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13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 15 13209/AB XXIV. GP Eingelangt am 20.02.2013 Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, am Februar 2013 GZ: BMF-310205/0308-I/4/2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13436/J vom 20. Dezember 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen zollrechtliche Überprüfungen und Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw. des Warenursprungs der in Frage stehenden Waren sowie finanzstrafrechtliche Ermittlungen wegen der Verkürzung von Eingangsabgaben nach dem Finanzstrafgesetz (Schmuggel oder Hinterziehung von Eingangsabgaben) durchgeführt werden. Werden beim Import Verstöße gegen Gesetze, welche der Zoll zusätzlich zum Zollrecht zu vollziehen hat, festgestellt (z.B. gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz), so erfolgen Anzeigen an die zuständigen Behörden. Der Import von Drogen ist seit EU-Beitritt kein Finanzvergehen mehr, weswegen die Finanzstrafbehörden für Ermittlungen im Drogenbereich seit 1995 nicht mehr zuständig sind. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 2 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu 1.: Im Rahmen der zollrechtlichen Überprüfungen bzw. Ermittlungen wurde festgestellt, dass Sendungen, die Drogen oder Arzneimittel enthielten, überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, Kosmetikartikel, Geschenke oder persönliche Effekten sowie teilweise sogar als Potenzmittel deklariert oder gar nicht erklärt wurden. In diesen Fällen wurden bei der Abfertigung von den Zollbeamten im Rahmen der lokalen Risikoanalyse Abfragen in der ETOS Datenbank (Datenbank über Laboruntersuchungen der Technischen Untersuchungsanstalt) hinsichtlich bereits durchgeführter gleichartiger Untersuchungen getätigt. Wurde das Produkt noch nicht untersucht, wurde eine Laboruntersuchung eingeleitet. Abhängig vom Untersuchungsergebnis wurden die Waren entweder freigegeben, der Empfänger zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz aufgefordert, oder auch Anzeige an die jeweils zuständige Verwaltungsstrafbehörde erstattet. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei welchen durch Untersuchung festgestellt wird, dass diese Arzneimittel enthalten, jedoch die entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen, nach einer Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das Versendungsland retourniert werden können. Im Jahr 2012 wurden ca. 1.100 Kontrollen verdächtiger Sendungen durchgeführt. In 256 Fällen wurden Sendungen von Arzneimitteln beschlagnahmt und vernichtet. Die betroffenen Produkte sind in der Beantwortung zu Frage 2. aufgelistet. Bei 132 Laboruntersuchungen von Nahrungsergänzungsmitteln kam es zu abweichenden Feststellungen der Inhaltsstoffe. Es wurden 144 Anzeigen an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften erstellt. Von den Zollfahndungsstellen wurden mehrere finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eröffnet und durchgeführt, welche in einigen Fällen zu gerichtlichen Anzeigen führten. Hausdurchsuchungen wurden 2012 weder beantragt noch durchgeführt. Hinsichtlich der Details und der Ergebnisse wird auf die Ausführungen zu den nachfolgenden Fragen verwiesen. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu 2.: 2 Pkg a 100 Stk HGH 90 Stk Maxi- 500 4 Pkg , 36 Stk Alpha Brain 1m Pkg , 30 Stk New Mood 63 Stk Ovral L 1 Pkg / 100 Stk Nanostim 2 Pkg a 250 g Best MSM Powder 1 Pkg/15 Stk Pain Relief 1 Pkg/ 225 Stk Tylenol 1 Pkg / 30 Stk Phentemine 50 Stk Axepta-10 60 Stk Ciprotab 250 3 Pkg a 60 Stk Phenphedrine 1 Pkg/60 stk Lipo 6 60 Stk Axepta-10 23 Stk Propranolol Hydrochlorid 2 Pkg a 30 Stk Alpha Brain 1 Pkg/80 Stk Bayer (Aspirin) 2 Pkg a 200 Stk Mucuc Relief Chest 1 Pkg a 103 StkMRK 117 60 Stk Penisole 2 Pkg unleserliche Salbe 3 Pkg a 50 Stk Cefalexin 2 Pkg a 9 Stk 999 4 Pkg a 45 Stk Pandaifu 10 Pkg a 10 Stk Yatai 2 Pkg a 12 Stk GanKang 3 Pkg a 6 Stk unbleseriche Tabletten 4 Pkg a 30 Stk Slim Fit 4 Pkg a 60 Stk Melatonin 2 Pkg a 60 Stk SlimXtreme 2 Pkg a 90 Stk DHEA 2 Pkg a60 Stk ALA/ALC 3 Pkg a 60 Stk Phentramin 90 Stk Fincar 5mg 9x 10 Tabletten Elpecia 1mg Finasteride. 3 x 60 Kapseln Huperzine A. 1 Fläschchen Liquid RX. 30 Stk Cipcal-500 20 Stk Mecofol-OD 30 Stk Orthodex-MR 1 x 30 Tabletten Citalopram 20mg. 220 Stk Ession-ER-150 8 Pkg a 216 Stk GluCollagen 2 Pkg a 90 Stk Glocosamine Chondroitin MSM 4 Pkg a 90 Stk Silymarin Milk Thistle 5 Pkg a 120 Stk MSM 10 Pkg a StkGlucosaminChondroitincomplex 5 Pkg a 120 Stk GlucosaminChondroitin 5 Pkg a 90 StkGlucosamin Chondoitn MSM 1 Pkg/ 5 Oz. Melatonin 1 Pkg Liquid RX 1 Pkg a 250 Stk Ibuprofen 1 Pkg a 10 Stk Finpecia Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 3 von 15 4 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 Pkg a 100 Stk Noxidil 2 x 180 Kapseln Milk Thistle. 48 Stk. Medistiks (Rapid Pain Relief, Methyl Salicylat). 5 x MSM Powder (ETOS 2345/2005), 2 x Glucosamin Chondroitin (ETOS 940/2002). 1 x 80 Tabletten Osteo Bi-Flex (Glucosamin/Chondroitin/MSM). 4 x 180 Tabletten Flex a Min (Glucosamin/Chondroitin). 9 x Thera Tears (Sodium Carboxy-Methylcellulose + Anmerkung zu Kap. 30). 6 Pkg a 6 Stk Zhong hua niu bian Etos 96/2012 6 Pkg a 10 Stk Germany Niubian Etos 95/2012 60 Stk Modvigil 2 Stk Kamagra 30 Stk Ceefix 200 60 Stk Buspin-10 30 90 20 40 20 20 40 Stk Stk Stk Stk Stk Stk Stk Vriligy Penisole Nuroguard-Plus Nicip Plus Omezole- D Vominorm Equibrom 30 Stk Rimonabant 10 Stk Vriligy 10 Stk Citalopram 1 Pkg a 30 Stk New Wood 1 Pkg a 30 Stk Alpha Brain 10 Stk Modvigil 10 Stk Modalert 10 Stk Modafil MD 5 Pkg a 90 Stk Yohimbine HCl 1 Pkg a 100 DHEA 112 Stk LICA (Methimazol) 1 Pkg Proponolol HCL 9 Pkg Rogaine 9 1 1 2 3 5 1 Pkg Pkg Pkg Pkg Pkg Pkg Pkg a a a a a a a 100 Stk Yohimbe Fuel 90 Stk Yohimbe HCL 500 Stk Aspirin 50 Stk Non- Aspirin 40 Stk Advil Liqui-Gels 4 Stk Advil 100 Stk Advil Tab. 1 Pkg a 200 Stk Vitamax 1 Pkg a 30 Stk Phen375 1 Pkg a 120 Stk Power Test 1 Pkg a 90 Stk Siliphos 12 Pkg a 60 Stk Joint Soother 127 Stk Modalert 200 1 Pkg a 200 Stk MSM 2 Pkg a 240 Stk Advil 1 Pkg a 375 Stk Glicosamine HCL+MSM 1 Pkg A 200 Stk Vitamax ( Glucosamine ) 90 Stk Axepta-10 4 Pkg a 60 Stk Snore Stop 2 Pkg a 60 Stk Phenphedrine 1 Pkg a 120 Stk EstroSense 10 Stk Dicapol 10 Stk Famoneext 40 206 Stk Svergen Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 Pkg B.P. Cort 30 Stk unbekannte Tabletten 1 Pkg a 70 Stk Glucosamine 1 