Mein Konto - Handbuch_Version2015
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Handbuch zu „Mein Konto“ INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung ............................................................................................................................. 4 2. Kontozugang ........................................................................................................................ 4 2.1. 3. 4. 5. Anmeldung mit Kontonummer und Passwort……………………………………………….4 2.2.1. Bürgerkarte ……………………………………………………………………………..….5 2.2.2. Handysignatur ……………………………………………………………………………...5 Kontoübersicht ................................................................................................................ .…6 3.1. Kontostand ..................................................................................................................... 6 3.2. Kontodetails.................................................................................................................... 7 3.2.1. Transaktionsmanager .............................................................................................. 8 3.2.2. Kontodetails gruppiert nach Produktart .................................................................... 9 Zinsentwicklung .................................................................................................................. 10 4.1. Grafik ........................................................................................................................... 10 4.2. Zinstabelle .................................................................................................................... 10 Aufträge ............................................................................................................................. 11 5.1. Neuveranlagung ........................................................................................................... 11 5.1.1. Angaben bei Zahlschein-Überweisungen ............................................................... 11 5.1.2. Angaben bei Telebanking-Überweisungen ............................................................. 12 5.2. Wiederveranlagung ...................................................................................................... 13 5.2.1. Transaktionsmanager ............................................................................................ 14 5.2.2. Veränderungsübersicht .......................................................................................... 14 5.2.3. Wiederveranlagung – Bestätigung ......................................................................... 15 5.2.4. Wiederveranlagung – Abbruch ............................................................................... 15 5.3. Wiederveranlagung Zinsen........................................................................................... 15 5.3.1. Transaktionsmanager ............................................................................................ 16 5.3.2. Veränderungsübersicht .......................................................................................... 17 5.3.3. Wiederveranlagung Zinsen – Bestätigung ............................................................. 17 5.3.4. Wiederveranlagung Zinsen – Abbruch ................................................................... 18 5.4. Produktwechsel ............................................................................................................ 18 5.4.1. Transaktionsmanager ............................................................................................ 19 5.4.2. Veränderungsübersicht .......................................................................................... 20 5.4.3. Produktwechsel – Bestätigung ............................................................................... 20 5.4.4. Produktwechsel – Abbruch..................................................................................... 20 5.5. Auszahlung................................................................................................................... 21 5.5.1. Transaktionsmanager ............................................................................................ 22 5.5.2. Veränderungsübersicht .......................................................................................... 22 Seite 2 5.5.3. Auszahlung – Bestätigung ..................................................................................... 23 5.5.4. Auszahlung – Abbruch ........................................................................................... 23 5.6. 5.6.1. Transaktionsmanager ............................................................................................ 25 5.6.2. Veränderungsübersicht .......................................................................................... 25 5.6.3. Zinsauszahlung – Bestätigung ............................................................................... 26 5.6.4. Zinsauszahlung – Abbruch ..................................................................................... 26 5.7. 