Neue Influenza A(H1N1)
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Neue Influenza A(H1N1)
Neue Influenza A(H1N1) - Status quo März 2010 Strauss R¹, Muchl R¹, El Belazi G¹, Hain C¹, Hrabcik H² ¹ Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sektion III, Abt III/A/1 ² Generaldirektor für Öffentliche Gesundheit, Leiter der Sektion III, Bundesministerium für Gesundheit, (BMG) Kontakt: Dr. med. Dr. phil. Reinhild Strauss, MSc (LSHTM) EPIET/Schweden Leiterin der Abt. III/A/1 (Infektionskrankheiten, Seuchenkontrolle und Krisenmanagement) BM für Gesundheit Radetzkystraße 2 A-1030 Wien Tel: +43-664-13 22 163 E-Mail: [email protected] Hintergrund Ende April 2009 wurde das bislang nicht bekannte Influenza-Virus Neue Influenza A(H1N1) identifiziert, welches sich mittlerweile weltweit ausbreitete. Die Aktivitäten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie die jeweils aktuelle epidemiologische Situation seit April 2009 wurden im jeweiligen BMG-NEWSLETTER beschrieben (1-3). In diesem Artikel werden die Aktivitäten des BMG ab Ende Dezember 2009 bis 22.3.2010 beschrieben und über die aktuelle epidemiologische Lage berichtet. Situationsbericht international Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (4) führt die EU-weite Überwachung der epidemiologischen Situation durch und veröffentlicht wöchentliche Berichte. Mit Stand vom 14.3.2010 lässt sich die europäische Lage zur gegenwärtigen Pandemie wie folgt darstellen: in den meisten EU- und EFTA-Staaten ist eine geringe Influenza-Aktivität zu Seite 1 von 9 beobachten. In der Mehrzahl der Staaten werden nur noch sporadische Fälle gemeldet. Auch die Sentinella-Meldungen lassen einen absteigenden Trend erkennen. Das Neue Influenza A(H1N1)-Virus ist vorherrschend, vereinzelt treten Influenza A(H3N2)- und Influenza BFällen. Situationsbericht National Surveillance und Diagnostik Zur Überwachung der epidemiologischen Situation in Österreich werden verschiedene Datenquellen verwendet: • Labordaten (Influenza-Referenzzentrale und PCR-Labors in sechs Bundesländern): Am Beginn der Pandemie waren alle Nasen-/Rachenabstriche in die InfluenzaReferenzzentrale zu senden, welche die österreichweite PCR-Diagnostik durchführte. Ab 30.10.2009 wurden aufgrund der zahlreichen Fälle in sechs weiteren Bundesländern PCR-Labors benannt. Die Diagnostik der hospitalisierten Erkrankungsfälle sowie von Indexfällen in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt durch das Influenza-Referenzzentrum (Institut für Virologie der Medizinischen Universität Wien) sowie durch von den Bundesländern benannte Labors. Das Influenza-Referenzzentrum führt zusätzlich bei ca. 20 Prozent der positiven Fälle (österreichweit) eine weitergehende Feindiagnostik zur Identifizierung von eventuellen Mutationen durch. • EMS (Epidemiologisches Meldesystem): Beim EMS melden die AmtsärztInnen hospitalisierte Erkrankungsfälle sowie Todesfälle an Neuer Influenza A(H1N1) mittels direkter Eingabe in ein elektronisches Register, in das alle Gesundheitsbehörden entsprechend ihrer Zuständigkeiten Einsicht haben - somit ist jederzeit ein österreichweiter Überblick über die gemeldeten Fälle möglich. Dieses EMS, welches auch als Verwaltungsinnovationsprojekt (VIP) des Bundeskanzleramtes (BKA) geführt wird, ist seit 1.1.2009 operativ und war somit bei Beginn der Pandemie bereits mehrere Monate in Betrieb (5). • DINÖ (Diagnostisches Netzwerk Österreichs) (6): In diesem Labor-Sentinellasystem erfolgt eine stichprobenmäßige Erfassung von Influenza-Virus Infektionen in Österreich. In der Influenza-Saison 2009/2010 nehmen neben 44 ÄrztInnen auch 9 TeilnehmerInnen des Respiratorischen Netzwerkes (RNW) daran teil. • Klinische Sentinelladaten: Klinische Sentinelladaten zu ILI (= influenza like illness) bzw. ARI (= acute respiratory infection) werden aus Wien, Graz und Innsbruck gemeldet. Für das wöchentliche Pandemie-Bulletin an das Büro des Herrn Bundesministers wurden die EMS-Meldedaten, die Labordaten der Influenza-Referenzzentrale und der Influenza-PCRSeite 2 von 9 Labors in den Bundesländern sowie die klinischen Sentinelladaten verwendet. Zusätzlich wurden österreichweite Hochrechnungen - hauptsächlich auf Basis der Daten des Wiener Grippemeldedienstes - hinsichtlich Neuerkrankungen pro Woche erstellt. Aus den DINÖDaten ging hervor, dass Neue Influenza A(H1N1) in Österreich der eindeutig dominierende Virustyp war. Insgesamt wurden seit der KW 18/2009 bis einschließlich der KW 11/2010 4.017 Personen mit einer Infektion an Neuer Influenza A(H1N1) gemeldet. In Abb 1 ist die Epidemische Kurve anhand der positiven Laborproben dargestellt. Nach einem deutlichem Anstieg der Fälle pro Woche von maximal 30 (bis KW 43) auf über 300 (KW 45) wurde die Meldepflicht folgendermaßen geändert: ab der KW 46 sind nur noch jene Erkrankungen zu melden, wenn diese stationäre Behandlung erfordern und der Infektionsnachweis durch eine Laborbestätigung erbracht ist sowie Todesfälle, wenn diese nachweislich im Zusammenhang mit einer laborbestätigten Neuen Influenza A(H1N1) Infektion stehen. Die geänderte Meldepflicht wurde mit der KW 47 schlagend - seither ist wieder ein deutlicher Abfall der Erkrankungen feststellbar. Abb 1: In Abb 2 ist die Altersverteilung dargestellt: Hauptbetroffen war die Altersgruppe 10-19 Jahre mit 1.429 Fällen und - mit einigem Abstand - die Altersgruppe 0-9 Jahren mit 855 Fällen. Die Gruppe der über 60-Jährigen wies mit 221 Erkrankungen die wenigsten Erkrankungen auf. Seite 3 von 9 Abb 2: Insgesamt wurden seit KW 18/2009 bis einschließlich KW 11/2010 1.569 Personen mit Neuer Influenza A(H1N1) hospitalisiert. Wie in Abb. 3 ersichtlich, fand der Höhepunkt der Hospitalisationen in KW 47/2009 statt und ging seither kontinuierlich zurück. Abb. 3 Seite 4 von 9 Maßnahmen Internationale Abstimmung Auf internationaler Ebene finden weiterhin Lagebesprechungen und Abstimmungsprozesse statt, in die das BMG selbstverständlich eingebunden ist. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um kombinierte Audiokonferenzen des EU-Health Security Committees (HSC) und des EU-Early Warning and Response System Committees (EWRS), an der die WHO, die Europäische Kommission (EK), das ECDC, die EU-Mitgliedstaaten und - themenbezogen auch die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA (=European Medicines Agency) teilnehmen. Die Frequenz dieser Audiokonferenzen wurde zwischenzeitlich auf 1-2x pro Monat reduziert. Das Zusammentreten des EU-Netzwerk-Komitees, welches die rechtlichen Grundlagen erstellt, war seit der Festlegung der EU-weiten Meldepflicht für Neue Influenza A(H1N1)-Fälle im Mai 2009 bislang nicht notwendig. Über das HSC-NetCom (= Network of Communicators) tauschen die PressesprecherInnen der Gesundheitsministerien (derzeit) wöchentlich Informationen über das nationale Pressegeschehen aus. Über das EUFrühwarnsystem für Infektionskrankheiten (EWRS) informieren sich die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig über besondere Ereignisse und getroffene Maßnahmen. EU-Kommission und ECDC nutzen gleichfalls das EWRS. Von besonderem Interesse waren in den letzten Monaten die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Impfstrategien und Impfstoffen sowie die damit einhergehende Informationspolitik. MEDYSys (= Medical Intelligence System) und HEDIS (Health Emergency and Disease Information System) liefern weiterhin wichtige Informationen. Die Influenza-Überwachungssysteme der EU und der WHO liefern eine EU-weite bzw.weltweite Übersicht über die aktuelle Influenza-Aktivität. Zwischenzeitlich wurde das „double reporting“ (= an WHO und ECDC) harmonisiert und es ist nur noch an das ECDC zu melden, da die WHO die Daten von dort übernimmt. Die WHO informiert im Rahmen der Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) die nationalen IHRKontaktstellen und daher das BMG über wichtige Ereignisse aus allen WHO-Mitgliedstaaten weltweit sowie über Entscheidungen im Rahmen der Umsetzung der IHRs (7). Rechtliche Maßnahmen Die im Herbst 2009 eingeführte eingeschränkte Meldepflicht für Erkrankungen an einer Infektion mit dem Neuen Influenzavirus A(H1N1), sofern die Erkrankung eine stationäre Behandlung erfordert und der Infektionsnachweis durch eine Laborbestätigung erbracht ist sowie Todesfälle, wenn diese nachweislich im Zusammenhang mit einer