zur Chronologie

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zur Chronologie
Matthias van der Minde
Das nukleare Zeitalter
Eine Chronologie von 1945 bis 2010
www.dias-online.org
Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e.V.
c/o Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
Universitätsstr. 1 D-40225 Düsseldorf
Matthias van der Minde
Matthias van der Minde, Jahrgang 1985, studiert in Marburg Englisch und „Politik & Wirtschaft“
für das gymnasiale Lehramt. Er ist Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit er
2003 an der Verleihungszeremonie des Alternativen Nobelpreises an den Anti-Atom-Aktivisten
David Lange teilnahm, beschäftigt er sich intensiv mit nuklearer Abrüstung, etwa auf einer Sommerakademie der Studienstiftung, während UN-Simulationen in Deutschland und den USA, im
Rahmen seines Auslandsstudiums in Den Haag und bei der Grünen Jugend Hessen.
Bisherige Publikationen: Die Atomwaffen nieder! Völkerrechtliche und zivilgesellschaftliche Wege der atomaren Abrüstung, Hamburg, 2010; Von Platon bis zur Global Governance.
Entwürfe für menschliches Zusammenleben (gemeinsam mit Dirk Weidmann und Mathias Lotz),
Marburg, 2010.
Matthias van der Minde ist dankbar für Kritik an der vorliegenden Chronologie. Er ist erreichbar
unter [email protected].
Matthias van der Minde, Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis 2010, Düsseldorf, Juli 2012
Herausgeber
Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik e.V.
c/o Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
Universitätsstraße 1 D-40225 Düsseldorf
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© 2012, Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik (DIAS)
Matthias van der Minde
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis 2010
Inhaltsverzeichnis
Einleitung: „The greatest danger of all“ .................................................... 2
Chronologie des nuklearen Zeitalters ........................................................ 3
Bibliographie ............................................................................................. 123
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Einleitung: „The greatest danger of all“
„The greatest danger of all“, die größte Gefahr von allen – das seien Nuklearwaffen! Die Äußerung
stammt von einem, dem zugetraut wird, dass er sich mit Weltproblemen auskennt: von Kofi Annan,
dem ehemaligen UN-Generalsekretär und Friedensnobelpreisträger.1 Doch welche Rolle spielt dieses Weltproblem heutzutage im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit? Eine verschwindend geringe, da sind sich die Experten einig. David Krieger, Gründer der US-amerikanischen „Nuclear
Age Peace Foundation“ und Mitglied im „World Future Council“,2 argumentiert, dass Nuklearwaffen
für die meisten Menschen aus den Augen und damit aus dem Sinn seien: Es herrsche eine Kombination aus Ignoranz, Apathie und Dementierung vor. Der US-amerikanische Völkerrechtler Richard Falk fügt hinzu, dass seine Landsleute bereit seien, im Namen der vermeintlichen nationalen
Sicherheit vieles hinzunehmen – und dass sie somit auch akzeptieren würden, mit Nuklearwaffen
zu leben.3 Krieger und Falk äußern jedoch auch, dass die Zivilgesellschaft selbst gar nicht allein
für ihre Passivität verantwortlich gemacht werden könne – Schuld sei das politische und militärische Establishment, der immer noch bestehende „militärisch-industrielle Komplex“, vor dem bereits
US-Präsident Eisenhower in seiner Abschiedsrede 1961 gewarnt habe,4 dessen abgeschottete
und sich selbst erhaltende Bürokratie taub für Kritik aus der Zivilgesellschaft sei. Selbst der prominente Appell der ehemaligen US-amerikanischen Spitzenpolitiker Kissinger, Shultz, Perry und
Nunn für nukleare Abrüstung, der 2007 und 2008 in Wall Street Journal-Artikeln eindeutig an das
Establishment gerichtet war, habe in diesem keine Debatte entfachen können.5 Der USamerikanische Politikwissenschaftler Bruce D. Larkin generalisiert Kriegers und Falks Annahme
eines unbelehrbaren Establishments: Politiker handelten bei Nuklearfragen nach dem Motto „Don't
ask. Don't tell“. Nur noch wenige Ausnahmen, wie etwa ein schwindendes Segment der britischen
Labour Party, befasse sich mit dem Thema; kein Wunder, dass dann auch in der Öffentlichkeit so
wenig über Nuklearwaffen diskutiert werde.6 Neben Krieger, Falk und Larkin kommt auch Bernard
Lown, einer der Gründer der „International Physicians for the Prevention of Nuclear War“ („Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung“) und Friedensnobelpreisträger, zum gleichen Ergebnis: Die aggressive US-amerikanische Nuklearstrategie
(„Nuclear Posture Review“) aus dem Jahr 2002 etwa sei von der eigenen Bevölkerung nicht in
Frage gestellt worden. Die Welt leide an zwei Folgen des Kalten Krieges: an dem veralteten Militarismus auf der einen Seite, an der Lähmung der öffentlichen Opposition auf der anderen Seite –
beide seien aus Angst entstanden, entweder vor wirklichen oder vor fiktiven Feinden.7
Die vorliegende Chronologie möchte zumindest einen kleinen Beitrag leisten, die nukleare
Problematik wieder verstärkt in den wissenschaftlichen und vielleicht sogar politischen und zivilgesellschaftlichen Fokus zu rücken. Sie berichtet von bedeutsamen und meistens gefährlichen Ereignissen der letzten sieben Jahrzehnte, etwa der Kubakrise oder dem NATO-Doppelbeschluss,
sie fasst völkerrechtliche Rüstungskontroll-, Nonproliferations- und Abrüstungsverträge zusammen
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Siehe die Äußerung in Annan, Kofi: Lecture at Princeton University, November 28, 2006, in: Falk, Richard/Krieger,
David (2008): At the Nuclear Precipice: Catastrophe or Transformation? New York: Palgrave Macmillan, S. 263. Siehe
dazu auch Eintrag 2006 in dieser Chronologie.
Vgl. World Future Council (2009): Über uns. Ratsmitglieder Biographien. David Krieger,
http://worldfuturecouncil.org/david_krieger0.html, Zugriff: 27.8.2009.
Vgl. Krieger, David/Falk, Richard: Where We Stand: A Dialogue, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 242 f.
Siehe die Rede unter Michigan State University – HST 306, United States History Since 1920 (1996): Military-Industrial
Complex Speech, Dwight D. Eisenhower, 1961, http://coursesa.matrix.msu.edu/~hst306/documents/indust.html,
Zugriff: 5.4.2010. Siehe dazu auch Eintrag 1961 in dieser Chronologie.
Vgl. Krieger, David/Falk, Richard: Where We Stand: A Dialogue, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 235 ff. Siehe zu den
Artikeln auch Einträge 2007 und 2008 in dieser Chronologie.
Vgl. Larkin, Bruce D. (2008): Designing Denuclearization. An Interpretative Encyclopedia, New Brunswick (New Jersey): Transaction Publishers, S. 411.
Vgl. Lown, Bernard (2008): Prescription for Survival. A Doctor’s Journey to End Nuclear Madness, San Francisco:
Berret-Koehler Publishers, S. 385 f. Siehe zu Bernard Lown auch Eintrag 1985 [„IPPNW“] und zur Nuclear Posture
Review Eintrag 2002 in dieser Chronologie.
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und schildert nicht zuletzt die Bemühungen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft um nukleare
Abrüstung. So sehr das Ende des Kalten Krieges eine Zäsur in den internationalen Beziehungen
dargestellt haben mag, so sehr wird in der Chronologie erkennbar, dass die Geschichte der Nuklearwaffen 1990/91 keineswegs zu Ende ging, sondern sich bis heute und oft verhängnisvoll fortsetzt. Die Chronologie soll historisch, politisch und völkerrechtlich Interessierten als Ausgangspunkt und Nachschlagewerk für vertiefende Recherche dienen. Nahezu alle politischen Statements, wissenschaftlichen Empfehlungen und völkerrechtlichen Verträge, die im Folgenden thematisiert werden, sind hierfür im Original gesichtet worden. Ähnlich wie ein Lexikon orientiert sich die
Chronologie an den Maßstäben förmlicher und inhaltlicher Sorgfalt und Objektivität i.S.v. Nachvollziehbarkeit. Wertfrei ist die Chronologie jedoch nicht! Schon beim Auswählen der zu behandelnden
Themen vollzieht sich eine Wertung. Die Chronologie wurde – hier unterscheidet sie sich von einem Lexikon – mit dem Impetus verfasst, die Leserschaft von etwas zu überzeugen, nämlich von
der Bedrohung durch Nuklearwaffen. Die kritische Lektüre ist demnach ausdrücklich erwünscht.
Eine terminologische Anmerkung: Die Begriffe „Kernwaffen“, „Atomwaffen“ und „Nuklearwaffen“ werden im Deutschen synonym benutzt.8 In der Chronologie jedoch werden fast ausschließlich die Begriffe „nuklear“ und „Nuklearwaffen“ auftauchen. Dies geschieht in Anlehnung an
die englische Sprache, in welcher der Großteil der konsultierten Verträge und Abhandlungen verfasst worden ist, und die nahezu immer „nuclear“ verwendet, seltener „atomic“.
Chronologie des nuklearen Zeitalters
1945:
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Die „United Nations (UN) Charter“ wird in San Francisco am 26. Juni unterzeichnet; am 24. Oktober tritt sie in Kraft. Die Ziele der UN seien internationaler Frieden
und Sicherheit, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und
internationale Kooperation bei der Lösung von internationalen Problemen (vgl. Art.
1). Art. 2.1 manifestiert das Prinzip der souveränen Gleichheit aller UN-Mitglieder.
Art. 2.4 verbietet jegliche Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen andere
Staaten; eine Ausnahme bilden nur die individuelle oder kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51 aus Kap. VII der UN Charter sowie allgemein Kap. VII, nach welchem der UN Security Council (UN-Sicherheitsrat, UNSC) bei Feststellung einer
Bedrohung oder eines Bruchs des Friedens (vgl. Art. 39) Maßnahmen – auch militärische (vgl. Art. 42) – einleiten könne, welche den Frieden wieder herstellen sollen.9
Nuklearwaffen tauchen in der Charter nicht auf, da es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung weltweit noch keine Nuklearwaffenexplosion gegeben hat; dennoch formuliert Art. 26 die Forderung an den Security Council, ein System für Rüstungskontrolle als Bestandteil der internationalen Friedenserhaltung auszuarbeiten.10
Die weltweit erste Nuklearexplosion wird am 16. Juli bei Alamogordo, New
Mexico, ausgelöst. Es folgen die nuklearen Bombardierungen von Hiroshima am 6.
und Nagasaki am 9. August. Schätzungsweise 140.000 bzw. 90.000 Menschen
sterben dabei auf grausamste Weise.11 Bis heute sind diese Nuklearwaffen-Einsätze
Vgl. Altmann, Jürgen: Physik, in: Altmann, Jürgen/Bernhardt, Ute/Nixdorff, Kathryn/Ruhmann, Ingo/Wöhrle, Dieter
(2007): Naturwissenschaft – Rüstung – Frieden. Basiswissen für die Friedensforschung, Wiesbaden: Verlag für
Sozialwissenschaften, S. 88.
Vgl. United Nations (2005): Charter of the United Nations and Statute of the International Court of Justice, New York:
United Nations Department of Public Information.
Vgl. ebd. Siehe zu Art. 26 UN Charter auch Boulden, Jane/Thakur, Ramesh, Weiss, Thomas G.: The United Nations
and nuclear orders: Context, foundations, actors, tools, and future prospects, in: Boulden, Jane/Thakur, Ramesh/Weiss,
Thomas G. (2009): The United Nations and Nuclear Orders, Tokio: United Nations University Press, S. 6.
Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2008): Nuclear Weapon, Chicago: Encyclopædia Britannica. Vgl. Neuneck, Götz: Atomares Wettrüsten der Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in: Forschungsstelle für
Zeitgeschichte in Hamburg/Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik/Carl Friedrich von WeizsäckerZentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung der Universität Hamburg (2009): „Kampf dem Atomtod!“ Die
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auch strategisch höchst umstritten: 1945 lässt US-Präsident Truman verlautbaren,
dass durch die nuklearen Bombardierungen Japans eine Viertelmillion amerikanische Leben wegen des ersparten Einmarsches gerettet worden seien. Zehn Jahre
später schreibt er schon, dass ein US-Einmarsch mindestens eine halbe Million
Amerikaner getötet hätte. Churchill wird daraus später eine Millionen Amerikaner
und eine halbe Millionen Briten konstruieren, US-Präsident Bush Senior schließt
sich dem an und spekuliert ebenfalls mit einer Million US-amerikanischer Toten.12
Dabei steht Japan im Sommer 1945 an der Schwelle zur Kapitulation.13 Auch das
Argument, die USA wollten neben der Hiroshima-Bombe „Little Boy“, welche Uran
als Spaltstoff und das sog. Kanonenrohrverfahren als Design verwendete, die Nagasaki-Bombe „Fat Man“ testen, da diese mit Plutonium und dem sog. Implosionsverfahren funktioniere, hat Fürsprecher.14 Dazu ist jedoch anzumerken, dass bereits
der weltweit erste Test in Alamogordo (s.o.) unter dem Namen „Trinity“ mit einer
Bombe der Fat Man-Bauart stattfand.15 Indem Truman auch die nukleare Zerstörung
einer zweiten japanischen Stadt in Kauf nimmt, will er wahrscheinlich der Sowjetunion, die den Japanern am 8. August den Krieg erklärt, zuvorkommen, eine schnelle
japanische Kapitulation erreichen und deren Bedingungen selbst diktieren.16 Der
Zweite Weltkrieg endet formal am 2. September.17
George Orwell veröffentlicht am 19. Oktober den Artikel „You and the
Atomic Bomb“: Die Menschheitsgeschichte sei eine Geschichte von Waffen; darin
seien die Zeiten, in denen kleine Waffen wie Langbögen, Handgranaten und Gewehre vorherrschend waren, solche Zeiten der Revolution gewesen – während jene
Zeiten, in denen Panzer, Kriegsschiffe und Bomber dominant waren, die Zeiten des
Despotismus gewesen seien. Eine einfache Waffe gebe den Schwachen Klauen,
eine schwere Waffe dagegen mache die Starken stärker. Insofern bedeute die Nuklearwaffe mehr Macht in noch weniger Händen. Orwell prophezeit bereits die Nuklearwaffen im Besitz der Sowjetunion und Chinas: Diese beiden Länder könnten sich
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Protestbewegung 1957/58 in zeithistorischer und gegenwärtiger Perspektive, Hamburg: Dölling und Galitz Verlag, S.
116.
Vgl. Lown (2008): a. a. O., S. 202.
Vgl. Cirincione, Joseph (2007): Bomb Scare. The History & Future of Nuclear Weapons, New York: Columbia University Press, S. 13.
Vgl. hierzu etwa Unger, Frank: Die Bombe: Ein Rückblick auf den Beginn des Atomzeitalters, in: Blätter für deutsche
und internationale Politik, Nr. 8/2005, S. 1005. Um die gewaltige Kraft von Kernspaltungen gezielt auszulösen, gibt es
zwei Arten von Bauweisen für Nuklearwaffen: zum einen das sog. „Kanonenrohrverfahren“, bei welchem ein Zylinder
mit dem Spaltstoff Uran-235 in eine Kugel aus Uran-235 geschossen wird. So entsteht eine kritische Masse des Spaltstoffs, also die notwendige Masse zum Aufrechterhalten einer Kettenreaktion – in diesem Fall einer explosionsartigen
Kettenreaktion, die – anders als im Atomkraftwerk – nicht mehr kontrolliert werden kann. Das Kanonenrohrverfahren
funktioniert nicht mit Plutonium, da dieses durch seine spontan abstrahlenden Neutronen schon eine Explosion auslösen würde, ehe Zylinder und Kugel richtig vereinigt wären – so würde das Ganze mit entsprechend verringerter Sprengenergie explodieren, bevor eine große Anzahl Plutoniumkerne überhaupt von Neutronen getroffen und damit gespalten
werden könnte. Für Plutonium gibt es darum das sog. „Implosionsverfahren“, bei welchem das zu spaltende Material
um eine Hohlkugel herum in unterkritischer Form angeordnet wird. Durch exakt gleichzeitige Zündung von Plastiksprengstoff, der wiederum in Kugelform um die Kugel aus Spaltmaterial angebracht ist, wird letzteres schockartig komprimiert und in überkritische Masse gebracht. Vgl. Altmann, Jürgen: Physik, in: Altmann et al. (2007): a. a. O., S. 85 ff.
Vgl. Reed, Thomas C./Stillman, Danny B. (2009): The Nuclear Express. A Political History of the Bomb and its Proliferation, Minneapolis: Zenith Press, S. 342. Dennoch bleibt folgende Hypothese zu bedenken: Wäre es Truman ausschließlich um die Kapitulation gegangen, hätte er den Japanern mehr als drei Tage Zeit lassen müssen, ehe er Nagasaki
bombardieren ließ, damit sie überhaupt hätten begreifen können, was in Hiroshima geschehen war und dann ihre Kapitulation hätten verkünden können. Vgl. Craig, Campbell/Logevall, Fredrik (2009): America's Cold War. The Politics of
Insecurity, Cambridge, MA: Harvard University Press, S. 55 f.
Vgl. ebd.
Vgl. Bhaskar Menon (2001): Disarmament. A Basic Guide, New York: United Nations Department for Disarmament
Affairs, S. 41.
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Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
als Supermächte mit den USA die Weltherrschaft teilen und eintreten in einen „Kalten Krieg“, wie Orwell wörtlich schreibt, in einen „Frieden, der keiner sei“.18
1946:
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Am 24. Januar verabschiedet die „UN General Assembly“ (UNGeneralversammlung, UNGA) ihre erste Resolution – diese gründet die „Atomic
Energy Commission“; die Kommission, bestehend aus allen Mitgliedern des UN
Security Council plus Kanada (vgl. § 3), soll u. a. vorschlagen, wie eine ausschließlich friedliche Nutzung der Atomenergie gewährleistet und wie eine Vernichtung aller
Nuklearwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen erreicht werden könne (vgl.
§ 5 b-c).19
Wenig später veröffentlichen die USA ihren ersten Vorschlag zu einer internationalen Kontrolle der Nuklearenergie: Der „Acheson-Lilienthal Report“, benannt nach dem Staatssekretär im Außenministerium, Dean Acheson, sowie nach
dem Vorsitzenden der „U.S. Atomic Energy Commission“, David Lilienthal, entstand
auch unter Mitarbeit des ehemaligen wissenschaftlichen Leiters des ManhattenProjekts, Robert Oppenheimer.20 Der Report empfiehlt die Gründung einer „Atomic
Development Authority“, einer Behörde, die sämtliche nukleare Materialien von der
Rohform bis zur zivil nutzbaren Form verwalten und diese nur zu Forschungszwecken und zivilen Energienutzung an Nationalstaaten herausgeben würde (vgl. Pkt.
34 ff.). Nuklearwaffen sollten komplett illegalisiert werden (vgl. Pkt. 4), da es nicht
garantiert sei, dass die USA die einzige Nuklearmacht blieben (vgl. Pkt. 3). Ein internationales Inspektionssystem solle Nuklearwaffenverbot und Monopolstellung der
Atomic Development Authority überwachen (vgl. Pkt. 9 f./39 ff.). Zum „Enforcement“,
der notfalls militärischen Durchsetzung dieser Bestimmungen, macht der Report
keine umfangreichen Angaben.21 Die Vorschläge des Reports sollen indes ohnehin
nicht mehr umgesetzt werden – die US-Regierung wird sich mit dem „Baruch Plan“
einem alternativen Plan zuwenden.22
Während der ersten Sitzung der Atomic Energy Commission schlägt USRepräsentant Bernard M. Baruch im sog. „Baruch Plan“ ebenfalls, wie im Acheson-Lilienthal Report, die Gründung einer „International Atomic Development Authority“ vor, die – durch eigene Charter legitimiert, transparent gestaltet und dezentralisiert – weltweit die Entwicklung von nuklearen Materialien zur Energiegewinnung
aus den Händen der Nationalstaaten nehmen und in sich professionell vereinen solle. Sollte diese neue Institution effektiv sein und Sanktionen gegen Regelverletzer
ermöglichen, seien die USA laut Baruch sogar bereit, ihre Nuklearwaffen aufzugeben. Bedingung der Institution wäre jedoch, dass das Veto im UN Security Council
nicht als Schutz gegen solche Sanktionen eingesetzt werden dürfe, mit denen die
Institution den Missbrauch von Nuklearenergie zu militärischen Zwecken bestrafen
würde.23 Die Sowjetunion verlangt jedoch, noch vor jeglicher internationaler Zusammenarbeit müssten die US-Nuklearwaffen zerstört werden.24 Währenddessen
arbeitet die Sowjetunion am eigenen Nuklearwaffenprogramm. Stalin lehnt den Ba-
Vgl. Orwell, George (1945): You and the Atomic Bomb, http://www.wagingpeace.org/articles/0000/1945_orwell_youand-the-bomb.htm, Zugriff: 11.3.2009.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 1 (I).
Vgl. Wittner, Lawrence S. (2009): Confronting the Bomb. A Short History of the World Nuclear Disarmament Movement, Stanford: Stanford University Press, S. 30 f.
Vgl. Council on Foreign Relations (2009): The Acheson-Lilienthal Report,
http://honors.umd.edu/HONR269J//archive/AchesonLilienthal.html, Zugriff: 9.7.2009.
Vgl. Wittner (2009): a. a. O., S. 31.
Vgl. Atomic Archive (2008): The Baruch Plan, http://www.atomicarchive.com/Docs/Deterrence/BaruchPlan.shtml,
Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Chronology of Events Related to Nuclear Disarmament,
http://www.nti.org/db/disarmament/timeline.html, Zugriff: 22.5.2010.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ruch-Plan wahrscheinlich aus Angst ab, die vorgeschlagenen Inspektionen könnten
sein eigenes Nuklearwaffenprogramm aufdecken; das wiederum könnte einen Angriff der USA hervorrufen, um den sowjetischen Bombenbau zu stoppen.25
1947:
Der Begriff „Kalter Krieg“ (vgl. auch „George Orwell“, Eintrag 1945) wird zum ersten Mal öffentlich in einer Rede von Baruch verwendet; Baruch übernimmt den Begriff von seinem Mitarbeiter Herbert B. Swope.26
1949:
Erster sowjetischer Nuklearwaffentest, auf dem Testgelände „Semipalatinsk“ im
heutigen Kasachstan.27
Die „North Atlantic Treaty Organisation“ (NATO) wird von 12 Staaten gegründet mit dem Ziel der gegenseitigen Verteidigung: Art. 5 des NordatlantikVertrages besagt, dass ein Angriff gegen ein oder mehrere NATO-Mitgliedsstaaten
als ein Angriff gegen die gesamte NATO gewertet werde, und dass folglich alle
NATO-Mitgliedsstaaten dem oder den Angegriffenen – gem. des individuellen und
kollektiven Selbstverteidigungsrechts aus Art. 51 der UN Charter – zu Hilfe eilen
werden, notfalls mit militärischer Gewalt. Ferner legt Art. 5 des NordatlantikVertrages fest, dass die Verteidigungsmaßnahmen der NATO eingestellt werden
sollen, sobald der UN Security Council in der Lage sei, internationalen Frieden und
Sicherheit wieder herzustellen.28
1950:
Das Wettrüsten zwischen USA und Sowjetunion beginnt.29 Während die anfänglichen Strategien darauf abzielen, die gegnerischen Städte mit Bombern anzufliegen
und die vernichtende Fracht über diesen abzuwerfen, wird Ende der fünfziger Jahre
der Wettlauf bei der Raketenproduktion im Vordergrund stehen.30
Die US-amerikanische Denkschrift „National Security Council31 [NSC] 68:
United States Objectives and Programs for National Security“, konzeptioniert von
Paul Nitze, wird schnell zur Grundlage der US-amerikanischen Strategie gegen die
Sowjetunion.32 Die Sowjetunion sei von fanatischem Glauben getrieben und strebe
nach der Weltherrschaft (vgl. Pkt. I). Die USA, als das einzig verbleibende Bollwerk
der freien Welt, seien das Hauptangriffsziel der Sowjetunion (vgl. Pkt. III). Dem
beidseitigen nuklearen Aufrüsten wohne laut NSC 68 eine gegenseitige Anstachelung zum Krieg inne: Die Sowjetunion könne plötzlich und überraschend angreifen,
sobald sie nukleare Überlegenheit gewonnen habe (vgl. Pkt. VIII.A.4). Trotz dieser
durchaus abschreckungskritischen Reflexion schätzt der NSC 68 das Instrument
„Verhandlungen“ als eher minderwertig ein: Es solle zwar zur Reduzierung der
Kriegsgefahr eingesetzt werden – das Gesellschaftssystem der USA und ihrer Verbündeten dürfe aber nicht in Frage gestellt werden. Dieses müsse vielmehr so erfolgreich werden, dass es den Kreml schlichtweg in Frustration zurücklasse (vgl.
Pkt. IX, IX D, Conclusions and Recommendations). Gespräche über nukleare Abrüstung würden laut NSC 68 lediglich zur US-Abrüstung führen, die relativ gesehen
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Vgl. Gaddis, John Lewis (2007): The Cold War. A New History, London: Penguin Books, S. 56.
Vgl. Stöver, Bernd (2007): Der Kalte Krieg. Geschichte eines radikalen Zeitalters 1947-1991, München: C.H.Beck, S. 11
ff.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 33.
Vgl. Randelzhofer, Albrecht (2007): Völkerrechtliche Verträge. 11. Auflage, München: Deutscher Taschenbuch Verlag,
S. 87.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Neuneck, Götz: Atomares Wettrüsten der Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in: Forschungsstelle für
Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 97/101.
Nicht zu verwechseln mit dem United Nations Security Council.
Vgl. Biermann, Harald: Stunde höchster Gefahr, in: SPIEGEL SPECIAL Geschichte (2008): Der Kalte Krieg. Wie die
Welt das Wettrüsten überlebte, Hamburg: SPIEGEL-Verlag Rudolph Augstein, S. 43.
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Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
einschneidender wäre als jene der Sowjetunion – den USA drohe damit ein böses
Erwachen (vgl. Pkt. IX).33
Im Koreakrieg (bis 1953), ausgelöst durch den nordkoreanischen Einmarsch
in Südkorea mit Unterstützung Stalins, prallen letztendlich nicht nur Nord- und Südkorea, sondern auch USA und China aufeinander. Auch die Sowjetunion unterstützt
die nordkoreanische Seite – in Form von sowjetischen Flugzeugen und Besatzungen, die im Kampf auch auf amerikanische Flugzeuge und Besatzungen treffen.
Somit befinden sich USA und Sowjetunion – öffentlich nicht bemerkt – im „heißen“
Krieg.34 Mindestens vier Millionen Menschen sterben.35
1952:
Erster Nuklearwaffentest Großbritanniens, bei den Monte Bello Islands, nahe der
australischen Westküste.36
Weltweit erster Test einer Wasserstoffbombe durch die USA.37 Eine Wasserstoffbombe entwickelt ihre Sprengkraft aus der freigesetzten Energie, die bei einer Verschmelzung z.B. von Deuterium- und Tritium-Atomen (Wasserstoff-Isotope
mit schwererer Masse als normaler Wasserstoff) entsteht. Um überhaupt die notwendige Hitze für eine solche Kernfusion zu erreichen, wird eine Kernspaltung in
Gang gesetzt, indem eine „herkömmliche“ Nuklearwaffe gezündet wird.38 Die
Sprengkraft der ersten Wasserstoffbombe „MIKE“ beträgt 10,4 Mio. Tonnen TNTÄquivalent;39 die Insel Elugelab, den Marschallinseln zugehörig, auf der die Wasserstoffbombe gezündet wird, verdampft vollständig. Hinzu kommen 13.000 km² durch
Fallout verseuchtes Gebiet.40
Erste Produktionen des US-Bombers B-52 Stratofortress. Ein solcher Bomber kann acht herkömmliche Atom- oder aber vier Wasserstoffbomben tragen. Die
bis 1968 permanent in der Luft befindliche US-Bomberflotte von 60 B-52 trägt eine
Gesamtsprengkraft von ca. 3 Mrd. Tonnen.41
Durch die UN General Assembly wird die Atomic Energy Commission aufgelöst und die „Disarmament Commission“ gegründet. Zusammengesetzt ist die
neue Kommission, wie die Vorgängerin, aus allen Mitgliedern des UNSicherheitsrats sowie Kanada (vgl. § 1); Aufgabe der neuen Kommission sei das
Ausarbeiten von Vertragsentwürfen zur letztendlichen Zerstörung aller Massenvernichtungswaffen und zur Kontrolle der Nuklearenergie (vgl. § 1-3).42
1953:
Erster sowjetischer Test einer Wasserstoffbombe.43
Die atomare Aufrüstung konventioneller Waffensysteme beginnt – das
betrifft Haubitzen und sogar Raketenwerfer. Solche Waffensysteme sind für den
Einsatz auf dem Schlachtfeld „Mitteleuropa“ gefertigt und werden dort – in beiden
deutschen Staaten – stationiert.44
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Vgl. Federation of American Scientists (1999): National Security Council. NSC 68: United States Objectives and Programs for National Security, http://www.fas.org/irp/offdocs/nsc-hst/nsc-68.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 58 ff.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 95.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 48.
Vgl. ebd., S. 36.
Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2008): Nuclear Weapon, a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 148.
Piper, Gerhard (2002): 50 Jahre H-Bombe: Reif für die Insel, http://www.unikassel.de/fb5/frieden/themen/Atomwaffen/50-jahre.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 152.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 502 (VI).
Vgl. Cirincione (2007): a. a. O., S. 23.
Vgl. Davis, Mary B./Purcell, Arthur H. (2006): Weapons of Mass Destruction, New York: Facts On File, S. 119. Vgl.
Stöver (2007): a. a. O., S. 151.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
US-Präsident Eisenhower schlägt in seiner UN General Assembly-Rede
„Atoms for Peace“ die Verbreitung von Atomenergie zu „friedlichen“ Zwecken an
alle interessierten Staaten vor. Zur Überwachung dieses Prozesses propagiert er
die Gründung einer „Atomic Energy Agency“, die von den Mitgliedsstaaten spaltbares Material entgegen nehmen und dieses wie eine Bank verwalten könne. Unter
dieser Verwaltung solle die ausschließlich zivile Nutzung von Atomenergie, etwa zu
landwirtschaftlichen und medizinischen Zwecken sowie zur Energiegewinnung für
energiearme Gegenden der Welt, garantiert werden.45
1954:
Fallout des US-amerikanischen Tests der Wasserstoffbombe „Bravo“ auf dem Bikini-Atoll tötet einen japanischen Seemann. Bravo sollte eine Sprengkraft von 6 Megatonnen freisetzen, entfacht dann aber 15 Megatonnen und wird damit der größte
US-Nuklearwaffentest der Geschichte.46 Der Fallout verseucht tausende km2 mehr
als zuvor kalkuliert.47 Dieser Vorfall heizt Japans Antiatom-Bewegung an.48
Der Einsatz nuklear-angetriebener U-Boote beginnt, zuerst seitens der USAmerikaner.49 In den folgenden Jahren werden die U-Boote mit Abschussvorrichtungen für Interkontinentalraketen ausgestattet, die wiederum mit Nuklearwaffen
bestückt sind. Nuklear-angetriebene U-Boote können monatelang tauchen und sind
kaum noch zu orten (siehe dazu auch Eintrag 2009 [„HMS Vanguard/Le
Triomphant“]).50
Die UN General Assembly fordert in Resolution 808 (IX) A die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine Konvention, welche die Reduktion aller konventionellen
Bewaffnungen vorantreiben, ein totales Test- und Produktionsverbot für Nuklearwaffen und andere Massenvernichtungswaffen einführen und die Umwandlung der existierenden nuklearen Arsenale hin zu zivilen Zwecken regeln solle (vgl. § 1.a/b). Dieser Abrüstungsvertrag müsse unter effektiver internationaler Kontrolle stehen (vgl. §
1.c), so dass kein Staat seine Sicherheit gefährdet sehe (vgl. § 1). Die Disarmament
Commission (siehe Eintrag 1952) solle sich mit diesem Auftrag befassen (vgl. § 2).51
1955:
Der US-Außenminister proklamiert die Doktrin der „Massive Retaliation“, einer
massiven nuklearen Vergeltung gegen die Sowjetunion, sollte diese irgendwo auf
der Welt militärisch gegen die USA vorgehen.52 US-Präsident Eisenhower versucht
durch diese aggressive Drohung, die erst als Reaktion auf einen Angriff realisiert
werden solle, genau solch einen sowjetischen Angriff vermeiden zu können.53
Der Warschauer Pakt formiert ein Gegenbündnis zur NATO. Der dem Pakt
zugrunde liegende Vertrag ist ähnlich aufgebaut wie der Nordatlantik-Vertrag: Durch
Art. 4 wird – unter Berufung auf Art. 51 der UN Charter – der kollektive Verteidigungsfall ausgerufen, sollten ein oder mehrere Mitgliedsstaaten des Warschauer
Pakts angegriffen werden. Weiterhin besagt Art. 4, dass die Verteidigungsmaßnahmen gestoppt werden sollen, sobald der UN Security Council internationalen Frieden und Sicherheit herstellen könne. Art. 2 des Warschauer Pakts ruft die Vertrags-
45
46
47
48
49
50
51
52
53
International Atomic Energy Agency (2008): Atoms for Peace, http://www.iaea.org/About/history_speech.html,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Davis et al. (2006): a. a. O., S. 119.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 149.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 150.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 808 (IX) A.
CNN (1999): The Bomb. An Interactive Timeline,
http://edition.cnn.com/SPECIALS/cold.war/episodes/12/timeline/timeline.html, Zugriff: 23.11.2008.
Vgl. Biermann (2008): a. a. O., S.45 f.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
staaten auf, sich generell für Abrüstung einzusetzen, wie auch für ein Verbot von
Atom- und Wasserstoffbomben sowie von anderen Massenvernichtungswaffen.54
Das „Russell-Einstein Manifesto“, ein gemeinsames Positionspapier führender Wissenschaftler, verfasst von Bertrand Russell und Albert Einstein, appeliert
an die Regierungen der Welt, ihre kommenden Konflikte allesamt friedlich beizulegen. Ein zukünftiger Weltkrieg würde sicherlich mit Nuklearwaffen geführt werden
und könne somit das Ende der Menschheit bedeuten. Als ersten Schritt fordern
Russell und Einstein eine Einigung über die Abschaffung von Wasserstoffbomben.55
1956:
54
55
56
57
58
59
Das Statut der “International Atomic Energy Agency” (IAEA) liegt zur Signatur bereit. 1957 tritt es in Kraft. Die Agentur treibt laut Art. II des Statuts den Beitrag von
Nuklearenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt voran und versucht gleichzeitig, jeglichen militärischen Missbrauch von Nuklearenergie zu verhindern. Wie von Eisenhower 1953 vorgeschlagen, kann die IAEA spaltbares Material
der Mitgliedsstaaten entgegen nehmen; dessen Menge werde zwischen IAEA und
Staat vereinbart (vgl. Art. IX).56 Später wird die IAEA jedoch eher als Vermittler von
spaltbarem Material zwischen den Mitgliedsstaaten agieren denn als lagernde
Bank.57 Laut Art. XI des Statuts kann die IAEA die nuklearen Projekte ihrer Mitgliedsstaaten unterstützen; Art. III.A.5 gewährt der IAEA das Recht, bei den Mitgliedsstaaten Sicherungsmaßnahmen (die sog. „Safeguards“) durchzuführen, um
den allein zivilen Gebrauch von Nuklearenergie festzustellen (zu „verifizieren“) – mittels Art. XII.A.6 kann die IAEA dazu Inspektoren einsetzen. Diese haben theoretisch
jederzeit Zugang zu allen Orten, Daten und Personen, die zur Gewährleistung der
allein zivilen Nutzung der Nuklearenergie in dem speziellen Fall untersucht werden
müssen. Die Inspektoren kommen allerdings erst in ein Land, nachdem die IAEA
dieses im Voraus informiert hat (vgl. Art. XII.A.6). Sicherungsmaßnahmen können
außerdem nur durchgeführt werden, wenn es sich um ein IAEA-Projekt handelt (vgl.
Art. XI.A/Art. XII.A), oder die IAEA von einem oder mehreren Mitgliedsstaaten gebeten worden ist, solche Sicherungsmaßnahmen bei ihnen selbst anzuwenden (besorgte Drittstaaten können die IAEA dazu nicht anrufen, vgl. Art. XII.A).58 Die IAEA
selbst kann (vorerst) nicht eigenständig Sicherungsmaßnahmen initiieren.59
Während der Suez-Krise droht die Sowjetunion mit konventionellen Raketenangriffen auf London und Paris, sollte der britisch-französische Angriff auf Ägypten nicht gestoppt werden. In einer Nacht empfängt das US-Hauptquartier in Europa
folgende Nachrichten: unbekannte Flugobjekte über der Türkei; 100 sowjetische
MIG-15 im Flug über Syrien; britischer Bomber abgeschossen über Syrien; russische Flotte auf der Fahrt durch die Dardanellen! Später soll sich glücklicherweise
und gerade noch rechtzeitig herausstellen, dass alles Fehlmeldungen waren: Über
der Türkei flogen Schwäne, Syriens Präsident kehrte mit einer viel kleineren Anzahl
Flugzeuge als berichtet von einem Besuch aus Moskau zurück, der britische Bom-
Vgl. Halsall, Paul (2006): Internet History Sourcebook Project. The Warsaw Pact,
http://www.fordham.edu/halsall/mod/1955warsawpact.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Pugwash Conferences on Science and World Affairs Online (2008): The Russell-Einstein Manifesto,
http://www.pugwash.org/about/manifesto.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2008): Statute of the IAEA,
http://www.iaea.org/About/statute_text.html#A1.3, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. Fischer, David (1997): History of the International Atomic Energy Agency: the first forty years, Wien: International
Atomic Energy Agency, S. 75 f.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2008): Statute of the IAEA, a. a. O.
Das Recht, sog. „Special Inspections“ durchzuführen, wird erst in den 1960er Jahren etabliert; siehe dazu Eintrag 1992.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ber musste wegen mechanischer Probleme notlanden und die russische Schwarzmeerflotte befand sich in veranschlagten Routine-Übungen.60
1957:
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Das Russell-Einstein Manifesto (siehe Eintrag 1955) inspiriert den amerikanischen
Philanthropen Cyrus Eaton, eine Zusammenkunft u. a. jener Wissenschaftler zu organisieren, die sich dem Russell-Einstein Manifesto angeschlossen hatten61 – die
fortan regelmäßig organisierten „Pugwash Conferences on Sciences and World
Affairs“, benannt nach Eatons Heimatort und erster Stätte der Konferenz, Pugwash
in Nova Scotia, Kanada, sollen als Zusammenkunft führender Persönlichkeiten aus
Wissenschaft, Politik und öffentlichem Leben dazu beitragen, die Gefahr eines bewaffneten Konflikts zu reduzieren und kooperative Lösungen für globale Probleme
zu finden.62
Als Adenauer Nuklearwaffen als eine bloße Weiterentwicklung der Artillerie
bezeichnet,63 erheben 18 Atomwissenschaftler, welche als „Göttinger 18“ legendär
werden sollen,64 ihre Stimme: Die 18 mahnen an, „taktische“ Nuklearwaffen nicht zu
verharmlosen: Diese seien taktisch, weil sie nicht nur gegen Städte, sondern auch
gegen Truppen auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden würden. Sie hätten trotzdem bereits ähnliche Wirkungen wie die Hiroshima-Bombe – im Gegensatz zu den
strategischen Bomben, welche mittlerweile eine noch viel größere Zerstörungskraft
besäßen. Wissenschaft bedeute, auch für deren Folgen Verantwortung zu übernehmen. Keiner der Unterzeichnenden sei bereit, sich an der Entwicklung von Nuklearwaffen zu beteiligen; ein kleines Land wie die Bundesrepublik sei am besten beraten, auf Nuklearwaffen zu verzichten. Gleichzeitig sichern die Göttinger 18 ihr Engagement für eine zivile Nutzung der Nuklearenergie zu. Unterzeichner sind u. a.
Max Born, Otto Hahn, Werner Heisenberg und Carl Friedrich Frhr. von Weizsäcker;65 von Letzterem ging die Initiative der Göttinger 18 aus.66
Wenige Tage nach dem Appell der Göttinger 18 wird Albert Schweitzers
„Declaration of Conscience“ von Radio Oslo weltweit übertragen. Er bemerkt, dass
die Gefahr durch Nuklearwaffen längst nicht so sehr das öffentliche Bewusstsein
beeinflusst habe, wie es leider notwendig sei. Albert Schweitzer warnt vor der Gefahr, dass radioaktives Material, das überall auf der Welt in den Nahrungs- und
Wasserkreislauf gerate, selbst noch auf kommende Generationen in 100 oder 200
Jahren gefahrvolle Auswirkungen haben könne. Jeder Anstieg der Gefahr durch zusätzliches radioaktives Material, freigesetzt von weiteren Nuklearwaffentests, sei eine Katastrophe für die Menschheit – eine Katastrophe, die abgewendet werden
müsse. Die drei Nuklearwaffenstaaten USA, Sowjetunion und Großbritannien betonten wieder und wieder, dass sie nichts lieber täten, als ein Abkommen zum Stopp aller Nuklearwaffentests zu beschließen. Gleichzeitig verkündeten sie, dass sie ihre
Tests nicht aufgeben könnten, solange eben solch ein Abkommen noch nicht erreicht worden sei! Albert Schweitzer schlussfolgert, dass ein Teststopp-Abkommen
aus folgendem Grund noch nicht existiere: In den Nuklearwaffenstaaten gebe es
Vgl. Phillips, Alan F. (1998): 20 Mishaps that Might Have Started Accidental Nuclear War,
http://www.wagingpeace.org/articles/1998/01/00_phillips_20-mishaps.htm, Zugriff: 31.3.2010.
Vgl. Pugwash Conferences on Science and World Affairs Online (2008): The Invitation to Pugwash,
http://www.pugwash.org/about/eaton.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd.: About Pugwash, http://www.pugwash.org/about.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Schildt, Axel: „Atomzeitalter“ - Gründe und Hintergründe der Proteste gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr Ende der fünfziger Jahre, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 39.
Vgl. ebd., S. 42.
Vgl. Georg-August-Universität Göttingen – Institut für theoretische Physik (2007): Die Göttinger Erklärung der 18
Atomwissenschaftler vom 12. April 1957, http://www.theorie.physik.uni-goettingen.de/ueberuns/Geschichte/goemanifest.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Neuneck, Götz: Atomares Wettrüsten der Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in: Forschungsstelle für
Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 92.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
keine öffentliche Meinung, die nach solch einem Abkommen verlange. Gleiches gelte außer für Japan auch für alle anderen Staaten der Welt.67 Albert Schweitzers Ansprache wird ein Jahr später noch einmal über Radio Oslo ausgestrahlt, diesmal in
mehreren Fortsetzungen.68
Inspiriert von Albert Schweitzer bilden US-Aktivisten das „Committee for a
SANE Nuclear Policy“ (SANE) als Stimme für Frieden und nukleare Abrüstung.
Unterstützer sind Albert Schweitzer selbst, Eleanor Roosevelt, Bertrand Russell,
Martin Luther King und viele andere.69
Im südlichen Ural explodiert ein riesiger unterirdischer Betontank mit nuklearem Müll aus der Plutonium-Produktionsstätte „Majak“, in der das Plutonium für die
sowjetischen Nuklearwaffen hergestellt wird. Der Tank ist gefüllt mit verseuchtem
Abwasser: Strontium-90 und Caesium-137 aus Majak wurde stets in den nahe liegenden Fluss „Tetscha“ geleitet, sollte nun aber in Tanks abgepumpt werden. Grund
für die Explosion ist das Ausfallen des Kühlsystems, welches den Wärme erzeugenden chemischen Reaktionen im Innern des Tanks entgegenwirken sollte. Durch
Ausfallen des Kühlsystems lagert sich im Tank teilweise hochexplosives Nitratsalz
ab, das durch ein verseuchtes Kontrollgerät im Innern entzündet wird. Die freigesetzte nukleare Wolke enthält 80 Tonnen nuklearen Müll und verseucht einen 8 km
breiten und 110 km langen Landstreifen. Die Kontamination breitet sich insgesamt
sogar auf ca. 23.000 km2 aus. Die Sowjetunion verschweigt den Unfall und hält ihn
jahrzehntelang geheim. Wie viele Menschen sterben und mit Krebsleiden, Frühgeburten und Missbildungen zu kämpfen haben, ist bis heute nicht bekannt.70
1958:
67
68
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71
72
USA, Großbritannien und Sowjetunion verständigen sich auf ein informelles und
damit langfristig praktisch wirkungsloses Teststopp-Moratorium für Nuklearwaffen
(siehe auch Eintrag 1961 [„Zar“]).71
Nicht nur die Göttinger 18, sondern auch die Zivilgesellschaft protestiert gegen Adenauer: Nach seiner Aussage, Nuklearwaffen seien eine bloße Weiterentwicklung der Artillerie (siehe Eintrag 1957 [„Göttinger 18“]), und nach dem Beschluss der CDU/CSU-Mehrheit im Bundestag, die Bundeswehr mit „modernsten
Waffen“, also mit Nuklearwaffen, auszurüsten, gehen die Menschen in Deutschland
zu Hunderttausenden auf die Straße: „Kampf dem Atomtod“ ist ihre Parole. Als
das Bundesverfassungsgericht jedoch eine geplante „Volksbefragung über Atomwaffen“ untersagt, gleichzeitig aber auch der Einspruch anderer NATO-Staaten die
nukleare Bewaffnung der Bundeswehr unwahrscheinlich macht, verebbt der Bürgerprotest wieder.72
Chemie-Nobelpreisträger Linus Pauling und seine Frau Ava Helen Pauling
überreichen UN-Generalsekretär Dag Hammerskjold eine Petition, unterschrieben
von mehr als 11.000 Wissenschaftlern, mit der Forderung nach einem internationalem Abkommen zum Stopp von Nuklearwaffentests. Für seine weltweite Mobilisie-
Vgl. Nuclear Age Peace Foundation (2008): A Declaration of Conscience by Albert Schweitzer, April 24, 1957,
http://www.wagingpeace.org/articles/2004/04/19_schweitzer_declaration-conscience.htm, Zugriff: 7.12.2008.
Vgl. Steffahn, Harald (2001): Schweitzer, 15. Auflage, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 130.
Vgl. Peace Action (2008): SANE, http://www.peace-action.org/abt/sanehistory.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Sietz, Henning: Das Menetekel von Majak, in: DIE ZEIT, Nr. 34/2007. Vgl. auch Carl von Ossietzky Universität
Oldenburg. Fakultät V. Mathematik und Naturwissenschaften. Fachschaft Physik (2002): Eine Reise zu den Altlasten des
Kalten Krieges. Die „Unfälle“ von Majak, http://www.physik.uni-oldenburg.de/epol/public_html/risiko/mayak.html,
Zugriff: 10.7.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O. Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 395.
Vgl. Schildt, Axel (2008): Bürgermacht gegen die Bombe, in: einestages. Zeitgeschichten auf SPIEGEL ONLINE,
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/1812/protest_der_58er_gegen_die_atomare_bewaffnung_de
r_brd.html, Zugriff: 7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
rung der Wissenschaft gegen Nuklearwaffentests erhält Pauling 1962 seinen zweiten Nobelpreis, diesmal in der Kategorie 'Frieden'.73
1959:
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80
Der “Antartic Treaty“ schafft die weltweit erste nuklearwaffenfreie Zone.74 Absicht
des Vertrags ist, die Antarktis für immer zum Ort des Friedens zu erklären, so dass
auch die internationale Kooperation bei der wissenschaftlichen Erforschung der
Antarktis vorangetrieben werden könne (vgl. Präambel). Art. I erlaubt ausschließlich
die friedliche Nutzung der Antarktis. Jede militärische Aktion sei verboten, etwa das
Errichten von Militärbasen, militärische Manöver oder das Testen jeglicher Waffengattungen. Art. V.1 verbietet nukleare Explosionen sowie das Abladen radioaktiven
Mülls. Art. V.2 erlaubt jedoch zumindest theoretisch eine Abänderung des Gehalts
des Art. V.1, sofern sich alle Parteien des Antarktis-Vertrags in neuen Verträgen auf
einen anderen Umgang mit Nuklearenergie in der Antarktis einigen sollten.75
Da die Verhandlungen in einem Subkomitee der Disarmament Commission
festgefahren sind, gründen Frankreich, Großbritannien, USA und Sowjetunion ein
neues, locker an die UN angegliedertes Verhandlungsforum: das „Ten-Nation
Committee on Disarmament“. Fünf Mitgliedsstaaten kommen aus dem West-, fünf
aus dem Ostblock. Jedoch schafft auch dieses Komitee nicht, Abrüstungsmaßnahmen zu beschließen.76 Das Komitee wird später durch das „Eighteen-Nation
Committee on Disarmament“ ersetzt (1962-1968), dieses wiederum durch die „Conference of the Committee on Disarmament“ (1969-1978),77 welche 1978 in
„Committee on Disarmament“ und schließlich, 1983, in „Conference on
Disarmament“ umbenannt wird (siehe auch Einträge 1978 und 1983).78
Die UN General Assembly schlägt auf Initiative Irlands in Resolution 1380
(XIV) vor, dass das Ten-Nation Committee on Disarmament die Machbarkeit eines
internationalen Abkommens prüfen solle, das die Nuklearmächte davon abhalten
würde, Nuklearwaffen an Staaten ohne Nuklearwaffen weiterzugeben, und das
gleichsam die Nicht-Nuklearstaaten davon abbringen würde, Nuklearwaffen selbst
herzustellen (vgl. § 1). Weitere Resolutionen der UN General Assembly folgen, die
ebenfalls gegen nukleare Proliferation, also die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen, gerichtet sind (vgl. etwa UNGA Res. 1576 [XV, 1960] und UNGA Res. 1665
[XVI, 1961]). Gleichsam ruft die UN General Assembly die Staatengemeinschaft
wiederholt auf, dem informellen Teststopp-Moratorium von 1958 einen kontrollierbaren Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffentests folgen zu lassen (vgl. etwa
UNGA Res. 1402 [XIV, 1959] und UNGA Res. 1578 [XV, 1960]).79 Von Bedeutung
ist auch Resolution 1378 (1959), in der die UN General Assembly zu einer generellen und kompletten Entwaffnung unter effektiver internationaler Kontrolle („general
and complete disarmament under effective international control“) zum frühest möglichen Zeitpunkt aufruft (vgl. § 3, siehe auch Eintrag 1978).80 Diese Forderung ver-
Vgl. Nuclear Age Peace Foundation/NuclearFiles.org (2008): 1950’s,
http://www.nuclearfiles.org/menu/timeline/timeline_decade.php?decade=1950, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Menon (2001): a. a. O.
Vgl. National Environment Research Council – British Antarctic Survey (2007): The Antarctic Treaty,
http://www.antarctica.ac.uk/about_antarctica/geopolitical/treaty/update_1959.php, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Fry, Michael G./Goldstein, Erik/Langhorne, Richard (2002): Guide to International Relations and Diplomacy.
London: Continuum International Publishing Group, S. 505 f.
Vgl. The United Nations Office at Geneva (2008): Disarmament. An Introduction to the Conference,
http://www.unog.ch/80256EE600585943/(httpPages)/BF18ABFEFE5D344DC1256F3100311CE9?OpenDocument,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. The United Nations Office at Geneva (2008): Disarmament. Milestones in the history of disarmament in Geneva,
http://www.unog.ch/80256EE600585943/(httpPages)/83B21E77CD529736C12572D80044A715?OpenDocument,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 1380 (XIV), 1576 (XV), 1665 (XVI), 1402 (XIV), 1578 (XV).
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 1378.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
bindet die Abrüstung von Nuklearwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen
mit der Kontrolle und Abrüstung von konventionellen Waffen81 und stellt somit Waffe
und menschliche Militanz als solche in Frage.
1960:
Erster französischer Nuklearwaffentest, nahe Reggane in der algerischen Sahara.82 Ungeachtet des Test-Moratoriums von USA, Sowjetunion und Großbritannien
testen die Franzosen ihre ersten Nuklearwaffen nicht unterirdisch, sondern in der
Atmosphäre.83
Das US-Frühwarnsystem im grönländischen Thule schlägt Alarm und zeigt
den Anflug sowjetischer Nuklearraketen an. Techniker entdecken jedoch noch
rechtzeitig, dass es sich nicht um einen 2.500 km entfernten Angriff handelt, sondern um eine 250.000 km entfernt verursachte Mondspiegelung.84
1961:
Sowjetunion und USA kehren nach drei Jahren informellem Moratorium zu Nuklearwaffentests zurück (siehe auch Eintrag 1958 [„Teststopp-Moratorium“]).85 Es folgt
die größte Nuklearwaffenexplosion des Kalten Krieges: Die sowjetische Wasserstoffbombe „Zar” explodiert auf dem Testgelände Nowaja Semlja mit 58 Megatonnen Sprengkraft.86 Später wird bekannt, dass die USA während des Moratoriums
tatsächlich ihre Test- und Forschungsgelände ruhen ließen und Großbritannien
mehr oder weniger willig diesem Beispiel folgte. Die Sowjetunion hingegen schloss
weder Anlagen noch stellte sie die Forschung ein – für sie stand fest, dass der Teststopp nur von kurzer Dauer sein sollte.87
Die UN General Assembly erklärt in Resolution 1653 (XVI), dass der Einsatz von Nuklearwaffen nicht nur gegen einen Feind, sondern immer gegen die
Menschheit im Gesamten gerichtet sei (vgl. § 1.c) – solch ein Einsatz stelle somit
ein Verbrechen gegen die Menschheit und Zivilisation dar (vgl. § 1.d) und verletzte
die Prinzipien des Völkerrechts und der Menschlichkeit (vgl. § 1.b). Insbesondere
impliziere solch ein Einsatz eine direkte Verletzung der UN Charter (vgl. § 1.a).
Darum fordert die UN General Assembly eine „Convention on the Prohibition of the
Use of Nuclear and Thermo-Nuclear Weapons for War Purposes“, ein Einsatzverbot
von Nuklearwaffen (vgl. § 2, siehe auch Einträge 1990 und 1991).88
US-Präsident Eisenhower warnt in seiner Abschiedsrede vor dem „militärisch-industriellen Komplex“, dem Einfluss der US-amerikanischen Militär- und
Rüstungsindustrie auf Politik und öffentliches Leben. Dreieinhalb Millionen Menschen arbeiteten bereits direkt für diese Industrie. Die Jahresausgaben für militärische Sicherheit lägen über den Nettoeinnahmen aller US-Unternehmen zusammen.
Der Einfluss der Militärindustrie sei in jeder Stadt, in jedem Staatsparlament, in jeder
Bundesbehörde zu spüren. Nur eine alarmierte und sachkundige Zivilgesellschaft
könne mit friedlichen Mitteln und Zielen das richtige Geflecht aus industrieller und
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Diese Verknüpfung der Abrüstung von Massenvernichtungswaffen und der Kontrolle/Abrüstung von konventionellen
Waffen, niedergeschrieben in dieser Resolution, geht auf einen sowjetischen Vorschlag zurück. Vgl. Rydell, Randy: The
Secretary-General and the Secretariat, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 75.
Vgl. Menon (2001): a. a. O.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 79. Das französische und das israelische Nuklearwaffenprogramm werden in enger
Kooperation aufgebaut: U. a. liefert die französische Industrie an Israel einen Reaktor, Uran als Brennstoff sowie eine
Wiederaufbereitungsanlage zur Gewinnung von Plutonium aus verbrauchtem nuklearen Brennstoff, vgl. ebd., S. 75-80.
Vgl. Gunkel, Christoph: Vom Himmel gefallen, in: SPIEGEL SPECIAL GESCHICHTE (2008): a. a. O., S. 135.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 149.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 62 f./65.
Vgl. United Nations (2008): General Assembly Resolution 1653 (XVI).
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
militärischer Verteidigungsmaschinerie erzwingen, so dass Sicherheit und Freiheit
gemeinsam gedeihen könnten (vgl. Pkt. IV).89
1962:
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96
Die US-amerikanische Interkontinentalrakete „Minuteman“ geht in Serie. Mit
11.500 km Reichweite kann sie in 30 Minuten jeden Punkt der Erde mit ihren bis zu
drei Nuklearsprengköpfen mit jeweils 335 Kilotonnen Sprengkraft zerstören. Dabei
hat sie eine Zielgenauigkeit von nur max. 200 Metern Abweichung. Die Sowjets verfügen über die ähnliche „R-16“ (NATO-Designation: „SS-7 Saddler“), mit gleichfalls
11.500 km Reichweite: Sie ist zwar weniger zielgenau, dafür aber mit 5 Megatonnen
Sprengkraft ausgestattet.90
16. bis 28. Oktober: In der Kubakrise steht die Menschheit am Rande eines
dritten Weltkriegs.91 Die Sowjetunion stationiert heimlich 152 raketengestützte Nuklearwaffen auf Kuba und mobilisiert weitere Nuklearwaffen für Bomber und U-Boote.
Chruschtschow will mit solchen Stationierungen an Verhandlungsmasse gewinnen,
da er nach der US-amerikanischen Niederlage in der Schweinebucht (1961) eine
neue US-Invasion auf Kuba fürchtet. Hinzu kommt, dass die USA bereits Mittelstreckenraketen in der Türkei stationiert haben, die den europäischen Teil der Sowjetunion treffen könnten. Am 16. Oktober berichtet die CIA, dass USSpionageflugzeuge eine nukleare Streitmacht auf Kuba entdeckt hätten. Kennedy
diskutiert mit seinen Beratern über einen möglichen Luftschlag gegen die sowjetischen Raketenbasen auf Kuba. Ihnen wird jedoch bewusst, dass auch nur eine einzige übersehene sowjetische Nuklearrakete das Ende einer südlich gelegenen USStadt wie Miami oder Atlanta bedeuten würde.92 Am 22. fordert Kennedy
Chruschtschow ultimativ auf, die Nuklearwaffen abzuziehen: Würde auch nur eine
sowjetische Waffe gegen ein Ziel in der westlichen Hemisphäre eingesetzt werden,
werden die USA mit einer Massive Retaliation (siehe Eintrag 1955) zurückschlagen.93 Am 23. diskutiert Kennedy mit seinen Beratern einen solchen „all out nuclear
Exchange“, einen totalen nuklearen Schlagabtausch. Ob die US-Amerikaner dazu
im Zweifel tatsächlich bereit wären, ist umstritten.94 Am 24. erfolgt die USamerikanische Seeblockade – der Beschluss dafür ist bereits am Abend des 20. Oktobers gefallen. Kennedy hofft auf Entspannung und will der Sowjetunion die Möglichkeit nehmen, militärisch in Westberlin einzufallen – eine Option, welche die Sowjetunion sicherlich ergriffen hätte, wären die USA in der Kubakrise gewaltsam vorgegangen.95 Nach einen geheimen Briefwechsel zwischen Kennedy und
Chruschtschow zieht die Sowjetunion am 28. Oktober die Nuklearwaffen von Kuba
ab. Ein Jahr später entfernen die USA die Mittelstreckenraketen aus der Türkei.96
Während der Kuba-Krise war es nicht nur wahrscheinlich, dass eine der beiden Seiten bewusst einen Nuklearschlag ausgelöst hätte – auch zahlreiche Fehleinschätzungen, Beinahe-Unfälle und falsche Alarmmeldungen hätten fast einen dritten
Weltkrieg verursacht: Um Mitternacht am 25. Oktober beobachtet ein Wachmann
einer US-Militärbasis eine Person, die über eine Sicherheitsabsperrung klettert. Er
Vgl. Michigan State University – HST 306, United States History Since 1920 (1996): a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 155 f.
Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2008): Cuban Missile Crisis, Chicago: Encyclopædia Britannica. Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Craig et al. (2009): a. a. O., S. 201 ff.
Vgl. ebd., S. 206.
Während Stöver unter Berufung auf Tonbandaufzeichnungen davon ausgeht, dass Kennedy tatsächlich entschlossen
gewesen sei, auch Nuklearwaffen einzusetzen, beruft sich Rhodes auf den damaligen Verteidigungsminister McNamara:
Laut ihm sei der Einsatz von Nuklearwaffen keinesfalls in Erwägung gezogen worden. Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 378
f. Vgl. Rhodes, Richard (2007): Arsenals of Folly. The Making of the Nuclear Arms Race, New York: Knopf, S. 99.
Vgl. Craig et al. (2009): a. a. O., S. 205.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 374 ff.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
löst Sabotage-Alarm in allen Militärbasen aus. In einer anderen Basis wird dieser
Alarm jedoch falsch interpretiert, so dass sich mit Nuklearwaffen bestückte F-106AKampfflugzeuge auf die Startbahn begeben. Die Piloten wussten, dass es in der gegenwärtigen Alarmbereitschaft „DEFCON 3“ keinen Probe-Alarm mehr geben würde
und gingen davon aus, ein dritter Weltkrieg hätte begonnen. Kurz vor ihrem Abheben rast ein Auto auf die Startbahn und signalisiert den Fehlalarm – der ursprüngliche Eindringling am Zaun war ein Bär.97
US-Außenminister Robert McNamara erwähnt erstmalig das Konzept
“Mutually Assured Destruction” (MAD). MAD kennzeichnet den garantierten nuklearen Vergeltungsschlag nach einem feindlichen nuklearen Angriff – nach dem Motto:
Welche Nuklearmacht als erste schießt, stirbt als zweite.98 Selbst Stalin sagte bereits: „[…] Atomwaffen können kaum benutzt werden, ohne das Ende der Welt zu
bedeuten.“99 Ebenso hatte der frühere US-Präsident Eisenhower geschlussfolgert,
dass in Zeiten von Wasserstoffbomben der Krieg kein Instrument einer Staatsführung mehr sein könne – das Überleben der Staaten verlange viel mehr, dass es
überhaupt keinen Krieg mehr gebe.100
1963:
In Folge der Kubakrise wird das „Rote Telefon“ eingerichtet, das die Führungen
von USA und Sowjetunion im Krisenfall miteinander verbinden soll.101
Der “Partial Test Ban Treaty”, auch “Moskauer Atomteststoppabkommen”,
ausgehandelt von USA und Sowjetunion in nur zehn Tagen,102 geschlossen zwischen USA, Großbritannien, Sowjetunion und 111 weiteren Staaten,103 verkündet in
der Präambel das Hauptziel eines Übereinkommens über eine komplette – und nicht
nur nukleare – Abrüstung. Die Vertragsparteien seien bestrebt, bald jegliche Art
Tests von Nuklearwaffen zu verbieten (vgl. Präambel). Denn der Partial Test Ban
Treaty verbietet zwar mit Art. 1.a das Testen von Nuklearwaffen in der Atmosphäre,
im Weltraum und im Wasser,104 nicht aber unter der Erde. Auch die Sprengkraft der
unterirdischen Tests wird nicht eingeschränkt.105 Der Vertrag gründet sich auch auf
dem Wunsch, die Umweltverseuchung durch radioaktive Stoffe zu beenden (vgl.
Präambel).106 Frankreich und China, noch in der Entwicklung ihrer eigenen Nuklearwaffen befindlich, verweigern die Unterschrift.107
1964:
Erster chinesischer Nuklearwaffentest, auf dem Testgelände Lop Nor in der Region Xinjiang.108 Unmittelbar nach dem Test ruft der chinesische Premier zur weltweiten Vernichtung aller Nuklearwaffen auf und verkündet Chinas „No-first-use
policy“: Es werde Nuklearwaffen niemals als erster einsetzen. China wird diese Haltung wiederholt bekräftigen.109 Bislang hat kein anderer Staat eine „No-first-use
97
98
99
100
101
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105
106
107
108
109
Vgl. Phillips, Alan F. (1998): a. a. O.
Vgl. Caldicott, Helen/Eisendrath, Craig (2007): War in Heaven. The Arms Race in Outer Space, New York: The New
Press, S. 42 f.
Zitiert aus Gaddis (2007): a. a. O., S. 57.
Vgl. ebd., S. 80 f.
Vgl. Peace Resource Center (2000): Memorandum of Understanding Between The United States of America and The
Union of Soviet Socialist Republics Regarding the Establishment of a Direct Communications Link,
http://www1.umn.edu/humanrts/peace/docs/agreementhotline.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Kalinowski, Martin: Kernwaffen in unsicheren Händen – die Proliferation von Kernwaffen und internationale Anstrengungen zu deren Nichtverbreitung, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 73 f.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 396.
Vgl. Randelzhofer (2007): a. a. O., S. 641.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 396.
Vgl. Randelzhofer (2007): a. a. O., S. 641.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 395 f.
Vgl. Menon (2001): a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
policy“ verkündet, mit zwischenzeitlicher Ausnahme Nordkoreas (siehe Eintrag
2006).110 China äußert 1964 auch eine „Negative Security Assurance“: eine Zusicherung, dass China seine Nuklearwaffen nicht gegen Staaten ohne Nuklearwaffen
einsetzen werde.111 Völkerrechtlich verbindlich sind Chinas Äußerungen jedoch allesamt nicht.
Nachdem die UN General Assembly weitere Resolutionen gegen die Proliferation von Nuklearwaffen verabschiedet hat (etwa UNGA Res. 1652 [XVI, 1961]
und UNGA Res. 1911 [XVIII, 1963]) und sowohl USA als auch Sowjetunion Entwürfe für einen Vertrag gegen die Proliferation von Nuklearwaffen eingereicht haben
(vgl. UNGA Res. 2028 [XX], Präambel),112 verabschiedet die UN General Assembly
Resolution 2028 (XX), welche eine konzeptuelle Basis für einen kommenden
Nichtverbreitungsvertrag bildet. Nach § 2.c dieser Resolution soll der gewünschte
Vertrag ein Schritt darstellen hin zur generellen und kompletten Abrüstung, insbesondere zur nuklearen Abrüstung.113
1966:
Mit 25 Megatonnen nuklearer Sprengkraft gehört die sowjetische Interkontinentalrakete „R-36“ (NATO-Designation: „SS-9 Scarp“) zu den stärksten Interkontinentalraketen, die jemals gebaut wurden.114
Ein B-52-Bomber, von denen die USA während des Kalten Krieges viele
Dutzend rund um die Uhr in der Luft behalten (siehe dazu Eintrag 1952 [„B-52 Stratofortress“]), kracht beim ansonsten routinierten Auftanken im Flug mit dem Tankflugzeug zusammen, stürzt über Spanien ab und verliert vier Wasserstoffbomben.
Drei Bomben stürzen in der Nähe des Fischerdorfs Palomares ab. Es explodieren
glücklicherweise nur die konventionellen Sprengsätze; trotzdem gibt es über Meilen
verbreitet radioaktive Kontamination. Die vierte Bombe stürzt ins Mittelmeer – ihr
Verlust ruft die größte Suchaktion in der Geschichte der US-Marine hervor. Letztendlich wird die Bombe gefunden.115
Die Resolution 2153 A (XXI) der UN General Assembly baut auf den Forderungen von UNGA Res. 2028 (XX, siehe Eintrag 1964) auf und fordert weitergehend das Eighteen-Nation Committee on Disarmament auf, den Vorschlag zu prüfen, dass Nuklearwaffen-Staaten Negative Security Assurances gegenüber Staaten
ohne Nuklearwaffen abgeben sollen – also die Zusicherung, Nuklearwaffen nicht
gegen Staaten ohne eigene Nuklearwaffen einzusetzen und auch nicht mit einem
solchen Einsatz zu drohen (vgl. § 4).116
1967:
Der „Outer Space Treaty“ wird unterzeichnet und tritt in Kraft; Art. 4 verbietet das
Platzieren von Nuklearwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen im Weltraum, auf dem Mond und auf anderen Himmelskörpern. Das Testen jeglicher Art
von Waffen ist ebenso verboten wie militärische Manöver und das Installieren von
110
111
112
113
114
115
116
Vgl. Panofsky, Wolfgang K. H. (2007): The Nonproliferation Regime Under Siege,
http://www.thebulletin.org/columns/wolfgang-panofsky/20070806.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O. Anzumerken bleibt, dass eine “No-first-use policy” eine “Negative Security
Assurance” in der Regel aufhebt: China würde laut seiner No-first-use policy ohnehin nur dann nuklear zurückschlagen,
sollte es auch nuklear angegriffen werden – und genau das kann ja eigentlich nicht durch einen nuklearwaffenlosen Staat
geschehen; die einzige Ausnahme würde ein nuklearer Angriff eines Nicht-Nuklearwaffenstaates mit den Nuklearwaffen
eines Verbündeten darstellen. Vgl. dazu auch: International Network of Engineers and Scientists Against Prolifertion
(2005): Beyond the NPT: A Nuclear-Weapon-Free World, http://inesap.org/sites/default/files/inesap_old/pdf/NYDOC.pdf, Zugriff: 7.3.2009, Pkt. 2.1.5.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 1652 (XVI), 1911 (XVIII).
Vgl. ebd.: General Assembly Resolution 2028 (XX).
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 156.
Vgl. Gunkel, Christoph (2008): a. a. O. Vgl. Moran, Barbara (2009): Lessons from the Palomares nuclear accident,
http://www.thebulletin.org/web-edition/op-eds/lessons-the-palomares-nuclear-accident, Zugriff: 10.7.2009.
Vgl. United Nations (2008): General Assembly Resolution 2153 A (XXI).
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Militärbasen im Weltraum und auf Himmelskörpern.117 Nicht verboten ist das Stationieren konventioneller Waffen,118 das die USA zwei Jahrzehnte später anstreben
werden (siehe Eintrag 1983 [„SDI“]). Weiterhin legt der Vertrag fest, dass Weltraum
und Himmelskörper keine Objekte nationalen Besitzanspruchs seien (vgl. Art. 2) und
in Freiheit von jedem Staat erkundet werden dürften (vgl. Art. 1) bzw. sogar sollten
(vgl. Art. 9). Der Vertrag verlangt dabei wiederholt, dass die Staaten miteinander
kooperieren und z.B. notgelandeten Astronauten anderer Staaten größtmögliche Hilfe gewähren sollen (vgl. Art. 5).119
Der „Treaty of Tlatelolco“ liegt zur Signatur aus; 1969 tritt er in Kraft.120 Er
deklariert Lateinamerika und die Karibik zur nuklearwaffenfreien Zone, indem er den
Vertragsstaaten nur den friedlichen Gebrauch von nuklearem Material gestattet und
Test, Gebrauch, Herstellung oder Beschaffung sowie Entgegennehmen, Lagern und
Installieren von Nuklearwaffen verbietet (vgl. Art. 1.1.a f.). Die Vertragsstaaten dürfen sich auch nicht an Nuklearwaffenprogrammen anderer Staaten beteiligen (vgl.
