Mediadaten - Finanznachrichten auf Cash.Online

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Mediadaten - Finanznachrichten auf Cash.Online
NEU
Stellenmarkt auf Seite 3
Mediadaten
2013
ansprechpartner & Kontakt
Digitales Marketing
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Carsten Moritzen (verantwortlich)
Verlag:
Tel.:040/51444-273
E-Mail:[email protected]
Cash.Print GmbH
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg
Gerhard Langstein
Tel.: 040/51444-195
E-Mail:[email protected]
Tel.: 040/51444-0
Fax: 040/51444-120
Helge Schaubode
[email protected]
www.cash-online.de
Tel.: 040/51444-262
E-Mail:[email protected]
2
Finanz.Jobs - Stellenmarkt von Cash.Online............................. 3
User-Analyse 2012: www.cash-online.de............................. 4–7
Werbeformate Homepage..................................................... 8–9
Preise & Rabatte....................................................................... 10
Cash.-OnVista-Newsletter...................................................11–12
Werbeformate Newsletter........................................................ 13
Preise........................................................................................ 14
Hinweise & Informationen........................................................ 15 Cash.Mobile.............................................................................. 16
AGB......................................................................................17–19
Mediadaten
stellenmarkt
Die Flatrate-Jobbörse für Ihre Stellenanzeigen
Unter www.cash-online.de/jobs erreichen Sie sowohl den qualifizierten Finanz- und
Bankberater als auch den Vermögensberater. Unsere Anforderung bei der Konzeption
von Finanz.Jobs war es, dass das Produkt leicht verständlich ist, viele Leistungen für
den Kunden enthält und kostengünstig ist. Und das ist das Resultat:
Die 12-Monats-Flatrate auf Finanz.Jobs
Häufigkeit der Schaltungen
Anzahl der Schaltungen
unbegrenzt!
unbegrenzt!
Schaltdauer
nach Wunsch!
Einmaliger Preis*
890,00 Euro
* Pro Unternehmensmarke; AE-fähig, aber nicht rabattfähig; zzgl. MwSt.
Leistungen und Bedingungen:
3
NEU
„„ Im 12-Monats-Pauschal-Preis von 890,- Euro (zzgl. MwSt.) ist die Schaltung von unbegrenzt vielen unterschiedlichen Stellenangeboten einer Unternehmensmarke enthalten – auch parallel.
„„ Die Schaltdauer der einzelnen Stellenangebote kann vom Kunden festgelegt werden. Auf Wunsch bleibt das Angebot bis zum
Ablauf der 12-Monats-Frist online.
„„ Die 12-Monats-Flatrate beginnt mit dem Erscheinen des ersten Stellenangebotes.
„„ Die Stellenanzeige muss veröffentlichungsfähig gestaltet als PDF-Datei (Dateigröße max. 1 MB) an [email protected]
gesendet werden.
„„ Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen erfolgt an dem der Anlieferung folgenden Werktag.
Die Sortierung der Stellenanzeigen erfolgt nach Veröffentlichungsdatum absteigend. Wenn im Schaltzeitraum das Veröffentlichungsdatum aktualisiert und somit die Stellenanzeige an die Spitze der Auflistung gestellt werden soll, kann dies für eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr von 89,00 Euro (zzgl. MwSt, nicht AE-fähig) beauftragt werden.
Mediadaten
Soziodemografie
GESCHLECHT UND ALTER
Mit Cash.Online erreichen Sie eine überwiegend männliche Leserschaft (85 % der
User; Index 162 vs. Internetnutzer-WNK*). Der werberelevanten Altersgruppe der
30 – 59-Jährigen gehören 73 % der User von Cash.Online an.
Geschlecht
Anteil User
Index vs.
Internetnutzer
AGOF (WNK)
■ Männer
■ Frauen
85 %
15 %
162
32
5%
14 %
31 %
28 %
22 %
27
78
137
167
152
Alter
■
■
■
■
■
20–29 Jahre
30–39 Jahre
40–49 Jahre
50–59 Jahre
60 Jahre und älter
SCHUL- UND BERUFSBILDUNG
Mehr als zwei Drittel der Cash.Online-User (68 %, Index 188 vs. Internetnutzer-WNK*)
besitzen die Hochschulreife.
Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium
Abitur, Hochschulreife ohne
abgeschlossenes
(Fach-)Hochschulstudium
0
10
44 %
24 %
20
30
40
50
Quelle: Cash.Online User-Analyse (515 Befragte), GESS GROUP 2012 und AGOF „internet facts 2012-08“,
Index: Internetnutzer = 100%. *WNK = Weitester Nutzerkreis (Internetnutzer innerhalb der letzten drei Monate)
Mediadaten
4
66%
der regelmäßigen User sind mehrfach in
der Woche auf www.cash-online.de
Soziodemografie
BERUF
Nahezu die Hälfte der Cash.Online-User sind den Selbstständigen und
Freiberuflern zuzurechnen.
Anteil User
■ Selbstständig
25 %
■ Freier Beruf
24 %
■ Nichtleitende Angestellte
18 %
■ Sonstiges
16 %
■ Leitende Angestellte
14 %
■ Inhaber, Geschäftsführer,
Direktoren eines größeren Unternehmens
3%
BERUFLICHE TÄTIGKEIT
56 % der Cash.Online-User gaben im Zuge der Befragung an, als Finanzberater tätig zu sein. Bei den regelmäßigen Cash.Online-Usern sind sogar
61 % Finanzberater. Fast die Hälfte der befragten Finanzdienstleister
bezeichnen sich als freie Makler.
Tätigkeitsfeld der Finanzberater
Anteil User
■ Freier Makler
47 %
■ Vermittler
30 %
■ Mehrfachagent
10 %
■ Bankberater
5%
■ Vermögensverwalter
3%
■ Honorarberater
1%
Quelle: Cash.Online User-Analyse (515 Befragte), GESS GROUP 2012
Mediadaten
5
61%
der regelmäßigen Cash.Online-User sind
Finanzberater.
Soziodemografie
Themen der Finanzberater
Das Hauptaugenmerk von fast zwei Drittel der Finanzberater auf Cash.Online liegt bei
dem Thema Finanzdienstleistung/Finanzberatung und Versicherungen. Genau die
Hälfte der User haben Interesse an dem Ressort Investmentfonds (50%) - gefolgt von
den Ressorts Geschlossene Fonds (27%) und Immobilien (24%). Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachnennungen möglich.
Anteil User
■ Finanzdienstleistung/Finanzberatung
63 %
■ Versicherungen
61 %
■ Investmentfonds
50 %
■ Geschlossene Fonds
27 %
■ Immobilien
24 %
Userverhalten auf Cash.Online
Die Finanzberater nutzen Cash.Online zu 90 % aus beruflichen Gründen. 66 % der
regelmäßigen User sind mehrfach in der Woche auf www.cash-online.de. Bei der Leseintensität kommt Cash.Online auf sehr gute 12 Minuten pro Besuch.
Nutzungshäufigkeit
■ mehrmals täglich
Anteil regelmäßiger User
8%
■ täglich
20 %
■ mehrmals in der Woche
39 %
■ einmal in der Woche
24 %
■ seltener
10 %
Quelle: Cash.Online User-Analyse (515 Befragte), GESS GROUP 2012
Mediadaten
6
64%
aller Befragten stimmten zu, dass die
redaktionelle Berichterstattung auf
Cash.Online Einfluss auf ihre Kapitalanlageentscheidungen nimmt.
Soziodemografie
NUTZUNG WEITERER CASH.-PRODUKTE
Neben dem Newsportal www.cash-online.de nutzen die regelmäßigen
User weitere Angebote der Cash.Gruppe. Bei dieser Fragestellung waren
Mehrfachnennungen möglich.
Anteil User
■ Cash.-OnVista-Newletter
42 %
■ Cash.-Magazin
31 %
■ Cash.Mobile
■ keine weiteren Medien
66 %
24 %
5%
22 %
„Anklicken“
66 % der Cash.Online-User gaben an, dass sie
bewusst Werbebanner anklicken, um sich konkret
über Produkte zu informieren.
