Sportentwicklungskonzept LandesSportBund Sachsen
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Sportentwicklungskonzept LandesSportBund Sachsen
Anlagen zum Sportentwicklungskonzept LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. Aufbau- und Ablauforganisation Strukturdaten 1. Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LSB 2. Organigramm des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V. 3. Schwerpunktaufgaben der Sportorganisation in Sachsen-Anhalt Strukturdaten des LSB 4. Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 5. Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht 6. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der Vorsitzenden im LSB 7. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen Übungsleiter nach KSB/SSB 8. Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen Übungsleiter nach Sportarten 9. Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB 10.Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der tätigen Vorstände Leistungssport 11.Leistungssport 2010 - 2012 11a) Teilnehmer an internationalen Meisterschaften 2005-2008, Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten 11b) Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer im Leistungssport in Sachsen-Anhalt 11c) Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele (Entwurf) 11d) Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über einen Teil der Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts 12.Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept Finanzen/Förderung 13.Kriterienkatalog für Projekte Personalentwicklung 14.Aufgabenfelder des organisierten Sports 15.Trainerkonzept Sachsen-Anhalt 16.Überblick Personalbereich Organisation 17.Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer 18.Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den Landesfachverbänden 19.Transparente Kriterien für die Anzahl hauptamtlicher Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. Nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Grundsatzdokumente und Konzeptionen, welche die Basis für die Umsetzung der Zielstellungen in den Bereichen und Handlungsfelder des LandesSportBundes bilden. Bereich LSB Breitensport Konzept Positionspapier Gültigkeit 2006 - 2010 Bemerkungen • Bestätigung durch ordentlichen Landessporttag • Grundsatzdokument, welches Schwerpunktaufgaben zur Sportentwicklung in allen Bereichen und Handlungsfeldern des LSB festlegt Organisationskonzept zur Struktur- und Prozessentwicklung im LandesSportBund Entwurfsvorlage Oktober 2007 • Ende 2007 durch SIKOSA Beratungsgesellschaft mbH erarbeitet • nach erneuter Analyse der Bedingungen muss auf dieser Grundlage fortgeschrieben werden Leitbild LandesSportBund Beginn der Diskussion im LSB 2008 • die zur Klausurtagung des LandesSportBundes und in Präsidiumssitzungen 2008 begonnene Diskussion muss konsequent weitergeführt werden • Ziel sollte eine Leitbildentwicklung im Jahr 2010 sein • Grundsatzdokument, Beschluss des Hauptausschuss vom 13.11.2004 • Präzisierung, Beschluss Außerordentlicher Landessporttag vom 08.11.2008 Breitensportkonzept des LSB Konzeption Sport und Gesundheit in SachsenAnhalt des LSB und der LVG ab 01.01.2005 ab 07.09.2001 • Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Konzeptes • jährliche Berichterstattung zum Hauptauschuss • Konzeption über einen Zeitraum von 10 Jahren Link zum Dokument http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1168267990Positionspapier20062010.pdf http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1134638997-BSKonzept.pdf http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1248786244Konzeption%20Sport%20und%20 Gesundheit.pdf 1 Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. Bereich Leistungssport Konzept Gültigkeit Bemerkungen Link zum Dokument Sportpolitische Konzeption Familie und Sport ab 01.01.2007 • Beschluss des Hauptausschuss vom 06.05.2006 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1248868737Konzeption%20Familie%20und% 20Sport.pdf Programm zur Förderung des Sports der Älteren ab 01.01.2008 • Beschluss des Hauptausschuss vom 03.11.2007 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1248786526Foerderung%20des%20Sports %20der%20Aelteren.pdf Leistungssportstrukturen 2009 – 2012 in Erarbeitung Fortschreibung/ Überarbeitung des Konzeptentwurf aus dem Jahr 2004 Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele in Erarbeitung Fortschreibung 2003/Einführung 2010 Sichtungskonzept in Erarbeitung Einführung 2010 Trainerkonzept in Erarbeitung Anti-DopingMaßnahmenplan Ab 29.10.2007 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1134638960-LSKonzept.pdf http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1248942468Anti%20Doping.pdf 2 Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. Bereich Konzept Gültigkeit Bildung/ Personalentwicklung Bildungskonzeption des LSB 01.01.2008 VSC Bemerkungen • Beschluss des Hauptausschuss vom 03.11.2007 • Bestätigung durch den DOSB 2008 • Grundsatzdokument, welches bedarfsorientiert fortgeschrieben wird • jährliche Erarbeitung von Maßnahmepläne zur Umsetzung Sport und Umwelt http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1201795164-LSBBildungskonzeption.pdf Rahmenkonzept „Qualitätsmanagement Bildung“ Einführung ab 2. Halbjahr 2009 • Konzeptentwurf durch Präsidium des LSB im Februar 2009 bestätigt Personalentwicklungskonzept in Erarbeitung • Fortschreibung/ Überarbeitung des Konzeptentwurfes aus dem Jahr 2007 • Ziel Bestätigung Ende 2011 • letzte Überarbeitung und Bestätigung durch den Landessporttag am 30.09.2006 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1168268090Ehrungsordnung.pdf http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1134637194RahmenvereinbarungSportnatur.pdf Ehrungsordnung ab 30.09.2006 Rahmenvereinbarung über Sport und Naturschutz mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) ab 16.04.2005 Wassersportbedarfsplan Rahmenvereinbarungen der Wassersportarten mit dem MLU Ehrungen/ Auszeichnungen VSC Link zum Dokument • Grundsatzdokument • Orientierung des DOSB für andere Bundesländer ab 1999 • Fortschreibung und Aktualisierung 2010 ab 2001 • Fortschreibung und Aktualisierung 2010 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1248438658Rahmenkonzept%20QM%20Bildung. pdf 3 Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. Bereich Konzept Gültigkeit Bemerkungen VSC Sportstätten Sportstättenleitplanung in Bearbeitung • Fortschreibung des Dokumentes von 1996 • Zielfestlegungen für mittel- und langfristige Maßnahmen bzgl. der Sportstättenbauförderung Öffentlichkeitsarbeit/ Kommunikation Gleichstellung Kommunikationskonzept ab Juni 2007 • Bestätigt per Beschluss des Präsidiums des LSB Sachsen-Anhalt am 04.06.2007 • jährliche Erarbeitung von Kommunikationszielen per Fragebogen Link zum Dokument www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1204720177-LSBKommunikationskonzept.pdf Frauenförderplan ab 1992 • Fortschreibung des Dokuments 1999 und 2003 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1161865363Frauenfoerderplan.pdf Gleichstellungspolitische Strategiepapier ab Sept. 2006 • erste Maßnahmen zur Umsetzung im Okt. 2007 beschlossen • Beschluss zu Aktualisierung/Überarbeitung der Maßnahmen im Juni 2009 • ab 2010 jährliche Erarbeitung von Maßnahmeplänen zur Umsetzung http://www.lsbsachsenanhalt.de/o.red/files/dow nload/1248946200Gleichstellungspolitisches%20Strategiepap ier.pdf und http://www.lsbsachsenanhalt.de/o.red/files/dow nload/1248868223AktualisierungGleichstellungspolitisches%20Strategiepap ier.pdf 4 Anlage 1 - Stand der Konzeptionsentwicklung in den Bereichen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. Bereich Konzept Gültigkeit Wissenschaft und Wirtschaft Entwicklungskonzept zum Aufbau eines integrativen Sportsystems in Sachsen-Anhalt Erstellung bis Anfang 2010 Marketingkonzept Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit der LSSO LSSO Bemerkungen • Erarbeitung unter externer Begleitung geplant (über Projektförderung geplant) • Ziel effektive Förderung des Gesundheits-, Breitenund Leistungssports in Erarbeitung • Aufgabe der MAG, Konzeptentwurf Sponsoring vorhanden in Erarbeitung • für den Betrieb der LSSO liegen nebenstehende (Teil)Konzepte bzw. Konzepte in Entwürfen vor, die in Verantwortung des Bereichsleiters weiterentwickelt, fortgeschrieben und zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden müssen • ganzheitliche Betrachtung im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes / Konzepte der verschiedenen Bereiche ist zwingend vorgesehen. Konzept sportgerechte Ernährung und gastronomische Versorgung in der LSSO Marketing-Strategie der LSSO 2009 Sportjugend LSB Link zum Dokument Konzeption der Sportjugend S.-A. 2006-2010 September 2006 bis September 2010 • bestätigt durch die Vollversammlung am 16.09.2006 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1160383541Konzeption%2020062010.pdf Jugendordnung der Sportjugend S.-A. September 2006 bis September 2010 • Bestätigt durch die Vollversammlung am 16.09.2006 http://www.lsb-sachsenanhalt.de/o.red/files/downl oad/1160383468Jugendordnung.pdf Regionalkonzepte der KSB/SSB und LFV jährliche Aktualisierung • Grundsatzdokument der Gliederungen und Mitglieder des LSB die auf Basis der o.g. Dokumente erarbeitet werden 5 Anlage 2 – Organigramm des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V. Anlage 3 - Schwerpunktaufgaben der Sportorganisation in Sachsen-Anhalt Nr KSB/SSB 1 Altmark West 2 Stendal-Altmark 3 Börde 5099 4 Jerichower Land 3235 5 Harz 6 Salzland 7 Anhalt-Bitterfeld 8 Wittenberg 9 Dart 34 784 19 15 35 1610 135 122 996 41 46 10 1390 154 73 338 11 15 531 170 257 726 424 56 69 6690 2123 190 116 1424 28 74 124 58 4226 635 178 290 1204 23 127 13 4348 489 40 35 593 13 41 14 Mansfeld-Südharz 4577 15 129 6 1103 7 60 28 10 Saalekreis 6146 41 165 53 552 11 Burgenland 5379 459 59 133 794 53 14 80 12 Magdeburg 1931 176 298 3673 28 21 158 13 Dessau-Roßlau 17 41 388 88 25 34 14 Halle 238 788 1791 187 27 163 Anzahl Mitglieder %-Anteil an Gesamt Veränderung zum 01.01.2009 Anzahl Abteilungen 86 Boxen 84 50 4466 7560 7947 42 177 70 3550 2510 18 Billard 19 30 49 Bergsteigen 1108 9 240 Behinderten-/RehaSport 130 10 4240 Basketball Bahnengolf Badminton Angeln American Football Aikido Allgemeiner Sport ges. Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 8 14 14 51 8 15 5119 79 114 72582 368 12060 1784 26 2376 15474 828 333 979 195 0,03% 21,58% 0,11% 3,59% 0,53% 0,01% 0,71% 4,60% 0,25% 0,10% 0,29% 0,06% -14 2344 71 -28743 34 0 -148 1239 1 -103 55 -6 8 1147 5 70 2 59 114 11 23 39 13 36 KSB/SSB 1 Altmark West 42 3859 2 Stendal-Altmark 155 3 Börde 4 Jerichower Land 105 5 Harz 455 72 626 61 91 9 4437 117 498 266 206 221 24 8210 59 1501 32 211 26 184 2780 32 799 6 173 24 243 22 7333 64 985 80 144 50 7 6 Salzland 122 9 6566 17 1444 10 174 46 165 363 7 Anhalt-Bitterfeld 163 21 6045 73 1051 413 25 203 107 358 8 Wittenberg 293 891 42 157 125 195 9 180 432 52 85 238 103 1312 85 136 43 312 76 222 324 137 309 601 491 112 209 134 30 78 3898 Mansfeld-Südharz 276 5874 10 Saalekreis 280 11 Burgenland 338 12 Magdeburg 591 13 Dessau-Roßlau 14 Halle Anzahl Mitglieder %-Anteil an Gesamt 34 10 10 Kanu Judo Ju-Jutsu Hockey Handball Gewichth_/Fitness Gehörlosensport Fußball Kampfsport (sonstige) ges. Nr Fechten DLRG Eissport Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 24 37 7996 7220 20 62 895 34 5719 9 78 1358 22 2044 14 14 389 140 60 535 290 157 4837 267 119 469 32 137 311 3109 289 3140 330 299 76818 381 1283 12650 655 1324 2209 5242 2655 0,93% 0,10% 0,09% 22,84% 0,11% 0,38% 3,76% 0,19% 0,39% 0,66% 1,56% 0,79% Veränderung zum 01.01.2009 40 19 -3 1280 -25 -214 -523 -18 4 18 1175 32 Anzahl Abteilungen 24 5 8 879 8 38 140 7 22 47 71 51 Nr Rodel- und Bobsport Ringen Reit- und Fahrsport Radsport Platzbahnkegeln Motorsport (LMFV) Motorbootsport Mod_ Fünfkampf Luftsport Leichtathletik Karate Kegeln/Bowling Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 KSB/SSB 1 Altmark West 145 414 177 45 28 203 16 733 2 Stendal-Altmark 190 722 956 107 100 116 9 1252 75 3 Börde 93 816 514 40 70 122 156 1744 7 4 Jerichower Land 8 342 689 33 22 110 125 571 5 Harz 701 815 631 91 27 164 136 1290 6 Salzland 415 570 605 118 175 144 115 837 7 Anhalt-Bitterfeld 156 1020 288 171 72 67 71 724 8 Wittenberg 205 648 382 7 63 240 67 518 9 Mansfeld-Südharz 129 962 120 6 152 504 153 10 Saalekreis 169 1262 443 117 279 159 1001 142 11 Burgenland 166 1834 328 183 31 113 688 23 12 Magdeburg 205 435 653 171 45 96 69 335 102 13 Dessau-Roßlau 69 329 323 57 122 21 20 436 48 14 Halle 174 593 1048 35 51 62 33 117 123 105 2825 10762 7157 1146 35 815 1713 152 1325 10756 739 215 Anzahl Mitglieder %-Anteil an Gesamt 58 40 119 58 203 26 12 0,84% 3,20% 2,13% 0,34% 0,01% 0,24% 0,51% 0,05% 0,39% 3,20% 0,22% 0,06% Veränderung zum 01.01.2009 37 -162 390 -153 -3 -53 88 -8 -57 -685 -38 2 Anzahl Abteilungen 65 331 122 39 1 24 52 7 52 317 19 4 Nr Tanzsport Taekwondo Squash Ski Segeln Seesport Schwimmen Schützen ges. Schach Rugby Rudern Rollsport Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 KSB/SSB 1 Altmark West 71 1230 2 Stendal-Altmark 90 835 3 Börde 193 2530 4 Jerichower Land 42 503 132 5 Harz 165 5067 632 6 Salzland 227 137 1866 640 84 7 Anhalt-Bitterfeld 109 208 920 732 8 Wittenberg 151 124 919 103 9 Mansfeld-Südharz 241 1453 204 90 119 955 127 113 89 44 17 8 69 206 277 15 15 87 20 31 8 110 116 26 142 16 88 136 696 84 564 66 10 105 96 16 306 42 121 232 17 69 3 324 333 10 Saalekreis 11 Burgenland 4 222 182 1128 462 23 12 Magdeburg 16 327 289 432 1426 549 13 Dessau-Roßlau 51 178 97 280 167 54 71 14 Halle 174 247 10 209 324 2153 23 22 Anzahl Mitglieder 420 1708 18 2167 18442 7055 218 %-Anteil an Gesamt 61 9 15 26 66 174 259 72 46 358 115 457 20 422 30 1 357 1810 1263 36 698 3389 0,12% 0,51% 0,01% 0,64% 5,48% 2,10% 0,06% 0,54% 0,38% 0,01% 0,21% 1,01% Veränderung zum 01.01.2009 -2 -39 -6 -23 -208 226 26 125 -141 -7 -926 32 Anzahl Abteilungen 11 23 2 89 456 50 9 36 31 3 19 56 Nr Wandern Volleyball Unihockey Turnen ges. Triathlon Tischtennis Tennis Tauchen Anlage 4: Bestandserhebung der KSB/SSB nach Sportarten per 01.01.2010 gesamt KSB/SSB 1 Altmark West 444 566 11 313 2 Stendal-Altmark 622 548 79 156 3 Börde 241 1606 30 942 12 761 146 28696 4 Jerichower Land 287 388 9 363 40 559 87 14114 5 Harz 319 694 771 1748 265 1070 303 35660 6 Salzland 66 592 711 41 935 52 614 351 29323 7 Anhalt-Bitterfeld 123 435 516 18 491 660 109 22824 8 Wittenberg 245 439 22 1172 177 280 9 Mansfeld-Südharz 190 207 712 12 1210 65 539 88 20731 8 291 652 30 1411 36 808 42 25760 57 108 451 15810 586 18515 17480 10 Saalekreis 11 Burgenland 16 472 440 20 1329 340 839 193 25888 12 Magdeburg 143 658 641 73 1436 45 780 139 33458 13 Dessau-Roßlau 247 248 13 909 51 446 542 12302 14 Halle 212 895 650 123 5209 63 1094 162 35768 1134 6330 8888 481 17624 1254 9487 2162 336329 0,34% 1,88% 2,64% 0,14% 5,24% 0,37% 2,82% 0,64% 100,00% -10 66 122 -177 1371 4 -579 131 -24142 23 109 348 26 264 26 326 46 5813 Anzahl Mitglieder %-Anteil an Gesamt Veränderung zum 01.01.2009 Anzahl Abteilungen Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht Sportart Mitglieder 0-6 7-14 15-16 17-18 19-26 gesamt m w m w m w m w m w (m/w) Aikido 114 0 0 6 12 7 1 3 10 8 3 (68/46) Allgemeiner Sport ges. 72582 2128 2641 1860 3127 513 603 574 537 2380 1993 (27141/45441) American Football 368 0 2 35 23 19 6 27 6 126 18 (309/59) Angeln 12060 6 1 536 57 325 22 386 17 989 28 (11705/355) Badminton 1784 3 4 175 189 46 50 37 29 133 80 (1011/773) Bahnengolf 26 0 0 2 0 2 0 0 0 1 0 (21/5) Basketball 2376 23 10 457 196 167 30 135 34 418 98 (1862/514) Behinderten-/Reha-Sport 15474 83 82 252 143 92 81 73 85 248 231 (5657/9817) Bergsteigen 828 3 4 72 56 12 13 8 5 96 48 (545/283) Billard 333 0 0 6 0 4 0 8 0 69 8 (309/24) Boxen 979 18 2 205 27 129 13 96 11 156 24 (871/108) Dart 195 0 0 2 2 0 0 4 2 39 8 (168/27) DLRG 3140 80 88 591 541 108 77 104 74 272 187 (1700/1440) Eissport 330 14 18 53 49 9 3 2 1 39 4 (227/103) Fechten 299 0 2 84 65 12 4 7 3 22 7 (205/94) Fußball 76818 2689 334 16301 1270 2820 303 2865 310 15618 1256 (71868/4950) Gehörlosensport 381 3 3 30 23 13 9 10 11 35 19 (209/172) Gewichtheben/Kraftsport/Fitness 1283 38 34 28 13 45 7 76 9 264 34 (1045/238) Handball 12650 173 129 2309 1835 468 300 347 266 1611 936 (8119/4531) 27-40 m w 41-50 m w 51-60 m w m w 22 15 6 1 0 7 11 2 >60 4766 5245 5504 8368 4065 7857 5351 15070 88 1 12 2 2 1 0 0 2357 69 2834 65 2107 50 2165 46 204 153 225 180 114 73 74 15 2 2 8 2 4 0 2 1 378 66 173 41 66 29 45 10 442 610 640 1107 912 165 74 103 51 50 27 36 5 130 6 44 2 15 6 33 2 121 15 62 11 48 5 36 0 71 9 42 5 6 0 4 1 202 162 201 169 82 62 60 80 65 16 27 7 14 2 4 3 33 6 29 1 10 3 8 3 9055 360 4319 153 2825 94 15376 870 1729 2915 5749 35 23 25 22 20 24 38 38 278 40 178 36 86 26 52 39 1399 564 1029 351 469 88 314 62 Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht Sportart Hockey Ju-Jutsu Judo Kampfsport (sonstige) ges. Kanu Karate Kegeln/Bowling Leichtathletik Luftsport Mod. Fünfkampf Motorbootsport Motorsport (LMFV) Platzbahnkegeln Radsport Reit- und Fahrsport Ringen Rodel- und Bobsport Rollsport Mitglieder gesamt (m/w) 655 (453/202) 1324 (939/385) 2209 (1566/643) 5242 (3331/1911) 2655 (1781/874) 2825 (1838/987) 10762 (7358/3404) 7157 (3696/3461) 1146 (1039/107) 35 (26/9) 815 (540/275) 1713 (1527/186) 152 (144/8) 1325 (1015/310) 10756 (3159/7597) 739 (677/62) 215 (130/85) 420 (183/237) m 0-6 w m 7-14 w 15-16 m w 17-18 m w 19-26 m w 27-40 m w 41-50 m w 51-60 m w >60 m w 7 3 103 54 27 11 28 6 66 27 76 28 74 32 38 16 34 25 29 19 339 151 50 31 41 19 152 44 145 52 111 39 44 17 28 13 98 50 817 355 85 40 67 28 159 57 140 41 111 55 49 14 40 3 178 145 1637 909 342 166 164 137 407 142 377 167 158 88 46 59 22 98 30 24 368 221 62 28 57 34 191 89 304 138 334 170 202 80 233 90 171 128 864 496 87 51 80 36 198 97 235 109 155 56 41 11 7 3 338 208 112 68 132 64 625 228 1000 452 1584 839 1451 609 2109 930 222 248 1247 1543 146 146 86 82 276 182 361 258 493 400 392 305 473 297 7 6 0 0 20 4 16 2 15 4 108 23 185 33 243 15 227 15 225 11 0 0 3 0 5 0 4 1 3 2 8 5 0 1 0 0 3 0 2 8 13 7 3 4 6 0 24 9 75 35 143 62 120 65 154 85 19 2 154 17 44 0 54 13 259 14 538 38 242 42 112 30 105 30 0 0 0 0 2 0 1 0 17 0 38 0 29 0 29 0 28 8 14 8 173 90 38 22 35 5 130 32 171 55 178 34 126 32 150 32 83 325 306 2332 66 553 80 437 236 1349 602 1316 798 818 589 329 399 138 27 0 225 32 35 4 36 5 89 1 110 5 88 11 47 3 20 1 1 1 21 20 8 8 5 4 17 14 20 9 23 17 20 7 15 5 6 28 60 104 8 17 6 4 17 16 39 31 25 28 14 8 8 1 Anlage 5: Mitgliederverteilung in den Sportarten nach Altersklassen und Geschlecht Sportart Rudern Rugby Schach Schwimmen Schützen ges. Seesport Segeln Ski Squash Taekwondo Tanzsport Tauchen Tennis Tischtennis Triathlon Turnen ges. Unihockey Volleyball Wandern Mitglieder 0-6 Gesamt (m/w) m w 1708 6 3 (1209/499) 18 0 0 (18/0) 2167 22 12 (1984/183) 7055 348 333 (3475/3580) 18442 9 8 (14928/3514) 218 1 0 (171/47) 1810 2 3 (1308/502) 1263 15 16 (817/446) 36 0 0 (22/14) 698 50 25 (466/232) 3389 28 294 (921/2468) 1134 0 0 (849/285) 6330 39 28 (4043/2287) 8888 6 6 (7649/1239) 481 0 0 (390/91) 17624 769 1755 (3420/14204) 1254 72 41 (939/315) 9487 7 11 (5657/3830) 2162 10 5 (952/1210) 336329 7539 6889 (211660/124669) 7-14 m w 172 85 15-16 m w 60 22 17-18 m w 30 15 19-26 m w 138 51 27-40 m w 212 88 41-50 m w 223 104 51-60 m w 149 67 >60 m w 219 64 1 0 4 0 0 0 4 0 6 0 2 0 0 0 1 0 350 75 79 6 50 9 163 15 277 21 356 22 285 17 402 6 1570 1432 152 119 83 78 195 140 214 250 307 303 169 247 437 678 350 137 181 57 201 76 924 328 2106 494 3348 861 4086 905 3723 648 7 6 3 2 4 1 27 6 54 13 30 7 27 9 18 3 89 42 15 8 19 7 69 42 176 72 301 101 242 98 395 129 137 136 46 18 27 7 75 33 159 72 126 79 99 49 133 36 0 0 0 0 0 0 1 1 16 13 4 0 1 0 0 0 203 125 40 18 23 15 53 21 68 16 22 9 5 2 2 1 109 811 32 118 19 65 68 176 109 258 261 391 191 227 104 128 43 36 16 12 15 9 59 33 201 78 314 81 162 32 39 4 522 450 114 141 99 77 334 232 703 324 833 510 704 306 695 219 1037 417 373 76 281 63 916 128 1330 175 1410 189 1135 105 1161 80 7 6 4 1 8 1 43 9 136 39 127 24 48 8 17 3 728 2127 107 365 106 227 291 549 332 1308 392 2081 258 1958 437 3834 390 132 81 31 57 12 176 25 79 44 62 23 15 5 7 2 288 578 166 285 213 262 993 904 1463 798 1382 674 756 233 389 85 29 24 4 4 10 2 40 21 106 65 161 142 157 181 435 766 35724 20790 7404 3956 6904 3215 30067 10022 38305 14838 34656 19099 24431 16186 26630 29674 Anlage 6 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der Vorsitzenden im LSB Gesamt männlich in % weiblich in% ohne Angabe in % LSB (inkl. KSB/SSB und LFV) 3233 2795 86,45 420 12,99 18 0,56 KSB/SSB 14 13 92,86 1 7,14 0 0,00 LFV 47 44 93,62 3 6,38 0 0,00 Altmark West 173 149 86,13 23 13,29 1 0,58 Stendal Altmark 210 171 81,43 34 16,19 5 2,38 Börde 277 241 87,00 35 12,64 1 0,36 Jerichower Land 132 116 87,88 16 12,12 0 0,00 Harz 412 363 88,11 48 11,65 1 0,24 Salzland 294 266 90,48 25 8,50 3 1,02 Anhalt-Bitterfeld 233 208 89,27 23 9,87 2 0,86 Wittenberg 201 169 84,08 32 15,92 0 0,00 Mansfeld-Südharz 262 233 88,93 29 11,07 0 0,00 Saalekreis 249 209 83,94 40 16,06 0 0,00 Burgenland 285 242 84,91 40 14,04 3 1,05 Magdeburg 165 139 84,24 26 15,76 0 0,00 Dessau-Roßlau 101 77 76,24 22 21,78 2 1,98 Halle 178 155 87,08 23 12,92 0 0,00 Anlage 7 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter im LSB tätige Übungsleiter Gesamt männlich in% weiblich in% ohne Angabe in% LSB 10627 6942 65,32 3659 34,43 26 0,24 Altmark West 554 388 70,04 166 29,96 0 0,00 Stendal-Altmark 490 337 68,78 152 31,02 1 0,20 Börde 723 505 