Art. 1.2). Ein Kontrollsystem soll aufgebaut werden, um die Einhaltung der Forderungen des Vertrags sicherzustellen (vgl. Art. 12). Zu diesem Zweck sollen die Vertragsstaaten mit der IAEA Sicherungsmaßnahmen wie Inspektionen beschließen
(vgl. Art. 13/16, siehe auch Eintrag 1956 [„IAEA“]). Sollte die Konferenz der Vertragsparteien des Treaty of Tlatelolco, erschaffen durch Art. 9, den Verdacht haben,
dass ein Vertragsstaat gegen den Vertrag verstößt und damit Frieden und Sicherheit gefährdet, könne sie die UN, insbesondere den UN Security Council, anrufen
(vgl. Art. 21). In Art. 1 von Zusatzprotokoll I zum Vertrag verpflichten sich die Staaten, welche einen Teil ihres Hoheitsgebiets innerhalb der Treaty of Tlatelolco-Zone
haben (Frankreich, Niederlande, Großbritannien, USA), den nuklearwaffenfreien
Status des Vertragsgebietes anzuerkennen – alle vier haben ratifiziert.121 Auch Zusatzprotokoll II, ratifiziert von USA, Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien und
China,122 verpflichtet diese ratifizierenden Staaten, den nuklearwaffenfreien Status
des Vertragsgebietes anzuerkennen (vgl. Art. 1) und ferner, keine Nuklearwaffen
gegen die Vertragsstaaten einzusetzen oder mit ihrem Einsatz zu drohen (vgl. Art.
3).123 Somit entlockt dieses Zusatzprotokoll II den Nuklearwaffen-Staaten zum Teil
erstmalig eine Negative Security Assurance – eine Zusage, Staaten ohne eigene
Nuklearwaffen nicht nuklear anzugreifen. Lateinamerika und die Karibik werden die
erste bewohnte Region der Welt, die den Status der nuklearwaffenfreien Zone erlangt.124
Im Sechstagekrieg (5. bis 10. Juni) haben nach heutigen Erkenntnissen die
israelischen Nuklearwaffen eine gewichtige Rolle gespielt: Ägyptische Aufklärungsflugzeuge überfliegen vor Ausbruch des Krieges Dimona, die israelische Nuklearanlage. Für Ägypten wäre eine israelische Nuklearbewaffnung eine unmittelbare Bedrohung – vermutlich will Ägypten zuschlagen, ehe Israel nuklearwaffenfähig ist.
Doch Israel verfügt mittlerweile zumindest über ein bis zwei Nuklearwaffen, welche
117
118
119
120
121
122
123
124
Vgl. Caldicott et al. (2007): a. a. O., S. 131.
Vgl. ebd., S. 16.
Vgl. ebd., S. 130 ff.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Stockholm International Peace Research Institute (2007): SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security, Oxford: Oxford University Press, S. 673.
Vgl. ebd., S. 673.
Vgl. Agency for the Prohibition of Nuclear Weapons in Latin America and the Caribbean (2008): Treaty for the Prohibition of Nuclear Weapons in Latin American and the Caribbean (Treaty of Tlatelolco),
http://www.opanal.org/opanal/Tlatelolco/P-Tlatelolco-i.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 42.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
es, wäre der Krieg für Israel nicht erfolgreich verlaufen, möglicherweise über Kairo
und Damaskus eingesetzt hätte.125
1968:
125
126
127
128
129
130
131
132
Die Resolution 255 des UN Security Council ruft die Nuklearwaffen-Staaten indirekt dazu auf, Negative Security Assurances gegenüber Staaten ohne Nuklearwaffen auszusprechen.126 USA und Sowjetunion versprechen, unter Vorbehalten keine
Nuklearwaffen gegen solche zukünftigen Vertragsstaaten des nahezu fertigen
Nichtverbreitungsvertrages einzusetzen, die selbst keine Nuklearwaffen haben.127
Nachdem der Entwurf für einen Nichtverbreitungsvertrag zwischen USA,
Sowjetunion, den Staaten ohne Nuklearwaffen, UN General Assembly und
Eighteen-Nation Committee on Disarmament hin und her gereicht und bearbeitet
worden ist,128 liegt am 1. Juli der „Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear
Weapons“ (auch: „Nuclear Non-Proliferation Treaty“, NPT), der Nichtverbreitungsvertrag,129 zur Signatur bereit. Am 5. März 1970 tritt er in Kraft.130 Die drei Säulen
des NPT sind erstens die Nicht-Weitergabe von Nuklearwaffen, also die „Nonproliferation“, zweitens die „friedliche“ Nutzung von Nuklearenergie und drittens die nukleare Abrüstung. Jene fünf Staaten, die vor dem 1. Januar 1967 einen Nuklearwaffentest durchgeführt haben, werden durch den NPT als völkerrechtlich anerkannte Nuklearwaffenstaaten bestätigt (vgl. Art. IX.3): Es sind USA, Sowjetunion (und in der
Rechtsnachfolge Russland), Großbritannien, Frankreich und China.131 Art. I verbietet diesen Nuklearwaffenstaaten, Nuklearwaffen an irgendjemanden unmittelbar
oder mittelbar weiterzugeben – also weder an Staaten noch an andere Akteure. Er
verbietet außerdem, dass ein Nuklearwaffenstaat einem Nicht-Nuklearwaffenstaat
bei der Herstellung oder sonstigen Aneignung von Nuklearwaffen assistiert. Nicht
verboten ist jedoch die Kooperation zwischen den Nuklearwaffenstaaten selbst.132
Art. II verbietet den Staaten ohne Nuklearwaffen, solche Waffen von irgendjemanden mittelbar oder unmittelbar anzunehmen, sie herzustellen oder Assistenz bei der
Herstellung zuzulassen. Die Provisionen aus den Art. I und II beziehen sich nur auf
komplette Nuklearwaffen, nicht auf Waffenteile. Die IAEA solle nach Art. III.1 verifizieren, ob die Staaten ohne Nuklearwaffen den Verpflichtungen des NPT tatsächlich
nachkommen. Dafür sollen Sicherungsmaßnahmen zwischen IAEA und NPTStaaten vertraglich beschlossen werden (die sog. „Safeguards Agreements“, vgl.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 119 f./129.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 255.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Wird im Deutschen oft auch „Atomsperrvertrag“ genannt; diese Wortschöpfung geht auf einen der größten Befürworter
einer deutschen Nuklearbewaffnung zurück: auf Franz Josef Strauß. Er wollte den Deutschen damit einschärfen, dass sie
mit der Ratifikation des NPT von der Welt und ihren Zukunftschancen „ausgesperrt“, erniedrigt und verraten werden
sollten. Ganz unrecht hatte er nicht: Der NPT wurde – aus sowjetischer Sicht – auch zum Schutz vor einem nuklearbewaffneten Deutschland geschaffen. Vgl. Bange, Oliver: „A German Finger on the Trigger“. Die Furcht vor den bundesdeutschen Nuklearaspirationen, der Nichtverbreitungsvertrag und der Aufbruch in die Ära der Entspannung, in:
Greiner, Bernd/Müller, Christian T./Walter, Dierk (2009): Angst im Kalten Krieg. Studien zum Kalten Krieg. Band 3,
Hamburg: Hamburger Edition, S. 283/292//306.
Vgl. Davis et al. (2006): a. a. O., S. 244.
Vgl. ebd., S. 14/86.
Die USA werden Art. I so interpretieren, als erlaube er NATO-Alliierten zum einen die Aneignung von Trägersystemen,
die im Ernstfall US-Nuklearwaffen transportieren könnten (wie etwa der deutsche Tornado) sowie zum anderen die
Übung für einen solchen Ernstfall. So entsteht die sog. „nukleare Teilhabe“ an US-Nuklearwaffen von Staaten wie
Deutschland, Italien, den Niederlanden und Belgien. Vgl. Simpson, John: The Future of the NPT, in: Busch, Nathan
E./Joyner, Daniel H. (2009): Combating Weapons of Mass Destruction. The Future of International Nonproliferation
Policy, Athens, Georgia: University of Georgia Press, S. 50. Vgl. Franceschini, Giorgio (2008): Naives Hirngespinst oder
reale Option? Perspektiven für ein kernwaffenfreies Europa. HSFK Standpunkte. Beiträge zum demokratischen Frieden,
Frankfurt am Main: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, S. 1.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Art. III.1 und III.4, siehe auch IAEA-Statut, Art. III.A.5 und Treaty of Tlatelolco, Art.
12 ff.). Auch der Export von im Vertrag nicht näher beschriebenem besonderen
spaltbaren Material und dessen Produktionszubehör an Staaten ohne Nuklearwaffen müsse einer IAEA-Sicherungsmaßnahme unterstellt sein (vgl. Art. III.2, siehe
auch Eintrag 1971 [„Zangger Committee“]). Art. IV.1 gewährt allen Staaten das “unveräußerliche Recht”, Nuklearenergie „friedlich“ zu nutzen. Durch Art. IV.2 verpflichten sich alle Staaten zum weitestmöglichen Austausch von Material und Informationen für die friedliche Nutzung von Nuklearenergie sowie zur (kooperativen) Weiterentwicklung der zivil anwendbaren Nuklearenergie unter Berücksichtigung der sog.
Entwicklungsländer der Welt.133 Art. V regelt, dass Staaten ohne Nuklearwaffen mittels speziellen internationalen Abkommen oder mittels bilateralen Vertrags in den
Genuss von potentiellen Vorteilen kommen sollen, welche bei „friedlichen“ Nuklearsprengungen entstehen könnten.134 Als Ausgleich für den Nuklearwaffenverzicht aus
Art. II soll Art. VI wirken: „Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht
Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen
Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer
internationaler Kontrolle.“135 Ein Zeitrahmen für diese Abrüstungsschritte wird nicht
genannt. Art. VIII.3 ruft die Überprüfungskonferenz des NPT ins Leben, die fünf Jahre nach In-Kraft-Treten in Genf stattfinden soll; bei mehrheitlichem Beschluss könnten anschließend alle fünf Jahre weitere Überprüfungskonferenzen abgehalten werden. Art. X.1 ermöglicht einem individuellen Staat, seine Mitgliedschaft im NPTRegime zu kündigen – dabei müsse er begründen, dass er sich durch die „Gefährdung seiner höchsten Interessen“ zur Vertragskündigung verpflichtet sehe. Eine
Kündigung müsse drei Monate im Voraus allen NPT-Mitgliedsstaaten und dem UN
Security Council mitgeteilt werden. Die Möglichkeit, solch eine Begründung des
kündigenden Staates in Frage zu stellen, sieht der NPT nicht vor. Der Vertrag enthält ferner überhaupt keine Provisionen zur Reaktion auf jegliche Arten von Vertragsverletzungen. Ebenso fehlt eine permanente Behörde, welche die Umsetzung
des Vertrags vorantreiben könnte.136 Während USA, Sowjetunion und Großbritannien den NPT relativ schnell ratifizieren,137 verweigern die im NPT als offizielle Nuklearwaffenstaaten klassifizierten Staaten Frankreich und China die Ratifikation: Frankreich, das im NPT eine US-amerikanisch-sowjetische Verschwörung zu erkennen
glaubt,138 erklärt dabei, nichtsdestotrotz genauso handeln zu wollen wie ein NPT-
133
134
135
136
137
138
Während Art. IV.1 keinen Unterschied zwischen den Staaten erstellt und ihnen allen das gleiche Recht auf zivile Nuklearenergie-Nutzung zuspricht, bietet Art. IV.2 flexible Möglichkeiten der nuklearen Kooperation: Die Staaten sind zwar
zum Austausch und zur Kooperation „verpflichtet“, aber nur „weitestmöglich“. Der NPT verlangt hier etwa nicht, dass
zwei sich misstrauende oder gar feindlich gesinnte Staaten kooperieren müssen. Vgl. Damrosh Fisler, Lori: Codification
and Legal Issues, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 179.
Ob Nuklearsprengungen überhaupt friedlich sein können und ob solch eine Nuklearsprengung auch noch Vorteile haben könnte, lässt nicht nur Art. V des NPT unbeantwortet, sondern auch die Menschheitsgeschichte. Die Überprüfungskonferenzen zum NPT haben seit 1985 wiederholt und jedes mal verstärkt festgestellt, dass es höchstwahrscheinlich keine „friedlichen Nuklearexplosionen“ gebe. Vgl. Stoiber, Carlton (2003): The Evolution of NPT Review Conference Final Documents, 1975-2000, in: The Nonproliferation Review Review, Fall-Winter 2003, Vol. 10, Nr. 3, S.
140/159, http://cns.miis.edu/npr/pdfs/103stoi.pdf, Zugriff: 7.6.2010. Der noch nicht in Kraft getretene
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty (CTBT) verbietet ohnehin jegliche Nuklearexplosion (vgl. Art. I.1 CTBT, siehe
Eintrag 1996).
Siehe zur Genese der Formulierung „allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ auch Eintrag 1959 („UN General Assembly Resolution 1378“).
Vgl. Randelzhofer (2007): a. a. O., S. 644 ff.
Vgl. United Nations (2009): Status of Multilateral Arms Regulation and Disarmament Agreements,
http://disarmament.un.org/TreatyStatus.nsf, Zugriff: 28.12.2009.
Vgl. Bange, Oliver: „A German Finger on the Trigger“. Die Furcht vor den bundesdeutschen Nuklearaspirationen, der
Nichtverbreitungsvertrag und der Aufbruch in die Ära der Entspannung, in: Greiner et al. (2009): a. a. O., S. 288.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Mitgliedsstaat.139 Erst 1992 wird Frankreich dem NPT beitreten.140 China wirft vor allem USA und Sowjetunion vor, kein Recht zu haben, anderen Staaten den Besitz
von Nuklearwaffen zu verbieten, solange sie sich selbst nicht der kompletten nuklearen Abrüstung verschrieben hätten. Wie Frankreich tritt China erst 1992 dem NPT
bei.141 Indien, das kurz vor einem eigenen Nuklearwaffentest steht (siehe Eintrag
1974), schließt sich dem NPT.Regime ebenso wenig an bei wie Konkurrent Pakistan; auch Israel bleibt dem NPT fern.142 Bis auf diese drei Staaten und Nordkorea
sind heute jedoch alle Staaten der Welt NPT-Vertragsstaaten.143
1969:
USA und Sowjetunion beginnen mit den “Strategic Arms Limitation Talks” mit
dem Ziel der Abrüstung von Raketensystemen und anderen strategischen Waffen.144
Die UN General Assembly ruft in Resolution 2602 (XXIV) die kommenden
siebziger Jahre als „Disarmament Decade“ aus, als Jahrzehnt der Abrüstung (vgl. §
E.1, siehe auch Eintrag 1978).145
Als Helmut Schmidt Verteidigungsminister wird, entdeckt er laut eigenen Angaben weit fortgeschrittene Pläne von NATO und Bundeswehr zur Stationierung von
nuklearen Minen auf westdeutscher Seite entlang der deutsch-deutschen Grenze.
Er überzeugt den US-amerikanischen Verteidigungsminister von der Gefahr, welche
von diesen Plänen ausgehe – sie werden, ohne Aufsehen zu erregen, vernichtet.146
1970:
Die IAEA führt mittels Art. III.A.5 ihres Statuts (siehe Eintrag 1956) und Art. III.1 des
NPT (siehe Eintrag 1968) ihr aus technischen Inspektionen bestehendes Sicherungssystem ein, um in den NPT-Staaten ohne Nuklearwaffen, die ein Sicherungsabkommen mit der IAEA geschlossen haben, die ausschließlich friedliche Nutzung
von Nuklearenergie nachweisen zu können (siehe dazu auch Einträge 1972 [„Sicherungsmaßnahmen“] und 1997 [„Additional Protocol“]).147
1971:
Der „Sea-Bed Treaty“ liegt zur Signatur bereit und tritt ein Jahr später in Kraft. In
der Präambel des Vertrags, die – wie alle Präambeln – völkerrechtlich nicht bindend
ist, zeigen sich die Vertragsstaaten überzeugt, dass der Sea-Bed Treaty ein Schritt
hin zu einem Vertrag über eine generelle und komplette Abrüstung unter strenger
und effektiver internationaler Kontrolle darstelle. Art I.1 des Vertrags verbietet das
Platzieren von Nuklearwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem
Meeresboden und dessen Untergrund außerhalb einer bestimmten Zone entlang
der Küste. Artikel II definiert die Breite dieser Zone: 12 Meilen, von der Küste aus
gemessen.148 Nach Art. I.2 des Vertrags gilt das Nuklearwaffenverbot auch inner-
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
Vgl. Fischer, David/Kötter, Wolfgang/Müller, Harald (1994): Nuclear Non-Proliferation and Global Order, Oxford:
Oxford University Press, S. 60.
Vgl. France Diplomatie (2008): Le régime de non-prolifération nucléaire. L’engagement français en faveur du TNP,
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/actions-france_830/desarmement-maitrise-armements-controleexportations_4852/france-non-proliferation-armes-destruction-massive_4857/regime-non-proliferationnucleaire_4859/engagement-francais-tnp_12875.html, Zugriff: 15.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2007): Nuclear Nonproliferation Treaty. China and the NPT,
http://www.nti.org/db/china/nptorg.htm, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 398.
Vgl. United Nations (2009): Status of Multilateral Arms Regulation and Disarmament Agreements, a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. United Nations (2008): General Assembly Resolution 2602 (XXIV).
Vgl. Schmidt, Helmut (2007): NATO plante Atomminen in Deutschland,
http://www.zeit.de/online/2007/48/atomminen-schmidt, Zugriff: 11.3.2009.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 42.
Entspricht der „Contiguous Zone“, der Anschlusszone an das Territorialgewässer, aus Art. 24.2 der „Convention on the
Territorial Sea and the Contiguous Zone“ von 1958. Art. 33.2 der „UN Convention on the Law of the Sea“ von 1982
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
halb der 12-Meilen-Zone; davon ausgenommen ist jedoch das jeweils eigene Territorialgewässer eines nuklear bewaffneten Küstenstaates.149,150
Das “Agreement on Measures to Reduce the Risk of Outbreak of Nuclear
War Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics” wird unterzeichnet. Art. 1 fordert – allerdings unkonkret – die Sicherheitsmaßnahmen gegen unbeabsichtigten oder unautorisierten Gebrauch von Nuklearwaffen
zu erhöhen. Art. 2 verlangt im Falle einer unbeabsichtigten oder unautorisierten
Nukleardetonation die sofortige Benachrichtigung der anderen Seite, da solch ein
Vorfall einen Nuklearkrieg auslösen könne. Der Staat, dessen Nuklearwaffe betroffen seien, solle umgehend versuchen, die Waffe unschädlich zu machen, ehe sie
Schaden anrichten könne. Löse ein Raketenwarnsystem – provoziert durch ein unbekanntes Objekt – Alarm aus, sollen sich die Parteien nach Art. 3 unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Nach Art. 4 solle jede Partei ihre geplanten Raketenstarts
melden, sollte die Rakete über das Staatsgebiet hinaus und in Richtung der anderen
Partei fliegen. Art. 8 statuiert die unbegrenzte Dauer des Abkommens.151
Unter dem Vorsitz des Schweizers Claude Zangger entsteht das „Zangger
Committee“; Ziel sei die Ausarbeitung einer „Trigger List“, die spaltbare Materialien
und deren Produktionszubehör auflistet. Was auf der Liste gelandet sei, dürfe nur
dann an Nicht-Nuklearwaffenstaaten exportiert werden, wenn die Transaktion einer
IAEA-Sicherungsmaßnahme gem. Art. III.A.5 des IAEA-Statuts unterliege.152 Solche
Sicherungsmaßnahmen beim Export von nuklearem Material an NichtNuklearwaffenstaaten verlangt Art. III.2 des NPT, ohne selbst bereits zu definieren,
welche Materialien oder Technologien unter die Provision fallen sollten (siehe Eintrag 1968). 1974 wird die erste Version der Trigger List veröffentlicht – seitdem wurde sie mehrfach erweitert. Völkerrechtlich bindend ist sie nicht, da das Zangger
Committee als informeller Staatenzusammenschluss keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen kann; die Mitgliedsstaaten setzen die Entscheidungen des
Zangger Committee jedoch in nationales Recht um.153 Die Trigger List umfasst natürlich-vorkommende und angereicherte spaltbare Materialien (vgl. Consolidated
Trigger List. Memorandum A.2) sowie Reaktorteile oder ganze Nuklearreaktoren
(vgl. Memorandum B.2/Annex).154 Zum Zangger Committee gehören heute 37 Staa-
149
150
151
152
153
154
setzt diese Contiguous Zone herauf auf eine Breite von maximal 24 Seemeilen, von der Küstenlinie aus gemessen. Für
den Sea-Bed Treaty gelten aber nach wie vor 12 Meilen. Vgl. United Nations (2005): Convention on the Territorial Sea
and the Contiguous Zone,
http://untreaty.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/8_1_1958_territorial_sea.pdf, Zugriff: 15.10.2008.
Vgl. United Nations (2007): United Nations Convention on the Law of the Sea,
http://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Die Convention on the Territorial Sea and the Contiguous Zone enthält noch keine Provision zur Breite der Territorialgewässer. Durch die UN Convention on the Law of the Sea jedoch wird die Breite des Territorialgewässers auf ein Maximum von 12 Seemeilen beziffert (vgl. Art. 3) und entspricht somit der 12-Meilen-Zone aus dem Sea-Bed Treaty. Vgl.
Dixon, Martin (2007): Textbook on International Law. 6th Edition, Oxford: Oxford University Press, S. 211.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2002): Seabed Treaty,
http://www.nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/aptseabd.pdf, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Yale Law School – Lillian Goldman Law Library (2008): Agreement on Measures to Reduce the Risk of Outbreak
of Nuclear War Between the United States of America and the Union of Soviet Socialists Republics - September 30,
1971, http://avalon.law.yale.edu/20th_century/sov001.asp, Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Zangger Committee (2008): Our Mission, http://www.zanggercommittee.org/Mission/Seiten/default.aspx,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): Zangger Committee,
http://nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/zang.pdf, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2000): INFCIRC/209/Rev.2. Communications of 15 November 1999 Received From Member States Regarding the Export of Nuclear Material and of Certain Categories of Equipment and
Other Material, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/2000/infcirc209r2.pdf, Zugriff: 5.4.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ten, u. a. alle fünf Nuklearwaffenstaaten des NPT sowie viele europäische Staaten,
Argentinien, Australien, Südafrika, Südkorea und Kasachstan.155
1972:
155
156
157
158
Die “Convention on the Prohibition of the Development, Production, and Stockpiling
of Bacteriological (Biological) and Toxin Weapons and on their Destruction”, die sog.
Biowaffenkonvention, liegt zur Unterzeichnung aus – 1975 tritt sie in Kraft. Die
Konventionsstaaten – unter ihnen alle führenden Militärmächte156 – verpflichten sich,
unter keinen Umständen biologische Agenzien und Toxine sowie Trägerwaffen für
solche Kampfstoffe herzustellen oder zu lagern (vgl. Art. I). Bestehende Arsenale
müssten vernichtet werden (vgl. Art. II) – dieses Gebot der Vernichtung einer ganzen Waffenklasse ist völkerrechtlich und politisch eine Weltneuheit! Die Proliferation
von Biowaffen sei verboten (vgl. Art. III). Art. IX verweist bereits auf eine gewünschte Konvention zur Verbannung aller chemischen Waffen – alle Staaten der Biowaffenkonvention sollten sich ebenfalls an den Verhandlungen zu solch einer Chemiewaffenkonvention (siehe Eintrag 1993) beteiligen. Die Biowaffenkonvention enthält
zwar in Art. VI die Provision, dass staatliche Verstöße gegen die Konvention von
anderen Staaten beim UN Security Council angezeigt werden sollten.157 Doch
Überwachungs- und Verifikationsmechanismen tauchen in der Biowaffenkonvention
nicht auf, ebenso wenig ein Sanktionskatalog für mögliche Konventionsverletzer.158
Der “Treaty between the United States of America and the Union of Soviet
Socialist Republics on the Limitation of Anti-Ballistic Missile Systems“, bekannt als
“Anti-Ballistic Missile (ABM) Treaty“, liegt zur Signatur bereit und tritt im selben
Jahr in Kraft. Ein ABM-System bestehe zuerst aus Abfangraketen, die feindliche
Raketen vernichten sollen, ehe diese im eigenen Territorium Schaden anrichten
können. Zum ABM-System gehörten zweitens die Startvorrichtungen für die Abfangraketen und drittens die Radarstationen, welche die Flugbahnen der feindlichen Raketen wie auch der Abfangraketen berechnen sollten (vgl. Art. II). Art. I.2 verbietet,
ABM-Systeme zu betreiben. Art. III nimmt jedoch zwei Ausnahmen vor: Zum einen
dürfe ein ABM-System über den Hauptstädten von USA und Sowjetunion installiert
werden (vgl. Art. III.a), zum anderen eines, das Silos für Interkontinentalraketen
schütze (vgl. Art. III.b). Das ABM-Verbot bezieht sich nach Art. V.1 auf seegestützte
Systeme, wie auch auf luft-, weltraum- und mobile landgestützte Systeme. Der ABM
Treaty verbietet ausdrücklich den technischen Fortschritt in der Raketenabwehr:
Nach Art. V.2 seien Abschussvorrichtungen verboten, die in Zukunft womöglich
zeitgleich mehrere Abfangraketen starten könnten. Ebenso verboten seien das zukünftig eventuell mögliche automatische oder halbautomatische Nachladen der Abschussvorrichtungen. Art. VI.a verbietet zudem, keine gewöhnlichen Raketen in
ABM-Raketen umzufunktionieren. Art. VI.b verbietet, keine Frühwarn-Radaranlagen
außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu platzieren. Art. XII.1 schreibt den Vertragsstaaten vor, dass jeder selbst unter Einhaltung generell anerkannter völkerrechtlicher Prinzipien für die Verifizierung des Vertrags sorgen solle – also für die
Überprüfung, etwa mit Satelliten- oder Geheimdienstaufklärung, ob der andere Vertragspartner die Bestimmungen des Vertrags auch einhält. Nach Art. XII.2 dürfe kein
Vertragspartner in die Verifizierungsmaßnahmen des anderen eingreifen bzw. nach
Art. XII.3 nicht mit Verschleierungsmaßnahmen die Verifikation behindern. Eine externe Agentur, welche die Einhaltung des Vertrages verifiziert, wird nicht genannt.
Jedoch legt Art. XIII die Grundlage für die Gründung einer „Standing Consultative
Commission“. Art. XIII.1.b fordert die Vertragsstaaten auf, innerhalb dieser Kommis-
Vgl. Zangger Committee (2008): Members, http://www.zanggercommittee.org/Members/Seiten/default.aspx, Zugriff:
26.4.2011.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 42.
Vgl. Davis et al. (2006): a. a. O., S. 250 ff.
Vgl. ebd., S. 47.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
sion dem jeweils Anderen freiwillig Informationen zur eigenen Vertragseinhaltung
zur Verfügung zu stellen. Nach Art. XV.1 habe der ABM Treaty zeitlich unbegrenzte
Gültigkeit.159 Durch die Einschränkung der Raketenabwehr-Kapazitäten stützt der
ABM Treaty das Konzept der „Mutually Assured Destruction“ (MAD), der garantierten gegenseitigen Vernichtung:160 Keine Seite kann, sofern sie die Bestimmungen
des ABM-Vertrags einhält, einen nuklearen Schlag gegen die andere Seite ausführen und dabei selbst überleben.161 Der Vertrag ist somit Ausdruck des Glaubens an
eine friedensbewahrende Funktion der gegenseitigen Vernichtungskapazität. 162
1974 fügen USA und Sowjetunion dem ABM Treaty ein Protokoll an: Art. I dieses
Protokolls setzt die Zahl der erlaubten ABM-Systeme auf jeder Seite von zwei (aus
Art. III des ABM Treaty) auf lediglich eins herab.163
Am selben Tag wie der ABM Treaty wird das “Interim Agreement between the United
States of America and the Union of the Soviet Socialist Republics on Certain Measures with Respect to the Limitation of Strategic Offensive Arms” unterzeichnet, welches bekannt wird als
“SALT I”. Art. I legt fest, dass ab Tag der Vertragssignatur auf beiden Seiten kein Bau zusätzlicher feststehender landgestützter Startvorrichtungen von Interkontinentalraketen vorgenommen
werden dürfe. In einem an den SALT I angehängten beidseitigen Statement verkünden USA
und Sowjetunion jedoch, dass bereits im Bau befindliche Startvorrichtungen fertiggestellt werden dürften (vgl. 1.b). Art. II definiert weiter, dass Startvorrichtungen für alte Interkontinentalraketen nicht umfunktioniert werden dürften in Startvorrichtungen für neue Interkontinentalraketen. Die Zahl der Startvorrichtungen für Interkontinentalraketen auf U-Booten sowie die Zahl
solcher raketenfähigen U-Boote werden zum Tag der Signatur des Vertrages festgefroren; alte
Startvorrichtungen oder U-Boote dürften allerdings durch neue ersetzt werden (vgl. Art. III).
Ein dem SALT I angehängtes Protokoll definiert die erlaubten Obergrenzen: Die USA dürften
nicht mehr als 710 Startvorrichtungen für Interkontinentalraketen auf U-Booten besitzen, zudem nicht mehr als 44 raketenfähige U-Boote. Die Sowjetunion dürfe nicht mehr als 950 Startvorrichtungen auf U-Booten besitzen und nicht mehr als 62 raketenfähige U-Boote. Übrige bereits bestehende oder im Bau befindliche Startvorrichtungen für U-Boote, in den USA über 656,
in der Sowjetunion über 740, dürften unter Einhaltung der Obergrenze (USA: 710, Sowjetunion:
950) gegen Startvorrichtungen älteren Datums ausgetauscht werden.164 Die ungleichen Zahlen
zugunsten der Sowjetunion entspringen den Verhandlungen zu SALT I, da die US-Raketen zielgenauer sind und oftmals mehrere Sprengköpfe tragen können.165 Wie im ABM Treaty sollen
die Vertragsstaaten selbstständig die Einhaltung des Vertrages auf der anderen Seite verifizieren
(vgl. Art. V). Die Standing Consultative Commission des ABM Treaty wird auch vom SALT I
als Verhandlungsforum genutzt (vgl. Art. VI). Die Parteien verpflichten sich in Art. VII, die
Verhandlungen über eine weitere Limitierung von strategischen Offensivwaffen fortzuführen.166
159
160
161
162
163
164
165
166
Vgl. Federation of American Scientists (2008): Treaty between the United States of America and the Union of the Soviet
Socialist Republics on the Limitation of Anti-Ballistic Missile Systems,
http://www.fas.org/nuke/control/abmt/text/abm2.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Caldicott et al. (2007): a. a. O., S. 47.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 42.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 81. Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 400. Für eine kritische Diskussion des Abschreckungskonzepts siehe etwa Senghaas, Dieter: Aggressivität und Gewalt. Thesen zur Abschreckungspolitik, in: Horn,
Klaus/Marcuse, Herbert/Marković, Mihailo/Mitscherlich, Alexander/Rapoport, Anatol/Senghaas, Dieter (1972): Aggression und Anpassung in der Industriegesellschaft, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, S. 128-144.
Vgl. Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (2008): Protokoll zum Vertrag zwischen den Vereinigten
Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung von ABM-Systemen vom
3. Juli 1974, http://www.hsfk.de/index.php?id=529, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Interim Agreement between the United States of America and the Union
of the Soviet Socialist Republics on Certain Measures with Respect to the Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://www.fas.org/nuke/control/salt1/text/salt1.htm, Zugriff: 15.11.2009.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 200.
Vgl. Federation of America Scientists (1998): Interim Agreement between the United States of America and the Union
of the Soviet Socialist Republics on Certain Measures with Respect to the Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a.
O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Mit SALT I bekennen die Kontrahenten, dass ein andauerndes Wettrüsten mehr und nicht weniger Unsicherheit bedeutet. Ferner gestehen die USA mit SALT I ein, dass die Sowjetunion
mittlerweile als nuklear gleichwertig angesehen werden muss. SALT I unterstreicht wie der ABM
Treaty das Konzept der Mutually Assured Destruction: beidseitige Verteidigungsunfähigkeit als
vermeintlicher Schutz vor einer nuklearen Attacke. Über die Verifikationsprovision aus Art. V
akzeptierten USA und Sowjetunion gegenseitige Kontrolle durch Satelliten, um die Einhaltung
von SALT I zu überprüfen.167 Jedoch friert SALT I die Anzahl von Abschussvorrichtungen für
Raketen lediglich ein, anstatt diese zu reduzieren. Und die Zahlen anderer Trägersysteme, wie
etwa Bomber, sind auch durch SALT I keiner Restriktion unterworfen. In einem an SALT I angehängtem unilateralen Statement fordert die Sowjetunion, die raketenfähigen U-Boote der
NATO-Partner zur US-Seite hinzu zu rechnen; die USA lehnen diese Forderung in einem eigenen unilateralen Statement ab.168
Auf einem Gipfeltreffen in Moskau verabschieden US-Präsident Nixon und
KPdSU-Generalsekretär Breschnew das „Basic Principle Agreement“, das als
Leitlinie für weitere US-sowjetische Kooperation dienen solle: Zuoberst stehe die
friedliche Koexistenz. Unterschiedliche Ideologien und Systeme dürften keine
Hemmnisse sein für die Prinzipien der Souveränität, Gleichheit und NichtEinmischung (vgl. Pkt. 1). USA und Sowjetunion unternähmen alles, um einen nuklearen Krieg zu verhindern. Dazu würden sie Zurückhaltung in ihren Beziehungen
ausüben und bereit sein, Differenzen friedlich zu verhandeln. Das Streben nach einseitigem Vorteil gegenüber dem Anderen sei inkonsistent mit den Zielen dieser Vereinbarung. Vorbedingung für friedliche Beziehungen sei die gegenseitige Anerkennung der jeweils anderen Sicherheitsinteressen – diese Anerkennung müsse u. a.
durch einen Gewalt(androhungs)verzicht ausgedrückt werden (vgl. Pkt. 2). Beide
Seiten würden ihre Bemühungen um Rüstungsbegrenzung fortsetzen, gerade in
Bezug auf strategische Waffen. Ihr ultimatives Ziel sei eine generelle und komplette
Abrüstung (vgl. Pkt. 6).169
Ebenfalls auf dem Moskauer Gipfeltreffen unterzeichnen USA und
Sowjetunion das „Agreement Between the Government of the United States of
America and the Government of the Union of Soviet Socialist Republics on the Prevention of Incidents On and Over the High Seas”, das am gleichen Tag in Kraft tritt.
Das Abkommen solle laut Präambel Kriegsschiffen und Militär-Flugzeugen beider
Parteien einen sicheren Transit über die hohe See gewährleisten. Dabei gehe es im
Schiffsverkehr vor allem um Kollisions- (vgl. Art. III.1-3) und Provokationsvermeidung, etwa durch das Einhalten einer gewissen Distanz, durch das Anzeigen der eigenen Mission mittels Signalen wie Flaggen, Tönen und Lichtern oder durch das
Unterlassen von simulierten Attacken (vgl. Art. III.4-8). Gleiches gelte für Flugzeuge
(vgl. Art. IV). Daneben sollen die Parteien per Funk (vgl. Art. VI.1) und Signalen (vgl.
Art. VI.2/3) die andere Partei vor eventuellen gefährlichen Manövern warnen und
zwar drei bis fünf im Voraus. Ein Jahr später tritt ein Protokoll zum Abkommen in
Kraft, das die Parteien auffordert, auch ihre nicht-militärischen Schiffe in die Sicherheitsmaßnahmen des Abkommens einzubeziehen (vgl. Art. I); z.B. dürften keine simulierten Attacken gegen nicht-militärische Schiffe verübt werden (vgl. Art. II).170
167
168
169
170
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 200.
Vgl. Federation of America Scientists (1998): Interim Agreement between the United States of America and the Union
of the Soviet Socialist Republics on Certain Measures with Respect to the Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a.
O.
Vgl. University of Tokyo – Institute of Oriental Culture - “The World and Japan” Database Project (2008): Basic Principles of Relations Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics, http://www.ioc.utokyo.ac.jp/~worldjpn/documents/texts/docs/19720529.O1E.html, Zugriff: 15.11.2009.
Vgl. Yale Law School – Lillian Goldman Law Library (2008): Agreement Between the Government of the United States
of America and the Government of the Union of Soviet Socialist Republics on the Prevention of Incidents On and
Over the High Seas, http://avalon.law.yale.edu/20th_century/sov008.asp, Zugriff: 15.11.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
USA und Sowjetunion unterzeichnen das „Memorandum of Understanding
Regarding the Establishment of a Standing Consultative Commission on Arms
Limitation“. Art. I gründet die Standing Consultative Commission. Art. II gibt an,
dass die Kommission die Implementierung von folgenden Verträgen vorantreiben
solle: Erstens des ABM-Vertrags, wie es Art. XIII ABM Treaty vorgesehen habe;
zweitens von SALT I, gemäß Art. VI SALT I; drittens des Outbreak of Nuclear WarAbkommens von 1971, gem. seines Art. 7. Die Kommission solle mindestens zweimal im Jahr zusammenkommen (vgl. Art. IV).171
Die IAEA hat ein vertragliches Modell für künftige Sicherungsmaßnahmen
gem. Art. III.1 NPT ausgearbeitet.172 Dieses Abkommen zwischen IAEA und NPTMitgliedsstaat beschränkt sich jedoch lediglich auf die Inspektion von staatlichdeklariertem nuklearen Material aus ziviler Nutzung. Die Suche nach kompletten
Nuklearwaffen wird nicht geregelt (vgl. u. a. § 1/7, vgl. auch Eintrag 1997 [„Additional Protocol“]). Sollten die Inspektoren nicht nachweisen können, dass nukleares
Material in einem Staat ausschließlich für zivile Zwecke verwendet wird, könne die
IAEA diesen Staat unverzüglich auffordern, die ausschließlich zivile Nutzung beweisen zu müssen, wobei die IAEA die Art der Beweise bestimmen dürfe (vgl. § 18).
Käme der Staat den IAEA-Forderungen nicht nach, könne sie den Fall an den UN
Security Council überweisen (vgl. § 19 und Art. XII.C IAEA Statute). Erheben die Inspektoren nicht nur den Verdacht der Existenz eines militärischen Programms, sondern bewiesen sie die Existenz eines solchen sogar, müsse der Fall vor den UN Security Council gebracht werden (vgl. Art. XII.C IAEA Statute).173
1973:
171
172
173
174
Das „Agreement Between The United States of America and The Union of Soviet
Socialist Republics on the Prevention of Nuclear War” wird auf einem weiteren
Gipfeltreffen, diesmal in Washington, unterzeichnet und tritt am gleichen Tag in
Kraft. In Art. I “stimmen [die Vetragsstaaten] darin überein, dass es ein Ziel ihrer Politik sei, die Gefahr eines Atomkrieges und der Anwendung von Kernwaffen zu beseitigen”. Außerdem seien Situationen zu vermeiden, die zu einem (nuklearen) Konflikt führen könnten. In Art. II vereinbaren die Parteien, von der Androhung und Anwendung von Gewalt gegen sich und die jeweiligen Verbündeten in international
brenzligen Situationen abzusehen. Art. IV regelt, dass die Parteien im Angesicht des
Risikos eines nuklearen Konflikts dringende Konsultationen miteinander abhalten
sollten, um einen nuklearen Konflikt abzuwenden. Der Vertrag sei von unbegrenzter
Gültigkeit (vgl. Art. VII).174
Das Basic Principle Agreement (BPA, siehe Eintrag 1972), das Agreement
on the Prevention of Incidents On and Over the High Seas (High Seas Agreement,
siehe ebenfalls Eintrag 1972) und das Agreement on the Prevention of Nuclear War
(Nuclear War Agreement, s. o.) beinhalten vier Prinzipien, die zusammen auch
manchmal als “Charter for Detente” (Detente = Entspannung) bezeichnet werden:
Zum einen sollten Situationen vermieden werden, die militärisches Konfliktpotential
beinhalten (vgl. Pkt. 2 BPA/Art. III High Seas Agreement/Art. I Nuclear War Agreement). Zweitens sollten beide Seiten auf Androhung und Anwendung von Gewalt
verzichten: gegen den jeweils anderen, wie auch gegen die jeweiligen Verbündeten
(vgl. Pkt. 2 BPA [ohne Bezug auf Verbündete]/Art. II Nuclear War Agreement [mit
United Nations (2008): Memorandum of Understanding Regarding the Establishment of a Standing Consultative Commission on Arms Limitation, http://untreaty.un.org/unts/1_60000/26/27/00051316.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Simpson, John: The Future of the NPT, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 50.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2009): INFCIRC/153 (Corrected). The Structure and Content of Agreements
Between the Agency and States Required in Connection with the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/infcirc153.pdf, Zugriff: 16.4.2009. Vgl. ebd. (2008):
Statute of the IAEA, a. a. O.
Vgl. Randelzhofer (2007): a. a. O., S. 650 f.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Bezug auf Verbündete]). Drittens sollten beide Seiten im Falle einer Situation, welche zu einem nuklearen Konflikt führen könnte, sofortige Konsultationen zur Konfliktvermeidung führen (vgl. Art. IV Nuclear War Agreement). Viertens sollten beide
Seiten Zurückhaltung üben und stets friedliche Lösungen für ihre Differenzen aushandeln (vgl. Pkt. 2 BPA).175
1974:
175
176
177
178
179
180
181
Erster Nuklearwaffentest von Indien, bei Pokharan in der Rajasthan-Wüste.176 Indien beschreibt den Test als eine „friedliche Nuklearexplosion“.177
Der „Threshold Test Ban Treaty“ (TTBT) zwischen USA und Sowjetunion
liegt zur Signatur bereit; er soll den Partial Test Ban Treaty ergänzen,178 der noch
keine Regelung zu unterirdischen Nuklearwaffentests enthielt (siehe Eintrag 1963).
Art. I.1 des TTBT verbietet nun unterirdische Nuklearwaffentests – allerdings nur
solche, die eine größere Sprengkraft haben als 150 Kilotonnen. Art. I.2 schreibt den
Vertragsstaaten vor, die Anzahl an unterirdischen Nuklearwaffentests auf ein Minimum zu reduzieren. Definiert wird dieses Minimum allerdings nicht. Art. I.3 fordert
die Vertragsstaaten auf, eine Lösung zu finden, die alle unterirdischen Nuklearwaffentests stoppen solle. Art. II weist an, dass jede Partei ihre eigenen technischen
und geheimdienstlichen Möglichkeiten nutzen könne, die Konformität der anderen
Parteien mit dem Vertrag zu verifizieren. Nach Art. III bezieht sich das Verbot von
unterirdischen Tests über 150 Kilotonnen Sprengkraft nicht auf unterirdische Nuklearexplosionen zu „friedlichen“ Zwecken. Solche friedlichen Nuklearexplosionen –
wie sie auch schon Art. V des NPT erwähnte und, ebenso wie der TTBT, undefiniert
ließ – sollen nach Art. III des TTBT so schnell wie möglich von einem eigenen Abkommen geregelt werden. Dem TTBT ist ein Protokoll angehängt: Es beschränkt die
erlaubten unterirdischen Nuklearwaffentests auf bestimmte Testgelände. Jeder Vertragspartner solle dem Anderen Informationen über die geologische Beschaffenheit
des Testgeländes sowie Daten vergangener und kommender Nuklearwaffentests
übermitteln – der jeweils andere Vertragspartner könne nun seine seismischen
Messapparate auf das Testgelände kalibrieren und aus seismischen Messungen die
Sprengkraft eines Nuklearwaffentests ermitteln. Solch ein direkter Datenaustausch
zwischen USA und Sowjetunion ist neu. Der TTBT tritt jedoch erst im Dezember
1990 in Kraft,179 da die Vertragsparteien nach Fertigstellung des Vertragstextes über
bislang nicht aufgenommene Verifikationsmaßnahmen weiter verhandeln. 1990
schließlich wird das ursprüngliche Protokoll des TTBT ersetzt durch neue, umfassendere Verifikationsmöglichkeiten, auf die sich USA und Sowjetunion mittlerweile
geeinigt haben – etwa auf Inspektionen der Testgelände bei Tests über 35 Kilotonnen Sprengkraft180 oder, 1991, auf seismische Stationen zur Überwachung eines
möglicherweise zukünftigen totalen Verbots von Nuklearwaffentests.181
USA und Sowjetunion unterzeichnen im Rahmen ihrer mittels Art. VII SALT I
eingegangenen Verpflichtung, weitere Verhandlungen zur Limitierung strategischer
Offensivwaffen zu führen, das „Vladivostok Accord“: Ein Zwischenabkommen,
Vgl. Bowker, Mike/Williams, Phil (1988): Superpower Detente: A Reappraisal. London: The Royal Institute of International Affairs, S. 78 f.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 43.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 396.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Treaty between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Limitation of Underground Nuclear Weapon Tests,
http://www.fas.org/nuke/control/ttbt/text/ttbt1.htm, Zugriff: 16.11.2009.
Vgl. ebd. (2005): Threshold Test Ban Treaty, http://www.fas.org/nuke/control/ttbt/intro.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S.396.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
das als Durchbruch in den Verhandlungen hin zu SALT II gilt, da es bereits die konkreten Limitierungsziele eines SALT II (siehe Eintrag 1979) nennt.182
1975:
182
183
184
185
186
187
188
Gemäß Art. VIII.3 des NPT findet die erste Überprüfungskonferenz dieses Vertrags statt – die Zahl der Vertragsstaaten beträgt 91.183 Die abschließende Deklaration enthält die Forderung, das nukleare Abrüstungsgebot aus Art. VI des NPT frühzeitig und effektiv umzusetzen.184
Die „Conference on Security and Co-operation in Europe“ (CSCE) verabschiedet auf ihrer Tagung in Helsinki den “Final Act”. Die CSCE tagte bereits
1973 zum ersten Mal (vgl. Einleitung des Final Act). An ihr nehmen 32 europäische
Staaten sowie USA, Kanada und Sowjetunion teil. Ihr Ziel ist Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Beendigung des Kalten Krieges.185 Die Sowjetunion erhofft sich von der Konferenz, die Teilung Europas in West- und Ostblock völkerrechtlich festzuschreiben,186 was durch die Fixierung aller Territorialgrenzen der
Teilnehmerstaaten mit Art.1.III auch erreicht wird. Allerdings muss die Sowjetunion
die gleichzeitige Festschreibung von Menschenrechten im Final Act in Kauf nehmen, darunter etwa das Recht auf Freizügigkeit ihrer Bürger (vgl. Co-Operation in
Humanitarian and Other Fields, 1. Human Contacts).187 Art. 1.I des Abschlussdokuments manifestiert die souveräne Gleichheit der Vertragsstaaten sowie ihre Systemfreiheit. Art. 1.II verbietet Androhung und Anwendung von Gewalt und doppelt somit
den Gehalt von Art. 2.4 der UN Charter. Art. 1.VII verlangt die Gewährleistung der
Menschenrechte, Art. 1.VIII das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Art. 2.I verlangt eine vorherige Ankündigung militärischer Manöver: in der Regel 21 Tage im
Voraus bei einer Truppenstärke von mehr als 25.000 Mann. Art. 2.II beschreibt,
dass die Vertragsstaaten von der Notwendigkeit überzeugt seien, eine „allgemeine
und vollständige Abrüstung“ zu erreichen – die Formulierung ist aber rein deklarativ
und enthält keine konkreten Abrüstungsschritte. Neben der Sicherheit enthält der
Final Act Provisionen zur Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie, Umwelt und Humanitärem.188
Die sowjetische Interkontinentalrakete “R-36-M” (NATO-Designation: SS-18
Satan) geht in Dienst: Das erste Modell trägt einen Nuklearsprengkopf mit 18-25
Megatonnen Sprengkraft bei einer Trefferabweichung von, laut westlichen Quellen,
nur 400-550 Metern. Spätere Modelle – in den 80ern – tragen bis zu zehn Sprengköpfe mit jeweils bis zu einer Megatonne Sprengkraft bei einer Trefferabweichung
Vgl. United States Arms Control & Disarmament Agency (2008): Treaty between the United States of America and the
Union of Soviet Socialist Republics on the Limitation of Strategic Offensive Arms. Narrative,
http://dosfan.lib.uic.edu/acda/treaties/salt2-1.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Stoiber (2003): a. a. O., S. 160.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 284.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 187.
Ein völkerrechtlich bindender Vertrag mit dem Gebot um Einhaltung der Menschenrechte ist neu zwischen West- und
Ostblock. Das „International Covenant on Civil and Political Rights“, welches von der Sowjetunion 1973 ratifiziert wird,
tritt erst 1976 in Kraft. Die USA ratifizieren es sogar erst 1992. Vgl. Office of the United Nations High Commissioner
for Human Rights (2008): International Covenant on Civil and Political Rights (Ratifikationen),
http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-4&chapter=4&lang=en, Zugriff:
7.6.2010.
Vgl. Organization for Security and Co-Operation in Europe (2008): Conference on Security and Co-Operation in Europe. Final Act, http://www.osce.org/documents/mcs/1975/08/4044_en.pdf, Zugriff: 16.11.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
von schätzungsweise nur noch 250 Metern.189 Die USA fürchten um die Raketensilos ihrer Minuteman-Serie.190
1976:
Der „Peaceful Nuclear Explosions Treaty“ (PNET) zwischen USA und Sowjetunion liegt zur Signatur bereit. In seiner Präambel beruft sich der PNET auf die Ziele
des Partial Test Ban Treaty (siehe Eintrag 1963) und auf Art. III des Threshold Test
Ban Treaty, nach dem unterirdische Nuklearexplosionen „zu friedlichen Zwecken“ so
schnell wie möglich von einem eigenen Abkommen geregelt werden sollen (siehe
Eintrag 1974). Laut PNET-Präambel sollen diese unterirdischen „friedlichen“ Nuklearexplosionen nicht für Zwecke benutzt werden, die mit Nuklearwaffen zu tun haben. Art. III.2. verbietet unterirdische „friedliche“ Nuklearexplosionen über 150 Kilotonnen Sprengkraft (vgl. [a]). Bei einer gleichzeitigen Zündung mehrerer Explosionen dürfe die gesamte Sprengkraft nicht über 1,5 Megatonnen liegen (vgl. [b.2]) –
dabei müsse allerdings die Sprengkraft jeder einzelnen Explosion identifizierbar sein
(vgl. [b.1]). Art. VII.1 fordert erneut das Abkommen aus Art. V des NPT, welches die
erhofften Vorteile von vermeintlich „friedlichen“ Nuklearsprengungen auch solchen
Staaten zugänglich machen solle, welche selbst keine Nuklearsprengungen vornehmen könnten.191 Am gleichen Tag wie der PNET wird sein Protokoll unterschrieben, welches die Details über Nuklearsprengungen und Verifikation regelt.192 Der
PNET tritt zusammen mit dem Threshold Test Ban Treaty erst 1990 in Kraft.193
1977:
Die „Convention on the Prohibition of Military or Any Other Hostile Use of Environmental Modification Techniques” (Enmod Convention) wird unterschrieben und tritt
1978 in Kraft.194 Art. I verbietet, zu militärischen oder weiteren feindlichen Zwecken,
welche anderen Staaten schaden würden, die Natur technisch zu modifizieren. Art.
II definiert diese technische Modifikation der Natur als Manipulation der Dynamik,
Struktur und Zusammensetzung der Erde, einschließlich Flora und Fauna, Lithosphäre,195 Hydrosphäre,196 Atmospähre und Weltraum. Naturverändernde Modifikationen zu „zivilen“ Zwecken seien allerdings erlaubt (vgl. Art. III). Die Gültigkeit der
Konvention solle unbegrenzt sein (vgl. Art. VII). In einem angehängten „Understanding“ der Vertragsparteien werden mögliche Folgen von naturverändernden Modifikationen aufgelistet, die es abzuwenden gelte: Erdbeben, Tsunamis, Störungen eines regionalen ökologischen Gleichgewichts, Änderungen von Wetter- oder Klima-
189
190
191
192
193
194
195
196
Vgl. GlobalSecurity.org (2008): R-36M Voyevoda/SS-18 SATAN. Specifications,
http://www.globalsecurity.org/wmd/world/russia/r-36m-specs.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd.: R-36M Voyevoda/SS-18 SATAN, http://www.globalsecurity.org/wmd/world/russia/r-36m.htm, Zugriff:
7.6.2010.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Treaty between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on Underground Nuclear Explosions for Peaceful Purposes,
http://www.fas.org/nuke/control/pnet/text/pne2.htm, Zugriff: 16.11.2009.
Vgl. ebd.: Protocol to the Treaty between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on
Underground Nuclear Explosions for Peaceful Purposes, http://www.fas.org/nuke/control/pnet/text/pne3.htm,
Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. ebd. (2008): Peaceful Nuclear Explosions Treaty, http://www.fas.org/nuke/control/pnet/intro.htm, Zugriff:
24.12.2008.
Vgl. International Committee of the Red Cross (2005): Convention on the Prohibition of Military or Any Hostile Use of
Environmental Modification Techniques, 10 December 1976. Introduction,
http://www.icrc.org/ihl.nsf/INTRO/460?OpenDocument, Zugriff: 17.11.2009.
Lithosphäre: Erdkruste und oberster Bereich des Erdmantels, 70 bis 150 km tief. Vgl. Zepp, Harald (2004): Geomorphologie. 3. Auflage, Paderborn: Schöningh, S. 31.
Hydrosphäre: Wasserhülle der Erde aus Meeren, Binnengewässern, Grundwasser, Eis und atmosphärischem Wasser.
Vgl. Gaede, Peter-Matthias/GEO (2008): GEO Themenlexikon. Wetter und Klima. Begriffe, Forschung, Prognosen AZ. Nr. 31, Mannheim: GEO/Gruner + Jahr, S. 106.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
strukturen sowie von Meeresströmungen, außerdem Veränderungen der Ozonschicht oder der Ionosphäre. 197,198
Die IAEA publiziert in Dokument INFCIRC/254 erstmalig die „[...] Guidelines
for the Export of Nuclear Material, Equipment and Technology” der „Nuclear
Suppliers Group“ (NSG); diese bereits 1974 zusammengeschlossene Gruppe, bestehend aus anfänglich 15 und heute 45 Nuklearmaterial-liefernden Staaten,199 will
verhindern, dass der Handel mit Materialien zur zivilen Nuklearenergie-Nutzung zur
Proliferation von Nuklearwaffen beiträgt.200 Die NSG verlangt in den zuletzt 2006
überarbeiteten Guidelines: eine formale Zusicherung der Regierung des Empfängerlandes, dass die nukleare Lieferung nicht für Nuklearexplosionen missbraucht werde
(vgl. Pkt. 2); den physischen Schutz des nuklearen Materials vor Missbrauch (vgl.
Pkt. 3); einen Vertrag über Sicherungsmaßnahmen zwischen Empfängerstaat und
IAEA über die ausschließlich zivile Nutzung des nuklearen Materials gem. Art. III.1
NPT (vgl. Pkt. 4); eine Lieferung nuklearen Materials nur dann, wenn dieses nicht
zur Proliferation von Nuklearwaffen oder zum nuklearem Terrorismus beitrage (vgl.
Pkt. 10). Den Guidelines folgt eine „Trigger List“, die Materialien auflistet, bei denen
die Guidelines gelten: Sie reichen von nuklearem Material (vgl. Annex A 1) bis zu
ganzen Nuklearreaktoren (vgl. Annex B 1).201 In einem weiteren Guideline-Katalog
(„[...] Guidelines for Transfers of Nuclear-related Dual-use Equipment, Materials,
Software and Related Technology“) regelt die NSG den Export von Materialien und
Technologien, die nicht notwendigerweise für nukleare Zwecke verwendet werden
müssen, jedoch zu diesen ge- und missbraucht werden könnten: etwa industrielles
Equipment wie bestimmte Roboter (vgl. Annex 1.A.3) oder Chemikalien (vgl. Annex
2.C). Für diese Materialien gelten ähnliche Export-Konditionen wie für die ausschließlich zu nuklearen Zwecken nutzbaren Materialien.202
Aus Krankheitsgründen überantwortet Breschnew kommende Rüstungsentscheidungen größtenteils an sowjetische Militärs und lässt damit das Politbüro bei
diesen Entscheidungen außen vor.203 Die Sowjetunion beginnt in diesem Zustand
mit der Stationierung der Mittelstreckenraketen RT-21M (NATO-Designation: SS20 Saber) in Europa: 5.000 km Reichweite, jeweils drei 150-KilotonnenSprengköpfe, Treffergenauigkeit von nur 300 Metern Abweichung;204 das sowjetische Außenministerium und der Westen werden nicht in Kenntnis gesetzt;205 Mittelstreckenraketen sind noch von keinen Rüstungskontrollverhandlungen erfasst.206
Helmut Schmidt hält in London vor dem „International Institute for Strategic
Studies“ die „Alastair Buchan Memorial Lecture“: Die SALT-Verhandlungen dürf-
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
Ionosphäre: Bereich der Atmosphäre, in dem Gase regelmäßig mehr oder weniger ionisiert = elektrisch geladen sind.
Vgl. Gaede (2008): a. a. O., S. 112.
Vgl. International Committee of the Red Cross (2005): Convention on the Prohibition of Military or Any Hostile Use of
Environmental Modification Techniques, 10 December 1976, http://www.icrc.org/ihl.nsf/FULL/460?OpenDocument,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Suppliers Group (2008): History of the NSG, http://www.nuclearsuppliersgroup.org/history.htm, Zugriff:
21.5.2010.
Vgl. ebd.: What are the Guidelines?, http://www.nuclearsuppliersgroup.org/guide.htm, Zugriff: 21.5.2010.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2006): INFCIRC/254/Part 1. Communications Received From Certain
Member States Regarding Guidelines for the Export of Nuclear Material, Equipment and Technology,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/2007/infcirc704.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd.: INFCIRC/254/Part 2. Communications Recieved From Certain Member States Regarding Guidelines for
Transfers of Nuclear-related Dual-use Equipment, Materials, Software and Related Technology,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/2003/infcirc254r5p2.pdf, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 202. Vgl. Schmidt, Helmut: Der gefährlichste Moment, in: SPIEGEL SPECIAL Geschichte (2008): a. a. O., S. 21.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 134.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 202.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 422.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ten nicht ausschließlich die Vernichtungspotentiale von USA und Sowjetunion gegeneinander aufwiegen, denn so bliebe eine sowjetische Überlegenheit innerhalb
Europas bestehen. Doch auch dort müsse bei der Rüstung Gleichgewicht herrschen
– solange dieses nicht bestehe, müsse der Westen gleichgewichtige Abschreckung
ausüben.207 Schmidt formuliert hier den NATO-Doppelbeschluss vor: Entweder man
einige sich darauf, dass die Sowjets ihre SS-20 abziehen – oder die NATO rüste
nach.208 Solange die Verhandlungen über die Verminderung von konventionellen
Streitkräften in Europa noch keinen Erfolg erzielten (vgl. „CFE-Vertrag“, Eintrag
1990), müsse nach Schmidt auch über die Verwendung von Neutronen-Bomben209
nachgedacht werden, um die sowjetische konventionelle Überlegenheit auszugleichen.210
Schon zwei Wochen vor Schmidts Rede bildet die NATO die „High Level
Group“, die ebenfalls über die Modernisierung der eigenen taktischen Nuklearwaffen berät.211 Die High Level Group wird als beratendes Unterorgan der „Nuclear
Planning Group“ (siehe u. a. auch Eintrag 1983) eingerichtet – die Nuclear Planning
Group ist die ultimative Entscheidungsinstanz der NATO über ihre Nuklearpolitik.212
1978:
207
208
209
210
211
212
213
Die UN General Assembly widmet ihre zehnte sog. „Special Session“ dem Thema „Disarmament“. Das Abschlussdokument weist in der Einleitung darauf hin,
dass das Jahrzehnt der Abrüstung (vgl. UNGA Res. 2602 [XXIV, 1969], Paragraf (§)
E 1, siehe Eintrag 1969) dem Ende entgegen schreite (vgl. § I.4). Als finales Ziel
steht in der Einleitung des Abschlussdokuments die generelle und komplette Abrüstung (vgl. § I.8) – damit ist scheinbar nicht nur die nukleare Abrüstung gemeint (siehe dazu auch UNGA Res. 1378, Eintrag 1959). Als unmittelbares Ziel solle die Gefahr eines Nuklearkrieges beseitigt werden und das Wettrüsten angehalten und
rückgängig gemacht werden (vgl. § I.8). Die der Einleitung folgende Deklaration verkündet in § II.12, dass das Wettrüsten unvereinbar sei mit den Prinzipien der UN
Charter: Es verletze die Staatssouveränität und laufe dem Gebot, Gewalt weder anzudrohen noch anzuwenden, zuwider. Darüber hinaus schränke das Wettrüsten das
Menschenrecht auf freie Wahl des eigenen Sozial- und Wirtschaftssystems ein. Darüber hinaus seien rassistische Regime und ihre mögliche Bewaffnung mit Nuklearwaffen eine wachsende Bedrohung. In § II.39 verkündet die Deklaration, dass – neben quantitativen Abrüstungsmaßnahmen – auch Verhandlungen geführt werden
sollen über den Stopp von qualitativen Verbesserungen von Massenvernichtungswaffen. Letztendlich sollen wissenschaftliche und technologische Leistungen ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden.213 Hier findet sich eine weltge-
Vgl. The International Institute for Strategic Studies (2008): The 1977 Alastair Buchan Memorial Lecture by Helmut
Schmidt, S. 4, http://www.iiss.org/EasySiteWeb/GatewayLink.aspx?alId=17434, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 409.
US-Präsident Carter will 1977 die Neutronen-Bombe, welche eine viel höhere Strahlung bei wesentlich geringerer Hitzeund Druckwelle verbreitet, tatsächlich einführen. Nachdem Befürchtungen der europäischen und insbesondere der deutschen Öffentlichkeit wachgerüttelt werden, eine solche Waffe könne womöglich leichtfertig eingesetzt werden und massiven Schaden an Mensch und Umwelt verüben, geht Helmut Schmidt wie in der Alastair Buchan Memorial Lecture dazu über, die Neutronen-Bombe vor allem als Verhandlungspfand einzusetzen um vielleicht mit ihrem Stationierungsverzicht sowjetische konventionelle Abrüstung zu erzielen. Als Carter 1978 erkennt, dass die Europäer die NeutronenBombe nicht produziert und als Verhandlungspfand eingesetzt wissen wollen, beendet er das Projekt. Vgl. Bange, Oliver: „A German Finger on the Trigger“. Die Furcht vor den bundesdeutschen Nuklearaspirationen, der Nichtverbreitungsvertrag und der Aufbruch in die Ära der Entspannung, in: Greiner et al. (2009): a. a. O., S. 302 f.
The International Institute for Strategic Studies (2008): a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 424.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2006): NATO Handbook, Brüssel: NATO Public Diplomacy Division, S. 36 f.
Vgl. United Nations (2004): Resolutions and Decisions adopted by the General Assembly during its Tenth Special Session. 23 May – 30 June 1978, http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/S-10/4&Lang=E, Zugriff:
7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
meinschaftlich verkündete Forderung nach konkreten Forschungs- und Entwicklungsverboten für die Wissenschaft, die – wie etwa die Forderung der Göttinger 18
(siehe Eintrag 1958) – solcher Wissenschaft, die rein um ihrer selbst willen betrieben wird, entsagen und ihr stattdessen eine Mitverantwortung für die Bewahrung
des Friedens geben will. Nach der Deklaration beinhaltet das Abschlussdokument
ein „Programme of Action“: § III.47 bezeichnet Nuklearwaffen als die größte Gefahr
für Menschheit und Überleben der Zivilisation. Das Programme of Action listet darauf hin dringend notwendige Abrüstungsschritte auf: den bereits erwähnten Stopp
von qualitativer Verbesserung und Entwicklung von Nuklearwaffen (vgl. § III.50.a);
einen Produktionsstopp für Nuklearwaffen und spaltbares Material für militärische
Zwecke (vgl. Art. III.50.b, siehe „Fissile Material Cut-Off Treaty“, u. a. Eintrag 1998);
einen allumfassenden Plan zur möglichst terminlich-vorgeschriebenen progressiven
und balancierten Reduktion der nuklearen Arsenale und ihrer Trägersysteme bis hin
zur kompletten Abrüstung zum frühestmöglichen Termin (vgl. § III.50.c); den Erfolg
der bereits begonnenen Verhandlungen über einen Vertrag zum allumfassenden
Verbot von Nuklearwaffentests (vgl. § 51, siehe „Comprehensive Nuclear-Test-Ban
Treaty“, Eintrag 1996); das Fertigstellen des SALT II-Vertrags (vgl. § III.52, siehe
Eintrag 1979); Negative Security Assurances, also Verzicht auf NuklearwaffenEinsatz gegenüber Staaten ohne Nuklearwaffen (vgl. § III.59); das Respektieren von
alten und das Schaffen von neuen nuklearwaffenfreien Zonen (vgl. § III.60 ff.), insbesondere einer nuklearwaffenfreien Zone im Nahen Osten (vgl. § III.62.d, siehe zu
letzterer Zone u. a. auch Eintrag 2010 [„NPT-Überprüfungskonferenz“]). Weiterhin
fordert das Programme of Action eine konventionelle Abrüstung neben der nuklearen (vgl. § III.81), eine Reduktion der staatlichen Militärbudgets auf einer gegenseitig
vereinbarten Basis (vgl. § III.89), die Verhinderung von Angriffen, die durch Unfall,
Fehlkalkulation oder fehlgeschlagene Kommunikation hervorgerufen werden könnten (vgl. § III.93.a). Ferner werden periodische Berichte des UN-Generalsekretärs
über die ökonomischen und sozialen Folgen des Wettrüstens verlangt (vgl. §
III.93.c). § III.94 fordert den Generalsekretär zusätzlich auf, in einer Expertenstudie
den Zusammenhang zwischen Abrüstung und Entwicklung zu beleuchten. Die Studie soll klären, wie Abrüstung zu einer neuen „economic order“, einer neuen Wirtschaftsordnung, beitragen kann (vgl. § III.95). § III.99 des Programme of Action verlangt, die weltweite öffentliche Meinung in Richtung Abrüstung zu mobilisieren. Dazu
sollten neben staatlichen und nicht-staatlichen Informationsorganen vor allem das
UN Centre for Disarmament und die UNESCO beitragen (vgl. § III.100 ff.). § III.109
beauftragt das Committee on Disarmament (beschrieben weiter unten in diesem
Eintrag) mit der Ausarbeitung eines umfassenden Abrüstungsprogramms mit dem
Ziel der generellen und kompletten Abrüstung. Diese generelle und komplette Abrüstung solle nach § III.111 nur noch diejenigen militärischen Kräfte erlauben, welche für die nationale Sicherheit als unerlässlich befunden worden seien sowie solche, die einer UN-Friedenstruppe von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt
würden. Der letzte Teil des Abschlussdokuments definiert das Instrumentarium genauer, mit dem die Abrüstungsziele erreicht werden sollen: § IV.113 unterteilt die an
Abrüstung beteiligten Gremien in beratende und in verhandelnde; in ersteren sollten
alle UN-Mitgliedsstaaten vertreten sein, in letzteren – aus Gründen der Zweckmäßigkeit – nur relativ wenige Staaten. Nach § IV.117 behandelt das First Committee
der UN General Assembly in Zukunft ausschließlich Abrüstungs- und damit verbundene Fragen.214 Die Komitees der UN General Assembly sind seit jeher beratende Gremien, die der UN General Assembly Resolutions- und Entscheidungsentwürfe vorlegen.215 § IV.118 erschafft die Disarmament Commission (siehe Eintrag
214
215
Vgl. ebd.
United Nations (2008): General Assembly. Main Committees, http://www.un.org/ga/maincommittees.shtml, Zugriff:
7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
1952) in neuer Form: Fortan sind in diesem beratenden Gremium nicht nur die UN
Security Council-Mitglieder und Kanada dabei, sondern alle UN-Mitgliedsstaaten.
Die Disarmament Commission solle als Unterorgan der UN General Assembly die
hier beschriebenen Entscheidungen und Empfehlungen der Special Session weiter
verfolgen und überhaupt Elemente eines umfassenden Abrüstungsprogramms erarbeiten (vgl. [a]). § IV.120 widmet sich dem eben bereits erwähnten Committee on
Disarmament (siehe Einträge 1959 und 1983), das aus den fünf offiziellen Nuklearmächten und 32-35 anderen Staaten bestehen solle. Dieses verhandelnde Gremium solle seine Entscheidungen im Konsens treffen (vgl. § IV.120.a) und sich unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus UN General Assembly und KomiteeStaaten seine eigene Agenda geben (vgl. § IV.120.e). Gegen Ende fordert das Abschlussdokument der Special Session on Disarmament zum frühestmöglichen Termin eine Weltabrüstungskonferenz (vgl. § IV.122).216 Das Abschlussdokument wird
einstimmig angenommen.217 Der US-Außenminister Cyrus Vance verkündet während der Special Session eine abgeschwächte Negative Security Assurance: Die
USA würden keine Nuklearwaffen einsetzen gegen einen NPT-Staat oder gegen ein
Mitglied eines vergleichbaren Vertrages, der die Aneignung von Nuklearwaffen untersage – außer im Falle eines Angriffes auf die USA, ihr Territorium, ihre Streitkräfte oder ihre Verbündeten durch einen Staat, der mit einem Nuklearwaffen-Staat verbündet sei.218
1979:
216
217
218
219
220
221
Carter und Breschnew unterzeichnen den SALT II-Vertrag. Verhandlungen über
diesen Vertrag begannen bereits 1972,219 auf Geheiß von Art. 7 SALT I.220 Das
SALT II-Paket besteht aus drei Teilen: dem eigentlichen Vertrag, einem Protokoll
und dem „Joint Statement of Principles“. Letzteres ist ein Set aus Richtlinien für weitere Verhandlungen. Art. III.1 des eigentlichen SALT II-Vertrages limitiert die Zahl
der Abschussvorrichtungen für strategische Nuklearwaffen (nicht die Nuklearwaffen
selbst) auf US-amerikanischer und sowjetischer Seite auf 2.400: Darunter fallen „Intercontinental ballistic missle“ (ICBM)- und „Submarine-launched ballistic missile“
(SLBM)-Abschussvorrichtungen (also Raketensilos und U-Boot-Raketensilos),
schwere Bomber221 und „Air-to-Surface Ballistic Missiles“ (ASBMs). Nach Art. III.2
solle ab Januar 1981 begonnen werden, das Limit auf nunmehr 2.250 pro Seite herunterzuschrauben. Überzählige Abschussvorrichtungen müssten, sofern vorhanden,
bis Ende 1981 unschädlich gemacht oder zerstört werden (vgl. Art. 11.3). Nach Art.
