximalbeträge gelten die Finanzierungsgrößen nach dieser
Durchführungsbestimmung.
Ein Erfolgsbonus wird für 2010 nicht gewährt.
Eine funktionsbezogener Vergütungszuschlag kann entsprechend dem
Verfahren dieser Durchführungsbestimmung für 2010 beantragt werden.
2. Für die Einstufung der Trainer im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2012
werden die Arbeitsergebnisse des Jahres 2009 nach alter Bewertung und die
Arbeitsergebnisse des Jahres 2010 nach neuer Bewertung zusammengefasst.
Ein Erfolgsbonus und ein funktionsbezogener Vergütungszuschlag können
nach den Verfahren dieser Durchführungsbestimmung gewährt werden.
II. Grundvergütung
1. Auf der Grundlage eines bis zum 31.10. des Jahres gemeinsam vom Leiter
des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und vom Präsidenten des jeweiligen
Landesfachverbandes formgebundenen Antrages nimmt der Arbeitgeber die
Einstufung der Trainerinnen und Trainer in eine der drei Ausbildungsbereiche:
GLT/ABT, ABT/AST oder AST/HLT
vor.
Hauptkriterien der Einstufung sind:
•
•
Alter, Ausbildungsniveau und
Leistungszielstellung
der betreuten Sportlerinnen und Sportler und Trainingsgruppen.
6
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
2. Die Dauer der Einstufung in den Ausbildungsbereich ist an den allgemeinen
Einstufungs- und Betreuungsrhythmus der Trainertätigkeit gebunden und
bedarf immer einer erneuten Antragstellung.
3. Für die Tätigkeit in den verschiedenen Ausbildungsbereichen sind bestimmte
fachliche Mindestanforderungen (Berufsabschluss, Trainerlizenz)
Voraussetzung. Bei Nichterfüllung der geforderten Qualifikationen für die
Grundvergütung wird diese bis zur Erfüllung der Anforderungen jeweils um
eine Stufe herabgesetzt.
Beispiel 1
Trainer im AST/HLT,
7 Jahre Berufserfahrung (Grundvergütung Stufe 2), Hochschulabschluss,
Trainerlizenz B
Einstufung: da fehlende Trainerlizenz A, Eingruppierung in die
Grundvergütung Stufe 1 = 2.500,00 EUR Brutto/Monat
Beispiel 2
Trainer im GLT/ABT,
Berufsanfänger ohne abgeschlossenes Fachschulstudium, Trainerlizenz B
Einstufung: Eingruppierung in die Grundvergütung Stufe 1, da fehlender
Fachschulabschluss, Abschmelzung der Grundvergütung um 200,00 EUR
= 2.100,00 EUR Brutto/Monat
4. Für Trainer mit einer mehr als 10-jährigen erfolgreichen Berufstätigkeit kann
bei Fehlen eines der zwei erforderlichen Eingruppierungs-voraussetzungen
auf gemeinsamen Antrag des Leiters des Olympiastützpunktes SachsenAnhalt und des Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes für
insgesamt zwei Jahre von einer Rückstufung in der Grundvergütung
abgesehen werden. Die erfolgreiche Berufstätigkeit muss durch mehrfache
Medaillenleistungen der betreuten Sportlerinnen und Sportler bei
internationalen Meisterschaften nachgewiesen werden.
5. Ehemalige, verdienstvolle Leistungssportler Sachsen-Anhalts, die durch
Medaillen bei internationalen Meisterschaften langjährig und erfolgreich den
Sport des Landes Sachsen-Anhalts repräsentiert haben, können auf
gemeinsamen Antrag des Leiters des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
und des Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes bei Aufnahme einer
Trainertätigkeit eine fünfjährige Berufspraxis anerkannt erhalten.
7
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
III. Aufgaben- und leistungsbezogene Vergütungsvariable
1. Normgerechte Einschulungen
1.1.
Grundlage für die Inanspruchnahme der „normgerechten Einschulungen“
für die Bewertung der Trainertätigkeit ist eine weitestgehend objektive
und reproduzierbare Kennzeichnung des sportfachlichen Normatives,
nach dessen Erfüllung eine Einschulung an die Sportschulen SachsenAnhalts erfolgen kann. Dieses Normativ ist sportartspezifisch und
kennzeichnet die allgemeinen sportfachlichen Voraussetzungen, die eine
leistungssportliche Entwicklung in dieser Sportart möglich machen
können.
1.2.
Die sportfachlichen Aufnahmennormative sind bis zum 31.10.2009 durch
die Landesfachverbände vorzulegen und stellen die Bewertungsgrundlage
aller im GLT/ABT für diesen Landesfachverband tätigen Trainerinnen und
Trainer dar.
1.3.
Die normgerechte Anzahl der Einschulungen in die festgelegten
Aufnahmeklassen an den Sportschulen Halle und Magdeburg ergibt sich
aus den Vorgaben des Konzeptes „Leistungssport“ des
Landessportbundes Sachsen-Anhalt. Die Quantität (Anzahl) der
Einschulungen und ihre Qualität (Erfüllung des Aufnahmenormatives)
werden jeweils mit 50 % der verfügbaren Mittel bewertet.
1.4.
Der Geldbetrag für die Trainerinnen und Trainer wird nach dem
Erfüllungsstand der Kennziffern Quantität und Qualität anteilig ermittelt.
1.5.
Einschulungen an die Sportschulen Halle und Magdeburg außerhalb der
vorgegebenen Aufnahmeklassen werden gesondert bewertet und
reduzieren den berechneten Betrag der Normerfüllung um 50 %. Der
persönliche Anteil des Trainers an dieser Einschulung muss
nachgewiesen werden.
8
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Normgerechte Einschulungen
GLT/ABT, Maximalbetrag: 245,00 EUR
Quantität
Qualität
(50%)
(50%)
Erfüllungs- Wertigstand
keit
100%
100%
Betrag
(€)
122,50
Erfüllungsstand
100%
100%
76 - 99 %
80%
98,00
245,00
80%
98,00
220,50
51 - 75 %
60%
73,50
196,00
25 - 50 %
40%
49,00
171,50
100%
122,50
220,50
76 - 99 %
80%
98,00
196,00
51 - 75 %
60%
73,50
171,50
25 - 50 %
40%
49,00
147,00
100%
122,50
196,00
76 - 99 %
80%
98,00
171,50
51 - 75 %
60%
73,50
147,00
25 - 50 %
40%
49,00
122,50
100%
122,50
171,50
76 - 99 %
80%
98,00
147,00
51 - 75 %
60%
73,50
122,50
25 - 50 %
40%
49,00
98,00
100%
51 - 75 %
60%
73,50
100%
25 - 50 %
40%
49,00
Betrag
(€)
122,50
100%
76 - 99 %
Wertigkeit
Gesamtbetrag
(€)
Beispiel
7 Einschulungen in die Aufnahmeklasse (Soll ist 10) = 70% = 73,50 Euro
5 erfüllen die Aufnahmekriterien
= 71 % = 73,50 Euro
______________
147,00 Euro
2. Entwicklung, Weiterentwicklung und Übergabe von Perspektivkadern
2.1.
Die normgerechte Kaderanzahl in allen Bereichen wird über eine vom
jeweiligen Fachverband zu benennende Quote ermittelt, deren
Ausgangsgröße die Einschulungszahl nach Pkt.1.3. ist.
9
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Beispiel
Kennziffer Aufnahmeklasse
Übergabe ins ABT
Übergabe ins AST
Übergabe ins HLT
-
10 davon sind 80% zu übergeben
8 davon sind 50% zu übergeben
4 davon sind 50% zu übergeben
2
Wird die Vorgabe nicht erreicht, ist von der realisierten Einschulungszahl
die gleiche Übergabequote zu ermitteln. Das gleiche Prinzip wird in den
darauf folgenden Ausbildungsetappen adäquat angewendet.
Bei der Festlegung der normgerechten Anzahl sind Besonderheiten der
Sportarten zu berücksichtigen, wie Sparringspartner, Gewichtsklassen
und Mannschaftsstruktur.
2.2.
Grundlage für die qualitative Bewertung der Kader und Kaderentwicklung
sind die vom jeweiligen Landesfachverband zu erarbeitenden
sportfachlichen, messbare und abrechenbare, Ausbildungsnormativen
vom GLT/ABT zum ABT/AST zum AST/HLT. Dazu ist von jedem
Landesfachverband bis 31.10.2009 ein Normativkatalog zu erarbeiten.
Das Ausgangsniveau bestimmen die Einschulungskriterien nach Punkt
1.3., die auf der Grundlage der Rahmentrainingspläne und dem zu
erwartenden internationalen Anforderungsprofil abgestuft festzulegen
sind.
Folgende Kriterien werden für die Sportartengruppen empfohlen:
•
•
•
•
2.3.
Messbare Sportarten ( LA, SW, RU, KA)
Qualitätskriterien: Zeiten, Weiten, Testergebnisse, Kaderstatus
Spielsportarten (HA, BB)
Qualitätskriterien: Vorgaben lt. Rahmentrainingsplan des Verbandes,
Kaderstatus unter Beachtung der spezifischer Besonderheiten der
Sportarten wie Torhüter, Übergröße, Linkshänder
Kampfsportarten (JU, BO, RI)
Qualitätskriterien: athletische Normen und Technikprofile lt. RTP der
Fachverbände,
Kaderstatus unter Beachtung spezifischer Besonderheiten wie Sparringsund Trainingspartner oder Gewichtsklassenstruktur
technisch-kompositorische Sportarten (TU, WS)
Qualitätskriterien: Technikprofile lt. Fachverband, Schwierigkeitsgrad der
Elemente erreichte Punktezahl, Kaderstatus
Die Bewertung der Entwicklung von Bundeskadern erfolgt analog nach
Quantität und Qualität. Der quantitative Erfüllungsstand ergibt sich aus
der in 2.1. festgelegten Zahl und der Anzahl der Sportler, die durch den
Spitzenverband per 1.10. jeden Jahres in den Kaderstatus C,B oder A
eingeordnet sind.
Die Qualität d. h. die Weiterentwicklung wird gemessen an der Erhöhung
des
Kaderstatus von D/C – C – B – A . Als eine Entwicklung von
Bundeskadern wird auch bewertet, wenn der Kaderstatus bleibt aber die
Leistung, Platzierung bei nationalen und internationalen Meisterschaften
besser ausfällt, dabei muss mindestens eine Medaillenleistung bei
nationalen Meisterschaften erbracht werden.
10
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
2.4.
Der Geldbetrag wird nach dem Erfüllungsstand der Kennziffern Quantität
und Qualität anteilig zu jeweils 50% der verfügbaren Mittel berechnet.
