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DE
RAT DER
EUROPÄISCHE UIO
7565/09 (Presse 63)
(OR. en)
MITTEILUG A DIE PRESSE
2933. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Außenbeziehungen
Brüssel, den 16. März 2009
Präsident
*
Karel SCHWARZEBERG
Minister für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen
Republik
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2932. Tagung des Rates
(Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 7564/09).
PRESSE
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16.III.2009
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive von
Bosnien und Herzegowina und rief die politische Führung vor Ort auf, sich umfassend und mit
größerer Entschlossenheit für die Reformen einzusetzen, die das Land braucht, um greifbare Fortschritte auf seinem Weg in die Europäische Union zu machen. Der Rat ernannte Botschafter
Valentin Inzko zum Sonderbeauftragen der EU in Bosnien und Herzegowina und begrüßte seine
Ernennung zum Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina.
Der Rat nahm eine Bewertung der Entwicklungen in Belarus vor und beschloss, die Aussetzung des
Verbots der Visumerteilung für bestimmte belarussische Amtsträger um weitere neun Monate zu
verlängern. Gleichzeitig beschloss er, die restriktiven Maßnahmen um weitere 12 Monate zu verlängern. 2ach Ablauf des Zeitraums von neun Monaten wird der Rat eine gründliche Überprüfung
dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der Lage und der Entwicklungen in Belarus vornehmen.
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu Afghanistan an und hob hervor, dass die Herausforderungen,
die sich in Afghanistan und in der gesamten Region stellen, ein erneuertes internationales
Engagement erfordern und dass die EU dabei eine wichtige Rolle spielen wird.
Der Rat nahm ferner Schlussfolgerungen zum Erfolg der Operation EUFOR TCHAD/RCA an
(siehe Mitteilung an die Presse "Allgemeine Angelegenheiten", Dok. 7564/09).
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16.III.2009
IHALT1
TEILEHMER............................................................................................................................. 4
ERÖRTERTE PUKTE
WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates.............................................. 6
SUDAN – Schlussfolgerungen des Rates......................................................................................... 8
BELARUS – Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................... 9
AFGHANISTAN – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................ 11
BEZIEHUNGEN EU-USA ........................................................................................................... 13
NAHOST-FRIEDENSPROZESS.................................................................................................. 13
SONSTIGES................................................................................................................................. 14
TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG............................................................................ 14
SOSTIGE AGEOMMEE PUKTE
keine
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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16.III.2009
TEILEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Bulgarien:
Boyko KOTZEV
Ständiger Vertreter
Tschechische Republik:
Alexandr VONDRA
Karel SCHWARZENBERG
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Michael ZILMER-JOHNS
Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für
europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für Außen- und Sicherheitspolitik,
EU-Politik und EU-Koordination
Deutschland:
Frank-Walter STEINMEIER
Günter GLOSER
Bundesminister des Auswärtigen
Staatsminister, Auswärtiges Amt
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Irland:
Bobby MCDONAGH
Ständiger Vertreter
Griechenland:
Dora BAKOYANNI
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Frankreich:
Bernard KOUCHNER
Bruno LE MAIRE
Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Italien:
Franco FRATTINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
Marcos ΚΥPRIANOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Māris RIEKSTIŅŠ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Vygaudas UŠACKAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Nicolas SCHMIT
Ungarn:
Kinga GÖNCZ
Malta:
Tonio BORG
iederlande:
Maxime VERHAGEN
Frans TIMMERMANS
Österreich:
Michael SPINDELEGGER
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Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten
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16.III.2009
Polen:
Radosław SIKORSKI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Teresa RIBEIRO
Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten
Rumänien:
Cristian DIACONESCU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowenien:
Samuel ŽBOGAR
Mitja GASPARI
Slowakei:
Miroslav LAJČÁK
Finnland:
Alexander STUBB
Astrid THORS
Schweden:
Carl BILDT
Cecilia MALMSTRÖM
Vereinigtes Königreich:
David MILIBAND
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für
Entwicklung und europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für Migration und europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Caroline FLINT
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Staatsministerin für Europafragen
Kommission:
Benita FERRERO-WALDNER
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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ERÖRTERTE PUKTE
WESTLICHE BALKASTAATE – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat führte einen Gedankenaustausch zu Bosnien und Herzegowina.
