Einladungsflyer

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Einladungsflyer
Anmeldung
Anfahrt
Arbeitnehmererfinderrecht bei RITTERSHAUS
Mittwoch, 25. März 2015, 17.00 Uhr
Absender:
Die Erfindung im Unternehmen
Rechtlicher Sprengstoff für
Unternehmen und M & A-Prozesse
25. März 2015, 17.00 Uhr
RITTERSHAUS , Harrlachweg 4, Mannheim
Name
Firma
Adresse
Telefon
E-Mail
Ich nehme teil.
Folgende Personen melde ich zu der Veranstaltung an:
RITTERSHAUS Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung bis zum Montag, den
16. März 2015 per Post oder Fax an:
RITTERSHAUS Rechtsanwälte, Frau Nicole Mesina,
Harrlachweg 4, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 / 4256-277, Telefax: 0621 / 4256-250
BÜRO Mannheim
Harrlachweg 4
68163 Mannheim
Telefon:06 21 / 42 56-277
Telefax: 06 21 / 42 56-250
E-Mail: [email protected]
www.rittershaus.net
Partnerschaftlich
begleiten –
professionell beraten
Die Erfindung im Unternehmen
Rechtlicher Sprengstoff für Unternehmen
und M & A-Prozesse
Agenda
Patente und Gebrauchsmuster sind für viele Unternehmen
die bedeutendsten Assets. Erfindungen der eigenen Arbeitnehmer bilden oft über Jahre hinweg die wesentliche
Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Aber stehen dem
Unternehmen diese Schutzrechte überhaupt zu? Ein Blick
ins Patentregister kann trügerisch sein. Der Grund ist das
Arbeitnehmererfinderrecht.
Beginn: 17.00 Uhr
Dieses sowohl unter Juristen als auch von Unternehmen oft
stiefmütterlich behandelte Rechtsgebiet verlangt die angemessene Vergütung der Arbeitnehmererfinder sowie für
Alterfindungen deren ordnungsgemäße Inanspruchnahme
durch den Arbeitgeber. Zu beachten sind des Weiteren
Anbietungspflichten bei Verzicht auf Schutzrechtsanmeldungen oder der Aufgabe von Patenten und Gebrauchsmustern. Bei Nichtbeachtung drohen massive Konsequenzen – von erheblichen Geldforderungen bis hin zu einem
Verlust der Schutzrechte. Oft kommen diese Probleme bei
Unternehmensübernahmen ans Licht. Nicht zuletzt können
Sanierungsbemühungen in der Unternehmenskrise oder
Insolvenz hierdurch schnell durchkreuzt werden.
In unserem Praktikergespräch erläutern wir typische Probleme im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und
Verwaltung von Arbeitnehmererfindungen sowie der Abgeltung der Arbeitnehmererfinder. Wir zeigen Lösungs­
wege auf, wie Risiken erkannt und beseitigt werden können und welche Möglichkeiten bestehen, um Probleme
künftig bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Begrüßung
Diskussionsthemen
• Screening des Rechtsbestands: Erkennen von Risiken
aufgrund fehlender oder fehlerhafter Inanspruchnahme
von Alterfindungen
•Erkennen von Rückstellungsbedarf bei nicht abgegoltenen Vergütungsansprüchen
•Vermeiden von Schadensersatzforderungen der
Arbeitnehmer
•Entwicklung eines Masterplans: Vergütungssysteme
und Abgeltungsvereinbarungen
Referenten
• Dr. Daniel Weisert, Rechtsanwalt
• Anno Haberer, Rechtsanwalt
Ende: ca. 18.30 Uhr
RITTERSHAUS Rechtsanwälte
RITTERSHAUS Rechtsanwälte ist eine auf die Beratung
mittelständischer Unternehmen spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt im Gewerblichen Rechtsschutz bei einer
besonderen Ausrichtung auf technische Schutzrechte.
Weitere Beratungsschwerpunkte sind das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Unsere Steuerberatungsgesellschaft komplettiert das Angebot einer umfassenden Beratung für
Unternehmen.
Im Anschluss laden wir Sie zu einem Imbiss ein.
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