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13209/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version)
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13209/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Februar 2013
GZ: BMF-310205/0308-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13436/J vom 20. Dezember 2012 der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes
mitzuteilen:
Grundsätzlich
ist
festzuhalten,
dass
seitens
des
Bundesministeriums
für
Finanzen
zollrechtliche Überprüfungen und Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit
bzw. des Warenursprungs der in Frage stehenden Waren sowie finanzstrafrechtliche
Ermittlungen wegen der Verkürzung von Eingangsabgaben nach dem Finanzstrafgesetz
(Schmuggel oder Hinterziehung von Eingangsabgaben) durchgeführt werden. Werden beim
Import Verstöße gegen Gesetze, welche der Zoll zusätzlich zum Zollrecht zu vollziehen hat,
festgestellt (z.B. gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz), so erfolgen Anzeigen an die
zuständigen Behörden. Der Import von Drogen ist seit EU-Beitritt kein Finanzvergehen mehr,
weswegen die Finanzstrafbehörden für Ermittlungen im Drogenbereich seit 1995 nicht mehr
zuständig sind.
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Zu 1.:
Im Rahmen der zollrechtlichen Überprüfungen bzw. Ermittlungen wurde festgestellt, dass
Sendungen, die Drogen oder Arzneimittel enthielten, überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, Kosmetikartikel, Geschenke oder persönliche Effekten sowie
teilweise sogar als Potenzmittel deklariert oder gar nicht erklärt wurden. In diesen Fällen
wurden bei der Abfertigung von den Zollbeamten im Rahmen der lokalen Risikoanalyse
Abfragen in der ETOS Datenbank (Datenbank über Laboruntersuchungen der Technischen
Untersuchungsanstalt) hinsichtlich bereits durchgeführter gleichartiger Untersuchungen
getätigt. Wurde das Produkt noch nicht untersucht, wurde eine Laboruntersuchung
eingeleitet. Abhängig vom Untersuchungsergebnis wurden die Waren entweder freigegeben,
der Empfänger zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz
aufgefordert, oder auch Anzeige an die jeweils zuständige Verwaltungsstrafbehörde
erstattet.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei welchen durch Untersuchung
festgestellt wird, dass diese Arzneimittel enthalten, jedoch die entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen, nach einer Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger
vernichtet bzw. in das Versendungsland retourniert werden können.
Im Jahr 2012 wurden ca. 1.100 Kontrollen verdächtiger Sendungen durchgeführt. In 256
Fällen wurden Sendungen von Arzneimitteln beschlagnahmt und vernichtet. Die betroffenen
Produkte sind in der Beantwortung zu Frage 2. aufgelistet. Bei 132 Laboruntersuchungen
von Nahrungsergänzungsmitteln kam es zu abweichenden Feststellungen der Inhaltsstoffe.
Es wurden 144 Anzeigen an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften erstellt.
Von den Zollfahndungsstellen wurden mehrere finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
eröffnet und durchgeführt, welche in einigen Fällen zu gerichtlichen Anzeigen führten.
Hausdurchsuchungen wurden 2012 weder beantragt noch durchgeführt.
Hinsichtlich der
Details und der Ergebnisse wird auf die Ausführungen zu den nachfolgenden Fragen
verwiesen.
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Zu 2.:
2 Pkg a 100 Stk HGH
90 Stk Maxi- 500
4 Pkg , 36 Stk Alpha Brain
1m Pkg , 30 Stk New Mood
63 Stk Ovral L
1 Pkg / 100 Stk Nanostim
2 Pkg a 250 g Best MSM Powder
1 Pkg/15 Stk Pain Relief
1 Pkg/ 225 Stk Tylenol
1 Pkg / 30 Stk Phentemine
50 Stk Axepta-10
60 Stk Ciprotab 250
3 Pkg a 60 Stk Phenphedrine
1 Pkg/60 stk Lipo 6
60 Stk Axepta-10
23 Stk Propranolol Hydrochlorid
2 Pkg a 30 Stk Alpha Brain
1 Pkg/80 Stk Bayer (Aspirin)
2 Pkg a 200 Stk Mucuc Relief Chest
1 Pkg a 103 StkMRK 117
60 Stk Penisole
2 Pkg unleserliche Salbe
3 Pkg a 50 Stk Cefalexin
2 Pkg a 9 Stk 999
4 Pkg a 45 Stk Pandaifu
10 Pkg a 10 Stk Yatai
2 Pkg a 12 Stk GanKang
3 Pkg a 6 Stk unbleseriche Tabletten
4 Pkg a 30 Stk Slim Fit
4 Pkg a 60 Stk Melatonin
2 Pkg a 60 Stk SlimXtreme
2 Pkg a 90 Stk DHEA
2 Pkg a60 Stk ALA/ALC
3 Pkg a 60 Stk Phentramin
90 Stk Fincar 5mg
9x 10 Tabletten Elpecia 1mg Finasteride.