69,85 217 30,01 1 0,14 Jerichower Land 384 231 60,16 151 39,32 2 0,52 Harz 1460 1011 69,25 445 30,48 4 0,27 Salzland 1238 765 61,79 472 38,13 1 0,08 Anhalt-Bitterfeld 893 602 67,41 290 32,47 1 0,11 Wittenberg 452 278 61,50 172 38,05 2 0,44 Mansfeld-Südharz 663 442 66,67 221 33,33 0 0,00 Saalekreis 660 429 65,00 227 34,39 4 0,61 Burgenland 724 484 66,85 240 33,15 0 0,00 Magdeburg 755 491 65,03 256 33,91 8 1,06 Dessau-Roßlau 554 343 61,91 211 38,09 0 0,00 Halle 1077 636 59,05 439 40,76 2 0,19 Anlage 8 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter in den Sportarten tätige Übungsleiter Gesamt männlich in% weiblich in% ohne Angabe in% 10627 6942 65,32 3659 34,43 26 0,24 24 20 83,33 4 16,67 0 0,00 1622 647 39,89 971 59,86 4 0,25 American Football 18 13 72,22 5 27,78 0 0,00 Angeln 51 42 82,35 9 17,65 0 0,00 Badminton 87 69 79,31 18 20,69 0 0,00 Bahnengolf 1 0 0,00 1 0,00 0 0,00 Basketball 114 93 81,58 21 18,42 0 0,00 Behinderten-/Reha-Sport 562 177 31,49 383 68,15 2 0,36 29 25 86,21 4 13,79 0 0,00 Billard 8 8 100,00 0 0,00 0 0,00 Boxen 109 107 98,17 2 1,83 0 0,00 4 2 50,00 2 50,00 0 0,00 115 75 65,22 40 34,78 0 0,00 Eissport 9 9 100,00 0 0,00 0 0,00 Fechten 22 16 72,73 6 27,27 0 0,00 Fußball 1999 1911 95,60 79 3,95 9 0,45 Gehörlosensport 16 10 62,50 6 37,50 0 0,00 Gewichtheben/Kraftsport/Fitness 52 51 98,08 1 1,92 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 412 277 67,23 133 32,28 2 0,49 Hockey 30 20 66,67 10 33,33 0 0,00 Ju-Jutsu 82 73 89,02 9 10,98 0 0,00 Judo 133 104 78,20 28 21,05 1 0,75 Kampfsport (sonstige) ges. 125 95 76,00 30 24,00 0 0,00 Kanu 144 100 69,44 44 30,56 0 0,00 Karate 166 117 70,48 49 29,52 0 0,00 Kegeln/Bowling 305 223 73,11 81 26,56 1 0,33 Leichtathletik 276 161 58,33 115 41,67 0 0,00 Luftsport 107 98 91,59 9 8,41 0 0,00 LSB Aikido Allgemeiner Sport ges. Bergsteigen Dart DLRG Golf Handball Anlage 8 - Geschlechterdifferenzierte Auswertung der derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiter in den Sportarten tätige Übungsleiter Gesamt männlich in% weiblich in% ohne Angabe in% Mod. Fünfkampf 2 2 100,00 0 0,00 0 0,00 Motorbootsport 7 7 100,00 0 0,00 0 0,00 25 23 92,00 2 8,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Radsport 131 95 72,52 35 26,72 1 0,76 Reit- und Fahrsport 261 90 34,48 171 65,52 0 0,00 68 68 100,00 0 0,00 0 0,00 8 6 75,00 2 25,00 0 0,00 Rollsport 15 8 53,33 7 46,67 0 0,00 Rudern 70 51 72,86 19 27,14 0 0,00 Rugby 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Schach 85 81 95,29 4 4,71 0 0,00 Schwimmen 276 126 45,65 150 54,35 0 0,00 Schützen ges. 876 761 86,87 114 13,01 1 0,11 Seesport 5 3 60,00 2 40,00 0 0,00 Segeln 6 6 100,00 0 0,00 0 0,00 56 44 78,57 12 21,43 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 56 46 82,14 10 17,86 0 0,00 124 34 27,42 89 71,77 1 0,81 Motorsport (LMFV) Platzbahnkegeln Ringen Rodel- und Bobsport Ski Squash Taekwondo Tanzsport Tauchen 54 47 87,04 7 12,96 0 0,00 Tennis 144 108 75,00 35 24,31 1 0,69 Tischtennis 287 264 91,99 23 8,01 0 0,00 5 5 100,00 0 0,00 0 0,00 968 202 20,87 765 79,03 1 0,10 Unihockey 26 16 61,54 9 34,62 1 3,85 Volleyball 346 238 68,79 107 30,92 1 0,29 Wandern 104 68 65,38 36 34,62 0 0,00 Triathlon Turnen ges. Anlage 9 - Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB Eintragung Ehrenbuch Gesamt männlich in% Ehrenmedaille weiblich in % Gesamt männlich in % Ehrennadel Gold weiblich in % Gesamt männlich in % weiblich in % LSB 2 1 50,00 1 50,00 33 31 93,94 2 6,06 83 69 83,13 14 16,87 LFV 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 Altmark-West 0 0 0,00 0 0,00 2 2 0,00 0 0,00 6 5 83,33 1 16,67 Stendal-Altmark 0 0 0,00 0 0,00 4 4 100,00 0 0,00 4 2 50,00 2 50,00 Börde 0 0 0,00 0 0,00 1 1 100,00 0 0,00 3 2 66,67 1 33,33 Jerichower Land 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 10 10 100,00 0 0,00 Harz 0 0 0,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 5 3 60,00 2 40,00 Salzland 0 0 0,00 0 0,00 1 0 0,00 1 100,00 3 2 66,67 1 33,33 Anhalt-Bitterfeld 0 0 0,00 0 0,00 3 3 100,00 0 0,00 13 12 92,31 1 7,69 Wittenberg 0 0 0,00 0 0,00 1 1 100,00 0 0,00 3 2 66,67 1 33,33 Mansfeld-Südharz 0 0 0,00 0 0,00 3 3 100,00 0 0,00 17 14 82,35 3 17,65 Saalekreis 0 0 0,00 0 0,00 5 5 100,00 0 0,00 5 5 100,00 0 0,00 Burgenland 0 0 0,00 0 0,00 5 4 80,00 1 20,00 6 5 83,33 1 16,67 Magdeburg 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 Dessau-Roßlau 0 0 0,00 0 0,00 3 3 100,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 Halle 0 0 0,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 2 1 50,00 1 50,00 Anlage 9 - Geschlechterdifferenzierte Auswertungen der erfolgten Ehrungen im LSB Ehrennadel Silber Ehrennadel Bronze Gesamt männlich in% weiblich in % Gesamt männlich in % weiblich in % LSB 139 96 69,06 43 30,94 266 181 68,05 85 31,95 LFV 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 Altmark-West 25 18 72,00 7 28,00 34 27 79,41 7 20,59 Stendal-Altmark 14 10 71,43 4 28,57 17 14 82,35 3 17,65 Börde 12 5 41,67 7 58,33 29 19 65,52 10 34,48 Jerichower Land 0 0 0,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 Harz 12 8 66,67 4 33,33 26 17 65,38 9 34,62 Salzland 9 6 66,67 3 33,33 37 27 72,97 10 27,03 Anhalt-Bitterfeld 23 17 73,91 6 26,09 51 32 62,75 19 37,25 Wittenberg 0 0 0,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 Mansfeld-Südharz 3 3 100,00 0 0,00 0 0 0,00 0 0,00 Saalekreis 12 6 50,00 6 50,00 26 11 42,31 15 57,69 Burgenland 28 22 78,57 6 21,43 37 25 67,57 12 32,43 Magdeburg 0 0 0,00 0 0,00 4 4 100,00 0 0,00 Dessau-Roßlau 1 1 100,00 0 0,00 2 2 100,00 0 0,00 Halle 0 0 0,00 0 0,00 1 1 100,00 0 0,00 Anlage 10 – Geschlechterdifferenzierte Auswertung der tätigen Vorstände Vorstandsposition Frauenwart Eingetragene bzw. erfasste Davon Anzahl männlich in % Davon weiblich in % Maximal Unbesetzt mögliche bzw. nicht Anzahl eingetragen 615 70 11,38 545 88,62 3233 2618 1349 1050 77,84 299 22,16 3233 1884 840 632 75,24 208 24,76 3233 2393 Schatzmeister 3080 1611 52,31 1469 47,69 3233 153 Schriftwart 1631 817 50,09 814 49,91 3233 1602 Sozialwart 338 275 81,36 63 18,64 3233 2895 Sportwart 1692 1440 85,11 191 11,29 3233 1541 Stellvertreter 3106 2500 80,49 545 17,55 3233 127 Vorsitzender 3221 2802 86,99 419 13,01 3233 12 15872 11197 70,55 4553 28,69 29097 13225 Jugendleiter Pressewart Gesamt In dieser Auswertung wurden alle ehrenamtlichen Vorstandmitglieder ermittelt, die in den Vereinen, KSB / SSB und in den Fachverbänden des LSB tätig sind und in die Vereinsverwaltungsdatenbank IVY eingetragen bzw. erfasst wurden. Es ist davon auszugehen, dass der prozentuale Anteil der ehrenamtlich Tätigen in den Vorständen wesentlich höher ist. Im Moment beträgt der Anteil der im IVY erfassten im Vorstand ehrenamtlich Tätigen von den insgesamt 29097 Möglichen 54,55%. Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Sachsen-Anhalt Leistungssport 2010-2012 im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt - Fortschreibung- LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt e. V. Halle/Magdeburg in 2009 1 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Leistungssport 2010-2012 im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. Ziel Ausgangssituation Internationale und nationale Zielstellung Bedingungen und Voraussetzungen Schwerpunkt- und Projektsportarten 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Sportstruktur Landesfachverband Sportverein/Abteilung Kreis- und Stadtsportbund Talentsichtung 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.4.1 3.4.2. 3.4.3. 3.4.4. Institutionelle- und Umfeldorganisation Trainingsstätte Sportschule Sportinternat/Mensa Stützpunktsystem Olympiastützpunkt (OSP) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Landesleistungsstützpunkt (LSTP)/Landkreis/Kommune 4. 4.1. 4.2. Notwendiges Betreuungspersonal Sportarten und Kader Hauptamtliche Athletenbetreuung 5. 5.1. 5.2. 5.3.1. 5.3.2. 5.3.3. 5.3.4. Fördermaßnahmen Schwerpunktsetzung Förderung der Landesfachverbände Athletenförderung Individualförderung Spitzensport JuniorTeam Sachsen-Anhalt Förderung der Internatsschülerinnen und -schüler 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. Leitungs- und Koordinierungsstruktur Landesausschuss Leistungssport/Landessportbund Sachsen-Anhalt Vorstand des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt Regionalteam Verbundsystem 2 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 6.5. 1. 1.1. Spezifische Beratung der Landesfachverbände Ziel Ausgangssituation Spitzensport Die Interpretation der erzielten leistungssportlichen Ergebnisse im vergangenen Olympiazyklus ergibt in den Schwerpunkt- und Projektsportarten ein differenziertes Bild. Mit lediglich drei Medaillengewinnen erreichten Sachsen-Anhalts Olympioniken 2008 das qualitativ schlechteste Ergebnis seit der deutschen Wiedervereinigung. Boxen Zu beiden Olympischen Spielen (2004 und 2008) konnten keine Teilnehmer entsendet werden. Es gab im vorolympischen Jahr 2007 zwei Kandidaten mit relativ guten Aussichten. Es gelang allerdings nicht, die Sportler langfristig so systematisch vorzubereiten, dass sie zu den nationalen Höhepunkten die unbestrittene Nr. 1 in Deutschland waren bzw. bei internationalen Einsätzen die erforderlichen Leistungsnachweise erbringen konnten. Der Spitzenfachverband war auch nicht annähernd in der Lage, ein nachvollziehbares Ausbildungskonzept erkennen und umsetzen zu lassen. Ohne eine grundsätzliche Veränderung dieser Situation besteht auch für Sachsen-Anhalts Boxer keinerlei Chance, wieder in den Kampf um Medaillen bei internationalen Meisterschaften eingreifen zu können. Handball Handball-Männer aus Sachsen-Anhalt gehörten in der Vergangenheit immer zu den deutschen Olympiastartern. Mit den Problemen um die Bundesliga-Mannschaft des SCM - dem Vereinswechsel von Leistungsträgern und dem Verlust des Status als absolute Spitzenmannschaft – hatten sich auch die Aussichten der infrage kommenden Kandidaten für eine Olympiaberufung verringert. In keiner anderen Sportart wird so deutlich, dass große Aufwendungen für die Nachwuchsentwicklung nur effektiv sein können, wenn es gelingt, den entwickelten Talenten in einer im Land verankerten Spitzenmannschaft die erforderliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Judo Von den sich langfristig im Kaderkreis des Verbandes befindlichen zwei Athletinnen schaffte eine Judoka den Olympiastart und damit die erste Teilnahme einer Aktiven aus Sachsen-Anhalt. Kanu-Rennsport Kanu-Rennsport gehört zu den ganz wenigen Sportarten in Deutschland, die bei Olympischen Spielen noch geplante Siegchancen realisieren können. Dass mit C. Waßmuth und A. Ihle zwei Sportler in den beiden Gold-Booten des Verbandes bei Olympia 2008 saßen, war einerseits der Höhepunkt einer langjährigen international erfolgreichen Karriere (A. Ihle – 3. Olympiateilnahme), andererseits (C. Waßmuth) die Bestätigung der These, dass man spätestens im vorolympischen Jahr zur nationalen Spitze gehören muss, um die Chance für einen erfolgreichen Olympiaeinsatz zu erhalten. Aufgrund der Anzahl der Teilnehmer an den Weltmeisterschaften im vorolympischen Jahr versprach der Kaderkreis eventuell ein 3 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 noch besseres quantitatives Ergebnis. Hier ist verbandsseitig eine kritische Analyse wünschenswert, um auch künftig das Potential voll ausschöpfen zu können. Kanu-Slalom Kanu-Slalom war 2004 die Sportart, die das Olympia-Ergebnis Sachsen-Anhalts entscheidend positiv beeinflusst hatte. Die Erwartungen waren aufgrund des positiven Verlaufs im Olympia-Zeitraum erneut groß. Aufgrund des veränderten Teilnehmer-Modus (nur 1 Starter pro Land in jeder Disziplin) war es aber erforderlich, sich bei nationalen Qualifikationen als Nr. 1 durchzusetzen. Das gelang keinem der insgesamt 4 Boote. Leichtathletik In der Kernsportart olympischer Spiele gehört Deutschland zu den absoluten Verlierern. Auch die Leichtathletik Sachsen-Anhalts hat bisher keine Wege gefunden, sich diesem Abwärtstrend zu widersetzen. Bis 2000 lagen Sachsen-Anhalts Leichtathleten mit ihren Teilnehmern quantitativ und sicher auch qualitativ gut im Rennen. Seit 2004 gehört nur noch Kugelstoßerin, N. Kleinert, zur nationalen Spitze. Zwei WM-Startern des vorolympischen Jahres gelang es – aus unterschiedlichen Gründen – nicht, die Olympia-Fahrkarten zu erwerben. Sie gehören allerdings auch weiterhin zu den Hoffnungsträgern für künftige internationale Aufgaben. Rudern Auch im Rudern hat der Spitzenfachverband bei den Olympischen Spielen 2008 die Quittung für eine konzeptionell unzureichende Leistungssportentwicklung erhalten. Aus Sachsen-Anhalt kamen in Peking insgesamt sechs Aktive zum Einsatz. Das war quantitativ seit 1988 das beste Ergebnis. Neben der Medaillengewinnerin M. Lutze war besonders der Ersteinsatz bei Olympia von drei Athleten im Riemenbereich erfreulich. Das unbefriedigende Gesamtergebnis des Verbandes kann in der Zukunft nur durch ein anderes Konzept korrigiert werden. Sachsen-Anhalts Ruderer treten – im eigenen Interesse einer besseren Leistungsentwicklung – sehr vehement für diese schwer durchsetzbaren Veränderungen an. Schwimmen Neben einer Schwimmerin, die ihre 3. olympischen Spiele diesmal ohne Medaillengewinn abschloss, konnten acht Jahre nach dem letzten Start eines Schwimmers aus Sachsen-Anhalt bei olympischen Spiele wieder zwei FreistilSchwimmer das Startrecht erwerben. Dabei erreichte nur ein einziger deutscher Schwimmer ein Einzelfinale bei den Männern, und er konnte beim Jahreshöhepunkt sine persönliche Bestzeit verbessern. Das gelang unserem zweiten Starter nicht. Damit wird auch in dieser Sportart deutlich, dass es an einem durchsetzungsfähigen Konzept des Verbandes mangelt. Turnen männlich Der Olympiastarter von 2004 hatte aufgrund persönlichen Fehlverhaltens im vorolympischen Jahr 2007 kaum eine Chance, noch auf den Olympia-Zug aufzuspringen. Im Gegensatz zu den ersten olympischen Spielen nach der deutschen Vereinigung hat sich der Kaderkreis der für einen Auswahleinsatz infrage kommenden Turner Sachsen-Anhalts minimiert. Wasserspringen Erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten erreichen zwei Wasserspringer SachsenAnhalts Olympiatickets. Durch Erkrankung seines Synchron-Partners vor Ort kam A. Wels bei seiner vierten Olympiateilnahme nicht zum Einsatz und konnte so nicht 4 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 seine Silbermedaille von Athen verteidigen. Bei den Damen entscheidenden Durchgang die Vorleistung nicht bestätigt werden. konnte im Verallgemeinerung: Das Problem einer langfristigen Leistungsentwicklung mit dem Ziel entscheidend in der Weltspitze dabei zu sein, wurde in großen Teilen des bundesdeutschen Sports noch nicht gelöst. In den für Sachsen-Anhalt besonders wichtigen Schwerpunktsporten sind die Trainingskonzepte durch die Spitzenfachverbände zu überprüfen, wobei im Schwimmen und Rudern konzeptionelle Ansätze geboten werden. Die Erststarterquote aus Sachsen-Anhalt von 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Kanu-Rennsport – 1; Rudern – 3; Schwimmen – 2; Wasserspringen – 1; Judo – 1) ist hierbei positiv zu bewerten, auch wenn es sich noch nicht in Medaillen widerspiegelt. Es hat sich erneut bestätigt, dass Sportlerinnen und Sportler, die olympische Finals erreichen wollen, bereits im Anschlusstraining überragende Leistungen erreicht haben und mehrjährig auf hohem Niveau ihre individuelle Entwicklung zielstrebig vorangetrieben haben. In einigen Sportarten (z. B. Boxen) ist der Anschluss an die Weltspitze soweit verloren gegangen, dass es ohne entscheidende Veränderungen im Nachwuchsbereich illusorisch ist, an eine internationale Repräsentanz zu glauben. Ein besseres Gesamtergebnis erfordert in allen Leistungsbereichen das Prinzip „Wünschen und Hoffen“ durch eine am Weltmaßstab orientierte Bewertungs- und Handlungsweise zu ersetzen. Nachwuchsleistungssport Boxen Es gelang nicht, jährlich einen Starter für die internationalen Juniorenmeisterschaften zu qualifizieren, so dass ein Olympiastart 2012 wieder in Frage gestellt wird. Handball Es wird eine durchgehende jährliche Realisierung der angestrebten Ziele im Nachwuchsbereich erreicht. Judo Eine ungenügende Nachwuchsarbeit stellt sogar zukünftig eine punktuelle Erfüllung von Zielstellungen im Nachwuchsbereich in Frage. Kanu-Rennsport Quantitativ wurden die Ziele im Nachwuchsbereich gut erfüllt. Es erfordert jedoch eine zielgerichtete Weiterentwicklung der besten Anschlusskader, um künftig für internationale Auswahlaufgaben im Spitzenbereich in Frage zu kommen. Kanu-Slalom Es gab eine quantitativ gute Repräsentanz bei den Auswahlmannschaften. Leichtathletik Die nachgewiesenen Leistungsfähigkeit reicht bis auf wenige Ausnahmen bisher nicht aus, um Voraussetzung für internationale Spitzenleistungen im Erwachsenenbereich zu gewährleisten. 5 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Rudern Aufgrund der quantitativen und qualitativen Erfüllung bei den Nachwuchshöhepunkten sind gute Voraussetzungen für den Olympiazyklus geschaffen worden. Der Übergang zum Aufbautraining muss künftig stärker Beachtung finden. Schwimmen Die quantitativen Vorgaben wurden weitgehend erreicht. Auffällig ist die Dominanz im weiblichen Bereich. Eine stärkere Orientierung an internationalen Spitzenleistungen im Weltmaßstab ist unerlässlich. Turnen männlich Insgesamt ist die aus dem jüngeren Nachwuchsbereich heraus entwickelte Kaderanzahl zu gering. Wasserspringen Mit jährlich einer Starterin im Nachwuchsbereich wurde die anteilige Erfüllung der Aufgaben erreicht. Die Basis im jüngeren Nachwuchsbereich muss qualitativ ausgebaut werden. In den andern Projektsportarten werden teilweise punktuell internationale Ergebnisse des Nachwuchses erzielt. Insbesondere im Basketball werden vergleichbare Resultate zum Handball erreicht. Positive Ansätze sind im Turnen weiblich erkennbar. Verallgemeinerung: In den Schwerpunkt- und auch in den Projektsportarten ist unbedingt eine Konzentrierung und Individualisierung im Training auf tatsächlich potentielle Leistungskader zu erreichen, um an internationalen Maßstäben auch zukünftig gemessen zu werden. siehe Anlage 11a – Teilnehmer an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten 1.2. Internationale und Nationale Zielstellung • Gewährleistung eines angemessenen Beitrages zum Abschneiden deutscher Auswahlmannschaften im Spitzensport bei Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- und Europameisterschaften und im Nachwuchsleistungssport bei Junioren-/Jugendwelt- und –europameisterschaften in den Olympischen und Paralympischen Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt • Unterstützung der Spitzenfachverbände bei der Sicherstellung einer regelmäßigen Teilnahme von mindestens 20 Athleten an Olympischen Spielen sowie den jährlichen Welt- und Europameisterschaften im Spitzensport in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen –Anhalt • Kontinuierliche Teilnahme von 2 – 3 Athleten an den Paralympics und Internationalen Paralympischen Meisterschaften 6 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 • Regelmäßige Teilnahme von jährlich 30 35 Athleten im Nachwuchsleistungssport an Junioren-/Jugendweltund – europameisterschaften in den Schwerpunktsportarten des Landes SachsenAnhalt (siehe Tabelle_1) Tabelle – 1 Orientierungskennziffern für jährliche StarterInnen beim internationalen Wettkampfhöhepunkt im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport (2010 - 2012) Nr. Sportart Zielstellung Starter Projektsportarten Schwerpunktsportarten Spitzensport (OS, WM, EM) Junioren (JWM, JEM) 1 2 3 4 5 6 7 Kanu-Rennsport Kanu-Slalom Rudern Sportschwimmen Wasserspringen Leichtathletik Handball 2 2 3 3 1 4 1 8 9 10 11 Boxen Basketball wbl. Turnen mnl. Behindertensport 1 2 2 4 4 1 5 2 1 1 3 1 1 * 12 13 RSG Judo 1 1 1 1 2 3 4 5 6 7 Ringen Triatlon Tischtennis Fechten Schießen Fußball Turnen wbl. Gesamt 1 23 1 1 1 1 1 1 1 32 *Im Behindertensport finden unregelmäßig internationale Wettkämpfe im Nachwuchsbereich statt. 