Ausgabe August 2016

Transcrição

Ausgabe August 2016
Mitteilungsblatt
Markt Remlingen
Freitag, 6. Januar 2017
Nummer 1
Winterimpression in Remlingen
Foto: Bauhof
Verschiedenes
Wir gratulieren − unsere Jubilare
1.
2.
4.
5.
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
6. Januar:
7. Januar:
10. Januar:
11.
14.
16.
18.
21.
26.
27.
30.
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
Januar:
Roswitha Hillgruber, Hans-Gebhardt-Str. 38, 78 Jahre
Gertrud Fischer, Holzmühle 1, 80 Jahre
Karl Haas, Hans-Gebhardt-Str. 41, 75 Jahre
Andreas Wehr, Würzburger Str. 3, 84 Jahre
Babetta Wehr, Birkenfelder Str. 9, 82 Jahre
Reinhold Winzenhöler, Lange Gasse 13, 78 Jahre
Karl-Heinz Radzonath, Andreas-Stäblein-Str. 13 C, 78 Jahre
Josef Forster, Würzburger Str. 27, 79 Jahre
Anton Braun, Lehmerbergweg 3, 82 Jahre
Rolf Zubeil, Hans-Gebhardt-Str. 33, 79 Jahre
Margareta Bauer, Marktheidenfelder Str. 11, 82 Jahre
Christel Gehringer, Jahnstr. 18, 76 Jahre
Maria Luise Schenk, Hans-Gebhardt-Str. 19, 75 Jahre
Almut Krauß, Lange Gasse 17, 76 Jahre
Frieda Wehr, Untere Gasse 1, 83 Jahre
Hellmut Wehr, Im Kirchel, 79 Jahre
Herbert Winkler, Hintere Gasse 22, 78 Jahre
Erwin Eitel, Lehmgrubenweg 8, 79 Jahre
1. Februar: Hildegard Henning, Marktheidenfelder Str. 39, 79 Jahre
2. Februar: Maria Weigler, Altes Schloss 1, 89 Jahre
Ernst Geiger, Hintere Gasse 2, 86 Jahre
Ilse Eitel, Lehmgrubenweg 8, 79 Jahre
3. Februar: Elisabeth Kowalski, Am Gänsberg 10, 100 Jahre
Wilhelmine Boese, Froschgasse 7, 82 Jahre
Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Einwohnern
ab dem 75. Geburtstag. Zum 80. und dann im 5-Jahresrhythmus
gratuliert der Bürgermeister persönlich.
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen,
teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt,  09369 9079-13, mit.
Diese Meldung gilt dann auch für die folgenden Jahre.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind, mir
eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen Tag
verschoben werden kann.
Rufbus
Mittwochs
in der Zeit von
9:00 – 12:00 Uhr
Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
Bitte vergessen Sie nicht:
Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
Haltepunkt an unter
Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €.
!!! Achtung als Beilage in
diesem Gemeindeblatt der
korrigierte Abfallkalender
für Remling
gen 2017 !!!
Impressum
Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich
jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Abfallentsorgung
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19,
97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Restmüll:
12. und 26. Januar
Bioabfall:
5. und 19. Januar und 2. Februar
Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 ,
Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg,
Gelber Sack:
11. und 25. Januar
Blaue Papiertonne:
16. Januar
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au
Öffnungszeiten:
Mittwoch
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Elektroschrott:
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn
Dienstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
2
Rufen Sie den Bürgerbus
Freitag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Anzeigenannahme:
Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89,
Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected]
Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected]
Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8,
97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected].
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine
unter www.mageta-verlag.de
Das nächste Gemeindeblatt erscheint
am 3. Februar 2017
Redaktionsschluss: 19. Januar 2017
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Informationen des Marktes Remlingen
Gemeindliche
Bekanntmachungen
Öffnungszeiten des Rathauses
Tel. 2315, Fax 2515
Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag von
Samstag von
19:00 bis 20:00 Uhr
10:00 bis 11:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt
weitergeleitet.
Besuchen Sie uns auch unter: www.remlingen.de
Weihnachts- und Neujahrsurlaub
im Rathaus
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir gehen in Weihnachtsurlaub. Vom 23.12.2016 bis zum
08.01.2017 ist das Rathaus geschlossen.
Ab Montag, 09.01.2017 sind wir wieder für Sie da.
Wir wünschen für das Jahr 2017 viel Glück, alles Gute, vor
allem aber Gesundheit und Zufriedenheit.
Mitteilung der Würzburger
Recycling GmbH WRG
Änderung der
Entsorgung der
Leichtverpackungen –
Gelber Sack
Zum anstehenden Jahreswechsel
wird sich eine Änderung der Entsorgung der Leichtverpackungen
- Gelber Sack - ergeben. Nach
annähernd zehn Jahren wird die
Würzburger Recycling GmbH
WRG den Entsorgungsauftrag
des Dualen Systems Deutschland DSD im Landkreis Würzburg
nicht mehr durchführen.
Aus dem Gemeiderat
Sitzung vom 22. November 2016
Marktgeschehen - Saatmarkt mit Mittelaltermarkt und
Weihnachtsmarkt mit Schwedischer Nacht
Die Gesamtausgaben für den Saatmarkt belaufen sich im Jahre
2016 auf ca. 10.000 € zuzüglich Personal –und Fuhrparkkosten
für 104 Arbeitsstunden der Bauhofmitarbeiter. Die anteiligen
Kosten für die Schausteller des Mittelaltermarktes belaufen
sich auf rund 5.000 €.