Pkg a 120 Stk Redline (Yohimbe) 30 Stk Alagyl-200 90 Stk Azilup-100 90 Stk Axepta-10 30 Stk Pain-o-Soma 6 Pkg a 30 Stk Fruta Planta 1 Pkg Corex 20 Stk Deriphylin 20 Stk Sporidex DS 20 Stk Betnesol 180 (Finasteride) 1 Pkg Liquid Rx 120 Stk Modalert200 2 Pkg MOPC (Minoxidil) 1 Pkg a 315 Stk Life Extension 30 Stk Prednisolon 5 Stk Forcan 150 20 Stk Rablet 20 30 STk Alerid 20 Stk Cipla 29 Stk Lyser d 20 Stk Cefexime Dispersible 3 Pkg a 250 Stk Glucosamin HCL+ MSM 2 Pkg a 60 Stk Lipo 6 180 Stk Tramadol 90 Stk Axepta-10 1 Pkg a 100 StkThyronorm 25 1 Pkg a 120 Stk Jetfuel Pyro (Wirkstoff 5-HTP) 1 Pkg a 180 Stk Glucosamin & Chondroitin 2 Pkg a 20 Stk Sleep'n Restore (Melatonin) 60 StkProscalip 4 stk Filagraxxx 60 Stk Proscalip 3 Pkg a 45 Stk 5-HTP TR 2 Pkg a 30 Stk. Shroom 6 Pkg a 30 Stk Alpha Brain 1 Pkg a 180 Stk Osteo Bi-Flex (Glucosamin) 1 Pkg a 200 Stk MSM 1000 1 Pkg a 60 Stk Total Well-Being 1 Pkg a 100 Stk Hair & Skin 30 Stk Axepta- 10 20 Stk Vriligy 1 Pkg a 40 Stk Daytime 4 Pkg a 90 Stk Yohimbe HCL 1 Pkg a 10 Stk Tiger King 2 Pkg a 6 Stk Maximum Powerful 2 Pkg a 12 Stk Maximan 1 Pkg a 48 Stk NyQuil 4 Pkg a 6 Stk Theraflu 1 Pkg a 120 Stk Glucosamin Chondroitin 10 Pkg a 30 Stk 3 Day Detox ( Milk Thistle) 4 Pkg Kela Cream 6 Pkg a 18 Stk Paiyouji 180 Stk Prosteride Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 5 von 15 6 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 Pkg Li Da Daidaihua 5 x 60 Tabletten 5-HTP. 2 x 120 Kapseln Hyla Joint (Glucosamine Chondroitin). 1 x 240 Kapseln Joint Soother (Gluco,Chondroitin, MSM). 2 x 90 Tabletten Pycno ACE (Milk Thistle). 2 x 30 Kapseln Li Da (Sibutramin). 1 x 30 Tabletten Phen 375. 2 x 60 Kapseln DHEA. 30 x 30 Kapseln Super Slim (Sibutramin). 1 x 10 Dapoxetine Tablets 60mg. 3 x 10 Tabletten Viprofil ( Vardenafil). 8 Pkg a 90 Stk Epistane 2 Pkg A 60 Stk Ivory Caps 1 Pkg a 120 Stk Meltdown 30 Stk Zepose-10 60 Stk Lasix 30 Stk Axepta-10 30 Stk Axepta-10 90 Stk Evatrol-2,5 90 Stk Sibutril 10 Stk Cenforce-50 (Sildenafil) 100 Stk Ketasma 90 Stk Penisole 30 Stk Vriligy 180 Stk Fincar 1 Pkg a 90 Stk Methastradrol 3 Pkg a 90 Stk Forged 6 x 60 Tabletten Antiiva (Beta Sitosterol). 15 Pkg Super-Slim 6 Pkg Super Slim 2 Pkg a 12 Stk Penicillin V 30 Stk Axepta-25 60 Stk Lasix 60 Stk Axepta-10 20 Stk Vardenafil 1 Pkg a 150 Stk DHEA 2 Pkg a 3 Stk Azitral 1 Pkg a20 Stk Cetrine 30 Stk Fespa 500 30 Stk Felicam 20 30 Stk Chinclonac 50 3 Pkg a 90 Stk Maxi-Hair (MSM) 6 Pkg a 60 Stk DuraMale ETOS 4439/2011 4 Pkg a 30 Stk phen375 3 Pkg a 80 Stk Glucosamine Chondroitin MSM 1 Pkg a 90 Stk Replenex Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 5 Pkg Citro Soda 1 Pkg Zple F 1 Pkg Mupricin 15 Stk Atarax 10 Stk Nimdase 20 Stk Cetron 4 Stk Imodium 2 Stk Zocon 10 StkPentab 20 10 Stk Lupisulide P 10 Stk Ofrex-O 10 Stk Uno Spas 20 Stk UnoRan 150 10 Stk Ceroxim 4 Pkg Counterpain 4 Pkg Unbekannte Salbe 12 Pkg a 4 StkTiffy dey 120 Stk Antacil 100 Stk TC-Mycin 2 2 1 2 3 1 Pkg Pkg Pkg Pkg Pkg Pkg 400 Stk Advil Liqui Gels a 100 Stk Ibuprofen Aspirin Neosporin 14,2 Preparation 57g Preparation 28g 1 x 90 Tabletten LiquidFire. 2 x 100 Tabletten Lipodrene (Ephedrin, Yohimbine). 1 x 100 Kapseln Asia Black 25, 1 x 100 Kapseln Black Spider 25. 