7 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 • Mitbestimmung des nationalen Leistungsniveaus im Spitzen- und wuchsleistungssport in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts • Der LSB steht hinter allen Maßnahmen des Deutschen Sports für einen dopingfreien Sport und duldet in seinem Verantwortungsbereich keinerlei Manipulationen. Er unterstützt dazu den DOSB und die NADA. Er finanziert Doping-Kontrollen im D/C-Kader und organisiert in seinen Organisationsstrukturen vor allem Präventionsmaßnahmen 1.3. Nach- Bedingungen und Voraussetzungen • Komplexe Gewährleistung des langfristigen Leistungsaufbaus nach Quantität und Qualität im Nachwuchsleistungssport sowie in ausgewählten Sportarten im Spitzensport in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt • Sicherung optimaler hauptamtlicher Betreuungspotentiale zur Realisierung des Trainings im Nachwuchsleistungssport sowie im Spitzensport • Weiterentwicklung des Talenterkennungs- und Talenterfassungssystems in den Sportvereinen und Landesfachverbänden unter besonderer Schwerpunktlegung der Zusammenarbeit zwischen Landesfachverbänden (Landestrainer), Kreis- und Stadtsportbünden (Stellvertreter für Kinder- und Jugendsport) und Schulen (Sportlehrer) • Sicherung einer leistungssportfördernden Umfeldstruktur bei besonderer Beachtung anforderungsgerechter Trainingsstätten • Entwicklung der Sportschulen des Landes zu Eliteschulen des Sports • Förderung talentierter Nachwuchsathleten ab dem Anschlusstraining mit der besonderen Akzentuierung eines möglichst nahtlosen Überganges zum Hochleistungstraining (Berufsausbildung/Studium, Trainingsfreiräume, soziale Sicherheit ...) in den Schwerpunktsportarten des Landes-Sachsen – Anhalt • Entwicklung individueller Leistungsstrategien 1.4. Schwerpunkt- und Projektsportarten Um auch zukünftig die hochgestellten internationalen Zielstellungen zu erreichen, ist eine Konzentration von finanziellen und personellen Ressourcen auf Sportarten unbedingt notwendig. Die Konzentration ist auf die Sportarten zu vollziehen, die nachweislich im internationalen Vergleich erfolgreich waren und die Gewähr bieten, dies auch zukünftig zu garantieren. Kriterien zur Einordnung in Schwerpunkt- und Projektsportarten 1. Regelmäßige* Sieg- und Medaillenleistungen im Hochleistungssport bei offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen Programmsportarten und -disziplinen 8 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. Regelmäßige* Sieg- und Medaillenleistungen im Nachwuchsleistungssport bei offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen Programmsportarten und -disziplinen 3. Regelmäßige* Teilnahme im Hochleistungssport bei offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen Programmsportarten und –disziplinen 4. Regelmäßige* Teilnahme im Nachwuchsleistungssport bei offiziellen internationalen Meisterschaften in olympischen und paralympischen Programmsportarten und –disziplinen 5. Vom DOSB/BMI anerkannter Bundesstützpunkt, BundesstützpunktNachwuchs in einer Individualsportart oder anerkannte Schwerpunktsetzung in einer Spielsportart 6. Differenzierung nach der Bewertung durch die Spitzenfachverbände in der LAL-Rahmenkonzeption über 35 Punkte = 2 Kriteriumspunkte 17,5 Punkte bis 34,9 = 1 Kriteriumspunkt Interne Differenzierungsmerkmale: • Sportschulstandorte • Durchgängigkeit des Systems/Netzwerk des Nachwuchsleistungssports im LFV • Erfüllung der Einschulungskennziffern • Spezifische Auslastung der Trainer/Sportler • Perspektive der Sportart gemessen am Ergebnis des Spitzenfachverbandes Einordnung in Schwerpunkt- und Projektsportarten: Bei Erfüllung von 6-7 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie I 4-5 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie II 2-3 Kriterien erfolgt eine Einstufung in Schwerpunktsportart Kategorie III 1 Kriterium erfolgt eine Einstufung in Projektsportart Kategorie IV Regelungen zum Auf- oder Abstieg innerhalb der Leistungskategorien: - Die Bewertung beginnt am 01, Oktober 2010 und erfolgt aller zwei Jahre innerhalb eines Olympiazyklus - Danach wird eine Bewährungszeit oder eine Bestätigung in der Regel für zwei Jahre festgelegt - Am Ende des Olympiazyklus wird ein Auf - oder Abstieg festgelegt * regelmäßig bedeutet jährlich (Ausnahme, der Wettkampfhöhepunkt findet in einem anderen Rhythmus statt) – In einem Olympiazyklus gelten 3 Erfüllungen eines Kriteriums als regelmäßig 9 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Tabelle 2 Kriterien und Bewertung von Schwerpunkt- und Projektsportarten Für 2010-2012 auf Grundlage der Ergebnisse 2005-2008 Sportart 1 2 3 4 5 6 1 Kanu-Rennsport Kanu-Slalom Rudern Sportschwimmen Wasserspringen Handball Leichtathletik x 2 von 4 3 von 4 x x 1 von 4 1 von 4 x 2 von 4 x x 1 von 4 3 von 4 3 von 4 x x x x x 3 von 4 x x 1 von 4 (x) 3 von 4 3 von 4 x 3 von 4 (x) 3 von 4 2 von 4 x x 3 von 4 Basketball wbl. Turnen mnl. 2 von 2** Boxen Behindertensport RSG Judo 1 von 4 2 von 4 Ringen* Triathlon* x x x x x x x x 1 von 4 Tischtennis* Fechten* Schießen* Fußball* Turnen wbl.* 1 von 4 1 von 4 3 von 4 1 von 4 1 von 4 2 von 4 x x x x x x x x Kriterien 2 xx xx xx xx xx xx xx xx x xx x x Summe interne Differenzierungsmerkmale 1 - 5 Leistungskategorie 7 4 7 7 6 6 6 4 4 4 I II I I I I I II II II 3 3 III III 0 0 0 0 1 0 IV IV IV IV IV 0 * Betreuung von Sportschülern und mindestens 1 Starter bei internationalen Meisterschaften im O-Zyklus ist Mindestvoraussetzung für eine Einordnung als Projektsportart ** Höhepunkte alle zwei Jahre 10 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. Sportstruktur Leistungssport zur Entwicklung von Spitzenleistungen 2010-2012 DOSB Spitzenfachverbände OSP Sachsen-Anhalt LandesSportBund Landesausschuss Leistungssport Sportschule Trainer (Pool-Trainer, Bundes- u. Landestrainer) Landesfachverband Internat und Mensa Trainingsstätte Athlet Athlet Sportverein Bundesstützpunkt Landesleistungszentrum Landesleistungsstützpunkt Kreis- und Stadtsportbund (Sportmitarbeiter) Landkreis/Kommune Förderung Land Sachsen-Anhalt/Stiftung Sport in S.-A. Bund 11 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2.1. Landesfachverband 1. Allgemeine Aufgabe - 2. 3. Inhaltliche Führung und Umsetzung der konzipierten leistungssportlichen Ziele in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des „Leistungssport 2010 – 2012“ Spezifische Aufgaben - Schaffung einer breiten Trainings- und Wettkampfbasis im Anfänger(Grundlagen-) Trainingsbereich auf der Basis eines multiplen Vereinssystems - Durchführung von Traineraus- und Weiterbildungen für Grundlagentraining und Hinführung zum leistungsorientierten Training nach mitgliederorientierten Kennziffern - Sicherung einer komplexen Talentsichtung und –förderung einschließlich der dafür notwendigen Förder-/Finanzierungs-, Trainings- und Wettkampfsysteme - Gewährleistung eines langfristigen und komplexen Leistungsaufbaus mit dem Ziel, im Aufbautraining nationale und ab dem Anschlusstraining im Zusammenwirken mit Spitzenverband und Olympiastützpunkt internationale Spitzenleistungen zu erreichen - Zusammenführung der talentiertesten Sportlerinnen und Sportler in die Landesleistungszentren sowie Gewährleistung ihrer weiteren Leistungsentwicklung durch entsprechende Trainings- und Wettkampfmaßnahmen - Unterstützung der Landesleistungsstützpunkte (o. a. Fördermodelle) und Gewährleistung einer kontinuierlichen Einschulung in die Sportschulen entsprechend den Orientierungskennziffern und den Standortfestlegungen des Landessportbundes/Olympiastützpunktes - Mitarbeit bei der Aus- und Weiterbildung von Kampf- und Schiedsrichtern - Inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit des Landestrainers mit den Koordinatoren des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und des Landessportbundes in allen Fragen der fachlichen Betreuung und der Anleitung/Kontrolle der Trainer des Trainerpools/Spezialsportlehrer - Kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden und den von diesen für die Führung der Bundesstützpunkte beauftragten Personen - Fortschreibung von Regional- bzw. Leistungssportkonzepten Bedingungen/Voraussetzungen - Übertragung der im täglichen Trainingsprozess zu lösenden Aufgaben in Abstimmung mit dem Landesausschuss Leistungssport auf eine in der Regionalkonzeption der Landesfachverbände festgelegte Person, 12 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 die in der Regel dem jeweiligen Präsidium/Vorstand angehört und vor dem Verband Rechenschaft entsprechend der Festlegung der Konzeption leistet und dem Landestrainer im verbandsinternen Gremium vorsteht - Verantwortung des Landestrainers für die Rahmentrainingskonzeption, deren Umsetzung einschl. der Planung des Trainings- und Wettkampfprozess. Er leitet das Trainerteam in Zusammenarbeit mit dem OSP/LSB fachlich an - Beförderung einer ungehinderten Entwicklung talentierter Sportler, insbesondere durch den Abbau von Vereinsegoismen, die der individuellen Förderung und systematischen Leistungsentwicklung entgegenstehen - Unterstützung der Entwicklung einer leistungsfördernden Atmosphäre in den Vereinen/Abteilungen 2.2. Sportverein/Abteilung 1. Allgemeine Aufgabe - 2. Unterstützung bei der Umsetzung der Regionalkonzepte der Spitzenund Landesfachverbände in Übereinstimmung mit eigenen Leistungssportkonzepten entsprechend den örtlichen Bedingungen Spezifische Aufgaben - Gewinnung von Kindern und talentierten Jugendlichen für eine regelmäßige sportliche Betätigung - Aufbau von stabilen Trainingsgruppen, insbesondere im Grundlagentraining und Durchführung eines zunehmend leistungsorientierten Trainings- und Wettkampfbetriebes - Gewährleistung der erforderlichen Vorraussetzungen und Bedingungen für einen optimalen Trainings- und Wettkampfbetrieb einschließlich der Finanzierung vereinsbezogener Maßnahmen - Entsendung der talentiertesten Athleten in die Sportschulen und Landesleistungszentren - Gewährleistung einer qualifizierten Betreuung von leistungssportlich talentierten Kindern und Jugendlichen (Übungsleiter/Trainer, Kampfund Schiedsrichter) sowie regelmäßige Aus- und Weiterbildung der überwiegend ehrenamtlich tätigen Betreuer im Zusammenwirken mit den Landesfachverbänden - anteilige finanzielle Unterstützung der Vereinssportler, die im Landesleistungszentrum/ Bundesstützpunkt trainieren (Trainingslager, Wettkämpfe) - Übernahme der sportlichen Betreuung der Athleten, die aus dem leistungssportlichen Prozess ausscheiden und Heranführung dieser Sportlerinnen und Sportler an Aufgaben eines Übungsleiters, Kampf13 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 und Schiedsrichters - 3. Leistungssporttragende Vereine im Sinne der Richtlinie fördern als Bestandteil des Verbundsystems Leistungssport sowie als Träger eines oder mehrerer Landesleistungszentren/Bundesstützpunkte in besonderer Weise Sportlerinnen und Sportler in den olympischen und paralympischen Schwerpunktsportarten Bedingungen/Voraussetzungen - Durchsetzung des Prinzips, dass in Sachsen-Anhalt entsprechend dem Leistungssportkonzept in den systematisch geförderten Schwerpunktsportarten prinzipiell kein Vereinswechsel notwendig ist, um aus einem Landesleistungsstützpunkt kommend in einem Landesleistungszentrum oder einem Bundesstützpunkt betreut zu werden. Jeder Landesfachverband ist gefordert, entsprechend den spezifischen Bedingungen (Startregelungen, Kosten für Wettkampfteilnahme u.ä.) mit seinen Vereinen günstige Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um einerseits jedem Talent die angestrebte Leistungsentwicklung zu ermöglichen und anderseits jeden Verein dafür zu gewinnen, seinen besten Sportlern den Weg in ein(en) Landesleistungszentrum/Bundesstützpunkt zu ebnen - Aufgrund der überdurchschnittlich hohen finanziellen Aufwendungen der leistungssporttragenden Vereine zur Sicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in den Landesleistungszentren und Bundesstützpunkten zur Entwicklung des Leistungssports in SachsenAnhalt im Grundlagen-, Aufbau-, Anschluss- und Spitzenbereich ist eine herausgehobene Förderung in den Bereichen hauptamtliche Trainerinnen und Trainer, Sportbetrieb und Anschaffung von Sportgeräten zu gewährleisten. 2.3. Kreis- und Stadtsportbund 1. Allgemeine Aufgabe - 2. Aktive Unterstützung der wettkampforientierten Vereine und Abteilungen bei der Gewinnung von Kindern und talentierten Jugendlichen für eine sportliche Betätigung sowie eine weitere kontinuierliche sportliche Leistungsentwicklung Spezifische Aufgaben - - - Unterstützung der Vereine/Abteilungen (Landesleistungsstützpunkt/Landesleistungszentrum) bei der materiellen und finanziellen Sicherstellung des leistungssportlich orientierten Trainings In Abstimmung mit der Kommune bzw. Landkreisen erfolgt die konsequente Wahrnehmung und Verantwortung bei der vorrangigen Bereitstellung, Ausstattung und Vergabe von Trainingsstätten Gezielter Einsatz eines stellv. Geschäftsführers für Kinder- und 14 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Jugendsport in den KSB/SSB zur Lösung von Teilaufgaben für den Nachwuchsleistungssport, insbesondere bei Maßnahmen der Talentsuche und –erkennung einschließlich Sondersichtungsformen - 3. Kontinuierliche Zusammenarbeit auf Präsidiumsebene mit den Landesfachverbänden (Landestrainern) - Schaffung eines vielfältigen, attraktiven und flächendeckenden Sportund Bewegungsangebotes im Territorium als eine Voraussetzung für eine spätere effektive Talentfindung - Regelmäßige Bewertung und Kontrolle der Entwicklung des Kinder- und Jugendsports und des Nachwuchsleistungssports in der Präsidiumsarbeit - Erarbeitung von Förderrichtlinien/-maßnahmen bzw. Einflussnahme auf die entsprechenden kommunalen Förderrichtlinien/-maßnahmen zugunsten des Nachwuchsleistungssports im Territorium Bedingungen/Voraussetzungen - Weitere Entwicklung der Verantwortung der Kreis- und Stadtsportbünde und der Vereine die dem leistungssportlichen Prozess gerecht werden und für den LSB von besonderer Bedeutung sind - Einrichtung einer Präsidialfunktion in den Kreis- und Stadtsportbünden, in deren Verantwortung der Nachwuchsleistungssport funktional fixiert ist und entsprechende Konzepte zur Entwicklung des Nachwuchsleistungssports erarbeitet und umgesetzt werden - Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugendspielen (Stadtjugendspiele) in den Schwerpunktsportarten, in Abstimmung mit den LFV zur Nutzung als „Talentbörse“ - Vergabe von Leistungszielen im Nachwuchsleistungssport an die Kreisund Stadtsportbünde durch den LSB, deren Erfüllung ständiger Bestandteil der Leitungsarbeit ist und bei der Bewilligung von Zuwendungen berücksichtigt wird. Solche Leistungsziele können sein: - Anzahl der in den Landesleistungszentren/Bundesstützpunkten trainierenden Kadersportler aus dem jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund, Anzahl der Delegierungen an die Sportschulen - Teilnehmer aus Kreis- und Stadtsportbünden an Wettkämpfen auf Landesebene/Landesmeisterschaften in den Schwerpunktsportarten (2 Altersklassen vor Aufnahme in das Landesleistungszentrum) - Anzahl der Sportler aus Kreis- und Stadtsportbünden in der jeweiligen Landesauswahl im Aufnahmejahrgang 15 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2.4. Talenterfassung/Zusatzmaßnahmen 1. Aufgabe - Findung ausreichender Kinder oder Jugendlicher mit körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine leistungssportliche Karriere, grundsätzlich über die LFV durch die LT 2. Spezifische Aufgaben - - - 3. Orientierung von Grundschülerinnern und –schülern durch Auswertung der im Sportabzeichenprogramm erfassten Daten Sportartengruppen Schaffen eines Erfassungssystem von potentiellen Kandidaten allgemeinen oder sportartspezifischen Voraussetzungen durch Landesfachverband die auf mit den Sondersichtungen an Schulen durch die Landestrainerinnen/Landestrainer sowie weiteren befugten Personen an Grundschulen in Sachen-Anhalt Bedingungen/Voraussetzungen - Vereinbarung mit dem Kultusministerium über ein Testprogramm und Erfassung der Daten im und außerhalb des Sportunterrichts - Konsequente Umsetzung des Erlasses über „Sport in Schule und Verein“ 16 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 3. Institutionelle- und Umfeldorganisation Leistungssportbetreuung Sportschulen BundesstützpunktMagdebur g oder Halle Hochleistungstraining Landesleistungszentrum Anschlusstraining Trainerpool Aufbautraining Trainerpool Grundlagentraining Sichtungskader Vereinstrainer Bundestrainer Trainerpool Leistungsstützpunkt Verein in Sachsen-Anhalt Verein Mitgliedergewinnung Vereinstrainer stellv. GF stellv. GF (KSB/SSB) Landesleistungszentrum Landes Landestrainer/-trainerinnen Magdeburg Halle 17 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Allgemeines Für das Erreichen der sportlichen Zielstellungen sind die notwendigen Umfeldbedingungen für einen leistungssportlichen Trainingsbetrieb sowie die Absicherung schulischer Abschlüsse optimal zu gestalten. Dazu bedarf es des Einsatzes aller am Prozess beteiligten Organisationen und Institutionen, die mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln optimale Bedingungen herstellen müssen. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen haben insbesondere das Kultusministerium und das Sportministerium übergreifende Entscheidungen zu erlassen und in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Schulstandorte mit ihren Trainingsstätten den notwendigen Bedingungen anzupassen. In gemeinsamer Abstimmung mit dem Sport ist alles darauf auszurichten, dass der Athlet bzw. die Athletin optimale Voraussetzungen zur Bewältigung seiner/ihrer dualen Karriere erhält. 3.1. Trainingsstätte 1. Allgemeine Aufgabe - 2. 3. Gewährleistung eines qualifizierten leistungssportlichen Trainings entsprechend den inhaltlichen und materiell-technischen und organisatorischen Anforderungen des langfristigen Leistungsaufbaus Spezifische Aufgaben - Sportartspezifische Ausstattung zur Lösung allgemeiner und spezifischer Trainingsaufgaben - Sicherstellung des gleichzeitigen Trainings mehrerer Trainingsgruppen entsprechend der Kaderstruktur des Landesfachverbandes/Landesleistungszentrums - Nutzung von Möglichkeiten der Standortsicherung (Übernahme von Betriebs- und Folgekosten) durch das BMI über den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt bzw. durch das Land Sachsen-Anhalt und die jeweilige Kommune Bedingungen/Voraussetzungen - Kostenfreie Nutzung der Sportstätten für das leistungssportliche Training in den Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren - Vorrangige Rekonstruktion, Sanierung und Neubau von Trainingsstätten für die Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt - Gemeinsame Förderung des leistungssportlichen Trainings im Landesleistungszentrum durch das Land Sachsen-Anhalt, den Landessportbund und die Kommune entsprechend der jeweiligen Richtlinien 18 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 - 3.2. 1. 2. 3. 4. Möglichkeiten des Trainings an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und in Ferienzeiten Sportschulen Träger - Sportgymnasium/Sportsekundarschule Magdeburg: Stadt Magdeburg - Sportschulen Halle: Stadt Halle Allgemeine Bedingungen - Grundsätzlich wird angestrebt, dass sich Sportschule, Sportinternat/Mensa und Trainingsstätte als Standortfaktoren auf engem Raum befinden. Mindestens wird gewährleistet, dass sich zwei dieser Standortfaktoren in unmittelbarer Nähe befinden und ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erreichbar sind. - Auf der Grundlage definierter leistungssportlicher Kriterien (Ausbildungs- und Leistungsbereich, Leistungsniveau und -perspektive) ist in Abhängigkeit vom Betreuungssystem ein Wechsel des Schulstandortes innerhalb Sachsen-Anhalts in Sportarten mit Doppelstandort möglich Allgemeine Aufgabe - Umfassende Förderung des sportlichen Talentes von Kindern und Jugendlichen - Sicherung einer qualifizierten schulischen Bildung in einem Sportgymnasium oder einer Sportsekundarschule verbunden mit einem anerkannten Schulabschluss Spezifische Aufgaben - Sportartspezifischer Zugang in Klasse 5/6 oder 7/8 über die Feststellung der Eignung (L-Schüler/Schülerinnen) durch einen Landesfachverband/Landessportbund in Sportarten entsprechend dem Leistungssportkonzept; ein Quereinstieg von weiteren LSchülern/Schülerinnen ist möglich - Gewährleistung des Zugangs zu den Gymnasien oder den Sekundarschulen ab Klasse 5 für talentierte Kinder (TSchüler/Schülerinnen)in weiteren Sportarten unter der Voraussetzung eines regelmäßigen Vereinstrainings nach der Schule und der Passfähigkeit der Sportart in das Fördersystem des Landessportbundes Sachsen-Anhalt - Grundsätzliche sportartspezifische Neubewerbung jedes Schülers beim Übergang von Klasse 6 in Klasse 7 durch die Landesfachverbände und eine Neubewertung zur leistungssportlichen Betreuung ab Klasse 9 19 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 (siehe Tabelle_3) 5. - Sicherstellung eines 2 bis 5-maligen leistungssportlichen Vormittagstrainings im Wochenverlauf als Grundvoraussetzung des langfristigen Leistungsaufbaus im Sport - Gewährleistung einer individuellen Förderung außerhalb der allgemeinen Schulnorm ab einem bestimmten nationalen/internationalen sportlichen Leistungsniveau (Wochenendund Ferienunterricht, Betreuung während Trainingslagern,…) - Schulzeitstreckung in Übereinstimmung mit dem betreffenden Erlass - Bewertung der leistungssportlichen Entwicklung 2 Jahre nach der Einschulung und danach jährlich - Möglichkeit der Umschulung in einen anderen Klassenverband oder Schule bei unzureichenden leistungssportlichen Entwicklungsmöglichkeiten ab einem angemessenen Zeitpunkt Bedingungen/Voraussetzungen - Flexibler Klassenteiler für sportspezifische Klassen unterhalb der allgemeinen Norm - Bestand von allgemeinen und sportspezifischen Klassen in Abhängigkeit vom Standort, Schuljahrgängen und Anzahl der Schüler im Leistungssport - Einzel- und Gruppenunterricht Unterrichtszeit - Ganztagsbetreuung im Verbundsystem - Schaffung eines Regionalteams im Rahmen eines Sportschulverbundes Sachsen-Anhalt, dem mindestens angehören: Ministerium für Gesundheit und Soziales und Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt, LandesSportBund, Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt innerhalb und außerhalb der 20 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 Tabelle – 3 Orientierungskennziffern zur sport- und standortspezifischen Einschulung in Klasse 5/6 bzw.7/8 und zum Bestand von leistungssportlichen Perspektivkadern in Klasse 9 (2010 – 2012) Projektsportarten Schwerpunktsportarten Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Sportart Kanu-Rennsport Kanu-Slalom Rudern Sportschwimmen Wasserspringen Leichtathletik Handball 8 9 10 11 Boxen Basketball wbl. Turnen mnl. Behindertensport* 12 13 RSG Judo 1 2 3 4 5 6 Einschulung Einschulung Bestand Klasse 9 Klasse 5/6 Klasse 7/8 HAL MD HAL MD HAL MD 6 12 5 12 3 3 Ringen Triathlon Fechten Schießen Fußball Turnen wbl. Gesamt 23 12 2 3 7 4 7 8 6 3 7 7 12 6 2 6 6 3 10 8 6 6 6 10 16 10 2 6 1 2 6 1 6 6 1 2 1 10 20 6 2 4 1 10 25 77 55 78 69 Gesamtzahlen regeln sich über den Erlass „Regelung für die Schulen mit genehmigten Inhalten Schwerpunktsport“ * Sportschulen sind nicht barrierefrei; Einschulungen sind abhängig vom Behinderungsgrad. 