Landratsamt Rosenheim - Gymnasium Bad Aibling

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Landratsamt Rosenheim - Gymnasium Bad Aibling
Naturwissenschaftlich-technologisches
und Sprachliches Gymnasium
08.10.2012
Schuljahr 201/1
2. Elterninformation
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schuljahr ist gut angelaufen und Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler haben sich wieder im Schulalltag eingelebt. Auch die Jahrgangsstufentests sind absolviert und die erzielten Ergebnisse machen die Notwendigkeit konzentrierten Arbeitens wieder einmal unmissverständlich deutlich. Doch nun erst einmal genug mit
dem erhobenen Zeigefinger!
Im Folgenden darf ich Ihnen wieder für Sie bedeutsame Informationen zu diesem Schuljahr mitteilen.
Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres
Nach § 53 (2) der Gymnasialen Schulordnung trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn eines Schuljahres grundlegende Entscheidungen zu Leistungserhebungen und prüfungsfreien Zeiten. Für dieses Schuljahr wurde Folgendes festgelegt:
In Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, wird pro Halbjahr mindestens eine Stegreifaufgabe gehalten. (Eine Ausnahme sind Fächer mit praktischen Leistungsnachweisen, wie z.B. Sport.) Zur Bildung der Zeugnisnote sind in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise (z.B. Unterrichtsbeiträge, Abfragen und - s.o. - eine Stegreifaufgabe) erforderlich.
In der Unter- und Mittelstufe werden an Tagen mit Schulaufgaben keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) erhoben. Für die Oberstufe wenden Sie sich bitte an die betreffenden Koordinatoren.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 müssen alle Schulaufgaben nach Herausgabe von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Bei Stegreifaufgaben und in den anderen Jahrgangsstufen liegt dies im Ermessen
der Lehrkraft.
Wenn Klassen länger als bis 15.10 Uhr (9. Stunde) Unterricht haben, wird keine schriftliche Hausaufgabe für
den nächsten Tag gestellt. Bei den 5. Klassen gilt dies generell bei Nachmittagsunterricht.
Elternbeiratswahl
Wie bereits in der 1. Elterninfo angekündigt findet am Mittwoch, d. 10. Oktober 2012 ab 20 Uhr in der Aula die
Wahl des neuen Elternbeirates statt. Sie haben in den letzten Tagen über Ihre Kinder bereits die formelle
Wahlbenachrichtigung und Einladung erhalten. Bitte nehmen Sie die Gelegenheit wahr und beteiligen Sie sich
als Wähler oder auch als Kandidat/in an dieser wichtigen Wahl. Zeitgleich werden auch die Elternvertreter für
das Schulparlament (s.u.) gewählt. Für die beiden Gremien gilt eine Amtszeit von 2 Jahren, so dass die nächste Wahl erst wieder im Herbst 2014 abgehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz etwa zur Grundschule hier nicht nur die Klassenelternsprecher, sondern alle Eltern eingeladen und wahlberechtigt sind!
Vor der Wahl finden für alle 5. Klassen die Klassenelternabende statt. Unmittelbar nach der Wahl darf ich
Ihnen kurz wichtige Neuerungen an unserer Schule persönlich darstellen.
Schulparlament
Als eine von ganz wenigen Schulen in Bayern verfügt das Gymnasium Bad Aibling seit 6 Jahren über ein eigenes Schulparlament. Diese Einrichtung besteht aus 35 Vertretern, nämlich je 11 gewählten Abgeordneten der
Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulleiter und seiner Stellvertreterin und verfolgt
zwei Hauptabsichten:
Im Rahmen der Politischen Bildung erfahren die beteiligten Schülervertreter hautnah die Spielregeln und Abläufe eines Parlaments mit Konstituierender Sitzung, Wahl eines Präsidiums, Tagesordnung, Ausschüssen,
Plenarsitzungen und vieles mehr. Darüber hinaus stellt das Schulparlament ein bedeutendes Forum dar, in
dem eine Vielfalt von die ganze Schule betreffenden Themen besprochen wird, die von der Verkehrssituation
über Fragen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben bis hin zum Mensaessen reichen. Die Beschlüsse des
Schulparlaments sind zwar rechtlich nicht verbindlich, das laut Gymnasialer Schulordnung (GSO) zuständige
Schulforum richtet sich aber in der Regel nach ihnen.
