Innungszeitung - idk Hannover
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Innungszeitung - idk Hannover
10. Jahrgang · Ausgabe 3 · Juli 2014 Innungszeitung in Kooperation mit den Innungen Meppen und Peine Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Die IDK Osnabrück hat sich am 24. Juni 2014 einstimmig für den Erwerb einer Immobilie entschieden Die Büroimmobilie, die als Innungsgeschäftsstelle durch die IDK Osnabrück genutzt werden soll, liegt im Gewerbegebiet von Osnabrück-Atterfeld. Die Immobilie steht auf einem rd. 1.436 m² großen Eigentumsgrundstück und hat Erweiterungspotential. Der jetzige Schnitt der Räumlichkeiten eignet sich perfekt als Geschäftsstelle für die IDK Osnabrück. Die verkehrsgünstige Lage zur BAB 30 und BAB 1 sowie die gute Erreichbarkeit mit dem Bus ist ein weiterer Pluspunkt für die Nutzung als Innungsgeschäftsstelle. Abgerundet wird der positive Eindruck durch die ausreichend vorhandenen Parkflächen. Niedersachsen-Mitte Osnabrück Berufsausbildung Die Mitglieder der IDK Osnabrück haben bei der Innungsversammlung am 24. Juni 2014 dem Kauf dieser Immobilie als neue Geschäftsstelle einstimmig zugestimmt. Mitgliederservice Technik Arbeitssicherheit Recht Sonstiges Termine Neue Immobilie = Giesbert-Bergerhoff-Str. 50, 49076 Osnabrück 29. Juli 2014 - Seminar Rente ab 63 23. Juli 2014 - Seminar Unfallschaden, Garbsen 15. Okt. 2014 - Seminar Unfallschaden, Osnabrück Bezirksversammlungen 10. Nov. 2014 - Osnabrück, Parkhotel 12 .Nov. 2014 - Hannover, FBZ 13. Nov. 2014 - Nienburg, Potpourri am Wall 18. Nov. 2014 - Syke-Diepholz-Sulingen, Hotel zur Börse 19. Nov. 2014 - Neustadt, Perl in Otternhagen 20. Nov. 2014 - Hameln, Am Klüt-Turm E-Mail: [email protected] [email protected] www.idk-hannover.de www.idk-osnabrueck.de Niedersachsen-Mitte Osnabrück Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Tag der Verkehrssicherheit in Meppen Aktionen, Präsentationen und Informationen lockten in die Fußgängerzone und in das MEP-Center Über 20 Verbände, Organisationen und Firmen präsentierten am 21.06.2014 Themen rund um die Verkehrssicherheit vom Windthorstplatz bis zum MEP-Center. An zahlreichen Ständen wurde unter anderem über Rückhaltesysteme für Kinder, Fahrradträger für PKW, Gurtschlitten oder ErsteHilfe-Maßnahmen informiert. Mithilfe eines Überschlagsimulators konnten die Folgen eines Verkehrsunfalls nachempfunden werden. Ziel der Veranstaltung ist es, möglichst viele Bürger aller Altersgruppen zu erreichen, um das Bewusstsein für die Gefahren des Straßenverkehrs zu stärken und Einsicht zu schaffen, hieß es seitens der Polizei Meppen, die zusammen mit der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim und der Verkehrswacht den Tag organisiert haben. Die Organisatoren wiesen darauf hin, dass die Aktion jährlich durchgeführt wird und im Wechsel in Lingen, Meppen und Papenburg stattfindet. Zum Abschluß unserer Ausfahrt, lassen wir den Tag gemeinsam beim Grillen ausklingen. Anmeldungen zur Ausfahrt liegen dieser Zeitung bei. Meppen, 24.06.2014 Auch die Kraftfahrzeug-Innung Meppen beteiligte sich mit einem Info-Stand im MEP-Center an der Aktion. Mithilfe von Videofilmen wurden verschiedene Fahrassistenzsysteme für PKW vorgeführt und näher erläutert. Während in den vergangenen Jahrzehnten mit Hilfe von zum Beispiel der Gurttechnik, Airbag-Systemen oder der ABSTechnik das Ziel verfolgt wurde, die Folgen eines Verkehrsunfalls für die PKW-Insassen zu minimieren, stellen die modernen Fahrassistenzsysteme darauf ab, einen Unfall mit Hilfe der Technik von vorherein zu vermeiden, so Obermeister Matthias Hillmann während eines Gesprächs mit Vertretern der Polizei Meppen. Trotz der vorhandenen Technik muss die Prävention fortgesetzt werden, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig. Dieses gelte insbesondere für die Risikogruppe der Fahranfänger. 4. Old- / Youngtimerausfahrt Rund um den Höhenzug Deister In diesem Jahr starten wir unsere 4. Oldtimertour in Rodenberg beim Autohaus Depping, wo wir mit einem kleinen Frühstück empfangen werden. Dann geht es durch die idyllischen Dörfer zum Wasserschloß Hülsede, welches im Tal zwischen Deister und Süntel liegt. Von hier aus fahren wir durch die duftenden Laubwälder des Deisters über Nienstedt, Springe zum Jagdschloss Springe, dass zum Verweilen einlädt. Mit Blick in das Calenberger Land umrunden wir den Deister in Richtung Barsinghausen. Dort werden wir unter Tage einfahren und das Bergwerk, den alten Klosterstollen besichtigen und uns bei Kaffee und Kuchen entspannen. -2- Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Berufsausbildung Ab 01. August 2013 neuer Bezugspreis - für Berichtshefte „autoFACHMANN“ / „autoKAUFMANN“ Ab 01. August 2014 neuer Bezugspreis für Berichtshefte „autoFACHMANN“ / „autoKAUFMANN“ Neuer Bezugspreis autoFACHMANN ab Lehrjahr 2012/2013 Die derzeit gültigen Abopreise für die Ausbildungsjournale autoFACHMANN und autoKAUFMANN wurden zuletzt zum 01.08.2012 erhöht. Im Hinblick auf die Kostensteigerungen bei den Personalkosten, Postvertriebsgebühren etc. wurden die Abopreise nun zum 01.08.2014 wie folgt angehoben: Neuer Bezugspreis autoKAUFMANN ab Lehrjahr 2012/2013 ab 01. 08. 2012 ab 01.08. 2014 Jahres-Abo netto 80,75 € 82,43 € Jahres-Abo netto + 7 % MwSt. 5,65 € 5,77 € + 7 % MwSt. Jahres-Abo brutto 86,40 € 88,20 € Jahres-Abo brutto ab 01. 08. 2012 ab 01. 08. 2014 117,20 € 119,44 € 8,20 € 8,36 € 125,40 € 127,80 € Berufsschulkonzept 2020 Am 11. März 2014 hat die Regionsversammlung über das Berufsschulkonzept „2020“ beschlossen. Wie in der Presse bereits umfassend berichtet und diskutiert, ist ein Kernelement dieses Konzeptes die Bündelung der fahrzeugtechnischen Berufe an einem Schulstandort – nach Entscheidung der Regionsabgeordneten an der BBS Burgdorf. • Auch wenn es gut begründete Einwände gegen diese Standortwahl gab, so gibt es aber auch schlagende Argumente für diese Entscheidung: • Ausstattungs- und technologiebezogene Investitionen müssen nur noch an einem Standort vorgenommen werden. • Auch wenn zu erwarten ist, dass die Schüler-/Auszubildendenzahlen mittelfristig sinken, wird es auf Grund des fehlenden Nachwuchses an Berufsschullehrern im Bereich Fahrzeugtechnik schwierig werden, den Lehrkräftebedarf zu decken. Da an der BBS Burgdorf bereits alle weiteren Mobilitätsund Verkehrsberufe angesiedelt sind, werden sich aber hier nutzbare Synergien ergeben, mit deren Hilfe eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung langfristig sichergestellt werden kann. Durch die Zusammenlegung der Kfz-technischen Abteilungen der BBS 6 und der BBS Burgdorf entsteht ein Kfz-technisches Zentrum, das norddeutschlandweit, wenn nicht -3- gar deutschlandweit hinsichtlich Ausstattung, Kompetenz und Größe beispielhaft sein wird. Mit dieser politischen Entscheidung beginnt eine Phase gemeinsamer Arbeit der beteiligten Schulen, der zugehörigen Innungen, der HWK, der IHK und natürlich der Region. Im ersten Schritt wurde eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Genannten gebildet, die bis September ein Raumbzw. Umbaukonzept entwickelt, das es ermöglicht, etwa 900 zusätzliche Schüler der fahrzeugtechnischen Berufe auf dem aktuellen Stand der fachlichen und didaktischen Diskussion zu unterrichten. Der Prozess aus Planung, Umbau und Umzug wird bis zum August 2016 abgeschlossen sein. Berufsausbildung Bereits am 10.04.14 fanden sich IDK und BBS Burgdorf zu einem konstruktiven Gedankenaustausch zur Umsetzung des Regionsbeschlusses zusammen. Am 06. und 20.05.14 hielten die Lehrerinnen und Lehrer der BBS 6 und der fahrzeugtechnischen Abteilung der BBS Burgdorf ihre ersten gemeinsamen Dienstbesprechungen ab. Neben dem kollegialen „Beschnuppern“ war dies ein erster Schritt hin zur gemeinsamen Planung und zur gemeinsamen Arbeit. Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück ge verschriftlicht, die Mitte September von der Gesamt-Planungsgruppe noch einmal „auf Herz und Nieren“ geprüft werden. Am 16.10.14 geht diese Vorlage dann zur Bewilligung der erforderlichen Mittel in die Regionsversammlung. Wir als Schule(n) werden regelmäßig an dieser Stelle vom Stand der Planung und Umsetzung berichten, um Sie aktuell und vom Ort des Geschehens auf dem Laufenden zu halten. Christoph Falkner, 25.06.2014 Die oben erwähnte Planungsgruppe tagte am 25.06.14 das erste Mal. In dieser Veranstaltung stand Dr. Specht als Vertreter der Region Rede und Antwort zu den Planungsgrundlagen und der beabsichtigten Umsetzung des Konzeptes. Die schulische Planungsgruppe, die das Treffen in mehreren Arbeitsterminen vorbereitet hatte, stellte ein erstes Szenario zur räumlichen und ausstattungsbezogenen Integration der BBS6 in das Gebäude der BBS Burgdorf vor. Im nächsten Schritt werden durch die schulische Arbeitsgruppe ein bis zwei Umsetzungsvorschlä- Berufsschulkonzept 2020 der Region Hannover Mit dem Sommer nahen auch wieder die Termine für die Einschulung der neuen Auszubildenden. Die Regionsversammlung hat am 11. März 2014 beschlossen, die fahrzeugtechnischen Berufe gebündelt an die BBS Burgdorf zu verlegen. Wir empfehlen daher nur den Betrieben aus dem Postleitzahlenbereich 306.. und 308.. ihre Auszubildenden mit dem Schwerpunkt PKW und System- und Hochvolttechnik ab 01.08.2014 in Burgdorf anzumelden. Alle weiteren Auszubildenden aus der Region Hannover mit dem Schwerpunkt PKW, Systemund Hochvolttechnik und Karosserietechnik sollten auch in der Übergangszeit in gewohnter Weise an der BBS 6 angemeldet werden. In der Umsetzungsphase, die bis zum August 2016 abgeschlossen sein wird, stehen in der BBS Burgdorf nur in begrenztem Maße Lernplätze für die Auszubildenden zur Verfügung. Der Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik und Motorradtechnik bleibt davon unberührt und wird weiterhin in Burgdorf beschult. Für weitere Fragen steht Ihnen Lehrlingswart Kai Busch gern auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. -4- Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Berufsausbildung " J Q X I ¼ U 3 H L G U ¼ I )LW @9(+@-"9,(-+(- >/8 8 8@ 9 F'&>8/-(*89 (9> -' 928@&9B/++3 &("*(>- @- -->-(99 @9 - 8(&- ("-/9 -9>-&+>@-"9' @9' @- ,8A9>@-"9' 9/C( &8A9>@-"98(>9(- -/>C-("3 8 > &8F@" @- 8E9>, (-9>-F@9>F- "&08> -9/ F@ C( ,(> 99"8>- @,F@"&- 9/C( 8' (>9+@ F@ 2+-- @- F@ */->8/++(8-3 ++ (9 C(8 (, @ B/- 8((-&+ &8)&8B8,(>>+> @- (, &,- 8 "9>8*>- ' 9++-28A @-" (- FC( 8A @-"9>(+- " 8">3 C(++ ,- ->A8+(& C(99- C/ ,- 9>&> B/8 ,- F@8 8A @-" ->8(>> @- "-@ &(8 &+ - ( %@>/$'229 6 F' 8A @-"9>8(-8 (+ 4 73 ! 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Diese Messe sollte mit einem neuen Konzept gestartet werden. Erstmals konnten die Besucher in einem Berufsorientierungscours regelrecht ausprobieren, welcher Beruf ihnen wirklich liegt. An dem Stand des Kfz-Technikerhandwerks, der maßgeblich durch das Autohaus Pietsch GmbH in Melle und die IDK Geschäftsstelle unterstützt wurde, konnten die Jugendlichen unter Anleitung selbst „reparieren“. Die Auszubildenden des Autohauses Pietsch ließen die Besucher an einem VW Lupo-Schulungsfahrzeug vorne die Bremsklötze ersetzten. Ferner bestand die Möglichkeit an einer Schalttafel das Standlicht und das Abblendlicht auf- Konzept. Die Schüler von der Oberschule bis zum Gyminasium waren mit ungewohnter Begeisterung dabei Ihren Berufsweg auszuprobieren. Insgesamt nahmen 508 Schüler an der Messe teil, davon konnten wir 161 Teilnehmer an unserem Stand begeistern. Ein überragendes Ergebnis. zuschalten. Für den Beruf des Automobilkaufmannes wurde eine Heckleuchte über den Teilekatalog ermittelt und diese anschließend mit einem Händlerverwaltungsprogramm fakturiert. Das Fazit von Serviceleiter Eckhard Wübbeler und Lehrlingswart Guido Patzelt: ein sehr gelungenes Mitgliederservice Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück EvoRepair - die schlanke Reparaturfinanzierung von Bank11 Sie möchten aktiv Ihre Werkstatt-Umsätze steigern und Ihren Kunden eine unkomplizierte Reparaturfinanzierung anbieten? Dann können Sie als Kfz-Händler ab jetzt die neue, günstige Bank11Finanzierung für Reparaturen inklusive Teilen und Zubehör ‘EvoRepair‘ anbieten. Neben der Möglichkeit, die Umsätze im AfterSales zu steigern, liegen die Vorteile für den KfzHändler in der bequemen Beantragung, der kurzfristigen Kreditentscheidung und dass die Auszahlung des Rechnungsbetrages direkt an den Händler erfolgt. Bank11 bietet ihren Partnern neben attraktiven Finanzierungslösungen in der Absatz- und Einkaufsfinanzierung von Fahrzeugen ab jetzt auch ein sehr günstiges und einfaches Produkt für die Finanzierung von Reparaturen inklusive Teile und Zubehör an: EvoRepair. Sollte der Kunde das Gesamtlimit des EvoRepairDarlehens von 4.000 € mit der Reparaturrechnung nicht vollständig ausschöpfen, so kann er mit der Bank11 EC-Karte über den restlichen Betrag mit einem ebenfalls attraktiven Zinssatz frei verfügen. Für die Bewerbung von EvoRepair am Point of Sale, stellt Bank11 ihren Partnern Kundenflyer und Plakate zur Verfügung, die den Werkstattkunden auf das Angebot aufmerksam und mit den Vorteilen vertraut machen. Der Kfz-Händler kann auf der eigens für dieses Produktentwickelten Internetseite (www.bank11. de/evorepair) unkompliziert, mit nur wenigen Angaben eine Finanzierung beantragen und Fahrzeug-Reparaturen bis 4.000 € mit sehr niedrigen monatlichen Raten (ab 25 €) 24 Monate zinsfrei finanzieren! Dabei sind die Rate und Laufzeit flexibel und richtet sich nach dem Wunsch der Kunden. Für Fragen zu EvoRepair erreichen Sie Ihren persönlichen Bank11-Ansprechpartner vor Ort unter:www.bank11.de/ansprechpartner oder den Vertriebsinnendienst unter der Telefonnummer 02131 6098-123. -6- Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Mitgliederservice Rente mit 63 Entwurf des RV – Leistungsverbessungsgesetzes Der am 23. Mai 2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget. Die folgenden Fragen berücksichtigen die Regelungen, die im Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen dazu vorgesehen sind. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren sollte nach den Plänen der Bundesregierung im Juni 2014 abgeschlossen sein. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Was ist die Rente ab 63? Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren? Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit? Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen? Wie verläuft die schrittweise Anhebung auf 65 Jahre? Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen? Müssen Versicherte mit 63 in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen oder können sie weiterarbeiten? 8. Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden? Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kommen Sie zu unserem Informationsnachmittag am 29. Juli 2014, um 15.00 Uhr, in die Geschäftsstelle der IDK Niedersachsen-Mitte, Dieselstraße 28, 30827 Garbsen. Herr Graubohm, Beauftragter des Versorgungswerks der KH Hannover wird Ihnen dann alle Fragen beantworten. Die Anmeldung liegt dieser Zeitung bei! Schiedsstelle für das Kraftfahrzeughandwerk Wie Sie sicherlich wissen, haben die beiden IDKs Niedersachsen-Mitte (NM) und Osnabrück (OS) in Zusammenarbeit mit dem ADAC, dem TÜV und der DEKRA jeweils Schiedsstellen für den KFZ-Handel und das KFZ-Handwerk unter dem Vorsitz der Rechtsanwälte Martin Fastabend (NM) und Marcus Heine (OS) eingerichtet. Diese Schiedsstellen haben die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Werkstätten aus Werkstattaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen gütlich beizulegen. Die Inanspruchnahme der Schiedsstellen, die aus vier Kfz-Sachverständigen und dem Juristen als Vorsitzenden besteht, ist kostenlos. Die Schiedsstellen befassen sich jedoch nicht mehr mit Streitigkeiten, die bereits vor Gericht anhängig sind. Ebenfalls stellen sie ihre Tätigkeiten auch ein, sobald während eines Schiedsstellenverfahrens der Rechtsweg beschritten wird. ACHTUNG: Die Schiedsstellen der IDKs können nur tätig werden, wenn der beteiligte Kfz-Betrieb Als neutrale Kommission für den Verbraucherschutz regeln unsere Schiedsstellen Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Dadurch schaffen wir es, Meinungsverschiedenheiten unter Beteiligung von vier Fachleuten zwischen Autokunden und Kfz- Meisterbetrieben/Autohäusern schnell, unbürokratisch und für beide Parteien kostenlos aus der Welt zu schaffen. -7- Mitglied der IDKs Niedersachsen-Mitte oder Osnabrück ist. Den Anhörungsbögen sowie die Geschäfts- und Verfahrensordnung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.idk-hannover.de oder www. idk-osnabrueck.de. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Tel.Nr. 05131 / 46 66 - 0 oder 0541/ 82555 zur Verfügung. Mitgliederservice Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Unabhängig, regional und deutlich günstiger Hannoverscher Energieversorger e:veen bietet IDK-Mitgliedern faire Strompreise Gerhard Michalak (l.), Dieter Carstens (r.) „Deutsche Energiekunden zahlen viel zu viel!“ Dieter Carstens, Vorstand der e:veen Energie eG, weiß wovon er spricht. Deutschland gehört zu den Standorten mit den höchsten Energiepreisen in Europa. Schuld ist die Energiewende. Die EEGUmlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) verteuert die Energiekosten in Deutschland. Hinzu kommen die in Deutschland hohen Netzentgelte. Das macht es deutschen Unternehmen schwer, sich im europäischen Wettbewerb zu behaupten. e:veen rät daher zum Wechsel zu günstigeren Energieversorgern. Im vergangenen Jahr schloss die IDK mit e:veen einen Rahmenvertrag, der ihren Mitgliedern attraktive Sonderkonditionen für den Strombezug einräumt. Die aktuellen Tarife erfahren Sie unter der im Kasten stehenden Beratungs-Hotline. Im Durchschnitt können Unternehmen mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Großeinkauf als Genossenschaft e:veen liefert jetzt auch bundesweit Gas e:veen ist ein unabhängiger, genossenschaftlich organisierter Energieversorger mit Sitz in Hannover. Das Unternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, grundsätzlich preisgünstiger zu sein als der Grundversorger. „Unsere Preise liegen im Schnitt ein bis zwei Cent darunter“, betont der Vorstand. Als Einkaufsgemeinschaft von mehr als 250 Stadtwerken erreicht die Genossenschaft das nennenswerte Einkaufsvolumen von rund 15 Miliarden Kilowattstunden. Somit kann e:veen auch kleinere Strommengen zu Großhandelsbedingungen an Privat- und Geschäftskunden weitergeben. Über das Angebot der attraktiven Preiskonditionen hinaus bietet e:veen zusätzliche Garantien für den Energiepreis: 24 Monate für Privat- und bis zu 36 Monate für Geschäftskunden. Großes Plus für e:veen-Kunden ist der absolut unkomplizierte Service beim Anbieterwechsel. Denn trotz der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 ist die Wechselbereitschaft der Stromkunden weiterhin verhalten. Zu kompliziert, Angst, plötzlich ohne Strom dazustehen oder technische Änderungen vornehmen zu müssen und nicht zuletzt die oft unklaren Tarifstrukturen schrecken die Energieverbraucher ab. Aus diesen Gründen übernimmt e:veen für seine Kunden den kompletten Wechselprozess. „Wir benötigen lediglich Ihre Zählernummer und Ihren derzeitigen Versorger. Den Rest machen wir“, erläutert Carstens. Bei Interesse können Sie sich von e:veen unverbindlich Ihre Ersparnis berechnen lassen. IDK-Mitglieder in ganz Niedersachsen erhalten auch als Privatkunden von e:veen ein Leistungsniveau wie von führenden Energiekonzernen, aber eben deutlich preisgünstiger. Bereits im August 2013 startete e:veen erfolgreich den Vertrieb von Gas in einem Pilotprojekt. Mittlerweile werden mehrere hundert Kunden mit günstigem Gas versorgt. „Mit der Einführung unseres Gasproduktes liefert e:veen seinen Privatkunden jetzt Energie aus einer Hand“, freut sich Dieter Carstens (Vorstand der e:veen Energie eG). Kunden entscheiden sich für den hannoveraner Energieverorger, weil e:veen 1. ... völlig unabhängig von Energiekonzernen ist. 2. ... faire Preise bietet. 3. ... Gewerbetarife mit einer Preissicherheit bis zu 36 Monaten gewährt. 4. ...transparente und einfache Tarife bietet. 5. ... einen einfachen und bequemen Wechsel ohne Versorgungsunterbrechung ermöglicht. 6. ... keine Änderungen am Stromzähler erfordert. 7. ... keine Vorauskasse oder Kaution fordert. 8. ... eine kostenlose Service-Hotline anbietet. 9. ... keine Mitgliedschaft verlangt. 10. ... aktiv die Energiewende unterstützt. Einzelheiten zum Tarif erhalten Sie unter Angabe Ihres Verbrauches und Ihrer PLZ an: [email protected] Jetzt anrufen und Kosten senken: Beratungs-Hotline: 05130 . 902 94 94 (Ein Service der Naturenergie-Projektentwicklungs GmbH) e:veen Energie eG e:veen Energie eG Stichwort „Rahmenvertrag IDK“ Hollerithallee 17, 30419 Hannover Mehr unter www.eveen.de Firmensitz der e:veen Energie eG -8- (Foto: Thomas Langreder) Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Mitgliederservice NACHFOLGER (M/W) GESUCHT. FÜR GUT EINGEFÜHRTE KFZ-WERKSTATT IN DIEPHOLZ. Für unsere KfZ-Werkstatt am Standort Diepholz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger (m/w) als Pächter. • ... sind gelernter KfZ-Meister und haben Ihr Können bereits unter Beweis gestellt? • ... wollen Ihr eigener Chef sein und eigenverantwortlich arbeiten? •... sind engagiert, kundenorientiert und gehen offen auf Menschen zu? •... legen Wert auf eine saubere, qualitativ einwandfreie Arbeit? • ... sind ein erfolgreiches, stark expandierendes Franchise-Konzept für freie Werkstätten • ... unterstützen Sie als Pächter bei der Finanzierung, in kaufmännischen Fragen sowie bei Marketing und Marktforschung • ... bieten Ihnen attraktive Einkaufskonditionen z.B. für OT (keine Einkaufsbindung!) Über uns Mit der Marke „die autowerkstatt“ hat die Kaiser WerkstattSysteme (KWS) GmbH mit Sitz in München ein bundesweit operierendes Franchisesystem entwickelt, das ständig wächst und neue Standorte eröffnet. Das Unternehmen bietet seinen Franchise-Nehmern viel Service bei nur kleinen Start-Investitionen und einem geringen wirtschaftlichen Risiko. So