21 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 3.3. Sportinternat/Mensa 1. Allgemeine Aufgabe - 2. 3. 3.4. Sicherung einer leistungssportgerechten Unterbringung, Versorgung und altersgerechten Betreuung für Sportschüler/Leistungskader im gesamten Wochenverlauf Spezifische Aufgaben - Enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Betreuung (Erzieher), Sportschule (Lehrer) und Leistungssport (Trainer) - Pädagogische Nachbereitung - Gewährleistung einer sportgerechten ausgewogenen Ernährung (3 Hauptmahlzeiten, 2 Zwischenmahlzeiten) in der Woche sowie nach Anforderung an Wochenenden und in den Ferien - Leistungs- und kaderbezogene Verpflegungskosten Betreuung einschließlich schulischer Bezuschussung der Vor- Miet- und und Bedingungen/Voraussetzungen - Fixierung der grundsätzlichen Aufgaben der entsprechend den Anforderungen des Leistungssports Sportinternate - Rückgabe des Internatsplatzes bei Beendigung der leistungssportlichen Karriere (entsprechend Betreuungsvertrag) - Einschulung von behinderten Sportlerinnen und Sportlern nur möglich, in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad (Internate nicht barrierefrei) - Unterbringung von Auszubildenden und Studenten und LFV regeln LSB/OSP Stützpunktsystem 3.4.1. Olympiastützpunkt (OSP) Sachsen-Anhalt 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den Spitzensport, durch die eine qualitativ hochwertige komplexe Betreuung für die berufenen Bundeskaderathleten und für ausgewählte Nachwuchskader sowie deren Trainer im täglichen Training vor Ort und/oder bei zentralen Maßnahmen der Spitzenfachverbände gesichert wird. Dazu koordiniert der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt die Arbeit der in seinem Verantwortungsbereich befindlichen Bundesstützpunkte in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts 22 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. 3. Spezifische Aufgaben - Betreuungs- und Serviceleistungen im sportmedizinischen, physiotherapeutischen, trainingswissenschaftlichen und sozialen Bereich - Mitwirkung bei der Koordinierung und Steuerung des Leistungssports in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt - Koordination des Leistungssports im Rahmen des Verbundsystems Sportschule einschließlich der Internate/Mensen - Gewährleistung von optimalen Trainingsbedingungen für die Bundeskader und ausgewählte Nachwuchsathleten in den Schwerpunktsportarten sowie mit Land/Landkreisen/Kommunen, Spitzenfachverband und Bundesministerium abgestimmte Wahrnehmung, der damit verbundenen Aufgaben der Standortsicherung - Koordinierung der leistungssportgerechten Unterbringung von Bundeskadern und ausgewählten Nachwuchsathleten Bedingungen/Voraussetzungen - Übernahme ausgewählter Serviceleistungen durch vertraglich gebundene Einrichtungen außerhalb des Olympiastützpunktes - Gewährleistung der aufgaben- und ergebnisabhängigen Personal- und Mittelzuordnung innerhalb der Standorte und Bereiche des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt - Sicherung der ausreichenden leistungsdiagnostischen/trainingsmethodischen Betreuung der Kaderathleten 3.4.2. Bundesstützpunkt (BSP) 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - Trainingseinrichtung eines Spitzenfachverbandes, in der ein qualitativ hochwertiges Training für Bundeskader und ausgewählte Nachwuchsathleten des Hochleistungs- bzw. Anschlusstrainings am Standort eines Olympiastützpunktes abgesichert wird. Aufgrund der angestrebten Konzentration von Athletinnen und Athleten haben die Spitzenfachverbände für eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung, neben dem bisherigen System der Bundesstützpunkte, ein System von Bundesstützpunkten Nachwuchs eingerichtet 23 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. 3. Spezifische Aufgaben/Merkmale - Leistungssportspezifische Trainingseinrichtung, deren Anerkennung durch die Bundesfachverbände erfolgt - Gewährleistung von möglichst homogenen und disziplingruppenspezifischen Trainingsgruppen - Vereinsneutrale Betreuung der Athleten durch Bundestrainer und Trainer des Trainerpools Sachsen-Anhalt/Spezialsportlehrer Bedingungen/Voraussetzungen - Parallele oder versetzte Nutzung von Trainingsstätten durch gemischte Trainingsgruppen nach Leistungsstand (Hochleistungs- und Anschlusstraining) und Stützpunktzuordnung (Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum) - Gewährleistung einer weiterhin kostenfreien Nutzung der Trainingsstätte - Sicherung von finanziellen Mitteln zur Standortsicherung über den Olympiastützpunkthaushalt für Trainingseinrichtungen (Bundesstützpunkt) in kommunaler und Vereinsträgerschaft 3.4.3 Landesleistungszentrum (LLZ) 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - 2. Trainingseinrichtung des LFV in einer Olympischen Programmsportart. In ihm werden talentierte Nachwuchssportler/innen in den Schwerpunkt- und Fördersportarten des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Ziel zusammengeführt, über ein wirksames und altersgerechtes Training im Aufbau- und Anschlussbereich auf eine nationale und später internationale Leistungsfähigkeit vorbereitet zu werden Spezifische Aufgaben/Merkmale - Verbindung des LLZ mit dem Olympiastützpunkt, dem vor Ort bestehenden Bundesstützpunkt bzw. Bundesstützpunkt Nachwuchs und dem Standort der Sportschulen des Landes Sachsen-Anhalt - Gewährleistung eines regelmäßigen, den Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsbereiches entsprechenden Trainingsbetriebes und dafür notwendige Sportanlagen, Einrichtungen und Geräte; Anerkennung des LLZ durch die jeweilige Kommune erforderlich - Kopplung des LLZ in der Regel an einen dafür geeigneten Sportverein, der wesentliche organisatorische Aufgaben übernimmt. Dieser Sportverein hat in der entsprechenden Sportart auch den Status eines Landesleistungsstützpunktes und stellt seine Möglichkeiten, seine Ressourcen einschließlich ehrenamtlicher Betreuungskapazitäten in den Dienst des Landesleistungszentrums 24 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 3. Bedingungen/Voraussetzungen - Abstimmung und Regelung aller grundsätzlichen Fragen zwischen dem LFV, der jeweiligen Kommune und dem jeweiligen Sportverein zur Sicherung einer hohen Funktionsfähigkeit des LLZ - Führung und Kontrolle der Arbeit im LLZ durch den Landestrainer - Sicherung der Betreuung der Sportlerinnen und Sportler im Training vorrangig durch den Trainerpool - Berufung der LLZ und deren Trägervereine durch den LAL für einen Olympiazyklus 3.4.4. Landesleistungsstützpunkt (LSTP)/Landkreis/Kommune 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - 2. 3. Trainingseinrichtung eines vom LSB/LFV berufenen Sportvereins/Abteilung, in dem ein qualifiziertes Grundlagentraining für talentierte Kinder und Jugendliche vor Ort durchgeführt wird Spezifische Aufgaben/Merkmale - Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium. Ziel ist die Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum (LLZ) verbunden mit dem Besuch einer Sportschule des Landes Sachsen-Anhalt - Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich - Vereinsbetreuung der Sportler durch lizenzierte Trainer Bedingungen/Voraussetzungen - Durchsetzung des Sichtungskonzeptes der LFV in Verbindung mit den Schulen und dem jeweiligen Kreis-/Stadtsportbund zur Gewährleistung stabiler Trainingsgruppen - Erfüllung folgender Anerkennungskriterien § Für Schwerpunkt- und Projektsportarten Mindestens je eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an einer Sportschule in Sachsen-Anhalt § Für weitere olympische und nichtolympische Sportarten Mindestens je eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei Deutschen Jugendmeisterschaften 25 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 - Der LSTP ist durch den Verein über den LFV zu beantragen und wird vom LAL für jeweils 2 Jahre bestätigt 4. Notwendiges Betreuungspersonal 4.1. Sportarten und Kader In Übereinstimmung mit der allgemeinen leistungssportlichen Zielstellung im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport für den Zeitraum 2010 - 2012 in den Schwerpunkt- und Projektsportarten werden Differenzierungen nach den festgelegten Kriterien in den Sportarten vorgenommen (siehe Tabelle_4). 4.2. 1. 2. Hauptamtliche Athletenbetreuung Allgemeine Aufgaben - Umsetzung von leistungsbestimmenden und leistungsbeeinflussenden Faktoren des sportlichen Trainings unter Einbeziehung von Aspekten der sportlichen Bildung und Erziehung - Gewährleistung einer optimalen Leistungsentwicklung der betreuten Athleten Spezifische Aufgaben • Bundestrainer, Bundeshonorartrainer Spitzenfachverband) - (Finanzierung über Verantwortung für eine optimale Trainingsbetreuung der dem Standort zugeordneten Bundeskaderathleten. • Landestrainer - - Verantwortung für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart vom Grundlagentraining bis max. zum Ende des Anschlusstrainings Koordinierung der Talentsichtung, -findung und –förderung und Führung des Sichtungs- und Auswahlprozesses zu den Sportschulen Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Rahmentrainingsplänen im D/Cund D-Kaderbereich Anleitung, Kontrolle und Qualifizierung der Arbeit der Trainer und Übungsleiter in den Landesleistungsstützpunkten und Landesleistungszentren Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten Koordinierung des Nachwuchsleistungssports mit dem Spitzensport (BSP) Zusammenwirken mit den OSP-Standortkoordinatoren kontinuierliche Zusammenarbeit mit den KSB/SSB 26 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 • Trainer im Trainerpool/Spezialsportlehrer* - Vereinsneutrale Betreuung von Trainingsgruppen aus bis zu zwei Ausbildungs- bzw. Leistungsbereichen - Arbeit nach Gruppen- oder/und Individuellen Trainingsplänen mit dem Ziel, die nächste Etappe des langfristigen Leistungsaufbaus mit den leistungssportlich talentierten Athleten zu erreichen * sind Sportlehrer, die beim Kultusministerium angestellt und mit Personalgestellungsvertrag im Leistungssport des LSB eingebunden sind Tabelle - 4 Hauptamtliches Betreuungspersonal im Leistungssport Schwerpunkt- und Projektsortarten Ziel 2012 Projektsportarten Schwerpunktsportarten Sportart durch LSB/OSP bestätigte Standorte Landestrainer Trainerpool Kanu-Rennsport 1 Kanu-Slalom 1 1 4 2 Rudern 2 1 7 Sportschwimmen 2 8 Wasserspringen 1 1 Handball 2 1 6 Leichtathletik 2 1 10 Basketball wbl. 1 1 2 Turnen mnl. 1 1 3 Boxen 1 1 2 1 1 Behindertensport RSG 1 Judo 1 Sportart Ringen Triathlon Tischtennis Fechten Schießen Fußball Turnen wbl. durch LSB/OSP bestätigte Standorte 1 1 1 1 1 2 4 2 1 1 Landestrainer 1 LFV-Trainer 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 Der Landesfachverband/die Sportart kann nach der Erfüllung von: 5-7 Kriterien nach Tabelle 2 kann 3-5 Trainer erhalten 3-4 Kriterien nach Tabelle 2 kann 2-3 Trainer erhalten 1-2 Kriterien nach Tabelle 2 kann 1-2 Trainer erhalten 27 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 3. Bedingungen/Voraussetzungen - Inhaltliche Vernetzung aller Trainer am Standort (regionales Trainerteam in der Sportart) - unabhängig vom jeweiligen Anstellungsverhältnis - Zuordnung der Trainer zu den aktuellen und perspektivischen Kadersportlern unter Berücksichtigung der zukünftig erwartbaren Leistungsentwicklung - Zusammenführung, Konzentration von Athleten - Widerspiegelung der Aufgabenbereiche/Arbeitsschwerpunkte des Landestrainers in den Regionalkonzepten der Landesfachverbände - Erstellung einer speziellen Dienstbeauftragung für die Landestrainer und Spezialsportlehrer analog der Dienstbeauftragung der Trainer im Trainerpool - Inhaltliche Führung der Arbeit der Trainer im Trainerpool in den Schwerpunktsportarten der Spitzen- und Anschlussförderung durch die Verantwortlichen Standortkoordinatoren des Olympiastützpunktes sowie der Landestrainer und in den Projektsportarten durch den Verantwortlichen des Landessportbundes bei grundsätzlicher Einbeziehung der Landestrainer der jeweiligen Landesfachverbände - Beibehaltung der bestehenden Kapazitäten in der Bezuschussung von Personalkosten von Trainern im Hochleistungs- und Anschlusstraining durch das Bundesministerium des Innern und des Einsatzes von Bundestrainern im Hochleistungstraining von Athleten des Landes Sachsen-Anhalt eine Vergütung die den Anforderungen/Aufgaben der im Leistungssport tätigen Trainerinnen und Trainer gerecht wird - siehe Anlage 11b - Vergütungsordnung 5. Fördermaßnahmen 5.1. Schwerpunktsetzung Das Land Sachsen-Anhalt, der Landessportbund Sachsen-Anhalt und der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt unterstützen die Entwicklung und Förderung des Nachwuchsleistungssports auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzip. Der Landessportbund unterstützt über ein entsprechendes Förderkonzept die Landesfachverbände bei der Umsetzung ihrer leistungssportlichen Aufgaben, besonders für ein perspektivisch orientiertes Grundlagentraining in den Landesleistungsstützpunkten und die angestrebte nachfolgende Konzentration der 28 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 talentiertesten Sportlerinnen und Sportler in den Landesleistungszentren, die mit den Sportschulen eng verbunden sind; Projekte zu strukturbildenden Maßnahmen und zur beschleunigten Leistungsentwicklung wirken unterstützend. Grundsätzlich gilt: Bevorzugte Unterstützung von Schwerpunktsportarten: Landesfachverbände/Sportarten/Athleten, die in deutschen Auswahlmannschaften des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports an den Start gehen durch ein qualifiziertes Betreuungs- und Fördersystem sowie die Ausgestaltung von Umfeldstrukturen Systematische Förderung von Projektsportarten: Landesfachverbände, die über eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung kontinuierlich Medaillengewinner bei Deutschen Meisterschaften und Finalteilnehmer bei Internationalen Meisterschaften im Nachwuchsleistungssport entwickeln und somit die Starter für deutsche Auswahlmannschaften im Olympischen Spitzensport vorbereiten partielle individuelle Förderung von Athleten außerhalb von Schwerpunktund Projektsportarten Diese Förderung schließt ausdrücklich den Behindertensport und die in ihm betreuten Sportarten mit internationalem Leistungsniveau oder Leistungsperspektive ein. Zuwendungen des Landes für • Schwerpunktsportart OSP–Service (erweitert) Landesleistungszentrum Sportschule mit Internat Landestrainer Trainer im Trainerpool Sachsen-Anhalt Koordinierte Trainingsstättensicherung (Bund, Land, Kommune) • Projektsportart OSP-Service für Bundeskaderathleten Landesleistungszentrum Sportschule mit Internat Landestrainer - angestrebt LLZ-Trainer - angestrebt Koordinierte Trainingsstättensicherung (Land, Kommune) 29 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 5.2. Förderung der Landesfachverbände Die Förderung erfolgt entsprechend den - siehe - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele siehe Anlage 11c - Kriterien 5.3. Athletenförderung 5.3.1. Individualförderung Spitzensport 1. Ziel - 2. Grundlage - 3. 4. Unterstützung von Spitzen- und Anschlussathleten in Vorbereitung auf nationale und internationale Meisterschaften Bewertung von Sportlerinnen und Sportlern im zurückliegenden und laufenden Trainings- und Wettkampfjahr entsprechend ihrem nationalen und internationalen Leistungsstand und ihrer Leistungsperspektive Förderleistungen (über Landesfachverband oder Verein) - Trainingslager (Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung) - Individualförderung (Zusatzunterricht, Verdienstausfall, soziale Abfederung) - Verbrauchsmaterial Träger - Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt 5.3.2. JuniorTeam Sachsen-Anhalt 1. Ziel - 2. Grundlage - 3. Unterstützung von Nachwuchsathleten bei der Heranführung an den Spitzensport und in Vorbereitung auf nationale und internationale Meisterschaften Zugehörigkeit zum JuniorTeam Sachsen-Anhalt entsprechend den Berufungskriterien Förderleistungen (über Landesfachverbände) - Leistungsabhängige finanzielle Zuwendungen entsprechend der Anzahl 30 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 der Athleten im Junior-Team Sachsen-Anhalt vorwiegend für Trainingsund Wettkampfmaßnahmen 4. Träger - Stiftung Sport Sachsen-Anhalt 5.3.3. Förderung der Internatsschülerinnen und -schüler 1. Ziel - 2. Grundlage - zielgerichtet Talente aus sozial schwachen Familien zu unterstützen, damit sie überhaupt die Sportschulen besuchen können - die Höhe der Förderung und die Bemessungsgrundlage den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen die Verantwortung der Landesfachverbände in diesem Bereich zu erhöhen. Soziale Kriterien dürfen bei der Talentsichtung keine Ausschlusskriterien sein. - 3. Förderleistungen - 4. finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Familien zur Abfederung der Internatskosten beim Besuch der Sportschulen Zuschuss zu den Internatskosten Träger - Land Sachsen-Anhalt 6. Leitungs- und Koordinierungsstruktur 6.1. Landesausschuss Leistungssport/LandesSportBund Sachsen-Anhalt 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - Leitungs- und Koordinierungsgremium des Leistungssports in SachsenAnhalt, das die inhaltliche Zusammenarbeit mit und zwischen den am Prozess beteiligten Institutionen und Organisationen, insbesondere mit den zuständigen Ministerien, dem Trägerverein des Olympiastützpunktes, den Landesfachverbänden, den Sportschulen, den Kreis- und Stadtsportbünden, den Landesleistungszentren und Landesleistungsstützpunkten steuert, führt und kontrolliert 31 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. Zusammensetzung Vorsitz: VizepräsidentIn Leistungssport des LSB Sachsen-Anhalt StellvertreterIn: Sportvorstand im LandesSportBund Sachsen-Anhalt StellvertreterIn: Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt Mitglied: PräsidentIn/VizepräsidentIn einer Schwerpunkt sportart SprecherIn Trainerrat PräsidentIN KSB/SSB Beisitzer: 1 MitarbeiterIn des Ministeriums für Soziales und Gesundheit 1 MitarbeiterIn des Kultusministeriums SekretärIn des LAL KoordinatorIn des LSB für den Trainerpool bei Bedarf: 3. 2 Standortkoordinatoren des OSP Sachsen-Anhalt Spezifische Aufgaben/Merkmale - Ausübung der Verantwortung zur Sicherung eines qualifizierten Betreuungssystems im Leistungssport sowie von Faktoren, die die Entwicklung der sportlichen Leistung beeinflussen - Regelmäßige Beratung mit den Landesfachverbänden und Kreis- und Stadtsportbünden vor allem zu Fragen der Entwicklung des leistungssportlichen Nachwuchses im Grundlagentraining - Kontinuierliche Einschätzung und Einflussnahme auf die Einschulungen an die Sportschulen und auf den komplexen Prozess der Talenterkennung und –förderung und die materiell – technischen Vorraussetzungen der Sportstätten im Nachwuchsleistungssport - Einschätzung der Ergebnisse von Landesfachverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden, Landesleistungszentren und Landesleistungsstützpunkten nach festgelegten Bewertungskriterien im Grundlagen- und Aufbautraining sowie in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt im Anschluss- und Hochleistungstraining - Erarbeitung von Entwicklungsstrategien des Leistungssports in der komplexen Einheit von Nachwuchsleistungssport und Spitzensport - Durchführung von Leistungssportkonferenzen als ständige Einrichtung zur Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssport 32 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 6.2. Vorstand des Trägervereins des Olympiastützpunktes SachsenAnhalt 1. Allgemeine Aufgabe/Definition - 2. Führung und Kontrolle der originären Aufgaben des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und verantwortungsvolles Mitwirken bei der Entwicklung des Nachwuchsleistungssports in Sachsen-Anhalt Spezifische Aufgaben/Merkmale - Gewährleistung einer effizienten Arbeit in den Bundesstützpunkten entsprechend den Vorgaben und leistungssportlichen Konzepten der Spitzenfachverbände und Landesfachverbände - Sicherung optimaler Trainingsbedingungen (Sportstätten, Sportgeräte) - Verantwortung der Mitglieder des Trägervereins entsprechend ihren spezifischen Aufgaben in ihren Institutionen - Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund/Bereich Leistungssport, dem Bundesministerium des Innern und den Spitzenfachverbänden zu allen Fragen der Erfüllung der Betreuungund Serviceaufgaben des Olympiastützpunktes - Entwicklung von Personalkonzepten des Olympiastützpunktes und Sicherung des Personaleinsatzes zur Sicherung der Betreuungsaufgaben - Koordinierung und Abstimmung der Gesamtmittel des Olympiastützpunkthaushaltes 3. Bedingungen/Voraussetzungen - Mitwirken der Koordinatoren der Standortbereiche des OSP SachsenAnhalt bei der unmittelbaren Führung und Kontrolle des Leistungssports in Sachsen-Anhalt. Dazu kann die Fachaufsicht für die Anleitung ausgewählter Trainer/Trainerinnen auf der Grundlage einer Vereinbarung übertragen werden. siehe Anlage 11d - Vereinbarung LSB – OSP 6.3. Regionalteam 1. Allgemeine Aufgaben - Lösung übergreifender Fragen zu den jeweiligen Schulstandorten Beratungen zweimal im Jahr, einmal pro Standort 33 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 2. Zusammensetzung LeiterIn: LeiterIn des OSP Sachsen-Anhalt Mitglieder: VertreterIn des Kultusministeriums VertreterIn des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Sportvorstand des LSB VertreterIn der Kommune Magdeburg und Halle SchulleiterIn BereichsleiterIn Internate/Mensen VertreterIn des Landesverwaltungsamtes