Konzept der Außenarbeitsplätze der
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Konzept der Außenarbeitsplätze der
„Durchführungskonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich“ der Werkstätten Haus Hall GmbH Eingangsverfahren und Berufsbildungsmaßnahme; ein individuelles Angebot zur Teilhabe an Arbeit Träger: Werkstätten Haus Hall GmbH Tungerloh-Capellen 4, 48712 Gescher, anerkannt gem SGB IX Sitz der Gesellschaft: Gescher, Amtsgericht Coesfeld HR B 4309 Geschäftsführer: Dr. Thomas Bröcheler Gesellschafter: Bischöfliche Stiftung Haus Hall - Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dem Deutschen Caritasverband angeschlossen Inhalt: 0. Vorbemerkung …1 1. Allgemeine Grundlagen und Leistungen im Eingangsverfahren und dem …2 Berufsbildungsbereich 1.1. Leitgedanken und Grundsätze …2 1.2. Rechtsgrundlagen …3 1.2.1 Begriff und Aufgabe der Werkstatt 1.2.2 Personenkreis, Aufnahmevoraussetzung, Ausschlusskriterien 1.2.3 Aufgaben des Eingangsverfahrens 1.2.4 Aufgaben des Berufsbildungsbereiches 1.3. Zielgruppen …5 1.3.1 Menschen mit einer psychischen Behinderung 1.3.2 Menschen mit intellektueller Behinderung 1.3.3 Menschen mit schwermehrfach Behinderung 1.4. Bildungsstruktur und methodisches Vorgehen …7 1.4.1. Barrierefreier Zugang und Darstellung von Informationen 1.4.2. Kontinuierliches Angebot 1.4.3. Individuelle Eingliederungsplanung 1.4.4. Übergreifende Kompetenzbildung 1.4.4.1. Soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen 1.4.4.2. Methodische Kompetenzen 1.4.4.3. Aktivitäts- und Umsetzungskompetenzen 1.4.4.4. Personale Kompetenzen 1.4.4.5. Allgemeine Grundfähigkeiten 1.4.5. Gender - Mainstreaming 1.5. Regionale Netzwerke …11 1.6. Fachausschuss …12 1.6.1. Zusammensetzung 1.6.2. Funktion und Aufgabe II 1.7. Qualitätssicherung …13 1.7.1. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001; 2008 1.7.2. Nachweis der Teilnahme 1.7.2.1. Anwesenheitsliste 1.7.2.2. Unterweisungsfreie Zeiten 1.7.2.3. Fehlzeiten 1.7.3. Datenschutz 2. Zielsetzung und Ablauf im Eingangsverfahren 2.1. Ziele und Aufgaben des Eingangsverfahren …15 …15 2.1.1 Individuelle Kompetenzanalyse 2.1.2 Individuelle Eingliederungsplanung 2.2. Prozesse und Tätigkeiten im Eingangsverfahren …19 2.2.1 Kundenabfrage Neigung bzw. berufliche Interessen der TN 2.2.2 Aufnahmegespräch 2.2.3 Einführung in die WfbM 2.2.4 Berufsfindung / Arbeitserprobung in verschiedenen Berufs- bzw. Qualifizierungsfeldern 2.2.5 Auswertung der Ergebnisse der Berufsfindung bzw. der einzelnen Arbeitserprobungen 2.2.6 Eingliederungsplan / Fachausschuss 3. Zielsetzung und Ablauf im Berufsbildungsbereich 3.1. Ziele und Aufgaben des Berufbildungsbereiches …22 …22 3.1.1. Rahmenbedingungen der BBB 3.1.2. Übergangsgestaltung EV/BB 3.1.3. Binnendifferenzierung im BBB 3.1.4. Modulare berufliche Bildung 3.1.5. Methodenvielfalt 3.1.5.1. Schlüsselqualifikation III 3.2. Prozesse und Tätigkeiten im Berufsbildungsbereich 3.2.1 Einführung in den Berufsbildungsbereich der WfbM 3.2.2 Angebote des Berufsbildungsbereiches 3.2.3 3.2.2.1 Fortführung der beruflichen Findung 3.2.2.2 Berufliche Schwerpunktausbildung 3.2.2.3 Integrierte berufliche Schwerpunktbildung …28 Auswertung der Ergebnisse im Berufsbildungsbereich 4. Rahmenbedingungen 4.1. Personal …30 …30 4.1.1. Professionen und Schnittstellenaufgaben 4.1.1.1. Sozialpädagogische Begleitung 4.1.1.2. Bildungsbegleiter 4.1.1.3. Fachkraft Bildung 4.2. Raumangebot …32 4.2.1. Arbeitsräume 4.2.2. Schulungsräume 4.2.2.1. Küche 4.2.2.2. Seminarräume 4.2.2.3. Fortbildungsräume 4.2.2.4. EDV - Schulungsraum 4.2.2.5. Bildungshaus (Oldenkott) IV 0. Vorbemerkung: Die Werkstätten Haus Hall GmbH (im Weiteren Werkstätten) bieten 1056 Menschen mit Behinderung (15. Oktober 2010) an den 5 Standorten Gescher, Stadtlohn, Ahaus, Velen und Coesfeld, Orte zur Arbeit. Das Einzugsgebiet umfasst die Kommunen Ahaus, Legden, Stadtlohn, Südlohn, Gescher, Velen, Coesfeld und Rosendahl. Die Werkstätten verfügen über differenzierte, vielfältige Bildungs- und Arbeitsangebote. Das „Durchführungskonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich“ ist ein wesentlicher Baustein im Leistungsspektrum der Werkstätten Haus Hall, da es den Grundstein für eine individuell ausgearbeitete Integration in Arbeit legt. Es bietet Interessenten bereits im Vorfeld einer Aufnahme eine Orientierung und frühe Einbeziehung. Das Konzept beschreibt das Vorgehen und die Durchführung des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme der Werkstätten Haus Hall. Hierbei korrespondiert es in seiner inhaltlichen Struktur mit dem Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsmaßnahmen (2010) der Bundesagentur für Arbeit. Es bietet mit seinen Leitideen und Grundsätzen ebenfalls eine wesentliche Grundlage für alle weiteren Bildungsmaßnahmen auch im Arbeitsbereich der Werkstätten Haus Hall. Der bekannteren Lesbarkeit wegen wird im Weiteren bei der Personenansprache die männliche Form verwandt, selbstverständlich sind hiermit auch alle Frauen gemeint. Dem Genderaspekt explizit ist ein eigenes Kapitel zugedacht. Zur Struktur und Gliederung des vorliegenden Konzeptes ist zu bemerken, dass nach einem Blick auf die allgemeinen Grundlagen und übergreifenden, indirekten Leistungen der Werkstatt im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich im ersten Kapitel, zunächst in Kapitel zwei die Grundlagen der Werkstatt für das Eingangsverfahren mit seinen Zielen und Aufgaben vorgestellt wird. Anschließend folgt die Darstellung der geltenden Prozesse und konkreten Tätigkeiten. Hiernach wird mit dem gleichen Aufbau im Kapitel 3 die Berufsbildungsmaßnahme beschrieben. Es folgen in Kapitel 4 die Ausführungen zu den Rahmenbedingungen wie Personal und räumliche Ausstattung. In sämtlichen Kapiteln gibt es Verweise auf verwendete gültige Dokumente, die gelistet ihres chronologischen Erscheinens im Text im Anhang zusammengefasst sind. 1 1. Allgemeine Grundlagen der Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Die allgemeinen Leistungsgrundlagen sind in der Werkstättenverordnung verankert. Das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit bildet die inhaltliche Basis des hier folgenden Durchführungskonzeptes der Werkstätten Haus Hall ab. Die konkrete institutionelle Einordnung und Durchführung erfolgt über das Qualitätsmanagement (nach der DIN EN ISO 9001: 2008) der Werkstätten Haus Hall GmbH. Differenzierte Funktionsbeschreibungen, beschriebene Prozesse und Handlungsrichtlinien sorgen für hohe Handlungssicherheit und Transparenz; geregelte Befragungen und festgelegte Evaluationen sorgen für eine permanente Verbesserung. 1.1 Leitgedanken und Grundsätze Das Durchführungskonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich versteht sich als Handlungsgrundlage der Werkstätten Haus Hall. Aus dem Leitbild der Stiftung Haus Hall abgeleitete Prinzipien stehen als Orientierungspunkte über dem Handeln der Verantwortlichen: - Individualität Jeder Mensch ist einzigartig, schon von unserem christlichen Selbstverständnis aus, von dem der Mensch von Gott ins Leben gerufen wurde. Demzufolge wird auch bei der beruflichen Bildung ein jeweils individueller Weg notwendig und beschritten. Eine Spannbreite der Anforderungsprofile ist offenkundig: von dem handlungsleitenden Gedanken, die Arbeit dem Menschen anzupassen, bis hin zur Möglichkeit der Unterstützung, eine anerkannte Berufsausbildung durchzuführen. - Selbstbestimmung Jeder Mensch ist sein eigener Experte, kennt sich mit seinen Stärken, Schwächen und Wünschen am Besten, daher bestimmt er soweit wie möglich, selbst seinen Weg der beruflichen Bildung. - Begleitung durch Fachkräfte Fachkräfte unterstützen beim Prozess der beruflichen Rehabilitation von der Selbstbefähigung und Bedürfnisentwicklung als Voraussetzung zur Selbstbestimmung, bis hin zur Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit. 2 - Flexibilität Person und Umfeld sind in Bezug zueinander zu betrachten. Denkbare Wege der beruflichen und persönlichen Entwicklung werden aufgegriffen. Strukturelle Vorgaben der WfbM werden auf ihre Unabdingbarkeit hin überprüft, um nach Möglichkeit auch neue Wege bestreiten zu können. - Transparenz Das Tun und Handeln der Beteiligten ist an jeder Stelle von Allen klar erkennbar. - Dialog Das Arbeitsverhältnis ist dialogorientiert. Es findet ein permanenter Austausch über Ziele und Perspektiven statt. Der Blickwinkel in der Begleitung ist die Stärken Perspektive. Grundannahme hierzu ist es, dass sich die Persönlichkeit im Rahmen der Selbstaktualisierung und der sozialen Beziehungen kontinuierlich entfaltet. Aus diesen Leitgedanken ergibt sich als Selbstverständlichkeit, dass niemand aufgrund der Art und Schwere der Behinderung ausgeschlossen wird. „Wofür wir einstehen: dass jeder Mensch sich entwickeln kann und Fähigkeiten in sich hat, die sich entfalten wollen - wie auch Grenzen mit denen zu leben ist.