„Empfehlen“ bzw. „Ordern“
24 % der Cash.Online-User gaben an, dass sie die
werblich ausgelobten Produkte schon einmal
geordert bzw. weiterempfohlen haben.
Quelle: Cash.Online User-Analyse (515 Befragte), GESS GROUP 2012
Mediadaten
7
12Min.
Die User haben eine Leseintensität von
durchschnittlich 12 Minuten pro Besuch
auf www.cash-online.de.
Standardformate
1 Superbanner
728 × 90 Pixel
Dateigröße: max. 20 kb
2 Billboard
7
300 × 250 Pixel
Dateigröße: max. 25 kb
850 × 200 Pixel
8 Fullsizebanner Content
468 x 60 Pixel
Dateigröße max. 25 kb
Dateigröße: max. 50 kb
3skyscraper
1
Medium Rectangle
sidebar unten
2
160 × 600 Pixel
4Halfpage Ad
Dateigröße: max. 50 kb
Dateiformate für alle Banner
auf der webSite:
jpg, gif, html oder swf
5
5 Medium Rectangle
Sidebar oben
300 × 250 Pixel
Dateigröße: max. 25 kb
6
Medium Rectangle
Content oben
300 × 250 Pixel
Dateigröße: max. 25 kb
6
7
8
Mediadaten
4
4
Dateigröße: max. 30 kb
300 × 600 Pixel
8
3
9
Sonderformate
7Wallpaper
individuelle Größe
Dateigröße: max. 60 kb
Dateiformat: jpg, gif, html oder swf
8
Layer
7
400 × 400 Pixel
Dateigröße: max. 50 kb
Dateiformat: swf
9
Promolink content
200 Zeichen und Bild 120 ×140 Pixel (ohne Animation)
Dateigröße: max .15 kb
Dateiformat: jpg, gif
8
10 Floor Ad Sticky
870 × 100 Pixel
Dateigröße: max. 50 kb
Dateiformat: jpg, gif oder html
10
9
10
Mediadaten
Preise & Rabatte
Format in px
(Breite x Höhe)
www.cash-online.de
Standardformate
Superbanner
Billboard
Skyscraper
Halfpage Ad
Wallpaper
Medium Rectangle Sidebar oben
Medium Rectangle Sidebar unten
Medium Rectangle Content oben2)
Fullsizebanner Content 3)
Layer4)
Sonderformate
Promolink Content
Floor Ad Sticky
Expandable…
Umsatzstaffel ab Euro
3.000 €
6.000 €
9.000 €
12.000 €
16.000 €
20.000 €
728 x 90
850 x 200
160 x 600
300 x 600
individuell
300 x 250
300 x 250
300 x 250
468 x 60
400 x 400
200 Zeichen + 120 x 140
870 x 100
auf Anfrage
Rabatt
3%
5%
10 %
15 %
20 %
25 %
Mediadaten
10
Festpreis pro Woche
Home & alle
Unterseiten
Max. Dateigröße in kb
20
50
30
40
60
25
25
25
25
50
1.300,00 €
2.100,00 €
1.500,00 €
1.600,00 €
2.100,00 €
1.800,00 €
1.400,00 €
1.600,00 €
1.000,00 €
1.500,00 €
15
50
siehe oben
TKP1)
Run of Site
38,00 €
57,00 €
43,00 €
46,00 €
57,00 €
53,00 €
40,00 €
46,00 €
30,00 €
45,00 €
52,00 €
2.200,00 €
59,00 €
zzgl. 300,00 €
zzgl. 8,00 €
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Mindestabnahme 25.000 PI‘s, Promolink 15.000 PI‘s.
Das Medium Rectangle wird auch in den einzelnen News der Rubrik platziert.
Der Fullsizebanner wird nicht in den einzelnen News platziert.
4)
Platzierung auf der Home und 2 Unterseiten nach Wahl
1)
2)
3)
11
Cash.-OnVista-Newsletter
Qualität
zahlt sich aus!
