Dienstreglement der regionalpolizei wettingen

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Dienstreglement der regionalpolizei wettingen
110.001
Dienstreglement
der regionalpolizei wettingen-limmattal
Vom 1. Januar 2013
Der Gemeinderat,
gestützt auf § 37 des kantonalen Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 19781,
beschliesst:
I.
Organisation
§
1
Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
Personen- und
Funktionsbezeichnungen
§
2
1 Das Polizeikorps besteht aus:
Organisation
- Polizeichef
- Polizeichef-Stellvertreter
- Korpsmitglieder
2 Bezüglich der möglichen Dienstgrade wird auf Anhang I verwiesen.
3 Für Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben können dem Polizeikorps
Zivilangestellte zugeteilt werden.
§
3
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und für die Verkehrsrege- Hilfspolizei
lung können Hilfskräfte oder eine dafür legitimierte Organisation
eingesetzt werden.
1
SAR 171.100
Stand: 1. Januar 2013
2
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
§
Vorgesetzte
Polizeichef
PolizeichefStellvertreter
4
1 Die Regionalpolizei untersteht gemäss § 45 Abs. 4 Gemeindegesetz
dem Gemeindeammann Wettingens.
2 Vorgesetzte sind:
- Gemeindeammann Wettingen
- Polizeichef
- Unteroffiziere
3 Gefreite und Polizisten können mit einer Vorgesetztenfunktion betraut
werden.
§
5
Der Polizeichef ist verantwortlich für Führung, Ausbildung und Organisation des Polizeikorps. Er erlässt die für den Dienstbetrieb notwendigen
Weisungen und Befehle.
§
6
Der Polizeichef-Stellvertreter unterstützt den Polizeichef in der Erfüllung
seiner Aufgaben. Er vertritt den Polizeichef in dessen Abwesenheiten in all
seinen Funktionen.
§
7
Beförderungen, Die Beförderungen erfolgen nach Rücksprache mit dem Polizeichef durch
Gradabzeichen den Gemeinderat, der auch den Grad der Chargierten bestimmt. Diese
tragen die selben Gradabzeichen wie die Kantonspolizei Aargau.
II.
Besondere Dienstpflichten
§
8
Wohnsitzpflicht Grundsätzlich besteht keine Wohnsitzpflicht. Der Gemeinderat kann in
speziellen Fällen Weisungen erlassen, wie Aufenthaltsort bei Pikettdienst
usw.
§
Gelöbnis
9
1 Bei Dienstantritt werden die Aspiranten und Polizisten vom Gemeinderat
in Pflicht genommen. Die Gelöbnisformel lautet:
"Ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu halten, den Befehlen meiner Vorgesetzten gewissenhaft nachzukommen, meine Pflichten ohne Ansehen
der Person getreu nach bestem Wissen zu erfüllen, in meinen mündlichen
und schriftlichen Rapporten mich der Wahrheit und Gewissenhaftigkeit zu
befleissigen und gegenüber Dritten über meine dienstlichen Verpflichtungen und Wahrnehmungen strengste Verschwiegenheit zu beachten."
2 Die Gelöbnisablegung erfolgt durch das Nachsprechen der Worte "Ich
gelobe es".
0
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
3
§
10
Durch ihr Auftreten haben die Korpsangehörigen das Ansehen der Ge- Dienstausfühmeinde und des Polizeikorps zu wahren und zu fördern. Im Verkehr mit rung
dem Publikum soll der Polizeimitarbeiter durch Höflichkeit und Hilfsbereitschaft Vertrauen und Achtung erlangen.
§
11
Wichtige Vorkommnisse und Widerhandlungen gegen gesetzliche Vor- Rapportwesen
schriften sind umgehend schriftlich zu rapportieren.
2 Die Journalführungen werden in Dienstanweisungen geregelt.
3 Bei Ereignissen von Bedeutung hat unverzüglich Meldung an den Polizeichef zu erfolgen.
1
§
12
Die Korpsangehörigen sind über ihre dienstlichen Wahrnehmungen ge- Amtsgeheimnis
genüber Drittpersonen zur strengsten Wahrung des Amtsgeheimnisses
verpflichtet. Die Aushändigung dienstlicher Aktenstücke an Dritte ist verboten.
§
13
Es ist den Polizeimitarbeitern untersagt, den Medien Mitteilungen über Mitteilungen an
die Medien
dienstliche Angelegenheiten zu machen.
2 Der Polizeichef, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, sind ermächtigt, über Ereignisse oder Vorfälle auf Anfrage Auskunft zu erteilen.
In Zweifelsfällen ist die Instruktion des Gemeindeammanns einzuholen.