Einem Beschluss des jetzigen Parlaments entsprechend soll das neue Schulparlament verstärkt sich in Fragen
der Inneren Schulentwicklung einbringen, also an der im schulrechtlichen Rahmen der jeweiligen Schule selbst
überlassenen pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Sollten Sie daran interessiert sein, was ich sehr begrüßen würde, so bitte ich Sie, sich am 10. Oktober 2012 als
Kandidat/in für das Schulparlament zur Verfügung zu stellen.
Intensivierungsstunden
Schülerinnen und Schüler des G 8 müssen bis zur Zulassung zum Abitur 265 Wochenstunden, davon 260
Stunden fachbezogenen Unterricht besucht haben. Die übrigen 5 Stunden können aus den Bereichen Wahlunterricht oder freiwillige Intensivierungsstunden gewählt werden.
Intensivierungsstunden dienen dem Einüben und Vertiefen von im Fachunterricht behandeltem Stoff. Am Gymnasium Bad Aibling sind sie ausschließlich den Kernfächern zugeordnet und werden in den Jahrgangsstufen 5 7 sie im Klassenrahmen (mit Teilung, so dass kleinere Lerngruppen entstehen) abgehalten. In den Jahrgangsstufen 8 - 10 (mit Ausnahme von Mathematik in der 8. Klasse und Deutsch in der 10. Klasse) werden in einzelnen Fächern je nach Lehrerausstattung klassenübergreifende Intensivierungskurse für eine ganze Jahrgangsstufe angeboten.
Der Schwerpunkt der Intensivierungsstunden liegt in der Unterstufe und in Mathematik 8. Klasse sowie in
Deutsch 10. Klasse; hier sind die Stunden auch im Klassen-Stundenplan aufgeführt und wir empfehlen dringendst ihren Besuch.
Überhaupt legt die Schule den Besuch möglichst vieler Intensivierungsstunden nahe. Allerdings sind einige davon freiwillig oder „flexibel“. Sie können Ihr Kind hiervon abmelden, wenn Sie dies für sinnvoll erachten. (Die
Abmeldung kann formlos über das Sekretariat erfolgen.) Beachten Sie aber bitte, dass Ihr Kind mit dem Besuch
dieser Intensivierungsstunden am Ende der 7. Klasse schon 3 der erforderlichen 5 Zusatzstunden absolviert
hat. Die von uns fest im Stundenplan verankerten 2 weiteren Stunden Mathematik/8. Klasse und Deutsch/10.
Klasse vervollständigen dann die erforderliche Zahl.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Homepage des Gymnasiums Bad Aibling unter dem
Menü-Punkt „Schule“ – „Intensivierungsstunden“. Für Rückfragen steht Ihnen die Kollegin Frau Kreuzwieser unter der Durchwahl -115 gerne zur Verfügung.
Skibasar des Fördervereins
Der Elternbeirat weist drauf hin, dass unser Förderverein „Freunde des Gymnasiums Bad Aibling e.V.“ auch
heuer in Kooperation mit dem Ski Club Bad Aibling einen Ski-Basar veranstalten wird. Dieser ist für Samstag, d.
10. November 2012, geplant. Von besonderem Interesse dürfte er wegen des anstehenden Skilagers für die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 und ihre Eltern sein. Also – nichts wie hin und die passende
Ausrüstung kostengünstig erwerben. Von den Einnahmen des Basars kommt ein nicht unerheblicher Teil der
Schule zugute.