Cash.-OnVista-Newsletter: Bereits über
10 Jahre aktuelle News für Finanz-Profis.
Je 29.000 Abonnenten (Aug. 2012) am Dienstag und Freitag
n
n
Mediadaten
35,5 % Öffnungsrate (Ø 1. Halbjahr 2012)
12
Cash.-OnVista-newsletter
Standalone
Ihr Text. Ihr Design.
Von: "Cash. / OnVista Newsletter" <[email protected]>
Betreff: Swiss Life: Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab 01.08.2012!
Datum: 20. September 2012 10:25:30 MESZ
An: [email protected]
Antwort an: [email protected]
Diese eMail wird Ihnen im Rahmen des OnVista Newsletter-Service übermittelt. Die Inhalte sind von Dritten erstellt. OnVista übernimmt
hierfür keine Verantwortung oder Haftung. Weitere Informationen zum OnVista Newsletter-Service finden Sie in der Fußzeile dieser
eMail.
Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier »
Swiss Life: Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab 01.08.2012!
Frauen und Männer müssen künftig für Versicherungen einheitliche Beiträge bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof im
letzten Jahr entschieden. Ab dem 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht bei der Beitragskalkulation von Versicherungen keine
Rolle mehr spielen.
Swiss Life setzt erneut Maßstäbe am Markt: Bereits seit 1. August 2012 bietet das Unternehmen in der
Berufsunfähigkeitsversicherung erstmals Unisex-Tarife an. Von der neuen Tarifgeneration mit dem attraktiven Preis-LeistungsVerhältnis profitieren beide Geschlechter. Besonders im Fokus liegen jedoch Frauen und junge Menschen. Bei Männern bleiben die
Beiträge stabil bzw. konnten teilweise sogar deutlich gesenkt werden. Frauen sparen durch die Umstellung nun bis zu 20 %
gegenüber den bisherigen Bisex-Tarifen. Darüber hinaus entfallen komplizierte Übergangsregelungen mit aufwendigen
Umtauschaktionen.
Junge Menschen stehen im Mittelpunkt
Studenten und kaufmännische Angestellte gehören – mit wenigen
Ausnahmen – ab sofort der besten Berufsgruppe ("1+") an. Zusätzlich bietet
Swiss Life den Stufenplan "Swiss Life SBU Start" an. Mit ihm lassen sich die
Versicherungsbeiträge in den ersten drei bis fünf Jahren um rund ein Drittel
reduzieren. Bei finanziellen Engpässen lässt sich diese Startphase sogar um
ein Jahr verlängern. Erst dann wird der volle Beitrag fällig. Dabei besteht der
Schutz bei Berufsunfähigkeit von Anfang an in voller Höhe.
Bis zu 200 % Nachversicherungsgarantie
Mehr Branding
geht nicht
Standalone an den Verteiler des
Cash.-OnVista-Newsletters
Versendung einmal wöchentlich
Mittwoch oder Donnerstag
n
n
Mediadaten
31,7 % Öffnungsrate (Ø 2012)
Werbeformate newsletter
1 Superbanner im Header
600 × 90 Pixel
Dateiformate für Banner
und Bilder im newsletter:
2Fullsizebanner
jpg oder gif (nicht animiert)
468 × 60 Pixel
3 Skyscraper
160 × 600 Pixel
4 Content Ad
300 × 250 Pixel
5Wallpaper
individuell
6Textlink
250 Zeichen
13
5
1
1
3
2
3
4
7Promolink
200 Zeichen + Bild nicht animiert 120 × 140 Pixel
Sonderformat
7
6
Standalone Newsletter
max. 820 Pixel breit × individuell
2
Mediadaten
Preise & Rabatte
Cash.-OnVistaNewsletter
Format in px
(Breite x Höhe)
max. Dateigröße in kb
Einmalig
Kombi 1
14
Kombi 2
Kombi 3
Kombi 4
(Di. + Fr. oder
(3 × Di. oder
(3 × Di. oder Fr. im
(4 × frei nach Wahl;
Fr. + Di.; -30 %) Fr. in Folge; -25 %) 2- Wochen-Takt; -20 %) -20 %)
Standardformate
Superbanner im Header
600 x 90
20
800,00 €
1.120,00 €
1.800,00 €
1.920,00 €
2.560,00 €
Skyscraper
160 x 600
30
900,00 €
1.260,00 €
2.025,00 €
2.160,00 €
2.880,00 €
Wallpaper
individuell
60
1.600,00 €
2.240,00 €
3.600,00 €
3.840,00 €
5.120,00 €
Content Ad
300 × 250
25
700,00 €
980,00 €
1.575,00 €
1.680,00 €
2.240,00 €
Fullsizebanner
468 × 60
20
600,00 €
840,00 €
1.350,00 €
1.440,00 €
1.920,00 €
Promolink
200 Zeichen + Bild
nicht animiert 120 x 140
15
600,00 €
840,00 €
1.350,00 €
1.440,00 €
1.920,00 €
Textlink
250 Zeichen
500,00 €
700,00 €
1.125,00 €
1.200,00 €
1.600,00 €
250,00 €
350,00 €
562,50 €
600,00 €
800,00 €
Aufschlag „Top-News“, zzgl.