3 x 60 Kapseln Huperzine A.
1 Fläschchen Liquid RX.
30 Stk Cipcal-500
20 Stk Mecofol-OD
30 Stk Orthodex-MR
1 x 30 Tabletten Citalopram 20mg.
220 Stk Ession-ER-150
8 Pkg a 216 Stk GluCollagen
2 Pkg a 90 Stk Glocosamine Chondroitin MSM
4 Pkg a 90 Stk Silymarin Milk Thistle
5 Pkg a 120 Stk MSM
10 Pkg a StkGlucosaminChondroitincomplex
5 Pkg a 120 Stk GlucosaminChondroitin
5 Pkg a 90 StkGlucosamin Chondoitn MSM
1 Pkg/ 5 Oz. Melatonin
1 Pkg Liquid RX
1 Pkg a 250 Stk Ibuprofen
1 Pkg a 10 Stk Finpecia
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1 Pkg a 100 Stk Noxidil
2 x 180 Kapseln Milk Thistle.
48 Stk. Medistiks (Rapid Pain Relief, Methyl Salicylat).
5 x MSM Powder (ETOS 2345/2005), 2 x Glucosamin Chondroitin (ETOS 940/2002).
1 x 80 Tabletten Osteo Bi-Flex (Glucosamin/Chondroitin/MSM).
4 x 180 Tabletten Flex a Min (Glucosamin/Chondroitin).
9 x Thera Tears (Sodium Carboxy-Methylcellulose + Anmerkung zu Kap. 30).