Schulkleidung
Eine weitere Möglichkeit zum Shopping bietet die SMV seit einigen Wochen: mit großzügiger Unterstützung
durch Förderverein und Elternbeirat können T-Shirts, Sweatshirts und Polohemden in verschiedenen Farben mit
dem eigens entworfenen Schullogo angeboten werden. Die Größen reichen von S (entspricht den Schülern der
Jahrgangsstufe 5) bis XL (entspricht dem Schulleiter). Gelegenheit zum Kauf besteht täglich in der Pause im
Raum U 14.
So kann auch durch ein passendes Outfit die Verbundenheit mit dem Gymnasium Bad Aibling demonstriert
werden.
Ferienordnung im Schuljahr 2012/13
Um Ihnen eine frühzeitige Urlaubsplanung zu ermöglichen, veröffentlichen wir im Folgenden die Ferienordnung
dieses Schuljahres. Wegen der bundesweiten Verwerfungen, die durch Doppelabiturjahrgänge auch in diesem
Jahr entstehen, wird bei der Terminierung der Sommerferien 2013 erneut auf die ungewöhnliche Praxis zurück
gegriffen, die Ihnen heuer bereits begegnet ist.
(Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag.)
Allerheiligen 2012
Weihnachten 2012
Fasching 2013
Ostern 2013
Pfingsten 2013
Sommer 2013
29.10.2012
24.12.2012
11.02.2013
25.03.2013
21.05.2013
31.07.2013 (Mi)
-
02.11.2011
05.01.2013
15.02.2013
05.04.2013
31.05.2013
11.09.2013 (Mi)
Immer wieder möchten Eltern ihre Kinder außerhalb der Ferien beurlauben lassen. Damit Sie nicht enttäuscht
sind, wenn ich solche Anträge abweisen muss, möchte ich Sie im Folgenden mit der Rechtsprechung bekannt
machen:
1. Grundsätzlich dürfen Schulleiter Schülerinnen und Schülern keine Beurlaubung für eine Reise außerhalb der Ferien gewähren. Dies ist ständige und gesicherte Rechtsprechung.
2. Beurlaubungen in Ausnahmefällen sind weiterhin möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund gegeben
sein wie z.B. Hochzeiten, Jubiläen oder auch Todesfälle in der Familie.
3. Berufliche Vorgaben von Arbeitgebern können nicht zu einer anderen Beurteilung beitragen. Ebenso
wenig sind Preise von Reiseveranstaltern oder das Verkehrsaufkommen maßgebend. Sie stellen keine
besonderen Gründe zur Rechtfertigung einer Beurlaubung oder Befreiung dar.
4. Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt müssen grundsätzlich mit einem
ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
Ich bin mir sicher, dass Ihnen diese Informationen helfen, Ihren nächsten Urlaub entsprechend zu planen. Dafür
wünsche ich Ihnen schon heute eine glückliche Hand und viel Erfolg.
Veranstaltungshinweis
Auf Bitte von Frau Durukan, der Vorsitzenden des Vereins Mut&Courage Bad Aibling e.V. darf ich Sie auf folgende Veranstaltung hinweisen:
Am Donnerstag, d. 18. Oktober 2012, wird der aus der RTL Doku-Soap „Die Ausreißer – der Weg zurück“ bekannte Streetworker Thomas Sonnenburg ab 19.30 Uhr im MOSAIK-Jugendzentrum, Westendstraße 8 in Bad
Aibling, einen Vortrag zum Thema „Tatort Klassenzimmer! Mobbing in der Schule“ – „Lernen ohne Mobbing –
unsere Schule ist fair“ halten. Der Eintritt beträgt 8 Euro pro Person.
Diese Veranstaltung gehört zum Programm der Aiblinger Literaturtage.
Die Veranstaltung mit Gerhard Polt in unserer Aula ist für Donnerstag, d. 15. November 2012, vorgesehen. Die
Einzelheiten zum Kartenvorverkauf entnehmen Sie bitte demnächst unserer Homepage.