Sonderformat
Standalone-Newsletter
max. 820 × individuell
60
TKP 100,00 €
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Mediadaten
Hinweise & Informationen
15
Buchungszeitraum:
Was bei Layern zu beachten ist:
Die Buchung auf der Homepage bezieht sich entweder auf Kalenderwochen (Einschal-
Begrenzen Sie Animationen auf maximal 8 Sekunden. Integrieren
tung des Werbemittels ab Montag 0.00 Uhr) oder auf gebuchte Tausender-Kontakte
Sie eine Schaltfläche, um den Layer zu schließen. Gestalten Sie nur
(Einschaltung individuell, Run of Site). Eine Newsletter-Buchung dagegen bezieht sich
die sichtbaren Elemente des Layers als anklickbar. Takten Sie den
auf einen bzw. mehrere Erscheinungs-/Versandtage.
Layer auf maximal 2 Sichtkontakte pro User pro Session.
Reservierung:
Reservierungen sind unverbindlich. Sie gelten für einen Zeitraum von maximal
5 Werktagen und verfallen spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn.
Stornierung:
Bereits getätigte Buchungen können bis 2 Wochen vor Beginn der Schaltung
storniert werden.
Was bei Streaming zu beachten ist:
Der Ton des Streaming Ad‘s darf erst nach einem Mouseover über
das Werbemittel starten. Es muss eine Schaltfläche im Streaming
Ad integriert werden, mit der man den Ton wieder abstellen kann.
Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die Geschäftsbedingungen des Verlags.
Diese finden Sie auf Seite 14 + 15. Die in dieser Preisliste aufgeführten Angaben können unterjährig aktualisiert werden; den jeweils letzten, verbindlichen Stand dieser
Preisliste finden Sie unter:
Verlagsangaben:
Cash.Print GmbH
Bankverbindung:
Stresemannstraße 163
HypoVereinsbank AG
22769 Hamburg
BLZ 200 300 00
Werbemittelanlieferung:
Postfach 57 05 47
Kto.-Nr. 6 305 460
Per E-Mail bis spätestens 2 Werktage vor Einschaltung an [email protected]
22774 Hamburg
BIC: HYVEDEMM300
und [email protected] liefern. Bitte auch noch einmal separat den Link mitlie-
Geschäftsführer: Ulrich Faust
USt-ID-Nummer: DE 202667963
http://www.cash-online.de/mediadaten.
fern! Dateiformate: jpg, gif, html oder swf (nicht im Newsletter!).
Mediadaten
IBAN: DE89200300000006305460
Cash.Mobile
iPad
09:50
16
die app
für das iPad
möchten Sie
auf Cash.Mobile
Werbung schalten?
Cash.MOBILE
Mediadaten
Sprechen Sie uns gerne an.