FachmoderatorIn Sport 6.4. Verbundsystem 1. Allgemeine Aufgabe - 2. Koordinierung und Lösung standortspezifischer Aufgaben Zusammensetzung LeiterIn: StandortkoordinatorIn des OSP Sachsen-Anhalt Mitglieder: ReferentIn Leistungssport/KoordinatorIn Trainerpool LandestrainerIn Stützpunktverantwortliche/r Sportschulen/SchulleiterIn/KoordinatorIn VertreterIn Kommune 34 Anlage 11 - Leistungssport 2010 - 2012 6.5. Spezifische Beratung der Landesfachverbände 1. Allgemeine Aufgaben - 2. Lösung und Koordinierung standortspezifischer Aufgaben der Landesfachverbände Zusammensetzung Trainerrat des LFV LeiterIn: LandestrainerIn Mitglieder: Bundes-/HonorartrainerIn TrainerInnen aus dem Trainerpool bei Bedarf: KoordinatorIn des OSP Sachsen-Anhalt ReferentIn Leistungssport 35 Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten Kanurennsport Altersklasse Erwachsene U23 Junioren Jugend Wettkampf OS WM EM Kanu-Slalom 2008 2007 2006 2005 Altersklasse 2 Erwachsene 6 3 4 WM EM 1 3 JWM JEM 3 3 4 3 3 U23 Junioren 1 JUWM JUEM EYOF Jugend Wettkampf OS WM EM WM EM Wettkampf OS WM EM 2008 2007 2006 2005 Altersklasse 6 Erwachsene 5 4 2 4 2 WM EM 7 6 Junioren JWM JEM 5 6 JUWM JUEM EYOF 6 3 3 3 5 5 2 4 5 3 5 JUWM JUEM EYOF Handball U23 Jugend 6 5 JWM JEM Rudern Altersklasse Erwachsene 2008 2007 2006 2005 6 Wettkampf OS WM EM 4 U23 WM EM 6 Junioren JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF 2008 2007 2006 2005 2 3 6 2 1 3 1 5 3 3 2 1 Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten Boxen Altersklasse Erwachsene Wettkampf OS WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend Judo 2008 2007 2006 2005 Altersklasse Erwachsene 1 1 1 1 JUWM JUEM EYOF 1 1 1 U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend Leichtathletik Altersklasse Erwachsene Wettkampf OS WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF 2008 2007 2006 2005 1 1 1 2 2 1 JUWM JUEM EYOF 1 1 Schwimmen 2008 2007 2006 2005 Altersklasse 2 Erwachsene 3 2 4 4 6 Wettkampf OS WM EM 4 1 2 3 4 7 1 2 Wettkampf OS WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF 2008 2007 2006 2005 3 2 3 1 2 1 2 4 2 3 5 2 0 3 2 Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten Turnen männlich Altersklasse Erwachsene Wettkampf OS WM EM Wasserspringen 2008 2007 2006 2005 Altersklasse Erwachsene 1 1 1 Wettkampf OS WM EM U23 WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Junioren JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF Jugend Wettkampf OS WM EM 2008 2007 2006 2005 Altersklasse Erwachsene 1 Wettkampf OS WM EM WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Junioren JWM JEM JUWM JUEM EYOF 1 1 1 1 Triathlon U23 Jugend 1 1 JUWM JUEM EYOF Ringen Altersklasse Erwachsene 2008 2007 2006 2005 2 2 1 2 1 Jugend 2008 2007 2006 2005 1 1 JUWM JUEM EYOF 3 Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten Basketball Altersklasse Erwachsene Wettkampf OS WM EM U23 WM EM U20 JWM JEM U18 JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF Rhythmische Sportgymnastik 2008 2007 2006 2005 Altersklasse Erwachsene 2 2 2 1 3 2 1 Wettkampf OS WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend Wettkampf OS WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF 5 JUWM JUEM EYOF Schießen Altersklasse Erwachsene 2008 2007 2006 2005 Fußball 2008 2007 2006 2005 Altersklasse Erwachsene 2 1 1 1 3 Wettkampf OS WM EM U20 WM EM U17 WM EM 2008 2007 2006 2005 1 JUWM JUEM EYOF 4 Anlage 11a – Teilnehmer (Starter, bei Doppelstart nur höchster Wettkampf bewertet) an internationalen Meisterschaften 2005 – 2008 Übersicht Schwerpunkt- und Projektsportarten Fechten Altersklasse Erwachsene U23 Wettkampf OS WM EM WM EM Junioren 2008 2007 2006 2005 1 JWM JEM Jugend JUWM JUEM EYOF Behinderten und Reha-Sport Altersklasse Erwachsene Wettkampf Paralymp. WM EM U23 WM EM Junioren JWM JEM Jugend 2008 2007 2006 2005 4 3 3 1 4 JUWM JUEM EYOF 5 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts In Berücksichtigung der Spezifika der Trainertätigkeit und in Beachtung der im Leistungssport allgemein gültigen Bewertungs- und Abrechnungsprinzipien erfolgt die Vergütung von im LandesSportBund angestellten bzw. durch ihn finanzierten Trainerinnen und Trainer außerhalb tariflicher Festlegungen. Die Vergütung gliedert sich in eine Grundvergütung, eine leistungs- und aufgabenbezogene Vergütungsvariable und, im Einzelfall, einen Erfolgsbonus sowie eine funktionsbezogene Variable. Die besonderen und unterschiedlichen Aufgabengebiete der Trainertätigkeit in den verschiedenen Ausbildungs- und Leistungsbereichen werden berücksichtigt. Die Einstufung in die aufgaben- und leistungsbezogene Variable und die gegebenenfalls gewährte funktionsbezogene Variable erfolgen zweijährig, der zutreffende Erfolgsbonus in den entsprechenden Ausbildungsbereichen kann rückwirkend für die Dauer eines Jahres gewährt werden. Veränderungen in den Einstufungskriterien der Grundvergütung werden unmittelbar berücksichtigt. 1. Grundvergütung 1.1 Ausbildungsbereich Grundlagentraining/Aufbautraining (GLT/ABT) Sportlicher Schwerpunkt - - Heranführung von Kindern und Jugendlichen an eine erfolgreiche leistungssportliche Betätigung in Landesleistungsstützpunkten und Landesleistungszentren, Entwicklung einer nachhaltigen, perspektivisch ausgerichteten, sportlichen Leistungsfähigkeit auf Landes- und regionalem Niveau im Jugendbereich auf der Grundlage leistungsstarker Trainingsgruppen Eingruppierungsvoraussetzungen - abgeschlossenes pädagogisches Fachschulstudium oder höher Trainerlizenz B Eingruppierung zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung unter 5 Jahre 2.300,00 EUR/Brutto/Monat 5 – 9 Jahre ab 10 Jahre 2.550,00 EUR/Brutto/Monat 2.800,00 EUR/Brutto/Monat 1 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 1.2Ausbildungsbereich Aufbautraining/Anschlusstraining (ABT/AST) Sportlicher Schwerpunkt Entwicklung einer nachhaltigen, perspektivisch ausgerichteten sportlichen Leistungsfähigkeit auf regionalem, nationalem und – soweit in der Sportart möglich – internationalem Niveau im Jugendbereich auf der Grundlage leistungsstarker Trainingsgruppen Eingruppierungsvoraussetzungen - abgeschlossenes pädagogisches Hochschul-/Trainerstudium Trainerlizenz A Eingruppierung zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung unter 5 Jahre 5 – 9 Jahre ab 10 Jahre 2.500,00 EUR/Brutto/Monat 2.750,00 EUR/Brutto/Monat 3.000,00 EUR/Brutto/Monat 1.3Ausbildungsbereich Anschlusstraining/Hochleistungstraining (AST/HLT) Sportlicher Schwerpunkt Entwicklung und Sicherung einer nachhaltigen sportlichen Leistungsfähigkeit auf nationalem und internationalem Niveau im Junioren -, U 23- und Erwachsenenbereich auf der Grundlage leistungsstarker Trainingsgruppen Eingruppierungsvoraussetzungen - abgeschlossenes pädagogisches Hochschul-/Trainerstudium Trainerlizenz A Eingruppierung zusammenhängende Berufstätigkeit im Sport/Eingruppierung unter 5 Jahre 5 – 9 Jahre ab 10 Jahre 2.500,00 EUR/Brutto/Monat 2.750,00 EUR/Brutto/Monat 3.000,00 EUR/Brutto/Monat 2 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 2. Aufgaben- und leistungsbezogene Vergütungsvariable Gegenstand - 2.1 Kaderentwicklung und –betreuung im Trainings- und Wettkampfprozess Ergebnisse bei internationalen, nationalen und regionalen Meisterschaften in Abhängigkeit vom Ausbildungs- und Leistungsbereich Ausbildungsbereich Grundlagen-/Aufbautraining Finanzrahmen bis zu 700,00 EUR/Brutto/Monat Finanzzuordnung Normgerechte Einschulungen an die Sportschulen bis zu 245,00 EUR/Brutto/Monat (35 % ) Ergebnisse bei regionalen und deutschen Meisterschaften im Jugendbereich bis zu 175,00 EUR/Brutto/Monat (25 % ) Entwicklung und Übergabe von Perspektivkadern in den nächsten Ausbildungsbereich bis zu 280,00 EUR/Brutto/Monat (40 % ) 2.2 Ausbildungsbereich Aufbautraining/Anschlusstraining Finanzrahmen bis zu 1.000,00 EUR/Brutto/Monat Finanzzuordnung Weiterentwicklung der übernommen Perspektivkader und Entwicklung von Bundeskadern (DC und C) bis zu 300,00 EUR/Brutto/Monat (30 %) Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften im Jugendbereich bis zu 300,00 EUR/Brutto/Monat (30 %) Übergabe von Perspektivkadern in den folgenden Ausbildungsbereich bis zu 400,00 EUR/Brutto/Monat (40 %) 3 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 2.3 Ausbildungsbereich Anschlusstraining/Hochleistungstraining Finanzrahmen bis zu 1.500,00 EUR/Brutto/Monat Finanzzuordnung Weiterentwicklung der übernommen Perspektivkader bis zu 375,00 EUR/Brutto/Monat (25 %) Entwicklung von Bundeskadern (DC bis A) bis zu 375,00 EUR/Brutto/Monat (25 %) Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften im Junioren- und Erwachsenenbereich bis zu 750,00 EUR/Brutto/Monat (50 %) 3. Erfolgsbonus Rückwirkende Anerkennung über einen oder mehrere Ausbildungsbereiche einer im Rahmen des langfristigen Leistungsaufbaus perspektivisch ausgerichteten erfolgreichen Trainertätigkeit, die durch das internationale Leistungsergebnis von ehemals betreuten Sportlerinnen und Sportlern nachgewiesen ist. Der Erfolgsbonus ist an eine mindestens einjährige zusammenhängende Betreuung des Athleten durch den Trainer und eine aktuelle Mitgliedschaft des betreuten Athleten in einem Sportverein von Sachen-Anhalt gebunden. Finanzrahmen bis zu 15 % der im jeweiligen Ausbildung- und Leistungsbereich festgelegten Summe für „Ergebnisse bei deutschen und internationalen Meisterschaften“ Finanzzuordnung 1. Übergabe/Übernahme von Sportlerinnen und Sportlern des Aufbautraining in das Anschlusstraining oder des Anschlusstraining in das Hochleistungstraining Medaillenleistung bei Juniorenweltmeisterschaften oder Junioreneuropameisterschaften 1 Sportler = 30,00 EUR/Brutto/Monat mehrere Sportler = 45,00 EUR/Brutto/Monat oder Siegleistung bei Weltmeisterschaften U 23 oder Europameisterschaften U 23 1 Sportler = 30,00 EUR/Brutto/Monat mehrere Sportler = 45,00 EUR/Brutto/Monat 2. Übergabe/Übernahme von Sportlerinnen und Sportlern des Anschlusstrainings in das Hochleistungstraining 4 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Medaillenleistung bei Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften 1 Sportler = 50,00 EUR/Brutto/Monat mehrere Sportler = 75,00 EUR/Brutto/Monat Medaillenleistung bei Olympischen Spielen 1 Sportler = 75,00 EUR/Brutto/Monat mehrere Sportler = 100,00 EUR/Brutto/Monat Generell findet nur eine der zwei vorgegebenen Übergabe/ Übernahmekategorien Berücksichtigung 4. Funktionsbezogener Vergütungszuschlag Finanzrahmen bis zu 150,00 EUR/Brutto/Monat Finanzzuordnung Ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von Trainerinnen und Trainern als Stützpunkt-/Standortverantwortlicher in den olympischen Schwerpunktsportarten I oder als Verantwortlicher für eine oder mehrere herausgehobene inhaltliche Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums. bis zu 120,00 EUR/Brutto/Monat (80 %) Nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit im Landesfachverband zur Weiterentwicklung der Sportart bis zu 30,00 EUR/Brutto/Monat (20 %) 5. Festlegungen zum Verfahren Das detaillierte Verfahren zur Umsetzung der aufgaben- und leistungsabhängigen Variablen sowie des erfolgsbonus- und des funktionsbezogenen Vergütungszuschlages wird bis zum 30.09.2009 bestimmt. Für das Kalenderjahr 2009 gilt eine Übergangsregelung, die die Grundvergütung nach Pkt. 1.1 bis 1.3 sowie den prozentualen Erfüllungsstand und den gewährten Funktionszuschlag des Jahres 2008 berücksichtigt. Die verbindliche Neueinstufung erfolgt per 01.01.2010. 6. Inkrafttreten Die Vergütungsordnung tritt am 01.01.2010 durch den Beschluss des Präsidiums des LSB S.-A. vom 15.06.2009 in Kraft. 5 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Durchführungsbestimmung Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts I. Vorbemerkungen 1. Für die Einstufung der Trainer im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 gelten folgende Regelungen: • • • • Die Einstufung in die Grundvergütung erfolgt entsprechend der Durchführungsbestimmung dieser Vergütungsordnung. Die Einstufung in die aufgaben- und leistungsbezogene Vergütungsvariablen erfolgt nach den Arbeitsergebnissen der Jahre 2007 und 2008 auf der Grundlage der Bewertungskriterien der bisherigen (alten) Vergütungsordnung und berücksichtigt die Ergebnisse von drei Sportlern bei nationalen und internationalen Meisterschaften. Als Maximalbeträge gelten die Finanzierungsgrößen nach dieser Durchführungsbestimmung. Ein Erfolgsbonus wird für 2010 nicht gewährt. Eine funktionsbezogener Vergütungszuschlag kann entsprechend dem Verfahren dieser Durchführungsbestimmung für 2010 beantragt werden. 2. Für die Einstufung der Trainer im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2012 werden die Arbeitsergebnisse des Jahres 2009 nach alter Bewertung und die Arbeitsergebnisse des Jahres 2010 nach neuer Bewertung zusammengefasst. Ein Erfolgsbonus und ein funktionsbezogener Vergütungszuschlag können nach den Verfahren dieser Durchführungsbestimmung gewährt werden. II. Grundvergütung 1. Auf der Grundlage eines bis zum 31.10. des Jahres gemeinsam vom Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und vom Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes formgebundenen Antrages nimmt der Arbeitgeber die Einstufung der Trainerinnen und Trainer in eine der drei Ausbildungsbereiche: GLT/ABT, ABT/AST oder AST/HLT vor. Hauptkriterien der Einstufung sind: • • Alter, Ausbildungsniveau und Leistungszielstellung der betreuten Sportlerinnen und Sportler und Trainingsgruppen. 6 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 2. Die Dauer der Einstufung in den Ausbildungsbereich ist an den allgemeinen Einstufungs- und Betreuungsrhythmus der Trainertätigkeit gebunden und bedarf immer einer erneuten Antragstellung. 3. Für die Tätigkeit in den verschiedenen Ausbildungsbereichen sind bestimmte fachliche Mindestanforderungen (Berufsabschluss, Trainerlizenz) Voraussetzung. Bei Nichterfüllung der geforderten Qualifikationen für die Grundvergütung wird diese bis zur Erfüllung der Anforderungen jeweils um eine Stufe herabgesetzt. Beispiel 1 Trainer im AST/HLT, 7 Jahre Berufserfahrung (Grundvergütung Stufe 2), Hochschulabschluss, Trainerlizenz B Einstufung: da fehlende Trainerlizenz A, Eingruppierung in die Grundvergütung Stufe 1 = 2.500,00 EUR Brutto/Monat Beispiel 2 Trainer im GLT/ABT, Berufsanfänger ohne abgeschlossenes Fachschulstudium, Trainerlizenz B Einstufung: Eingruppierung in die Grundvergütung Stufe 1, da fehlender Fachschulabschluss, Abschmelzung der Grundvergütung um 200,00 EUR = 2.100,00 EUR Brutto/Monat 4. Für Trainer mit einer mehr als 10-jährigen erfolgreichen Berufstätigkeit kann bei Fehlen eines der zwei erforderlichen Eingruppierungs-voraussetzungen auf gemeinsamen Antrag des Leiters des Olympiastützpunktes SachsenAnhalt und des Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes für insgesamt zwei Jahre von einer Rückstufung in der Grundvergütung abgesehen werden. Die erfolgreiche Berufstätigkeit muss durch mehrfache Medaillenleistungen der betreuten Sportlerinnen und Sportler bei internationalen Meisterschaften nachgewiesen werden. 5. Ehemalige, verdienstvolle Leistungssportler Sachsen-Anhalts, die durch Medaillen bei internationalen Meisterschaften langjährig und erfolgreich den Sport des Landes Sachsen-Anhalts repräsentiert haben, können auf gemeinsamen Antrag des Leiters des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und des Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes bei Aufnahme einer Trainertätigkeit eine fünfjährige Berufspraxis anerkannt erhalten. 7 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer III. Aufgaben- und leistungsbezogene Vergütungsvariable 1. Normgerechte Einschulungen 1.1. Grundlage für die Inanspruchnahme der „normgerechten Einschulungen“ für die Bewertung der Trainertätigkeit ist eine weitestgehend objektive und reproduzierbare Kennzeichnung des sportfachlichen Normatives, nach dessen Erfüllung eine Einschulung an die Sportschulen SachsenAnhalts erfolgen kann. Dieses Normativ ist sportartspezifisch und kennzeichnet die allgemeinen sportfachlichen Voraussetzungen, die eine leistungssportliche Entwicklung in dieser Sportart möglich machen können. 1.2. Die sportfachlichen Aufnahmennormative sind bis zum 31.10.2009 durch die Landesfachverbände vorzulegen und stellen die Bewertungsgrundlage aller im GLT/ABT für diesen Landesfachverband tätigen Trainerinnen und Trainer dar. 1.3. Die normgerechte Anzahl der Einschulungen in die festgelegten Aufnahmeklassen an den Sportschulen Halle und Magdeburg ergibt sich aus den Vorgaben des Konzeptes „Leistungssport“ des Landessportbundes Sachsen-Anhalt. Die Quantität (Anzahl) der Einschulungen und ihre Qualität (Erfüllung des Aufnahmenormatives) werden jeweils mit 50 % der verfügbaren Mittel bewertet. 1.4. Der Geldbetrag für die Trainerinnen und Trainer wird nach dem Erfüllungsstand der Kennziffern Quantität und Qualität anteilig ermittelt. 1.5. Einschulungen an die Sportschulen Halle und Magdeburg außerhalb der vorgegebenen Aufnahmeklassen werden gesondert bewertet und reduzieren den berechneten Betrag der Normerfüllung um 50 %. Der persönliche Anteil des Trainers an dieser Einschulung muss nachgewiesen werden. 8 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Normgerechte Einschulungen GLT/ABT, Maximalbetrag: 245,00 EUR Quantität Qualität (50%) (50%) Erfüllungs- Wertigstand keit 100% 100% Betrag (€) 122,50 Erfüllungsstand 100% 100% 76 - 99 % 80% 98,00 245,00 80% 98,00 220,50 51 - 75 % 60% 73,50 196,00 25 - 50 % 40% 49,00 171,50 100% 122,50 220,50 76 - 99 % 80% 98,00 196,00 51 - 75 % 60% 73,50 171,50 25 - 50 % 40% 49,00 147,00 100% 122,50 196,00 76 - 99 % 80% 98,00 171,50 51 - 75 % 60% 73,50 147,00 25 - 50 % 40% 49,00 122,50 100% 122,50 171,50 76 - 99 % 80% 98,00 147,00 51 - 75 % 60% 73,50 122,50 25 - 50 % 40% 49,00 98,00 100% 51 - 75 % 60% 73,50 100% 25 - 50 % 40% 49,00 Betrag (€) 122,50 100% 76 - 99 % Wertigkeit Gesamtbetrag (€) Beispiel 7 Einschulungen in die Aufnahmeklasse (Soll ist 10) = 70% = 73,50 Euro 5 erfüllen die Aufnahmekriterien = 71 % = 73,50 Euro ______________ 147,00 Euro 2. Entwicklung, Weiterentwicklung und Übergabe von Perspektivkadern 2.1. Die normgerechte Kaderanzahl in allen Bereichen wird über eine vom jeweiligen Fachverband zu benennende Quote ermittelt, deren Ausgangsgröße die Einschulungszahl nach Pkt.1.3. ist. 9 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Beispiel Kennziffer Aufnahmeklasse Übergabe ins ABT Übergabe ins AST Übergabe ins HLT - 10 davon sind 80% zu übergeben 8 davon sind 50% zu übergeben 4 davon sind 50% zu übergeben 2 Wird die Vorgabe nicht erreicht, ist von der realisierten Einschulungszahl die gleiche Übergabequote zu ermitteln. Das gleiche Prinzip wird in den darauf folgenden Ausbildungsetappen adäquat angewendet. Bei der Festlegung der normgerechten Anzahl sind Besonderheiten der Sportarten zu berücksichtigen, wie Sparringspartner, Gewichtsklassen und Mannschaftsstruktur. 2.2. Grundlage für die qualitative Bewertung der Kader und Kaderentwicklung sind die vom jeweiligen Landesfachverband zu erarbeitenden sportfachlichen, messbare und abrechenbare, Ausbildungsnormativen vom GLT/ABT zum ABT/AST zum AST/HLT. Dazu ist von jedem Landesfachverband bis 31.10.2009 ein Normativkatalog zu erarbeiten. Das Ausgangsniveau bestimmen die Einschulungskriterien nach Punkt 1.3., die auf der Grundlage der Rahmentrainingspläne und dem zu erwartenden internationalen Anforderungsprofil abgestuft festzulegen sind. Folgende Kriterien werden für die Sportartengruppen empfohlen: • • • • 2.3. Messbare Sportarten ( LA, SW, RU, KA) Qualitätskriterien: Zeiten, Weiten, Testergebnisse, Kaderstatus Spielsportarten (HA, BB) Qualitätskriterien: Vorgaben lt. Rahmentrainingsplan des Verbandes, Kaderstatus unter Beachtung der spezifischer Besonderheiten der Sportarten wie Torhüter, Übergröße, Linkshänder Kampfsportarten (JU, BO, RI) Qualitätskriterien: athletische Normen und Technikprofile lt. RTP der Fachverbände, Kaderstatus unter Beachtung spezifischer Besonderheiten wie Sparringsund Trainingspartner oder Gewichtsklassenstruktur technisch-kompositorische Sportarten (TU, WS) Qualitätskriterien: Technikprofile lt. Fachverband, Schwierigkeitsgrad der Elemente erreichte Punktezahl, Kaderstatus Die Bewertung der Entwicklung von Bundeskadern erfolgt analog nach Quantität und Qualität. Der quantitative Erfüllungsstand ergibt sich aus der in 2.1. festgelegten Zahl und der Anzahl der Sportler, die durch den Spitzenverband per 1.10. jeden Jahres in den Kaderstatus C,B oder A eingeordnet sind. Die Qualität d. h. die Weiterentwicklung wird gemessen an der Erhöhung des Kaderstatus von D/C – C – B – A . Als eine Entwicklung von Bundeskadern wird auch bewertet, wenn der Kaderstatus bleibt aber die Leistung, Platzierung bei nationalen und internationalen Meisterschaften besser ausfällt, dabei muss mindestens eine Medaillenleistung bei nationalen Meisterschaften erbracht werden. 