“ (aus dem Leitbild Haus Hall) 1.2 Rechtsgrundlagen 1.2.1 Begriff und Aufgabe der Werkstatt: Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des ersten Teils Kapitel 5 des SGB IX und zur Eingliederung ins Arbeitsleben. Sie bietet denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung - nicht - noch nicht oder - noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine - angemessene berufliche Bildung und - die Möglichkeit, ein ihrer Arbeitsleistung entsprechendes Arbeitsentgelt zu erzielen. Die Werkstatt ermöglicht des Weiteren dem behinderten Menschen 3 - seine Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen - und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Des Weiteren fördert die Werkstatt - durch geeignete Maßnahmen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu verfügt sie über ein - breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und - qualifiziertes Personal. 1.2.2 Personenkreis, Aufnahmevoraussetzung, Ausschlusskriterien Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden (136 Abs.2 Satz 1 SGB IX). 1.2.3 Aufgaben des Eingangsverfahrens Die Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WVO festzustellen - ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 136 SGB IX ist, sowie - welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen und - einen Eingliederungsplan zu erstellen. Nähere Inhalte und die konkrete Umsetzung in die Praxis sind diesem Konzept im Weiteren zu entnehmen, das sich inhaltlich am Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsmaßnahmen (2010) der Bundesagentur für Arbeit orientiert. 1.2.4 Aufgaben des Berufsbildungsbereiches Die Aufgabenstellung des Berufsbildungsbereiches ist es, den behinderten Menschen so zu fördern, dass er im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist, - im Arbeitsbereich der Werkstatt wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 136 Abs. 2 SGB IX zu erbringen bzw. - im Arbeitsbereich eine qualifizierte Beschäftigung ausüben zu können oder - eine berufliche Tätigkeit oder Bildungsmaßnahme außerhalb der Werkstatt aufzunehmen 4 Auch hier sind nähere Inhalte und die konkrete Umsetzung diesem Konzept im Weiteren zu entnehmen, das sich inhaltlich am Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsmaßnahmen (2010) der Bundesagentur für Arbeit orientiert. 1.3 Zielgruppe In den Werkstätten Haus Hall führen Menschen mit primär psychischer Behinderung, intellektueller Behinderung, manchmal einhergehend mit einer körperlichen Behinderung, Sinnesbehinderung oder auch einer sozio-emotionalen Behinderung ihre berufliche Rehabilitation durch. Es ergeben sich hinsichtlich des Hilfebedarfes und der Unterstützungserwartung drei unterschiedliche Anforderungsbereiche mit dem gemeinsamen Ziel, der Teilhabe am Arbeitsleben. 1.3.1 Menschen mit einer psychischen Behinderung Bei der Zielgruppe der psychisch behinderten Menschen handelt es sich um Menschen mit Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen. Im Einzelfall können auch Menschen mit Anfallsleiden, Suchtproblemen und Doppeldiagnosen aufgenommen werden, wenn die psychische Behinderung im Vordergrund steht. Die psychisch behinderten Menschen, die eine berufliche Bildungsmaßnahme in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beginnen, zeigen individuell unterschiedliche Beeinträchtigungen im kognitiven, affektiven und sozialen Bereich. Ausprägungen dieser Störungen können sowohl in der Abstraktionsfähigkeit, in den Prozessen der Reizerkennung, in der Konzentrationsfähigkeit, in der Informationsverarbeitung und im Kommunikationsverhalten liegen. Darüber hinaus trifft man bei diesem Personenkreis – individuell verschieden – auf paranoides Erleben, depressive oder manische Verhaltensweisen und psychomotorische Unruhe und damit verbundene begrenzte motorische Leistungsfähigkeit. Häufig ist für die psychische Befindlichkeit und damit einhergehend für die Arbeitsfähigkeit eine dauerhafte Medikamenteneinnahme notwendig. Die Einschränkungen durch die psychische Erkrankung können sich sowohl im soziokommunikativen Bereich, als auch in der Arbeitsfähigkeit auswirken. Beispielhaft hierbei zu nennen sind die Arbeitsmotivation und eine stark schwankende Leistungsfähigkeit. Veränderungen im emotionalen Bereich, hierbei stehen Ängste verschiedenster Art häufig im Vordergrund, beeinflussen zum Teil sehr massiv das Denken, die Wahrnehmung und damit das Handeln der Menschen. Bezogen auf die Zukunftsplanung befinden sich psychisch behinderte Menschen oft in einem Teufelkreis aus Ängsten und Unsicherheiten. Darunter 5 leidet auch ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang tritt oft das Phänomen auf, dass psychisch behinderte Menschen ihre vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten nicht mehr abrufen oder einsetzen können. Es ist von großer Bedeutung, den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den erlebten Veränderungen mit der Arbeitswelt (wieder) herzustellen. Das bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den funktionellen und sozialen Einschränkungen der Person, und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen in der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu berücksichtigen, zu thematisieren und weitestgehend in den Rehabilitationsprozess mit einzubeziehen. Das Angebot für den Personenkreis psychisch behinderter Menschen muss in seiner Struktur sehr flexibel und in der Arbeitsvielfalt möglichst breit gefächert sein. 1.3.2 Menschen mit intellektueller Behinderung Die größte Zielgruppe im Berufsbildungsbereich der Werkstätten sind Absolventen der Förderschule für geistige Entwicklung. Der Begriff der geistigen Behinderung wird dabei oft verwandt. Er ist unzulänglich und reduziert auf den rein medizinisch, testpsychologischen Blickwinkel. Zur Beschreibung einer Personengruppe ist der medizinische Ursachenblick sicherlich zielführend, bezogen auf daraus abgeleitete Leistungen und Erfordernisse für diesen Personenkreis sicher nicht. Es stellt sich immer die Frage was behindert den intellektuell beeinträchtigten Menschen wirklich und welche Antwort unterstützt oder „enthindert“ diesen Menschen. Hier spielen die gesellschaftlichen und sozialen Bedingungen, in denen eine Person aufwächst und lebt, eine wesentliche Rolle. Eine intellektuelle Behinderung tritt meist nicht für sich isoliert auf, sondern geht auch überwiegend mit einer Beeinträchtigung der kommunikativen Fähigkeiten sowie Problemen in der Motorik und Aufmerksamkeit einher. Die Beeinträchtigung von Kommunikation zum Beispiel, der aktiven Sprache oder auch des Hörvermögens, behindert Interaktion und den Austausch von Gedanken, Wünschen und Empfindungen und führt zwangsläufig zu Miss- und Unverständnis, in ausgeprägten Situationen zur Isolation und kann somit auch ursächlich für Lerneinbußen sein. 1.3.3 Menschen mit einer Schwermehrfachbehinderung Den Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, schwerer Körperbehinderung, erhöhter Pflegebedürftigkeit oder herausfordernden Verhaltensweisen wird durch die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse durch spezielle personelle, räumliche und inhaltliche Ausgestaltung ebenso die Möglichkeit eröffnet, an der Beruflichen Bildung und am Arbeitsleben teilzuhaben. 6 Kontinuität in den Betreuungsbeziehungen ist für diesen Personenkreis eine wesentliche Voraussetzung. Variabilität und Flexibilität bei den Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf die Notwendigkeit sehr individueller Angebote ebenso bedeutsam. Wesentliche methodische Merkmale in der Arbeit sind: - Enge personale Begleitung / tragende Beziehung - Klar strukturierter Tagesablauf bzw. überhaupt klare Strukturen - Vorhersehbarkeit schaffen, u.a. auch mit Unterstützter Kommunikation und dem TeacchAnsatz, näher erläutert unter 3.1.5 Methodenvielfalt. - Reizreduzierung - kleinschrittige Vermittlung von Inhalten, Zergliederung der Arbeitsaufgaben - Beständige Wiederholung von Lernschritten / Kontinuität - Einsatz von individuell angefertigten Vorrichtungen und Hilfsmitteln - Viel Zeit für Entwicklung gewähren - Begleitende Angebote u.a. zur Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, körperlichen und geistigen Mobilität, zur Festigung sozialer Fähigkeiten und lebenspraktischer Fähigkeiten, sowie zur Arbeitsanbahnung, - Dazu gehören auch Basale Stimulation nach A. Fröhlich, Basale Kommunikation und Sensomotorische Förderung. 1.4. Bildungsstruktur und methodisches Vorgehen Die unterschiedlichen Zielgruppen haben, begonnen mit dem eigenen Lebenshintergrund, über die individuelle Disposition von Kompetenzen, jeweils eigene Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen, natürlich auch bezogen auf ihre berufliche Rehabilitation. Die Aufgabe der Werkstatt ist es, eine Struktur zu schaffen, die in Verlässlichkeit und Transparenz ein ergebnisorientiertes Planen und Erarbeiten von Zielen ermöglicht und gleichzeitig soviel Flexibilität mit sich bringt, um den unterschiedlichten Anforderungen gerecht zu werden. 