Heimatrundschau April 2006

Transcrição

Heimatrundschau April 2006
Ausgabe 4/2006
31.3.2006
0,40 €
D E R G E M E I N D E N K Ö N I G S H A I N , S O H L A N D A . R . , V I E R K I R C H E N U N D D E R S TA D T R E I C H E N BAC H
Die EUROKOM MUNALE geht weiter …
»Die Bürgermeister der Eurokommunale mit ihren Mitarbeitern«
Den Artikel zur EUROKOMMUNALE können Sie auf den Seiten 13 und 14 lesen.
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Wichtige Anschriften,
Telefonnummern
und Sprechzeiten
Gemeindeverwaltung Königshain
Dorfstraße 82, 02829 Königshain,
Telefon (03 58 26) 6 02 89, Fax 6 02 01
Sprechzeiten der Verwaltung
9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –16.00 Uhr
Dienstag
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Sohland a.R.
Mittelhof 182, 02894 Sohland a. R.,
Telefon (03 58 28) 7 01 07, Fax (03 58 28) 7 19 77
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag
12.00 – 16.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag
13.30 – 17.30 Uhr
Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr
Stadtverwaltung Reichenbach
Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach,
Postfach 11 28, 02892 Reichenbach
Sekretariat Bürgermeister:
(03 58 28) 7 43 11
Stadtinformation:
(03 58 28) 8 87 90
Sekretariat Hauptamt / Bauamt (03 58 28) 7 43 40
(03 58 28) 7 43 20
Standesamt:
Einwohnermeldeamt:
(03 58 28) 7 43 25
Sekretariat Rechnungsamt:
(03 58 28) 7 43 30
(03 58 28) 7 43 19
Fax:
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.reichenbach-ol.com
Verwaltung / Standesamt / Einwohnermeldeamt
Montag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Reichenbach / OL
Friedensrichterin Frau Carina Dittrich,
Telefon (035828) 71186
Sprechzeit der Schiedsstelle ist jeden 1. Dienstag
im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus
Reichenbach.
Polizeiposten Reichenbach
Löbauer Straße 24, Eingang Hinterhof
02894 Reichenbach,
Telefon (03 58 28) 77 10, Fax (03 58 28) 7 71 14
Gemeindeverwaltung Vierkirchen
Melaune Nr. 54, 02894 Vierkirchen,
Telefon (03 58 27) 7 02 69, Fax (03 58 27) 7 00 21
Sprechzeiten der Verwaltung
9.00 –12.00 Uhr
Montag
Dienstag
9.00 –18.00 Uhr
9.00 –12.00 Uhr
Mittwoch
Heimatrundschau 04/2006
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag
13.00 –18.00 Uhr
Weitere wichtige Rufnummern
Feuerwehr
112
Mittelschule Reichenbach
(03 58 28) 7 23 20
Mittelschule Reichenbach Fax (03 58 28) 7 27 03
(03 58 76) 4 23 16
Grundschule Buchholz
Grundschule Königshain
(03 58 26) 6 02 53
Grundschule Reichenbach
(03 58 28) 77 00
Grundschule Reichenbach Fax (03 58 28) 7 70 14
Landratsamt Niesky
(0 35 88) 2 85-0
Erlebnisbad
(03 58 28) 88 95 20
ASB-Rettungswache
(03 58 28) 8 82 51
Bauen u. Wohnen GmbH Reichenbach
(03 58 28) 7 22 46
(03 58 28) 7 29 61
Bibliothek
Öffnungszeiten der Stadt- und
Kreisbibliothek Reichenbach, Nieskyer Str. 4
Montag + Freitag
10.00–13.00 Uhr
und 14.00–19.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag
14.00–19.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Görlitz AG,
Außenstelle Reichenbach
Bei Störungen im Wasser- und Abwasserbereich
erreichen Sie uns unter der zentralen Hotline-Nr.
(0800) 3366-000. Ihr Versorgungsunternehmen
Stadtwerke Görlitz AG, Außenstelle Reichenbach
Havariedienst für Trinkwasserversorgung
in Vierkirchen
Stadtwerke Niesky
(0 35 88) 20 11 82
ENSO-Störungsrufnummern
für Erdgas, Strom und Wasser
ENSO-Service-Nummer
ENSO-Störungsrufnr. Erdgas
ENSO-Störungsrufnr. Strom
ENSO-Störungsrufnr. Wasser
01 80 / 1 68 68 68
01 80 / 2 78 79 01
01 80 / 2 78 79 02
01 80 / 2 78 79 03
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Görlitz-Umland im April 2006
(jew. samstags, sonn- und feiertags 9 – 11 Uhr)
1.4. / 2.4.
8.4. / 9.4.
14.4. (Karfr.)
15.4. (Karsa.)
Frau Ziegert, Ringweg 15,
02827 Görlitz (OT Kunnerwitz),
Tel. 0 35 81 / 7 91 86
Frau Horschig, Am Windmühlenberg 16, 02828 Görlitz (OT
Oberneundorf),
Tel. 03 58 20 / 6 07 61
Herr Fiedler, Hauptstraße 19,
02899 Schönau-Berzdorf,
Tel. 03 58 74 / 2 71 15 und 2 71 22
Herr Landsiedel, Markt 26,
02899 Ostritz,
Tel. 03 58 23 / 8 63 93
16.4. (Osterso.) Frau Dietrich, Görlitzer Str. 43,
02894 Reichenbach,
Tel. 03 58 28 / 7 02 98
17.4. (Ostermo.)Herr Dr. Richter, Markt 10,
02894 Reichenbach,
Tel. 03 58 28 / 7 23 39
22.4. / 23.4.
Herr Zörnig, Dorfstraße 234,
02829 Königshain,
Tel. 03 58 26 / 6 05 43
29.4. / 30.4.
Frau Maywald, Dorfstr. 119a,
02829 Zodel,
Tel. 03 58 20 / 6 06 98
Bereitschaftsdienst der Ärzte
im April 2006
(Reichenbach, Sohland, Gersdorf, Melaune,
Deutsch-Paulsdorf, Königshain, ArnsdorfHilbersdorf)
Mo., Di., Do.
Mi., Fr.
Sa., So.
ab 19.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
Den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte bei
der Rettungsleitstelle in Görlitz unter Tel.
03581/406776 oder 03581/406777.
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
jeweils von 18 Uhr bis 8 Uhr und
Konsultationen nur nach telef. Anmeldung!
31.3. – 7.4.
7.4. – 14.4.
14.4. – 21.4.
21.4. – 28.4.
TA M. Barth
DVM R. Wießner und
DVM F. Ender*
TA H. Thomas
Dr. I. Papadopulos und
DVM F. Ender*
*zusätzlich für Reichenbach und Umgebung
dienstl./Funk privat
Telefon-Nr.
TA Barth
(0172) 3 51 82 88 (03588) 20 53 77
Dr. Papadopulos (0171) 3 25 29 16 (03581) 31 62 23
(0160) 6 36 68 18 (03581) 40 86 69
TA Thomas
DVM Wießner (03581) 31 41 55 (03581) 40 10 01
(0171) 2 46 54 33 (035876) 4 55 10
DVM Ender
Die nächste Ausgabe der »Heimatrundschau« erscheint voraussichtlich
am Freitag, 28. April 2006.
Redaktionsschluss ist
am Donnerstag, 13. April 2006.
Später eingehende Beiträge können nicht
berücksichtigt werden!
Heimatrundschau 04/2006
Informationen der
Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach
Einladung
Die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VG Reichenbach findet am
11. 4. 2006 um 19.00 Uhr im Saal des Rathauses
Reichenbach, Görlitzer Str. 4, 02894 Reichenbach statt.
Tagesordnung
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Kenntnisnahme und Bestätigung der
Niederschrift der letzen Sitzung des
Gemeinschaftsausschusses
3. Flächennutzungsplan der VG Reichenbach
– Abwägung und Beschlussfassung –
4. Verschiedenes
gez. Böer, Vorsitzender
der Verwaltungsgemeinschaft
Und wieder werden in der
Nacht vom 30. April zum 1. Mai
die Hexen in den Orten
der Verwaltungsgemeinschaft
Reichenbach verbrannt
Wie jedes Jahr werden auch in diesem Jahr die
Walpurgisfeuer in der Weite der Oberlausitz
brennen. Auch in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach werden die Feuer weithin mehr oder weniger zu sehen sein. Was verbirgt aber die Tradition dieser Feuer? Eins ist
doch jedem klar, die Feuer sind doch nicht dazu
da, um nur Holz- und Reisigabfälle zu vernichten.
Diese Feuer, so kennen es alle Einheimischen,
verbergen eine jahrhunderte alte Tradition. In
der Brockhaus-Enzyklopädie finden wir die Erklärung, dass die Nacht vor dem 1. Mai als Walpurgisnacht, dem Tag der heiligen Walburga, die
als Beschützerin vor Zauberpraktiken angerufen
wurde, galt. Die heilige Walburga war eine angel-
Heimatrundschau
Amtsblatt der Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen mit Ortsteilen Arnsdorf-Hilbersdorf, Bucholz und
Melaune und der Stadt Reichenbach mit den Ortsteilen
Dittmannsdorf, Mengelsdorf, Meuselwitz und Zoblitz
Herausgeber:
Gemeinde Königshain, Sohland a. R.,
Vierkirchen und Stadt Reichenbach
Verantwortlichkeiten für den amtlichen Teil:
a) Stadt Reichenbach OL,
Bürgermeister Andreas Böer
Stadtverwaltung Reichenbach,
Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach
Gemeinde Königshain,
b)
Bürgermeister Siegfried Lange,
Gemeindeverwaltung Königshain,
Dorfstraße 82, 02829 Königshain
c)
Gemeinde Sohland a.R.,
Bürgermeister Hubert Schäfer,
Gemeindeverwaltung Sohland a.R.,
Mittelhof 182, 02894 Sohland a.R.
d)
Gemeinde Vierkirchen,
Bürgermeister Andreas Nedo,
Melaune Nr. 54, 02894 Vierkirchen
Anzeigenredaktion:
Lausitzer Heimatverlag, Ortsstraße 91,
02829 Friedersdorf, Tel. / Fax (03 58 29) 6 04 91
Satz und Druck:
WinterDruck, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut
Tel. (03 58 73) 41 8-0, Fax (03 58 73) 4 18 88
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sächsische Benediktinerin. Sie wurde um das
Jahr 710 in Wessex geboren und ist am 25. 2. 779
in Heidenheim an der Benz gestorben. Sie war
die Tochter von Richard von England und folgte
Bonifatius, mit dem sie verwandt war, nach
Deutschland zur Mission und wurde im Jahr 761
Äbtissin des von ihren Brüdern Wunibald und
Willibald gegründeten Doppelklosters Heidenheim. Ihr Gebeine kamen am 1. 5. 870 nach Eichstätt. Eine weitere Verbreitung ihrer Reliquien
macht sie zu einer beliebten volkstümlichen Heiligen, die u. a. als Beschützerin der Wöchnerinnen vor Hexen galt. Dem alten Volksglauben nach
war die Walpurgisnacht von gespenstischen Umtrieben erfüllt, vor allem von Hexen, die auf Besen ausritten, um sich zum Teufelskult oder -tanz
auf dem Blocksberg (Brocken) zu versammeln.
Der erste Mai war früher auch Musterungstermin
und deshalb bot sich hier noch einmal die Gelegenheit zu ausgelassenen Streichen. Eine andere Deutung bezieht sich auf den 1. Mai als Sommerbeginn im germanischen Kulturkreis und erklärt die Bräuche als Winteraustreibungsriten.
In der Oberlausitz, so erzählt u. a. der alte Volksglaube, fahren die Hexen in der Nacht vom
30. April zum 1. Mai besonders häufig auf ihren
Besenstielen. Sie haben nur Böses im Sinn, denn
sie stehen mit dem Teufel im Bunde. So muss
dem bösartigen Treiben ein Ende bereitet werden. Und dazu ist das Feuer ein geeignetes
Mittel. Die Leute tragen Tage zuvor an weithin
sichtbaren Stellen Holz, Reisig, Stroh, alte Kränze und allerlei brennbares Zeug zu einem gewaltigen Haufen zusammen. Dort obendrauf wird eine lebensgroße Strohpuppe als Hexe gesetzt.
Nun bewachen die Burschen ganz aufmerksam
den Haufen, damit ihn niemand vor der Zeit entzündet. Traditionsgemäß wird in der Nacht vom
29. April zum 30. April versucht Haufen der Nachbarschaft durch Fremde anzubrennen. Aktionen,
bei denen die Haufen in den Nächten noch vor
dem 29. April abgebrannt werden sind schäbig
und unlogisch. In der Abenddämmerung des
30. April zieht dann ein Fackelzug durch die
Stadt bzw. das Dorf zum Holzhaufen. Die brennenden Fackeln werden auf den Holzhaufen geworfen und die Hexe fällt den Flammen zu Opfer.
Man singt, tanzt, lacht und freut sich darüber,
dass das Feuer das Böse vertilgt und dass auch
der harte Winter mit dem »Woalperfeuer« vertrieben wird.
Dem aufmerksamen Leser ist nicht entgangen,
dass das Walpurgisfeuer, bei uns auch als Hexenfeuer bekannt, in der heutigen Zeit ein Höhepunkt der Geselligkeit und des Treffpunktes mit
Bekannten, Nachbarn oder Freunden ist. Es ist
also heute dazu da, das Aufeinanderzugehen zu
unterstützen und zu fördern. Deshalb ist es
schwer zu verstehen, dass, außer den wenigen
Ausnahmen, jährlich in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach viele kleine Hexenfeuer entflammen und somit eine Abkapslung von der großen Mehrheit in der Nachbarschaft erfolgt. Sollten nicht in den Ortsteilen und
Wohngebieten gemeinsam über Gruppen oder
Vereine Hexenfeuer organisiert werden, damit
man sich im näheren Wohnumfeld besser kennenlernt? Diese Frage ist es wohl wert gestellt zu
werden, um ein Zusammenrücken in der Gemeinschaft zu fördern und zu unterstützen. Doch
sollten, wie jedes Jahr, bestimmte Verhaltensre-
geln bei den Feuern beachtet werden. Walpurgisfeuer zum 30. April und Lagerfeuer sind bei
der Stadtverwaltung Reichenbach oder in der
Gemeindeverwaltung der jeweils zuständigen
Gemeinde und der zuständigen Feuerwehr anzumelden.
Die Feuer dürfen erst nach erhaltenem Bescheid
vom Ordnungsamt angebrannt werden. Beanstandete Feuer durch das Amt für Bauen und
Umwelt oder das Ordnungsamt dürfen erst nach
Beseitigung der Mängel entzündet werden. Die
geforderten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Die Walpurgisfeuer sind spätestens bis
zum 20. 4.2006 anzumelden. Verstöße können
nach § 17 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz und
nach § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis
500,00 Euro geahndet werden.
Für den Bescheid zum Abbrennen eines Feuers
wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.
Pressemitteilung
des Statistischen Landesamtes
des Freistaates Sachsen
Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2006
Wie in jedem Jahr werden auch 2006 im Freistaat
Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Der Mikrozensus (»kleine Volkszählung«) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent des sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden.
Der Mikrozensus 2006 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation der Haushalte. Neben der
Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der Miete sowie der Nebenkosten erhoben.
Mit der seit 2005 stattfindenden unterjährigen
(wöchentlichen) Befragung der Haushalte können Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse schneller festgestellt werden. Insgesamt trägt der Übergang zur Unterjährigkeit der Erhebung einem zunehmenden Bedarf aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft
nach immer aktuelleren Daten adäquat Rechnung. Des Weiteren wird der Forderung der Europäischen Union nach international vergleichbaren Arbeitsmarktdaten (ILO-Erwerbslosenzahlen) entsprochen.
Die Auswahl der rund 20.000 zu befragenden
Haushalte in Sachsen erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern
Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden
Haushalte werden dann in vier aufeinander folgenden Jahren befragt.
Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung
direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen
Landesamtes können sich mit einem Sonderausweis legitimieren. Sie werden durch eine intensive Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die
Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung
aller ihnen bekannt werdenden Informationen
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verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum
Datenschutz steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachen Frau Ina Helbig,
Telefon 0 35 78 / 33 21 40, zur Verfügung.
Information des Staatsbetriebes
Sachsenforst über die Erhebung
von Schäl- und Verbissschäden im
Jahr 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 24 und 37 des Sächsischen Waldgesetzes werden im Jahr 2006 eigentumsübergreifend
auf repräsentative Kontrollflächen Erhebungen
zum Verbiss- und zum Schälschaden auf der
Grundlage der VWV Forstgutachten vom
4. April 2000 durchgeführt.
Dabei werden durch unabhängige Forstsachverständige die durch Verbiss oder Schäle geschädigten Bäume auf Boniturflächen ausgezählt und
zu den nicht geschädigten ins Verhältnis gesetzt.
Daraus ergibt sich das Verbiss- bzw. Schälprozent
der Fläche, welches den Grad der Schädigung
durch Wild angibt.
Die Außenarbeiten zur Verbiss- und Schälschadenserhebung 2006 werden im Auftrag des
Staatsbetriebes Sachsenforst durch freiberufliche Forstsachverständige im Zeitraum vom 1.
April bis zum 31. Mai erfolgen.
