Innungszeitung - idk Hannover

Transcrição

Innungszeitung - idk Hannover
10. Jahrgang · Ausgabe 3 · Juli 2014
Innungszeitung
in Kooperation
mit den Innungen
Meppen und Peine
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Die IDK Osnabrück hat sich am 24. Juni 2014 einstimmig für den Erwerb einer
Immobilie entschieden
Die Büroimmobilie, die als Innungsgeschäftsstelle durch die IDK Osnabrück genutzt werden soll,
liegt im Gewerbegebiet von Osnabrück-Atterfeld.
Die Immobilie steht auf einem rd. 1.436 m² großen Eigentumsgrundstück und hat Erweiterungspotential.
Der jetzige Schnitt der Räumlichkeiten eignet
sich perfekt als Geschäftsstelle für die IDK Osnabrück. Die verkehrsgünstige Lage zur BAB 30 und
BAB 1 sowie die gute Erreichbarkeit mit dem Bus
ist ein weiterer Pluspunkt für die Nutzung als Innungsgeschäftsstelle. Abgerundet wird der positive Eindruck durch die ausreichend vorhandenen
Parkflächen.
Niedersachsen-Mitte
Osnabrück
Berufsausbildung
Die Mitglieder der IDK Osnabrück haben bei der
Innungsversammlung am 24. Juni 2014 dem
Kauf dieser Immobilie als neue Geschäftsstelle
einstimmig zugestimmt.
Mitgliederservice
Technik
Arbeitssicherheit
Recht
Sonstiges
Termine
Neue Immobilie = Giesbert-Bergerhoff-Str. 50, 49076 Osnabrück
29. Juli 2014 - Seminar Rente ab 63
23. Juli 2014 - Seminar Unfallschaden, Garbsen
15. Okt. 2014 - Seminar Unfallschaden, Osnabrück
Bezirksversammlungen
10. Nov. 2014 - Osnabrück, Parkhotel
12 .Nov. 2014 - Hannover, FBZ
13. Nov. 2014 - Nienburg, Potpourri am Wall
18. Nov. 2014 - Syke-Diepholz-Sulingen,
Hotel zur Börse
19. Nov. 2014 - Neustadt, Perl in Otternhagen
20. Nov. 2014 - Hameln, Am Klüt-Turm
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
www.idk-hannover.de
www.idk-osnabrueck.de
Niedersachsen-Mitte
Osnabrück
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Tag der Verkehrssicherheit in Meppen
Aktionen, Präsentationen und Informationen lockten in die Fußgängerzone und in das MEP-Center
Über 20 Verbände, Organisationen und Firmen
präsentierten am 21.06.2014 Themen rund um
die Verkehrssicherheit vom Windthorstplatz bis
zum MEP-Center. An zahlreichen Ständen wurde
unter anderem über Rückhaltesysteme für Kinder,
Fahrradträger für PKW, Gurtschlitten oder ErsteHilfe-Maßnahmen informiert. Mithilfe eines Überschlagsimulators konnten die Folgen eines Verkehrsunfalls nachempfunden werden.
Ziel der Veranstaltung ist es, möglichst viele Bürger aller Altersgruppen zu erreichen, um das Bewusstsein für die Gefahren des Straßenverkehrs
zu stärken und Einsicht zu schaffen, hieß es seitens der Polizei Meppen, die zusammen mit der
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
und der Verkehrswacht den Tag organisiert haben.
Die Organisatoren wiesen darauf hin, dass die Aktion jährlich durchgeführt wird und im Wechsel in
Lingen, Meppen und Papenburg stattfindet.
Zum Abschluß unserer Ausfahrt, lassen wir den
Tag gemeinsam beim Grillen ausklingen.
Anmeldungen zur Ausfahrt liegen dieser Zeitung
bei.
Meppen, 24.06.2014
Auch die Kraftfahrzeug-Innung Meppen beteiligte sich mit einem Info-Stand im MEP-Center an
der Aktion. Mithilfe von Videofilmen wurden verschiedene Fahrassistenzsysteme für PKW vorgeführt und näher erläutert. Während in den vergangenen Jahrzehnten mit Hilfe von zum Beispiel
der Gurttechnik, Airbag-Systemen oder der ABSTechnik das Ziel verfolgt wurde, die Folgen eines
Verkehrsunfalls für die PKW-Insassen zu minimieren, stellen die modernen Fahrassistenzsysteme darauf ab, einen Unfall mit Hilfe der Technik von vorherein zu vermeiden, so Obermeister
Matthias Hillmann während eines Gesprächs mit
Vertretern der Polizei Meppen. Trotz der vorhandenen Technik muss die Prävention fortgesetzt
werden, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig. Dieses gelte insbesondere für die Risikogruppe der Fahranfänger.
4. Old- / Youngtimerausfahrt
Rund um den Höhenzug Deister
In diesem Jahr starten wir unsere 4. Oldtimertour in Rodenberg beim Autohaus Depping, wo
wir mit einem kleinen Frühstück empfangen werden. Dann geht es durch die idyllischen Dörfer
zum Wasserschloß Hülsede, welches im Tal zwischen Deister und Süntel liegt. Von hier aus fahren wir durch die duftenden Laubwälder des Deisters über Nienstedt, Springe zum Jagdschloss
Springe, dass zum Verweilen einlädt. Mit Blick in
das Calenberger Land umrunden wir den Deister
in Richtung Barsinghausen. Dort werden wir unter Tage einfahren und das Bergwerk, den alten
Klosterstollen besichtigen und uns bei Kaffee und
Kuchen entspannen.
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Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Berufsausbildung
Ab 01. August 2013 neuer Bezugspreis - für Berichtshefte „autoFACHMANN“ / „autoKAUFMANN“
Ab 01. August 2014 neuer Bezugspreis für Berichtshefte „autoFACHMANN“ / „autoKAUFMANN“
Neuer Bezugspreis autoFACHMANN ab Lehrjahr
2012/2013
Die derzeit gültigen Abopreise für die Ausbildungsjournale autoFACHMANN und autoKAUFMANN wurden zuletzt zum 01.08.2012 erhöht. Im
Hinblick auf die Kostensteigerungen bei den Personalkosten, Postvertriebsgebühren etc. wurden
die Abopreise nun zum 01.08.2014 wie folgt angehoben:
Neuer Bezugspreis autoKAUFMANN ab Lehrjahr
2012/2013
ab 01. 08.
2012
ab 01.08.
2014
Jahres-Abo netto
80,75 €
82,43 €
Jahres-Abo netto
+ 7 % MwSt.
5,65 €
5,77 €
+ 7 % MwSt.
Jahres-Abo brutto
86,40 €
88,20 €
Jahres-Abo brutto
ab 01. 08.
2012
ab 01. 08.
2014
117,20 €
119,44 €
8,20 €
8,36 €
125,40 €
127,80 €
Berufsschulkonzept 2020
Am 11. März 2014 hat die Regionsversammlung
über das Berufsschulkonzept „2020“ beschlossen. Wie in der Presse bereits umfassend berichtet und diskutiert, ist ein Kernelement dieses Konzeptes die Bündelung der fahrzeugtechnischen
Berufe an einem Schulstandort – nach Entscheidung der Regionsabgeordneten an der BBS Burgdorf.
•
Auch wenn es gut begründete Einwände gegen
diese Standortwahl gab, so gibt es aber auch
schlagende Argumente für diese Entscheidung:
•
Ausstattungs- und technologiebezogene
Investitionen müssen nur noch an einem
Standort vorgenommen werden.
•
Auch wenn zu erwarten ist, dass die Schüler-/Auszubildendenzahlen mittelfristig sinken, wird es auf Grund des fehlenden Nachwuchses an Berufsschullehrern im Bereich
Fahrzeugtechnik schwierig werden, den
Lehrkräftebedarf zu decken. Da an der BBS
Burgdorf bereits alle weiteren Mobilitätsund Verkehrsberufe angesiedelt sind, werden sich aber hier nutzbare Synergien ergeben, mit deren Hilfe eine umfassende und
qualitativ hochwertige Ausbildung langfristig sichergestellt werden kann.