6 Pkg a 6 Stk Zhong hua niu bian Etos 96/2012
6 Pkg a 10 Stk Germany Niubian Etos 95/2012
60 Stk Modvigil
2 Stk Kamagra
30 Stk Ceefix 200
60 Stk Buspin-10
30
90
20
40
20
20
40
Stk
Stk
Stk
Stk
Stk
Stk
Stk
Vriligy
Penisole
Nuroguard-Plus
Nicip Plus
Omezole- D
Vominorm
Equibrom
30 Stk Rimonabant
10 Stk Vriligy
10 Stk Citalopram
1 Pkg a 30 Stk New Wood
1 Pkg a 30 Stk Alpha Brain
10 Stk Modvigil
10 Stk Modalert
10 Stk Modafil MD
5 Pkg a 90 Stk Yohimbine HCl
1 Pkg a 100 DHEA
112 Stk LICA (Methimazol)
1 Pkg Proponolol HCL
9 Pkg Rogaine
9
1
1
2
3
5
1
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
a
a
a
a
a
a
a
100 Stk Yohimbe Fuel
90 Stk Yohimbe HCL
500 Stk Aspirin
50 Stk Non- Aspirin
40 Stk Advil Liqui-Gels
4 Stk Advil
100 Stk Advil Tab.
1 Pkg a 200 Stk Vitamax
1 Pkg a 30 Stk Phen375
1 Pkg a 120 Stk Power Test
1 Pkg a 90 Stk Siliphos
12 Pkg a 60 Stk Joint Soother
127 Stk Modalert 200
1 Pkg a 200 Stk MSM
2 Pkg a 240 Stk Advil
1 Pkg a 375 Stk Glicosamine HCL+MSM
1 Pkg A 200 Stk Vitamax ( Glucosamine )
90 Stk Axepta-10
4 Pkg a 60 Stk Snore Stop
2 Pkg a 60 Stk Phenphedrine
1 Pkg a 120 Stk EstroSense
10 Stk Dicapol
10 Stk Famoneext 40
206 Stk Svergen
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1 Pkg B.P. Cort
30 Stk unbekannte Tabletten
1 Pkg a 70 Stk Glucosamine
1 Pkg a 120 Stk Redline (Yohimbe)
30 Stk Alagyl-200
90 Stk Azilup-100
90 Stk Axepta-10
30 Stk Pain-o-Soma
6 Pkg a 30 Stk Fruta Planta
1 Pkg Corex
20 Stk Deriphylin
20 Stk Sporidex DS
20 Stk Betnesol
180 (Finasteride)
1 Pkg Liquid Rx
120 Stk Modalert200
2 Pkg MOPC (Minoxidil)
1 Pkg a 315 Stk Life Extension
30 Stk Prednisolon
5 Stk Forcan 150
20 Stk Rablet 20
30 STk Alerid
20 Stk Cipla
29 Stk Lyser d
20 Stk Cefexime Dispersible
3 Pkg a 250 Stk Glucosamin HCL+ MSM
2 Pkg a 60 Stk Lipo 6
180 Stk Tramadol
90 Stk Axepta-10
1 Pkg a 100 StkThyronorm 25
1 Pkg a 120 Stk Jetfuel Pyro (Wirkstoff 5-HTP)
1 Pkg a 180 Stk Glucosamin & Chondroitin
2 Pkg a 20 Stk Sleep'n Restore (Melatonin)
60 StkProscalip
4 stk Filagraxxx
60 Stk Proscalip
3 Pkg a 45 Stk 5-HTP TR
2 Pkg a 30 Stk. Shroom
6 Pkg a 30 Stk Alpha Brain
1 Pkg a 180 Stk Osteo Bi-Flex (Glucosamin)
1 Pkg a 200 Stk MSM 1000
1 Pkg a 60 Stk Total Well-Being
1 Pkg a 100 Stk Hair & Skin
30 Stk Axepta- 10
20 Stk Vriligy
1 Pkg a 40 Stk Daytime
4 Pkg a 90 Stk Yohimbe HCL
1 Pkg a 10 Stk Tiger King
2 Pkg a 6 Stk Maximum Powerful
2 Pkg a 12 Stk Maximan
1 Pkg a 48 Stk NyQuil
4 Pkg a 6 Stk Theraflu
1 Pkg a 120 Stk Glucosamin Chondroitin
10 Pkg a 30 Stk 3 Day Detox ( Milk Thistle)
4 Pkg Kela Cream
6 Pkg a 18 Stk Paiyouji
180 Stk Prosteride
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1 Pkg Li Da Daidaihua
5 x 60 Tabletten 5-HTP.
2 x 120 Kapseln Hyla Joint (Glucosamine Chondroitin).
1 x 240 Kapseln Joint Soother (Gluco,Chondroitin, MSM).
2 x 90 Tabletten Pycno ACE (Milk Thistle).
2 x 30 Kapseln Li Da (Sibutramin).
1 x 30 Tabletten Phen 375.
2 x 60 Kapseln DHEA.
30 x 30 Kapseln Super Slim (Sibutramin).
1 x 10 Dapoxetine Tablets 60mg.
3 x 10 Tabletten Viprofil ( Vardenafil).
8 Pkg a 90 Stk Epistane
2 Pkg A 60 Stk Ivory Caps
1 Pkg a 120 Stk Meltdown
30 Stk Zepose-10
60 Stk Lasix
30 Stk Axepta-10
30 Stk Axepta-10
90 Stk Evatrol-2,5
90 Stk Sibutril
10 Stk Cenforce-50 (Sildenafil)
100 Stk Ketasma
90 Stk Penisole
30 Stk Vriligy
180 Stk Fincar
1 Pkg a 90 Stk Methastradrol
3 Pkg a 90 Stk Forged
6 x 60 Tabletten Antiiva (Beta Sitosterol).