Alle Waldeigentümer werden gebeten, den Forstsachverständigen zur Erledigung der notwendigen Arbeiten das Betreten ihrer Waldflächen zu
gewähren.
Die Verbiss- und Schälschadenerhebung des Jahres 2006 bildet die Basis für die Erstellung des
Drei-Jahres-Abschlussplanes der Schalenwildarten (außer Schwarzwild) und dient der nachhaltigen Wildbewirtschaftung in den Waldgebieten.
gez. Eichhorst,
FoB-Leiter
Bitte um Mithilfe:
Kölner Verein Nacel Open Door
sucht Gastfamilien in Sachsen
Köln, 8. März 2006
Der gemeinnützige Verein Nacel Open Door e. V.
sucht noch nette Gastfamilien in Sachsen für
junge Gäste aus Frankreich vom 5.7. bis 23.7.2006
Amtliche
Bekanntmachungen
Nachfolgend werden die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung
vom 22.2.2006 bekannt gegeben:
Heimatrundschau 04/2006
sowie für Jugendliche aus Spanien vom 2.7. bis
30.7.2006.
Die Jugendlichen sind zwischen 13 und 18 Jahren jung und suchen Familien, mit denen sie das
deutsche Familienleben entdecken können. Bewerben können sich alle Familien, die ihren Alltag für ein paar Wochen mit Gästen aus Frankreich bzw. Spanien teilen möchten. Sprachkenntnisse werden bei den Gastfamilien nicht
vorausgesetzt - die Gäste kommen nach Deutschland, um ihre eigenen Sprachkenntnisse zu vertiefen. Ebenso benötigt der Gast kein eigenes
Zimmer. Bei der Auswahl der Jugendlichen berücksichtigt Nacel Open Door nach Möglichkeiten Wünsche der Familien bezüglich Alter, Geschlecht oder Hobbys. Die Aufnahme eines Gastes ist eine gute Gelegenheit, den eigenen Alltag
einmal mit anderen Augen zu sehen und neu zu
erleben. Des weiteren werden Gastfamilien gesucht, die französischen Gastschülern selbst 5
Unterrichtsstunden pro Woche zu Hause erteilen. Oftmals entwickeln sich dauerhafte Freundschaften mit den französischen bzw. spanischen
Gastkindern und ihren Eltern!
Nacel Open Door e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, dessen Aufgabe es ist, Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen zu fördern. Nacel arbeitet ferner im
Rahmen des Parlamentarischen PatenschaftsProgramms (PPP) im Auftrag des Deutschen
Bundestags.
Informationen gibt es bei
Nacel Open Door e.V.
Mechtildisstr. 16, 50678 Köln
Tel.: 02 21-60 60 8 55-0 · Fax: 02 21-60 60 8 55-19
E-Mail: [email protected]
www.nacelopendoor.de
Neuauflage: ABC-Pflegeversicherung –
Aktuelle Tipps und Ratschläge für Menschen
mit Behinderung und deren Angehörige
In der 5. Auflage ist jetzt die Beratungsbroschüre, ABC Pflegeversicherung, beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)
mit Unterstützung der DAK Künzelsau erschienen. Für Menschen mit Körperbehinderung und
deren Angehörige enthält der Ratgeber auf 112
Seiten viele nützliche Tipps und Informationen
zur Pflegeversicherung. In drei Kapiteln werden
Beschluss Nr. 9 / 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain
stimmt dem vorliegenden Vertrag zur Übernahme der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen
durch den AZV »Weißer Schöps« zu.
die Themen Rechte und Pflichten für Versicherte, selbstbestimmte Assistenz sowie die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien erläutert. Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim
erhältlich (Schutzgebühr € 2,50 einschließlich
Porto / Versand gegen Rechnung).
Zweckverband Abwasserbeseitigung »Oberer
Schwarzer Schöps«
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2006 und Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
»Oberer Schwarzer Schöps« Reichenbach
Das Landratsamt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises genehmigt die Haushaltssatzung
2006 und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer
Schöps« Reichenbach mit den Auflagen, das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept zu
aktualisieren und fortzuschreiben und der
Rechtsaufsicht bis zum 31.5.2006 eine Aufstellung der noch offenen Forderungen aus Beiträgen und Hausanschlusskosten einschließlich gewährter Stundungen und Ratenzahlungen zu
übergeben.
gez. Böer,
Reichenbach, 10.3.2006 Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 10 / 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain
stimmt dem Angebot vom 3. Februar 2006 der
Bauuntersuchung – Konzeption – Planung Dr. Olbrich, Görlitz, zur baubegleitenden Betreuung
denkmalpflegerischer Belange bei der Außensanierung des Schlosses Königshain zu.
Heimatrundschau 04/2006
Amtliche Mitteilung
Wie alljährlich findet auch in diesem Jahr am 30.
April das Walpurgisfeuer am Rubelbad statt. Die
Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr weisen
aber darauf hin, dass es untersagt ist, auf den angrenzenden Wiesen kleine Feuer zu entzünden.
Wir bitten auch die Eltern, auf ihre Kinder dahingehend einzuwirken. Ebenfalls ist es nicht erwünscht, dass die Bürger auf ihren Grundstücken ihre eigenen Feuer am 30. April abbrennen.
Es dürfen nur Brennstoffe wie
• Baum- und Strauchschnitt und
• naturbelassenes, stückiges Holz
(ausschließlich unbehandeltes Holz)
zum Verbrennen abgelagert werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz (z. B. lackiertes
Holz, mit Holzschutzmitteln bearbeitetes Holz)
ist nicht gestattet. Ebenfalls ist das Verbrennen
von anderen Materialien wie Laub, Stroh und Abfälle jeglicher Art untersagt und kann mit Geldbuße geahndet werden.
Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde wird
entsprechende Kontrollen durchführen.
Der Brennstoff kann ab Sonnabend, den
22.4.2006 aufgeschichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass die Thiemendorfer Straße vom
30.4.2006, 18.00 Uhr bis 1.5.2006, 2.00 Uhr für jeglichen Verkehr voll gesperrt ist. Das bedeutet,
dass Besucher des Walpurgisfeuers ihre Fahrgez. Lange,
zeuge im Ort abstellen müssen.
Bürgermeister
Einladung
Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft am Donnerstag, dem 6. April 2006, um
19.00 Uhr im Speiseraum der Grundschule Königshain sind alle land- und forstwirtschaftlichen Flächenbesitzer herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht
2. Finanzbericht
3. Revisionsbericht
4. Berichte der Jagdpächter
5. Verwendung des Reinertrages
6. Bericht des Revierförsters
7. Vorstandswahl
8. Diskussion
gez. Hamann, Jagdvorsteher
O
R
5 Euro Mahngebühr
Der Abwasserzweckverband »Weißer Schöps« erstellt die Schmutzwassergebührenbescheide im
Verbandsgebiet. Auf Ihrem Bescheid entnehmen
Sie die aktuellen Zahlungstermine der Abschläge. Gesonderte Zahlungsaufforderungen werden
nicht versendet. Um Mahnungen und Vollstreckungen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Falls es zu einem Zahlungsverzug
kommen sollte, wird von der 1. Mahnung an eine
Gebühr von 5 Euro erhoben (Grundlage: Sächsisches Kostenverzeichnis). Sie können diese
Mahngebühren auch dauerhaft vermeiden, wenn
Sie dem AZV eine Einzugsermächtigung erteilen.
Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung:
Telefon 0 35 81 / 31 61 54.
Walpurgisfeuer am 30. April 2006
Bei der Verbrennung ist zu beachten:
1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder
Funkenflug.
2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des
Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit
Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt
gez. Lange,
werden.
Bürgermeister
Abbrennen von Feuern
Walpurgisfeuer zum 30.4. und Lagerfeuer sind
bei der Stadtverwaltung Reichenbach und der
zuständigen Feuerwehr schriftlich durch den
Veranstalter anzumelden. Die Verantwortung
für diese Feuer trägt der Veranstalter.
Die Feuer dürfen erst nach erhaltenem Bescheid
vom Ordnungsamt entzündet werden. Die geforderten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Die
Walpurgisfeuer sind spätestens bis zum
20.4.2006 anzumelden. Verstöße können nach
§ 17 Abs. 2.2. SächsPolG und nach § 17 Abs. 1 und
2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit
einer Geldbuße bis 500,00 € geahndet werden.
T SC H
EU
ES
Der Abwasserzweckverband
»Weißer Schöps« informiert:
Mobile Entsorgung im Verbandsgebiet
Zur Regelung der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet weist der AZV auf folgendes hin:
Tel. Anmeldung der Entsorgung: 03 57 72 / 44 96 17
Die Entsorgung erfolgt jeweils Mittwoch in 14-tägigem Rhythmus. Die Bestellung sollte daher
rechtzeitig mindestens 1 bis 2 Wochen vor dem
Abfuhrtermin erfolgen. Bei der Bestellung wird
um Mitteilung der Art der Grube und der zu entsorgenden Menge gebeten. Zur besseren Planung
können Sie auch Daueraufträge mit der Entsorgungsfirma UWD Rietschen vereinbaren. Eine
Anmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.
Kurzfristige Anmeldungen können nur im oben
genannten Rhythmus bedient werden. In Havariefällen sind wir erreichbar unter folgenden Telefonnummern:
01 72 / 3 52 70 27
01 71 / 3 20 06 38
Grubenentleerungen sind keine Havariefälle.
Sollten außerhalb der Dienstzeiten Entsorgungen erforderlich sein, sind die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
5.4. Frau Marianne Voigt
zum 76. Geburtstag
7.4. Frau Elisabeth Seifert zum 77. Geburtstag
8.4. Frau Isolde Jurack zum 82. Geburtstag
8.4. Frau Irmgard Lätsch zum 70. Geburtstag
9.4. Frau Charlotte Wünsche zum 74. Geb.
10.4. Frau Hildegard Scholze zum 83. Geb.
12.4. Frau Frieda Waschkau zum 77. Geburtstag
15.4. Frau Hildegard Urban zum 70. Geburtstag
25.4 Frau Ursula Hamann zum 81. Geburtstag
25.4. Frau Marga Wobus zum 72. Geburtstag
30.4. Herrn Erich Neumann zum 73. Geburtstag
Z
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 26. 4. 2006 um
19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort
befindet: Gemeindeamt, Dorfstraße 82.
gez. Lange,
Bürgermeister
Die Gemeinde
gratuliert:
Für den Bescheid zum Abbrennen eines Feuers
wird eine Gebühr erhoben.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen aus nicht
gewerblich genutzten Gartengrundstücken ist
entsprechend § 4 PflanzAbfV nur unter den Voraussetzungen möglich, wenn eine Entsorgung
oder eine Nutzung der durch Satzung des Landkreises angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten
nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Nur in diesen Fällen dürfen vom 1. bis 30. April
und vom 1. bis 31. Oktober werktags in der Zeit
zwischen 8.00 und 18.00 Uhr höchstens während
2 Stunden täglich pflanzliche Abfälle verbrannt
werden.
TE
U
Beschluss Nr. 12 / 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain
stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Sanitärtraktes 1,25 x 5,00 m an den Bungalow Nr. 10
im Flurstück 25 / 4 der Flur 2 Königshain zu und
beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Informationen
D
Beschluss Nr. 11 / 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain
stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines
unterkellerten Eigenheimes mit Doppelgarage
auf der Flur 8, Flurstück 219 / 2 zu und beauftragt
die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen.
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S KRE
Das Familienund Seniorenbüro
Königshain
informiert über
Veranstaltungen
im Monat April
Montag, 3.4., 13.30 Uhr – Handarbeitstreff
Dienstag, 4.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag
Dienstag, 11.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag
Donnerstag, 13.4., 14.00 Uhr – Kaffeekränzchen
Montag, 17.4., 13.30 Uhr – Handarbeitstreff
Dienstag, 18.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag
Mittwoch, 19.4., 13.30 Uhr – Rommeenachmittag
Dienstag, 25.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag
Donnerstag, 27.4., 4.00 Uhr – Kaffeekränzchen
Alle Veranstaltungen finden im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt.
Seite 6
Heimatrundschau 04/2006
Amtliche
Bekanntmachung
In der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Gemeinde
Sohland a. R. am 9.3.2006 wurde
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 15 / 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. R.
stimmt der Errichtung eines Eigenheimes auf
dem Flurstück 133 / 1 der Gemeinde Sohland a. R.
zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.R. findet am Donnerstag, dem 6.4.2006, um 19.00 Uhr im
Schloss Mittelsohland, Mittelhof 182, statt. Die
Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend der Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort
befindet: Schlossmauer Mittelhof 182
gez. Schäfer, Bürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sohland
a. R. für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am 19.1.2006 folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
1.150.780 €
davon im Verwaltungshaushalt 821.570 €
im Vermögenshaushalt 329.210 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
0€
(Kreditermächtigung) von
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
0€
Verpflichtungsermächtigungen von
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
164.314 €
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
285 v. H.
Betriebe (Grundsteuer A) auf
2.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge
für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge
375 v. H.
375 v. H.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76
Abs. 4 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2006 in der Zeit von Montag, dem
3.4.2006 bis Dienstag, dem 11.4.2006 während
der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme
im Rathaus der Stadt Reichenbach – als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
Reichenbach im Namen der Gemeinde Sohland
a.R., Kämmerei, Görlitzer Str. 4, 02894 Reichenbach und gleichzeitig während der üblichen
Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Sohland, Mittelhof 182, 02894 Sohland ausgelegt ist.
Das Landratsamt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises erlässt am 27.2.2006 zur Haushaltssatzung folgenden Bescheid:
»1. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
2006 wird bestätigt.
2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach SächsGemO.«
gez. Schäfer,
Sohland a.R., den 8.3.2006
Bürgermeister
Hinweise:
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Geschäftsordnung für den
Gemeinderat Sohland a. R. und
dessen Ausschüsse
Präambel
Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom
21. April 1993 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1993, S. 301) hat der Gemeinderat der Gemeinde Sohland am 21.7.1999
folgende Geschäftsordnung beschlossen:
I. Geschäftsführung des Gemeinderates
1. Vorbereitung
der Sitzungen des Gemeinderates
§ 1 Einberufung der Sitzung
(1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit
seiner regelmäßigen Sitzungen; diese sollen
mindestens einmal im Monat stattfinden Die
Einberufung erfolgt schriftlich durch den
Bürgermeister und muss den Mitgliedern des
Gemeinderates mindestens 7 volle Tage vor
dem Sitzungstag, den Tag der Absendung
nicht eingerechnet, zugehen. Mit der Einberufung sind den Mitgliedern des Gemeinderates die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit
nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte
Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Der Gemeinderat ist außerdem einzuberufen,
wenn es die Geschäftslage erfordert. Abs. 1
gilt entsprechend.
(3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes
beantragt. Abs. 1 gilt entsprechend.
(4) In Eilfällen kann der Gemeinderat formlos
und unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist, jedoch unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.
§ 2 Aufstellung der Tagesordnung
(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in
eigener Verantwortung auf. Soweit der Gemeinderat die Beratung von Verhandlungsgegenständen beschlossen hat, hat der Bürgermeister diese in die Tagesordnung aufzunehmen.
(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der
Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der
übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu
setzen. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat
denselben Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt
oder wenn sich seit der Behandlung die Sachoder Rechtslage wesentlich geändert hat.
(3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der
einzelnen Verhandlungsgegenstände fest
und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.
Heimatrundschau 04/2006
(4) Verhandlungsgegenstände, die nicht in die
Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, darf
der Bürgermeister nicht in die Tagesordnung
aufnehmen.
§ 3 Ortsübliche Bekanntgabe
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister unter Einhaltung
einer Frist von 7 Tagen ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates in Eilfällen.
§ 4 Teilnahmepflicht
Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Im Falle einer Verhinderung ist dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der Sitzung, dem
Bürgermeister mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht
besteht auch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates eine Sitzung vorzeitig verlassen will.
2. Durchführung
der Sitzungen des Gemeinderates
a) Allgemeines
§ 5 Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer
sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen
oder sich sonst an den Verhandlungen des
Gemeinderates zu beteiligen.
(2) In nichtöffentlicher Sitzung wird verhandelt,
wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte
Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Beratung des Verhandlungsgegenstandes erfordern. Für die Beratung folgender Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit generell
ausgeschlossen:
a) Personalangelegenheiten
b) Liegenschaftssachen
c) Auftragsvergaben
d) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung
e) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten
f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
mit Ausnahme der Beratung des Prüfungsergebnisses (§ 104 Abs. 2 Satz 4
SächsGemO)
(3) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der vom Bürgermeister aufgestellten Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.
Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu
behandeln, so hat der Bürgermeister diesen
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
des Gemeinderates zu setzen.
§ 6 Vorsitz im Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Im Falle seiner Verhinderung
übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz.
Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind
sie in der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im
Falle der Verhinderung des Bürgermeisters
auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat
der Gemeinderat unverzüglich einen oder
mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen.
Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Le-
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bensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied
des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr.
(2) Der Bürgermeister eröffnet und schließt die
Sitzung und leitet die Verhandlungen des Gemeinderates. Er kann die Verhandlungsleitung vorübergehend an einen Gemeinderat
abgeben.
(3) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt
und das Hausrecht aus.
§ 7 Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der
Bürgermeister die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der
Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Ist der Gemeinderat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister an seiner
Stelle nach Anhörung der nicht befangenen
Gemeinderäte. Sind auch der Bürgermeister
und sein Stellvertreter befangen, kann der
Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied
für die anstehende Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellen.
