Mein Konto - Handbuch_Version2015

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Mein Konto - Handbuch_Version2015
Handbuch zu „Mein Konto“
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einleitung ............................................................................................................................. 4
2.
Kontozugang ........................................................................................................................ 4
2.1.
3.
4.
5.
Anmeldung mit Kontonummer und Passwort……………………………………………….4
2.2.1.
Bürgerkarte ……………………………………………………………………………..….5
2.2.2.
Handysignatur ……………………………………………………………………………...5
Kontoübersicht ................................................................................................................ .…6
3.1.
Kontostand ..................................................................................................................... 6
3.2.
Kontodetails.................................................................................................................... 7
3.2.1.
Transaktionsmanager .............................................................................................. 8
3.2.2.
Kontodetails gruppiert nach Produktart .................................................................... 9
Zinsentwicklung .................................................................................................................. 10
4.1.
Grafik ........................................................................................................................... 10
4.2.
Zinstabelle .................................................................................................................... 10
Aufträge ............................................................................................................................. 11
5.1.
Neuveranlagung ........................................................................................................... 11
5.1.1.
Angaben bei Zahlschein-Überweisungen ............................................................... 11
5.1.2.
Angaben bei Telebanking-Überweisungen ............................................................. 12
5.2.
Wiederveranlagung ...................................................................................................... 13
5.2.1.
Transaktionsmanager ............................................................................................ 14
5.2.2.
Veränderungsübersicht .......................................................................................... 14
5.2.3.
Wiederveranlagung – Bestätigung ......................................................................... 15
5.2.4.
Wiederveranlagung – Abbruch ............................................................................... 15
5.3.
Wiederveranlagung Zinsen........................................................................................... 15
5.3.1.
Transaktionsmanager ............................................................................................ 16
5.3.2.
Veränderungsübersicht .......................................................................................... 17
5.3.3.
Wiederveranlagung Zinsen – Bestätigung ............................................................. 17
5.3.4.
Wiederveranlagung Zinsen – Abbruch ................................................................... 18
5.4.
Produktwechsel ............................................................................................................ 18
5.4.1.
Transaktionsmanager ............................................................................................ 19
5.4.2.
Veränderungsübersicht .......................................................................................... 20
5.4.3.
Produktwechsel – Bestätigung ............................................................................... 20
5.4.4.
Produktwechsel – Abbruch..................................................................................... 20
5.5.
Auszahlung................................................................................................................... 21
5.5.1.
Transaktionsmanager ............................................................................................ 22
5.5.2.
Veränderungsübersicht .......................................................................................... 22
Seite 2
5.5.3.
Auszahlung – Bestätigung ..................................................................................... 23
5.5.4.
Auszahlung – Abbruch ........................................................................................... 23
5.6.
5.6.1.
Transaktionsmanager ............................................................................................ 25
5.6.2.
Veränderungsübersicht .......................................................................................... 25
5.6.3.
Zinsauszahlung – Bestätigung ............................................................................... 26
5.6.4.
Zinsauszahlung – Abbruch ..................................................................................... 26
5.7.
6.
Zinsauszahlung ............................................................................................................ 24
Auftragsvorschau ......................................................................................................... 27
Kontoverwaltung ................................................................................................................. 27
6.1.
Passwort ändern .......................................................................................................... 27
6.2.
Kontodaten bearbeiten ................................................................................................. 28
6.2.1.
6.3.
E-Mail-Service ........................................................................................................ 29
Konto sperren ............................................................................................................... 31
6.3.1.
Konto sperren – Bestätigung .................................................................................. 31
6.3.2.
Konto sperren – Abbruch ....................................................................................... 31
6.4.
Konto auflösen ............................................................................................................. 31
6.5.
Widerspruch zu den AGBs ........................................................................................... 32
6.6.
Erhebung von Einwendungen ....................................................................................... 32
7.
Dialog ................................................................................................................................. 33
8.
Infotour ............................................................................................................................... 33
9.
Abmelden ........................................................................................................................... 34
10. Zinsberechnungsbeispiel .................................................................................................... 34
Seite 3
1. Einleitung
Das Handbuch gibt Ihnen detaillierte Informationen über die Funktionen Ihres online
Bundesschatz-Kontos.
2. Kontozugang
Über diese Seite haben Sie Zugriff auf Ihr Konto und können es online verwalten.
Der Einstieg in Ihr Bundesschatz-Konto kann entweder durch Eingabe Ihrer Kontonummer und
Ihres Passworts erfolgen oder mit Ihrer Bürgerkarte bzw. Handysignatur.
2.1.
Anmeldung mit Kontonummer und Passwort
Kontonummer:
Passwort:
Geben Sie im ersten Feld bitte Ihre elfstellige Bundesschatz-Kontonummer
ein. Handelt es sich bei Ihrem Bundesschatz-Konto um ein
Gemeinschaftskonto, geben Sie bitte im zweiten Feld Ihre Inhabernummer
ein.
Geben Sie in dieses Feld bitte Ihr Passwort ein.