Übernahme / Übergabe Perspektivkader
GLT/ABT, Maximalbetrag: 280,00 EUR
Quantität
Qualität
(50%)
(50%)
Erfüllungs- Wertig- Betrag
stand
keit
(€)
100%
76 - 99 %
51 - 75 %
25 - 50 %
100%
80%
60%
40%
140,00
112,00
84,00
56,00
Erfüllungsstand
Wertigkeit
Betrag
(€)
Gesamtbetrag
(€)
100%
100%
140,00
280,00
76 - 99 %
80%
112,00
252,00
51 - 75 %
60%
84,00
224,00
25 - 50 %
40%
56,00
196,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
140,00
252,00
112,00
224,00
51 - 75 %
60%
84,00
196,00
25 - 50 %
40%
56,00
168,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
140,00
224,00
112,00
196,00
51 - 75 %
60%
84,00
168,00
25 - 50 %
40%
56,00
140,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
140,00
112,00
196,00
168,00
51 - 75 %
60%
84,00
140,00
25 - 50 %
40%
56,00
112,00
Beispiel
Trainer gibt von den 10 eingeschulten Sportlern 7 weiter,
die Quotenregelung des Verbandes sieht 8 vor = 87,5% = 112,00 Euro
5 Sportler erfüllen die Ausbildungsnormativen = 71,4% = 84,00 Euro
__________
196,00 Euro
11
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Übernahme / Übergabe Perspektivkader
ABT/AST, Maximalbetrag: 600,00 EUR
Quantität
Qualität
(50%)
(50%)
Erfüllungs- Wertigstand
keit
100%
76 - 99 %
51 - 75 %
25 - 50 %
100%
80%
60%
40%
Betrag
(€)
300,00
240,00
180,00
120,00
Erfüllungsstand
Wertigkeit
Betrag
(€)
Gesamtbetrag (€)
100%
100%
300,00
600,00
76 - 99 %
80%
240,00
540,00
51 - 75 %
60%
180,00
480,00
25 - 50 %
40%
120,00
420,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
300,00
540,00
240,00
480,00
51 - 75 %
60%
180,00
420,00
25 - 50 %
40%
120,00
360,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
300,00
480,00
240,00
420,00
51 - 75 %
60%
180,00
360,00
25 - 50 %
40%
120,00
300,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
300,00
240,00
420,00
360,00
51 - 75 %
60%
180,00
300,00
25 - 50 %
40%
120,00
240,00
Beispiel
Trainer arbeitet mit den 7 übernommenen Kadern und gibt 3
Sportler in die nächste Ausbildungsetappe, Quotenregelung
des Verbandes schreibt 4 vor
= 75% = 180,00 Euro
alle Kader erfüllen die Ausbildungsnormativen
= 100% = 300,00 Euro
___________
480,00 Euro
12
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Übernahme Perspektivkader/ Entwicklung Bundeskader
AST/HLT , Maximalbetrag: 750,00 EUR
Quantität
Qualität
(50%)
(50%)
Gesamtbetrag
(€)
Erfüllungs- Wertig- Betrag ErfüllungsWertigBetrag
stand
keit
(€)
stand
keit
(€)
100%
76 - 99 %
51 - 75 %
25 - 50 %
100%
80%
60%
40%
375,00
300,00
225,00
150,00
100%
100%
375,00
750,00
76 - 99 %
80%
300,00
675,00
51 - 75 %
60%
225,00
600,00
25 - 50 %
40%
150,00
525,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
375,00
675,00
300,00
600,00
51 - 75 %
60%
225,00
525,00
25 - 50 %
40%
150,00
450,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
375,00
600,00
300,00
525,00
51 - 75 %
60%
225,00
450,00
25 - 50 %
40%
150,00
375,00
100%
76 - 99 %
100%
80%
375,00
300,00
525,00
450,00
51 - 75 %
60%
225,00
375,00
25 - 50 %
40%
150,00
300,00
Beispiel
Trainer betreut 1 C-Kader per Stand vom 1.10.2010
nach Quotenregelung müssen es 2 sein
= 50 % = 150,00 Euro
der C-Kader erfüllt die vorgegebenen Normen des
Verbandes,weil er einen Sprung mit einem Schwierigkeitsgrad 3,7 beherrscht und damit eine Medaille bei der
JEM erkämpfte
= 100% = 375,00 Euro
525,00 Euro
13
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
3. Ergebnisse bei regionalen, nationalen und internationalen
Meisterschaften
3.1.
Grundlage der Bewertung sind die Ergebnisse von Sportlerinnen und
Sportlern bei regionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften
unter Berücksichtigung der Ausbildungsbereiche und der für sie
relevanten Meisterschaften sowie der verfügbaren finanziellen Mittel.
Geldbetrag
(€/Monat)
Ausbildungsbereiche
Meisterschaften
GLT/ABT
DJM, DJuM, RegJM, RegJuM
ABT/AST
JWM, JEM, JuWM, JuEM, DM (Erw.), bis zu 400,00
DJM, DJuM
AST/HLT
OS, WM, EM, WM/EM U23, JWM,
JEM, DM (Erw.)
0B
bis zu 175,00
bis zu 750,00
3.2.
Als Bewertungsgrundlagen werden pro Trainer insgesamt drei
erfolgreiche Sportler seiner Trainingsgruppe herangezogen, die bei den
jeweiligen Meisterschaften Ergebnisse erreicht haben.
Um besondere Leistungen hervorheben zu können, werden für den 1.
(besten) Sportler 50 % des max. möglichen Geldbetrages zur
Berechnung herangezogen, für den 2. Sportler 30 % und für den 3.
Sportler 20 %.
3.3.
Die Wertigkeit der nationalen und internationalen Meisterschaften in den
Ausbildungsbereichen ist unterschiedlich. Für die Bewertung der
Arbeitsergebnisse der Trainer ist deshalb immer von der für ihn
günstigen Konstellation auszugehen.
3.4.
Entsprechend der Qualität der sportlichen Leistung erfolgt für die
verschiedenen Meisterschaften eine Abstufung der eingesetzten Mittel in
Differenzierung zwischen Individual- und Mannschaftsportarten.
14
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Leistung
Mittelanteil
International
National
Individual Mannschaft
Individual Mannschaft
1B
2B
3B
Medaille
(1 – 3. Platz)
100 %
80 %
100 %
80 %
Finale
(4 – 10. Platz)
80 %
60%
50 %
30 %
Teilnahme
(ab 11. Platz)
60 %
40%
Nominierung,
aber keine Teilnahme
(z. B. Verletzung)
40 %
20 %
Bei Ergebnissen aus Staffelwettbewerben oder Bootsklassen erfolgt keine
prozentuale Minderung.
3.5.
Ergebnisse aus nichtolympischen Wettbewerben/Disziplinen bei WM, EM
und WM/EM U 23 werden nur in begründeten Ausnahmenfällen
berücksichtigt. In diesem Fall mindert sich ihre Wertigkeit um 25 %. Für
internationale Meisterschaften im Nachwuchsbereich gelten diese
Einschränkungen nicht. Bei nationalen Meisterschaften finden
nichtolympische Wettbewerbe/Disziplinen grundsätzlich keine
Berücksichtigung.
3.6.
Wird keine Leistung oder Nominierung für einen der
Abrechnungswettkämpfe erreicht, kann in zu begründenden Fällen der
bestätigte Bundeskaderstatus( A-/B-/C-Kader) mit 20% der
verfügbaren Mittel berücksichtigt werden.
Für betreute und bestätigte Sportler, die nicht für einen Verein des
Landes Sachsen-Anhalts starten, kann grundsätzlich nur der
Bundkaderstatus Berücksichtigung finden. Diese Festlegung gilt
allerdings auch nur, wenn der Trainer mit Mitteln des BMI oder des
Spitzenfachverbandes mischfinanziert wird.
Beispiele zur Ermittlung der aufgaben- und leistungsbezogenen
Vergütungsvariablen auf der Grundlage von Ergebnissen der betreuten
Sportler bei nationalen und/oder internationalen Meisterschaften
(Tabelle – siehe Anlage)
15
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Beispiel 1
Trainer X ist im Ausbildungsbereich AST/HLT tätig.
Sein bester Sportler (Sportler 1) gewinnt eine Silbermedaille bei den
Olympischen Spielen, sein 2. Sportler erreicht einen 7. Platz (Finale) bei den
Europameisterschaften und Sportler 3 belegt einen 15. Platz (Teilnahme) bei
den Juniorenweltmeisterschaften.
Daraus ergibt sich:
Sportler 1 = 50 % = Medaille OS
Sportler 2 = 30 % = Finale EM
Sportler 3 = 20 % = Teilnahme JWM
Gesamt
=
=
=
469,00 EUR
162,00 EUR
54,00 EUR
=
685,00 EUR
Trainer X erhält somit für diesen Teil seiner Vergütung einen Betrag in Höhe
von 685,00 EUR/Brutto/Monat.
Beispiel 2
Trainerin Y ist im Ausbildungsbereich GLT/ABT tätig.
Ihr bester Sportler (Sportler 1) gewinnt eine Goldmedaille bei den
Deutschen Jugendmeisterschaften, Sportler 2 erreicht einen 2. Platz
(Medaille) bei den Regionalen Juniorenmeisterschaften und Sportler 3 belegt
einen 8. Platz (Finale) bei den Deutschen Jugendmeisterschaften.
Daraus ergibt sich:
Sportler 1 = 50 % = Medaille DJuM
Sportler 2 = 30 % = Medaille RegJM
Sportler 3 = 20 % = Finale DJuM
=
=
=
105,00 EUR
53,00 EUR
21,00 EUR
Gesamt
= 179,00 EUR
Trainerin Y erhält somit für diesen Teil ihrer Vergütung einen Betrag in Höhe
von 179,00 EUR/Brutto/Monat.
IV. Erfolgsbonus
Mit dem Wechsel von Sportlern in den nächsten Ausbildungsbereich und der
damit verbundenen Übergabe dieser Sportler an einen anderen Trainer können
Ausbildungsvorleistungen bei Erfolg und mindestens einjähriger Betreuung
honoriert werden.
1. Erfolgt die Übergabe von Sportlern aus dem Aufbautraining in das
Anschlusstraining und erringen diese Sportler innerhalb von zwei Jahren eine
16
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Medaille bei internationalen Meisterschaften der Junioren kann für das
Folgejahr ein Erfolgsbonus gewährt werden:
1 Sportler mit Medaillenleistung
mehrere Sportler mit Medaillenleistung
= 30,00 EUR/Brutto/Monat
= 45,00 EUR/Brutto/Monat
2. Erfolgt die Übergabe von Sportlern aus dem Anschlusstraining in das
Hochleistungstraining und erringen diese Sportler innerhalb von drei Jahren
Medaillen oder Siegleistungen bei internationalen Meisterschaften
(olympische/ nichtolympische Disziplinen) kann für das Folgejahr ein
Erfolgsbonus gewährt werden:
Medaillenleistung bei Olympischen Spielen
1 Sportler
mehrere Sportler
= 75,00 EUR/Brutto/Monat
= 100,00 EUR/Brutto/Monat
Medaillenleistung bei Welt- oder Europameisterschaften
1 Sportler
mehrere Sportler
= 50,00 EUR/Brutto/Monat
= 75,00 EUR/Brutto/Monat
Siegleistung bei Welt-/Europameisterschaften U 23
1 Sportler
mehrere Sportler
= 30,00 EUR/Brutto/Monat
= 45,00 EUR/Brutto/Monat
3. Grundsätzlich kann pro Jahr immer nur einer dieser vier möglichen Boni in
Anspruch genommen werden.
