Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

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Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz
ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache
nach Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit ist, im Gegensatz zur Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit, grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Erteilung der
Erlaubnis durch die zuständigen Arbeitsämter ist i.d.R. nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken
entrichtet werden.
Vor Ablauf von 5 Wochen wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen.
Unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie
schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet.
Die Botschaft stellt nur Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen aus. Innerhalb dieser Gültigkeit
müssen Sie bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen. Dort
erhalten Sie dann Ihren endgültigen Aufenthaltstitel.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung:
www.bern.diplo.de/termine
Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite
WICHTIGER HINWEIS
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden.
Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung.
Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Gültiger Reisepass
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original
Schweizer Aufenthaltserlaubnis
2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Arbeitsvertrag oder Einladung zur Arbeitsaufnahme aus Deutschland, die genaue Angaben
über Art der Tätigkeit, Aufenthaltszweck und –Dauer enthält und in der sich der Einladende
verpflichtet, alle während des Aufenthalts in Deutschland entstehenden Kosten im Sinne der §§
66-68 AufenthG, einschließlich der Kosten für eventuell notwendige medizinische Behandlung
zu übernehmen bzw. eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen
Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
Qualifikationsnachweise Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem
deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss. Für die Vergleichbarkeit bitte screenshot aus der
ANABIN Datenbank vorlegen (www.anabin.kmk.org), Bewertung „entspricht“ oder
„gleichwertig“ muss angegeben sein. Falls der Abschluss und/oder die Hochschule nicht im
ANABIN zu finden sind, ist ein Zeugnisbewerungverfahren bei der Zentrale für ausländischen
Bildungswesen (ZAB) zu beantragen.
Ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
Ggf. Bescheinigung der zuständigen Arbeitsagentur, aus der die Zusicherung
der Arbeitserlaubnis hervorgeht
Nachweis über die Krankenversicherung bis zum Arbeitsantritt in Deutschland
(erst nach positiver Entscheidung)

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