6. Zinsauszahlung ............................................................................................................ 24 Auftragsvorschau ......................................................................................................... 27 Kontoverwaltung ................................................................................................................. 27 6.1. Passwort ändern .......................................................................................................... 27 6.2. Kontodaten bearbeiten ................................................................................................. 28 6.2.1. 6.3. E-Mail-Service ........................................................................................................ 29 Konto sperren ............................................................................................................... 31 6.3.1. Konto sperren – Bestätigung .................................................................................. 31 6.3.2. Konto sperren – Abbruch ....................................................................................... 31 6.4. Konto auflösen ............................................................................................................. 31 6.5. Widerspruch zu den AGBs ........................................................................................... 32 6.6. Erhebung von Einwendungen ....................................................................................... 32 7. Dialog ................................................................................................................................. 33 8. Infotour ............................................................................................................................... 33 9. Abmelden ........................................................................................................................... 34 10. Zinsberechnungsbeispiel .................................................................................................... 34 Seite 3 1. Einleitung Das Handbuch gibt Ihnen detaillierte Informationen über die Funktionen Ihres online Bundesschatz-Kontos. 2. Kontozugang Über diese Seite haben Sie Zugriff auf Ihr Konto und können es online verwalten. Der Einstieg in Ihr Bundesschatz-Konto kann entweder durch Eingabe Ihrer Kontonummer und Ihres Passworts erfolgen oder mit Ihrer Bürgerkarte bzw. Handysignatur. 2.1. Anmeldung mit Kontonummer und Passwort Kontonummer: Passwort: Geben Sie im ersten Feld bitte Ihre elfstellige Bundesschatz-Kontonummer ein. Handelt es sich bei Ihrem Bundesschatz-Konto um ein Gemeinschaftskonto, geben Sie bitte im zweiten Feld Ihre Inhabernummer ein. Geben Sie in dieses Feld bitte Ihr Passwort ein. Aus Sicherheitsgründen erscheint die Eingabe verdeckt. HINWEIS: Halten Sie Ihr Passwort stets geheim! Sollte der Verdacht bestehen, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort kennt, können Sie das Passwort in der Anwendung ändern. Anschließend klicken Sie bitte auf „OK“ um in Ihr Konto zu gelangen. Seite 4 2.2. Anmeldung mit Bürgerkarte und Handysignatur Alternativ zur Anmeldung mit Kontonummer und Passwort können Sie sich auch mit Ihrer Bürgerkarte oder Ihrer Handysignatur bei bundesschatz.at anmelden. 2.2.1 Bürgerkarte Sie benötigen dazu eine gültige Bürgerkarte, einen Kartenleser und die notwendige Software (laufende Bürgerkartenumgebung). Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.buergerkarte.at. Ablauf: 1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bürgerkartenumgebung läuft. 2. Klicken Sie bitte auf der Einstiegsseite auf "Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handy" und anschließend auf „Anmeldung mit Online-BKU“. 3. Stecken Sie Ihre Bürgerkarte in Ihr Kartenlesegerät. 4. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie Ihre 4-stellige Karten-PIN zum Auslesen der Personenbindung ein. 5. Signieren Sie die Zugangsdaten mit der Eingabe Ihres 6-stelligen Signatur-PIN. 6. Jetzt sind Sie gegenüber bundesschatz.at authentifiziert und können in Ihr BundesschatzKonto Einsicht nehmen. Bindung Ihrer Bürgerkarte an Ihr Bundesschatz-Konto Um sich mit der Bürgerkarte auf bundesschatz.at anmelden zu können, ist es ein einziges Mal notwendig, die Daten Ihres Kontos mit Ihrer Bürgerkarte zu verknüpfen. Wenn Sie sich das erste Mal mit Ihrer Bürgerkarte anmelden, werden Sie nach erfolgter Signaturprozedur aufgefordert Ihre Kontonummer und Ihr Passwort einzugeben. Sobald Sie die darauf folgende Bestätigungsseite erhalten, können Sie auch mit Ihrer Bürgerkarte in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen. Achtung: Ihre Kontodaten (bzw. die Daten des Vertretungsberechtigten) müssen mit den Daten auf Ihrer Bürgerkarte übereinstimmen. Konkret handelt es sich dabei um Ihren Vor- und Familiennamen sowie um Ihr Geburtsdatum. Sollte dies nicht der Fall sein, veranlassen Sie bitte eine Korrektur Ihrer Kontodaten bei unserem Service-Center. Bindung mehrerer Konten an Ihre Bürgerkarte Wenn Sie über mehrere Bundesschatz-Konten verfügen und diese auf den gleichen Namen lauten, können Sie alle Ihre Konten mit der gleichen Bürgerkarte verknüpfen. Verwenden Sie bitte hierzu den Einstieg „Bindung an Ihr Bundesschatz-Konto". Sobald Sie sich das nächste Mal mit Ihrer Bürgerkarte anmelden, erhalten Sie eine Auswahl aller Konten, die mit Ihrer Bürgerkarte verknüpft sind. Wählen Sie bitte einfach Ihr gewünschtes Konto aus. 2.2.2 Handysignatur Informationen und Möglichkeiten zur Aktivierung www.buergerkarte.at bzw. www.handy-signatur.at. der Handysignatur finden Sie auf Ablauf: 1. Klicken Sie bitte auf der Einstiegsseite auf "Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handy" und anschließend auf „Anmeldung mit Handy-Signatur“. 2. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer und Ihr SignaturPasswort ein. 3. Signieren Sie mit Ihrem per SMS-Nachricht erhaltenen TAN. 4. Jetzt sind Sie gegenüber bundesschatz.at authentifiziert und können in Ihr BundesschatzKonto Einsicht nehmen. Seite 5 Bindung Ihrer Handysignatur an Ihr Bundesschatz-Konto Um sich mit der Handysignatur auf bundesschatz.at anmelden zu können, ist es ein einziges Mal notwendig, die Daten Ihres Kontos mit Ihrer Handysignatur zu verknüpfen. Wenn Sie sich das erste Mal mit Ihrer Handysignatur anmelden, werden Sie nach erfolgter Signaturprozedur aufgefordert Ihre Kontonummer und Ihr Passwort einzugeben. Sobald Sie die darauf folgende Bestätigungsseite erhalten, können Sie auch mit Ihrer Handysignatur in Ihr Bundesschatz-Konto einsteigen. Bindung mehrerer Konten an Ihre Handysignatur Wenn Sie über mehrere Bundesschatz-Konten verfügen und diese auf den gleichen Namen lauten, können Sie alle Ihre Konten mit der gleichen Handysignatur verknüpfen. Verwenden Sie bitte hierzu den Einstieg „Bindung an Ihr Bundesschatz-Konto". Sobald Sie sich das nächste Mal mit Ihrer Handysignatur anmelden, erhalten Sie eine Auswahl aller Konten, die mit Ihrer Handysignatur verknüpft sind. Wählen Sie bitte einfach Ihr gewünschtes Konto aus. 3. Kontoübersicht Unter Kontoübersicht finden Sie alle Informationen über Ihren Kontostand und Ihre Kontodetails. Auf einen Blick sehen Sie, wie hoch Ihr Kontostand ist, welches Produkt Sie gekauft haben, wie Ihre Verzinsung aussieht oder wann der nächste Zinstermin ist. 3.1. Kontostand Auf dieser Seite sehen Sie Ihren aktuellen Kontostand und Ihre Verzinsung. Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Kontostand per:“ und anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontostände und Verzinsungen abrufen. Seite 6 3.2. Kontodetails Diese Gesamtübersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an. Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Stand per:“ und anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontopositionen abrufen. Kontopositionen, welche am „Stand per" Datum auslaufen, sind in dieser Übersicht nicht mehr enthalten. Durch einen Klick auf das Detail-Symbol erhalten Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Positionen (Erläuterung des Transaktionsmanagers siehe 3.2.1). Dort können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der jeweiligen Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode (=Zinsfälligkeitstermin) geschehen wird: Wiederveranlagung Produktwechsel (d.h. eine Wiederveranlagung mit einer anderen Veranlagungsperiode) Auszahlung oder Teilauszahlung Erklärung der Übersicht: Produkt Dieses Feld gibt Auskunft über das gewählte Produkt: BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Seite 7 3.2.1 Transaktionsmanager Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an. Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird: Wiederveranlagung Produktwechsel (d.h. eine Wiederveranlagung mit einer anderen Veranlagungsperiode) Auszahlung oder Teilauszahlung Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Klicken Sie dazu in der gewünschten Zeile im Transaktionsmanager auf „ÄNDERN“. Beispiel: Wenn Sie ursprünglich z.B. nach Ablauf der Zinsperiode eine Auszahlung gewünscht haben, nun Ihr Kapital aber doch wieder veranlagen wollen, so klicken Sie in der Zeile „Wiederveranlagung“ auf „ÄNDERN“. Dadurch wird das Betrags-Feld „freigeschaltet“ und Sie können den gewünschten Wiederveranlagungsbetrag eingeben. Nach Eingabe des Betrages und Betätigung des „OK“ Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit „JA“ wird die Wiederveranlagung durchgeführt. HINWEIS: Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Seite 8 3.2.2. Kontodetails gruppiert nach Produktart Diese Gesamtübersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen nach Produkten gruppiert. Sie können hier also auf einen Blick ersehen, wie Ihr angelegtes Kapital auf die verschiedenen Produkte aufgeteilt ist. Sie können durch die Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Stand per:“ und anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons auch HISTORISCHE Kontopositionen abrufen. Kontopositionen, welche am „Stand per" Datum auslaufen, sind in dieser Übersicht nicht mehr enthalten. Erklärung der Übersicht: Produkt Dieses Feld gibt Auskunft über das gewählte Produkt: BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Seite 9 4. Zinsentwicklung 4.1. Grafik Diese Grafik zeigt Ihnen die bisherige Entwicklung der Zinssätze. Als Beobachtungszeitraum können Sie im Drop-down-Feld zwischen folgenden Perioden wählen: 1 Woche, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre. 4.2. Zinstabelle Diese Übersicht zeigt Ihnen die bisherige Entwicklung der Bundesschatz-Zinssätze an. Mit der Eingabe eines bereits vergangenen Datums im Feld „Zinssatz für Geldeingänge am:“ und durch anschließende Betätigung des „AKTUALISIEREN“-Buttons wird der von Ihnen gewünschte Zinssatz angezeigt. Erklärung der Übersicht: Bekannt gegeben am Zinssatz für Geldeingänge am 1 Monat (BS1) Das Datum der Verlautbarung der Zinssätze im Internet. Die zum „Bekannt gegeben am“-Datum verlautbarten Zinssätze sind gültig für Geldeingänge zu diesem Datum. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 1 Monat bezahlt wird. Seite 10 3 Monate (BS3) 6 Monate (BS6) 12 Monate (BS12) 2 Jahre (BS24) 4 Jahre (BS48) 5 Jahre (BS60) 10 Jahre (BS120) Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 3 Monaten bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 6 Monaten bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 12 Monaten bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 2 Jahren bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 4 Jahren bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 5 Jahren bezahlt wird. Der Zinssatz, der für eine Zinsperiode von 10 Jahren bezahlt wird. 5. Aufträge 5.1. Neuveranlagung „Neuveranlagung“ bezeichnet einen Neuerwerb (Kauf von Bundesschätzen), d.h. eine neue, zusätzliche Veranlagung. Der Kauf von Bundesschätzen erfolgt - ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik Österreich - durch Überweisung des Betrags, den Sie veranlagen wollen (Mindesteinzahlungsbetrag EUR 100,--), auf das folgende Konto: Kontonummer: 31108018017 BLZ-Empfängerbank: 10000 AT551000031108018017 IBAN: 1) BIC-Code-Empfängerbank: 1) OEKOATWW Empfängerbank: Österreichische Kontrollbank Empfänger: Republik Österreich 1) IBAN (=International Bank Account Number) und BIC (=Bank Identifier Code) sind bei Ihrer Hausbank zu erfragen. HINWEIS: 5.1.1. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Überweisung von Ihrem Gehalts-/Girokonto erfolgen muss, das Sie im Kontoeröffnungsformular angegeben haben. Dies ist zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlich. Angaben bei Zahlschein-Überweisungen Wenn Sie Ihre Überweisung mittels Verwendungszweck folgende Daten an: Zahlschein durchführen, geben Sie bitte im Ihre persönliche Bundesschatz-Kontonummer, das gewünschte Produkt (BS1 oder BS3 oder BS6 oder BS12 oder BS24 oder BS48 oder BS60 oder BS120) *, beachten Sie bitte, dass Sie pro Überweisung nur ein Produkt erwerben können, Ihren Vor- und Zunamen, das Wort „Auszahlung“, wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gewählten Laufzeit Ihr Kapital und Ihre Zinsen ausgezahlt haben möchten und keine automatische Wiederveranlagung wünschen. * * HINWEIS: Unterlassen Sie diese Angaben, sind diese fehlerhaft oder können von uns nicht richtig gelesen werden, gehen wir davon aus, dass Sie sich für das Produkt BS1 entschieden haben und Kapital und Zinsen abzüglich eventueller KESt automatisch wiederveranlagen wollen. Seite 11 Musterbeispiel für das Ausfüllen Ihres Zahlscheins: 5.1.2. Angaben bei Telebanking-Überweisungen Wenn Sie Ihre Überweisung mittels Verwendungszweck folgende Daten an: Telebanking durchführen, geben Sie bitte im Ihre persönliche Bundesschatz-Kontonummer, das gewünschte Produkt (BS1 oder BS3 oder BS6 oder BS12 oder BS24 oder BS48 oder BS60 oder BS120) *, beachten Sie bitte, dass Sie pro Überweisung nur ein Produkt erwerben können, Ihren Vor- und Zunamen, das Wort „Auszahlung“, wenn Sie nach Ablauf der von Ihnen gewählten Laufzeit Ihr Kapital und Ihre Zinsen ausgezahlt haben möchten und keine automatische Wiederveranlagung wünschen. * * HINWEIS: Unterlassen Sie diese Angaben, sind diese fehlerhaft oder können von uns nicht richtig gelesen werden, gehen wir davon aus, dass Sie sich für das Produkt BS1 entschieden haben und Kapital und Zinsen abzüglich eventueller KESt automatisch wiederveranlagen wollen. Wollen Sie jedoch eine bereits bestehende Veranlagung verändern, so fällt dies unter „Wiederveranlagung“. Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Wiederveranlagung“. Seite 12 5.2. Wiederveranlagung Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Zinsfälligkeitstermin an Sie ausgezahlt werden. Kontopositionen an, die zum nächsten Wenn Sie jedoch KEINE Auszahlung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, sondern eine Wiederveranlagung, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist bereits abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können. Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5) Erklärung der Übersicht: Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Wiederveranlagbarer Diesen Betrag können Sie zum nächsten Zinsfälligkeitstermin Betrag bei Zinsfälligkeit wiederveranlagen. Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie bis den Gesamtbetrag nach KESt oder nur einen Teilbetrag wiederveranlagt haben möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können Seite 13 5.2.1. Transaktionsmanager Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an. Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Wenn Sie eine Wiederveranlagung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, geben Sie in der Spalte „Betrag“ den von Ihnen gewünschten Wiederveranlagungsbetrag ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „OK“. Anschließend werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit „JA“ wird die Wiederveranlagung durchgeführt. HINWEIS: 5.2.2. Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Veränderungsübersicht Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am Zinsfälligkeitstermin ergeben würden. Seite 14 Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt. Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter. 5.2.3. Wiederveranlagung – Bestätigung Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.2.4. Wiederveranlagung – Abbruch Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.3. Wiederveranlagung Zinsen Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an, bei denen der Zinsbetrag abzüglich KESt zum nächsten Zinsfälligkeitstermin an Sie ausgezahlt wird. Diese Übersicht wird nur bei jenen Kunden angezeigt, die über Zinserträge nach KESt von EUR 100,-- oder höher verfügen. Seite 15 Wenn Sie jedoch KEINE Auszahlung der Zinsen zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, sondern eine Wiederveranlagung, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode mit. Kontopositionen, wo diese Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können. Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5) Erklärung der Übersicht: Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Zinsbetrag nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus den Zinsen abzüglich KESt zusammensetzt. Wiederveranlagbarer Diesen Betrag können Sie zum nächsten Zinsfälligkeitstermin Betrag bei Zinsfälligkeit wiederveranlagen. Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie bis den Zinsbetrag wiederveranlagt haben möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Wiederveranlagung veranlassen können. 5.3.1. Transaktionsmanager Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Wenn Sie eine Wiederveranlagung des Zinsbetrages zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, wählen Sie in der Spalte „Betrag“ den Betrag „0,00“ aus. Seite 16 Nachdem Sie den Auszahlungsbetrag auf „0,00“ gesetzt und den „OK“-Button betätigt haben, werden Sie noch einmal gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird die Wiederveranlagung des Zinsbetrages durchgeführt. HINWEIS: 5.3.2. Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Veränderungsübersicht Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am Zinsfälligkeitstermin ergeben würden. Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt. Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung des Kapitals erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das Service-Center. 5.3.3. Wiederveranlagung Zinsen – Bestätigung Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Seite 17 5.3.4. Wiederveranlagung Zinsen – Abbruch Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.4. Produktwechsel Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Zinsfälligkeitstermin wiederveranlagt werden. Kontopositionen an, die zum nächsten Wenn Sie die Wiederveranlagung beibehalten wollen, jedoch eine andere Laufzeit (z.B. 3 Monate statt 1 Monat) wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt. Klicken Sie bitte auf den „BEARBEITEN“-Button in der entsprechenden Zeile. Sie gelangen dann in den Transaktionsmanager, wo Sie den Produktwechsel veranlassen können. Der Zinssatz für die neue Zinsperiode wird jeweils drei Bankarbeitstage (bis 11:30 Uhr) vor dem Zinsfälligkeitstermin festgelegt. Definition Bankarbeitstag siehe AGBs (I.5) Erklärung der Übersicht: Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Aktuelles Produkt Gibt Auskunft über Ihr aktuell ausgewähltes Produkt: BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten Seite 18 Durchführung möglich bis 5.4.1. BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie den Produktwechsel vornehmen möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann den Produktwechsel veranlassen können. Transaktionsmanager Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Wenn Sie einen Produktwechsel zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, klicken Sie auf den „ÄNDERN“-Button in der Produktwechselzeile, in der das gewünschte Produkt steht und geben Sie in der Spalte „Betrag“ den Betrag ein, der mit diesem Produkt veranlagt werden soll. Seite 19 Nach Bestätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird der Produktwechsel durchgeführt. HINWEIS: 5.4.2. Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Veränderungsübersicht Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am Zinsfälligkeitstermin ergeben würden. Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt. Mit Betätigung des „NEIN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. 