V.
Funktionsbezogener Vergütungszuschlag
1. Auf der Grundlage eines bis zum 31.10. des Jahres gemeinsam vom Leiter
des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und vom Präsidenten des jeweiligen
Landesfachverbandes konkreten und formgebundenen Vorschlages kann
•
•
•
die ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von
Trainerinnen und Trainer als Stützpunkt-/Standortverantwortliche in den
olympischen Schwerpunktsportarten oder
die Verantwortung für eine oder mehrere herausgehobene
Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums sowie
die nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit für den Landesfachverband
zur Weiterentwicklung der Sportart
durch einen funktionsbezogenen Vergütungszuschlag honoriert werden.
17
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
2. Der funktionsbezogene Vergütungszuschlag kann für die nachstehende
Bereiche wie folgt gewährt werden:
•
ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von Trainerinnen
und Trainer als Stützpunkt-/Standortverantwortliche in den olympischen
Schwerpunktsportarten:
mehr als 5 Trainer
3 – 4 Trainer
•
bis zu 120,00 EUR/Brutto/Monat
bis zu 80,00 EUR/Brutto/Monat
Verantwortlicher für die Lösung einer oder mehrerer herausgehobener
Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums
bis zu 40,00 EUR/Brutto/Monat
•
nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit für den Landesfachverband zur
Weiterentwicklung der Sportart
bis zu 30,00 EUR/Brutto/Monat
3. Die Dauer der Gewährung des funktionsbezogenen Vergütungszuschlages ist
an den allgemeinen Einstufungsrhythmus gebunden und bedarf stets einer
erneuten Antragstellung.
18
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Anlage:
Tabelle zur Ermittlung des aufgaben- und leistungsbezogenen Vergütungszuschschlages
nach den Ergebnissen von Sportlern bei nationalen und internationalen Meisterschaften
AST/ HLT Maximalbetrag 750,00 €
Meisterschaft
Wertigkeit
Sportler
%
Medaille
Finale
Teilnahme
Nominierung
Bu- Kader
Wertigkeit
Sportler
%
Finale
Teilnahme
Nominierung
Bu- Kader
WM
937,50
125%
€
100%
1
2
3
1
50% 30% 20% 50%
100% 469 281 188
375
80% 375 225 150
300
60% 281 169 113
225
40% 188 113
75
150
20%
94
56
38
75
Meisterschaft
Medaille
OS
100%
80%
60%
40%
20%
JWM
450,00
60%
€
1
2
3
50% 30% 20%
225 135
90
180 108
72
135
81
54
90
54
36
45
27
18
750,00 €
2
3
30% 20%
225
150
180
120
135
90
90
60
45
30
EM
90%
1
50%
338
270
203
135
68
WM/EM U23
675,00 €
2
3
30% 20%
203 135
162 108
122
81
81
54
41
27
JEM
50%
1
50%
188
150
113
75
38
80%
1
50%
300
240
180
120
60
600,00 €
2
3
30% 20%
180
120
144
96
108
72
72
48
36
24
DM Erw.
375,00 €
2
3
30% 20%
113
75
90
60
68
45
45
30
23
15
40%
1
50%
100% 150
50% 75
300,00 €
2
3
30% 20%
90
60
45
30
ABT/ AST Maximalbetrag 400,00 €
Meisterschaft
Wertigkeit
Sportler
%
Medaille
Finale
Teilnahme
Nominierung
Bu- Kader
JWM
450,00
112%
€
1
2
3
50% 30% 20%
100% 225 135
90
80% 180 108
72
60% 135
81
54
40%
90
54
36
20%
45
27
18
Meisterschaft
Wertigkeit
Sportler
%
Medaille
Finale
100%
50%
DM Erw.
300,00
75%
€
1
2
3
50% 30% 20%
150
90
60
75
45
30
JEM
94%
1
50%
188
150
113
75
38
56%
1
50%
113
56
JuWM
375,00 €
2
3
30% 20%
113
75
90
60
68
45
45
30
23
15
75%
1
50%
150
120
90
60
30
DJM
DJuM
225,00 €
2
3
30% 20%
68
45
34
23
53%
1
50%
105
53
JuEM
300,00 €
2
3
30% 20%
90
60
72
48
54
36
36
24
18
12
2
30%
63
32
68%
1
50%
135
108
81
54
27
270,00 €
2
3
30% 20%
81
54
65
43
49
32
32
22
16
11
210 €
3
20%
42
21
GLT/ ABT Maximalbetrag 175,00 €
Meisterschaft
Wertigkeit
DJM
DJuM
225,00
130%
€
120%
210,00 €
Reg JM
100%
175,00 €
Reg JuM
90%
157,50 €
19
Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer
Sportler
%
1
50%
113
56
2
3
30% 20%
68
45
34
23
1
50%
105
53
2
30%
63
32
3
20%
42
21
1
50%
88
44
2
30%
53
26
3
20%
35
18
1
50%
79
39
2
30%
47
24
3
20%
32
16
Finale
100%
50%
Legende:
OS
WM
Olympische Spiele
Weltmeisterschaft
JuWM
JuEM
Jugend- Weltmeisterschaft
Jugend- Europameisterschaft
Europameisterschaft
DM Erw.
Deutsche Meisterschaft
Erwachsene
Weltmeisterschaft/ Europameisterschaft U23
Junioren- Weltmeisterschaft
Junioren-Europameisterschaft
DJM
DJuM
Reg JM
Reg JuM
Deutsche Junioren- Meisterschaft
Deutsche Jugend- Meisterschaft
Regionale Junioren- Meisterschaft
Regionale Jugend- Meisterschaft
Medaille
EM
WM/ EM
U23
JWM
JEM
20
Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur
Umsetzung leistungssportlicher Ziele
Kriterien zur finanziellen Ausstattung der
Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher
Ziele (Entwurf)
Grundsätzlich können alle Landesfachverbände entsprechend den nachstehenden
Festlegungen eine Förderung erhalten.
1.
Anwendungsgrundsätze
1.1.
Allgemeine Fördervoraussetzungen und -bedingungen
• Berechnung von Leistungspunkten auf der Grundlage der
Bewertungsmodalitäten der LAL-Rahmenkonzeption des Deutschen
Olympischen Sportbundes;
• Differenzierung der Förderung von Olympischen und Nichtolympischen
Sportarten. Die Gesamtfördersumme der nichtolympischen Sportarten
beträgt maximal 10% des für den entsprechenden Förderbereich
vorgesehenen Gesamtbetrages.
1.2.
Grundsätze der Förderung
• Mitgliedschaft im LandesSportBund Sachsen-Anhalt
• Bewertung des Leistungsstandes eines Landesfachverbandes (LALRahmenkonzeption);
• Sockelbetrag für Schwerpunkt- und Projektsportarten.
1.3.
Fördergegenstand
Die Fördermittel dürfen verwendet werden für:
- leistungsorientierte Trainer in Leistungsstützpunkten;
- Sichtungstrainer und -maßnahmen
- Maßnahmen der Landeskader/Bundeskader (D/C und C) im
Nachwuchsleistungssport (maximal bis zur U23).
- Beschaffung von notwendigen Sportgeräten.
2.
Förderbereiche
2.1.
Leistungsstand des Landesfachverbandes
•
Bewertungsgrundlage
Anerkennung des Leistungsstandes des Landesfachverbandes/der Sportart
entsprechend der Leistungsbewertung der Spitzenfachverbände nach der
LAL-Rahmenkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes.:
1
Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur
Umsetzung leistungssportlicher Ziele
•
Mittelbestimmung
Feststellung der Leistungspunkte rückwirkend über 2 Jahre.
•
Förderdauer
1 Jahr
• Förderung von Landesfachverbänden/
Sportarten/Disziplinengruppen/Disziplinen
Grundsätzlich wird jeder Landesfachverband in seiner Gesamtheit
bewertet.
Werden innerhalb eines Landesfachverbandes mehrere Sportarten,
Disziplingruppen und Disziplinen durch Punkte bewertet, erfolgt eine
Durchschnittsbildung, die gegebenenfalls einen Gesamtdurchschnittswert
für den Landesfachverband ergibt. Olympische und Nichtolympische
Sportarten innerhalb eines Landessportverbandes werden getrennt
geführt.
Ausnahmen von der Bewertung einzelner Sportarten, Disziplingruppen
oder Disziplinen sind durch die Landessportverbände schriftlich bis zum
15.10. des Olympischen Jahres zu beantragen. Bei Bestätigung gelten
diese für 4 Jahre.
•
Mittelbestimmung
-
3.
Umrechnung der festgestellten Bewertungspunkte der Kategorien I V * -- einen Geldbetrag;
Sockelbetrag für Schwerpunkt- und Projektsportarten.
Die Höhe des Sockelbetrages richtet sich nach den zur Verfügung
stehenden Mitteln.
Inkrafttreten:
Das Förderkonzept tritt nach der Bestätigung durch den Hauptausschuss
des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.
am 01.01.2010 in Kraft.
*
I
II
III
IV
V
Ergebnis bei nationalem Wettkampfhöhepunkt
Ergebnis bei internationalem Wettkampfhöhepunkt
Ergebnis bei internationalem Nachwuchsrangplatz
Anzahl der DC/C-Kader
Anzahl B/A-Kader
2
Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur
Umsetzung leistungssportlicher Ziele
Verfahren
zur Ermittlung des jährlichen Förderbetrages für Landesfachverbände
1.
Grundlagen:
Mittelaufteilung laut Haushaltsplanansatz für das jeweilige Jahr:
•
Olympische Sportarten
= 90 %
der verfügbaren Fördermittel
•
Nichtolympische Sportarten
= 10 %
der verfügbaren Fördermittel
Die Gesamtmittel sind im Jahreshaushaltsplan des LandesSportBundes
Sachsen-Anhalt e.V. festgelegt.
2.
Förderbereiche
2.1.
Leistungsstand der Olympischen Landesfachverbände
2.2.
•
Verfügbare Mittel
= 50 % der Sportfördermittel für Olympische Landesfachverbände
•
Berechnungsmodalitäten:

Der Wert eines Leistungspunktes (in Euro) ergibt sich aus dem
Verhältnis der Gesamtsumme der Leistungspunkte aller
Landesfachverbände und den verfügbaren Mitteln.
Sockelbetrag – Olympische Schwerpunkt- und Projektsportarten
•
Verfügbare Mittel
= 50,0 % der Sportfördermittel für Olympische Landesfachverbände
•
Berechnungsmodalitäten:

Schwerpunktsportarten der Kategorie I:
Betrag = 65 % der Mittel
Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der
Schwerpunktsportarten geteilt.

Schwerpunktsportarten der Kategorie II:
Betrag = 15 % der Mittel
3
Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur
Umsetzung leistungssportlicher Ziele
Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der
Schwerpunktsportarten geteilt.

Schwerpunktsportarten der Kategorie III:
Betrag = 10 % der Mittel
Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der
Schwerpunktsportarten geteilt.