1 x 60 Kapseln Whacked Out 100, 1 x 90 Kapseln Fire Starter (Ephedrin, Yohimbine, Koffein) 1 x 100 Kapseln Asia Black 25, 1 x 60 Kapseln whacked Out 100 (Ephedrine, Yohimbine) 1 x 90 Tabletten ECA XTREME. 1 x 100 Kapseln Asia Black 25. 1 x 100 Kapseln Black Spider 25 (Ephedrin, Koffein, Yohimbin). 20 Stk Vardenafil 4 Pkg Permethrin Cream 30 Stk Tamodex 120 Stk Lasix 30 Stk Hypercon-25 60 Stk Axepta-10 30 Stk Axepta-25 1 x 57 Kapseln LIPO 6 Black (ETOS 1076/2012) 3 x 60 Kapseln LIPO 6 Black 30 Stk Relvadex 1x 69 Kapseln Liquid Fire (DHEA, 5 HTP) 21 Kapseln bei Analyse durch BKA aufgegangen. 30 Stk Axepta-25 90 Stk Frusenex-100 30 Stk Bupron SR 150 30 Stk Axepta-25 60 Stk Frusenex-100 1 Pkg 80g unbekannte Tabletten 4 x 90 Kapseln Liver Detoxifier & Regenerator. 1 x 100 Kapseln Muscle & Back Pain Relief (Acetaminophen). 1 x 80 Kapseln Osteo Bi-Flex (Glucosamine, Chondroitine). 3 x 60 Tabletten Phentramin-d (ETOS 2334/2011). 18 x 10 Tabletten Proscalpin (Finasteride). Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 7 von 15 8 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 3 x 60 Tabletten Take One (Milk Thistle, ETOS 282/2007). 6 x 10 Kapseln Prodep 10 (Fluoxetin hydrochlorid). 2 x 120 Kapseln Triple Flex (Glucosamin & Chondroitin). 2 Pkg a 6 Stk Canesten Tab. 25 Pkg Magic 10 Stk Venlor-XR 30 Stk Elavil-50 1 Pkg a 100 Stk Headache Relief 20 Stk Zifi 200 20 Stk Nimulid 16 Stk Complete Man 1 Pkg a 60 Stk Septilin 2 Pkg a120 Stk Osteo Bi-Flex 2 x 90 Kapseln Best Nattokinase (ETOS 2379/2008). 1 x 100 Tabletten Pituitary Glandular, 1 x 150 Kapseln Adrenal Rebuilder, 1 x 100 Kapseln TG 100, 1 x 60 Kapseln Adrenal Fatigue Formula, 1 x 75 Kapseln Adrenal, 1 x 90 Tabletten Thyroid, 1 x 100 Kapseln Seriphos (hormonhältige Arzneimittel). 178 Stk Theospirex 177 Stk Polocard 51 Stk Flegamina 60 Stk Diuver 14 StkKlarmin 6 x 30 Kapseln LiDa (ETOS 2876/2007). 1 x 30 Tabletten 5-HTP TR 200mg (ETOS 3376/2011). 10x 60 Kapseln Magic Slim (Sibutramin). 3x10 Kapseln AMX-500. 6x10 Tabletten Axepta-10 (Atomoxetine 10 mg). 2x300 Tabletten Melatonin Ultra. 2x30 Tabletten SAM-e (ETOS 171/2011). 5 Fläschchen a 3ml Careprost (Bimatoprost). 3x10 Tabletten Axepta-25 (Atomoxetin 25mg). 3x 100 Tabletten GABA (ETOS 419/2008). 2x200 Kapseln Advil (Ibuprofen). 1x10 Kapseln Best 5-HTP (ETOS 2673/2009). 1x60 Kapseln 5-HTP, 1x 100 Kapseln GABA. 1x90 Kapseln Liquidfire (ETOS 2673/2009). 2x180 Kapseln Glutathione (Alpha Lipoic Acid, Milk Thistle). 1x120 Tabletten Xtreme Weight Loss (ETOS 419/2008). 4x90 Tabletten Cardiovascular Health (3441/2001). 3x30 Kapseln LiDa (Sibutramin). 12x30 Kapseln LiDa (Sibutramin). 1x225 Tabletten Tylenol (ETOS 322/2003). 6x50 Tabletten Serotonin (ETOS 2673/2009). 1x100 Tabl. Silymarin (ETOS 282/2007), 1x200 Tabl. MSM (ETOS 2345/2005). 1x20 Tabl. SAMe, 1x120 Tabl. Pure MSM, 1x30Beutel MSM. 2x100 Tabl. DHEA (ETOS 1577/2002), 2x180 Tabl. MSM (3441/2001). 4x30 Tabletten Phen375 (ETOS 2334/2011). 2x30 Tabletten Phen375 (ETOS2334/2011). Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 12x10 Kapseln Zhen de Shou (ETOS 838/2010) 2x90 Kapseln DHEA10 (ETOS 2744/2011) 20x10 Tabletten Senokot. 1 Dose Animal Pak (ETOS 2742/2011). 1x90 Kapseln Derma-Vits (ETOS 67/2011). 