Aus Sicherheitsgründen erscheint die Eingabe verdeckt.
HINWEIS: Halten Sie Ihr Passwort stets geheim! Sollte der Verdacht
bestehen, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort kennt, können Sie das
Passwort in der Anwendung ändern.
Anschließend klicken Sie bitte auf „OK“ um in Ihr Konto zu gelangen.
Seite 4
2.2.
Anmeldung mit Bürgerkarte und Handysignatur
Alternativ zur Anmeldung mit Kontonummer und Passwort können Sie sich auch mit Ihrer
Bürgerkarte oder Ihrer Handysignatur bei bundesschatz.at anmelden.
2.2.1 Bürgerkarte
Sie benötigen dazu eine gültige Bürgerkarte, einen Kartenleser und die notwendige Software
(laufende
Bürgerkartenumgebung).
Mehr
Informationen
dazu
finden
Sie
auf
www.buergerkarte.at.
Ablauf:
1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bürgerkartenumgebung läuft.
2. Klicken Sie bitte auf der Einstiegsseite auf "Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handy" und
anschließend auf „Anmeldung mit Online-BKU“.
3. Stecken Sie Ihre Bürgerkarte in Ihr Kartenlesegerät.
4. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie Ihre 4-stellige Karten-PIN zum Auslesen der
Personenbindung ein.
5. Signieren Sie die Zugangsdaten mit der Eingabe Ihres 6-stelligen Signatur-PIN.
6. Jetzt sind Sie gegenüber bundesschatz.at authentifiziert und können in Ihr BundesschatzKonto Einsicht nehmen.
Bindung Ihrer Bürgerkarte an Ihr Bundesschatz-Konto
Um sich mit der Bürgerkarte auf bundesschatz.at anmelden zu können, ist es ein einziges Mal
notwendig, die Daten Ihres Kontos mit Ihrer Bürgerkarte zu verknüpfen. Wenn Sie sich das erste
Mal mit Ihrer Bürgerkarte anmelden, werden Sie nach erfolgter Signaturprozedur aufgefordert
Ihre Kontonummer und Ihr Passwort einzugeben. Sobald Sie die darauf folgende
Bestätigungsseite erhalten, können Sie auch mit Ihrer Bürgerkarte in Ihr Bundesschatz-Konto
einsteigen.
Achtung: Ihre Kontodaten (bzw. die Daten des Vertretungsberechtigten) müssen mit den Daten
auf Ihrer Bürgerkarte übereinstimmen. Konkret handelt es sich dabei um Ihren Vor- und
Familiennamen sowie um Ihr Geburtsdatum. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie bitte
eine Korrektur Ihrer Kontodaten bei unserem Service-Center.
Bindung mehrerer Konten an Ihre Bürgerkarte
Wenn Sie über mehrere Bundesschatz-Konten verfügen und diese auf den gleichen Namen
lauten, können Sie alle Ihre Konten mit der gleichen Bürgerkarte verknüpfen. Verwenden Sie
bitte hierzu den Einstieg „Bindung an Ihr Bundesschatz-Konto". Sobald Sie sich das nächste Mal
mit Ihrer Bürgerkarte anmelden, erhalten Sie eine Auswahl aller Konten, die mit Ihrer Bürgerkarte
verknüpft sind. Wählen Sie bitte einfach Ihr gewünschtes Konto aus.
2.2.2 Handysignatur
Informationen und Möglichkeiten zur Aktivierung
www.buergerkarte.at bzw. www.handy-signatur.at.
der
Handysignatur
finden
Sie
auf
Ablauf:
1. Klicken Sie bitte auf der Einstiegsseite auf "Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handy" und
anschließend auf „Anmeldung mit Handy-Signatur“.
2. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer und Ihr SignaturPasswort ein.
3. Signieren Sie mit Ihrem per SMS-Nachricht erhaltenen TAN.
4. Jetzt sind Sie gegenüber bundesschatz.at authentifiziert und können in Ihr BundesschatzKonto Einsicht nehmen.
Seite 5
Bindung Ihrer Handysignatur an Ihr Bundesschatz-Konto
Um sich mit der Handysignatur auf bundesschatz.at anmelden zu können, ist es ein einziges Mal
notwendig, die Daten Ihres Kontos mit Ihrer Handysignatur zu verknüpfen. Wenn Sie sich das
erste Mal mit Ihrer Handysignatur anmelden, werden Sie nach erfolgter Signaturprozedur
aufgefordert Ihre Kontonummer und Ihr Passwort einzugeben. Sobald Sie die darauf folgende
Bestätigungsseite erhalten, können Sie auch mit Ihrer Handysignatur in Ihr Bundesschatz-Konto
einsteigen.