Sozialpädagogin
Auch in diesem Jahr steht der Schule die Sozialpädagogin Frau Leko zur Verfügung.
Wahlunterricht
In Wahlkursen haben die Schülerinnen und Schüler eine Gelegenheit, über den Pflichtunterricht hinaus persönlichen Interessen nachzugehen. Die Anmeldung für ein Wahlangebot bedeutet, dass der Kurs das ganze Jahr
über besucht werden muss; eine Abmeldung vom Wahlunterricht kann nur auf schriftlichen Antrag der Eltern
durch den Schulleiter genehmigt werden.
Willkommensfest für die 5. Klassen
Um alle Fünftklässler in der Schulfamilie des Gymnasiums Bad Aibling willkommen zu heißen und ihnen Gelegenheit zu geben, das Schulhaus sowie die Tutoren kennen zu lernen, laden wir sie mit ihren Eltern herzlich
zum großen Willkommensfest am 11. Oktober 2012 ein.
Der Unterricht endet - ohne schriftliche Hausaufgaben - für alle fünften Klassen an diesem Tag um 12.15 Uhr.
Um 13.10 Uhr wird das Fest von den Unterstufentutoren eröffnet. Neben gemeinsamen Spielen, einer Schulhausrallye und Basteln können die Kinder auch in der Turnhalle miteinander toben. Bitte geben Sie hierfür Ihren
Kindern Hallenschuhe mit.
Darüber hinaus benötigt Ihr Kind nichts weiter, außer ein wenig Geld für Getränke und Backwaren, die von den
Tutoren verkauft werden. Der Erlös kommt Projekten der Unterstufe zugute! Die Eltern können in dieser Zeit
unser „Tutoren-Café“ besuchen, den Kindern beim Spielen zuschauen oder mit Fünftklasslehrern ratschen …
Fahrrad- und Garderobenversicherung
Die Schulleitung hat über das Landratsamt Rosenheim für einen geringen Beitrag wiederum eine Fahrrad- und
Garderobenversicherung für alle Schülerinnen und Schüler abgeschlossen.
Diese Versicherung gilt auf dem gesamten Schulgelände, sofern die versicherten Gegenstände in den vorgesehenen Räumen oder Abstellplätzen aufbewahrt werden. Versichert sind gegen Entwendung und Beschädigung
Kleidungsstücke, Schulmappen, Lernmittel, Fahrkarten, Uhren, Brillen und Fahrräder bis zu bestimmten
Höchstgrenzen (bei Fahrrädern besteht Versicherungsschutz nur bei Totalentwendung, wenn diese nachweislich abgesperrt waren). Je Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Euro. Genauere Regelungen sind im
Sekretariat zu erfragen.
Es empfiehlt sich, die Kleidungsstücke bzw. Brotzeitbehälter Ihrer Kinder namentlich zu kennzeichnen, da an
einer Schule unserer Größe in jedem Schuljahr eine große Anzahl entsprechender Dinge verloren oder vergessen wird und so beim Auffinden eine Zuordnung leichter möglich ist.
Schulberatung und Schulpsychologie
Dem anhängenden Blatt können Sie das an unserer Schule bestehende Beratungsangebot entnehmen. Zögern
Sie nicht, diese kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Natürlich sollten dennoch in jedem Fall die Klassenlehrkräfte Ihrer Kinder die ersten Ansprechpartner sein.
Selbstverständlich unterliegen Beratungslehrer, Schulpsychologin und Sozialpädagogin der Schweigepflicht, so
dass ohne Einverständnis des oder der Betroffenen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Sprechstunden
Das Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte wird gerade erstellt. Sobald diese vorliegt, erhalten Sie es über
Ihre Kinder.
Wenn Sie eine Sprechstunde besuchen wollen, empfiehlt es sich, an diesem Tag vorher noch einmal im Sekretariat nachzufragen, ob die betreffende Lehrkraft nicht erkrankt oder überraschend dienstlich abwesend ist. So
ersparen Sie sich unnötige Anfahrten.