1.4.1. Barrierefreier Zugang und Darstellung von Informationen Die Werkstätten sind für alle Personengruppen barrierefrei zugänglich. Um eine frühmögliche Mitwirkung von aufnahmeinteressierten Personen zu erreichen, ist die Darstellung des Werkstattangebotes in einfacher Sprache unerlässlich. Dies kann nicht die individuelle persönliche Beratung ersetzen, aber diese zur Erinnerung und Nacharbeit sinnvoll ergänzen. 7 In gesamten Werkstattbereich wird bildunterstützt und mit Methoden der Unterstützten Kommunikation gearbeitet, zum Beispiel: - Ich Buch - Tages- und Wochenplan - Gebärden-Singkreis Zur Sicherstellung des Angebotes im Werkstattbereich ist für Unterstützte Kommunikation eine ausgebildete Fachkraft beratend, koordinierend und unterstützend für diese Aufgabe freigestellt. 1.4.2. Kontinuierliches Angebot Das Werkstattangebot und somit auch der Berufsbildungsbereich sind modular organisiert und stehen ganzjährig zur Verfügung. Somit kann nach Zustimmung des Fachausschusses die Werkstatt den Interessenten innerhalb von vier Wochen in eine Maßnahme aufnehmen. Der Fachausschuss trifft sich viermal jährlich zur Beratung und Entscheidung der weiteren Vorgehensweisen. Darüber Aufnahmeentscheidungen hinaus zwischen gibt es Möglichkeiten zu den Fachausschusssitzungen kurzfristigeren durch das Umlaufverfahren. 1.4.3. Individuelle Eingliederungsplanung Die Werkstätten arbeiten nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit. Dies betrifft sowohl die Entwicklungsbetrachtung des Menschen, als auch die gesamte didaktisch und methodische Ausrichtung. Das heißt, diagnostische Instrumente als auch arbeitspädagogische Zielformulierungen korrespondieren miteinander. Sie sind aufeinander aufbauend und gelten für das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich. Somit kommt dem Eingangsverfahren mit der Entwicklung des Eingliederungsplanes zur Vorstellung der weiteren Planungen im Fachausschuss grundlegende Bedeutung für die weitere Arbeit zu. Die individuelle Eingliederungsplanung wird in den Kapiteln 2 und 3 differenziert ausgeführt. 1.4.4. Übergreifende Kompetenzbildung Berufliche Bildung baut auf den Grundlagen der Vorbildung auf. Sie nutzt diese als Basisqualifikationen für den beruflichen Bildungsprozess. Die vorhandenen Qualifikationen gilt es im gesamten Bildungsprozess der Werkstatt zu erhalten, zu verbessern und weiterzuentwickeln. 8 Aus dem Blickwinkel der Ganzheitlichkeit ergeben sich übergreifende Lernziele der Beruflichen Bildung, die sich den folgenden 5 Bereichen zuordnen lassen. Teamfähigkeit Sozial-kommunikative Kompetenz Toleranz Kommunikationsfähigkeit allgemeine Kompetenz Lebenspraktische Fähigkeiten Arbeitsrelevante Fähigkeiten Theorie Ausdauer Arbeitsorganisation Fachkompetenz Durchhaltevermögen Praxis AktivitätsKompetenz Selbständigkeit Methodische Kompetenz Problemlösung Frustrationstoleranz Gesundheitskompetenz Personale Kompetenz Selbsteinschätzung Berufliche Bildung setzt auf Kompetenzaufbau vor reiner Wissensvermittlung, mit dem Ziel eines inhaltlich flexiblen Einsatzes und Umgangs mit Problemsituationen eigeninitiativ gestalten zu lernen. Die Förderung der Teilnehmer erfolgt in allen fünf Bereichen. Das Zusammenwirken der Bereiche entwickelt die berufsqualifizierende Kompetenz des Teilnehmers. 1.4.4.1. Sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenz - z.B. Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit, Sprachkompetenz, dabei sind auch Formen der Unterstützten Kommunikation eingebunden, Verständnis und Toleranz bei fremden oder unbekannten Verhaltensweisen und anderen Kulturen 9 1.4.4.2. Methodische Kompetenzen - z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lerntechnik, Einordnung und Bewertung von Wissen 1.4.4.3. Aktivitäts- und Umsetzungskompetenzen - z.B. selbständige Aufgabenerledigung, Ausdauer, Durchhaltevermögen 1.4.4.4. Personale Kompetenzen - Gesundheitskompetenz (z.B. Kennen der eigenen gesundheitlichen Situation, Einhaltung der medizinischen/therapeutischen Unterstützung) - Selbsteinschätzung und Frustrationstoleranz - Selbstvertretungskompetenz 1.4.4.5. allgemeine Grundfähigkeiten - Lebenspraktische Fähigkeiten - Arbeitsrelevante Fähigkeiten - Fähigkeiten im sinnvollen Umgang mit Medien, Informationen Unter Punkt 3.1.5 Methodenvielfalt, sind die angewandten Methoden zur Vermittlung der Schlüsselqualifikationen differenzierter aufgeführt. 1.4.5. Gender - Mainstreaming Die Berücksichtigung der Grundsätze des Gender-Mainstreaming soll über lebensbegleitendes Lernen Frauen und Männern gleiche Chancen in Arbeitswelt und Gesellschaft eröffnen. Das Eingangsverfahren wie auch der Berufsbildungsbereich ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Die Bildungsangebote berücksichtigen die unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Voraussetzungen von Männern und Frauen. Die Werkstätten bilden mit ihrem Arbeitsangebot einen Großteil des regionalen Arbeitsmarktes ab. Des Weiteren ist ein funktionierender Werkstattalltag nur durch den Bereich differenzierter Dienstleistungen möglich. Somit entstehen verschiedene Arbeitsfelder. Bedingt durch die arbeitspädagogische Planung und Begleitung, werden die Weichen schon frühzeitig gestellt und konsequent im Gespräch mit Vorstellungen der Werkstattbeschäftigten auf die Förderung, vorhandene Motivation und arbeitsfachliche Kompetenzen abgeglichen. In der Phase der Berufsfindung wird gezielt die Teilnahme an geschlechtsuntypischen Berufsbildern angeregt. 10 Jedoch sind die Motivation und Arbeitsleistung schlussendlich Voraussetzung für die Besetzung eines bestimmten Arbeitsplatzes und nicht das Geschlecht. Darüber hinaus bietet die Werkstatt geschlechterspezifische Angebote zur Selbst- und Rollenfindung, wie auch Paarfortbildungen zum Thema Freundschaft Rollendefinition als Paar an. 1.5 Regionale Netzwerke Aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen gibt es vielfältige, zum Teil langjährige Kooperationen mit Akteuren des Arbeits- und Ausbildungsmarktes. Die Werkstätten Haus Hall verfügen über ein umfangreiches Portfolio an Produkten und Dienstleistungen und bewegen sich als Partner der Wirtschaft am Markt. Die Werkstätten Haus Hall sind zum Beispiel als Mitglied im Unternehmerverband AIW mit 230 weiteren Unternehmen und Betrieben der Region organisiert und treten eigeninitiativ in Kontakt mit Betrieben und Kammern. Mit unterschiedlichen Betrieben der Region wurden Kooperationsvereinbarungen getroffen. Die Kooperationen gehen von Vereinbarungen zur Durchführung eines Praktikums bis hin zur Durchführung einer ambulant begleiteten, innerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahme. Neben den wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen pflegen die Werkstätten Haus Hall als Akteur der Eingliederungshilfe und der beruflichen Rehabilitation, Beziehungen zu Leistungsträgern und weiteren Partnern und Stellen der beruflichen Rehabilitation. Über Ausschussarbeit und Facharbeitskreise sind sie seit vielen Jahren überregional gestalterisch aktiv. Dies zeigt sich unter anderem bei der Planung und Durchführung von vier Projekten (2006 - 2010), finanziell gestützt vom Europäischen Sozialfonds (ESF). Diese vier arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Integration von Menschen mit Behinderung in Arbeit entstanden in der Zusammenarbeit der Werkstätten Haus Hall mit der GIB - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, als landeseigene Gesellschaft NRW, vertreten durch das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Regionalagentur Münsterland. Die Kooperationen finden im regionalen Bereich in der Fallarbeit im Tagesgeschäft, im überregionalen Bereich in gemeinsamer Gremienarbeit statt. Die Gremien und alle operativen Bereiche der Werkstätten Haus Hall arbeiten daher aktiv in verschiedenen Netzwerken der Kreise Coesfeld und Borken und der Region mit. Sie setzen sich damit für die berufliche Integration behinderter Menschen ein. 11 Werkstätten Haus Hall als Organisation im Netzwerk der Stellen und Akteure des Arbeitsund Ausbildungsmarktes Facharbeitskreise der Caritas Behindertenhilfe Psychiatrie Agentur für Arbeit Ak Behindertenhilfe UAK Arbeit Kreis Borken IFD Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten Integrationsamt Werkstätten Haus Hall Landschaftsverband Westfalen Lippe Arbeitgeber Betriebe verschiedene Kammern Bezirksregierung Förderschulen BerufsBildungsStätten und BerufsOzientierungsZentrum Ahaus 1.6 Fachausschuss 1.6.1 Zusammensetzung AIW Unternehmerverband Die Zusammensetzung des Fachausschusses ist im § 2 Abs. 1 WVO geregelt. Ihm gehören in gleicher Zahl an: - Vertreter der Werkstatt - Vertreter der Bundesagentur für Arbeit - Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers Den Vorsitz führt der Vertreter der Werkstatt, dem auch die Geschäftsführung obliegt. 