Durch die Zusammenlegung der Kfz-technischen Abteilungen der BBS 6 und der BBS
Burgdorf entsteht ein Kfz-technisches Zentrum, das norddeutschlandweit, wenn nicht
-3-
gar deutschlandweit hinsichtlich Ausstattung, Kompetenz und Größe beispielhaft
sein wird.
Mit dieser politischen Entscheidung beginnt eine
Phase gemeinsamer Arbeit der beteiligten Schulen, der zugehörigen Innungen, der HWK, der IHK
und natürlich der Region. Im ersten Schritt wurde eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Genannten gebildet, die bis September ein Raumbzw. Umbaukonzept entwickelt, das es ermöglicht, etwa 900 zusätzliche Schüler der fahrzeugtechnischen Berufe auf dem aktuellen Stand der
fachlichen und didaktischen Diskussion zu unterrichten.
Der Prozess aus Planung, Umbau und Umzug wird
bis zum August 2016 abgeschlossen sein.
Berufsausbildung
Bereits am 10.04.14 fanden sich IDK und BBS
Burgdorf zu einem konstruktiven Gedankenaustausch zur Umsetzung des Regionsbeschlusses
zusammen.
Am 06. und 20.05.14 hielten die Lehrerinnen und
Lehrer der BBS 6 und der fahrzeugtechnischen
Abteilung der BBS Burgdorf ihre ersten gemeinsamen Dienstbesprechungen ab. Neben dem
kollegialen „Beschnuppern“ war dies ein erster
Schritt hin zur gemeinsamen Planung und zur gemeinsamen Arbeit.
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
ge verschriftlicht, die Mitte September von der
Gesamt-Planungsgruppe noch einmal „auf Herz
und Nieren“ geprüft werden. Am 16.10.14 geht
diese Vorlage dann zur Bewilligung der erforderlichen Mittel in die Regionsversammlung.
Wir als Schule(n) werden regelmäßig an dieser
Stelle vom Stand der Planung und Umsetzung berichten, um Sie aktuell und vom Ort des Geschehens auf dem Laufenden zu halten.
Christoph Falkner, 25.06.2014
Die oben erwähnte Planungsgruppe tagte am
25.06.14 das erste Mal. In dieser Veranstaltung
stand Dr. Specht als Vertreter der Region Rede
und Antwort zu den Planungsgrundlagen und der
beabsichtigten Umsetzung des Konzeptes. Die
schulische Planungsgruppe, die das Treffen in
mehreren Arbeitsterminen vorbereitet hatte, stellte ein erstes Szenario zur räumlichen und ausstattungsbezogenen Integration der BBS6 in das
Gebäude der BBS Burgdorf vor.
Im nächsten Schritt werden durch die schulische
Arbeitsgruppe ein bis zwei Umsetzungsvorschlä-
Berufsschulkonzept 2020 der Region Hannover
Mit dem Sommer nahen auch wieder die Termine
für die Einschulung der neuen Auszubildenden.
Die Regionsversammlung hat am 11. März 2014
beschlossen, die fahrzeugtechnischen Berufe gebündelt an die BBS Burgdorf zu verlegen.
Wir empfehlen daher nur den Betrieben aus dem
Postleitzahlenbereich 306.. und 308.. ihre Auszubildenden mit dem Schwerpunkt PKW und System- und Hochvolttechnik ab 01.08.2014 in
Burgdorf anzumelden.
Alle weiteren Auszubildenden aus der Region
Hannover mit dem Schwerpunkt PKW, Systemund Hochvolttechnik und Karosserietechnik
sollten auch in der Übergangszeit in gewohnter
Weise an der BBS 6 angemeldet werden.
In der Umsetzungsphase, die bis zum August
2016 abgeschlossen sein wird, stehen in der BBS
Burgdorf nur in begrenztem Maße Lernplätze für
die Auszubildenden zur Verfügung.
Der Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik und Motorradtechnik bleibt davon unberührt und wird
weiterhin in Burgdorf beschult.
Für weitere Fragen steht Ihnen Lehrlingswart Kai
Busch gern auch in einem persönlichen Gespräch
zur Verfügung.
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Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Berufsausbildung
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Berufsausbildung
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
B.O.P Melle - Bissendorf am 24.06.2014 - Ausbildungsmesse in neuem Format
Am 24.06.2014 fand an der Berufsbildenden
Schule Melle die Ausbildungsmesse 2014 statt.
Diese Messe sollte mit einem neuen Konzept gestartet werden.
Erstmals konnten die Besucher in einem Berufsorientierungscours regelrecht ausprobieren, welcher Beruf ihnen wirklich liegt.
An dem Stand des Kfz-Technikerhandwerks, der
maßgeblich durch das Autohaus Pietsch GmbH
in Melle und die IDK Geschäftsstelle unterstützt
wurde, konnten die Jugendlichen unter Anleitung
selbst „reparieren“. Die Auszubildenden des Autohauses Pietsch ließen die Besucher an einem
VW Lupo-Schulungsfahrzeug vorne die Bremsklötze ersetzten.
Ferner bestand die Möglichkeit an einer Schalttafel das Standlicht und das Abblendlicht auf-
Konzept. Die Schüler von der Oberschule bis zum
Gyminasium waren mit ungewohnter Begeisterung dabei Ihren Berufsweg auszuprobieren.
Insgesamt nahmen 508 Schüler an der Messe teil,
davon konnten wir 161 Teilnehmer an unserem
Stand begeistern. Ein überragendes Ergebnis.
zuschalten. Für den Beruf des Automobilkaufmannes wurde eine Heckleuchte über den Teilekatalog ermittelt und diese anschließend mit
einem Händlerverwaltungsprogramm fakturiert.
Das Fazit von Serviceleiter Eckhard Wübbeler und
Lehrlingswart Guido Patzelt: ein sehr gelungenes
Mitgliederservice
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
EvoRepair - die schlanke Reparaturfinanzierung von Bank11
Sie möchten aktiv Ihre Werkstatt-Umsätze steigern und Ihren Kunden eine unkomplizierte Reparaturfinanzierung anbieten? Dann können Sie als
Kfz-Händler ab jetzt die neue, günstige Bank11Finanzierung für Reparaturen inklusive Teilen und
Zubehör ‘EvoRepair‘ anbieten.
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unter:www.bank11.de/ansprechpartner oder den
Vertriebsinnendienst unter der Telefonnummer
02131 6098-123.
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Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Mitgliederservice
Rente mit 63
Entwurf des RV – Leistungsverbessungsgesetzes
Der am 23. Mai 2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen
vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget. Die folgenden Fragen berücksichtigen die Regelungen, die im Gesetzentwurf und
den Änderungsanträgen dazu vorgesehen sind.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
sollte nach den Plänen der Bundesregierung im
Juni 2014 abgeschlossen sein.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Was ist die Rente ab 63?
Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren?
Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit?
Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen?
Wie verläuft die schrittweise Anhebung auf
65 Jahre?
Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen?
Müssen Versicherte mit 63 in Rente gehen,
wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen oder können sie
weiterarbeiten?
8.
Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst
angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kommen Sie zu unserem Informationsnachmittag am 29. Juli 2014, um 15.00 Uhr, in die Geschäftsstelle der IDK Niedersachsen-Mitte, Dieselstraße 28, 30827 Garbsen. Herr Graubohm, Beauftragter des Versorgungswerks der KH Hannover wird Ihnen dann alle Fragen beantworten.
Die Anmeldung liegt dieser Zeitung bei!