unterstützt die Münchner Zentrale den Partner vor Ort auf den verschiedensten Ebenen: Ob bei der Existenzgründung, Finanzierung, kaufmännischen Unterstützung, Betriebsausstattung, Marketing und Marktforschung. © Georg Blenk, Krafthand • Diepholz, Willenberg 39/40 (2 Minuten von der B51) • Fachmarktzentrum mit Netto-Lebensmitteldiscounter und Stadtsparkasse • Werkstattgröße: ca 230 m2 (Baujahr 2012) • 3 Rolltore und 3 Werkstattboxen • Komplett eingerichtet und ausgestattet • Umfangreicher Kundenstamm vorhanden • Inventar kann kostengünstig abgelöst werden Für Rückfragen: Markenservice für alle Fabrikate -9- Mitgliederservice Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Landesweite Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet am 1. Juni 2014 Auf die Räder, fertig, los! Osnabrück im Mai 2014. Bei schönem Wetter macht es am meisten Spaß: Das Rad aus dem Keller oder der Garage holen, die Kette ölen, den Helm aufsetzen – und los geht es. Wer regelmäßig Rad fährt, tut viel für seine Gesundheit und entlastet die Umwelt. Die beste Gelegenheit dazu bietet die Sommeraktion "Mit dem Rad zur Arbeit", die am 1. Juni 2014 beginnt. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die AOK Niedersachsen sowie der ADFC Niedersachsen stellen diese Initiative bereits zum elften Mal auf die Räder. Schirmherrin ist Sozialministerin Cornelia Rundt. Im vergangenen Jahr brachte die Aktion 30.000 Radler aus 2.600 Betrieben in Schwung. Alle Berufstätigen sind aufgerufen, bis zum 31. August an mindestens 20 Tagen zu ihrem Arbeitsplatz zu radeln. Neben den Vorteilen für die eigene Gesundheit und dem aktiven Klimaschutz winken den Teilnehmern viele hochwertige Preise im Gesamtwert von über 10.000 Euro als zusätzliche Motivation: Von der Städtereise über hoch- wertiges Fahrradzubehör bis hin zum neuen Trekking-Rad. Teilnehmer können die Radfahrt-Tage per Hand auf Papier oder direkt online im Aktionskalender eintragen. Weil es gemeinsam noch mehr Spaß macht, können nicht nur einzelne Radfahrer, sondern auch Teams aus bis zu vier Kollegen kostenfrei teilnehmen. Hier gibt es weitere Teampreise zu gewinnen, beispielsweise eine Fahrt mit dem Heißluftballon. Pendler, die zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle radeln und eine Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, können sich ebenfalls anmelden. Und wer nicht nur sportlich, sondern auch künstlerisch unterwegs sein möchte, kann sich an einem Online-Kreativwettbewerb beteiligen. men unterstützen, können am Sonderwettbewerb „Fahrradaktiver Betrieb“ teilnehmen. Unterstützt wird die Rad-Aktion vom DGB Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt und den Unternehmerverbänden Niedersachsen. Weitere Infos und Anmeldeunterlagen gibt es in allen AOK-Servicezentren, in den Personalbüros der beteiligten Firmen und auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/niedersachsen. Gesucht werden Ideen zur Gestaltung von Rucksäcken. Monatlich wird der beste Entwurf prämiert. Der Gewinner kann sich über ein hochwertiges Faltrad freuen. Firmen, die ihre radelnden Beschäftigten mit einer Unterstellmöglichkeit für das Rad, einer Servicestation oder Umkleideräu- Der Flottenmarkt sucht Autohäuser mit Großkundenkompetenz! Da hilft unter www.fuhrpark.de das Nachschlagewerk „bfp Autohaus-Servicefinder“ weiter. In dem bfp Autohaus-Servicefinder finden Fuhrparkverantwortliche mehr als 180 Autohäuser in Deutschland, die sich Fachkompetenz in Sachen Fuhrpark auf die Fahnen geschrieben haben. Die Ansprechpartner in diesen Autohäusern sind in den besonderen Belangen rund um das Fuhrparkgeschäft geschult und können den Fuhrparkmanager umfassend beraten. Seien Sie auch mit Ihrem Firmeneintrag dabei und präsentieren Sie sich online in dem Suchverzeichnis auf fuhrpark.de mit einem Foto Ihres Ansprechpartners, Fotos, Videos und einem von Ihnen formulierten Textbeitrag. Preis: Je Online-Eintrag/PLZ 295,00 EUR zzgl. MwSt. – ab 10 Einträgen 10% Rabatt. Einfach online buchen: fuhrpark.de/firmeneintrag oder persönlich bestellen beim Team der bfp fuhrpark + management: Marion Bäre Tel. (0511) 85 50 – 2645 Fax (0511) 85 50 - 99 2645 [email protected] Gitta Lemke Tel. (0511) 85 50 – 2648 Fax (0511) 85 50 - 99 2648 [email protected] Christian Welc Tel. (0511) 85 50 – 2643 Fax (0511) 85 50 - 99 2643 [email protected] bfp fuhrpark + management eine Marke der Schlüterschen Verlagsgesellschaft. Als 360˚- Dienstleister liefert die Schlütersche Verlagsgesellschaft auf Sie zugeschnittene Services und Produkte aus einer Hand. Mit Branchenverzeichnissen, Online Marketing Services, crossmedialen Fachinformationen oder Schulungen und Seminaren. Fordern Sie uns heraus. - 10 - Technik Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Merkblatt "Unterschiede zwischen Serien- und Reparaturlackierung - Gründe für die Farbtondifferenzen und die Notwendigkeit der Beilackierung" Bei rund 40.000 auf dem Markt befindlichen Farbtöne ist es für den Lackierfachmann fast unmöglich, bei einer Reparaturlackierung den gleichen Farbton zu treffen. Folglich entscheidet der Lackierfachmann in der Regel, ob im Reparaturfall eine Beilackierung erfolgen muss. In der Praxis wird oftmals zuerst ein Gutachten erstellt, in dem der Sachverständige über die Notwendigkeit einer Beilackierung entscheiden muss. Dieses Gutachten regelt den Reparaturweg. Wird jedoch später von dem Lackierfachmann feststellt, dass eine Beilackierung erforderlich ist, wird diese oftmals von der jeweiligen Versicherung nicht übernommen. Aus diesem Grund hat die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL) in Zusammenarbeit mit folgenden Verbänden/Organisationen das Merkblatt "Unterschiede zwischen Serien- und Reparaturlackierung Gründe für die Farbtondifferenzen und die Notwendigkeit der Beilackierung" erstellt: • • • Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) Kraftfahrzeugtechnischen Institut und Karosseriewerkstätte GmbH & CO. KG (KTI) • • • • dem Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen e. V. (VKS) Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF) Dieses Merkblatt gibt allen am Reparatur- und Lackierprozess beteiligten Personengruppen Hilfestellung für die Schadenskalkulation und die Reparaturdurchführung. Bei Interesse an dem Merkblatt melden Sie sich gern in unserern Geschäftsstellen. Hochvoltfahrzeuge Pilotschulung für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen für den Nutzfahrzeugbereich Im Gegensatz zu Nutzfahrzeugen und insbesondere Bussen gelten Pkw mit EG-Typgenehmigung in der Regel als HV-eigensicher. Für Pkws werden - unter anderem von der TAK - bereits seit 2009 Schulungen durchgeführt. Die Schulungen basierten zunächst auf einem gemeinsam mit VDA und VDIK und den Berufsgenossenschaften abgestimmten Konzept. Die Inhalte dieses Konzeptes wurden 2010 in die berufsgenossenschaftliche Information BGI/GUV-I 8686 überführt. Da Nutzfahrzeuge und insbesondere Busse überwiegend nicht HV-eigensicher sind und darüber hinaus bei diesen Fahrzeugen die Wahrscheinlichkeit größer als bei Pkw ist, dass an unter Spannung stehenden Bauteilen gearbeitet werden muss, sollten gerade Mitarbeiter in Nutzfahrzeugbetrieben für alle drei Bereiche (HV-eigensicher, nicht HV-eigensicher und Arbeiten unter Spannung/an Energiespeichern) qualifiziert werden. Im Jahr 2012 wurden in der BGI/GUV-I 