laborbestätigten Influenza A(H1N1) Infektion stehen, bleibt weiterhin aufrecht (8). Die Meldungen der oben genannten Fälle sind wie bei allen anderen meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Magistrates durchzuführen. Die erhaltenen Meldungen sind von den Amtsärztinnen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde weiterhin unverzüglich in das EMS einzutragen. Derzeit wird die Datenqualität durch Nachtragen von Informationen verbessert. Seite 5 von 9 Maßnahmen der Gesundheitsbehörden Der BMG-Permanenzdienst ist weiterhin eingerichtet und die KollegInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Landessanitätsdirektionen, AmtsärztInnen) werden regelmäßig im Rahmen von Impflogistik-Sitzungen und Audiokonferenzen sowie durch die wöchentlichen Pandemie-Bulletins, welche die Sektion III für das Büro des Herrn Bundesminister erstellt, über die aktuelle epidemiologische Situation, die Impfbeteiligung sowie über geplante Maßnahmen, informiert. Die Frequenz der Impflogistik-Sitzungen und der LSD/BMGAudiokonferenzen wird in Zukunft dem Bedarf angepasst. Die seit 11.11.2009 in kraft getretene Mitigation Stufe 2 bleibt weiterhin aufrecht (3). Lediglich die Therapie mit Neuraminidasehemmern ist nun wieder chefarztpflichtig. Seit Auftreten der ersten Neue Influenza A(H1N1)-Fälle informiert das BMG regelmäßig mit Rundschreiben und Lageberichten sowie über Updates auf der BMG-Homepage über die aktuelle Situation. Zusätzlich wurde eine Neue Influenza A(H1N1)-Hotline bei der AGES eingerichtet und auf der BMG-Homepage sind aktuelle Infos zum Impfstoff und zu den Impfstellen zu finden. Das wöchentliche Pandemie-Bulletin, welches die Sektion III für das Büro des Herrn Bundesminister erstellt, dient als Grundlage für die wöchentliche Information der Presse durch die/den PressesprecherIn. Impfungen Um eine rasche Zulassung der Pandemieimpfstoffe zu gewährleisten wurde im Rahmen der Vorbereitungen auf eine Influenza Pandemie das System der Musterzulassung („Mock up“Zulassung) etabliert. Im Vorfeld der Pandemie wird das Zulassungsverfahren soweit wie möglich betrieben und als Wirkstoff ein Musterimpfstamm genutzt. Im Falle der Pandemie erfolgen dann der Austausch des Impfstammes und eine Adaptierung der Zulassungsunterlagen. Damit wurde sichergestellt, dass es im Anlassfall ohne Verzögerung zur Impfstoffzulassung kommen kann. Das zentrale Zulassungsverfahren in der Europäischen Union und die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der EMEA (9) etablierten Abläufen stellten eine rasche zentrale Zulassung von drei Pandemieimpfstoffen ohne Qualitätseinbußen sicher. Am 6.10.2009 wurde die zentrale Zulassung des Impfstoffes Celvapan® – welcher in Österreich zum Einsatz kam – genehmigt. Damit war der Weg für die Impfung der Bevölkerung frei. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Impfungen zu gewährleisten wurde ab 27.10.2009 das Gesundheitspersonal und zeitlich abgesetzt ab 9.11.2009 die Impfung der Risikogruppen und sonstiger Impfwilliger vorgenommen. Bei der Durchführung der Pandemieimpfungen kooperierten die Sozialversicherungen mit den Landessanitätsdirektionen. Ein wichtiger Punkt war die Überwachung allfälliger Impfnebenwirkungen des Pandemieimpfstoffes. Das seit vielen Jahren in Österreich gemäß den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen existierende Meldesystem konnte dazu genutzt werden. Das für Pharmakovigilanzfragen in Österreich zuständige Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) (10) bedient sich operativ des Bereiches AGES PharmMed der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) (11). Seite 6 von 9 Die Pandemieimpfstoffe und daher auch der Impfstoff Celvapan® (= Ganzvirus-GrippeImpfstoff zur Prophylaxe einer A(H1N1) Influenza im Falle einer offiziell bestätigten pandemischen Situation) fallen in die Zuständigkeit der EU-Kommission die ihrerseits auf die EMEA für den operativen Teil zurückgreift. Zur Zusammenführung von Pharmakovigilanzmeldungen (12) wird von der EMEA das EudraVigilance-System (13) herangezogen. Mit Stichtag 22.2.2010 wurden im Europäischen Wirtschaftsraum mindestens 36,5 Millionen Menschen (einschließlich mindestens 322.000 Schwangere) mit einem der drei zentral zugelassenen Pandemieimpfstoffen (Celvapan®, Focetria® oder Pandemrix®) geimpft. Bis zum 14.2.2010 wurden über das EudraVigilance-System bezüglich Celvapan®, 471 Berichte kommuniziert. Nach Auskunft des Impfstoffproduzenten und der Mitgliedsländer der Europäischen Union wurden bis zum 11.1.2010 zumindest 7,5 Millionen Impfdosen Celvapan® in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass zu mindestens 588,000 Menschen mit Celvapan® geimpft wurden (14) Für die Impfsaison 2010/2011 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits eine Empfehlung über die Impfstoffzusammensetzung gegeben (15) Dabei wird für die nördliche Hemisphäre folgende Kombination vorgeschlagen: — an A/California/7/2009 (H1N1)-like virus; — an A/Perth/16/2009 (H3N2)-like virus;* — a B/Brisbane/60/2008-like virus. * A/Wisconsin/15/2009 is an A/Perth/16/2009 (H3N2)-like virus and is a 2010 southern hemisphere vaccine virus (15). Ausblick Derzeit ist europaweit ein Abflauen der Grippewelle mit dem dominierenden Virustyp Neue Influenza A(H1N1) zu beobachten (16,17). Die Überwachungsaktivitäten laufen natürlich weiter, insbesondere um mögliche Mutationen rechtzeitig erkennen zu können. Weiters muss die Situation im Herbst/Winter auf der südlichen Hemisphäre beobachtet werden, da daraus wichtige Hinweise über die Entwicklungen für den Herbst/Winter 2010/2011 auf der nördlichen Hemisphäre geben kann. Zwischenzeitlich liegen die ersten Datenanalysen aus einzelnen Mitgliedstaaten vor (18-20) und auch das CDC veröffentlichte kürzlich die erste umfassende Analyse der epidemiologischen Daten für die USA (21,22). Erste Auswertungen von seroepidemiologischen Studien in UK weisen beispielsweise auf die hohe Anzahl asymptomatischer Infektionen insbesondere bei Kindern hin (23). Am 23.2.2010 wurde von der WHO Generaldirektorin Dr. Chan auf Anraten des IHREmergency Committees noch nicht die „Post-Peak-Phase“ erklärt, wie dies im Vorfeld diskutiert wurde (24). Grund für diese Entscheidung war, dass zwar einerseits in vielen Ländern nur mehr geringe Pandemie-Aktivität stattfindet, andererseits aber in West-Afrika Seite 7 von 9 ein Ansteigen zu beobachten ist. Zusätzlich müsste man die Auswirkungen des Winterbeginns in der Südlichen Hemisphäre abwarten. Die derzeit bestehenden „Vorübergebenden Empfehlungen“ entsprechend § 15 der IHRs bleiben damit aufrecht, lediglich bei der zweiten Empfehlung wurde „Intensivierung“ durch "Weiterführung“ ersetzt. Hinsichtlich Maßnahmen bedeutet dies konkret: • der internationale Handel und Verkehr soll nicht beschränkt werden (keine Grenzschließungen), • die Überwachung von ungewöhnlichen und schweren Grippe-Verlaufsformen soll weitergeführt werden und • erkrankte Personen sollen – zum eigenen Schutz – keine Reisen durchführen Eine umfassende Evaluation auf nationaler, EU- und WHO-Ebene wird in den nächsten Monaten durchgeführt um die notwendigen Adaptierungen der nationalen und internationalen Krisenpläne umzusetzen. Auf internationaler Ebene werden dabei vor allem der derzeitigen WHO-Pandemieplan - an dem sich ja alle WHO-Mitgliedstaaten orientieren – sowie die Zusammenarbeit der WHO mit der EU wichtige Themen sein. DANKSAGUNG Das BM für Gesundheit bedankt sich bei allen Personen und Institutionen, die durch ihre gute Kooperation und Einsatzbereitschaft das erfolgreiche Krisenmanagement ermöglicht haben: Landessanitätsdirektionen, Gesundheitsämter in den Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten, Österreichische Ärztekammer, Österreichische Apothekerkammer, Mitglieder des Wissenschaftlichen Pandemiebeirates, Mitglieder der Bund-Länder Pandemiegruppe, Mitglieder des BMG-Krisenstabes und der AGES. Insbesondere der Referenzzentrale für Influenza (Virologisches Institut der Medizinischen Universität Wien), Herrn Univ.-Prof. Dr. Heinz, Frau Univ.-Prof. Dr. Popow-Kraupp, Frau Dr. Redlberger, Herrn Prof. Dr. Aberle, Frau Dr. Perkmann-Nagele und Frau Katrin Wiedeschitz sowie dem gesamten Team, darf herzlicher Dank ausgesprochen werden! Referenzen 1. 2. 3. 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