V.1 müssten innerhalb des Limits aus Art. III.1 f. Startvorrichtungen für ballistische
Raketen (ICBMs, SLBMs, ASBMs) mit „Multiple Independently Targetable Reentry
Vehicles“ (MIRVs), also mit der Fähigkeit, mehrere Sprengköpfe gleichzeitig transportieren und auf unterschiedliche Ziele schießen zu können, sowie schwere Bom-
Vgl. United Nations (2004): Resolutions and Decisions adopted by the General Assembly during its Tenth Special Session. 23 May – 30 June 1978, a. a. O.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 43.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Dazu ist anzumerken, dass der Hauptgrund der Sowjetunion, ein neues Abkommen mit den USA schließen zu wollen,
wahrscheinlich gar nicht die Angst vor den USA, sondern vor dem Aufstieg Chinas ist. Die Sowjetunion will die Gefahr
eines Konflikts mit den USA abschwächen, da sie befürchtet, dass ein potentieller Konflikt mit China sicherlich mit
Nuklearwaffen und strategischen Raketen ausgefochten werde. Vgl. Schaefer, Bernd: „Krieg schafft Revolutionen, Revolutionen beenden den Krieg“. Furcht und Ideologie in China und der UdSSR, 1969-1976, in: Greiner et al. (2009): a. a.
O., S. 275. Dazu passt auch die Einschätzung von Kissinger, Henry A. (2011): China. Zwischen Tradition und Herausforderung, München: C. Bertelsmann, S. 358.
Vgl. Federation of American Scientists (2008): Strategic Arms Limitation Talks (SALT II). Provisions,
http://www.fas.org/nuke/control/salt2/intro.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Schwere Bomber sind Bomber mit einer Flugweite über 8.000 km oder solche, die mit „Air-Launch Cruise Missiles“
(ALCMs) ausgestattet sind. Vgl. Federation of American Scientists (1996): Glossary of Strategic Arms Reduction Treaty
Terms, http://www.fas.org/nuke/control/start1/glossary.htm, Zugriff: 7.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ber, die Raketen über 600 km weit feuern können, auf 1.320 pro Seite beschränkt
werden. Innerhalb dieser 1.320 Abschussvorrichtungen wiederum dürften nach Art.
V.2 nur 1.200 für MIRV-fähige ballistische Raketen pro Seite bestehen (der Rest
wären Bomber). Wiederum innerhalb dieser 1.200 beschränkt Art. V.3 die Zahl für
MIRV-fähige ICBM-Abschussvorrichtungen beidseitig auf 820 (der Rest wären Abschussvorrichtungen für MIRV-fähige ASBMs). Art. IV.1 verbietet die Konstruktion
zusätzlicher örtlich-fixierter ICBM-Abschussvorrichtungen. Art. IX.1.d verbietet mobile ICBM-Abschussvorrichtungen. Art. IX.1.e-f untersagt SLBMs (und deren Abschussvorrichtungen) bzw. ASBMs, die schwerer sind als diejenigen „leichten“
ICBMs, die zum Tag der Vertragssignatur bereits im Dienst sind. Art. IV.9 verbietet
den Testflug oder den Einsatz von neuartigen ICBMs, mit der Ausnahme eines neuen ICBM-Typs pro Seite. Art. IV.10 friert die Maximalzahl der Sprengköpfe (MIRVs)
auf ICBMs ein – der durch Art. IV.9 erlaubte neue ICBM-Typ dürfe nicht mehr als 10
Sprengköpfe tragen (vgl. Art. IV.11). SLBMs dürften nicht mehr als 14 Sprengköpfe
tragen (vgl. Art. IV.12), ASBMs nicht mehr als 10 (vgl. Art. IV.13). Art. IV.14 schreibt
auf schweren Bombern eine maximale Durchschnittszahl von 28 Cruise Missiles222
mit einer Reichweite über 600 km vor. Für die bereits bestehenden Bombertypen B52 und B-1 (USA) sowie Tupolev-95 und Myasishchev (Sowjetunion) gelte das Limit
von 20 Cruise Missiles mit einer Reichweite über 600 km (vgl. Art. IV.14 Second
Agreed Statement). Art. IV.3 verbietet die Umwandlung von Abschussvorrichtungen
für leichte ICBMs in solche für schwere ICBMs.223 Ein Common Understanding zu
Art. IV.8 verbietet die sowjetische RS-14 ICBM (US-Designation: SS-16). Art. IV.5
verbietet schnelle Nachladefunktionen für ICBM-Abschussvorrichtungen. Weiterhin
verbietet SALT II bestimmte strategische Offensivwaffen, die technisch herstellbar
sind, aber (noch) nicht angewandt werden sollen: etwa ballistische Raketen mit einer Reichweite über 600 km auf Schiffen, die keine U-Boote sind (vgl. Art. IX.1.a),
oder Abschussvorrichtungen für ballistische Raketen und Cruise Missiles auf dem
Meeresboden (vgl. Art. IX.1.b). Die Vertragsparteien sollen sich gegenseitig von geplanten ICBM-Starts unterrichten, sofern die Rakete über das eigene Staatsgebiet
hinaus fliege (vgl. Art. XVI.1). Art. XVII ordnet das Vorantreiben der Umsetzung von
SALT II der Standing Consultative Commission zu, die u. a. bereits SALT I als Plattform diente (vgl. Art. VI SALT I, Eintrag 1972). Die Kommission solle nach Art.
XVII.3 auf die „data base on the numbers of strategic offensive arms“ zurückgreifen,
die das “Memorandum of Understanding […] Regarding the Establishment of a Data
Base on the Numbers of Strategic Offensive Arms” erschafft, am Signaturtag von
SALT II.224 Die Data Base dokumentiert die Menge der Abschussvorrichtungen von
USA und Sowjetunion vom 1. November 1978:
USA
Sowjetunion
Für ICBMs
1054
1398
Davon für lokal fixierte ICBMs
1054
1398
Für MIRV-fähige ICBMs
550
576
Abschuss-Vorrichtungen
222
223
224
Unbemannte Rakete, einer Drohne ähnlich, oft mit Tragflächen, die sich selbst ins Ziel steuert, dt. „Marschflugkörper“.
Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2008): Cruise Missile/Rocket and Missile System, Chicago:
Encyclopædia Britannica.
Schwere ICBMs sind ICBMs mit einem Startgewicht über 106 Tonnen oder einem Abwurfgewicht über 4.350 Kilogramm. Vgl. Federation of American Scientists (1996): Glossary of Strategic Arms Reduction Treaty Terms, a. a. O.
Vgl. United States Arms Control & Disarmament Agency (2008): Treaty between the United States of America and the
Union of Soviet Socialist Republics on the Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://dosfan.lib.uic.edu/acda/treaties/salt2-2.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Für SLBMs
656
950
Für MIRV-fähige SLBMs
496
128
Schwere Bomber
574
156
Schwere Bomber mit Cruise Missiles mit
Reichweite über 600 km
0
0
Schwere Bomber, nur ASBM-fähig
0
0
ASBMs
0
0
MIRV-fähige ASBMs
0
0225
Beim Zusammenrechnen der Abschussvorrichtungen von ICBMs, SLBMs und Bombern fällt auf, dass beide Seiten (USA Gesamt 2.284, SU Gesamt 2.504) das SALT
II-Limit von 2.400 bzw., ab 1982, von 2.250 Abschussvorrichtungen teilweise schon
erreicht haben bzw. es ohne signifikante Abrüstungsschritte erreichen können. Die
Sub-Levels, etwa für Abschussvorrichtungen für MIRV-fähige ICBMs oder ASBMs
(820 bzw. 380), verlangen sogar keineswegs Abrüstung, sondern sind so hoch gesteckt, dass beide Seiten hier durchaus noch aufrüsten könnten, sofern sie gleichzeitig etwa bei SLBM-Silos oder Bombern moderat abrüsten würden. SALT II ist also ein relativ leicht zu erfüllender Limitierungsvertrag, der sich weniger gegen die
bereits bestehende Hochrüstung wendet, sondern eine noch massivere Rüstung in
der Zukunft zu unterbinden sucht. Ein Abrüstungsvertrag ist SALT II hingegen nicht.
Der Vertrag soll bis Ende 1985 in Kraft bleiben (vgl. Art. XIX). Die Verifikation der
Gebote des Vertrags erfolgt – wie bei vielen vorherigen Verträgen – durch gegenseitige Kontrolle (vgl. Art. XV),226 etwa durch Aufklärungssatelliten.227 Um die Limits von
MIRVs zu verifizieren, legt SALT II aus: Sobald eine Rakete mit MIRV-Bestückung
getestet werde, sollen alle anderen Raketen gleichen Typs auch als mit MIRVs ausgestattet betrachtet werden (vgl. Art. II.5 Second Agreed Statement). Auch wenn eine Startvorrichtung mit einer MIRV-bestückten Rakete getestet werde, würden alle
anderen Startvorrichtungen gleichen Typs als solche für MIRV-fähige Raketen angesehen werden (vgl. Art. II.5 First Agreed Statement) und fielen somit unter das
1.200er-Limit aus Art. V.2 (vgl. Art. II.5 Second Common Understanding). Ähnliche
Zähl-Regeln liefert SALT II für Bomber (vgl. Art. V.4 Agreed Statement) und Cruise
Missiles (vgl. II.8 First Agreed Statement). Art. XIV legt fest, dass die Vertragsparteien nach dem In-Kraft-Treten von SALT II mit weiteren Limitierungs- und Reduktionsverhandlungen einen Nachfolgevertrag noch vor dem Auslaufen von SALT II
Ende 1985 vollenden sollen.228 Das Protokoll aus dem SALT II-Paket ist gültig
zwischem dem Tag, an dem SALT II in Kraft tritt und dem 31. Dezember 1981 – für
diese Zeit nimmt das Protokoll die folgenden Rüstungsbeschränkungen vor: Mobile
Abschussvorrichtungen für ICBMs seien ebenso verboten wie Testflüge von ICBMs,
die für solche Abschussvorrichtungen vorgesehen seien (vgl. Art. I). Ebenso verboten sei das Verwenden – nicht aber das Testen – von Cruise Missiles mit einer
Reichweite über 600 km von see- und landgestützten Abschussvorrichtungen (vgl.
Art. II.1). Getestet werden dürfe jedoch nicht, wenn solche Cruise Missiles mit
MIRVs bestückt sind (vgl. Art. II.2). Art. III des Protokolls verbietet Verwendung und
225
226
227
228
Vgl. Cantelon, Philip L/Hewlett, Richard G./Williams, Robert C. (1992): The American Atom: A Documentary History
of Nuclear Policies from the Discovery of Fission to the Present, Philadelphia: University of Pennsylvania Press, S. 263.
Vgl. U.S. Arms Control & Disarmament Agency (2008): Treaty between the United States of America and the Union of
Soviet Socialist Republics on the Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (2008): Strategic Arms Limitation Talks (SALT II). Provisions, a. a. O.
Vgl. United States Arms Control & Disarmament Agency (2008): Treaty between the United States of America and the
Union of Soviet Socialist Republics on the Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Testflüge von ASBMs.229 Das „Joint Statement of Principles“, der dritte Teil des
SALT II-Pakets, schafft einen Rahmen für SALT III-Verhandlungen: USA und Sowjetunion verständigen sich auf die Ziele der „signifikanten und substantiellen Reduktion der Anzahl der strategischen Offensivwaffen“ (vgl. Pkt. 3.1) und der „qualitativen
Limitierung“ solcher Waffen. Letzteres bedeute, Entwicklung, Tests und Anwendung
von neuen Typen strategischer Offensivwaffen und Modernisierung bereits bestehender Waffen dieser Art einzuschränken (vgl. Pkt. 3.2). Das Joint Statement spricht
auch von möglichen kooperativen Verifikationsmaßnahmen, welche neben den bisherigen einzelstaatlichen Verifikationsmaßnahmen die Überwachung von Limitierung und Restriktion strategischer Waffen gewährleisten könnten (vgl. Pkt. 2). 230
SALT II wird 1985 auslaufen, ohne jemals in Kraft getreten zu sein (siehe dazu Eintrag 1980).231
Der „Moon Treaty“ liegt zur Signatur bereit. Seine Bestimmungen sollen
nicht nur für den Mond gelten, sondern auch für andere Himmelskörper im Sonnensystem, abgesehen von der Erde (vgl. Art. 1.1). Im Vertragsverlauf wird jedoch nur
vom Mond gesprochen, der beispielhaft für alle anderen Himmelskörper des Sonnensystems verwendet wird: Ähnliche Provisionen wie im Outer Space Treaty (siehe
Eintrag 1967) sind die Forderung des Moon Treaty, dass der Mond ausschließlich
für friedliche Zwecke genutzt werden solle (vgl. Art. 3.1), dass auf ihm und in seiner
Umgebung keine Objekte stationiert werden dürften, die Nuklearwaffen oder andere
Massenvernichtungswaffen trügen (vgl. Art. 3.3), dass Militärbasen und militärische
Tests auf dem Mond verboten seien (vgl. Art. 3.4) und dass bei der Erforschung und
Verwaltung des Mondes international kooperiert werden solle (vgl. Art. 2, 4.2, 5, 10,
11.5, 13). Art. 12.3 verkündet sogar, dass die Vertragsstaaten in Gegenwart eines
Notfalles auf dem Mond die Installationen anderer Vertragsstaaten zum Schutz aufsuchen dürften. Die Freiheit der Mond-Forschung gewährt Art. 6; Besitzanspruch ist
jedoch durch Art. 11.2 f. verboten. Der Mond ist nach Art. 11.1 gemeinschaftliches
Erbe der Menschheit („common heritage of mankind“); Art. 4 fordert, dass bei der
Erforschung und Nutzung des Mondes auch das Interesse zukünftiger Generationen
beachtet werden solle. Die Verifikation der Provisionen soll nach Art. 15 ermöglicht
werden, indem alle Vertragsparteien auch Zugang zu den Installationen der anderen
Vertragsparteien auf dem Mond haben sollen. Der Moon Treaty tritt nach der fünften
Ratifizierung eines Staates in Kraft (vgl. Art. 19.3).232 Das geschieht 1984.233 Bis
heute haben lediglich 13 Staaten den Moon Treaty ratifiziert; USA, Russland, China,
Frankreich, England und Deutschland sind nicht dabei.234
Israel und Südafrika werden verdächtigt, im südlichen Indischen Ozean einen gemeinsamen Nuklearwaffen-Test mit einer Sprengkraft von ein bis zwei Kilotonnen durchgeführt zu haben (siehe zum südafrikanischen Nuklearwaffenprogramm auch Eintrag 1990).235
229
230
231
232
233
234
235
Vgl. ebd.: Protocol to the Treaty between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on
the Limitation of Strategic Offensive Arms, http://dosfan.lib.uic.edu/acda/treaties/salt2-3.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd.: Joint Statement of Principles and Basic Guidelines for Subsequent Negotiations on the Limitation of Strategic
Arms, http://dosfan.lib.uic.edu/acda/treaties/salt2-4.htm#2, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 43.
Vgl. United Nations Office for Outer Space Affairs (2006): Resolution Adopted by the General Assembly 34/68.
Agreement Governing the Activities of States on the Moon and Other Celestial Bodies,
http://www.unoosa.org/oosa/en/SpaceLaw/gares/html/gares_34_0068.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd. (2008): United Nations treaties and principles on outer space and related General Assembly resolutions. Addendum. Status of international agreements relating to activities in outer space as at 1 January 2008,
http://www.unoosa.org/pdf/publications/ST_SPACE_11_Rev2_Add1E.pdf, Zugriff: 7.6.2010, S. 3.
Vgl. ebd. (2008): Treaty Signatures, http://www.unoosa.org/oosatdb/showTreatySignatures.do, Zugriff: 2.5.2011.
Vgl. Pal Singh Sidhu, Waheguru: Dealing with Extra-NPT Acots and Non-State Actors, in: Boulden et al. (2009): a. a.
O., S. 213. Vgl. auch Reed et al. (2009): a. a. O., S. 177 ff.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Vier US-Kommandozentralen sehen gleichzeitig auf ihren Bildschirmen Muster, die auf einen massiven sowjetischen Raketenangriff auf die USA schließen
lassen. Innerhalb der nächsten Minuten werden in den USA Vorbereitungen für einen nuklearen Gegenschlag getroffen. Kein Versuch wird dagegen unternommen,
das Rote Telefon (siehe Eintrag 1963) zu benutzen, um Gewissheit über die sowjetischen Intentionen zu bekommen oder den Sowjets den Grund für die plötzliche
US-Mobilisierung zu vermitteln. Eine US-Radarstation meldet schließlich, dass gar
keine Raketen in der Luft seien. Grund für den Fehlalarm war lediglich ein Übungsband, das über das US-Computersystem lief. Zukünftig werden solche Übungen in
einer Einrichtung abgehalten, die nicht mit den militärisch-operierenden Zentralen
vernetzt ist.236
Am 12. Dezember 1979 verkündet die NATO „The Double-Track Decision on
Theatre Nuclear Forces“, bekannt als „NATO-Doppelbeschluss“: Darin beklagt die
NATO die sowjetische Stationierung der SS-20-Mittelstreckenraketen (siehe Eintrag
1977), die das Kräftegleichgewicht zerstöre (vgl. Pkt. 3-5). Die NATO sehe sich gezwungen – als ersten Schritt ihres Doppelbeschlusses – ebenfalls mit Mittelstreckenraketen nachzurüsten: Die USA würden dies in Form von bodengestützten 108
Pershing II-Raketen und 464 Cruise-Missiles tun. Gleichzeitig würden 1.000 taktische Nuklearsprengköpfe aus Europa abgezogen (vgl. Pkt. 7). Der zweite Schritt
des Doppelbeschlusses sieht vor, Rüstungskontrollverhandlungen künftig auch auf
Mittelstreckenraketen auszuweiten: Konkret solle über die Limitierung der SS-20 auf
sowjetischer Seite und der geplanten Pershing II und Cruise Missiles auf NATOSeite verhandelt werden, um diese NATO-Stationierungen vielleicht gar nicht erst
erforderlich machen zu müssen (vgl. Pkt. 9). Solche Verhandlungen sollen bilateral
im Rahmen der US-sowjetischen SALT III-Verhandlungen stattfinden (vgl. Pkt.
9.b).237
Heiligabend: Die Sowjetunion marschiert in Afghanistan ein: Sie fürchtet,
dass die oppositionellen islamistischen Guerilla-Gruppen („Mudschaheddin“) ihren
Einfluss auch auf die angrenzenden Sowjetrepubliken ausweiten. Die USA unterstützten die Mudschaheddin insgeheim; der neue Feind der USA, der revolutionäre
Iran, übrigens auch.238
1980:
236
237
238
239
240
Die Ratifikation von SALT II scheitert im US-Senat239 – Hauptgrund ist der sowjetische Einmarsch in Afghanistan.240
Die “Convention on the Physical Protection of Nuclear Material” wird
unterzeichnet und tritt in Kraft (siehe auch Eintrag 2005 [„Convention on the Physical Protection of Nuclear Material and Nuclear Facilities“]). Die Konvention bezieht
sich auf nukleares Material für zivile Zwecke im Stadium des innerstaatlichen und internationalen Transports sowie der innerstaatlichen Benutzung und Lagerung (vgl.
Art. 2.1 f.). Nukleare Materialien zu zivilen Zwecken dürften nicht mit Nichtvertragsstaaten gehandelt werden, außer bei Zusage des Nichtvertragsstaates, sich an die
vertraglichen Schutzbestimmungen in Annex I zu halten (s. u., vgl. Art. 4). Im Falle
des Diebstahls von nuklearem Material solle innerhalb der Vertragsgemeinschaft
kooperiert werden (vgl. Art. 5). Die Konvention schreibt den Vertragsstaaten die Angleichung ihrer nationalstaatlichen Straftatbestände vor: So sollen etwa Diebstahl
oder die Benutzung von nuklearem Material zu gewaltsamen Zwecken in allen Mitgliedsstaaten strafbar sein (vgl. Art. 7.1.b/i). Art. 8-14 regeln, welcher Staat in wel-
Vgl. Phillips, Alan F. (1998): a. a. O.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2000): Special Meeting of Foreign and Defence Ministers (The "DoubleTrack" Decision on Theatre Nuclear Forces), http://www.nato.int/docu/basictxt/b791212a.htm, Zugriff: 29.12.2008.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 415.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 211.
Vgl. Tertrais, Bruno (2008): L'arme nucléaire, Paris: Presses Universitaires de France, S. 105.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
cher Situation strafrechtliche Jurisdiktion über den Straftäter habe. Annex II der
Konvention unterteilt nukleares Material für friedliche Zwecke in drei Gefahrenstufen
(Kategorie I, II & III), für die in Annex I jeweilige Sicherheitsvorkehrungen vorgegeben werden: Vor dem Transport müsse etwa das Material der höchsten Gefahrenstufe (Kategorie I) in einer abgeriegelten Gegend permanent bewacht werden, zu
der nur bestimmte Personen Zutritt hätten (vgl. Annex I, 1.c).241
Die zweite Überprüfungskonferenz des NPT findet statt: Die Zahl der Vertragsstaaten liegt bei 112. Die Konferenz kann keinen Konsens über ein Abschlussdokument finden. Viele Staaten ohne Nuklearwaffen fordern USA und Sowjetunion
auf, SALT II zu ratifizieren.242
Der „Krefelder Appell“, u. a. unterzeichnet von Petra Kelly und Gerd Bastian, fordert die Bundesregierung auf, ihre Zustimmung zum NATODoppelbeschluss (siehe Eintrag 1979) zurückzunehmen. Die deutschen Bürger seien dazu aufgefordert, durch den Druck der öffentlichen Meinung eine alternative
Sicherheitspolitik zu erzwingen, die Europa nicht als potentiellen Kriegsschauplatz
missbrauche und auf Abrüstung statt auf Abschreckung setze.243 Mehr als 800.000
Menschen werden diesen Appell unterzeichnen.244
1981:
US-Präsident Reagan fordert einen Rahmen für Verhandlungen zur Reduktion aller
Waffentypen und schlägt der Sowjetunion die “Zero Option” vor: Die USA unterließen ihre im Rahmen des Doppelbeschlusses geplante Stationierung von Mittelstreckenraketen in Europa, wenn die Sowjetunion dafür ihre SS-4, SS-5 und SS-20
Raketen zerstöre.245 Die Sowjetunion lehnt ab und schlägt stattdessen das Einfrieren jeglicher neuer Stationierungen sowie Einschnitte in die bestehenden Kräfte
vor.246 Es kommt zu keiner Einigung. Reagan besteht mittlerweile auf der Modernisierung der eigenen europäischen Mittelstreckenraketen.247
Mindestens 300.000 Menschen protestieren im Bonner Hofgarten gegen
den NATO-Doppelbeschluss;248 mit dabei sind u. a. Erhard Eppler, Petra Kelly und
Heinrich Böll. Böll ist einer der Hauptredner: „Die Politiker haben ja die Wahl, uns zu
apathischen Zynikern zu machen. […] Sie können eine gelähmte Bevölkerung auf
der ganzen Welt haben, die gelähmt ist von diesen Waffenpesten und Waffenzahlen. Wir wollen uns nicht lähmen lassen!“249
1982:
Die 12. Special Session der UN General Assembly wird erneut der Abrüstung gewidmet. Die Konferenz kann sich – wie die NPT-Überprüfungskonferenz – auf kein
gemeinsames Abschlussdokument einigen. China, Frankreich und die Sowjetunion
verkünden unilaterale Security Assurances.250 Trotz des fehlenden Abschlussdokuments eröffnet die UN General Assembly auf ihrer Special Session eine „World
Disarmament Campaign“. Diese soll – wie schon in der 1978er Special Session ge-
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
Vgl. International Atomic Energy Agency (2008): INFCIRC/274/Rev.1. The Convention on the Physical Protection of
Nuclear Material, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/inf274r1.shtml, Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Atomwaffen A-Z (2006): Krefelder Appell, http://www.atomwaffena-z.info/atomwaffen-glossar/k/ktexte/artikel/572/7594324cbe/index.html, Zugriff: 10.3.2009.
Vgl. Siepmann, Christian (2008): Atomraketen im Nachbargarten, in: einestages. Zeitgeschehen auf SPIEGEL ONLINE, http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/3002/atomraketen_im_nachbargarten.html, Zugriff:
15.3.2009.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 225.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 424.
Vgl. ebd.: a. a. O., S. 431.
Schröter, Klaus (1998): Böll, 11. Auflage, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 121 f.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 44.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
fordert – vor allem öffentliches Interesse und Unterstützung für Rüstungskontrolle
und Abrüstung fördern (vgl. Report of the Ad Hoc Committee of the 12th Special
Session, Pkt. 1 Annex V, vgl. auch Abschlussdokument der UN General Assembly
Special Session 1978, § III.99 ff.). Insbesondere sollen der Öffentlichkeit die 1978
verkündeten Rüstungskontroll- und Abrüstungsziele vermittelt werden (vgl. Report of
the Ad Hoc Committee of the 12th Special Session, Pkt. 1/2/7 Annex V). Verschiedene Staaten unterbreiten Vorschläge zur Ausgestaltung der World Disarmament
Campaign: Bulgarien schlägt vor, durch UN- und NGO-Zusammenarbeit weltweit
Unterschriften gegen einen Nuklearkrieg zu sammeln (vgl. A/S-12/AC.1/7 Annex II,
A/S-12/AC.1/31 Annex II, Pkt. 19 Annex V). Frankreich propagiert einen „Universal
Conscience Council“, einen Rat von Persönlichkeiten aus spirituellem, wissenschaftlichem und kulturellem Leben, der über Abrüstung und damit verbundene Probleme
informieren solle (vgl. A/S-12/AC.1/40 Annex II, Pkt. 19 Annex V). Japan schlägt
vor, über die UN Dokumente zu Hiroshima und Nagasaki der Weltbevölkerung zur
Verfügung zu stellen (vgl. A/S-12/AC.1/44 Annex II, Pkt. 19 Annex V).251
Die Bürgermeister von Hiroshima und Nagasaki rufen ihre Kolleginnen und
Kollegen auf der ganzen Welt auf, gemeinsam für nukleare Abrüstung zu arbeiten.
So beginnt die „Conference of Mayors for Peace“,252 der heute über 4.700 Städte
in 150 Ländern und Regionen angehören.253
Die Rüstungsexpertin Randall Forsberg ruft USA und Sowjetunion auf,
Tests, Produktion und Stationierung von Nuklearwaffen überprüfbar einzufrieren und
umzukehren.254 Die hierdurch initiierte „Nuclear Weapons Freeze Campaign“, ein
Zusammenschluss aus NGOs, mobilisiert in New York laut eigenen Angaben
700.000 bis 750.000 Menschen, um gegen die Benutzung von Nuklearwaffen zu
protestieren.255 Daneben stellt die Nuclear Weapons Freeze Campaign eine Resolution zur US-weiten Abstimmung, über die zeitgleich mit den Präsidentschaftswahlen
abgestimmt wird. Die Resolution fordert ein Stopp von US-Nuklearwaffentests und
Proliferation.256 Eine große Mehrheit stimmt zu – es ist das größte Ein-ThemaReferendum in der US-Geschichte.257 Die Nuclear Weapons Freeze Campaign verliert jedoch wieder an Einfluss, beginnend bereits im selben Jahr, als eine Resolution mit der Forderung, ein US-sowjetisches Einfrieren der Arsenale auszuhandeln,
im Kongress durch zwei fehlende Stimmen scheitert.258
Die schwedische Politikerin Alva Myrdal erhält den Friedensnobelpreis. Sie
vertrat ihr Land viele Jahre bei UN-Abrüstungsverhandlungen und entwickelte sich
gegenüber USA und Sowjetunion zur führenden Stimme für konkrete Abrüstungsschritte. Alva Myrdal hat auch zur Gründung des weltweit bekannten „Stockholm International Peace Research Institute“ (SIPRI) beigetragen.259
1983:
251
252
253
254
255
256
257
258
259
Das Committee on Disarmament wird in Conference on Disarmament umbenannt (vgl. auch Einträge 1959 und 1978). Laut ihrer „Rules of Procedure“ sei die
Vgl. United Nations (2008): A/S-12/32. Report of the Ad Hoc Committee of the 12th Special Session,
http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/S-12/32&Lang=E, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Mayors for Peace (2009): About Us, http://www.mayorsforpeace.org/english/outlines/index.html, Zugriff:
2.5.2011.
Vgl. Hevesi, Dennis (2007): Randall Forsberg, 64, Nuclear Freeze Advocate, Dies, in: The New York Times, 26.10.2007,
http://www.nytimes.com/2007/10/26/us/26forsberg.html?_r=1&scp=1&sq=nuclear%20weapons%20freeze%20cam
paign%201982&st=cse, Zugriff: 30.12.2008.
Vgl. ebd. Vgl. Peace Action (2008): The Freeze, http://www.peace-action.org/abt/freezehistory.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Peace Action (2008): a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Hevesi (2007): a. a. O.
Vgl. The Nobel Foundation (1982): Alva Myrdal. The Nobel Peace Prize 1982. Biography,
http://nobelprize.org/nobel_prizes/peace/laureates/1982/myrdal-bio.html, Zugriff: 13.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Conference ein verhandelndes Forum für Abrüstungsfragen (vgl. Rule 1), das seine
Entschlüsse im Konsens fassen solle (vgl. Rule 18). Ihr gehören die fünf im NPT
anerkannten Nuklearwaffenstaaten an sowie 60 wechselnde andere Staaten (vgl.
Rule 1).260 Die Conference on Disarmament bzw. ihre Vorgänger-Gremien waren
beteiligt an der Ausarbeitung von NPT (siehe Eintrag 1968), Sea-bed Treaty (siehe
Eintrag 1971), Biowaffenkonvention (siehe Eintrag 1972) und ENMOD Convention
(siehe Eintrag 1977). In den kommenden Jahren wird sie beteiligt sein an der Ausarbeitung von Chemiewaffenkonvention (siehe Eintrag 1993) und „Comprehensive
Nuclear-Test-Ban Treaty“ (siehe Eintrag 1996).261
Reagan verkündet seinen Plan von einem US-amerikanischen Abwehrsystem gegen sowjetische ballistische Raketen. Die sog. „Strategic Defense Initiative“
(SDI) wird auf Grund ihrer Weltraum-Komponenten oft auch „Star Wars“ genannt
werden.262 Schätzungsweise steht Edward Teller, einer der Schöpfer der USamerikanischen Wasserstoffbombe, hinter den Plänen,263 die mit keinem einzigen
außenpolitischen Berater abgesprochen worden sind.264 Reagan glaubt nicht an die
Wirkung des Mutually Assured Destruction-Konzepts (siehe Eintrag 1962), das so
etwas wie Schutz durch Verwundbarkeit bieten soll.265 Er folgert vielmehr, dass eine
Abwehrmöglichkeit gegen feindliche Nuklearraketen diese Waffen selbst auch letztendlich „impotent und obsolet“ machen würde.266 Kritiker befürchten jedoch das Gegenteil: Nuklearwaffen würden erst benutzbar werden, indem die Möglichkeit eines
feindlichen Gegenschlags mittels SDI aufgehoben würde. 57 US-amerikanische Nobelpreisträger und 700 Mitglieder der National Academy of Sciences verurteilen die
SDI-Pläne: Diese seien technisch naiv, militärisch leichtsinnig, wirtschaftlich ruinös
und moralisch abstoßend.267 Ein Jahr später wird die Strategic Defense Initiative
Organisation gegründet (vgl. auch Eintrag 2003 [„Seegestütztes Raketenabwehrsystem“ u. a.]).268
Die Nuclear Planning Group der NATO (NPG, siehe u. a. Einträge 1977,
1987 und 1988) beklagt auf ihrer Tagung in Montebello, Quebec, dass die Sowjetunion mindestens drei weitere SS-20-Basen westlich des Urals gebaut habe und
außerdem ältere Kurzstreckensysteme mit neuen Raketen der Typen SS-21, SS-22
und SS-23 ersetze. Zudem könne die NATO das sowjetische Verlangen, britische
und französische Nuklearwaffen in das Rüstungsgleichgewicht mit einzubeziehen,
nicht mit ihrer eigenen Forderung nach Gleichstand bei den Raketen mittlerer
Reichweite (LRINF: „Longer-Range Intermediate Nuclear Force“) in Einklang bringen. Denn würden britische und französische Nuklearwaffen gegen mögliche LRINF
auf NATO-Seite aufgewogen werden, hätte die Sowjetunion die LRNIFVormachtstellung in Europa.269 Im Annex des Final Communiquè, der „Montebello
Decision“, verkündet die NPG, dass die 1.000 Nuklearsprengköpfe mittlerweile aus
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
Vgl. The United Nations Office at Geneva (2003): Conference on Disarmament. Rules of Procedure of the Conference
on Disarmament, http://daccess-ddsny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G03/656/54/PDF/G0365654.pdf?OpenElement, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd. (2008): Disarmament. An Introduction to the Conference, a. a. O.
Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2008): Strategic Defense Initiative, Chicago: Encyclopædia
Britannica.
Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 417.
Vgl. Craig et al. (2009): a. a. O., S. 315.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 225 f.
Vgl. Federation of American Scientists (2008): Exhibit 1: Address to the Nation on National Security By President
Ronald Reagan, March 23, 1983, http://www.fas.org/spp/starwars/offdocs/rrspch.htm, Zugriff: 9.3.2009.
Vgl. Lown, Bernard (2008): a. a. O., S. 328.
Vgl. Missile Defense Agency (2009): Missile Defense Timeline, http://www.mda.mil/mdalink/html/milstone.html,
Zugriff: 9.3.2009.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2000): Nuclear Planning Group. Montebello, Canada. 27-28 October 1983. Final Communiqué, http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c831028a.htm, Zugriff: 31.12.2008.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Europa abgezogen seien, wie im Doppelbeschluss angekündigt (siehe Eintrag
1979). In den nächsten Jahren sollen 1.400 weitere Nuklearsprengköpfe abgezogen
werden – für jede im Rahmen des Doppelbeschlusses stationierte Pershing II oder
Cruise Missile würde somit ein alter Nuklearsprengkopf abgezogen. Gleichzeitig
stellt die NPG fest, die Trägersysteme und Nuklearsprengköpfe müssten
„survivable, responsive and effective” bleiben – die NATO-Verteidigungsminister
hätten dafür eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert. Daneben
kündigt die NPG an, in den nächsten fünf bis sechs Jahren über neu zu stationierende Kurzstreckensysteme nachzudenken.270 Diese Ankündigung soll später unterschiedlich ausgelegt werden: Die USA werden behaupten, in Montebello sei bereits
die Entscheidung gefallen, die bisher stationierte bodengestützte Kurzstreckenrakete „Lance“ von ca. 150 km Reichweite im Jahre 1995 mit einer neuen Rakete von
400 km Reichweite zu ersetzen. Bundesaußenminister Genscher dagegen wird behaupten, in Montebello sei keine solche konkrete Entscheidung getroffen worden.271
Im Kontrollraum der Kommandozentrale der Satellitenüberwachung
Serpuchowo-15, südlich von Moskau, geht in der Nacht vom 25. auf den 26. September die Meldung von fünf Starts US-amerikanischer Minuteman-ICBMs ein – alle
abgeschossen von derselben US-Basis an der Ostküste. In 15 Minuten würden sie –
mit bis zu 10 Sprengköpfen pro Rakete ausgestattet – die Sowjetunion treffen.
Wenn der Aufsicht führende Oberstleutnant Stanislaw Petrow jetzt die Alarmkette
auslösen würde, wäre ein Nuklearkrieg wahrscheinlich nicht mehr aufzuhalten. Doch
vermutlich urteilt Petrow, dass ein US-Angriff nicht nur von einer einzigen Basis aus
gestartet werden würde. Noch ehe die Radarstation feststellen kann, dass gar keine
US-Raketen in der Luft sind, meldet Petrow Fehlalarm – und verhindert mit dieser
Entscheidung womöglich einen Nuklearkrieg.272
Nur wenige Wochen später droht erneut die Situation zu eskalieren: Die
NATO führt ihre im Herbst üblichen militärischen Übungen durch – dieses Jahr jedoch mit höherer Einbindung des Führungspersonals, das die Koordination der
Konsultationen übt, die für den Start der Nuklearwaffen erforderlich wären. Die
Übung heißt „Able Archer 83“.273 Der sowjetische Parteichef Andropow wird durch
den KGB über die Manöver in Kenntnis gesetzt – er rechnet fest damit, dass ein
nuklearer Angriff der NATO aus dieser vermeintlichen Übung hervorgehen werde
und unmittelbar bevorstehe.274 In der DDR werden Kurzstreckenraketen gegen
Westdeutschland in Stellung gebracht.275 Die NATO bekommt von der Panik und
den Verteidigungsvorbereitungen auf Sowjetseite nichts mit, bis ein NATO-Spion im
KGB-Hauptquartier in London den britischen Geheimdienst in Kenntnis setzt, der
auch die USA über die Brenzligkeit der Situation informiert.276 Somit ist die Welt bereits zum zweiten Mal in diesem Herbst nur knapp einem nuklearen Krieg entgangen.
Um die NATO-Doppelbeschluss-Stationierung doch noch zu verhindern,
formiert sich breiter zivilgesellschaftlicher Widerstand: Weit über eine Million
270
271
272
273
274
275
276
Vgl. ebd.: Nuclear Planning Group. Montebello, Canada. 27-28 October 1983. The Montebello Decision. Annex to the
Final Communiqué of the Autumn Ministerial Meeting of the NATO Nuclear Planning Group,
http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c831027a.htm, Zugriff: 31.12.2008.
Vgl. Schäfer, Paul/Zellner, Wolfgang (1988): NATO und taktische Nuklearwaffen: Vor einer neuen Rüstungsrunde?, in:
Informationsstelle Wissenschaft und Frieden 2/88, Dossier 1, Pkt. I. Kompensation. Pkt. II. Montebello, insb. [a]
Carlucci, [d] Andere. Pkt. Der NATO-Gipfel vom 2.-3.3.88 und die Irreführung der deutschen Öffentlichkeit – Vogel in
Washington: Die Wahrheit über die US-Pläne, http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-88/8820900m.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Sietz, Henning: Petrows Entscheidung, in: DIE ZEIT, Nr. 39/2008.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 163 f.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 228.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S.165.
Vgl. Gaddis (2007): a. a. O., S. 228.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Menschen demonstrieren in Bonn, Hamburg, Stuttgart und anderswo. In Bonn bilden 650.000 eine Menschenkette um das Regierungsviertel und einen Menschenstern, der die fünf Botschaftsgebäude von USA, Sowjetunion, Großbritannien,
Frankreich und China miteinander verbindet. Zwischen Stuttgart und Neu-Ulm
schließen sich 250.000 zu einer fast 110 km langen Menschenkette zusammen. Jedoch zermürbt das Gefühl der Machtlosigkeit die Friedensbewegung bereits einen
Monat nach diesen Massenkundgebungen, denn die Raketen-Stationierung setzt
ungeachtet jeglichen Protests ein.277 Die Zeit der Massenmobilisierungen gegen
Nuklearwaffen soll nur von 1981 bis 1983 dauern.
Die NATO-Doppelbeschluss-Stationierung beginnt: Die USA stationieren
464 bodengestützte Cruise Missiles „Tomahawk“ mit W84-Sprengköpfen à 50 Kilotonnen Sprengkraft sowie 108 Mittelstreckenraketen, Typ Pershing II, mit lenkbaren
W85-Sprengköpfen à 50 Kilotonnen. Stationiert werden sie in der BRD, in Italien
und in Großbritannien. Die Sowjetunion bricht die Verhandlungen über Mittelstreckenraketen („Intermediate-Range Nuclear Forces“, INF) ab (siehe auch INFVertrag, Eintrag 1987), ebenso wie die Verhandlungen über einen „Strategic Arms
Reduction Treaty“ (START, siehe Eintrag 1991).278
1984:
Im neuseeländischen Parlament ist ein Gesetzentwurf erfolgreich, der von der oppositionellen Labour Party unter Führung von David Lange eingebracht worden ist:
Er verbannt Atomkraftwerke und nuklearen Müll aus Neuseeland, ebenso wie nuklear-betriebene und mit Nuklearwaffen ausgestattete Schiffe aus Neuseelands Gewässern. Erstmalig spürbar wird diese nuklearfreie Politik, als dem US-Zerstörer
U.S.S. Buchanan die Zufahrt verwehrt wird. Die US-neuseeländischen Beziehungen
kühlen daraufhin deutlich ab. Die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Australisch-neuseeländisch-US-amerikanischen Verteidigungspakt „ANZUS“ werden zwischen USA und Neuseeland eingefroren.279
1985:
Der neue neuseeländische Ministerpräsident David Lange hält in Oxford die „Oxford Union speech“ mit dem Titel: „Nuclear Weapons are Morally Indefensible“ (=
moralisch unvertretbar): Er unterstelle den nuklear-bewaffneten westeuropäischen
Staaten zwar die gute Absicht, ihre Bevölkerung vor dem unterdrückenden Regime
im Osten schützen zu wollen und fordere darum keine unilateralen Abrüstungsschritte. Doch es seien die Nuklearwaffen selbst, welche die besten Absichten zunichte machten. Noch schlimmer als auf einen selbst gerichtete Nuklearwaffen seien
nur noch jene, die auf den Feind gerichtet sind. Deren Benutzung würde auch das
eigene Ende bedeuten. Neuseeland werde sich an keiner nuklearen Allianz beteiligen. Nuklearwaffen würden grenzenlose Vernichtung bedeuten, ausgelöst durch ein
paar Wenige. Nuklearwaffen abzulehnen sei ein Ausdruck von Selbstbestimmung –
und dafür schließlich kämpfe man ja im Westen. Die Stärke des Westens liege nicht
in seinen Waffen, sondern in seinen freien und demokratischen Regierungen. Das
äußere sich darin, dass Lange auch in den US-Medien seine Anklage gegen Nuklearwaffen vorbringen könne, ohne dabei von der US-Regierung gehindert zu werden.280
Michael Gorbatschow wird Generalsekretär der Sowjetunion – er bezeichnet nukleare Abrüstung als hochgradiges Ziel. In Gedenken an die Opfer der US-
277
278
279
280
Vgl. Siepmann, Christian (2008): a. a. O.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 135/166. Vgl. Stöver (2007): a. a. O., S. 424.
Vgl. Mein Smith, Philippa (2005): A Concise History of New Zealand, Cambridge: Cambridge University Press, S. 219 f.
Siehe die komplette Rede in Lange, David: Nuclear Weapons are Morally Indefensible, in: Brown, Russell (2005): Great
New Zealand Argument, Auckland: Activity Press, S. 122-133.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Atombombenabwürfe über Japan vor 40 Jahren verkündet die Sowjetunion am 6.
August ein unilaterales nukleares Test-Moratorium.281
Ebenfalls am 6. August liegt der „Treaty of Rarotonga“ zur Signatur aus
und tritt ein Jahr später in Kraft – er schafft eine nuklearwaffenfreie Zone im Südpazifik. Herstellung und Aneignung von nuklearem Sprengmaterial sei für die Vertragsstaaten verboten, ebenso wie Besitz und Kontrolle solchen Materials – und
zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vertragszone (vgl. Art. 3.a). Daneben
verpflichten sich die Vertragsparteien, kein nukleares Material oder Equipment an
andere Nicht-Nuklearwaffenstaaten zu liefern, außer wenn diese Exporte von IAEASicherungsmaßnahmen nach Art. III.1 NPT gedeckt seien. Auch an Nuklearwaffenstaaten dürfe nur geliefert werden, wenn darüber eine Sicherungsmaßnahme mit
der IAEA abgeschlossen worden sei (vgl. Art. 4.a). Auch Stationierung (vgl. Art. 5.1)
und Tests (vgl. Art. 6.a) von nuklearem Sprengmaterial seien in der Vertragszone
verboten, wie auch das Entladen von radioaktivem Müll im Meer oder generell auf
dem Vertragsgebiet (vgl. Art. 7.1). Jede Vertragspartei solle verhindern, dass Nuklearwaffen auf ihrem Gebiet stationiert werden, und müsse dazu eigenständig entscheiden, welchen Schiffen und Flugzeugen es Besuch und Durchreise gestatte
(vgl. Art. 5.2). In Protokoll 1 sollen Frankreich, Großbritannien und USA die Vertragsprovisionen (aus den Art. 3,5 und 6) für die Territorien innerhalb der Vertragszone annehmen, für die sie international verantwortlich sind (vgl. Art. 1/3 Protokoll
1). Protokoll 2 ruft USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China auf,
keine Nuklearschläge gegen das Vertragsgebiet anzudrohen oder auszuführen (vgl.
Art. 1/4 Protokoll 2). Mit Protokoll 3 sollen sich die gleichen Länder verpflichten, in
der Vertragszone keine Nuklearwaffen zu testen (vgl. Art. 1/3).282 Alle entsprechenden Nuklearwaffenstaaten haben die Protokolle 1 bis 3 mittlerweile ratifiziert – bis
auf die USA: Sie haben keines davon ratifiziert.283
Die dritte NPT-Überprüfungskonferenz verzeichnet mittlerweile 131 Vertragsstaaten. Kritik wird an der „horizontalen Proliferation“ von Nuklearwaffen geübt,
also an der Verbreitung von Nuklearwaffen an Staaten, die zuvor noch keine besessen haben – in diesem Fall an Israel und Südafrika. Die Konferenz verabschiedet
diesmal wieder ein Abschlussdokument: Es drängt vor allem auf die Ausweitung von
nuklearwaffenfreien Zonen und auf nukleare Abrüstung.284
Reagan wendet eine lockere Interpretation des ABM-Vertrages (siehe Eintrag 1972) an, um sein SDI-Programm (siehe Eintrag 1983) zu rechtfertigen.285 Im
gleichen Jahr verkünden Reagan und Gorbatschow in Genf, beidseitig bis zu 50 %
der nuklearen Arsenale abbauen zu wollen. Gorbatschow spricht vor der KP über
eine mögliche totale nukleare Entwaffnung der Supermächte bis zum Jahr 2000,
sollten die USA das SDI-Programm aufgeben.286
Der französische Geheimdienst sprengt das Greenpeace-Flaggschiff „Rainbow Warrior“ im Hafen von Auckland, Neuseeland, und tötet dabei einen Fotografen.287 Die Rainbow Warrior wollte gegen französische Nuklearwaffentests im
281
282
283
284
285
286
287
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (1999): South Pacific Nuclear Free Zone Treaty,
http://www.fas.org/nuke/control/spnfz/text/spnfz.htm, Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2006): South Pacific Nuclear-Free Zone Treaty,
http://nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/spnfz.pdf, Zugriff: 22.5.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Caldicott et al. (2007): a. a. O., S. 47 f. Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Mein Smith (2005): a. a. O., S. 221.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Moruroa-Atoll protestieren.288 Der neuseeländisch-französische Streit wird vom UNGeneralsekretär geschlichtet: Frankreich gesteht letztendlich seine Schuld ein.289
Der Friedensnobelpreis wird den „Physicians (= Ärzte) for the Prevention of
Nuclear War“ (IPPNW, siehe auch Einträge 1997 [„Model Nuclear Weapons Convention“] und 1998 [„Middle Powers Initiative“]) zugesprochen – für ihre Bewusstseinsstiftung in Ost und West sowie Nord und Süd über die katastrophalen Folgen
eines Nuklearkrieges. Auch die Besonderheit, dass die IPPNW von US- und sowjetischen Ärzten gegründet worden ist, hebt das Nobelkomitee hervor. Die IPPNWGründer Bernard Lown und Yevgeny Chazov nehmen den Nobelpreis im Namen ihrer Organisation entgegen.290
1986:
288
289
290
291
292
293
294
295
Reagan verkündet, dass sich die USA nicht länger an die Limitierungen von Bombern in SALT II halten würden (siehe Eintrag 1979). Wäre SALT II wirklich ratifiziert
worden, Reagans Erklärung hätte die Kündigung des Vertrags bedeutet. Die Sowjets verurteilen den Schritt, wollen selbst jedoch auch weiterhin die SALT IIProvisionen einhalten.291
Die “Convention on Early Notification of a Nuclear Accident” wird als
Folge der Tschernobyl-Katastrophe unterzeichnet und tritt wenig später in Kraft. Im
Falle eines erneuten Unfalls in einer nuklearen Einrichtung – etwa einem Reaktor
(vgl. Art. 1.2.a) – bei dem radioaktives Material austrete und auch in anderen Staaten Schaden anrichten könne, müsse derjenige Staat, der die Jurisdiktion über die
Nuklearanlage habe, die möglicherweise dadurch gefährdeten Staaten direkt oder
durch die IAEA über den Unfall informieren (vgl. Art. 2). Dabei müsse er solche notwendigen Auskünfte geben – etwa über Ort, Zeit, ausgetretenes Material oder über
die Wetteraussichten –, die zur Schadensbegrenzung hilfreich sein könnten (vgl.
Art. 5).292 USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China erklären, nicht
nur Reaktorunfälle, sondern auch solche mit Nuklearwaffen oder Nuklearwaffentests
mitzuteilen.293
Auf einem Treffen in Rejkjavik diskutieren Reagan und Gorbatschow eine
mögliche Limitierung von Nuklearwaffen auf jeweils 1.600 sowie von Abschussvorrichtungen für ICBMs und SLBMs auf jeweils 6.000 pro Seite. Die Sowjets verlangen
aber zuerst die Aufgabe der US-amerikanischen SDI-Pläne; eine Forderung, welche
die US-Amerikaner ablehnen.294 Aus den Gesprächsaufzeichnungen des RejkjavikGipfels geht hervor, dass Reagan inmitten der zähen Diskussion um SDI ausruft:
„What the hell use will ABM's or anything else be if we eliminate nuclear weapons?“
Gorbatschow, der selbst erst kürzlich verkündet hat, Nuklearwaffen am liebsten bis
zum Jahr 2000 illegalisieren zu wollen (siehe dazu auch Eintrag 1985 [„SDIProgramm“],295 begrüßt Reagans Ausruf, weist aber darauf hin, dass gerade im Angesicht von Nuklearwaffenreduktionen der ABM-Vertrag wichtig sei, damit nicht eine
Macht die reduzierte Nuklearwaffenanzahl und das eigene ABM-Potential nutzen
Vgl. Greenpeace International (2009): The Bombing of the Rainbow Warrior,
http://www.greenpeace.org/international/about/history/the-bombing-of-the-rainbow-war, Zugriff: 10.3.2009.
Vgl.Greenwood, Christopher J./Lauterpacht, Elihu (1987): International Law Reports, Vol. 74, Cambridge: Grotius
Publications Limited, S. 243.
Vgl. Lown, Bernard (2008): a. a. O., S. 344 f.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2008): INFCIRC/335. Convention on Early Notification of a Nuclear Accident, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/infcirc335.shtml, Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. ebd.: International Conventions and Agreements. Convention on Early Notification of a Nuclear Accident. Background, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Conventions/cenna.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Craig et al. (2009): a. a. O., S. 331.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
könne, um sich unverwundbar zu machen.296 Gorbatschow fordert von Reagan, SDI
nicht im Weltraum zu testen oder zu stationieren, sondern lediglich Laborexperimente durchzuführen. Reagan fragt seine Berater, ob er auf diese Forderung eingehen
könne. Während George Shultz (siehe auch Einträge 2007, 2008 und 2011) und
Paul Nitze (siehe auch Eintrag 1950) Gorbatschows Forderung befürworten, lehnt
Richard Perle ab: Diese Forderung würde SDI erfolgreich töten. Reagan lässt sich
von Perle überzeugen. Der US-Präsident kann sich nicht vorstellen, dass die Sowjetunion eine potentielle Unangreifbarkeit der USA und damit eigene Erpressbarkeit
fürchten müsse, da man doch abrüsten wolle. Gorbatschows oben beschriebenen
Hinweis, dass gerade in der Reduktionsphase keine Unverwundbarkeit bestehen
dürfe, versteht er nicht. Für Reagan gibt es scheinbar nur eine Welt in Waffen oder
eine komplett abgerüstete Welt – die Schwierigkeiten auf dem Weg dorthin erkennt
er nicht.297 So kommt es, dass Reagan und Gorbatschow, die mittlerweile persönlich
beide für eine Vernichtung aller Nuklearwaffen bis 1996 wären, auf Grund der Streitfrage „SDI“ keine Einigung in Rejkjavik erzielen können. Dennoch kann das Treffen
nicht als reiner Misserfolg gewertet werden: Laut Gorbatschow bedeutete es einen
Durchbruch „[…] which allowed us for the first time to look over the horizon.“298
1987:
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
Die Sowjetunion beendet ihr unilaterales Test-Moratorium (siehe Eintrag 1985). Sie
sei jedoch bereit, zum Moratorium zurückzukehren, sollten sich auch die USA einem
Moratorium unterwerfen.299
Die G7-Staaten errichten das „Missile Technology Control Regime“:300
Mittels völkerrechtlich nicht-bindenden Transfer-Guidelines und einem Annex, der
zu kontrollierende Materialien definiert, soll die Proliferation von Equipment und
Technologie für potentielle Nuklearwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen
möglichst verhindert werden (vgl. Guideline 1).301 Die im Annex aufgelisteten Materialien sind u. a. ballistische Raketen (vgl. Kategorie I Item 1.A.1 Annex) und andere
unbemannte Trägersysteme (vgl. Kat. I Item 1.A.2 Annex), aber auch Produkte, die
sowohl militärisch als auch für die zivile Raumfahrt nutzbar wären (vgl. Kat. II Item 3
ff.).302 Jeder der mittlerweile 34 Mitgliedsstaaten303 solle selbstständig und von anderen unkontrolliert nationale Exportkontrollen einrichten (vgl. Guideline 1/2/4/6/7/8).304
Israel testet die Langstreckenversion seiner nuklearwaffenfähigen Jericho IIRakete, die wohl auch die südliche Sowjetunion treffen könnte.305
Das “Agreement […] on the Establishment of Nuclear Risk Reduction Centers“ erschafft in Washington und Moskau ein Nuclear Risk Reduction Center (vgl.
Vgl. CNN (1999): Excerpts of Gorbachev-Reagan Reykjavik Talks,
http://edition.cnn.com/SPECIALS/cold.war/episodes/22/documents/reykjavik/, Zugriff: 5.4.2008.
Vgl. Craig et al. (2009): a. a. O., S. 332 ff.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 261 ff.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Missile Technology Control Regime (2008): The Missile Technology Control Regime,
http://www.mtcr.info/english/index.html, Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. ebd.: Guidelines for Sensitive Missile-Relevant Transfers, http://www.mtcr.info/english/guidetext.htm, Zugriff:
1.1.2009.
Vgl. ebd.: Equipment, Software and Technology Annex,
http://www.mtcr.info/english/MTCRTechnicalAnnexJan2008.doc, Zugriff: 1.1.2009. Vgl. Scheffran, Jürgen: Strengthening International Security through International Law, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 195.
Vgl. Missile Technology Control Regime (2008): Partners, http://www.mtcr.info/english/partners.html, Zugriff:
5.5.2011.
Vgl. ebd.: Guidelines for Sensitive Missile-Relevant Transfers, a. a. O. Vgl. Cirincione (2007): a. a. O., S. 40.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Art. 1).306 Diese Zentren sollen eine schnelle gegenseitige Informationsübertragung
sichern: So solle dem Gebot von Art. 4 des “Agreement on Measures to Reduce the
Risk of Outbreak of Nuclear War […]” (siehe Eintrag 1971) nachgekommen werden,
den Start von ballistischen Raketen an die jeweils andere Seite zu melden (vgl. Art.
1.a Protokoll I), wie auch dem Gebot aus Art. VI.1 des „Agreement […] on the
Prevention of Incidents On and Over the High Seas“ (siehe Eintrag 1972), die jeweils andere Partei vor gefährlichen Manövern auf hoher See – in diesem Fall vor
Starts von ballistischen Raketen – per Funk zu warnen (vgl. Art. 1.b Protokoll I).307
Der „Treaty […] on the Elimination of Their Intermediate-Range and ShorterRange Missiles“ (INF-Vertrag) wird von USA und Sowjetunion unterzeichnet und
tritt 1988 in Kraft. Er ist der erste wirkliche Abrüstungsvertrag des Kalten Krieges,
der bislang höchstens Limitierungsverträge gesehen hat.308 Alle landgestützten Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite auf beiden Seiten sollen zerstört werden
(vgl. Art. I). Eine „intermediate-range missile“, eine Rakete mittlerer Reichweite
(„Mittelstreckenrakete“),309 sei nach Art. II.5 eine bodengestützte ballistische Rakete
oder eine bodengestützte Cruise Missile mit einer Reichweite zwischen 1.000 und
5.500 km. Eine „shorter-range missile“, eine Rakete kürzerer Reichweite (nicht:
„Kurzstreckenrakete“, sondern auch „Mittelstreckenrakete“),310 sei eine bodengestützte ballistische Rakete bzw. Cruise Missile mit einer Reichweite zwischen 500
und 1.000 km (vgl. Art. II.6).311 Der INF-Vertrag umfasst neben dem eigentlichen
Vertragstext das “Memorandum of Understanding Regarding the Establishment of
the Data Base for the Treaty […]”, das eine Auflistung aller US-amerikanischen und
sowjetischen Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite und deren Basen enthält.312
Weiterhin das „Protocol on Procedures Governing the Elimination of the Missile Systems […]” (hier: Protokoll I), das regelt, wie die Waffen unschädlich gemacht werden sollen.313 Außerdem das „Protocol Regarding Inspections Relating to the Treaty
306
307
308
309
310
311
312
313
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Agreement Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Establishment of Nuclear Risk Reduction Centers,
http://www.fas.org/nuke/control/nrrc/docs/nrrc1.htm, Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. ebd.: Protocols to the Agreement Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Establishment of Nuclear Risk Reduction Centers, http://www.fas.org/nuke/control/nrrc/docs/nrrc2.htm,
Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. Schmidt, Helmut (2008): a. a. O.
Während in der englischen Terminologie oft zwischen „medium-range/shorter-range ballistic missiles“ (500-1.000 km
Reichweite) und „intermediate-range ballistic missiles“ (1.000-5.500 km) unterschieden wird, fasst das Deutsche beide als
„Mittelstreckenraketen“ zusammen. Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2009): Missile. Types,
a. a. O. Vgl. Atomwaffen A-Z (2009): Atomwaffen-Glossar. INF-Vertrag, http://www.atomwaffenaz.info/atomwaffen-glossar/i/i-texte/artikel/558/802e215639/index.html, Zugriff: 21.3.2009.
Wie oben beschrieben, entspricht die im INF-Vertrag als “shorter-range missile“ bezeichnete Rakete der Bezeichnung
„medium-range ballistic missile“ (500-1.000 km). Die deutsche Bezeichnung „Kurzstreckenrakete“ wiederum kennzeichnet Raketen mit einer Reichweite unter 500 km. Im Englischen heißen diese Raketen dann „short-range ballistic
missiles“. Vgl. Atomwaffen A-Z (2009): Atomwaffen-Glossar. Kurzstreckenrakete, http://www.atomwaffenaz.info/atomwaffen-glossar/k/k-texte/artikel/567/3f4028979c/index.html, Zugriff: 9.6.2009. Vgl. Encyclopædia Britannica 2007 Ultimate Reference Suite (2009): Missile. Types, a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet
Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles,
http://www.fas.org/nuke/control/inf/text/inf.htm, Zugriff: 7.6.2009.
Vgl. ebd.: Memorandum of Understanding Regarding the Establishment of the Data Base for the Treaty Between the
United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range
and Shorter-Range Missiles, http://www.fas.org/nuke/control/inf/text/inf3.htm, Zugriff: 29.12.2009.
Vgl. ebd.: Protocol on Procedures Governing the Elimination of the Missile Systems Subject to the Treaty Between the
United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range
and Shorter-Range Missiles, http://www.fas.org/nuke/control/inf/text/inf4.htm, Zugriff: 7.6.2009.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
[…]“ (hier: Protokoll II)314 und das „Memorandum of Agreement Regarding the Implementation of the Verification Provisions of the Treaty […]”:315 Protokoll II und
Memorandum of Agreement definieren den Inspektions- und Verifikationsprozess
des INF-Vertrages näher. Laut INF-Vertrag fielen u. a. die sowjetischen SS-20 und
die US-amerikanischen Pershing II, die Ende der 70er und Anfang der 80er für so
viel Spannung gesorgt haben, unter die Kategorie der Mittelstreckenraketen (vgl.
Art. III.1).316 In Protokoll I wird vermerkt, dass die Sowjetunion die Abschussvorrichtungen und weitere Transport- oder Stationierungsmittel der SS-20 eliminieren müsse, während die USA wiederum die Pershing II-Raketen mitsamt Abschussvorrichtungen und Abschussplattformen vernichten müssten (vgl. Art. I/II.10 Protokoll I).
Die Nuklearsprengköpfe von SS-20 und Pershing II sind jedoch nicht von der Eliminierung betroffen (vgl. Art. II.3/II.10 Protokoll I).317 Nach Art. VI.1.a dürfe außerdem
keine Vertragspartei die vom INF-Vertrag adressierten Raketen mittlerer Reichweite
in Zukunft produzieren oder testen und nicht einmal einzelne Produktionsstufen solcher Raketen herstellen. Das Gleiche gelte auch für die Raketen kürzerer Reichweite – mit dem Zusatz, dass diese auch nicht „abgefeuert“ werden dürften (vgl. Art.
VI.1.b). Der Vertrag erklärt nicht, warum nur bei den Raketen kürzerer Reichweite
ein formelles Abfeuer-Verbot besteht, bei den Raketen mittlerer Reichweite aber
nicht. Art. VI.2 erlaubt den Vertragsstaaten letztendlich doch die Entwicklung einer
nicht von den Verboten dieses Vertrages betroffenen ballistischen Rakete, für die
eine „äußerlich ähnliche“, aber „nicht austauschbare“ Produktionsstufe einer bisherigen Rakete mittlerer Reichweite benutzt werden dürfe. Die Abrüstungsgebote des
INF-Vertrages müssten nach Art. IV.1 drei Jahre nach In-Kraft-Treten abgeschlossen sein, also im Jahre 1991.318 Insgesamt werden somit bis 1991 2.692 Raketen
mittlerer und kürzerer Reichweite vernichtet, davon 846 auf US- und 1.846 auf Sowjet-Seite.319 Elementar neu in der Geschichte der Rüstungskontrolle und Abrüstung
ist der Verifikationskatalog des INF-Vertrages: Dieser reicht von Benachrichtigungen
der jeweils anderen Seite über den eigenen Abrüstungsprozess mittels der ebenfalls
1987 neu geschaffenen Nuclear Risk Reduction Centers (vgl. Art. IX INFVertrag/IV.1 Protokoll II), über die üblichen nationalen Verifikationsmöglichkeiten wie
Geheimdienst- und Satellitenaufklärung (vgl. Art. XII), bis hin zu „On-Site
Inspections“ (vgl. Art. XI INF-Vertrag/u. a. Art. II.2 Protokoll I/Protokoll
II/Memorandum of Agreement). On-Site Inspections seien Kontrollen der abzurüstenden Raketen und Militäranlagen durch Inspektionsteams vor Ort. Der INF-Vertrag
ermöglicht sogar das Einrichten eines „permanent continuous monitoring system“
auf den zu überwachenden Militäranlagen der anderen Seite (vgl. Art. XI.6 INFVertrag), um die tatsächliche Abrüstung auch langfristig – 13 Jahre lang nach InKraft-Treten (vgl. Art. XI.5 INF-Vertrag) – feststellen zu können.320 Die 13jährige In-
314
315
316
317
318
319
320
Vgl. ebd.: Protocol Regarding Inspections Relating to the Treaty Between the United States of America and the Union
of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles,
http://www.fas.org/nuke/control/inf/text/inf5.htm, Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. ebd.: Memorandum of Agreement Regarding the Implementation of the Verification Provisions of the Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles, http://www.fas.org/nuke/control/inf/text/inf-mouanx.htm, Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. ebd.: Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination
of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles, a. a. O.
Vgl. ebd.: Protocol on Procedures Governing the Elimination of the Missile Systems Subject to the Treaty Between the
United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range
and Shorter-Range Missiles, a. a. O.
Vgl. ebd.: Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination
of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles, a. a. O.
Vgl. ebd.: Intermediate-Range Nuclear Forces, http://www.fas.org/nuke/control/inf/intro.htm, Zugriff: 1.1.2009.
Siehe INF-Vertrag/Protokoll I-II/Memorandum of Agreement.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
spektionszeit endete im Jahr 2001.321 Es folgen die Reichweiten, Kategorisierungen
sowie die englischen und deutschen Bezeichnungen von nuklearwaffenfähigen Trägerraketen:
Reichweite (km)
Taktisch/
Engl. Bezeichnung
Strategisch
Dt. Bezeichnung
≤ 500
Taktisch
Short-range ballistic
missile
Kurzstrecken-rakete
500 – 1.000
Taktisch
Medium-range/Shorter- Mittelstrecken-rakete
range ballistic missile
1.000 – 5.500
Taktisch
Intermediate-range
ballistic missile
Mittelstrecken-rakete
≥ 5.500
Strategisch
ICBM (Intercontinental
ballistic missile)
Interkontinentalrakete
Bereits einen Monat vor Unterzeichnung des INF-Vertrages hat die Nuclear
Planning Group der NATO auf ihrer Tagung in Monterey, Kalifornien, mittels eines
geheimen Reports der High Level Group über Kompensationsmaßnahmen nachgedacht, um die „Verteidigungslücke“ zu schließen, die der INF-Vertrag aufreiße. Die
Kompensation könnte aus den Nachfolgeraketen der bisherigen Lance (siehe Eintrag 1983 [„NPG“]) bestehen, wie auch aus F-111-Bombern, bestückt mit Kurzstreckenraketen, und/oder aus seegestützten Cruise Missiles: Alle diese Nuklearwaffensysteme wären nicht von den INF-Verboten erfasst.322
USA und Sowjetunion werden im Rahmen des „Joint Verification Experiment“ Zeuge eines Nuklearwaffentests der jeweils anderen Seite.323
1988:
321
322
323
324
325
326
327
328
329
Indien führt seinen ersten Test der bodengestützten nuklearwaffenfähigen Rakete
„Prithvi“ durch.324
Innerhalb der NATO-Staaten schwelt Ende der 80er Jahre der Streit über die
Modernisierung der Kurzstreckenwaffen (siehe auch Einträge 1983 und 1987
über die Nuclear Planning Group): Offiziell produziert die NPG nur Statements, „in
denen jeder findet, was ihm gefällt“:325 Zwar spricht die NATO von sowjetischer
Übermacht im Kurzstreckenbereich,326 von Modernisierungen der sowjetischen
ICBMs hin zu den Modellen SS-24 und -25327 und von der Notwendigkeit, ihre eigenen Waffen stets „survivable, responsible and effective”328 sowie „up-to-date“329 zu
halten, doch verkündet die NATO dabei keine konkreten eigenen Modernisierungsmaßnahmen. Lediglich von einer Umstellung hin zu längeren Reichweiten im ge-
Vgl. Stockholm International Peace Research Institute (2007): a. a. O., S. 683.
Vgl. Schäfer et al. (1988): a. a. O., Pkt. I. Kompensation.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
SPIEGEL ONLINE (2009): Gerade recht. DER SPIEGEL 10/1988,
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13526499&top=SPIEGEL, Zugriff: 1.1.2009.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2000): Nuclear Planning Group. Brussels 19-20 April 1989. Final Communiqué, http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c890420a.htm, Zugriff: 1.1.2009, Pkt. 4. Vgl. ebd.: Nuclear Planning
Group. Kananaskis, Canada 9-10 May 1989. Final Communiqué, http://www.nato.int/docu/comm/4995/c900510a.htm, Zugriff: 1.1.2009, Pkt. 8.
Vgl. ebd.: Nuclear Planning Group. Brussels 19-20 April 1989. Final Communiqué, a. a. O., Pkt. 4.
Vgl. ebd.: Nuclear Planning Group, Brussels 27-28 April 1988. Final Communiqué,
http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c880428a.htm, Zugriff: 1.1.2009, Pkt. 3.
Vgl. ebd.: Nuclear Planning Group. Brussels 19-20 April 1989. Final Communiqué, a. a. O., Pkt. 3.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
samten Waffenspektrum ist die Rede.330 Ginge es allein nach der englischen Premierministerin Thatcher, würden die NATO-Forderungen wie folgt aussehen: Die Sowjetunion müsse ihr konventionelles Übergewicht mindestens auf NATO-Niveau abrüsten, alle chemischen Waffen müssen weltweit geächtet sein und die NATO
müsste schnell ihre nuklearen Kurzstreckenwaffen modernisieren – Thatcher lese
diese Maßnahmen aus dem Abschlussdokument des NATO-Gipfels in Brüssel
1988.331 Kohl und Genscher wollen hingegen auf Rüstungsverhandlungen mit der
Sowjetunion über „Ausgewogenheit“332 oder „gemeinsame Obergrenzen“333 setzen.