8686 auch die Mindest-Schulungsinhalte für Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen und für Arbeiten unter Spannung/an HV-Energiespeichern festgelegt. Eine Übersicht der Qualifizierungsbausteine bekommen Sie auf Anfrage in unseren Geschäftsstellen. Von der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) wird eine erste komplette HV-Schulung mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeuge/Busse, die alle in der BGI/GUV-I 8686 definierten Bereiche für Servicearbeiten abdeckt, im Zeitraum vom 11.08.2014 bis 15.08.2014 in Münster durchgeführt. Die Teilnehmer der geplanten TAK-Schulung sind nach erfolgreicher Abschlussprüfung berechtigt, sowohl an HV-eigensicheren als auch an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen (Pkw und Nutzfahrzeuge) zu arbeiten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, Arbeiten unter Spannung/an HV-Energiespeichern (Hochvoltbatterie/Supercab) durchzuführen. Ausführliche Informationen zu dieser Schulung finden Sie auch auf der Internetseite der TAK (www.tak.de). Interessierte Betriebe können sich darüber hinaus direkt bei der TAK, Frau KrausHeisel (E-Mail: [email protected], Telefon 0228 9127143), über weitere Einzelheiten zu der Schulung informieren. Fachkundelehrgang Airbag und Gurtstraffer gemäß § 14 Sprengstoffgesetz Dass Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen im Falle eines Unfalls Menschenleben retten sollen, ist ein alter Hut. Dass aber eben diese Systeme bei falscher Handhabung sogar lebensgefährlich werden können, konnten Mitarbeiter von KfzWerkstätten am 03. Juni 2014 in den Räumlichkeiten der IDK Niedersachsen-Mitte in Garbsen anschaulich miterleben. Hier wurde ein, von der zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung –BAM Berlin- vorgeschriebener Fachkundelehrgang gemäß Sprengstoffgesetz durchgeführt. Die Fachkundeschulung durch die IDK richtete sich an Mitarbeiter, die demnächst als verantwortliche Person gemäß §14 SprengG im Betrieb bestellt werden sollen. Danach muss jeder Betrieb den Umgang, den Verkehr und die Beförderung vom oder mit Airbag/ Gurtstraffern der Klasse T1 der zuständigen Be- hörde innerhalb von 14 Tagen anzeigen. In Niedersachsen sind das die Gewerbeaufsichtsämter. Unter dem Begriff Umgang versteht man das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten, Überlassen und Transport innerhalb der Betriebsstätte. Der Lehrgang beinhaltete den Aufbau und die Funktion von Gasgeneratoren, Airbag- und Gurtstraffern, sprengstoffrechtliche Anforderungen für den Umgang, Zulassung nach dem SprengG, die Handhabung und Lagerung sowie die Beförderung und Entsorgung. Am 03. Juni 2014 waren Mitarbeiter aus Kraftfahrzeug- und Karosseriewerkstätten, Fahrzeuglackierereien und Abschleppunternehmen mit dabei. Als praktischer Teil wurde ein Airbag - 11 - gemäß den Sicherheitsvorschriften gezündet. So erreichte der am Boden frei liegende Beifahrerairbag eines handelsüblichen PKW nach Zündung seines Explosivsatzes (450 g) eine stattliche Flughöhe. Zusätzlich zeigte der Referent, Herr Klösel, anhand eines Films über einen Airbagunfall in einer Kfz-Werkstatt die Gefährlichkeit von Airbageinheiten bei falscher Handhabung. Die IDK plant den nächsten Lehrgang zu diesem Thema im Herbst 2014. Recht Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Versicherungsschutz bei Oldtimerreparatur? Mit dem Young- und Oldtimerboom mehren sich auch die Aufträge zur Reparatur und zur Restaurierung dieser Fahrzeuge. Es ist ja auch meist recht lukrativ, achtet doch der Kunde bei diesen Leibhaberfahrzeugen nicht auf den letzten Euro. Aber Vorsicht wenn etwas bei den Arbeiten schief geht: In den meisten Verträgen über die Betriebshaftpflichtversicherung und die Versicherung zum Überführungskennzeichen (rote Nummer) sind Oldtimer ausgeschlossen. Kommt es also zu einem Schaden, beispielsweise schon an einem Golf II, der bereits ein H-Kennzeichen hat, oder wird ein Oldtimer, der über Nacht in der Werkstatt steht, gestohlen, so kann es sein, dass der Versicherer bei einer entsprechenden Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag eine Regulierung des Schadens ablehnt, zumindest aber Streit aufkommt, welcher Wert - Marktwert, Zeitwert oder doch der Wiederbeschaffungswert - ersetzt wird. Und Schäden an Oldtimern bergen immer ein besonderes Konfliktpotential in sich, denn so großzügig der Kunde bei Reparaturkosten ist, so empfindlich reagiert er bei Schäden an seinem alten Auto. Deshalb sollten alle Betriebe, die auch Young- und Oldtimer in die Werkstatt bekommen, den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz bezüglich dieser Liebhaberfahrzeuge erweitern. Viele Versicherungen bieten mittlerweile speziell auf Werkstätten und Händlern ausgelegte Oldtimer-Konzepte an. Rainer Lübbert M.R.F. Rechtsanwalt und Steuerberater Pfaffenstr. 1 49074 Osnabrück Tel: 0541 2022600 Partner der IDK Neue Muster-Widerrufsbelehrungen ab 13. Juni 2014 Mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherrichtlinie am 13. Juni 2014 gehen zahlreiche Änderungen beim Widerrufsrecht einher: • • • • • Der Verbraucher hat kein Rückgaberecht mehr, sondern nur noch ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage und endet spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Eine unendliche Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. Der Verbraucher muss den Widerruf eindeutig zum Ausdruck bringen. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine einfache Rücksendung der Ware genügt nicht mehr. Die Rückerstattung der Portokosten durch den Unternehmer wird auf die Kosten des Standardversands beschränkt. Der Unternehmer kann dem Verbraucher die • • • Rücksendekosten in vollständiger Höhe auferlegen, wenn er dies dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitteilt. Die 40-Euro- Klausel entfällt damit. Der Verbraucher hat die Ware – sofern keine Selbstabholung durch den Unternehmer vereinbart ist - innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Der Kaufpreis inkl. Portokosten ist vom Unternehmer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Es besteht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht, sofern die Ware vom Verbraucher noch nicht zurückgesandt wurde. Dem Verbraucher ist vor Vertragsschluss neben der Widerrufserklärung auch ein Widerrufs-Formular zur Verfügung zu stellen. Die Muster-Widerrufsbelehrungen wurden an die neue Rechtslage angepasst und sind seit dem 13. Juni 2014 zwingend zu verwenden. Vom Gesetzgeber wurde keine Übergangsfrist vorgesehen, d.h. für Fernabsatzverträge, die bis zum 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, waren unbedingt noch die alten Muster-Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Wer hier bereits die neuen Widerrufsbelehrungen verwendet hat, läuft Gefahr abgemahnt zu werden – ebenso wenn er nach dem 12. Juni nicht die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen verwendet. Nicht vergessen werden sollten auch gegebenenfalls notwendige Anpassungen in den AGBs. Wie eine korrekte Widerrufsbelehrung seit 13. Juni 2014 auszusehen hat und worin die Gefahren einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung liegen, können Sie der neuen Info-Broschüre „Fernabsatz – die korrekte Widerrufsbelehrung“ entnehmen. Diese erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen. Arbeitsrecht