1.6.2 Funktion und Aufgaben Der Fachausschuss ist ein beratendes Gremium er kann soweit erforderlich weitere Personen und Sachverständige zur Beratung hinzuziehen. Das Votum bindet nicht den 12 zuständigen Rehaträger bei seiner Entscheidung, ihm kommt aber für die Entscheidung eine besondere Bedeutung zu. Vor der Aufnahme in das Eingangsverfahren erörtert der Fachausschuss die Fragen ob der behinderte Mensch für sein Teilhabe am Arbeitsleben die Leistungen einer Werkstatt benötigt, oder ob andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Hierbei berücksichtigt er die vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten. Zum Abschluss des Eingangsverfahrens berät der Fachausschuss weiterführend unter anderem zu den inhaltlichen Fragen welche Bereiche der Werkstatt für den Teilnehmer in Betracht kommen, ob und wie viel betriebliche Praktika durchgeführt werden sollen, oder welche anderen Maßnahmen zur Teilhabe in Betracht kommen, wenn die Werkstatt nicht die geeignete Einrichtung ist. 1.7 Qualitätssicherung 1.7.1 Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2008 Die Werkstätten Haus Hall sind seit 2003 zertifiziert nach der DIN ISO 9001:2008. Dies gilt nicht nur für Prozesse der Produktion und deren Kunden, sondern auch für die Prozesse der Rehabilitation und deren Kunden. Dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung folgend, gibt es in regelmäßigen Abständen dokumentierte Befragungen zur Kundenzufriedenheit. Das hier vorgestellte Durchführungskonzept ist integriert im Qualitätsmanagementsystem der Werkstätten und damit hinsichtlich seiner Transparenz der Prozesse und des Zielerreichungsgrades überprüfbar und über die Berücksichtigung der Kundenbefragungen hinsichtlich der Teilnehmervorstellungen permanent aktualisiert. 1.7.2 Nachweis der Teilnahme Die Werkstätten weisen gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger die Anwesenheit der Teilnehmer individuell nach. Zu diesem Zweck wird eine Anwesenheitsliste geführt, aus der die Anwesenheit, die unterweisungsfreien Zeiten und die Fehlzeiten hervorgehen. 1.7.2.1 Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste dokumentiert die tägliche Anwesenheit des Teilnehmers. Sie wird vom zuständigen Gruppenleiter tagesaktuell geführt. Die Liste ist EDV gestützt und dient zur Abrechnung mit dem zuständigen Rehabilitationsträger. Es werden monatliche Rechnungen erstellt. Die Spitzabrechnung mit der zuständigen Agentur erfolgt nach Absprache jährlich. 13 1.7.2.2 Unterweisungsfreie Zeiten Dem Teilnehmer stehen 2,5 Tage unterweisungsfreie Zeit von der Maßnahme pro Monat zu. Für schwer behinderte Teilnehmer wird §125 SGB IX sinngemäß angewandt. Darüber hinaus gewährt die Werkstatt bis zu einer Dauer von 2 Kalendertagen Sonderfreistellungen im individuellen Einzelfall: im Falle eines Wohnungswechsels, einer Eheschließung des Teilnehmers, einem Ehejubiläum des Teilnehmers, seiner Eltern oder seiner Schwiegereltern, schwere Erkrankung des Ehegatten, eines Kindes, Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, eines Kindes oder eines Eltern- oder Schwiegerelternteils, Wahrnehmung amtlicher, insbesondere polizeilicher und gerichtlicher Termine, Ausübung öffentlicher Ehrenämter, Regelungen sonstiger wichtiger persönlicher Angelegenheiten, Teilnahme an religiösen Festen entsprechend den landesrechtlichen Regelungen für allgemein bildende Schulen, Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungskursen im Rahmen des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes.. Die unterweisungsfreie Zeit ist beim zuständigen Gruppenleiter im Vorfeld zu beantragen. Es gibt betriebsbedingte Urlaubszeiten. Der Teilnehmer hat mit diesen Zeiten seinen individuellen Zeitanspruch auf unterweisungsfreie Zeiten in Einklang zu bringen. 1.7.2.3 Fehlzeiten Sich gegebenenfalls einstellende Fehlzeiten werden in der Anwesenheitsliste mit folgenden Kürzeln gepflegt: - Unterweisungsfreie Zeit: Kennzeichnung: U - für schwer behinderte Teilnehmer: separat in der Urlaubsverwaltung ausgewiesen - Besondere Freistellung, SU - Arbeitsunfähigkeit: AU - Unentschuldigte Fehlzeiten: FU Als unentschuldigte Fehlzeiten gelten alle die Tage, die nicht unterweisungsfreie Zeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder nach den vorstehenden Reglungen gelten. Eine Arbeitsunfähigkeit muss ab dem ersten Tag durch ein ärztliches Attest dokumentiert werden. Es erfolgt eine unmittelbare telefonische Rückmeldung an den zuständigen Berufsberater des Rehabilitationsträgers, wenn durch die Fehlzeiten und den damit einhergehenden Umständen das Erreichen des Maßnahmeziels gefährdet scheint. Zeitpunkt und Zeitraum werden dann mit Angabe von Gründen schriftlich fixiert, mit einem Verfahrensvorschlag versehen und dem zuständigen Berufsberater des Rehabilitationsträgers zugesandt. 1.7.3 Datenschutz Nach unterschriebener Einverständniserklärung werden die personenbezogenen Daten, Entwicklungsprozesse und Zielvereinbarungen, wie auch vorausgegangene Stellungnahmen 14 und Gutachten der Teilnehmer gespeichert und stehen den jeweils am Rehabilitationsverlauf beteiligten Personen zur Verfügung. Die Werkstätten sichern den sensiblen Umgang mit diesen wichtigen Teilnehmerdaten zu. Das bedeutet, dass sowohl die im EDV System verwalteten und zum Teil in Papierform vorliegenden Daten nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes behandelt werden und die Weiterleitung an Dritte ausschließlich nur nach expliziter Zustimmung der Teilnehmer bzw. seines gesetzlichen Betreuers geschieht. 2. Zielsetzung und Ablauf im Eingangsverfahren Im Eingangsverfahren der Werkstätten werden, in Abstimmung mit den Gremien der zuständigen Leistungsträger, Diagnoseverfahren unter Nutzung anerkannter wissenschaftlicher Verfahren durchgeführt und so geprüft, ob die Werkstatt für behinderte Menschen die geeignete Rehabilitationseinrichtung ist, bzw. welche individuellen Rehabilitationsangebote notwendig und geeignet sind. Das Eingangsverfahren dauert je nach Fragestellung und Voraussetzung individuell unterschiedlich in der Regel jedoch 3 Monate. Individuelle Gründe für ein 4 wöchiges Eingangsverfahren kann zum Beispiel das vorliegende Ergebnis der DIA-AM Maßnahme oder der Abbruch einer Unterstützten Beschäftigung sein. Das Eingangsverfahren ist einer Berufsbildungsmaßnahme vorangestellt, so dass ein didaktisch nahtloser Übergang in den Berufsbildungsbereich beschrieben werden kann. Ebenso kann das Ergebnis des Eingangsverfahrens alternative Perspektiven außerhalb der Werkstätten aufzeigen. Dies wird im Fachausschuss beraten und entschieden. 2.1. Ziele und Aufgaben des Eingangsverfahren Das Ziel ist, am Ende der Maßnahme einerseits möglichst detaillierte Aussagen über die beruflichen Interessen, Fertigkeiten und Kompetenzen des Teilnehmers machen zu können. Dies geschieht in einer individuellen Kompetenzanalyse. Andererseits soll erarbeitet werden, welche Rahmenbedingungen, positive Fördersituationen und Zielabsprachen sinnvoll oder notwendig sind, um mit dem Teilnehmer seinen individuellen Weg der beruflichen Integration zu gehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Möglichkeit einer beruflichen Orientierung in verschiedenen Arbeitsfeldern für den Teilnehmer. Alle zusammengetragenen Erkenntnisse werden dann im Eingliederungsplan dokumentiert und im Fachausschuss zur Planung der weiteren beruflichen Schritte 15 vorgetragen. Der Eingliederungsplan wird somit die Grundlage der weiteren individuellen beruflichen Planung. 2.1.1 Individuelle Kompetenzanalyse Bereits im Vorfeld der Aufnahme in das Eingangsverfahren beginnt die individuelle Kompetenzanalyse durch die Befragung der beruflichen Interessen der an einer Aufnahme interessierten Personen. Eine hohe Motivation durch Interessenslagen und positive Erfahrungen sind förderliche Bedingungen für eine positiv verlaufende berufliche Integration. Im Aufnahmeverfahren werden dann umfänglich lebensgeschichtliche Daten erhoben, Erfahrungen abgebender Einrichtungen sowie der Angehörigen erfasst, die unter Anderem Aussagen über die Ressourcen der Person und deren Hilfebedarf enthalten. Ebenso werden medizinisch / psychiatrische Aussagen zur Kenntnis gebracht. Die persönliche Beobachtung und Auseinandersetzung mit der Person bleibt jedoch die Basis aller Diagnostik. Je nach Fragestellung und Leistungsfähigkeit werden die zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt. Es kommen standardisierte, anerkannte Erhebungs- und Testverfahren zum Einsatz. - PAC System, Progressive Assessment Chart: entwickelt von Dr. H.C. Günzburg, mit dem Ziel der Förderung kognitiver und psychomotorischer Fähigkeiten, sozialer Kompetenz und Integrationsfähigkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung. Dieses Verfahren wird in den Werkstätten Haus Hall in Verbindung mit dem DLM genutzt - DLM, Detmolder Lernwegemodell: entwickelt von der Lebenshilfe Detmold e.V. Es fußt auf den gesetzlichen Anforderungen, (sonder)pädagogischem und psychologischem Wissen, dass die Vermittlung der beruflichen Bildung in kleinen Schritten am Bedarf des behinderten Menschen ermöglicht. Die beruflichen oder persönlichen Lerninhalte werden in Lernziele aufbereitet und in individuelle Lernzielkataloge zusammenfasst, z.B. nach Tätigkeitsbereichen (Tischlerei, Industrie & Montage, Küchenbereich,….) oder aber auf die besonderen Belange von Behinderungsgruppen (Schwerbehindertenkataloge, Lernzielkatalog Grundkurs, Allgemeine Berufstüchtigkeit (Schlüsselqualifikationen),….). Das Detmolder Lernwegemodell stellt ein gezieltes und prozessorientiertes Lernen sicher und kann aufgrund seiner aussagekräftigen Dokumentation, die Qualitätssicherung der Bildungsprozesse unterstützen. Die bisherige Ursprungsversion wurde von den Werkstätten EDV verwendbar angepasst und im lebenspraktischen Bereich durch weitere Items aus dem PAC ergänzt und firmiert unter der Bezeichnung DLM Katalog 129. Die Testergebnisse werden aus Alltagssituationen entnommen, der Bildungsbegleiter führt die Erhebungen durch. - Melba, Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit: entwickelt an der Universität Siegen im Rahmen eines Forschungsprojektes zur 16 Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit, in Auftrag gegeben durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Es basiert auf einem umfassenden Merkmalskatalog, der die Bereiche der kognitiven, sozialen und psychomotorischen Fähigkeiten, sowie verschiedener Qualitäten der Arbeitsausführung und der Beherrschung von Kulturtechniken und Kommunikation abdeckt. Im Bereich der unteren Punkteskala gibt es eine Ausdifferenzierung (Melba SL). Außerdem gibt es das Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten (IDA), ein Set von Arbeitsproben. - Hamet 2, (Handwerklich-Motorischer Eignungstest, Version 2) Handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung und Förderung elementarer Kompetenzen für berufliche Bildung und Arbeit: Autoren M. Dieterich, M. Goll, G. Pfeiffer, J. Tress, F. Schweiger, F. Hartmann unter der Mitarbeit von I. Kempf, A. Walz, P. Beck, M. Fischer. Die Module des hamet 2 sind folgendermaßen ausgerichtet: Berufliche Basiskompetenzen werden erfasst (handwerklich-motorische Fertigkeiten, PC-Kompetenz) / die Lernfähigkeit bezüglich der beruflichen Basiskompetenzen wird überprüft / die Erfassung der berufsbezogenen sozialen Kompetenzen wird ermöglicht / ein Aspekt des vernetzten Denkens wird überprüft: die Fehlersuche und Problemerkennung. - Hamet e, (Handwerklich-Motorischer Eignungstest, Version für geistigbehinderte Menschen) Handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen für berufliche Bildung und Arbeit, für den Einsatz in Werkstätten für geistig behinderte Menschen: Autoren, M. Dieterich, M. Goll, G. Pfeiffer, J. Tress, F. Schweiger, F. Hartmann unter der Mitarbeit von I. Kempf, A. Walz, P. Beck, M. Fischer Hamet e ist ein eigenständiges Testverfahren, welches das Testverfahren des Hamet 2 im Modul 1 im unteren Leistungsbereich differenziert. Erkenntnisse werden in Gruppen- sowie Einzelsituationen erhoben. Die Ergebnisse der Tests, Arbeitserprobungen, sowie die Informationen aus Beobachtungen, werden mit dem Teilnehmer zeitnah reflektiert und sich daraus ergebene Schritte als konkrete Ziele für die gemeinsame Arbeit zusammen geplant. Die Testergebnisse werden zur Auswertung in den Dokumentationsbogen zur Kompetenzanalyse eingepflegt. 2.1.2 Individuelle Eingliederungsplanung Zum Ende des Eingangsverfahrens wird ein Eingliederungsplan über den Verlauf und das Ergebnis der Maßnahme erstellt. Der Teilnehmer ist hierbei beteiligt, da seine individuelle Eingliederungsplanung zur beruflichen Integration entsteht. Die Erkenntnisse aus den diagnostischen Erhebungen bieten eine Entscheidungsgrundlage für die Binnendifferenzierung bezogen auf berufliche Rahmenpläne in vier beruflichen Qualifizierungsstufen. 17 Differenziert wird in die: - tätigkeitsorientierte Qualifizierung Die Bildungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die für die Ausübung verschiedener Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz in einem oder mehreren Arbeitsbereichen gefordert werden. Das Anforderungsprofil: - Tätigkeiten auf niedriger Schwierigkeitsstufe - Der Gebrauch von Werkzeugen ist nicht unbedingt erforderlich - Einzelne Tätigkeiten, die nicht in Zusammenhang mit komplexen Aufgabenstellungen gebracht werden müssen und deren Sinn nicht erfasst werden muss - Eine ständige Anleitung und Begleitung durch eine Fachkraft ist erforderlich - Eine Übertragung von erlernten Fertigkeiten auf nicht bekannte aber ähnliche Tätigkeiten muss durch eine Fachkraft unterstützt werden - arbeitsplatzorientierte Qualifizierung Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die an einem oder mehreren Arbeitsplätzen in einem Arbeitsbereich gefordert werden. Das Anforderungsprofil: - Tätigkeiten mit genau definierten, sinnvoll zusammengefassten Arbeitsschritten - Die Ausführung der Aufgabe muss verstanden werden, jedoch muss der Arbeitsprozess als Ganzes nicht erfasst werden - Einfache Werkzeuge und Materialen müssen bekannt sein und sinnbringend verwendet werden - - Eine Vorstrukturierung der Aufgaben durch eine Fachkraft ist erforderlich berufsfeldorientierte Qualifizierung Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an allen in einem Arbeitsbereich der WfbM zu erwerbenden Kenntnissen und Fertigkeiten. Das Anforderungsprofil: - Verschiedenste Tätigkeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungstechniken, sowie dem Einsatz von Maschinen und Werkzeugen zu einem Gesamtarbeitsprozess - Ein Arbeitsprozess muss komplett erfasst und in konkretes Handeln umgesetzt werden, planvolles und zielgerichtetes Handeln ist erforderlich, dabei ist Unterstützung durch eine Fachkraft notwendig - Eine kritische Reflexion und Bewertung des Arbeitsergebnisses ist erforderlich 18 - berufsbildorientierte Qualifizierung Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an einem anerkannten Berufsbild. Das Anforderungsprofil: - Alle Tätigkeiten, die für das entsprechenden Berufsbild erforderlich sind - Selbständiges Planen eines Arbeitsprozesses sowie dessen Umsetzung - Einbeziehung des Teams zur Aufgabenbewältigung durch deren Kompetenznutzung - Koordinierung und Steuerung des Gesamtarbeitsprozesses - Unterstützung durch die Fachkraft ist in Form von Kontrolle der Ergebnisse erforderlich Als Lernorte und Erprobungsfelder steht grundsätzlich das gesamte Werkstattangebot inklusive ambulant betreuter Außenarbeitsplätze zur Verfügung. 2.2. Prozesse und Tätigkeiten im Eingangsverfahren 2.2.1 Kundenabfrage Neigung bzw. berufliche Interessen der Teilnehmer Bereits im Vorfeld einer möglichen Werkstattaufnahme wird versucht, die individuellen Neigungen und die beruflichen Interessen der möglichen Teilnehmer zu erfragen, um sie angemessen in einer Aufnahmesituation berücksichtigen zu können. Das Angebot reicht je nach Fragestellung und Bedarf von Hausbesuchen über Hospitationen in Vorförderbereichen, über begleitete Praktika, bis hin zu Fragebogenerhebungen. Für einen Großteil der Absolventen der Förderschule für Geistige Entwicklung im Einzugsbereich der Werkstätten Haus Hall zum Beispiel, werden die Arbeitsunterlagen „b.e.o.“ (berufliche Arbeitsassistenz“, Erfahrung eingesetzt. und Diese Orientierung), entwickelt differenzierten von der „Hamburger Unterlagen zur beruflichen Interessenserhebung gehen bereits zum Zeitpunkt der Vorbereitung eines zielorientierten Schüler-Werkstatt Praktikums dem Schüler zu, um ein möglichst individuelles Praktikum vorzubereiten. Die Unterlagen werden im Vorfeld ggf. mit Unterstützung der Lehrer ausgefüllt und begleiten den Schüler im Anschluss an das Praktikum durch den Auswertungsbogen und Selbsteinschätzungsbogen zunächst im weiteren Schulverlauf, dann im Eingangsverfahren. Weiteren anfragenden Personen, deren individuelles Interesse nicht über ein SchülerWerkstatt-Praktikum erfragt wurde, wird ein inhaltlich vergleichbarer, jedoch im Besonderen dem Personenkreis psychisch behinderter Menschen angepasster Fragebogen, zugesandt. Der Bogen bietet eine gute Grundlage für das Aufnahmegespräch und ergänzt die anamnestischen Daten. 19 2.2.2 Aufnahmegespräch Das Aufnahmegespräch dient neben dem persönlichen Kontakt und dem Konkretisieren von Interessensschwerpunkten und persönlichen Zielen des Interessenten, auch der Vervollständigung der anamnestischen Daten, Gutachten und Unterlagen. Insbesondere Ergebnisse der DIA-AM Maßnahme sind von besonderer Relevanz, da dort bereits Aussagen zum individuellen Kompetenzprofil erarbeitet wurden. Die Bearbeitung von Aufnahmeanfragen liegt in der Verantwortung der sozialpädagogischen Begleitung der Werkstätten. Das Ziel ist es, den Teilnehmer frühmöglich in die Planung und Gestaltung seiner beruflichen Rehabilitation einzubeziehen. Dazu werden dem Teilnehmer Ziel und Ablauf der Eingliederungsmaßnahme erläutert und Arbeitsräume, Arbeitsinhalte und beteiligte Personen vorgestellt. Erste Absprachen zur Eingliederungsplanung werden vorgenommen. Zur weiteren Bearbeitung im Fachausschuss bei vorliegendem Aufnahmeinteresse, händigt der Mitarbeiter des Sozialenpädagogischen Dienstes, dem Interessenten die maßgeblichen Unterlagen aus und bespricht diese mit ihm. Dabei handelt es sich um den - Aufnahmeantrag Werkstätten Haus Hall - Aufnahmefragebogen - Bogen zur Zustimmung zur Blutuntersuchung - Medikamentenbogen - Bogen zur Beförderung 2.2.3 Einführung in die WfbM Die ersten zwei Wochen dienen dem Teilnehmer explizit zum Kennen lernen der neuen Umgebung, der zu erledigenden Tätigkeiten, der dort arbeitenden Personen, der Tages- und Ablaufstruktur der Maßnahme und der Werkstatt. Individuelle Kompetenzanalysen unter Zuhilfenahme von Testverfahren sind zu diesem frühen Zeitraum möglich, aber eher die Ausnahme. Der Teilnehmer soll zunächst möglichst unbefangen, die für ihn neue Situation erleben können und darin agieren lernen. Dieser Zeitraum kann individuell sinnvoll bis zu vier Wochen ausgedehnt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt zur diagnostischen Unterstützung die Durchführung entsprechender Testverfahren. Ergebnisse und Erkenntnisse werden zeitnah mit dem Teilnehmer besprochen und reflektiert. Ziel ist, eine möglichst passgenaue Planung der Qualifizierungsfelder und Inhalte zu entwerfen und abzustimmen. 