Telefon 040/51444-273 oder
[email protected]
allgemeine geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Cash.Print GmbH
(„CASH“) mit Werbetreibenden und Werbe-Agenturen („Kunden“). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt
CASH für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen jeder Art auf der von
ihr betriebenen Website und/oder dem Cash.-OnVista-Newsletter (beides im nachfolgenden als „Online-Werbung“
bezeichnet) zur Verfügung. Sie gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung,
Co-branding, Sponsoring von Rubriken und Themenseiten sowie für themenbezogene Umfeld-, Special-Interest- und
Keyword-Platzierungen auf der Website unter der URL www.cash-online.de und dem Cash.-OnVista-Newsletter.
2. Vertragsschluss
(a) Ein Vertrag zwischen CASH und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung
kommt dadurch zustande, dass CASH ein Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines Vorschlags von CASH abgibt,
annimmt. Einer ausdrücklichen Erklärung einer Annahme durch CASH bedarf es nicht, zur Ablehnung vgl. 2. (c). Aus dem
konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles
abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.
(b) Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird CASH den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbe-Agentur die Werbung bei CASH schaltet, CASH namentlich benannt ist. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde den Vertrag mit CASH über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will.
CASH ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine
Beauftragung zu verlangen.
(c) Für den Fall, dass CASH ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird
CASH dies dem jeweiligen Kunden unverzüglich mitteilen.
(d) CASH ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen.
(e) Eine Stornierung von Einzelverträgen durch den Kunden ist möglich. Sie muss schriftlich bei CASH eingehen. Bei
einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag entstehen dem Kunden keine
Kosten. Stornierungen, die danach, aber vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag und Schaltungsbeginn der Kundenkampagne erfolgen, werden durch CASH pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Vertragswertes
berechnet. Bei einer späteren Stornierung nach Vertragsbeginn berechnet CASH dem Kunden 100% des Vertragswertes.
In diesem Fall kann eine Leistungsgutschrift der zum Stornierungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistung erfolgen.
3. Leistungen von CASH
(a) CASH verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, das vom
Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zur Online-Werbung
für die vertraglich vereinbarte Dauer und in der vertraglich vereinbarten Form auf www.cash-online.de bzw. im
Cash.-OnVista-Newsletter zu platzieren.
(b) Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Materials an einer bestimmten Stelle auf www.cash-online.de bzw. im Cash.-OnVistaNewsletter.
(c) Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht offensichtlich als Werbung
erkennbar ist, ist CASH berechtigt, die Werbung als solche kenntlich zu machen, insbesondere, sie mit dem Wort „Anzeige“ oder ähnlichen Zusätzen zu kennzeichnen und/oder sie vom ggfls. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt
räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
(d) CASH ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien
und sonstiges Material (nachfolgend „Werbematerial“) nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich.
Mediadaten
17
(e) CASH ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich.
(f) Alle Leistungen, die von CASH im Rahmen der Zurverfügungstellung von Online-Werbung erbracht werden, sind
Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (den Sinn dessen verstehe ich nicht), wenn nicht aus den jeweiligen
Einzelverträgen ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
(g) Aufgrund des derzeitigen Standes der Technik im Bereich des Internets können Dienste, die über das Internet erbracht
werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung stehen.
Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder
Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen CASH nicht zugerechnet
werden können (z.B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber
einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die CASH
nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen.
4. Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde hat die von ihm überlassenen Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für die
CASH zur Veröffentlichung überlassenen Materialien die alleinige Verantwortung.
(b) Der Kunde hat die allgemeine Pflicht, einen Missbrauch der von CASH angebotenen Leistungen, insbesondere durch
rechtswidrige Handlungen, zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm zur
Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmte und überlassene Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten
enthält, die pornografische im Sinne vom § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GJS
darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den
Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen
enthalten, das Ansehen von CASH schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten.
(c) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material und dessen Inhalte frei von Rechten
Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt. Dies
bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen.
(d) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden.
(e) Der Kunde wird CASH das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens 2 Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung
stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für
die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist.
Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom
Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung nicht oder nicht
termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von CASH auf vollständige Zahlung der vereinbarten
Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich CASH
jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige
Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.
(f) Der Kunde benennt CASH einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der
Erbringung der Leistungen.