Kohl ist dabei nicht gegen eine Modernisierung der nuklearen Kurzstreckenwaffen,
Genscher schon eher.334 Um vor der deutschen Öffentlichkeit besser dazustehen –
auch in Anbetracht zweier Landtagswahlen – lässt Kohl seine Dolmetscher das Gebot des 1988er NATO-Gipfels, die NATO-Waffen müssten „up-to-date“335 sein, nicht
mit „auf dem neuesten Stand“, sondern mit „weiterhin auf gehobenem Stand gehalten werden“ übersetzen.336 Immerhin betonen die offiziellen Dokumente der NPG
die NATO-Hoffnungen auf baldige Erfolge bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa337 (siehe dazu Eintrag 1990 [„CFE-Vertrag“]) und den
Verhandlungen über einen „Strategic Arms Reduction Treaty“338 (siehe dazu Eintrag
1991 [„START“]).
Dänemark folgt dem Beispiel Neuseelands (siehe Eintrag 1984) und verhängt für Friedenszeiten ein Verbot nuklear-bestückter Kriegsschiffe.339
USA und Sowjetunion unterzeichnen das „Agreement on Notifications of
ICBM and SLBM Launches“, das am gleichen Tag in Kraft tritt. Die Präambel
erwähnt
die bereits abgeschlossenen Abkommen zur gegenseitigen
Vertrauensbildung: Das „Agreement on Measures to Reduce the Risk of Outbreak of
Nuclear War“ (Eintrag 1971), das „Agreement […] on the Prevention of Incidents On
and Over the High Seas“ (Eintrag 1972) und das „Agreement […] on the Establishment of Nuclear Risk Reduction Centers“ (Eintrag 1987). Art. I legt fest, dass eine
Partei mittels der Nuclear Risk Reduction Centers mindestens 24 Std. im Voraus die
jeweilige andere Partei von dem geplanten Starttermin sowie dem Start- und dem
Einschlaggebiet einer ICBM oder SLBM unterrichten solle; bei MIRVs, also mehreren Sprengköpfen pro Rakete, müssten dementsprechend mehrere Einschlaggebiete mitgeteilt werden (vgl. Art. III.3). Die tatsächliche Größe des Einschlaggebietes
müsse die unterrichtende Partei allerdings nicht mitteilen (vgl. Art. III.3).340
1989:
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
Der neue US-Präsident George H. W. Bush verkündet, SDI weiterzuführen.341
Vgl. ebd., a. a. O., Pkt. 6.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): Gerade recht. DER SPIEGEL 10/1988, a. a. O. Vgl. Schäfer et al. (1988): a. a. O.,
Pkt. Der NATO-Gipfel vom 2.-3.3.88 und die Irreführung der deutschen Öffentlichkeit.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): Gerade recht. DER SPIEGEL 10/1988, a. a. O.
Vgl. Schäfer et al. (1988): a. a. O., Pkt. Der NATO-Gipfel vom 2.-3.3.88 und die Irreführung der deutschen Öffentlichkeit.
Vgl. ebd.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2000): Declaration of the Heads of Government participating in the Meeting
of the North Atlantic Council, http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c880303a.htm, Zugriff: 1.1.2009, Pkt. 5.
Vgl. DER SPIEGEL (2009): Gerade recht. DER SPIEGEL 10/1988, a. a. O. Vgl. Schäfer et al. (1988): a. a. O., Pkt. Der
NATO-Gipfel vom 2.-3.3.88 und die Irreführung der deutschen Öffentlichkeit.
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2000): Nuclear Planning Group. Almansil, Portugal 24-25 Oct. 1989. Final
Communiqué, http://www.nato.int/docu/comm/49-95/c891025a.htm, Zugriff: 1.1.2009, Pkt. 6.
Vgl. ebd.: Nuclear Planning Group. Kananaskis, Canada 9-10 May 1989. Final Communiqué, a. a. O., Pkt. 7.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (1999): Agreement Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on Notifications of Launches of Intercontinental Ballistic Missiles and Submarine-Launched Ballistic Missiles, http://www.fas.org/nuke/control/launch/text/balist1.htm, Zugriff: 24.11.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Gorbatschow gibt bekannt, dass die Sowjetunion die Produktion von waffenfähigem Uran einstellen werde.342
1990:
342
343
344
345
346
347
348
349
Der südafrikanische Präsident de Klerk veranlasst die Abrüstung des geheimen
südafrikanischen Nuklearwaffenprogramms. Das Nuklearmaterial wird den Waffen entnommen, unschädlich gemacht und der nationalen Behörde „Atomic Energy
Corporation“ übergeben. 1991 tritt Südafrika dem NPT bei und schließt mit der IAEA
ein Sicherungsabkommen gem. Art. III.1 NPT ab. Der Öffentlichkeit wird erst 1993
bekannt gegeben, dass Südafrika überhaupt Nuklearwaffen besessen hat:343 Insgesamt sind es sechs Stück und eine siebte Unfertige gewesen.344
USA und Sowjetunion vereinbaren, keine Chemiewaffen mehr zu produzieren – sie beginnen, ihren bisherigen Vorrat zu zerstören.345
Die vierte NPT-Überprüfungskonferenz mit mittlerweile 140 Vertragsstaaten – Frankreich und China sind auch vertreten, jedoch vorerst nur mit Beobachterstatus – kann wieder kein gemeinsames Abschlussdokument produzieren, aus Uneinigkeit über das Abrüstungsgebot des Art. VI NPT und aus Frustration über die
nicht voranschreitenden Verhandlungen über ein vollständiges Testverbot, einen
„Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“ (siehe dazu Eintrag 1996).346
Die Sowjetunion führt einen letzten Nuklearwaffentest durch und verkündet
daraufhin erneut ein unilaterales Testmoratorium, das die Russische Föderation bis
heute fortführen wird.347
NATO und Warschauer Pakt unterzeichnen den „Treaty on Conventional
Armed Forces in Europe“ (CFE-Vertrag) – zwei Jahre später tritt er in Kraft.348 Er
soll zwischen den beiden „Gruppen von Vertragsstaaten“ (vgl. Art. II.1.a) – also
NATO und Warschauer Pakt – ein abgeschwächtes konventionelles Gleichgewicht
im Vertragsgebiet Europa (definiert in Art. II.1.b) herstellen. Dazu müssten nach Art.
IV.1 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge
und Angriffshubschrauber auf jeder Seite zahlenmäßig begrenzt und notfalls zahlenmäßig reduziert werden, und zwar auf: 20.000 Kampfpanzer, 30.000 gepanzerte
Fahrzeuge, 20.000 Artilleriewaffen, 6.800 Kampfflugzeuge und 2.000 Angriffshubschrauber. Kein Einzelstaat dürfe mehr als ca. 1/3 des einer Seite zugestandenen
Kontingents besitzen (vgl. Art. VI). Art. XIV ermöglicht auch beim CFE-Vertrag, per
Inspektion die Einhaltung des Vertrags bei der anderen Seite zu kontrollieren. Art.
XV ermöglicht die üblichen nationalen (und im Falle des CFE-Vertrags auch multinationalen) Verifikationsmaßnahmen. Auch der CFE-Vertrag gründet ein weiterführendes Verhandlungsgremium zu Fragen der Auslegung und Umsetzung des Vertrages, die Joint Consultative Group (vgl. Art. XVI). Dem CFE-Vertrag sind zahlreiche
Protokolle angehängt, die seine Forderungen näher beschreiben.349 1999 wird in Istanbul eine Neufassung des CFE-Vertrages ausgearbeitet werden, die verbesser-
Vgl. ebd.
Vgl. Federation of American Scientists (2000): Nuclear Weapons Program,
http://www.fas.org/nuke/guide/rsa/nuke/index.html, Zugriff: 2.1.2009. Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Acton, James M./Perkovich, George (2008): Abolishing Nuclear Weapons, London: The International Institute for
Strategic Studies, S. 61. Höchstwahrscheinlich erhielt Südafrika israelische Unterstützung beim Nuklearwaffenbau und
lieferte im Gegenzug Uranerz und Zugang zur Kalahari-Wüste und zum Südatlantik für nukleare Versuche, vgl. Reed et
al. (2009): a. a. O., S. 173 f.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 44 f.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. Organisation for Security and Co-operation in Europe (2009): Extraordinary Conference of the States Parties to the
CFE Treaty, Vienna, 12-15 June 2007. Background, http://www.osce.org/conferences/cfe_2007.html?page=24854,
Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. ebd. (1990): Treaty on Conventional Armed Forces in Europe:
http://www.osce.org/documents/doclib/1990/11/13752_en.pdf, Zugriffsdatum: 24.11.2009.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
te Verifikationsmaßnahmen enthält und vor allem die bisherige Unterteilung in
NATO und Warschauer Pakt aufhebt und mit Waffenlimits für die jeweils einzelnen
Staaten ersetzt.350 Wegen Streits über russische Truppen in Georgien und Moldawien werden sich die NATO-Staaten jedoch weigern, den neuen CFE-Vertrag zu ratifizieren – somit wird er nie in Kraft getreten. Im Jahr 2007 wird Russland auch den
ursprünglichen CFE-Vertrag von 1990 aufkündigen: Gründe seien aktuelle Waffenstationierungen in allen NATO-Staaten und die Weigerung der NATO, die Neufassung des CFE-Vertrages zu ratifizieren. Die NATO wird darauf hinweisen, dass
Russland 1999 in Istanbul versprochen hätte, seine Truppen aus Georgien und
Moldawien abzuziehen.351
Die UN General Assembly fordert mit Resolution 45/59 B die Conference
on Disarmament auf, Verhandlungen über eine „Convention on the Prohibition of
the Use of Nuclear Weapons“, also über das Einsatzverbot von Nuklearwaffen, zu
führen und zum Ergebnis zu bringen. An die Resolution ist ein Konventionsentwurf
angehängt, der in Art. I verlautbart, dass jede Konventionspartei unter keinen Umständen Nuklearwaffen einsetzen oder mit diesem Einsatz drohen dürfe (vgl. auch
Einträge 1961 und 1991).352
1991:
350
351
352
353
354
355
356
Die USA kündigen eine Revision von SDI an: Von einem Verteidigungssystem gegen einen massiven Angriff ballistischer Raketen solle zu Gunsten eines Verteidigungssystems gegen begrenzte Angriffe ballistischer Raketen abgewichen werden.
Das neue Programm solle u. a. 1.000 weltraumgestützte Interzeptoren umfassen,
ebenso wie 750-1.000 bodengestützte Langstrecken-Interzeptoren, außerdem mobile Verteidigungsanlagen gegen taktische Raketen.353
Ein Papier des Los Alamos National Laboratory begutachtet die mögliche
Entwicklung von US-Nuklearwaffen mit niedriger Sprengkraft für einen zukünftigen
Abschreckungseffekt: „Micronukes“ mit einer Sprengkraft von ca. 10 Tonnen TNTÄquivalent, „Mininukes“ mit einer Sprengkraft von ca. 100 Tonnen, „Tinynukes“ mit
einer Sprengkraft von ca. 1.000 Tonnen.354
USA und auch Großbritannien führen ihre bis heute letzten Nuklearwaffentests durch.355
Der UN Security Council verabschiedet Resolution 687, die sich mit dem
irakisch-kuwaitischen Verhältnis nach dem Zweiten Golfkrieg (1991) sowie mit der
Tatsache befasst, dass nach Ende des Krieges umfangreiche Bio- und Nuklearwaffenprogramme im Irak entdeckt worden sind.356 Die Resolution ruft den Irak auf, alle
biologischen und chemischen Waffen und waffenfähigen Vorräte zu vernichten (vgl.
§ 8.a), ebenso alle Raketen mit einer Reichweite über 150 km (vgl. § 8.b). Außerdem solle der Irak die Bedingungen des NPT wahrnehmen (vgl. § 11): Das irakische
nuklearwaffenfähige Material müsse an die IAEA übergeben werden (vgl. § 12). Um
die Resolution umzusetzen, etabliert §. 9.b.i eine „Special Commission“, die per Inspektionen vor Ort die Vernichtung der biologischen, chemischen, raketentechnischen (vgl. § 9.b.i) und nuklearen (vgl. § 12-13) Kapazitäten überwachen solle. § 14
bemerkt, dass die langfristige Absicht der § 8-13 ein Mittlerer Osten frei von Mas-
Vgl. Boese, Wade (2008): Executive Summary of the Adapted Conventional Armed Forces in Europe Treaty, Washington D.C.: Arms Control Association, http://www.armscontrol.org/act/1999_11/wbno99, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. ebd.: Russia Unflinching on CFE Treaty Suspension, http://www.armscontrol.org/act/2008_05/RussiaCFE,
Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 45/59 B.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Weeramantry, Christopher G.: Sleepwalking Into Our Century of Last Opportunity, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S.
25.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 45.
Vgl. Pilat, Joseph F.: Dealing with Proliferation and Terrorism Involving WMD, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 9.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
senvernichtungswaffen und deren Trägerraketen sei, zusammen mit einem globalen
Bann von chemischen Waffen.357
USA und Sowjetunion unterzeichnen den „Strategic Arms Reduction Treaty“
(START), nach dem INF-Vertrag (siehe Eintrag 1987) der zweite Abrüstungsvertrag
des nuklearen Zeitalters. Nach Art. I-II sollen die Vertragsstaaten ihre strategischen
Offensivwaffen innerhalb von sieben Jahren nach In-Kraft-Treten des Vertrags in
drei Phasen auf folgende beidseitig gleiche Obergrenzen reduzieren und limitieren:
1.600: Diese Obergrenze gelte für Trägersysteme: für stationierte ICBMs und
SLBMs mit deren Abschussvorrichtungen sowie für schwere Bomber (vgl. Art.
II.1.a).
6.000: Diese Obergrenze gelte für Nuklearsprengköpfe auf stationierten ICBMs,
SLBMs und schweren Bombern.
Von den 6.000 Sprengköpfen wiederum dürften 4.900 auf ICBMs/SLBMs und
1.100 auf ICBMs auf mobilen Abschussvorrichtungen entfallen. Ebenfalls von den
6.000 Sprengköpfen dürften 1.540 Sprengköpfe auf schweren ICBMs angebracht
sein (vgl. Art. II.1.b).
ICBM/SLBM und Abschussvorrichtung gelten bei dieser Zählweise als eine Einheit
(vgl. Art. III). Innerhalb dieser Waffenkategorien nimmt START weitere Limitierungen
vor; etwa dürfe jede Seite nur 250 nicht-stationierte ICBMs für mobile Abschussvorrichtungen unterhalten, wovon wiederum nur 125 nicht-stationierte ICBMs für schienen-basierte mobile Abschussvorrichtungen erlaubt seien (vgl. Art. IV.1.a). Art. V.1
erlaubt zwar generell die Modernisierung und Replatzierung von Nuklearwaffen, Art.
V.2 schränkt diese dann aber sofort wieder ein: So sei etwa das Produzieren oder
Stationieren von schweren ICBMs eines neuen Typs verboten (vgl. [a]), ebenso das
generelle Produzieren, Testen und Stationieren von schweren SLBMs (vgl. [b]). Daneben seien ICBMs/SLBMs mit mehr als zehn MIRVs verboten (vgl. Art. V.12.a),
ebenso wie das Ausrüsten von bestehenden stationierten ICBMs/SLBMs mit mehr
MIRVs, als diesen Raketen von START zugewiesen worden sind (vgl. Art. V.12.c).
Auch verboten sei die Entwicklung von schnellen Nachladesystemen für ICBMAbschussvorrichtungen (vgl. Art. V.16). Art. VII-XII und genauere Beschreibungen in
den Vertragsprotokollen regeln die Verifikation von START: Inspektionen und permanentes Monitoring bilden die wichtigste Verifikationsmöglichkeit (vgl. Art.
XI/Inspection Protocol). Um die Ziele und die Implementierung des Vertrags voran
zu treiben, erschafft Art. XV eine „Joint Compliance and Inspection Commission“.
START solle nach Ratifikation vorerst 15 Jahre in Kraft bleiben. Spätestens ein Jahr
vor dem Auslaufen sollten sich die Vertragsstaaten treffen und über eine fünfjährige
Verlängerung beraten (vgl. Art. XVII.2).358 Fünf Monate nach Unterzeichnung von
START wird die Sowjetunion zerfallen. Die neu entstandenen Staaten Russland,
Weißrussland, Ukraine und Kasachstan werden durch Ratifikation des LissabonProtokolls des START-Vertrags im Jahre 1992 legale Nachfolger der Sowjetunion
im START-Vertrag (vgl. Art. I Lissabon-Protokoll). Weißrussland, Ukraine und Kasachstan, Erben zahlreicher Sowjet-Nuklearwaffen, versprechen darüber hinaus,
nuklearwaffenfrei zu werden und dem NPT beizutreten (vgl. Art. V).359 Durch den
357
358
359
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 687.
Vgl. United States Department of State (2008): Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet
Socialist Republics on the Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://www.state.gov/www/global/arms/starthtm/start/start1.html, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. ebd.: Protocol to the Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on
the Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms, http://www.state.gov/documents/organization/27389.pdf,
Zugriff: 2.1.2009.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Zerfall der Sowjetunion verzögert sich das In-Kraft-Treten von START bis 1994.360
Ende 2001 haben USA und Russland das START-Level von 6.000 Nuklearsprengköpfen erreicht. Ihre nuklearen Arsenale sind dabei um 30-40 % reduziert worden.
Weißrussland, Ukraine und Kasachstan sind nuklearwaffenfrei und Mitglieder des
NPT geworden.361 Gemäß Art. XVII.2 START blieb der Vertrag bis Ende 2009 in
Kraft.362
Die USA verkünden die Einstellung ihrer Programme zur Stationierung von
ICBMs der Peacekeeper-Reihe auf Zügen und zu den offensiven Kurzstreckenraketen SCRAM II. Außerdem würden sie weltweit alle verbleibenden bodengestützten
taktischen Nuklearwaffen abziehen (die taktischen Nuklearwaffen von Airforce und
Marine sind davon nicht betroffen). Daneben heben die USA die Daueralarmbereitschaft ihrer B-IB- und B-52-Bomber auf. Die USA behielten sich jedoch das Recht
auf Wiedereinstellung dieser Waffen im Krisenfalle vor.363 Die Sowjetunion verkündet ebenfalls, sofort die Daueralarmbereitschaft aller ihrer strategischen Bomber
aufzuheben und deren Nuklearwaffen einzulagern. 503 ICBMs würden ebenfalls der
ständigen Alarmbereitschaft enthoben. Geplante Abschussvorrichtungen auf Zügen
würden nicht mehr gebaut werden, ebenso würden offensive Kurzstreckenraketen
für schwere Bomber nicht mehr entwickelt werden.364
Mittels des Programms „Cooperative Threat Reduction“ des USVerteidigungsministeriums, angestoßen durch die US-Senatoren Sam Nunn und Richard Lugar (daher auch: „Nunn-Lugar Program“), helfen die USA einigen ehemaligen Sowjetstaaten bei der Entschärfung und Vernichtung von Massenvernichtungswaffen und bei der Verbesserung der Sicherheit von Nuklearwaffen und spaltbarem Material bei dessen gleichzeitiger Entschärfung. Außerdem suchen sie Wege
zur Verhinderung von Proliferation und zur Demilitarisierung der industriellen und
wissenschaftlichen Infrastruktur.365 Im Jahr 2007 zeigen sich Nunn und Lugar bei
der Evaluation des Programms optimistisch: 350 Grenzübergänge seien u. a. gesichert und 100 Anlagen mit Strahlungsmessgeräten ausgestattet worden. Außerdem
arbeiteten 72.000 ehemalige Waffenkonstrukteure nun in friedlichen Initiativen.366
Russland ist einverstanden, seine bodengestützten taktischen Nuklearwaffen zu vernichten.367 Die im Jahr 1991 von USA und Sowjetunion bzw. Russland
verkündeten und oben beschriebenen unilateralen Abrüstungsschritte sind jedoch
allesamt völkerrechtlich nicht bindend und ermangeln jeglicher Transparenz oder
Verifikation.368
Da die Conference on Disarmament nicht in der Lage war, erfolgreiche Verhandlungen über ein Einsatzverbot von Nuklearwaffen zu führen, wird sie von der
UN General Assembly mittels Resolution 46/37 D erneut dazu aufgerufen (vgl.
auch Eintrag 1961 und 1990).369
360
361
362
363
364
365
366
367
368
369
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (2005): Strategic Arms Reduction Treaty. Status,
http://www.fas.org/nuke/control/start1/index.html, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. United States Department of State (2008): Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet
Socialist Republics on the Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. Larkin (2008): a. a. O., S. 245.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Weapons of Mass Destruction Commission (2006): Final Report. Weapons of Terror. Freeing the World of Nuclear, Biological and Chemical Arms, Stockholm: Weapons of Mass Destruction Commission,
http://www.wmdcommission.org/files/weapons_of_Terror.pdf, Zugriff: 22.2.2009, S. 95 ff.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 46/37 D.
Matthias van der Minde
2010
1992:
370
371
372
373
374
375
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
China und Frankreich schließen sich dem NPT an.370 Im gleichen Jahr führt China
einen Nuklearwaffentest mit der Sprengkraft einer Megatonne durch – Chinas größter Test überhaupt.371
Nord- und Südkorea unterzeichnen die „Joint Declaration of the
Denuclearization of the Korean Peninsula“, die wenig später in Kraft tritt: Darin
geloben die Vertragsparteien, keine Nuklearwaffen zu testen, herzustellen, zu besitzen oder gar einzusetzen (vgl. Art. 1). Außerdem dürften beide Seiten nicht wiederaufbereiten oder Uran anreichern (vgl. Art. 3). Die Verifikation solle durch Inspektionen erfolgen (vgl. Art. 4). Darüber und generell über den Vertrag solle die „SouthNorth Joint Nuclear Control Commission“ wachen (vgl. Art. 4 f.).372 Solche Inspektionen sollen jedoch nicht mehr zustande kommen: Nordkorea erachtet während der
Treffen der Joint Nuclear Control Commission die Joint Declaration als völkerrechtlich nicht bindend und fordert – bevor es selbst Inspektoren ins Land ließe – auch
US-Basen in Südkorea inspizieren zu dürfen, durch deren potentielle Nuklearwaffen
sich Nordkorea bedroht fühle. Es kommt zu keiner Einigung. In den folgenden Jahren entfernen sich Nord- und Südkorea in der Nuklearwaffenfrage immer mehr voneinander. Nordkorea wird dabei sein geheimes Nuklearwaffenprogramm vorantreiben.373 1993 wird die IAEA noch einmal versuchen, ihr eigentlich stärkstes Instrument, eine sog. „Special Inspection“ in Nordkorea durchzuführen. Dieses Recht,
in den 1960ern durch Dokument INFCIRC/66/Rev.2 etabliert, soll das Initiativrecht
für Inspektionen auch der IAEA selbst übertragen.374 Das IAEA-Statut ermöglichte
es der IAEA bislang nicht, selbstständig Inspektionen zu erwirken. Nordkorea verweigert jedoch auch einer Special Inspection jeglichen Zugang. Die IAEA scheint
von dieser Verweigerung abgeschreckt worden sein. Bis heute hat sie jedenfalls
keine neue Special Inspection eingefordert (siehe auch Eintrag 2007 [„Al Kibar“]).375
Der „Treaty on Open Skies“ liegt zur Signatur bereit. Die Vertragsstaaten
schaffen das „Open Skies regime“ um unbemannte Observationsflüge über dem
Staatsgebiet der anderen Vertragsstaaten durchführen zu können (vgl. Art. I.1/II.4).
Somit solle eine „größere Offenheit und Transparenz“ geschaffen werden, als Weiterführung der Vertrauen-bildenden Maßnahmen des CSCE-Abschlussdokuments
(vgl. Präambel, siehe Eintrag 1975). Existierende und zukünftige Rüstungskontrollverträge sollten durch das Open Skies regime besser überwacht werden können,
ebenso wie möglicherweise der zukünftige Umweltschutz (vgl. Präambel). Die Vertragsstaaten dürften dabei so viele Observationsflüge über dem Staatsgebiet eines
anderen Staates durchführen, wie auch der andere Staat über ihrem eigenen Territorium durchführen dürfe (vgl. Art. III.3). Weil aber jeder Vertragspartei eine festgelegte Zahl von selbst durchführbaren und von zu akzeptierenden Observationsflügen anderer über das eigene Staatsgebiet zugewiesen werde (vgl. Art. III.4 f./Annex
A, Section 1-2), dürfe jede Vertragspartei maximal 50 % ihrer selbst durchführbaren
Observationsflüge für ein bestimmtes zu observierendes Land verwenden und dürfe
gleichzeitig auch nur maximal 50 % der Observationsflüge beanspruchen, die das
andere Land akzeptieren müsse (vgl. Art. III.10). Annex A legt auch die maximalen
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Joint Declaration of the Denuclearization of the Korean Peninsula,
http://www.fas.org/news/dprk/1992/920219-D4129.htm, Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2002): Inventory of International Nonproliferation Organizations and Regimes 2002. Joint Declaration of South and North Korea on the Denuclearization of the Korean Peninsula,
http://cns.miis.edu/inventory/pdfs/koreanuc.pdf, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2009): INFCIRC/66/Rev.2. The Agency's Safeguard System (1965, as Provisionally Extended in 1966 and 1968), http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/inf66r2.shtml,
Zugriff: 14.7.2009, Art. III.A.53 f.
Vgl. Acton et al. (2008): a. a. O., S. 58.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Flugdistanzen fest, die ein Observationsflugzeug zurücklegen dürfe – diese Distanzen sind für jede Vertragspartei unterschiedlich, je nach geografischer Lage (vgl.
Section 3). Um die Durchsetzung des Vertrags voranzutreiben, gründen Art. X und
Annex L die „Open Skies Consultative Commission“, die Entscheidungen im Konsens treffen solle (vgl. Art. X.2). Art. XVII.2 regelt das In-Kraft-Treten des Vertrags:
20 Ratifikationsurkunden müssten vorliegen, darunter diejenigen von USA, Russland – das mit ehemaligen Sowjetstaaten und Weißrussland eine gemeinsame
Gruppe unter dem Vertrag gem. Art. II.3 bildet –, weiterhin die Ratifikationsurkunden
Kanadas, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, der Türkei und der
Ukraine.376 Der Vertrag wird erst 2002 in Kraft treten.377
Bush und Jelzin unterzeichnen ein Joint Understanding, in dem sie verkünden, dass sie schleunigst einen Vertrag zu Wege bringen wollen, der Folgendes
vorsehe: Sieben Jahre nach In-Kraft-Treten von START dürfe keine Seite mehr als
3.800-4.250 strategische Nuklearwaffen insgesamt besitzen. Im Speziellen nicht
mehr als 1.200 MIRV-fähige ICBM-Sprengköpfe, 650 schwere ICBM-Sprengköpfe
und 2.160 SLBM-Sprengköpfe. Spätestens im Jahr 2003 sollten alle MIRV-fähigen
ICBMs vernichtet und die Zahl der SLBM-Sprengköpfe nicht höher als 1.750 sein.
Insgesamt solle dann keine der Seiten mehr als 3.000-3.500 strategische Nuklearwaffen besitzen (vgl. auch START II, Eintrag 1993).378
Jelzin statuiert vor dem US-Kongress, dass Nuklearwaffen nunmehr obsolet
und für die Menschheit unnötig seien. Es sei jetzt nur eine Frage, den besten Weg
und Zeitplan auszurechnen, um die Nuklearwaffen zu zerstören und sich ihrer zu
entledigen.379 Die USA melden, alle ihre boden- und seegestützten taktischen Nuklearwaffen weltweit abgezogen zu haben.380 Clinton betont seine Unterstützung für
ein „Theater Missile Defense (TMD) System“, das US-Truppen gegen Kurz- und
Mittelstreckenraketen schützen solle.381
1993:
376
377
378
379
380
381
382
383
384
SDI wird endgültig aufgegeben. Letztendlich war es ein 44-Mrd.-DollarVerlustgeschäft. Die USA werden sich fortan auf die Erforschung eines bodengestützten Verteidigungssystems gegen ballistische Raketen konzentrieren.382
USA und Russland schaffen die Initiative “Megatons to Megawatts” – die
„United States Enrichment Corporation“ (USEC) solle 500 metrische Tonnen hochangereicherten Urans kaufen, das aus russischen Nuklearsprengköpfen stammt,
und es in schwach-angereichertes Uran umwandeln.383 Das schwach-angereicherte
Uran werde in US-amerikanischen Atomkraftwerken zur Energiegewinnung genutzt.
Bis zum 31. Dezember 2010 sind nach eigenen Angaben 412 metrische Tonnen
hoch-angereicherten Urans in 11.905 metrische Tonnen schwach-angereicherten
Urans umgewandelt worden. 16.494 Nuklearsprengköpfe seien dadurch vernichtet
worden.384
Die „Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on Their Destruction” liegt zur Signatur
Vgl. Organization for Security and Co-operation in Europe (2009): Treaty on Open Skies,
http://www.osce.org/documents/doclib/1992/03/13764_en.pdf, Zugriff: 28.11.2009.
Vgl. ebd.: Signing of Treaty on Open Skies, http://www.osce.org/item/15839.html, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. Federation of American Scientists (1996): Joint Understanding on Reductions in Strategic Offensive Arms:
http://www.fas.org/spp/starwars/offdocs/b920617l.htm, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. Rhodes (2007): a. a. O., S. 252.
Vgl. United States Enrichment Corporation (2009): Megatons to Megawatts. History,
http://www.usec.com/megatonstomegawatts_history.htm, Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. ebd.: Megatons to Megawatts, http://www.usec.com/megatonstomegawatts.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
bereit. 1997 tritt sie in Kraft.385 Die Präambel verweist auf Art. IX der Biowaffenkonvention (siehe Eintrag 1972), der deren Vertragsparteien bereits zur Schaffung eines Chemiewaffenverbots aufforderte. Art. I.1 der Chemiewaffenkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, niemals und unter keinen Umständen Chemiewaffen
zu entwickeln, zu produzieren, sich diese anderweitig anzueignen, solche Waffen
zu lagern oder aufzubewahren oder sie direkt oder indirekt anderen zukommen zu
lassen (vgl. [a]). Ferner seien die Staaten verpflichtet, solche Waffen niemals zu benutzen (vgl. [b]), ihren militärischen Einsatz nicht vorzubereiten (vgl. [c]) und niemand anderen zu einer Tat zu verleiten, die von der Chemiewaffenkonvention verboten wäre (vgl. [d]). Die Vertragsparteien verpflichten sich, jegliche Chemiewaffen
und deren Produktionsstätten unter ihrer Jurisdiktion und Kontrolle zu zerstören (vgl.
Art. I.2/I.4). Das gelte auch für solche Waffen, die auf anderem Vertragsstaatsgebiet
zurückgelassen worden seien (vgl. Art. I.3). Auch Tränengas sei als Kriegsmittel
verboten (vgl. Art. I.5). Art. I der Chemiewaffenkonvention enthält somit sowohl das
Verbot, Chemiewaffen zu benutzen, als auch das Proliferationsverbot und gleichzeitig das Abrüstungsgebot. Der ökonomische und technologische Fortschritt der Vertragsstaaten wie auch die internationale Kooperation in Chemiefragen solle durch
die Chemiewaffenkonvention nicht behindert werden (vgl. Art. VI.11). Art. II.1 definiert eine Chemiewaffe als Munition oder Gerätschaft, die gebaut worden wäre, um
durch chemische Bestandteile Tod und Schaden anzurichten (vgl. [b]). Der „Annex
on Chemicals“ listet giftige Chemikalien auf, die an sich noch keine Chemiewaffen
darstellen, aber der Kontrolle des Vertragsregimes unterlägen. Diese wird im
„Verification Annex“ definiert: Zum einen führe die durch Art. VIII der Konvention geschaffene „Organization for the Prohibition of Chemical Weapons“ mit Sitz in Den
Haag Inspektionen durch (vgl. Part 2, Verification Annex), wie sie mittlerweile in internationalen Abrüstungsverträgen Standard sind. Zum anderen bietet die Konvention eine in bisherigen Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträgen nicht gekannte
Möglichkeit, die „Challenge Inspection“: Verdächtigt ein Vertragsstaat den anderen,
sich nicht an die Provisionen der Chemiewaffenkonvention zu halten, so kann ersterer Staat eine Inspektion jeglicher Einrichtungen des anderen Staates veranlassen
(vgl. Art. IX.8; Näheres regelt Part X des Verification Annex).386 Daneben verlangt
Art. III der Konvention, dass alle Mitgliedsstaaten bei In-Kraft-Treten der Konvention
genaue Auskünfte über eventuelle eigene Chemiewaffen und deren Produktionsstätten abgeben.387 Die Chemiewaffenkonvention ist laut Bhaskar Menon der erste
global verifizierbare multilaterale Abrüstungsvertrag der Menschheitsgeschichte. 388
Darüber hinaus verbietet die Konvention gleich eine ganze Kategorie von Massenvernichtungswaffen und könnte somit Vorbild für eine einmal zu schaffende Atomwaffenkonvention sein.
USA und Russland unterzeichnen den “Treaty […] on Further Reduction and
Limitation of Strategic Offensive Arms” (START II). Die Vertragsparteien verspre-
385
386
387
388
Vgl. Organization for the Prohibition of Chemical Weapons (2008): Genesis and Historical Development,
http://www.opcw.org/chemical-weapons-convention/about-the-convention/genesis-and-historical-development/,
Zugriff: 2.1.2009.
Der theoretisch vollkommen freie Zugang der Inspektoren aus Art. IX.8 wird jedoch im Verification Annex wieder etwas eingeschränkt: Zum einen fänden die Inspektionen erst statt, wenn sich Inspektoren und zu inspizierender Staat auf
Ort und Umfang der Inspektion geeinigt haben. Zum anderen müsse der zu inspizierende Staat nur solche Durchsuchungen zulassen, die seiner nationalen Gesetzgebung in Hinblick auf Eigentumsrechte, Durchsuchungen und Beschlagnahmen nicht widersprächen (vgl. Verification Annex, Part X, § 38/41). Zu bemerken ist, dass zumindest bis 2008
noch kein Staat die Möglichkeit einer Challenge Inspection in Anspruch genommen hat. Vgl. Acton, James M. es al.: a. a.
O., S. 58.
Vgl. Organization for the Prohibition of Chemical Weapons (2008): Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on Their Destruction,
http://www.opcw.org/index.php?eID=dam_frontend_download&fileID=6372, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 45 f.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
chen, dass sieben Jahre nach In-Kraft-Treten des ersten START-Vertrags die Anzahl ihrer für stationierte ICBMs, SLBMs und schwere Bomber bestimmten nuklearen Sprengköpfe auf 3.800 bis 4.250 reduziert werde (vgl. Art. I.1). Davon dürften
höchstens 2.160 Sprengköpfe auf stationierten SLBMs angebracht werden (vgl. Art.
I.2.a), 1.200 als MIRVs auf stationierten ICBMs (vgl. [b]) und 650 auf stationierten
schweren ICBMs (vgl. [c]). Weiterhin sollen die Vertragsparteien bis zum 1. Januar
2003 die Anzahl ihrer nuklearen Sprengköpfe für stationierte ICBMs, SLBMs und
schwere Bomber auf 3.000 – 3.500 reduzieren (vgl. Art. I.3). Davon dürften höchstens 1.700 – 1.750 Sprengköpfe auf stationierten SLBMs angebracht werden (vgl.
Art. I.4.a). Sprengköpfe als MIRVs auf stationierten ICBMs dürfe es nun gar nicht
mehr geben (vgl. [b], vgl. bis hier auch das Joint Understanding, Eintrag 1992),
ebenso keine Sprengköpfe auf stationierten schweren ICBMs (vgl. [c]). START II
schreibt mit der Deklarierung dieser Obergrenzen zwar die Trennungen von nuklearen Sprengköpfen und ihren Trägersystemen ICBM, SLBM und schweren Bombern
vor, nicht jedoch die eigentliche Zerstörung der nuklearen Sprengköpfe. Sollten die
Parteien innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten von START II ein weiteres Abkommen zur Verbesserung der START II-Implementierung schließen, sollen die
Obergrenzen von Art. I.3 f. nicht erst 2003, sondern bereits am 31. Dezember 2000
erreicht werden (vgl. Art. I.6). Der START I-Vertrag erlaubt ICBMs mit maximal 10
MIRVs (vgl. Art. V.12.a START I, Eintrag 1991); START II dagegen erhebt ein generelles Produktions-, Test- und Stationierungsverbot von MIRV-fähigen ICBMs (vgl.
Art. II.9/III.3, auch I.4.b). Es gibt jedoch keine Provision, die MIRV-fähigen ICBMs
auch letztendlich zu zerstören. Dafür findet sich in START II wenigstens das Gebot,
die Silos dieser MIRV-fähigen ICBMs zu zerstören bzw. sie in solche für ICBMs mit
nur einem nuklearen Sprengkopf umzuwandeln (vgl. Art. II.1). Auch schwere ICBMs
und deren Silos werden verboten und sogar deren Zerstörung vorgeschrieben – irrelevant, ob es sich um stationierte oder nicht-stationierte schwere ICBMs handele
(vgl. Art. II.6). Durch diese Bestimmungen wird deutlich, dass der Schwerpunkt von
START II auf der Abrüstung von Trägersystemen und deren Abschussvorrichtungen
wie Silos liegt, nicht aber auf den nuklearen Sprengköpfen, deren Stationierung
zwar zahlenmäßig eingeschränkt wird, die aber durch START II – wie erwähnt –
nicht endgültig vernichtet werden müssen. Die Verifikation von START II solle mit
den Provisionen aus START I erfolgen (vgl. Art. V.1). Art. V.2 schafft die „Bilateral
Implementation Commission“, um den Vertrag voranzutreiben. START II solle am
Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden der Parteien in Kraft treten – nicht
aber vor dem In-Kraft-Treten von START I (vgl. Art. VI.1).389 Die USA ratifizieren
START II im Jahre 1996 (siehe Eintrag 1996), Russland im Jahre 2000.390 Mittels
des „Helsinki-Protokolls“ von 1997 wird die Deadline aus Art. I.3 vom 1. Januar 2003
auf den 31. Dezember 2007 verschoben.391 Trotz beidseitiger Ratifikation tritt
START II nie in Kraft, da Russland den Austausch der Ratifikationsurkunden vom
In-Kraft-Treten des „Theater Missile Defense Demarcation Agreement“ abhängig
macht, zu dem es nie kommen wird (siehe dazu Eintrag 1997).392
Die Conference on Disarmament beschließt, Verhandlungen über einen
umfassenden nuklearen Teststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Trea-
389
390
391
392
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2002): Treaty Between the United States of America and the Russian Federation on Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://www.nti.org/db/nisprofs/fulltext/treaties/start2/s2text.htm, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. Federation of American Scientists (2002): Strategic Arms Reduction Treaty II Chronology,
http://www.fas.org/nuke/control/start2/docs/strt-chr.htm, Zugriff: 2.1.2009.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 46.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2008): WMD 411. U.S.-Russian Treaties and Agreements. 1993 Strategic Arms Reduction
Treaty II, http://www.nti.org/f_wmd411/f1b2_2.html#start2, Zugriff: 3.1.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ty) zu beginnen.393 Die UN General Assembly begrüßt mit Resolution 48/75 L die
US-Initiative, einen multilateralen, international und effektiv verifizierbaren Vertrag
über den Produktionsstopp von spaltbarem Material für Nuklearwaffen („Fissile Material Cut-Off Treaty“, siehe u. a. Einträge 1998 und 2009) vorzuschlagen und fordert, dass dieser Vertrag ausgehandelt werden möge (vgl. § 1). Die IAEA solle die
Verifikationsmöglichkeiten erarbeiten (vgl. § 2).394 Ein Jahr später beginnt die Conference on Disarmament auch mit diesen Verhandlungen.395
Die bereits 1987 zu SANE/FREEZE zusammengeschlossenen NGOs SANE
(siehe Eintrag 1957) und Nuclear Weapons Freeze Campaign (siehe Eintrag 1982)
benennen sich in „Peace Action“ um. Nach eigenen Angaben sei es in den USA
das größte Grassroot-Netzwerk für Frieden und Gerechtigkeit.396
Osama Bin Laden versucht durch Mittelsmänner für 1,5 Millionen Dollar
Uran in Khartoum, Sudan, zu kaufen (siehe zu Bin Laden auch Eintrag 1998).397
1994:
393
394
395
396
397
398
399
400
401
402
403
Die Clinton-Administration ruft das “Stockpile Stewardship Program” ins Leben:
Anstelle von Nuklearwaffentests müsse die Funktionstüchtigkeit der Nuklearwaffen
durch simulierte Tests per Computer-Programmen oder durch neue Formen von
Labortests – etwa mit Spaltstoffmengen unterhalb der kritischen Masse398 – sowie
durch die technische Runderneuerung von Nuklearwaffen und den dazugehörigen
Komponenten gewährleistet werden.399 Eine Einrichtung im Rahmen des Stockpile
Stewardship-Programms ist die Einrichtung „JASPER“ (Joint Actinide Stock Physics
Experimental Research), die durch hohen Druck und hohe Temperaturen Verhältnisse wie in einer Nuklearwaffen-Explosion schafft und darin das Verhalten von radioaktiven Elementen testet.400 Ebenfalls mit Druck arbeitet die „ATLAS“-Maschine,
die durch stoßartige Energiefreisetzung ein magnetisches Feld und dadurch hohen
Druck auf das Zielmaterial freisetzt.401 Die Einrichtung „BEEF“ (Big Explosives Experimental Facility) arbeitet dagegen mit starken konventionellen Explosionen.402
In den USA wird das „Spratt-Furse Amendment“ als Ergänzung zum Gesetzentwurf „FY 1994 Defense Authorization Bill“ verabschiedet und mit präsidialer
Unterschrift in Gesetzesform gebracht. Es verbietet US-Laboratorien, die Erforschung und Entwicklung von Nuklearwaffen mit geringer Sprengkraft zu betreiben,
die möglicherweise die Hemmschwelle zum Einsatz senken könnten. Diese geringe
Sprengkraft wird definiert als fünf Kilotonnen TNT-Äquivalent oder weniger (siehe
hierzu auch Einträge 2002 bis 2006 [„Robust Nuclear Earth Penetrators“]).403
Clinton und Jelzin betonen ihre Zustimmung zu einem Comprehensive
Nuclear-Test-Ban Treaty (siehe u.a. bereits Eintrag 1993 [„Conference on
Vgl. ebd. (2010): a. a. O.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 48/75 L.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Peace Action (2008): History, http://www.peace-action.org/abt/history.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. McCloud, Kimberly/Osborne, Matthew (2001): WMD Terrorism and Usama Bin Laden, Monterey: Center for
Nonproliferation Studies, http://cns.miis.edu/pubs/reports/binladen.htm, Zugriff: 15.5.2009.
Die kritische Masse eines spaltbaren Materials ist – wie oben schon einmal beschrieben – jene Masse, die groß genug ist,
um darin eine Kettenreaktion aufrecht erhalten zu können. Vgl. Altmann (2007): a. a. O., S. 85.
Vgl. National Nuclear Security Administration (2009): National Security. Stockpile Stewardship Program,
http://www.nv.doe.gov/library/FactSheets/DOENV_1017.pdf, Zugriff: 4.3.2009.
Vgl. ebd.: National Security. Joint Actinide Stock Physics Experimental Research (JASPER),
http://www.nv.doe.gov/library/FactSheets/DOENV_1015.pdf, Zugriff: 5.3.2009.
Vgl. ebd.: National Security. ATLAS, http://www.nv.doe.gov/library/FactSheets/DOENV_1018.pdf, Zugriff:
5.3.2009.
Vgl. ebd.: National Security. Big Explosives Experimental Facility,
http://www.nv.doe.gov/library/FactSheets/DOENV_711.pdf, Zugriff: 5.3.2009.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Robust Nuclear Earth Penetrator,
http://www.globalsecurity.org/wmd/systems/rnep.htm, Zugriff: 28.11.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Disarmament“]). Außerdem verkünden sie, dass ihre Nuklearwaffen ab Mai 1994 auf
kein spezielles Land mehr gerichtet sein würden. Auf einer anderen Tagung bekräftigen beide ihre Befürwortung des ABM-Vertrags (siehe Eintrag 1972), verkünden
aber gleichzeitig ihr beidseitiges Interesse an Theater Missile Defense-Systemen
(siehe Eintrag 1992) auf kooperativer Basis.404
USA und China unterzeichnen das „Joint US-PRC (= People’s Republic of
China) Statement on Missile Proliferation”. Die USA versprechen, Sanktionen
gegen China zu lockern, die sie 1993 in Anbetracht eines chinesisch-pakistanischen
Raketenhandels erhoben haben. China werde dafür fortan verzichten, BodenBoden-Raketen zu exportieren. Ein weiterer Schritt besteht aus zukünftigen Verhandlungen, die China letztendlich unter das Missile Technology Control Regime
(siehe Eintrag 1987) bringen sollen.405
USA und Nordkorea unterzeichnen das „US-DPRK (= Democratic People’s
Republic of Korea) Agreed Framework“: Nordkorea verspricht, sein Nuklearprogramm – also seine mit Graphit moderierten Reaktoren und seine PlutoniumWiederaufbereitungsanlagen – abzurüsten und das verbleibende spaltbare Material
untauglich für erneute Aufbereitung einzulagern. Außerdem werde es die mit der
IAEA gem. Art. III.1 NPT bereits vereinbarten Sicherungsmaßnahmen vollständig
wirken lassen. Ferner verspricht Nordkorea, die Provisionen der Joint Declaration of
the Denuclearization of the Korean Peninsula zu erfüllen (siehe Eintrag 1992).
Nordkorea erhalte im Gegenzug bis 2003 zwei Leichtwasserreaktoren, von einem
internationalen Konsortium finanziert, sowie bis zur Fertigstellung des ersten
Leichtwasserreaktors regelmäßige Öllieferungen. USA und Nordkorea versprechen,
Finanz- und Telekommunikationsbarrieren abzubauen und ihre diplomatischen Beziehungen auf Botschaftsniveau zu bringen.406
Die USA geben den Abschluss von “Project Sapphire” bekannt: Die USA
habe in diesem Rahmen ca. eine halbe Tonne hoch-angereicherten Urans von Kasachstan gekauft, das dort als diebstahlgefährdet angesehen worden war.407
1995:
404
405
406
407
408
409
410
Die russische „Launch on Warning Capability“ hält einen norwegischen Wettersatelliten für eine gestartete US-amerikanische SLBM. Zum ersten Mal im nuklearen
Zeitalter liegt der „nukleare Koffer“ offen vor dem russischen Präsidenten. Jelzin
muss unmittelbar über einen nuklearen Schlag gegen die USA entscheiden.408 In
letzter Minute wird Fehlalarm gemeldet.409 Norwegen hatte Russland im Vorfeld des
Satellitenstarts informiert – die Information scheint aber nicht bis zum Wachpersonal
vorgedrungen zu sein.410
Im Lichte der in diesem Jahr stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenz
veröffentlicht das “International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation” (INESAP) die Studie “Beyond the NPT: A Nuclear-Weapon-Free World”, an
der u. a. Friedensnobelpreisträger Joseph Rotblat (siehe ebenfalls Eintrag 1995)
sowie viele Deutsche beteiligt sind, u. a. Jürgen Scheffran und Götz Neuneck. Die
Autoren kritisieren am NPT, dass er völkerrechtlich zwischen Staaten mit und ohne
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (2002): Joint US-PRC Statement on Missile Proliferation,
http://www.fas.org/nuke/control/mtcr/text/941004-362978.htm, Zugriff: 3.1.2009.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2003): US-DPRK Agreed Framework,
http://nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/agframe.pdf,
Zugriff: 3.1.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Cirincione, Joseph (2007): a. a. O., S. 97.
Vgl. Weeramantry, Christopher G.: Sleepwalking Into Our Century of Last Opportunity, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S.
21.
Vgl. Phillips, Alan F. (1998): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Nuklearwaffen diskriminiere. Ferner, dass er die Betrachtung seines Art. VI als rein
unverbindliche Absichtserklärung durch viele Staaten ermögliche; dass er die
Untrennbarkeit von zivilem und militärischem Potential vieler nuklearer Technologien ignoriere; dass es überhaupt keine „friedlichen Nuklearsprengungen“ gebe und
Art. V somit sinnlos sei; dass er die zweifelhafte Doppelrolle der IAEA als Förderer
und gleichzeitiger Kontrolleur ziviler Nuklearenergie unterstütze und dass er überdies von den Nicht-Nuklearwaffenstaaten IAEA-Kontrollen verlange, von den Nuklearwaffenstaaten aber nicht (vgl. Pkt. 1.2). Die Studie fordert eine „Nuclear
Weapons Convention“, vergleichbar mit den Bio- und Chemiewaffenkonventionen
(siehe Einträge 1972 und 1993), die Nuklearwaffen, deren Produktionsstätten und
nuklearwaffenfähiges Material vollständig illegalisiert (vgl. Pkt. 1.3, siehe auch „Abolition 2000“ [ebenfalls Eintrag 1995], und Einträge 1996, 1997 und 2006). Die Studie
befasst sich im Übrigen auch mit möglichen Argumenten gegen eine nuklearwaffenfreie Welt, etwa mit der Annahme, dass die Erfindung von Nuklearwaffen ohnehin
nicht rückgängig gemacht werden könne. Die Autoren kontern diese These mit dem
Verweis auf 80 % der Staatengemeinschaft, die ein Chemiewaffenverbot bereits vor
In-Kraft-Treten der eigentlichen Konvention akzeptiert habe (vgl. Pkt. 1.4). Weiterhin
entwerfen die Studien-Autoren die möglichen Schritte hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt: Neben weiteren Arsenal-Reduktionen in allen Nuklearwaffenstaaten
nach Vorbild etwa des START-Vertrags (vgl. Pkt. 1.6/2.1.1 ff.) müsse es u. a. den
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty (siehe Eintrag 1996) geben (vgl. Pkt.
1.6/2.1.4), daneben den Produktionsstopp von nuklearwaffenfähigem Material (vgl.
Pkt. 1.6/2.2.1 ff.), außerdem einen „No-First-Use Treaty“, der verbiete, Nuklearwaffen als Erster zu benutzen (vgl. Pkt. 1.6/2.1.5). Daneben müsse es einen Vertrag
geben, der Benutzung und Androhung der Benutzung von Nuklearwaffen verbiete.
Außerdem ein Testverbot, Nonproliferation und Abrüstung von ballistischen Trägersystemen (vgl. Pkt. 1.6/2.3) und eine Trennung von nuklearen Sprengköpfen und ihren Trägersystemen (vgl. Pkt. 1.6). Die Studie widmet sich schließlich regionalen
Intiativen wie nuklearwaffenfreien Zonen (vgl. Pkt. 2.4).411
Der UN Security Council verabschiedet Resolution 984. Er begrüßt, dass
alle offiziellen Nuklearwaffenstaaten gegenüber denjenigen Mitgliedsstaaten des
NPT, die keine Nuklearwaffen besitzen, Security Assurances verkündet haben, niedergelegt in den UN-Dokumenten S/1995/261 bis S/1995/265 (vgl. § 1).412 Dabei
gebe es jedoch Ausnahmen: Wenn Russland oder seine Verbündeten von einem
Nicht-Nuklearwaffenstaat angegriffen würden, dieser jedoch mit einem Nuklearwaffenstaat verbündet wäre, behalte sich Russland einen Nuklearschlag auch gegen
den Nicht-Nuklearwaffenstaat vor.413 Gleiches deklarieren Großbritannien, USA und
Frankreich. Sie fügen noch eine Positive Security Assurance hinzu: Großbritannien
verspricht im Falle eines nuklearen Angriffs auf einen NPT-Nicht-Nuklearwaffenstaat
technische, medizinische, wissenschaftliche oder humanitäre Hilfe.414 Die USA versprechen „unverzügliche“ Hilfe.415 Frankreichs Positive Security Assurance besteht
aus dem Versprechen, im UN Security Council Maßnahmen durchzusetzen, um
dem angegriffenen Staat zu Hilfe zu eilen.416 China verspricht Negative Security
Assurances ohne Ausnahmen (vgl. Annex, § 2). Seine Positive Security Assurance
bestehe – wie bei Frankreich – aus dem Engagement im UN Security Council für
den angegriffenen Staat (vgl. Annex, § 4). Darüber hinaus verkündet China, nicht
das erste Land zu sein, das Nuklearwaffen einsetzt, also eine sog. „No First-Use
411
412
413
414
415
416
Vgl. International Network of Engineers and Scientists Against Prolifertion (2005): a. a. O.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 984.
Vgl. ebd. (2008): S/1995/261, Annex II.
Vgl. ebd. (2008): S/1995/262, Annex.
Vgl. ebd. (2008): S/1995/263, Annex.
Vgl. ebd. (2008): S/1995/264, Annex.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Policy“, vgl. Annex, § 1). Gleichzeitig fordert China ein Abkommen, das First-Use
Policies verbietet (vgl. Annex, § 3).417 Völkerrechtlich bindend sind die hier vorgestellten Security Assurances allerdings nicht. Sie heben auch nicht den Vorbehalt
der meisten Nuklearwaffenstaaten auf, einen nuklearen Erstschlag gegen andere
Nuklearwaffenstaaten durchzuführen. China verkündet zwar eine solche No FirstUse Policy, völkerrechtlich bindend ist aber auch diese Aussage nicht.
Die fünfte NPT-Überprüfungskonferenz verabschiedet ein Paket von Forderungen und Neuerungen: Die Gültigkeit des NPT wird gem. seines Art. X.2 auf
unbegrenzte Zeit ausgeweitet (vgl. Decision 3).418 Außerdem fordert die Konferenz
eine nuklearwaffenfreie Zone im Nahen Osten gem. Art. VII, frei auch von anderen
Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen (vgl. Resolution on the
Middle East, Präambel, § 1/5/6). Staaten im Nahen Osten, die noch nicht dem NPT
beigetreten seien, sollten dies im Übrigen so schnell wie möglich tun (vgl. § 2-4).
Diese Forderung ist eindeutig an Israel adressiert. Daneben verlangt die NPTÜberprüfungskonferenz den Verhandlungsabschluss in der Conference on
Disarmament über den Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty bis 1996 – bis dahin sollten sich die Nuklearwaffenstaaten in Bezug auf Nuklearwaffentests äußerst
zurückhalten (vgl. Decision 2, § 4.a). Der Fissile Material Cut-Off Treaty wird ebenfalls eingefordert (vgl. [b]) sowie das Ziel aus Art. VI wiederholt, letztendlich eine
Welt frei von Nuklearwaffen erreichen zu müssen (vgl. [c]). Die Konferenz würde
begrüßen, bis zum Jahr 2000 weitere nuklearwaffenfreie Zonen vorfinden zu können
– explizit nennt sie auch die mögliche Schaffung von Zonen, die frei von jeglichen
Massenvernichtungswaffen seien (vgl. § 6).419
Verärgert darüber, dass die Abschaffung aller Nuklearwaffen kein gesonderter Tagesordnungspunkt auf der NPT-Überprüfungskonferenz war, verfassen einige
Friedensaktivisten das Gründungsdokument der Kampagne „Abolition 2000“. Deren Präambel definiert die grundsätzlichen Ziele der Kampagne: Abschaffung aller
Nuklearwaffen weltweit sowie Hilfe zur Regeneration der Natur und des Menschen,
da beide durch 50 Jahre Nuklearwaffentests gelitten hätten. Es gebe keine Trennung zwischen „friedlicher“ und militärischer Nutzung der Nuklearenergie, wenn für
beide Nutzungsformen das gleiche Material verwendet werde, was überdies noch
Jahrtausende strahlen würde. Erneuerbaren Energien müsse die Zukunft gehören.
Nicht das „unveräußerliches Recht“ auf Nuklearenergie sei wahr (vgl. Art. IV.1 NPT),
sondern das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person in einer Welt frei
von Nuklearwaffen. Zur Abschaffung von Nuklearwaffen mangele es nicht an technischen Möglichkeiten, sondern an politischem Willen. Abolition 2000 fordert folgende Schritte: Verhandlungen über eine verifizierbare Nuclear Weapons Convention
(siehe auch „INESAP“ [ebenfalls Eintrag 1995], außerdem Einträge 1996, 1997 und
2006), die den stufenweisen und zeitlich festgelegten Abzug und die Entschärfung
417
418
419
Vgl. ebd. (2008): S/1995/265, Annex.
Diese Tatsache kann einerseits positiv bewertet werden, da sie zeigt, dass die gesamte Staatengemeinschaft eine Welt mit
NPT einer Welt ohne vorzieht (Die unbegrenzte Gültigkeit des NPT wurde einstimmig beschlossen. Vgl. Quinlan, Michael [2009]: Thinking About Nuclear Weapons. Principles, Problems, Prospects, Oxford: Oxford University Press, S.
79). Andererseits verdeutlicht die Ausdehnung des NPT, dass die offiziellen Nuklearwaffenstaaten auch weiterhin auf
die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Nuklearwaffen setzen wollen. Vgl. Neuneck, Götz: Atomares Wettrüsten der
Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S.
109. Vgl. auch „Abolition 2000“, ebenfalls Eintrag 1995. Japan protestierte gegen diese Einstellung der Nuklearwaffenstaaten, forderte Schritte zur Umsetzung des Art. XI und war erst in allerletzter Minute bereit, der unbegrenzten Gültigkeit des NPT zuzustimmen. Vgl. Harrison, Selig S.: North Korea and the Future of East Asian Nuclear Stability, in:
Krishnappa, V./Singh, Priyanka/Sisodia, N. S. (2009): Proliferation and Emerging Nuclear Order in the Twenty-First
Century, New Delhi: Academic Foundation, S. 59.
Vgl. United Nations (2009): 1995 Review and Extension Conference of the Parties to the Treaty on the NonProliferation of Nuclear Weapons. Final Document. Annex,
http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N95/178/16/PDF/N9517816.pdf?OpenElement, Zugriff: 3.1.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
aller nuklearen Sprengköpfe sowie deren Trägersysteme regele. Daneben müsse
sie auch eine internationale Aufsicht des waffentauglichen Materials festschreiben –
die Verhandlungen über die Nuklearwaffenkonvention sollten bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein (vgl. Pkt. 1). Außerdem fordert Abolition 2000 die sofortige Zusicherung der Nuklearwaffenstaaten, ihre Waffen nicht einzusetzen oder mit deren
Einsatz zu drohen (vgl. Pkt. 2) – solch ein Einsatz oder seine Androhung sollten
vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag als illegal erklären werden (vgl. Pkt.
9). Abolition 2000 fordert außerdem das In-Kraft-Treten eines wirklichen umfassenden Teststoppvertrags (vgl. Pkt. 3) sowie das Verbot von Labortests und Computersimulationen zur Feststellung der Funktionstüchtigkeit von Nuklearwaffen – solche
Laboratorien seien unter internationale Aufsicht zu stellen, die Testgelände seien zu
schließen (vgl. Pkt. 7). Die Produktion und Stationierung von neuen nuklearen Waffentypen sei zu verbieten – stattdessen sollen stationierte Waffensysteme abgezogen werden (vgl. Pkt. 4). Die Herstellung und Wiederaufbereitung von waffenfähigen
radioaktiven Materialien sei zu verbieten (vgl. Pkt. 5) – dieses Material solle vielmehr international überwacht und registriert werden (vgl. Pkt. 6). Abolition 2000 fordert weitere nuklearwaffenfreie Zonen (vgl. Pkt. 8). Eine internationale Energieagentur für ökologische und erneuerbare Energien müsse überdies geschaffen werden
(vgl. Pkt. 10). Abolition 2000 wünscht, dass Bürger und NGOs an dem nuklearen
Abrüstungsprozess beteiligt sein sollten (vgl. Pkt. 11). Bis heute haben mehr als
2.000 NGOs aus über 90 Ländern das Abolition 2000-Gründungsdokument unterzeichnet. Sie engagieren sich in Abolition 2000-Untergruppen, um für die Umsetzung der Ziele des Gründungsdokuments zu arbeiten.420
Die USA testen in New Mexico erstmals einen „Theater High Altitude Area
Defense“ (THAAD) missile interceptor, vorerst ohne zu treffende Zielrakete. Von
nun an werden die USA das THAAD-System regelmäßig testen.421 Das THAADSystem soll gegen feindliche Raketen mit einer Reichweite von mehreren Hundert
km gerichtet sein.422
Wenige Tage nach der NPT-Überprüfungskonferenz, auf der alle Nuklearwaffenstaaten äußerste Zurückhaltung beim Testen von Nuklearwaffen gelobt haben, führt China einen Nuklearwaffentest im Bereich von 40-150 Kilotonnen durch.
Später im Jahr folgt ein weiterer Test, mit 60 Kilotonnen Sprengkraft.423 Frankreichs
Präsident Chirac kündigt gleich acht Nuklearwaffentests im Südpazifik bis Mai 1996
an. Aufgrund von negativen Reaktionen weltweit gibt er zwei Monate später bekannt, dass die Testreihe eher aufhören würde.424
Ein auf 20 Jahre angelegter US-russischer Deal beginnt, in welchem Russland 500 Tonnen hoch-angereicherten Urans, zurück umgewandelt in schwachangereichertes Uran, an die USA verkauft.425
Der australische Premierminister Keating verkündet die Gründung der „Canberra Commission on the Elimination of Nuclear Weapons“, bestehend aus 17 internationalen Regierungsführern, Wissenschaftlern, Abrüstungsexperten und Militärstrategen. Aufgabe der Kommission sei es, praktische Schritte hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt auszuarbeiten, unter Rücksichtnahme auf Stabilität und Sicherheit in der Zwischenphase und danach. Die Kommission sehe seit Ende des
Kalten Krieges ein neues Klima für Handlungen: Jetzt müsse nuklear abgerüstet
420
421
422
423
424
425
Vgl. Abolition 2000 (2008): Abolition 2000 Statement, http://www.abolition2000.org/?page_id=153, Zugriff: 8.5.2011.
Vgl. GlobalSecurity.org (2008): THAAD Testing – Demonstration/Validation,
http://www.globalsecurity.org/space/systems/thaad-test-demval.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2008): Glossary. Theater High Altitude Area Defense,
http://www.nti.org/f_wmd411/glossary.html#thaad, Zugriff: 3.1.2009.
Vgl. ebd. (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
werden. Kein Staat dürfe dabei das Gefühl haben, durch nukleare Abrüstung ein
Sicherheitsrisiko einzugehen. Die Kommission schlägt eine phasenweise, verifizierbare Waffenreduktion vor – sie selbst nennt aber kein Zeitlimit, wann eine nuklearwaffenfreie Welt erreicht werden solle. Als erster Schritt solle das Aufraffen zur nuklearen Abrüstung auf höchster politischer Ebene stehen – auch die Staaten ohne
Nuklearwaffen sollten sich beteiligen, um insgesamt ein Klima fernab von Kriegsplanungen und Waffenmodernisierungen zu schaffen. Die praktischen Schritte sollten
folgendermaßen aussehen: Der Alarmzustand der Nuklearwaffen sollte aufgehoben
werden; die Sprengköpfe sollten von den Trägersystemen – etwa Raketen – getrennt werden; nicht-strategische Nuklearwaffen – also für das Schlachtfeld bestimmt – sollten abgebaut werden; Nuklearwaffentests sollten nicht mehr durchgeführt werden; US- und russische Arsenale sollten abgerüstet werden; die Nuklearwaffenstaaten sollten untereinander – und gegenüber den Staaten ohne Nuklearwaffen – eine No First-Use Policy praktizieren. Die vorgeschlagenen mittelfristigen
Schritte der Kommission sind: Horizontale Proliferation – also von Staat zu Staat –
müsse verhindert werden; Verifikationsmethoden für eine nuklearwaffenfreie Welt
müssten entwickelt werden; nuklearwaffenfähiges Material dürfe nicht mehr produziert werden. Das Aufkommen eines neuen Nuklearwaffenstaates würde den Abrüstungsprozess zerstören. Die Welt brauche die Fähigkeit, vor allem unangekündigte
Nuklearwaffentests zu detektieren; Sicherungsmaßnahmen müssten letztendlich
auch in den inoffiziellen Nuklearwaffenstaaten angewendet werden können – ebenso in solchen Staaten, die auf der Schwelle zur Nuklearmacht stünden; die Verifikation müsse sicherstellen, dass – wie gefordert – Sprengköpfe von den Trägersystemen getrennt und nuklearwaffenfähiges Material unschädlich gemacht werden; der
UN Security Council solle darüber nachdenken, wie er die Verletzung von Abrüstungsobligationen beantworten könnte – die Kommission selbst schlägt dabei keine
konkreten Maßnahmen gegen Regelverletzer vor; USA und Russland müssten versuchen, Großbritannien, Frankreich und China in den Abrüstungsprozess einzubinden – dafür sollten sie ihre Verifikationsmethoden aus dem START-Vertrag zur Verfügung stellen. Elementar sei der Anti-Ballistic Missile Treaty (siehe Eintrag 1972)
sowie nuklearwaffenfreie Zonen. Die Kommission begrüßt, dass der UN International Court of Justice auf Gesuch der UN General Assembly ein Gutachten über die
Legalität des angedrohten und des tatsächlichen Einsatzes von Nuklearwaffen abgeben werde (siehe dazu Eintrag 1996 [„ICJ“]).426
Der „Treaty of Bangkok“ liegt zur Signatur bereit – 1997 tritt er in Kraft. Er
schafft eine nuklearwaffenfreie Zone in Südostasien. Mitgliedsstaaten sind u. a.
Thailand, Vietnam, Malaysia, die Philippinen und Indonesien – die nuklearwaffenfreie Zone umfasst auch das Kontinentalschelf und die „Exclusive Economic Zones“
(EEZ) eines Vertragsstaats (vgl. Art. 1.a).427 Art. 3 gibt vor, dass kein Vertragsstaat
innerhalb und außerhalb des Vertragsgebiets Nuklearwaffen entwickeln, besitzen,
transportieren, testen oder verwenden (vgl. [1]) und auch keinem anderen Staat für
diese Vorgänge das eigene Staatsgebiet zur Verfügung stellen dürfe (vgl. [2]). Ferner solle kein Staat radioaktiven Müll im Vertragsgebiet verstauen und dieses auch
keinem Drittstaat erlauben (vgl. [3]) – im Rahmen von IAEA-Sicherungsmaßnahmen
dürfe eine solche Müllentsorgung jedoch vorgenommen werden (vgl. Art. 4.2.e).
IAEA-Sicherungsmaßnahmen müssten von jedem Vertragsstaat als Verifikationsmaßnahme akzeptiert werden (vgl. Art. 5). Außerdem solle jede Vertragspartei der
„Convention on Early Notification of an Nuclear Accident“ (siehe Eintrag 1986) bei-
426
427
Vgl. Canadian Coalition for Nuclear Responsibility (1998): The Canberra Commission on the Elimination of Nuclear
Weapons. Statement, http://www.ccnr.org/canberra.html, Zugriff: 5.4.2010.
Kontinentalschelf und Exclusive Economic Zone definieren bestimmte Verfügungsgewalt über Meeresressourcen; das
Schelf kann maximal 350 Seemeilen umfassen, gemessen von der Küstengrundlinie aus; die Exclusive Economic Zone
umfasst das Seegebiet bis zu 200 Meilen von der Küstengrundlinie. Vgl. Dixon (2007): a. a. O., S. 215/219.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
treten (vgl. Art. 6). Jede Vertragspartei könne bei all diesen Vorgaben selbst entscheiden, ob sie (potentiell nuklear bewaffneten) ausländischen Schiffen und Flugzeugen ihr Staatsgebiet zur Verfügung stellt, sofern diese Entscheidungsfreiheit
denn völkerrechtlich überhaupt gegeben ist, also die Fahrzeuge nicht ohnehin freie
Fahrt genießen (vgl. Art. 7).428 Art. 8 erschafft die zum Vertrag zugehörige Institution, die “Commission for the Southeast Asia Nuclear Weapon-Free Zone“. Im Verdachtsfall könne ein Vertragsstaat das Executive Committee der Vertragskommission – erschaffen durch Art. 9 – um die Entsendung einer „Fact Finding Mission“ in einen anderen Vertragsstaat ersuchen (vgl. Art. 13). Gem. Art. 4 Annex bestehe solch
eine Fact Finding Mission aus 3 IAEA-Inspektoren mit vertragsexterner Nationalität.
Mit dem Protokoll zum Vertrag sollen sich USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China verpflichten, das Vertragsgebiet nicht für Nuklearwaffeneinsätze zu
missbrauchen (vgl. Art. 1) und überdies, keine Nuklearwaffen gegen einen Vertragsstaat einzusetzen bzw. damit zu drohen (Negative Security Assurances, vgl.
Art. 2).429 Keiner dieser Nuklearwaffenstaaten hat jedoch das Protokoll unterzeichnet und ratifiziert:430 Sie verweigern sich u. a. der Anerkennung von Schelf und EEZ
als Vertragsgebiet – diese seien überdies im südchinesischen Meer gar nicht klar
demarkiert. Ferner lehnen die Nuklearwaffenstaaten das Verbot ab, in der Zone
Nuklearwaffen zu benutzen bzw. Nuklearwaffen aus der Zone auf außerhalb liegende Ziele zu schießen. Die USA bezweifeln außerdem die Möglichkeit von rechtlich
verbindlichen Negative Security Assurances und kritisieren die Undeutlichkeit der
Vertragssprache in Bezug auf die Zulässigkeit von Schiffen, welche Nuklearwaffen
transportieren könnten (vgl. Art. 7).431
Der Friedensnobelpreis wird zu gleichen Teilen an die Pugwash
Conferences on Science and World Affairs (siehe Eintrag 1957) und an ihre Schlüsselfigur Joseph Rotblat (siehe „INESAP“, ebenfalls Eintrag 1995) verliehen.432
1996:
428
429
430
431
432
433
USA, Russland und IAEA starten die „Trilateral Initiative“: Mittels der „Trilateral
Initiative Working Group“ sollen technische, finanzielle und rechtliche Möglichkeiten
erarbeitet werden, um eine zukünftige Reduktion von waffenfähigem nuklearen Material auch tatsächlich verifizieren zu können, ohne dabei sensible Informationen offenbaren zu müssen. 2002 wird die Arbeit der Working Group als erfüllt angesehen
werden – sie wird finanzielle und rechtliche Verifikationsmöglichkeiten erarbeitet haben, die aber bis heute nicht umgesetzt worden sind.433 Neben Verifizierungsmöglichkeiten für die Reduktion von waffenfähigem Material hat die Trilateral Initiative
auch mögliche Verifikationsformen für die eigentliche Zerstörung von nuklearen
Sprengköpfen erarbeitet – doch auch bei der Verifizierung von Sprengkopfzerstö-
Schiffe haben nach der „UN Convention on the Law of the Sea“ (siehe auch Eintrag 1971) im Normalfall das Recht auf
“Innocent Passage” in fremden territorialen Gewässern (vgl. Art. 17 ff.). Flugzeuge und Schiffe haben daneben das
Recht auf die „archipelagic sea line passage“ in vom Archipel-Staat gezogenen Schifffahrtslinien und Flugrouten (vgl.