Der Rat erörterte anhand eines gemeinsamen Schreibens des Hohen Vertreters Javier Solana und
des Kommissionsmitglieds Olli Rehn die jüngsten Entwicklungen in dem Land. Er begrüßte auch
die Ernennung von Botschafter Valentin Inzko zum EU-Sonderbeauftragen/Hohen Repräsentanten
in Bosnien und Herzegowina und erörterte die laufende Planung im Hinblick auf eine verstärkte
EU-Präsenz in Bosnien und Herzegowina.
Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive von
Bosnien und Herzegowina und ruft die politische Führung vor Ort auf, sich umfassend und mit
größerer Entschlossenheit für die Reformen einzusetzen, die das Land braucht, um greifbare Fortschritte auf seinem Weg in die Europäische Union zu machen. Der Rat fordert Bosnien und
Herzegowina auf, das Interimsabkommen weiterhin uneingeschränkt umzusetzen. Der Rat ist nach
wie vor tief besorgt über die allgemeine politische Lage in Bosnien und Herzegowina und ruft die
politisch Verantwortlichen des Landes auf, von nationalistischer Rhetorik und einseitigen Maßnahmen abzusehen.
Der Rat bestätigt erneut, dass er bereit ist, den Übergang vom Amt des Hohen Repräsentanten zu
größerer Eigenverantwortlichkeit auf lokaler Ebene – unterstützt durch eine verstärkte Präsenz der
Europäischen Union – einzuleiten, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Rat nimmt
Kenntnis von dem – vom Generalsekretär/Hohen Vertreter und von dem für Erweiterungsfragen
zuständigen Kommissionsmitglied erläuterten – Sachstand der Vorbereitungen der EU im Hinblick
auf ein verstärktes Engagement in Bosnien und Herzegowina unter Leitung eines EU-Sonderbeauftragten, der gleichzeitig auch das Amt des Leiters der Delegation der Kommission in Bosnien und
Herzegowina wahrnimmt.
Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 10. November 2008 und fordert Bosnien und
Herzegowina mit Nachdruck auf, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die vom Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats festgelegten fünf Ziele und zwei Bedingungen
vollständig zu erfüllen. Hierzu empfiehlt der Rat eindringlich, den Prud/Odzak-Prozess fortzusetzen, und fordert nachdrücklich, dass ein möglichst breiter Konsens gefunden wird und die in
diesem Zusammenhang eingegangenen Verpflichtungen rasch umgesetzt werden, damit weitere
Fortschritte und konkrete Ergebnisse in der Gesetzgebung erzielt werden können.
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Der Rat hat Botschafter Valentin Inzko zum Sonderbeauftragen der EU in Bosnien und
Herzegowina ernannt und begrüßt seine Ernennung zum Hohen Repräsentanten in Bosnien und
Herzegowina. Der Rat spricht dem vormaligen EU-Sonderbeauftragten und Hohen Repräsentanten
Miroslav Lajyák seine Anerkennung für dessen herausragende Anstrengungen und außerordentliches Engagement für Bosnien und Herzegowina und die europäische Zukunft des Landes aus.
Der Rat stellt fest, dass die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina trotz der schwierigen politischen Umstände stabil geblieben ist. Der Rat begrüßt die Fortschritte bei den Vorarbeiten zu einer
möglichen Weiterentwicklung der Operation ALTHEA. Der Rat ist übereingekommen, diese
Arbeiten regelmäßig zu überprüfen, so dass über die Zukunft der Operation entschieden werden
kann, sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang bekräftigt
der Rat, dass eine mögliche Weiterentwicklung der Operation ALTHEA von den politischen Entwicklungen abhängen wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit der NATO
bei der Operation ALTHEA weiterhin reibungslos funktioniert."