Schiedsstelle für das Kraftfahrzeughandwerk
Wie Sie sicherlich wissen, haben die beiden IDKs
Niedersachsen-Mitte (NM) und Osnabrück (OS) in
Zusammenarbeit mit dem ADAC, dem TÜV und der
DEKRA jeweils Schiedsstellen für den KFZ-Handel und das KFZ-Handwerk unter dem Vorsitz der
Rechtsanwälte Martin Fastabend (NM) und Marcus Heine (OS) eingerichtet.
Diese Schiedsstellen haben die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Werkstätten aus Werkstattaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen gütlich beizulegen. Die Inanspruchnahme der Schiedsstellen,
die aus vier Kfz-Sachverständigen und dem Juristen als Vorsitzenden besteht, ist kostenlos.
Die Schiedsstellen befassen sich jedoch nicht
mehr mit Streitigkeiten, die bereits vor Gericht anhängig sind. Ebenfalls stellen sie ihre Tätigkeiten
auch ein, sobald während eines Schiedsstellenverfahrens der Rechtsweg beschritten wird.
ACHTUNG: Die Schiedsstellen der IDKs können
nur tätig werden, wenn der beteiligte Kfz-Betrieb
Als neutrale Kommission für den Verbraucherschutz regeln unsere Schiedsstellen Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Dadurch schaffen wir es, Meinungsverschiedenheiten unter Beteiligung von vier
Fachleuten zwischen Autokunden und Kfz- Meisterbetrieben/Autohäusern schnell, unbürokratisch und für beide Parteien kostenlos aus der
Welt zu schaffen.
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Mitglied der IDKs Niedersachsen-Mitte oder Osnabrück ist.
Den Anhörungsbögen sowie die Geschäfts- und
Verfahrensordnung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.idk-hannover.de oder www.
idk-osnabrueck.de.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Tel.Nr. 05131 /
46 66 - 0 oder 0541/ 82555 zur Verfügung.
Mitgliederservice
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Unabhängig, regional und deutlich günstiger
Hannoverscher Energieversorger e:veen bietet IDK-Mitgliedern faire Strompreise
Gerhard Michalak (l.), Dieter Carstens (r.)
„Deutsche Energiekunden zahlen viel zu viel!“
Dieter Carstens, Vorstand der e:veen Energie eG,
weiß wovon er spricht. Deutschland gehört zu
den Standorten mit den höchsten Energiepreisen
in Europa. Schuld ist die Energiewende. Die EEGUmlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) verteuert
die Energiekosten in Deutschland. Hinzu kommen
die in Deutschland hohen Netzentgelte. Das
macht es deutschen Unternehmen schwer, sich
im europäischen Wettbewerb zu behaupten.
e:veen rät daher zum Wechsel zu günstigeren
Energieversorgern.
Im vergangenen Jahr schloss die IDK mit e:veen
einen Rahmenvertrag, der ihren Mitgliedern
attraktive Sonderkonditionen für den Strombezug
einräumt. Die aktuellen Tarife erfahren Sie unter
der im Kasten stehenden Beratungs-Hotline.
Im Durchschnitt können Unternehmen mehrere
hundert Euro im Jahr einsparen.
Großeinkauf als Genossenschaft
e:veen liefert jetzt auch bundesweit Gas
e:veen ist ein unabhängiger, genossenschaftlich
organisierter Energieversorger mit Sitz in
Hannover. Das Unternehmen hat es sich zum Ziel
gesetzt, grundsätzlich preisgünstiger zu sein als
der Grundversorger. „Unsere Preise liegen im
Schnitt ein bis zwei Cent darunter“, betont der
Vorstand. Als Einkaufsgemeinschaft von mehr als
250 Stadtwerken erreicht die Genossenschaft
das nennenswerte Einkaufsvolumen von rund 15
Miliarden Kilowattstunden. Somit kann e:veen
auch kleinere Strommengen zu Großhandelsbedingungen an Privat- und Geschäftskunden
weitergeben.
Über das Angebot der attraktiven Preiskonditionen
hinaus bietet e:veen zusätzliche Garantien für
den Energiepreis: 24 Monate für Privat- und bis
zu 36 Monate für Geschäftskunden. Großes Plus
für e:veen-Kunden ist der absolut unkomplizierte
Service beim Anbieterwechsel. Denn trotz der
Liberalisierung des Energiemarktes 1998 ist die
Wechselbereitschaft der Stromkunden weiterhin
verhalten. Zu kompliziert, Angst, plötzlich ohne
Strom dazustehen oder technische Änderungen
vornehmen zu müssen und nicht zuletzt die oft
unklaren Tarifstrukturen schrecken die Energieverbraucher ab. Aus diesen Gründen übernimmt
e:veen für seine Kunden den kompletten Wechselprozess. „Wir benötigen lediglich Ihre Zählernummer und Ihren derzeitigen Versorger. Den Rest
machen wir“, erläutert Carstens. Bei Interesse
können Sie sich von e:veen unverbindlich Ihre
Ersparnis berechnen lassen.
IDK-Mitglieder in ganz Niedersachsen erhalten
auch als Privatkunden von e:veen ein Leistungsniveau wie von führenden Energiekonzernen,
aber eben deutlich preisgünstiger.
Bereits im August 2013 startete e:veen erfolgreich den Vertrieb von Gas in einem Pilotprojekt.
Mittlerweile werden mehrere hundert Kunden mit
günstigem Gas versorgt.
„Mit der Einführung unseres Gasproduktes liefert
e:veen seinen Privatkunden jetzt Energie aus
einer Hand“, freut sich Dieter Carstens (Vorstand
der e:veen Energie eG).
Kunden entscheiden sich für
den hannoveraner Energieverorger, weil e:veen
1. ... völlig unabhängig
von Energiekonzernen ist.
2. ... faire Preise bietet.
3. ... Gewerbetarife mit
einer Preissicherheit bis zu
36 Monaten gewährt.
4. ...transparente und
einfache Tarife bietet.
5. ... einen einfachen und
bequemen Wechsel ohne
Versorgungsunterbrechung
ermöglicht.
6. ... keine Änderungen am
Stromzähler erfordert.
7. ... keine Vorauskasse
oder Kaution fordert.
8. ... eine kostenlose
Service-Hotline anbietet.
9. ... keine Mitgliedschaft
verlangt.
10. ... aktiv die Energiewende
unterstützt.
Einzelheiten zum Tarif erhalten Sie unter
Angabe Ihres Verbrauches und Ihrer PLZ an:
[email protected]
Jetzt anrufen und Kosten senken:
Beratungs-Hotline:
05130 . 902 94 94
(Ein Service der Naturenergie-Projektentwicklungs GmbH)
e:veen
Energie eG
e:veen Energie eG
Stichwort „Rahmenvertrag IDK“
Hollerithallee 17, 30419 Hannover
Mehr unter www.eveen.de
Firmensitz der e:veen Energie eG
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(Foto: Thomas Langreder)
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Mitgliederservice
NACHFOLGER (M/W)
GESUCHT.
FÜR GUT EINGEFÜHRTE
KFZ-WERKSTATT IN DIEPHOLZ.
Für unsere KfZ-Werkstatt am Standort Diepholz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Nachfolger (m/w) als Pächter.
• ... sind gelernter KfZ-Meister und haben
Ihr Können bereits unter Beweis
gestellt?
• ... wollen Ihr eigener Chef sein und
eigenverantwortlich arbeiten?
•... sind engagiert, kundenorientiert und
gehen offen auf Menschen zu?
•... legen Wert auf eine saubere, qualitativ
einwandfreie Arbeit?
• ... sind ein erfolgreiches, stark expandierendes
Franchise-Konzept für freie Werkstätten
• ... unterstützen Sie als Pächter bei der
Finanzierung, in kaufmännischen Fragen
sowie bei Marketing und Marktforschung
• ... bieten Ihnen attraktive Einkaufskonditionen
z.B. für OT (keine Einkaufsbindung!)