Bundesgerichtshof: Kein Zahlungsanspruch bei Schwarzarbeit Ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keine Bezahlung verlangen – weder Werklohn, noch Wertersatz. Damit revidierte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 1990, nach der dem „Schwarzarbeiter“ zumindest ein Wertersatz für die erbrachten Leistungen zugestanden wurde. Begründet hat der Bundesgerichts- hof seine geänderte Auffassung mit der neuen seit 2004 geltenden Gesetzgebung zur Schwarzarbeit. Ziel des neuen Gesetzes sei, die Schwarzarbeit effektiv einzudämmen. Dies sei nur zu erreichen, wenn man die Vorschriften strikt anwende (Urteil des BGH vom 10.04.2014 – Az.: VII ZR 241/13). Fazit: Dass der Bundesgerichtshof kein Pardon bei Schwarzarbeit kennt, hat er bereits mit Ur- 12 - teil vom 01.08.2013 bewiesen, nach dem bei Schwarzarbeit grundsätzlich auch kein Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht. Zusammen mit der aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Schwarzarbeit nun endgültig einen Riegel vorgeschoben: Wer Schwarzarbeit ausübt, hat keinen Zahlungsanspruch! Wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, hat keinerlei Rechte bei mangelhafter Arbeit! Recht Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Schadensrecht Keine Wartefrist bei Restwertverkauf Ein Unfallgeschädigter muss sich bei der Schadenbehebung keinesfalls die von der regulierungspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufzwingen lassen. So hat das Amtsgericht (AG) Neuburg an der Donau in einem jetzt veröffentlichten Urteil (18.12.2013, AZ: 3 C 412/13) entschieden. Im vorliegenden Fall machte eine Autofahrerin (Klägerin) restliche Schadenersatzansprüche aus einem von ihr nicht verschuldeten Verkehrsunfall geltend. Der von ihr beauftragte Sachverständige ermittelte auf dem allgemeinen Markt einen Restwert in Höhe von 700 Euro, zu dem die Klägerin ihr Fahrzeug am 13. Juni 2013 veräußerte. Elf Tage später unterbreitete die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung (Beklagte) der Klägerin ein Restwertangebot in Höhe von 1.600 Euro, das sie ihrer Abrechnung auch zugrunde legte. Die Klägerin begehrt nunmehr die Differenz in Höhe von 900 Euro. Das AG Neuburg an der Donau entschied: Zu Recht. Das Gericht legte seinem Urteil die vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgestellten Grundsätze zugrunde, wonach der Geschädigte grundsätzlich das Recht hat, sein Fahrzeug zu dem in einem Gutachten genannten Höchstgebot zu veräußern. Voraussetzung: Das Gutachten lässt eine ordnungsgemäße Restwertermittlung erkennen und es liegt zum Zeitpunkt des Verkaufs kein höheres Gebot vor, dass sich vom Geschädigten ohne weitere Mühe realisieren lässt. den ein Sachverständiger am regionalen Markt ermittelt hat. Er muss nicht warten, bis die regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung ein höheres Restwertangebot unterbreitet hat. Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Geschädigte bei der Schadenbehebung keinesfalls die von der regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufzwingen lassen. Dies wäre jedoch der Fall, müsste der Geschädigte eine gewisse Zeit abwarten, ob die Versicherung eventuell noch ein anderes Restwertangebot unterbreitet. Zu beachten ist außerdem, dass der Sachverständige in dem vor dem OLG Köln verhandelten Fall den Restwert nicht am allgemeinen regionalen Markt des Geschädigten ermittelte hatte. Insofern kann dieser Fall nach Ansicht des AG Neuburg an der Donau auch nicht auf Fälle übertragen werden, in denen der Sachverständige entsprechend der Rechtsprechung des BGH den Restwert am allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Grundsätzlich darf der Geschädigte seiner Schadenberechnung den Restwert zugrunde legen, Anders hat dies das OLG Köln in einem Beschluss vom 16.7.2012 (AZ: 13 U 80/12) entschieden. Diese Entscheidung wird zwischenzeitlich jedoch von mehreren Gerichten angegriffen und ist äußerst kritisch zu sehen. Verweisung an günstigere „freie Werkstatt“ - Älterer Pkw war nicht scheckheftgepflegt Die Verweisung auf eine preislich günstigere freie Kfz-Werkstatt ist für den Geschädigten im Sinne der Schadenminderungspflicht „zumutbar“, sofern sie für ihn „mühelos zugänglich“ ist und eine zur Markenwerkstatt „technisch gleichwertige Reparaturleistungen“ bietet. So hat das Amtsgericht (AG) Bad Homburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11. September 2013 entschieden (AZ: 2 C 2524/12). Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über restliche Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Der unschuldig geschädigte Autofahrer (Kläger) bezifferte seinen Fahrzeugschaden auf fiktiver Basis unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Das Auto des Klägers war im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre und nachweislich nicht scheckheftgepflegt. Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass sich der Geschädigte aufgrund der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht auf eine ihm „mühelos zugängliche“ günstigere Reparaturmöglichkeit eines nicht markengebundenen Kfz-Meisterbetriebes verweisen lassen muss, sofern diese „gleichwertig“ und der Verweis „zumutbar“ ist. Eine „Zumutbarkeit“ lag nach Auffassung des Gerichts im konkreten Fall vor, da die benannte freie Kfz-Fachwerkstatt laut Gutachter tatsächlich „technisch gleichwertige Reparaturleistungen“ bot. Zudem war der beschädigte Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Unfallgegners (Beklagte) verwies den Kläger auf günstigere Stundenverrechnungssätze einer konkret benannten freien Kfz-Werkstatt, die „eine technisch gleichwertige Reparatur sowie einen kostenlosen Hol- und Bringservice“ anbiete. Weiter kürzte die beklagte Versicherung die im Sachverständigen-Gutachten kalkulierten UPE-Aufschläge, da die Referenzwerkstatt diesen Aufschlag nicht berechne. Die hiergegen gerichtete Klage des Geschädigten wurde abgewiesen, die Verweisung an die günstigere „freie Werkstatt“ bestätigt. - 13 - Pkw älter als drei Jahre und nachweislich nicht scheckheftgepflegt. Da sich der geschädigte Autofahrer auf die von der beklagten Versicherung benannte Referenzwerkstatt verweisen lassen musste, stand ihm auch kein weiterer Anspruch auf Schadenersatz zu. Eine etwaige Unzumutbarkeit der Verweisung aufgrund der relativ großen Entfernung der Referenzwerkstatt zum Wohnort des Klägers kam aufgrund des angebotenen Hol- und Bringservice nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht. Recht Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Schadensrecht Bagatellschaden berechtigt zum Gutachten Selbst wenn sich ein Unfallschaden am Ende als Bagatellschaden herausstellt, ist ein Geschädigter berechtigt, einen Gutachter hinzuzuziehen. Dessen Kosten muss der Unfallgegner ersetzen, auch wenn sie in Relation zum Schaden hoch ausfallen. Die Beauftragung des Gutachters verstößt laut einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt vom 5. Juli 2013 nicht gegen die Schadenminderungspflicht (AZ: 6 S 34/13). Im verhandelten Fall hatte der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige Reparaturkosten in Höhe von rund 400 Euro ermittelt, dazu einen Wiederbeschaffungswert von 300 Euro und einen Restwert von 20 Euro. Die Gutachterkosten betrugen 324,28 Euro, wovon die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung unter Berufung auf die Schadenminde- rungspflicht des Geschädigten lediglich einen Betrag von 216 Euro zahlte. Die restlichen Gutachterkosten wurden durch den Sachverständigen klageweise geltend gemacht und vom Amtsgericht Offenbach zunächst mit der Begründung zurückgewiesen, diese Kosten seien nicht erforderlich gewesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte Erfolg. Das LG Darmstadt als Berufungsinstanz führt aus, dass der Geschädigte bei einem möglichen Totalschaden stets berechtigt ist, ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung einzuholen. Einem Geschädigten sei auch bei einer geringen Schadenhöhe das Risiko, dass der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachtet, nicht zuzumuten. Im Übrigen habe ein Geschädigter auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung stets ein Interesse daran, die Relation zwischen Reparaturschaden und Totalschaden feststellen zu lassen, urteilte das Gericht. Diese Werte sind ausschließlich im Rahmen eines Gutachtens zu ermitteln. Einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht konnte die Kammer daher nicht erkennen. Der Berufung wurde vollumfänglich stattgegeben. Folgen für die Praxis Das LG Darmstadt stellt in seiner Entscheidung klar, dass der Geschädigte einen Gutachter beauftragen darf, wenn sowohl ein Bagatell- als auch ein Totalschaden im Raum stehen. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Übernahme der Sachverständigenkosten dann nicht mit dem Verweis auf die Schadenminderungspflicht verweigern. Unfallschaden am eigenen Fahrzeug der Werkstatt - Keine Abzüge bei ausgelasteter Werkstatt Repariert ein Kfz-Betrieb ein eigenes Fahrzeug, das durch Fremdeinwirkung beschädigt wurde, kann er von der gegnerischen Versicherung den üblichen Stundenverrechnungssatz und Ersatzteilaufschläge fordern. Für das Amtsgerichts (AG) Ellwangen gibt es laut einer Entscheidung vom 16. Januar keinen Grund, dass die Werkstatt nach der unverschuldeten Schädigung zugunsten der Versicherung auf Umsatz und Gewinn verzichten muss. Voraussetzung ist allerdings eine vollständige Auslastung der Werkstatt (AZ: 2 C 195/12). Im verhandelten Fall hatte das Amtsgericht Ellwangen über die Frage zu entscheiden, ob die Klägerin als Geschädigte eines Verkehrsunfalls, die selbst gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge instand setzt, Abzüge auf die übrigen unstreitigen Reparaturkosten in Höhe eines Unternehmergewinns von 10 Prozent der Nettomaterialkosten und der 10-prozentigen Ersatzteilaufschläge hinnehmen muss. Um diese Positionen hatte die beklagte regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten gekürzt. Betriebes anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend nicht einsetzen können. Denn die Reparaturwerkstatt hätte in der fraglichen Zeit Fremdaufträge ausführen und dann ebenfalls den Unternehmergewinn einnehmen können. Zugunsten des Schädigers müsse die Kfz-Werkstatt nicht auf den Unternehmergewinn verzichten, erklärte das AG Ellwangen. Gleiches gelte für die geforderten Ersatzteilaufschläge, denn bei Durchführung eines Fremdauftrages hätten diese ohne weiteres berechnet werden können. Die geschädigte Kfz-Werkstatt dürfe nicht dadurch schlechter gestellt werden, dass sie für eine Eigenreparatur auf ihren Lagerbestand zurückgreift. Da die Klägerin – wäre das Schadenereignis nicht eingetreten – anstelle ihres eigenen Fahrzeugs einen Kundenauftrag hätte abwickeln können, liegt nach Ansicht des AG Ellwangen keine Bereicherung der Klägerin vor, sodass weder ein Unternehmergewinnabzug noch der Abzug der 10-prozentigen Ersatzteilaufschläge gerechtfertigt sei. In seinem Urteil legte das AG Ellwangen dar, dass sich ein Geschädigter im Rahmen der Schadenabwicklung einerseits nicht bereichern dürfe. Andererseits dürfe aber auch der Geschädigte, der sein unfallgeschädigtes Fahrzeug selbst repariert, den Geldbetrag ersetzt verlangen, den eine Kraftfahrzeugwerkstatt verlangen würde. Dieser Grundsatz müsse daher auch für Kraftfahrzeugwerkstätten gelten, die die Reparatur ihres geschädigten Fahrzeugs selbst ausführen und in dieser Zeit die Instandsetzungskapazitäten ihres - 14 - In der Regulierungspraxis wird häufig festgestellt, dass bei sogenannten betriebseigenen Fahrzeugen in der Regel sofort ein Abzug zwischen 10 Prozent und 20 Prozent vorgenommen wird. Das AG Ellwangen zeigt mit klaren Argumenten auf, dass auch unter Beachtung eines subjektbezogenen Schadenbegriffes die Regulierung eines Unfallschadens, der an einem betriebseigenen Fahrzeug eines Autohauses beziehungsweise einer Reparaturwerkstatt eintritt, nicht anders ablaufen kann, als bei dem Pkw eines Geschädigten, der nicht zufälligerweise eine Reparaturwerkstatt betreibt. Zwar darf sich der Geschädigte nicht auf Kosten des Schädigers bereichern, dies bedeutet allerdings nicht, dass auf der anderen Seite für den Schädiger gespart werden muss. In der Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass ein Unternehmergewinnabzug unzulässig ist, wenn ein Fremdfahrzeug durch die Inanspruchnahme der Werkstattkapazität für das eigene Fahrzeug nicht repariert werden konnte. Entscheidend für diese Rechtsauffassung ist allerdings die vollständige Auslastung der Werkstatt. Recht Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Arbeitsrecht Ab 1.7.2014 keine Kulanz mehr bei versäumter Meldung zur Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs Seit 1.1.2013 sind geringfügig Beschäftigte nicht mehr automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Möchte der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit sein, muss er die Befreiung gegenüber dem Arbeitgeber beantragen und dieser die gewünschte Befreiung bei der Minijob- Einzugsstelle melden. Dies gilt für alle seit 1.1.2013 aufgenommenen Minijobs. Geringfügige Arbeitsverhältnisse, die bereits zuvor bestanden und deren Entgelt weiterhin maximal 400 Euro beträgt, bleiben von dieser Regelung unberührt und damit auch ohne Antrag rentenversicherungsfrei. Wird das Entgelt jedoch über die 400 Euro hinaus bis zur neuen Entgeltgrenze von 450 Euro aufgestockt, so gelten zur Beibehaltung der Rentenversicherungsfreiheit die neuen Bestimmungen, d.h. • der Arbeitnehmer ist vor dem Monat der Erhöhung ab- und mit Beginn des folgenden Monats wieder anzumelden, • der Arbeitnehmer muss die Befreiung von der Versicherungspflicht noch im Monat der Erhöhung beim Arbeitgeber beantragen und • der Arbeitgeber muss bei der Minijobzentrale innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung die Befreiung melden. Da gerade bei Aufstockungsfällen - offensichtlich aufgrund fehlender Kenntnis - häufig die Meldungen durch die Arbeitgeber versäumt wurden, wird die Minijobzentrale bis 30.6.2014 kulanterweise auch diese Befreiungen trotz fehlender Meldung akzeptieren – jedoch nur, wenn der fristgerechte Antrag des Arbeitnehmers bei den Entgeltsunterlagen nachgewiesen werden kann. Eine Nachholung der versäumten Meldung ist nicht zwingend notwendig. Ab 1.7.2014 führen versäumte Meldungen bei Entgeltserhöhungen dann jedoch ausnahmslos zur Rentenversicherungspflicht. Nähere Informationen hierzu können Sie auch dem MinijobNewsletter Nr. 01/2014 unter www.minijob-zentrale.de entnehmen, den Sie auf unserer Internetseite www.idk-hannover.de bzw. www.idk-osnabrueck.de unter Recht/Arbeitsrecht