Projektsportarten:
Betrag = 10 % der Mittel
Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der
Projektsportarten geteilt.
2.3.
Leistungsstand der nichtolympischen Landesfachverbände
•
Berechnungsmodalitäten:

Nichtolympische Sportarten werden analog den Olympischen
Sportarten bewertet. Ein Sockelbetrag wird nicht festgelegt.
4
Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf
den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer
des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt
Sachsen-Anhalt
_________________________________________________________________________
Zwischen dem
Landessportbund Sachsen-Anhalt
Maxim-Gorki-Str. 12
06015 Halle
- nachfolgend “LSB” genannt –
vertreten durch
Vorstand Dr. Lutz Bengsch und Eberhard Bunzel
und dem
Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
Friedrich-Ebert-Str. 68
39114 Magdeburg
- nachfolgend „OSP“ genannt –
vertreten durch
Helmut Kurrat
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel:
Unter Bezugnahme auf die Übernahme des Trainerpools durch den LSB sehen es die
Vereinbarungspartner als gemeinsame Aufgabe an, den regionalen Leistungssport in den
Schwerpunktsportarten auf hohem Niveau durchgängig einheitlich zu führen.
Auf der Grundlage des Stützpunktkonzeptes des DOSB, der Regionalkonzepte der
Spitzenfachverbände, der Kooperationsvereinbarungen mit den Spitzenfachverbänden und
des Sportkonzeptes des Landessportbundes Sachsen-Anhalt wird folgendes vereinbart:
§1
Verantwortung und Verhältnismäßigkeit:
Der LSB ist als Arbeitgeber der Trainer/innen des Trainerpools für die Dienst- und
Fachaufsicht verantwortlich.
Mit der Umsetzung von Teilen der Fachaufsicht für alle Trainer im „Trainerpool“ wird der TV
OSP im Zusammenwirken mit den Landesfachverbänden beauftragt.
Die Fachaufsicht beinhaltet auf der Grundlage der zwischen dem TV OSP und den
Spitzenfachverbänden abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen sowie den in der
Präambel genannten Grundsatzdokumenten alle Maßnahmen im Servicebereich des TV
OSP sowie Fragen der inhaltlichen (LFV) und fachlich/organisatorischen Absicherung (OSP)
der Trainings- und Wettkampfprozesse und des Umfeldmanagements.
Weiterhin ist Bestandteil der Fachaufsicht die einheitliche Umsetzung des Berichtswesens
sowie der Planungs- und Auswertungsaufgaben für alle Trainer/innen.
1
Stand: 28.08..09
Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf
den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
§2
Dauer, Dienstobliegenheiten:
(1)
Mit der Ausübung der Fachaufsicht wird der OSP jeweils für einen Olympiazyklus
beauftragt, wobei Veränderungen und Aktualisierungen jährlich vor Beginn des
Trainingsjahres (jeweils August) vorzunehmen sind.
(2)
Die Trainer/innen treten in kein Beschäftigungsverhältnis zum OSP ein.
Sie bleiben weiterhin Beschäftigte des LSB. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen
sich nach den Regelungen ihrer Arbeitsverträge sowie den allgemeinen und
speziellen Dienstanweisungen.
(3)
Der OSP ist im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht befugt, Regelungen in
Fragen Dienstreisen, Arbeitszeit und Erholungsurlaub aus sportfachlichen Gründen
und Gesichtspunkten gegenüber den Trainer/innen zu treffen, die durch den LSB als
Arbeitgeber abschließend zu bestätigen sind.
(4)
Die Genehmigung von Nebentätigkeiten wird für die in Anlage 1 ausgewiesenen
Trainer/innen zwischen dem LSB und dem OSP abgestimmt.
Der Genehmigungsvorgang obliegt dem LSB und orientiert sich an den
Bestimmungen im Dienstvertrag.
§3
Fachaufsichtsregelungen, Übertragungen, Arbeitsrechtliche Befugnisse:
(1)
Die Umsetzung der Ausübung der Fachaufsicht durch den OSP erfolgt gemäß
der als Anlage 1 ausgewiesenen Arbeits- und Organisationsstruktur und
grundsätzlich in Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden.
(2)
Die Verantwortung und die Kontrolle für die Ausübung der Fachaufsicht für die
Trainer/innen des Trainerpools gemäß Anlage 1 wird dem Leiter des Olympiastützpunktes übertragen.
Er ist in diesem Punkt weisungsberechtigt gegenüber den Trainer/innen.
(3)
Seitens des LSB übt der Vorstand Sport die Dienstaufsicht für die Trainer/innen aus
und delegiert die Fachaufsicht an den Leiter des OSP entsprechend der Festlegungen.
Der Sportvorstand des LSB und der Leiter des Olympiastützpunktes sind gleichberechtigte Ansprechpartner zur Abstimmung aller die Trainer/innen betreffenden
fachlichen Fragen.
(4)
Jegliche Vorkommnisse seitens der Trainer/innen, die gegen die getroffenen Festlegungen verstoßen und dienstrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können, sind
durch den Leiter des Olympiastützpunktes dem Vorstand Sport mitzuteilen.
Dienstrechtliche (arbeitsrechtliche) Maßnahmen werden allein durch den Vorstand
Sport veranlasst.
§4
Direktionsrecht der Fachaufsicht:
(1)
Entsprechend der Regelungen in § 1 und § 3/3 benennt der Sportvorstand des LSB
eine Person, die für die Bearbeitung aller im Rahmen der Dienstaufsicht und der
Personalführung erforderlichen Aufgaben des Trainerpools verantwortlich und
diesbezüglich Ansprechpartner/in für den Leiter des Olympiastützpunktes ist.
2
Stand: 28.08..09
Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf
den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
(2)
Mit der praktischen Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht für die
Trainer/innen kann der Leiter des Olympiastützpunktes die jeweiligen Leiter
Spitzensport/Standortkoordinatoren in Magdeburg und Halle beauftragen.
Diese setzen die Aufgaben im fachlichen Bereich auf der Grundlage der Regionalkonzepte, der Kooperationsvereinbarungen mit den Spitzenfachverbänden und in
Abstimmung mit den Landesfachverbänden um.
§5
Beratungs- und Arbeitsebenen:
(1)
Zur Umsetzung der Aufgaben der Fachaufsicht werden zwischen LSB und OSP
Beratungs- und Arbeitsebenen festgelegt (Anlage).
(2)
Die 1. Arbeitsebene dient der grundsätzlichen Abstimmung aller organisatorischen,
finanziellen und inhaltlichen Fragen der Führung des regionalen Leistungssports in
den Schwerpunktsportarten zwischen LSB und TV OSP (HLT, AST, ABT, GLT).
Teilnehmer dieser Arbeitsebene sind:
- der Leiter des Olympiastützpunktes
- der Vorstand Sport des LSB
- die Standortkoordinatoren des OSP in Magdeburg und Halle
- weitere durch den Leiter OSP und Vorstand Sport eingeladene Personen.
Die 1. Arbeitsebene wird gemeinsam durch den Leiter des Olympiastützpunktes
sowie dem Vorstand Sport des LSB geführt.
(3)
Die 2. Arbeitsebene dient der grundsätzlichen Abstimmung aller organisatorischen,
finanziellen und inhaltlichen Fragen zwischen allen Partnern des Verbundsystems
Leistungssport in Sachsen-Anhalt zur Sicherung des leistungssportlichen Trainings in
den Schwerpunktsportarten in allen Leistungsbereichen (HLT, AST, ABT, GLT).
Diese Arbeitsebene wird jeweils gesondert in Halle und Magdeburg umgesetzt.
Teilnehmer der 2. Arbeitsebene sind:
- der Standortkoordinator des OSP
- die Landestrainer
- der Laufbahnberater
- die Leistungssportverantwortliche des LSB
- die stützpunktverantwortlichen Trainer
- die Vertreter der Partner im Verbundsystem Leistungssport (Sportschulen,
Kommune, Internat/Mensen, leistungssporttragende Vereine
- und je nach Thematisierung weitere Partner).
Die 2. Arbeitsebene wird durch die Standortkoordinatoren geführt.
In Abstimmung mit ihm werden spezifische Fragen des Grundlagen- und
Aufbautrainings sowie Fragen der Talentsichtung und Schulaufnahme durch
die Landestrainer behandelt.
(4)
Die 3. Arbeitsebene dient der Abstimmung aller grundsätzlichen organisatorischen,
finanziellen und inhaltlichen Fragen mit den an den Stützpunkten der Schwerpunktsportarten tätigen Trainer/innen unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis.
Diese Arbeitsebene kann gemeinsam oder gesondert in jedem Stützpunkt der
Schwerpunktsportarten in Magdeburg und Halle umgesetzt.
Teilnehmer der 3. Arbeitsebene sind:
- der Stützpunktverantwortliche und der Landestrainer
3
Stand: 28.08..09
Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf
den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
- alle am Stützpunkt tätigen Trainer/innen (HLT, AST, ABT, GLT)
- der Standortkoordinator und der Laufbahnberater (jeweils nach Bedarf)
Die 3. Arbeitsebene wird durch den Stützpunktverantwortlichen oder/und den
Landestrainer geführt, die in konkreten Fragen der Organisation und der Inhalte
des Trainings- und Wettkampfbetriebes das Recht zur Arbeitsbeauftragung
gegenüber den Trainer/innen des Trainerpools haben.
(5)
Die terminliche Planung der Arbeitsebenen ist zur Sicherung der Kommunikation
zwischen den Arbeitsebenen so zu koordinieren, dass jeweils zwischen der Beratung
der 1. Arbeitsebene Beratungen der 2. und 3. Arbeitsebene stattfinden.
Diesbezüglich ist eine terminliche und inhaltliche Jahresplanung für das Trainingsjahr zu erstellen.
(6)
Die Festlegung der Arbeitsebenen sind protokollarisch zu dokumentieren und den
Teilnehmern per E-Mail zeitnah zuzusenden. Diese Protokolle sind ebenso den
Leitern der jeweils höheren Arbeitsebene zeitnah nach den Beratungen zur
Verfügung zu stellen.
§6
Vertragsdauer:
(1)
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom ..................... in Kraft.
Sie ist gültig bis zum Ende des Olympiazyklus am 31.12.2012.
Sofern die Vereinbarung nicht von einem der Partner bis zum 30.09. des letzten
Jahres der Laufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch für den folgenden
Olympiazyklus.
(2)
Diese Vereinbarung kann von den Vertragspartnern bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§7
Salvatorische Klausel:
(1)
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein sollte, wird dadurch die
Geltung der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
ist dann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Verwendungszweck am
nächsten kommt.
(2)
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen.
(3)
Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Halle/Saale, den ..........................
Magdeburg, den ........................
.......................................................
Vorstand des Landessportbundes
Sachsen-Anhalt
......................................................