10 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 2.4. Der Geldbetrag wird nach dem Erfüllungsstand der Kennziffern Quantität und Qualität anteilig zu jeweils 50% der verfügbaren Mittel berechnet. Übernahme / Übergabe Perspektivkader GLT/ABT, Maximalbetrag: 280,00 EUR Quantität Qualität (50%) (50%) Erfüllungs- Wertig- Betrag stand keit (€) 100% 76 - 99 % 51 - 75 % 25 - 50 % 100% 80% 60% 40% 140,00 112,00 84,00 56,00 Erfüllungsstand Wertigkeit Betrag (€) Gesamtbetrag (€) 100% 100% 140,00 280,00 76 - 99 % 80% 112,00 252,00 51 - 75 % 60% 84,00 224,00 25 - 50 % 40% 56,00 196,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 140,00 252,00 112,00 224,00 51 - 75 % 60% 84,00 196,00 25 - 50 % 40% 56,00 168,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 140,00 224,00 112,00 196,00 51 - 75 % 60% 84,00 168,00 25 - 50 % 40% 56,00 140,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 140,00 112,00 196,00 168,00 51 - 75 % 60% 84,00 140,00 25 - 50 % 40% 56,00 112,00 Beispiel Trainer gibt von den 10 eingeschulten Sportlern 7 weiter, die Quotenregelung des Verbandes sieht 8 vor = 87,5% = 112,00 Euro 5 Sportler erfüllen die Ausbildungsnormativen = 71,4% = 84,00 Euro __________ 196,00 Euro 11 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Übernahme / Übergabe Perspektivkader ABT/AST, Maximalbetrag: 600,00 EUR Quantität Qualität (50%) (50%) Erfüllungs- Wertigstand keit 100% 76 - 99 % 51 - 75 % 25 - 50 % 100% 80% 60% 40% Betrag (€) 300,00 240,00 180,00 120,00 Erfüllungsstand Wertigkeit Betrag (€) Gesamtbetrag (€) 100% 100% 300,00 600,00 76 - 99 % 80% 240,00 540,00 51 - 75 % 60% 180,00 480,00 25 - 50 % 40% 120,00 420,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 300,00 540,00 240,00 480,00 51 - 75 % 60% 180,00 420,00 25 - 50 % 40% 120,00 360,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 300,00 480,00 240,00 420,00 51 - 75 % 60% 180,00 360,00 25 - 50 % 40% 120,00 300,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 300,00 240,00 420,00 360,00 51 - 75 % 60% 180,00 300,00 25 - 50 % 40% 120,00 240,00 Beispiel Trainer arbeitet mit den 7 übernommenen Kadern und gibt 3 Sportler in die nächste Ausbildungsetappe, Quotenregelung des Verbandes schreibt 4 vor = 75% = 180,00 Euro alle Kader erfüllen die Ausbildungsnormativen = 100% = 300,00 Euro ___________ 480,00 Euro 12 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Übernahme Perspektivkader/ Entwicklung Bundeskader AST/HLT , Maximalbetrag: 750,00 EUR Quantität Qualität (50%) (50%) Gesamtbetrag (€) Erfüllungs- Wertig- Betrag ErfüllungsWertigBetrag stand keit (€) stand keit (€) 100% 76 - 99 % 51 - 75 % 25 - 50 % 100% 80% 60% 40% 375,00 300,00 225,00 150,00 100% 100% 375,00 750,00 76 - 99 % 80% 300,00 675,00 51 - 75 % 60% 225,00 600,00 25 - 50 % 40% 150,00 525,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 375,00 675,00 300,00 600,00 51 - 75 % 60% 225,00 525,00 25 - 50 % 40% 150,00 450,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 375,00 600,00 300,00 525,00 51 - 75 % 60% 225,00 450,00 25 - 50 % 40% 150,00 375,00 100% 76 - 99 % 100% 80% 375,00 300,00 525,00 450,00 51 - 75 % 60% 225,00 375,00 25 - 50 % 40% 150,00 300,00 Beispiel Trainer betreut 1 C-Kader per Stand vom 1.10.2010 nach Quotenregelung müssen es 2 sein = 50 % = 150,00 Euro der C-Kader erfüllt die vorgegebenen Normen des Verbandes,weil er einen Sprung mit einem Schwierigkeitsgrad 3,7 beherrscht und damit eine Medaille bei der JEM erkämpfte = 100% = 375,00 Euro 525,00 Euro 13 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 3. Ergebnisse bei regionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften 3.1. Grundlage der Bewertung sind die Ergebnisse von Sportlerinnen und Sportlern bei regionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften unter Berücksichtigung der Ausbildungsbereiche und der für sie relevanten Meisterschaften sowie der verfügbaren finanziellen Mittel. Geldbetrag (€/Monat) Ausbildungsbereiche Meisterschaften GLT/ABT DJM, DJuM, RegJM, RegJuM ABT/AST JWM, JEM, JuWM, JuEM, DM (Erw.), bis zu 400,00 DJM, DJuM AST/HLT OS, WM, EM, WM/EM U23, JWM, JEM, DM (Erw.) 0B bis zu 175,00 bis zu 750,00 3.2. Als Bewertungsgrundlagen werden pro Trainer insgesamt drei erfolgreiche Sportler seiner Trainingsgruppe herangezogen, die bei den jeweiligen Meisterschaften Ergebnisse erreicht haben. Um besondere Leistungen hervorheben zu können, werden für den 1. (besten) Sportler 50 % des max. möglichen Geldbetrages zur Berechnung herangezogen, für den 2. Sportler 30 % und für den 3. Sportler 20 %. 3.3. Die Wertigkeit der nationalen und internationalen Meisterschaften in den Ausbildungsbereichen ist unterschiedlich. Für die Bewertung der Arbeitsergebnisse der Trainer ist deshalb immer von der für ihn günstigen Konstellation auszugehen. 3.4. Entsprechend der Qualität der sportlichen Leistung erfolgt für die verschiedenen Meisterschaften eine Abstufung der eingesetzten Mittel in Differenzierung zwischen Individual- und Mannschaftsportarten. 14 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Leistung Mittelanteil International National Individual Mannschaft Individual Mannschaft 1B 2B 3B Medaille (1 – 3. Platz) 100 % 80 % 100 % 80 % Finale (4 – 10. Platz) 80 % 60% 50 % 30 % Teilnahme (ab 11. Platz) 60 % 40% Nominierung, aber keine Teilnahme (z. B. Verletzung) 40 % 20 % Bei Ergebnissen aus Staffelwettbewerben oder Bootsklassen erfolgt keine prozentuale Minderung. 3.5. Ergebnisse aus nichtolympischen Wettbewerben/Disziplinen bei WM, EM und WM/EM U 23 werden nur in begründeten Ausnahmenfällen berücksichtigt. In diesem Fall mindert sich ihre Wertigkeit um 25 %. Für internationale Meisterschaften im Nachwuchsbereich gelten diese Einschränkungen nicht. Bei nationalen Meisterschaften finden nichtolympische Wettbewerbe/Disziplinen grundsätzlich keine Berücksichtigung. 3.6. Wird keine Leistung oder Nominierung für einen der Abrechnungswettkämpfe erreicht, kann in zu begründenden Fällen der bestätigte Bundeskaderstatus( A-/B-/C-Kader) mit 20% der verfügbaren Mittel berücksichtigt werden. Für betreute und bestätigte Sportler, die nicht für einen Verein des Landes Sachsen-Anhalts starten, kann grundsätzlich nur der Bundkaderstatus Berücksichtigung finden. Diese Festlegung gilt allerdings auch nur, wenn der Trainer mit Mitteln des BMI oder des Spitzenfachverbandes mischfinanziert wird. Beispiele zur Ermittlung der aufgaben- und leistungsbezogenen Vergütungsvariablen auf der Grundlage von Ergebnissen der betreuten Sportler bei nationalen und/oder internationalen Meisterschaften (Tabelle – siehe Anlage) 15 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Beispiel 1 Trainer X ist im Ausbildungsbereich AST/HLT tätig. Sein bester Sportler (Sportler 1) gewinnt eine Silbermedaille bei den Olympischen Spielen, sein 2. Sportler erreicht einen 7. Platz (Finale) bei den Europameisterschaften und Sportler 3 belegt einen 15. Platz (Teilnahme) bei den Juniorenweltmeisterschaften. Daraus ergibt sich: Sportler 1 = 50 % = Medaille OS Sportler 2 = 30 % = Finale EM Sportler 3 = 20 % = Teilnahme JWM Gesamt = = = 469,00 EUR 162,00 EUR 54,00 EUR = 685,00 EUR Trainer X erhält somit für diesen Teil seiner Vergütung einen Betrag in Höhe von 685,00 EUR/Brutto/Monat. Beispiel 2 Trainerin Y ist im Ausbildungsbereich GLT/ABT tätig. Ihr bester Sportler (Sportler 1) gewinnt eine Goldmedaille bei den Deutschen Jugendmeisterschaften, Sportler 2 erreicht einen 2. Platz (Medaille) bei den Regionalen Juniorenmeisterschaften und Sportler 3 belegt einen 8. Platz (Finale) bei den Deutschen Jugendmeisterschaften. Daraus ergibt sich: Sportler 1 = 50 % = Medaille DJuM Sportler 2 = 30 % = Medaille RegJM Sportler 3 = 20 % = Finale DJuM = = = 105,00 EUR 53,00 EUR 21,00 EUR Gesamt = 179,00 EUR Trainerin Y erhält somit für diesen Teil ihrer Vergütung einen Betrag in Höhe von 179,00 EUR/Brutto/Monat. IV. Erfolgsbonus Mit dem Wechsel von Sportlern in den nächsten Ausbildungsbereich und der damit verbundenen Übergabe dieser Sportler an einen anderen Trainer können Ausbildungsvorleistungen bei Erfolg und mindestens einjähriger Betreuung honoriert werden. 1. Erfolgt die Übergabe von Sportlern aus dem Aufbautraining in das Anschlusstraining und erringen diese Sportler innerhalb von zwei Jahren eine 16 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Medaille bei internationalen Meisterschaften der Junioren kann für das Folgejahr ein Erfolgsbonus gewährt werden: 1 Sportler mit Medaillenleistung mehrere Sportler mit Medaillenleistung = 30,00 EUR/Brutto/Monat = 45,00 EUR/Brutto/Monat 2. Erfolgt die Übergabe von Sportlern aus dem Anschlusstraining in das Hochleistungstraining und erringen diese Sportler innerhalb von drei Jahren Medaillen oder Siegleistungen bei internationalen Meisterschaften (olympische/ nichtolympische Disziplinen) kann für das Folgejahr ein Erfolgsbonus gewährt werden: Medaillenleistung bei Olympischen Spielen 1 Sportler mehrere Sportler = 75,00 EUR/Brutto/Monat = 100,00 EUR/Brutto/Monat Medaillenleistung bei Welt- oder Europameisterschaften 1 Sportler mehrere Sportler = 50,00 EUR/Brutto/Monat = 75,00 EUR/Brutto/Monat Siegleistung bei Welt-/Europameisterschaften U 23 1 Sportler mehrere Sportler = 30,00 EUR/Brutto/Monat = 45,00 EUR/Brutto/Monat 3. Grundsätzlich kann pro Jahr immer nur einer dieser vier möglichen Boni in Anspruch genommen werden. V. Funktionsbezogener Vergütungszuschlag 1. Auf der Grundlage eines bis zum 31.10. des Jahres gemeinsam vom Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und vom Präsidenten des jeweiligen Landesfachverbandes konkreten und formgebundenen Vorschlages kann • • • die ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von Trainerinnen und Trainer als Stützpunkt-/Standortverantwortliche in den olympischen Schwerpunktsportarten oder die Verantwortung für eine oder mehrere herausgehobene Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums sowie die nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit für den Landesfachverband zur Weiterentwicklung der Sportart durch einen funktionsbezogenen Vergütungszuschlag honoriert werden. 17 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer 2. Der funktionsbezogene Vergütungszuschlag kann für die nachstehende Bereiche wie folgt gewährt werden: • ergebnisorientierte Anleitung, Führung und Kontrolle von Trainerinnen und Trainer als Stützpunkt-/Standortverantwortliche in den olympischen Schwerpunktsportarten: mehr als 5 Trainer 3 – 4 Trainer • bis zu 120,00 EUR/Brutto/Monat bis zu 80,00 EUR/Brutto/Monat Verantwortlicher für die Lösung einer oder mehrerer herausgehobener Schwerpunktaufgaben des Landesleistungszentrums bis zu 40,00 EUR/Brutto/Monat • nachgewiesene konzeptionelle Tätigkeit für den Landesfachverband zur Weiterentwicklung der Sportart bis zu 30,00 EUR/Brutto/Monat 3. Die Dauer der Gewährung des funktionsbezogenen Vergütungszuschlages ist an den allgemeinen Einstufungsrhythmus gebunden und bedarf stets einer erneuten Antragstellung. 18 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Anlage: Tabelle zur Ermittlung des aufgaben- und leistungsbezogenen Vergütungszuschschlages nach den Ergebnissen von Sportlern bei nationalen und internationalen Meisterschaften AST/ HLT Maximalbetrag 750,00 € Meisterschaft Wertigkeit Sportler % Medaille Finale Teilnahme Nominierung Bu- Kader Wertigkeit Sportler % Finale Teilnahme Nominierung Bu- Kader WM 937,50 125% € 100% 1 2 3 1 50% 30% 20% 50% 100% 469 281 188 375 80% 375 225 150 300 60% 281 169 113 225 40% 188 113 75 150 20% 94 56 38 75 Meisterschaft Medaille OS 100% 80% 60% 40% 20% JWM 450,00 60% € 1 2 3 50% 30% 20% 225 135 90 180 108 72 135 81 54 90 54 36 45 27 18 750,00 € 2 3 30% 20% 225 150 180 120 135 90 90 60 45 30 EM 90% 1 50% 338 270 203 135 68 WM/EM U23 675,00 € 2 3 30% 20% 203 135 162 108 122 81 81 54 41 27 JEM 50% 1 50% 188 150 113 75 38 80% 1 50% 300 240 180 120 60 600,00 € 2 3 30% 20% 180 120 144 96 108 72 72 48 36 24 DM Erw. 375,00 € 2 3 30% 20% 113 75 90 60 68 45 45 30 23 15 40% 1 50% 100% 150 50% 75 300,00 € 2 3 30% 20% 90 60 45 30 ABT/ AST Maximalbetrag 400,00 € Meisterschaft Wertigkeit Sportler % Medaille Finale Teilnahme Nominierung Bu- Kader JWM 450,00 112% € 1 2 3 50% 30% 20% 100% 225 135 90 80% 180 108 72 60% 135 81 54 40% 90 54 36 20% 45 27 18 Meisterschaft Wertigkeit Sportler % Medaille Finale 100% 50% DM Erw. 300,00 75% € 1 2 3 50% 30% 20% 150 90 60 75 45 30 JEM 94% 1 50% 188 150 113 75 38 56% 1 50% 113 56 JuWM 375,00 € 2 3 30% 20% 113 75 90 60 68 45 45 30 23 15 75% 1 50% 150 120 90 60 30 DJM DJuM 225,00 € 2 3 30% 20% 68 45 34 23 53% 1 50% 105 53 JuEM 300,00 € 2 3 30% 20% 90 60 72 48 54 36 36 24 18 12 2 30% 63 32 68% 1 50% 135 108 81 54 27 270,00 € 2 3 30% 20% 81 54 65 43 49 32 32 22 16 11 210 € 3 20% 42 21 GLT/ ABT Maximalbetrag 175,00 € Meisterschaft Wertigkeit DJM DJuM 225,00 130% € 120% 210,00 € Reg JM 100% 175,00 € Reg JuM 90% 157,50 € 19 Anlage 11b – Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainerinnen und Trainer Sportler % 1 50% 113 56 2 3 30% 20% 68 45 34 23 1 50% 105 53 2 30% 63 32 3 20% 42 21 1 50% 88 44 2 30% 53 26 3 20% 35 18 1 50% 79 39 2 30% 47 24 3 20% 32 16 Finale 100% 50% Legende: OS WM Olympische Spiele Weltmeisterschaft JuWM JuEM Jugend- Weltmeisterschaft Jugend- Europameisterschaft Europameisterschaft DM Erw. Deutsche Meisterschaft Erwachsene Weltmeisterschaft/ Europameisterschaft U23 Junioren- Weltmeisterschaft Junioren-Europameisterschaft DJM DJuM Reg JM Reg JuM Deutsche Junioren- Meisterschaft Deutsche Jugend- Meisterschaft Regionale Junioren- Meisterschaft Regionale Jugend- Meisterschaft Medaille EM WM/ EM U23 JWM JEM 20 Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele (Entwurf) Grundsätzlich können alle Landesfachverbände entsprechend den nachstehenden Festlegungen eine Förderung erhalten. 1. Anwendungsgrundsätze 1.1. Allgemeine Fördervoraussetzungen und -bedingungen • Berechnung von Leistungspunkten auf der Grundlage der Bewertungsmodalitäten der LAL-Rahmenkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes; • Differenzierung der Förderung von Olympischen und Nichtolympischen Sportarten. Die Gesamtfördersumme der nichtolympischen Sportarten beträgt maximal 10% des für den entsprechenden Förderbereich vorgesehenen Gesamtbetrages. 1.2. Grundsätze der Förderung • Mitgliedschaft im LandesSportBund Sachsen-Anhalt • Bewertung des Leistungsstandes eines Landesfachverbandes (LALRahmenkonzeption); • Sockelbetrag für Schwerpunkt- und Projektsportarten. 1.3. Fördergegenstand Die Fördermittel dürfen verwendet werden für: - leistungsorientierte Trainer in Leistungsstützpunkten; - Sichtungstrainer und -maßnahmen - Maßnahmen der Landeskader/Bundeskader (D/C und C) im Nachwuchsleistungssport (maximal bis zur U23). - Beschaffung von notwendigen Sportgeräten. 2. Förderbereiche 2.1. Leistungsstand des Landesfachverbandes • Bewertungsgrundlage Anerkennung des Leistungsstandes des Landesfachverbandes/der Sportart entsprechend der Leistungsbewertung der Spitzenfachverbände nach der LAL-Rahmenkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes.: 1 Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele • Mittelbestimmung Feststellung der Leistungspunkte rückwirkend über 2 Jahre. • Förderdauer 1 Jahr • Förderung von Landesfachverbänden/ Sportarten/Disziplinengruppen/Disziplinen Grundsätzlich wird jeder Landesfachverband in seiner Gesamtheit bewertet. Werden innerhalb eines Landesfachverbandes mehrere Sportarten, Disziplingruppen und Disziplinen durch Punkte bewertet, erfolgt eine Durchschnittsbildung, die gegebenenfalls einen Gesamtdurchschnittswert für den Landesfachverband ergibt. Olympische und Nichtolympische Sportarten innerhalb eines Landessportverbandes werden getrennt geführt. Ausnahmen von der Bewertung einzelner Sportarten, Disziplingruppen oder Disziplinen sind durch die Landessportverbände schriftlich bis zum 15.10. des Olympischen Jahres zu beantragen. Bei Bestätigung gelten diese für 4 Jahre. • Mittelbestimmung - 3. Umrechnung der festgestellten Bewertungspunkte der Kategorien I V * -- einen Geldbetrag; Sockelbetrag für Schwerpunkt- und Projektsportarten. Die Höhe des Sockelbetrages richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Inkrafttreten: Das Förderkonzept tritt nach der Bestätigung durch den Hauptausschuss des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V. am 01.01.2010 in Kraft. * I II III IV V Ergebnis bei nationalem Wettkampfhöhepunkt Ergebnis bei internationalem Wettkampfhöhepunkt Ergebnis bei internationalem Nachwuchsrangplatz Anzahl der DC/C-Kader Anzahl B/A-Kader 2 Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele Verfahren zur Ermittlung des jährlichen Förderbetrages für Landesfachverbände 1. Grundlagen: Mittelaufteilung laut Haushaltsplanansatz für das jeweilige Jahr: • Olympische Sportarten = 90 % der verfügbaren Fördermittel • Nichtolympische Sportarten = 10 % der verfügbaren Fördermittel Die Gesamtmittel sind im Jahreshaushaltsplan des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V. festgelegt. 2. Förderbereiche 2.1. Leistungsstand der Olympischen Landesfachverbände 2.2. • Verfügbare Mittel = 50 % der Sportfördermittel für Olympische Landesfachverbände • Berechnungsmodalitäten: Der Wert eines Leistungspunktes (in Euro) ergibt sich aus dem Verhältnis der Gesamtsumme der Leistungspunkte aller Landesfachverbände und den verfügbaren Mitteln. Sockelbetrag – Olympische Schwerpunkt- und Projektsportarten • Verfügbare Mittel = 50,0 % der Sportfördermittel für Olympische Landesfachverbände • Berechnungsmodalitäten: Schwerpunktsportarten der Kategorie I: Betrag = 65 % der Mittel Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der Schwerpunktsportarten geteilt. Schwerpunktsportarten der Kategorie II: Betrag = 15 % der Mittel 3 Anlage 11c - Kriterien zur finanziellen Ausstattung der Landesfachverbände zur Umsetzung leistungssportlicher Ziele Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der Schwerpunktsportarten geteilt. Schwerpunktsportarten der Kategorie III: Betrag = 10 % der Mittel Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der Schwerpunktsportarten geteilt. Projektsportarten: Betrag = 10 % der Mittel Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die Anzahl der Projektsportarten geteilt. 2.3. Leistungsstand der nichtolympischen Landesfachverbände • Berechnungsmodalitäten: Nichtolympische Sportarten werden analog den Olympischen Sportarten bewertet. Ein Sockelbetrag wird nicht festgelegt. 4 Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt _________________________________________________________________________ Zwischen dem Landessportbund Sachsen-Anhalt Maxim-Gorki-Str. 12 06015 Halle - nachfolgend “LSB” genannt – vertreten durch Vorstand Dr. Lutz Bengsch und Eberhard Bunzel und dem Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt Friedrich-Ebert-Str. 68 39114 Magdeburg - nachfolgend „OSP“ genannt – vertreten durch Helmut Kurrat wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel: Unter Bezugnahme auf die Übernahme des Trainerpools durch den LSB sehen es die Vereinbarungspartner als gemeinsame Aufgabe an, den regionalen Leistungssport in den Schwerpunktsportarten auf hohem Niveau durchgängig einheitlich zu führen. Auf der Grundlage des Stützpunktkonzeptes des DOSB, der Regionalkonzepte der Spitzenfachverbände, der Kooperationsvereinbarungen mit den Spitzenfachverbänden und des Sportkonzeptes des Landessportbundes Sachsen-Anhalt wird folgendes vereinbart: §1 Verantwortung und Verhältnismäßigkeit: Der LSB ist als Arbeitgeber der Trainer/innen des Trainerpools für die Dienst- und Fachaufsicht verantwortlich. Mit der Umsetzung von Teilen der Fachaufsicht für alle Trainer im „Trainerpool“ wird der TV OSP im Zusammenwirken mit den Landesfachverbänden beauftragt. Die Fachaufsicht beinhaltet auf der Grundlage der zwischen dem TV OSP und den Spitzenfachverbänden abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen sowie den in der Präambel genannten Grundsatzdokumenten alle Maßnahmen im Servicebereich des TV OSP sowie Fragen der inhaltlichen (LFV) und fachlich/organisatorischen Absicherung (OSP) der Trainings- und Wettkampfprozesse und des Umfeldmanagements. Weiterhin ist Bestandteil der Fachaufsicht die einheitliche Umsetzung des Berichtswesens sowie der Planungs- und Auswertungsaufgaben für alle Trainer/innen. 1 Stand: 28.08..09 Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt §2 Dauer, Dienstobliegenheiten: (1) Mit der Ausübung der Fachaufsicht wird der OSP jeweils für einen Olympiazyklus beauftragt, wobei Veränderungen und Aktualisierungen jährlich vor Beginn des Trainingsjahres (jeweils August) vorzunehmen sind. (2) Die Trainer/innen treten in kein Beschäftigungsverhältnis zum OSP ein. Sie bleiben weiterhin Beschäftigte des LSB. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den Regelungen ihrer Arbeitsverträge sowie den allgemeinen und speziellen Dienstanweisungen. (3) Der OSP ist im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht befugt, Regelungen in Fragen Dienstreisen, Arbeitszeit und Erholungsurlaub aus sportfachlichen Gründen und Gesichtspunkten gegenüber den Trainer/innen zu treffen, die durch den LSB als Arbeitgeber abschließend zu bestätigen sind. (4) Die Genehmigung von Nebentätigkeiten wird für die in Anlage 1 ausgewiesenen Trainer/innen zwischen dem LSB und dem OSP abgestimmt. Der Genehmigungsvorgang obliegt dem LSB und orientiert sich an den Bestimmungen im Dienstvertrag. §3 Fachaufsichtsregelungen, Übertragungen, Arbeitsrechtliche Befugnisse: (1) Die Umsetzung der Ausübung der Fachaufsicht durch den OSP erfolgt gemäß der als Anlage 1 ausgewiesenen Arbeits- und Organisationsstruktur und grundsätzlich in Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden. (2) Die Verantwortung und die Kontrolle für die Ausübung der Fachaufsicht für die Trainer/innen des Trainerpools gemäß Anlage 1 wird dem Leiter des Olympiastützpunktes übertragen. Er ist in diesem Punkt weisungsberechtigt gegenüber den Trainer/innen. (3) Seitens des LSB übt der Vorstand Sport die Dienstaufsicht für die Trainer/innen aus und delegiert die Fachaufsicht an den Leiter des OSP entsprechend der Festlegungen. Der Sportvorstand des LSB und der Leiter des Olympiastützpunktes sind gleichberechtigte Ansprechpartner zur Abstimmung aller die Trainer/innen betreffenden fachlichen Fragen. (4) Jegliche Vorkommnisse seitens der Trainer/innen, die gegen die getroffenen Festlegungen verstoßen und dienstrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können, sind durch den Leiter des Olympiastützpunktes dem Vorstand Sport mitzuteilen. Dienstrechtliche (arbeitsrechtliche) Maßnahmen werden allein durch den Vorstand Sport veranlasst. §4 Direktionsrecht der Fachaufsicht: (1) Entsprechend der Regelungen in § 1 und § 3/3 benennt der Sportvorstand des LSB eine Person, die für die Bearbeitung aller im Rahmen der Dienstaufsicht und der Personalführung erforderlichen Aufgaben des Trainerpools verantwortlich und diesbezüglich Ansprechpartner/in für den Leiter des Olympiastützpunktes ist. 2 Stand: 28.08..09 Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt (2) Mit der praktischen Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht für die Trainer/innen kann der Leiter des Olympiastützpunktes die jeweiligen Leiter Spitzensport/Standortkoordinatoren in Magdeburg und Halle beauftragen. Diese setzen die Aufgaben im fachlichen Bereich auf der Grundlage der Regionalkonzepte, der Kooperationsvereinbarungen mit den Spitzenfachverbänden und in Abstimmung mit den Landesfachverbänden um. §5 Beratungs- und Arbeitsebenen: (1) Zur Umsetzung der Aufgaben der Fachaufsicht werden zwischen LSB und OSP Beratungs- und Arbeitsebenen festgelegt (Anlage). (2) Die 1. Arbeitsebene dient der grundsätzlichen Abstimmung aller organisatorischen, finanziellen und inhaltlichen Fragen der Führung des regionalen Leistungssports in den Schwerpunktsportarten zwischen LSB und TV OSP (HLT, AST, ABT, GLT). Teilnehmer dieser Arbeitsebene sind: - der Leiter des Olympiastützpunktes - der Vorstand Sport des LSB - die Standortkoordinatoren des OSP in Magdeburg und Halle - weitere durch den Leiter OSP und Vorstand Sport eingeladene Personen. Die 1. Arbeitsebene wird gemeinsam durch den Leiter des Olympiastützpunktes sowie dem Vorstand Sport des LSB geführt. (3) Die 2. Arbeitsebene dient der grundsätzlichen Abstimmung aller organisatorischen, finanziellen und inhaltlichen Fragen zwischen allen Partnern des Verbundsystems Leistungssport in Sachsen-Anhalt zur Sicherung des leistungssportlichen Trainings in den Schwerpunktsportarten in allen Leistungsbereichen (HLT, AST, ABT, GLT). Diese Arbeitsebene wird jeweils gesondert in Halle und Magdeburg umgesetzt. Teilnehmer der 2. Arbeitsebene sind: - der Standortkoordinator des OSP - die Landestrainer - der Laufbahnberater - die Leistungssportverantwortliche des LSB - die stützpunktverantwortlichen Trainer - die Vertreter der Partner im Verbundsystem Leistungssport (Sportschulen, Kommune, Internat/Mensen, leistungssporttragende Vereine - und je nach Thematisierung weitere Partner). Die 2. Arbeitsebene wird durch die Standortkoordinatoren geführt. In Abstimmung mit ihm werden spezifische Fragen des Grundlagen- und Aufbautrainings sowie Fragen der Talentsichtung und Schulaufnahme durch die Landestrainer behandelt. (4) Die 3. Arbeitsebene dient der Abstimmung aller grundsätzlichen organisatorischen, finanziellen und inhaltlichen Fragen mit den an den Stützpunkten der Schwerpunktsportarten tätigen Trainer/innen unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis. Diese Arbeitsebene kann gemeinsam oder gesondert in jedem Stützpunkt der Schwerpunktsportarten in Magdeburg und Halle umgesetzt. Teilnehmer der 3. Arbeitsebene sind: - der Stützpunktverantwortliche und der Landestrainer 3 Stand: 28.08..09 Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt - alle am Stützpunkt tätigen Trainer/innen (HLT, AST, ABT, GLT) - der Standortkoordinator und der Laufbahnberater (jeweils nach Bedarf) Die 3. Arbeitsebene wird durch den Stützpunktverantwortlichen oder/und den Landestrainer geführt, die in konkreten Fragen der Organisation und der Inhalte des Trainings- und Wettkampfbetriebes das Recht zur Arbeitsbeauftragung gegenüber den Trainer/innen des Trainerpools haben. (5) Die terminliche Planung der Arbeitsebenen ist zur Sicherung der Kommunikation zwischen den Arbeitsebenen so zu koordinieren, dass jeweils zwischen der Beratung der 1. Arbeitsebene Beratungen der 2. und 3. Arbeitsebene stattfinden. Diesbezüglich ist eine terminliche und inhaltliche Jahresplanung für das Trainingsjahr zu erstellen. (6) Die Festlegung der Arbeitsebenen sind protokollarisch zu dokumentieren und den Teilnehmern per E-Mail zeitnah zuzusenden. Diese Protokolle sind ebenso den Leitern der jeweils höheren Arbeitsebene zeitnah nach den Beratungen zur Verfügung zu stellen. §6 Vertragsdauer: (1) Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom ..................... in Kraft. Sie ist gültig bis zum Ende des Olympiazyklus am 31.12.2012. Sofern die Vereinbarung nicht von einem der Partner bis zum 30.09. des letzten Jahres der Laufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch für den folgenden Olympiazyklus. (2) Diese Vereinbarung kann von den Vertragspartnern bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §7 Salvatorische Klausel: (1) Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Verwendungszweck am nächsten kommt. (2) Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. (3) Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Halle/Saale, den .......................... Magdeburg, den ........................ ....................................................... Vorstand des Landessportbundes Sachsen-Anhalt ...................................................... Leiter des Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt 4 Stand: 28.08..09 Anlage 11 d – Vereinbarung zur Übertragung der Fachaufsicht über die Trainer des Trainerpools des LSB auf den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt Anlage Durchführungsbestimmung zu Paragraf 3 (4) für Disziplinarmaßnahmen nach der Feststellung von Verstößen von arbeitsvertraglichen Pflichten, die sich aus der Wahrnehmung der Fachaufsicht der „Pooltrainer“ ergeben Die mit der Fachaufsicht beauftragten Koordinatoren des OSP oder Landesfachverbände können bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten und damit wegen Störungen im Leistungsbereich den Arbeitnehmer ermahnen. Dies hat schriftlich, mit genauer Schilderung des Verstoßes und einer Auswertung mit dem betroffenen Trainer, zu erfolgen. Nach der zweiten Ermahnungen kann der mit der Fachaufsicht Beauftragte beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt die Aussprache einer Abmahnung schriftlich mit entsprechender Begründung beantragen. Die vorausgegangenen Ermahnungen sind als Anlage beizufügen. Zu beachten ist, dass zwischen der beantragten abzumahnenden Vertragsverletzung und der Abmahnung der Zeitraum von maximal 2 Wochen nicht überschritten werden sollte. Abmahnungen sind grundsätzlich schriftlich auszusprechen und in die Personalakte zu nehmen. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird diese unaufgefordert aus der Personalakte entfernt und vernichtet. Bei Ausspruch einer 2. Abmahnung wegen gleichartigem Fehlverhaltens kann der LandesSportBund Sachsen-Anhalt eine fristlose Kündigung aussprechen. 5 Stand: 28.08..09 Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept 1. Ausgangssituation Die Landesfachverbände (Schwerpunkt- und Projektsportarten) können im Wesentlichen nur auf das Kinder- und Jugendpotential ihrer Mitgliedsvereine und Abteilungen für eine leistungssportliche Entwicklung zurückgreifen. Diese Vereinsstrukturen sind nicht homogen entwickelt. Insbesondere die Qualität des Übungsbetriebes im Grundlagentraining ist von ehrenamtlichen Übungsleitern/Trainern abhängig. Das hat Auswirkungen auf die qualitative Vorbereitung potentieller Leistungskader. Auch was die quantitativen Reserven anbelangt, zeigen sich für die relevanten Landesfachverbände große Unterschiede. Sichtungspotential der LFV bei den Mitgliedern in Vereinen 7 bis 14 Jahre (Stand: 01.01.2009,Quelle LSB Statistik) männlich weiblich SchwSpA Schw SpA PrSpA PrSpA Fußball Fußball andere 2. andere Ziel Ziel ist es, den Sichtungsprozess unter den Aspekt des Geburtenrückganges weiter zu qualifizieren, um die Sportschulstandorte langfristig stabil zu erhalten. Geht man davon aus, dass etwa 3 % der Kinder oder Jugendlichen zu den Begabten gezählt werden, die die Voraussetzungen haben, internationales Niveau zu erreichen, wird es zukünftig notwendig, einen möglichst großen Kreis einer Sichtung zuzuführen bzw. wird es notwendig, vor der Sichtung eine gewisse Steuerung vorzunehmen, um ein Kind seinen Anlagen entsprechend dem Vereinssport zuzuführen. 3. Schaffung einer Basis durch Mitgliedergewinnung Voraussetzungen für eine weitere quantitative und qualitative Entwicklung in den Trainingsgruppen der Vereine sind, wenn es besser gelingt, die • • • • Motivation in einer Sportart soziale Bindung an eine Trainingsgruppe Aufnahme eines regelmäßigen Trainings Vorbereitung auf eine Wettkampftätigkeit 1 Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept auf ein höheres Niveau zu heben. Dazu sind in den Landesfachverbänden für die Übungsleiter/Trainer notwendige Bildungsangebote vorzuhalten. Der Bereich Vorschulkinder in den Vereinen ist weiter zu entwickeln. Dazu dienen Kooperationen zwischen Kindergarten und Vereinen und der Aufbau von Übungsgruppen in den Vereinen/Abteilungen. Die AG Schule und Verein sind weiter für die Mitgliedergewinnung zu nutzen. Kooperationen Schule und Verein sind weiter auszubauen. Auf der Basis der Daten über das Sportabzeichenprogramm der KSB/SSB erfolgt eine gezielte Empfehlung an Eltern/Kinder der Grundschulen für die Aufnahme eines Trainings in Sportvereinen vorrangig der Schwerpunktsportarten. In Abstimmung mit dem Kultusministerium sollen Daten aus dem Schulsport ebenfalls zu einer gezielten Empfehlung genutzt werden. Hierzu sind Informationen über Sportvereine/Sportarten in den KSB/SSB auf verschiedensten Ebenen weiter zu qualifizieren. 4. Auswahlverfahren der Landesfachverbände 4.1 Sportartspezifische Talentfindung Die Landestrainer haben die zentrale Steuerungsaufgabe in den Landesfachverbänden die Sichtung und Auswahl mit ihren Kommissionen und Gliederungen zu organisieren. Es werden Maßnahmen organisiert: • • • • • 4.2 kontinuierliche Sichtung im Wettkampfsystem des Landesfachverbandes die die Qualität der ÜL/Trainer im Verein/Abteilung im Sinne einer gezielten Vorbereitung im Grundlagentraining auf den Wettkampfsport zu verbessern die die Sichtungsmaßnahmen für möglichst alle Vereine/Abteilungen des LFV attraktiv gestalten die die Anleitung und Kontrolle von Sichtungstrainern/Beauftragten, die ehrenamtlich die Arbeit des LT unterstützen ermöglichen (diese müssen durch das KM als Sichtungstrainer bestätigt werden) - Finanzierung über ein Projekt des LSB, wie die Überarbeitung der Sichtungskriterien der LFV sowie der Verbleibenormen Sondersichtungsmaßnahmen • • • wie die Organisation eines sportartenübergreifendes Talenttausches an den jeweiligen Sportschulstandorten (Netzwerk), wie die Darstellung der Landesfachverbände an den „Tagen der offenen Tür“ der Sportschulen, spezielle Sichtungen in den Schulen durch Beauftragte (z. B. Größensichtungen) in Zusammenarbeit mit den Stellvertretern Kinder- und Jugendsport der KSB/SSB, 2 Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept • Sichtungsmaßnahmen für Bewerber aus anderen Bundesländern 5. Schlussfolgerungen 5.1 Attraktivität Die Attraktivität der Sportschulstandorte ist weiter zu erhöhen: - - - 5.2 Einsatz von Pool- und Sichtungstrainern (ehrenamtlich) in den Schwerpunktsportarten - 5.3 Schülerzahlen für die Klassenbildung nicht festschreiben (Zuweisungen von Lehrerwochenstunden erhöhen) eine zeitliche Entlastung der Sportschüler durch Reduzierung des Wochenstundenplans bei musischen Fächern und im Sekundarschulteil (Hauswirtschaft, Technik und Ethik) durch Blockunterricht Anrechnung des Sportunterrichts zur zeitlichen Entlastung der Sportlerinnen und Sportler oder phasenweise Befreiung einzelner Kadersportler bei einem Schulwechsel an die Sportschulen für die zweite Fremdsprache individuelle Lösungen anbieten das Genehmigungsverfahren für die Schulzeitstreckung in der Sekundarstufe II vereinfachen, Abstimmung SchulleiterLandesfachverband eine Schulzeitstreckung für ausgewählte Sportarten bereits in der Sekundarstufe I ermöglichen jeweils an den Standorten die Trainingsbedingungen durch materielle Verbesserungen dem Anspruch einer Eliteschule anpassen Fortschreibung des Erlasses des Kultusministeriums mit dem Ziel, die Erlaubnis zur Sichtung auf alle Pool- und Sichtungstrainer auszudehnen zusätzliche Finanzierungen für die Sichtungstrainer (Honorar, Fahrtkosten) über ein Projekt beantragen Aufgaben für die KSB/SSB - - Daten des Sportabzeichenprogramms aufgrund des Projektes des SSB Halle aufzuarbeiten, um Empfehlungen für Sportartengruppen abzuleiten (evtl. wissenschaftliche Begleitung mit MLU oder Uni Magdeburg) –> Finanzierung? Anleitung der Stellvertreter Kinder- und Jugendsport der KSB/SSB für die Umsetzung des Programms Durchführung von Kinder- und Jugendspiele in den Schwerpunktsportarten Pflichtteilnahme von AG Schule und Verein an den Kinder- und Jugendspielen Als Voraussetzung für eine weitere Bestätigung 5.4 Aufgaben für den OSP • Einen sportartübergreifenden Austausch von Sportlern und Sportlerinnen über das Verbundsystem koordinieren 3 Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept Mitgliedergewinnung und Talentfindung der LFV Kindergarten LSB Projekte Angebote der Sportjugend Klassen 5-9 Klassen 1-4 Arbeitsgemeinschaften Schulsport KSB/SSB Sportabzeichentag KSB/SSB Kinder- und Jugendspiele Verein/Abteilung Sichtung LFV Sportschule Leistungssport Nachsichtung Wettkampf- und allgemeiner Sport 4 Anlage 12 – Talentfindungs- und Talententwicklungskonzept Leistungssportbetreuung BundesStützpunkte Hochleistungstraining Magdeburg oder Halle Anschlusstraining Sportschulen Magdeburg Halle Landesleistungszentren Aufbautraining Verein Grundlagentraining Mitgliedergewinnung Struktur Inhalt Bundestrainer T a l e n t b e t r e u u n g T a l e n t f i n d u n g Trainerpool Trainer L a n d e s t r a I n e r Vereinstrainer Personal 5 Anlage 13 – Projektkriterien Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich A Zugangsvoraussetzungen, um überhaupt in die Rankingliste aufgenommen werden zu können 1. Allgemeine Voraussetzungen - Mitgliedschaft im LSB, sofern nicht LSB selbst Antragsteller ist Gemeinnützigkeit 2. Von der Richtlinie erfasst zu a) innovative Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Spitzensport Darunter sind neuartige, noch nicht in Sachsen-Anhalt durchgeführte Projekte gemeint. Umfasst sind Umsteuerung, Neuentwicklung und Anpassung von bereits bestehenden Strukturen etc., die einer Veränderung bedürfen. zu b) Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Sport Es geht um die Berücksichtigung der spezifischen Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern und die Vermeidung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts in den unterschiedlichen Lebensbereichen und der Frage was muss Sport leisten bzw. in seinen Angeboten ändern. zu c) zielgruppenspezifische Angebote (z.B. zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Migrantinnen und Migranten sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention) oder Projekte zur Mitgliedergewinnung mit Modellcharakter Modellcharakter bezieht sich auf beide Bereiche und bedeutet überregionale Ausstrahlungswirkung, Transfermöglichkeit und Nachhaltigkeit. zu d) besondere Sportveranstaltungen außerhalb des Trainings und regulärer Wettkämpfe sowie offizielle Veranstaltungen der Spitzenfachverbände und internationaler Gremien und Verbände, die in Sachsen-Anhalt stattfinden zu e) der Erwerb von Großsportgeräten (> 5.000 EUR) zu f) Projekte zur Pflege von Tradition oder zur Ehrung historischer Persönlichkeiten des Sports (sog. Traditionspflege) B Einzuhaltenden Formalien 0. 1. 2. 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 4. Titel des Projektes Ausgangssituation Ziele des Projektes Darstellung des Vorhabens Kurzbeschreibung des Vorhabens Zielgruppen Laufzeit/Zeitraum Projektpartner Öffentlichkeitsarbeit Dokumentation und Evaluation Benennung externer/übergreifender Konzeptionen Benennung Neuartigkeit/Innovation Benennung Nachhaltigkeit/Transfer Finanzierungsplan (Einnahmen: Eigenanteil, Drittmittel, Fördermittel) Mindestgesamtsumme des Antrages: 2.500 EUR, d. h. 750 EUR Eigenmittel - 95 - Anlage 13 – Projektkriterien C Kriterien zur Beurteilung und Festlegung einer Prioritätenliste als Grundlage für die Abgabe eines Votums des LSB Kriterium ja Bewertung nein Punktzahl Berufenes Landesmodellprojekt 5 Schwerpunktzielgruppen 5 Neuartigkeit/Innovation 5 Nachhaltigkeit/Transfer (Übertragbarkeit auf andere Bereiche) 5 Schwerpunktsportarten 5 Projektsportarten 3 Andere Sportarten 1 Strukturentwicklung 4 Einbindung in externe Konzeptionen 3 Finanzierung Eigenanteils) (Erhöhung des Förderung:Eigenanteil Mindestens 60:40 Mindestens 50:50 Mindestens 40:60 1 2 3 Traditionspflege 5 Tragweite kommunale Ebene regionale Ebene überregionale Ebene (Landesebene) nationale Ausstrahlung 1 2 3 4 Gesamt Erläuterungen: Schwerpunktzielgruppen: Kinder- und Jugendliche; Senioren Schwerpunktsportarten: Kanu-Rennsport, Kanu-Slalom, Rudern, Sportschwimmen, Wasserspringen, Leichtathletik, Handball, Boxen, Basketball wbl., RSG, Turnen ml., Behindertensport, Judo Projektsportarten: Ringen, Triathlon, Tischtennis, Fechten, Schießen, Fußball, Turnen wbl. - 96 - Anlage 14 – Aufgabenfelder des organisierten Sports Die hier dargestellte Grafik bildet im Überblick die Aufgabenfelder des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt ab, an deren Ausgestaltung LSB/Sportjugend, KSB/SSB sowie LFV und Vereine beteiligt sind. Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt Trainerkonzept Sachsen-Anhalt Für die im Sportentwicklungskonzept fixierten Ziele und Aufgaben des LSB Sachsen-Anhalt ist folgendes haupt- und ehrenamtliches Betreuungspersonal (Sportsäule) in den verschiedenen Strukturen, Ebenen eingesetzt und notwendig. Die folgende Darstellung erfasst die Trainer und ihre Schwerpunktaufgaben in der sportlichen Ausbildung (vgl. SEK, Kap. 5.2. – Personal). Funktionsbezeichnung Arbeitgeber Bundestrainer (BT) Spitzenfach Verband Anstellung Kernaufgabe Hauptamtlich Betreuung der Bundeskader eines Standortes/Disziplin Landestrainer (LT) je LFV 1Stelle IST 2010 SOLL 2012 a) in Schwerpunktsportarten LFV/LSB Trainerpool Hauptamtlich b) in Projektsportarten LFV/LSB LFV* c) in anderen Sportarten LFV LFV* Finanzierung/ Vergütung/Höhe Vollfinanzierung/ nach Vergütungsordnung des Spitzenfachverbandes Kriterien nach DOSB IST 2010 SOLL 2012 Verantwortlich für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart vom GLT bis AST Vollfinanzierung (TVL)*** VGO LT nach SEK Hauptamtlich (angestrebt) Verantwortlich für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart vom GLT-AST Vollfinanzierung (TVL)*** VGO LT nach SEK Hauptamtlich (angestrebt) Verantwortlich für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart vom GLT bis AST Festbetragsfinanzierung: 20 T€ VGO LT (50%) ² Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt 1 Hauptamtlich vereinsneutrale Betreuung von Sportlern der Schwerpunksportarten im LLZ oder BSTP mit einem individuellen Leistungsauftrag 1 Vollfinanzierung unter Einbeziehung von BMI-Mittel, Vergütungsordnung für zentral finanzierte Trainer 1 LFV Hauptamtlich Vereinsneutrale Betreuung von Schülern der Sportschulen einer Projektsportart oder Betreuung von Sportlern vom GLT bis AST im Auftrage des LFV eines überregionalen Einzugbereiches Festbetragsfinanzierung Verein, Verein Hauptamtlich verantwortlich für das GLT in leistungssportorientierten Vereinen KSB/SSB Verein Hauptamtlich verantwortlich für die Umsetzung zielgruppenorientierte Sportvereinsarbeit nach SEK Pooltrainer (PT) ** LSB „Pool“ Trainer in Gliederungen und bei Mitgliedern (TGM) LFV Anteilfinanzierung max. 7.500 Euro Bemessungsgrenze liegt bei 30.000 Euro Gesamtbrutto des AN Anteilsfinanzierung 5,0–9,0 T€ nach SEK VGO zentralfinanzierte Trainer 3 VGO zentralfinanzierte Trainer (25 %) (7.500 EUR) 4 VGO zentralfinanzierte Trainer (7.500 EUR) Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt Trainer/Übungsleiter (T/ÜL) Verein LFV dav. T/ÜL in bestätigten LSTP Ehrenamtlich Ehrenamtlich Verantwortlich für den Trainings- u. Wettkampfbetrieb im Verein nach Finanzordnung des Vereines Verantwortlich für die sportliche Grundausbildung von Kindern- u. Jugendlichen in vom LSBbestätigten LSTP zusätzlich über den LFV auf der Grundlage einer Vereinbarung des LFV mit ehrenamtl. Trainern LSTP nach SEK * Anstellung beim LFV ist beginnend ab 2012 für alle Neueinstellungen zu sichern. Für langjährig beim LSB angestellte LT ist bezüglich ihrer Anstellung ein Bestandsschutz anzustreben. Dieser Passus ist zu prüfen. ** Eine Personalplanung/ -entwicklung ist als Anlage beigefügt. *** Die Einordnung in die Entgeltstufen erfolgt auf der Grundlage der Bewertung durch SIKOSA wie folgt: Schwerpunktsportart der Kat. 1 - EG 12 (Rudern, Leichtathletik, Schwimmen, Kanu) Schwerpunktsportart der Kat. 2+3 – EG 11 (Handball, Basketball, Turnen ml. Boxen, Behinderten- und Rehabilitationssport, Judo, RSG) Projektsportarten und andere Sportarten – EG 10Es wird angestrebt, bis 31.12.2010 eine Vergütungsordnung für Landestrainer zu bestätigen, die analog der Ordnung für zentral-finanzierte Trainer eine Grundvergütung und eine leistungsabhängige Variable beinhaltet. 