15 Pkg Super-Slim
6 Pkg Super Slim
2 Pkg a 12 Stk Penicillin V
30 Stk Axepta-25
60 Stk Lasix
60 Stk Axepta-10
20 Stk Vardenafil
1 Pkg a 150 Stk DHEA
2 Pkg a 3 Stk Azitral
1 Pkg a20 Stk Cetrine
30 Stk Fespa 500
30 Stk Felicam 20
30 Stk Chinclonac 50
3 Pkg a 90 Stk Maxi-Hair (MSM)
6 Pkg a 60 Stk DuraMale
ETOS 4439/2011
4 Pkg a 30 Stk phen375
3 Pkg a 80 Stk Glucosamine Chondroitin MSM
1 Pkg a 90 Stk Replenex
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5 Pkg Citro Soda
1 Pkg Zple F
1 Pkg Mupricin
15 Stk Atarax
10 Stk Nimdase
20 Stk Cetron
4 Stk Imodium
2 Stk Zocon
10 StkPentab 20
10 Stk Lupisulide P
10 Stk Ofrex-O
10 Stk Uno Spas
20 Stk UnoRan 150
10 Stk Ceroxim
4 Pkg Counterpain
4 Pkg Unbekannte Salbe
12 Pkg a 4 StkTiffy dey
120 Stk Antacil
100 Stk TC-Mycin
2
2
1
2
3
1
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
Pkg
400 Stk Advil Liqui Gels
a 100 Stk Ibuprofen
Aspirin
Neosporin 14,2
Preparation 57g
Preparation 28g
1 x 90 Tabletten LiquidFire.
2 x 100 Tabletten Lipodrene (Ephedrin, Yohimbine).
1 x 100 Kapseln Asia Black 25,
1 x 100 Kapseln Black Spider 25.
1 x 60 Kapseln Whacked Out 100,
1 x 90 Kapseln Fire Starter (Ephedrin, Yohimbine, Koffein)
1 x 100 Kapseln Asia Black 25,
1 x 60 Kapseln whacked Out 100 (Ephedrine, Yohimbine)
1 x 90 Tabletten ECA XTREME.
1 x 100 Kapseln Asia Black 25.
1 x 100 Kapseln Black Spider 25 (Ephedrin, Koffein, Yohimbin).
20 Stk Vardenafil
4 Pkg Permethrin Cream
30 Stk Tamodex
120 Stk Lasix
30 Stk Hypercon-25
60 Stk Axepta-10
30 Stk Axepta-25
1 x 57 Kapseln LIPO 6 Black (ETOS 1076/2012)
3 x 60 Kapseln LIPO 6 Black
30 Stk Relvadex
1x 69 Kapseln Liquid Fire (DHEA, 5 HTP)
21 Kapseln bei Analyse durch BKA aufgegangen.
30 Stk Axepta-25
90 Stk Frusenex-100
30 Stk Bupron SR 150
30 Stk Axepta-25
60 Stk Frusenex-100
1 Pkg 80g unbekannte Tabletten
4 x 90 Kapseln Liver Detoxifier & Regenerator.
1 x 100 Kapseln Muscle & Back Pain Relief (Acetaminophen).
1 x 80 Kapseln Osteo Bi-Flex (Glucosamine, Chondroitine).
3 x 60 Tabletten Phentramin-d (ETOS 2334/2011).
18 x 10 Tabletten Proscalpin (Finasteride).
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3 x 60 Tabletten Take One (Milk Thistle, ETOS 282/2007).
6 x 10 Kapseln Prodep 10 (Fluoxetin hydrochlorid).
2 x 120 Kapseln Triple Flex (Glucosamin & Chondroitin).
2 Pkg a 6 Stk Canesten Tab.
25 Pkg Magic
10 Stk Venlor-XR
30 Stk Elavil-50
1 Pkg a 100 Stk Headache Relief
20 Stk Zifi 200
20 Stk Nimulid
16 Stk Complete Man
1 Pkg a 60 Stk Septilin
2 Pkg a120 Stk Osteo Bi-Flex
2 x 90 Kapseln Best Nattokinase (ETOS 2379/2008).