1
§
14
1 Den Korpsangehörigen ist es untersagt, für sich oder für andere, Geschenke oder Vorteile anzunehmen oder sich versprechen zu lassen, die
mit ihrer dienstlichen Stellung in Zusammenhang stehen oder geeignet
sind, über ihre Unparteilichkeit Zweifel aufkommen zu lassen.
2 Sympathiegeschenke sind gleichmässig unter alle Korpsangehörige zu
verteilen, Barspenden fallen in die Korpskasse.
Annahme von
Geschenken
a) Grundsatz
b) Ausnahmen
§
15
Während der Arbeitszeit ist der Genuss von Alkohol verboten, ausser es Alkoholkonsum
liege für einen Sonderfall eine Erlaubnis vor. Das Rauchen in den Büro- und Rauchen
räumlichkeiten der Sicherheitsabteilung, und im Aussendienst überall dort,
wo es der Takt erfordert, ist verboten.
§
16
Die vorgesetzte Stelle kann dem Polizeimitarbeiter in gewissen Fällen an- Andere zugewiesene Ardere zumutbare Arbeiten zuweisen.
beiten
4
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
III.
Uniformierung und Ausrüstung
§
17
Bekleidung und 1 Das Polizeikorps ist einheitlich gekleidet und ausgerüstet. Die Abgabe
Ausrüstung
und Tragdauer wird mit Dienstanweisungen geregelt.
2 Die Korpsangehörigen leisten, wo nichts anderes befohlen wird, den
Tragen der
Dienstkleider
Dienst in Uniform.
3 Ausserhalb des Dienstes dürfen die Uniform oder einzelne Uniformstücke nur mit Bewilligung des Polizeichefs getragen werden.
Einsatz in Zivil 4 Für bestimmte Dienstverrichtungen können Korpsangehörige in Zivil eingesetzt werden.
§
Unterhalt
18
1 Die Korpsangehörigen haben die ihnen überlassenen Dienstkleider und
Ausrüstungsgegenstände stets gepflegt und einsatzbereit zu halten.
2 Der ausserordentliche Unterhalt der Dienstkleider, die ohne Verschulden
des Trägers verunreinigt oder schadhaft geworden sind, erfolgt auf Kosten
der Gemeinde.
IV.
Dienstzeit und Ferien
§
Dienst- und
Ruhezeit
19
1 Massgebend für die wöchentliche Arbeitszeit sind das Personalreglement und das Arbeitszeitreglement für das Personal der Gemeinde Wettingen. Der Dienst der Korpsangehörigen richtet sich nach den Monatsund Tagesdienstplänen.
2 Die Korpsangehörigen haben vor und nach dem Nachtdienst Anrecht auf
genügend Ruhezeit.
3 Die Ruhezeit vor dem Nachtdienst ist als solche zu nutzen. Es dürfen
während derselben, ohne Bewilligung des Polizeichefs, keine Arbeiten
verrichtet werden. Die Ruhezeit nach dem Nachtdienst ist in der Regel
ebenfalls als solche zu nutzen.
Ferien
§
20
Die Ferien richten sich nach dem Personalreglement der Gemeinde Wettingen. Sie sind nach einem vorgegebenen Ferienplan zu beziehen.
Ueberzeitkompensation
§
21
Für die Überzeit zufolge dienstlicher Kommandierung wird entsprechende
Kompensation gewährt. Diese Kompensationszeit ist in der Regel bis
Ende März des folgenden Jahres zu beziehen.
§
22
Aufhebung von Frei- und Ferientage können aufgehoben werden, wenn ausserordentliche
Frei- und Feri- Dienstverhältnisse oder der Mannschaftsbestand dies erfordern. Sie
entagen
können nachbezogen werden.
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
V.
5
Aus- und Weiterbildung
§
23
Es wird auf die Bestimmungen des Reglementes betreffend Aus- und Rückerstattung
der AusbilWeiterbildung vom 24. Juli 2008 verwiesen.
dungskosten
§
24
Korpsangehörige können an Kurse oder an andere weiterbildende Veran- Teilnahme an
Kursen
staltungen kommandiert werden.
§
25
Um den Ausbildungsstand in der Handhabung der Waffen zu erhalten und Schiessausbilzu fördern, werden periodisch Schiessübungen angesetzt. Die Schiess- dung
pflicht muss gemäss den Vorgaben im jährlichen Schiessprogramm erfüllt
werden.
§
26
Die Teilnahme an Polizeiwettkämpfen jeder Art, die der körperlichen Er- Wettkämpfe
tüchtigung dienen und im Interesse des Polizeiberufes liegen, wird gefördert.
VI.
Waffengebrauch und Zwangsmittel
§
27
Die Korpsangehörigen leisten ihren Dienst bewaffnet. Im Übrigen gelten Tragen von
Waffen
die Vorschriften des Polizeigesetzes (PolG).
VII.