Leiter des Olympiastützpunkt
Sachsen-Anhalt
4
Stand: 28.08..09
Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf
den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt
Anlage
Durchführungsbestimmung zu Paragraf 3 (4)
für Disziplinarmaßnahmen nach der Feststellung von Verstößen von
arbeitsvertraglichen Pflichten, die sich aus der Wahrnehmung der
Fachaufsicht der „Pooltrainer“ ergeben
Die mit der Fachaufsicht beauftragten Koordinatoren des OSP oder
Landesfachverbände können bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche
Pflichten und damit wegen Störungen im Leistungsbereich den
Arbeitnehmer ermahnen. Dies hat schriftlich, mit genauer Schilderung
des Verstoßes und einer Auswertung mit dem betroffenen Trainer, zu
erfolgen.
Nach der zweiten Ermahnungen kann der mit der Fachaufsicht
Beauftragte beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt die Aussprache einer
Abmahnung schriftlich mit entsprechender Begründung beantragen.
Die vorausgegangenen Ermahnungen sind als Anlage beizufügen.
Zu beachten ist, dass zwischen der beantragten abzumahnenden
Vertragsverletzung und der Abmahnung der Zeitraum von maximal 2
Wochen nicht überschritten werden sollte.
Abmahnungen sind grundsätzlich schriftlich auszusprechen und in die
Personalakte zu nehmen. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird diese
unaufgefordert aus der Personalakte entfernt und vernichtet.
Bei Ausspruch einer 2. Abmahnung wegen gleichartigem Fehlverhaltens
kann der LandesSportBund Sachsen-Anhalt eine fristlose Kündigung
aussprechen.
5
Stand: 28.08..09
Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
1.
Ausgangssituation
Die Landesfachverbände (Schwerpunkt- und Projektsportarten) können im
Wesentlichen nur auf das Kinder- und Jugendpotential ihrer Mitgliedsvereine und
Abteilungen für eine leistungssportliche Entwicklung zurückgreifen. Diese
Vereinsstrukturen sind nicht homogen entwickelt. Insbesondere die Qualität des
Übungsbetriebes im Grundlagentraining ist von ehrenamtlichen
Übungsleitern/Trainern abhängig. Das hat Auswirkungen auf die qualitative
Vorbereitung potentieller Leistungskader.
Auch was die quantitativen Reserven anbelangt, zeigen sich für die relevanten
Landesfachverbände große Unterschiede.
Sichtungspotential der LFV bei den Mitgliedern in Vereinen 7 bis 14 Jahre (Stand:
01.01.2009,Quelle LSB Statistik)
männlich
weiblich
SchwSpA
Schw SpA
PrSpA
PrSpA
Fußball
Fußball
andere
2.
andere
Ziel
Ziel ist es, den Sichtungsprozess unter den Aspekt des Geburtenrückganges
weiter zu qualifizieren, um die Sportschulstandorte langfristig stabil zu erhalten.
Geht man davon aus, dass etwa 3 % der Kinder oder Jugendlichen zu den
Begabten gezählt werden, die die Voraussetzungen haben, internationales Niveau
zu erreichen, wird es zukünftig notwendig, einen möglichst großen Kreis einer
Sichtung zuzuführen bzw. wird es notwendig, vor der Sichtung eine gewisse
Steuerung vorzunehmen, um ein Kind seinen Anlagen entsprechend dem
Vereinssport zuzuführen.
3.
Schaffung einer Basis durch Mitgliedergewinnung
Voraussetzungen für eine weitere quantitative und qualitative Entwicklung in den
Trainingsgruppen der Vereine sind, wenn es besser gelingt, die
•
•
•
•
Motivation in einer Sportart
soziale Bindung an eine Trainingsgruppe
Aufnahme eines regelmäßigen Trainings
Vorbereitung auf eine Wettkampftätigkeit
1
Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
auf ein höheres Niveau zu heben. Dazu sind in den Landesfachverbänden für die
Übungsleiter/Trainer notwendige Bildungsangebote vorzuhalten.
Der Bereich Vorschulkinder in den Vereinen ist weiter zu entwickeln. Dazu dienen
Kooperationen zwischen Kindergarten und Vereinen und der Aufbau von
Übungsgruppen in den Vereinen/Abteilungen.
Die AG Schule und Verein sind weiter für die Mitgliedergewinnung zu nutzen.
Kooperationen Schule und Verein sind weiter auszubauen.
Auf der Basis der Daten über das Sportabzeichenprogramm der KSB/SSB erfolgt
eine gezielte Empfehlung an Eltern/Kinder der Grundschulen für die Aufnahme
eines Trainings in Sportvereinen vorrangig der Schwerpunktsportarten.
In Abstimmung mit dem Kultusministerium sollen Daten aus dem Schulsport
ebenfalls zu einer gezielten Empfehlung genutzt werden.
Hierzu sind Informationen über Sportvereine/Sportarten in den KSB/SSB auf
verschiedensten Ebenen weiter zu qualifizieren.
4.
Auswahlverfahren der Landesfachverbände
4.1
Sportartspezifische Talentfindung
Die Landestrainer haben die zentrale Steuerungsaufgabe in den
Landesfachverbänden die Sichtung und Auswahl mit ihren
Kommissionen und Gliederungen zu organisieren.
Es werden Maßnahmen organisiert:
•
•
•
•
•
4.2
kontinuierliche Sichtung im Wettkampfsystem des Landesfachverbandes
die die Qualität der ÜL/Trainer im Verein/Abteilung im Sinne einer
gezielten Vorbereitung im Grundlagentraining auf den Wettkampfsport zu
verbessern
die die Sichtungsmaßnahmen für möglichst alle Vereine/Abteilungen des
LFV attraktiv gestalten
die die Anleitung und Kontrolle von Sichtungstrainern/Beauftragten, die
ehrenamtlich die Arbeit des LT unterstützen ermöglichen (diese müssen
durch das KM als Sichtungstrainer bestätigt werden)
- Finanzierung über ein Projekt des LSB,
wie die Überarbeitung der Sichtungskriterien der LFV sowie der
Verbleibenormen
Sondersichtungsmaßnahmen
•
•
•
wie die Organisation eines sportartenübergreifendes Talenttausches an
den jeweiligen Sportschulstandorten (Netzwerk),
wie die Darstellung der Landesfachverbände an den „Tagen der offenen
Tür“ der Sportschulen,
spezielle Sichtungen in den Schulen durch Beauftragte (z. B.
Größensichtungen) in Zusammenarbeit mit den Stellvertretern Kinder- und
Jugendsport der KSB/SSB,
2
Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
•
Sichtungsmaßnahmen für Bewerber aus anderen Bundesländern
5.
Schlussfolgerungen
5.1
Attraktivität
Die Attraktivität der Sportschulstandorte ist weiter zu erhöhen:
-
-
-
5.2
Einsatz von Pool- und Sichtungstrainern (ehrenamtlich) in den
Schwerpunktsportarten
-
5.3
Schülerzahlen für die Klassenbildung nicht festschreiben (Zuweisungen
von Lehrerwochenstunden erhöhen)
eine zeitliche Entlastung der Sportschüler durch Reduzierung des
Wochenstundenplans bei musischen Fächern und im Sekundarschulteil
(Hauswirtschaft, Technik und Ethik) durch Blockunterricht
Anrechnung des Sportunterrichts zur zeitlichen Entlastung der
Sportlerinnen und Sportler oder phasenweise Befreiung einzelner
Kadersportler
bei einem Schulwechsel an die Sportschulen für die zweite
Fremdsprache individuelle Lösungen anbieten
das Genehmigungsverfahren für die Schulzeitstreckung in der
Sekundarstufe II vereinfachen, Abstimmung SchulleiterLandesfachverband
eine Schulzeitstreckung für ausgewählte Sportarten bereits in der
Sekundarstufe I ermöglichen
jeweils an den Standorten die Trainingsbedingungen durch materielle
Verbesserungen dem Anspruch einer Eliteschule anpassen
Fortschreibung des Erlasses des Kultusministeriums mit dem Ziel, die
Erlaubnis zur Sichtung auf alle Pool- und Sichtungstrainer auszudehnen
zusätzliche Finanzierungen für die Sichtungstrainer (Honorar,
Fahrtkosten) über ein Projekt beantragen
Aufgaben für die KSB/SSB
-
-
Daten des Sportabzeichenprogramms aufgrund des Projektes des SSB
Halle aufzuarbeiten, um Empfehlungen für Sportartengruppen
abzuleiten (evtl. wissenschaftliche Begleitung mit MLU oder Uni
Magdeburg) –> Finanzierung?
Anleitung der Stellvertreter Kinder- und Jugendsport der KSB/SSB für
die Umsetzung des Programms
Durchführung von Kinder- und Jugendspiele in den
Schwerpunktsportarten
Pflichtteilnahme von AG Schule und Verein an den Kinder- und
Jugendspielen Als Voraussetzung für eine weitere Bestätigung
5.4 Aufgaben für den OSP
•
Einen sportartübergreifenden Austausch von Sportlern und Sportlerinnen
über das Verbundsystem koordinieren
3
Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
Mitgliedergewinnung und Talentfindung der LFV
Kindergarten
LSB
Projekte
Angebote
der
Sportjugend
Klassen 5-9
Klassen 1-4
Arbeitsgemeinschaften
Schulsport
KSB/SSB
Sportabzeichentag
KSB/SSB
Kinder- und Jugendspiele
Verein/Abteilung
Sichtung
LFV
Sportschule
Leistungssport
Nachsichtung
Wettkampf- und allgemeiner Sport
4
Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept
Leistungssportbetreuung
BundesStützpunkte
Hochleistungstraining
Magdeburg
oder Halle
Anschlusstraining
Sportschulen
Magdeburg
Halle
Landesleistungszentren
Aufbautraining
Verein
Grundlagentraining
Mitgliedergewinnung
Struktur
Inhalt
Bundestrainer
T
a
l
e
n
t
b
e
t
r
e
u
u
n
g
T
a
l
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n
t
f
i
n
d
u
n
g
Trainerpool
Trainer
L
a
n
d
e
s
t
r
a
I
n
e
r
Vereinstrainer
Personal
5
Anlage 13 – Projektkriterien
Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Projekten im sportlichen Bereich
A
Zugangsvoraussetzungen, um überhaupt in die Rankingliste aufgenommen
werden zu können
1. Allgemeine Voraussetzungen
-
Mitgliedschaft im LSB, sofern nicht LSB selbst Antragsteller ist
Gemeinnützigkeit
2. Von der Richtlinie erfasst
zu a)
innovative Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Spitzensport
Darunter sind neuartige, noch nicht in Sachsen-Anhalt durchgeführte Projekte gemeint.