1 x 100 Tabletten Pituitary Glandular,
1 x 150 Kapseln Adrenal Rebuilder,
1 x 100 Kapseln TG 100,
1 x 60 Kapseln Adrenal Fatigue Formula,
1 x 75 Kapseln Adrenal,
1 x 90 Tabletten Thyroid,
1 x 100 Kapseln Seriphos (hormonhältige Arzneimittel).
178 Stk Theospirex
177 Stk Polocard
51 Stk Flegamina
60 Stk Diuver
14 StkKlarmin
6 x 30 Kapseln LiDa (ETOS 2876/2007).
1 x 30 Tabletten 5-HTP TR 200mg (ETOS 3376/2011).
10x 60 Kapseln Magic Slim (Sibutramin).
3x10 Kapseln AMX-500.
6x10 Tabletten Axepta-10 (Atomoxetine 10 mg).
2x300 Tabletten Melatonin Ultra.
2x30 Tabletten SAM-e (ETOS 171/2011).
5 Fläschchen a 3ml Careprost (Bimatoprost).
3x10 Tabletten Axepta-25 (Atomoxetin 25mg).
3x 100 Tabletten GABA (ETOS 419/2008).
2x200 Kapseln Advil (Ibuprofen).
1x10 Kapseln Best 5-HTP (ETOS 2673/2009).
1x60 Kapseln 5-HTP, 1x 100 Kapseln GABA.
1x90 Kapseln Liquidfire (ETOS 2673/2009).
2x180 Kapseln Glutathione (Alpha Lipoic Acid, Milk Thistle).
1x120 Tabletten Xtreme Weight Loss (ETOS 419/2008).
4x90 Tabletten Cardiovascular Health (3441/2001).
3x30 Kapseln LiDa (Sibutramin).
12x30 Kapseln LiDa (Sibutramin).
1x225 Tabletten Tylenol (ETOS 322/2003).
6x50 Tabletten Serotonin (ETOS 2673/2009).
1x100 Tabl. Silymarin (ETOS 282/2007),
1x200 Tabl. MSM (ETOS 2345/2005).
1x20 Tabl. SAMe, 1x120 Tabl. Pure MSM, 1x30Beutel MSM.
2x100 Tabl. DHEA (ETOS 1577/2002),
2x180 Tabl. MSM (3441/2001).
4x30 Tabletten Phen375 (ETOS 2334/2011).
2x30 Tabletten Phen375 (ETOS2334/2011).
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12x10 Kapseln Zhen de Shou (ETOS 838/2010)
2x90 Kapseln DHEA10 (ETOS 2744/2011)
20x10 Tabletten Senokot.
1 Dose Animal Pak (ETOS 2742/2011).
1x90 Kapseln Derma-Vits (ETOS 67/2011).
2x10Tabletten NightRest with Melatonin,
1x 10 Tabletten Melatonin.
4x480Tabletten Melatonin.
1 Pkg mit 3 Fläschchen a 60 ml Men's Rogaine. Rest der Sendung, 1 Handy Akku
verzollt.
1x18 Säckchen Paiyouji, 1x 30 apseln LiDa (Sibutramin).
60 Kapseln Rimonabant (arzneiliches Diätmittel).
2x120 Tabletten Alpha Lipoic Acid (ETOS 3167/2008),
6x 360 Kapseln Glucosamine Chondroitin & MSM (ETOS 2289/2011).
1x240 Kapseln Glucosamine+Chondroitine+MSM.
8x18 Säckchen Paiyouji (ETOS 882/2008).
18x10 Tabletten Axepta-10.
6x60 Kapseln Melatonin (3360/2008).
120 Stück Tabletten mit der Bezeichnung "Plasil cloridrat de metoclopramida 10 mg"
festgestellt.