Über uns
Mit der Marke „die autowerkstatt“ hat die Kaiser
WerkstattSysteme (KWS) GmbH mit Sitz in München
ein bundesweit operierendes Franchisesystem
entwickelt, das ständig wächst und neue Standorte
eröffnet.
Das Unternehmen bietet seinen Franchise-Nehmern viel Service bei nur kleinen Start-Investitionen
und einem geringen wirtschaftlichen Risiko. So
unterstützt die Münchner Zentrale den Partner vor
Ort auf den verschiedensten Ebenen: Ob bei der
Existenzgründung, Finanzierung, kaufmännischen
Unterstützung, Betriebsausstattung, Marketing und
Marktforschung.
© Georg Blenk, Krafthand
• Diepholz, Willenberg 39/40
(2 Minuten von der B51)
• Fachmarktzentrum mit Netto-Lebensmitteldiscounter und Stadtsparkasse
• Werkstattgröße: ca 230 m2 (Baujahr 2012)
• 3 Rolltore und 3 Werkstattboxen
• Komplett eingerichtet und ausgestattet
• Umfangreicher Kundenstamm vorhanden
• Inventar kann kostengünstig abgelöst werden
Für Rückfragen:
Markenservice für alle Fabrikate
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Mitgliederservice
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Landesweite Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet am 1. Juni 2014
Auf die Räder, fertig, los!
Osnabrück im Mai 2014. Bei schönem Wetter
macht es am meisten Spaß: Das Rad aus dem
Keller oder der Garage holen, die Kette ölen, den
Helm aufsetzen – und los geht es. Wer regelmäßig Rad fährt, tut viel für seine Gesundheit und
entlastet die Umwelt. Die beste Gelegenheit dazu bietet die Sommeraktion "Mit dem Rad zur Arbeit", die am 1. Juni 2014 beginnt.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung, die AOK Niedersachsen sowie der ADFC Niedersachsen stellen diese Initiative bereits zum elften Mal auf die
Räder. Schirmherrin ist Sozialministerin Cornelia Rundt. Im vergangenen Jahr brachte die Aktion
30.000 Radler aus 2.600 Betrieben in Schwung.
Alle Berufstätigen sind aufgerufen, bis zum 31.
August an mindestens 20 Tagen zu ihrem Arbeitsplatz zu radeln. Neben den Vorteilen für die eigene Gesundheit und dem aktiven Klimaschutz
winken den Teilnehmern viele hochwertige Preise
im Gesamtwert von über 10.000 Euro als zusätzliche Motivation: Von der Städtereise über hoch-
wertiges Fahrradzubehör bis hin zum neuen Trekking-Rad. Teilnehmer können die Radfahrt-Tage
per Hand auf Papier oder direkt online im Aktionskalender eintragen.
Weil es gemeinsam noch mehr Spaß macht, können nicht nur einzelne Radfahrer, sondern auch
Teams aus bis zu vier Kollegen kostenfrei teilnehmen. Hier gibt es weitere Teampreise zu gewinnen, beispielsweise eine Fahrt mit dem Heißluftballon. Pendler, die zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle radeln und eine Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, können sich
ebenfalls anmelden. Und wer nicht nur sportlich,
sondern auch künstlerisch unterwegs sein möchte, kann sich an einem Online-Kreativwettbewerb
beteiligen.
men unterstützen, können am Sonderwettbewerb
„Fahrradaktiver Betrieb“ teilnehmen.
Unterstützt wird die Rad-Aktion vom DGB Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt und den
Unternehmerverbänden Niedersachsen. Weitere Infos und Anmeldeunterlagen gibt es in allen AOK-Servicezentren, in den Personalbüros der
beteiligten Firmen und auf
www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/niedersachsen.
Gesucht werden Ideen zur Gestaltung von Rucksäcken. Monatlich wird der beste Entwurf prämiert. Der Gewinner kann sich über ein hochwertiges Faltrad freuen. Firmen, die ihre radelnden
Beschäftigten mit einer Unterstellmöglichkeit für
das Rad, einer Servicestation oder Umkleideräu-
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Technik
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Merkblatt "Unterschiede zwischen Serien- und Reparaturlackierung - Gründe für die Farbtondifferenzen und die
Notwendigkeit der Beilackierung"
Bei rund 40.000 auf dem Markt befindlichen Farbtöne ist es für den Lackierfachmann fast unmöglich, bei einer Reparaturlackierung den gleichen
Farbton zu treffen.
Folglich entscheidet der Lackierfachmann in der
Regel, ob im Reparaturfall eine Beilackierung erfolgen muss. In der Praxis wird oftmals zuerst ein
Gutachten erstellt, in dem der Sachverständige
über die Notwendigkeit einer Beilackierung entscheiden muss. Dieses Gutachten regelt den Reparaturweg. Wird jedoch später von dem Lackierfachmann feststellt, dass eine Beilackierung erforderlich ist, wird diese oftmals von der jeweiligen Versicherung nicht übernommen.
Aus diesem Grund hat die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V.
(IFL) in Zusammenarbeit mit folgenden Verbänden/Organisationen das Merkblatt "Unterschiede
zwischen Serien- und Reparaturlackierung Gründe für die Farbtondifferenzen und die Notwendigkeit der Beilackierung" erstellt:
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Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL)
Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)
Kraftfahrzeugtechnischen Institut und Karosseriewerkstätte GmbH & CO. KG (KTI)
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dem Verband der deutschen Lack- und
Druckfarbenindustrie e.V. (VdL)
Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen e. V. (VKS)
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF)
Dieses Merkblatt gibt allen am Reparatur- und Lackierprozess beteiligten Personengruppen Hilfestellung für die Schadenskalkulation und die Reparaturdurchführung.
Bei Interesse an dem Merkblatt melden Sie sich
gern in unserern Geschäftsstellen.
Hochvoltfahrzeuge
Pilotschulung für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen für den Nutzfahrzeugbereich
Im Gegensatz zu Nutzfahrzeugen und insbesondere Bussen gelten Pkw mit EG-Typgenehmigung
in der Regel als HV-eigensicher. Für Pkws werden
- unter anderem von der TAK - bereits seit 2009
Schulungen durchgeführt. Die Schulungen basierten zunächst auf einem gemeinsam mit VDA
und VDIK und den Berufsgenossenschaften abgestimmten Konzept. Die Inhalte dieses Konzeptes
wurden 2010 in die berufsgenossenschaftliche
Information BGI/GUV-I 8686 überführt.
Da Nutzfahrzeuge und insbesondere Busse überwiegend nicht HV-eigensicher sind und darüber
hinaus bei diesen Fahrzeugen die Wahrscheinlichkeit größer als bei Pkw ist, dass an unter
Spannung stehenden Bauteilen gearbeitet werden muss, sollten gerade Mitarbeiter in Nutzfahrzeugbetrieben für alle drei Bereiche (HV-eigensicher, nicht HV-eigensicher und Arbeiten unter
Spannung/an Energiespeichern) qualifiziert werden.
Im Jahr 2012 wurden in der BGI/GUV-I 8686 auch
die Mindest-Schulungsinhalte für Arbeiten an
nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen und für Arbeiten unter Spannung/an HV-Energiespeichern
festgelegt. Eine Übersicht der Qualifizierungsbausteine bekommen Sie auf Anfrage in unseren
Geschäftsstellen.
Von der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) wird eine erste komplette
HV-Schulung mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeuge/Busse, die alle in der BGI/GUV-I 8686 definierten Bereiche für Servicearbeiten abdeckt, im
Zeitraum vom 11.08.2014 bis 15.08.2014
in Münster durchgeführt.
Die Teilnehmer der geplanten TAK-Schulung sind
nach erfolgreicher Abschlussprüfung berechtigt,
sowohl an HV-eigensicheren als auch an nicht
HV-eigensicheren Fahrzeugen (Pkw und Nutzfahrzeuge) zu arbeiten. Darüber hinaus sind sie
berechtigt, Arbeiten unter Spannung/an HV-Energiespeichern (Hochvoltbatterie/Supercab) durchzuführen.
