Dienstreglement der regionalpolizei wettingen
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Dienstreglement der regionalpolizei wettingen
110.001 Dienstreglement der regionalpolizei wettingen-limmattal Vom 1. Januar 2013 Der Gemeinderat, gestützt auf § 37 des kantonalen Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 19781, beschliesst: I. Organisation § 1 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Personen- und Funktionsbezeichnungen § 2 1 Das Polizeikorps besteht aus: Organisation - Polizeichef - Polizeichef-Stellvertreter - Korpsmitglieder 2 Bezüglich der möglichen Dienstgrade wird auf Anhang I verwiesen. 3 Für Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben können dem Polizeikorps Zivilangestellte zugeteilt werden. § 3 Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und für die Verkehrsrege- Hilfspolizei lung können Hilfskräfte oder eine dafür legitimierte Organisation eingesetzt werden. 1 SAR 171.100 Stand: 1. Januar 2013 2 Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal § Vorgesetzte Polizeichef PolizeichefStellvertreter 4 1 Die Regionalpolizei untersteht gemäss § 45 Abs. 4 Gemeindegesetz dem Gemeindeammann Wettingens. 2 Vorgesetzte sind: - Gemeindeammann Wettingen - Polizeichef - Unteroffiziere 3 Gefreite und Polizisten können mit einer Vorgesetztenfunktion betraut werden. § 5 Der Polizeichef ist verantwortlich für Führung, Ausbildung und Organisation des Polizeikorps. Er erlässt die für den Dienstbetrieb notwendigen Weisungen und Befehle. § 6 Der Polizeichef-Stellvertreter unterstützt den Polizeichef in der Erfüllung seiner Aufgaben. Er vertritt den Polizeichef in dessen Abwesenheiten in all seinen Funktionen. § 7 Beförderungen, Die Beförderungen erfolgen nach Rücksprache mit dem Polizeichef durch Gradabzeichen den Gemeinderat, der auch den Grad der Chargierten bestimmt. Diese tragen die selben Gradabzeichen wie die Kantonspolizei Aargau. II. Besondere Dienstpflichten § 8 Wohnsitzpflicht Grundsätzlich besteht keine Wohnsitzpflicht. Der Gemeinderat kann in speziellen Fällen Weisungen erlassen, wie Aufenthaltsort bei Pikettdienst usw. § Gelöbnis 9 1 Bei Dienstantritt werden die Aspiranten und Polizisten vom Gemeinderat in Pflicht genommen. Die Gelöbnisformel lautet: "Ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu halten, den Befehlen meiner Vorgesetzten gewissenhaft nachzukommen, meine Pflichten ohne Ansehen der Person getreu nach bestem Wissen zu erfüllen, in meinen mündlichen und schriftlichen Rapporten mich der Wahrheit und Gewissenhaftigkeit zu befleissigen und gegenüber Dritten über meine dienstlichen Verpflichtungen und Wahrnehmungen strengste Verschwiegenheit zu beachten." 2 Die Gelöbnisablegung erfolgt durch das Nachsprechen der Worte "Ich gelobe es". 0 Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal 3 § 10 Durch ihr Auftreten haben die Korpsangehörigen das Ansehen der Ge- Dienstausfühmeinde und des Polizeikorps zu wahren und zu fördern. Im Verkehr mit rung dem Publikum soll der Polizeimitarbeiter durch Höflichkeit und Hilfsbereitschaft Vertrauen und Achtung erlangen. § 11 Wichtige Vorkommnisse und Widerhandlungen gegen gesetzliche Vor- Rapportwesen schriften sind umgehend schriftlich zu rapportieren. 2 Die Journalführungen werden in Dienstanweisungen geregelt. 3 Bei Ereignissen von Bedeutung hat unverzüglich Meldung an den Polizeichef zu erfolgen. 1 § 12 Die Korpsangehörigen sind über ihre dienstlichen Wahrnehmungen ge- Amtsgeheimnis genüber Drittpersonen zur strengsten Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet. Die Aushändigung dienstlicher Aktenstücke an Dritte ist verboten. § 13 Es ist den Polizeimitarbeitern untersagt, den Medien Mitteilungen über Mitteilungen an die Medien dienstliche Angelegenheiten zu machen. 2 Der Polizeichef, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, sind ermächtigt, über Ereignisse oder Vorfälle auf Anfrage Auskunft zu erteilen. In Zweifelsfällen ist die Instruktion des Gemeindeammanns einzuholen. 1 § 14 1 Den Korpsangehörigen ist es untersagt, für sich oder für andere, Geschenke oder Vorteile anzunehmen oder sich versprechen zu lassen, die mit ihrer dienstlichen Stellung in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, über ihre Unparteilichkeit Zweifel aufkommen zu lassen. 