(g) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die
Verpflichtung von CASH zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist vom Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit
solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen, zum fraglichen Zeitpunkt von CASH für vergleichbare
allgemeine geschäftsbedingungen
Dienstleistungen erhobenen Preise nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungsoder Rücktrittsrechte von CASH bleiben in jedem Fall unberührt.
5. Zurückweisung/Sperrung der Leistungen
(a) CASH ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung
zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4. (a) enthält oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte
Dritter verletzt. Ebenso ist CASH berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des
Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen.
(b) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4. (a)
rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt, hat CASH ebenfalls das Recht,
solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme
des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. CASH wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung
der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
(c) Die vorstehenden Absätze (a) und (b) gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung
bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne
von Ziffer 4. (a) oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (b), die Rechte Dritter verletzten, enthält oder ein begründeter
entsprechender Verdacht besteht.
(d) CASH hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder
ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten
Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum
vereinbarten Termin verhindern, sofern CASH die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des
Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird CASH auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht
nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
(e) CASH behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft
oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher, sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen,
wenn ihre Schaltung für CASH unzumutbar ist.
6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(a) Die vom Kunden für die Leistungen von CASH zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell
vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis.
(b) CASH stellt nach Veröffentlichung der jeweiligen Online-Werbung oder nach Beendigung der Werbemaßnahme
dem Kunden eine Rechnung, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von CASH zu benennendes
Konto ohne Abzüge zu überweisen (Bsp. Rechnungsstellung: 12.11.09; Zahlungsziel: spät. 26.11.09). Im Falle des
Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
(c) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von CASH ist nur bei rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
(d) In Ausnahmefällen kann CASH einzelnen Werbetreibenden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens in
einem bestimmten Zeitraum eine Rabattierung einräumen. Diese bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Das entsprechende, eine Rabattierung auslösende Buchungsvolumen kann hierbei bereits bei der ersten Buchung oder
erst nach einer Vielzahl von Buchungen in Summe innerhalb eines auf die erste Buchung folgenden Zeitraumes erreicht
werden. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, gerechnet ab der ersten Buchung.
Bei Erreichen des entsprechend vereinbarten, eine Rabattierung auslösenden Buchungsvolumens innerhalb des vereinbarten Zeitraums erhält der Werbetreibende ausschließlich auf das die Grenze des auslösenden Buchungsvolumens
überschreitende, also zusätzliche Volumen die Rabattierung.
Mediadaten
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Sollte CASH dem Werbetreibenden bereits von der ersten Buchung an eine schriftliche Rabattierung auf ein erst
zukünftiges, dann in Summe rabattierfähiges Buchungsvolumen einräumen, da der Werbetreibende innerhalb eines
vereinbarten Zeitraumes in Summe ein rabattierfähiges Volumen zu erreichen verspricht, verpflichtet sich der Kunde bei
Nichterreichen des anfangs unterstellten Volumens am Ende des vereinbarten Zeitraumes den Betrag nachzuzahlen, der
ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt wurde. Um Streitigkeiten
zu vermeiden, wird CASH den Umfang der Rabattierung auf der Rechnung oder den Rechnungen kenntlich machen.