Macht der Gemeinderat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so muss der Bürgermeister die Sitzung schließen und die
Rechtsaufsichtsbehörde unterrichten. Diese
kann alsdann einen Beauftragten bestellen,
der den Vorsitz im Gemeinderat für die anstehende Entscheidung übernimmt (§ 117
SächsGemO).
(2) Ist der Gemeinderat nicht beschlussfähig, so
hat der Bürgermeister die Sitzung zu schließen. Er muss alsdann unverzüglich eine zweite Sitzung des Gemeinderates einberufen, in
der dieser beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten
Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite
Sitzung entfällt, wenn weniger als 3 Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt
sind.
§ 8 Befangenheit von Mitgliedern des
Gemeinderates
(1) Muss ein Mitglied des Gemeinderates annehmen, nach § 20 SächsGemO von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wegen Befangenheit ausgeschlossen zu sein, so hat es
den Ausschließungsgrund vor Eintritt in die
Verhandlung unaufgefordert dem Bürgermeister anzuzeigen und den Sitzungsraum zu
verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung darf
es als Zuhörer in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend
bleiben.
(2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person
eines Mitgliedes des Gemeinderates vorliegt,
entscheidet im Zweifelsfall der Gemeinderat,
und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.
(3) Verstößt ein Mitglied des Gemeinderates gegen die Offenbarungspflicht nach Abs. 1, so
stellt der Gemeinderat dies durch Beschluss
fest. Der Beschluss ist in die Niederschrift
aufzunehmen.
§ 9 Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung ein-
zelner Angelegenheiten hinzuziehen. An der
Entscheidung der Angelegenheit dürfen sich
die Geladenen nicht beteiligen.
(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung
und Entscheidung dürfen die Geladenen nicht
teilnehmen.
(3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern im Sinne von § 10
SächsGemO sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu
stellen oder Anregungen und Vorschläge zu
unterbreiten (Fragestunde). Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen sich auf
Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Zu
den Fragen nimmt der Bürgermeister oder
ein vom ihm Beauftragter Stellung. Eine Beratung findet nicht statt.
(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den
Sitzungen des Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertragen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen.
b) Gang der Beratungen
§ 10 Änderung und Erweiterung
der Tagesordnung
(1) Der Gemeinderat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen,
a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,
b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder
miteinander zu verbinden,
c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung
vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, wenn es sich nach Auffassung
des Gemeinderates um eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit im Sinne
von § 19 Abs. 2 SächsGemO handelt.
(2) Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch
Beschluss des Gemeinderates erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die als Eilfälle im Sinne von §
36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO anzusehen
sind. Der Beschluss ist in die Niederschrift
aufzunehmen.
(3) Verhandlungsgegenstände, die nach Auffassung des Gemeinderates nicht in seine Zuständigkeit fallen (S 36 Abs. 5 Satz 2 SächsGemO), muss der Gemeinderat durch Beschluss von der Tagesordnung absetzen. Der
Beschluss ist in Niederschrift aufzunehmen.
§ 11 Redeordnung
(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung
des Verhandlungsgegenstandes auf und
stellt die Angelegenheit zur Beratung. Wird
eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag
von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte auf die Tagesordnung gesetzt wurde,
so ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im
übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung
vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter
das Wort.
(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch
Aufheben der Hand zu melden. Melden sich
mehrere Mitglieder des Gemeinderates
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister
die Reihenfolge der Wortmeldungen.
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(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort,
wer Anträge zur Geschäftsordnung stellen
will.
(4) Der Bürgermeister hat jederzeit das Recht,
sich an der Beratung zu beteiligen.
(5) Die Redezeit beträgt im Regelfalle höchstens
5 Minuten. Sie kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder verkürzt werden. Ein Mitglied des Gemeinderates darf
höchstens zweimal zum selben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied des Gemeinderates
gestellt werden. Dazu gehören insbesondere
folgende Anträge:
a) auf Schluss der Aussprache,
b) auf Schluss der Rednerliste,
c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder
an den Bürgermeister,
d) auf Vertagung,
e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der
Sitzung
f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung
der Öffentlichkeit,
g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,
h) auf Absetzung einer Angelegenheit von
der Tagesordnung.
(2) Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je ein Mitglied des Gemeinderates für und gegen diesen Antrag
sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen.
(3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der
Gemeinderat gesondert vorab zu entscheiden.
Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen.
§ 13 Schluss der Aussprache,
Schluss der Rednerliste
Jedes Mitglied des Gemeinderates, das sich nicht
an der Beratung beteiligt hat, kann verlangen, dass
die Beratung des Verhandlungsgegenstandes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird. Wird
ein solcher Antrag gestellt, so gibt der Bürgermeister die bereits vorliegenden Wortmeldungen
bekannt. Gibt der Gemeinderat dem Antrag statt,
so ist die Aussprache sofort bzw. nach Erschöpfung der Rednerliste zu schließen.
§ 14 Anträge zur Sache
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand
Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in
der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.
Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge.
(2) Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, müssen mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden.
§ 15 Beschlussfassung
(1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu dem Verhandlungsgegenstand gestellten Sachanträge zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmung.
(2) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen
ab. Die Abstimmung erfolgt durch Handzei-
Heimatrundschau 04/2006
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
chen, soweit nicht der Gemeinderat im Einzelfall etwas anderes beschließt.
Aus wichtigem Grund kann der Gemeinderat
geheime Abstimmung beschließen. Geheime
Abstimmung erfolgt durch Abgabe von
Stimmzetteln.
Auf Antrag eines Ratsmitgliedes erfolgt namentliche Abstimmung. Bei namentlicher
Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates in der
Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben
Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag
auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang.
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der
Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit
nicht berücksichtigt.
Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben und in der
Niederschrift festgehalten.
Über Gegenstände einfacher Art kann der Gemeinderat im Wege der Offenlegung oder im
schriftlichen Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen,
wenn kein Mitglied des Gemeinderates
widerspricht.
§ 16 Wahlen
(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates
widerspricht. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. Unbeschriftete Stimmzettel gelten
als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen
»ja« oder »nein« vermerkt ist, sind ungültig,
es sei denn, dass nur e i n e Person zur Wahl
ansteht.
(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigten erhalten
hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl
nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine
Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit
der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Steht nur eine Person zur Wahl an, findet im
Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt,
bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.
§ 17 Fragerecht der Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an
den Bürgermeister schriftliche Anfragen zu
einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde
richten. Anfragen sind mindestens 5 Werktage vor Beginn der nächstfolgenden Sitzung
des Gemeinderates dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt.
(2) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der
Tagesordnung mündliche Anfragen zu Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen dürfen sich
nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung des Gemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine
kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht
möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Beantwor-
tung von Anfragen hat innerhalb angemessener Frist zu erfolgen.
(3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden,
wenn
a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze
1 oder 2 entsprechen,
b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der
letzten 6 Monate bereits erteilt wurde
c) die Beantwortung offenkundig mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
(4) Eine Aussprache findet nicht statt.
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
(1) Innerhalb einer vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung anberaumten Fragestunde (§ 44
Abs. 3 SächsGemO) ist jeder Einwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich
auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig,
so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller
ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu
stellen.
(3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche
Beantwortung verwiesen werden.
(4) Eine Aussprache findet nicht statt.
c) Ordnung in den Sitzungen
§ 19 Ordnungsgewalt und Hausrecht
des Bürgermeisters
(1) In den Sitzungen des Gemeinderates übt der
Bürgermeister die Ordnungsgewalt und das
Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt und
seinem Hausrecht unterliegen alle Personen,
die sich während einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal aufhalten. Wer sich
als Zuhörer ungebührlich benimmt oder
sonst die Würde der Versammlung verletzt,
kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.
(2) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den Zuhörern störende Unruhe,
so kann der Bürgermeister nach vorheriger
Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten
Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn
die störende Unruhe auf andere Weise nicht
zu beseitigen ist.
§ 20 Ordnung und Wortentziehung
(1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann
der Bürgermeister zur Sache rufen.
(2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an
sich reißen oder die vorgeschriebene bzw. die
vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz
entsprechender Abmahnung überschreiten,
kann der Bürgermeister zur Ordnung rufen.
(3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur
Sache (Abs. 1) oder einen Ordnungsruf
(Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister
ihm das Wort entziehen, wenn der Redner
Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem
betreffenden Verhandlungsgegenstand nicht
wieder erteilt werden.
§ 21 Entzug der Sitzungsentschädigung,
Ausschluss aus der Sitzung
Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein
Mitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister
aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Mit
Heimatrundschau 04/2006
dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust
des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen, die gemäß § 9
dieser Geschäftsordnung an den Sitzungen des
Gemeinderates teilnehmen.
§ 22 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
(1) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 21 dieser Geschäftsordnung steht dem Betroffenen
der Einspruch zu.
(2) Über die Berechtigung der Ordnungsmaßnahme befindet alsdann der Gemeinderat in
der nächsten Sitzung ,jedoch ohne die Stimme des Betroffenen. Diesem ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung des Gemeinderates ist dem Betroffenen bekanntzugeben.
3. Niederschrift über die Sitzungen
des Gemeinderates –
Unterrichtung der Öffentlichkeit
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 23 Niederschrift über die Sitzungen
des Gemeinderates
Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere
enthalten:
a) den Namen des Vorsitzenden,
b) die Zahl der anwesenden und die Namen
der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit,
c) die Gegenstände der Verhandlung,
d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,
e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse
f) und den Wortlaut der vom Gemeinderat
gefassten Beschlüsse.
Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei
Mitgliedern des Gemeinderates, die an der
Sitzung teilgenommen haben, und dem
Schriftführer zu unterzeichnen. Verweigert
einer der Genannten die Unterschrift, so ist
dies in der Niederschrift zu vermerken. Die
beiden Gemeinderäte werden von diesem,
der Schriftführer wird vom Bürgermeister bestellt.
Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats,
in der Regel jedoch spätestens zur nächsten
Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu
bringen. Über die gegen die Niederschrift
vorgebrachten Einwendungen entscheidet
der Gemeinderat.
Amtliche
Bekanntmachungen
In der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Vierkirchen
am 16.1.2006 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 02 / 2006
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Melau-
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(5) Die Einsichtnahme in die Niederschriften
über die öffentlichen Sitzungen ist allen Einwohnern der Gemeinde gestattet. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen weder den Mitgliedern
des Gemeinderates noch sonstigen Personen
ausgehändigt werden.
§ 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit
(1) Über den wesentlichen Inhalt der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber entscheidet, in
welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat.
(2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse des Gemeinderates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst
werden, es sei denn, dass der Gemeinderat
im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat.
II. Geschäftsführung der Ausschüsse
§ 25 Beschließende Ausschüsse
Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden.
§ 26 Beratende Ausschüsse
(1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden Absätze
abweichende Regelungen enthalten.
(2) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse
sind nicht öffentlich; die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt.
(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, so entfällt die Vorberatung.
(4) §§ 17, 18 und 24 dieser Geschäftsordnung
finden keine Anwendung.
III. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
§ 27 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
Jedem Mitglied des Gemeinderates und der Ausschüsse ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung während der Wahlzeit geändert, so ist auch
die geänderte Fassung auszuhändigen.
ne , Flur 1, Flurstück 116 / 2 in einer Größe von
ca. 1891 m2 an Frau D. Kulke und Herrn O. Heinze aus Reichenbach.
In der öffentlichen Sitzung der
Gemeinderates Vierkirchen am
27.2.2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 03 / 2006
Der Gemeinderat beschließt die Widmung einer
Teilfläche in einer Größe von ca. 1.730 m2 des
§ 28 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach
der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in
Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 18.8.1994 außer Kraft.
Sohland, den 21.7.1999
gez. Hanschmann
Bürgermeister
Bekanntgabe über die Heilung der
Baumschutzsatzung entsprechend
§ 4Abs. 4 der SächsGemO
Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Sohland
a. R. wurde im Gemeinderat Sohland am 3.6.1993
beschlossen und am 4.6.1993 ausgefertigt.
Die Satzung wurde im Sohländer Amtsblatt im
Juli 1993 öffentlich bekannt gemacht. Die Baumschutzsatzung ist am 1.8.1993 in Kraft getreten.
Sohland a. R., den 9.2.2006
gez. Schäfer
Bürgermeister
Bekanntgabe über die Heilung
der Satzung über die Erteilung
von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung
von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und
Plätzen in der Gemeinde Sohland
a. R. (Sondernutzungs- und
Sondernutzungsgebührensatzung)
entsprechend § 4 Abs. 4 der
SächsGemO
Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Sohland a. R. wurde im Gemeinderat Sohland am
29.11.2001 beschlossen und am 30.11.2001 ausgefertigt. Die Satzung wurde gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Sohland a. R. vom
2.8.2001, in Kraft getreten am 31.8.2001, im
Amtsblatt der Gemeinden Königshain, Sohland
a. R., Vierkirchen und der Stadt Reichenbach am
27.5.2005 öffentlich bekannt gemacht. Die
Sondernutzungssatzung ist am 28.5.2005 in Kraft
getreten.
gez. Schäfer
Sohland a.R., den 9.2.2006
Bürgermeister
Grundstückes Gemarkung Melaune, Flur 1, Flurstück 126 / 2 als beschränkt-öffentlichen Platz.
Beschluss-Nr. 04 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen beschließt die Beantragung von Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bei der ARGE NOL mit
insgesamt 20 Teilnehmern für eine Förderdauer
von 9 Monaten.
Die Betreuung zur begleitenden Sicherstellung
des Projektes wird der ODS übertragen.
Seite 10
Beschluss-Nr. 05 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen
stimmt dem erneuten Bauantrag zur Errichtung
eines Pavillon auf dem Flurstück 130 / 4 der Flur
5 Melaune zu und beauftragt die Verwaltung, das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss-Nr. 06 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen beschließt für das Jahr 2006 folgende Änderungen
der in der Anlage befindlichen Vereinsliste der
Gemeinde Vierkirchen:
Heimatrundschau 04/2006
2.2.
2.3.
Aufnahme:
lfd. Nr. 13 – »Traditionsverein der Feuerwehr Melaune, Prachenau und Döbschütz« e. V.
Beschluss-Nr. 07 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen bestätigt den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem
Flurstück 278 / 2 der Flur 6 Arnsdorf-Hilbersdorf
und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss-Nr. 08 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen bestätigt laut Feuerwehrsatzung der Gemeinde
Vierkirchen §§ 6 und 14 folgende Funktionsträger in ihrem Wahlamt:
Ortswehrleiter Arnsdorf-Hilbersdorf :
Kam. Reinhold Kosan
Stellvertreter des Ortswehrleiters :
Kam. Sven Weigel
Der Bürgermeister wird beauftragt die Bestellung dieser Kameraden mit einer Berufungsurkunde durchzuführen.
In der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Vierkirchen
am 13.3.2006 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 09 / 2006
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen stimmt der Präzisierung des Rahmenbetriebsplanes Werksteintagebau ArnsdorfMelaune unter der Vorraussetzung der Einbeziehung der folgenden Punkte zu.
2. Die Punkte 2.1. bis 2.3. sind Bestandteil des
Beschlusses 06 / 2005 vom 22.2.2005 des Gemeinderates der Gemeinde Vierkirchen und
Inhalt der Stellungnahme der Gemeinde
Vierkirchen an das Sächs. Oberbergamt
Freiberg zum Rahmenbetriebsplan für den
Werk- und Dekosteinabbau im Tagebau
»Arnsdorf-Melaune« der Firma ProStein
GmbH & Co KG.
2.1. Aufgrund der Erfahrungen der bisherigen
Abbauzeiträume verlangen wir die Wiedernutzbarmachung und die Ausführung der
Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen abweichend von Tabelle 45 zeitnah (spätestens
innerhalb von 1 bis 2 Jahren) nach der Inanspruchnahme der Flächen. Zwingend
notwendig sind Wallaufschüttungen und Bepflanzungen zur Herstellung des Land-
2.4.
2.5.
2.6.
schaftsbildes und für Sicht-, Lärm- und
Staubschutz vor Beginn der Arbeiten zu realisieren.
Der zweite unbefestigte innerbetriebliche
Fahrweg (südwestlich Zufahrt bzw. Notzufahrt) ist zu asphaltieren und regelmäßig zu
reinigen, um Staub- und Lärmemissionen
der angrenzenden Wohnbebauung zu mindern.
Die zwischen Arnsdorf und Heideberg bestehende Wegeverbindung (Pilgerweg)
(S.94 KV) ist im Straßenverzeichniss der
Gemeinde Vierkirchen als öffentlicher
Feld- und Waldweg ausgewiesen.
Vor Devastierung (Pkt. 5.3.2) des Weges sind
die Ersatzwegeverbindungen lt. Tab. 5.4
(S.193 LV) vollständig durch den Betreiber
des Werksteinbruches herzustellen. Die zu
schaffende Ersatzwegeführung ist als öffentlicher Weg in das Eigentum der Gemeinde Vierkirchen zu überführen. Die
Widmung erfolgt durch die Gemeinde Vierkirchen.
Es wird ein Emissionsgutachten für die Belastung durch die 30 %-ige Nutzung der
nördlichen Heidebergausfahrt gefordert.
Zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring (Pkt. 2.3) fehlen die Messpunkte
im Landschaftsschutzgebiet »Königshainer
Berge«. Ausgehend von den Feststellungen
im Erörterungstermin ist die Sichtprüfung
der Pegelstände im LSG zur späteren Feststellung von Wasserverlusten zu dokumentieren.
Das, ab Punkt 2.7 beschriebene Monitoringprogramm zu Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissionen sieht die Ermittlung der
Emissionswerte ab der Umsetzung der Aufbreitungsanlagen auf die 207m Sohle vor.
Das Monitoringprogramm muss sofort, mit
Genehmigung des RBP erfolgen.
Beschluss-Nr. 10 / 2006
Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen
stimmt der Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen in der
Fassung vom 18.1.2006 zu.
Beschluss-Nr. 11 / 2006
Der Gemeinderat von Vierkirchen stimmt dem
Bauantrag zur Sanierung und Umbau des Wohnstallhauses auf dem Flurstück 48 der Flur 2 Melaune zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss-Nr. 12 / 2006
Der Gemeinderat von Vierkirchen stimmt dem
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden
Nebengebäudes auf dem Flurstück 62 der Flur 5
Buchholz um einen Anbau zu und beauftragt die
Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, 10.4.2006, um 19.30 Uhr
im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung
Vierkirchen, Melaune 54 statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntma-
chungssatzung, die sich an folgenden Standorten
befinden:
Arnsdorf, Dorfplatz, gegenüber Nr. 38
Buchholz, Grundstück Buchholz 48 a
Melaune, Einkaufspunkt »Landshop«
gez. Nedo, Bürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachung
Satzung
über die 1. Änderung der Satzung vom
9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs.
GVBl. S. 55) und der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Inneren über die Form
der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO)
vom 19. Dezember 1997 (Sächs. GVBl. S. 19) hat
der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen am
13.3.2006 folgende Satzung über die 1. Änderung
der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen OL beschlossen:
§1
Änderung von § 4 der Satzung
ortsübliche Bekanntgabe,
ortsübliche Bekanntmachung
Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe
vorgeschrieben ist, erfolgt diese durch Aushang
an den Orten entsprechend § 5 Abs. 1 dieser Satzung.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in dem gemeinsamen Amtsblatt »Heimatrundschau« der Gemeinden Königshain, Sohland a. R. und Vierkirchen und der Stadt Reichenbach / OL in Kraft.
ausgefertigt: Vierkirchen, den 14.3.2006
gez. Nedo
Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
Heimatrundschau 04/2006
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im
§ 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Melaune
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am 20.4.2006, um 19.00 Uhr, in Melaune, Gasthaus »Zur Alten Wassermühle«
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk
Melaune gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Amtliche
Bekanntmachungen
Bekanntgabe der Beschlüsse aus
der öffentlichen Sitzung des
Technischen Ausschusses vom
28. Februar 2006
Drucksache Nr. 08 / 06
Der technische Ausschuss des Stadtrates erteilt
der Bauvoranfrage für einen Anbau an das Wohngebäude des Flurstückes 989 zu Wohnzwecken
und eine Garage seine Zustimmung und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Drucksache Nr. 09 / 06
Der Technische Ausschuss des Stadtrates Reichenbach stimmt dem Bauantrag zur Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem
Flurstück 604 /13 der Gemarkung Reichenbach
zu und beauftragt die Verwaltung, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Bauaufsichtsamt ist darauf hinzuweisen,
dass eine Hauptschmutzwasserleitung durch das
Grundstück führt. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die daran angrenzende Ausweichfläche
nicht durch die geplante Zufahrt zum Grundstück beeinträchtigt wird.
Drucksache Nr. 10 / 06
Der Technische Ausschuss des Stadtrates stimmt
dem Bauantrag zur Errichtung eines Briefkastens auf dem Flurstück 52 Reichenbach zu und
beauftragt die Verwaltung, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Seite 11
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Bericht des Jagdpächters
6. Entlastung des alten Vorstandes, des
Schriftführers und des Kassenführers
7. Wahl des Vorstandes, dessen Stellvertreter,
des Schriftführers und des Kassenführers
8. Sonstiges
Anmerkung:
Bei Verhinderung können sich die Eigentümer
jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff: Jagdgenossen) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist
die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen
handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. Kretschmer,
Vorsitzender der
Melaune, den 8.3.2006
Jagdgenossenschaft
Drucksache Nr. 13 / 06
Der Technische Ausschuss des Stadtrates bestätigt den Antrag zur Errichtung eines 2. Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück
151 der Flur 3 Meuselwitz und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Öffentliche
Bekanntmachung
Satzung über die 1. Änderung
der Satzung vom 9. Januar 2004
über die Form der öffentlichen
Bekanntmachung und der
ortsüblichen Bekanntgabe
in der Stadt Reichenbach OL
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs.
GVBl. S. 55) und der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Inneren über die Form
der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO)
vom 19. Dezember 1997 (Sächs. GVBl. S. 19)
hat der Stadtrat der Stadt Reichenbach am
8.2.2006 folgende Satzung über die 1. Änderung
der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Stadt Reichenbach
OL beschlossen:
Wir laden ein zum
1. Melauner
FrühlingsOstermarkt
am Sonntag, dem 9. April
von 10 bis 16 Uhr
auf dem Gelände des Landshop in Melaune
Viele Händler erwarten Sie:
• alles rund um Haus und Garten
• Frühjahr und Ostern
• und natürlich für den Gaumen
Mit musikalischer Unterhaltung durch die
Blaskapelle der FFW Melaune
Es laden ein: Der Heimatverein Döbschütz /
Melaune e. V., der Landshop Melaune und
die Blaskapelle.
§1
Änderung von § 4 der Satzung
ortsübliche Bekanntgabe,
ortsübliche Bekanntmachung
Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe
vorgeschrieben ist, erfolgt diese durch Aushang
an den Orten entsprechend § 5 Abs. 1 dieser Satzung.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in dem gemeinsamen Amtsblatt »Heimatrundschau« der Gemeinden Königshain, Sohland a. R. und Vierkirchen und der Stadt Reichenbach in Kraft.
ausgefertigt: 22.2.2006
gez. Böer,
Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
Seite 12
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im
§ 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
4.
Heimatrundschau 04/2006
Meuselwitz, Hauptstraße 41
Biesig, Am Dorfteich
Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116
Die nächsten Sitzungen der Ortschaftsräte finden wie folgt statt.
am Montag, 10.4.2006:
Zoblitz, 18.00 Uhr, Ortschaftssaal Zoblitz
am Mittwoch, 19.4.2006:
Dittmannsdorf, 18.00 Uhr, Dorfzentrum Biesig
Mengelsd., 19.30 Uhr, Ortschaftssamt Mengelsd.
Meuselwitz, 19.00 Uhr, Ortschaftssamt Meuselw.
Zu Beginn der Ortschaftsratssitzungen findet jeweils eine Bürgerfragestunde statt.
Bekanntmachung des
Staatlichen Amtes für
Ländliche Entwicklung Kamenz
Bodenordnungsverfahren – (Reichenbach / O.L.,
Stadt (Reichenbach, Milchviehanlage)
Reichenbach / O.L.
Stadt:
Landkreis:
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Verf.-Nr.: 29 0221
Schlussfeststellung
Das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung
Kamenz erklärt das o. g. Bodenordnungsverfahren für abgeschlossen und stellt hiermit fest,
dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine
Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden
müssen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz,
Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz Widerspruch
eingelegt werden.
gez. Balling,
Kamenz, 6.3.2006
Abteilungsleiter
Sitzungen der Räte im April 2006
Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, 4.4.2006 um 17.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach,
Görlitzer Straße 4 statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten
befinden:
Reichenbach, Görlitzer Straße 4
Zoblitz, Dorfstraße 13
Meuselwitz, Hauptstraße 41
Biesig, Am Dorfteich
Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116
Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates
findet am Mittwoch, 12.4.2006 um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach,
Görlitzer Straße 4 statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten
befinden:
Reichenbach, Görlitzer Straße 4
Zoblitz, Dorfstraße 13
Informationen
Frühere Schulstrafen
Im Heft der Heimatrundschau 3 / 2006 berichteten die Reichenbacher Schuldetektive Lukas
und Johannes über frühere Schulstrafen.
Herr Rehn aus Meuselwitz schrieb uns daraufhin
folgenden Brief:
»Als Reichenbach noch zum preußischen Regierungsbezirk Liegnitz (heute Legnica / Polen) gehörte, erteilte die dortige Schulaufsichtsbehörde
am 17.5.1888 den Lehrern:
»Rathschläge über die Schulzucht«
I. In Betreff der Zuläßigkeit
körperlicher Züchtigung
Sie erscheint überhaupt nur in Fällen hartnäckiger Lügen, frecher Widersetzlichkeit, Roheit,
grober Unsittlichkeit, beharrlichen Unfleißes,
und wenn sonstige Zuchtmittel ohne Erfolg geblieben sind, als statthaft. Daher hüte man sich,
gewohnheitsmäßig oder gar stündlich von dieser
Strafart Gebrauch zu machen. Es ist vielmehr dahin zu streben, daß kleine Kinder sowie Mädchen
überhaupt gar nicht geschlagen werden.
II. In Betreff der Art der Züchtigung
1) Wird die Züchtigung in einzelnen Fällen
nothwendig, so bediene man sich bei kleinen Kindern bis zu neun Jahren nur einer
aus dünnen Reisern bestehenden Ruthe
und bei älteren, besonders bei den größeren
Knaben eines biegsamen Stöckchens von
der Stärke eines kleinen Fingers.
2) Die Züchtigung erfolge bei den Mädchen
nur auf den Rücken, bei Knaben auf den Rücken oder das Gesäß und zwar stets nur in
einer auch in der Stärke mäßigen Anzahl
von Schlägen. Es versteht sich von selbst,
daß die unteren Körpertheile nicht entblößt werden dürfen.
3) Das Schlagen mit einem stärkeren Stocke
oder mit dem Lineal, desgleichen das Schlagen mit der Hand, der Faust, oder einem Buche ins Gesicht und an den Kopf, das Reißen
an den Haaren, an den Ohren und an anderen Theilen des Körpers, das Stoßen auf
Brust, Rücken und Kopf und ähnliche rohe
Behandlung können als erlaubte Schulstrafen nicht angesehen werden.
4) So lange sich das Kind zwischen Tisch und
Bank befindet, züchtige man dasselbe
nicht. Die Strafe erfolge vielmehr stets nur
auf dem freien Raume des Lehrerzimmers.
5)
Überhaupt enthalte man sich jeder körperlichen Bestrafung eines Kindes während
des Unterrichtes, weil dadurch Störung verursacht wird und die Züchtigung in der ersten leidenschaftlichen Erregung schärfer
als nöthig ausfallen würde, während sie vielleicht ganz unterbleibt, wenn sie bis nach
dem Schluße der Schulstunde verschoben
wird und der Zorn des Lehrers sich inzwischen gelegt hat.
Jedenfalls muß letzterer es sich zur Pflicht
machen, während der Religionsstunde unter allen Umständen nicht zu züchtigen. Daher soll er Ruthe und Stock während des
Unterichtes nicht handhaben, sondern im
Schulschrank verschlossen halten.
(Die Rechtschreibung entspricht den damaligen
Regeln.) Lukas und Johannes könnten ihre Lehrer bitten, mal in den Schulschrank gucken zu
dürfen.«
Galerie im Rathaus
»Variationen in Pastell«
Fotografien von Rudolf Peperkorn
Rückblick auf die Ausstellungseröffnung
Rudolf Peperkorn hat uns ein Stückchen Frühling in die Rathausgalerie gebracht. Diese Stimmung möchte uns der Fotograf mit seinen Bildern vermitteln und genauso empfinden es die
Besucher, die sich zur Ausstellungseröffnung am
3. März 2006 eingefunden haben.
Auf den ersten Blick erscheinen manche der Fotos wie Malerei. Oftmals sind ca. tausend digitale Bearbeitungsschritte von der Aufnahme des
Motivs bis zum gewünschten Ergebnis nötig. Rudolf Peperkorn aus Dresden, der vor drei Jahren
schon eine erste Ausstellung bei uns präsentierte, hat sich in den vergangenen Jahren noch weiter in die Technik der digitalen Fotografie vertieft. Davon erzählt er an diesem Abend und beantwortet gern die Fragen der Besucher.
Auf die Frage, was ihn denn an der Digitaltechnik am meisten fasziniert, antwortet er, es sei für
ihn ganz einfach die Tatsache, dass man beim Fotografieren noch nicht weiß, was am Ende heraus kommt. In dem Moment, wenn er den Auslöser drückt, weiß er lediglich, ob es mal nur ein
Erinnerungsfoto sein wird oder ob die Aufnahme
digital weiterverarbeitet wird. Längst hat er
noch nicht alle Möglichkeiten dieser Technik
ausgeschöpft. Eine Richtung, die Rudolf Peperkorn künftig gern noch einschlagen würde, ist die
Porträtfotografie.
Doch es waren nicht nur die »Bilder« des
Abends, die die Besucher erfreuten. Begeistert
zeigten sich diese auch von der jungen Musikerin, die den Abend mitgestaltete. Victoria Damianova, Schülerin der Musikschule Reichenbach,
präsentierte am Klavier ihr Programm für die
Heimatrundschau 04/2006
Aufnahmeprüfung an der Spezialmusikschule
und spielte sich damit in die Herzen ihres Publikums.
Die Ausstellung »Variationen in Pastell« ist noch
bis zum 25.4.2006 zu sehen.
Seite 13
Kammerkonzert auf Schloss Krobnitz
Pressemitteilung
»Eine kleine Nachtmusik«
Ein heiter beschwingtes Programm erwartet die
Besucher unseres nächsten Kammerkonzertes
am Sonntag, de 2. April 2006, auf Schloss Krobnitz.
Unter dem Titel »Eine kleine Nachtmusik« erklingen Melodien von Mozart, Haydn, Tschaikowski und anderen.
Es musiziert das »Hartwig-Quartett«, Görlitz.
Das Konzert beginnt um 16.00 Uhr.
EUROKOMMUNALE-Nachtreffen
vom 14. bis 17. März 2006 in Seckach
Sekach – »Die erste EUROKOMMUNALE in Reichenbach / OL hat als nachhaltiger Beitrag zur
Förderung von Freuden und Freundschaft der
Menschen im vereinten Europa des 21. Jahrhunderts Maßstäbe gesetzt« – so oder ähnlich lauteten die einhelligen Meinungen am 8. Mai des vergangenen Jahres, als die erste Veranstaltung dieser Art zu Ende ging. An vier Tagen waren sich
seinerzeit Kinder, Jugendliche und Erwachsene
aus sieben Gemeinden aus fünf europäischen
Ländern begegnet und hatten sich kulturell,
sportlich, kulinarisch und natürlich auch auf offizieller Ebene ausgetauscht. Der Erfolg dieser
ersten Veranstaltung hatte die Bürgermeister
der teilnehmenden Gemeinden Gazzada Schianno (Italien), Hammel (Dänemark), Harrachov
und Novy Bor (Tschechien), Karpacz (Polen) sowie Reichenbach OL und Seckach (beide
Deutschland) dazu inspiriert, über Fortsetzungsveranstaltungen nach zu denken um so das
Band der Freundschaft noch enger zu knüpfen.
Auf Einladung von Bürgermeister Thomas Ludwig kam es daher in der Zeit vom 14. bis 17. März
2006 in Seckach zu einem EUROKOMMUNALENachtreffen, bei welchem bis auf Hammel und
Novy Bor alle Kommunen mit ihren obersten Repräsentanten und deren engsten Mitarbeitern
ins Bauland kamen.
Nach dem Quartierbezug stand am ersten Abend
ein Empfang durch den Dorfleiter des Kinderund Jugenddorfes Klinge, Dr. Johann Cassar, auf
dem Programm. Zusammen mit den Vorstandsmitgliedern Barbara Schäfer-Wiegand und Ekkehard Brand erläuterte Dr. Cassar den Gästen sowohl die Geschichte als auch die aktuelle Belegsituation des in dieser Form deutschlandweit
wohl einmaligen Kinderdorfes.
Kartenreservierung bei der Stadtinformation
Reichenbach, Nieskyer Str. 4, (Tel.: 03 58 28 /
8 87 90). Die Tageskasse ist ab 15.00 Uhr geöffnet.
Maibaumsetzen in Reichenbach
Der Amateurfotograf Rudolf Peperkorn
Auch in diesem Jahr findet wieder das traditionelle Maibaumsetzen auf dem Markt in Reichenbach statt. Am Sonntag, dem 30.4.2006, um
18.30 Uhr, wird das Aufsetzen des Maibaums mit
einem kleinem Programm umrahmt. Anschließend führt ein Fackel- und Lampionumzug zum
Hexenfeuer auf die Sohländer Straße.
Die Veranstalter freuen sich auf eine rege Teilnahme.
Freizeitkunst in der
Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach
Victoria Damianova gestaltet den Abend
musikalisch mit
»Geld hinter Gittern«
Eine Ausstellung von Frank Hiekel und dem
Numismatischen Club Görlitz e.V.
28.4. bis 13.6.2006
1974 wurde in den DDR-Gefängnissen eine ganz
spezielle Währung eingeführt – das »Gefängnisgeld«. Über Geschichte und Funktion dieses Zahlungsmittels hat Frank Hiekel, Leiter der Justizvollzugsanstalt Görlitz, im Verlaufe der letzten
Jahre eine umfangreiche Sammlung zusammengetragen. Frank Hiekel war während der Wendezeit zunächst stellvertretender Direktor und später Leiter der Strafvollzugseinrichtung Bautzen
I, dem »Gelben Elend«, wo möglicherweise auch
der Ursprung des »Gefängnisgeldes« zu finden
ist.