Bindung mehrerer Konten an Ihre Handysignatur
Wenn Sie über mehrere Bundesschatz-Konten verfügen und diese auf den gleichen Namen
lauten, können Sie alle Ihre Konten mit der gleichen Handysignatur verknüpfen. Verwenden Sie
bitte hierzu den Einstieg „Bindung an Ihr Bundesschatz-Konto". Sobald Sie sich das nächste Mal
mit Ihrer Handysignatur anmelden, erhalten Sie eine Auswahl aller Konten, die mit Ihrer
Handysignatur verknüpft sind. Wählen Sie bitte einfach Ihr gewünschtes Konto aus.
3. Kontoübersicht
Unter Kontoübersicht finden Sie alle Informationen über Ihren Kontostand und Ihre Kontodetails.
Auf einen Blick sehen Sie, wie hoch Ihr Kontostand ist, welches Produkt Sie gekauft haben, wie
Ihre Verzinsung aussieht oder wann der nächste Zinstermin ist.
3.1.
Kontostand
Auf dieser Seite sehen Sie Ihren aktuellen Kontostand und Ihre Verzinsung.
Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Kontostand per:“ und
anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontostände
und Verzinsungen abrufen.
Seite 6
3.2.
Kontodetails
Diese Gesamtübersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an.
Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Stand per:“ und
anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontopositionen
abrufen.
Kontopositionen, welche am „Stand per" Datum auslaufen, sind in dieser Übersicht nicht mehr
enthalten.
Durch einen Klick auf das Detail-Symbol
erhalten Sie detailliertere Informationen zu den
einzelnen Positionen (Erläuterung des Transaktionsmanagers siehe 3.2.1). Dort können Sie
ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der jeweiligen Veranlagung nach Ablauf der
Zinsperiode (=Zinsfälligkeitstermin) geschehen wird:
Wiederveranlagung
Produktwechsel (d.h. eine Wiederveranlagung mit einer anderen Veranlagungsperiode)
Auszahlung
oder Teilauszahlung
Erklärung der Übersicht:
Produkt
Dieses Feld gibt Auskunft über das gewählte Produkt:
BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat
BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten
BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten
BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten
BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren
BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren
BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren
BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Seite 7
3.2.1
Transaktionsmanager
Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an.
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird:
Wiederveranlagung
Produktwechsel (d.h. eine Wiederveranlagung mit einer anderen Veranlagungsperiode)
Auszahlung
oder Teilauszahlung
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Klicken Sie dazu in der gewünschten Zeile im Transaktionsmanager auf „ÄNDERN“.
Beispiel:
Wenn Sie ursprünglich z.B. nach Ablauf der Zinsperiode eine Auszahlung gewünscht haben, nun
Ihr Kapital aber doch wieder veranlagen wollen, so klicken Sie in der Zeile „Wiederveranlagung“
auf „ÄNDERN“. Dadurch wird das Betrags-Feld „freigeschaltet“ und Sie können den
gewünschten Wiederveranlagungsbetrag eingeben.
Nach Eingabe des Betrages und Betätigung des „OK“ Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob
Sie die Änderungen durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit „JA“ wird die Wiederveranlagung durchgeführt.
HINWEIS:
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Seite 8
3.2.2. Kontodetails gruppiert nach Produktart
Diese Gesamtübersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen nach Produkten gruppiert.
Sie können hier also auf einen Blick ersehen, wie Ihr angelegtes Kapital auf die verschiedenen
Produkte aufgeteilt ist.
Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Stand per:“ und
anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontopositionen abrufen.
Kontopositionen, welche am „Stand per" Datum auslaufen, sind in dieser Übersicht nicht mehr
enthalten.
Erklärung der Übersicht:
Produkt
Dieses Feld gibt Auskunft über das gewählte Produkt:
BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat
BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten
BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten
BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten
BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren
BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren
BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren
BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Seite 9
4. Zinsentwicklung
4.1.
Grafik
Diese Grafik zeigt Ihnen die bisherige Entwicklung der Zinssätze.
Als Beobachtungszeitraum können Sie im Drop-down-Feld zwischen folgenden Perioden wählen:
1 Woche, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre.
4.2.
Zinstabelle
Diese Übersicht zeigt Ihnen die bisherige Entwicklung der Bundesschatz-Zinssätze an.
Mit der Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Zinssatz für Geldeingänge am:“ und
durch anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons wird der von Ihnen gewünschte
Zinssatz angezeigt.
Erklärung der Übersicht:
Bekannt gegeben am
Zinssatz für
Geldeingänge am
1 Monat (BS1)
Das Datum der Verlautbarung der Zinssätze im Internet.
Die zum „Bekannt gegeben am“-Datum verlautbarten Zinssätze sind
gültig für Geldeingänge zu diesem Datum.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 1 Monat bezahlt wird.
Seite 10
3 Monate (BS3)
6 Monate (BS6)
12 Monate (BS12)
2 Jahre (BS24)
4 Jahre (BS48)
5 Jahre (BS60)
10 Jahre (BS120)
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 3 Monaten bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 6 Monaten bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 12 Monaten bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 2 Jahren bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 4 Jahren bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 5 Jahren bezahlt wird.
Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 10 Jahren bezahlt wird.