7. Nutzungsrecht
Der Kunde räumt CASH an dem zur Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung von ihm überlassenen Material
sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung erforderlichen Rechte
ein. Dies umfasst insbesondere
(a) das Vervielfältigungsrecht, also insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben dauerhaft oder
vorübergehend auf den bekannten Speichermedien (z.B. Arbeitsspeicher, Festplatte, Diskette, Magnetband, ZIP-Disk,
CD-ROM, CD, DVD, CD-RW, CD-R, USB-Stick) festzuhalten;
(b) das Verbreitungsrecht, insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben oder Vervielfältigungsstücke davon im Rahmen der Online-Werbung in körperlicher oder unkörperlicher Form weiterzugeben;
(c) das Bearbeitungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material im Rahmen des vertraglich gegebenen
Änderungsspielraums zu Zwecken der Online-Werbung zu bearbeiten sowie diese Bearbeitungen wie das ursprüngliche
Material selbst zu verwerten;
(d) das Senderecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch Funk,
insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und
UMTS), Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnlicher technischer Mittel der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen;
(e) das Vorführungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch
technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;
(f) das Recht der Digitalisierung, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben
digitalisiert zu erfassen, nicht digitalisierte im Zusammenhang mit der Online-Werbung stehende Inhalte Multimediaapplikationen und Begleitmaterial, insbesondere Dokumentationen, zu digitalisieren oder das überlassene Material
mit anderen digitalisierten Materialien zu verbinden;
(g) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen
Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient;
(h) das Online-Bereithaltungsrecht (making available right), also insbesondere das Recht, das überlassene Material
und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, zum Zweck der Zugänglichmachung,
des Versands oder der Übertragung, insbesondere via Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP bereitzuhalten;
(i) das Online-Übertragungsrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP Dritten zugänglich zu machen,
zu versenden und zu übertragen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels und im
Rahmen einer Push-Applikation; sowie
(j) das Online-Wiedergaberecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben
elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP öffentlich wiederzugeben
und öffentlich wahrnehmbar zu machen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels
und im Rahmen einer Push-Applikation.
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allgemeine geschäftsbedingungen
8. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit CASH wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags zur
Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen
einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Kunde, CASH von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten
eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung freizustellen. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber
hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.
9. Haftung
CASH haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder
aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
(a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet
CASH nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von CASH auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von CASH verursacht wurde.
(c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CASH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder (ein?)
Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(d) Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während
der verzugseintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung von CASH ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
10. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Kunde sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu CASH eingesetzten Mitarbeiter und
Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
11. Höhere Gewalt
CASH wird von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt frei. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen
Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Betrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung,
Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, behördliche Maßnahmen o.ä.
12. Vertraulichkeit
(a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach
als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung zu
nutzen. Hierunter fallen nicht Informationen, die der anderen Seite vor Kenntnisgabe bekannt oder zugänglich gemacht
waren, oder der anderen Seite nach Kenntnisgabe auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die
keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigen GründenGründen
Gemeingut waren oder nach Kenntnisgabe werden. Beide Vertragsparteien haben durch angemessene technische
Mediadaten
und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich
gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist, damit die Ziele der jeweiligen Vertragsbeziehung
verfolgt werden können. Beide Vertragsparteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass derartige Informationen
nicht durch unbefugte Dritte eingesehen werden können.
(b) Beide Vertragsparteien haben die im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorstehenden Vertraulichkeitsabrede zu verpflichten.
(c) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen.
(d) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Vertragspartei von jedem Missbrauch und jeder
unautorisierten Offenlegung von vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer unverzüglich schriftlich Mitteilung
zu machen, soweit diese zu ihrer Kenntnis gelangen.
(e) Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses oder im Falle eines schriftlichen Verlangens der jeweils anderen Vertragspartei ist jede Vertragspartei verpflichtet, die ihr überlassenen vertraulichen Informationen der anderen
Vertragspartei zurückzugeben. Ist eine Rückgabe aufgrund der Beschaffenheit der Informationen nicht möglich, sind
diese nach Möglichkeit zu zerstören oder von dem entsprechenden Speichermedium zu löschen.
(f) Keine der Vertragsparteien ist ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, Details
der Geschäftsbeziehung zu der anderen Vertragspartei aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis oder Kommentare
dazu Dritten, insbesondere in Veröffentlichungen oder Presseerklärungen, mitzuteilen.
13. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen CASH aus dem Vertragsverhältnis mit CASH verjähren innerhalb von 3 Jahren.
14. Sonstiges
(a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche zwischen CASH und dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen deutschem Recht. Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, ist
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Einzelverträgen Hamburg.
(b) Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(c) CASH erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen
einzelvertraglichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter finden auch
dann keine Anwendung, wenn CASH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos
erbringt.
(d) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit CASH nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CASH berechtigt.
(e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung
gilt in diesem Fall als durch diejenige wirtschaftlich beabsichtigte gültige, wirksame oder durchsetzbare Bestimmung
ersetzt, die die Vertragsparteien getroffen hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit
bei Vertragsabschluss bekannt gewesen.

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