Als die Kunstgruppe der JVA Görlitz vor 2 Jahren
in unserer Galerie Malerei und Grafik ausstellte,
unterbereitete Herr Hiekel das Angebot, seine
Sammlung bei uns zu zeigen. Nun dürfen wir uns
auf diese freuen.
Ergänzend unterstützt wird die Ausstellung vom
Numismatischen Club Görlitz e. V.
Anstelle der sonst üblichen Eröffnungszeremonie wird es an diesem Abend im Rathaussaal einen Vortrag (ca. 30 bis 45 min) von Frank Hiekel
geben. Beginn: 18.00 Uhr, anschließend kann die
Ausstellung besichtigt werden. Wir laden alle
Interessierten sehr herzlich dazu ein.
Im Lesesaal der Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach sind gegenwärtig Bleistiftzeichnungen
von Carmen Vogel ausgestellt. Die Freizeitkünstlerin aus Jauernick beschäftigt sich seit 8 Jahren
mit der Malerei. Zum ersten Mal zeigt sie eine
Auswahl ihrer Arbeiten in der Öffentlichkeit.
Zum Besuch der Ausstellung während der Öffnungszeiten der Bibliothek laden wir herzlich
ein.
Öffnungszeiten:
Mo / Fr: 10.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 19.00 Uhr
Di / Do: 14.00 – 19.00 Uhr
Die EUROKOMMUNALE 2005
Der Mittwoch stand dann ganz im Zeichen der
Beratungen über die EUROKOMMUNALE. In seinem Resümee über die 2005er Veranstaltung
»Die Bürgermeister der EUROKOMMUNALE mit ihren Mitarbeitern«
Seite 14
konnte Bürgermeister Andreas Böer (Reichenbach) mit beeindruckenden Zahlen aufwarten:
so waren in jenen Maitagen nicht weniger als 400
Gäste für einen oder mehrere Tage nach Niederschlesien gereist und hatten dort u.a. bei den
Sportveranstaltungen (ca. 200 Teilnehmer),
beim kulturellen Angebot (ca. 180 Mitglieder von
Kapellen, Chören usw.) und beim Markt der Nationen (ca. 70 Teilnehmer) mitgewirkt. Die feierliche Eröffnungsveranstaltung mit Dr. Jürgen
Schröder MdEP als Festredner war ebenso viel
beachtet wie die Exkursion in die EURO-Region
Neiße und vor allem in Reichenbachs Partnerstadt Karpacz, die umfangreiche Kunstausstellung und das gemeinsame Gedenken an die Opfer des II. Weltkrieges am Schlusstag, welcher
gleichzeitig der 60. Jahrestag des Kriegsendes in
Europa war. Es liegt auf der Hand, dass eine derartige Mammutveranstaltung nur mit dem größten Einsatz vieler freiwilliger Helfer (ca. 150) bewerkstelligt werden kann, denn auch die Bereiche »Unterkunft« (240 Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels und Pensionen, Privatquartieren, Schulen, leer stehenden Wohnungen und im
Feuerwehrdepot) und »Verpflegung« erforderten beispielsweise viele Anstrengungen. Schlussendlich versäumte es Andreas Böer nicht, auf
die finanzielle Seite des Unternehmens einzugehen und dankte in diesem Zusammenhang insbesondere der Europäischen Union, dem Freistaat Sachsen und den vielen Sponsoren aus der
Oberlausitz für ihren unverzichtbaren Beitrag.
Die Zukunft der EUROKOMMUNALE
Wie sehen sie nunmehr aus, die Chancen auf eine Wiederholung bzw. Fortsetzung der EUROKOMMUNALE an einem anderen Ort in einem
anderen Land? Die Antwort fiel gleichermaßen
eindeutig und positiv aus: ja, diese EUROKOMMUNALE muss unbedingt fortgesetzt werden, erklärten alle anwesenden Gemeindevertreter!
Weitere Überlegungen galten dem Turnus, in welchem man sich treffen sollte. Hierbei war gleichermaßen zu berücksichtigen, dass einerseits das
Gedankengut der EUROKOMMUNALE stetig weiter in die Bevölkerung der Teilnehmergemeinden getragen werden soll, während andererseits
der enorme organisatorische und finanzielle Aufwand einer derartigen Veranstaltung nicht
unterschätzt werden darf. Im Ergebnis einigte
man sich darauf, künftig jährlich eine Themenbezogene EUROKOMMUNALE zu veranstalten
und die nächste umfassende Veranstaltung für
das Jahr 2010 (und damit in einem fünfjährigen
Rhythmus) vorzusehen. Zur Vorberatung der Aktivitäten wird außerdem alljährlich ein Arbeitstreffen auf Bürgermeisterebene stattfinden.
Konkret wurde festgelegt, dass das nächste Arbeitstreffen vom 9. bis 11. November 2006 in Harrachov (Tschechien) und die nächste EUROKOMMUNALE mit dem Thema »Spezialitäten
aus Europa« im Mai oder Juni 2007 in Seckachs
Partnergemeinde Gazzada Schianno in Italien
stattfinden wird. Mit diesem Ergebnis des Treffens waren alle Teilnehmer hoch zufrieden und
werden ihre Gemeinderatsgremien in nächster
Zeit entsprechend informieren.
Internationales Jugendtreffen 2006
Über ein weiteres »Kind der EUROKOMMUNALE« berichtete anschließend noch Bürgermeis-
Heimatrundschau 04/2006
ter Andreas Böer (Reichenbach OL) seinen Kollegen, denn am 1. Juli 2006 wird in Reichenbach
das »1. Internationale Jugendtreffen des Europas der kleinen Orte« stattfinden. Das Treffen
steht ganz im Zeichen der Menschenrechte,
internationaler Solidarität und der Initiative von
Kindern und Jugendlichen, die fern der Metropolen leben. Skateranlage, Street-Soccer-Feld,
Sprayerwand und andere Workshops laden zum
Vergleich und Austausch ein und auf der Hauptbühne wird getanzt, gerappt und gerockt werden.
Veranstalter dieses Treffens ist die DRK-Jugendhilfeagentur Reichenbach, welche von ihren Kooperationspartnern wie z. B. dem Kulturbüro
Sachsen e. V., dem Landessportbund Sachsen
und der Stadtinformation Reichenbach nach besten Kräften unterstützt wird und natürlich hofft
man vor allem auf viele Teilnehmer aus den
EUROKOMMUNALE-Gemeinden.
Das weitere Besuchsprogramm
Nach Abschluss dieser umfangreichen Beratungen hatte der gastgebende Bürgermeister Thomas Ludwig noch ein interessantes Besuchsprogramm für die Gäste vorbereitet, welches unter
anderem eine Wanderung zu den auf Seckacher
und Zimmerner Gemarkung stehenden Kunstwerken des Skulpturenradweges sowie einen
Empfang durch den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Herrn Dr. Achim Brötel, im Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie
Sansenhecken (Z.E.U.S) in Buchen umfasste.
Der Landrat erläuterte den internationalen Gästen die Strukturen des Kreises und ging hierbei
im Besonderen auf die gemeinsamen Anstrengungen ein, den Tourismus auszubauen. Weiterhin stellte der Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN), Herr Dr. Matthias Ginter, die vielfältigen Initiativen und Unternehmungen der AWN
auf den Gebieten der Abfallverwertung und der
erneuerbaren Energien vor und stieß mit seiner
Präsentation ebenfalls auf großes Interesse. Ein
letzter Abstecher galt schließlich der Eröffnungsveranstaltung der Ausstellung »Schöner
wohnen – Umwelt schonen!« der Sparkasse
Neckartal-Odenwald in Osterburken, ehe man
sich im Gasthaus »St. Benedikt« nochmals zu einem gemütlichen Beisammensein traf. Am Freitagmorgen traten die Gäste dann wieder die
Heimreise an in dem Wissen, dass die so erfolgreich begonnene Initiative der EUROKOMMUNALE in Bälde eine Fortsetzung finden wird.
Seckach, den 16. März 2006
f. d. R.
gez.
Thomas Ludwig
Zusatzinformation:
die teilnehmenden Bürgermeister waren:
aus:
Name des Bürgermeisters
Gazzada Schianno (I)
Piero Angelo Brusa
Václav Cajthaml
Harrachov (CZ)
Karpacz (PL) Ryszard Rzepczynski (Vizebürgerm.)
Andreas Böer
Reichenbach OL (D)
Seckach (D)
Thomas Ludwig
Hier noch einige Infos
zu den Gastkommunen:
Gazzada Schianno ist eine Gemeinde in der
norditalienischen Region »Lombardei« und
zählt rd. 4.500 Einwohner. Sie liegt in unmittel-
barer Nachbarschaft zur Provinzhaupstadt Varese, nur 11 km entfernt vom Lago Maggiore und ca.
60 km nördlich von Mailand. Die früher selbständigen Orte Gazzada und Schianno haben
sich schon im Jahre 1927 zusammengeschlossen.
Seit dem Jahre 2005 unterhält die Gemeinde Seckach eine offizielle Städtepartnerschaft mit
Gazzada Schianno, welche ihre Basis in der Person des Seckacher Ehrenbürgers Geistlicher Rat
Pfarrer Heinrich Magnani (1899 – 1979) hat, dessen Vater aus Schianno stammte und im Jahre
1888 nach Deutschland auswanderte. Internetseite:
http://www.comune.gazzada-schianno.va.it
Harrachov (deutsch Harrachsdorf) ist eine
Stadt mit 2.000 Einwohnern an dem Flüsschen
Mummel in Tschechien. Sie befindet sich 700 m
über dem Meeresspiegel am Westrand des Riesengebirges direkt an der Grenze zu Polen. Harrachov ist ein bedeutendes Wintersportzentrum
mit Abfahrtshängen und Langlaufloipen. Es besitzt Skisprungschanzen in verschiedenen Größen sowie eine Skiflugschanze. Des Weiteren
führt durch Harrachov die E65 über den Neuweltpass nach Polen. Oberhalb der Stadt befindet sich der Mummelfall. Internetseite:
http://www.harrachov.cz
Karpacz (deutsch Krummhübel) ist eine Stadt
im südwestlichen Polen und hat ca. 5.300 Einwohner. Ihre Lage macht sie neben Szklarska Pore˛ba (Schreiberhau) zum wichtigsten Zentrum
des Tourismus im polnischen Teil des Riesengebirges. Unmittelbar südlich von Karpacz, an der
Grenze zu Tschechien, erhebt sich die Schneekoppe (1.602 m), der höchste Berg des Riesengebirges. Die Stadt ist Ausgangsbasis für Wanderungen und Klettertouren in alle Teile des Riesengebirges, bietet Möglichkeiten für Wintersport und verfügt über ca. 8.500 Gästebetten.
Internetseite:
http://www.karpacz.pl
Reichenbach / Oberlausitz (sorbisch: Rychbach) ist eine Stadt in der östlichen Oberlausitz,
ca. 15 Kilometer westlich von Görlitz.
Basisdaten
Bundesland:
Freistaat Sachsen
Regierungsbezirk:
Reg.-Bez. Dresden
Landkreis: Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Fläche:
42,79 km2
Einwohner:
ca. 4.400
Gliederung des
Stadt und
Gemeindegebiets:
4 Ortsteile
www.reichenbach-ol.com
Internetseite:
Bereits seit dem Jahre 1990 unterhalten Reichenbach / OL und Seckach eine Städtepartnerschaft, welche bis heute mit ungemein vielseitigen Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger, der
Vereine sowie der kommunalen Entscheidungsträger aufwartet. U. a. finden jährlich offizielle
Begegnungen statt.
Fahrt in die Partnergemeinde Seckach
Nachdem im Jahr 2005 eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus der Partnergemeinde
Seckach / Neckar-Odenwaldkreis zur Eurokommunale und zur Feier des 15-jährigen Bestehens
der Partnerschaft in Reichenbach waren, ist für
das Jahr 2006 der Besuch einer Gruppe von Rei-
Heimatrundschau 04/2006
chenbacher Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit an der Fahrt vom
18. bis 21.5.2006 nach Seckach teilzunehmen.
Anlass für diesen Termin ist die Einweihung des
»Skulpturenradweges«, der u. a. durch unsere
Partnergemeinde verläuft. 18 Arbeiten von jungen Künstlern, die an den staatlichen Akademien der Bildenden Künste Karlsruhe, Stuttgart
und Burg Giebichenstein studieren, sind
zwischenzeitlich an dem ca. 80 km langen Radweg aufgestellt worden. Mit Hilfe der Werke der
Bildenden Kunst sollen für Radler besondere Anziehungspunkte entstehen. Am 19. und 20.5.2006
soll dieser Radweg offiziell eröffnet werden. In
jeder am Wege liegenden, und am Projekt beteiligten Gemeinde soll dieses mit Volksfesten gefeiert werden.
Wir Reichenbacher sollten bei einem solchen,
die Region verbindenden Ereignis in unserer
Partnergemeinde unbedingt dabei sein. Wer Seckach kennt, weiß, dass sich eine Fahrt dorthin
immer wieder lohnt.
Also, wer Interesse hat, meldet sich bitte möglichst bald im Rathaus, Sekretariat Bürgermeister, Frau Mischke, Tel. 0 35 82 / 7 43 11 oder der
Stadtinformation, Tel. 03 58 28 / 8 87 90.
Die Unterbringung wird wie gewohnt in Privatquartieren sein. Für die Fahrtkosten erbitten wir
pro Teilnehmer einen Beitrag von 30,00 €.
Übrigens: Weitere Informationen finden Sie
unter www.skulpturenradweg.de.
Freiwillige
Feuerwehr
Reichenbach
informiert
Termine
Feuerwehrausschuss
Ansprechpartner:
Stadtwehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, Telefon 01 71 / 3 17 72 44.
Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses finden
jeweils um 19.30 Uhr statt. Auf Grundlage von §
11, Abs. 8 der Feuerwehrsatzung der Stadt Reichenbach vom 30.5.1998 sind die Sitzungen des
Feuerwehrauschusses nicht öffentlich.
Die nächste Sitzung des Feuerwehrausschusses
finden statt am: 11.4.2006 in Reichenbach
Dienstversammlungen
Ortsfeuerwehr Krobnitz / Meuselwitz
Ansprechpartner:
Ortswehrleiter Kam. Mario Müller, Meuselwitz,
Telefon 03 58 28 / 8 82 64.
Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr
finden jeweils um 19.30 Uhr im Schulungsraum
des FF-Gerätehauses Meuselwitz statt.
31.3.06
9.4.06
28.4.06
1.5.06
Stiche und Bunde, Ausbildung
Hi Press, Beginn 19.30 Uhr
Frühjahrsputz im Gerätehaus sowie
im Außenbereich, Beginn 9.00 Uhr
Praktische Ausbildung am TSF,
Beginn 19.30 Uhr
Maibaum stellen, Beginn 9.00 Uhr
Seite 15
Ortsfeuerwehr
Mengelsdorf / Biesig:
Ansprechpartner:
Ortswehrleiter Kam. Detlef Zölfel,
Mengelsdorf, Telefon 03 58 28 / 7 16 26.
Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr
finden jeweils um 19.00 Uhr im Feuerwehr- und
Jugendzentrum Mengelsdorf statt.
7.4.06
21.4.06
30.4.06
5.5.06
Übung, Grundübung nach FwDV 4,
Beginn 19.00 Uhr
Übung, VKU mit Personenschäden,
Beginn 19.00 Uhr
Hexenfeuerwache, Maibaum stellen,
Beginn 19.00 Uhr
Übung »Retten – Selbstretten,
Knotenverb.«, Beginn 19.00 Uhr
Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren herzlich
zum Geburtstag:
1.4.
1.4.
2.4.
2.4.
3.4.
5.4.
6.4.
7.4.
9.4.
9.4.
10.4.
10.4.
10.4.
11.4.
11.4.
12.4.
13.4.
13.4.
14.4.
14.4.
16.4.
16.4.
17.4.
17.4.
17.4.
17.4.
18.4.
18.4.
18.4.
19.4.
20.4.
20.4.
21.4.
21.4.
21.4.
22.4.
23.4.
24.4.
25.4.
27.4.
27.4.
27.4.
27.4.
27.4.
28.4.
28.4.
29.4.
29.4.
30.4.
30.4.
30.4.
Ihns, Erwin ............................Gartenstraße ..................................................................71 J.
Münnich, Gretel ....................Bahnhofstraße................................................................78 J.
Kühn,Rosemarie ....................Nieskyer Straße..............................................................84 J.
Zedler, Helmut ......................Löbauer Straße ..............................................................79 J.
Hartmann, Elly ......................Niederhof ........................................................................81 J.
Knobloch,Hildegard ..............Rosenweg ........................................................................76 J.
Flecks, Anna ..........................Fabrikstraße ..................................................................88 J.
Brendler, Konrad ..................Bandmachergasse ..........................................................70 J.
Hänsch, Herbert ....................Meuselwitz, Hauptstraße ..............................................72 J.
Michel, Siegfried ..................Oberreichenbach ..........................................................70 J.
Riedel, Kurt............................Rosenweg ........................................................................83 J.