Bitte teilen Sie einer Lehrkraft mit, wenn der vorgesehene Sprechstundentermin für Sie nicht praktikabel ist. Unsere Lehrkräfte sind gebeten, in diesen Fällen nach möglichen Alternativlösungen zu suchen.
Merkblatt für Infektionskrankheiten
Nach § 34 Abs. 5,2 des Infektionsschutzgesetzes ist die Schule verpflichtet, alle Eltern und Erziehungsberechtigten über das richtige Verhalten bei Infektionskrankheiten zu informieren. Bitte lesen Sie das Merkblatt in der
Anlage sorgfältig durch und verständigen Sie die Schule umgehend, wenn in Ihrer Familie ein derartiger Fall
oder Verdachtsfall aufgetreten ist.
Anschriftenänderung
Bitte melden Sie jede Änderung Ihrer Anschrift, Telefonnummer bzw. E.Mail-Adresse an die Schule weiter. Nur
so ist sichergestellt, dass Sie von allen schulischen Angelegenheiten korrekt informiert werden können.
Wenn Sie diese Elterninfo in Papierform erhalten, so bedeutet das, dass der Schule Ihre E-Mail-Adresse noch
nicht vorliegt. Bitte reichen Sie uns diese dann nach.
Abschließend darf ich – auch im Namen des Fördervereins “Freunde des Gymnasiums Bad Aibling e.V.“ unserem Mensabetreiber, Herrn Köttstorfer, ganz herzlich für seine tatkräftige Unterstützung beim Probeessen für
die Eltern der neuen Schüler danken. Wie immer hat er ein kulinarisches Erlebnis herbeigezaubert, so dass die
zahlreichen positiven bis begeisterten Rückmeldungen der Eltern und Schüler nicht überraschend kamen.
Damit schließe ich und wünsche Ihnen und Ihren Kindern weiterhin eine schöne und angenehme Schulzeit am
Gymnasium Bad Aibling.
Herzlichst Ihr
Michael Beer
Schulleitung
Naturwissenschaftlich-technologisches
und Sprachliches Gymnasium
BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder eine sonstige Gemeinschaftseinrichtung (GE) besucht, kann es andere Kinder oder Lehrkräfte anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich leicht noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, geeignete Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder
Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies
sind nach der Vorschrift Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHECBakterien. Diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. (Das Gesetz nennt
außerdem noch virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung, doch ist höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HibBakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A
sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt meist durch mangelnde Händehygiene sowie
durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-,
Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung
der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihrer Kinder immer den Rat
Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen von mehr als einem Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).
Der Arzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder nach Stellung der Diagnose - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte
unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle
notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Vielen Infektionskrankheiten ist gemeinsam, dass eine Weiterverbreitung schon erfolgt ist, noch ehe typische
Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Lehrkräfte angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen
Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen
Erreger nach durchgemachter Krankheit noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchenform beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist daher vorgesehen, dass die
„Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit
Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder eine GE besuchen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet,
können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht
erkranktes Kind besteht, können Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen
beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen
zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit
dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sehr geehrte Eltern,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen das Beratungsangebot des Gymnasiums Bad Aibling aufzeigen.
Erster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen sollte der/die Klassenleiter/-in Ihres Kindes sein.
Bei pädagogischen Fragen, die Klassen betreffen (z.B. Integration neuer Schüler, Mobbing, Klassenklima, Tutoren, Schullandheimaufenthalte), helfen die zuständigen Stufenbetreuer:
Unterstufe (5-7)
Herr März
Mittelstufe (8-10)
Frau Jaumann
Oberstufe (10-12)
Herr Meltl, Frau Vetter
Die Stufenbetreuer sind in ihrer Sprechstunde und für Schüler in der Pause erreichbar.