Umfasst sind Umsteuerung, Neuentwicklung und Anpassung von bereits bestehenden
Strukturen etc., die einer Veränderung bedürfen.
zu b)
Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Sport
Es geht um die Berücksichtigung der spezifischen Situationen und Bedürfnisse von Frauen und
Männern und die Vermeidung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts in den
unterschiedlichen Lebensbereichen und der Frage was muss Sport leisten bzw. in seinen
Angeboten ändern.
zu c)
zielgruppenspezifische Angebote (z.B. zur Integration von Ausländerinnen und
Ausländern, Migrantinnen und Migranten sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention)
oder Projekte zur Mitgliedergewinnung mit Modellcharakter
Modellcharakter
bezieht
sich
auf
beide
Bereiche
und
bedeutet
überregionale
Ausstrahlungswirkung, Transfermöglichkeit und Nachhaltigkeit.
zu d)
besondere Sportveranstaltungen außerhalb des Trainings und regulärer Wettkämpfe
sowie offizielle Veranstaltungen der Spitzenfachverbände und internationaler Gremien und
Verbände, die in Sachsen-Anhalt stattfinden
zu e)
der Erwerb von Großsportgeräten (> 5.000 EUR)
zu f)
Projekte zur Pflege von Tradition oder zur Ehrung historischer Persönlichkeiten des
Sports (sog. Traditionspflege)
B
Einzuhaltenden Formalien
0.
1.
2.
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
4.
Titel des Projektes
Ausgangssituation
Ziele des Projektes
Darstellung des Vorhabens
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Zielgruppen
Laufzeit/Zeitraum
Projektpartner
Öffentlichkeitsarbeit
Dokumentation und Evaluation
Benennung externer/übergreifender Konzeptionen
Benennung Neuartigkeit/Innovation
Benennung Nachhaltigkeit/Transfer
Finanzierungsplan (Einnahmen: Eigenanteil, Drittmittel, Fördermittel)
Mindestgesamtsumme des Antrages: 2.500 EUR, d. h. 750 EUR Eigenmittel
- 95 -
Anlage 13 – Projektkriterien
C
Kriterien zur Beurteilung und Festlegung einer Prioritätenliste als Grundlage für die
Abgabe eines Votums des LSB
Kriterium
ja
Bewertung
nein
Punktzahl
Berufenes Landesmodellprojekt
5
Schwerpunktzielgruppen
5
Neuartigkeit/Innovation
5
Nachhaltigkeit/Transfer
(Übertragbarkeit auf andere Bereiche)
5
Schwerpunktsportarten
5
Projektsportarten
3
Andere Sportarten
1
Strukturentwicklung
4
Einbindung in externe Konzeptionen
3
Finanzierung
Eigenanteils)
(Erhöhung
des
Förderung:Eigenanteil
Mindestens 60:40
Mindestens 50:50
Mindestens 40:60
1
2
3
Traditionspflege
5
Tragweite kommunale Ebene
regionale Ebene
überregionale Ebene (Landesebene)
nationale Ausstrahlung
1
2
3
4
Gesamt
Erläuterungen:
Schwerpunktzielgruppen: Kinder- und Jugendliche; Senioren
Schwerpunktsportarten:
Kanu-Rennsport,
Kanu-Slalom,
Rudern,
Sportschwimmen,
Wasserspringen, Leichtathletik, Handball, Boxen, Basketball wbl., RSG, Turnen ml.,
Behindertensport, Judo
Projektsportarten: Ringen, Triathlon, Tischtennis, Fechten, Schießen, Fußball, Turnen wbl.
- 96 -
Anlage 14 – Aufgabenfelder des organisierten Sports
Die hier dargestellte Grafik bildet im Überblick die Aufgabenfelder des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt ab, an deren
Ausgestaltung LSB/Sportjugend, KSB/SSB sowie LFV und Vereine beteiligt sind.
Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
Für die im Sportentwicklungskonzept fixierten Ziele und Aufgaben des LSB Sachsen-Anhalt ist folgendes haupt- und ehrenamtliches
Betreuungspersonal (Sportsäule) in den verschiedenen Strukturen, Ebenen eingesetzt und notwendig. Die folgende Darstellung erfasst die
Trainer und ihre Schwerpunktaufgaben in der sportlichen Ausbildung (vgl. SEK, Kap. 5.2. – Personal).
Funktionsbezeichnung
Arbeitgeber
Bundestrainer (BT)
Spitzenfach
Verband
Anstellung
Kernaufgabe
Hauptamtlich
Betreuung der
Bundeskader eines
Standortes/Disziplin
Landestrainer (LT) je LFV
1Stelle
IST 2010
SOLL 2012
a)
in Schwerpunktsportarten
LFV/LSB
Trainerpool
Hauptamtlich
b)
in Projektsportarten
LFV/LSB
LFV*
c)
in anderen
Sportarten
LFV
LFV*
Finanzierung/
Vergütung/Höhe
Vollfinanzierung/
nach Vergütungsordnung
des Spitzenfachverbandes
Kriterien
nach
DOSB
IST 2010
SOLL
2012
Verantwortlich für die
leistungssportliche
Entwicklung in der
Sportart vom GLT bis AST
Vollfinanzierung (TVL)***
VGO LT
nach
SEK
Hauptamtlich
(angestrebt)
Verantwortlich für die
leistungssportliche
Entwicklung in der
Sportart vom GLT-AST
Vollfinanzierung (TVL)***
VGO LT
nach
SEK
Hauptamtlich
(angestrebt)
Verantwortlich für die
leistungssportliche
Entwicklung in der
Sportart vom GLT bis AST
Festbetragsfinanzierung: 20 T€
VGO LT
(50%)
²
Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
1
Hauptamtlich
vereinsneutrale
Betreuung von Sportlern
der Schwerpunksportarten im LLZ oder BSTP
mit einem individuellen
Leistungsauftrag 1
Vollfinanzierung unter
Einbeziehung von
BMI-Mittel,
Vergütungsordnung
für
zentral finanzierte
Trainer 1
LFV
Hauptamtlich
Vereinsneutrale
Betreuung von Schülern
der Sportschulen einer
Projektsportart oder
Betreuung von Sportlern
vom GLT bis AST im
Auftrage des LFV eines
überregionalen
Einzugbereiches
Festbetragsfinanzierung
Verein,
Verein
Hauptamtlich
verantwortlich für das
GLT in leistungssportorientierten Vereinen
KSB/SSB
Verein
Hauptamtlich
verantwortlich für die
Umsetzung
zielgruppenorientierte
Sportvereinsarbeit nach
SEK
Pooltrainer (PT) **
LSB „Pool“
Trainer in Gliederungen
und bei Mitgliedern
(TGM)
LFV
Anteilfinanzierung
max. 7.500 Euro
Bemessungsgrenze
liegt bei 30.000 Euro
Gesamtbrutto
des AN
Anteilsfinanzierung
5,0–9,0 T€
nach
SEK
VGO
zentralfinanzierte
Trainer
3
VGO
zentralfinanzierte
Trainer
(25 %)
(7.500
EUR)
4
VGO
zentralfinanzierte
Trainer
(7.500
EUR)
Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
Trainer/Übungsleiter
(T/ÜL)
Verein
LFV
dav. T/ÜL in bestätigten
LSTP
Ehrenamtlich
Ehrenamtlich
Verantwortlich für den
Trainings- u. Wettkampfbetrieb im Verein
nach Finanzordnung
des Vereines
Verantwortlich für die
sportliche Grundausbildung von Kindern- u.
Jugendlichen in vom LSBbestätigten LSTP
zusätzlich über den
LFV auf der Grundlage
einer Vereinbarung
des LFV mit
ehrenamtl. Trainern
LSTP
nach
SEK
*
Anstellung beim LFV ist beginnend ab 2012 für alle Neueinstellungen zu sichern. Für langjährig beim LSB angestellte LT ist bezüglich
ihrer Anstellung ein Bestandsschutz anzustreben. Dieser Passus ist zu prüfen.
**
Eine Personalplanung/ -entwicklung ist als Anlage beigefügt.
*** Die Einordnung in die Entgeltstufen erfolgt auf der Grundlage der Bewertung durch SIKOSA wie folgt:
Schwerpunktsportart der Kat. 1
- EG 12 (Rudern, Leichtathletik, Schwimmen, Kanu)
Schwerpunktsportart der Kat. 2+3
– EG 11 (Handball, Basketball, Turnen ml. Boxen, Behinderten- und Rehabilitationssport,
Judo, RSG)
Projektsportarten und andere Sportarten – EG 10Es wird angestrebt, bis 31.12.2010 eine Vergütungsordnung für Landestrainer
zu bestätigen, die analog der Ordnung für zentral-finanzierte Trainer eine Grundvergütung und eine leistungsabhängige Variable
beinhaltet.
1
Nicht erfasst sind hier die 3 Spezialsportlehrer, die beim Kultusministerium Sa.-A. (KM) angestellt und für den Pool per Personalgestellung
tätig sind. Sie werden nach den Richtlinien des KM vergütet. Mit dem Übergang dieser Sportfreunde in die Regelaltersrente bzw. dem
Verzicht der LFV auf die Mitarbeit der Spezialsportlehrer bei der Erfüllung der leistungssportlichen Zielstellung wird die Zusammenarbeit
mit dem KM in dieser Form beendet. Die Mittel verbleiben im LSB/Trainerpool.
2
nichtolympische Sportart mit jährlichen Teilnehmern und Medaillenleistungen bei internationalen Meisterschaften bzw. Betreuung von 2
Bundeskadern (z. B. Kraftsport)
oder LFV der auf der Grundlage eines vom LAL bestätigten Konzeptes beabsichtigt, Leistungssportstrukturen aufzubauen (z. B. Volleyball).
Die Mitfinanzierung wird über einen Zeitraum von 4 Jahren befristet. Danach erfolgt eine Neubewertung auf der Grundlage der Ergebnisse
in Umsetzung des Konzeptes. Neubewertung heißt, dass dem Verband auf Grund der erzielten Ergebnisse entweder eine LT– Planstelle
zukünftig bestätigt oder die Förderung dieser LT-Stelle eingestellt wird.
Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt
3
Projektsportart, LLZ am Schulstandort, mindestens 10 zu betreuende Sportschüler, Trainer arbeitet auf der Grundlage eines
Leistungsauftrages
oder
olympische Sportart ohne Schulstandort in Sachsen-Anhalt, mit Medaillenleistungen bei internationalen Meisterschaften im Jugend/Juniorenbereich, Durchführung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen über die Vereins- und Kreisgrenzen hinaus. (z. B. Radsport,
Gewichtheben, Hockey, Aerobic)
4
Verein ist Träger mindestens eines LLZ oder LSTP und sichert das Grundlagentraining mit entsprechender Anzahl Kinder ab, regelmäßige
Einschulungen an die Sportspezialschulen,
Verein ist Träger eines im SEK ausgewiesenen Landesprojektes oder einer Zielgruppe
Leistungskriterien für Vereinstrainer
Schwerpunktsportarten/Projektsportarten

Sicherung des GLT mit mind. 15 Sportlern im Verein

Reg. Verantwortung für Sichtung und WK in der Sportart

Vorstellung von 3 Sportlern zur Einschulung in eine Sportschule in Sachsen-Anhalt über den LFV
Andere Sportarten

Verein ist Träger eines im SEK ausgewiesenen Landesprojektes oder einer Zielgruppe (hier sind jährlich Kriterien zu definieren,
z. B. Maßnahmen, Aktivitäten, Mitgliedergewinnung, Gewinnung/Qualität ÜL)

Verein ist Träger einer Sportart mit bes. Interesse des Landes (Betreuung von mind. 15 Sportlern im GLT-AST)

Med. bei Dt. – Ju-/Jun-Meister

TN bei internationalen Meisterschaften
Übergangsregelung bis 2014
LFV die von:
einer 1,0 Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,5 Personalstelle,
einer 1,0 Personalstelle auf 0,5 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,75 Personalstelle,
einer 0,5 Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,25 Personalstelle.