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SUDA – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat erörterte die Folgen des Haftbefehls, den der Internationale Strafgerichtshof gegen
Präsident Al-Baschir erlassen hat, und äußerte seine ernste Besorgnis über die gegenwärtige humanitäre Lage in Sudan nach der Ausweisung mehrerer internationaler Nichtregierungsorganisationen
aus dem Land.
Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat erinnert an die Erklärung, die der Vorsitz im Namen der Europäischen Union im
Anschluss an die Entscheidung der sudanesischen Regierung, 13 internationale humanitäre NRO
auszuweisen und die Zulassung von drei lokalen NRO zu widerrufen, abgegeben hatte. Er wiederholt seine Aufforderung an die Regierung von Sudan, ihre Entscheidung dringend zu überdenken
und sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe für die am stärksten gefährdeten Menschen in Sudan
nach den Grundsätzen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts kontinuierlich
gewährleistet ist."
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BELARUS – Schlussfolgerungen des Rates
Im Einklang mit dem Beschluss des Rates zu Belarus vom vergangenen Oktober nahm der Rat eine
Bewertung der Entwicklungen in dem Land vor und fasste einen Beschluss über die Ausrichtung
der EU-Politik, insbesondere in der Frage der weiteren Aussetzung des Verbots der Visumerteilung
und der Verlängerung der restriktiven Maßnahmen.
Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat begrüßt, dass Belarus verschiedene positive Schritte unternommen hat, nachdem
der Rat im Oktober 2008 beschlossen hatte, die gegen einige belarussische Amtsträger
verhängten Reisebeschränkungen vorübergehend auszusetzen. Der Rat begrüßt ferner den
verstärkten Dialog zwischen der EU und Belarus auf hoher Ebene, einschließlich der
bilateralen Kontakte, und die von der Kommission in die Wege geleitete intensivierte
technische Zusammenarbeit als ein Mittel, um das gegenseitige Verständnis zu fördern,
und als Chance, um die Anliegen der Parteien und die Fragen von gemeinsamem Interesse
anzugehen. Der Rat begrüßt ebenfalls die Fortsetzung der Zusammenarbeit von Belarus
und OSZE/BDMIR in Fragen der Wahlgesetzgebung und hält zur weiteren
Zusammenarbeit an.
2.
Gleichwohl ist der Rat weiterhin über die Menschenrechtslage in Belarus und die jüngsten
Fälle von Menschenrechtsverletzungen besorgt. Der Rat hebt hervor, wie wichtig es für
Belarus ist, auf die diesbezüglich geäußerten Besorgnisse einzugehen und in den
Bereichen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 festgelegt
wurden, weiter voranzukommen, indem schrittweise umfassende Maßnahmen getroffen
werden. In diesem Zusammenhang sieht der Rat der Einleitung eines Menschenrechtsdialogs mit Belarus in der nächsten Zukunft erwartungsvoll entgegen.
3.
Um die Verabschiedung und Durchführung weiterer konkreter Maßnahmen zur Förderung
der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu unterstützen, hat der Rat beschlossen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP
vorgesehenen restriktiven Maßnahmen, die durch den Gemeinsamen Standpunkt
2008/844/GASP verlängert worden sind, um ein Jahr ab dem Zeitpunkt dieser Ratstagung
zu verlängern, gleichzeitig jedoch die Aussetzung der Anwendung der gegen einige
belarussische Amtsträger verhängten Reisebeschränkungen nach Maßgabe des Gemeinsamen Standpunkts 2008/844/GASP des Rates für neun Monate beizubehalten. Am Ende
dieser neun Monate wird der Rat die restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Lage in Belarus gründlich überprüfen; sollten weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen sein, wird er bereit sein, die etwaige Aufhebung der restriktiven Maßnahmen in
Betracht zu ziehen.
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Der Rat kann jederzeit beschließen, die Reisebeschränkungen im Lichte der Maßnahmen
der belarussischen Behörden auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte
erforderlichenfalls wieder anzuwenden.
4.
Die Europäische Union ist weiterhin bereit, ihre Beziehungen zu Belarus unter der Voraussetzung zu vertiefen, dass das Land Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit macht, und Belarus dabei zu helfen, diese Ziele zu
erreichen. Sie betont die Bedeutung aller Grundsätze, deren Einhaltung Belarus im
Rahmen der OSZE zugesagt hat, und aller Verpflichtungen, die es dabei eingegangen ist.