Art. 53.2 ff.) sowie das Recht auf „transit passage“ in international genutzten Schifffahrts- bzw. Luftverkehrsstraßen (vgl.
Art. 37 ff.). Vgl. United Nations (2007): United Nations Convention on the Law of the Sea, a. a. O.
United Nations (2008): Treaty of Bangkok,
http://disarmament.un.org/TreatyStatus.nsf/44e6eeabc9436b78852568770078d9c0/3d4956d9383d92d0852568770079
dda0?OpenDocument, Zugriff: 30.11.2009.
Arms Control Association (2010): Nuclear-Weapon Free-Zones at a Glance,
http://www.armscontrol.org/factsheets/nwfz, Zugriff: 8.5.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2006): Southeast Asia Nuclear-Weapon-Free Zone Treaty,
http://www.nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/seanwfz.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Pugwash Conferences on Science and World Affairs Online (2009): About Pugwash. Nobel Peace Prize. Nobel
Peace Prize Announcement, http://www.pugwash.org/award/nobelstatement.htm, Zugriff: 7.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2005): Russia. Trilateral Initiative,
http://www.nti.org/db/nisprofs/russia/fissmat/plutdisp/trilat.htm, Zugriff: 5.6.2011.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
rungen gilt, dass die Empfehlungen der Trilateral Initiative noch von keinem Vertrag
als Abrüstungswerkzeug vorgeschrieben worden sind.434
Der US-Senat ratifiziert den START II-Vertrag mit überwältigender Mehrheit,
aber auch mit gewissen Interpretationen: So werden die USA gewisse Produktionsmöglichkeiten für Nuklearwaffen aufrecht erhalten, so dass Sicherheit und Zuverlässigkeit des nuklearen Arsenals auf START II-Level gewährleistet sei.435
Nicht nach acht – wie ursprünglich geplant –, sondern nach sechs Nuklearwaffentests auf dem Mururoa- und dem Fangataufa-Atoll im Südpazifik schließt
Frankreich sein dortiges Testgelände und erkennt mit Ratifizierung der Protokolle
den Treaty of Rarotonga (siehe Eintrag 1985) an. Der französischen Entscheidung
waren internationale Proteste vorausgegangen, darunter der missglückte Versuch
Neuseelands, den Stopp der Tests durch Richterspruch des International Court of
Justice zu erreichen. Auch China führt in diesem Jahr seinen 45. und bis heute letzten Nuklearwaffentest durch.436
Die USA verkünden die Schaffung eines Abwehrsystems gegen Raketen
mit kürzerer Reichweite bis zum Jahr 2000.437
Der „Treaty of Pelindaba“ soll einen nuklearwaffenfreien Kontinent Afrika
schaffen. Art. 1.a definiert die zu erschaffene nuklearwaffenfreie Zone: Der Kontinent selbst, jene Inselstaaten, die Mitglieder in der Organization of African Unity sind
(Anm.: die heutige African Union), außerdem alle Inseln, die von der Organization of
African Unity als afrikanisch anerkannt werden. Art. 3 verbietet Entwicklung und Besitz von Nuklearwaffen (vgl. [a]), die Entgegennahme von Hilfe zu solchen Vorhaben
(vgl. [b]) sowie die eigene Unterstützung anderer bei solchen Vorhaben (vgl. [c]).
Art. 4.1 weist alle Vertragsstaaten an, das Stationieren von Nuklearwaffen auf ihrem
Staatsgebiet zu verhindern. Art. 4.2 lässt den Vertragsstaaten Wahlfreiheit, ob sie
fremden und potentiell nuklear betriebenen und/oder bewaffneten Schiffen und
Flugzeugen den Aufenthalt im eigenen Staatsgebiet erlauben sollen, sofern diese
Fahrzeuge nicht völkerrechtlich ohnehin freie Fahrt haben würden (vgl. auch Art. 7
Treaty of Bangkok, Eintrag 1995). Art. 5 fordert die Vertragsparteien auf, keine Nuklearwaffen zu testen (vgl. [a]), solche Tests auch generell zu verbieten (vgl. [b]) und
Niemanden bei solchen Tests zu unterstützen (vgl. c). Art. 6 fordert, alles nuklear
Sprengbare wie auch dessen Produktionsstätten zu vernichten (vgl. [b-c]). Die IAEA
und die neu durch diesen Vertrag geschaffene „African Commission on Nuclear
Energy“ (vgl. Art. 12.1) sollen diese Vorgänge überwachen (vgl. [d]). Import von radioaktivem Müll und die Assistenz beim Abladen solchen Mülls ist nach Art. 7 verboten. Der Artikel beschreibt nicht – wie etwa der Treaty of Bangkok (vgl. Art.
3.3/4.2.e, siehe Eintrag 1995) – was mit nicht-importiertem radioaktivem Müll aus ziviler Nutzung geschehen soll. Zur Verifikation des Vertrags fordert Art. 9.b die Vertragsstaaten auf, Vereinbarungen über Sicherungsmaßnahmen mit der IAEA zu treffen. Art. 11 verbietet ausdrücklich einen bewaffneten Angriff – konventioneller oder
anderer Natur – auf eine Nuklearanlage irgendwo auf dem Vertragsgebiet. Protokoll
1 verlangt von den offiziellen Nuklearwaffenstaaten Negative Security Assurances
gegenüber dem Vertragsgebiet. Protokoll 2 verbietet den Nuklearwaffenstaaten das
Testen von Nuklearwaffen im Vertragsgebiet. Protokoll 3 schreibt Frankreich und
Spanien vor, die eigene Hoheitsgebiete in der afrikanischen nuklearwaffenfreien
Zone haben, die Provisionen des Vertrags auch in diesen Gebieten zu erfüllen.438
Protokoll 1 und 2 sind von Frankreich, Großbritannien und China ratifiziert worden,
434
435
436
437
438
Vgl. Acton et al. (2008): a. a. O., S. 52.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2008): Appendix XXI. African Nuclear-Weapon-Free Zone Treaty (Pelindaba
Treaty), http://www.nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/aptanwfz.pdf, Zugriff: 1.12.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
nicht aber von USA und Russland. Protokoll 3 ist von Frankreich ratifiziert worden,
von Spanien jedoch nicht einmal unterzeichnet. Der Vertrag wird erst 2009 nach
Eingang des 28. Ratifikationsinstruments (gem. Art. 18.2) in Kraft treten.439 Die Protokolle treten dabei für die Staaten, die sie bereits ratifiziert haben, zeitgleich mit
dem Hauptvertrag in Kraft (vgl. jeweils Art. 7 der Protokolle).440
USA und Russland erarbeiten ein erstes Abkommen zur Raketenabwehr.
Es definiert sowohl erlaubte ABM-Systeme (gegen strategische Raketen) als auch
„Theater Missile Defense systems“ (gegen nicht-strategische Raketen, siehe Einträge 1997 [„Joint Statement Concerning the Anti-Ballistic Missile Treaty“ und „TMD
Demarcation Agreement“]). Dieses Abkommen erlaubt Systeme mit Interzeptoren,
also Abwehr-Raketen, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 3 km/sek. Es stelle angeblich keine Verletzung des ABM-Vertrags von 1972 dar. Die Interzeptoren sind
nicht gegen Raketen einsetzbar, die schneller als 5 km/sek sind und eine Reichweite über 3.500 km haben. USA und Russland vereinbaren jedoch, über die Zulassung von noch schnelleren Raketenabwehrsystemen zu diskutieren (siehe Einträge
1997). Jedoch sagen beide im gleichen Jahr die Unterzeichnungszeremonie für das
Raketenabwehrabkommen unter gegenseitiger Beschuldigung ab. Russland will das
bereits ausgehandelte Abkommen erst in Kraft treten lassen, wenn bereits ein zweites Abkommen über leistungsfähigere Abwehrsysteme vorliege. Die USA wollen
solche Abkommen getrennt voneinander behandeln und verweigern die Signatur.441
Mittels Resolution 49/75 K (1994) hat die UN General Assembly gem. Art.
96.1 UN Charter ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, dem International
Court of Justice (ICJ), eingeholt über die Frage: „Ist die Androhung oder Benutzung von Nuklearwaffen unter irgendeinem Umstand im internationalen Recht erlaubt?442 Der ICJ definiert zuerst das anwendbare Völkerrecht: die UN Charter, das
humanitäre Völkerrecht, auch Kriegsrecht genannt, und Verträge zu Nuklearwaffen
(vgl. § 34). Daneben stellt der ICJ fest, dass sich Nuklearwaffen von allen anderen
Waffen unterschieden, da sie das Potential hätten, Zivilisation und Ökosystem der
Erde zu zerstören (vgl. § 35). Der ICJ versucht, das unveräußerliche Recht der
Staaten auf Selbstverteidigung aus Art. 51 UN Charter (vgl. § 38), das freilich dem
Prinzip der Notwendigkeit und Proportionalität unterliege (vgl. § 41-44), und das
hohe Maß an Unvereinbarkeit zwischen Nuklearwaffen und dem humanitären Völkerrecht gegeneinander abzuwägen. So soll festgestellt werden, ob Gebrauch und
Androhung von Nuklearwaffen als illegal deklariert werden könnten. Jahr für Jahr
verabschiede die UN General Assembly Resolutionen mit großer Mehrheit, in denen
eine Konvention gefordert werde, die den Einsatz von Nuklearwaffen komplett
illegalisieren würde (vgl. UNGA Res. 1653 [XVI, 1961], UNGA Res. 45/59 B [1990]
und UNGA Res. 46/37 [1991], siehe die entspr. Einträge). So zeige die Weltgemeinschaft doch ihren mehrheitlichen Wunsch nach Abschaffung aller Nuklearwaffen
(vgl. § 73). Es sei anzunehmen, dass die vom humanitären Völkerrecht vorgeschriebene Differenzierung zwischen Kombatanten und Nicht-Kombatanten (vgl. §
78) durch die alles vernichtenden Nuklearwaffen niemals zur Geltung kommen könne (vgl. § 92). Ähnlich könne argumentiert werden, dass Nuklearwaffen mit ihren
Staatsgrenzen überschreitenden Folgeschäden das Prinzip der Neutralität verletzen
(vgl. § 93). Der ICJ räsoniert darum, dass Gebrauch oder Androhung des Gebrauchs von Nuklearwaffen wohl kaum mit dem humanitären Völkerrecht in Einklang
gebracht werden könnten (vgl. § 95). Trotzdem könne der ICJ Nuklearwaffen nicht
439
440
441
442
Vgl. ebd. (2010): African Nuclear-Weapon-Free Zone,
http://www.nti.org/e_research/official_docs/inventory/pdfs/anwfz.pdf, Zugriff: 22.5.2010.
Vgl. ebd.: Appendix XXI. African Nuclear-Weapon-Free Zone Treaty (Pelindaba Treaty), a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. International Court of Justice (1994): Request for Advisory Opinion, http://www.icjcij.org/docket/files/95/7646.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
für völkerrechtlich illegal erklären! Er könne nicht das fundamentale Recht eines
Staates auf Überleben des Art. 51 UN Charter vernachlässigen. Ebenso wenig könne der ICJ die „Politik der Abschreckung“ ignorieren, die ein bemerkenswerter Teil
der Weltgemeinschaft über viele Jahre angewendet habe (vgl. § 96). Der ICJ
schlussfolgert, dass es weder vertraglich noch gewohnheitsrechtlich ein Verbot von
Nuklearwaffen gebe (vgl. § 57/105.2.b). Auch er könne für die extreme Ausnahmesituation, in der ein Staat ums Überleben kämpft, keine Entscheidung über Legalität
oder Illegalität von Nuklearwaffeneinsätzen oder -androhungen treffen (vgl. § 97).
Der ICJ behält sich dennoch eine weitergehende Bemerkung vor: Er bekräftigt die
besondere Wichtigkeit von Art. VI NPT (siehe Eintrag 1968), der die NPTVertragsstaaten zur nuklearen Abrüstung verpflichtet. Hierbei gehe es um mehr als
um eine Obligation zu bloßen Verhandlungen. Es gehe um die Verpflichtung, ein
präzises Ziel – das der kompletten nuklearen Abrüstung – auch tatsächlich zu erreichen (vgl. § 99). Diese doppelte Verpflichtung, Verhandlungen zu führen und zum
definierten Ergebnis zu bringen, binde alle Mitgliedsstaaten des NPT – und somit
die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft. Wenn es ein realistisches
Bemühen um komplette nukleare Abrüstung geben solle, sei die Kooperation aller
Staaten notwendig (vgl. § 100).443
Nicht alle Richter sind jedoch mit der Ausklammerung der staatlichen Selbstverteidigung vom Nuklearwaffen-Einsatzverbot einverstanden: Christopher G.
Weeramantry äußert in einer fast 100seitigen Erklärung seinen Dissenz. Die Benutzung von Nuklearwaffen oder deren Androhung sei illegal unter allen Umständen; sie widerspreche dem fundamentalen Prinzip der menschlichen Würde und
dem Wert der menschlichen Person, auf denen alles Recht aufgebaut sei. Nuklearwaffen gefährdeten jedes Leben auf diesem Planeten (vgl. Pkt. [a]). Auch wenn der
ICJ in § 105.2.b anderer Ansicht sei, gebe es vertragliche Verbote für den Einsatz
von Nuklearwaffen, etwa durch Umweltrecht (vgl. Pkt. [c]/III.10.f), das Genfer Gasprotokoll von 1925 (vgl. Pkt. [c]/III.12) und die Haager Regulationen (vgl. Pkt.
[c]/III.13). Auch im Falle der staatlichen Selbstverteidigung müsse der Einsatz von
Nuklearwaffen illegal sein – er würde nur eine noch massivere nukleare Reaktion
des Opponenten hervorrufen (vgl. Pkt. IV). Kein Staat könne für sein eigenes Wohl
die Zerstörung der Zivilisation in Kauf nehmen, die bei jedem Nuklearwaffen-Einsatz
drohe (vgl. Pkt. [5]).444
Russland testet erfolgreich eine „Topol-M“ – eine Interkontinentalrakete.
Diese einzige, gegenwärtig produzierte ICBM wird das Rückgrat der russischen
ICBM-Staffel werden. Sie trägt jeweils einen Nuklearsprengkopf.445
Der „Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“ (CTBT) liegt endlich zur
Signatur bereit. Art. I.1 verbietet den Vertragsstaaten jegliche Nuklearwaffentests
und jegliche Nuklearexplosion. Der CTBT überdeckt mit dieser Provision die Bestimmungen von Partial Test-Ban Treaty (Eintrag 1963), Threshold Test Ban Treaty
(Eintrag 1974) und Peaceful Nuclear Explosions Treaty (Eintrag 1976), die gewisse
Nuklearsprengungen noch stets zuließen. Die Vertragsstaaten sollen jede dieser
Nuklearexplosionen unter ihrer Jurisdiktion und Kontrolle verhindern (vgl. Art. I.1 &
Art. III). Die Vertragsstaaten dürfen sich in keinster Weise an einer Nuklearexplosion
beteiligen oder andere zu einer solchen ermutigen (vgl. Art. I.2). Als Implementierungs- und Konsolidierungsbehörde für den Vertrag schafft Art. II die
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization in Wien. Art. IV regelt die Verifikation, bestehend aus einem „International Monitoring System“ (zusammenge-
443
444
445
Vgl. ebd. (1996): Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons. Advisory Opinion of 8 July 1996, http://www.icjcij.org/docket/files/95/7495.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd. (2009): Dissenting Opinion of Judge Weeramantry, http://www.icj-cij.org/docket/files/95/7521.pdf, Zugriff:
7.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
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2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
setzt aus seismologischen, akustischen und radionukliden Überwachungsstationen,
vgl. Art. IV.1.a/IV.16 ff., vgl. auch Protokoll Part I & Protokoll Annex 1), „Consultation
and Clarification“ (Offenlegung von Daten eines Vertragsstaates auf Wunsch eines
anderen, vgl. Art. IV.1.b/IV.29 ff.), „On-site inspections“ (Vor-Ort-Inspektionen in einem Vertragsstaat auf Wunsch eines anderen, vgl. Art. IV.1.c/IV.34 ff.) und
„Confidence-building measures“ (zuverlässige Kooperation innerhalb des Vertragsregimes, vgl. Art. IV.1.d/IV.68). Im Falle einer Vertragsverletzung könne der Executive Council der Vertragsorganistion (gegründet durch Art. II.4/27) den Fall vor die
UN bringen, sollten vertragsinterne Maßnahmen versagen (vgl. Art. V.4). Der CTBT
solle von unbegrenzter Gültigkeit sein (vgl. Art. IX.1). Er werde in Kraft treten, nachdem alle 44 Staaten ihn ratifiziert haben, die in Annex 2 des Vertrags aufgelistet
sind (vgl. Art. XIV.1). Dies sind Staaten, die laut IAEA in den Stichjahren 1995 und
1996 Atomkraftwerke und/oder Forschungsreaktoren besitzen,446 also viele europäische Länder sowie, u. a., USA, Russland, China, Indien, Pakistan, Israel, Iran und
Nordkorea (vgl. Annex 2).447 Indien, Pakistan und Nordkorea haben als Annex 2Staaten den CTBT bislang jedoch weder unterschrieben noch ratifiziert. USA, China, Israel, Iran, Ägypten und Indonesien als Annex 2-Staaten haben ihn unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert. Insgesamt haben 182 Staaten den CTBT unterschrieben und 153 ihn bereits ratifiziert (Stand: Juni 2010).448 Der CTBT ist somit bis
heute noch nicht in Kraft getreten und besitzt höchstens gewohnheitsrechtliche
Kraft. Partial Test Ban Treaty, Threshold Test Ban Treaty und Peaceful Nuclear Explosions Treaty hingegen bleiben vertragsrechtlich relevant. Indien hat bereits die
Verhandlungen zum CTBT in der Conference on Disarmament geblockt: Der Vertrag sei nicht „comprehensive“ (umfassend), da er nicht-explosives Testen von Nuklearwaffen nicht verbiete (etwa Tests unterhalb der kritischen Masse und Tests mittels Computer-Simulationen, vgl. auch „Stockpile Stewardship Program“, Eintrag
1994).449
Weißrussland transportiert seine letzte Rakete nach Russland, um sie dort
zerstören zu lassen. Somit folgt Weißrussland dem Vorbild der Ukraine und Kasachstans als weitere ehemalige Sowjetrepublik, die alle Nuklearwaffen aufgegeben
hat.450
33 Staaten erschaffen das „Wassenaar Arrangement“, ein ExportkontrollRegime für konventionelle Waffen sowie für Güter und Technologien, die u. a. für
Waffenzwecke missbraucht werden könnten („Dual-Use Goods and Technologies“).
Benannt ist das Abkommen nach dem Aushandlungsort nördlich von Den Haag.451
Die Vertragsstaaten sollen dafür sorgen, dass etwa Kriegsschiffe oder Raketensysteme nicht an friedensbedrohende Staaten oder Gruppen geliefert werden (vgl.
Guidelines & Procedures, inkl. Initial Elements, Art. 1.1/5 und Appendix 3, Art. 6
446
447
448
449
450
451
Aus dieser Provision lässt sich das Zugeständnis der internationalen Gemeinschaft herauslesen, dass auch die sog. „friedliche“ oder „zivile“ Nutzung von Nuklearenergie (vgl. Art. IV NPT) ein Tor zur Proliferation von Nuklearwaffen ist.
Welcher andere Grund als derjenige, ein ziviles Nuklearprogramm schnell und technisch unkompliziert in ein militärisches umwandeln zu können, sollte die Verfasser des CTBT zu dieser Provision bewogen haben? Vgl. Slater, Alice: The
„Inalienable Right“ to Peaceful Nuclear Power: A Recipe for Chaos, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 58.
Vgl. Preparatory Commission for the Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (2010): Comprehensive
Nuclear-Test-Ban Treaty, http://www.ctbto.org/fileadmin/content/treaty/treatytext.tt.html, Zugriff: 5.4.2010.
Vgl. ebd.: Status of Signature and Ratification, http://www.ctbto.org/the-treaty/status-of-signature-and-ratification/,
Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Menon (2001): a. a. O., S. 47.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Wassenaar Arrangement on Export Controls for Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies Secretariat (2009): Genesis of the Wassenaar Arrangement, http://www.wassenaar.org/introduction/origins.html, Zugriff:
24.3.2009. Vgl. ebd.: Basic Documents, http://www.wassenaar.org/publicdocuments/docs/Basic_documents_2008.pdf,
Zugriff: 24.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
f.).452 Heute hat das Arrangement 40 Mitgliedsstaaten: Hauptsächlich sind es europäische Länder, daneben aber auch USA, Kanada, Russland, Türkei, Argentinien,
Südafrika, Südkorea, Japan, Australien, Neuseeland.453
UN General Assembly Resolution 51/45 M ruft in § 4 die UNMitgliedsstaaten auf, sofort mit Verhandlungen über eine „Nuclear Weapons Convention“ (siehe auch Einträge 1995, 1997 und 2006) zu beginnen, die Entwicklung,
Produktion, Tests, Stationierung, Lagerung, Transfer, Androhung des Gebrauchs
und Anwendung von Nuklearwaffen verbieten sowie deren Eliminierung regeln solle.454 Zwei Drittel der UN-Staaten unterstützen die Resolution, inklusive China, Indien und Pakistan. Nein-Stimmen kommen jedoch von USA, Russland, Großbritannien und Frankreich.455
1997:
452
453
454
455
456
457
458
459
460
461
Das Europäische Parlament fordert alle Mitglieder auf, Verhandlungen über eine
Nuclear Weapons Convention zu unterstützten, die Nuklearwaffen illegalisieren
würde (siehe auch Einträge 1995, 1996, nochmals 1997 und 2006).456
Clinton und Jelzin veröffentlichen das „Joint Statement on Parameters on
Future Reductions in Nuclear Forces“. Sobald START II (siehe Eintrag 1993) in
Kraft trete, sollten Verhandlungen über START III begonnen werden. START III sollte enthalten: eine Reduktion der nuklearen Sprengköpfe auf 2.000-2.500 pro Seite
bis zum Jahr 2007, außerdem größere Transparenz der nuklearen Arsenale sowie
die Regelung über eine unbegrenzte Gültigkeit der bestehenden STARTVerträge.457 In einem anderen Statement, dem „Joint Statement Concerning the
Anti-Ballistic Missile Treaty“, versichern USA und Russland, dass sie trotz ihrer
Experimente mit Theater Missile Defense Systems (siehe Eintrag 1996 [„Abkommen
zur Raketenabwehr“]) am ABM-Vertrag von 1972 als strategischem Eckpfeiler festhalten würden.458
Ein internationales Team aus Wissenschaftlern, Juristen und Abrüstungsexperten der Organisationen „International Association of Lawyers against Nuclear
Arms“, „International Network of Engineers and Scientists Against Prolifertion“
(INESAP, siehe Eintrag 1995) und „International Physicians for the Prevention of
Nuclear War“ (IPPNW, siehe auch Einträge 1985 und 1998)459 veröffentlicht zum
ersten Mal eine „Model Nuclear Weapons Convention“ (siehe auch Einträge
1995, 1996, nochmals 1997 und 2006) zur kompletten Eliminierung von Nuklearwaffen.460
Nordkorea feuert eine Taepodong-1-Rakete über Honshu, die japanische
Hauptinsel, und behauptet, mit der Rakete hätte es einen Satelliten ins All gebracht.
Ein Jahr später folgt die zweite nordkoreanische Taepodong-1 über Japan, wieder
mit dem gleichen Begründungsversuch.461
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.: Participating States, http://www.wassenaar.org/participants/index.html, Zugriff: 13.6.2011.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 51/45 M.
Vgl. United Nations Bibliographic Information System (2009): Voting Record Search. A/RES/51/45M. Voting Summary/Detailed Voting,
http://unbisnet.un.org:8080/ipac20/ipac.jsp?profile=voting&index=.VM&term=ares5145m#focus, Zugriff: 6.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (1998): Joint Statement on Parameters on Future Reductions in Nuclear Forces,
http://www.fas.org/nuke/control/start3/docs/bmd970321e.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd.: Joint Statement Concerning the Anti-Ballistic Missile Treaty,
http://www.fas.org/nuke/control/abmt/text/s970321at.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. International Network of Engineers and Scientists Against Prolifertion (2009): Nuclear Weapons Convention,
http://www.inesap.org/publications/nuclear-weapons-convention, Zugriff: 7.6.2010.
Middle Powers Initiative (2008): Model Nuclear Weapons Convention, http://www.middlepowers.org/docs.html,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
USA, Russland, Ukraine, Kasachstan und Weißrussland unterzeichnen ein
Paket von Vereinbarungen, die den ABM Treaty von 1972 modifizieren: In einem
„Memorandum of Understanding“ treten Russland, Ukraine, Kasachstan und
Weißrussland kollektiv die Rechtsnachfolge der Sowjetunion unter dem ABMVertrag an (vgl. Art. I-III). Nach Art. VI des Memorandums sind die neuen Vertragsparteien gemeinschaftlich an die Limitierung auf ein ABM-System pro Seite gebunden.462 Neben dem Memorandum of Understanding gehören zwei Agreed Statements zu dem Paket von Vereinbarungen, die auch als „Theater Missile Defense
(TMD) Demarcation Agreement“ bezeichnet werden.463 TMD bezeichnet ein Abfangsystem gegen ballistische Raketen mit kürzerer Reichweite (1.000 km oder weniger).464 1996 ist die Signatur eines Abkommens zu TMD-Systemen nicht zustande
gekommen (siehe Eintrag 1996 [„Abkommen zur Raketenabwehr“]). Im ersten Teil
des nun unterzeichneten TMD Demarcation Agreement, dem „First Agreed Statement“, reinterpretieren die Vertragsstaaten die Provision aus Art. VI des ABMVertrags, die verbietet, gewöhnliche Raketen mit der ABM-Funktion auszustatten.
Fortan gelte, dass eine Abfangrakete mit einer Geschwindigkeit bis zu 3 km/sec.,
getestet gegen Raketen von max. 5 km/sec. und von einer Maximal-Reichweite von
3.500 km, noch keine ABM-Rakete sei (vgl. Art. 1) – sie sei darum noch vertragskonform. Diese Definition wird im zweiten Teil des TMD Demarcation Agreement,
dem „Second Agreed Statement“, bereits wieder verwässert: Dieses Agreement
spricht nämlich von Abfangraketen, welche die Geschwindigkeitsobergrenze aus
dem First Agreed Statement von 3 km/sec bereits überschreiten (vgl. Präambel).
Solche Raketen dürften aber ebenfalls nur mittels Zielraketen getestet werden, die
nicht schneller seien als 5 km/sec und nicht weiter flögen als 3.500 km (vgl. Art. 1).
Art. 2 verbietet das Stationieren von Abfangraketen im Weltraum gegen nichtstrategische Raketen. Das Second Agreed Statement deklariert in der Präambel
außerdem folgende Prinzipien: Die im Statement behandelten Raketenabfangsysteme sollten nicht gegen die anderen Vertragsparteien gerichtet sein. Sie sollten mit
der Bedrohung von außen im Verhältnis stehen. Sie sollen nur dann stationiert werden, wenn sie dadurch keine realistische Bedrohung des strategischen Nukleararsenals der anderen Vertragsstaaten darstellen.465 Dieses letzte Prinzip stellt eine
Aufweichung von Art. VI.a des ABM-Vertrags dar, der die Umwandlung von gewöhnlichen Raketen zur ABM-Fähigkeit verbietet („Anti-Ballistic Missiles“ = Abfangraketen gegen strategische Raketen). Dieses Verbot gilt nach dem Second Agreed
Statement nur noch, wenn die Abfangsysteme, die als TMD-System eigentlich nur
gegen nicht-strategische Raketen angewandt werden sollten, wie oben beschrieben
für das strategische Arsenal keine „realistische“ Bedrohung darstellen. Da die USA
im Vorfeld der Abkommensabschlüsse bereits statuiert haben, dass sie mit oder ohne Abkommen ihre geplanten Abwehrsysteme vorantreiben würden, hat Russland
keine andere Wahl, als das Aufweichen des ABM-Vertrags in der vorliegenden Form
hinzunehmen. Die Alternative – ein Ende der Verhandlungen ohne
Abkommensschluss – würde die Ohnmacht Russlands gegenüber den USA nur
noch deutlicher werden lassen.466 Zum In-Kraft-Treten des TMD Demarcation Ag-
462
463
464
465
466
Vgl. United States Department of State (1997): Anti-Ballistic Missile Treaty,
http://www.state.gov/t/vci/trty/101888.htm#sccdocuments, Zugriff: 3.12.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2008): WMD 411. U.S.-Russian Treaties and Agreements. 1972 Anti-Ballistic Missile
Treaty. http://www.nti.org/f_wmd411/f1b2_2.html#demarc, Zugriff: 3.1.2009.
Vgl. ebd.: Glossary. Theater Missile/Theater Missile Defense (TMD),
http://www.nti.org/f_wmd411/glossary.html#tmd, Zugriff: 3.1.2009.
Vgl. US Department of State (1997): Anti-Ballistic Missile Treaty, a. a. O.
Vgl. Union of Concerned Scientists (1997): The ABM Treaty Demarcation Agreement,
http://www.ucsusa.org/nuclear_weapons_and_global_security/missile_defense/policy_issues/the-abm-treatydemarcation.html, Zugriff: 24.10.2008.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
reement wird es allerdings nie kommen (siehe Eintrag 2002 [„US-Kündigung des
ABM-Vertrages“]). Somit auch nicht zum In-Kraft-Treten von START II, da Russland
dessen In-Kraft-Treten von der US-Ratifikation des TMD Demarcation Agreement
abhängig gemacht hat (siehe Eintrag 1993 [„START II“]).467
Die IAEA verabschiedet, letztendlich aus Folge der Offenlegung des irakischen Nuklearwaffenprogramms 1991,468 das „Model Protocol Additional to the Agreement(s) Between State(s) and the International Atomic Energy Agency for the
Application of Safeguards” (kurz: „Additional Protocol“), das für Staaten, die ein
Sicherungsabkommen (siehe u. a. Eintrag 1972 [„Sicherungsmaßnahmen“]) mit der
IAEA (im Rahmen des Art. III.1 NPT) abgeschlossen haben, als Vorlage für ein zusätzliches Protokoll dienen soll. Dieses soll bessere Verifikation ermöglichen als in
früheren Protokollen. Es regelt – anders als 1972 – die Offenlegung des gesamten
Nuklearprogramms eines Nicht-Nuklearwaffenstaats (vgl. § 2 f.) sowie den Zugang
der IAEA-Inspektoren zu allen diesen Nuklearanlagen (vgl. § 4-6). War 1956 im
IAEA-Statut noch angelegt, dass Inspektionen nur mit Vorankündigung, nur in IAEAgesponsorten Einrichtungen bzw. nur auf staatlichen Wunsch hin möglich waren
(vgl. Art. XI.A/XII.A IAEA Statute), so ist jetzt die Kompetenz der Inspektoren so weit
fortgeschritten, dass sie nahezu überall Zugang haben und sich nur zwei Stunden
vor einer Inspektion oder sogar noch kurzfristiger ankündigen müssen (vgl. §
4.b.ii/5.a).469 Solch ein Zusatzprotokoll ist bis zum Jahr 2009 in etwa Zwei-Dritteln
der NPT-Vertragsstaaten in Kraft getreten.470 Von den Staaten mit signifikanten nuklearen Programmen haben ca. 90 % ein Additional Protocol in Kraft treten lassen
oder zumindest unterzeichnet – Argentinien, Brasilien, Venezuela, Nordkorea, Ägypten, Syrien und Iran jedoch nicht.471
NATO und Russland unterzeichnen den „Founding Act on Mutual Relations,
Cooperation and Security”: Damit gründen sie den „Russia-NATO Permanent
Joint Council“, der als Forum zur Konsensfindung und eventuell zur Vorbereitung
gemeinsamer „Peacekeeping Operations“ unter UN- oder OSCE-Mandat dienen solle. Die NATO erklärt außerdem, dass sie keine Intention, keinen Plan und keinen
Grund habe, Nuklearwaffen auf dem Territorium neuer Mitgliedsstaaten zu stationieren, einzulagern oder generell ihre Nuklearstrategie irgendwie zu ändern.472
US-Präsident Clinton unterzeichnet die „Presidential Decision Directive
60“ über die zukünftige US-Nuklearwaffenpolitik: Nuklearwaffen seien auch weiterhin der Stützpfeiler der US-Sicherheit! Sie müssten dazu dienen, unmittelbar auf jede (auch nicht-nukleare) Attacke reagieren zu können. Die USA müsse außerdem
weiterhin an der Möglichkeit flexibler nuklearer Reaktionen arbeiten, sodass ihr nicht
nur die nukleare „Alles oder Nichts“-Option bleibe.473
467
468
469
470
471
472
473
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2008): WMD 411. U.S.-Russian Treaties and Agreements,
http://www.nti.org/f_wmd411/f1b2_2.html#demarc, Zugriff: 13.2.2010.
Vgl. Squassoni, Sharon: The Iranian Nuclear Program, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 293.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2009): INFCIRC/540 (Corrected). Model Protocol Additional to the Agreement(s) Between State(s) and the International Atomic Energy Agency for the Application of Safeguards,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/1997/infcirc540c.pdf, Zugriff: 3.12.2009.
Vgl. Reed et al. (2009): a. a. O., S. 323 f.
Vgl. International Commission on Nuclear Non-proliferation and Disarmament (2009): Eliminating Nuclear Threats. A
Practical Agenda for Global Policymakers, Canberra/Tokyo: International Commission on Nuclear Non-proliferation
and Disarmament, http://www.icnnd.org/reference/reports/ent/pdf/ICNND_Report-EliminatingNuclearThreats.pdf,
Zugriff: 14.3.2010, Pkt. 9.6 f.
Vgl. Federation of American Scientists (1999): Founding Act on Mutual Relations, Cooperation and Security Between
the Russian Federation and the North Atlantic Treaty Organization,
http://www.fas.org/man/nato/natodocs/founding_act.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. ebd. (2000): Presidential Decision Directivces – PDD. PDD/NSC 60. Nuclear Weapons Employment Policy Guidance, http://www.fas.org/irp/offdocs/pdd60.htm, Zugriff: 5.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
1998:
Die „Middle Powers Initiative“, ein Zusammenschluss aus 8 NGOs (etwa des „International Peace Bureau“, der „Internantional Physicians for the Prevention of
Nuclear War“ [siehe auch Einträge 1985 und 1997] und der „Nuclear Age Peace
Foundation“) hält ihr erstes Treffen ab. Die Middle Powers Initiative will mit nuklearwaffenfreien Mittelmächten zusammenarbeiten, um gemeinsam die Nuklearwaffenstaaten zu unmittelbaren praktischen Abrüstungsschritten zu animieren.474
Indien führt fünf Nuklearwaffentests unter der Erde durch und zeigt somit der
Welt eindeutig, dass es ein Nuklearwaffenstaat ist. Wenige Tage später führt Pakistan sechs Nuklearwaffentests unter der Erde durch und beweist der Welt ebenfalls
seine Nuklearwaffenfähigkeit.475
USA und Großbritannien beenden erfolgreich „Operation Auburn
Endeavor“, eine geheime Operation, in der hoch-angereichertes Uran aus dem
ehemaligen Sowjet-Staat Georgien nach Schottland gebracht worden ist.476
Die Außenminister von Brasilien, Ägypten, Irland, Mexiko, Neuseeland, Slowenien, Südafrika und Schweden, fortan bekannt als die „New Agenda Coalition“,
veröffentlichen das Statement „Towards a Nuclear-Weapon-Free World: The Need
For a New Agenda“, in dem sie praktische nukleare Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte fordern: Nukleare Abrüstung müsse bei den Staaten mit den größten
Arsenalen beginnen (vgl. Pkt. 8), die nuklearen Arsenale müssten aus ihrem ständigen Alarmzustand enthoben und deaktiviert werden (vgl. Pkt. 10), der
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty müsse in Kraft treten (vgl. Pkt. 11), ebenso wie ein Fissile Material Cut-Off Treaty (vgl. Pkt. 12). Proliferation müsse verhindert werden (vgl. Pkt. 13), No First-Use Policies gegenüber anderen Nuklearwaffenstaaten sollen ausgesprochen werden, ebenso wie Negative Security Assurances
gegenüber Nicht-Nuklearwaffenstaaten (vgl. Pkt. 14). Nuklearwaffenfreie Zonen sollen sich über den Mittleren Osten und Südasien erstrecken (vgl. Pkt. 15).477
Die Conference on Disarmament gründet ein Ad-HocKomitee, das mit Verhandlungen über einen Fissile Material Cut-Off Treaty beginnen solle, einem Vertrag über den Produktionsstopp von nuklearwaffenfähigem Material (siehe u. a. auch Einträge 1993 und 2009).478
Die Inspektionen der UN Special Commission im Irak (vgl. UNSC Res. 687,
§ 9.b.i, Eintrag 1991) werden durch „Operation Desert Fox“ abgebrochen: Die
durchgeführten Cruise Missile-Angriffe der USA sind gegen mutmaßliche irakische
Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen gerichtet und gelten als Sanktion
gegen irakische Behinderungen der UN-Inspektoren.479
Osama Bin Laden bezahlt angeblich 2 Millionen Pfund an einen Mittelsmann in Kasachstan, der ihm dafür innerhalb von zwei Jahren eine nukleare Kofferbombe versprochen haben soll. Wahrscheinlich hat jedoch der israelische Geheimdienst diesen Transfer verhindert.480
1999:
Indien und Pakistan unterzeichnen mit der „Lahore Declaration“ einen Vertrag
über die Verpflichtung, nach einer friedlichen Lösung der Konfliktpunkte Jammu und
Kaschmir zu suchen. Die Lahore Declaration soll die Spannungen zwischen beiden
Staaten nach den Nuklearwaffentests ein Jahr zuvor (siehe Eintrag 1998) abschwä-
474
475
476
477
478
479
480
Vgl. Middle Powers Initiative (2008): About MPI, http://www.middlepowers.org/about.html, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. Global Policy Forum (1998): Towards a Nuclear-Weapon-Free World: The Need For a New Agenda,
http://www.globalpolicy.org/security/issues/nucweafr.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. GlobalSecurity.org (2005): Operation Desert Fox, http://www.globalsecurity.org/military/ops/desert_fox.htm,
Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. McCloud et al. (2001): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
chen: U. a. sollten Schritte unternommen werden, um einen unbeabsichtigten oder
unautorisierten Nuklearwaffen-Einsatz zu verhindern. In einem angehängten Memorandum of Understanding vereinbaren beide Seiten, sich gegenseitig über ihre Tests
von ballistischen Raketen im Vorfeld zu informieren – dazu solle ein Abkommen geschlossen werden (vgl. Pkt. 2). Beide Seiten würden sich außerdem im Falle eines
unbeabsichtigten oder unautorisierten nuklearen Vorfalls, der Folgen von Fallout bis
zum Nuklearkrieg haben könnte, in Kenntnis setzen (vgl. Pkt. 3). Beide Seiten sollten überdies ihre unilateralen Testmoratorien fortführen – es sei denn, „außergewöhnliche Ereignisse“ müssten sie vom Teststopp abbringen (vgl. Pkt. 4).481 Die Lahore Declaration kann ein militärisches Zusammenprallen beider Seiten in der Region Kargil (1999) und einen ausgewachsenen Krieg (2001-2003) nach der Attacke
auf das indische Parlament nicht verhindern.482 Die Welt fürchtet für Monate einen
Nuklearkrieg in Südasien483 – der Geist der Lahore Declaration wird auf Jahre ad
acta gelegt werden.484
Die USA testen mittlerweile zum neunten Mail ihr „Theater High Altitude
Area Defense (THAAD) System“ (vgl. Eintrag 1995). Daneben proben sie – gemäß der Angaben des Militärs erfolgreich – das Theater Missile Defense (TMD,
siehe u. a. Eintrag 1997) System „Patriot Advanced Capability-2“, in dem eine
Drohne, die eine Cruise Missile in niedriger Höhe simulieren soll, abgeschossen
wird. Ferner beginnen die USA eine Testreihe zum Programm „National Missile
Defense“ zur Raketenabwehr im Weltraum.485
Russland testet seine ICBM Topol-M (siehe Eintrag 1996): diesmal mit einer
neuen Methode, da Manöver in den Test eingebaut sind, die Anti-Raketensysteme
überwinden sollen. Daneben testet Russland eine Kurzstrecken-Abwehrrakete.
Russland droht, Gespräche über nukleare Abrüstung mit der USA zu beenden, sollten die USA nicht die Provisionen des ABM-Vertrags erfüllen.486
Das erste von insgesamt drei in Deutschland gebauten U-Booten der DelfinKlasse erreicht Israel. Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass die U-Boote für
eine nukleare Zweitschlagsfähigkeit ausgebaut werden können – Israel könnte nach
einem gegnerischen nuklearen Angriff noch zurückschlagen. Wenige Monate später
zerstört eine israelische Arrow II-Rakete im Rahmen eines Tests eine taktische Rakete über dem Mittelmeer. Die Arrow II wird offiziell als abwehrtauglich gegenüber
angreifenden taktischen Raketen erklärt.487
50 Jahre nach der Gründung übernimmt die NATO mit dem „The Alliance’s
Strategic Concept“ eine neue strategische Doktrin: Darin verkündet sie, dass die
konventionelle und nukleare US-Präsenz lebenswichtig für die Sicherheit Europas
sei (vgl. Pkt. 42). Im Angesicht unkalkulierbarer und nicht akzeptierbarer Aggressionsrisiken seien Nuklearwaffen essentiell für die Friedensbewahrung (vgl. Pkt. 46).
Durch diese Friedensbewahrung würden Nuklearwaffen eine „politische“ Rolle annehmen (vgl. Pkt. 62). Die Wahrscheinlichkeit, dass die NATO Nuklearwaffen einsetze, sei durch ihre konventionelle Kraft aber sehr gering. Dennoch werde die
481
482
483
484
485
486
487
Vgl. United States Institute of Peace (2005): Peace Agreements: India-Pakistan. The Lahore Declaration,
http://www.usip.org/files/file/resources/collections/peace_agreements/ip_lahore19990221.pdf, Zugriff: 4.12.2009.
Vgl. Paul, T. V.: Nuclear Weapons and Asian Security in the Twenty-first Century, in: Krishnappa et al. (2009): a. a. O.,
S. 33.
Vgl. Quinlan (2009): a. a. O., S. 135.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2006): Lahore Declaration, http://cns.miis.edu/inventory/pdfs/lahore.pdf,
Zugriff: 14.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
NATO auch „sub-strategische“ (taktische) Nuklearwaffen weiterhin stationiert lassen
(vgl. Pkt. 64).488
Diskussionen zwischen USA und Russland zu START III beginnen.489
Auf Anregung der japanischen Regierung wird das „Tokyo Forum for
Nuclear Non-Proliferation and Disarmament“ organisiert, das den Bericht „Facing
Nuclear Dangers: An Action Plan for the 21st Century“ veröffentlicht: Ein permanentes Sekretariats und eine beratende Kommission zum NPT müssten geschaffen
werden, um die Durchsetzung der NPT-Provisionen wieder anzuregen (vgl. Pkt.
5.1). Nuklearwaffen müssten durch phasenweise Reduktion, u. a. innerhalb des
START-Regimes, eliminiert werden. Auch Frankreich, Großbritannien und China
sollen nuklear ab- und vor allem nicht aufrüsten (vgl. Pkt. 5.2/4). Der CTBT müsse
endlich in Kraft treten (vgl. Pkt. 5.3). Die Nuklearwaffenstaaten sollten
Transparenzmaßnahmen bzgl. ihrer Arsenale anwenden – vor allem Russland müsse seine Nukleardoktrin sowie seine Anzahl taktischer Nuklearwaffen und seinen
Vorrat an spaltbarem Material offenlegen. Ähnlich solle China Anzahl und Typ seiner Nuklearwaffen und seinen Vorrat an spaltbarem Material bekanntgeben (vgl.
Pkt. 5.5). Keine Nuklearwaffe dürfe mehr im ständigen Alarmzustand unterhalten
werden (vgl. Pkt. 5.6). Der Fissile Material Cut-Off Treaty müsse realisiert werden –
Staaten wie China, Indien, Pakistan und Israel sollten ein Produktionsmoratorium
verkünden – auch das waffenfähige Material der Nuklearwaffenstaaten, nicht nur
der Nicht-Nuklearwaffenstaaten, solle von IAEA-Sicherungsmaßnahmen überwacht
werden (vgl. Pkt. 5.7). Nuklearterrorismus müsse verhindert werden (vgl. Pkt. 5.8).
Das Missile Technology Control Regime (siehe Eintrag 1987) müsse gestärkt werden und auf den Provisionen des INF-Vertrags (siehe Eintrag 1987) aufbauen, besonders Staaten wie Nordkorea sollten sich an diese Provisionen halten (vgl. Pkt.
5.9). Raketenabwehrpläne dürften lediglich vorsichtig und höchstens im Einklang mit
Programmen anderer Staaten vorangetrieben werden (vgl. Pkt. 5.10). Indien und
Pakistan sollten letztendlich dem NPT als Nicht-Nuklearwaffenstaaten beitreten –
gleiches gelte für Israel (vgl. Pkt. 5.11/12). Die koreanische Halbinsel müsse befriedet und der Stopp des nordkoreanischen Nuklearprogramms (siehe Eintrag 1994
[„US-DPRK Agreed Framework“]) weiterhin aufrecht erhalten werden (vgl. Pkt.
5.13). Im UN Security Council dürfe das Veto niemals eingesetzt werden, um die
Unterstützung von UN-Mitgliedsstaaten zu blockieren, die von Massenvernichtungswaffen bedroht würden (vgl. Pkt. 5.14). Die Conference on Disarmament solle
die Konsenssuche überwinden, wenn es nicht um Inhaltliches, sondern lediglich um
Verhandlungsbeginn oder –abschluss von multilateralen Konventionen gehe (vgl.
Pkt. 5.15). Verifikationsmaßnahmen müssten auch nicht-stationierte Nuklearwaffen
einschließen. Die Verifikationsmaßnahmen für Bio- und Chemiewaffenkonvention
müssten erschaffen bzw. verbessert werden (vgl. Pkt. 5.16). Staaten, welche die
Provisionen von Rüstungskontrollverträgen verletzen würden, sollten Sanktionen
fürchten müssen, die bis hin zu Maßnahmen des UN-Sicherheitsrats nach Kap. VII
der Charter reichen sollten (vgl. Pkt. 5.17).490
Der US-Senat stimmt gegen die Ratifizierung des CTBT (siehe dazu auch
Eintrag 1996), was weltweite Empörung auslöst.491
Um die Inspektionen im Irak zur Verhinderung nuklearer, biologischer und
chemischer Waffen- und Trägerraketenprogramme wieder aufzunehmen (vgl. Eintrag 1998 [„Operation Desert Fox“]), gründet der UN Security Council in Resoluti-
488
489
490
491
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (1999): The Alliance’s Strategic Concept,
http://www.nato.int/docu/pr/1999/p99-065e.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2007): Report of the Tokyo Forum for Nuclear Non-Proliferation and Disarmament,
http://www.nti.org/db/china/engdocs/toky0799.htm, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. ebd. (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
on 1284 die “United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission”
(„UNMOVIC“, vgl. § 1). Sie ersetzt die Special Commission aus § 9.b.i der UNSC
Res. 687 (siehe Eintrag 1991).492 Der UN Security Council fordert den Irak auf, den
Inspektoren der neuen Kommission unbeschränkten Zugang zu allen gewünschten
Orten zu gewähren (vgl. § 4). UNMOVIC und IAEA sollen bei den Inspektionen als
Ko-Verantwortliche zusammenarbeiten (vgl. § 7/8).493 Der frühere IAEAGeneraldirektor Hans Blix wird zum Vorsitzenden der UNMOVIC ernannt.494
2000:
492
493
494
495
496
Russland verabschiedet eine neue Militärdoktrin: Darin verurteilt es Separatismus
(vgl. Pkt. 1.2/3) und fremde Truppen ohne UN-Mandat auf dem Staatsgebiet russischer Freunde (vgl. Pkt. 1.5). Es ist augenscheinlich, dass es hier etwa um den Kosovo-Konflikt geht. Aufgrund solcher Bedrohungen sehe sich Russland gezwungen,
seine nukleare Abschreckungskapazität beizubehalten (vgl. Pkt. 1.4). Russland
strebe aber weitere bilaterale Reduktionen von Nuklearwaffen mit den USA und
multilaterale Reduktionen mit anderen Nuklearwaffenstaaten an, bis minimale Arsenalgrößen erreicht seien (vgl. Pkt. 1.7). In einer früheren Version dieser Doktrin von
1999 wird noch als ultimatives Ziel die komplette Abschaffung aller Nuklearwaffen
genannt (vgl. Entwurf Pkt. 1.7)495. In der 2000er Version dagegen wird betont, dass
Nuklearwaffen internationale Stabilität und Frieden aufrecht erhielten (vgl. Pkt. 1.8).
Russland spricht eine Negative Security Assurance gegenüber nuklearwaffenfreien
NPT-Mitgliedern aus, außer im Falle eines Angriffs auf Russland oder auf seine
Verbündeten (!) durch einen Nicht-Nuklearwaffenstaat, der von einem Nuklearwaffenstaat unterstützt werde. Russland behalte sich einen Nuklearschlag als Antwort
auf einen Angriff mit Nuklearwaffen oder „anderen Arten von Massenvernichtungswaffen“ (!) gegen sich oder Verbündete (!) vor. Das Gleiche gelte als Antwort auf einen großräumigen konventionellen Angriff (vgl. 1.8).496 Durch die Einbeziehung der
nuklearwaffenfreien Verbündeten (auf feindlicher und eigener Seite) wird der Gedanke der Negative Security Assurance aufgehoben. Durch die Einbeziehung der
„anderen Massenvernichtungswaffen“ und des großräumigen konventionellen Angriffs wird die No First-Use Policy ungültig. Ähnlich wie die NATO ein Jahr zuvor
versucht nun Russland, die Stationierung und notfalls den Einsatz von Nuklearwaffen durch neue gefühlte Bedrohungen wie Separatismus und feindliche Interventionen rechtfertigen zu können.
Da die Tests der geplanten US-amerikanischen „National Missile Defense“
(siehe Eintrag 1999) wiederholt gescheitert sind – die Abwehrrakete („Kill Vehicle“)
trifft die Zielrakete nicht – und klar wird, dass das System nicht zwischen echten
feindlichen Raketen und Attrappen unterscheiden können wird, womit sein Daseinszweck in Frage gestellt wird, kündigt Clinton an, die Entscheidung über das Errichten der National Missile Defense der kommenden US-Regierung zu überantworten.
Nur wenn vier Kriterien erfüllt seien, solle das System noch finanziert werden: Es
müsse finanziell machbar sein, es müsse technisch realisierbar sein, die Bedrohung
durch feindliche Raketen müsse realistisch sein und das System dürfe die Rüs-
Festzuhalten bleibt, dass die Special Commission und die IAEA zwischen 1991 und 1998 im Irak höchst effizient gearbeitet haben: Sie haben nahezu das gesamte irakische Nuklearwaffenprogramm aufgedeckt, das waffenfähige Material
beseitigt und die zum Programm gehörigen Anlagen zerstört. Ferner sind die meisten biologischen und chemischen
Waffen sowie die Trägerraketen für jegliche Massenvernichtungswaffen zerstört worden. Vgl. Cortright, David/Lopez,
George A.: United Nations Sanctions and Nuclear Weapons, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 114 f.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1284.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Federation of American Scientists (1999): Draft Russian Military Doctrine,
http://www.fas.org/nuke/guide/russia/doctrine/991009-draft-doctrine.htm, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Arms Control Association (2000): Russia’s Military Doctrine, Russia’s Military Doctrine,
http://www.armscontrol.org/act/2000_05/dc3ma00, Zugriff: 6.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
tungskontrollbestrebungen nicht unterminieren.497 Gleichzeitig erzielen US-russische
Verhandlungen über die Modifikation des ABM-Vertrags (vgl. Einträge 1996, 1997,
1999) wiederholt kein Ergebnis – Russland droht, dass es sich durch keinerlei Abkommen gebunden sehe, sollten die USA den ABM-Vertrag aufkündigen und die
National Missile Defense errichten.498 In einem gemeinsamen Statement mit China
äußert Russland seine Besorgnis über eine mögliche US-Kündigung des ABMVertrags. Russland und China bezeichnen den ABM-Vertrag als Eckpfeiler der globalen strategischen Stabilität und internationalen Sicherheit und als Basis von internationalen Schlüsselabkommen zur Restriktion und Reduzierung strategischer Waffen und zur Prävention der Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Ein Scheitern des ABM-Vertrags könne ein neues Wettrüsten auslösen.499
Das „Law of Mongolia on its nuclear-weapon-free status“ tritt in Kraft und
macht die Mongolei zur ersten Ein-Staat-Nuklearwaffenfreien-Zone. Die offiziellen
Nuklearwaffenstaaten geloben, diese Entscheidung zu respektieren.500
Die sechste NPT-Überprüfungskonferenz erzielt ein gemeinsames Abschlussdokument, das folgende 13 praktische Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte enthält: Ein möglichst baldiges In-Kraft-Treten des CTBT (vgl. Pkt. I.VI.15.1);
bis es soweit sei, müsse ein allgemeines Test-Moratorium gelten (vgl. Pkt.
I.VI.15.2); der Fissile Material Cut-Off Treaty müsse in der Conference on
Disarmament weiter ausgehandelt werden (vgl. Pkt. I.VI.15.3); innerhalb der Conference on Disarmament müsse es ein Unterorgan geben, das sich speziell mit nuklearer Abrüstung befasse (vgl. Pkt. I.VI.15.4); bei nuklearen Rüstungskontroll- und Abrüstungsmaßnahmen gelte das Prinzip der späteren Unabänderlichkeit (vgl. Pkt.
I.VI.15.5); die Nuklearwaffenstaaten müssten unmissverständliche nukleare Abrüstungsschritte vornehmen bis hin zur kompletten Abrüstung ihrer nuklearen Arsenale,
zu der sie sich durch Art. VI des NPT verpflichtet hätten (vgl. Pkt. I.VI.15.6); START
II müsse so bald wie möglich in Kraft treten und START III (siehe Eintrag 1999)
ausgehandelt werden – gleichzeitig müsse der ABM Treaty als Eckpfeiler strategischer Stabilität und Basis für weitere Abrüstung der strategischen Offensivwaffen
gestärkt werden (vgl. Pkt. I.VI.15.7); die Empfehlungen der Trilateral Initiative zwischen USA, Russland und IAEA (siehe Eintrag 1996) müssten vollständig implementiert werden (vgl. Pkt. I.VI.15.8); die Nuklearwaffenstaaten müssten Schritt für
Schritt abrüsten und dabei für Stabilität und Sicherheit aller sorgen – zu dieser
Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise gehörten unilaterale Abrüstungsschritte, vertrauensbildende Maßnahmen, (unilaterale) Reduktionen von nicht-strategischen Waffen,
das Herunterfahren des Alarmzustands der Nuklearwaffen, eine Abschwächung von
Nuklearwaffen in den nationalen Sicherheitsdoktrinen und die Einbindung aller (!)
Nuklearwaffenstaaten in den Prozess der kompletten nuklearen Abrüstung (vgl. Pkt.
I.VI.15.9); zu den 13 Schritten des Abschlussdokuments gehört überdies die möglichst baldige Bereitstellung von spaltbarem Material, das nicht mehr für militärische
Zwecke benötigt werde, unter die Aufsicht etwa der IAEA zur ausschließlich zivilen
Nutzung in der Zukunft (vgl. Pkt. I.VI.15.10); das letztendliche Ziel aller Abrüstungsschritte sei die generelle und komplette (nicht nur nukleare) Abrüstung unter effektiver internationaler Kontrolle (vgl. Pkt. I.VI.15.11); alle Vertragsstaaten sollten regelmäßig über ihren Fortschritt bei der Umsetzung von Art. VI des NPT berichten (vgl.
Pkt. I.VI.15.12); letztendlich müsse die Verifikation von Abrüstungsabkommen gestärkt werden – für das Erreichen und anschließende Aufrechterhalten einer Welt
497
498
499
500
Vgl. Caldicott et al. (2007): a. a. O., S.52.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd. (2007): Jiang-Putin Joint Antimissile Statement, http://www.nti.org/db/China/engdocs/jpjas.htm, Zugriff:
15.11.2008.
Vgl. ebd. (2009): Nuclear-Weapon-Free Status of Mongolia, http://cns.miis.edu/inventory/pdfs/mongol.pdf, Zugriff:
9.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
frei von Nuklearwaffen (vgl. Pkt. I.VI.15.13).501 Die 13 Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte sind von der New Agenda Coalition (siehe Eintrag 1998) in das Abschlussdokument eingebracht worden.502
USA und Russland unterzeichnen das „Memorandum of Understanding
on Notifications of Missile Launches“, das ein System aus Benachrichtigungen
vor und nach einem Raketenstart erschaffen soll („Pre- and Post-Missile Launch
Notification System“: PLNS, vgl. Pkt. 1). Mit wenigen Ausnahmen gelte eine Benachrichtigungspflicht auch für den Start von Raumschiffen (vgl. Pkt. 2). Die Pflicht
zur Information greife bei Raketenstarts ab einer Fluglänge oder -höhe von mehr
500 km (vgl. Pkt. 3). Die Benachrichtigung müsse zwischen 30 Tagen und 24 Std.
vor dem Beginn eines viertägigen Zeitfensters erfolgen, in dem der Start stattfinde
(vgl. Pkt. 8). Die nachträgliche Unterrichtung – nicht später als nach 48 Std. – solle
zusätzlich erfolgen (vgl. Pkt. 9). Die Benachrichtigungen sollten über das PLNS Information Center laufen, das an das bereits zuvor geschaffene „Joint Data Exchange Center“503 in Moskau angegliedert werden solle (vgl. Pkt. 11).504
USA und Russland unterzeichnen außerdem das „US-Russia Plutonium
Disposition Agreement“, das von beiden Seiten die Bereitstellung von mindestens
34 Tonnen waffenfähigen Plutoniums (das aus alten Nuklearwaffen entnommen und
nicht mehr für die Verteidigung benötigt werde, vgl. Art. I.2) verlangt (vgl. Art. II.1).
Es solle entweder für die zivile Energiegewinnung verwendet werden 505 oder als
nuklearer Müll entsorgt werden (vgl. Art. III.1). Bis Ende 2007 solle jede Seite Einrichtungen gebaut haben, mittels derer die Umwandlung des Plutoniums in Brennstoff oder Müll vorgenommen werden könne (vgl. Art. IV.1 f.). Art. VII und der „Annex on Monitoring and Inspections“ regeln die Verifikation des Abkommens – bestehend vor allem aus Inspektionen (vgl. etwa Section II.4 ff. Annex on Monitoring and
Inspections). Die Verifikation solle erst durch die Parteien selbst, letztendlich aber
durch die IAEA durchgeführt werden (vgl. Art. VII.3-4). Art. VIII verlangt eine umweltschonende Umsetzung des Abkommens. Die USA sollten laut Art. IX.1 200 Millionen Dollar für die Vertragsumsetzung in Russland bereitstellen. Zusammen mit
dem Abkommen wird ein „Joint Statement“ verabschiedet, in dem USA und Russland geloben, kein neues waffenfähiges Plutonium mehr herzustellen, da dieses alle
Unternehmungen des Plutonium Disposition-Abkommens ad absurdum führen würde.506 Die laut Art. IV des Abkommens bis Ende 2007 fertigzustellenden Einrichtungen zur Umwandlung von Plutonium in Müll oder Brennstoff werden jedoch bis dahin noch längst nicht errichtet worden sein (siehe dazu auch Eintrag 2010).507
501
502
503
504
505
506
507
Vgl. Reaching Critical Will (2008): 2000 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. Final Document, http://www.reachingcriticalwill.org/legal/npt/2000FD.pdf, Zugriff: 7.6.2010.
Vgl. Müller, Harald (2005): Die Zukunft der nuklearen Ordnung, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik
und Zeitgeschichte: Nonproliferation, 48/2005, S. 7.
Vgl. Federation of American Scientists (2005): Memorandum of Agreement between the United States of America and
the Russian Federation on the Establishment of a Joint Center for the Exchange of Data from Early Warning Systems
and Notifications of Missile Launchers, http://www.fas.org/nuke/control/jdec/text/000604-warn-wh3.htm, Zugriff:
8.8.2011.
Vgl. ebd.: Memorandum of Understanding on Notifications of Missile Launches,
http://www.fas.org/nuke/control/mou-launch.pdf, Zugriff: 8.8.2011.
Während waffenfähiges Uran wieder in nicht-waffenfähiges Uran umgewandelt werden kann, muss waffenfähiges Plutonium als Oxid mit Uran-Oxiden zu „Mixed-oxide (MOX) fuel“ gemischt werden, wobei in diesem Verhältnis die Plutonium-Menge 3-10 % beträgt. Vgl. Nuclear Threat Initiative (2002): Russia: MOX Fuel Overview,
http://www.nti.org/db/nisprofs/russia/fissmat/mox/moxover.htm#rd, Zugriff: 6.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2002): Agreement Between the Government of the United States of America and the
Government of the Russian Federation Concerning the Management and Disposition of Plutonium Designated as no
Longer Required for Defense Purposes and Related Cooperation,
http://www.nti.org/db/nisprofs/russia/fulltext/plutdisp/pudispft.pdf, Zugriff: 6.3.2009.
Vgl. Vgl. Acton et al. (2008): a. a. O., S. 51.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
2001:
US-Präsident Bush kündigt Einschnitte im US-amerikanischen Nukleararsenal an:
Bis 2012 solle die Zahl der stationierten Nuklearsprengköpfe auf 1.700 bis 2.200
sinken. Bush sagt aber nicht, ob die Sprengköpfe nur abgezogen oder aber tatsächlich zerstört werden sollen.508
Russland schlägt der NATO ein rein europäisches Raketenabwehrsystem
vor – es würde bestehende Kurzstreckenwaffen benutzen, die ballistische Raketen
in deren Aufstiegsphase zerstören sollten. NATO-Offizielle betrachten den russischen Vorschlag als vereinbar mit dem ABM-Vertrag, da es sich dabei nicht um ein
landesweites Abwehrsystem handele, sondern um ein Kurzstreckensystem.509
Der Bundesnachrichtendienst behauptet, dass der Irak in drei Jahren Nuklearwaffen herstellen und in vier Jahren Raketen stationieren könne, die Europa treffen könnten.510
Die USA nehmen eine Testanlage für einen luftgestützten Laserstrahl in
Betrieb, der feindliche ballistische Raketen lokalisieren und über Feindesgebiet zerstören soll.511 Außerdem testen die USA im Rahmen ihrer geplanten National Missile Defense (siehe Einträge 1999 und 2000) ein Kill Vehicle – diesmal erfolgreich – ,
das sein Ziel in 224 km Höhe zerstört.512 Bush offenbart, den ABM-Vertrag von
1972 aufkündigen zu wollen – nach der Frist von sechs Monaten, die Art. XV.2 des
ABM-Vertrags vorschreibt.513 Als Grund gibt Bush an, dass der ABM-Vertrag die
USA hindere, sich vor zuküntigen Raketenangriffen von Terroristen und „Schurkenstaaten“ („rogue states“) zu schützen.514 Nur Stunden nach Bushs Ankündigung vom
Rückzug aus dem ABM-Vertrag muss ein Test zur National Missile Defense abgebrochen werden: Eine Hilfsrakete, die später Kill Vehicles gegen feindliche Raketen
ins All bringen soll, entfernt sich vom Kurs und muss zerstört werden.515 Auch das
Programm der US-Navy „Navy Area Wide“ zur Entwicklung von seegestützten
Kurz- und Mittelstreckenraketen zur Raketenabwehr ist nicht erfolgreich, sondern
hinter dem Zeitplan und über dem Budget. Die Forschung an seegestützten Raketenabwehrsystemen wird vorerst beendet – jedoch nicht für lange Zeit (vgl. auch
Einträge 2003 [„Seegestütztes Raketenabwehrsystem“] und 2005 [„Ballistic Missile
Defense System“]).516
2002:
Auf Geheiß des Kongresses hat das US-Verteidigungsministerium eine „Nuclear
Posture Review“ (NPR) ausgearbeitet, eine Nuklearstrategie für die nächsten fünf
bis zehn Jahre (vgl. auch „Doctrine for Joint Nuclear Operations“, Eintrag 2005). Die
neue Strategie fuße auf drei Säulen: erstens, auf den nuklearen und nicht-nuklearen
Offensivschlag-Systemen, zweitens auf „aktiver und passiver Verteidigung“ und drittens auf einer erneuerten Verteidigungsinfrastruktur, die mit neuen Kapazitäten zeitnah auf Bedrohungen reagieren könne. Die erste Säule beruhe zum Teil auf neuen
508
509
510
511
512
513
514
515
516
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd. Über eine Konformität mit dem ABM-Vertrag lässt sich jedoch streiten, da sein Art. VI.a eigentlich die Umwandlung gewöhnlicher Raketen (wie etwa der von Russland vorgeschlagenen bestehenden Kurzstreckenraketen) in
ABM-fähige Raketen verbietet (siehe Einträge 1972 [„ABM Treaty“] und 1997 [„TMD Demarcation Agreement, Second
Agreed Statement“]).
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. Federation of American Scientists (2008): Interim Agreement between the United States of America and the Union
of the Soviet Socialist Republics on Certain Measures with Respect to the Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a.
O.
Vgl. Perez-Rivas, Manuel (2001): U.S. quits ABM treaty, Washington: CNN,
http://archives.cnn.com/2001/ALLPOLITICS/12/13/rec.bush.abm/, Zugriff: 24.1.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
konventionellen Fähigkeiten, zum anderen Teil aber nach wie vor auf der nuklearen
Triade aus ICBMs, SLBMs und Bombern. Die NPR spricht ausdrücklich auch von
nuklearen Angriffsoptionen (vgl. S. 7) bzw. von „flexible response“ (vgl. S. 28). Speziell könnten Nuklearwaffen gegen Ziele eingesetzt werden, gegen die nichtnukleare Waffen nicht wirkten – etwa gegen unterirdische Bunker oder BiowaffenEinrichtungen (vgl. S. 12 f./46 f.). Hier könnten speziell auch Nuklearwaffen mit einer
weitaus kleineren Sprengkraft als gewöhnlich zur Anwendung kommen, die zehnbis zwanzigmal weniger Fallout verursachen würden (vgl. S. 47).517 Dieser NPRVorschlag verstößt gegen die Zusatz-Provision des FY 1994 Defense Authorization
Bill, die Nuklearwaffen unter fünf Kilotonnen Sprengkraft verbietet (siehe dazu Einträge 1994 und 2003 [„Spratt-Furse Amendment“] und – zu bunkerbrechenden „Mini-Nukes“ – Einträge 2002 bis 2006 [„Robust Nuclear Earth Penetrators“]).518 Zur
zweiten und dritten Säule der NPR, die sich mit Verteidigung befassen: Laut NPR
brauchten die USA Raketenabwehrsysteme gegen Kurz- und Mittelstreckenwaffen
sowie gegen ballistische Raketen (vgl. S. 9/11/13). Das Raketenabwehrsystem solle
sich auch auf den Weltraum erstrecken und Satelliten zum Einsatz kommen (vgl. S.
28). Die NPR benennt potentielle künftige Bedrohungen: einen irakischen Angriff auf
Israel, einen Überfall Nordkoreas auf Südkorea, eine militärische Konfrontation über
den Status von Taiwan. Auch Iran, Syrien und Libyen werden als Terrorsponsoren
bezeichnet – außerdem würden sie Massenvernichtungswaffen und Raketen herstellen (vgl. S. 16). Auch China wird in der NPR wegen seiner Modernisierungen
von nuklearen und nicht-nuklearen Waffen als Staat bezeichnet, mit dem man in einen unmittelbaren Konflikt geraten könne (vgl. S. 16 f.). Eine Bedrohung durch
Russland dagegen sei unwahrscheinlich geworden (vgl. S. 17). Bei der von Bush
angekündigten Reduzierung der stationierten Nuklearsprengköpfe auf 1.700 – 2.200
(siehe Eintrag 2001 [„US-amerikanisches Nukleararsenal“]) müsste darauf geachtet
werden, dass eine ausreichende Nummer im Alarmzustand gehalten werde. Man
müsse sich auch vorbehalten, die Zahl der stationierten Nuklearwaffen bei Bedarf zu
erhöhen. 2012 sollen die Nuklearwaffen auf folgende Streitkräfte verteilt sein: auf 14
Trident SSBNs (U-Boote), 500 Minuteman III ICBMs, 76 B-52H-Bomber sowie auf
21 B-2-Bomber (vgl. S. 17 f.). Von den momentan ca. 8.000 Nuklearsprengköpfen
im aktiven Bestand sollen bis 2012 ca. 3.000 ins inaktive Lager verschoben oder
abgerüstet werden (vgl. S. 32). Gleichzeitig stünden unter dem Namen „Advanced
Concepts Initiative“ (vgl. auch Eintrag 2004) neue Möglichkeiten für den Umgang mit
Nuklearsprengköpfen zur Verfügung, etwa um besonders befestigte oder unterirdische feindliche Anlagen anzugreifen oder den „Kollateralschaden“ zu reduzieren
(vgl. S. 34 f.). Eine neue Generation von Waffen-Entwicklern und –Ingenieuren werde ausgehoben (vgl. S. 35). Da das mit Nuklearwaffentests erfahrene Personal nach
und nach in Rente ginge, müsse auch die neue Generation mit Test-relevantem
Wissen ausgestattet werden (vgl. S. 35 f.). Außerdem müsse über eine Verkürzung
der Zeit nachgedacht werden, die gebraucht wird, um zu Nuklearwaffentests zurückzukehren (vgl. S. 35). Die NPR sieht den CTBT (siehe Eintrag 1996) als Hindernis eines überlebensfähigen Nukleararsenals und kündigt an, dass die USA jährlich überprüfen werden, ob sie zum Testen zurückkehren werden (vgl. S. 55).519
Bush und Putin unterzeichnen den „Strategic Offensive Reduction Treaty“
(SORT), auch „Treaty of Moscow“ genannt, der 2003 in Kraft tritt.520 In Art. I verkünden beide Seiten, die Zahl ihrer strategischen Nuklearsprengköpfe bis 31. Dezem-
517
518
519
520
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Nuclear Posture Review (Excerpts),
http://www.globalsecurity.org/wmd/library/policy/dod/npr.htm, Zugriff: 18.1.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Nuclear Posture Review (Excerpts), a. a. O.