Anlage 16 - Überblick Personalbereich Organisation
Überblick Personalbereich Organisation
Für die im Sportentwicklungskonzept fixierten Ziele und Aufgaben des LSB Sachsen-Anhalt ist folgendes haupt- und
ehrenamtliches Personal im Bereich der Organisation der verschiedenen Strukturen bzw. Ebenen eingesetzt und notwendig.
Die folgende Darstellung erfasst die Legislative und Exekutive auf Grundlage der entsprechenden Satzungen im Überblick.
Funktionsbezeichnung
Arbeitgeber
Beschäftigungsverhältnis
Präsidium
Ausschüsse/ Arbeitsgruppen
LSB
ehrenamtlich
Geschäftstelle
hauptamtlich
Bildungseinrichtungen
hauptamtlich
Geschäftsbereich
Mensen/ Internate
hauptamtlich
Präsidium
Ausschüsse/ Kommissionen
Geschäftsstellen
KSB/SSB
ehrenamtlich
hauptamtlich
Kernaufgabe
Repräsentant, Dienstleister und
Selbstverwaltungsorgan des
Sports in Sachsen-Anhalt;
Schaffung der
Rahmenbedingungen zur
Entwicklung des Breiten- und
Leistungssport zur Umsetzung
der Zielstellungen des
Sportentwicklungskonzeptes;
Interessenvertreter aller in den
Sportvereinen organisierten
Kinder, Jugendlichen und
Erwachsenen.
Umsetzung der territorialen
Zielstellungen des
Sportentwicklungskonzeptes
zur Entwicklung und
Unterstützungen der
Sportvereine und territorialen
Sportfachverbände;
Interessenvertreter gegenüber
kommunalen/ politischen
Gremien des Territoriums
Finanzierung/
Vergütung
Kriterien
Ehrenamtspauschale
Satzung
Richtlinie 1 zur
institutionellen Förderung
Stellenplan
Vollfinanzierung auf Basis
des Geschäftsbesorgungsvertrages
Stellenplan
Ehrenamtspauschale
Satzung
Richtlinie 1 zur
institutionellen Förderung
Kriterienkatalog
KSB/SSB
1
Anlage 16 - Überblick Personalbereich Organisation
Präsidium
Ausschüsse/ Kommissionen
LFV
Geschäftsstellen
Vereinsvorstand
ehrenamtlich
hauptamtlich
Vereine
Umsetzung der
sportartspezifischen
Zielstellungen des
Sportentwicklungskonzeptes
zur landesweiten Entwicklung
von Breiten- und
Leistungssport in den
Sportarten
Interessenvertreter gegenüber
der sportartspezifischen
Dachorganisation
ehrenamtlich
Abteilungsleitung
ehrenamtlich
Geschäftsstellen
ehrenamtlich/
hauptamtlich
(nur bei einigen
Vereinen)
Führung des Sportvereins;
verantwortlich für die
Gestaltung der
Rahmenbedingungen für den
Trainings- u. Wettkampfbetrieb
im Verein
Ehrenamtspauschale
Satzung
Richtlinie 1 zur
institutionellen Förderung
Kriterienkatal
og LFV
Ehrenamtspauschale
Satzung
Richtlinie 2
„Vereinsförderung“
Richtlinie 2
„Vereinsförde
rung“
2
Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020
Personalplanung/-entwicklung für den Bereich
„Pooltrainer“ (PT) bis 2020
Die Personalplanung umfasst Maßnahmen zur
•
•
•
Sicherung
Entwicklung
Verbesserung
der Arbeitsleistung und des Qualifikationsprofils von Trainerinnen und Trainer mit
dem Ziel, die im Sportentwicklungskonzept abgesteckten Ziele zu erfüllen.
Das Personalentwicklungskonzept des LSB und das Leistungssport-Konzept
2012/2016 bilden die konzeptionelle Grundlage für die Personalplanung
„Trainerpool“.
Ausgangssituation
Durch den LSB Sachsen-Anhalt sind seit dem 01.01.2009 49 TrainerInnen
angestellt. Davon haben 37 derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ausgehend von den erreichten Ergebnissen im Olympiazyklus 2005-2008 erfolgte
durch den Landesausschuss Leistungssport eine Bewertung und Einordnung der
Sportarten sowie deren Förderung einschließlich des hauptamtlichen
Betreuungspersonals für den Zeitraum 2012/2016 (vgl. Leistungssport Pkt 1.4
und 4.2 ). Danach bleibt die Anzahl der Trainerstellen mit 50 annähernd
konstant, aber es kommt zu Verschiebungen zwischen den Sportarten.
Ziel ist es, im Pool künftig ausschließlich Trainer der Schwerpunktsportarten zu
beschäftigen
Grundsätze
•
•
•
•
•
generelle Aufwertung des Berufsbildes „Trainer-Leistungssport“
Fixierung leistungsorientierter Anreize, durch Bewertung einer
abrechenbaren, zielorientierten Arbeit
inhaltliche/fachliche Steuerung durch den LSB – OSP - LFV
Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit des Trainers und LFV für die
Sportart
Sicherung stabiler Trainerkollektive und planmäßige Verjüngung des
Trainerpersonals
Maßnahmen
1. Das im Sportentwicklungskonzept bestätigte hauptamtliche
Betreuungspersonal, d. h. die Anzahl der Trainerplanstellen, ist unter
Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen schrittweise beginnend
im Jahr 2010 bis 2016 umzusetzen.
Dazu sind die Möglichkeiten der Altersteilzeit, die Umsetzung von Trainern
und das Auslaufen von befristeten Arbeitsverhältnissen zu nutzen.
Für freie Planstellen besteht ein Einstellungsverbot, bis die
Gesamtfinanzierung des Trainerpools gesichert ist.
Stand 14.09.2009
1
Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020
2. Bestätigung und Umsetzung einer neuen Vergütungsordnung, die den
aktuellen Anforderungen und dem Leistungsanspruch gerecht wird.
Die Grundvergütung ist deutlich anzuheben und ein angemessener Anteil
ergebnisorientierte Arbeit ist zu vergüten.
Schrittweise sind einheitliche Anstellungs- und Entlohnungsbedingungen
für alle im Leistungssport Tätigen zu schaffen.
3. Mit den Landesfachverbänden sind Zielvereinbarungen abzuschließen,
auf deren Grundlage der LSB für jeden Trainer eine spezielle
Dienstbeauftragung erteilt und deren Erfüllungsstand er gemeinsam mit
dem Trainer regelmäßig einschätzt. Bei Erfüllung der leistungsabhängigen
Variablen unter 50 % über einen Zeitraum von 2 Jahren ist die Umsetzung
in eine andere Ausbildungsetappe möglich. Bei gleichem Erfüllungsstand
über einen Zeitraum von 4 Jahren kann der Arbeitsvertrag durch den LSB
gekündigt werden.
4. Alle im „Pool“ angestellten Trainer sollen im Besitz einer gültigen A-Lizenz
sein. Für Trainer, die diese Forderung zurzeit nicht erfüllen, sind
Festlegungen zur Teilnahme an der notwendigen Ausbildung in
Abstimmung mit dem LFV im individuellen Leistungsauftrag aufzunehmen.
5. Für alle vom Land geförderten Trainer im „Trainerpool“ ist eine
Fortbildungspflicht von 2 Veranstaltungen pro Jahr festzuschreiben und
vom Trainer nachzuweisen.
(1 disziplin-/sportartübergreifende in gemeinsamer Verantwortung des
Bereiches Bildung/PE des LSB und OSP,
1 sportartspezifische in Verantwortung der Landesfachverbände/
Spitzenverbände).
6. Es ist schrittweise eine Verjüngung im Trainerpool anzustreben. Dazu wird
empfohlen, mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales bis Ende
2011 eine Vereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung soll
Möglichkeiten des vorzeitigen Ausscheidens erfolgreicher Trainer und
dessen Neubesetzung regeln.
Eine zweckgebundene Rückstellung z. B. aus nicht beanspruchten Mitteln
der leistungsabhängigen Vergütung ist zu prüfen.
7. Bei Nichtzustandekommen der oben genannten Vereinbarung sind
zusätzliche Lohnkosten für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
zusätzlich zu planen. Ziel ist, einen neuen Trainer planmäßig einzuarbeiten und möglichst einen fließenden Übergang in der leistungssportlichen
Ausbildung zu sichern.
Parallel dazu sind Kosten für vorbereitende Unterstützungsmaßnahmen
zur Gewinnung junger Trainer zu berücksichtigen.
Stand 14.09.2009
2
Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020
8. Die Vereinbarung mit dem Kultusministerium läuft spätestens mit dem
Eintritt der über den Trainerpool finanzierten Spezialsportlehrer in die
Regelaltersrente aus. Die Mittel verbleiben in der HHP - Position
“Trainerpool“. Bis dahin ist der Einsatz dieser Lehrkräfte im
Trainerschlüssel der LFV Rudern, Handball und Schwimmen mit zu
berücksichtigen.
Anlage
Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer
Stand 14.09.2009
3
Anlage 18 – Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den LFV
Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den
Landesfachverbänden (LFV) ab 2012
Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. und seine angeschlossenen LFV empfehlen in
Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Gesundheit und Soziales
nachfolgende Kriterien für den Einsatz des Funktionspersonals in den LFV ab 2012 in
Anwendung zu bringen.
Ausgangssituation
Der
organisierte
Sport
mit
seinen
Sportvereinen
und
–verbänden
ist
eine
Dienstleistungsorganisation, die durch demokratische Entscheidungsstrukturen, freiwillige
Mitgliedschaft sowie ehren- und hauptamtliche Mitarbeit gekennzeichnet ist. Das hauptamtliche
Personal der Geschäftstellen auf Landesfachverbandsebene sichert mit seiner Tätigkeit das
Bedingungsgefüge für die ehrenamtliche Arbeit.
Kernaufgaben
• Leitung der Geschäftsstelle, inkl. verbandstechnische Verwaltungsaufgaben
• Interessenwahrnehmung und Zusammenarbeit
• Führung und Begleitung der Vereine/Abteilungen
• verbandsspezifische Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung (ÜL,
Auszubildende, TrainerInnen, ehrenamtliche MitarbeiterInnen)
• Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
• konzeptionelle Arbeit
Kari/Schiri,
Zielstellung
Prinzipiell erhalten alle LFV ein finanzielles Budget zur Absicherung der Kernaufgaben.
Mit der Einführung von Kriterien für den Einsatz von hauptamtlichem Personal in den
Landesfachverbänden kommt es zu einer Neuordnung in der Vergabe von Personalbudgets.