Wieland, Rudi ........................Schöps, An der Schanze ................................................77 J.
Büttner, Hannelore ..............Oberer Weg ....................................................................71 J.
Mauermann, Johannes ........Nieskyer Straße..............................................................81 J.
Kaczmarzcyk, Hildegard ......Seckacher Straße ..........................................................81 J.
Symmangk, Brigitte ..............Töpferstraße ..................................................................71 J.
Achtert, Erna ........................Biesig, Dorfweg ..............................................................79 J.
Gansberger Ingrid ................Schulstraße ....................................................................71 J.
Hänchen, Christa ..................Oberer Weg ....................................................................85 J.
Leske, Irmgard ......................Mittelstraße....................................................................82 J.
Schade, Ilse............................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................79 J.
Szymanek, Irmgard ..............Schulstraße ....................................................................72 J.
Haschke, Horst ......................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................81 J.
Bachin, Waltraud ..................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................77 J.
Dorzok, Rudi ..........................Dittmannsdorf, Am Oberwald ......................................70 J.
Helm, Charlotte ....................Alter Ring........................................................................70 J.
Kotter, Gerda ........................Oberlausitzer Weg ..........................................................83 J.
Koebel, Elisabeth ..................Geschwister-Scholl-Straße............................................87 J.
Kubasch, Erna ......................Goßwitz, Ringstraße ......................................................78 J.
Gruner, Manfred ....................Alter Ring........................................................................71 J.
Felgenhauer, Hildegard ........Von-Seydewitz-Straße ....................................................81 J.
Langer, Elinor ........................Gersdorfer Straße ..........................................................79 J.
Kaiser, Siegfried ....................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................75 J.
Richter, Waltraut ..................Schöps, An der Schanze ................................................74 J.
Heyne, Gottfried ....................Thomas-Müntzer-Straße................................................71 J.
Kurzke, Lina ..........................Seckacher Straße ..........................................................90 J.
Weiske, Johanna ....................Oberlausitzer Weg ..........................................................74 J.
Starke, Helmut ......................Gersdorfer Straße ..........................................................79 J.
Petrauschke, Paul ................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................70 J.
Jäger, Frieda ..........................Schöps, An der Schanze ................................................86 J.
Tripke, Ida..............................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................86 J.
Kiesewetter, Erna ..................Seckacher Straße ..........................................................81 J.
Volke, Rudolf ..........................Niederreichenbach ........................................................76 J.
Kaiser, Helga ..........................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................72 J.
Rolke, Gertrud ......................Seckacher Straße ..........................................................84 J.
Dlouhy, Christa ......................Mittelstraße....................................................................70 J.
Heinke, Ilse ............................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................78 J.
Gorille, Gertrud ....................Von-Seydewitz-Straße ....................................................70 J.
Pfohl, Helmut ........................Weißenberger Straße ....................................................77 J.
Fiedler, Anneliese ................Rosenweg ........................................................................74 J.
Kärber, Heinz ........................Meuselwitz, Hauptstraße ..............................................73 J.
Seite 16
Heimatrundschau 04/2006
Ortsfeuerwehr Reichenbach
Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, Tel. 01 70 / 7 62 27 14.
Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr
Reichenbach Zug 1 und Zug 2 finden jeweils um
19.00 Uhr im Feuerwehrdepot Nieskyer Straße
statt.
Treffpunkt für den Zug 2 ist am Gerätehaus in
Niederreichenbach.
Die Ausbildungspläne beider Züge sind identisch.
Einsätze:
16.2.06 Hilfeleistung – Friedersdorf, Einsammeln von Tierkadavern
Einsatzfeuerwehr: Reichenbach
21.2.06 Hilfeleistung – Ortsverbindungsstraße Zoblitz / Goßwitz, Einsammeln von
Tierkadavern
Einsatzfeuerwehr: Reichenbach
30.3.06
13.4.06
27.4.06
30.4.06
1.5.06
Suchtberatung
OTS Schwerpunktobjekt
Gerätetraining (Einsatzkleidung)
Brandbekämpfung
Maibaum stellen
Tag der offenen Tür
Ortsfeuerwehr Zoblitz / Goßwitz:
Ansprechpartner:
Ortswehrleiter Kam. Kurt Torlee, Zoblitz,
Telefon: 01 52 / 08 64 93 54
Die Dienstversammlungen dieser Ortsfeuerwehr
finden im Gemeindesaal Zoblitz oder im Gerätehaus der Feuerwehr statt.
7.4.2006 OTS-Heizsysteme, Beginn 19.00 Uhr
21.4.2006 Arbeiten mit Motorsäge,
Beginn 19.00 Uhr
30.4.2006 Vorbereitung und Durchführung
des Hexenbrennen, Beginn 17.00 Uhr
1.5.2006 Tag der offenen Tür,
Beginn 9.00 Uhr
Jugendfeuerwehr der FF Reichenbach:
Ansprechpartner:
Jugendfeuerwehrwart Kam. Hendrick Böhnke,
Reichenbach, Telefon 01 51 / 14 72 02 15.
Die Dienstversammlungen der Jugendfeuerwehr
finden jeweils um 9.00 Uhr im Feuerwehrdepot
Reichenbach statt.
8.4.06
22.4.06
30.4.06
1.5.06
6.5.06
Aufbau Löschwasserversorgung
Retten und Selbstretten
Hexenbrennen
Tag der offenen Tür
Hydraulische Rettungsgeräte
Termine
jeden Montag von 13.00 – 17.00 Uhr
in Reichenbach, Geschwister-Scholl-Str. 2
Terminvereinbarungen sind täglich unter der Telefon-Nr. 01 75 / 7 16 12 72 möglich.
Die Selbsthilfegruppe
»Leben ohne Alkohol«
trifft sich jeden 2. und 4. Montag im Monat um
16.30 Uhr im Büro der Suchtberatungsstelle
Interessenten können sich persönlich montags
nachmittags oder telefonisch täglich unter der
Telefon-Nr. 01 75 / 7 16 12 72 bei Frau Putzler informieren oder anmelden.
Sprechstunde des
Seniorenbüros / Seniorenrates
Dienstag, 2.5.2006, 9.30 – 11.30 Uhr, Rathaus
Reichenbach, Görlitzer Straße 4
Senioren, Vorruheständler sowie Seniorenklubs
und Seniorenvereine können sich mit den unterschiedlichsten Fragen, Anliegen und Problemen
an die in der Seniorenarbeit Tätigen wenden.
Auskünfte erhalten Sie auch unter der Rufnummer 0 35 88 / 26 41 37.
2.
3.
Kammerkonzert
Schloss Krobnitz
Ausstellungseröffnung
im Ackerbürgermuseum
Heimatverein Reichenbach e.V.
»Bild und Ton von Anfang an«
Senioren-Tanzsport
Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland
Reichenbach, Biesig, Borda,
Dittmannsdorf, Feldhäuser,
Goßwitz, Löbensmüh,
Mengelsdorf, Oehlisch,
Schöps, Zoblitz
gerade
Krobnitz, Lehnhäuser,
Woche
Meuselwitz, Reißaus
Montag
(3. u. 17.4.)
Gelbe Säcke
Reichenbach
25.4.
7.4.
Biesig, Borda,
Dittmannsdorf, Feldhäuser,
Goßwitz, Krobnitz,
Lehnhäuser, Löbensmüh,
Mengelsdorf, Meuselwitz,
Oehlisch, Reißaus, Schöps,
Zoblitz
Blaue Tonne
4.4.
Borda, Goßwitz, Oehlisch,
Schöps, Zoblitz
27.4.
Reichenbach
28.4.
Krobnitz, Lehnhäuser,
Meuselwitz, Reißaus
3.5.
Biesig, Dittmannsdorf,
Feldhäuser, Löbensmüh,
Mengelsdorf
Abfallentsorgung
Restmüll
ungerade
Woche
Donnerstag
(13. u. 27.4.)
Öffnungszeiten:
jeden Dienstag
15.00 – 17.30 Uhr
jeden 3. Samstag im Monat
9.00 – 12.00 Uhr
5.
8.
April
2.
Bioabfall
gerade
Woche
Dienstag
(4. u. 18.4.)
Schadstoffe
semimobile Annahmestation, Parkplatz Görlitzer Straße gegenüber dem Hotel »Reichenbacher Hof«
4.
Veranstaltungen der Vereine
und Einrichtungen der Stadt
Reichenbach im April 2006
Biesig, Borda, Dittmannsdorf,
ungerade
Woche
Krobnitz, Lehnhäuser,
Meuselwitz, Reißaus
Dienstag
(11. u. 25.4.)
10.
17.
18.
20.
Reichenbach, Feldhäuser,
Löbensmüh, Goßwitz,
Mengelsdorf, Oehlisch, Schöps,
Zoblitz
Chorprobe
Dorfchor Mengelsdorf
Vortrag Reiseberichte
Heimatverein Reichenbach e.V.
Volleyball-Hobbyturnier
»Fit in den Frühling« SV Reichenbach
Senioren-Tanzsport
Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland
Senioren-Tanzsport
Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland
Chorprobe
Dorfchor Mengelsdorf
Lichtbildervortrag
Kulturbund Reichenbach
22.
22.
24.
27.
28.
28.
30.
Eröffnungstanz in den Frühling
Kleingartenverein
Musizierstunde im Rathaus
Musikschule
Senioren- Tanzsport
Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland
Generalprobe zum Frühlingsfest
Mittelschule Reichenbach
Frühlingsfest
Mittelschule Reichenbach
Ausstellungseröffnung
Galerie im Rathaus
Maibaumsetzen
Dorfchor Mengelsdorf
Heimatrundschau 04/2006
Kindertagesstätte
Meuselwitz
Seite 17
trafen wir uns in der Turnhalle zu lustigen Staffelläufen. Zum Schluss führten wir einen großen
Umzug durch die Stadt durch und stellten das
Rathaus auf den Kopf.
Spielkreistermine der Ev. Kindertagesstätte
Meuselwitz für den Monat April sind der 5. und
19.4.2006. Von 15.30 bis 17.00 Uhr treffen wir uns
in der Ev. Kindertagesstätte Meuselwitz, Am
Sportplatz 7, Telefon-Nr. 03 58 28 / 7 26 63. Wir
freuen uns sehr auf Ihr Kommen.
Das Mitarbeiterteam
Die Schuldetektive
berichten
Wir fanden diesen Tag alle lustig.
Lukas
Hallo liebe Leser,
in dieser Ausgabe berichten wir von einer Lesenacht und unserer tollen Faschingsfeier. Wir
wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.
Johannes, Ricardo
»süßen Brei« oder die musikalische Darbietung
»Stomp«. Höhepunkt des Tages waren die Volleyballspiele in der Sporthalle, die Schüler aus Reichenbach und Markersdorf bestritten. Alle Beteiligten und Gäste fanden, dass die Zeit schnell
vergangen ist, dass man ins Gespräch gekommen
ist und dass eine solche Veranstaltung Mut macht
R. Jackschina
für Kommendes.
Eine Nacht in der Bibliothek
Die Klasse 3b wurde von Frau Kubenz als Abschluss des ersten Halbjahres in die Bibliothek
zu einer Lesenacht eingeladen. Bei Frau Baron
knisterte es dort schon seit einigen Nächten zwischen den Bücherregalen. Wir schauten nach
und jeder von uns fand einen kleinen Bücherwurm als Lesefreund. In der Bibliothek zu schlafen macht richtig Spaß und es war dazu auch
noch witzig, weil zwei Mädchen eine richtig lustige Geschichte vorlasen.
Mittelschule Reichenbach
Viel Besuch beim »Tag der offenen Tür«
Am 4.3.2006 führte die Mittelschule Reichenbach erstmalig einen Tag der offenen Tür durch.
Trotz widriger Wetterumstände fanden sich jedoch sehr viele Besucher ein. Einerseits waren es
Schüler, die vorhaben, im neuen Schuljahr die
Schule zu besuchen oder es waren »Ehemalige«,
die interessiert daran waren, ob und was sich an
ihrer »alten« Schule so geändert hat.
ARBEITERSAMARITERBUND
Aktive Seniorenbetreuung in Reichenbach
Veranstaltungsplan April 2006
Alle Veranstaltungen finden in der Kindertagesstätte in Reichenbach, Robert-Koch-Str. 1, statt.
Montag, 3. April 14.00 Uhr
Handarbeitsnachmittag
Mit der Serviettentechnik werden Ostermotive
gestaltet.
Mittwoch, 5. April, 14.00 Uhr
Seniorennachmittag
Am Spinnrad wollen wir alte Traditionen aufleben lassen: Frau Schwarz wird mit uns spinnen!
Wir haben fast bis Mitternacht gelesen. Jeder
hatte natürlich ein Buch, wir konnten zu zweit
oder alleine lesen. Unsinngeschichten, Freundschaftsgeschichten, Spaßgeschichten, Witze und
noch viel mehr. Wer wollte konnte auch vorlesen.
Frau Baron hat uns dann noch eine Geschichte
vorm Schlafen vorgelesen. Am nächsten Morgen
krochen alle aus ihren Schlafsäcken, räumten
auf und haben sich natürlich zurechtgemacht.
Frau Eckardt und Herr Eckardt hatten uns alles
was man zum Frühstück braucht gebracht.
Nach dem leckeren Frühstück gingen wir in die
Schule zurück und freuten uns auf die Zeugnisse.
Ein großer Dank geht nochmals an Frau Baron
Elisa
und an Frau und Herrn Eckardt.
Mittwoch, 12. April, 14.00 Uhr
Seniorennachmittag
»… fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« soll
das Motto dieses Nachmittags sein. Rede und
Antwort wird eine Mitarbeiterin der Adler-Apotheke Reichenbach stehen.
Mittwoch, 19. April, 14.00 Uhr
Seniorennachmittag
Waltraud Tischer spricht über das Leben und
Wirken von Heinrich Heine.
Der verrückte Fasching
Wir feierten auch dieses Jahr in der Schule wieder einmal Fasching. Um 8.00 Uhr gingen wir in
die Aula der Mittelschule. Dort machten wir lustige Faschingsspiele, eine Playbackshow und eine kleine Kinderdisko. Nun gingen wir in die
Schule zurück. Dort aßen wir Pfannkuchen und
tranken Milch. Als alle fertig gegessen hatten,
In (fast) allen geöffneten Räumen waren kleine
Ausstellungen vorbereitet worden, zu denen die
verantwortlichen Lehrer und Schüler befragt
werden konnten. Gleichzeitig fanden an verschiedenen Orten kurzweilige Vorführungen
statt, wie zum Beispiel das Märchenspiel vom
Mittwoch, 26. April, 14.00 Uhr
Geburtstagsfeier des Monats
Wir ehren unsere Jubilare – und auch die Kinder
der ASB-Kindertagesstätte bringen ein Ständchen dar!
jeden Mittwoch und Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr,
Sprechzeit unserer Seniorenberatung
In dieser Zeit ist auch die telefonische Anmeldung
für Hausbesuche möglich (03 58 28 / 7 01 05).
Seite 18
Heimatrundschau 04/2006
Nieskyer Straße 12 · 02894 Reichenbach
Die Begegnungsstätte des Altenpflegeheimes Reichenbach lädt zu folgenden
Veranstaltungen ein
Dienstag, 4.4.2006, 15.00 Uhr
Kinonachmittag
Wir möchten uns heute den Film »Kinderarzt
Dr. Fröhlich« mit Roy Black auf einer großen
Leinwand, wie im Kino, ansehen.
Der Eintritt kostet: 1,50 €
Dienstag, 11.4.2006, 15.00 Uhr
Blümchenkaffee
Heute ist Pfarrer Wiesener gemeinsam mit dem
Reichenbacher Altenkreis bei uns zu Gast.
Dienstag, 18.4.2006, 15.00 Uhr
Tiernachmittag
Frau Pinkert ist wieder mit ihren Haustieren bei
uns zu Besuch. Hierbei haben Sie die Möglichkeit
die Tiere hautnah zu erleben.
Dienstag, 25.4.2006, 15.00 Uhr
Musiknachmittag mit Herrn Kämpfe
Ein buntes musikalisches Programm gestaltet
uns Herr Kämpfe und Herr Simmchen.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um ca. 15.00
Uhr im Saal des Pflegeheimes. Sie sind alle recht
herzlich eingeladen, mit uns diese Nachmittage in
gemütlicher Runde zu verbringen. Für ausreichend Kaffee und Kuchen ist ab 14.30 Uhr gesorgt.
Für Rückfragen, Anmeldungen und In house Termine steht Ihnen Cornelia Schötz unter Telefon
0 35 81 / 36 2452 oder E-Mail: Cornelia.Schoetz@
DRK-Goerlitz.de gern zur Verfügung. Ihre Anmeldung kann ebenfalls auf den Seiten der Ausbildung auf unserer Homepage: www.DRK-Goerlitz.de erfolgen.
Pädagogische Fortbildung
im Monat April 2006
Geschichtenschmiede
31.3.2006 Ulrike Leubner
Kosten: 29,00 €
Konfliktbewältigung im Team
31.3.2006 und 1.4.2006
Dr. Cornelia Walther Kosten: 58,00 €
Stressbewältigung
7.4.2006 Ulrike Leubner
Z
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DRK Görlitz Stadt und
Land e.V. informiert
Ausbildungsangebote des
DRK im April 2006
Folgende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen finden im DRK-Ausbildungszentrum,
Rauschwalder Straße 55, 02826 Görlitz statt
und beginnen jeweils um 8.00 Uhr.