5. Aufträge
5.1.
Neuveranlagung
„Neuveranlagung“ bezeichnet einen Neuerwerb (Kauf von Bundesschätzen), d.h. eine neue,
zusätzliche Veranlagung.
Der Kauf von Bundesschätzen erfolgt - ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die
Republik Österreich - durch Überweisung des Betrags, den Sie veranlagen wollen
(Mindesteinzahlungsbetrag EUR 100,--), auf das folgende Konto:
Kontonummer:
31108018017
BLZ-Empfängerbank:
10000
AT551000031108018017
IBAN: 1)
BIC-Code-Empfängerbank: 1)
OEKOATWW
Empfängerbank:
Österreichische Kontrollbank
Empfänger:
Republik Österreich
1)
IBAN (=International Bank Account Number) und BIC (=Bank Identifier Code) sind bei Ihrer
Hausbank zu erfragen.
HINWEIS:
5.1.1.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Überweisung von Ihrem Gehalts-/Girokonto
erfolgen muss, das Sie im Kontoeröffnungsformular angegeben haben. Dies ist
zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlich.
Angaben bei Zahlschein-Überweisungen
Wenn Sie Ihre Überweisung mittels
Verwendungszweck folgende Daten an:
Zahlschein
durchführen,
geben
Sie
bitte
im
Ihre persönliche Bundesschatz-Kontonummer,
das gewünschte Produkt (BS1 oder BS3 oder BS6 oder BS12 oder BS24 oder BS48
oder BS60 oder BS120) *, beachten Sie bitte, dass Sie pro Überweisung nur ein Produkt
erwerben können,
Ihren Vor- und Zunamen,
das Wort „Auszahlung“, wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gewählten Laufzeit Ihr
Kapital und Ihre Zinsen ausgezahlt haben möchten und keine automatische
Wiederveranlagung wünschen. *
* HINWEIS:
Unterlassen Sie diese Angaben, sind diese fehlerhaft oder können von uns nicht
richtig gelesen werden, gehen wir davon aus, dass Sie sich für das Produkt BS1
entschieden haben und Kapital und Zinsen abzüglich eventueller KESt
automatisch wiederveranlagen wollen.
Seite 11
Musterbeispiel für das Ausfüllen Ihres Zahlscheins:
5.1.2.
Angaben bei Telebanking-Überweisungen
Wenn Sie Ihre Überweisung mittels
Verwendungszweck folgende Daten an:
Telebanking
durchführen,
geben
Sie
bitte
im
Ihre persönliche Bundesschatz-Kontonummer,
das gewünschte Produkt (BS1 oder BS3 oder BS6 oder BS12 oder BS24 oder BS48
oder BS60 oder BS120) *, beachten Sie bitte, dass Sie pro Überweisung nur ein Produkt
erwerben können,
Ihren Vor- und Zunamen,
das Wort „Auszahlung“, wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gewählten Laufzeit Ihr
Kapital und Ihre Zinsen ausgezahlt haben möchten und keine automatische
Wiederveranlagung wünschen. *
* HINWEIS:
Unterlassen Sie diese Angaben, sind diese fehlerhaft oder können von uns nicht
richtig gelesen werden, gehen wir davon aus, dass Sie sich für das Produkt BS1
entschieden haben und Kapital und Zinsen abzüglich eventueller KESt
automatisch wiederveranlagen wollen.
Wollen Sie jedoch eine bereits bestehende Veranlagung verändern, so fällt dies unter
„Wiederveranlagung“. Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Wiederveranlagung“.
Seite 12
5.2.
Wiederveranlagung
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen
Zinsfälligkeitstermin an Sie ausgezahlt werden.
Kontopositionen
an,
die
zum
nächsten
Wenn Sie jedoch KEINE Auszahlung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, sondern eine
Wiederveranlagung, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der
Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist bereits abgelaufen ist, werden in dieser
Übersicht nicht mehr angezeigt.
Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können.
Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem
Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5)
Erklärung der Übersicht:
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt.
Wiederveranlagbarer
Diesen Betrag können Sie zum nächsten Zinsfälligkeitstermin
Betrag bei Zinsfälligkeit wiederveranlagen.
Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie
bis
den Gesamtbetrag nach KESt oder nur einen Teilbetrag
wiederveranlagt haben möchten. Durch die Betätigung des
„BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können
Seite 13
5.2.1.
Transaktionsmanager
Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an.
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Wenn Sie eine Wiederveranlagung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, geben Sie in der Spalte
„Betrag“ den von Ihnen gewünschten Wiederveranlagungsbetrag ein und bestätigen Sie Ihre
Eingabe mit „OK“.
Anschließend werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit „JA“ wird die Wiederveranlagung durchgeführt.
HINWEIS:
5.2.2.
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Veränderungsübersicht
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am
Zinsfälligkeitstermin ergeben würden.
Seite 14
Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt.
Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung
wiederhergestellt.
WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches
Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr
aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN
ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden
Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter.
5.2.3.