2x10Tabletten NightRest with Melatonin, 1x 10 Tabletten Melatonin. 4x480Tabletten Melatonin. 1 Pkg mit 3 Fläschchen a 60 ml Men's Rogaine. Rest der Sendung, 1 Handy Akku verzollt. 1x18 Säckchen Paiyouji, 1x 30 apseln LiDa (Sibutramin). 60 Kapseln Rimonabant (arzneiliches Diätmittel). 2x120 Tabletten Alpha Lipoic Acid (ETOS 3167/2008), 6x 360 Kapseln Glucosamine Chondroitin & MSM (ETOS 2289/2011). 1x240 Kapseln Glucosamine+Chondroitine+MSM. 8x18 Säckchen Paiyouji (ETOS 882/2008). 18x10 Tabletten Axepta-10. 6x60 Kapseln Melatonin (3360/2008). 120 Stück Tabletten mit der Bezeichnung "Plasil cloridrat de metoclopramida 10 mg" festgestellt. 1 Packung der Arzneiware "Padma 28 " (mit 200 Kapseln Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im je 1 Pkg. der Arzneiwaren "Esomep40", "CordyOx" und "ProtectGenol" befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiwaren "Lasea" und 2 Fläschchen à 30 ml "Bachblütenmischung für Samir" befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 1 Packung der Arzneiware "Padma 28" (mit 200 Kapseln) befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiware "Euthyrox 75" befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiware "Esomep 40" und 1 Pkg. à 50 Tabletten und 2 Blister à 10 Tabletten "Irfen 400" befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 8 Pkg. Medikamente (2 Vogel Bioforce Creme, 3 Vogel Bronchosan Tropfen, 1 Vogel Echinaforce Tropfen, 1 Vogel Echinaforche Junior Tabletten, 1 Vogel Heuschnupfen Tabletten) befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 1 Pkg. der Arzneiware Hylo-Comod Augentropfen befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 5 Packungen der Arzneiware "Padma 28" (mit 200 Kapseln) befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket je 1 Pkg. der Arzneiwaren "Olfen", "Voltaflex", "Naproxen-Mepha", "RiopanGel" und PantoprazolMepha" befinden. Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket je 3 Pkg. der Arzneiwaren "Padma 28" befinden. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 9 von 15 10 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 10 Pkg. der Arzneiware "KCI-retard Zyma" befinden. Zu 3.: In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1., 2., 9., 11., 12., 13., 14., 15. und 16. verwiesen. Zu 4.: Versandländer waren – wie auch im Vorjahr – USA, Indien, China, Pakistan, Argentinien, Brasilien, Kanada, Ägypten, Hongkong, Kroatien, Georgien, Israel, Indonesien, Japan, Jordanien, Korea, Libanon, Malaysia, Malediven, Moldawien, Neuseeland, Russland, Serbien, Singapur, Schweiz, Thailand, Tunesien, Türkei, Taiwan, Südafrika und Vietnam. Österreich war als Versandland nicht betroffen. Hierzu darf bemerkt werden, dass Sendungen zwischen EU-Staaten und auch Sendungen innerhalb Österreichs nicht Gegenstand zollrechtlicher Kontrollen und Ermittlungen sind. Zu 5.: Verstöße liegen gegen Artikel 37 ff. Zollkodex, gegen das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Anti-Doping-Bundesgesetz, das Finanzstrafgesetz im Fall von Verkürzung von Eingangsabgaben und gegen das Suchtmittelgesetz vor. Wenn sich bei Überprüfungen oder Ermittlungen Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das AntiDoping-Bundesgesetz (alle in der jeweils geltenden Fassung) ergeben, werden diese von der Zollverwaltung bei den zuständigen Verwaltungs- oder Sicherheitsbehörden zur Anzeige gebracht. Die anschließenden Ermittlungen werden sodann von diesen Behörden geführt. Die Finanzstrafbehörden verfügen hierbei über keine Ermittlungsbefugnisse. Die Finanzstrafbehörden verfügen über Ermittlungsbefugnisse nach Maßgabe des Finanzstrafgesetzes nur in Fällen von Verstößen gegen zollrechtliche Bestimmungen. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen es nach einer Anzeige auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch die Justiz bzw. Verwaltungsbehörden gekommen ist. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu 6.: Die Zustellung an die Kunden erfolgte in der Regel nach Internet-Bestellung und Bezahlung mittels Kreditkarte im Postversand bzw. über Expressdienste aus dem Ausland. Dies ist ein seit Jahren anhaltender Trend. Aus diesem Grund sind Postsendungen und Expresssendungen aus den zu Frage 4. genannten Ländern, welche an Privatpersonen adressiert sind, als Hochrisikosendungen eingestuft und werden entsprechend intensiv kontrolliert. Zu 7.: Die Sendungen wurden als Nahrungsergänzungsmittel, Vitamin- oder Diätpräparate, Geschenke, Kosmetikartikel, Potenzmittel, persönliche Effekten oder gar nicht erklärt. Zu 8.: Die Produkte wurden ausschließlich von Einzelpersonen bestellt. Zu 9. a): Im Jahr 2012 wurden Hausdurchsuchungen weder beantragt noch durchgeführt. Zu 9. b): Es wurden die zu Frage 2. angeführten Produkte beschlagnahmt. Zu 9. c): Es wurden 144 Anzeigen an verschiedene Bezirkshauptmannschaften (BH) erstellt, vor allem an die Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien und an die Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung. Ferner wurden Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaften in Bregenz, Linz, Wels und Schärding erstattet. Alle Anzeigen wurden wegen Verstößen gegen das Arzneimittel(einfuhr)gesetz erstattet. Zu 9. d) Die österreichische Zollverwaltung verfügt nicht über systematische Rückmeldungen über strafrechtliche Verurteilungen der Verwaltungsbehörden. Diese erfolgen nur im Einzelfall. Zu den angeführten Anzeigen liegen keine Informationen über Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren oder über Freisprüche vor. Aus diesem Grund kann auch nicht beantwortet werden, ob Anzeigen verjährten, weil keine Verfolgungshandlungen gesetzt wurden. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 11 von 15 12 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu 9. e): Zwei Anzeigen (Dopingmittel und NPSG) wurden an das Landesgericht (LG) Korneuburg erstattet, eine Anzeige (Psychoaktive Substanzen) an die Staatsanwaltschaft Wien. Zu 9. f): Über den Ausgang der Verfahren liegen noch keine Ergebnisse vor. Zu 9. g): Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Wien Beendet 2010: 7 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar) Beendet 2011: 10 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar) Beendet 2012: 22 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar) Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Eisenstadt/Flughafen Wien Beendet 2011: 5 Fälle Dopingmittel waren ursprünglich offen, 3 erledigt ohne Rückmeldung des