Darüber hinaus vermitteln bei Problemen in einzelnen Fächern oder bei Konflikten mit einzelnen Lehrkräften die
Verbindungslehrer der betreffenden Jahrgangsstufen.
Unter- und Mittelstufe
Herr Maul
Oberstufe
Frau Buchner
Die Verbindungslehrer sind am besten in den Pausen oder ihren Sprechstunden zu erreichen.
Insbesondere bei Fragen zur Schullaufbahn (z.B. Versetzung oder Übertritt in eine andere Schulart) und bei
Lern- und Leistungsschwierigkeiten können Sie sich an den Beratungslehrer, Herrn Winnerlein, wenden.
Telefonsprechstunde zur Terminvereinbarung und für Kurzauskünfte:
Dienstag: 9.00 bis 9.30 Uhr unter Tel.: 08061/9068302
Beratungssprechstunde in Raum 302 nur nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
([email protected])
Schülersprechstunde (Kurzauskünfte):
Mo, Di, Mi in der Pause am Lehrerzimmer
Wenn Sie Ihre Telefonnummer im Sekretariat hinterlassen, wird Sie Herr Winnerlein zur Terminvereinbarung
zurückrufen.
Bei Fragen, die persönliche Probleme im schulischen Kontext betreffen (z.B. Prüfungsangst, Leistungsversagen, Außenseiterstellung u.v.m.), aber auch zu Themen wie Hochbegabung, Legasthenie, LeseRechtschreibschwäche und Lernmethodik stehen Ihnen unsere Schulpsychologen zur Verfügung. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass Beratungssprechstunden in Raum 302 nur nach Vereinbarung per Telefon oder EMail stattfinden können.
Herr Aß:
Telefonsprechstunde zur Terminvereinbarung:
Dienstag: 10.45 bis 11.15 Uhr unter Tel.: 08061/9068317
Frau Bergmaier:
Telefonsprechstunde zur Terminvereinbarung:
Mittwoch: 8.45 bis 9.15 Uhr unter Tel.: 08061/9068317
Darüber hinaus steht Ihnen Frau Nikolina Leko, Diplom-Sozialpädagogin, als Ansprechpartnerin für familiäre,
erzieherische und schulische Belange zur Verfügung. Frau Leko hält jeweils am Dienstag von 12.15 bis 13.00
Uhr eine Telefonsprechstunde unter 08061/9068-0 ab.
An Herrn Winnerlein, Herrn Aß, Frau Bergmaier und Frau Leko können sich sowohl Schüler als auch Eltern
wenden.
Alle unterliegen der Schweigepflicht und behandeln die Gesprächsinhalte streng vertraulich.
Termine müssen individuell telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
In außergewöhnlichen Fällen erteilt auch die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern Ost in München
Rat und Auskunft.
Tel.: 089 / 98 29 55 110
Fax.: 089 / 98 29 55 133
Bei der Schlichtung von Konflikten zwischen Schülern können die Dienste der Streitschlichtergruppe unter der
Leitung von Frau Mölter in Anspruch genommen werden.
Bei Schwierigkeiten zum Thema Hausaufgaben bzw. Hausaufgabenorganisation bietet Herr Lexa im Rahmen
der Hausaufgabenbetreuung Unterstützung an.
Alle Informationen finden Sie auch im Internetauftritt der Schule unter http://www.gymnasium-badaibling.de/schule im Abschnitt "Schulberatung".
Im Raum Rosenheim gibt es u.a. folgende außerschulische Beratungseinrichtungen:
Erziehungsberatungsstelle Caritas :
Suchtberatungsstelle Diakonisches Werk:
Frauen- und Mädchennotruf:
Jugendberatungsstelle:
Berufsberatung bei Arbeitsagentur Rosenheim:
Arbeitsagentur Bad Aibling:
Für das Beratungsteam am Gymnasium Bad Aibling
gez. A. Winnerlein, StD
08031/203740
08031/300946
08031/268888
08031/82000
08031/202253
08061/90590