Wiederveranlagung – Bestätigung
Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.2.4.
Wiederveranlagung – Abbruch
Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer
Veranlagung wiederhergestellt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.3.
Wiederveranlagung Zinsen
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an, bei denen der Zinsbetrag
abzüglich KESt zum nächsten Zinsfälligkeitstermin an Sie ausgezahlt wird. Diese Übersicht wird
nur bei jenen Kunden angezeigt, die über Zinserträge nach KESt von EUR 100,-- oder höher
verfügen.
Seite 15
Wenn Sie jedoch KEINE Auszahlung der Zinsen zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, sondern
eine Wiederveranlagung, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende
der Zinsperiode mit. Kontopositionen, wo diese Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser
Übersicht nicht mehr angezeigt.
Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können.
Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem
Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5)
Erklärung der Übersicht:
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Zinsbetrag nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus den Zinsen abzüglich
KESt zusammensetzt.
Wiederveranlagbarer
Diesen Betrag können Sie zum nächsten Zinsfälligkeitstermin
Betrag bei Zinsfälligkeit wiederveranlagen.
Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie
bis
den Zinsbetrag wiederveranlagt haben möchten. Durch die Betätigung
des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den
Transaktionsmanager, wo Sie dann die Wiederveranlagung
veranlassen können.
5.3.1.
Transaktionsmanager
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Wenn Sie eine Wiederveranlagung des Zinsbetrages zum Zinsfälligkeitstermin wünschen,
wählen Sie in der Spalte „Betrag“ den Betrag „0,00“ aus.
Seite 16
Nachdem Sie den Auszahlungsbetrag auf „0,00“ gesetzt und den „OK“-Button betätigt haben,
werden Sie noch einmal gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird die Wiederveranlagung des Zinsbetrages
durchgeführt.
HINWEIS:
5.3.2.
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Veränderungsübersicht
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am
Zinsfälligkeitstermin ergeben würden.
Mit
Betätigung
des
„JA“-Buttons
werden
diese
Veränderungen
durchgeführt.
Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung
wiederhergestellt.
WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung des Kapitals erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf
welches Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht
mehr aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN &
KONTODATEN ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die
entsprechenden Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an
das Service-Center.
5.3.3.
Wiederveranlagung Zinsen – Bestätigung
Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Seite 17
5.3.4.
Wiederveranlagung Zinsen – Abbruch
Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer
Veranlagung wiederhergestellt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.4.
Produktwechsel
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen
Zinsfälligkeitstermin wiederveranlagt werden.
Kontopositionen
an,
die
zum
nächsten
Wenn Sie die Wiederveranlagung beibehalten wollen, jedoch eine andere Laufzeit (z.B. 3
Monate statt 1 Monat) wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor
Ende der Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist schon abgelaufen ist, werden
in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt.
Klicken Sie bitte auf den „BEARBEITEN“-Button in der entsprechenden Zeile.
Sie gelangen dann in den Transaktionsmanager, wo Sie den Produktwechsel veranlassen
können.
Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem
Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5)
Erklärung der Übersicht:
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt.
Aktuelles Produkt
Gibt Auskunft über Ihr aktuell ausgewähltes Produkt:
BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat
BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten
BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten
BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten
Seite 18
Durchführung möglich
bis
5.4.1.
BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren
BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren
BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren
BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren
Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie
den Produktwechsel vornehmen möchten. Durch die Betätigung des
„BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann den Produktwechsel veranlassen können.
Transaktionsmanager
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Wenn Sie einen Produktwechsel zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, klicken Sie auf den
„ÄNDERN“-Button in der Produktwechselzeile, in der das gewünschte Produkt steht und geben
Sie in der Spalte „Betrag“ den Betrag ein, der mit diesem Produkt veranlagt werden soll.
Seite 19
Nach Bestätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen
durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird der Produktwechsel durchgeführt.
HINWEIS:
5.4.2.
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Veränderungsübersicht
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am
Zinsfälligkeitstermin ergeben würden.
Mit
Betätigung
des
„JA“-Buttons
werden
diese
Veränderungen
durchgeführt.
Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung
wiederhergestellt.
5.4.3.
Produktwechsel – Bestätigung
Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.4.4.
Produktwechsel – Abbruch
Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer
Veranlagung wiederhergestellt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Seite 20
5.5.
Auszahlung
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen
Zinsfälligkeitstermin wiederveranlagt werden.
Kontopositionen
an,
die
zum
nächsten
Wenn Sie jedoch stattdessen zum Zinsfälligkeitstermin eine Auszahlung oder eine
Teilauszahlung wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende
der Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist schon abgelaufen ist, werden in
dieser Übersicht nicht mehr angezeigt.
Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann die Auszahlung veranlassen können.
Erklärung der Übersicht:
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt.
Auszahlbarer Betrag
Voreingestellt ist der Gesamtbetrag nach KESt. Sie können jedoch
bei Zinsfälligkeit
auch nur einen Teilbetrag auszahlen lassen. Ein
Teilauszahlungsbetrag darf aus Spesengründen allerdings nicht
kleiner als EUR 100,-- sein.
Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie
bis
den Gesamtbetrag nach KESt oder nur einen Teilbetrag ausbezahlt
haben möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons
gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die
Auszahlung veranlassen können.
Seite 21
5.5.1.
Transaktionsmanager
Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an.
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Wenn Sie eine Auszahlung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, geben Sie in der Spalte „Betrag“
den von Ihnen gewünschten Auszahlungsbetrag ein. Ein von Ihnen gewünschter
Teilauszahlungsbetrag darf aus Spesengründen allerdings nicht kleiner als EUR 100,-- sein.
Nach Eingabe des Betrages und Betätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob
Sie die Änderungen durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit dem „Ja“-Button wird die Auszahlung durchgeführt.
HINWEIS:
5.5.2.
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Veränderungsübersicht
Seite 22
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am
Zinsfälligkeitstermin ergeben würden.
Mit
Betätigung
des
„JA“-Buttons
werden
diese
Veränderungen
durchgeführt.
Mit Betätigung des „ABBRECHEN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung
wiederhergestellt
WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches
Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr
aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN
ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden
Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter.
5.5.3.
Auszahlung – Bestätigung
Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.5.4.
Auszahlung – Abbruch
Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer
Veranlagung wiederhergestellt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Seite 23
5.6.
Zinsauszahlung
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an, von denen Kapital und Zinsen
zum nächsten Zinsfälligkeitstermin automatisch wiederveranlagt werden. Diese Übersicht wird
nur bei jenen Kunden angezeigt, die über Zinserträge nach KESt von EUR 100,-- oder höher
verfügen.
Wenn Sie jedoch stattdessen ab sofort zu jedem Zinsfälligkeitstermin eine Auszahlung der
Zinsen wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der
Zinsperiode mit. Das Kapital wird automatisch wiederveranlagt. Kontopositionen, bei denen diese
Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt.
HINWEIS: Eine solche Änderung bewirkt keine einmalige Auszahlung der Zinsen, sondern Sie
bekommen zu jedem Zinsfälligkeitstermin die Zinsen abzüglich KESt auf Ihr Gehaltskonto
(Girokonto) überwiesen.
Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager,
wo Sie dann die Zinsauszahlung veranlassen können.
Erklärung der Übersicht:
Zinsperiode von - bis
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Währung
Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR).
Kapital
Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als
Zinsberechnungsgrundlage dient.
Zinssatz
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Zinsbetrag
Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird
kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei
Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34).
KESt
Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende
Kapitalertragsteuer (KESt).
Gesamt nach KESt
Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital
zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt.
Auszahlbarer
Der Betrag, den Sie sich zum nächsten Zinsfälligkeitstermin
Zinsbetrag bei
ausbezahlen lassen können. Der Zinsbetrag für die zukünftigen
Zinsfälligkeit
Auszahlungen ist von der Höhe der zukünftigen Zinssätze abhängig.
Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie
bis
den Zinsbetrag nach KESt ausbezahlt haben möchten. Durch die
Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den
Transaktionsmanager, wo Sie dann die Auszahlung veranlassen
können.
Seite 24
5.6.1.
Transaktionsmanager
Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung.
Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend
Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Wenn Sie eine Auszahlung des Zinsbetrages zu jedem Zinsfälligkeitstermin wünschen,
wählen Sie in der Spalte „Betrag“ den Zinsauszahlungsbetrag aus.
Nach Auswahl des Betrages und Betätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob
Sie die Änderungen durchführen wollen.
Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird die Auszahlung des Zinsbetrages
durchgeführt.
HINWEIS:
5.6.2.
Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der
Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet.
Veränderungsübersicht
Seite 25
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am
Zinsfälligkeitstermin ergeben würden.
Mit
Betätigung
des
„JA“-Buttons
werden
diese
Veränderungen
durchgeführt.
Mit Betätigung des „ABBRECHEN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung
wiederhergestellt.
WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches
Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr
aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN
ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden
Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter.
5.6.3.
Zinsauszahlung – Bestätigung
Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
5.6.4.
Zinsauszahlung - Abbruch
Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer
Veranlagung wiederhergestellt.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern.
Seite 26
5.7.
Auftragsvorschau
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle Aufträge, die Sie uns für Ihre aktuellen Veranlagungen erteilt
haben. Sie können somit ersehen, zu welchen Terminen Geld an Sie ausgezahlt, eine
Wiederveranlagung durchgeführt oder ein Produktwechsel stattfinden wird.
Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diese Aufträge noch ändern.
Klicken Sie dazu bitte auf das „Detail“-Symbol , um in den Transaktionsmanager zu gelangen.
HINWEIS: Über das Drop-down-Feld können Sie die Anzeige auch entsprechend gruppieren. Sie
können sich z.B. alle „Auszahlungen“ oder alle „Wiederveranlagungen“ anzeigen lassen.