20 2.2.4 Berufsfindung / Arbeitserprobung in verschiedenen Berufs- bzw. Qualifizierungsfeldern Nach dieser Einführungsphase in die Maßnahme und die Werkstatt können bei noch nicht abgeschlossener Berufsfindung, weitere Arbeitserprobungen, in der Regel in 3-4 verschiedenen Berufs- bzw. Qualifizierungsfeldern, stattfinden. Als Berufsfelder für Arbeitserprobungen sind besonders die Bereiche: - Holz - Metall - Kreativ - Montage und Verpackung - Garten und Landschaftspflege - Hauswirtschaft zu nennen. Grundsätzlich stehen auch die Arbeitsfelder des Arbeitsbereiches als Lernorte zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Möglichkeit Arbeitserprobungen mittels eines Praktikums durchzuführen. in unterschiedlichen Begleitet werden die Betrieben des allgemeinen Arbeitserprobungen durch Arbeitsmarktes die für das Eingangsverfahren jeweils benannten zuständigen Mitarbeiter. Jedes Orientierungspraktikum wird gemeinsam mit dem Teilnehmer reflektiert und schriftlich bewertet. (Auswertungsbogen für das Orientierungspraktikum) 2.2.5 Auswertung der Ergebnisse der Berufsfindung bzw. der einzelnen Arbeitserprobungen Zum Ende des Eingangsverfahrens, in der Regel in der 11. – 12. Woche, findet mit dem Teilnehmer eine gemeinsame Maßnahmeverlaufes statt. Auswertung Dafür wird der eine Erfahrungen individuelle und Ergebnisse Kompetenzanalyse des unter Berücksichtigung aller durchgeführten Verfahren, Arbeitserprobungen, Reflexionen und Beobachtungen im Arbeitsfeld erstellt. Das Ergebnis dieser Kompetenzanalyse lässt sich in vier Qualifizierungsbereiche differenzieren. Die Fachleute der Werkstätten führen zusammen mit dem Teilnehmer und / oder seinen Bezugspersonen ein Perspektivengespräch zur weiteren beruflichen Entwicklung und Planung. Das Ergebnis bildet den Eingliederungsplan. Der Eingliederungsplan ist das Instrument, das die Interessen und die beruflichen wie persönlichen Entwicklungen und Ziele des Teilnehmers dokumentiert. 21 2.2.6 Eingliederungsplan Der Eingliederungsplan wird vom Teilnehmer unterschrieben und geht den Mitgliedern des Fachausschusses als Vorschlag der Werkstatt zur Beratung zu. Aus ihm sind Art und Umfang der Behinderung, schulische oder berufliche Vorerfahrung, sowie die Ergebnisse des Eingangsverfahrens (Ziele bzw. Teilziele sowie die Vorgehensweise zur Persönlichkeitsentwicklung und einzelne Entwicklungsfortschritte) zu entnehmen. Der Teilnehmer wird über die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme im Fachausschuss informiert und dokumentiert seine Entscheidung im Eingliederungsplan. Sollte die Empfehlung im Eingliederungsplan die weitere Förderung im Berufsbildungsbereich vorschlagen, ist ein zuständiger Gruppenleiter als Bildungsbegleiter für den Teilnehmer benannt. Er ist verantwortlich für die weitere berufliche Förderung und Qualifizierung des Teilnehmers. Im Bestreben der Werkstätten ihr Angebot der beruflichen Rehabilitation kontinuierlich zu verbessern, hat sie einen Fragebogen zum Verlauf des Eingangsverfahrens entwickelt. Der Teilnehmer erhält dadurch die Möglichkeit, seine Erfahrung rückzumelden und die Werkstatt hat die Möglichkeit, ihr Angebot daraufhin zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, 3. Zielsetzung und Ablauf im Berufsbildungsbereich 3.1. Ziele der Leistung und Aufgaben des Berufbildungsbereiches Die Berufsbildungsmaßnahme soll den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen verbessern. Hierin eingeschlossen sind ebenfalls angemessene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Spätestens nach erfolgreichem Abschluss soll der behinderte Mensch im Sinne des §136 SGB IX ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen und nach den individuellen Möglichkeiten am Auftrag der Werkstatt mitwirken. Daher soll die Berufsbildungsmaßnahme: - die Leistung- oder Erwerbsfähigkeit von behinderten Menschen so weit wie möglich entwickeln, verbessern oder wiederherstellen; - den behinderten Menschen nach der Teilnahme in die Lage versetzen, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Die Teilnehmer entwickeln ihre Eingliederungsplanung maßgeblich mit, somit wird ein weitestgehend individualisierter Verlauf ermöglicht, auf den der Teilnehmer einen Anspruch hat. 22 Der fachtheoretische Unterricht in Gruppen oder auch Einzelmaßnahmen unterstützt das Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeitsausübung, die Vermittlung sozialer Lernziele erweitert die sozialen Kompetenzen. Verschiedene Personengruppen mit unterschiedlichen Lebenshintergründen und -verläufen, verlangen unterschiedliche Methoden didaktischen Vorgehens. 3.1.3. Rahmenbedingungen der BBB Der Berufsbildungsbereich in den Werkstätten Haus Hall verfügt neben eigenen Räumen und Personal auch über die Fachkompetenz von Integrationsassistenten, sowie die Fachperson für UK und Bildung unter einer Leitung. Synergien ergeben sich durch kurze Verfahrenswege und die sich positiv ergänzenden Arbeitsinhalte und ausbildungseigene Fachlichkeiten. Die Integrationsassistenten akquirieren Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Kooperation mit den Werkstätten. Sie erheben und dokumentieren das Anforderungsprofil der anfallenden Tätigkeiten, gleichen dies mit dem Fähigkeitsprofil der Beschäftigten ab und qualifizieren gegebenenfalls zielgenau den Anforderungen entsprechend nach. Im Weiteren assistieren sie den Werkstattarbeitsplätzen Werkstattbeschäftigten in diesen Betrieben, auf den bis hin ambulant zur betreuten Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Fachkraft für Unterstütze Kommunikation und Bildung berät Mitarbeiter, entwickelt und koordiniert die Bildungsangebote der Mitarbeiter im Rahmen der Erwachsenenbildung und führt selber Kurse der beruflichen Qualifizierung durch. Bedarfe können in dieser Struktur schnell kommuniziert und einer Lösung zugeführt werden. Neben dem Hauptangebot im Berufsbildungsbereich in den 4 arbeitsfachlichen Richtungen, Metall, Montage und Verpackung, sowie Holz und Kreativ, wird den Teilnehmern auch Zeit zur Erprobung und Qualifizierung an Lernorten des Arbeitsbereiches angeboten. Die enge Kooperation mit dem Arbeitsbereich eröffnet dem daran interessierten Teilnehmer, die gesamte Arbeitsvielfalt der Werkstätten. Auch individuelle Gründe, häufig bei Menschen mit einer psychischen Behinderung, sprechen manchmal für einen befristeten Lernort im Arbeitsbereich. Dieser Personenkreis verfügt häufig über eine berufliche Vorerfahrung oder auch Fachausbildungen, sodass der primäre Förderfokus oft weniger auf der Vermittlung arbeitsfachlicher Kompetenzen, sondern vielmehr im Bereich der Schlüsselqualifikationen, liegt. Ein ganz anderer Grund für eine lernortorientierte Förderung liegt in der bewussten Suche nach einer möglichst optimalen Zuordnung zu Personen und Umfeld. Dies sind besonders förderliche Bedingungen für Teilnehmer, die sehr sensibel auf Veränderungen einer bekannten Struktur, wie Abläufe, Räume und Bezugspersonen reagieren. 23 3.1.2. Übergangsgestaltung Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Zeitnah zum Wechsel in den Berufsbildungsbereich, immer auch in Abhängigkeit der Empfehlungen des Fachausschusses, führt der Teilnehmer mit dem Sozialenpädagogischen Dienst und dem Gruppenleiter ein gemeinsames Perspektivengespräch über seinen weiteren beruflichen Werdegang. Ziel des Gespräches ist die konkrete Festlegung von Teilnehmer und Bildungsbegleiter der kommenden Bildungsziele auf der Basis der bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse zur Sicherstellung des Erreichten. Teilnehmer des Gespräches sind der Beschäftigte selbst, auf Wunsch seine Angehörigen ggf. der gesetzliche Betreuer, der Bildungsbegleiter und der Mitarbeiter des begleitenden Dienstes. Der Teilnehmerkreis kann je nach Besonderheit der Fragestellung und den Wünschen des Teilnehmers für das Perspektivengespräch erweitert werden. 