Aus- und Weterbildungsveranstaltungen
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)
jeden Samstag von 8.00 bis 14.30 Uhr
für Führerscheinbewerber (PKW), welche
ohne Anmeldung daran teilnehmen können.
Ausbildungsort: DRK Ausbildungszentrum,
Rauschwalder Str. 55, 02826 Görlitz
Lernfrust? Lernlust!
die Lust am Lernen wecken
29.4.2006 Dr. Cornelia Walther Kosten: 29,00 €
Sächsischer Bildungsplan –
Erste Schritte der Umsetzung
Vor-Ort-Termine auf Anfrage
Referentin Margit Nowusch / Rüdiger Neumann
Informationen zu den Inhalten und den Lehrgangsorten erhalten Sie bei Cornelia Schötz und
Rüdiger Neumann unter: Telefon 0 35 81 / 36 24 10
E-Mail: [email protected] und
[email protected] oder im Internet www.drk-goerlitz.de /Aus- und Weiterbildung
für die Gemeinden Königshain, Markersdorf, Reichenbach, Schöpstal und Sohland a. R.
Sprechzeiten:
Dienstag:
10.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr ist der offene Treff für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet.
Telefon: 03 58 28 / 8 84 30
Mobil: 01 73 / 3 99 60 86
Telefax: 03 58 28 / 8 84 30
•
•
Erste Hilfe Grundlehrgang (EH)
4. / 5.4.2006, von 8.00 bis 14.30 Uhr
• Erste Hilfe Training (EHT)
1. und 12.4.2006, von 8.00 bis 14.30 Uhr
Ausbildungsort: MultiMediaPark, Ausbildungsraum, Melanchthonstr. 19, 02826 Görlitz
• Babysitterlehrgang
Termine nach Vereinbarung
Anmeldungen werden für alle Ausbildungen
(außer dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen) erbeten.
Nachrichten
des Heimatvereins
Kosten: 29,00 €
Angebote und Sprechzeiten der DRK Jugendhilfeagentur Reichenbach
EU
Mitarbeit in Fachgremien
– Netzwerke, Arbeitskreise, Helferkonferenzen
Integration
– von Randgruppen (Spätaussiedlern, Menschen mit Behinderung u. a.)
Zusammenarbeit
– mit Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Kontakt
– zu speziellen Diensten, Suchtberatung, Erziehungs- und Familienberatung, Schuldnerberatung und der Sozialpädagogischen
Familienhilfe
Die Angebote der Jugendhilfeagentur
auf einen Blick:
Beratung
– von Kindern und Jugendlichen und deren
Familien
Vermittlung
– bei Bedarf an spezielle Dienste
– Vermittlung und Nutzung von personellen
und materiellen Ressourcen
Anlaufstelle
– für Vereine, Jugendclubs und andere Initiativen
Förderung von Ehrenamt
– Werbung, Begleitung, Beratung, Weiterbildung
Gemeinwesenarbeit
– aktive Mitarbeit in den Gemeinden
Interessantes über
Görlitzer Baustile
Am Mittwoch, dem 8. März 2006, hörten wir einen sehr interessanten Vortrag vom Görlitzer
Stadtbildpfleger, Herrn Peter Mitsching. Seit
über 30 Jahren ist er mit der Sanierung von Görlitzer Bauwerken beschäftigt. Bereits zu DDRZeiten wurde in Görlitz Beachtenswertes bei der
Sanierung geleistet, wenn auch der eigentliche
Sanierungsschub erst nach der Wende möglich
wurde. So konnte Herr Mitsching von seiner Mitwirkung bei der Sanierung so bekannter Bauwerke wie dem Bahnhof, dem Kaufhaus, zuletzt
dem Schönhof und vieler anderer Bauten anschaulich berichten. Görlitz hatte das Glück, im
zweiten Weltkrieg kaum Zerstörungen davongetragen zu haben, und so blieb viel wertvolle Bausubstanz erhalten. Das Ensemble der in Görlitz
vertretenen Baustile ist beeindruckend. Es
reicht von der Romanik und Gotik über Renaissance, Barock, Klassizismus, verschiedene Neostile, Jugendstil, Heimatstil und »neues Bauen«
bis in die Gegenwart hinein. Dabei wurden in
Görlitz oftmals eigene Ausprägungen der einzelnen Stile verwirklicht. Seine Ausführungen wurden von vielen Bildbeispielen lebendig illustriert. Wer den Vortrag von Herrn Mitsching gehört hat, kann sicher beim nächsten »Tag des offenen Denkmals« (bundesweit immer an einem
Sonntag Anfang September) mit mehr Sachverstand auf Entdeckungsreise durch das schöne
Görlitz gehen!
Einladung
Unsere nächste Veranstaltung – wieder an einem
Mittwoch – wird am 5. April um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfinden. Dann werden zwei Reiseberichte zum Thema Rhodos und Ägypten auf
dem Programm stehen (Kremser / Krüger). Alle
Mitglieder sind herzlich eingeladen, selbstverständlich sind auch Gäste stets willkommen. Der
-hkEintritt ist wie immer frei.
Sonderausstellung
»Bild und Ton aus alter Zeit«
Ein Guckloch in die Vergangenheit gibt es ab dem
2. April 2006 im Ackerbürgermuseum in Reichenbach. Mit viel Liebe und Freizeit hat der
Schuhmacher Werner Schubert in 10 Jahren, al-
Heimatrundschau 04/2006
Seite 19
in der »Hasenschule« wird das notwenige »Hasen einmal eins« über Ostern vermittelt.
Unsere Sonderausstellung bietet unseren Besuchern 250 kunstvoll verzierte Ostereier aus dem
Museum Gleiwitz zum Bestaunen. Dabei reicht
die Palette von durchbohrten, gekratzten, behäckelten und bespannten Eiern bis zu mit verschiedensten Materialien bemalten Eiern. Auf
Wunsch kann auch Kaffee und Kuchen gereicht
werden.
Am Ostersonntag, dem 15. April, steht ab 14.00
Uhr ein großer Korb mit »bunten Ostereiern« für
die ganze Familie im Dorfmuseum Markersdorf
bereit. Wer einen Spaziergang wagt, kann erleben, welche Überraschungen sich darum verbergen. Einiges sei verraten, Puppenspiel und Hasenschule, Osterlämmer und Osterhasen, Osterfeuer mit Frühlingskräutersuppe, Palmstecken
zum selber bauen, Eierlauf und Eierkullern, Ablass-Eier und über 250 kunstvoll verzierte Ostereier aus Gleiwitz. Um 19.00 Uhr beginnt der
Ostertanz im Dorfmuseum.
Wir freuen uns auf ihren Besuch.
te Radio- und Fernsehgeräte zusammengetragen. Der Heimatverein bat ihn, dieses Kleinod einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Nun ist es soweit. Vom Fernseher Rembrandt bis
zur Tschechenfalle ist vieles zu bewundern, was
den einen oder anderen Besucher in alte Zeiten
versetzen und einen Aha-Effekt auslösen dürfte.
Vielleicht hat ein Besucher noch ein Schnäppchen zu Hause und sagt sich, das gehört da mit
hinzu. Wir freuen uns auf alle Fälle auf Ihren Besuch.
Info Öffnungszeit:
Dienstag – Sonnabend, 13.00 – 17.00 Uhr,
Görlitzer Straße
Trap Meisterschaft
Programmvorschau April 2006
Ostern im Dorfmuseum Markersdorf
Selbst wenn Schnee noch die Felder und Gärten
bedeckt, hervorkommendes Gras eher fade und
matt erscheint, die länger werdenden Tage kündigen unvermittelt den nahenden Frühling an.
Das Frühjahr und damit Ostern haben die Menschen schon seit vielen Jahrhunderten mit
unterschiedlichsten Bräuchen wie Palmstecken,
Ablass-Eier, Gründonnerstagsingen, Osterfeuer,
Osterwasser, Eierschieben in unserer Region begangen.
Das Dorfmuseum Markersdorf bietet in der Zeit
vom 6. bis 13. April wieder ihr traditionelles
Osterprojekt an. Dazu gehören Geschichten zum
Osterbrauchtum in der Oberlausitz, Palmstecken bauen, Eier nach Wachstechnik verzieren,
Zinnfiguren gießen, Patensemmeln backen und
KK Meisterschaft
Privilegierte
Schützengesellschaft
Reichenbach und
Umgebung 1430/1685
Im Frühjahr jagt eine Meisterschaft die andere,
so führten wir die Vereinsmeisterschaft Kleinkaliber am 25. Februar in Reichenbach durch. Michael Hartmann belegte mit seiner Langwaffe
den 1. Platz, der 2. Platz ging an Dietmar Schindler und 3. wurde Alexander Lindner. Mit der
Kurzwaffe gewann Siegfried Vogel, 2. wurde Rüdiger Hill und den 3. Platz erkämpfte sich Hartmut Rutke. Bei den Senioren ergaben sich folgende Platzierungen: 1. Dieter Rutke, 2. K.-J.
Marschner und 3. wurde Schütze Friedrich.
Der Höhepunkt im Vereinsleben, die Jahreshauptversammlung wurde in Königshain im Hotel zum Firstenstein, am 4.März durchgeführt.
Das war die 13. JHV nach Wiedergründung unseres Vereins, mit 61 Teilnehmern, 56% der Mitglieder. Der Reichenbacher Schützenverein ist
der 12. größte Verein im Sächsischen Schützen-
Seite 20
Heimatrundschau 04/2006
Altersklasse Senioren A (50 bis 59 Jahre)
1. H.- J. Woython ISG Hagenwerder
893 P.
2. K.- D. Reinke KSV Neißetal Görlitz 812 P.
ISG Hagenwerder
810 P.
3. R. Winkler
Altersklasse Senioren B (ab 60 Jahre)
SV Reichenbach
827 P.
1. G. Schoen
(Abr. 247 Pkt.)
2. W. Löffler
ISG Hagenwerder
827 P.
(Abr. 238 Pkt.)
KSV Neißetal Görlitz 825 P.
3. W. Gruber
Die zwei Landesmeister
bund (SSB) und der größte im Schützenkreis 7
(SK7). Nach dem Einmarsch der Fahne in Begleitung des Regimentspielmannzuges mit klingendem Spiel und der Begrüßung durch den Präsidenten Manfred Vogel, begann die Versammlung mit den einzelnen Tätigkeitsberichten der
Vorstandsmitglieder und der anschließenden
Entlastung des Gesamtvorstandes, welcher anschließend einstimmig wieder gewählt wurde.
Bei der Vereinsmeisterschaft Trap, am 11. März
auf der Schießsportanlage Sohländerstraße, errang Fred Uve Heinrich den 1. Platz, den 2. Platz
belegte Manfred Scholz und auf den 3. Platz kam
Alexander Lindner. Es war kein einfacher Wettkampf, da die Schützen durch den Schnee geblendet wurden. Aber Frau Keller hatte den
Frühling schon ins Vereinshaus gezaubert und
liebevoll den Raum dekoriert.
Eine interessante Abwechslung im Vereinsleben
war das Skatturnier in der Alten Apotheke in Kodersdorf am 17. März. Die gute Vorbereitung haben wir Reiner Fleckenstein und Klaus-Dieter
Mann zu verdanken. Es waren über 20 Teilnehmer angereist, eine schöne Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Den 1. Platz und einen tollen
Weinpokal konnte sich K.-J. Marschner mitnehmen, 2. wurde Henry Hentschel und 3. Ulli Großmann.
Am 19. März herrschte große Nervosität als die
Reichenbacher Sportschützen mit drei Fahrzeugen in Leipzig – Markleeberg zur Landesmeisterschaft Druckluftwaffen anreisten. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Hartmut Rutke,
Michael Hartmann und Arnold Schmidt belegten
mittlere Plätze. Erich Wenzel errang einen 5.
Platz und Mandy Rutke den undankbaren 4.
Platz, Punktgleich mit der Dritten. Einen 3. Platz
belegte K.-J. Marschner bei den Senioren A und
Landesmeister, also 1., wurde Dieter Rutke bei
den Senioren B.
Wie in jedem Jahr führt der Reichenbacher
Schützenverein, am 30. April auf dem Platz an
der Sohländer Straße das Walpurgisfeuer durch.
Dabei wird der Verein wieder von der Stadt Rei-
Altersklasse Juniorinnen (18 bis 21 Jahre)
1. S. Jonas
ISG Hagenwerder
815 P.
2. T. Heppert
ISG Hagenwerder
787 P.
3. D. Rudolph
ISG Hagenwerder
776 P.
Altersklasse Junioren (18 bis 21 Jahre)
1. M. Bläsing
NSV GW Görlitz
800 P.
2. P. Miethig
SV Reichenbach
775 P.
3. S. Gose
TSG KW Boxberg/WW 772 P.
Mandy Rutke beim Wettkampf
chenbach, dem Bauhof, der Feuerwehr und der
Bäckerei Jesche unterstützt.
Die Bürger von Reichenbach können am Samstag, dem 29. April Holz auf dem Platz anliefern.
Allerdings nur unbehandeltes und bitte keine
Baumstümpfe und Wurzeln.
K.-J. Marschner
Herzlichen Glückwunsch allen Sportfreunden
für die guten Ergebnisse.
F. Schneider
Sportverein
Reichenbach e.V.
Ergebnisse Kreiseinzelmeisterschaft –
Endrunde auf der Kegelbahn
–KE– Reichenbach am 26.2.2006
Altersklasse Damen (21 bis 49 Jahre)
1. B. Lange
ISG Hagenwerder
857 P.
2. A. Wyrembek TSG KW Boxberg / WW 825 P.
SSV Stahl Rietschen 817 P.
3. S. Wolff
Altersklasse Herren (21 bis 49 Jahre)
SV GW Uhsmannsd.
1. T. Horschig
2. S. Neumann
SV Koweg Görlitz
3. S. Lisk
TSG KW Boxberg/WW
SV Reichenbach
5. H. Rösler
876 P.
875 P.
862 P.
843 P.
Winterwanderung am 5.2.2006
Traditionell trafen sich am 1. Februarsonntag ca.
50 Wanderlustige zur Winterwanderung des
Sportvereins. Die Strecke führte von der Sporthalle in Richtung Waldfrieden, weiter bis zur B6,
am Reichenbacher Wasser vorbei, entlang an den
Pfarrteichen bis zu unserem Ziel dem Keglersportheim an der Nieskyer Straße. Nach ca. 2
Stunden Wanderung bei herrlichem Winterwetter, hatten dann alle Teilnehmer die Möglichkeit
sich bei Kaffee und Kuchen zu stärken.
Die Organisatoren der Wanderung möchten sich
an dieser Stelle bei allen Helfern (den fleißigen
Kuchenbäckern, sowie den netten Bedienungen
in der Sportstätte) ganz herzlich bedanken.
Alle Teilnehmer hatten viel Spaß an diesem
Nachmittag und freuen sich schon auf die nächste Wanderung des Sportvereins
Sport frei wünscht die Allgemeine Sportgruppe
Heimatrundschau 04/2006
Seite 21
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Nächste Veranstaltungstermine 2006
02.04. - Tanztee für Senioren ab 14:30 Uhr
15.04. -
Ostertanzabend
ab 19:00 Uhr
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Beginn: 26.04.2006
n 10.04.2006 -20.04.2006
Grundkurse+Kl. B: n 08.05.2006 - 16.05.2006
n 08.06.2006 - 16.06.2006
n 17.07.2006 - 25.07.2006
Lehrgang Ostritz:
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Anmeldung: Rauschwalder Str. 55, Mo: 13 - 18 Uhr, Di - Fr: 10 - 18 Uhr
Seite 22
Heimatrundschau 04/2006
SV Meuselwitz e.V.
Abteilung Fußball
gibt die Veranstaltungen und
Ansetzungen für April 2006 bekannt
Männer
19. Spieltag, 1.4.2006
Zodel II – SV Meuselwitz, 13.15 Uhr
20. Spieltag, 8.4.2006
SV Meuselwitz – TSV Kunnersdorf II, 15.00 Uhr
21. Spieltag, 14.4.2006
SV Meuselwitz – NFC Empor III, 18.00 Uhr
22. Spieltag, 22.4.2006
B / W Dt.-Ossig II – SV Meuselwitz, 15.00 Uhr
29.4.2006 Nachholspiele
C-Jugend
14. Spieltag, 8.4.2006
Ruppersdorf – SpG Meuselwitz, 10.00 Uhr
Ostern Nachholspiele
15. Spieltag, 29.4.2006
SpG Meuselwitz – Olbersdorf, 9.00 Uhr
E-Jugend
18. Spieltag, 2.4.2006
SV Zodel – SpG Meuselwitz, 9.00 Uhr
19. Spieltag, 7.4.2006
NFV G / W Görlitz II – SpG Meuselwitz, 17.30 Uhr
Am Freitag, 7. April findet
der letzte Skatabend in
Meuselwitz um den Pokal
des Bürgermeisters statt.
Alle Skatbrüder sind herzlich willkommen.
Beginn: 18.30 Uhr, Ort: Vereinsklubraum des MSV
Der Kulturbund informiert!
Liebe Mitglieder und Gäste,
unser dritter Lichtbildervortrag im Jahr 2006 findet am Donnerstag, dem 20.4.2006, um 20 Uhr
im Rathaus Reichenbach statt.