Rechtschutz
§
28
1 Jeder Korpsangehörige hat das Recht, sich mit Dienstbeschwerde zu Dienstbewehren, wenn er sich in seiner Ehre oder seinen Persönlichkeitsrechten schwerde
durch Vorgesetzte oder Ranggleiche verletzt fühlt.
2 Die Beschwerde ist beim Polizeichef bzw. Gemeindeammann einzureichen.
§
29
Wird gegen einen Korpsangehörigen Klage oder Beschwerde im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit erhoben, kann der Gemeinderat
die vorläufige Übernahme der Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt bewilligen. Über die endgültige Kostentragung entscheidet er nach
Abschluss des Verfahrens.
Kosten und
Beschwerden
gegen Angehörige des Polizeikorps
6
Inkrafttreten,
Aufhebung
bisherigen
Rechtes
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
§
30
Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Es ersetzt das Dienstreglement vom 13. März 2000.
Wettingen, 1. Januar 2013
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Gemeindeammann
Dr. Markus Dieth
Der Gemeindeschreiber
Urs Blickenstorfer
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
Anhang I zum Dienstreglement
1
Die aufgeführten Bezeichnungen beziehen sich immer auf beide Geschlechter.
2
Es bestehen folgende Dienstgrade:
Dienstgrad
Abkürzung
Aspirant
Asp
Polizist
Pol
Gefreiter
Gfr
Korporal
Kpl
Wachtmeister
Wm
Wachtmeister mit besonderen Aufgaben
Wm mbA
Wachtmeister mit besonderer Verantwortung Wm mbV
Feldweibel
Fw
Adjutant
Adj
Leutnant
Lt
Oberleutnant
Oblt
Hauptmann
Hptm
Major
Maj
Oberstleutnant
Oberstlt
Oberst
Oberst
3
Die Dienstgrade werden den Funktionen wie folgt zugeordnet:
Dienstgrad
Funktion
Asp
Sachbearbeiter in Ausbildung bis zur Erlangung des Eidg.
Fähigkeitsausweises
Pol
Sachbearbeiter ab Erlangen des Eidg. Fähigkeitsausweises
(Einstiegsgrad)
Gfr
Sachbearbeiter
Kpl
Sachbearbeiter
Polizeichef ohne Sachbearbeiter (Einstiegsgrad)
Wm
Polizeichef ohne Sachbearbeiter
Sachbearbeiter (Endgrad)
7
8
Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal
Wm mbA
Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Fw (Einstiegsgrad)
Polizeichef ohne Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
mit
überdurchschnittlich
anspruchsvollem
Aufgabenbereich (Endgrad)
Wm mbV
Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Fw (Endgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Adj (Einstiegsgrad)
Polizeichef ohne Sachbearbeiter (Endgrad)
Sachbearbeiter mit sehr hoher Sachverantwortung (Endgrad)
Fw
Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad)
Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Adj (Endgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Lt (Einstiegsgrad)
Adj
Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern
Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Lt (Endgrad)
Lt
Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad)
Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern
Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Stellvertreter von Polizeichef mit Dienstgrad Oblt oder Hptm
(Endgrad)
Oblt
Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad)
Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern
Polizeichef ab 21 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad)
Hptm
Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad)
Polizeichef ab 21 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad)
4
1
Die Gradeinstufung und der Gradanstieg richten sich nach Eignung, Leistung
und Funktion der Mitarbeitenden.
2
Sind für eine Funktion mehrere Dienstgrade vorgesehen, erfolgt bei der
Funktionsübernahme die Einstufung in der Regel im niedrigsten dafür
vorgesehenen Grad.
3
Bei der Übernahme einer Funktion mit tieferer Gradeinstufung wird der
bisherige Grad beibehalten.
5
Sind für eine Funktion mehrere Dienstgrade vorgesehen, kann der Anstieg in den
nächsthöheren Grad erfolgen, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt
sind.
a) Zeit: Mindestens 3 Jahre in der aktuellen Einstufung.
b) Leistung: Bis Dienstgrad Wm wiederholt gute Leistung. Ab Wm mbA
wiederholt sehr gute Leistung.
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6
Disziplinarmassnahmen können einen Gradanstieg verhindern oder eine
Gradrückstufung zur Folge haben.
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1
Gradanstiege auf Grund einer neuen Funktion erfolgen auf den Zeitpunkt der
Funktionsübernahme.
2
Innerhalb der gleichen Funktion erfolgt der Gradanstieg in der Regel auf den 1.
Januar.
8
1
Die äussere Gradkennzeichnung erfolgt durch mindestens eine Achselschlaufe
(Patte).
2
Die Gradkennzeichnung richtet sich nach der bei der Kantonspolizei Aargau
gültigen Gradkennzeichnung.
3
Die Grundfarbe der Patte ist individuell wählbar.
4
Ein Wappen ausserhalb der Gradkennzeichnung ist zulässig.
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