1 Nicht erfasst sind hier die 3 Spezialsportlehrer, die beim Kultusministerium Sa.-A. (KM) angestellt und für den Pool per Personalgestellung tätig sind. Sie werden nach den Richtlinien des KM vergütet. Mit dem Übergang dieser Sportfreunde in die Regelaltersrente bzw. dem Verzicht der LFV auf die Mitarbeit der Spezialsportlehrer bei der Erfüllung der leistungssportlichen Zielstellung wird die Zusammenarbeit mit dem KM in dieser Form beendet. Die Mittel verbleiben im LSB/Trainerpool. 2 nichtolympische Sportart mit jährlichen Teilnehmern und Medaillenleistungen bei internationalen Meisterschaften bzw. Betreuung von 2 Bundeskadern (z. B. Kraftsport) oder LFV der auf der Grundlage eines vom LAL bestätigten Konzeptes beabsichtigt, Leistungssportstrukturen aufzubauen (z. B. Volleyball). Die Mitfinanzierung wird über einen Zeitraum von 4 Jahren befristet. Danach erfolgt eine Neubewertung auf der Grundlage der Ergebnisse in Umsetzung des Konzeptes. Neubewertung heißt, dass dem Verband auf Grund der erzielten Ergebnisse entweder eine LT– Planstelle zukünftig bestätigt oder die Förderung dieser LT-Stelle eingestellt wird. Anlage 15 – Trainerkonzept Sachsen-Anhalt 3 Projektsportart, LLZ am Schulstandort, mindestens 10 zu betreuende Sportschüler, Trainer arbeitet auf der Grundlage eines Leistungsauftrages oder olympische Sportart ohne Schulstandort in Sachsen-Anhalt, mit Medaillenleistungen bei internationalen Meisterschaften im Jugend/Juniorenbereich, Durchführung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen über die Vereins- und Kreisgrenzen hinaus. (z. B. Radsport, Gewichtheben, Hockey, Aerobic) 4 Verein ist Träger mindestens eines LLZ oder LSTP und sichert das Grundlagentraining mit entsprechender Anzahl Kinder ab, regelmäßige Einschulungen an die Sportspezialschulen, Verein ist Träger eines im SEK ausgewiesenen Landesprojektes oder einer Zielgruppe Leistungskriterien für Vereinstrainer Schwerpunktsportarten/Projektsportarten Sicherung des GLT mit mind. 15 Sportlern im Verein Reg. Verantwortung für Sichtung und WK in der Sportart Vorstellung von 3 Sportlern zur Einschulung in eine Sportschule in Sachsen-Anhalt über den LFV Andere Sportarten Verein ist Träger eines im SEK ausgewiesenen Landesprojektes oder einer Zielgruppe (hier sind jährlich Kriterien zu definieren, z. B. Maßnahmen, Aktivitäten, Mitgliedergewinnung, Gewinnung/Qualität ÜL) Verein ist Träger einer Sportart mit bes. Interesse des Landes (Betreuung von mind. 15 Sportlern im GLT-AST) Med. bei Dt. – Ju-/Jun-Meister TN bei internationalen Meisterschaften Übergangsregelung bis 2014 LFV die von: einer 1,0 Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,5 Personalstelle, einer 1,0 Personalstelle auf 0,5 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,75 Personalstelle, einer 0,5 Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben bis 2014 Anspruch auf eine 0,25 Personalstelle. Anlage 16 - Überblick Personalbereich Organisation Überblick Personalbereich Organisation Für die im Sportentwicklungskonzept fixierten Ziele und Aufgaben des LSB Sachsen-Anhalt ist folgendes haupt- und ehrenamtliches Personal im Bereich der Organisation der verschiedenen Strukturen bzw. Ebenen eingesetzt und notwendig. Die folgende Darstellung erfasst die Legislative und Exekutive auf Grundlage der entsprechenden Satzungen im Überblick. Funktionsbezeichnung Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnis Präsidium Ausschüsse/ Arbeitsgruppen LSB ehrenamtlich Geschäftstelle hauptamtlich Bildungseinrichtungen hauptamtlich Geschäftsbereich Mensen/ Internate hauptamtlich Präsidium Ausschüsse/ Kommissionen Geschäftsstellen KSB/SSB ehrenamtlich hauptamtlich Kernaufgabe Repräsentant, Dienstleister und Selbstverwaltungsorgan des Sports in Sachsen-Anhalt; Schaffung der Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Breiten- und Leistungssport zur Umsetzung der Zielstellungen des Sportentwicklungskonzeptes; Interessenvertreter aller in den Sportvereinen organisierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Umsetzung der territorialen Zielstellungen des Sportentwicklungskonzeptes zur Entwicklung und Unterstützungen der Sportvereine und territorialen Sportfachverbände; Interessenvertreter gegenüber kommunalen/ politischen Gremien des Territoriums Finanzierung/ Vergütung Kriterien Ehrenamtspauschale Satzung Richtlinie 1 zur institutionellen Förderung Stellenplan Vollfinanzierung auf Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages Stellenplan Ehrenamtspauschale Satzung Richtlinie 1 zur institutionellen Förderung Kriterienkatalog KSB/SSB 1 Anlage 16 - Überblick Personalbereich Organisation Präsidium Ausschüsse/ Kommissionen LFV Geschäftsstellen Vereinsvorstand ehrenamtlich hauptamtlich Vereine Umsetzung der sportartspezifischen Zielstellungen des Sportentwicklungskonzeptes zur landesweiten Entwicklung von Breiten- und Leistungssport in den Sportarten Interessenvertreter gegenüber der sportartspezifischen Dachorganisation ehrenamtlich Abteilungsleitung ehrenamtlich Geschäftsstellen ehrenamtlich/ hauptamtlich (nur bei einigen Vereinen) Führung des Sportvereins; verantwortlich für die Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Trainings- u. Wettkampfbetrieb im Verein Ehrenamtspauschale Satzung Richtlinie 1 zur institutionellen Förderung Kriterienkatal og LFV Ehrenamtspauschale Satzung Richtlinie 2 „Vereinsförderung“ Richtlinie 2 „Vereinsförde rung“ 2 Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020 Personalplanung/-entwicklung für den Bereich „Pooltrainer“ (PT) bis 2020 Die Personalplanung umfasst Maßnahmen zur • • • Sicherung Entwicklung Verbesserung der Arbeitsleistung und des Qualifikationsprofils von Trainerinnen und Trainer mit dem Ziel, die im Sportentwicklungskonzept abgesteckten Ziele zu erfüllen. Das Personalentwicklungskonzept des LSB und das Leistungssport-Konzept 2012/2016 bilden die konzeptionelle Grundlage für die Personalplanung „Trainerpool“. Ausgangssituation Durch den LSB Sachsen-Anhalt sind seit dem 01.01.2009 49 TrainerInnen angestellt. Davon haben 37 derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ausgehend von den erreichten Ergebnissen im Olympiazyklus 2005-2008 erfolgte durch den Landesausschuss Leistungssport eine Bewertung und Einordnung der Sportarten sowie deren Förderung einschließlich des hauptamtlichen Betreuungspersonals für den Zeitraum 2012/2016 (vgl. Leistungssport Pkt 1.4 und 4.2 ). Danach bleibt die Anzahl der Trainerstellen mit 50 annähernd konstant, aber es kommt zu Verschiebungen zwischen den Sportarten. Ziel ist es, im Pool künftig ausschließlich Trainer der Schwerpunktsportarten zu beschäftigen Grundsätze • • • • • generelle Aufwertung des Berufsbildes „Trainer-Leistungssport“ Fixierung leistungsorientierter Anreize, durch Bewertung einer abrechenbaren, zielorientierten Arbeit inhaltliche/fachliche Steuerung durch den LSB – OSP - LFV Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit des Trainers und LFV für die Sportart Sicherung stabiler Trainerkollektive und planmäßige Verjüngung des Trainerpersonals Maßnahmen 1. Das im Sportentwicklungskonzept bestätigte hauptamtliche Betreuungspersonal, d. h. die Anzahl der Trainerplanstellen, ist unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen schrittweise beginnend im Jahr 2010 bis 2016 umzusetzen. Dazu sind die Möglichkeiten der Altersteilzeit, die Umsetzung von Trainern und das Auslaufen von befristeten Arbeitsverhältnissen zu nutzen. Für freie Planstellen besteht ein Einstellungsverbot, bis die Gesamtfinanzierung des Trainerpools gesichert ist. Stand 14.09.2009 1 Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020 2. Bestätigung und Umsetzung einer neuen Vergütungsordnung, die den aktuellen Anforderungen und dem Leistungsanspruch gerecht wird. Die Grundvergütung ist deutlich anzuheben und ein angemessener Anteil ergebnisorientierte Arbeit ist zu vergüten. Schrittweise sind einheitliche Anstellungs- und Entlohnungsbedingungen für alle im Leistungssport Tätigen zu schaffen. 3. Mit den Landesfachverbänden sind Zielvereinbarungen abzuschließen, auf deren Grundlage der LSB für jeden Trainer eine spezielle Dienstbeauftragung erteilt und deren Erfüllungsstand er gemeinsam mit dem Trainer regelmäßig einschätzt. Bei Erfüllung der leistungsabhängigen Variablen unter 50 % über einen Zeitraum von 2 Jahren ist die Umsetzung in eine andere Ausbildungsetappe möglich. Bei gleichem Erfüllungsstand über einen Zeitraum von 4 Jahren kann der Arbeitsvertrag durch den LSB gekündigt werden. 4. Alle im „Pool“ angestellten Trainer sollen im Besitz einer gültigen A-Lizenz sein. Für Trainer, die diese Forderung zurzeit nicht erfüllen, sind Festlegungen zur Teilnahme an der notwendigen Ausbildung in Abstimmung mit dem LFV im individuellen Leistungsauftrag aufzunehmen. 5. Für alle vom Land geförderten Trainer im „Trainerpool“ ist eine Fortbildungspflicht von 2 Veranstaltungen pro Jahr festzuschreiben und vom Trainer nachzuweisen. (1 disziplin-/sportartübergreifende in gemeinsamer Verantwortung des Bereiches Bildung/PE des LSB und OSP, 1 sportartspezifische in Verantwortung der Landesfachverbände/ Spitzenverbände). 6. Es ist schrittweise eine Verjüngung im Trainerpool anzustreben. Dazu wird empfohlen, mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales bis Ende 2011 eine Vereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung soll Möglichkeiten des vorzeitigen Ausscheidens erfolgreicher Trainer und dessen Neubesetzung regeln. Eine zweckgebundene Rückstellung z. B. aus nicht beanspruchten Mitteln der leistungsabhängigen Vergütung ist zu prüfen. 7. Bei Nichtzustandekommen der oben genannten Vereinbarung sind zusätzliche Lohnkosten für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zusätzlich zu planen. Ziel ist, einen neuen Trainer planmäßig einzuarbeiten und möglichst einen fließenden Übergang in der leistungssportlichen Ausbildung zu sichern. Parallel dazu sind Kosten für vorbereitende Unterstützungsmaßnahmen zur Gewinnung junger Trainer zu berücksichtigen. Stand 14.09.2009 2 Anlage 17 – Personalplanung/-entwicklung für den Bereich Pooltrainer bis 2020 8. Die Vereinbarung mit dem Kultusministerium läuft spätestens mit dem Eintritt der über den Trainerpool finanzierten Spezialsportlehrer in die Regelaltersrente aus. Die Mittel verbleiben in der HHP - Position “Trainerpool“. Bis dahin ist der Einsatz dieser Lehrkräfte im Trainerschlüssel der LFV Rudern, Handball und Schwimmen mit zu berücksichtigen. Anlage Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer Stand 14.09.2009 3 Anlage 18 – Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den LFV Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den Landesfachverbänden (LFV) ab 2012 Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. und seine angeschlossenen LFV empfehlen in Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Gesundheit und Soziales nachfolgende Kriterien für den Einsatz des Funktionspersonals in den LFV ab 2012 in Anwendung zu bringen. Ausgangssituation Der organisierte Sport mit seinen Sportvereinen und –verbänden ist eine Dienstleistungsorganisation, die durch demokratische Entscheidungsstrukturen, freiwillige Mitgliedschaft sowie ehren- und hauptamtliche Mitarbeit gekennzeichnet ist. Das hauptamtliche Personal der Geschäftstellen auf Landesfachverbandsebene sichert mit seiner Tätigkeit das Bedingungsgefüge für die ehrenamtliche Arbeit. Kernaufgaben • Leitung der Geschäftsstelle, inkl. verbandstechnische Verwaltungsaufgaben • Interessenwahrnehmung und Zusammenarbeit • Führung und Begleitung der Vereine/Abteilungen • verbandsspezifische Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung (ÜL, Auszubildende, TrainerInnen, ehrenamtliche MitarbeiterInnen) • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing • konzeptionelle Arbeit Kari/Schiri, Zielstellung Prinzipiell erhalten alle LFV ein finanzielles Budget zur Absicherung der Kernaufgaben. Mit der Einführung von Kriterien für den Einsatz von hauptamtlichem Personal in den Landesfachverbänden kommt es zu einer Neuordnung in der Vergabe von Personalbudgets. Die Neuordnung in der Vergabe von Personalbudgets soll 2012 beginnen. 2014 erfolgt eine Neubewertung für die Vergabe der Personalbudgets für den Zeitraum 2015 – 2018. Es sollten dabei die Daten der Jahre 2012 und 2013 zugrunde gelegt werden. Die Personalstruktur muss die Erfüllung der Kernaufgaben absichern und langfristig bezahlbar sein. Umsetzung Zur Vergabe des Personalbudgets bzw. der anteiligen Personalkosten und für die Planstellen wird die Rankingliste der SIKOSA Beratungsgesellschaft als Grundlage angesetzt. Kriterien (Stichtag 01.01.2011) Vereine/Abteilung Mitglieder Sportarten Lizenzierte TrainerInnen Leistungsstützpunkte 1 Hauptamtl. Beschäftigte 2 Budget (in €) 3 1 Pkt. 1-50 1–5000 1-4 1-100 1-3 1-2 unter 100.000 Bepunktung 2 Pkt 51-99 5001 – 9.999 5-14 101-200 4-9 3-4 ab 100.000 Gewichtung 3 Pkt. ab 100 ab 10.000 ab 15 ab 201 ab 10 ab 5 ab 400.0000 5 5 1 4 3 4 2 Die Höhe der Vergütung der zu bewertenden Stellen für die GeschäftsführerInnen in den einzelnen Verbänden richtet sich nach den Punkten und ihre Zuordnung in die Entgeltgruppen 9 – 12 TV-L, die durch die SIKOSA Beratungsgesellschaft ermittelt wurden. Die Finanzierung erfolgt über Pauschalbeträge. 1 2 3 vom LSB bestätigt vom Land Sachsen-Anhalt anerkanntes und bezuschusstes Funktionspersonal (außer GF) sowie alle beim Landesfachverband hauptamtlich angestellten Trainerinnen und Trainer (ab 0,5 Planstelle) IST-Haushalt 2010 Anlage 18 – Transparente Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den LFV Punkte 24-34 35-49 50-59 60-72 Einstufung TV-L EG 9 EG 10 EG 11 EG 12 Pauschalbetrag* 49.000 56.000 60.000 65.000 EUR EUR EUR EUR *Die Höhe der Pauschalbeträge richtet sich im Einzelfall nach den Beschäftigungsjahren (gem. § 16+17 TV-L) und der persönlichen Qualifikation der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers. a) Ausgehend von den vorhandenen finanziellen Ressourcen haben Landesfachverbände ab 35 Wertungspunkten einen Anspruch auf eine Personalstelle entsprechend der jeweiligen Einstufung. b) LFV über 58 Wertungspunkten erhalten ein weiteres Personalbudget in Höhe einer 0,5 Personalstelle der EG 9 TV-L (24.500 EUR). c) LFV mit 24-34 Punkten und max. einem nicht erfüllten Kriterium sowie mehr als 1.000 Mitglieder haben einen Anspruch auf eine 0,5 Geschäftsführerstelle in der Entgeltgruppe 9 TV-L (24.500 EUR). d) Anspruch auf eine Personalbudgetförderung für geschäftsführende Tätigkeit von 1.500 EUR pro Jahr haben - LFV mit 24-34 Punkten, max. einem nicht erfüllten Kriterium sowie unter 1.000 Mitgliedern. - LFV mit max. zwei nicht erfüllten Kriterien sowie über 1.000 Mitgliedern. LFV ohne Geschäftsstellenpersonal erhalten einen Sachkostenzuschuss für die Förderung von Honorarkräften in Höhe von 1.500 EUR. e) LFV ohne Anspruch auf eine Förderung nach den Punkten a bis d erhalten einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 500 EUR. Die Möglichkeit der Kooperation kleinerer Landesfachverbände zur Anstellung eines gemeinsamen Geschäftsführers sollte durch diese grundsätzlich geprüft werden. Die Landesfachverbände schließen unter Beachtung des Besserstellungsverbotes als Arbeitgeber Arbeitsverträge ab. Mit Hinblick auf die anzuwendenden Tarifvorschriften und Tariferhöhungen wird empfohlen, tariffreie Arbeitsverträge abzuschließen. Zur Absicherung der Sportarbeit in den LFV ist die Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachkosten notwendig. Hierzu ist eine entsprechende Entscheidung durch den Zuwendungsgeber herbeizuführen. Besonderheiten Für den Gehörlosen-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. gilt eine Ausnahmeregelung. Aufgrund der Spezifik des Verbandes wird unabhängig von den erreichten Punkten eine Hauptamtlichkeit in der Geschäftsstelle sichergestellt (Entgeltgruppe 9 TV-L). Bei der Neuordnung der Personalstrukturen der LFV muss ein personenbezogener Bestandsschutz juristisch bewertet werden. Ausgehend von dieser Bewertung kommt es zu einer Erhöhung des Gesamtfinanzbedarfs. Dies sollte eine generelle Umsetzung und Anwendung der ausgeführten Kriterien jedoch nicht behindern. Bis zum Inkrafttreten der Neubewertung kommen folgende Übergangsregelungen zur Festlegung der Pauschalbeträge für den Zeitraum 2012 - 2014 zur Anwendung: LFV, die nach den o. g. Kriterien - von einer Personalstelle auf eine 0,5 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben Anspruch auf Zuwendung einer 0,75 Personalstelle. - von einer Personalstelle auf 0,0 Personalstelle abgeschmolzen werden, haben Anspruch auf Zuwendung einer 0,5 Personalstelle. Die Festlegungen zu den „Transparenten Kriterien für den Einsatz von Funktionspersonal in den Landesfachverbänden ab 2012“ dürfen die noch geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Filialelösung) nicht außer Kraft setzen. Anlage 19 – Transparente Kriterien für die Anzahl und Vergütung hauptamtlicher Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB Transparente Kriterien für die Anzahl und die Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführern und stellv. Geschäftsführern in den KSB/SSB ab 2012 Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. und seine angeschlossenen KSB/SSB empfehlen in Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Gesundheit und Soziales nachfolgende Kriterien für den Einsatz des Funktionspersonals in den KSB/SSB ab 2012 in Anwendung zu bringen. Ausgangssituation Seit der Kreisgebietsreform 2007 bis zum Jahr 2010 werden in den KSB/SSB für die o. g. Tätigkeitsbereiche 36 Stellen vorgehalten. Dies konnte auch nach Auslaufen des Projektes „Sportmitarbeiter“ bis zum jetzigen Zeitpunkt gesichert werden. Das hauptamtliche Personal der Geschäftsstellen sichert mit seiner Tätigkeit das Bedingungsgefüge für die ehrenamtliche Arbeit in den KSB/SSB. Kernaufgaben • Führung und Beratung der Sportverein im Territorium • Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen • Zusammenarbeit mit LandesSportbund und Landesfachverbänden • Interessenvertretung im Territorium • Netzwerkarbeit mit andere Trägern und gesellschaftlichen Organisationen • Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe • Konzeptionelle Arbeit Umsetzung Für die zu besetzenden Stellen wurden von der „Sikosa Beratungsgesellschaft“ Arbeitsplatzbewertungen vorgenommen. Für die Geschäftsführer wurde dabei die EG 11 und für die stellv. Geschäftführer die EG 9 begründet. Hinzu kommen Arbeitsplatzbewertungen für Mitarbeiter, die von diesem Funktionsbild abweichen. Diese Bewertungen haben nach unseren Erkenntnissen auch für die nächsten Jahre Bestand. Zur Entscheidung über die zu besetzenden Stellen wurde in Abstimmung sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt ein Kriterienkatalog erarbeitet, welcher z. T. aus dem Jahr 2007 hervorging aber auch mit neuen Kriterien versehen wurde. Neu ist die Splittung der Ausgangsdaten etwa bei den Vereinen in 5 Gruppen und deren Bepunktung und eine Wichtung des jeweiligen Kriteriums mit bis zu 5 Punkten. Entsprechend der satzungsgemäßen Aufgaben der KSB/SSB haben natürlich Kriterien wie die Anzahl lizenziert tätiger Übungsleiter und die Anzahl der zu betreuenden Vereine oberste Priorität. Kriterien Fläche in qkm Punktzahl 1 2 1 2 bis bis 500 1000 Gewichtung Schulen/Sportschulen* bis 50 50-80 über 80 1 Sportarten bis 40 40-70 über 70 2 Bevölkerung bis 150.000 150.000200.000 über 200.000 2 Lizenzierte Übungsleiter/innen bis 600 600-800 über 800 3 3 3 bis 1500 4 bis 2000 5 über 2000 2 Anlage 19 – Transparente Kriterien für die Anzahl und Vergütung hauptamtlicher Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer in den KSB/SSB Landesleistungsstützpunkte 1 bis 10 10-20 über 20 3 Einrichtungen des leistungssports** Vereine 1 bis 5 5-10 über 10 1 Hoch- 1 bis 100 2 bis 150 3 bis 200 4 bis 250 5 über 250 5 3 Mitglieder bis 25.000 25.000-30.000 über 30.000 Budget (in Mio. €) bis 1,0 1,0-1,5 über 1,5 2 * jede Sportschule wird dabei fünffach gezählt **hierzu zählen Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte (Bundestützpunktnachwuchs und Bundesstützpunkt) Aus der Anzahl der erreichten Punkte und der Wertigkeit ergibt sich ein Ranking für die maximal zu vergebenden Stellen. Die zu besetzenden Stellen beziehen sich ausschließlich auf die genannten Personengruppen Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer. Insgesamt stehen 32 förderfähige Stellen zur Verfügung, die sich wie folgt strukturieren: - 14 GeschäftsführerInnen KSB/SSB - 14 stellv. GeschäftsführerInnen KSB/SSB - 8 halbe Stellen KSB/SSB (entsprechend Rang 1 bis 8 der Rankingliste) Die Finanzierung der o.g. Stellen erfolgt über feste Pauschalbeträge. - GeschäftsführerInnen KSB/SSB bis zu EG 11/5 TV-L (60.000 EUR) - stellv. GeschäftsführerInnen KSB/SSB bis zu EG 9/5 TV-L (49.000 EUR) - 8 halbe Stellen KSB/SSB bis zu EG 9/5 TV-L (24.500 EUR) Die Vergabe der Sachkosten erfolgt ebenfalls entsprechend der Punkte lt. Rankingliste. Zur Absicherung der Sportarbeit in den KSB/SSB ist die Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachkosten notwendig. Hierzu ist eine entsprechende Entscheidung durch den Zuwendungsgeber herbeizuführen. Die Festlegungen zu den „Transparente Kriterien für die Anzahl und die Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführern, stellv. Geschäftsführern in den KSB/SSB ab 2012“ dürfen die noch geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Filialelösung) nicht außer Kraft setzen.