Ausführliche Informationen zu dieser Schulung
finden Sie auch auf der Internetseite der TAK
(www.tak.de). Interessierte Betriebe können sich
darüber hinaus direkt bei der TAK, Frau KrausHeisel (E-Mail: [email protected], Telefon 0228 9127143), über weitere Einzelheiten zu der Schulung
informieren.
Fachkundelehrgang Airbag und Gurtstraffer gemäß § 14 Sprengstoffgesetz
Dass Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen im
Falle eines Unfalls Menschenleben retten sollen,
ist ein alter Hut. Dass aber eben diese Systeme
bei falscher Handhabung sogar lebensgefährlich werden können, konnten Mitarbeiter von KfzWerkstätten am 03. Juni 2014 in den Räumlichkeiten der IDK Niedersachsen-Mitte in Garbsen
anschaulich miterleben. Hier wurde ein, von der
zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung –BAM Berlin- vorgeschriebener Fachkundelehrgang gemäß Sprengstoffgesetz durchgeführt. Die Fachkundeschulung durch die IDK richtete sich an Mitarbeiter,
die demnächst als verantwortliche Person gemäß
§14 SprengG im Betrieb bestellt werden sollen.
Danach muss jeder Betrieb den Umgang, den Verkehr und die Beförderung vom oder mit Airbag/
Gurtstraffern der Klasse T1 der zuständigen Be-
hörde innerhalb von 14 Tagen anzeigen. In Niedersachsen sind das die Gewerbeaufsichtsämter.
Unter dem Begriff Umgang versteht man das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten, Überlassen und Transport innerhalb der
Betriebsstätte.
Der Lehrgang beinhaltete den Aufbau und die
Funktion von Gasgeneratoren, Airbag- und Gurtstraffern, sprengstoffrechtliche Anforderungen
für den Umgang, Zulassung nach dem SprengG,
die Handhabung und Lagerung sowie die Beförderung und Entsorgung.
Am 03. Juni 2014 waren Mitarbeiter aus Kraftfahrzeug- und Karosseriewerkstätten, Fahrzeuglackierereien und Abschleppunternehmen
mit dabei. Als praktischer Teil wurde ein Airbag
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gemäß den Sicherheitsvorschriften gezündet. So
erreichte der am Boden frei liegende Beifahrerairbag eines handelsüblichen PKW nach Zündung
seines Explosivsatzes (450 g) eine stattliche Flughöhe.
Zusätzlich zeigte der Referent, Herr Klösel, anhand eines Films über einen Airbagunfall in einer Kfz-Werkstatt die Gefährlichkeit von Airbageinheiten bei falscher Handhabung. Die IDK plant
den nächsten Lehrgang zu diesem Thema im
Herbst 2014.
Recht
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Versicherungsschutz bei Oldtimerreparatur?
Mit dem Young- und Oldtimerboom mehren sich
auch die Aufträge zur Reparatur und zur Restaurierung dieser Fahrzeuge. Es ist ja auch meist
recht lukrativ, achtet doch der Kunde bei diesen
Leibhaberfahrzeugen nicht auf den letzten Euro.
Aber Vorsicht wenn etwas bei den Arbeiten schief
geht: In den meisten Verträgen über die Betriebshaftpflichtversicherung und die Versicherung zum
Überführungskennzeichen (rote Nummer) sind
Oldtimer ausgeschlossen.
Kommt es also zu einem Schaden, beispielsweise
schon an einem Golf II, der bereits ein H-Kennzeichen hat, oder wird ein Oldtimer, der über Nacht
in der Werkstatt steht, gestohlen, so kann es sein,
dass der Versicherer bei einer entsprechenden
Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag eine Regulierung des Schadens ablehnt, zumindest
aber Streit aufkommt, welcher Wert - Marktwert,
Zeitwert oder doch der Wiederbeschaffungswert
- ersetzt wird. Und Schäden an Oldtimern bergen
immer ein besonderes Konfliktpotential in sich,
denn so großzügig der Kunde bei Reparaturkosten ist, so empfindlich reagiert er bei Schäden
an seinem alten Auto.
Deshalb sollten alle Betriebe, die auch Young- und
Oldtimer in die Werkstatt bekommen, den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz bezüglich
dieser Liebhaberfahrzeuge erweitern. Viele Versicherungen bieten mittlerweile speziell auf Werkstätten und Händlern ausgelegte Oldtimer-Konzepte an.
Rainer Lübbert
M.R.F. Rechtsanwalt und Steuerberater
Pfaffenstr. 1
49074 Osnabrück
Tel: 0541 2022600
Partner der IDK
Neue Muster-Widerrufsbelehrungen ab 13. Juni 2014
Mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherrichtlinie
am 13. Juni 2014 gehen zahlreiche Änderungen
beim Widerrufsrecht einher:
•
•
•
•
•
Der Verbraucher hat kein Rückgaberecht
mehr, sondern nur noch ein Widerrufsrecht.
Die Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage und endet spätestens nach
einem Jahr und 14 Tagen. Eine unendliche
Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr.
Der Verbraucher muss den Widerruf eindeutig zum Ausdruck bringen. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine einfache
Rücksendung der Ware genügt nicht mehr.
Die Rückerstattung der Portokosten durch
den Unternehmer wird auf die Kosten des
Standardversands beschränkt.
Der Unternehmer kann dem Verbraucher die
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•
•
Rücksendekosten in vollständiger Höhe auferlegen, wenn er dies dem Verbraucher vor
Vertragsschluss mitteilt. Die 40-Euro- Klausel entfällt damit.
Der Verbraucher hat die Ware – sofern keine Selbstabholung durch den Unternehmer
vereinbart ist - innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden.
Der Kaufpreis inkl. Portokosten ist vom Unternehmer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Es besteht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht, sofern die Ware vom Verbraucher noch nicht zurückgesandt wurde.
Dem Verbraucher ist vor Vertragsschluss neben der Widerrufserklärung auch ein Widerrufs-Formular zur Verfügung zu stellen.
Die Muster-Widerrufsbelehrungen wurden an die
neue Rechtslage angepasst und sind seit dem 13.
Juni 2014 zwingend zu verwenden. Vom Gesetzgeber wurde keine Übergangsfrist vorgesehen,
d.h. für Fernabsatzverträge, die bis zum 12. Juni
2014 abgeschlossen wurden, waren unbedingt
noch die alten Muster-Widerrufsbelehrungen zu
verwenden. Wer hier bereits die neuen Widerrufsbelehrungen verwendet hat, läuft Gefahr abgemahnt zu werden – ebenso wenn er nach dem
12. Juni nicht die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen verwendet.
Nicht vergessen werden sollten auch gegebenenfalls notwendige Anpassungen in den AGBs.
Wie eine korrekte Widerrufsbelehrung seit 13. Juni 2014 auszusehen hat und worin die Gefahren
einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung liegen, können Sie der neuen Info-Broschüre
„Fernabsatz – die korrekte Widerrufsbelehrung“
entnehmen.
Diese erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen.
Arbeitsrecht
Bundesgerichtshof: Kein Zahlungsanspruch bei Schwarzarbeit
Ein Unternehmer, der bewusst gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung
keine Bezahlung verlangen – weder Werklohn,
noch Wertersatz.
Damit revidierte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 1990, nach
der dem „Schwarzarbeiter“ zumindest ein Wertersatz für die erbrachten Leistungen zugestanden wurde. Begründet hat der Bundesgerichts-
hof seine geänderte Auffassung mit der neuen
seit 2004 geltenden Gesetzgebung zur Schwarzarbeit. Ziel des neuen Gesetzes sei, die Schwarzarbeit effektiv einzudämmen.