1 Packung der Arzneiware "Padma 28 " (mit 200 Kapseln
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im je 1 Pkg. der Arzneiwaren
"Esomep40", "CordyOx" und "ProtectGenol" befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiwaren
"Lasea" und 2 Fläschchen à 30 ml "Bachblütenmischung für Samir" befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 1 Packung der
Arzneiware "Padma 28" (mit 200 Kapseln) befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiware
"Euthyrox 75" befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im 1 Pkg. der Arzneiware
"Esomep 40" und 1 Pkg. à 50 Tabletten und 2 Blister à 10 Tabletten "Irfen 400"
befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 8 Pkg. Medikamente
(2 Vogel Bioforce Creme, 3 Vogel Bronchosan Tropfen, 1 Vogel Echinaforce Tropfen, 1
Vogel Echinaforche Junior Tabletten, 1 Vogel Heuschnupfen Tabletten) befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 1 Pkg. der Arzneiware
Hylo-Comod Augentropfen befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 5 Packungen der
Arzneiware "Padma 28" (mit 200 Kapseln) befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket je 1 Pkg. der
Arzneiwaren "Olfen", "Voltaflex", "Naproxen-Mepha", "RiopanGel" und PantoprazolMepha" befinden.
Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket je 3 Pkg. der
Arzneiwaren "Padma 28" befinden.
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Im Zuge der Briefsichtung wurde festgestellt, dass sich im Paket 10 Pkg. der
Arzneiware "KCI-retard Zyma" befinden.
Zu 3.:
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1., 2., 9., 11., 12., 13.,
14., 15. und 16. verwiesen.
Zu 4.:
Versandländer waren – wie auch im Vorjahr – USA, Indien, China, Pakistan, Argentinien,
Brasilien, Kanada, Ägypten, Hongkong, Kroatien, Georgien, Israel, Indonesien, Japan,
Jordanien, Korea, Libanon, Malaysia, Malediven, Moldawien, Neuseeland, Russland, Serbien,
Singapur, Schweiz, Thailand, Tunesien, Türkei, Taiwan, Südafrika und Vietnam. Österreich
war als Versandland nicht betroffen.
Hierzu darf bemerkt werden, dass Sendungen zwischen EU-Staaten und auch Sendungen
innerhalb Österreichs nicht Gegenstand zollrechtlicher Kontrollen und Ermittlungen sind.
Zu 5.:
Verstöße liegen gegen Artikel 37 ff. Zollkodex, gegen das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Anti-Doping-Bundesgesetz, das Finanzstrafgesetz im Fall von Verkürzung von Eingangsabgaben und gegen das Suchtmittelgesetz
vor.
Wenn sich bei Überprüfungen oder Ermittlungen Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, das
Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das AntiDoping-Bundesgesetz (alle in der jeweils geltenden Fassung) ergeben, werden diese von der
Zollverwaltung bei den zuständigen Verwaltungs- oder Sicherheitsbehörden zur Anzeige
gebracht. Die anschließenden Ermittlungen werden sodann von diesen Behörden geführt. Die
Finanzstrafbehörden verfügen hierbei über keine Ermittlungsbefugnisse. Die Finanzstrafbehörden verfügen über Ermittlungsbefugnisse nach Maßgabe des Finanzstrafgesetzes nur in
Fällen von Verstößen gegen zollrechtliche Bestimmungen. Dem Bundesministerium für
Finanzen liegen keine Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen es nach einer Anzeige
auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch die Justiz bzw. Verwaltungsbehörden
gekommen ist.
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Zu 6.:
Die Zustellung an die Kunden erfolgte in der Regel nach Internet-Bestellung und Bezahlung
mittels Kreditkarte im Postversand bzw. über Expressdienste aus dem Ausland. Dies ist ein
seit Jahren anhaltender Trend. Aus diesem Grund sind Postsendungen und Expresssendungen aus den zu Frage 4. genannten Ländern, welche an Privatpersonen adressiert
sind, als Hochrisikosendungen eingestuft und werden entsprechend intensiv kontrolliert.
Zu 7.:
Die Sendungen wurden als Nahrungsergänzungsmittel, Vitamin- oder Diätpräparate,
Geschenke, Kosmetikartikel, Potenzmittel, persönliche Effekten oder gar nicht erklärt.
Zu 8.:
Die Produkte wurden ausschließlich von Einzelpersonen bestellt.
Zu 9. a):
Im Jahr 2012 wurden Hausdurchsuchungen weder beantragt noch durchgeführt.
Zu 9. b):
Es wurden die zu Frage 2. angeführten Produkte beschlagnahmt.