Erklärung der Übersicht:
Auftragsart
Auftragsdatum
Datum der
Durchführung
Produkt
Zinsperiode von - bis
Zinssatz
Betrag
Die von Ihnen gewünschte Maßnahme zum Ende der Zinsperiode.
Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Zeitpunkt, wann der von Ihnen getätigte Auftrag durchgeführt wird
(HINWEIS: jeweils am Ende der Zinsperiode).
Im Falle einer Wiederveranlagung oder eines Produktwechsels
ersehen Sie hier, welche Produktart Sie für die nächste Zinsperiode
gewählt haben:
BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat
BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten
BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten
BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten
BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren
BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren
BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren
BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren
Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals.
Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages.
Der Betrag, der Ihrem Auftrag entspricht.
6. Kontoverwaltung
6.1.
Passwort ändern
In dieser Funktion können Sie jederzeit Ihr Passwort ändern. Aus Sicherheitsgründen erscheinen
alle Eingaben verdeckt.
Seite 27
Die folgenden Daten sind einzugeben:
Erklärung der Übersicht:
Bisheriges Passwort
Geben Sie Ihr bisher gültiges Passwort ein.
Neues Passwort
Geben Sie ein neues Passwort ein. Das Passwort muss mindestens 5stellig und darf maximal 15-stellig sein. Es sollte sich möglichst aus
Buchstaben und Ziffern zusammensetzen. Weiters ist immer auf die
gleiche Schreibweise zu achten (Groß-/Kleinschreibung). Aus
Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Verwendung von Vor- oder
Familiennamen, Geburtsdaten oder dergleichen zu vermeiden.
Umlaute sollten vermieden werden, da es bei falscher
Spracheinstellung Ihres PCs zu Problemen kommen kann.
Neues Passwort
Um Tippfehler ausschließen zu können, ist eine nochmalige Eingabe
(Wiederholung)
des neuen Passwortes notwendig. Nur wenn beide PasswortEintragungen übereinstimmen, kann die Passwort-Änderung
durchgeführt werden.
6.2.
Kontodaten bearbeiten
Mittels des hier zur Verfügung gestellten Formulars können Sie uns Änderungen Ihrer Daten
gleich online bekannt geben. Folgende Daten können online geändert werden:
Titel
Adresse
Beruf
Telefon-, Faxnummer
E-Mail-Adresse
Seite 28
Alle anderen Daten können aus Sicherheitsgründen nur schriftlich geändert werden. Auch hierzu
finden Sie auf dieser Seite einen Link zum entsprechenden Formular: „Formular für schriftliche
Änderungen“.
Bei schriftlichen Änderungen senden Sie bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Musterformular
per Post an das Service-Center für bundesschatz.at.
Bitte legen Sie gegebenenfalls auch eine Kopie des/der zur Änderung erforderlichen
Dokumente(s) bei (z.B. Heiratsurkunde oder Meldezettel).
Um den Antrag für einen weiteren Kontoinhaber zu stellen, füllen Sie bitte das entsprechende
Formular aus („Formular für einen weiteren Kontoinhaber“) und schicken Sie es per Post
zusammen mit einer Ausweiskopie des weiteren Kontoinhabers an das Service-Center für
bundesschatz.at. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular von allen bisherigen
Kontoinhabern sowie vom weiteren Kontoinhaber unterschrieben werden muss.
6.2.1.
E-Mail-Service
HINWEIS: Nur durch die Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse können Sie den Gratis-E-MailService nutzen!
Erwerb von Bundesschätzen:
Beim Einlangen des Geldes wird ein Bestätigungs-E-Mail an Sie gesendet:
Sie haben folgende Veranlagung durchgeführt:
Veranlagungsbeginn: 08.07.2002
Veranlagungsende: 08.08.2002
Betrag: EUR 100,00
Zinssatz: 3,05%
Seite 29
Noch änderbare Aufträge:
10 Bankarbeitstage vor dem Zinsfälligkeitstermin wird ein E-Mail an Sie gesendet, das Sie auf
Ihren aktuellen Auftrag hinweist.
Folgende Veranlagung wird am 27.01.2003 fällig:
Veranlagungsbeginn: 27.12.2002
Veranlagungsende: 27.01.2003
Betrag: EUR 200,68
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bestehender Auftrag:
Wiederveranlagung BS1: EUR 200,90
Sie können diesen Auftrag noch bis spätestens 22.01.2003 ONLINE im Menü
"Aufträge" bei der entsprechenden Veranlagung ändern.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wiederveranlagung:
Beim Festsetzen des neuen Zinssatzes (drei Bankarbeitstage vor Veranlagungsende) wird ein EMail an Sie gesendet:
Sie haben folgende Wiederveranlagung durchgeführt:
Veranlagungsbeginn: 17.11.2002
Veranlagungsende: 17.12.2002
Betrag: EUR 201,14
Zinssatz: 1,75%
Zinsbetrag: EUR 0,29
KESt: EUR 0,07
Gesamt nach KESt: EUR 201,36
Auszahlung der Bundesschätze:
Beim Überweisen des Auszahlungsbetrages auf Ihr Gehaltskonto (Girokonto) wird ein E-Mail an
Sie gesendet:
Folgende Auszahlung wird am 23.05.2002 an Sie überwiesen:
Betrag: EUR 150,00
Gehaltskonto (Girokonto) IBAN: AT551000031108018017
BIC: TESTATWW
Seite 30
6.3.