Dies sei nur zu erreichen, wenn man die Vorschriften strikt anwende (Urteil des BGH vom
10.04.2014 – Az.: VII ZR 241/13).
Fazit: Dass der Bundesgerichtshof kein Pardon
bei Schwarzarbeit kennt, hat er bereits mit Ur- 12 -
teil vom 01.08.2013 bewiesen, nach dem bei
Schwarzarbeit grundsätzlich auch kein Anspruch
auf Mängelbeseitigung besteht. Zusammen mit
der aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Schwarzarbeit nun endgültig einen
Riegel vorgeschoben: Wer Schwarzarbeit ausübt,
hat keinen Zahlungsanspruch! Wer Schwarzarbeit
in Auftrag gibt, hat keinerlei Rechte bei mangelhafter Arbeit!
Recht
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Schadensrecht
Keine Wartefrist bei Restwertverkauf
Ein Unfallgeschädigter muss sich bei der Schadenbehebung keinesfalls die von der regulierungspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufzwingen
lassen. So hat das Amtsgericht (AG) Neuburg an
der Donau in einem jetzt veröffentlichten Urteil
(18.12.2013, AZ: 3 C 412/13) entschieden.
Im vorliegenden Fall machte eine Autofahrerin
(Klägerin) restliche Schadenersatzansprüche aus
einem von ihr nicht verschuldeten Verkehrsunfall
geltend. Der von ihr beauftragte Sachverständige
ermittelte auf dem allgemeinen Markt einen Restwert in Höhe von 700 Euro, zu dem die Klägerin
ihr Fahrzeug am 13. Juni 2013 veräußerte. Elf Tage später unterbreitete die regulierungspflichtige
Kfz-Haftpflichtversicherung (Beklagte) der Klägerin ein Restwertangebot in Höhe von 1.600 Euro, das sie ihrer Abrechnung auch zugrunde legte.
Die Klägerin begehrt nunmehr die Differenz in Höhe von 900 Euro. Das AG Neuburg an der Donau
entschied: Zu Recht.
Das Gericht legte seinem Urteil die vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgestellten Grundsätze zugrunde, wonach der Geschädigte grundsätzlich
das Recht hat, sein Fahrzeug zu dem in einem
Gutachten genannten Höchstgebot zu veräußern.
Voraussetzung: Das Gutachten lässt eine ordnungsgemäße Restwertermittlung erkennen und
es liegt zum Zeitpunkt des Verkaufs kein höheres
Gebot vor, dass sich vom Geschädigten ohne weitere Mühe realisieren lässt.
den ein Sachverständiger am regionalen Markt
ermittelt hat. Er muss nicht warten, bis die regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung ein höheres Restwertangebot unterbreitet hat.
Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Geschädigte bei der Schadenbehebung keinesfalls
die von der regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufzwingen lassen. Dies wäre jedoch der
Fall, müsste der Geschädigte eine gewisse Zeit
abwarten, ob die Versicherung eventuell noch ein
anderes Restwertangebot unterbreitet.
Zu beachten ist außerdem, dass der Sachverständige in dem vor dem OLG Köln verhandelten Fall
den Restwert nicht am allgemeinen regionalen
Markt des Geschädigten ermittelte hatte. Insofern
kann dieser Fall nach Ansicht des AG Neuburg an
der Donau auch nicht auf Fälle übertragen werden, in denen der Sachverständige entsprechend
der Rechtsprechung des BGH den Restwert am
allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
Grundsätzlich darf der Geschädigte seiner Schadenberechnung den Restwert zugrunde legen,
Anders hat dies das OLG Köln in einem Beschluss
vom 16.7.2012 (AZ: 13 U 80/12) entschieden. Diese Entscheidung wird zwischenzeitlich jedoch
von mehreren Gerichten angegriffen und ist äußerst kritisch zu sehen.
Verweisung an günstigere „freie Werkstatt“ - Älterer Pkw war nicht scheckheftgepflegt
Die Verweisung auf eine preislich günstigere freie
Kfz-Werkstatt ist für den Geschädigten im Sinne
der Schadenminderungspflicht „zumutbar“, sofern sie für ihn „mühelos zugänglich“ ist und eine zur Markenwerkstatt „technisch gleichwertige
Reparaturleistungen“ bietet. So hat das Amtsgericht (AG) Bad Homburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11. September 2013 entschieden (AZ: 2 C 2524/12).
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über
restliche Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Der unschuldig geschädigte Autofahrer
(Kläger) bezifferte seinen Fahrzeugschaden auf
fiktiver Basis unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen
Fachwerkstatt. Das Auto des Klägers war im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre und nachweislich
nicht scheckheftgepflegt.
Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen
aus, dass sich der Geschädigte aufgrund der ihm
obliegenden Schadenminderungspflicht auf eine ihm „mühelos zugängliche“ günstigere Reparaturmöglichkeit eines nicht markengebundenen
Kfz-Meisterbetriebes verweisen lassen muss, sofern diese „gleichwertig“ und der Verweis „zumutbar“ ist. Eine „Zumutbarkeit“ lag nach Auffassung des Gerichts im konkreten Fall vor, da die
benannte freie Kfz-Fachwerkstatt laut Gutachter tatsächlich „technisch gleichwertige Reparaturleistungen“ bot. Zudem war der beschädigte
Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Unfallgegners (Beklagte) verwies den Kläger auf
günstigere Stundenverrechnungssätze einer konkret benannten freien Kfz-Werkstatt, die „eine
technisch gleichwertige Reparatur sowie einen
kostenlosen Hol- und Bringservice“ anbiete. Weiter kürzte die beklagte Versicherung die im Sachverständigen-Gutachten kalkulierten UPE-Aufschläge, da die Referenzwerkstatt diesen Aufschlag nicht berechne. Die hiergegen gerichtete
Klage des Geschädigten wurde abgewiesen, die
Verweisung an die günstigere „freie Werkstatt“
bestätigt.
- 13 -
Pkw älter als drei Jahre und nachweislich nicht
scheckheftgepflegt.
Da sich der geschädigte Autofahrer auf die von
der beklagten Versicherung benannte Referenzwerkstatt verweisen lassen musste, stand ihm
auch kein weiterer Anspruch auf Schadenersatz
zu. Eine etwaige Unzumutbarkeit der Verweisung
aufgrund der relativ großen Entfernung der Referenzwerkstatt zum Wohnort des Klägers kam
aufgrund des angebotenen Hol- und Bringservice
nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht.
Recht
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Schadensrecht
Bagatellschaden berechtigt zum Gutachten
Selbst wenn sich ein Unfallschaden am Ende als
Bagatellschaden herausstellt, ist ein Geschädigter berechtigt, einen Gutachter hinzuzuziehen. Dessen Kosten muss der Unfallgegner ersetzen, auch wenn sie in Relation zum Schaden
hoch ausfallen.
Die Beauftragung des Gutachters verstößt laut
einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt vom 5. Juli 2013 nicht
gegen die Schadenminderungspflicht (AZ: 6 S
34/13).
Im verhandelten Fall hatte der vom Geschädigten
beauftragte Sachverständige Reparaturkosten
in Höhe von rund 400 Euro ermittelt, dazu einen
Wiederbeschaffungswert von 300 Euro und einen
Restwert von 20 Euro.
Die Gutachterkosten betrugen 324,28 Euro, wovon die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung unter Berufung auf die Schadenminde-
rungspflicht des Geschädigten lediglich einen Betrag von 216 Euro zahlte.
Die restlichen Gutachterkosten wurden durch den
Sachverständigen klageweise geltend gemacht
und vom Amtsgericht Offenbach zunächst mit der
Begründung zurückgewiesen, diese Kosten seien
nicht erforderlich gewesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.
Das LG Darmstadt als Berufungsinstanz führt aus,
dass der Geschädigte bei einem möglichen Totalschaden stets berechtigt ist, ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung einzuholen.