Vgl. Institute for Defense & Disarmament Studies (2005): Strategic Offensive Reduction Treaty: SORT,
http://www.idds.org/issNucTreatiesSORT.html, Zugriff: 24.1.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ber 2012 auf 1.700-2.200 zu reduzieren und zu limitieren. Bei dieser Provision verweist Art. I auf den 13. November und 13. Dezember 2001,521 an denen Bush und
Putin erklärt hatten, dass es bei den geplanten Reduzierungen einzig um die stationierten strategischen Nuklearwaffen gehe.522 Im Folgenden gibt Art. I an, dass jede
Vertragspartei für sich selbst die Komposition und Struktur ihrer strategischen Offensivwaffen innerhalb des vereinbarten Sprengkopf-Limits bestimmen könne. Art. II
verkündet, dass START I und seine Provisionen in Kraft blieben. Um SORT umzusetzen, solle nach Art. III mindestens zweimal im Jahr eine „Bilateral Implementation
Commission“ tagen. Der Vertrag solle vorerst bis Ende 2012 in Kraft bleiben (vgl.
Art. IV.2).523 SORT enthält keine Provisionen zur Verifikation. Die eigentliche Zerstörung der nuklearen Sprengköpfe, die zur Erreichung des 1.700-2.200er Limits abgerüstet werden müssen, wird überdies auch nicht vorgeschrieben.
Die angemeldete US-Kündigung des ABM-Vertrags (siehe Eintrag 2001)
tritt in Kraft.524 Russland erklärt einen Tag später, dass es sich nicht länger an die
Provisionen des START II-Vertrags gebunden sehe, den es 2000 ratifiziert hat (siehe Eintrag 1993).525 Im Verlauf des Jahres gibt Russland als weitere Antwort auf die
US-Kündigung des ABM-Vertrags bekannt, dass es seine ICBMs SS-18 SATAN und
SS-19 Stiletto reaktiviert habe und Tests vorbereite. Beide Raketen können mit
mehreren Sprengköpfen ausgestattet werden und sind somit durch Art. 1.4.b, 2.9
und 3.3 des START II-Vertrags verboten, an den sich Russland freilich nicht mehr
gebunden sieht.526
Die G8-Staaten rufen die „Global Partnership Against the Spread of
Weapons and Materials of Mass Destruction” ins Leben: Die Initiative soll in Projektform die Themen Nonproliferation, Abrüstung, Antiterror-Kampf und nukleare Sicherheit adressieren, vorerst vor allem in Russland. So sollen z.B. Chemiewaffen
zerstört, Nuklear-U-Boote abgerüstet, spaltbares Material sichergestellt und ehemalige Rüstungswissenschaftler anderweitig beschäftigt werden. 20 Mrd. Dollar sollen
in den nächsten 10 Jahren dafür aufgewendet werden. Die G8-Staaten setzen bestimmte Richtlinien für die geplanten Projekte auf: Deren Ablauf müsse transparent
und überprüfbar sein (vgl. Pkt. [i]). Die Projekte müssten umweltschonend und mit
dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard ablaufen (vgl. Pkt. [ii]). Der Erfolg eines
Projekts müsse phasenweise überprüft werden (vgl. Pkt. [iii]). Die G8-Gruppe werde
Mechanismen zur jährlichen Begutachtung der Initiative erschaffen. Die G8 fordern
überdies alle Staaten der Welt auf, die „Principles to prevent terrorists, and those
that harbour them, from gaining access to weapons or materials of mass
destruction” anzunehmen: Multilaterale Anti-Proliferationsverträge müssten universelle Unterstützung erfahren (vgl. Pkt. 1), nukleares Material und nukleare Einrichtungen müssten gesichert werden (vgl. Pkt. 2-3). Ebenso gefordert sind Grenz- und
Warenkontrollen, nationale Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Prinzipien, Kooperation bei der Bekämpfung von illegalem Handel, Training von Personal und Unterstützung von in diesen Dingen hilfsbedürftigen Staaten (vgl. Pkt. 4-5), wie auch die
521
522
523
524
525
526
Vgl. Federation of American Scientists (2002): Text of Strategic Offensive Reductions Treaty,
http://www.fas.org/nuke/control/sort/sort.htm, Zugriff: 7.6.2009.
Vgl. Bleek, Philipp C. (2001): Bush, Putin Pledge Nuclear Cuts; Implementation Unclear, Washington D.C.: Arms Control Association, http://www.armscontrol.org/act/2001_12/stratreddec01, Zugriff: 24.1.2009.
Vgl. Federation of American Scientists (2002): Text of Strategic Offensive Reductions Treaty, a. a. O.
Vgl. Stockholm International Peace Research Institute (2007): a. a. O., S. 678.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2002): Russia: START II Overview,
http://www.nti.org/db/nisprofs/russia/treaties/s2descr.htm#docs, Zugriff: 25.1.2009.
Vgl. ebd. (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Reduktion von nuklearem, chemischem oder biologischem waffenfähigen Material,
das nicht mehr zur Verteidigung benötigt werde (vgl. Pkt. 6).527
China testet die Mittelstreckenrakete CSS-5, die mit Sprengkopf-Attrappen
ausgestattet ist. Somit könnten regionale Raketenabwehrsysteme überwunden werden, wie sie von USA und Japan entwickelt werden.528
Das Pentagon verkündet, das bodengestützte Mittel- und LangstreckenRaketenabwehrsystem „PAC-3“ („Patriot Advanced Capability-3“) sei einsatzbereit.529 Ob das System funktioniert, ist allerdings umstritten – im zweiten Golfkrieg
1991 soll das damalige Patriot-System nur 9 bzw. gar keine irakischen ScudRaketen abgefangen haben.530
UN-Generalsekretär Annan präsentiert die “United Nations study on
disarmament and non-proliferation education“, an der zwei Jahre gearbeitet
wurde: Nonproliferations- und Abrüstungsbildung und -training wird definiert als
Wissens- und Fertigkeitenvermittlung, die Individuen als Staats- und Weltbürger dazu befähige, zur generellen und vollständigen Abrüstung unter effektiver internationaler Kontrolle beizutragen. Diese Bildung solle auch die Verbindung zwischen
Frieden, umfassender Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung beinhalten (vgl. Pkt.
6). Es gehe darum, dass und wie über Nonproliferation und Abrüstung nachgedacht
werden könne – und nicht darum, was gedacht werden solle (vgl. Pkt. 7.a/28). Nonproliferations- und Abrüstungsbildung müsse auch einhergehen mit Bildung zur Konflikt-Lösung, zur interkulturellen Kommunikation, Toleranz, Gewaltlosigkeit, ökonomischen Gerechtigkeit, geschlechtlicher Gleichberechtigung, zum Umweltschutz,
zur Demilitarisierung, zur Entwicklung, zu Menschenrechten und zum internationalen humanitären Recht (=Kriegsrecht, vgl. Pkt. 10). Nonproliferations- und Abrüstungsbildung sei lebenslang zu betreiben. Von der Familie und Schule bis hin zur
Regierung und zu internationalen Organisationen stünden alle Akteure in der Verantwortung (vgl. Pkt. 20). Sowohl Schüler als auch Entscheidungsträger in Rüstungsfragen sollten von dieser Bildung angesprochen werden (vgl. Pkt. 21). Als erste Erziehungsinstanz in Familie und Gemeinde seien insbesondere die Frauen gefragt (vgl. Pkt. 22/36). Neue Medien wie Internet-Videos und Chat-Räume seien
ebenso zu nutzen wie kulturelle Mediatoren, etwa Theater und Filme (vgl. Pkt. 25
ff.). Auch sollten die kreativsten Bildungsmethoden zum Einsatz kommen (vgl. Pkt.
28). Die Studie zeigt ferner auf, welche Organe innerhalb der UN für Nonproliferations- und Abrüstungsbildung zuständig seien (etwa die UNESCO, vgl. Pkt. 41.b). Die
Studie schließt mit praktischen Empfehlungen für die UN-Mitgliedsstaaten: Sie sollten z.B. das notwendige Bildungsmaterial wie Bücher oder Computer-Programme
zur Verfügung stellen (vgl. Empf. 2) und dieses notfalls auch in Nicht-UN-Sprachen
übersetzen (vgl. Empf. 3). Die UN selbst solle dafür sorgen, dass Bildungsmaterial
weltweit verbreitet werde (vgl. Empf. 4). Lokale Entscheidungsträger werden aufgefordert, ihre Städte zu „Peace Cities“ weiterzuentwickeln – etwa durch Friedensmuseen und Friedensparks (vgl. Empf. 10). Auch Bibliotheken zu Nonproliferation und
Abrüstung müssten gefördert werden (vgl. Empf. 20).531
527
528
529
530
531
Vgl. University of Toronto – G8 Information Centre (2009): Statement by G8 Leaders. Global Partnership Against the
Spread of Weapons and Materials of Mass Destruction,
http://www.g7.utoronto.ca/summit/2002kananaskis/arms.html, Zugriff: 3.3.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd. Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Patriot Advanced Capability-3 (PAC-3),
http://www.globalsecurity.org/space/systems/patriot-ac-3.htm, Zugriff: 25.1.2009.
Vgl. Caldicott et al. (2007): a. a. O., S. 51.
Vgl. United Nations (2009): United Nations study on disarmament and non-proliferation education. Report of the Secretary General, http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N02/456/87/PDF/N0245687.pdf?OpenElement,
Zugriff: 24.5.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
UNMOVIC (siehe Eintrag 1999) beginnt mit der Suche nach Massenvernichtungswaffen im Irak.532 Es sind die ersten Inspektionen im Irak seit 1998 (siehe Eintrag 1998 [„Operation Desert Fox“]). Grundlage für die Inspektionen ist UN Security
Council Resolution 1441, die feststellt, dass der Irak die ihm auferlegten Verpflichtungen mehrerer Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verletze: Das Abrüstungsgebot, niedergeschrieben in UNSC Res. 679 (siehe Eintrag 1991), werde ebenso verletzt wie die Forderung aus UNSC Res. 1284 (siehe Eintrag 1999), den Inspektoren
unbeschränkten Zugang zu verschaffen (vgl. Präambel/§ 1). Res. 1441 fordert den
Irak auf, innerhalb von 30 Tagen alle irakischen Programme zur Entwicklung von
chemischen, biologischen und nuklearen Waffen sowie von ballistischen Raketen
und anderen Trägersystemen offen zu legen (vgl. § 3). UNMOVIC und IAEA sollen
uneingeschränkten Zugang zu allen gewünschten Einrichtungen haben (vgl. § 5).
Dem Irak drohten ernste Konsequenzen im Falle einer weiteren Pflichtverletzung
(vgl. § 13).533
Die USA fördern die Erforschung von bunkerbrechenden kleinen Nuklearwaffen (genannt „Robust Nuclear Earth Penetrators“ oder „nuclear bunker busters“,
siehe auch Einträge 2003-2006 sowie „Nuclear Posture Review“, ebenfalls Eintrag
2002) mit 15.5 Millionen Dollar.534 Voraussetzung für die Verwendung der Mittel sei
jedoch, dass der US-Verteidigungsminister in einem Report folgende Fragen beantworte: Was mache Robust Nuclear Earth Penetrators erforderlich? Welche Nuklearwaffen würden für diese Aufgabe eingeplant? Was sind die potentiellen militärischen Ziele solcher Waffen? Besteht die Möglichkeit, auch mit konventionellen Waffen die gleiche Wirkung zu erreichen?535
Bush veröffentlicht „The National Security Strategy of the United States
of America“: Gegen Terroristen und “Schurkenstaaten”, die nach Massenvernichtungswaffen strebten und die USA bedrohten, helfe notfalls nur ein präemptiver
Schlag der USA, auch allein ausgeführt (vgl. S. 6/13 ff.). Das Völkerrecht kenne seit
Jahrhunderten die Legitimität eines Erstschlages im Angesicht der unmittelbaren
Gefahr. Rechtsgelehrte und Richter hätten diese unmittelbare Gefahr stets in Form
einer feindlichen Mobilisierung der Streitkräfte gesehen. Heute jedoch sei diese Gefahr versteckt – sie bestehe aus Terroristen, die selbst Massenvernichtungswaffen
unerkannt zum Einsatz bringen könnten. Dieser Gefahr heiße es heute notfalls
präemptiv zu begegnen (vgl. S. 15). Bushs Strategie verdeutlicht, dass die USA die
Nonproliferation von Massenvernichtungswaffen nicht etwa durch eigene nukleare
Abrüstung erreichen wollen, sondern an erster Stelle durch die neue Wortschöpfung
„proactive counterproliferation efforts“: durch gezieltes militärisches Vorgehen gegen
Feinde, die möglicherweise mit Massenvernichtungswaffen ausgestattet sind (vgl. S.
14). An zweiter Stelle stehen multilaterale Nonproliferationsbemühungen, an dritter
die Effekt-Minimierung nach einem tatsächlichen Gebrauch von Massenvernichtungswaffen durch die potentiellen Gegner (vgl. S. 14).536
Der „International Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation” –
auch “Hague Code of Conduct” genannt – wird auf einer internationalen Konfe-
532
533
534
535
536
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1441.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Robust Nuclear Earth Penetrator, a. a. O.
Vgl. ebd.: The National Security Strategy of the United States of America,
http://www.globalsecurity.org/military/library/policy/national/nss-020920.pdf, Zugriff: 25.1.2009. Eine ähnliche
Sprache sprechen auch die „National Security Strategy to Combat Weapons of Mass Destruction“ von 2002 und die
„National Military Strategy to Combat Weapons of Mass Destruction“ von 2006. Vgl. Johnstone, Ian: The Use of Force,
in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 134. Vgl. GlobalSecurity.org (2009): The National Military Strategy to Combat
Weapons of Mass Destruction, http://www.globalsecurity.org/wmd/library/policy/dod/nms-cwmd2006.pdf, Zugriff:
2.1.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
renz in Den Haag verabschiedet. Er stellt eine Ergänzung zum Missile Technology
Control Regime (siehe Eintrag 1987) dar – seine Mitgliedschaft ist jedoch nicht auf
MTCR-Mitglieder beschränkt (vgl. Pkt. 2.d).537 Der Code of Conduct enthält allerdings keine rechtlich bindenden Provisionen, sondern nur Appelle, die Proliferation
von ballistischen Raketen zu verhindern (vgl. etwa Pkt. 2.a). „Größtmögliche Zurückhaltung“ solle bei Entwicklung, Test und Stationierung von ballistischen Raketen
ausgeübt werden und ihre Zahl nach Möglichkeit reduziert werden (vgl. Pkt. 3.c).
Verifikationsmechanismen existieren nicht – es gibt lediglich jährliche eigenständige
Offenlegungen eigener Raketenprogramme und –tests (vgl. Pkt. 4.a.i ff.) sowie internationale Inspektionen auf freiwilliger Basis (vgl. Pkt. 4.a.ii).538 Somit bleibt der
Code of Conduct hinter den Erwartungen einer ursprünglich geplanten „responsible
missile behavior“ zurück, da er – wie oben beschrieben – rechtlich nicht bindend ist,
den generellen Besitz von ballistischen Raketen nicht in Frage stellt und auch die
Abrüstung solcher Raketen nur vage vorschreibt.539 Bis heute haben 130 Staaten
den Code of Conduct unterschrieben.540
2003:
537
538
539
540
541
542
543
544
UNMOVIC-Vorsitzender Hans Blix teilt dem UN Security Council wenige Tage vor
Beginn des Irak-Kriegs mit, dass die Inspektoren in den letzten vier Monaten (vgl.
Eintrag 2002) keinerlei Hinweise auf ein erneutes Aufleben der früheren irakischen
Bio-, Chemie- und Nuklearwaffenprogramme gefunden hätten. Jeder Verdacht habe
sich als „nicht authentisch“ erübrigt.541
Nordkorea kündigt seine Mitgliedschaft im NPT-Regime auf.542 Es versäumt
dabei, allen NPT-Mitgliedsstaaten die Kündigung mitzuteilen und kommt damit nicht
der Forderung aus Art. X.1 NPT nach. Somit ist völkerrechtlich nicht eindeutig, ob
Nordkorea durch diese nicht-vertragskonforme Kündigung noch stets ein NPT-Staat
ist, der allerdings durch sein Nuklearwaffen-Programm Vertragsbruch begeht, oder
ob das Land endgültig aus dem NPT-Regime ausgetreten ist.543
Der US-Senat schafft im Rahmen der Verabschiedung des Militärhaushalts
2004 das Spratt-Furse Amendment (siehe Eintrag 1994) ab. Der Senat bestimmt
jedoch, dass ohne Zustimmung des Kongresses auch weiterhin nicht mit der (bislang durch das Amendment verbotenen) Produktion von Nuklearwaffen mit kleiner
Sprengkraft (Robust Nuclear Earth Penetrators, siehe Einträge 2002-2006) begonnen werden dürfe.544
US-Präsident Bush ruft die „Proliferation Security Initiative“ ins Leben, einen informellen Staatenzusammenschluss, der gemäß seiner „Interdiction
Principles“ den Transfer von Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen
und verwandtem Material in und aus Staaten bzw. an und von nichtstaatlichen Akteuren verbietet, die unter Proliferationsverdacht stehen (vgl. Pkt. 1). Die Staaten
der Proliferation Security Initiative sollen miteinander Informationsaustausch betreiben (vgl. Pkt. 2) und ihre nationale und ggf. internationale Gesetzgebung so einstel-
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2003): Hague Code of Conduct against Missile Proliferation,
http://cns.miis.edu/inventory/pdfs/icoc.pdf, Zugriff: 28.1.2009.
Vgl. United Nations High Commissioner for Refugees (2009): Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation, http://www.unhcr.org/refworld/type,INTINSTRUMENT,,,3de488204,0.html, Zugriff: 28.1.2009.
Vgl. Scheffran, Jürgen: Strengthening International Security through International Law, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S.
196.
Vgl. Außenministerium Österreich (2011): List of Subscribing States to the HCOC as of May 2008,
http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/2Aussenpolitik_Zentrale/HCOC_Subscribing_States_01.pdf, Zugriff: 11.8.2011.
Vgl. Cortright, David/Lopez, George A.: United Nations Sanctions and Nuclear Weapons, in: Boulden et al. (2009): a. a.
O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Simpson, John: The Future of the NPT, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 60.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
len, dass sie die Ziele der Initiative erfüllen können und z.B. notfalls verdächtige
Schiffe und Flugzeuge stoppen und auf Massenvernichtungswaffen und verwandte
Gegenstände hin untersuchen könnten (vgl. Pkt. 3-4).545 Maßnahmen zur Förderung
von Transparenz bei den Aktivitäten der Proliferation Security Initiative gibt es keine.546 Im Jahr 2010 unterstützen fast 100 Staaten die Initiative.547
Die USA testen zum ersten Mal ein seegestütztes Raketenabwehrsystem
– der Test schlägt allerdings fehl (vgl. auch Einträge 2001 [„Nay Area Wide“] und
2005 [„Ballistic Missile Defense System“]). Ferner kündigt die „U.S. Missile Defense Agency“ an, die Entwicklung eines weltraumgestützten Abwehrsystems gegen feindliche ballistische Raketen aufgeben zu müssen – es sei, trotz mehrerer
Abstriche gegenüber Reagans ursprünglichen SDI-Plänen (dazu Einträge 1991 und
1993) immer noch nicht ausgereift genug. Für immer aufgegeben werde das Projekt
aber nicht.548 Die Missile Defense Agency (vgl. auch Eintrag 2005) ist eine Unterabteilung des US-Verteidigungsministeriums.549 Sie ging 2002 aus der „Ballistic Missile
Defense Organization“ hervor, die wiederum 1993 als Nachfolgerin der „Strategic
Defense Initiative Organization“ (Eintrag 1983) gegründet worden war.550
Der selbsternannte Anführer von Libyen, Gaddafi, stimmt zu, alle Programme zur Herstellung von nuklearen, biologischen und chemischen Waffen aufzugeben und der IAEA uneingeschränkten Zugang zu seinen Nuklearanlagen zu ermöglichen. IAEA-Generaldirektor El-Baradei schätzt, dass Libyen drei bis sieben Jahre
vom Bau einer Nuklearwaffe entfernt gewesen war.551 Mehrere Motive mögen Gaddafi zu diesem Schritt bewogen haben: zum einen die starke Absicht, aus der internationalen Isolation und den wirtschaftlichen Sanktionen auszubrechen;552 zum anderen wird auch die Beschlagnahme des deutschen Schiffes „BBC China“ in einem
italienischen Hafen553 ein Auslöser gewesen sein: Das Schiff sollte im Rahmen des
nuklearen Schwarzmarktes um Abdul Qadeer Khan (siehe Eintrag 2004) malaysische Komponenten für 1.000 Zentrifugen über Dubai nach Libyen transportieren. 554
Libyen ist seit 1975 NPT-Mitglied. 2004 wird es den den CTBT ratifizieren, 2005 den
Treaty of Pelindaba (siehe Eintrag 1996).555
2004:
545
546
547
548
549
550
551
552
553
554
555
Der pakistanische Nuklearwissenschaftler Abdul Qadeer Khan bietet im pakistanischen Fernsehen so etwas wie eine Entschuldigung dafür an, dass in den letzten
zwei Jahrzehnten Pakistanis und Ausländer Nukleartechnik an andere Staaten weitergegeben hätten – und das Ganze auf seinen Geheiß hin passiert sei, jedoch „in
Vgl. United States Department of State (2011): Interdiction Principles for the Proliferation Security Initiative,
http://www.state.gov/t/isn/c27726.htm, Zugriff: 12.8.2011.
Vgl. Weapons of Mass Destruction Commission (2006): a. a. O., S. 54 f./154 f.
Vgl. United States Department of State (2011): Proliferation Security Initiative Participants,
http://www.state.gov/t/isn/c27732.htm, Zugriff: 12.8.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Missile Defense Agency (2009): Frequently Asked Questions, http://www.mda.mil/mdalink/html/faq.html,
Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. Kaplan, Laurence M. (2008): Missile Defense: The First Sixty Years, Washington D.C.: Missile Defense Agency, S.
16 f., http://www.mda.mil/mdalink/pdf/first60.pdf, Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Libya Profile, http://www.nti.org/e_research/profiles/Libya/index.html, Zugriff:
5.4.2010.
Vgl. ebd. (2010): Chronology of Events Related to Nuclear Disarmament, a. a. O.
Vgl. Evans, Nicole C.: The International Nuclear Trade, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 238.
Vgl. Laufer, Michael (2009): A. Q. Khan Nuclear Chronology. Proliferation Brief, Vol. 8, Nr. 8, Washington D.C.: Carnegie Endowment for International Peace,
http://www.carnegieendowment.org/publications/index.cfm?fa=view&id=17420, Zugriff: 8.2.2009. Vgl. Pal Singh
Sidhu, Waheguru: Dealing with extra-NPT actors and non-state actors, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 224.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Libya Profile, a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
guter Absicht“.556 Abdul Qadeer Khan, der in den 1970er Jahren damit begonnen
hat, heimlich Technik für das pakistanische Nuklearwaffenprogramm aufzutreiben,
hat als Mittelpunkt eines internationalen Proliferationsnetzwerks557 Nukleartechnik
an Iran, Nordkorea, Libyen, evtl. auch an Saudi-Arabien oder sogar Al Qaida weitergegeben.558 Nach seinem Geständnis wird er unter Hausarrest gestellt.559 Mit nuklearem Material selbst hat Khan wohl nicht gehandelt (siehe zu Khan auch Einträge
2009 und 2010 [„Pervez Musharraf“]).560
Der UN Security Council verabschiedet Resolution 1540: Kein Staat dürfe
nicht-staatliche Akteure unterstützen, die nach nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen oder deren Transport- und Abschusswaffen strebten (vgl. § 1). Jeder
Staat solle eine Rechtsgrundlage schaffen, die nicht-staatlichen Akteuren das Greifen nach solchen Waffen verbiete, insbesondere für terroristische Absichten (vgl. §
2). Jeder Staat solle das Proliferationsverbot „effektiv“ überwachen und vollstrecken
(vgl. § 3), z.B. mittels Bewachung der kritischen Materialien (vgl. [a-b]) sowie Grenz(vgl. [c]) und Handelskontrollen (vgl. [d]). Die Staaten sollten auch Wege finden, mit
der Industrie und der Öffentlichkeit in Bezug auf ihre Nonproliferationsverpflichtungen zusammenzuarbeiten (vgl. § 8.d). Ein „Committee of the Security Council“ wird
geschaffen, bestehend aus allen Mitgliedern des Sicherheitsrats, das die Implementierung der Resolution überwachen soll (vgl. § 4). Dass auch die Abrüstung von nuklearen Waffen deren Proliferation verhindern könnte, taucht in der Resolution nur indirekt auf, indem § 8.a alle Staaten aufruft, ihre ratifizierten Nonproliferationsverträge (die, wie etwa der NPT, ja auch Abrüstungsgebote enthalten können) auch tatsächlich vollständig zu implementieren.561
Das jährlich stattfindende Treffen des Vorbereitungskomitees („Preparatory
Committee“) zur fünfjährig abgehaltenen NPT-Überprüfungskonferenz endet in
Uneinigkeit über politische und prozeduale Fragen. Nur Teile eines Abschlussreports werden verabschiedet – dieser enthält nicht mehr als das Minimum an Vereinbarungen, die notwendig sind, damit die Überprüfungskonferenz 2005 überhaupt
stattfinden kann.562
Mehr als 90 Staaten erklären ihre Unterstützung der US-geführten “Global
Threat Reduction Initiative”. Die Initiative versucht, Terroristen davon abzuhalten,
frisches hoch-angereichertes Uran in ihren Besitz zu bringen, mit dem sie radiologische Bomben herstellen könnten.563 Das solle z.B. mit der Rückführung der nuklearen Materialien aus den ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten nach Russland geschehen. Bis 2013 etwa sollen 1.781 Kilogramm hoch-angereicherten Urans nach
Russland transportiert werden. Des Weiteren sollen Nuklearreaktoren, die für den
Betrieb mit hoch-angereichertem Uran konstruiert worden sind, auf Energiegewinnung mit schwach-angereichertem Uran umgestellt werden, das nicht unmittelbar
556
557
558
559
560
561
562
563
Vgl. Federation of American Scientists (2004): Pakistan Nuclear Weapons. Sources and Resources. Abdul Qadeer Khan
“Apologizes” for Transferring Nuclear Secrets Abroad,
http://www.fas.org/nuke/guide/pakistan/nuke/aqkhan020404.html, Zugriff: 2.3.2009.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): A. Q. Khan, http://www.globalsecurity.org/wmd/world/pakistan/khan.htm, Zugriff:
2.3.2009.
Vgl. Koch, Egmont R. (2005): Atomwaffen für Al Qaida. „Dr. No“ und das Netzwerk des Terrors, Berlin: AufbauVerlag, S. 18.
Vgl. ebd.: a. a. O., S. 271.
Vgl. Quinlan (2009): a. a. O., S. 73.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1540.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Chronology of Events Related to Nuclear Disarmament, a. a. O.
Vgl. ebd.: Nations Back Global Threat Reduction Initiative,
http://www.nti.org/d_newswire/issues/2004/9/22/0abc1630-3da0-496c-be02-5ca4f18239f9.html, Zugriff: 12.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
zum Bombenbau geeignet ist. Bis 2014 ist geplant, 106 solcher Umstellungen vorzunehmen.564
Der US-Kongress beschließt, die Mittel für das Robust Nuclear Earth Penetrator-Programm (siehe Einträge 2002-2006) und die „Advanced Concepts Initiative“ (vgl. Eintrag 2002 [„Nuclear Posture Review“]) drastisch zu kürzen. Die
Advanced Concepts Initiative beinhaltet Studien zur Verbesserung von nuklearbestückten Cruise Missiles, zur Verwendung von Nuklearwaffen zur Zerstörung von
biologischen und chemischen Kampfmitteln und zum Austausch von bestehenden
Nuklearsprengköpfen durch länger haltende Sprengköpfe.565
Die „Mayors for Peace“ (siehe Eintrag 1982) starten die „2020 Vision Campaign“, auch „Emergency Campaign to Ban Nuclear Weapons” genannt. Sie fordern
die unverzügliche Enthebung aller US-amerikanischer und russischer Nuklearwaffen
aus dem Alarmzustand, den sofortigen Beginn von Verhandlungen über eine
Nuclear Weapons Convention, deren Beschluss bis zum Jahr 2010 und letztendlich
die physische Zerstörung aller Nuklearwaffen bis 2020.566
2005:
564
565
566
567
568
569
570
571
572
573
574
575
Die „Iraq Survey Group“, geleitet von Charles Duelfer,567 die im Auftrag der CIA im
Irak nach Massenvernichtungswaffen suchen sollte,568 findet keine Hinweise auf im
und um das Jahr 2003 laufende Programme zur Entwicklung von nuklearen,569 biologischen570 oder chemischen571 Waffen bzw. Trägerraketen.572 Dies sei aber nicht
Saddam Husseins Friedenswillen zu verdanken, sondern den UN-Sanktionen. Wären diese aufgehoben worden, hätte Hussein wahrscheinlich seine Massenvernichtungswaffen-Pläne wieder aufgenommen, etwa die Entwicklung von Nuklearwaffen,
die er 1991 abbrechen musste (siehe Eintrag 1991 [„UNSC Res. 687“]).573
Das US-Verteidigungsministerium veröffentlicht den Entwurf einer Doktrin für
Nuklearwaffeneinsätze: die „Doctrine for Joint Nuclear Operations“.574 Die finale
Version ist der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.575 Die Doctrine for Joint Nuclear
Operations baut auf der Nuclear Posture Review (siehe Eintrag 2002) auf, konzentriert sich aber vor allem auf den eigentlichen Einsatz von Nuklearwaffen. Ähnlich
wie die Nuclear Posture Review führt die 2005er Doktrin eine neue nukleare Triade
ein: Diese rückt das alte strategische Dreigespann aus ICBMs, SLBMs und Bombern in eine Ecke der neuen Triade, deren andere Ecken „Responsive Infrastructure“ und „Active and Passive Defenses“ heißen. Unter Responsive Infrastructure ist
Vgl. Hundman, Eric (2006): The Global Threat Reduction Initiative’s First Two Years, Washington D.C.: Center for
Defense Information, http://www.cdi.org/program/document.cfm?DocumentID=3650, Zugriff: 12.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Mayors for Peace (2009): 2020 Vision Campaign. Objectives,
http://www.mayorsforpeace.org/english/campaign/objectives.htm, Zugriff: 13.3.2009.
Vgl. Duelfer, Charles (2004): Transmittal Message. 23 September 2004, Washington D.C.: Central Intelligence Agency,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/transmittal.html, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. Central Intelligence Agency (2008): DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/index.html, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. ebd.: DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD. Volume 2. Nuclear. Key Findings,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/chap4.html, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. ebd.: DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD. Volume 3. Biological Warfare. Key Findings,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/chap6.html, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. ebd.: DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD. Volume 3. Iraq’s Chemical Warfare Program. Key Findings,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/chap5.html#sect0, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. ebd.: DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD. Volume 2. Delivery Systems. Key Findings,
https://www.cia.gov/library/reports/general-reports-1/iraq_wmd_2004/chap3.html#sect1, Zugriff: 15.2.2009.
Vgl. ebd.: DCI Special Advisor Report on Iraq’s WMD. Volume 2. Nuclear. Key Findings, a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Greenpeace International (2005): Doctrine for Joint Nuclear Operations,
http://www.greenpeace.org/international/press/reports/US-joint-nuclear-operations, Zugriff: 29.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
die Modernisierung der Elemente der neuen Triade zu verstehen – also auch die
Modernisierung von Nuklearwaffen bzw. ihren Trägersystemen (vgl. Chapter I, Pkt.
1.d.2.c). Active Defense steht für Raketenabwehr-Systeme, Passive Defense für die
Kombination aus physischen und operativen Schutzmaßnahmen, Warnungen vor
feindlichen Angriffen und Eingrenzungen von Schäden, sollten diese durch die Benutzung von Massenvernichtungswaffen verursacht worden sein (vgl. Chapter I, Pkt.
1.d.2.b). Die Doktrin enthält auch Hinweise auf den Vorbehalt der USA, als erster
Akteur Nuklearwaffen einzusetzen (etwa, um eine konventionelle Übermacht zu zerstören, vgl. Chapter III, Pkt. 1.d.1.d) oder sogar präemptive Nuklearschläge durchzuführen (etwa, um mit diesem Einsatz die Bereitschaft und Fähigkeit zu „demonstrieren“[!], dass die USA Nuklearwaffen verwenden würden, wenn dadurch ein feindlicher Einsatz von Massenvernichtungswaffen verhindert werden könne, vgl. Chapter III, Pkt. 1.d.1.g). Die Doktrin behauptet überdies, dass es kein Völkerrecht gebe,
das den Einsatz von Nuklearwaffen verbiete (vgl. Chapter 1, Pkt. 2.f.2) – nicht erwähnt wird die Advisory Opinion des ICJ (siehe Eintrag 1996), die den Einsatz von
Nuklearwaffen mit dem humanitären Völkerrecht als höchstwahrscheinlich nicht vereinbar einstuft.576 Zwar wird in der Doktrin das völkerrechtliche Prinzip der Proportionalität577 erwähnt, aber in einer aggressiveren Tonart als im Völkerrecht: Die Verluste menschlichen Lebens sollten nicht „exzessiv“ sein. Kommandeure trügen die
Pflicht, zu „versuchen“, eine Minimierung des „Kollateralschadens“ zu erreichen (vgl.
Chapter 1, Pkt. 2.f.2).578
Die erste „Conference of State Parties to Nuclear Weapon Free Zones“
findet in Mexiko statt und versammelt 108 Mitgliedsstaaten von nuklearwaffenfreien
Zonen, daneben Beobachterstaaten und zivilgesellschaftliche Organisationen.579 Die
Konferenz verabschiedet eine Deklaration, in der sie die Nuklearwaffenstaaten zur
Implementierung des Art. VI NPT aufruft (vgl. Pkt. 6) und Israel, Indien und Pakistan
auffordert, dem NPT als Nicht-Nuklearwaffenstaaten beizutreten und all ihre nuklearen Anlagen unter IAEA-Kontrolle zu stellen (vgl. Pkt. 18-19). Die Konferenz bemerkt auch, dass die beste Methode, nicht-staatliche Akteure von Nuklearwaffen
fernzuhalten, die komplette Vernichtung dieser Waffen sei (vgl. Pkt. 27). Für den
Weg dorthin fordert die Deklaration außerdem – ergänzend zu den Negative Security Assurances aus UN Security Council Resolution 984 (siehe Eintrag 1995) und jenen aus den Protokollen zu den Verträgen über nuklearwaffenfreie Zonen – einen
rechtlich bindenden universellen Vertrag über Negative Security Assurances der
Nuklearwaffenstaaten gegenüber den Nicht-Nuklearwaffenstaaten abzuschließen
(vgl. Pkt. 11).580
576
577
578
579
580
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Joint Publication 3-12: Doctrine for Joint Nuclear Operations,
http://www.globalsecurity.org/wmd/library/policy/dod/jp3_12fc2.pdf, Zugriff: 16.2.2009.
Das Proportionalitätsgebot im humanitären Völkerrecht sieht vor, dass der durch eine Operation gewonnene militärische Vorteil mit dem verursachten Schaden im Verhältnis stehen muss. Vgl. Hobe, Stephan (2008): Einführung in das
Völkerrecht. 9. Auflage, Tübingen: A. Francke Verlag, S. 570. Dieses Gebot findet sich niedergeschrieben z.B. in Art.
35.3 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949 betreffend den Schutz der Opfer internationaler
bewaffneter Konflikte (1977): „Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegsführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.“ Randelzhofer (2007): a. a. O., S. 738.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): Joint Publication 3-12: Doctrine for Joint Nuclear Operations, a. a. O.
Vgl. Women’s International League for Peace and Freedom (2008): Conference of States Parties and Signatories of
Treaties That Establish Nuclear Weapon-Free Zones,
http://www.reachingcriticalwill.org/political/nwfz/NWFZ2005.html, Zugriff: 18.2.2009.
Vgl. United Nations Information System on the Question of Palestine (2005): Letter Dated 11 July 2005 From the Alternate Permanent Representative of Mexico to the Conference on Disarmament Addressed to the Secretary-General of
the Conference on Disarmament Transmitting the Declaration Issued by the Conference of States Parties and Signatories to Treaties That Establish Nuclear-Weapon-Free Zones, Held in Mexico City From 26 to 28 April 2005,
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Ein Tag vor Beginn der NPT-Überprüfungskonferenz veranstalten „Abolition
2000“ (siehe Eintrag 1995) und „United for Peace and Justice“ eine Großkundgebung in Manhattan mit den Forderungen: „End the War in Iraq. Abolish All Nuclear
Weapons. NO NUKES! NO WARS!“ 40.000 Menschen ziehen am UN-Hauptquartier
vorbei und versammeln sich im Central Park. Mit dabei sind die Bürgermeister von
Hiroshima und Nagasaki sowie Dutzende Überlebende der Nuklearbombenangriffe
auf diese beiden Städte (die sog. „Hibakusha“, siehe auch Eintrag 2006).581
Vom 2. bis zum 27. Mai findet die NPT-Überprüfungskonferenz statt – sie
endet im heftigen Streit und ohne inhaltliche Einigungen. Dem Streit ging voraus,
dass sich die USA mit schweigender Unterstützung Frankreichs weigerten, die 13
Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte der letzten Überprüfungskonferenz (siehe
Eintrag 2000) anzuerkennen.582 Die Tätigkeit der Hauptausschüsse, welche die inhaltliche Arbeit leisten sollen, beginnt erst am 19. und endet spätestens am 25. Mai
(vgl. Report of Main Committee I, Pkt. 8/Report of Main Committee II, Pkt. 6/Report
of Main Committee III, Pkt. 5): Hauptausschuss I (zuständig u. a. für die
Implementierung von Art. I-II [Proliferationsverbot] sowie Art. VI [Abrüstungsgebot]
und für Security Assurances, vgl. Pkt. I, Item 16) kann in keinem Punkt einen inhaltlichen Konsens erzielen (vgl. Pkt. 9). Auch Hauptausschuss II (zuständig u. a. für
die Implementierung von Art. III [Verifikation], vgl. Report of Main Committee II, Pkt.
1, Item 16) kommt zu keinem Ergebnis (vgl. Pkt. 8). Hauptausschuss III (zuständig
u. a. für die Implementierung von Art. IV [zivile Nutzung der Nuklearenergie], vgl.
Report of Main Committee III, Pkt. 1, Item 16) findet ebenfalls keinen Konsens (vgl.
Pkt. 6).583
Der US-Kongress verweigert die Finanzierung des Robust Nuclear Earth
Penetrator-Programms (siehe Einträge 2002-2006). Das „Appropriations
Committee“ des US-Senats jedoch weist der Air Force eine weitere Finanzierung
des Programms zu. Im Verlauf des Jahres wird bekannt, dass die BushAdministration die Forschung an konventionellen bunkerbrechenden Waffen jener
an Robust Nuclear Earth Penetrators vorzuziehen gedenkt. Dennoch könnte die
Forschung an nuklearen bunkerbrechenden Waffen unter einem anderen Namen
fortgesetzt werden – US-Kongress und -Senat enthalten der Regierung 4 Millionen
Dollar vor, die nämlich nach wie vor für die Forschung an Robust Nuclear Earth Penetrators beantragt worden war (siehe hierzu insbesondere Eintrag 2006).584
Der US-Kongress stellt finanzielle Mittel für das Projekt „Reliable
Replacement Warhead” (RRW) zur Verfügung (vgl. S. 2). Es soll die nuklearen
Sprengköpfe durch Erneuerung ihrer Bauteile einsatzfähig halten (vgl. S. 2 ff.), ohne
die Waffen dafür testen zu müssen (vgl. S. 14). Da die aktuellen Raketen weniger
Sprengköpfe trügen als im Kalten Krieg, könnten die verbleibenden Sprengköpfe
schwerer sein (vgl. S. 13) – die hinzugewonnenen Gewichtskapazitäten würden etwa für eine verbesserte Steuerung oder eine einfachere Produktion verwendet werden können (vgl. S. 15).585
581
582
583
584
585
http://domino.un.org/unispal.nsf/361eea1cc08301c485256cf600606959/3bfb745a2fc903278525707a00558d14!OpenD
ocument, Zugriff: 18.2.2009.
Vgl. Cabasso, Jacqueline: Still Standing at the Nuclear Precipice after All These Years: Why?, in: Falk et al. (2008): a. a.
O., S. 35.
Vgl. Müller, Harald (2005): Vertrag im Zerfall. Die gescheiterte Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags
und ihre Folgen, HSFK-Report 4/2005, Frankfurt: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung., S. 14.
Vgl. United Nations (2005): 2005 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear
Weapons. Final Document. Part II. Documents issued at the Conference, New York: United Nations,
http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N05/472/39/IMG/N0547239.pdf?OpenElement, Zugriff: 14.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Medalia, Jonathan (2008): Congressional Research Service Report for Congress. The Reliable Replacement Warhead
Program: Background and Current Developments, http://www.fas.org/sgp/crs/nuke/RL32929.pdf, Zugriff: 18.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
China testet die „Ju Lang-2“, eine nuklearwaffenfähige SLBM mit einer
Reichweite von schätzungsweise 8.000 km.586 Laut eines Berichts des USVerteidigungsministeriums entwickelt China seine nuklearen und ballistischen Fähigkeiten so weitgehend, dass es damit jeden Teil der USA treffen könne – innerhalb von zwei Jahren könnte China außerdem eine garantierte
Zweitschlagskapazität entwickeln.587
US-Präsident Bush und Indiens Premier Singh äußern Pläne, staatliche und
internationale Restriktionen zu lockern, um Handel mit nuklearer Technologie betreiben zu können (vgl. auch Einträge 2006 [„US-indischer Deal“] und 2008 [„United
States-India Agreement for Cooperation on Peaceful Uses of Nuclear Energy“]).588
Die USA stationiert fünf Langstrecken-„Ground-based Midcourse Defense“Interzeptoren in Alaska. Sie gehören zum US-amerikanischen „Ballistic Missile
Defense System“ und sollen feindliche ballistische Raketen während ihrer mittleren
Flugphase abschießen.589 Die Missile Defense Agency (vgl. auch Eintrag 2003)
muss aber das Interzeptoren-Testen verschieben; die Ground-based Midcourse
Interzeptoren haben noch nicht bewiesen, dass sie jemals gegen einen richtigen
Angriff wirksam sein könnten. Die Tests der „Sea-based Midcourse-Aegis Ballistic
Missile Defense“ verlaufen dagegen seit ein paar Jahren erfolgreich (vgl. auch Einträge 2001 [„Navy Area Wide“] und 2003 [„Seegestütztes Raketenabwehrsystem“]).590 Sie sind angeblich gegen Raketen jeglicher Reichweite effektiv. Im Jahr
2009 sind 18 US-Schiffe mit diesem Abwehrsystem ausgestattet.591
Die 60. Session der UN General Assembly verabschiedet die Resolution
„2005 World Summit Outcome“: Weder der NPT noch bestehende Nuklearwaffenarsenale oder die Proliferationsproblematik werden jedoch im Dokument adressiert. Lediglich unter dem Punkt „Terrorismus“ wird das schnelle In-Kraft-Treten der
„Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism“ (siehe ebenfalls Eintrag 2005) gefordert (vgl. Pkt. 91).592 Wenige Monate zuvor hat der Bericht „In Larger Freedom“ des UN-Generalsekretärs Annan, der als inhaltliche Grundlage für
den World Summit diente,593 noch deutlich erklärt: Der NPT befinde sich u. a. durch
den Austritt Nordkoreas in einer Krise und die Conference on Disarmament drohe in
die Bedeutungslosigkeit zu verfallen (vgl. Pkt. 97). Nach SORT müssten weitere
nukleare Abrüstungsschritte folgen. Negative Security Assurances müssten neu
ausgesprochen werden. Ein Fissile Material Cut-Off Treaty müsse ebenso in Kraft
treten wie der CTBT (vgl. Pkt. 98). Annans Bericht spricht ebenso die Problematik
der Proliferation von Nuklearwaffen, nuklearem Material (vgl. Pkt. 99-100) und Trägersystemen (vgl. Pkt. 101) an.594
Die „Convention for the Suppression [=“Unterdrückung“] of Acts of
Nuclear Terrorism” liegt zur Signatur bereit; 2007 tritt sie in Kraft.595 Nach der Kon-
586
587
588
589
590
591
592
593
594
595
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): JL-2 (CSS-NX-4), http://www.globalsecurity.org/wmd/world/china/jl-2.htm, Zugriff:
18.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd.
Vgl. Kaplan, Laurence M. (2008): a. a. O., S. 18.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Missile Defense Agency (2009): a. a. O.
Vgl. United Nations (2005): General Assembly Resolution 60/1. 2005 World Summit Outcome, New York: United Nations Department of Public Information.
Vgl. ebd. (2009): In Larger Freedom: towards development, security and human rights for all. Executive Summary,
http://www.un.org/largerfreedom/summary.html, Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. ebd. (2005): In Larger Freedom: towards development, security and human rights for all. Report of the SecretaryGeneral, New York: Department of Public Information.
Vgl. Fidler, David P. (2009): International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism Enters into
Force, Vol. 11, Issue 18, Washington D.C.: The American Society of International Law,
http://www.asil.org/insights070705.cfm, Zugriff: 24.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
vention begeht jeder eine Straftat, der, absichtlich oder nicht, radioaktives Material
besitze und damit Schaden an Personen, Gütern oder der Umwelt anrichten wolle
(vgl. Art. 2.1.a). Auch die alleinige Absicht dazu sei strafbar (vgl. Art. 2.2). Die Konvention bezieht sich nicht auf Straftaten, die nur unter eine einzelne nationalstaatliche Jurisdiktion fallen (vgl. Art. 3). Jeder Konventionsstaat solle die in dieser Konvention behandelten Verbrechen in seinen Straftatbestand aufnehmen, unter Berücksichtigung der besonderen Schwere dieser Verbrechen (vgl. Art. 5 f.). Die Konventionsstaaten sollen kooperieren bei Gesetzgebung (vgl. Art. 7.1.a) sowie bei Informationsaustausch untereinander (vgl. Pkt. [b]) und mit dem UN Secretary General, der die Kommunikation koordinieren solle (vgl. Art. 7.4). Art. 9 definiert die Situationen, in denen ein Staat seine Jurisdiktion über die Straftat ausüben könne: U. a.,
falls die Straftat auf dem eigenen Territorium (vgl. Pkt. [1.a]) und/oder von einem
Staatsangehörigen verübt werde (vgl. Pkt. [1.c]) oder falls sie gegen einen eigenen
Staatsangehörigen gerichtet ist (vgl. Pkt. [2.a]).596 Art. 14.1 hält die Konventionsstaaten zu größtmöglicher Kooperation bei Untersuchungen, rechtlichen Schritten
und Ausweisungen an. Art. 18 verlangt, dass nach einem Diebstahl sichergestelltes
nukleares Material von den betroffenen Konventionsstaaten in Sicherheit (vgl. Pkt.
[1]) und zum Ursprungsort gebracht werden solle (vgl. Pkt. [2]).597
Der Report des US-Außenministeriums „Adherence to and Compliance With
Arms Control, Nonproliferation, and Disarmament Agreements and Commitments”
bezweifelt Russlands Einhaltung der START-Verpflichtungen: US-Inspektoren
würden z.B. davon abgehalten, russische ICBMs auf Vertragskonformität zu untersuchen.598
Indien und Pakistan unterzeichnen einen „Missile Notification Pact“, in
dem sie vereinbaren, mindestens 72 Stunden im Voraus einen ballistischen Raketentest anzukündigen. Auch wird vereinbart, Raketen nicht näher als 40 km an ihre
beidseitige Grenze oder die Kaschmir-Waffenstillstandslinie fliegen zu lassen. Das
Abkommen gilt jedoch nicht für Cruise Missiles und Boden-Luft-Raketen. Pakistan
testete wenige Monate zuvor eine Cruise Missile, Indien führt am Tag der Vertragsschließung zwei Boden-Luft-Raketentests durch.599
Die Middle Powers Initiative (siehe Einträge 1998 und 2002) sponsert das
„Article VI Forum“, das von 28 Staaten in New York bei der UN ins Leben gerufen
wird: Das Forum setzt sich zusammen aus Diplomaten, Entscheidungsträgern und
Experten und solle den toten Punkt überwinden, an den das NPT-Regime 2005 gelangt sei. Darüber hinaus wolle es rechtliche, technische und politische Schritte prüfen, die zu einer nuklearwaffenfreien Welt führen könnten, etwa: Nichtdiskriminierende Obligationen, die Herstellung, Besitz und Gebrauch von Nuklearwaffen verbieten; Phasen der Vernichtung aller Nuklearwaffen und ihrer Trägersysteme; Mechanismen der Verifikation; Erziehung zum Verständnis, dass eine nuklearwaffenfreie Welt wichtig sei und dass jeder dazu beitragen könne (vgl. Appendix,
596
597
598
599
Die Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism adressiert damit mehrere Prinzipien der Jurisdiktion,
also der Gerichtshoheit über Territorium, Personen, Schiffe und Flugzeuge. Art. 9.1.a ermöglicht die „Territorial
Jurisdiction“, Art. 9.1.c die „Nationality Jurisdiction“ und Art. 9.2.a die sog. „Passive Personality Jurisdiction“: Die
Staatsangehörigkeit des Opfers entscheidet bei Letzterer über die Gerichtshoheit. Das Prinzip der „Universal
Jurisdiction“, gemäß welcher jeder Staat Gerichtshoheit über die Straftat ausüben kann, gleichwohl, wo, von wem oder
gegen wen sie verübt worden ist, wird von der Konvention nicht berücksichtigt. Vgl. Dixon (2007): a. a. O., S. 146 ff.
Vgl. United Nations (2008): 2005 International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism,
http://treaties.un.org/doc/Treaties/2005/04/20050413%2004-02%20PM/Ch_XVIII_15p.pdf, Zugriff: 13.12.2009.
Vgl. United States Department of State (2005): Adherence to and Compliance With Arms Control, Nonproliferation,
and Disarmament Agreements and Commitments, http://www.state.gov/t/vci/rls/rpt/51977.htm, Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. Creegan, Erin (2005): India, Pakistan Sign Missile Notification Pact, Washington D.C.: Arms Control Association,
http://www.armscontrol.org/act/2005_11/NOV-IndiaPak, Zugriff: 19.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Pkt. A.5). Der Name des Forums bezieht sich auf das Abrüstungsgebot des Art. VI
NPT.600
Die USA planen, 200 Tonnen hoch-angereicherten Urans (die für 10.000
Nuklearwaffen reichen) in schwach-angereichertes Uran umzuwandeln, das als
Treibstoff für die Navy genutzt werden solle (vgl. auch Eintrag 1993 [„Megatons to
Megawatts“]).601
Die Convention on the Physical Protection of Nuclear Material (siehe Eintrag
1980) wird mit einem Amendment ausgestattet: Sie heißt nun “Convention on the
Physical Protection of Nuclear Material and Nuclear Facilities” (vgl. Art. 1). Sie
bezieht sich weiterhin nur auf nukleares Material zur zivilen Nutzung (vgl. Art. 2.1/5).
Gegenstand der Konvention sind jetzt allerdings auch die „Nuclear Facilities“: Produktions- und Lagerungsstätten von nuklearem Material (vgl. Art. 1.d). Fortan müsse
jeder Staat nicht nur für die angemessene Bewachung seines nuklearen Materials,
sondern auch seiner Nuklear-Anlagen gegen Diebstahl und Sabotage sorgen (vgl.
Art. 2A.1). Im Falle von Diebstahl und Sabotage müssten die Vertragsstaaten im
maximalen Ausmaß zusammenarbeiten (vgl. Art. 2A.1.b/Art. 5).602 Das Amendment
ist mangels Ratifikationen noch nicht in Kraft getreten.603
2006:
600
601
602
603
604
605
606
607
Das US-Energieministerium gibt an, dass es die Produktion von (kleinstufigen) Nuklearsprengkopf-Kernen nach 14 Jahren wieder aufgenommen habe.604
Das Robust Nuclear Earth Penetrator-Programm ist trotz anders lautender
Informationen (siehe Eintrag 2005) immer noch nicht am Ende: Der US-Kongress
autorisiert den Test einer Attrappe. Das Projekt wird nicht mehr vom Energieministerium, sondern nun – mit einem neuen Budget von vier Milliarden Dollar – vom Verteidigungsministerium fortgeführt. Der Test findet aber wahrscheinlich doch nicht
statt (vgl. auch Einträge 2002-2005).605
Frankreichs Präsident Chirac verkündet, Frankreich sei zu einem Nuklearschlag als Antwort auf jeglichen terroristischen Anschlag auf französischem Boden
bereit. Diese Ankündigung wird als neuer Legitimierungsversuch des französischen
Nukleararsenals innerhalb des europäischen Sicherheitsszenarios interpretiert. Wenig später folgt eine Erklärung, dass Frankreich sein nukleares Arsenal mit größerer
Reichweite und Präzision ausstatten werde.606 Gleichzeitig initiiert Chirac eine Arsenal-Reduktion.607
Vgl. Middle Powers Initiative (2005): 28 States Participate: Inaugural “Article VI Forum”,
http://www.middlepowers.org/pubs/ArticleVI_Report.pdf, Zugriff: 19.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2005): GOV/INF/2005/10-GC(49)/INF/6. Nuclear Security – Measures to
Protect Against Nuclear Terrorism. Amendment to the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material,
http://www.iaea.org/About/Policy/GC/GC49/Documents/gc49inf-6.pdf, Zugriff: 13.12.2009.
Vgl. ebd. (2011): Amendment to the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Conventions/cppnm_amend_status.pdf, Zugriff: 13.8.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. ebd. Zur Thematik rund um Robust Nuclear Earth Penetrators ist hinzuzufügen, dass die in Deutschland stationierten US-Nuklearwaffen des Modells „B61 Mod-10“ eine einstellbare Sprengkraft haben, die sich bis auf 300 Tonnen
TNT-Äquivalent herunterregeln lässt und damit weit unter der Definitionsschwelle von 5 Kilotonnen für Mini-Nukes
liegen würde. Das Nachfolgemodell „Mod-11“ hat darüber hinaus eine bunkerbrechende Fähigkeit. Vgl. Kalinowski,
Martin: Kernwaffen in unsicheren Händen – die Proliferation von Kernwaffen und internationale Anstrengungen zu deren Nichtverbreitung, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 87.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Kristensen, Hans M./Norris, Robert S. (2008): Nuclear Notebook. French nuclear forces 2008, in: Bulletin of the
Atomic Scientists, Vol. 64, Nr. 4, S. 52.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Als Reakion auf die US-amerikanischen Pläne, in Polen und Tschechien ein
Abwehrsystem gegen ballistische Raketen zu errichten,608 kündigt Russland an,
in Nachbar-Staaten ebenfalls Raketen-Interzeptoren aufzustellen.609 Die USA betonen wiederholt, das Abwehrsystem sei nicht gegen Russland gerichtet, sondern als
Schutz der europäischen Verbündeten gegen Raketen von Staaten wie dem Iran
vorgesehen.610
Die auf Vorschlag von UN Under-Secretary-General Jayantha Dhanapala
und Schwedens damaliger Außenministerin Anna Lindh 2003 geschaffene
„Weapons of Mass Destruction Commission“611 veröffentlicht unter Vorsitz von
Hans Blix den Report „Weapons of Terror. Freeing the World of Nuclear, Biological
and Chemical Arms“. Der Report enthält u. a. folgende Empfehlungen zu Nuklearwaffen: Die Beschlüsse der NPT-Überprüfungskonferenzen von 1995 und 2000 sollten umgesetzt werden (vgl. Empfehlung 2) – das sind etwa die Schaffung einer nuklearwaffenfreien Zone im Nahen Osten (siehe Eintrag 1995) und die 13 Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte (siehe Eintrag 2000). Die NPT-Vertragsstaaten sollten ein ständiges Sekretariat einrichten, das administrative Fragen klären, die Überprüfungskonferenzen ausrichten sowie außerordentliche Treffen auf Wunsch der
Vertragsstaaten-Mehrheit einberufen solle (vgl. Empf. 4). Nordkorea solle zum NPT
zurückkehren und das 1997er Additional Protocol ratifizieren – sowohl Nord- als
auch Südkorea sollten die Joint Declaration on the Denuclearization of the Korean
Peninsula (siehe Eintrag 1992) revitalisieren (vgl. Empf. 5). Auch der Iran solle das
Additional Protocol ratifizieren – daneben sollten Iran und die internationale Gemeinschaft Vertrauen bilden mittels Kooperation bei der zivilen Nuklearkraftnutzung
und beim allgemeinen Handel und Investment. Der Iran und alle anderen NahostStaaten sollten für eine längere Zeit auf alle heiklen Aktivitäten verzichten, die mit
Nuklearenergie zusammenhingen (vgl. Empf. 6/12). Auch die Nuklearwaffenstaaten
außerhalb des NPT-Regimes sollten Negative Security Assurances verbindlich aussprechen (vgl. Empf. 7). Die internationale Gemeinschaft sollte die IAEA wieder als
Forum nutzen, um Wege gegen Proliferation zu finden, wie etwa die Schaffung einer
„international fuel bank“, die in Art. IX des IAEA-Status bereits angelegt ist (vgl.
Empf. 8). Die Abhängigkeit von hoch-angereichertem Uran von Schiffen und Forschungsreaktoren sollte beendet werden, wie überhaupt die gesamte Produktion
dieses Materials (vgl. Empf. 9). Indien und Pakistan sollten den CTBT ratifizieren,
die Produktion von waffenfähigem spaltbaren Material einstellen, Mitglieder der
Nuclear Suppliers Group (siehe Eintrag 1977) und des Missile Technology Control
Regimes (siehe Eintrag 1987) werden und das 1997er Additional Protocol der IAEA
ratifizieren (vgl. Empf. 13). Die Nuklearwaffenstaaten sollten no-first-use policies
verkünden, die auch bei einem feindlichen Angriff mit biologischen, chemischen
oder konventionellen Waffen Bestand hätten (vgl. Empf. 15). Diese Staaten sollten
außerdem ihre Sicherheitsstrategien entnuklearisieren und die Stationierungen von
Nuklearwaffen rückgängig machen (vgl. Empf. 16). USA und Russland sollten eine
Joint Commission gründen, mit deren Hilfe sie schrittweise ihre Nuklearwaffen aus
dem Alarmzustand entheben würden: Dazu gehöre das Abschaffen der „Launch-onWarning“ (Nuklearschlag bei Warnung)-Option sowie das Verzögern der Einsatzbereitschaft von U-Booten, Bombern und ICBMs (vgl. Empf. 17). USA und Russland
sollten außerdem Verhandlungen über einen Nachfolge-Vertrag von SORT beginnen, der die von SORT erlaubte Anzahl an strategischen Nuklearwaffen noch ein-
608
609
610
611
Vgl. Missile Defense Agency (2007): Proposed U.S. Missile Defense Assets in Europe,
http://www.mda.mil/mdalink/pdf/euroassets.pdf, Zugriff: 22.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Shanker, Thom/Kulish, Nicholas: U.S. And Poland Set Missile Deal, in: The New York Times, 15.8.2008.
Vgl. Weapons of Mass Destruction Commission (2009): Mandate of the Commission. Background,
http://www.wmdcommission.org/, Zugriff: 14.12.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
mal mindestens halbiert – der neue Vertrag sollte auch die eigentliche Zerstörung
der durch SORT zurückgezogenen Nuklearwaffen vorschreiben sowie Verifikationsmaßnahmen enthalten (vgl. Empf. 18). Nicht allein USA und Russland, sondern
alle Nuklearwaffenstaaten müssten sich dem Abrüstungsprozess anschließen (vgl.
Empf. 20). USA und Russland sollten ihre 1991 unilateral unternommenen Abrüstungen von taktischen Nuklearwaffen (siehe Einträge 1991 [„USA“ und „Sowjetunion“]) verifizierbar fortsetzen (vgl. Empf. 21). Jeder Nuklearwaffenstaat sollte die Erklärung abgeben, keine Nuklearwaffen auf ausländischem Boden zu stationieren
(vgl. Empf. 22). Nuklearwaffen mit neuen Fähigkeiten oder für neue Missionen dürften nicht entwickelt werden und Modernisierungen müssten – wenn überhaupt – nur
im Lichte von bestehenden Verträgen und der Pflicht zur Abrüstung unternommen
werden. Niemals dürfe die Unterscheidung zwischen nuklearen und konventionellen
Waffen gelockert werden (vgl. Empf. 23). Jegliches überschüssiges waffenfähiges
spaltbares Material sollte unter IAEA-Kontrolle gestellt werden bzw. in zivil nutzbares Material umgewandelt werden (vgl. Empf. 24). Die Conference on Disarmament
sollte unmittelbar mit den Verhandlungen zu einem Fissile Material Cut-Off Treaty
beginnen (vgl. Empf. 26). Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sollten die Nuklearwaffenstaaten die Produktion von waffenfähigem nuklearem Material einstellen
und ihre Produktionsstätten für IAEA-Inspektionen öffnen (vgl. Empf. 27). Ein letztendlicher Schritt müsse die Illegalisierung aller Nuklearwaffen sein (vgl. Empf. 30).
Der Report spricht auch Empfehlungen zu Trägersystemen aus: Sie beziehen sich
auf Verbesserungen des Missile Technology Control Regimes und des Hague Code
of Conduct (siehe zu Letzterem Eintrag 2002, vgl. Empf. 43) sowie auf Raketenabwehrsysteme, die nicht errichtet werden sollten, ohne vorher den Versuch unternommen zu haben, über die Abschaffung der Bedrohungen durch Raketen zu verhandeln (vgl. Empf. 44). Im Weltraum dürften gar keine Waffen stationiert werden –
zu diesem Zwecke solle der Outer Space Treaty (siehe Eintrag 1967) mit einem Zusatzprotokoll ausgestattet werden, das alle Waffen (inklusive der bisher ausgenommenen konventionellen Waffen) im Weltraum verbiete (vgl. Empf. 45). Weitere Empfehlungen: Schüler und Studierende sollten staatlich geförderte Praktika in multilateralen Abrüstungsinstitutionen absolvieren können (vgl. Empf. 53). Die Conference
on Disarmament solle prozeduale Fragen nicht mehr konsensual, sondern mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen können (vgl. Empf. 58). Die UN General
Assembly sollte einen „World Summit on disarmament, non-proliferation and terrorist use of weapons of mass destruction“ einberufen, der auch über die Effektivität
der institutionellen UN-Abrüstungsmaschinerie beraten müsse (vgl. Empf. 59). Der
UN Security Council sollte sich jedem drohenden Proliferationsfall widmen und
müsse – solange es noch keine Reform des UN-Sicherheitsrats gegeben habe –
seinen Entscheidungen Konsultationen vorausgehen lassen, um auf die Unterstützung der übrigen UN-Mitglieder zurückgreifen zu können (vgl. Empf. 60).612
Russlands Premier Putin ruft die USA dazu auf, einen Nachfolgevertrag zu
START auszuhandeln.613
USA und Russland initiieren die “Global Initiative To Combat Nuclear
Terrorism”: einen Zusammenschluss aus Staaten, um u. a. die Ziele der Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism (siehe Eintrag 2005), der Convention on the Physical Protection of Nuclear Material and Nuclear Facilities (ebenfalls Eintrag 2005) und der UN Security Council Resolution 1540 (Eintrag 2004) zu
unterstützen.614 Das „Statement of Principles“ der Initiative fordert von den teilnehmenden Staaten, ihre nuklearen Materialien noch besser zu dokumentieren und zu
612
613
614
Vgl. ebd. (2006): a. a. O.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. United States Department of State (2009): Announcing the Global Initiative To Combat Nuclear Terrorism,
http://2001-2009.state.gov/p/eur/rls/or/69021.htm, Zugriff: 6.4.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
schützen, zivile Nuklearanlagen besser zu bewachen, Schmuggel mit nuklearen Materialien aufzudecken und dabei untereinander zu kooperieren, Terroristen die sichere Zuflucht und die finanziellen Ressourcen zu nehmen, Terroristen und deren
Unterstützer strafrechtlich haftbar zu machen und im Falle eines nuklearen Anschlags den Schaden zu begrenzen.615 Die Initiative schafft eine „Implementation
and Assessment Group“, welche die Arbeit innerhalb der Initiative koordinieren und
betreuen soll.616 77 Staaten unterstützen bislang die Initiative; IAEA und EU haben
Beobachterstatus.617
Zwei Tage nachdem der US-Kongress positiv über den geplanten USindischen Deal über den Handel mit Nukleartechnologie (vgl. auch Einträge 2005
[„Bush und Singh“] und 2008 [„United States-India Agreement for Cooperation on
Peaceful Uses of Nuclear Energy“]) beschieden hat,618 wird bekannt, dass die USA
Sanktionen gegen zwei indische Firmen erheben werden, die Raketenteile an den
Iran verkauft haben sollen. Demokraten und Rüstungsexperten werfen der BushAdministration vor, diese Informationen zurückgehalten zu haben, bis der Kongress
abgestimmt hatte.619
Der UN Security Council fordert den Iran in Resolution 1696 auf, alle Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsprozesse abzubrechen und diesen Abbruch
von der IAEA verifizieren zu lassen (vgl. § 2). Alle Staaten werden aufgerufen, dem
Iran keine Hilfe bei seinen nuklearen Vorhaben zu leisten (vgl. §. 5). Sollte der Iran
nicht binnen eines Monats diesen Forderungen nachgekommen sein, sehe sich der
UN Security Council gezwungen, Maßnahmen nach Art. 41 der UN Charter620 einzuleiten.621 Der Streit um das iranische Nuklearprogramm ist bereits 2002 entbrannt,
als die geheime iranische Urananreicherung aufgedeckt worden ist. Die IAEA behauptet, dass Art. IV NPT zwar das unveräußerliche Recht auf zivile Nuklearenergienutzung beinhalte, nicht aber das Recht auf eigene Anreicherung.622 Besonderen
Anlass zur Besorgnis geben die Äußerungen des iranischen Präsidenten
Ahmadinedschad, der Staat Israel solle von der „Landkarte getilgt werden“.623 Da
sich der Iran nicht an die Forderungen aus Res. 1696 hält, verhängt UN Security
Council Resolution 1737 die angedrohten Sanktionen unter Berufung auf Art. 41
UN Charter: Mit dem Iran dürfen u. a. jene Produkte und Technologien nicht mehr
gehandelt werden, die bereits die Nuclear Suppliers Group 2006 aufgelistet hat
(siehe Eintrag 1977, vgl. § 3). Bei „Dual-Use Equipment“ (ebenfalls Eintrag 1977)
solle jeder Staat selbst entscheiden, ob das Produkt zu nuklearen Zwecken missbraucht werden könnte (vgl. Art 4). Der Iran möge überdies sofort das 1997er Additional Protocol der IAEA ratifizieren. Eine weitere Sanktion ist das Einfrieren von
ausländischen Konten von Personen oder Organisationen, die in das iranische Nuk-
615
616
617
618
619
620
621
622
623
Vgl. ebd.: Statement of Principles for the Global Initiative To Combat Nuclear Terrorism,
http://www.state.gov/t/isn/rls/other/76358.htm, Zugriff: 6.4.2009.
Vgl. ebd.: Terms of Reference for Implementation and Asseessment, http://www.state.gov/t/isn/rls/other/76421.htm,
Zugriff: 6.4.2009.
Vgl. ebd. (2010): Global Initiative Current Partner Nations, http://www.state.gov/t/isn/rls/fs/125374.htm, Zugriff:
13.8.2011.
Vgl. The Henry L. Stimson Center (2009): South Asia Program. Resources on the US-India Nuclear Initiative. Congressional Action on the Cooperation Act, http://www.stimson.org/southasia/?SN=SA20051212930, Zugriff: 24.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Möglich sind durch Art. 41 der teilweise oder völlige Abbruch der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem sanktionierten Staat und der internationalen Gemeinschaft; ebenso der Abbruch von Zug-, See-, Luft-, Post-, und Kommunikationswegen, wie auch der Abbruch der diplomatischen Beziehungen, vgl. United Nations (2005): Charter of the United
Nations and Statute of the International Court of Justice, a. a. O.
Vgl. ebd. (2010): Security Council Resolution 1696.
Vgl. Bâli, Aslı Ü.: At the Nuclear Precipice: Iran, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 99.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2005): Irans Präsident will Israel von der Landkarte tilgen,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,381752,00.html, Zugriff: 25.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
lear- oder Raketenprogramm involviert sein könnten (vgl. § 12 f.) - der Annex von
Resolution 1737 listet die zu Sanktionierenden auf. Alle Staaten mögen besonders
vorsichtig sein bei der Ausbildung von iranischen Staatsangehörigen, falls diese
Ausbildung indirekt zum iranischen Nuklearprogramm beitragen könnte (vgl. § 17). §
18 erschafft ein Subkomitee des UN-Sicherheitsrats, das die Umsetzung der Resolution überwachen soll. Sobald der Iran seine Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsbestrebungen abbreche, würden auch die Sanktionen ausgesetzt werden (vgl.