Die Europäische Union wird ihre Zusammenarbeit mit der belarussischen Zivilgesellschaft
intensivieren, um die Entwicklung eines demokratischen und pluralistischen Umfelds zu
unterstützen."
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AFGHAISTA – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat erörterte die Lage in dem Land und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat ist der Auffassung, dass die Herausforderungen, die sich in Afghanistan und in der
Region stellen, ein erneuertes internationales Engagement erfordern. Die EU wird dabei
eine wichtige Rolle spielen. Sie bekräftigt daher ihre langfristige Verpflichtung, mit dem
Volk und der Regierung Afghanistans für die Stabilität, den Wiederaufbau und die Entwicklung ihres Landes zu arbeiten. Die EU wird vordringlich prüfen, wie ihr Engagement
verstärkt und verbessert werden kann. Der Rat betont, dass die Eigenverantwortung
Afghanistans von vorrangiger Bedeutung ist und dass weiterhin ein umfassendes Konzept
der EU und ihrer internationalen Partner erforderlich ist, unter anderem für die miteinander
verknüpften Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung, Drogenbekämpfung,
verantwortungsvolle Staatsführung und Sicherheit. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 26. Mai 2008 und unterstreicht, dass die auf der Londoner Konferenz
2006 und der Pariser Konferenz 2008 gegebenen Zusagen dringend erfüllt werden müssen.
2.
Der Rat misst der Durchführung von freien und alle Seiten einschließenden Wahlen in
Afghanistan größte Bedeutung bei. Der Rat begrüßt, dass die Durchführung von Präsidentschafts- und Provinzwahlen im August 2009 von der Unabhängigen Wahlkommission
bestätigt wurde. Nun ist es Aufgabe der afghanischen Behörden, aller politischen Parteien
und anderer Interessenträger, für transparente, faire und glaubwürdige Wahlen zu sorgen,
um sicherzustellen, dass die nächste afghanische Regierung Legitimität und ein starkes
Mandat besitzt. Der Rat bestätigt die Bereitschaft der EU, eine herausragende Rolle bei der
Unterstützung der Wahlen im ganzen Land zu spielen und dabei mit der afghanischen
Regierung und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang
wird die EU bedeutende finanzielle Unterstützung bereitstellen und, sofern die Sicherheitsbedingungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wahlbeobachtungsmission entsenden.
3.
Der Rat setzt sich für die Verbesserung der Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit in
Afghanistan ein. Er bekräftigt die Zusage der EU, den Aufbau von Kapazitäten in den
Bereichen Justiz und Rechtsstaatlichkeit maßgeblich zu fördern. Der Schutz und die Unterstützung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Straffreiheit sind
von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle Staatsführung. Der Rat erwartet von
den afghanischen Behörden die Wahrung der durch die Verfassung Afghanistans und das
Völkerrecht garantierten Grundrechte. Er betont, wie wichtig Meinungsfreiheit und
Medienvielfalt in Afghanistan sind, und ruft in diesem Zusammenhang die afghanische
Regierung auf, das vom Unterhaus des Parlaments gebilligte Mediengesetz zu erlassen.
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4.
Der Rat bestätigt seine Zusage, die Polizeireform in Afghanistan auch mit seiner zivilen
ESVP-Mission EUPOL zu unterstützen. Die EUPOL ist ein wesentlicher Beitrag zur
Errichtung einer kompetenten und rechtmäßigen nationalen Polizei in Afghanistan, die
entscheidend für die langfristige Stabilität Afghanistans ist. Der Rat weist darauf hin, dass
der Beschluss über die deutliche Aufstockung der Mission derzeit umgesetzt wird.
5.
Im Hinblick auf eine weitere Verstärkung der Wirkung der EU-Politik in Afghanistan
erkennt der Rat an, wie wichtig es ist, die Kohärenz und die Sichtbarkeit der EU zu
erhöhen, indem u.a. auf eine einzige Repräsentation der EU hingearbeitet wird.