Konto sperren
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Konto vorübergehend zu sperren. Das bedeutet, dass
online nicht mehr auf das Konto zugegriffen werden kann.
Beachten Sie jedoch bitte, dass die Aufhebung der Sperre aus Sicherheitsgründen nur im
schriftlichen Wege möglich ist.
Falls Sie befürchten, dass jemand widerrechtlich Zugang zu Ihrem Passwort erlangt hat, können
Sie auch einfach das Passwort ändern. Die entsprechende Funktion finden Sie im Bereich
„Kontoverwaltung“ unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“.
6.3.1.
Konto sperren - Bestätigung
Die Aufhebung der Sperre eines Kontozuganges, ist nur durch die schriftliche Aufforderung des
Kontobesitzers an das bundesschatz.at-Service-Center möglich.
Bitte verwenden Sie dazu das zur Verfügung gestellte Formular.
6.3.2.
Konto sperren – Abbruch
Wird die Kontosperre abgebrochen, bleibt das Konto weiterhin online zugänglich.
6.4.
Konto auflösen
Diese Option besteht im Bereich „Mein Konto“ nur, wenn es sich um kein Gemeinschaftskonto
handelt.
Seite 31
Befinden sich jedoch LAUFENDE Veranlagungen auf Ihrem Konto, werden diese zum jeweils
nächsten Zinsfälligkeitstermin gekündigt und das Geld abzüglich KESt auf das uns bekannt
gegebene Gehaltskonto (Girokonto) ausgezahlt. Die Auflösung des Kontos wird somit erst zum
letzten Zinsfälligkeitstermin wirksam.
6.5.
Widerspruch zu den AGBs
Dieses Formular soll Ihnen als Unterstützung dienen, um von Ihrem Recht, den neuen AGBs
nicht zuzustimmen, Gebrauch zu machen.
Sobald die AGBs der Bundesschätze geändert werden, werden Sie bei Ihrem nächsten Einstieg
im Bereich „Mein Konto“ auf diese Änderung hingewiesen. Sie haben dann innerhalb einer
bestimmten Frist (Siehe AGB A.3 (2)) die Möglichkeit, gegen die neuen AGBs zu widersprechen.
Den Menüpunkt „Widerspruch zu den AGBs“ finden Sie nur während dieser Frist in Ihrer
Menüleiste.
Wenn Sie von Ihrem Recht, den neuen AGBs nicht zuzustimmen, Gebrauch machen, gelten für
Sie die bisherigen AGBs weiter, außer der Widerspruch bewirkt eine außerordentliche
Kündigung von Seiten des Service-Centers gemäß AGBs, was zur sofortigen Auflösung des
Kontos führt. Ausnahme: Es befinden sich noch laufende Veranlagungen auf Ihrem Konto. Diese
werden zum jeweils nächsten Zinsfälligkeitstermin gekündigt und das Geld abzüglich KESt auf
Ihr Gehaltskonto (Girokonto) ausgezahlt. Die Auflösung des Kontos wird in diesem Fall somit
erst zum letzten Zinsfälligkeitstermin wirksam.
6.6.
Erhebung von Einwendungen
Dieses Formular soll Ihnen als Unterstützung dienen, um Einwendungen gegen den Kontostand
gemäß AGBs (E.5) zu erheben.
Seite 32
7. Dialog
Die Dialogfunktion gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb der sicheren Online-Verbindung Fragen
oder Probleme im E-Mail-Wege dem Service-Center mitzuteilen. Die Beantwortung erfolgt
ebenfalls auf diesem Wege.
8. Infotour
Die Infotour bietet Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Online-Kontoverwaltung.
Seite 33
9. Abmelden
Bitte beenden Sie den Online-Kontozugang stets über den Menüpunkt „Abmelden“, damit die
Verbindung zum Datenserver ordnungsgemäß beendet werden kann.
Bricht die Verbindung zum Server einfach ab, wird Ihr Kontozugang aus Sicherheitsgründen
automatisch in 15 Minuten beendet.
10. Zinsberechnungsbeispiel
Wie errechnet sich der Zinsbetrag?
Allgemeine Zinsformel:
Zinsbetrag =
Kapital * Zinssatz in % * Zinstage
360
Beispiel:
Kapital: EUR 10.000,00
Zinssatz: 3,50%
Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet.
Zinsperiode: BS3 vom 01.07.2002 bis 01.10.2002, das sind 92 Zinstage (Juli 31 Tage, August
31 Tage, September 30 Tage).
Zinsbetrag =
10.000,00 * 3,50% * 92
360
= EUR 89,44
Seite 34

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