Die Neuordnung in der Vergabe von Personalbudgets soll 2012 beginnen. 2014 erfolgt eine
Neubewertung für die Vergabe der Personalbudgets für den Zeitraum 2015 – 2018. Es sollten
dabei die Daten der Jahre 2012 und 2013 zugrunde gelegt werden. Die Personalstruktur muss
die Erfüllung der Kernaufgaben absichern und langfristig bezahlbar sein.
Umsetzung
Zur Vergabe des Personalbudgets bzw. der anteiligen Personalkosten und für die Planstellen
wird die Rankingliste der SIKOSA Beratungsgesellschaft als Grundlage angesetzt.
Kriterien
(Stichtag 01.01.2011)
Vereine/Abteilung
Mitglieder
Sportarten
Lizenzierte TrainerInnen
Leistungsstützpunkte 1
Hauptamtl. Beschäftigte 2
Budget (in €) 3
1 Pkt.
1-50
1–5000
1-4
1-100
1-3
1-2
unter 100.000
Bepunktung
2 Pkt
51-99
5001 – 9.999
5-14
101-200
4-9
3-4
ab 100.000
Gewichtung
3 Pkt.
ab 100
ab 10.000
ab 15
ab 201
ab 10
ab 5
ab 400.0000
5
5
1
4
3
4
2
Die Höhe der Vergütung der zu bewertenden Stellen für die GeschäftsführerInnen in den
einzelnen Verbänden richtet sich nach den Punkten und ihre Zuordnung in die Entgeltgruppen
9 – 12 TV-L, die durch die SIKOSA Beratungsgesellschaft ermittelt wurden. Die Finanzierung
erfolgt über Pauschalbeträge.
1
2
3
vom LSB bestätigt
vom Land Sachsen-Anhalt anerkanntes und bezuschusstes Funktionspersonal (außer GF) sowie alle beim
Landesfachverband hauptamtlich angestellten Trainerinnen und Trainer (ab 0,5 Planstelle)
IST-Haushalt 2010
Anlage 18 – Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den LFV
Punkte
24-34
35-49
50-59
60-72
Einstufung
TV-L
EG 9
EG 10
EG 11
EG 12
Pauschalbetrag*
49.000
56.000
60.000
65.000
EUR
EUR
EUR
EUR
*Die Höhe der Pauschalbeträge richtet sich im Einzelfall nach den Beschäftigungsjahren (gem. § 16+17 TV-L) und der
persönlichen Qualifikation der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers.
a) Ausgehend von den vorhandenen finanziellen Ressourcen haben Landesfachverbände ab
35 Wertungspunkten einen Anspruch auf eine Personalstelle entsprechend der jeweiligen
Einstufung.
b) LFV über 58 Wertungspunkten erhalten ein weiteres Personalbudget in Höhe einer 0,5
Personalstelle der EG 9 TV-L (24.500 EUR).
c) LFV mit 24-34 Punkten und max. einem nicht erfüllten Kriterium sowie mehr als 1.000
Mitglieder haben einen Anspruch auf eine 0,5 Geschäftsführerstelle in der Entgeltgruppe 9
TV-L (24.500 EUR).
d) Anspruch auf eine Personalbudgetförderung für geschäftsführende Tätigkeit von 1.500 EUR
pro Jahr haben
- LFV mit 24-34 Punkten, max. einem nicht erfüllten Kriterium sowie unter 1.000
Mitgliedern.
- LFV mit max. zwei nicht erfüllten Kriterien sowie über 1.000 Mitgliedern.
LFV ohne Geschäftsstellenpersonal erhalten einen Sachkostenzuschuss für die Förderung
von Honorarkräften in Höhe von 1.500 EUR.
e) LFV ohne Anspruch auf eine Förderung nach den Punkten a bis d erhalten einen
Sachkostenzuschuss in Höhe von 500 EUR.
Die Möglichkeit der Kooperation kleinerer Landesfachverbände zur Anstellung eines
gemeinsamen Geschäftsführers sollte durch diese grundsätzlich geprüft werden.
Die Landesfachverbände schließen unter Beachtung des Besserstellungsverbotes als
Arbeitgeber Arbeitsverträge ab.
Mit Hinblick auf die anzuwendenden Tarifvorschriften und Tariferhöhungen wird empfohlen,
tariffreie Arbeitsverträge abzuschließen.
Zur Absicherung der Sportarbeit in den LFV ist die Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachkosten notwendig. Hierzu ist eine entsprechende Entscheidung durch den
Zuwendungsgeber herbeizuführen.
Besonderheiten
Für den Gehörlosen-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. gilt eine Ausnahmeregelung. Aufgrund
der Spezifik des Verbandes wird unabhängig von den erreichten Punkten eine Hauptamtlichkeit
in der Geschäftsstelle sichergestellt (Entgeltgruppe 9 TV-L).
Bei der Neuordnung der Personalstrukturen der LFV muss ein personenbezogener
Bestandsschutz juristisch bewertet werden. Ausgehend von dieser Bewertung kommt es zu
einer Erhöhung des Gesamtfinanzbedarfs. Dies sollte eine generelle Umsetzung und
Anwendung der ausgeführten Kriterien jedoch nicht behindern. Bis zum Inkrafttreten der
Neubewertung kommen folgende Übergangsregelungen zur Festlegung der Pauschalbeträge für
den Zeitraum 2012 - 2014 zur Anwendung:
LFV, die nach den o. g. Kriterien
- von einer Personalstelle auf eine 0,5 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben
Anspruch auf Zuwendung einer 0,75 Personalstelle.
- von einer Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben Anspruch
auf Zuwendung einer 0,5 Personalstelle.
Die Festlegungen zu den „Transparenten Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in
den Landesfachverbänden ab 2012“ dürfen die noch geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen
(Filialelösung) nicht außer Kraft setzen.
Anlage 19 – Transparente Kriterien für die Anzahl und Vergütung hauptamtlicher Geschäftsführer und
stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB
Transparente Kriterien für die Anzahl und die Vergütung von hauptamtlichen
Geschäftsführern und stellv. Geschäftsführern in den KSB/SSB ab 2012
Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. und seine angeschlossenen KSB/SSB
empfehlen in Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Ministeriums für
Gesundheit
und
Soziales
nachfolgende
Kriterien
für
den
Einsatz
des
Funktionspersonals in den KSB/SSB ab 2012 in Anwendung zu bringen.
Ausgangssituation
Seit der Kreisgebietsreform 2007 bis zum Jahr 2010 werden in den KSB/SSB für die o. g.
Tätigkeitsbereiche 36 Stellen vorgehalten. Dies konnte auch nach Auslaufen des Projektes
„Sportmitarbeiter“ bis zum jetzigen Zeitpunkt gesichert werden. Das hauptamtliche Personal
der Geschäftsstellen sichert mit seiner Tätigkeit das Bedingungsgefüge für die ehrenamtliche
Arbeit in den KSB/SSB.
Kernaufgaben
• Führung und Beratung der Sportverein im Territorium
• Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
• Zusammenarbeit mit LandesSportbund und Landesfachverbänden
• Interessenvertretung im Territorium
• Netzwerkarbeit mit andere Trägern und gesellschaftlichen Organisationen
• Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe
• Konzeptionelle Arbeit
Umsetzung
Für die zu besetzenden Stellen wurden von der „Sikosa Beratungsgesellschaft“
Arbeitsplatzbewertungen vorgenommen. Für die Geschäftsführer wurde dabei die EG 11 und
für die stellv. Geschäftführer die EG 9 begründet. Hinzu kommen Arbeitsplatzbewertungen für
Mitarbeiter, die von diesem Funktionsbild abweichen. Diese Bewertungen haben nach unseren
Erkenntnissen auch für die nächsten Jahre Bestand.
Zur Entscheidung über die zu besetzenden Stellen wurde in Abstimmung sowohl im Haupt- als
auch im Ehrenamt ein Kriterienkatalog erarbeitet, welcher z. T. aus dem Jahr 2007 hervorging
aber auch mit neuen Kriterien versehen wurde. Neu ist die Splittung der Ausgangsdaten etwa
bei den Vereinen in 5 Gruppen und deren Bepunktung und eine Wichtung des jeweiligen
Kriteriums mit bis zu 5 Punkten. Entsprechend der satzungsgemäßen Aufgaben der KSB/SSB
haben natürlich Kriterien wie die Anzahl lizenziert tätiger Übungsleiter und die Anzahl der zu
betreuenden Vereine oberste Priorität.
Kriterien
Fläche in qkm
Punktzahl
1
2
1
2
bis
bis
500
1000
Gewichtung
Schulen/Sportschulen*
bis 50
50-80
über 80
1
Sportarten
bis 40
40-70
über 70
2
Bevölkerung
bis
150.000
150.000200.000
über 200.000
2
Lizenzierte
Übungsleiter/innen
bis 600
600-800
über 800
3
3
3
bis
1500
4
bis
2000
5
über
2000
2
Anlage 19 – Transparente Kriterien für die Anzahl und Vergütung hauptamtlicher Geschäftsführer und
stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB
Landesleistungsstützpunkte
1 bis 10
10-20
über 20
3
Einrichtungen des
leistungssports**
Vereine
1 bis 5
5-10
über 10
1
Hoch-
1
bis
100
2
bis
150
3
bis
200
4
bis
250
5
über
250
5
3
Mitglieder
bis
25.000
25.000-30.000
über 30.000
Budget (in Mio. €)
bis 1,0
1,0-1,5
über 1,5
2
* jede Sportschule wird dabei fünffach gezählt
**hierzu zählen Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte (Bundestützpunktnachwuchs
und Bundesstützpunkt)
Aus der Anzahl der erreichten Punkte und der Wertigkeit ergibt sich ein Ranking für die
maximal zu vergebenden Stellen. Die zu besetzenden Stellen beziehen sich ausschließlich auf
die genannten Personengruppen Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer.
Insgesamt stehen 32 förderfähige Stellen zur Verfügung, die sich wie folgt strukturieren:
- 14 GeschäftsführerInnen KSB/SSB
- 14 stellv. GeschäftsführerInnen KSB/SSB
- 8 halbe Stellen KSB/SSB (entsprechend Rang 1 bis 8 der Rankingliste)
Die Finanzierung der o.g. Stellen erfolgt über feste Pauschalbeträge.
- GeschäftsführerInnen KSB/SSB bis zu EG 11/5 TV-L (60.000 EUR)
- stellv. GeschäftsführerInnen KSB/SSB bis zu EG 9/5 TV-L (49.000 EUR)
- 8 halbe Stellen KSB/SSB bis zu EG 9/5 TV-L (24.500 EUR)
Die Vergabe der Sachkosten erfolgt ebenfalls entsprechend der Punkte lt. Rankingliste. Zur
Absicherung der Sportarbeit in den KSB/SSB ist die Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachkosten notwendig. Hierzu ist eine entsprechende Entscheidung durch den
Zuwendungsgeber herbeizuführen.
Die Festlegungen zu den „Transparente Kriterien für die Anzahl und die Vergütung von
hauptamtlichen Geschäftsführern, stellv. Geschäftsführern in den KSB/SSB ab 2012“ dürfen
die noch geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Filialelösung) nicht außer Kraft setzen.

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