3.1.3. Binnendifferenzierung im Berufsbildungsbereich Unter Binnendifferenzierung der beruflichen Bildung verstehen wir die Differenzierung von Bildungsmodulen aus dem jeweiligen Rahmenplan eines Berufsbildes in vier Anforderungsschwerpunkte analog den Qualifizierungsstufen der Kompetenzanalyse der Teilnehmer im Eingangsverfahren. Diese Binnendifferenzierung eröffnet eine modulare Bildungsgestaltung, abgestimmt auf die individuellen fachpraktischen und fachtheoretischen Kompetenzen und unterteilt sich in - tätigkeitsorientierte Bildungsmodule (s.S.18) - arbeitsplatzbezogene Bildungsmodule (s.S.18) - berufsfeldorientierte Bildungsmodule (s.S.18) - berufsbildorientierte Bildungsmodule (s.S.19) Damit ist ein korrespondierendes System von aufeinander aufbauenden Fördersegmenten sichergestellt Die eingesetzten Bildungsmodule werden im Perspektivplan des Teilnehmers dokumentiert. 3.1.4. Modulare berufliche Bildung Die Vielfalt der Bildungsmodule der Werkstätten Haus Hall ergibt sich zum einen aus der fachlichen Vielfalt des Arbeitsangebotes der Werkstätten, zum anderen aus der Binnendifferenzierung von Berufsbildern in vier Anforderungsschwerpunkte. Ausgehend von Ausbildungsrahmenplänen s.a. § 68 BBIG, differenziert die Werkstatt die Inhalte nach Anforderungscharakter in aufeinander abgestimmte und aufbauende Bildungsmodule. Diese Bildungsmodule leiten sich aus dem jeweiligen Rahmenplan ab. Es folgt ein Abgleichen mit dem Anforderungscharakter verschiedener Tätigkeiten und Arbeitsinhalten des Rahmenplanes. Anschließend findet eine individuelle Zuordnung von Förder- und Arbeitsmodulen statt. Diese Zuordnung wird mit dem Teilnehmer im 24 Perspektivplan besprochen, Lernziele vereinbart und Schritte und Zeitpunkte der Kontrolle der Zielerreichung festgeschrieben. Die einzelnen Module sind in sich schlüssig und abgerundet, sodass sich ebenfalls Möglichkeiten einer Kooperation mit anderen Werkstätten bzw. Trägern beruflicher Rehabilitation ergeben können. 3.1.5. Methodenvielfalt Die unterschiedlichen Personen der Werkstatt bedürfen unterschiedlicher didaktischer Mittel zum Lernen und zur Kompetenzvermittlung. Gemeinsam ist den Personen, dass ein positives Lernklima und die Berücksichtigung von individuellen Lerninteressen positive Auswirkungen auf den Lernerfolg haben. Weitere förderliche Prinzipien von Unterweisungen sind zum Beispiel: - Ganzheitliches Lernen (Kopf, Hand, Herz) - Ausgewogenes Verhältnis von prozessorientiertem und produktorientiertem Lernen - Individualisierung von Lerninhalten - Ermuntern zum selbständigen Handeln - Einbeziehung der emotionalen Ebene (Gefühle werden angesprochen und reflektiert) - Selbst- und Fremdkontrolle der Arbeitsergebnisse Die Gruppenleiter der Werkstätten arbeiten im Wesentlichen orientiert an verschiedenen Stufenmethoden der Unterweisung. Verschiedene Methoden der Unterweisung 6-Stufenmethode Informieren 4-Stufenmethode 3-Stufenmethode 3 H-Methode Planen Erklären Entscheiden Halten Vormachen Ausführen Vormachen Holen Nachmachen Kontrollieren Nachmachen Helfen Üben Ausführen 2-Stufenmethode 1-Stufenmethode Handführung 25 In der Bildungsarbeit mit schwermehrfachbehinderten Personen finden insbesondere die vier ersten Methoden ihre Anwendung. Bei Menschen mit psychischer und oder intellektueller Behinderung werden häufig die 3 und 4 Stufenmethoden, bzw. die 6 Stufenmethode angewandt. Letzte bedarf einer hohen Abstraktionsfähigkeit und Reflexionskompetenz, sowie der Mitverantwortung und der Eigeninitiative und ist auch unter dem Namen Modell der vollständigen Handlung bekannt. Transfer des Modells der vollständigen Handlung in die Werkstatt 1. Information über den Auftrag und die damit verbundenen Anforderungen 2. Planung des Arbeitsablaufes, der Qualitäts- und Prüfkriterien, des Material und Maschineneinsatzes 3. Entscheidung über die Durchführung entsprechend der Kundenvorgaben sowie der Lernziele - Ziele 4. Durchführung des Auftrages 5. Qualitätskontrolle ggfls. Korrekturen 6. Auswertung aus Sicht des Kunden (entspricht das Ergebnis den im Auftrag festgelegten Bedingungen?) sowie Auswertung des Lernprozesses (ergeben sich neue Lernziele?) 1. Auswerten Informieren 6. 2. Modell der vollständigen Handlung Kontrollieren Planen 5. 3. Ausführen Entscheiden 4. 26 3.1.5.1 Schlüsselqualifikationen Einen besonderen methodischen Schwerpunkt in der Bildungsarbeit im Berufsbildungsbereich nimmt die Entwicklung und Förderung der Schlüsselqualifikationen ein. Exemplarisch ausführlicher sind drei Fortbildungen stellvertretend genannt. Hierbei handelt es sich um: ZERA (Zusammenhang zwischen Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit) Dieses verhaltenstherapeutische Trainingsprogramm zielt darauf ab, krankheitsspezifische Fragestellungen mit beruflichen zu verbinden und gleichzeitig konkrete, realistische Ziele zu entwerfen, basierend auf dem derzeitigen Leistungsniveau der Rehabilitanden. Im Rahmen des ZERA-Progamms werden die Fragen, Ängste und Informationsdefizite der Rehabilitanden aufgegriffen und in strukturierter Form Informationen und Problemlösungsstrategien vermittelt, wobei zusätzlich gruppenspezifische Wirkfaktoren gezielt genutzt werden. Des Weiteren um: KuKuK (Kommunikations-, Kooperations-, Konfliktfähigkeit) Bei KuKuK, entwickelt von der Hamburger Arbeitsassistenz, handelt es sich um eine inhaltliche Themenreihe zur Unterstützung und Entwicklung von Schlüsselqualifikationen. Die Teilnehmer lernen sich besser kennen, lernen einander zuzuhören, aufeinander einzugehen und erleben, dass auch andere junge Menschen sich in vergleichbaren Lebenssituationen befinden und sich orientieren. Die Fortbildung wird neben Tagesveranstaltungen auch in Blockform in 3 Einheiten zu jeweils 3 Tagen in einem Bildungshaus angeboten. Teacch (Treatment and education of autistic and related communication handicapped children) Ein Kernelement ist die räumliche und zeitliche Strukturierung des Alltages sowie die Gestaltung des Arbeitsmaterials. Insbesondere die Visualisierung zum Beispiel mit Hilfe von Bildkarten, Kennzeichnungen auf dem Tisch, um den eigenen Essplatz zu verdeutlichen, Gebärden, Time Timern, die den Ablauf der Zeit visuell verdeutlichen und vieles mehr, werden als Strukturhilfen verwandt. Hintergrund hierfür ist die Erkenntnis, dass Menschen mit Autismus häufig besonders ausgeprägte visuelle Fähigkeiten besitzen, bzw. ebenso das Wissen, dass Sprache und die dazu gehörige Mimik, Gestik und Tonfall hohe Kompetenzen im Verstehen erfordern und wenig beständig sind gegenüber festgelegten Symbolen oder anderen Visualisierungsweisen. Im Folgenden sind Schlüsselqualifikation beispielhaft differenziert Inhalte nach den und Methoden vormals zur aufgeführten Vermittlung fünf von Bereichen beschrieben: 27 Soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen Beispielhafte Umsetzung dazu: Module zur Deeskalation, Selbsterfahrung und Selbstverteidigung / Kukuk / Zera / Fremde Kulturen / Wahrnehmungsförderung / Basale Stimulation und Kommunikation / Teacch / im Einzelfall heilpädagogische Begleitung / kreative Methoden wie etwa Skulpturarbeit oder Rollenspiel / Alle Formen von Unterstützter Kommunikation (UK) / Gruppenangebote und Gruppenarbeit werden als Methode eingesetzt. Methodische Kompetenzen Beispielhafte Umsetzung dazu: von Angeboten einfachste Sinnzusammenhänge zu erkennen bis hin zu Aufgaben die logisches Fachdenken schulen und entwickeln / „Lernen lernen“ Aktivitäts- und Umsetzungskompetenzen Beispielhafte Umsetzung dazu: unterschiedlichste Konzentrationstrainings, z.B. mit cog-pack einem neuropsychologisch kognitives Trainingspaket / Körperwahrnehmung / Sensomotorische Angebote / Kreative Methoden Personale Kompetenzen Beispielhafte Umsetzung dazu: Motivationstrainings / Zera / Mobilitätstrainings / Kukuk / Basale Stimulation / Sensomotorische Angebote / Selbstbehauptungstrainings / Selbsterfahrungsangebote / Bewerbungstrainings / Steigerung von Verantwortlichkeit und Selbständigkeit durch entsprechend abgestimmte Aufgabenstellung / Teacch Allgemeine Grundfähigkeiten Beispielhafte Umsetzung dazu: Verkehrstrainings / Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung L für landwirtschaftliche Maschinen / Module zum Erwerb des Staplerscheins / Module zum Geldwert und Umgang mit Geld / UK als Unterstützung zum selbständigen Einkauf / Trainings zum selbständigen Essen und Ankleiden / Unterweisungen beim Umgang mit Maschinen / Infektionsschutzschulung / Erste Hilfe Schulung / Computer Kurse / Kurs zur Arbeitssicherheit / Kurs zur Arbeitsentgeltberechnung / 3.2 Prozesse und Tätigkeiten im Berufsbildungsbereich 3.2.1 Einführung in den Berufsbildungsbereich der Werkstätten Zu Beginn findet nach einer Kennenlernphase und der Abklärung organisatorischer Aspekte ein Perspektivengespräch statt. Siehe Punkt 3.1.2 Übergangsgestaltung. 