2 Sympathiegeschenke sind gleichmässig unter alle Korpsangehörige zu verteilen, Barspenden fallen in die Korpskasse. Annahme von Geschenken a) Grundsatz b) Ausnahmen § 15 Während der Arbeitszeit ist der Genuss von Alkohol verboten, ausser es Alkoholkonsum liege für einen Sonderfall eine Erlaubnis vor. Das Rauchen in den Büro- und Rauchen räumlichkeiten der Sicherheitsabteilung, und im Aussendienst überall dort, wo es der Takt erfordert, ist verboten. § 16 Die vorgesetzte Stelle kann dem Polizeimitarbeiter in gewissen Fällen an- Andere zugewiesene Ardere zumutbare Arbeiten zuweisen. beiten 4 Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal III. Uniformierung und Ausrüstung § 17 Bekleidung und 1 Das Polizeikorps ist einheitlich gekleidet und ausgerüstet. Die Abgabe Ausrüstung und Tragdauer wird mit Dienstanweisungen geregelt. 2 Die Korpsangehörigen leisten, wo nichts anderes befohlen wird, den Tragen der Dienstkleider Dienst in Uniform. 3 Ausserhalb des Dienstes dürfen die Uniform oder einzelne Uniformstücke nur mit Bewilligung des Polizeichefs getragen werden. Einsatz in Zivil 4 Für bestimmte Dienstverrichtungen können Korpsangehörige in Zivil eingesetzt werden. § Unterhalt 18 1 Die Korpsangehörigen haben die ihnen überlassenen Dienstkleider und Ausrüstungsgegenstände stets gepflegt und einsatzbereit zu halten. 2 Der ausserordentliche Unterhalt der Dienstkleider, die ohne Verschulden des Trägers verunreinigt oder schadhaft geworden sind, erfolgt auf Kosten der Gemeinde. IV. Dienstzeit und Ferien § Dienst- und Ruhezeit 19 1 Massgebend für die wöchentliche Arbeitszeit sind das Personalreglement und das Arbeitszeitreglement für das Personal der Gemeinde Wettingen. Der Dienst der Korpsangehörigen richtet sich nach den Monatsund Tagesdienstplänen. 2 Die Korpsangehörigen haben vor und nach dem Nachtdienst Anrecht auf genügend Ruhezeit. 3 Die Ruhezeit vor dem Nachtdienst ist als solche zu nutzen. Es dürfen während derselben, ohne Bewilligung des Polizeichefs, keine Arbeiten verrichtet werden. Die Ruhezeit nach dem Nachtdienst ist in der Regel ebenfalls als solche zu nutzen. Ferien § 20 Die Ferien richten sich nach dem Personalreglement der Gemeinde Wettingen. Sie sind nach einem vorgegebenen Ferienplan zu beziehen. Ueberzeitkompensation § 21 Für die Überzeit zufolge dienstlicher Kommandierung wird entsprechende Kompensation gewährt. Diese Kompensationszeit ist in der Regel bis Ende März des folgenden Jahres zu beziehen. § 22 Aufhebung von Frei- und Ferientage können aufgehoben werden, wenn ausserordentliche Frei- und Feri- Dienstverhältnisse oder der Mannschaftsbestand dies erfordern. Sie entagen können nachbezogen werden. Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal V. 5 Aus- und Weiterbildung § 23 Es wird auf die Bestimmungen des Reglementes betreffend Aus- und Rückerstattung der AusbilWeiterbildung vom 24. Juli 2008 verwiesen. dungskosten § 24 Korpsangehörige können an Kurse oder an andere weiterbildende Veran- Teilnahme an Kursen staltungen kommandiert werden. § 25 Um den Ausbildungsstand in der Handhabung der Waffen zu erhalten und Schiessausbilzu fördern, werden periodisch Schiessübungen angesetzt. Die Schiess- dung pflicht muss gemäss den Vorgaben im jährlichen Schiessprogramm erfüllt werden. § 26 Die Teilnahme an Polizeiwettkämpfen jeder Art, die der körperlichen Er- Wettkämpfe tüchtigung dienen und im Interesse des Polizeiberufes liegen, wird gefördert. VI. Waffengebrauch und Zwangsmittel § 27 Die Korpsangehörigen leisten ihren Dienst bewaffnet. Im Übrigen gelten Tragen von Waffen die Vorschriften des Polizeigesetzes (PolG). VII. Rechtschutz § 28 1 Jeder Korpsangehörige hat das Recht, sich mit Dienstbeschwerde zu Dienstbewehren, wenn er sich in seiner Ehre oder seinen Persönlichkeitsrechten schwerde durch Vorgesetzte oder Ranggleiche verletzt fühlt. 