§ 24.a). Sollte der Iran dauerhaft die UN- und IAEA-Forderungen erfüllen, würden
die Sanktionen ebenfalls dauerhauft aufgehoben werden (vgl. [b]). Zu bemerken ist,
dass die Sanktionen auch Ausnahmen zulassen: So ist sogar der Handel mit kompletten Nuklearreaktoren mit dem Iran nach wie vor erlaubt, solange es sich nicht
um mit schwerem und dadurch Plutonium produzierendem Wasser moderierte bzw.
gekühlte Reaktoren handele (vgl. § 3.b.i und Dokument S/2006/814, Annex B, Pkt.
1). Auch der Handel mit schwach-angereichertem Uran ist trotz Sanktionen erlaubt,
sofern damit ausschließlich Leichtwasserreaktoren beliefert würden (vgl. § 3.b.ii und
Dokument S/2006/814, Annex A, Pkt. 1.2).624 Diese Sanktionsausnahmen ermöglichen nach wie vor eine russisch-iranische Kooperation beim Bau des Leichtwasserreaktors in Bushehr (dazu auch Eintrag 2009).625 Auch der Handel mit Cruise Missiles mit weniger als 500 kg Ladegewicht ist erlaubt (vgl. § 3.c und Dokument
S/2006/815, Pkt. 19.A.3).626 Der Iran weist die Resolution zurück und verabschiedet
im Parlament einen Gesetzentwurf, der die Regierung auffordert, ihre Kooperation
mit der IAEA zu überdenken und ihre nuklearen Aktivitäten zu beschleunigen.627
Der „Treaty on a Nuclear-Weapon-Free Zone in Central Asia” liegt zur
Signatur bereit: Er soll Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zur nuklearwaffenfreien Zone erklären (vgl. Art. 1.a/2.a/3.1). Der Vertrag
hält die Parteien dazu an, mit der IAEA das 1997er Additional Protocol als Grundlage für Sicherungsmaßnahmen zu vereinbaren, sofern dies noch nicht geschehen sei
(vgl. Art. 8.b). Wie im Völkerrecht üblich, enthält der Vertrag die Provision, dass seine Bestimmungen keine Verpflichtungen berührten, die in anderen Verträgen eingegangen worden seien (vgl. Art. 12).628 An dieser Bestimmung stören sich jedoch
USA, Großbritannien und Frankreich. Sie sollten – wie Russland und China (vgl. Art.
4 Protokoll) – mit ihrer Ratifizierung des Vertragsprotokolls ihre Negative Security
Assurances (vgl. Art. 1) und ihre generelle Vertragsakzeptanz (vgl. Art. 2)629 bekunden. Doch die drei Nuklearwaffenstaaten weigern sich, den Vertrag zu akzeptieren:
Die Bekundung aus Art. 12 des Vertrags, keine Bestimmungen anderer Verträge
würden berührt werden, sei nicht eindeutig – es gäbe ältere Vereinbarungen, die
Russland unter bestimmten Voraussetzungen erlauben würden, im Vertragsgebiet
Nuklearwaffen zu stationieren.630 Der Vertrag über die zentralasiatische nuklearwaf-
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628
629
630
Vgl. United Nations (2006): Security Council. S/2006/814,
http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N06/573/37/IMG/N0657337.pdf?OpenElement, Zugriff: 6.5.2009.
Vgl. Squassoni, Sharon: The Iranian Nuclear Program, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 289 f.
Vgl. United Nations (2006): Security Council. S/2006/815,
http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N06/574/12/IMG/N0657412.pdf?OpenElement, Zugriff: 6.5.2009.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1737.
Vgl. Bâli, Aslı Ü.: At the Nuclear Precipice: Iran, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 99.
Vgl. Center for Nonproliferation Studies (2009): Treaty on a Nuclear-Weapon-Free Zone in Central Asia,
http://cns.miis.edu/stories/pdf_support/060905_canwfz.pdf, Zugriff: 25.2.2009.
Vgl. ebd.
Vgl. Webb, Greg (2008): Central Asian Nuclear Weapon-Free Zone Clears Final Hurdle, Washington D.C.: Nuclear
Threat Initiative. Global Security Newswire: http://www.globalsecuritynewswire.org/gsn/nw_20081211_1387.php,
Zugriff: 25.2.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
fenfreie Zone tritt Anfang 2009 in Kraft, ohne dass die Unklarheiten ausgeräumt
werden.631
Nordkorea behauptet am 9. Oktober, einen erfolgreichen unterirdischen
Nuklearwaffentest durchgeführt zu haben. Seismische Messungen bestätigen, dass
eine Explosion stattgefunden hat. Unsicherheiten bestehen jedoch darüber, ob tatsächlich eine funktionstüchtige Nuklearwaffe gezündet wurde: Die USA geben an,
eine Plutonium-Vorrichtung sei explodiert, vielleicht mit 500 Tonnen Sprengkraft.
Nordkorea meldete jedoch vor dem Test an China, es werde einen 4-KilotonnenTest durchführen.632 Nordkorea gibt als Legitimation des Tests „extreme Kriegsdrohungen“ seitens der USA an. Daneben proklamiert es, dass es Nuklearwaffen niemals als Erster einsetzen würde und auch den Transfer nuklearer Waffen oder nuklearen Materials an Andere verhindern würde.633 Der UN Security Council verabschiedet als Konsequenz Resolution 1718, in der er Nordkoreas Vorgehen verurteilt (vgl. § 1) und die bereits gegenüber Nordkorea bestehenden Handelsbarrieren
weiter ausbaut: So dürfen u. a. die in diesem Jahr von der Nuclear Suppliers Group
definierten Produkte und Technologien (siehe Eintrag 1977, § 3) nicht mehr mit
Nordkorea gehandelt werden (vgl. § 8, vgl. auch UN Security Council Resolution
1737, ebenfalls Eintrag 2006).634
Die „3rd Nagasaki Global Citizens’ Assembly for the Elimination of Nuclear
Weapons“ veröffentlicht den „Nagasaki Appeal 2006“. Er enthält u. a. folgende
Appelle an die Menschheit: Nuklearwaffen seien die barbarischsten, unmenschlichsten und feigsten Waffen überhaupt – alle Regierungen sollten aufhören, Sicherheit
durch Nuklearwaffen zu suchen (vgl. Pkt. 1). Insbesondere Japan solle seine Abhängigkeit vom „nuklearen Schirm“ der USA ablegen und eine Nuclear Weapons
Convention vorantreiben (vgl. Pkt. 2). Nordost-Asien, inklusive Nordkorea, solle zu
einer
nuklearwaffenfreien
Zone
werden
(vgl.
Pkt.
3).
Die
NPTÜberprüfungskonferenz im Jahr 2010 solle die 13 Vereinbarungen der Überprüfungskonferenz 2000 wiederaufnehmen und für deren Implementierung eintreten
(vgl. Pkt. 6). Der geplante US-indische Deal über Nukleartechnologie solle von allen
Mitgliedern der Nuclear Suppliers Group abgelehnt werden (vgl. Pkt. 7). Ebenso abzulehnen seien Raketenabwehr-Systeme, die Aufrüstung des Weltraums (vgl. Pkt.
8) und Bestrebungen wie das Reliable Replacement Warhead-Programm (siehe
Eintrag 2005), die auf den unendlichen Besitz von Nuklearwaffen abzielten (vgl. Pkt.
11). Parlamente und lokale Regierungen sollten überall auf der Welt weitreichende
Massenbewegungen für nukleare Abrüstung schaffen (vgl. Pkt. 10). Bildung und
Medien sollten ebenfalls daraufhin arbeiten, die Menschheit im Angesicht der Gefahr durch Nuklearwaffen aufzuwecken (vgl. Pkt. 13-14). Jeder Mensch solle sich
den Rufen der „Hibakusha“ – der überlebenden Opfer der nuklearen Bombardierungen von Hiroshima und Nagasaki (vgl. auch Eintrag 2005 [„Großkundgebung in
Manhattan“]) – anschließen und eine komplette Vernichtung aller Nuklearwaffen fordern, ehe diese Waffen unsere Städte zerstören würden, unsere Länder und unsere
gesamte Zivilisation (vgl. Pkt. 15).635
631
632
633
634
635
Vgl. Potter, William C. (2009): Central Asia becomes a Nuclear-Weapon-Free-Zone, Monterey: Center for Nonproliferation Studies, http://cns.miis.edu/stories/081201_canwfz.htm, Zugriff: 25.2.2009.
Vgl. Bernstein, Jeremy (2008): Nuclear Weapons. What You Need to Know, New York: Cambridge University Press, S.
279 f.
Vgl. Pollack, Jonathan D.: North Korea's Nuclear Weapons Program to 2015, in: Busch et al. (2009): a. a. O., S. 269.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1718. Im Übrigen können § 3 und 4 der Resolution so gelesen
werden, als ob die NPT-Kündigung Nordkoreas in der Tat nicht rechtskräftig sei (siehe dazu Eintrag 2003) und Nordkorea somit NPT-Bruch begehe. Vgl. Johnstone, Ian: The Use of Force, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 139.
Vgl. The 3rd Nagasaki Global Citizens’ Assembly for the Elimination of Nuclear Weapons: Nagasaki Appeal 2006, October 23 2006, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 259 ff.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Die „Rome Declaration of Nobel Peace Laureates“ des siebten Weltgipfels der Friedensnobelpreisträger verkündet Bestürzung über den Mangel an öffentlicher Aufmerksamkeit und politischem Willen, die doch für die Abschaffung der
Nuklearwaffen notwendig seien. Diese Waffen bedrohten jeden und darum müsse
auch jeder dafür arbeiten, diese Waffen zu vernichten. Nicht nur auf die Proliferationsproblematik, sondern auf die Nuklearwaffen selbst müsse sich die Aufmerksamkeit richten. Die Friedensnobelpreisträger fordern einen Weltgipfel, auf dem führende Persönlichkeiten aus Kultur, Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik für die
Befreiung der Welt von Nuklearwaffen kämpften.636
In einem Vortrag in Princeton bezeichnet Kofi Annan die Gefahr durch Nuklearwaffen als die größte Gefahr überhaupt (siehe auch die Einleitung zu dieser
Chronologie).637
Die UN General Assembly stimmt mit Resolution 61/83 erneut über den
Beginn von Verhandlungen zu einer Nuclear Weapons Convention (siehe auch
Einträge 1995-1997) und über deren möglichst baldigen Abschluss ab (vgl. § 2):638
Wie bereits 1996 (Eintrag 1996, [„UN General Assembly Resolution 51/45 M“])
stimmen fast Zweit-Drittel der internationalen Gemeinschaft mit „Ja“ (125 von 192
Staaten), darunter auch die Nuklearwaffenstaaten China, Indien, Pakistan sowie die
potentiellen Nuklearwaffenstaaten Iran und Nordkorea. USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und Israel stimmen jedoch mit „Nein“.639
2007:
636
637
638
639
640
Vier Elder Statesmen der US-Politik erheben ihre Stimme für nukleare Abrüstung:
Die ehemaligen Außenminister Henry Kissinger und George Shultz, der ehemalige Verteidigungsminister William Perry sowie der ehemalige Senator Sam Nunn
warnen im Wall Street Journal, dass sich die Welt am Scheideweg befinde, auf dessen einer Seite eine neue und gefährliche nukleare Ära warte. Ein Konzept wie
Mutually Assured Destruction (siehe Eintrag 1962) habe höchstwahrscheinlich keine
Abschreckungsgefahr mehr in Zeiten von unübersichtlich vielen nuklear bewaffneten
Akteuren. Eine Welt ohne Nuklearwaffen müsse das Ziel eines weltgemeinschaftlichen Unternehmens sein. Dazu seien mehrere unmittelbare Schritte zu gehen: Neben der Verlängerung der Zeit, in der Nuklearwaffen startbereit sind, und neben der
Arsenalreduzierung müssten nukleare Kurzstreckenwaffen komplett vernichtet werden, der CTBT in Kraft treten, höchste Sicherheitsstufen für alle nuklearen Waffen
und Materialien gelten, Anreicherung und Wiederaufbereitung überwacht und zivil
nutzbares Uran kontrolliert durch Nuclear Suppliers Group und IAEA erworben werden können. Die Produktion von spaltbarem waffenfähigem Material sei weltweit
vollständig zu stoppen und hoch-angereichertes Uran nicht mehr zivil und zu Forschungszwecken zu nutzen. Letztendlich müssten regionale Konflikte gelöst werden, die neue nukleare Mächte hervorrufen könnten. Jedem nuklearen Vorgehen,
das die Sicherheit eines Staates oder Volkes bedrohe, sei entschieden entgegenzutreten. Diese Bemühungen könnten sich sehr positiv auf die Sicherheit kommender
Generationen auswirken.640
Vgl. The 7th World Summit of Nobel Laureates, November 19, 2006: The Rome Declaration of Nobel Peace Laureates,
a. a. O., S. 255 ff.
Vgl. Annan, Kofi: Lecture at Princeton University, November 28, 2006, in: Falk et al. (2008): a. a. O., S. 263.
Vgl. United Nations (2009): General Assembly Resolution 61/83, a. a. O.
Vgl. United Nations Bibliographic Information System (2009): Voting Record Search. A/RES/61/83. Voting Summary/Detailed Voting,
http://unbisnet.un.org:8080/ipac20/ipac.jsp?session=N2P65443320V4.636124&menu=search&aspect=power&npp=5
0&ipp=20&spp=20&profile=voting&ri=1&source=%7E%21horizon&index=.VM&term=A%2FRES%2F61%2F83&a
spect=power&x=17&y=12#focus, Zugriff: 2.7.2009.
Vgl. Kissinger, Henry A./Nunn, Sam/Perry, William J./Shultz, George P.: A World Free of Nuclear Weapons, in: The
Wall Street Journal, 4.1.2007. Online unter: Nuclear Security Project (2007): A World Free of Nuclear Weapons,
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Großbritannien verabschiedet ein 40-Milliarden-Dollar-Programm zur Modernisierung seines U-Boot-Raketensystems.641
Russland kündigt die Stationierung einer modifizierten ICBM der Topol-MKlasse – die ICBM solle MIRV-fähig sein. Da der START-Vertrag zwar nicht generell
die Entwicklung neuer ICBMs verbietet (vgl. Art. V.1, Eintrag 1991), das Ausrüsten
einer bestimmten ICBM mit mehr MIRVs, als für diese von START vorgesehen ist
(vgl. Art. V.12.c), allerdings schon, deklariert Russland die ICBM durch die Bezeichnung „Topol-M-RS-24“ als „neue“ ICBM.642 2009 wird die modifizierte Topol-MRakete stationiert, wahrscheinlich mit vier MIRVs ausgestattet.643
Verlässliche Quellen geben bekannt, dass die USA ihre Nuklearwaffen von
ihrer deutschen Basis in Ramstein abgezogen haben. Somit bleibt Büchel der einzige Ort in Deutschland, an dem noch US-amerikanische Nuklearwaffen gelagert
sind. In Europa insgesamt befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch ungefähr 350
US-amerikanische Nuklearwaffen,644 im Jahr 2011 werden es rund 180 sein.645
Die Sechs-Parteien-Gespräche um das nordkoreanische Nuklearprogramm
(bestehend aus Nord- und Südkorea, USA, Russland, China und Japan) erreichen
erstmals seit dem nordkoreanischen Test (siehe Eintrag 2006) eine zaghafte Einigung: Nordkorea verspricht, seine Nuklearwaffen und laufenden Nuklearprogramme
abzuschaffen und die nuklearen Einrichtungen in Yongbyon unter IAEA-Aufsicht abzuschalten. Dafür soll das Land Energiehilfen und Sanktionslockerungen erhalten.
Das erste Mal seit 2002 werden wieder IAEA-Inspektoren nach Nordkorea gelassen.646 Sie bezeugen den Beginn der Abschaltung der PlutoniumWiederaufbereitungseinrichtungen in Yongbyon (siehe auch Eintrag 2008 [ebenfalls
„Sechs-Parteien-Gespräche“]).647
Um die Forderungen von Kissinger, Shultz, Perry und Nunn aufzugreifen,
veranstaltet der Think Tank „Hoover Institution“, angegliedert an die Standford University, eine Konferenz mit dem Titel „Reykjavik Revisited: Steps toward a World
Free of Nuclear Weapons“ (in Anlehnung auf den US-sowjetischen Gipfel in
Rejkjavik, siehe Eintrag 1986).648 Die Konferenzteilnehmer äußern u. a. folgende
Ideen und Forderungen: Der nächste US-russische Abrüstungsschritt sollte die Arsenale auf 1.000 Sprengköpfe pro Seite reduzieren – davon wären 500 pro Seite
stationiert. Ein dann folgender Schritt sei radikaler: Die Reduktion auf 500 Sprengköpfe pro Seite, von denen keiner mehr stationiert, sondern alle eingelagert seien.649
Um eine nuklearwaffenfreie Welt zu verifizieren, sei das Zusammenfließen vieler Ini-
641
642
643
644
645
646
647
648
649
http://www.nuclearsecurityproject.org/atf/cf/%7B1fce2821-c31c-4560-bec1-bb4bb58b54d9%7D/A-WORLD-FREEOF-NUCLEAR-WEAPONS.PDF, Zugriff: 26.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): a. a. O.
Vgl. Kristensen et al. (2008): Nuclear Notebook. Russian nuclear forces, 2008, in: Bulletin of the Atomic Scientists, Vol.
64, Nr. 2, S. 56.
Vgl. ebd. (2010): Nuclear Notebook. Russian nuclear forces, 2010, in: Bulletin of the Atomic Scientists, Januar/Februar
2010, S. 75.
Vgl. Kristensen, Hans M.: FAS Strategic Security Blog. United States Removes Nuclear Weapons From German Base,
Documents Indicate, 9.7.2007, http://www.fas.org/blog/ssp/2007/07/united_states_removes_nuclear.php, Zugriff:
24.8.2011.
Vgl. Schultz, Maren: Deutschlands letzte Atombomben, in: Oberhessische Presse, 30.5.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): North Korea Profile. Nuclear Overview,
http://www.nti.org/e_research/profiles/NK/Nuclear/index.html, Zugriff: 9.5.2009.
Vgl. Hecker, Siegfried S. (2008): Report of Visit to North Korea to Senate Foreign Relations Committee, http://iisdb.stanford.edu/pubs/22146/HeckerDPRKreport.pdf, Zugriff: 12.3.2009.
Vgl. Andreasen, Steven P./Drell, Sidney D./Goodby, James E./Shultz, George P. (2008): Reykjavik Revisited: Steps
Toward a World Free of Nuclear Weapons – Complete Report of 2007 Hoover Institution Conference. Preface,
http://media.hoover.org/documents/Drell_Goodby_Schultz_Reykjavik_Revisited_vii.pdf, Zugriff: 6.6.2010.
Vgl. Holloway, David (2008): Further Reductions in Nuclear Forces,
http://media.hoover.org/documents/Drell_Goodby_Schultz_Reykjavik_Revisited_23.pdf, Zugriff: 1.3.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
tiativen – wie etwa des Cooperative Threat Reduction-Programms (siehe Eintrag
1991) und eines Fissile Material Cut-Off Treaty-Projekts – zu einer „Fissile Material
Control Initiative“ wichtig, die global nuklearwaffenfähiges Material erfassen und sichern solle.650 Generell sei zu überlegen, ob ein nuklearer Abrüstungsprozess entweder von den UN vorangetrieben werden sollte oder eher mittels bilateralen und
später multilateralen Abrüstungsschritten. Eine Synthese aus beiden Überlegungen
sei auch möglich: Der Abrüstungsprozess könnte mit bilateralen Schritten von USA
und Russland beginnen, möglichst früh begleitet von einem Dialog, in dem UN und
Ad-hoc-Komitees auch alle anderen Nuklearwaffenstaaten in den Abrüstungsprozess einzubinden versuchen könnten.651
Ein B-52-Bomber startet in North Dakota und fliegt ohne Erlaubnis und unbemerkt nach Louisiana. Er ist mit sechs Cruise Missiles beladen, die alle nukleare
Sprengköpfe tragen, jede mit einer Sprengkraft von zehn Hiroshima-Bomben.652
Die israelische Luftwaffe bombardiert eine als „Al Kibar“ bekannte und wohl
noch nicht fertig gestellte Anlage in Syrien. Sowohl Israel als auch Syrien enthalten
sich jeder offiziellen Stellungnahme. Israels Premier Olmert hat Syrien wohl über
den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan mitteilen lassen, dass Israel keine syrische „Nuklearanlage“ dulden werde, jedoch keine weiteren Kriegshandlungen vorhabe und über den Vorfall schweigen werde, sollte Syriens Assad genauso verfahren.653 Bis heute ist nicht geklärt, ob es sich bei Al Kibar um eine konventionelle Militäranlage handelte, wie Syrien behauptet, oder tatsächlich um eine Einrichtung, die
nukleares Material produzieren wollte. Für letztere Vermutung spricht, dass IAEAExperten im Juni 2008 den Moderationsstoff Graphit sowie Uran-Partikel in Al Kibar
finden. Richtige Inspektionen vor Ort kann die IAEA jedoch nicht durchführen, da
Syrien sämtliche Trümmer wegschafft und das Areal zubetoniert.654 2009 fordern die
drei prominenten Nonproliferationsexperten Acton, Fitzpatrick und Goldschmidt die
IAEA auf, ihr theoretisch stärkstes Instrument, die Special Inspection, in Syrien
durchzuführen. Sollte Syrien wie 1993 Nordkorea den Zugang verweigern (siehe
Eintrag 1992 [„Special Inspection“]), dann solle die IAEA den Verdacht aussprechen, dass Syrien seine Verpflichtungen vor NPT und IAEA breche, und anschließend den UN Secutiy Council anrufen.655 Auch die IAEA selbst fordert Inspektionen
in Syrien – nicht nur in Al Kibar, sondern auch in anderen Anlagen, die mit Al Kibar
in Verbindung gestanden haben könnten. Bislang hat Syrien jedoch noch keiner
ausführlichen Inspektion zugestimmt.656
Der National Intelligence Council der USA veröffentlicht eine neue Ausgabe
des kollektiven Geheimdienstreports „National Intelligence Estimate“: Darin wird
verkündet, dass der Iran ein militärisches Nuklearprogramm besessen habe, das er
– höchstwahrscheinlich durch den Druck internationaler Sanktionen – wohl im
650
651
652
653
654
655
656
Vgl. Juzaitis, Raymond J./McLaughlin, John E. (2008): Challenges of Verification and Compliance within a State of Universal Latency, http://media.hoover.org/documents/Drell_Goodby_Schultz_Reykjavik_Revisited_38.pdf, Zugriff:
1.3.2009.
Vgl. Andreasen, Steven/Kampelmann, Max M. (2008): Turning the Goal of a World without Nuclear Weapons into a
Joint Enterprise, http://media.hoover.org/documents/Drell_Goodby_Schultz_Reykjavik_Revisited_61.pdf, Zugriff:
6.6.2010.
Vgl. Mazari, Shireen M.: The Threat of Nuclear Non-Proliferation amongst Non-state Actors in Asia, in: Krishnappa et
al. (2009): a. a. O., S. 70. Vgl. Neuneck, Götz: Atomares Wettrüsten der Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in:
Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (2009): a. a. O., S. 112. Vgl. Thakur, Ramesh: NPT regime change:
Has the good become the enemy of the best?, in: Boulden et al. (2009): a. a. O., S. 274.
Vgl. Follath, Erich/Stark, Holger: Operation „Obstgarten“, in: DER SPIEGEL, Nr. 45/2009.
Vgl. ebd.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2011): Syria Profile. Nuclear Chronology 2004-2011,
http://www.nti.org/e_research/profiles/Syria/Nuclear/chronology.html, Zugriff: 14.8.2011.
Vgl. Follath et al.: a. a. O. Siehe auch Nuclear Threat Initiative (2011): Syria Profile. Nuclear Chronology 2004-2011, a. a.
O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Herbst 2003 aufgegeben habe (vgl. Pkt. A). Gleichsam treibe der Iran sein ziviles
Nuklearprogramm inklusive Anreicherung voran, so dass nicht versichert werden
könne, dass der Iran nicht doch auch ein militärisches Programm verfolge (vgl. Pkt.
A/C ff.). Dazu würde er wahrscheinlich geheime Anlagen benutzen (vgl. Pkt. F, siehe dazu auch Eintrag 2009 [„Anreicherungsanlage bei Gom“]). Der Bericht kommt
zu dem Schluss, dass der Iran, sollte er entschlossen sein, die Bombe zu bauen, die
Fähigkeit dazu mittels ausreichender Urananreicherung wohl in der Zeitspanne zwischen 2010 und 2015 erreichen könne (vgl. Pkt. C).657
2008:
657
658
659
Henry Kissinger, George Shultz, William Perry und Sam Nunn äußern sich erneut im Wall Street Journal zur Notwendigkeit nuklearer Abrüstung: Seit ihrem Appell vor einem Jahr hätten viele ehemalige Politiker ihre Unterstützung signalisiert,
u. a. Michael Gorbatschow, Madeleine Albright, Zbigniew Brzezinski, Robert McNamara und Colin Powell. Außerdem habe Großbritanniens Außenministerin Margaret
Beckett die Unterstützung ihrer Regierung angedeutet. Auch diesmal veröffentlichen
die vier Autoren unmittelbar zu unternehmende Schritte, von denen Folgende in dieser Form noch nicht im 2007er Appell auftauchten: Schlüsselbestimmungen aus
START, wie die zu Monitoring und Verifikation, müssten verlängert werden, auch
über das Auslaufen von START im Dezember 2009 hinaus. Für SORT müsse ein
Nachfolgevertrag gefunden werden, in dessen Abrüstungsbestimmungen auch andere Nuklearwaffenstaaten einsteigen könnten. Operationspläne für massive Attacken aus der Zeit des Kalten Krieges müssten endgültig vernichtet werden. Verhandlungen müssten geführt werden über ein multilaterales Raketenabwehrsystem,
das nicht nur USA und Europa, sondern auch Russland integrieren sollte. Zwischen
der NATO und Russland sollte ein Dialog gestartet werden über die Sicherheitsverbesserung von zur Stationierung ausgewiesenen Nuklearwaffen – dies sollte der
erste Schritt zur generellen Bestandsaufnahme und letztendlichen Vernichtung dieser Waffen sein. Die vier Elder Statesmen schließen ihren Appell mit folgender Bemerkung ab: Das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt sei wie die Spitze eines sehr
hohen Berges; von unten, wo wir momentan stünden, könnten wir die Spitze nicht
einmal sehen – von hier aus sei es verlockend und leicht, zu behaupten, dass wir
dort überhaupt nicht hinaufsteigen könnten. Doch wir müssten uns auf den Weg
nach oben machen – dann würde die Spitze auch Schritt für Schritt sichtbarer werden.658
Die USA übernehmen eine neue Angriffsstrategie, genannt „OPLAN (Operations Plan) 8010“: Wie schon die vorangegangenen Strategien setzt OPLAN
8010 nicht mehr auf einen einzigen alles entscheidenden großen Angriff wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sondern auf „eine Familie an Plänen, anwendbar in einem
breiteren Spektrum von Szenarien“. Das bedeutet: Die USA haben Angriffspläne
gegen Russland, China, Nordkorea, Iran, Libyen und Syrien entwickelt. Die Angriffspläne greifen auf die neue militärische Triade zurück, bestehend u. a. aus nuklearen und konventionellen Waffen sowie Informationstechnologien, die bereits in
der Doctrine for Joint Nuclear Operations (siehe Eintrag 2005) beschrieben worden
ist.659 Die USA könnten zukünftig auch ICBMs einsetzen, die nicht mehr mit nuklea-
Vgl. National Intelligence Estimate 2007 in: Singh, Priyanka: Iranian Nuclear Crisis. NIE and After, in: Krishnappa et al.
(2009): a. a. O., S. 93 ff.
Vgl. Kissinger, Henry A./Nunn, Sam/Perry, William J./Shultz, George P. (2008): Toward a Nuclear-Free World, in: The
Wall Street Journal, 15.1.2008. Online unter: Nuclear Security Project (2008): Toward a Nuclear-Free World,
http://www.nuclearsecurityproject.org/atf/cf/%7B1FCE2821-C31C-4560-BEC1BB4BB58B54D9%7D/TOWARD_A_NUCLEAR_FREE_WORLD_OPED_011508.PDF, Zugriff: 27.2.2009.
Vgl. Kristensen, Hans M./Norris, Robert S./Oelrich, Ivan (2009): From Counterforce to Minimal Deterrence. A New
Nuclear Policy on the Path Toward Eliminating Nuclear Weapons. Occasional Paper No. 7. April 2009, Washington
D.C.: Federation of American Scientists/Natural Resources Defense Council, S. 8 ff.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ren, sondern mit konventionellen Waffen bestückt sind. Kritiker fürchten hier, dass
andere Länder, etwa China oder Russland, im Konfliktfall nicht mehr unterscheiden
könnten, ob die USA eine abgefeuerte Rakete nuklear oder konventionell bestückt
haben. Solche Staaten könnten darauf hin der Versuchung erliegen, einen umfassenden nuklearen Gegenschlag auszuführen.660
Die „7-Nation Initiative“, ein informeller Zusammenschluss von Australien,
Chile, Indonesien, Norwegen, Rumänien, Südafrika und Großbritannien, gegründet
nach dem Scheitern der 2005er NPT-Überprüfungskonferenz, um alle drei NPTSäulen – Nonproliferation, zivile Nuklearenergie-Nutzung und Abrüstung – wiederzubeleben,661 organisiert in Oslo eine internationale Konferenz mit dem Titel
„Achieving the Vision of a World Free of Nuclear Weapons“. Der norwegische
Außenminister Jonas Gahr Støre fasst die Konferenz-Ergebnisse zusammen: Sie
enthalten jene Forderungen an die Nuklearwaffenstaaten, die bereits z.B. von der
2000er NPT-Überprüfungskonferenz oder von Kissinger, Shultz, Perry und Nunn erhoben worden sind. Die Frage nach der Regulierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs stehe auch für Staaten ohne Nuklearwaffen im Fokus: Es sei womöglich gefährlich, ein Zwei-Schichten-System zwischen Produzenten und Empfängern von
nuklearem Brennstoff entstehen zu lassen. Stattdessen müssten Dialog und – evtl.
besonders für Produzenten nuklearen Brennstoffs – IAEA-Sicherungsmaßnahmen
gestärkt werden. Norwegen habe überdies 5 Millionen Dollar für die IAEA fuel bank
(siehe Art. IX IAEA-Statut/Empf. 8 der Weapons of Mass Destruction Commission,
Eintrag 2006) bereitgestellt und fordere andere Staaten auf, Gleiches zu tun. Der
norwegische Außenminister äußert zum Abschluss seiner Zusammenfassung die
Überlegung, ein „High-level Intergovernmental Panel on Nuclear Disarmament“ einzuberufen, ähnlich dem Intergovernmental Panel on Climate Change, um die Regierungen über die Schlüsselvoraussetzungen zur Abschaffung von Nuklearwaffen zu
beraten.662
Großbritanniens Verteidigungsminister Des Browne hält vor der Conference
on Disarmament die Rede „Laying the Foundations for Multilateral
Disarmament“: Die Welt brauche einen Plan, der Proliferation und Abrüstung sich
gegenseitig unterstützend vorantreibt. Auf der 2010er NPT-Überprüfungskonferenz
müsse gegenüber jedem Staat, der den Austritt aus dem NPT erwägt, das Signal
gesetzt werden, dass ein solcher Austritt Konsequenzen haben werde. Großbritannien sollte sich selbst zum Versuchsraum für Abrüstung entwickeln: Das Londoner
International Institute for Strategic Studies (siehe Eintrag 1977) erkunde gerade die
politischen und technischen Erfordernisse für eine nuklearwaffenfreie Welt.663 Wie
technisch die Abrüstung eines nuklearen Sprengkopfes verifiziert werde, erforsche
momentan das „Atomic Weapons Establishment“ in Aldermaston. Dabei arbeite es
mit mehreren norwegischen Verteidigungslaboratorien zusammen (dazu auch Eintrag 2009 [„Technischer Abrüstungsprozess einer Nuklearwaffe“]). Großbritannien
sei überdies bereit, eine technische Konferenz über die Verifikation von nuklearer
Abrüstung auszurichten: Teilnehmen sollten Nuklearlaboratorien aus den fünf offizi-
660
661
662
663
Vgl. Manzo, Vince (2008): An Examination of the Pentagon's Prompt Global Strike Program: Rationale, Implementation, and Risks, Washington D.C: Center for Defense Information, http://www.cdi.org/pdfs/PGSfactsheet.pdf,
Zugriff: 12.7.2009.
Vgl. The Seven-Nation Initiative on Nuclear Disarmament and Non-Proliferation, Clearinghouse (2007): Declaration by
the Seven Foreign Ministers, July 2005, http://www.7ni.mfa.no/PD/PDe.htm, Zugriff: 1.3.2009.
Vgl. Gahr Støre, Jonas (2008): A Global Effort to Achieve a World Free of Nuclear Weapons,
http://disarmament.nrpa.no/wp-content/uploads/2008/05/chairs_written_summary.pdf, Zugriff: 1.3.2009.
Die Publikation der Ergebnisse: Acton, James M./Perkovich, George (2008): Abolishing Nuclear Weapons, London:
The International Institute for Strategic Studies.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ellen Nuklearwaffenstaaten. Die Konferenz sollte möglichst noch vor der NPTÜberprüfungskonferenz im Jahr 2010 stattfinden.664
Nachdem Nordkorea im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche versprochen hat, seine Nuklearwaffen und nuklearen Programme abzuschaffen und seine
Einrichtungen in Yongbyon abzuschalten (siehe Eintrag 2007 [ebenfalls „SechsParteien-Gespräche“]), gelobt es nun, weitere wichtige nukleare Einrichtungen unschädlich zu machen und bis Ende 2007 eine Deklaration seines gesamten Nuklearprogramms zu veröffentlichen. Unter dem Auge der Weltpresse zerstört Nordkorea den Kühlturm des Yongbyon-Reaktors. Die angekündigte Deklaration liefert
Nordkorea jedoch erst ein halbes Jahr später als versprochen ab: Es berichtet darin
zwar über seine Plutonium-Produktion und damit zusammenhängende Operationen.
Nordkorea gibt allerdings keine Informationen über seine möglichen nuklearen
Sprengköpfe preis, auch nicht über eine womögliche Uran-Anreicherung oder Proliferationsaktivitäten. Die USA streichen Nordkorea trotzdem von seiner Liste der Terrorunterstützer. Verhandlungen über eine Verifikation der nordkoreanischen Abrüstung finden statt, erzielen jedoch keinen Erfolg (dazu Einträge 2009 [„Nordkorea“]).665
Der US-Gesetzentwurf „United States-India Nuclear Cooperation Approval
and Nonproliferation Enhancement Act“ wird verabschiedet und von Bush unterschrieben: Der US-indische Nukleardeal (siehe Einträge 2005 [„Bush und Singh“]
und 2006 [„US-indischer Deal“]) wird als „United States-India Agreement for
Cooperation on Peaceful Uses of Nuclear Energy“ zum US-amerikanischen Gesetz666 (vgl. SEC. 101.a).667 Die Zustimmung des indischen Parlaments braucht das
Abkommen nicht;668 es tritt durch Unterzeichnung der US- und indischen Außenminister in Kraft.669 Das Abkommen soll volle Kooperation auf dem Gebiet der zivilen
Nuklearenergie-Nutzung ermöglichen (vgl. Art. 2.2), insbesondere in der Forschung
(vgl. Pkt. [a], auch in der Forschung zu biologischen, medizinischen, landwirtschaftlichen und industriellen Fragen sowie zu Umwelt und Klimawandel, vgl. Pkt. [f]), bei
Sicherheitsfragen (vgl. Pkt. [b]), bei Technologie-Transfers (vgl. Pkt. [d]), bei der
Vorratshaltung nuklearen Materials (vgl. Pkt. [e]), bei der Kooperation mit Drittstaaten (vgl. Pkt. [g/i]) und bei Projekten zur kontrollierten thermonuklearen Fusion wie
dem „International Thermonuclear Experimental Reactor“ (ITER, vgl. Pkt. [j]/Art.
3.1.h). Das Abkommen ermöglicht auch den Transfer nuklearen Materials (vgl. Art.
2.3/Art. 4-5). Art. 2.4 legitimiert das indische Nuklearwaffenprogramm, indem er den
Abkommensparteien das Recht zur Nutzung nuklearen Materials für „ihre eigenen
Zwecke“ zugesteht. Art. 9 ruft die Parteien auf, unter diesem Abkommen transferiertes nukleares Material und Equipment nicht für militärische Zwecke zu gebrauchen.
Das transferierte nukleare Material und Equipment sowie damit produzierte Materia-
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668
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Vgl. Reaching Critical Will (2008): Conference on Disarmament. Statements to the CD 2008. Second Session. Speech by
the UK Secretary of State for Defence. “Laying the Foundations for Multilateral Disarmament”,
http://www.reachingcriticalwill.org/political/cd/speeches08/1session/Feb5UKDefSecDesBrown.pdf, Zugriff:
28.2.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): North Korea Profile. Nuclear Overview, a. a. O.
Vgl. Govtrack.us (2009): H.R. 7081: United States-India Nuclear Cooperation Approval and Nonproliferation Enhancement Act, http://www.govtrack.us/congress/bill.xpd?bill=h110-7081, Zugriff: 12.3.2009.
Vgl. ebd.: Text of H.R. 7081 [110th]: United States-India Nuclear Cooperation Approval and Nonproliferation Enhancement Act, http://www.govtrack.us/congress/billtext.xpd?bill=h110-7081, Zugriff: 12.3.2009.
Vgl. Bajoria, Jayshree/Pan, Esther (2008): The U.S.-India Nuclear Deal, New York: Council on Foreign Relations,
http://www.cfr.org/publication/9663/#6, Zugriff: 12.3.2009.
Vgl. Thaindian News (2009): India, US Sign 123 Agreement on Civil Nuclear Deal,
http://www.thaindian.com/newsportal/india-news/india-us-sign-123-agreement-on-civil-nuclear-deal_100105892.html,
Zugriff: 12.3.2009.
Matthias van der Minde
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Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
lien sollen IAEA-Sicherungsmaßnahmen unterliegen,670 zumindest solange dieses
Material unter der Jurisdiktion der Abkommensstaaten bleibe (vgl. Art. 10). Art. 11
verlangt, den Umwelt- und Gesundheitsschaden bei der Abkommensumsetzung zu
minimieren. Falls das Abkommen aufgekündigt werden sollte, hätten beide Parteien
das Recht, transferiertes nukleares Material und alle damit produzierten Materialien
zurückzubekommen (vgl. Art. 14.4). Jedoch solle in diesem Fall eine Kompensation
gezahlt (vgl. Pkt. [6]) und bilaterale Konsultationen einberufen werden, da ein solcher Schritt sicherlich ernste Auswirkungen auf die gegenseitigen Beziehungen haben würde (vgl. Pkt. [5]). Das Abkommen solle vorerst 40 Jahre (!) in Kraft bleiben
(vgl. Art. 16.2).671
Nicht allein die USA, sondern die gesamte Nuclear Suppliers Group (siehe
Eintrag 1977) möchte nuklearen Handel mit Indien betreiben: In einem Statement
verkündet die NSG, dass ungeachtet des Pkts. 4 ihrer Guidelines (der nuklearen
Handel nur erlaubt, wenn der Empfängerstaat ein Sicherungsabkommen mit der
IAEA abgeschlossen hat, Eintrag 1977) Materialien ihrer Trigger List (ebenfalls Eintrag 1977) an Indien geliefert werden dürften (vgl. Statement Pkt. 3.a). 672 Daryl Kimball von der „Arms Control Association“ kritisiert, dass Indien nunmehr nuklearen
Brennstoff aus dem Ausland beziehen und seine begrenzten heimischen Uranvorkommen fortan ausschließlich dem Bombenbau zur Verfügung stellen könnte.673
In Paris wird die Kampagne „Global Zero“ gegründet, die ein phasenweises
Vorgehen zum Erreichen einer komplett nuklearwaffenfreien Welt vorschlägt: Phase
1 (2010-2013) solle im Zeichen US-amerikanischer und russischer Einigung über
eine Abrüstung auf 1.000 nukleare Sprengköpfe stehen – diese sei zu erreichen bis
2018. Phase 2 (2014-2018) solle eine US-russische Reduktion auf 500 Sprengköpfe
pro Seite beinhalten (zu erreichen bis 2021), außerdem ein Einfrieren der Arsenale
anderer Nuklearwaffenstaaten, deren Reduktion bis 2021 sowie den Aufbau eines
Verifikations- und Enforcement-Regimes. Phase 3 (2019-2023) solle gekennzeichnet sein vom Aushandeln einer Nuklearwaffenkonvention, der sich alle Nuklearwaffenstaaten anschließen müssten. Phase 4 (2024-2030) schließlich sieht die phasenweise, proportionale und verifizierte Reduktion aller Arsenale bis Null vor. Das
Verifikations- und Enforcement-Regime solle auch nach Abschaffen aller Nuklearwaffen bestehen bleiben. Die Autoren des Global Zero-Plans weisen darauf hin,
dass im Zeitraum zwischen 1989 und 2009 ungefähr doppelt so viele nukleare
Sprengköpfe abgerüstet worden seien (über 40.000), wie nun die Global ZeroKampagne für kommenden 20 Jahre fordere (20.000 + x).674 Die Global ZeroKampagne wird von zahlreichen ehemaligen und aktiven Politikern, Diplomaten und
Wissenschaftlern aus allen Teilen der Welt initiiert und unterstützt, darunter HansDietrich Genscher, George Perkovich, die ehemalige UN-Hochkommissarin für
Menschenrechte, Mary Robinson, die ehemalige norwegische Premierministerin Gro
Harlem Brundtland, bekannt durch ihren Vorsitz der „World Commission on Environment and Development“, außerdem die Friedensnobelpreisträger Michael Gor-
670
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674
Indem sich die IAEA darauf einlässt, das im Rahmen dieses Deals gehandelte Material durch ihre Sicherungsmaßnahmen auf eine ausschließlich zivile Nutzung hin zu überprüfen, bricht sie ein bis dato geltendes Tabu, Staaten außerhalb
des NPT keinen Zugang zu nuklearer Technologie zu gewähren, vgl. Kristensen, Hans M./Norris, Robert S. (2008):
Nuclear Notebook. Indian Nuclear Forces, 2008, in: Bulletin of the Atomic Scientists, Vol. 64, Nr. 5, S. 38.
Vgl. The Henry L. Stimson Center (2009): South Asia Program. Resources on the US-India Nuclear Initiative. The U.S.India 123 Agreement, http://www.stimson.org/southasia/pdf/US-India-FinalTextof123Agreement.pdf, Zugriff:
12.3.2009.
Vgl. Nuclear Suppliers Group: Statement on Civil Nuclear Cooperation with India, in: Kimball, Daryl G. (2008): Text,
Analysis, and Response to NSG „Statement on Civil Nuclear Cooperation with India“, Washington D.C.: Arms Control
Association, http://www.armscontrol.org/node/3345, Zugriff: 24.12.2009.
Vgl. Kimball (2008): a. a. O.
Vgl. Global Zero (2009): Global Zero Action Plan. 29 June 2009, http://www.globalzero.org/files/pdf/gzap_3.0.pdf,
Zugriff: 14.7.2009.
Matthias van der Minde
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Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
batschow, Desmond Tutu und Mohammed Yunus nebst vielen anderen.675
2009:
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677
Als Antwort auf Kissinger, Shultz, Perry und Nunn veröffentlichen Helmut Schmidt,
Richard von Weizsäcker, Egon Bahr und Hans-Dietrich Genscher den Artikel
„Toward a nuclear-free world: a German view“. Sie bemerken, dass der Appell von
Kissinger und Co. zwar in den USA breite Zustimmung gefunden habe, dass jedoch
keine europäische Regierung unterstützende Beschlüsse gefasst habe. Die Conference on Nuclear Disarmament in Oslo (siehe Eintrag 2008 [„Achieving the Vision of
a World Free of Nuclear Weapons“]) und die unterstützenden Signale Großbritanniens, die sogar durch Kissinger, Shultz, Perry und Nunn 2008 lobend erwähnt wurden, werden von der deutschen Vierergruppe nicht angesprochen. Nicht Konfrontation und Gewalt, sondern vielmehr Kooperation sei das Schlüsselwort des 21. Jahrhunderts: Das gelte für Umwelt- und Klimaschutz, für die Herstellung der Energiesicherheit einer steigenden Weltbevölkerung, für die Bewältigung der Finanz- und
Wirtschaftskrise – und eben auch für die Vision einer nuklearwaffenfreien Welt. Zu
den unmittelbar zu unternehmenden Schritten, welche die Gruppe um Kissinger gefordert habe, fügen die Deutschen u. a. hinzu, dass der ABM-Vertrag revitalisiert
werden müsse. Die europäische Stabilität, die u. a. dem CFE-Vertrag (Eintrag 1990)
zu verdanken sei, werde gegenwärtig durch den US-amerikanischen Wunsch gefährdet, in Polen und Tschechien Raketen und ein Radarsystem zu stationieren. Ein
wiederhergestellter ABM-Vertrag könne ein multilateraler Ausweg sein. USPräsident Barack Obama plädiere für die Überwindung der Denkmuster aus dem
Kalten Krieg. Dazu fordere Russlands Präsident Dimitri Medwedjew eine gesamteuropäische Sicherheitsstruktur. Nur eine stabile und verbindliche Zusammenarbeit
zwischen USA, Europa, Russland und China könne Sicherheit und Stabilität für die
nördliche Hemisphäre bringen und sei eventuell institutionell auszugestalten. Durch
stabile Sicherheit im Norden seien auch globale Krisen leichter zu lösen. Ernste
Bemühungen von USA und Russland in Richtung einer nuklearwaffenfreien Welt
würden auch ein adäquates Verhalten der anderen Nuklearwaffenstaaten – auch
solcher ohne Sitz im UN Security Council – erleichtern. Ein Geist der Kooperation
könnte sich vom Nahen Osten über Iran bis Ostasien erstrecken. Dem Zwei-plusVier-Vertrag, der die deutsche Einheit völkerrechtlich festschreibt, sei als weitere
Ausgestaltung des Prinzips der Kooperation der NATO-Russland-Rat gefolgt. Diese
Partnerschaft passe überhaupt nicht zu den immer noch geltenden USamerikanischen und russischen Doktrinen des nuklearen Erstschlags. Ein no-firstuse-Vertrag zwischen den Nuklearwaffenstaaten sei ein dringend zu unternehmender Schritt. Die Autoren sind außerdem der Meinung, dass die verbleibenden USamerikanischen Nuklearsprengköpfe aus Deutschland abgezogen werden sollten.676
US-Präsident Obama kündigt an, mit Russland in Verhandlungen zu einem
Abkommen treten zu wollen, das die US-amerikanischen und russischen Nuklearwaffenarsenale um etwa 80 % auf stationierte 1.000 Sprengköpfe pro Seite verkleinern solle. Für diese Gespräche würde in den USA ein „Non-Proliferation Office“
eingerichtet. Vorangetrieben werden sollten die Verhandlungen durch Hillary Clintons Außenministerium.677 Doch aus den USA kommen auch andere Nachrichten:
Die Obama-Administration wolle zwar keine neuen Nuklearwaffen produzieren, der
Vgl. ebd.: Who is for Zero. Signatories, http://www.globalzero.org/en/who/signed, Zugriff: 14.7.2009.
Vgl. Bahr, Egon/Genscher, Hans-Dietrich/Schmidt, Helmut/von Weizsäcker, Richard (2009): Toward a nuclear-free
world: a German view, International Herald Tribune, 9. Januar 2009.
Vgl. Reid, Tim: President Obama seeks Russia deal to slash nuclear weapons, The Times, 4. Februar 2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
US-Kongress bewilligt jedoch 13 Millionen Dollar zur Entwicklung einer neuen Zündungseinheit für nukleare Sprengköpfe.678
Im Nordatlantik stoßen das britische U-Boot „HMS Vanguard“ und das französisches U-Boot „Le Triomphant“ zusammen. Beide werden mit Nuklearreaktoren betrieben und könnten je bis zu 16 MIRV-fähige SLBMs an Bord gehabt haben.
Die Regierungen Englands und Frankreichs verraten keine Details über den Unfall.
Kritiker warnen, dass bei einem solchen Unfall leicht eine große Menge Strahlung
freigesetzt werden und die Nuklearwaffen verloren gehen könnten.679 Die beiden UBoote haben sich wahrscheinlich nicht wahrgenommen, da sie unter Wasser wegen
ihrer schallgedämpften Antriebe und ihres Fahrens mit Schrittgeschwindigkeit selbst
mit einem hochempfindlichen Sonar kaum zu orten sind. Während Großbritannien
und USA die Routen ihrer U-Boote miteinander absprechen, gibt Frankreich darüber
bislang keine Informationen heraus.680
Nach fünf Jahren Hausarrest wird Abdul Qadeer Khan (siehe Einträge 2004
und 2010 [„Pervez Musharraf“]) per Gerichtsentscheid freigelassen. Experten sind
besorgt, er könne Teile seines alten Netzwerks reaktivieren oder sein eigenes Wissen in die falschen Hände geben.681 Vorerst muss A. Q. Khan noch die Behörden
über seine Schritte informieren; ab September wird ihm jedoch wieder totale Bewegungsfreiheit eingeräumt.682
Der Leichtwasserreaktor im iranischen Bushehr wird nach 14 Jahren Bauzeit fertiggestellt. In Betrieb gehen wird er allerdings vorerst noch nicht (siehe dazu
Eintrag 2010 [„Stuxnet“]).683 Die russische Unterstützung beim Bau des Kraftwerks
war nicht von den Sanktionen erfasst (hierzu Eintrag 2006 [„UN Security Council
Resolution 1737“]).
Frankreichs Präsident Sarkozy kündigt an, dass Frankreich in die militärische Komandostruktur der NATO zurückkehren werde. Seit 1966 war Frankreich
lediglich in politischen, nicht in den militärischen Gremien der NATO vertreten. 684
Aus der Nuclear Planning Group werde sich Frankreich jedoch auch in Zukunft heraushalten. Eine richtige Begründung dafür gibt die französische Regierung nicht ab,
allenfalls, dass das französische Nuklearwaffenarsenal unabhängig bleiben werde.685
Nordkorea startet eine Langstreckenrakete „Taepodong-2“. Nach nordkoreanischen Angaben habe sie einen Satelliten ins All gebracht. Da aber sowohl das
Trägermodul, das mit dem Satelliten im All bleiben müsste, als auch die Ladung
selbst ins Meer gefallen ist, schlussfolgern Experten, dass die Satellitenmission
nicht erfolgreich gewesen sein kann. Die USA und andere werfen Nordkorea vor,
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684
685
Vgl. Kristensen et al. (2009): Nuclear Notebook. U.S. nuclear forces, 2009, in: Bulletin of the Atomic Scientists,
März/April 2009, S. 66 f.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): “Knapp an der Katastrophe vorbei”,
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,607971,00.html, Zugriff: 20.3.2009.
Vgl. Höges, Clemens: Nuklearer Alptraum, in: DER SPIEGEL, Nr. 9/2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): Khan Still Poses Proliferation Threat, Expert Says,
http://gsn.nti.org/gsn/nw_20090212_8584.php, Zugriff: 2.3.2009.
Vgl. BBC News (2009): Curbs on nuclear scientist lifted, http://news.bbc.co.uk/2/hi/south_asia/8226124.stm, Zugriff:
16.12.2009.
Vgl. Neue Zürcher Zeitung Online (2009): Atomkraftwerk Bushehr in Iran betriebsbereit,
http://www.nzz.ch/nachrichten/international/iran_buschehr_1.2092632.html, Zugriff: 6.5.2009.
Vgl. Le Monde diplomatique: OTAN: le retour de la France, 13. März 2009, http://www.mondediplomatique.fr/carnet/2009-03-13-France-OTAN, Zugriff: 5.4.2009.
Vgl. The Associated Press (2009): OTAN: la France n’entrera pas au Group des plans nucléaires, assure Sarkozy,
http://fr.news.yahoo.com/2/20090401/tfr-otan-la-france-n-entrera-pas-au-grou-f56f567.html, Zugriff: 5.4.2009.
Matthias van der Minde
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Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
unter dem Deckmantel des Satellitenprogramms eine Interkontinentalrakete für Nuklearwaffen testen zu wollen.686
Obama spricht in Prag von einer nuklearwaffenfreien Welt: Nuklearwaffen
seien das gefährlichste Vermächtnis des Kalten Krieges. Die Gefahr eines Nuklearkriegs sei kleiner geworden, die Gefahr eines nuklearen Anschlags aber größer –
dieses Thema gehe alle an. Wenn wir uns damit abfinden würden, dass die Verbreitung von Nuklearwaffen unvermeidbar sei, dann würden wir irgendwie auch akzeptieren, dass die Benutzung von Nuklearwaffen unvermeidbar sei. So wie die
Menschheit im 20. Jahrhundert für Freiheit eingetreten sei, so müssten wir heute im
21. Jahrhundert für das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben ohne Furcht zusammen stehen. Die USA hätten eine moralische Verpflichtung zum Handeln, als
einziges Land, das jemals Nuklearwaffen eingesetzt habe. Eine Welt ohne Nuklearwaffen könne nicht schnell erreicht werden – vielleicht nicht einmal zu Obamas Lebzeiten. Konkret würden die USA die Rolle von Nuklearwaffen in ihrer Sicherheitsstrategie abschwächen und andere auffordern, Gleiches zu tun. Solange es aber
Nuklearwaffen gebe, könnten auch die USA nicht auf ein „sicheres und effektives“
Nuklearwaffenarsenal zur Abschreckung jedes Feindes verzichten. Noch 2009 würden die USA jedoch einen neuen START-Vertrag mit Russland aushandeln. USA
und Russland würden versuchen, andere Nuklearwaffenstaaten in diesen Prozess
einzubinden. Die USA würden unverzüglich den CTBT ratifizieren und auf einen
Fissile Material Cut-Off Treaty hinarbeiten. Die Verifikation des NPT müsse verbessert und unmittelbare Konsequenzen für Regelverletzungen ermöglicht werden. Eine „Fuel Bank“ müsse allen Staaten Zugang zur „friedlichen“ Nutzung der Nuklearenergie zusichern können. Obama adressiert auch den jüngsten Raketentest Nordkoreas und die nuklearen Ambitionen Irans: Er biete solchen Staaten einen Platz in
der internationalen Gemeinschaft an. Sollten sie aber Aufrüstung betreiben, würde
das nur Unsicherheit für alle bedeuten. Solange der Iran sein ballistisches-RaketenProgramm betreibe, würden die USA auch ein Raketenabwehrsystem in Polen und
Tschechien vorantreiben, das „kostengünstig und funktionstüchtig“ sei. Ein Schritt
gegen Nuklearterrorismus sei, binnen vier Jahren alles gefährdete nukleare Material
sicherzustellen. Initiativen wie die Proliferation Security Initiative (siehe Eintrag
2003) oder die Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism (Eintrag 2006) sollten
institutionalisiert werden. Die USA würden im nächsten Jahr einen „Global Summit
on Nuclear Security“ organisieren (dazu Eintrag 2010).687
Nachdem der jüngste Start einer nordkoreanischen Langstreckenrakete den
UN Security Council dazu bewogen hat, Nordkorea Konsequenzen anzukündigen,
terminiert Nordkorea die Sechs-Parteien-Gespräche und verkündet, „niemals mehr“
daran teilzunehmen und „niemals mehr“ die bereits getroffenen Vereinbarungen
anzuerkennen. Gleichzeitig gibt Nordkorea an, die Wiederaufbereitung von Plutonium wieder aufzunehmen688 und wirft die IAEA-Inspektoren aus dem Land.689 Am 25.
Mai schließlich gibt Nordkorea bekannt, seinen zweiten Nuklearwaffentest durchgeführt zu haben.690 Der nordkoreanische Test hat womöglich eine Sprengkraft von 4
Kilotonnen oder weniger gehabt. Da Nordkorea vor allem Plutonium besitzt, das es
aus ausgebranntem Reaktormaterial gewinnt, ist es wahrscheinlich, dass Nordkorea
eine Nuklearwaffe nach dem Implosionsverfahren bauen will. Dieses Verfahren hät-
686
687
688
689
690
Vgl. Broad, William J./Sang-hun, Choe: North Korean Missile Launch Was a Failure, Experts Say, in: The New York
Times, 6.4.2009.
Vgl. The Huffington Post (2009): Obama Prague Speech on Nuclear Weapons: FULL TEXT,
http://www.huffingtonpost.com/2009/04/05/obama-prague-speech-on-nu_n_183219.html, Zugriff: 21.8.2011.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): Nordkorea verkündet Ausbau seines Atomprogramms,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,618814,00.html, Zugriff: 25.5.2009.
Vgl. ElBaradei, Mohamed: Versagt haben andere, in: DER SPIEGEL, Nr. 21/2009.
Vgl. Sang-Hun, Choe: North Korea Claims to Conduct 2nd Nuclear Test, in: The New York Times, 25.5.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
te jedoch mindestens eine Sprengkraft von 10 bis 20 Kilotonnen erzeugen müssen –
darum ist es wahrscheinlich, dass auch Nordkoreas zweiter Nuklearwaffentest nicht
wie geplant funktioniert hat.691 Gleichsam provoziert Nordkorea die Welt noch weiter: Den angekündigten südkoreanischen Anschluss an die Proliferation Security Initiative (siehe Eintrag 2003) bezeichnet der Norden als „Kriegserklärung“.692 Zusätzlich zum zweiten Nuklearwaffentest führt der Norden eine ganze Reihe Raketentests
durch: Am 25. und 26. Mai testet das Land insgesamt fünf Kurzstreckenraketen.693
Am 12. Juni verabschiedet der UN Security Council Resolution 1874, in der er
Nordkorea unmissverständlich auffordert, keinen erneuten Nuklearwaffentest oder
Raketenstart durchzuführen (vgl. § 2 f.).694 Trotzdem testet Nordkorea Anfang Juli
erneut drei Kurzstreckenraketen, die im Meer vor Japan einschlagen.695 UN Security
Council Resolution 1874 versucht die Sanktionen gegen Nordkorea u. a. damit zu
verschärfen, dass alle UN-Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, Schiffs- und Luftfracht zu inspizieren, sollte der Verdacht bestehen, dass die Fracht zum Nuklearund Raketenprogramm Nordkoreas beiträgt (vgl. § 11 ff.).
Die deutschen Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die
Linke scheitern mit ihren Anträgen im Bundestag, die Verhandlungen zwischen
Deutschland und USA über den sofortigen Abzug der 20 in Büchel verbleibenden
Nuklearwaffen erwirken sollten.696
Rose Gottemoeller, die auf US-amerikanischer Seite die kommenden Abrüstungsverhandlungen mit Russland führen soll und gleichzeitig für die USUmsetzung des NPT zuständig ist, fordert öffentlich, dass endlich auch die noch
fehlenden Nuklearmächte Indien, Israel, Pakistan und Nordkorea diesem Vertrag
beitreten sollten. Es ist das erste Mal, dass eine US-Administration Israel als Nuklearmacht bezeichnet. Bislang hatte das ein Abkommen über das Stillschweigen zur
nuklearen Kapazität Israels aus dem Jahre 1969 verhindert.697
Die Conference on Disarmament beschließt, Verhandlungen über einen Fissile Material Cut-Off Treaty (siehe u. a. Einträge 1993 und 1998), die seit den
1990ern auf Eis gelegen haben, wieder aufzunehmen.698 Auch in den NPTÜberprüfungsprozess kommt Bewegung: Die 2009er Sitzung des NPT Preparatory
Committee verabschiedet eine vorläufige Agenda für die kommende Überprüfungskonferenz.699 Allein der Streit über diesen prozedualen Schritt hatte den NPTÜberprüfungsprozess 2004 und 2005 gelähmt und die Delegierten von inhaltlicher
Arbeit abgehalten (dazu Einträge 2004 und 2005).
Das „EastWest Institute“, ein US-amerikanisch-russisches Expertenkonsortium, analysiert den geplanten US-amerikanischen Raketenschild in Polen und
Tschechien und kommt zu dem Schluss, dass solch ein System keineswegs gegen
mögliche iranische Langstreckenraketen wirksam sei. Es sei geplant, das System
mit nur zehn Interzeptoren, also Abfangraketen, auszustatten, wobei bis zu fünf da-
691
692
693
694
695
696
697
698
699
Vgl. Park, Jeffrey (2009): The North Korean Nuclear Test: What the Seismic Data Says,
http://www.thebulletin.org/web-edition/features/the-north-korean-nuclear-test-what-the-seismic-data-says, Zugriff:
14.7.2009.
Vgl. Nass, Matthias: Die feudale Atommacht, in: DIE ZEIT, Nr. 24/2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): North Korea Profile. Missile Chronology 2008-2009,
http://www.nti.org/e_research/profiles/NK/Missile/chronology_2008.html, Zugriff: 14.7.2009.
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1874.
Vgl. Sang-Hun, Choe: Defying U.S., N. Korea Fires Barrage of Missiles, in: The New York Times, 4.7.2009.
Vgl. Das Parlament: Streit über Atomwaffen, Nr. 18/19, 27.4.2009.
Vgl. Steingart, Gabor: Plötzliches Frösteln, in: DER SPIEGEL, Nr. 20/2009.
Vgl. Conference on Disarmament (2009): Decision for the establishment of a Programme of Work for the 2009 session,
http://www.unog.ch/80256EDD006B8954/(httpAssets)/E8846993B5213D59C12575DF0029EE11/$file/CD+1864+
English.pdf, Zugriff: 1.7.2009.
Vgl. Johnson, Rebecca (2009): NPT Preparatory Committee Meeting, 4 – 15 May 2009, London: The Acronym Institute,
http://www.acronym.org.uk/npt/index.htm, Zugriff: 14.7.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
von allein gegen eine einzige feindliche Rakete eingesetzt werden sollen, um sicherzustellen, dass mindestens einer der Interzeptoren trifft. So wären schon bei
zwei iranischen Raketen alle zehn Interzeptoren aufgebraucht. Ein iranischer Angriff
mit mehr als zwei Raketen wäre also nicht mehr unschädlich zu machen (vgl. Pkt.
4.11 f.). Anstatt dieses System voranzutreiben, sollten USA und Russland lieber alles daran setzen, Iran von einem möglichen Nuklearwaffenprogramm abzubringen
(vgl. Pkt. 5.11 ff.).700
Frankreich entwirft ein Gesetz über die Entschädigung der Opfer seiner
Nuklearwaffentests der Jahre 1960 bis 1996 in Algerien und Französisch Polynesien.701 Theoretisch könnten bis zu 150.000 Menschen einen Anspruch auf diese Entschädigung erheben. 13,5 Millionen Euro sind dafür vorgesehen.702 Der Anspruch
auf Entschädigung solle von Fall zu Fall von einem Komitee geprüft werden. Im Dezember hat das Gesetz Nationalversammlung und Senat passiert.703
Die Einschätzungen des iranischen Nuklearprogramms gehen auseinander: Während der aus dem Amt scheidende IAEA-Generaldirektor ElBaradei ein
„instinktives Gefühl“ habe, dass der Iran nach der Bombe strebe, sehe der zukünftige Generaldirektor Yukiya Amano in den offiziellen IAEA-Dokumenten keine Hinweise dazu.704 ElBaradei stützt seine Einschätzung jedoch nicht nur auf offizielle
IAEA-Dokumente, sondern auch auf Geheimdienstinformationen der IAEAMitgliedsstaaten: Diese verzeichnen im Iran Sprengstoff-Versuche, die Umwandlung
von Urandioxid in Urantetrafluorid, die auf das Herstellen von Uranmetall für den
Bombenbau hindeuten kann, ferner Pläne für unterirdische Tests und biographische
Daten eines iranischen Wissenschaftlers, der in Radius-Berechnungen einer Nuklearwaffenexplosion eingebunden war.705
Israel scheint sich auf einen potentiellen Militärschlag gegen iranische
Nuklearanlagen vorzubereiten: Es soll sich bereits Überflugrechte von SaudiArabien gesichert und US-amerikanische F-35-Tarnkappenbomber gekauft haben.706 Eine Studie des Washingtoner „Center for Strategic and International Studies“ attestiert Israel zwar die grundsätzliche Fähigkeit, Irans Nuklearprogramm zu
zerstören oder auf Jahre zu verzögern, doch sei dieses Unterfangen sehr riskant:
Um den nuklearen Brennstoffkreislauf im Iran zu stoppen, müsste Israel die Anlagen
zur Umwandlung von Uranerz in Uranhexafluorid in Isfahan ebenso vernichten wie
die Anreicherungszentrifugen, etwa in Natanz. Da der Iran aber nicht nur Uran anreichert, sondern auch einen mit schwerem Wasser moderierten Reaktor in Arak
baut, mit dem ab ca. 2011 jedes Jahr 8 Kilogramm Plutonium für den Bombenbau
gewonnen werden könnte, müsste auch diese Arak-Anlage zerstört werden. Hinzu
kämen eine Vielzahl von Produktionsstätten für iranische Raketen, wie auch die iranische Flugabwehr (vgl. S. 23/34 ff.). Ferner müsste Israel einen potentiellen Angriff
auf den Iran über Saudi-Arabien oder die Türkei fliegen, da Jordanien und Irak/USA
ihre Lufträume sicherlich nicht freigäben (vgl. S. 59 ff.). Israels Kampfflugzeuge sind
keine Langstreckenbomber, so dass sie auf dem Hin- und Rückweg in der Luft auf700
701
702
703
704
705
706
Vgl. EastWest Institute (2009): Iran's Nuclear and Missile Potential. A Joint Threat Assessment by U.S. and Russian
Technical Experts, New York: EastWestInstitute, http://docs.ewi.info/JTA.pdf, Zugriff: 14.7.2009.
Vgl. Le Figaro.fr: Essais nucléaires: l'indemnisation votée, http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2009/06/30/0101120090630FILWWW00464-essais-nucleaires-l-indemnisation-votee.php, Zugriff: 12.7.2009.
Vgl. Cowell, Alan: France to Pay Nuclear Test Victims, in: The New York Times, 25.3.2009.
Vgl. FRANCE 24 (2009): Parliament approves compensation bill for nuclear test victims,
http://www.france24.com/en/20091222-france-parliament-approves-law-compensation-nuclear-test-victims-algeriafrench-polynesia, Zugriff: 24.12.2009.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2009): Iran Profile. Nuclear Chronology 2009,
http://www.nti.org/e_research/profiles/Iran/Nuclear/chronology_2009.html, Zugriff: 16.7.2009.
Vgl. EastWest Institute (2009): a. a. O., Pkt. 2.4.
Vgl. Schuldt, Christoph: Israel forciert Pläne für Militärschlag gegen Iran, in: SPIEGEL ONLINE,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,634415,00.html, Zugriff: 19.7.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
getankt werden müssten (vgl. S. 71). Neben allen diesen militärischen Risiken bestünde die Gefahr, dass die ganze Region noch mehr destabilisiert werden würde,
Iran nun unzweideutig nach der Bombe streben würde und mehrere andere Staaten
diesem Beispiel folgen könnten (vgl. S. 99 ff.).707
Die Präsidenten von USA und Russland, Obama und Medwedjew, unterzeichnen ein vorbereitendes Dokument zum geplanten neuen START-Vertrag. Es
enthält bereits die geplanten neuen Obergrenzen für stationierte Nuklearwaffen und
Trägersysteme, die sieben Jahre nach In-Kraft-Treten dieses neuen STARTVertrags erreicht werden müssten (siehe zu den Obergrenzen Eintrag 2010 [„New
START“]).708
Indien lässt sein erstes nuklear-betriebenes und potentiell mit nuklearen
Kurzstreckenraketen ausgestattetes U-Boot vom Stapel.709 Es wird jedoch wahrscheinlich nicht vor 2012 vollkommen einsatzbereit sein.710
Obama verkündet, dass die USA von der Errichtung des Raketenschildes in
Polen und Tschechien (siehe u. a. Einträge 2006 [„Abwehrsystem gegen ballistische
Raketen“] und ebenfalls 2009 [„US-amerikanischer Raketenschild“]) absehen würden. Zwei Faktoren spielten für diese Entscheidung eine Rolle: Zum einen gehe die
hauptsächliche Bedrohung aus dem Iran nicht von ICBMs, sondern von Kurz- und
Mittelstreckenraketen aus. Zum anderen verfügten die USA bereits über Technologien zur Raketenabwehr, die geprüft und kostengünstig seien, vor allem im Bereich
der land- und seegestützten Interzeptoren. Die USA würden somit nicht generell auf
Raketenabwehr verzichten, sondern auf Grundlage der beschriebenen Faktoren eine neue Raketenabwehr-Architektur in Europa aufbauen, die gegen den Iran, keinesfalls aber gegen Russland gerichtet sei.711 Aus dem Umfeld der Präsidenten wird
bekannt, dass wohl kleinere seegestützte SM-3-Raketen zum Einsatz kommen, wie
sie für die US-Navy momentan entwickelt werden.712 Später könnten sie auch an
Land in Südeuropa oder der Türkei stationiert werden (dazu auch Eintrag 2010
[„Ballistic Missile Defense Review Report“]).713
Ein weiterer Staat strebt offenbar nach Nuklearwaffen: Burma. Zwei pakistanische Wissenschaftler aus dem Umfeld Abdul Qadeer Khans sollen seit 2001 mit
nordkoreanischer Unterstützung am burmesischen Nuklearprogramm arbeiten.