28 3.2.2 Angebote des Berufsbildungsbereiches Für den Teilnehmer ergeben sich unter Berücksichtigung der Binnendifferenzierung des Leistungsangebotes im Wesentlichen drei Varianten zur Umsetzung der beruflichen Bildungsleistungen. Innerhalb der nachfolgend beschrieben Varianten sind je nach Notwendigkeit flexible Übergänge möglich. Variante 1: Fortführung der Beruflichen Findung im Berufsbildungsbereich (im 1. Jahr) Da im Eingangsverfahren die berufliche Findung mit / für den Teilnehmer nicht hinreichend abgeschlossen werden konnte, wird der Durchlauf von wenigsten zwei weiteren Berufsfeldern organisiert, begleitet und ausgewertet. Die Vorgehensweise wird mit dem Teilnehmer vereinbart und im Perspektivplan konkret mit Bildungszielen und Bildungsmaßnahmen versehen. Die Umsetzung wird dokumentiert und die Ergebnisse mit Hilfe der Lernzielkontrollen und in der Kompetenzanalyse systematisch erhoben. Die Ergebnisse werden mit dem Teilnehmer besprochen und die Konsequenzen für die weitere berufliche Planung mit dem Teilnehmer abgestimmt. Gegebenenfalls wird im Anschluss an die Arbeitserprobung ein betriebliches Praktikum innerhalb oder außerhalb der WfbM durchgeführt. Variante 2: Berufliche Qualifizierung mit / ohne betriebliche Praktika im Werkstattbereich (1. u. 2. Jahr) Qualifizierungen finden auf der Grundlage der Rahmenpläne und der sich damit verbindenden Bildungsmodule und Bildungseinheiten für das betreffende Berufsbild statt. Dies ist im Perspektivplan dokumentiert, er korrespondiert mit der Kompetenzanalyse. Der Bildungsbegleiter trifft regelmäßige Zielabsprachen mit dem Teilnehmer, vereinbart Methoden zur Zielerreichung und überprüft den Ist-Stand. Je nach Wunsch und Verlauf wird die Durchführung eines betrieblichen Praktikums in die Zielabsprachen aufgenommen, durchgeführt und ausgewertet. Der Fachausschuss wird hierüber informiert. - Variante 3: Berufliche Qualifizierung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (1. u. 2. Jahr) Die beruflichen Qualifizierungen finden in einem geeigneten Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Die berufliche Bildung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenpläne. Der Bildungsbegleiter unterstützt den Teilnehmer und auch den Anleiter im Betrieb und trifft regelmäßige Zielabsprachen mit ihnen. Er vereinbart Methoden und Angebote zur Zielerreichung auch innerhalb der Werkstatt und überprüft den Ist-Stand. 29 3.2.3 Auswertung der Ergebnisse des Berufsbildungsbereiches Zum Abschluss des Berufsbildungsbereiches führen der Teilnehmer und / oder seine Bezugspersonen und der Bildungsbegleiter ein Perspektivengespräch zur weitergehenden beruflichen Entwicklung und Planung. Dieser Vorschlag wird dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt. Je nach Verlauf der beruflichen Rehabilitation kommen verschiedene Möglichkeiten der weiteren Förderung in Betracht. Hierüber berät der Fachausschuss und gibt eine Empfehlung. Im Falle der weiteren Förderung in den Werkstätten, findet diese im Rahmen des Arbeitbereiches der Werkstatt statt. Dazu bereitet der Bildungsbegleiter ein Übergabegespräch mit dem Teilnehmer und dem aufnehmenden Gruppenleiter vor. Ziel ist die inhaltliche Darstellung des bisherig Erreichten und die Vorstellung der Wünsche und Ziele des Beschäftigten für die Arbeit im Arbeitsbereich. Der Abschluss der Maßnahme wird mit einer Feier gewürdigt, auf der auch die Übergabe des Teilnehmerzertifikats stattfindet. Auch zu dem Angebot erhält der Teilnehmer einen Fragebogen zur Rückmeldung seiner Erfahrungen im Berufsbildungsbereich, mit dem Ziel der stetigen Verbesserung des Angebotes. 4. Rahmenbedingungen 4.1. Personal In den Werkstätten Haus Hall arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen Hand in Hand an der Unterstützung der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Die Vielfalt der vorhandenen Arbeitsfachlichkeiten sichert eine fachlich gut fundierte Qualifizierung für jeden Teilnehmer. 4.1.1 Professionen und Schnittstellenaufgaben Profession und Ausbildung der Mitarbeiter richtet sich nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der Arbeit und des dort tätigen Personenkreises. Die Gruppenleiter sind in der Regel Personen mit einer handwerklichen Ausbildung und einer Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation. Im Bereich der schwermehrfachbehinderten Menschen arbeiten überwiegend Heilerziehungspfleger. 4.1.1.1. Sozialpädagogische Begleitung Diese Aufgabe wird durch die Abteilung Beratung und Therapie ausgeführt. In der Abteilung arbeiten Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Psychologen. 30 Ihre Aufgaben sind: - Einzelfallbegleitung - Diagnose - Testverfahren - Angebote von Modulen zur Persönlichkeitsentwicklung - Berichtswesen und Erhebung des Eingliederungsplans - Vorstellung im Fachausschuss - Fachliche Beratung von Gruppenleiterteams Im Rahmen der Unterstützung der Beschäftigten im Werkstattbereich stehen sie den Beschäftigten und auch Angehörigen, wie auch gesetzlichen Betreuern, als fach- und sachkompetenter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Sie bieten über die Einzelfallhilfe aktive Unterstützung für die persönliche Weiterentwicklung sowie Alltagshilfen an. Sie unterstützen bei Kriseninterventionen und stehen durch Reflektion und Bearbeitung von Krisen den Beschäftigten als auch den Mitarbeitern beratend zur Seite. 4.1.1.2. Bildungsbegleiter Der Bildungsbegleiter ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Qualifizierung im Berufsbildungsbereich. Er ist personell dem Teilnehmer zugeordnet. Auch über verschiedene Arbeitserprobungen hinaus, bleibt er für ihn, dessen Angehörige oder gesetzliche Betreuer, der erste Ansprechpartner. Er ist verantwortlich für die Einarbeitung und Vermittlung von beruflichen Kenntnissen an einem geeigneten Arbeitsplatz, die Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen sowie Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung von Schlüsselqualifikationen. Der Bildungsbegleiter führt Gespräche zur Perspektivenentwicklung, stimmt Qualifizierungsziele mit dem Teilnehmer ab, entwickelt das zielorientierte pädagogische Vorgehen und überprüft wiederum mit dem Teilnehmer die Zielerreichung. Gegebenenfalls stimmt er Korrekturen ab oder holt sich für spezielle Fragestellungen die notwendige fachliche Unterstützung. Der gesamte Bildungsverlauf wird von ihm dokumentiert. 4.1.1.3. fachtheoretischer Unterricht Ein Mitarbeiter des Berufsbildungsbereiches der Werkstätten plant und koordiniert als Fachkraft für Bildung für die Teilnehmer der Berufsbildungsmaßnahme separate Bildungseinheiten. Er berät die Gruppenleiter hinsichtlich der Themen und der konkreten Durchführung. Er erhebt Bedarfe und dokumentiert die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit aber auch inhaltlich bezogen. Die Fachkraft für Bildung führt ebenfalls selber Angebote im Berufsbildungsbereich durch. 31 4.2. Räumliche Ausstattung Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich ist eine gute räumliche Ausstattung neben den Arbeitsräumen, besonders bezogen auf den Bildungsaspekt, wesentlich für einen positiven Bildungsverlauf. 4.2.1 Arbeitsräume Es gibt eigene Arbeitsräume mit den Fachlichkeiten Holz, Metall, Kreativ, Montage und Verpackung. Zur Ausstattung gehören neben dem im Arbeitsfeld vorkommenden Handwerkzeugen ebenfalls die gängigen Maschinen der entsprechenden Fachrichtung. Daneben stehen bei arbeitsfachlichem Bedarf ebenfalls Räume des Arbeitsbereiches als Lernorte zur Verfügung. 4.2.2 Schulungsräume Für den Bereich der Bildung stehen je nach Erfordernis der Angebote unterschiedliche Schulungsräume den Beschäftigten der Werkstatt und den Teilnehmern im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zur Verfügung. Die Räume sind von unterschiedlicher Ausstattung und Größe für die Nutzung mehrerer Gruppen mit unterschiedlicher Anforderung. 4.2.2.1 Küche Es handelt sich hierbei um eine voll ausgestattete Küchenzeile mit entsprechenden Utensilien für die Zubereitung kleinerer Mahlzeiten sowie unterschiedlich Backwaren. Die Größe der Räumlichkeit lässt einen Kurs mit fünf Personen zu. 4.2.2.2 Seminarräume Es gibt in den Werkstätten einen Seminarraum für Personengruppen bis 12 Personen. Der Raum ist mit PC und Internet Zugang versehen. Des Weiteren verfügt er neben white board, Flipchart, Leinwand, Projektoren und Beamer über alle notwendigen, gängigen Materialien für Einzel-, Gruppen- und Präsentationsarbeit. 4.2.2.3 Fortbildungsräume Innerhalb der Stiftung gibt es weitere für Bildungszwecke ausgestattete Räumlichkeiten unterschiedlicher Größe. Auch dieses Angebot steht für Qualifizierungszwecke in unterschiedlichen Kurseinheiten den Beschäftigten zur Verfügung. 32 4.2.2.4 EDV - Schulungsraum Der EDV Schulungsraum bietet sich aktuell mit 12 vernetzten Bildschirmarbeitsplätzen für entsprechende Schulungszwecke an. 4.2.2.5 Die Bildungshaus Werkstatt nutzt ein stiftungseigenes Bildungshaus in Oldenkott, nahe der niederländischen Grenze, für die Durchführung von Gruppenprogrammen und -kursen wie zum Beispiel KuKuK. Die Übernachtungsmöglichkeiten wie die Selbstversorgersituation intensiviert das Gruppenerleben, fördert das Gemeinschaftsempfinden und unterstützt die Lerninhalte. 33