6.
Der Rat unterstützt uneingeschränkt die Rolle der UNAMA sowie deren Leiter Kai Eide
und ist bereit, der UNAMA bei ihren Koordinierungsbemühungen weiterhin zur Seite zu
stehen. Der Rat ist sich darin einig, dass die langfristige Entwicklung Afghanistans nicht
nur mehr, sondern auch wirksamere Hilfe sowie mehr Transparenz und eine bessere Koordinierung erfordert, wobei nach Möglichkeit verstärkt auf afghanische Systeme zurückgegriffen werden sollte.
7.
Der Rat wird die Herausforderungen, vor denen Afghanistan steht, im Kontext eines weiter
gefassten regionalen Konzepts behandeln. Die Förderung von Stabilität in Afghanistan
liegt im Interesse aller Länder der Region und der internationalen Staatengemeinschaft.
Der Rat betont, wie wichtig die Zusammenarbeit all dieser Länder ist, um die nachhaltige
Entwicklung in Afghanistan und in der Region zu gewährleisten. Die Verbesserung der
bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan ist von wesentlicher Bedeutung, und der Rat ist bereit, aktiv zu diesem Prozess beizutragen. In diesem Zusammenhang bekräftigt er die Absicht der EU, Pakistan stärker bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit zu unterstützen, und sieht dem Ad-hoc-Gipfeltreffen
EU-Pakistan erwartungsvoll entgegen. Der Rat verweist auf die regionale Dimension des
Mandats des EU-Sonderbeauftragten in Afghanistan, insbesondere im Hinblick auf
Pakistan. Der Rat erwartet praktische Ergebnisse von der Konferenz über regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afghanistan (RECCA), die demnächst in Islamabad stattfinden soll. Er begrüßt die bevorstehende internationale Konferenz über Afghanistan, die
am 31. März 2009 in Den Haag stattfinden soll.
8.
Der Rat begrüßt den jüngsten Besuch des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten,
J. Biden bei der EU. Der Rat sieht weiteren der Zusammenarbeit mit der neuen US-Regierung im Rahmen eines erneuerten Engagements für Afghanistan und die Region erwartungsvoll entgegen."
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BEZIEHUGE EU-USA
Der Vorsitz unterrichtete die Delegationen über die Vorbereitungen für das informelle Treffen der
Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, das am 5. April 2009 in
Prag stattfinden soll. Neben dem Treffen der Staats- und Regierungschefs ist ein Treffen der
Außenminister geplant.
AHOST-FRIEDESPROZESS
Beim Mittagessen nahmen die Minister eine Bestandsaufnahme der Lage in Gaza, der innerpalästinensischen Gespräche und der politischen Situation in Israel vor. Der Vorsitz, der Hohe Vertreter
Javier Solana und das Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner unterrichteten die Minister
kurz über ihre jüngsten Kontakte mit den Partnern in der Region, darunter das Abendessen vom
14. März 2009 mit Vertretern Ägyptens, Jordaniens und der Palästinensischen Behörde.
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SOSTIGES
Prioritäten der G8
Die italienische Delegation unterrichtete den Rat kurz über diese Angelegenheit.
Durban-Überprüfungskonferenz
Der Rat hatte eine Aussprache zur Durban-Überprüfungskonferenz, die im April 2009 in Genf stattfinden wird. Die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban, die 2001 vereinbart wurden,
bilden einen Orientierungsrahmen für die Regierungen, die Nichtregierungsorganisationen und
andere Einrichtungen bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.
Sri Lanka
Der Rat erörterte die dramatische humanitäre Lage in dem Land. Die Kommission forderte in
diesem Zusammenhang, baldmöglichst einen Besuch der EU-Troika in der Region vorzunehmen.
TREFFE AM RADE DER RATSTAGUG
–
Treffen der EU-Troika mit Ägypten, Jordanien und der Palästinensischen Behörde,
–
Treffen der EU-Troika mit Montenegro,
–
Treffen der EU-Troika mit der OSZE.
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16.III.2009
SOSTIGE AGEOMMEE PUKTE
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2932. Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 7564/09).
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