Einem Geschädigten sei auch bei einer geringen
Schadenhöhe das Risiko, dass der Unfallgegner
beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer
einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachtet, nicht zuzumuten.
Im Übrigen habe ein Geschädigter auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung stets
ein Interesse daran, die Relation zwischen Reparaturschaden und Totalschaden feststellen zu lassen, urteilte das Gericht. Diese Werte sind ausschließlich im Rahmen eines Gutachtens zu ermitteln. Einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht konnte die Kammer daher nicht
erkennen. Der Berufung wurde vollumfänglich
stattgegeben.
Folgen für die Praxis
Das LG Darmstadt stellt in seiner Entscheidung
klar, dass der Geschädigte einen Gutachter beauftragen darf, wenn sowohl ein Bagatell- als auch
ein Totalschaden im Raum stehen. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung darf die
Übernahme der Sachverständigenkosten dann
nicht mit dem Verweis auf die Schadenminderungspflicht verweigern.
Unfallschaden am eigenen Fahrzeug der Werkstatt - Keine Abzüge bei ausgelasteter Werkstatt
Repariert ein Kfz-Betrieb ein eigenes Fahrzeug,
das durch Fremdeinwirkung beschädigt wurde,
kann er von der gegnerischen Versicherung den
üblichen Stundenverrechnungssatz und Ersatzteilaufschläge fordern.
Für das Amtsgerichts (AG) Ellwangen gibt es laut
einer Entscheidung vom 16. Januar keinen Grund,
dass die Werkstatt nach der unverschuldeten
Schädigung zugunsten der Versicherung auf Umsatz und Gewinn verzichten muss. Voraussetzung
ist allerdings eine vollständige Auslastung der
Werkstatt (AZ: 2 C 195/12).
Im verhandelten Fall hatte das Amtsgericht Ellwangen über die Frage zu entscheiden, ob die
Klägerin als Geschädigte eines Verkehrsunfalls,
die selbst gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge instand
setzt, Abzüge auf die übrigen unstreitigen Reparaturkosten in Höhe eines Unternehmergewinns
von 10 Prozent der Nettomaterialkosten und der
10-prozentigen Ersatzteilaufschläge hinnehmen
muss. Um diese Positionen hatte die beklagte regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung die
Reparaturkosten gekürzt.
Betriebes anderweitig und bestimmungsgemäß
gewinnbringend nicht einsetzen können.
Denn die Reparaturwerkstatt hätte in der fraglichen Zeit Fremdaufträge ausführen und dann
ebenfalls den Unternehmergewinn einnehmen
können. Zugunsten des Schädigers müsse die
Kfz-Werkstatt nicht auf den Unternehmergewinn
verzichten, erklärte das AG Ellwangen.
Gleiches gelte für die geforderten Ersatzteilaufschläge, denn bei Durchführung eines Fremdauftrages hätten diese ohne weiteres berechnet
werden können. Die geschädigte Kfz-Werkstatt
dürfe nicht dadurch schlechter gestellt werden,
dass sie für eine Eigenreparatur auf ihren Lagerbestand zurückgreift. Da die Klägerin – wäre das Schadenereignis nicht eingetreten – anstelle ihres eigenen Fahrzeugs einen Kundenauftrag hätte abwickeln können, liegt nach Ansicht
des AG Ellwangen keine Bereicherung der Klägerin vor, sodass weder ein Unternehmergewinnabzug noch der Abzug der 10-prozentigen Ersatzteilaufschläge gerechtfertigt sei.
In seinem Urteil legte das AG Ellwangen dar, dass
sich ein Geschädigter im Rahmen der Schadenabwicklung einerseits nicht bereichern dürfe. Andererseits dürfe aber auch der Geschädigte, der
sein unfallgeschädigtes Fahrzeug selbst repariert, den Geldbetrag ersetzt verlangen, den eine Kraftfahrzeugwerkstatt verlangen würde. Dieser Grundsatz müsse daher auch für Kraftfahrzeugwerkstätten gelten, die die Reparatur ihres
geschädigten Fahrzeugs selbst ausführen und in
dieser Zeit die Instandsetzungskapazitäten ihres
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In der Regulierungspraxis wird häufig festgestellt,
dass bei sogenannten betriebseigenen Fahrzeugen in der Regel sofort ein Abzug zwischen 10
Prozent und 20 Prozent vorgenommen wird. Das
AG Ellwangen zeigt mit klaren Argumenten auf,
dass auch unter Beachtung eines subjektbezogenen Schadenbegriffes die Regulierung eines
Unfallschadens, der an einem betriebseigenen
Fahrzeug eines Autohauses beziehungsweise einer Reparaturwerkstatt eintritt, nicht anders ablaufen kann, als bei dem Pkw eines Geschädigten, der nicht zufälligerweise eine Reparaturwerkstatt betreibt.
Zwar darf sich der Geschädigte nicht auf Kosten
des Schädigers bereichern, dies bedeutet allerdings nicht, dass auf der anderen Seite für den
Schädiger gespart werden muss. In der Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass ein
Unternehmergewinnabzug unzulässig ist, wenn
ein Fremdfahrzeug durch die Inanspruchnahme
der Werkstattkapazität für das eigene Fahrzeug
nicht repariert werden konnte. Entscheidend für
diese Rechtsauffassung ist allerdings die vollständige Auslastung der Werkstatt.
Recht
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Arbeitsrecht
Ab 1.7.2014 keine Kulanz mehr bei versäumter Meldung zur
Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs
Seit 1.1.2013 sind geringfügig Beschäftigte nicht
mehr automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit.
Möchte der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit sein, muss er die Befreiung gegenüber dem Arbeitgeber beantragen und dieser die
gewünschte Befreiung bei der Minijob- Einzugsstelle melden.
Dies gilt für alle seit 1.1.2013 aufgenommenen
Minijobs.
Geringfügige Arbeitsverhältnisse, die bereits zuvor bestanden und deren Entgelt weiterhin maximal 400 Euro beträgt, bleiben von dieser Regelung unberührt und damit auch ohne Antrag rentenversicherungsfrei.
Wird das Entgelt jedoch über die 400 Euro hinaus
bis zur neuen Entgeltgrenze von 450 Euro aufgestockt, so gelten zur Beibehaltung der Rentenversicherungsfreiheit die neuen Bestimmungen, d.h.
• der Arbeitnehmer ist vor dem Monat der Erhöhung ab- und mit Beginn des folgenden Monats
wieder anzumelden,
• der Arbeitnehmer muss die Befreiung von der
Versicherungspflicht noch im Monat der Erhöhung beim Arbeitgeber beantragen und
• der Arbeitgeber muss bei der Minijobzentrale innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung die Befreiung melden. Da gerade bei Aufstockungsfällen - offensichtlich aufgrund fehlender
Kenntnis - häufig die Meldungen durch die Arbeitgeber versäumt wurden, wird die Minijobzentrale bis 30.6.2014 kulanterweise auch diese Befreiungen trotz fehlender Meldung akzeptieren – jedoch nur, wenn der fristgerechte Antrag des Arbeitnehmers bei den Entgeltsunterlagen nachgewiesen werden kann. Eine Nachholung der versäumten Meldung ist nicht zwingend notwendig.
Ab 1.7.2014 führen versäumte Meldungen bei
Entgeltserhöhungen dann jedoch ausnahmslos
zur Rentenversicherungspflicht. Nähere Informationen hierzu können Sie auch dem MinijobNewsletter Nr. 01/2014 unter www.minijob-zentrale.de entnehmen, den Sie auf unserer Internetseite www.idk-hannover.de bzw. www.idk-osnabrueck.de unter Recht/Arbeitsrecht
finden können.