Zu 9. c):
Es wurden 144 Anzeigen an verschiedene Bezirkshauptmannschaften (BH) erstellt, vor allem
an die Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien und an die Bezirkshauptmannschaft
Wien Umgebung. Ferner wurden Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaften in Bregenz,
Linz, Wels und Schärding erstattet. Alle Anzeigen wurden wegen Verstößen gegen das
Arzneimittel(einfuhr)gesetz erstattet.
Zu 9. d)
Die österreichische Zollverwaltung verfügt nicht über systematische Rückmeldungen über
strafrechtliche Verurteilungen der Verwaltungsbehörden. Diese erfolgen nur im Einzelfall. Zu
den angeführten Anzeigen liegen keine Informationen über Verurteilungen, Einstellungen
von Verfahren oder über Freisprüche vor. Aus diesem Grund kann auch nicht beantwortet
werden, ob Anzeigen verjährten, weil keine Verfolgungshandlungen gesetzt wurden.
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Zu 9. e):
Zwei Anzeigen (Dopingmittel und NPSG) wurden an das Landesgericht (LG) Korneuburg
erstattet, eine Anzeige (Psychoaktive Substanzen) an die Staatsanwaltschaft Wien.
Zu 9. f):
Über den Ausgang der Verfahren liegen noch keine Ergebnisse vor.
Zu 9. g):
Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Wien
Beendet 2010: 7 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar)
Beendet 2011: 10 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar)
Beendet 2012: 22 Verfahren (alle eingestellt, da kein Vorsatz nachweisbar)
Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Eisenstadt/Flughafen Wien
Beendet 2011: 5 Fälle Dopingmittel waren ursprünglich offen, 3 erledigt ohne Rückmeldung
des Ergebnisses durch die BH, 1 Fall vom LG Feldkirch eingestellt, 1 Fall offen
Fälle aus 2012: 2 Anzeigen an das LG Korneuburg (siehe Frage 9. e) noch offen
Finanzstrafbehörde I. Instanz am Zollamt Feldkirch/Wolfurt
Beendet 2010: 8 eingeleitete Finanzstrafverfahren (1x Abstandnahme, 7x Organstrafe +
Verwarnung)
Beendet 2011: 6 eingeleitete Finanzstrafverfahren (2x Abstandnahme, 1x Organstrafe +
Verwarnung, 2x Einstellung, 1x Verwarnung)
Beendet 2012: 24 eingeleitete Finanzstrafverfahren (20x Organstrafe + Verwarnung,
3x Anzeige an BH, 1x noch offen)
Zu 10.:
Auf Grund fehlender elektronischer Aufzeichnungen kann nicht nachvollzogen werden, in wie
vielen Fällen mit ausländischen Behörden zusammengearbeitet wurde.
Es steht jedoch fest, dass die österreichische Zollverwaltung im Wege von fallbezogenen
Austauschinformationen und Amtshilfeersuchen laufend mit den Zollverwaltungen mehrerer
Staaten zusammenarbeitet und dies auch bei künftigen Fällen tun wird.
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Zu 11.:
Bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln werden stichprobenweise Kontrollen
durchgeführt, nachdem entsprechende Datenbankabfragen durchgeführt oder Einsicht auf
der Internet-Homepage des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck) genommen
oder telefonische Rücksprache mit der Technischen Untersuchungsanstalt (TUA) gehalten
wurde. Im Jahr 2012 wurden ungefähr 6.400 Importe von Nahrungsergänzungsmitteln
erklärt. In ca. 1.100 Fällen wurden Kontrollen bei der Abfertigung zum freien Warenverkehr
durchgeführt.
Lückenlose Kontrollen sind auf Grund des Importvolumens nicht möglich und wegen der EUweit harmonisierten Kontrollprinzipien (risikoorientierte statt systematische Kontrollen) auch
nicht zweckmäßig. Die Zollbeamten sind entsprechend sensibilisiert und können auf Grund
der bestehenden Möglichkeiten der Datenanalysen gezielt Sendungen zur Kontrolle
auswählen. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass Sendungen innerhalb
des Binnenmarktes generell nicht Gegenstand der Zollkontrollen sind und die Möglichkeit
gezielter Postkontrollen entsprechend eingeschränkt ist.