5.4.3. Produktwechsel – Bestätigung Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.4.4. Produktwechsel – Abbruch Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Seite 20 5.5. Auszahlung Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Zinsfälligkeitstermin wiederveranlagt werden. Kontopositionen an, die zum nächsten Wenn Sie jedoch stattdessen zum Zinsfälligkeitstermin eine Auszahlung oder eine Teilauszahlung wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode mit. Kontopositionen, bei denen diese Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Auszahlung veranlassen können. Erklärung der Übersicht: Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Auszahlbarer Betrag Voreingestellt ist der Gesamtbetrag nach KESt. Sie können jedoch bei Zinsfälligkeit auch nur einen Teilbetrag auszahlen lassen. Ein Teilauszahlungsbetrag darf aus Spesengründen allerdings nicht kleiner als EUR 100,-- sein. Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie bis den Gesamtbetrag nach KESt oder nur einen Teilbetrag ausbezahlt haben möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Auszahlung veranlassen können. Seite 21 5.5.1. Transaktionsmanager Diese Übersicht zeigt Ihnen die ausgewählte Einzelposition an. Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Wenn Sie eine Auszahlung zum Zinsfälligkeitstermin wünschen, geben Sie in der Spalte „Betrag“ den von Ihnen gewünschten Auszahlungsbetrag ein. Ein von Ihnen gewünschter Teilauszahlungsbetrag darf aus Spesengründen allerdings nicht kleiner als EUR 100,-- sein. Nach Eingabe des Betrages und Betätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit dem „Ja“-Button wird die Auszahlung durchgeführt. HINWEIS: 5.5.2. Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Veränderungsübersicht Seite 22 Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am Zinsfälligkeitstermin ergeben würden. Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt. Mit Betätigung des „ABBRECHEN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter. 5.5.3. Auszahlung – Bestätigung Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.5.4. Auszahlung – Abbruch Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Seite 23 5.6. Zinsauszahlung Diese Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen Kontopositionen an, von denen Kapital und Zinsen zum nächsten Zinsfälligkeitstermin automatisch wiederveranlagt werden. Diese Übersicht wird nur bei jenen Kunden angezeigt, die über Zinserträge nach KESt von EUR 100,-- oder höher verfügen. Wenn Sie jedoch stattdessen ab sofort zu jedem Zinsfälligkeitstermin eine Auszahlung der Zinsen wünschen, teilen Sie uns das bitte bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode mit. Das Kapital wird automatisch wiederveranlagt. Kontopositionen, bei denen diese Frist schon abgelaufen ist, werden in dieser Übersicht nicht mehr angezeigt. HINWEIS: Eine solche Änderung bewirkt keine einmalige Auszahlung der Zinsen, sondern Sie bekommen zu jedem Zinsfälligkeitstermin die Zinsen abzüglich KESt auf Ihr Gehaltskonto (Girokonto) überwiesen. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Zinsauszahlung veranlassen können. Erklärung der Übersicht: Zinsperiode von - bis Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Währung Die Währung des Veranlagungsbetrages (EUR). Kapital Der von Ihnen veranlagte Betrag, welcher auch als Zinsberechnungsgrundlage dient. Zinssatz Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Zinsbetrag Der für die Veranlagungsperiode errechnete Ertrag. Dieser wird kalendermäßig/360 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet (Beispiel siehe Seite 34). KESt Die nach dem Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer (KESt). Gesamt nach KESt Der Betrag, der sich am Zinsfälligkeitstermin aus dem Kapital zuzüglich Zinsen und abzüglich KESt zusammensetzt. Auszahlbarer Der Betrag, den Sie sich zum nächsten Zinsfälligkeitstermin Zinsbetrag bei ausbezahlen lassen können. Der Zinsbetrag für die zukünftigen Zinsfälligkeit Auszahlungen ist von der Höhe der zukünftigen Zinssätze abhängig. Durchführung möglich Bis zu diesem Datum (bis 24:00 Uhr) müssen Sie uns mitteilen, ob Sie bis den Zinsbetrag nach KESt ausbezahlt haben möchten. Durch die Betätigung des „BEARBEITEN“-Buttons gelangen Sie in den Transaktionsmanager, wo Sie dann die Auszahlung veranlassen können. Seite 24 5.6.1. Transaktionsmanager Aus der ersten Tabelle ersehen Sie die Details zur aktuellen Veranlagung. Aus der zweiten Tabelle, dem Transaktionsmanager, können Sie ersehen, was (entsprechend Ihrem Auftrag) mit der Veranlagung nach Ablauf der Zinsperiode geschehen wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Wenn Sie eine Auszahlung des Zinsbetrages zu jedem Zinsfälligkeitstermin wünschen, wählen Sie in der Spalte „Betrag“ den Zinsauszahlungsbetrag aus. Nach Auswahl des Betrages und Betätigung des „OK“-Buttons werden Sie nochmals gefragt, ob Sie die Änderungen durchführen wollen. Nach erneuter Bestätigung mit dem „JA“-Button wird die Auszahlung des Zinsbetrages durchgeführt. HINWEIS: 5.6.2. Änderungen werden immer erst zum nächsten Zinsfälligkeitstermin wirksam. Der Zinsfälligkeitstermin ist der Tag an dem die Zinsperiode endet. Veränderungsübersicht Seite 25 Diese Übersicht zeigt Ihnen die Veränderungen an, welche sich für Ihre Veranlagung am Zinsfälligkeitstermin ergeben würden. Mit Betätigung des „JA“-Buttons werden diese Veränderungen durchgeführt. Mit Betätigung des „ABBRECHEN“-Buttons wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. WICHTIG: Im Falle einer (Teil-)Auszahlung erhalten Sie stets auch den Hinweis, auf welches Gehaltskonto (Girokonto) wir Ihnen den Betrag überweisen. Sollte dieses Konto nicht mehr aktuell sein, brechen Sie den Vorgang bitte ab, indem Sie auf „ABBRECHEN & KONTODATEN ÄNDERN“ klicken. Bitte tragen Sie in das zur Verfügung gestellte Formular die entsprechenden Kontoänderungen ein und senden Sie das Formular anschließend per Post an das ServiceCenter. 