Dort finden Sie auch eine Mustererklärung für die
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Fazit: • Prüfen Sie Ihre Minijob- Arbeitsverhältnisse, ob die entsprechenden Anträge Ihrer Arbeitnehmer vorliegen und die Meldungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden – auch solche, die zwischenzeitlich beendet wurden. • Dokumentieren Sie stets den Eingang der Anträge beispielsweise durch Eingangsstempel - und hinterlegen Sie diese bei den Entgeltsunterlagen.
Wettbewerbsrecht
Entscheidung des BGH zu Ein- und Ausbaukosten bringt Händler in Zwickmühle
Ob die Ein- und Ausbaukosten dem Verkäufer
auferlegt werden können, wenn im Rahmen einer Nacherfüllung eine Sache ein- und ausgebaut
werden muss, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. § 439 BGB spricht hier lediglich von
„zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen“.
Im Jahr 2008 hatte sich der Bundesgerichtshof
mit dieser Frage intensiv befasst und war zu dem
Schluss gekommen, dass der Verkäufer im Zuge
der Nacherfüllung ausschließlich Ersatz der Kosten für die Lieferung der mangelfreien Ware zu
leisten habe, nicht jedoch für Ein- und Ausbaukosten. Dieser Auffassung widersprach der EuGH im
Jahr 2011 – zumindest im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte. Die Verbraucherschutzrichtlinie
sei dahingehend auszulegen, dass der Verbraucher Anspruch auf die Herstellung der Situation
habe, die vorgelegen hätte, wenn der Verkäufer
von vornherein ein vertragsgemäßes Verbrauchs-
gut geliefert hätte, und zwar ohne dass ihm dabei finanzielle Kosten entstünden. Dem Käufer
dürften damit auch keine Kosten für den Ein- und
Ausbau entstehen.
schulden des Lieferanten voraus, was in der Regel nicht gegeben ist.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom
02.04.2014 (Az.: VIII ZR 46/13) betont, dass er an
seiner früheren Rechtsprechung zumindest im
Unternehmergeschäft weiterhin festhält: Ein- und
Ausbaukosten sind vom Anspruch auf Nacherfüllung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern
nicht umfasst! Dies gilt selbst dann, wenn der
Händler diese Kosten im Rahmen der Nacherfüllung gegenüber dem Verbraucher tragen muss.
Damit bringt der Bundesgerichtshof Händler in
die Zwickmühle. Denn diese bleiben auf den Einund Ausbaukosten sitzen!
Auch die Schadenersatzpflicht gemäß § 280 BGB
bietet hier keinen Ausweg. Diese setzt ein Ver-
Einbau von Ersatzteilen, die der Kunde mitgebracht hat – Haftungsrisiko der Werkstatt
Häufig kommt es vor, dass Werkstattkunden sich
ihre Ersatzteile über das Internet oder anderswoher selber besorgen und der Werkstatt lediglich
den Auftrag erteilen, diese Ersatzteile im Rahmen
der anstehenden Reparatur-, Instandsetzungsoder Wartungsarbeiten in das Kundenfahrzeug
einzubauen.
Ist der Kunde aber mit dem Ergebnis der Werkstattarbeiten nicht zufrieden, kommt es häufig
zum Streit darüber, ob die Werkstattleistung als
solche oder das vom Kunden mitgebrachte Ersatzteil mangelhaft war und wer letztlich dafür
haftet.
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Risiken
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mit dem Einbau vom Kunden mitgebrachter Ersatzteile verbundenen sind. Antworten hierzu finden Sie in dem Merkblatt mit dem Titel „Ersatzteileinbau – Haftungsrisiko der Werkstatt beim
Einbau mangelhafter Ersatzteile, die der Kunde
mitgebracht hat“, welches Sie bei unseren Geschäftsstellen anfordern können.
Recht
Innungen des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück
Allgemeines
Die grüne Umweltplakette bleibt uns weiter erhalten
Eine Reform der Umweltplakette haben die Länder-Verkehrsminister aufgrund zu hoher Kosten
abgelehnt.
Die Verkehrsminister der Länder haben auf ihrer
Frühjahrskonferenz dem sächsischen Vorschlag,
die Umweltplakette zu reformieren, eine Absage
erteilt. Ihre Ablehnung begründeten die Verkehrsminister mit ungeklärten Rechtsfragen und dem
mit der Änderung verbundenen enormen Verwaltungsaufwand.
Sachsen hatte vor der Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, künftig nur noch jene Fahrzeuge mit einer Plakette zu kennzeichnen, die die
Schadstoffnorm für die grüne Plakette, die viele
Autos inzwischen problemlos erhalten, nicht erfüllen.
Damit wäre die grüne Plakette vor dem Aus gewesen.
Den Vorstoß begründete der Freistaat mit Einsparungen für die Autofahrer in zweistelliger Millionenhöhe.
Umweltzone: Plakette für Kraftfahrzeuge mit Elektromotor
Da immer wieder Anfragen zur Plakettenregelung für Elektro-Kraftfahrzeuge an den Fachbereich Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Hannover und an das Team der Umweltzone herangetragen werden, möchten wir Ihnen die Rechtsgrundlage bezügliche der Plakettenpflicht bei Kraftfahrzeugen mit Elektromotor an die Hand.
Die Bundesregierung hat in der Verordnung zum
Erlass und zur Änderung der Vorschriften über
die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung – 35. BImSchV) festgelegt, dass Kraftfahrzeuge mit Elektromotoren der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet
werden. Folglich sind sie mit einer grünen Plakette auszurüsten, um sie zur Fahrt in einer Umweltzone zu berechtigen.
Insofern gilt die Plakettenpflicht auch für Elektro-Kfz.
Ergänzend dazu heißt es im § 3 der 35. BImSchV:
"Zur Kennzeichnung der Kfz nach den Schadstoffgruppen 2-4 sind nicht wiederverwendbare und lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten zu verwenden."
Ferner erleichtert das
Anbringen der Plakette an der Windschutzscheibe
die
Kontrollen innerhalb
der Umweltzone.
Kaufrecht
Verlust der Garantie auch bei Unkenntnis über Wartungsintervalle
Reimportfahrzeug wurde ohne Serviceheft ausgeliefert
Es ist mittlerweile allgemein üblich, die Einhaltung der von den Herstellern vorgegebenen Inspektionsintervalle zur Bedingung für die Gewährung von Fahrzeuggarantien zu machen.
Seit der Mobilo-Life-Entscheidung des BGH vom
12.12.2007 (AZ: VIII ZR 187/06) begegnet es darüber hinaus keinerlei Bedenken mehr, wenn zur
Bedingung gemacht wird, dass diese Inspektionen nur in Werkstätten der eigenen Marke vorgenommen wird.
Das Problem lag im vorliegenden Fall vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (4.12.2013,
AZ: I-3 U 8/13) darin, dass es sich bei dem gekauften Kia Sorento um ein reimportiertes Fahrzeug handelte, das ohne Serviceheft ausgeliefert
wurde, in dem Angaben zu den vorgeschriebenen
Inspektionen nachzulesen gewesen wären.
Der Käufer/Kläger berief sich darauf, dass der Verkäufer/Beklagte ihn über die Intervalle falsch informiert habe, indem er gesagt habe, dass die erste Inspektion erst nach 30.000 Kilometern fällig
sei. Tatsächlich waren es die üblichen 15.000 Kilometer (das Intervall wurde erst mit neueren KiaModellen auf 20.000 Kilometer heraufgesetzt).
Der Kläger konnte zum einen nicht beweisen,
dass der Beklagte tatsächlich eine solche Aussage zu den Wartungsintervallen getroffen hatte.
Das OLG Düsseldorf positionierte sich darüber hinaus dahingehend, dass Unkenntnis in diesem
Falle nicht vor Strafe schütze, der Kläger sich also
nicht darauf berufen könne, er habe die Intervalle
nicht gekannt, weil ihm kein Serviceheft ausgehändigt worden sei.
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Niedersachsen-Mitte
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Redaktion:
Gerhard Michalak, Anja Gross, Karen Buck
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