2 Die Beschwerde ist beim Polizeichef bzw. Gemeindeammann einzureichen. § 29 Wird gegen einen Korpsangehörigen Klage oder Beschwerde im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit erhoben, kann der Gemeinderat die vorläufige Übernahme der Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt bewilligen. Über die endgültige Kostentragung entscheidet er nach Abschluss des Verfahrens. Kosten und Beschwerden gegen Angehörige des Polizeikorps 6 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechtes Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal § 30 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Es ersetzt das Dienstreglement vom 13. März 2000. Wettingen, 1. Januar 2013 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann Dr. Markus Dieth Der Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal Anhang I zum Dienstreglement 1 Die aufgeführten Bezeichnungen beziehen sich immer auf beide Geschlechter. 2 Es bestehen folgende Dienstgrade: Dienstgrad Abkürzung Aspirant Asp Polizist Pol Gefreiter Gfr Korporal Kpl Wachtmeister Wm Wachtmeister mit besonderen Aufgaben Wm mbA Wachtmeister mit besonderer Verantwortung Wm mbV Feldweibel Fw Adjutant Adj Leutnant Lt Oberleutnant Oblt Hauptmann Hptm Major Maj Oberstleutnant Oberstlt Oberst Oberst 3 Die Dienstgrade werden den Funktionen wie folgt zugeordnet: Dienstgrad Funktion Asp Sachbearbeiter in Ausbildung bis zur Erlangung des Eidg. Fähigkeitsausweises Pol Sachbearbeiter ab Erlangen des Eidg. Fähigkeitsausweises (Einstiegsgrad) Gfr Sachbearbeiter Kpl Sachbearbeiter Polizeichef ohne Sachbearbeiter (Einstiegsgrad) Wm Polizeichef ohne Sachbearbeiter Sachbearbeiter (Endgrad) 7 8 Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal Wm mbA Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Fw (Einstiegsgrad) Polizeichef ohne Sachbearbeiter Sachbearbeiter mit überdurchschnittlich anspruchsvollem Aufgabenbereich (Endgrad) Wm mbV Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Fw (Endgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Adj (Einstiegsgrad) Polizeichef ohne Sachbearbeiter (Endgrad) Sachbearbeiter mit sehr hoher Sachverantwortung (Endgrad) Fw Polizeichef mit 1 - 5 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad) Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Adj (Endgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Lt (Einstiegsgrad) Adj Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Stellvertreter von Kaderfunktion im Dienstgrad Lt (Endgrad) Lt Polizeichef mit 6 - 10 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad) Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Stellvertreter von Polizeichef mit Dienstgrad Oblt oder Hptm (Endgrad) Oblt Polizeichef mit 11 - 15 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad) Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern Polizeichef ab 21 Polizei-Sachbearbeitern (Einstiegsgrad) Hptm Polizeichef mit 16 - 20 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad) Polizeichef ab 21 Polizei-Sachbearbeitern (Endgrad) 4 1 Die Gradeinstufung und der Gradanstieg richten sich nach Eignung, Leistung und Funktion der Mitarbeitenden. 2 Sind für eine Funktion mehrere Dienstgrade vorgesehen, erfolgt bei der Funktionsübernahme die Einstufung in der Regel im niedrigsten dafür vorgesehenen Grad. 3 Bei der Übernahme einer Funktion mit tieferer Gradeinstufung wird der bisherige Grad beibehalten. 5 Sind für eine Funktion mehrere Dienstgrade vorgesehen, kann der Anstieg in den nächsthöheren Grad erfolgen, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind. a) Zeit: Mindestens 3 Jahre in der aktuellen Einstufung. b) Leistung: Bis Dienstgrad Wm wiederholt gute Leistung. Ab Wm mbA wiederholt sehr gute Leistung. Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal 6 Disziplinarmassnahmen können einen Gradanstieg verhindern oder eine Gradrückstufung zur Folge haben. 7 1 Gradanstiege auf Grund einer neuen Funktion erfolgen auf den Zeitpunkt der Funktionsübernahme. 2 Innerhalb der gleichen Funktion erfolgt der Gradanstieg in der Regel auf den 1. Januar. 8 1 Die äussere Gradkennzeichnung erfolgt durch mindestens eine Achselschlaufe (Patte). 2 Die Gradkennzeichnung richtet sich nach der bei der Kantonspolizei Aargau gültigen Gradkennzeichnung. 3 Die Grundfarbe der Patte ist individuell wählbar. 4 Ein Wappen ausserhalb der Gradkennzeichnung ist zulässig. 9 10 Dienstreglement regionalpolizei wettingen-limmattal