5.6.3. Zinsauszahlung – Bestätigung Die von Ihnen gewünschte Änderung wurde durchgeführt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. 5.6.4. Zinsauszahlung - Abbruch Wenn der Vorgang von Ihnen abgebrochen wird, wird der ursprüngliche Zustand Ihrer Veranlagung wiederhergestellt. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diesen Auftrag noch ändern. Seite 26 5.7. Auftragsvorschau Diese Übersicht zeigt Ihnen alle Aufträge, die Sie uns für Ihre aktuellen Veranlagungen erteilt haben. Sie können somit ersehen, zu welchen Terminen Geld an Sie ausgezahlt, eine Wiederveranlagung durchgeführt oder ein Produktwechsel stattfinden wird. Bis drei Bankarbeitstage vor Ende der Zinsperiode können Sie diese Aufträge noch ändern. Klicken Sie dazu bitte auf das „Detail“-Symbol , um in den Transaktionsmanager zu gelangen. HINWEIS: Über das Drop-down-Feld können Sie die Anzeige auch entsprechend gruppieren. Sie können sich z.B. alle „Auszahlungen“ oder alle „Wiederveranlagungen“ anzeigen lassen. Erklärung der Übersicht: Auftragsart Auftragsdatum Datum der Durchführung Produkt Zinsperiode von - bis Zinssatz Betrag Die von Ihnen gewünschte Maßnahme zum Ende der Zinsperiode. Zeitpunkt der Auftragserteilung. Zeitpunkt, wann der von Ihnen getätigte Auftrag durchgeführt wird (HINWEIS: jeweils am Ende der Zinsperiode). Im Falle einer Wiederveranlagung oder eines Produktwechsels ersehen Sie hier, welche Produktart Sie für die nächste Zinsperiode gewählt haben: BS1 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 1 Monat BS3 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 3 Monaten BS6 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 6 Monaten BS12 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 12 Monaten BS24 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 2 Jahren BS48 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 4 Jahren BS60 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 5 Jahren BS120 = Bundesschatz mit einer Zinsperiode von 10 Jahren Die Veranlagungsperiode Ihres Kapitals. Die jährliche Verzinsung Ihres Veranlagungsbetrages. Der Betrag, der Ihrem Auftrag entspricht. 6. Kontoverwaltung 6.1. Passwort ändern In dieser Funktion können Sie jederzeit Ihr Passwort ändern. Aus Sicherheitsgründen erscheinen alle Eingaben verdeckt. Seite 27 Die folgenden Daten sind einzugeben: Erklärung der Übersicht: Bisheriges Passwort Geben Sie Ihr bisher gültiges Passwort ein. Neues Passwort Geben Sie ein neues Passwort ein. Das Passwort muss mindestens 5stellig und darf maximal 15-stellig sein. Es sollte sich möglichst aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzen. Weiters ist immer auf die gleiche Schreibweise zu achten (Groß-/Kleinschreibung). Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Verwendung von Vor- oder Familiennamen, Geburtsdaten oder dergleichen zu vermeiden. Umlaute sollten vermieden werden, da es bei falscher Spracheinstellung Ihres PCs zu Problemen kommen kann. Neues Passwort Um Tippfehler ausschließen zu können, ist eine nochmalige Eingabe (Wiederholung) des neuen Passwortes notwendig. Nur wenn beide PasswortEintragungen übereinstimmen, kann die Passwort-Änderung durchgeführt werden. 6.2. Kontodaten bearbeiten Mittels des hier zur Verfügung gestellten Formulars können Sie uns Änderungen Ihrer Daten gleich online bekannt geben. Folgende Daten können online geändert werden: Titel Adresse Beruf Telefon-, Faxnummer E-Mail-Adresse Seite 28 Alle anderen Daten können aus Sicherheitsgründen nur schriftlich geändert werden. Auch hierzu finden Sie auf dieser Seite einen Link zum entsprechenden Formular: „Formular für schriftliche Änderungen“. Bei schriftlichen Änderungen senden Sie bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Musterformular per Post an das Service-Center für bundesschatz.at. Bitte legen Sie gegebenenfalls auch eine Kopie des/der zur Änderung erforderlichen Dokumente(s) bei (z.B. Heiratsurkunde oder Meldezettel). Um den Antrag für einen weiteren Kontoinhaber zu stellen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus („Formular für einen weiteren Kontoinhaber“) und schicken Sie es per Post zusammen mit einer Ausweiskopie des weiteren Kontoinhabers an das Service-Center für bundesschatz.at. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular von allen bisherigen Kontoinhabern sowie vom weiteren Kontoinhaber unterschrieben werden muss. 6.2.1. E-Mail-Service HINWEIS: Nur durch die Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse können Sie den Gratis-E-MailService nutzen! Erwerb von Bundesschätzen: Beim Einlangen des Geldes wird ein Bestätigungs-E-Mail an Sie gesendet: Sie haben folgende Veranlagung durchgeführt: Veranlagungsbeginn: 08.07.2002 Veranlagungsende: 08.08.2002 Betrag: EUR 100,00 Zinssatz: 3,05% Seite 29 Noch änderbare Aufträge: 10 Bankarbeitstage vor dem Zinsfälligkeitstermin wird ein E-Mail an Sie gesendet, das Sie auf Ihren aktuellen Auftrag hinweist. Folgende Veranlagung wird am 27.01.2003 fällig: Veranlagungsbeginn: 27.12.2002 Veranlagungsende: 27.01.2003 Betrag: EUR 200,68 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Bestehender Auftrag: Wiederveranlagung BS1: EUR 200,90 Sie können diesen Auftrag noch bis spätestens 22.01.2003 ONLINE im Menü "Aufträge" bei der entsprechenden Veranlagung ändern. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wiederveranlagung: Beim Festsetzen des neuen Zinssatzes (drei Bankarbeitstage vor Veranlagungsende) wird ein EMail an Sie gesendet: Sie haben folgende Wiederveranlagung durchgeführt: Veranlagungsbeginn: 17.11.2002 Veranlagungsende: 17.12.2002 Betrag: EUR 201,14 Zinssatz: 1,75% Zinsbetrag: EUR 0,29 KESt: EUR 0,07 Gesamt nach KESt: EUR 201,36 Auszahlung der Bundesschätze: Beim Überweisen des Auszahlungsbetrages auf Ihr Gehaltskonto (Girokonto) wird ein E-Mail an Sie gesendet: Folgende Auszahlung wird am 23.05.2002 an Sie überwiesen: Betrag: EUR 150,00 Gehaltskonto (Girokonto) IBAN: AT551000031108018017 BIC: TESTATWW Seite 30 6.3. Konto sperren Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Konto vorübergehend zu sperren. Das bedeutet, dass online nicht mehr auf das Konto zugegriffen werden kann. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Aufhebung der Sperre aus Sicherheitsgründen nur im schriftlichen Wege möglich ist. Falls Sie befürchten, dass jemand widerrechtlich Zugang zu Ihrem Passwort erlangt hat, können Sie auch einfach das Passwort ändern. Die entsprechende Funktion finden Sie im Bereich „Kontoverwaltung“ unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“. 6.3.1. Konto sperren - Bestätigung Die Aufhebung der Sperre eines Kontozuganges, ist nur durch die schriftliche Aufforderung des Kontobesitzers an das bundesschatz.at-Service-Center möglich. Bitte verwenden Sie dazu das zur Verfügung gestellte Formular. 6.3.2. Konto sperren – Abbruch Wird die Kontosperre abgebrochen, bleibt das Konto weiterhin online zugänglich. 6.4. Konto auflösen Diese Option besteht im Bereich „Mein Konto“ nur, wenn es sich um kein Gemeinschaftskonto handelt. Seite 31 Befinden sich jedoch LAUFENDE Veranlagungen auf Ihrem Konto, werden diese zum jeweils nächsten Zinsfälligkeitstermin gekündigt und das Geld abzüglich KESt auf das uns bekannt gegebene Gehaltskonto (Girokonto) ausgezahlt. Die Auflösung des Kontos wird somit erst zum letzten Zinsfälligkeitstermin wirksam. 6.5. Widerspruch zu den AGBs Dieses Formular soll Ihnen als Unterstützung dienen, um von Ihrem Recht, den neuen AGBs nicht zuzustimmen, Gebrauch zu machen. Sobald die AGBs der Bundesschätze geändert werden, werden Sie bei Ihrem nächsten Einstieg im Bereich „Mein Konto“ auf diese Änderung hingewiesen. Sie haben dann innerhalb einer bestimmten Frist (Siehe AGB A.3 (2)) die Möglichkeit, gegen die neuen AGBs zu widersprechen. Den Menüpunkt „Widerspruch zu den AGBs“ finden Sie nur während dieser Frist in Ihrer Menüleiste. Wenn Sie von Ihrem Recht, den neuen AGBs nicht zuzustimmen, Gebrauch machen, gelten für Sie die bisherigen AGBs weiter, außer der Widerspruch bewirkt eine außerordentliche Kündigung von Seiten des Service-Centers gemäß AGBs, was zur sofortigen Auflösung des Kontos führt. Ausnahme: Es befinden sich noch laufende Veranlagungen auf Ihrem Konto. Diese werden zum jeweils nächsten Zinsfälligkeitstermin gekündigt und das Geld abzüglich KESt auf Ihr Gehaltskonto (Girokonto) ausgezahlt. Die Auflösung des Kontos wird in diesem Fall somit erst zum letzten Zinsfälligkeitstermin wirksam. 6.6. Erhebung von Einwendungen Dieses Formular soll Ihnen als Unterstützung dienen, um Einwendungen gegen den Kontostand gemäß AGBs (E.5) zu erheben. Seite 32 7. Dialog Die Dialogfunktion gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb der sicheren Online-Verbindung Fragen oder Probleme im E-Mail-Wege dem Service-Center mitzuteilen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf diesem Wege. 8. Infotour Die Infotour bietet Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Online-Kontoverwaltung. Seite 33 9. Abmelden Bitte beenden Sie den Online-Kontozugang stets über den Menüpunkt „Abmelden“, damit die Verbindung zum Datenserver ordnungsgemäß beendet werden kann. Bricht die Verbindung zum Server einfach ab, wird Ihr Kontozugang aus Sicherheitsgründen automatisch in 15 Minuten beendet. 10. Zinsberechnungsbeispiel Wie errechnet sich der Zinsbetrag? Allgemeine Zinsformel: Zinsbetrag = Kapital * Zinssatz in % * Zinstage 360 Beispiel: Kapital: EUR 10.000,00 Zinssatz: 3,50% Zinstage: werden anhand der Anzahl der tatsächlichen Tage berechnet. Zinsperiode: BS3 vom 01.07.2002 bis 01.10.2002, das sind 92 Zinstage (Juli 31 Tage, August 31 Tage, September 30 Tage). Zinsbetrag = 10.000,00 * 3,50% * 92 360 = EUR 89,44 Seite 34