Ergebnisses durch die BH, 1 Fall vom LG Feldkirch eingestellt, 1 Fall offen Fälle aus 2012: 2 Anzeigen an das LG Korneuburg (siehe Frage 9. e) noch offen Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Feldkirch/Wolfurt Beendet 2010: 8 eingeleitete Finanzstrafverfahren (1x Abstandnahme, 7x Organstrafe + Verwarnung) Beendet 2011: 6 eingeleitete Finanzstrafverfahren (2x Abstandnahme, 1x Organstrafe + Verwarnung, 2x Einstellung, 1x Verwarnung) Beendet 2012: 24 eingeleitete Finanzstrafverfahren (20x Organstrafe + Verwarnung, 3x Anzeige an BH, 1x noch offen) Zu 10.: Auf Grund fehlender elektronischer Aufzeichnungen kann nicht nachvollzogen werden, in wie vielen Fällen mit ausländischen Behörden zusammengearbeitet wurde. Es steht jedoch fest, dass die österreichische Zollverwaltung im Wege von fallbezogenen Austauschinformationen und Amtshilfeersuchen laufend mit den Zollverwaltungen mehrerer Staaten zusammenarbeitet und dies auch bei künftigen Fällen tun wird. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 13 von 15 Zu 11.: Bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt, nachdem entsprechende Datenbankabfragen durchgeführt oder Einsicht auf der Internet-Homepage des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck) genommen oder telefonische Rücksprache mit der Technischen Untersuchungsanstalt (TUA) gehalten wurde. Im Jahr 2012 wurden ungefähr 6.400 Importe von Nahrungsergänzungsmitteln erklärt. In ca. 1.100 Fällen wurden Kontrollen bei der Abfertigung zum freien Warenverkehr durchgeführt. Lückenlose Kontrollen sind auf Grund des Importvolumens nicht möglich und wegen der EUweit harmonisierten Kontrollprinzipien (risikoorientierte statt systematische Kontrollen) auch nicht zweckmäßig. Die Zollbeamten sind entsprechend sensibilisiert und können auf Grund der bestehenden Möglichkeiten der Datenanalysen gezielt Sendungen zur Kontrolle auswählen. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass Sendungen innerhalb des Binnenmarktes generell nicht Gegenstand der Zollkontrollen sind und die Möglichkeit gezielter Postkontrollen entsprechend eingeschränkt ist. Hinsichtlich der Ergebnisse wird auf die bisherigen Ausführungen und auf die Ausführungen zu Frage 12. verwiesen. Zu 12.: Bei den ca. 1.100 genannten Kontrollen wurden in ca. 200 Fällen Muster an die Technische Untersuchungsanstalt zur Untersuchung gesendet. In 132 Fällen wurde fest-gestellt, dass es sich nicht um Nahrungsergänzungsmittel handelt. Verunreinigungen wurden festgestellt. Hinsichtlich der Produkte wird auf die Ausführungen zu Frage 2. verwiesen. Zu 13.: In diesem Zusammenhang wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at nicht 14 von 15 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu 14.: Unter Hinweis auf die bisherigen Ausführungen wird ergänzend noch einmal festgehalten, dass bei der Feststellung von Verstößen gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw. gegen das Arzneimittelgesetz von der Finanzverwaltung Anzeige an die für die weitere Verfolgung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistrate erstattet wird, wobei jedoch von diesen Behörden keine Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren erfolgen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei denen die entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen, nach einer Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das Versendungsland retourniert werden können. In zollrechtlicher Hinsicht sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf Grund ihrer Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen Steroiden als Arzneimittel zu qualifizieren sind, in die Kombinierte Nomenklatur (KN) – Nr. 30 04 einzureihen. Für Arzneiwaren der Position 30 04 ist eine Einfuhrbewilligung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz erforderlich. Zu 15. und 16.: Eine Beobachtung von Web-Seiten wird wie bisher auch weiterhin durch eine vom Bundesministerium für Finanzen eingerichtete, auf die Beobachtung, Analyse und Auswertung von Web-Seiten ausgerichtete Organisationseinheit durchgeführt werden. Der Besuch einschlägiger Internetseiten dient der Informationsgewinnung im Zuge von Ermittlungen; beispielsweise betreffend Angaben über den Anbieter, Beurteilung der Waren, Preisangaben bzw. Preisvergleiche, Aufmachung der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen, Zusammensetzung der Waren, Hinweise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten, Herstellerbzw. Verbraucherinformationen sowie Erfahrungshinweise aus einschlägigen Foren. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Tendenz, (verbotene) Arzneimittel über Internet zu bestellen und diese beim Import nicht oder falsch anzumelden, steigend ist. Die Zollverwaltung reagiert darauf mit gezielten Risikoanalysemethoden. Beispielsweise werden verstärkte Kontrollen von Post- oder Expressdienstsendungen an Privatpersonen aus „Risikoländern“ durchgeführt. Zu 17. und 18.: Mit dem neuen Arzneiwareneinfuhrgesetz und dem Anti-Doping-Bundesgesetz wurden Probleme gelöst, die sich aus der bisherigen Vollzugspraxis ergeben haben. Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften wird eine effiziente Überwachung Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln und illegalen Dopingmitteln gewährleistet. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den entsprechend zuständigen Ressorts bzw. Agenturen wird angemerkt, dass bereits im Jänner 2005 eine Arbeitsgruppe („Austrian Medicines Enforcement Group“ – AMEG) vom – damaligen – Bundesministerium für Gesundheit und Frauen initiiert wurde, in der alle in der Erhebung und Bekämpfung von Vergehen im Arzneimittel- oder Dopingbereich tätigen Institutionen vertreten sind. Neben dem Bundesministerium für Finanzen gehören dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundeskriminalamtes und des Österreichischen Anti-Doping-Comités an. Bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen dieser Gruppe werden Erfahrungen ausgetauscht, Trends und Entwicklungen analysiert und neue Analysemethoden behandelt. Daneben werden zwischen den beteiligten Institutionen immer wieder auch anlassbezogene Informationen ausgetauscht. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt und erleichtert die Tätigkeit der Zollverwaltung insbesondere dann, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt oder neue Trends festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. www.parlament.gv.at 15 von 15