Nordkorea hilft Burma eventuell mit dem Hintergedanken, Teile des eigenen Arsenals vor US-Angriffen zu schützen und ins Ausland bringen zu können.714 Der Verdacht gegen Burma erhärtet sich, als im Jahr 2010 ein ehemaliges Mitglied der dortigen Militärjunta Dokumente aus dem Land schmuggelt, die Hinweise darauf geben,
707
708
709
710
711
712
713
714
Vgl. Toukan, Abdullah/Cordesman, Anthony H. (2009): Study on a Possible Israeli Strike on Iran's Nuclear Development Facilities, Washington D.C.: Center for Strategic and International Studies. Online unter:
http://csis.org/files/media/csis/pubs/090316_israelistrikeiran.pdf, Zugriff: 4.6.2010. Siehe auch: Joffe, Josef: Mission
Possible. Und hochriskant, in: DIE ZEIT, Nr. 31/2009.
Vgl. Levy, Clifford J./Baker, Peter: U.S.-Russia Nuclear Agreement Is First Step in Broad Effort, in: The New York
Times, 7.7.2009.
Vgl. ZEIT ONLINE (2009): Indien lässt eigenes Atom-U-Boot vom Stapel,
http://www.zeit.de/online/2009/31/indien-atom-u-boot, Zugriff: 22.10.2009.
Vgl. Zajec, Oliver: Indien macht sich stark, in: Le Monde diplomatique, Oktober 2009.
Vgl. The White House: Office of the Press Secretaty (2009): September 17, 2009. Remarks by the President on Strengthening Missile Defense in Europe, http://www.whitehouse.gov/the_press_office/Remarks-by-the-President-onStrengthening-Missile-Defense-in-Europe/, Zugriff: 16.12.2009.
Vgl. GlobalSecurity.org (2009): RIM-161 SM-3 (AEGIS Ballistic Missile Defense),
http://www.globalsecurity.org/space/systems/sm3.htm, Zugriff: 16.12.2009.
Vgl. The New York Times (2009): Missile and Missile Defense Systems. A Reversal by the Obama Administration,
http://topics.nytimes.com/top/reference/timestopics/subjects/m/missiles_and_missile_defense_systems/index.html?s
cp=1-spot&sq=missile%20defense&st=cse, Zugriff: 16.12.2009.
Vgl. DER SPIEGEL: Burma. Nukleare Ambitionen, Nr. 33/2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
dass Burma an Uran-Anreicherung und Sprengkopfherstellung arbeitet, wohl aber
noch Jahre von einer funktionierenden Waffe entfernt ist.715
Nahe Oslo simulieren norwegische und britische Wissenschaftler den technischen Abrüstungsprozess einer Nuklearwaffe (siehe auch Eintrag 2008
[„Laying the Foundations for Multilateral Disarmament“]). Dabei proben die beiden
Parteien das sog. „Information Barrier“-Konzept: Wie können die Inspektoren prüfen,
ob eine Waffe unschädlich gemacht und kein nukleares Material entwendet worden
ist, ohne dabei kritische Informationen über die Konstruktionsweise der Waffe zu erfahren? Sie benutzen etwa Messgeräte, die anzeigen, dass die Gesamtmenge radioaktiven Materials in der Waffe mit derjenigen übereinstimmt, die nach dem Abrüstungsprozess in einem Container lagert.716
Das „International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility“ (INES) startet die Kampagne „Scientists for a Nuclear Weapons-Free
World“.717 Die 49 Erstunterzeichner des Appells, darunter 31 Nobelpreisträger, fordern die Staatsoberhäupter der Welt auf, mittels einer Nuklearwaffenkonvention die
Beseitigung aller Nuklearwaffen bis 2020 herbeizuführen. Ferner rufen sie alle Wissenschaftler der Welt auf, sich keinesfalls an Erforschung und Produktion von Nuklearwaffen zu beteiligen.718
Der Neuseeländer Alyn Ware erhält den alternativen Nobelpreis, den „Right
Livelihood Award“, für 20 Jahre Pionierarbeit in der Friedenserziehung und Abrüstungsarbeit: Als Lehrer half er u. a. beim Entwickeln der „Peace Studies Guidelines“,
die Teil des neuseeländischen Lehrplans wurden. Gleichsam engagierte er sich in
der neuseeländischen Anti-Atom-Bewegung (siehe dazu auch Einträge 1984 und
1985 [„Nuclear Weapons are Morally Indefensible“ und „Treaty of Rarotonga“]),
gründete NGOs und NGO-Vereinigungen auf Weltniveau (etwa Abolition 2000, Eintrag 1995) und organisierte den Entstehungsprozess der Model Nuclear Weapons
Convention (dazu u. a. Einträge 1997). Für Alyn Ware würden im Klassenraum die
selben Prinzipien der friedlichen Streitbeilegung gelten wie in den internationalen
Beziehungen: Es müsse vorrangig nach einer Win-win-Situation gesucht werden,
welche die Bedürfnisse aller Akteure befriedige.719
Der UN Security Council verabschiedet Resolution 1887, in der seine Mitglieder auflisten, welche Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte in naher Zukunft
unternommen werden müssen: Die Nichteinhaltung von völkerrechtlichen Nonproliferationsverpflichtungen müsse vor den Security Council gebracht werden (vgl. § 1).
Staaten, die noch nicht dem NPT-Regime angehörten, sollten diesem so schnell wie
möglich als Nicht-Nuklearwaffenstaaten beitreten (vgl. § 4). Der CTBT müsse von
allen ratifiziert werden und in Kraft treten (vgl. § 7) und ein FMCT ausgehandelt
werden (vgl. § 8, siehe auch weiteren Eintrag 2009 [„Fissile Material Cut-Off Treaty“]). Die IAEA solle multilaterale Gestaltungsmöglichkeiten des nuklearen Brennstoffkreislaufs ausbauen, etwa durch die garantierte Lieferung von nuklearem
Brennstoff, um so neuen nationalen Anreicherungs- und möglichen Proliferationsvorgängen vorzubeugen (vgl. § 14). Alle Staaten sollen mit der IAEA Sicherungs-
715
716
717
718
719
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Defector's Evidence Indicate Myanmar Has Nuke Program,
http://gsn.nti.org/gsn/nw_20100604_5280.php, Zugriff: 23.8.2011.
Vgl. BBC News (2009): How to dismantle a nuclear bomb, http://news.bbc.co.uk/2/hi/8154029.stm, Zugriff:
17.12.2009.
Vgl. International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility (2009): Campaigns. Scientists for a
Nuclear Weapons-Free World, http://www.inesglobal.com/scientists-for-a-nuclear-weapons-free-world.phtml, Zugriff:
17.12.2009.
Vgl. ebd.: Scientists for a Nuclear Weapons-Free World,
http://www.inesglobal.com/download.php?f=0b8f6b8b2d283060cef39f46d919f704, Zugriff: 17.12.2009.
Vgl. The Right Livelihood Award (2009): Alyn Ware (New Zealand), http://www.rightlivelihood.org/ware.html,
Zugriff: 17.12.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
maßnahmen im Sinne des 1997er Modell-Protokolls, abschließen (vgl. § 15). Der
Security Council werde auf jede Ankündigung vom Rückzug eines Staates aus dem
NPT-Regime reagieren und nehme dabei zur Kenntnis, dass momentan diskutiert
werde, wie generell die internationale Gemeinschaft auf solch eine Vertragskündigung kollektiv reagieren könne. Gleichsam betont der Security Council, dass ein
Staat für seine Brüche des NPT, die er vor seiner Kündigung begangen habe, völkerrechtlich haftbar bleibe (vgl. § 17). Ferner fordert der Sicherheitsrat, dass die
Staaten nukleare Exporte an das Vorhandensein von IAEA-Sicherungsmaßnahmen
binden sollen (vgl. § 18-20) und dass sie ihre Strafgesetzgebung sowie ihre Sicherheitskontrollen in Bezug auf Proliferation verschärfen müssten (vgl. § 13/23 f./26 f.).
Zugleich sollen die Staaten auch alles daran setzen, möglichst wenig hochangereichertes Uran für ihre zivilen Zwecke zu benötigen (vgl. § 25).720
Die IAEA und ihr scheidender Generaldirektor ElBaradei wiederholen in einem Bericht Ende November, dass sie eine militärische Dimension des iranischen
Nuklearprogramms nicht ausschließen könnten (vgl. Pkt. 31 ff., siehe dazu auch anderen Eintrag 2009 [„Iranisches Nuklearprogramm“]).721 Bereits Ende September hat
der Iran die Existenz einer bislang völlig unbekannten zukünftigen unterirdischen
Anreicherungsanlage nahe Gom bekannt gegeben. Auch wenn die Anlage, die
bislang noch keine Zentrifugen enthält und mittlerweile von IAEA-Inspektoren besucht worden ist, wahrscheinlich zu klein ist, um ausreichend Uran für ein militärisches Programm anzureichern, so besteht zumindest der Verdacht, dass diese Anlage nur ein Teil einer bislang geheimen Kette von mehreren unterirdischen Nuklearanlagen ist.722 Nahezu zeitgleich mit Bekanntwerden der Anlage bei Gom finden
Verhandlungen zwischen Iran und den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats sowie
Deutschland in Genf statt. Auch die USA reden wieder direkt mit dem Iran. Eine Einigung scheint in Sicht: Der Iran könnte ca. 75 % seines schwach-angereicherten
Urans im Ausland auf ca. 20 % Uran-235-Anteil anreichern lassen und dieses für
medizinische Strahlentherapien nutzen.723 Doch was die iranischen Unterhändler
ausgehandelt haben, wird von den iranischen Führern in den folgenden Wochen
und Monaten wieder zunichte gemacht: Sie schlagen vor, das Uran nicht ins Ausland, sondern unter internationaler Aufsicht auf die iranische Insel Kisch im persischen Golf zu verfrachten.724 Als die IAEA den Iran in einer Resolution auffordert,
die Forderungen der UN Security Council-Resolutionen 1737, 1747, 1803 und 1835
umzusetzen sowie die Konstruktion der Anreicherungsanlage bei Gom sofort zu beenden (vgl. Art. 1),725 lässt der Iran verlautbaren, dass er auch aus dem NPT-
720
721
722
723
724
725
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1887.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2009): GOV/2009/74. Implementation of NPT Safeguards Agreement and
relevant provisions of Security Council resolutions 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) and 1835 (2008) in the Islamic
Republic of Iran. Report by the Director General,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Board/2009/gov2009-74.pdf, Zugriff: 17.12.2009.
Vgl. Oelrich, Ivan/Barzashka, Ivanka (2009): A technical evaluation of the Fordow fuel enrichment plant, in: Bulletin of
the Atomic Scientists, 23.11.2009, http://thebulletin.org/web-edition/features/technical-evaluation-of-the-fordow-fuelenrichment-plant, Zugriff: 17.12.2009.
Vgl. Erlanger, Steven/Landler, Mark: Iran Agrees to Send Enriched Uranium to Russia, in: The New York Times,
2.10.2009.
Vgl. Sanger, David E.: Iran is Said to Ignore Effort to Salvage a Nuclear Deal, in: The New York Times, 9.11.2009. Vgl.
The New York Times (2009): Iran Agrees to Nuclear Fuel Swap,
http://www.nytimes.com/aponline/2009/12/12/world/AP-Iran-Nuclear.html?_r=1&ref=global-home, Zugriff:
17.11.2009.
Vgl. International Atomic Energy Agency (2009): GOV/2009/82. Implementation of NPT Safeguards Agreement and
relevant provisions of Security Council resolutions 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) and 1835 (2008) in the Islamic
Republic of Iran. Resolution adopted by the Board of Governors on 27 November 2009,
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Board/2009/gov2009-82.pdf, Zugriff: 17.12.2009.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Regime aussteigen könnte.726 Im November startet der Iran ein groß angelegtes militärisches Manöver, in dem die Armee – vor allem die Luftwaffe – die Verteidigung
der Nuklearanlagen probt. Gleichzeitig warnt der Iran Israel, dass er im Falle eines
Angriffs auf seine Nuklearanlagen das „Herz Tel Avivs“ unter Feuer nehmen werde.727 Wenige Tage später wird bekannt, dass die Regierung Irans den Bau von
zehn neuen Uran-Anreicherungsanlagen genehmigt habe. Fünf davon sollten umgehend errichtet werden. Der Iran wolle nun die Urananreicherung auf 20 % Uran235-Anteil selbst vornehmen.728 Zusätzlich testet der Iran in diesem Jahr wiederholt
seine Mittelstreckenraketen, die sog. „Shahab-3“ und „Sejil-2“, die Israel und Teile
Europas treffen könnten.729
Der Bericht „Eliminating Nuclear Threats“ der International Commission on
Nuclear Non-proliferation and Disarmament, verfasst von einem internationalen
Expertengremium unter Leitung des Australiers Gareth Evans und der Japanerin
Yoriko Kawaguchi, bezeichnet Nuklearwaffen als die unmenschlichsten Waffen, die
je erschaffen worden seien (vgl. Pkt. 1.1). Die ganze nukleare Problematik sei letztendlich nur durch die komplette Abschaffung aller dieser Waffen zu erreichen (vgl.
Pkt. 1.8/6.1 ff.). Die Autoren des Berichts fordern nun eine umfassende „Action
Agenda“ (vgl. Pkt. 1.18), die von einer „Minimazation Phase“ (Von 2010 bis 2012
und von 2012 bis 2025) zu einer „Elimination Phase“ übergehen solle (2025 und danach, vgl. Pkt. 7.1 ff.). In die Minimazation Phase sollten etwa das Entheben der
Nuklearwaffen aus dem Alarmzustand, das In-Kraft-Treten des neuen STARTVertrags sowie von CTBT und Fissile Material Cut-Off-Treaty, außerdem die generelle Abschwächung der Rolle von Nuklearwaffen in den Militärdoktrinen fallen (vgl.
Pkt. 17.4 ff.). Im weiteren Verlauf der Minimazation Phase, in den Jahren bis 2025,
sollten die Arsenale auf weltweit 2.000 Nuklearwaffen reduziert werden. Auch die
potentiellen Konflikte um Trägersysteme, Raketenabwehr und Weltraumbewaffnung
müssten neben weiteren mittels neuer Abkommen adressiert werden (vgl. Pkt. 18.2
ff.). Langfristig, nach 2025, solle eine Atmosphäre geschaffen werden, in der konventionelle militärische Ungleichheiten nicht mehr als destabilisierend angesehen
würden, so dass die restlichen Nuklearwaffen aufgegeben werden könnten. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass nukleares Material nicht mehr für militärische
Zwecke missbraucht und Verstöße gegen Abrüstungsbestimmungen effektiv bestraft werden könnten (vgl. Pkt. 19.6 ff.). Die Autoren des Berichts sind jedoch nüchtern genug, um auch scheinbar abseitige Probleme zu thematisieren: Wenn der USSenat schon 40 Jahre gebraucht habe, die Genocide Convention in Kraft treten zu
lassen, wie werde es dann erst einer Nuklearwaffenkonvention ergehen (vgl. Pkt.
19.18)?730
2010:
726
727
728
729
730
731
Der Iran wiederholt seine Ankündigung, in Kürze zehn neue UranAnreicherungsanlagen bauen und eine Uran-Anreicherung auf 20 % Uran-235Anteil – angeblich allein für medizinische Zwecke – vornehmen zu wollen.731 Diese
Vgl. The Associated Press (2009): Politiker: Iran könnte Kündigung von Atomwaffensperrvertrag erwägen,
http://de.news.yahoo.com/1/20091128/tpl-politiker-iran-knnte-kndigung-von-at-e8de175.html, Zugriff: 17.12.2009.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): Iran startet Mega-Manöver,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,662661,00.html, Zugriff: 18.12.2009.
Vgl. ebd.: Iran brüskiert den Westen mit neuen Uran-Plänen,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,664126,00.html, Zugriff: 18.12.2009.
Vgl. Cowell, Alan/Fathi, Nazila: Iran Test-Fires Missiles That Put Israel in Range, in: The New York Times, 29.9.2009.
Vgl. auch Slackman, Michael: Iran Says it Tested Upgraded Missile, in: The New York Times, 17.12.2009.
Vgl. International Commission on Nuclear Non-proliferation and Disarmament (2009): a. a. O.
Vgl. Deutsche Presse-Agentur (2010): Teheran baut neue Urananlagen – Brief an IAEA,
http://de.news.yahoo.com/26/20100208/tpl-teheran-baut-neue-urananlagen-brief-a70ba75.html, Zugriff: 8.2.2010. Vgl.
auch Slackman, Michael/Sanger, David E.: Iran raises stakes on nuclear fuel, in: The New York Times, 8.2.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Anreicherung wird im Februar unter massivem internationalen Protest tatsächlich
gestartet.732 Dem SPIEGEL liegt darüber hinaus in Teilen ein Geheimdienstdossier
vor, das die Existenz einer geheimen Unterorganisation des iranischen Verteidigungsministeriums dokumentiert: Diese geheimen Strukturen dienen anscheinend
einzig dem Bau der iranischen Nuklearwaffe.733
Im russischen Angarsk, nahe des Baikalsees, wird eine „Low-Enriched
Uranium Fuel Reserve“, eine Bank für schwach-angereichertes Uran, unter IAEAAufsicht eingerichtet. Sie soll letztendlich 120 Tonnen schwach-angereicherten
Urans in Form von Uranhexafluorid lagern. Die Wartungskosten für die Anlage werde Russland tragen. An dem Projekt teilnehmende Staaten seien nicht verpflichtet,
auf eigene Anreicherungsanlagen zu verzichten oder strengere IAEA-Kontrollen zuzulassen. Nuclear Threat Initiative-Autor Cole J. Harvey merkt zu den Kontrollen jedoch an, dass nahezu alle Staaten, die heute Nuklarreaktoren bauten, mit Ausnahme etwa des Irans, ohnehin dem 1997er Additional Protocol der IAEA unterlägen.
Die Brennstoffbank soll aktiv werden, wenn ein teilnehmender Staat vom UranMarkt abgekoppelt werde (und die Gründe dafür nicht im Brechen von Nonproliferationsverpflichtungen lägen). Dieser Staat könne dann zu Marktpreisen das Uran der
Bank erwerben. Russland spezifiziert leider nicht, von wem und wo das
Uranhexafluorid in das für die Energiegewinnung benötigte Urandioxid umgewandelt
werden wird. Ebenso bleibt vorerst ungeklärt, von wem eine mögliche zusätzliche
An- oder Abreicherung des Urans vorgenommen wird, da nicht alle Reaktoren, die
in Zukunft womöglich Brennstoff aus der Bank beziehen, den gleichen Anreicherungsgrad nutzen.734
Im
„Ballistic
Missile
Defense
Review
Report“
des
USVerteidigungsministeriums wird u. a. angekündigt, dass die USA über Europa einen
Raketenabwehrschirm aufbauen möchten: Zuerst (bis 2011) läge der Schwerpunkt
auf einer seegestützten Abwehr gegen Kurz- und Mittelstreckenraketen, die vor allem Südeuropa abdecken solle. Bis 2015 sollen landgestützte Abwehrraketen und
dazugehörige Radaranlagen in Südeuropa dazukommen. Bis 2018 solle durch eine
Raketenabwehrstation in Nordeuropa der ganze Kontinent auch vor weit reichenden
Mittelstreckenraketen geschützt werden. Bis 2020 schließlich würden die USA neben den Raketenabwehranlagen in Alaska und Kalifornien gegen ICBMs weitere
Stationen zur Abwehr der Interkontinentalraketen errichten (vgl. S. 15/24).735 Russland, eben noch erleichtert über die Aufgabe der US-Pläne in Polen und Tschechien
(siehe Eintrag 2009 [„Raketenschild“], zeigt sich indes höchst verärgert über die
neuen US-amerikanischen Vorhaben und versucht, in den nahezu fertig ausgehandelten neuen START-Vertrag eine Provision einzubauen, die den weiteren Ausbau
einer Raketenabwehr verbieten soll. Russland droht, den neuen START nicht zu ratifizieren, sollten sich die USA weigern, diese Provision zu akzeptieren.736
Nach zehn Jahren veröffentlicht Russland eine neue Version seiner Militärdoktrin (zur Vorgängerversion siehe Eintrag 2000). Wie vor zehn Jahren gliedert
Russland potentielle Konflikte in „armed conflicts“ (Bsp. Tschetschenien-Konflikt), in
„local wars“ (Bsp. Georgien-Krieg 2008), in „regional wars“, die womöglich mehrere
Staaten umfassen würden, und schließlich in „large-scale wars“, vergleichbar mit
732
733
734
735
736
Vgl. Cowell, Alan/Shanker, Thom: Iran is Said to Begin Nuclear Enrichment, in: The New York Times, 10.2.2010.
Vgl. Bednarz, Dieter/Follath, Erich/Stark, Holger: Die Maulwürfe von Teheran, in: DER SPIEGEL, Nr. 4/2010.
Vgl. Cole, Harvey J. (2010): Low-Enriched Uranium Fuel Reserve at Angarsk, Monterey: Center for Nonproliferation
Studies, http://www.nuclearthreatinitiative.org/e_research/e3_low_enriched_uranium_angarsk.html, Zugriff: 30.4.2010.
Siehe auch Klingst, Martin/Ladurner, Ulrich: Der große Traum, in: DIE ZEIT, Nr. 15/2010.
Vgl. United States Department of State (2010): Ballistic Missile Defense Review Report. February 2010,
http://www.defense.gov/bmdr/BMDR%20as%20of%2026JAN10%200630_for%20web.pdf, Zugriff: 15.3.2010.
Vgl. Neef, Christian: Hartnäckiges Schweigen, in: DER SPIEGEL, Nr. 10/2010. Vgl. auch Baker, Peter: Twists and
Turns on Way to Arms Pact with Russia, in: The New York Times, 27.3.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
den bisherigen Weltkriegen. Nuklearwaffen könnten laut Russland nicht nur in solchen large-scale wars eingesetzt werden, auch regionale Kriege könnten sich über
die nukleare Schwelle hinaus entwickeln. Russland gibt aber an, Nuklearwaffen nur
einsetzen zu wollen, wenn es ums Überleben ginge. Nach wie vor verkündet Russland, notfalls auch nicht-nukleare Massenvernichtungswaffen und einen konventionellen Angriff nuklear beantworten zu können – die Idee einer No-first-use policy
wird also abermals verworfen. Neu in der Doktrin ist, dass Russland – ähnlich wie
die USA – plant, in Zukunft verstärkt konventionelle Waffen auf strategischen Trägerraketen anzubringen. Bemerkenswert ist auch, dass taktische Nuklearwaffen
keine wirkliche Rolle in Russlands Strategie mehr zu spielen scheinen. Insgesamt,
so Nikolai Sokov, sei erkennbar, dass Russland im Zuge seiner militärischen Reformen die Bedeutung von Nuklearwaffen etwas abschwächen werde.737
Auch die USA verabschieden eine neue Version ihrer nuklearen Strategie,
den „Nuclear Posture Review Report“, der sich bereits sprachlich deutlich von der
aggressiven Nuclear Posture Review 2002 und der Doctrine for Joint Nuclear Operations (siehe Einträge 2002 bzw. 2005) unterscheidet: Die Abrüstungsverpflichtung
des Art. VI NPT findet ebenso Erwähnung wie das finale Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt. Gleichsam wird die Notwendigkeit „regionaler Sicherheitsarchitekturen“
durch Raketenabwehr sowie die Modernisierung von nuklearen Einrichtungen und
Sprengköpfen betont (vgl. etwa S. 7/27 f./33/38 ff.). Es solle daran gearbeitet werden, dass Staaten, sollten sie den NPT verletzen, Konsequenzen in Kauf nehmen
müssten. Wie diese Konsequenzen aussehen sollen, gibt der Nuclear Posture Review Report nicht preis (vgl. S. 10). Die Sicherung von nuklearem Material und Nuklearwaffen müsse in Zukunft noch intensiviert werden, etwa durch die Global Threat
Reduction Initiative (Eintrag 2004) oder das Nunn-Lugar Program (Eintrag 1991, vgl.
S. 11 f.). Des Weiteren sprechen die USA eine Negative Security Assurance aus:
NPT-Mitgliedsstaaten ohne Nuklearwaffen, die ihre Nonproliferationsverpflichtungen
einhielten, würden nicht nuklear angegriffen werden (vgl. S. 17). Diese Security Assurance geht über die 1995er Verpflichtung hinaus, die einen US-amerikanischen
Nuklearwaffen-Einsatz nicht ausschloss, sollte ein angreifender Staat selbst zwar
keine Nuklearwaffen besitzen, aber mit einem Nuklearwaffenstaat verbündet sein
(Eintrag 1995 [„UN Security Council Resolution 984“]). Auch in Zukunft würden die
USA die nukleare Triade aufrecht erhalten (vgl. S. 21). Dazu würden sie auch weiterhin an einer Nachfolgerin der gegenwärtig verwendeten U-Boot-Staffel der OhioKlasse forschen, die Modernisierung der Minuteman-ICBMs vorantreiben und eine
Milliarde Dollar in die Modernisierung des B-2-Tarnkappen-Bombers investieren.
Auch über eine Nachfolgerin der gegenwärtigen ALCM („air-launched cruise missile“) solle bis 2012 nachgedacht werden (vgl. S. 23 f.). Gleichsam würden alle stationierten ICBMs fortan nur noch mit einem einzigen Sprengkopf ausgestattet werden,
wie es bereits der niemals in Kraft getretene START II-Vertrag vorsah (Eintrag 1993,
vgl. S. 23). Die meisten ICBMs würden aber nach wie vor im Alarmzustand bleiben.
Die Zielkoordinaten würden aber auf den offenen Ozean und nicht auf bewohnte
Städte ausgerichtet sein (vgl. S. 25 f.). Der Nuclear Posture Review Report hebt
hervor, dass Russland deutlich mehr taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert
habe als die USA. Darum ist im Report auch nicht vom in Europa geforderten Abzug738 der taktischen US-Nuklearwaffen die Rede, sondern vielmehr von ihrer Instandhaltung (vgl. S. 27 f.). Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der NATO-
737
738
Vgl. Sokov, Nikolai (2010): The New, 2010 Russian Military Doctrine: The Nuclear Angle, Monterey: Center for Nonproliferation Studies, http://cns.miis.edu/stories/100205_russian_nuclear_doctrine.htm, Zugriff: 8.4.2010.
Die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und Norwegen haben die NATO aufgerufen, ihre Nukleardoktrin
(Eintrag 1999) zu überarbeiten und alle in Europa verbleibenden US-Nuklearwaffen abzuziehen. Vgl. Slater, Alice
(2010): NATO Goes Anti-Nuclear?, in: Foreign Policy in Focus, 11.3.2010,
http://www.fpif.org/articles/nato_goes_anti-nuclear, Zugriff: 8.4.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Nuklearstrategie solle aber gemeinsam über die Rolle dieser Waffen diskutiert werden (vgl. S. 32). Die USA würden Russland und China zu (weiteren) Gesprächen
über ihre jeweiligen Strategien, über Raketenabwehr und mögliche weitere Abrüstungsschritte einladen (vgl. S. 28 ff.). Solche etwa mit Russland zu unternehmenden
Abrüstungsschritte sollten nicht mehr nur die stationierten strategischen, sondern alle Nuklearwaffen einbeziehen (vgl. S. 30). Wie in der neuen russischen Militärdoktrin, so ist auch bei den US-Amerikanern die Rede von der zukünftigen Ausstattung
von Interkontinentalraketen mit konventioneller Bewaffnung – diese bereits im Operations Plan 8010 (Eintrag 2008) beschriebenen „prompt global strike capabilities“
würden wahrscheinlich binnen kurzer Zeit jeden Punkt der Erde treffen können (vgl.
S. 34). Da das US-amerikanische nukleare Arsenal seine ursprünglich vorgesehene
Lebenszeit bereits überschritten habe, würden einzelne Waffenkomponenten und
nukleare Einrichtungen modernisiert werden – neue Sprengköpfe würden aber nicht
entwickelt werden (vgl. S. 37 ff.).739
Die Präsidenten der USA und Russlands unterzeichnen in Prag den „Treaty
Between the United States of America and the Russian Federation on Measures for
the Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms“, der als „New
START“ bekannt wird. Nach Ratifikation durch US-Kongress und russische Duma
tritt er auf der Münchener Sicherheitskonferenz im Februar 2011 durch Austausch
der Ratifikationsurkunden in Kraft.740 Der Vertrag reduziert und limitiert die Anzahl
der Trägersysteme, Sprengköpfe und Startvorrichtungen mit Art. II.1 folgendermaßen:
700
Diese Obergrenze gelte für stationierte ICBMs, SLBMs und schwere
Bomber.
1550
Diese Obergrenze gelte für nukleare Sprengköpfe auf stationierten
ICBMs und SLBMs und für solche Sprengköpfe, die den schweren
Bombern zugeschrieben werden. Keinesfalls gelte sie für die
Gesamtmenge an US-amerikanischen und russischen Sprengköpfen, die
sich noch tausendfach in Lagern befinden.741
800
Diese Obergrenze gelte für einsatzbereite und nicht einsatzbereite
Startvorrichtungen für ICBMs, SLBMs (also etwa Raketensilos) sowie für
einsatzbereite und nicht einsatzbereite schwere Bomber.
Nach Art. II.2 dürfe jede Seite innerhalb dieser Obergrenzen die Komposition ihrer
Streitkräfte frei bestimmen. Das 1550er Limit für Sprengköpfe ist insofern bemerkenswert, als dass es nicht die Gesamtmenge an Sprengköpfen eines Bombers
miteinbezieht, sondern nur die den Bombern zugeschriebene Menge Sprengköpfe –
und das ist ein Sprengkopf pro Bomber (vgl. Art. III.2.b). Der Vertrag verbietet aber
nicht, dass ein Bomber auch mehr als einen Sprengkopf tragen kann742 – die übrigen werden schlichtweg nicht mehr von dem 1550er Limit erfasst. Pavel Podvig von
den Atomic Scientists kommt auf seinem Webblog zu dem Schluss, dass solch eine
neuartige Zählweise bedeuten könne, dass USA und Russland bei Vertragserfüllung
739
740
741
742
Vgl. United States Department of Defense (2010): Nuclear Posture Review Report. April 2010,
http://www.defense.gov/npr/docs/2010%20Nuclear%20Posture%20Review%20Report.pdf, Zugriff: 8.4.2010.
Vgl. tagesschau.de (2011): USA und Russland sprechen über Raketenabwehr,
http://www.tagesschau.de/ausland/usarussland102.html, Zugriff: 25.4.2011.
Siehe dazu etwa den Kommentar: Kristensen, Hans M.: FAS Strategic Security Blog. New START: It's in the Bag!,
26.1.2011, http://www.fas.org/blog/ssp/page/2, Zugriff: 25.4.2011.
Vgl. United States Department of State (2010): Treaty Between the United States of America and the Russian Federation
on Measures for the Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://www.state.gov/documents/organization/140035.pdf, Zugriff: 9.4.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
eher über 2.000 Sprengköpfe pro Seite statt über die in New START verkündeten
1.550 verfügen könnten. Die 76 russischen Bomber etwa könnten in Wirklichkeit
über 800 Sprengköpfe tragen. Auch die Obergrenze von 700 für Trägersysteme sei
kein signifikanter Abrüstungsschritt: Da Russland momentan sogar „nur“ über 571
einsatzbereite Trägersysteme verfüge, befinde es sich schon zum jetzigen Zeitpunkt
im Zustand der Vertragserfüllung. Auch die USA müssten lediglich moderat abrüsten.743 Es ist überdies anzumerken, dass auch New START – wie seine Vorgänger –
nicht die eigentliche Zerstörung von nuklearen Sprengköpfen vorschreibt.744 Transparenz und Vertragsverifikation sollen etwa durch eine Data Base (vgl. Art. 7 sowie
Part 2/4 des Vertragsprotokolls), freiwilligen Informationsaustausch (vgl. etwa Art.
IX), eigenständige Aufklärung (vgl. Art. X), gegenseitige Inspektionen (vgl. Art. XI
und Part 5 des Protokolls) und Kontakt in einer „Bilateral Consultative Commission“
(vgl. Art. XII und Part 12 des Protokolls) gewährleistet werden. Gemäß Art. XIV.2
solle New START vorerst für zehn Jahre in Kraft bleiben. Am Tage des In-KraftTretens von New START verliert der SORT-Vertrag (siehe Eintrag 2002) seine Gültigkeit (vgl. Art. XIV.4).745 Abrüstungsbefürworter begrüßen New START nahezu einstimmig, doch ist es ein teuer erkaufter Sieg: Damit der heimische militärischindustriellen Komplex den Vertrag billigt, erhöht die Obama-Administration die Ausgaben für Nuklearwaffen und Trägersysteme noch einmal um 180 Milliarden USDollar für die kommenden zehn Jahre.746
In Washington findet der in Obamas Prag-Rede (siehe Eintrag 2009) angekündigte „Nuclear Security Summit“ statt: Im Abschluss-Communiqué wird verkündet, dass binnen vier Jahren alles gefährdete nukleare Material gesichert werden solle, um nicht in die Hände von Terroristen zu fallen. Auf hoch-angereichertes
Uran solle so weit wie möglich verzichtet und Reaktoren auf den Betrieb mit
schwach-angereichertem Uran umgestellt werden. Letztendlich hänge jeglicher Erfolg bei der Sicherung nuklearen Materials von Maßnahmen auf freiwilliger Basis ab.
In zwei Jahren werde ein neuer Nuclear Security Summit abgehalten werden, diesmal in Südkorea.747 Zeitgleich mit dem Washingtoner Summit werden aus allen Teilen der Welt Aktivitäten auf dem Gebiet der Sicherung nuklearen Materials gemeldet: So wurde von US-amerikanischen Wissenschaftlern hoch-angereichertes Uran
aus dem von Erdbeben geplagten Chile entfernt.748 Kanada, Ukraine, Mexiko und
Malaysia haben angekündigt, ihre Vorräte an nuklearen Materialien zu reduzieren
und ihre Energieversorgung von hoch- auf schwach-angereichertes Uran umzurüsten.749 USA und Russland unterzeichnen außerdem ein Update des zehn Jahre alten „US-Russia Plutonium Disposition Agreement“, das jeder Seite vorschrieb,
bis 2007 Anlagen errichtet zu haben, die pro Seite mindestens 34 Tonnen Plutonium
in nicht für Waffenzwecke zu gebrauchendes Material umwandeln sollten (Eintrag
743
744
745
746
747
748
749
Vgl. Podvig, Pavel (2010): Russian strategic nuclear forces. New START treaty in numbers,
http://russianforces.org/blog/2010/03/new_start_treaty_in_numbers.shtml, Zugriff: 9.4.2010.
Vgl. Kristensen, Hans M.: FAS Strategic Security Blog. 20th Anniversary of START, 29.7.2011,
http://www.fas.org/blog/ssp/, Zugriff: 24.8.2010.
Vgl. United States Department of State (2010): Treaty Between the United States of America and the Russian Federation
on Measures for the Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms, a. a. O. Siehe das Protokoll zu New
START unter: ebd. (2010): Protocol to the Treaty Between the United States of America and the Russian Federation on
Measures for the Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms,
http://www.state.gov/documents/organization/140047.pdf, Zugriff: 9.4.2010.
Vgl. Lichterman, Andrew: Der neue START-Vertrag und Abrüstung. Ein Dilemma, das nach einer Debatte ruft, in:
Wissenschaft und Frieden, Nr. 2/2011, S. 48.
Vgl. The White House. Office of the Press Secretary (2010): Communiqué of the Washington Nuclear Security Summit,
http://www.whitehouse.gov/the-press-office/communiqu-washington-nuclear-security-summit, Zugriff: 15.4.2010.
Vgl. Sanger, David E./Broad, William J.: Obama confronts a flash point before major proliferation meeting, in: The
New York Times, 12.4.2010.
Vgl. Knowlton, Brian: Obama sets high bar for leaders on nuclear risks, in: The New York Times, 14.4.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
2000). Da dieses Vorhaben noch immer nicht abgeschlossen ist, werden die Anlagen nun für 2018 angekündigt. Die USA verfügen schätzungsweise noch über 100
und Russland über 150 Tonnen Plutonium. Russland meldet immerhin, seine letzte
Produktionsstätte für Plutonium zu schließen.750 Zeitgleich mit dem Nuclear Security
Summit veröffentlicht Harvard-Professor Matthew Bunn eine Neufassung seines
„Securing the Bomb“-Reports, in dem er etwa Pakistan und Russland etliche Mühen bei der Sicherung von nuklearen Materialien und Waffen(-komponenten) attestiert, gleichzeitig aber warnt, dass z.B. eine pakistanische Nuklearanlage einem
konzentriertem Angriff hunderter gut bewaffneter und ausgebildeter Dschihadisten
nichts entgegenzusetzen habe (vgl. S. 31). Daneben lässt der Report verlautbaren,
dass viele Staaten in den letzten Jahren ihre Vorräte an waffenfähigen Nuklearmaterialien aufgegeben hätten, etwa Libyen und Taiwan im Jahr 2009 und die Türkei
im Jahr 2010 (vgl. S. 42).751
Im SPIEGEL warnt der ehemalige Leiter des Planungsstabs im Bundesverteidigungsministerium, Hans Rühle, vor einer möglichen nuklearen Bewaffnung
Brasiliens. Das Land beherrsche den kompletten nuklearen Brennstoffkreislauf,
verfolge ein nukleares U-Boot-Programm, gebe darüber jedoch keine Informationen
preis und sei dazu völkerrechtlich auch gar nicht verpflichtet, weil es sich vehement
weigere, das Additional Protocol mit der IAEA zu vereinbaren (siehe dazu auch Eintrag 1997). Da nahezu alle nuklearen U-Boote mit hoch-angereichertem Uran betrieben würden, könne Brasilien auch ohne Weiteres seine Hoch-Anreicherung
rechtfertigen. Rühle wagt die Aussage, Brasilien entwickele „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Nuklearwaffen.752
Die beiden US-Physiker George N. Lewis und Theodore A. Postol kritisieren Obamas Pläne zur Raketenabwehr (siehe dazu ebenfalls Eintrag 2010 [„Ballistic
Missile Defense Review Report“]): Bei den allermeisten Raketenabwehr-Tests der
letzten Jahre, die vom Pentagon als Erfolg verkauft würden, sei der eigentliche
(Test-)Sprengkopf gar nicht zerstört worden, sofern die Testrakete überhaupt einen
Sprengkopf getragen habe. Allein die Trägerrakete zu zerstören genüge nämlich
nicht – der Sprengkopf würde in solch einem Fall trotzdem auf der Erde detonieren,
höchstens an anderer Stelle als vom Angreifer geplant. Lewis und Postol resümieren, dass eine solche Raketenabwehr keine Sicherheit biete, sondern vielmehr –
von vielen als Provokation empfunden – erst neue Sicherheitsrisiken hervorrufen
würde.753
Die vorläufige Version des britischen Koalitionsvertrags zwischen Konservativen und Liberaldemokraten bekennt sich zur eigenen Nuklearbewaffnung und
zur Erneuerung der U-Boot-Flotte. Die Konservativen haben sich hierbei gegen die
Liberaldemokraten durchgesetzt, die Nuklearwaffen ablehnen und sich selbst noch
im Koalitionsvertrag für Alternativen zur nuklearen Bewaffnung aussprechen.754
750
751
752
753
754
Vgl. Matishak, Martin (2010): U.S., Russia Sign Plutonium Disposal Agreement, Washington D.C.: Nuclear Threat Initiative. Global Security Newswire, http://gsn.nti.org/gsn/nw_20100414_4872.php, Zugriff: 15.4.2010.
Vgl. Bunn, Matthew (2010): Securing the Bomb 2010. Securing All Nuclear Materials in Four Years, Cambridge,
MA/Washington D.C.: Harvard Kennedy School. Belfer Center for Science and International Affairs/Nuclear Threat
Initiative.
Vgl. Rühle, Hans: Flirt mit der Bombe, in: DER SPIEGEL, Nr. 18/2010.
Vgl. Lewis, George N./Postol, Theodore A. (2010): A Flawed and Dangerous U.S. Missile Defense Plan, Washington
D.C.: Arms Control Association, http://www.armscontrol.org/act/2010_05/Lewis-Postol, Zugriff: 20.5.2010. Siehe
auch: Broad, William J./Sanger, David E.: Review Cites Flaws in U.S. Antimissile Program, in: The New York Times,
18.5.2010.
Vgl. Conservatives (2010): Conservative Liberal Democrat coalition negotiations. Agreement reached. 11 May 2010,
http://www.conservatives.com/News/News_stories/2010/05/Coalition_Agreement_published.aspx, Zugriff:
21.5.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Der Iran verspricht in einem von Brasilien und Türkei eingefädeltem Deal,
1.200 Kilogramm schwach-angereichertes Uran in die Türkei zu verfrachten und
würde dafür die equivalente Menge, allerdings auf 20 % angereichert, von Frankreich und Russland zurückbekommen. Der Deal ist jedoch eine bloße Willensbekundung und nicht völkerrechtlich verbindlich. Außerdem will der Iran nicht darauf
verzichten, nach wie vor auch selbst auf 20 % anzureichern. Westliche Beobachter
vermuten, dass der Iran mit diesem Deal eine neue Resolution des UNSicherheitsrats verhindern will, die bereits vorbereitet wird (siehe ebenfalls Eintrag
2010).755 Die Gesamtmenge des momentanen iranischen Vorrats an schwachangereichertem Uran beträgt ca. 2.400 Kilogramm – würde dieser Vorrat weiter angereichert, könnte er bereits für zwei Nuklearwaffen ausreichen.756
Die NPT-Überprüfungskonferenz kann im Gegensatz zu 2005 (vgl. Eintrag
2005) wieder ein Abschlussdokument verabschieden. Es enthält u. a. 64 Empfehlungen für zukünftiges Handeln (=„Actions“): Action 1 ruft alle Vertragsstaaten auf,
auf das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt hinzuarbeiten. Action 3 und 5 (b) verlangen die Reduzierung und letztendliche Abrüstung aller Arten von stationierten und
nichtstationierten Nuklearwaffen. Laut Action 6 solle die Conference on
Disarmament unmittelbar einen Unterausschuss gründen, der sich explizit mit nuklearer Abrüstung befassen möge. Um die Arbeit der Conference on Disarmament
wieder ins Rollen zu bringen, sei der UN-Generalsekretär außerdem eingeladen, im
September 2010 eine hochrangig-besetztes Treffen einzuberufen (vgl. Action 7).
Weitere Handlungsempfehlungen beziehen sich auf den Comprehensive NuclearTest-Ban Treaty (vgl. Action 10-14), auf einen möglichen Fissile Material Cut-Off
Treaty (vgl. etwa Action 15) und auf die UN-Studie zur Abrüstungs- und Nonproliferationsbildung (vgl. Action 22, dazu auch Eintrag 2002 [„United Nations study on
disarmament and non-proliferation education“]). Empfehlungen zu Nonproliferation
(vgl. Actions 23-46) beinhalten keine nennenswerten Neuerungen. Action 58 benennt die Diskussion über Ansätze zur Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs, betont aber gleichsam das Recht auf rein nationale Kreisläufe. Das
Abschlussdokument endet mit einem Kapitel über eine gewünschte nuklearwaffenfreie Zone im Nahen und Mittleren Osten, die bereits auf der 1995er Überprüfungskonferenz gefordert worden ist (Eintrag 1995). 2012 solle eine Konferenz einberufen
werden, welche die Staaten der Region zur Erreichung dieses Ziels zusammenführen solle (vgl. Pkt. IV.7.a). Der UN-Generalsekretär und die Antragsteller der 1995er
Resolution mögen zur Vorbereitung dieser Konferenz einen Beauftragen
(=„Facilitator“) ernennen (vgl. [b]).757 Harald Müller, Mitglied der deutschen Verhandlungsdelegation, schildert, wie schwierig es war, sich auf dieses Abschlussdokument zu einigen: Zwar habe alle Vertragsstaaten der dringende Wunsch verbunden,
im Gegensatz zu 2005 wieder ein Abschlussdokument zu produzieren, doch durchziehe die Vertragsgemeinschaft nach wie vor eine Trennlinie zwischen Nuklear- und
Nicht-Nuklearwaffenstaaten. Die Nuklearwaffenstaaten, allen voran Frankreich, wollten sich auf keinen Fall auf eine zeitgebundene Abrüstung einlassen, etwa durch eine Nuklearwaffenkonvention. Sie verwiesen auf die strategische Lage, die sich erst
755
756
757
Vgl. Arms Control Association (2010): Iran-Turkey-Brazil Fuel Deal Has Potential if Iran Provides Follow-Up Steps,
http://www.armscontrol.org/issuebriefs/IranTurkeyBrazilFuelDeal, Zugriff: 21.5.2010. Siehe auch Marquart, Maria:
Volle Härte gegen die Hardliner, in: SPIEGEL ONLINE,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,695703,00.html, Zugriff: 21.5.2010.
Vgl. Sanger, David E./Broad, William J.: Iran has nuclear fuel for 2 weapons, report says, in: The New York Times,
2.6.2010.
Vgl. Nuclear Age Peace Foundation (2010): NPT/CONF.2010/L.2. 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. Draft Final Document,
http://www.wagingpeace.org/menu/programs/nuclear-dangers/2010_npt/draft_final_document.pdf, Zugriff:
10.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ändern müsse, ehe abgerüstet werden könne. Viele Nicht-Nuklearwaffenstaaten
hingegen empfinden diesen Verweis auf die strategische Lage als Ausrede. Gleichsam erachteten sie weitere Nonproliferationsregeln als Bevormundung der Nuklearwaffenstaaten und als Eingriff in ihre eigene Souveränität. Die oben dargestellten
Actions bilden also nicht mehr als einen Minimalkonsens, der teilweise sprachlich
verwässert sei: So fänden die russischen und US-amerikanischen taktischen Nuklearwaffen in Europa auf Drängen Russlands keine explizite Erwähnung, sondern gingen in der Bezeichnung „alle Arten von Nuklearwaffen“ unter. Ebenso wenig tauche
Kritik an Nukleardoktrinen und strategischen Allianzen oder ein Modernisierungsverbot für Nuklearwaffen auf. Gleichsam seien auch viele NichtNuklearwaffenstaaten glimpflich davongekommen: Brasilien werde auch weiterhin
nicht gezwungen werden, durch ein Additional Protocol mehr Transparenz in sein
Nuklearprogramm zu bringen. Die Iran-Problematik wird nur indirekt und nicht namentlich angesprochen. Auch Überlegungen, wie mit Vertragsrücktritt oder Sanktionen bei Vertragsbruch umgegangen werden könnte, finden sich nicht. Ein großer
Teil des Abschlussdokuments befasst sich mit der eigentlichen Überprüfung der
Vertragseffektivität: Über diesen Teil hätte, anders als über die Actions, kein Konsens geherrscht – er sei lediglich eine individuelle Reflexion des Konferenzpräsidenten. Dafür sind in diesem Teil aber auch die Konfliktlinien der Zukunft aufgezeichnet,
etwa, dass sich die Mehrheit der Vertragsstaaten für eine zeitgebundene Abrüstung
einsetzt, dies aber – wie oben beschrieben – von Frankreich und anderen abgelehnt
werde. Harald Müller, wie auch Delegationskollege Götz Neuneck, bewerten die
praktischen Schritte, die eine nuklearwaffenfreie Zone im Nahen und Mittleren Osten vorbereiten sollen, als die eigentliche Innovation im Abschlussdokument. Diese
seien auf das Engagement Ägyptens zurückzuführen, das sich – ganz anders als
der mit radikalen Forderungen aufgetretene Iran – zum Sprecher der Region und
generell der Nicht-Nuklearwaffenstaaten erkoren habe.758
Der UN Security Council verhängt Anfang Juni in Resolution 1929 neue
und erweiterte Sanktionen gegen den Iran, da dieser die bislang mit seiner Sache
befassten Resolutionen ignoriert habe (vgl. § 1). So dürfe nun laut Sicherheitsrat
kein Staat in das iranische Nuklearprogramm investieren und im eigenen Land auch
kein iranisches Investment im Nuklearbereich zulassen (vgl. § 7). Auch der Handel
mit konventionellem Kriegsgerät wie Panzern, Artillerie und Helikoptern wird verboten (vgl. § 8). Dem Iran werden jegliche Aktivitäten mit nuklearwaffenfähigen Raketen untersagt (vgl. § 9). Die Liste der Iraner, gegen die ein Einreiseverbot in alle anderen UN-Mitgliedsstaaten verhängt wird, wird ausgedehnt, vor allem auf Mitglieder
der iranischen Revolutionsgarden, die das Nuklearprogramm kontrollieren (vgl. § 10
ff.). Ferner seien alle Staaten angehalten, verdächtige Fracht in und aus dem Iran
zu inspizieren und gefährliche Gegenstände ggf. unschädlich zu machen (vgl. § 14
ff.). Iranische Banken sollen davon abgehalten werden, in anderen Staaten Niederlassungen zu gründen. Gleichsam sollen Banken aller UN-Mitgliedsstaaten ihren
Geschäftsbereich nicht auf den Iran ausdehnen, wenn dadurch das iranische Nuklear- oder Raketenprogramm gefördert werden könnte (vgl. § 23 f.). Die fünf ständigen Security Council-Mitglieder und Deutschland betonen, dass sie auch weiterhin
zu Verhandlungen mit dem Iran bereit seien, ebenso zur Aussetzung der Sanktionen und sogar zu weitreichender politischer, wirtschaftlicher und technologischer
Zusammenarbeit, sollte der Iran seine Anreicherungsaktivitäten aussetzen und sich
758
Die Einschätzungen stammen von Müller, Harald (2010): Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag nach der Überprüfung,
HSFK-Report 3/2010, Frankfurt: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, bzw. wurden von Harald Müller
in einem persönlichen Gespräch mit dem Autor in Frankfurt am 9.6.2010 geäußert. Des Weiteren gehen einige der Beurteilungen zurück auf Neuneck, Götz (2010): Erklärung zum erfolgreichen Abschluss der Überprüfungskonferenz des
Nichtverbreitungsvertrags in New York, http://ifsh.de/IFSH/aktuelles/akt_stellung_gn2.htm, Zugriff: 8.6.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
an die ihn betreffenden Resolutionen halten (vgl. § 32 ff./Annex IV).759 Unmittelbar
nach Erscheinen der neuen Resolution verdeutlicht die iranische Führung, dass
man sich dem Druck nicht beugen und die Anreicherung nicht aussetzen werde. 760
Auch Israel handelt – auf seine Weise: Es stationiert vor der iranischen Küste die
drei U-Boote, deren nuklear-bewaffnete Cruise Missiles jeden Ort im Iran treffen
könnten. Die U-Boote wurden in Deutschland konstruiert.761
Die Mitglieder der australischen Gewerkschaft „Australian Electrical Trades Union“ werden in keinem Teil des nuklearen Brennstoffkreislaufs mehr arbeiten: Die Industrie würde sie über die Gefahren belügen, klagt der Vorsitzende. Das
ist insofern ein deutliches Signal, als dass Australien über 20 % der weltweit bekannten Uranvorkommen verfügt, die noch dazu weltweit am hochwertigsten sind.
Die Gewerkschaft hofft, dass andere ihrem Beispiel folgen werden. Problematisch
könnte werden, sollte dem gewerkschaftlichen Schritt kein genereller australischer
Ausstieg aus der Nuklearindustrie folgen, dass diese Industrie nun noch verstärkter
auf nicht organisierte und potentiell schlecht über die Risiken informierte Arbeitnehmer setzen könnte.762
Das erste Mal seit 1992 führen die USA einen „subkritischen“ Test durch,
bei dem das Verhalten von Plutonium untersucht wird, wenn es von einer Explosion
chemischer Sprengstoffe getroffen wird. „Subkritisch“ ist der Test, weil bei ihm keine
sich selbst erhaltende Kettenreaktion von Kernspaltungen entsteht. Subkritische
Tests erlauben dennoch Rückschlüsse auf das Funktionieren von Nuklearwaffentests und sind durch den CTBT, den Comprehensive Nuclear Test-Ban Treaty, nicht
verboten. Im Übrigen haben die USA ihn auch noch nicht ratifiziert, entgegen der
Ankündigung Obamas in Prag (siehe Eintrag 2009).763
Der Computer-Wurm „Stuxnet“ befällt Systeme auf der ganzen Welt, auch
in Russland und Indien, hauptsächlich aber im Iran.764 Dort wird er zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Reaktors in Bushehr sorgen.765 Ebenso legt er große Teile der iranischen Anreicherungszentrifugen lahm. Der deutsche Computerspezialist Ralph Langer geht davon aus, dass das iranische Nuklearprogramm um
etwa zwei Jahre zurückgeworfen worden sei. Da der Code des Wurms sehr komplex sei und die Entwicklungszeit sich womöglich über mehrere Jahre erstreckte, sei
nicht vom Werk privater Hacker auszugehen, sondern vielmehr von staatlichen Urhebern – höchstwahrscheinlich handele es sich hierbei um die USA und Israel.766
Später wird Stuxnet als der am höchsten entwickelte Computer-Wurm bezeichnet,
den es je gab. Es ist wahrscheinlich, dass Israel den Wurm zuvor an seinen eigenen
Zentrifugen getestet hat, die mit denen im iranischen Natanz nahezu identisch seien.767 Das iranische Nuklearprogramm muss noch weitere Rückschläge hinnehmen:
Zwei hochrangige iranische Nuklearwissenschaftler werden Opfer separater An-
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767
Vgl. United Nations (2010): Security Council Resolution 1929.
Vgl. SPIEGEL ONLINE (2010): Iran will Rekord-Sanktionen trotzen,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,699798,00.html, Zugriff: 10.6.2010.
Vgl. Mahnaimi, Uzi: Israel Stations Nuclear Missile Subs Off Iran, in: The Times, 30.5.2010.
Vgl. Brisbane Times: Uranium Is the New Asbestos: Union Ban on Nuclear Work, 31.5.2010.
Vgl. National Nuclear Security Administration (2010): Bacchus Subcritical Experiment Conducted at Nevada National
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http://www.nv.doe.gov/library/newsreleases/Bacchus%20Subcritical%20Experiment%20Conducted%20at%20Nevada
%20National%20Security%20Site.pdf, Zugriff: 23.4.2011.
Vgl. Markoff, John/Sanger, David: In a Computer Worm, a Possible Biblical Clue, in: The New York Times, 29.9.2010.
Vgl. Broad, William J.: Russians Say Damaged Cooling Pump Is Cause of Delay in Starting Iranian Reactor, in: The New
York Times, 1.3.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Expert: Stuxnet Delivered 2-Year Blow to Iranian Nuclear Program,
http://gsn.nti.org/gsn/nw_20101215_5041.php, Zugriff: 23.8.2011.
Vgl. Broad, William/Markoff, John/Sanger, David: Stuxnet Worm Used Against Iran was Tested in Israel, in: The New
York Times, 15.1.2011.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
schläge – einer der Wissenschaftler stirbt. Der Iran vermutet Israel hinter den Attentaten.768
36 renommierte britische Wissenschaftler fordern ein Ende der Forschung
an Nuklearwaffen, die 25 % des britischen Forschungshaushalts beansprucht. Das
Geld werde dringend für andere Zwecke benötigt, etwa für die Forschung zum Klimawandel.769
Auf der Warren Air Force Base in Wyoming verlieren die diensthabenden
Kommandeure am 23. Oktober für ca. eine Stunde die Kontrolle über 50 Nuklearwaffen: Weder konnten sie mit den Waffen kommunizieren noch funktionierten verschiedene Alarmsysteme. Warum es zu diesem Zwischenfall kam, ist noch unklar.
Die USA halten noch ca. 450 Interkontinentalraketen im höchsten Alarmzustand,
binnen Minuten einsetzbar.770 Trotz des Zwischenfalls weigern sich die USA vier
Tage später im First Committee der UN General Assembly, das für Abrüstungsfragen zuständig ist, einer Resolution zuzustimmen, die von ihnen und Russland ein
Entheben ihrer Nuklearwaffen aus dem Alarmzustand gefordert hätte. Der Resolution stimmen 144 Staaten zu, 22 enthalten sich – neben USA stimmen nur Großbritannien und Frankreich dagegen, obwohl letztere den Alarmzustand ihrer Nuklearwaffen bereits gesenkt haben.771
Drei Wissenschaftler aus Stanford, darunter der bekannte Nuklearwaffenexperte Siegfried S. Hecker, dürfen in Nordkorea als erste ausländische Wissenschaftler eine Uran-Anreicherungsanlage besichtigen. Dass Nordkorea nicht nur
Plutonium zum Waffenbau gewinnt, sondern auch Uran, wurde bereits seit Längerem vermutet. Doch Hecker zeigt sich erschüttert über die 2.000 Zentrifugen und
den „ultramodernen Kontrollraum“. Zwar können die US-Experten auf Grund der
Kürze des Besuchs nicht feststellen, ob die Zentrifugen bereits arbeiten, doch fürchtet Hecker, in Zukunft könne daraus nicht nur reaktortaugliches schwachangereichertes Uran, sondern auch hoch-angereichertes Uran für etwa eine Uranbombe pro Jahr gewonnen werden. Hecker sei auch besorgt über mögliche Sicherheitsmängel eines ebenfalls besichtigten Leichtwasserreaktors, den Nordkorea gerade konstruiert – bislang habe Nordkorea allein Erfahrung mit GasGraphitreaktoren gesammelt.772
Die NATO gibt sich erstmals seit 1999 wieder ein Neues Strategisches
Konzept: Das Bündnis bekenne sich zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt. Doch
so lange es diese Waffen gebe, müsse auch die NATO nuklear bewaffnet bleiben
(vgl. Präambel/Pkt. 17 ff./Pkt. 26). Solche Formulierungen gehen zurück auf Obamas Rede in Prag (siehe Eintrag 2009). Proliferation und Nuklearterrorismus gehörten zu den größten Bedrohungen der Zukunft (vgl. Pkt. 9 f.). Was Russland anbelange, so werde man versuchen, das Land dazu zu bringen, seine
substategischen773 Nuklearwaffen nicht mehr in der Nähe von NATO-Staaten zu unterhalten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Russland eine größere Menge dieser
768
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Vgl. Cowell, Alan/Yong, William: Bomb Kills Iranian Nuclear Scientist, in: The New York Times, 29.11.2010.
Vgl. Baruah, Jamshed: UK Scientists Plead for Axing Nuke Research, in: InDepthNews, 15.10.2010.
Vgl. Ambinder, Marc, Failure Shuts Down Squadron of Nuclear Missiles, in: The Atlantic, 26.10.2010.
Vgl. Nuclear Age Peace Foundation (2010): US Votes Again to Keep Nuclear Weapons on High-Alert, The Sunflower,
Issue 160, November 2010, http://www.wagingpeace.org/sunflower.php?issue=160#A114, Zugriff: 23.4.2011.
Vgl. Hecker, Siegfried S.: What I found in Yongbyon and Why It Matters, in: American Physical Society News, March
2011, Vol. 20, No. 3. Online unter: http://www.aps.org/publications/apsnews/201103/backpage.cfm, Zugriff:
25.4.2011. Siehe auch: Sanger, David E.: North Korea Working with Uranium at Vast New Plant, in: The New York
Times, 20.11.2010.
Während zu Zeiten des Kalten Krieges zwischen „strategischen“ und „taktischen“ Nuklearwaffen unterschieden wurde,
hat sich mittlerweile der Begriff „substrategisch“ anstelle von „taktisch“ eingebürgert, da Ersterer deutlicher betone, dass
der Unterschied nicht in der Sprengkraft, sondern allein in der Reichweite der Trägersysteme liege. Vgl. Dembinski,
Matthias/Müller, Harald (2010): Das Neue Strategische Konzept der NATO und die Zukunft der nuklearen Abrüstung
in Europa, HSFK-Report 8/2010, Frankfurt: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, S. 4.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
Waffen in Europa lagere als die NATO (vgl. Pkt. 26).774 Matthias Dembinski und Harald Müller von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung merken an,
dass diese für Abrüstungsbefürworter ernüchternden Worte einen Kompromiss sehr
unterschiedlicher Akteure innerhalb der NATO darstellten: Während nahezu alle
NATO-Partner die militärische Bedeutung der verbleibenden substrategischen Nuklearwaffen in Europa als gering einstuften, so schrieben einige – etwa die Türkei
oder die Staaten Osteuropas – diesen Waffen jedoch noch eine politische Bedeutung zu. Die Waffen sollten als Verhandlungsmasse gegenüber Russland eingesetzt
werden. Die deutsche Position eines unilateralen Abzugs von Seiten der NATO habe sich dagegen nicht im Bündnis durchgesetzt. Des Weiteren sei zu beachten,
dass die NATO noch immer keine No-First-Use Policy ausgesprochen habe, also
nicht definitiv verspreche, nicht als erster Akteur in einem Krieg Nuklearwaffen einzusetzen.775
US-Präsident Obama und Indiens Präsident Singh unterstreichen – zumindest deklarativ – die Notwendigkeit eines Dialogs zwischen den fünf offiziellen Nuklearwaffenstaaten sowie Indien, Pakistan und Israel über Nonproliferation und nukleare Abrüstung im 21. Jahrhundert.776
Der ehemalige pakistanische Präsident Pervez Musharraf gibt an, nicht der
bekannte Nuklearschmuggler Abdul Qadeer Khan (siehe Einträge 2004 und 2009)
habe das Proliferationsnetzwerk maßgeblich organisiert, das u. a. Iran, Nordkorea
und Libyen mit Anreicherungstechnik versorgte, es stecke vielmehr die pakistanische Regierung und der pakistanische Geheimdienst dahinter.777
Während das kanadische Parlament seine Regierung einstimmig dazu auffordert, Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention voranzutreiben,778 verabschieden Senat und Abgeordnetenversammlung des südlichen Nachbarn USA
den höchsten Militärhaushalt seit 1945: 725 Milliarden US-Dollar für das Pentagon!
Würden auch Militärausgaben im weiteren Sinne dazu gerechnet, etwa Nuklearwaffenaktivitäten im Department of Energy, Rente für Veteranen oder Zinsen auf
Schulden für vergangene Kriege, so würden die Militärausgaben im Jahr 2011 eine
Billionen US-Dollar übersteigen.779 Gleichzeitig misslingt zum wiederholten Male ein
Test des US-Raketenabwehrsystems über dem Pazifik. Die USA haben bereits über
100 Milliarden in die Raketenabwehr gesteckt, ohne das diese Anzeichen des Funktionierens zeigt (siehe dazu etwa die Einträge 1983 [„SDI“] oder 2003 [„Weltraumgestütztes Abwehrsystem“]).780
2011:
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US-Verteidigungsminister Robert Gates verkündet die Entwicklung eines neuen
nuklearwaffenfähigen Bombertyps. Die Republikaner applaudieren, etwa der Senator John Thune (South Dakota): Bomber seien eine „mächtige Abschreckung“ gegen jene, die Nuklearwaffen weiterverbreiten wollten. Dass es gerade die Entwicklung eines neuen Bombertyps sein könnte, die andere Akteure zu eigenen Nuklear-
Vgl. North Atlantic Treaty Organization (2011): Strategic Concept For the Defense and Security of The Members of the
North Atlantic Treaty Organization, http://www.nato.int/lisbon2010/strategic-concept-2010-eng.pdf, Zugriff:
27.8.2011.
Vgl. Dembinski et al. (2010): a. a. O., insb. S. 4 ff./10 ff./19 ff./22.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): India, US Back Talks by All Nuclear-Armed Nations,
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Vgl. Nuclear Threat Initiative (2010): Nuke Ring Work of Government, Not Khan, Musharraf Says,
http://gsn.nti.org/gsn/nw_20101115_6713.php, Zugriff: 25.4.2011.
Vgl. Ware, Alyn: Canadian Parliament adopts resolution supporting a Nuclear Weapons Convention, in: Parliamentarians
for Nuclear Non-Proliferation and Disarmament, 7.12.2010.
Vgl. Rozoff, Rick, Pentagon’s Christmas Present: Largest Military Budget Since World War II, in: Op-Ed News,
23.12.2010.
Vgl. Wolf, Jim: US Missile Defense Test Fails Over Pacific, Reuters, 15.12.2010.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
waffen treibt, kommt dem Senator nicht in den Sinn. 781 Möglicherweise soll der neue
Bomber ohne Piloten auskommen, also wie die jetzt schon von den USA eingesetzten konventionellen Drohnen ferngesteuert sein.782 Auch die Entwicklung eines neuen nuklearwaffenfähigen U-Bootes ist vorgesehen.783
Nordkorea scheint an der Stelle, wo bereits die vergangenen zwei Nuklearwaffentests stattfanden (siehe Einträge 2006 und 2009), neue Tunnelsysteme auszuheben – diese Vorgänge deuten auf einen möglichen dritten Test in baldiger Zukunft hin.784
Die vier Elder Statesmen der US-Außen- und Verteidigungspolitik, Henry
Kissinger, William Perry, George Shultz und Sam Nunn, melden sich erneut mit
einem Aufruf zur Abrüstung im Wall Street Journal zu Wort (siehe auch Einträge
2007 und 2008): Die Welt habe schon viel zu lange Glück gehabt, die verhängnisvolle Doktrin der nuklearen Abschreckung ohne Nuklearkrieg und versehentliches
Auslösen von Nuklearraketen überlebt zu haben. USA und Russland müssten auch
nach New START vorangehen bei nuklearer Abrüstung und dabei vor allem die in
Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen berücksichtigen. In der heutigen Welt
gäbe es ferner einige Staaten, die sich ihre Sicherheit nicht mehr ohne Nuklearwaffen vorstellen könnten. Für eine Welt ohne Nuklearwaffen gelte jedoch, gerade die
Konflikte rund um solche Staaten – gemeint sind etwa die Region des Nahen Ostens oder Indien und Pakistan – zu lösen. Militärische Sicherheit und Abschreckung
müssten im 21. Jahrhundert ohne Nuklearwaffen konstruiert werden.785
Die Nuklearwaffenstaaten Indien und Pakistan wollen wieder Friedensverhandlungen aufnehmen. Diese waren nach den Terroranschlägen in Mumbai vom
November 2008 zum Erliegen gekommen. Indien warf Pakistan vor, gegen die Anschlagsvorbereitungen auf pakistanischem Boden wider besseres Wissen nichts unternommen zu haben.786 Gleichzeitig wird bekannt, dass Pakistan eine neue taktische Rakete entwickelt habe, die Nuklearwaffen ca. 60 km weit ins Ziel befördern
könnte. Experten befürchten, dass solche „kleinen“ taktischen Nuklearwaffen die
Hemmschwelle zur Benutzung im Konfliktfalle erheblich senken könnten.787
Die Gerüchte über die Zukunft der US-amerikanischen taktischen Nuklearwaffen in Europa gehen auseinander: Rose Gottemoeller vom USAußenministerium deutet an, ihre Regierung diskutiere darüber, die Anzahl dieser
Waffen zu reduzieren.788 Dazu würde passen, dass der deutsche nuklearwaffenfähige Tornado bis spätestens 2020 gegen den Eurofighter ausgetauscht wird, der keine Nuklearwaffen mehr tragen kann.789 Doch gleichzeitig verfolgen die USA ein auf
30 Jahre angelegtes „Life Extension Program“ für ihre taktischen Nuklearwaffen: Bis
2018 sollen die vier bislang bestehenden B61-Versionen gegen einen neuen Bombentyp der Bezeichnung „B61-12“ ausgetauscht werden. Dieser weise angeblich ei-
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783
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788
789
Vgl. Oliveri, Frank: Pentagon’s New Bomber Plans Could Fly with Republicans, CQ Online, 10.1.2011.
Vgl. Hennigan, William: Pentagon Weapons Buyer Quietly Visits California to Discuss Bomber Planes, in: Los Angeles
Times, 22.5.2011.
Vgl. Thompson, Mark: A New Nuclear Triad?, in: TIME, 13.2.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2011): North Korea Seen Preparing for Possible Third Nuclear Test,
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Vgl. Kissinger, Henry A./Nunn, Sam/Perry, William J./Shultz, George P.: Deterrence in the Age of Nuclear Proliferation, in: The Wall Street Journal, 7.3.2011. Online unter: Nuclear Threat Initiative (2011): Deterrence in the Age of Nuclear Proliferation, http://www.nti.org/c_press/Deterrence_in_the_Age_of_Nuclear_Proliferation.pdf, Zugriff:
25.4.2011.
Vgl. CNN (2011): Pakistan and India agree to Resume peace talks,
http://edition.cnn.com/2011/WORLD/asiapcf/02/10/pakistan.india.talks/, Zugriff: 25.4.2011.
Vgl. Miglani, Sanjeev: Pakistan Builds Low-Yield Nuclear Capability, Concern Grows, Reuters, 15.5.2011.
Vgl. Nuclear Threat Initiative (2011): NATO Powers Confer on Tactical Nuke Curbs,
http://gsn.nti.org/gsn/nw_20110422_6935.php, Zugriff: 24.8.2011.
Vgl. Schultz (2011): a. a. O.
Matthias van der Minde
2010
Das nukleare Zeitalter: eine Chronologie von 1945 bis
ne noch bessere Zielgenauigkeit auf als die Vorgänger und könnte, sofern die Finanzierung gegeben sei, auch in Europa gelagert oder stationiert werden.790 Die
USA entwickeln ferner einen neuen Kampfflieger „F-35“, der die neuen Bomben tragen könnte.791
Die ehemalige Apothekerin Elke Koller aus Büchel will die deutsche Bundesregierung wegen der US-amerikanischen Nuklearwaffen, die noch bei ihrem
Heimatort lagern, verklagen (vgl. auch Eintrag 2007 [„Ramstein“]). Die nukleare
Teilhabe Deutschlands sei mit dem NPT nicht vereinbar, der Deutschland als NichtNuklearwaffenstaat ausweise. Ferner sei die Benutzung solcher Waffen laut des
1996er Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes wohl kaum mit anderen Völkerrechtsgrundsätzen in Einklang zu bringen (dazu Einträge 1996 [„ICJ“ und „Christopher G. Weeramantry“]).792 Das Verwaltungsgericht in Köln weist Kollers Klage
zwar ab, da es keine Diskrepanz zwischen nuklearer Teilhabe und Völkerrecht erkenne und in dieser Frage auch nicht von einer Einzelperson geklagt werden könne.
Doch laut Koller sei es auch nicht wahrscheinlich gewesen, dass bereits die unterste
Instanz die Bundesregierung verurteile. Koller wolle notfalls durch alle Instanzen bis
zum Bundesverfassungsgericht gehen.793
Stand: 9. September 2011
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