finden können. Dort finden Sie auch eine Mustererklärung für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Fazit: • Prüfen Sie Ihre Minijob- Arbeitsverhältnisse, ob die entsprechenden Anträge Ihrer Arbeitnehmer vorliegen und die Meldungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden – auch solche, die zwischenzeitlich beendet wurden. • Dokumentieren Sie stets den Eingang der Anträge beispielsweise durch Eingangsstempel - und hinterlegen Sie diese bei den Entgeltsunterlagen. Wettbewerbsrecht Entscheidung des BGH zu Ein- und Ausbaukosten bringt Händler in Zwickmühle Ob die Ein- und Ausbaukosten dem Verkäufer auferlegt werden können, wenn im Rahmen einer Nacherfüllung eine Sache ein- und ausgebaut werden muss, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. § 439 BGB spricht hier lediglich von „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen“. Im Jahr 2008 hatte sich der Bundesgerichtshof mit dieser Frage intensiv befasst und war zu dem Schluss gekommen, dass der Verkäufer im Zuge der Nacherfüllung ausschließlich Ersatz der Kosten für die Lieferung der mangelfreien Ware zu leisten habe, nicht jedoch für Ein- und Ausbaukosten. Dieser Auffassung widersprach der EuGH im Jahr 2011 – zumindest im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte. Die Verbraucherschutzrichtlinie sei dahingehend auszulegen, dass der Verbraucher Anspruch auf die Herstellung der Situation habe, die vorgelegen hätte, wenn der Verkäufer von vornherein ein vertragsgemäßes Verbrauchs- gut geliefert hätte, und zwar ohne dass ihm dabei finanzielle Kosten entstünden. Dem Käufer dürften damit auch keine Kosten für den Ein- und Ausbau entstehen. schulden des Lieferanten voraus, was in der Regel nicht gegeben ist. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 02.04.2014 (Az.: VIII ZR 46/13) betont, dass er an seiner früheren Rechtsprechung zumindest im Unternehmergeschäft weiterhin festhält: Ein- und Ausbaukosten sind vom Anspruch auf Nacherfüllung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern nicht umfasst! Dies gilt selbst dann, wenn der Händler diese Kosten im Rahmen der Nacherfüllung gegenüber dem Verbraucher tragen muss. Damit bringt der Bundesgerichtshof Händler in die Zwickmühle. Denn diese bleiben auf den Einund Ausbaukosten sitzen! Auch die Schadenersatzpflicht gemäß § 280 BGB bietet hier keinen Ausweg. Diese setzt ein Ver- Einbau von Ersatzteilen, die der Kunde mitgebracht hat – Haftungsrisiko der Werkstatt Häufig kommt es vor, dass Werkstattkunden sich ihre Ersatzteile über das Internet oder anderswoher selber besorgen und der Werkstatt lediglich den Auftrag erteilen, diese Ersatzteile im Rahmen der anstehenden Reparatur-, Instandsetzungsoder Wartungsarbeiten in das Kundenfahrzeug einzubauen. Ist der Kunde aber mit dem Ergebnis der Werkstattarbeiten nicht zufrieden, kommt es häufig zum Streit darüber, ob die Werkstattleistung als solche oder das vom Kunden mitgebrachte Ersatzteil mangelhaft war und wer letztlich dafür haftet. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Risiken - 15 - mit dem Einbau vom Kunden mitgebrachter Ersatzteile verbundenen sind. Antworten hierzu finden Sie in dem Merkblatt mit dem Titel „Ersatzteileinbau – Haftungsrisiko der Werkstatt beim Einbau mangelhafter Ersatzteile, die der Kunde mitgebracht hat“, welches Sie bei unseren Geschäftsstellen anfordern können. Recht Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Allgemeines Die grüne Umweltplakette bleibt uns weiter erhalten Eine Reform der Umweltplakette haben die Länder-Verkehrsminister aufgrund zu hoher Kosten abgelehnt. Die Verkehrsminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz dem sächsischen Vorschlag, die Umweltplakette zu reformieren, eine Absage erteilt. Ihre Ablehnung begründeten die Verkehrsminister mit ungeklärten Rechtsfragen und dem mit der Änderung verbundenen enormen Verwaltungsaufwand. Sachsen hatte vor der Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, künftig nur noch jene Fahrzeuge mit einer Plakette zu kennzeichnen, die die Schadstoffnorm für die grüne Plakette, die viele Autos inzwischen problemlos erhalten, nicht erfüllen. Damit wäre die grüne Plakette vor dem Aus gewesen. Den Vorstoß begründete der Freistaat mit Einsparungen für die Autofahrer in zweistelliger Millionenhöhe. Umweltzone: Plakette für Kraftfahrzeuge mit Elektromotor Da immer wieder Anfragen zur Plakettenregelung für Elektro-Kraftfahrzeuge an den Fachbereich Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Hannover und an das Team der Umweltzone herangetragen werden, möchten wir Ihnen die Rechtsgrundlage bezügliche der Plakettenpflicht bei Kraftfahrzeugen mit Elektromotor an die Hand. Die Bundesregierung hat in der Verordnung zum Erlass und zur Änderung der Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung – 35. BImSchV) festgelegt, dass Kraftfahrzeuge mit Elektromotoren der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden. Folglich sind sie mit einer grünen Plakette auszurüsten, um sie zur Fahrt in einer Umweltzone zu berechtigen. Insofern gilt die Plakettenpflicht auch für Elektro-Kfz. Ergänzend dazu heißt es im § 3 der 35. BImSchV: "Zur Kennzeichnung der Kfz nach den Schadstoffgruppen 2-4 sind nicht wiederverwendbare und lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten zu verwenden." Ferner erleichtert das Anbringen der Plakette an der Windschutzscheibe die Kontrollen innerhalb der Umweltzone. Kaufrecht Verlust der Garantie auch bei Unkenntnis über Wartungsintervalle Reimportfahrzeug wurde ohne Serviceheft ausgeliefert Es ist mittlerweile allgemein üblich, die Einhaltung der von den Herstellern vorgegebenen Inspektionsintervalle zur Bedingung für die Gewährung von Fahrzeuggarantien zu machen. Seit der Mobilo-Life-Entscheidung des BGH vom 12.12.2007 (AZ: VIII ZR 187/06) begegnet es darüber hinaus keinerlei Bedenken mehr, wenn zur Bedingung gemacht wird, dass diese Inspektionen nur in Werkstätten der eigenen Marke vorgenommen wird. Das Problem lag im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (4.12.2013, AZ: I-3 U 8/13) darin, dass es sich bei dem gekauften Kia Sorento um ein reimportiertes Fahrzeug handelte, das ohne Serviceheft ausgeliefert wurde, in dem Angaben zu den vorgeschriebenen Inspektionen nachzulesen gewesen wären. Der Käufer/Kläger berief sich darauf, dass der Verkäufer/Beklagte ihn über die Intervalle falsch informiert habe, indem er gesagt habe, dass die erste Inspektion erst nach 30.000 Kilometern fällig sei. Tatsächlich waren es die üblichen 15.000 Kilometer (das Intervall wurde erst mit neueren KiaModellen auf 20.000 Kilometer heraufgesetzt). Der Kläger konnte zum einen nicht beweisen, dass der Beklagte tatsächlich eine solche Aussage zu den Wartungsintervallen getroffen hatte. Das OLG Düsseldorf positionierte sich darüber hinaus dahingehend, dass Unkenntnis in diesem Falle nicht vor Strafe schütze, der Kläger sich also nicht darauf berufen könne, er habe die Intervalle nicht gekannt, weil ihm kein Serviceheft ausgehändigt worden sei. - 16 - Niedersachsen-Mitte 30827 Garbsen Osnabrück 49080 Osnabrück Redaktion: Gerhard Michalak, Anja Gross, Karen Buck Gestaltung: Gerhard Michalak Layout: Anja Gross Verlag+Druck: Vogel Business Media GmbH & Co.KG 97064 Würzburg [email protected] www.idk-hannover.de [email protected] www.idk-osnabrueck.de