Hinsichtlich der Ergebnisse wird auf die bisherigen Ausführungen und auf die Ausführungen
zu Frage 12. verwiesen.
Zu 12.:
Bei den ca. 1.100 genannten Kontrollen wurden in ca. 200 Fällen Muster an die Technische
Untersuchungsanstalt zur Untersuchung gesendet. In 132 Fällen wurde fest-gestellt, dass es
sich
nicht
um
Nahrungsergänzungsmittel
handelt.
Verunreinigungen
wurden
festgestellt. Hinsichtlich der Produkte wird auf die Ausführungen zu Frage 2. verwiesen.
Zu 13.:
In diesem Zusammenhang wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen.
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nicht
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Zu 14.:
Unter Hinweis auf die bisherigen Ausführungen wird ergänzend noch einmal festgehalten,
dass bei der Feststellung von Verstößen gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw. gegen
das Arzneimittelgesetz von der Finanzverwaltung Anzeige an die für die weitere Verfolgung
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistrate erstattet wird, wobei jedoch von
diesen Behörden keine Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren erfolgen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei denen die entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen, nach einer Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger
vernichtet bzw. in das Versendungsland retourniert werden können.
In zollrechtlicher Hinsicht sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf Grund ihrer Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen Steroiden als Arzneimittel zu qualifizieren sind, in
die Kombinierte Nomenklatur (KN) – Nr. 30 04 einzureihen. Für Arzneiwaren der Position
30 04 ist eine Einfuhrbewilligung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz erforderlich.
Zu 15. und 16.:
Eine Beobachtung von Web-Seiten wird wie bisher auch weiterhin durch eine vom Bundesministerium für Finanzen eingerichtete, auf die Beobachtung, Analyse und Auswertung von
Web-Seiten ausgerichtete Organisationseinheit durchgeführt werden.
Der Besuch einschlägiger Internetseiten dient der Informationsgewinnung im Zuge von
Ermittlungen; beispielsweise betreffend Angaben über den Anbieter, Beurteilung der Waren,
Preisangaben bzw. Preisvergleiche, Aufmachung der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen,
Zusammensetzung der Waren, Hinweise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten, Herstellerbzw. Verbraucherinformationen sowie Erfahrungshinweise aus einschlägigen Foren.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Tendenz, (verbotene) Arzneimittel über
Internet zu bestellen und diese beim Import nicht oder falsch anzumelden, steigend ist. Die
Zollverwaltung reagiert darauf mit gezielten Risikoanalysemethoden. Beispielsweise werden
verstärkte Kontrollen von Post- oder Expressdienstsendungen an Privatpersonen aus
„Risikoländern“ durchgeführt.
Zu 17. und 18.:
Mit dem neuen Arzneiwareneinfuhrgesetz und dem Anti-Doping-Bundesgesetz wurden
Probleme gelöst, die sich aus der bisherigen Vollzugspraxis ergeben haben. Durch die
Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften wird eine effiziente Überwachung
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der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln und
illegalen Dopingmitteln gewährleistet.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den entsprechend zuständigen Ressorts bzw. Agenturen
wird angemerkt, dass bereits im Jänner 2005 eine Arbeitsgruppe („Austrian Medicines
Enforcement Group“ – AMEG) vom – damaligen – Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen initiiert wurde, in der alle in der Erhebung und Bekämpfung von Vergehen im
Arzneimittel- oder Dopingbereich tätigen Institutionen vertreten sind. Neben dem Bundesministerium für Finanzen gehören dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundeskriminalamtes
und des Österreichischen Anti-Doping-Comités an.
Bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen dieser Gruppe werden
Erfahrungen ausgetauscht, Trends und Entwicklungen analysiert und neue Analysemethoden
behandelt. Daneben werden zwischen den beteiligten Institutionen immer wieder auch
anlassbezogene Informationen ausgetauscht. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich sehr
bewährt und erleichtert die Tätigkeit der Zollverwaltung insbesondere dann, wenn es
konkrete Verdachtsmomente gibt oder neue Trends festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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