Herr Eißner aus Bautzen entführt uns in den Süden Afrikas mit dem Thema
»Von Johannesburg zum Kap der Guten Hoffnung«.
Eintritt:
Mitglieder:
0,50 €
Gäste:
1,00 €
Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuIm Namen des Vorstandes
en.
R.Thomas
Grund der kollektiven Zufriedenheit ist eine Faschingssaison, auf die wir Reichenbacher Pappnasen schon ein wenig stolz sind. Reichlich 1200
Besucher aus nah und fern fanden in den letzten
Wochen den Weg zu unseren Veranstaltungen.
Höhepunkt der Geburtstagssaison war die Festveranstaltung am 11.3.2006.
Mit Carnevalsvereinen aus Wiesbaden, Neuruppin, Kittlitz, Schönau-Berzdorf, Bad Muskau,
Uhsmannsdorf und Görlitz, sowie mit dem Jugendclub Mengelsdorf, dem Bolzclub Reichenbach, dem Anglerverein, dem Sportverein,
Schützenverein, vielen ehemaligen Mitgliedern,
Ehrenmitgliedern und Gästen fanden über 250
Faschingsverrückte den Weg in den Reichenbacher Hof um mit uns eine Geburtstagsveranstaltung zu feiern, an die man gerne zurück denken
wird. Wir danken allen Vereinen, die uns besucht
haben.
Nachdem der Elferrat und unsere 3 Funkengarden für den zünftigen und traditionellen Beginn
der Veranstaltung gesorgt haben, nahm ein 9stündiger Faschingsmarathon seinen Lauf, der
Früh am Morgen auch nur schwer zu bremsen
war.
Neben dem Programm des RCC mit Männerballett, Funken, Karel Gott & Darinka, Modern Talking, AC / DC und der »Stripteaseoma«, gab es
dann noch einen Gastauftritt der Neuruppiner
Funkengarde, für den wir uns an dieser Stelle
nochmals ganz besonders bedanken möchten.
Und damit auch in der letzten Ecke des Hauses
die Wände wackeln, wurde die Veranstaltung
kurzerhand bis in die Frühstücksstube des Ringhotels ausgedehnt und unser Frank Mertin übernahm dort gleich noch die Beschallung, so dass
wir buchstäblich den Tanz auf allen Sälen feiern
konnten.
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Unser Leistungsangebot:
Nun ist es passiert
und es tat wirklich nicht weh …
30 Jahre Fasching
feierte der RCC …
• Lieferung von Sanden, Kiesen, Splitten, Mineralgemischen
Sonntag, den 12.3.2006 um 4.00 Uhr am Morgen
war alles vorbei …
Die 30. Saison des RCC e. V. war gelaufen und
irgendwie war allen beteiligten Narren des Vereins ein zufriedenes Grinsen ins Gesicht gemalt,
was Sie wahrscheinlich bis zum 11.11.2006 nicht
mehr los werden.
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Heimatrundschau 04/2006
Seite 23
So möchten wir nun an dieser Stelle unseren Dank an all
diejenigen ausdrücken, die uns in den letzten 30 Jahren begleitet und unterstützt haben. Ob unserem Stammhaus mit
Frau Halsinger und Herr Knobloch, unseren zahlreichen
Sponsoren, den vielen Helfern im Verein und nicht zuletzt
unseren Gästen, die dem RCC seit so vielen Jahren die Treue
halten. Wir danken euch und haben nur eine kleine Bitte:
Bleibt uns weiter so treu wie bisher …
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Eure Narren vom RCC e.V.
Uwe Thomas, Vizepräsident
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Seite 24
Heimatrundschau 04/2006
Andacht zum Monatsspruch
Ökumenische Nachrichten
Regelmäßige Veranstaltungen
Geflügelte Worte
Ökumenischer Kreuzweg der Jugend 2006:
Am Freitag, dem 7. April um 17 Uhr wollen wir
uns wieder zum Ökumenischen Kreuzweg der Jugend in der katholischen St. Anna-Kirche einfinden. Wie jedes Jahr wollen wir uns auf einem
Vierstationenweg vor Augen führen, wie Jesus
Christus durch sein Leiden zur Hoffnung und
zum Trost geworden ist. Wie Gott uns in aller Last
trägt und nicht untergehen lässt. Wie sehr wir
aufgerufen sind, einzustehen für die Beladenen
dieser Welt.
Unser Weg führt uns von der St. Anna-Kirche
über das Feuerwehrdepot zur Mittelschule in die
St. Johanneskirche. Seien Sie alle herzlich willkommen.
Mo
Das Herz ist Gegenstand in vielen »geflügelten
Worten« der Deutschen Sprache. »Ein Herz und
eine Seele sein« steht für die Einmütigkeit von
Menschen, die sich sehr verbunden fühlen. »Das
Herz auf der Zunge tragen« soll sagen, dass da ein
Mensch ist, der alles spontan ausspricht und
dann damit manchmal großen Schaden anrichtet. »Es bricht mir das Herz« bedeutet, dass
schweres Leid mein Leben erschüttert.
Aber wussten Sie schon, dass sehr viele dieser
»geflügelten Worte« aus der Bibel stammen? So
auch: »Auf Herz und Nieren prüfen«, »Ein Herz
aus Stein« oder »Sich etwas zu Herzen nehmen«
und viele andere mehr.
Wir sprechen auch von einem »reinen Herzen«.
Damit meinen wir, dass ein Mensch unschuldig
ist, frei von jeglichem Verdacht und Schuld. Diese Redewendung stammt aus einer Predigt von
Jesus, die in der Bibel aufgeschrieben ist. Jesus
sagt dort, dass derjenige sich glücklich schätzen
darf, der ein reines Herz hat. Wieso ist der glücklich? Wenn ich ein reines Herz habe, dann habe
ich ein reines Gewissen. Schuld, Enttäuschungen und Fehlentscheidungen belasten nicht
mehr mein Leben und fesseln nicht meine Gedanken. Das, was mein Leben belastet, konnte
ich abgeben, ist bereinigt, vergeben. Und dann
sagen wir: »Ein reines Gewissen ist wie ein sanftes Ruhekissen«. Das tut gut.
Aber manchmal ist es nicht so einfach, dass wir
die belastenden Dinge einfach so hinter uns lassen können. Wie oft holen sie uns gerade nachts
wieder ein? Wir grübeln darüber: Warum habe
ich das falsch gemacht? Wie kann ich das wieder
in Ordnung bringen?
Da kann uns ein weiteres geflügeltes Wort aus
der Bibel helfen. Wir brauchen jemanden, dem
wir »unser Herz ausschütten« können. Die Bibel
gebraucht dieses Bild für das Gebet, in dem wir
allen Kummer und Sorge und auch unsere Schuld
offen vor Gott aussprechen können. Und dann
sagt Jesus, dass er uns diese Lasten abnehmen
möchte, dass er uns unsere Schuld vergibt und
uns Kraft schenkt, unser Leben wieder in Ordnung zu bringen. So Entlastung, Vergebung und
neuen Mut zu bekommen, ist eine wunderbare
Erfahrung. Probieren sie es doch einfach mal
aus. Und wenn es ihrem Herz gut tut, dann sagen
sie es doch einfach weiter, denn »wes das Herz
voll ist, des geht der Mund über«!
Freecall – täglich 24 Stunden.
0 800-111 0 111 oder 0 800-111 0 222
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»Die Nummer gegen Kummer« – Freecall
Montag–Freitag: 15.00 – 19.00 Uhr
0800-111 0 333
Do
5.4.
6.4.
11.4.
27.4.
n. V.
16.15 Uhr
15.30 Uhr
17.00 Uhr
20.00 Uhr
19.30 Uhr
13.30 Uhr
14.30 Uhr
16.00 Uhr
18.00 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
14.00 Uhr
14.30 Uhr
19.30 Uhr
n. V.
Abkündigungen
Ev. Kirchen
-gemeinde
In Gottes Ewigkeit
heimgerufen wurde:
Frau Elisabeth Völz geb. Götzke aus Reichenbach. Sie wurde am 19. Februar 2006 im Alter von
91 Jahren heimgerufen und am 24. Februar 2006
auf unserem Friedhof beigesetzt.
Zum
Heiligen
Kreuz
Meuselwitz-Reichenbach /OL
Passionsandachten 2006:
In der Karwoche vom 10. – 13. April jeweils um
19.30 Uhr feiern wir im Pfarrhaus Passionsandacht, am Gründonnerstag mit Heiligem Abendmahl. Seien Sie herzlich willkommen.
Gottesdienst feiern wir
ab Ostern in der Kirche.
2.4.
9.4.
14.4.
Sankt Johannes
Gottesdienst feiern wir ab Ostern in der Kirche.
2.4.
9.4.
14.4.
16.4.
17.4.
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Flötenchor (PfrHs)
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Kinderkreis 1.– 3. Kl.
Kinderkreis 4.– 6. Kl.
Kontraste (Bandprobe)
Junge Gemeinde
Erwachsenen-Kreis (PfrHs)
Helferkreis
Blümchenkaffee
GKR-Sitzung (Rb – GemHs)
KiGo-Helferkreis
23.4.
29.4.
30.4.
7.5.
Judika
8.30 Uhr
Gottesdienst
Palmarum
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Karfreitag
8.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Ostersonntag
10.00 Uhr
Familiengottesdienst mit Taufen
und Familienabendmahl
Ostermontag
8.30 Uhr
Auferstehungsandacht auf dem
Friedhof mit Posaunen
Quasimodogeniti
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung und Kindergottesdienst
Martinstift
15.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Miserikordias Domini 8.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Jubilate
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
16.4.
17.4.
23.4.
29.4.
30.4.
7.5.
Judika
10.00 Uhr
Gottesdienst
Palmarum
8.30 Uhr
Gottesdienst
Karfreitag
10.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Ostersonntag
8.30 Uhr
Auferstehungsandacht auf dem
Friedhof mit Posaunen
Ostermontag
10.00 Uhr
Familiengottesdienst
mit Familienabendmahl
Quasimodogeniti
8.30 Uhr
Gottesdienst
Goßwitz
14.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Miserikordias Domini10.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Jubilate
8.30 Uhr
Gottesdienst
Regelmäßige Veranstaltungen:
Mo
Di
Do
Fr
4.4.
n. V.
Kinderkreis (Kl. 1 – 2 + Kl. 3 – 6)
je im Wechsel
15.00 Uhr
Posaunenchor
19.30 Uhr
Flötenchor (Nachwuchs) 15.00 Uhr
15.50 Uhr
Anfängerkurs
16.30 Uhr
Flötenchor
19.30 Uhr
Bläseranfängerkurs
19.30 Uhr
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Frauenhilfe
n. V.
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Heimatrundschau 04/2006
Seite 25
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02894 Reichenbach
Seite 26
Heimatrundschau 04/2006
Abkündigungen
In Gottes Ewigkeit
heimgerufen wurde:
Frau Gertrud Luise Prescher geb. Michler aus
Meuselwitz. Sie wurde am 10. Februar 2006 im
Alter von 92 Jahren heimgerufen und am 17. Februar 2006 auf unserem Friedhof beigesetzt.
So erreichen Sie uns:
Ev. Pfarramt Meuselwitz-Reichenbach / OL
Ev. Friedhofsverwaltung
Meuselwitz-Reichenbach / OL
Kirchplatz 2, 02894 Reichenbach
Tel.: 03 58 28 / 7 24 94 (+ AB) · Fax: 7 15 13
[email protected]
Homepage: www.st-johannes-reichenbach.de
Friedhofsverwaltung Reichenbach/Meuselwitz
Armin Müller – Dienst-Tel.: 01 73 / 3 55 53 35 (nur
zu den üblichen Dienst- sowie Öffnungszeiten)
Öffnungszeiten:
Wir sind für Sie da in Sachen
Seelsorge
jederzeit
Friedhof
Di 9–16 Uhr
Gemeinde
Do 9–12 und 17–18 Uhr
Eine gesegnete fröhliche Osterzeit wünscht Ihnen, Ihr Gemeindekirchenrat und Ihr Pfr. Chr.
Wiesener.
Katholische
Pfarrgemeinde
St. Anna und
St. Hedwig
Gebetsmeinung des Papstes für April 2006:
Wir beten, dass die individuellen, sozialen und
politischen Rechte der Frau in allen Staaten geachtet werden.
Gottesdienstordnung im April 2006:
2.4.2006 5. Fastensonntag – Judica
In jener Zeit traten einige Griechen, die beim
Osterfest in Jerusalem Gott anbeten wollten, an
Philippus heran, der aus Betsaida in Galiläa
stammte, und sagten zu ihm: Herr, wir möchten
Jesus sehen. Philippus ging und sagte es Andreas; Andreas und Philippus gingen und sagten es Jesus.
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
11.00 Uhr Gottesdienst in Gebelzig
9.4.2006 Palmsonntag
Und viele breiteten ihre Kleider auf der Straße
aus; andere rissen auf den Feldern Zweige von
den Büschen ab und streuten sie auf den Weg.
Die Leute, die vor ihm hergingen und die ihm
folgten, riefen: Hosanna! Gesegnet sei er, der
kommt im Namen des Herrn.
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
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13.4.2006 Gründonnerstag
19.00 Uhr Abendmahlmesse in Mengelsdorf
EvangelischFreikirchliche
Gemeinde
Reichenbach
14.4.2006 Karfreitag
15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben
des Herrn in Reichenbach
15.4.2006 Karsamstag
20.00 Uhr Feier der Hochheiligsten Osternacht in Reichenbach
16.4.2006 Ostersonntag
Maria aber stand draußen vor dem Grab und
weinte. Während sie weinte, beugte sie sich in
die Grabkammer hinein. Da sah sie zwei Engel
in weißen Gewändern sitzen, den einen dort, wo
der Kopf, den anderen dort, wo die Füße des
Leichnams Jesu gelegen hatten.
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
11.00 Uhr Gottesdienst in Gebelzig
17.4.2006 Ostermontag
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
11.00 Uhr Gottesdienst in Königshain
23.4.2006 2. Sonntag der Osterzeit
Weißer Sonntag
Thomas antwortete ihm: Mein Herr und mein
Gott! Jesus sagte zu ihm: Weil du mich gesehen
hast, glaubst du. Selig sind, die nicht sehen und
doch glauben.
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
30.4.2006 3. Sonntag der Osterzeit
Sie staunten, konnten es aber vor Freude immer
noch nicht glauben. Da sagte er zu ihnen: Habt
ihr etwas zu essen hier? Sie gaben ihm ein Stück
gebratenen Fisch; er nahm es und aß es vor ihren Augen.
9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach
11.00 Uhr Gottesdienst in Königshain
Kreuzwegandachten:
Mittwochs, 17 Uhr in Reichenbach
Freitags, 17 Uhr in Mengelsdorf
Ökumenischer Kreuzweg
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Löbauer Straße 9, 02894 Reichenbach
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Wir laden zu unseren
Gemeindeveranstaltungen ein:
Gottesdienst:
Sonntag
Kindergottesdienst (3 – 12 J.): Sonntag
Dienstag
Jungschar:
1. + 3. Donnerstag
Bibelstunde:
Sonnabend
Jugendstunde:
10.00 Uhr
10.00 Uhr
17.00 Uhr
19.30 Uhr
18.30 Uhr
Adventgemeinde
Reichenbach
Geschwister-Scholl-Straße 7
Herzliche Einladung zu unseren
Gemeindeveranstaltungen:
• jeden Sonnabend Gottesdienst
9.30 Uhr Bibelgespräch
10.45 Uhr Predigt
Gemeindejubiläum 60 Jahre
Adventgemeinde Reichenbach / OL
Festgottesdienst am 8. April 9.30 – 11.30 Uhr
Wie streichle ich einen Igel?
Unter diesem Thema geht Pastor Christopher
Wilde, Hannover, der Frage nach, wie zwischenmenschliche Beziehungen gelingen können.
Anschließend besteht die Möglichkeit eines Gesprächsaustausch.
Alle Interessierten sind herzlich zu diesem Thema am 8. April um 14.30 Uhr eingeladen.
Bei anschließendem Kaffee und Kuchen wollen
wir den Nachmittag ausklingen lassen.
• Karfreitagsandacht
14. April 18.30Uhr
• Seniorennachmittag
24. April 15.00 Uhr
Freitag, 7.4. Beginn um 17 Uhr in der kath. Kirche St. Anna, Abschluss in der ev. Kirche St. Johannes.
Seniorenhausbesuch:
Montag in der Karwoche – 10.4. ab 9 Uhr
Beichtgelegenheit vor Ostern:
Samstag, 8.4. (vor Palmsonntag):
16– 18 Uhr in Reichenbach, auch für alle Kinder
Mittwoch, 12.4. (in der Karwoche):
17 – 19 Uhr in Reichenbach
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Pfadimittwoch
5. April von 16.00 bis 18.00 Uhr
Pfadisonntag
9. April von 10.00 bis 14.00 Uhr
Pfadimittwoch
26. April von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Infos bei Uwe Ritter unter Telefon 70273
Katholische Pfarrgemeinde
Reichenbach / Mengelsdorf
Telefon 03 58 28 / 8 88 52; Fax 03 58 28 / 8 88 53
Jeder ist willkommen! Alle Veranstaltungen finden im Gemeindezentrum der Adventgemeinde,
Geschwister-Scholl-Straße 7, statt.
Heimatrundschau 04/2006
Seite 27
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