Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
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Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit ist, im Gegensatz zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständigen Arbeitsämter ist i.d.R. nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Allgemeine Informationen: Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken entrichtet werden. Vor Ablauf von 5 Wochen wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen. Unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Die Botschaft stellt nur Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen aus. Innerhalb dieser Gültigkeit müssen Sie bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen. Dort erhalten Sie dann Ihren endgültigen Aufenthaltstitel. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung: www.bern.diplo.de/termine Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite WICHTIGER HINWEIS Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden. Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung. Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Gültiger Reisepass 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original Schweizer Aufenthaltserlaubnis 2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG 2 aktuelle, biometriefähige Passfotos Arbeitsvertrag oder Einladung zur Arbeitsaufnahme aus Deutschland, die genaue Angaben über Art der Tätigkeit, Aufenthaltszweck und –Dauer enthält und in der sich der Einladende verpflichtet, alle während des Aufenthalts in Deutschland entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66-68 AufenthG, einschließlich der Kosten für eventuell notwendige medizinische Behandlung zu übernehmen bzw. eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen Lebenslauf über den beruflichen Werdegang Qualifikationsnachweise Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss. Für die Vergleichbarkeit bitte screenshot aus der ANABIN Datenbank vorlegen (www.anabin.kmk.org), Bewertung „entspricht“ oder „gleichwertig“ muss angegeben sein. Falls der Abschluss und/oder die Hochschule nicht im ANABIN zu finden sind, ist ein Zeugnisbewerungverfahren bei der Zentrale für ausländischen Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit Ggf. Bescheinigung der zuständigen Arbeitsagentur, aus der die Zusicherung der Arbeitserlaubnis hervorgeht Nachweis über die Krankenversicherung bis zum Arbeitsantritt in Deutschland (erst nach positiver Entscheidung)