Sofern künftig eine Refinanzierung des Mittelaltermarktes über
Eintrittsgelder erfolgen soll, sind vorher die satzungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang
ist zu hinterfragen, ob bei Verlangen von Eintrittsgeldern die
Besucherzahl des Mittelaltermarktes evtl. stark nachlässt.
Die Mitglieder des Marktausschusses haben deshalb um eine
Aussprache im Marktgemeinderat gebeten, um die künftige
Gestaltung der Märkte im Hinblick auf die Attraktivität und
auch mögliche Maßnahmen zur Kostenminderungen zu diskutieren.
Die Organisatoren der Marktveranstaltungen Herr Heinrich
Schwab und Herr Michael Butterbrodt planen für das Jahr 2017
wieder das sog. Schleppertreffen im Rahmen des Saatmarktes
abzuhalten. Die Attraktivität des Saatmarktes wird hierdurch
gesteigert, ohne dass hierfür nennenswerte Kosten anfallen.
Einen Mittelaltermarkt im Rahmen des Saatmarktes im Jahre
2018 abzuhalten, ist vorerst nicht geplant.
Neuregelung des § 2 b UStG; Erklärung über die Option
Zum 01.01.2016 wurde § 2b UStG neu in das Umsatzsteuergesetzt eingefügt. Der Marktgemeinderat wurde hierüber bereits
in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2016 unter Tagesordnungspunkt 7.1 informiert. Mit dieser Vorschrift wird die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts (KdöR) neu geregelt (Inkrafttreten zum 01.01.2017).
Zukünftig ist es unmaßgeblich, ob ein Betrieb gewerblicher
Art vorliegt oder nicht. Einnahmen aufgrund privatrechtlicher
Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich ab dem ersten Euro
der Umsatzsteuer. Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erhoben, unterliegen diese nur dann nicht der
Umsatzsteuer, wenn es sich um hoheitliche Tätigkeiten (z.B.
Abfall- und Abwasserentsorgung) handelt.
Für die langjährige Treue möchte sich die WRG mit einem
kleinen Geschenk in Form einer modernen Mehrzwecktasche
bedanken. Über eine Hauswurfsendung erhält jeder Haushalt
zum Jahreswechsel eine Information zur künftigen Entsorgung
der gelben Säcke. Dieser Sendung liegt ein Gutschein bei. Der
Gutschein kann ab Jahreswechsel im Rathaus Remlingen zu
den bekannten Öffnungszeiten eingelöst werden.
Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im
Zusammenhang mit Tätigkeiten erzielt, die auch ein Privater
ausüben kann, unterliegt die Körperschaft des öffentlichen
Rechts (KdöR) nur dann nicht der Umsatzsteuer, wenn dabei
es zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen zu privaten
Wirtschaftsteilnehmern kommt. Dies ist der Fall, wenn der Umsatz aus gleichartigen Tätigkeiten 17.500,00 Euro jährlich nicht
übersteigt.
Die WRG bedankt sich mit einer Spende in Höhe von
100,00 Euro bei der Gemeinde. Diese Spende soll für ein soziales Projekt oder eine soziale Einrichtung des Marktes Remlingen eingesetzt werden.
Somit unterliegen zukünftig grundsätzlich auch sog. Beistandsleistungen (eine KdöR unterstützt eine andere KdöR bei deren
hoheitlicher Tätigkeit) der Umsatzsteuer. Ausnahmen hierzu
regelt § 2 b Abs. 3 UStG.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
3
Informationen des Marktes Remlingen
Änderungen ergeben sich auch im Bereich der Vermögensverwaltung. Waren KdöR mit Vermietung oder Verpachtung von
leeren Räumen oder Gebäuden nicht unternehmerisch tätig,
gelten sie zukünftig als Unternehmer; die Steuerbefreiung
gem. § 4 Nr. 12 a UStG für Vermietungsumsätze gilt jedoch
weiterhin. Allerdings können KdöR zukünftig Gewerberäume
umsatzsteuerpflichtig verpachten und im Gegenzug Vorsteuern abziehen.
Ein detailliertes Schreiben zur Anwendung von § 2 b und insbesondere § 2 b Abs. 3 UStG seitens des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF) wird voraussichtlich erst Anfang 2017 erscheinen.
Damit die KdöR die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten auf
deren umsatzsteuerliche Auswirkung prüfen und ggf. „umorganisieren“ können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist
bis 31.12.2020 eingeräumt. Auf Antrag können KdöR bis dahin
nach der alten/bisherigen Rechtslage behandelt werden. Dazu
ist erforderlich bis spätestens 31.12.2016 diesen Antrag beim
zuständigen Finanzamt zu stellen.
Solange nicht feststeht, dass die neue Rechtslage Vorteile bietet, sollte der Antrag auf Fortführung der bisherigen Rechtslage auf alle Fälle gestellt werden. Sollte sich später – bei
Zusammenstellung der Unterlagen für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung – herausstellen, dass die neue Rechtslage günstiger wäre, kann durch „einfache“ Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Jahr zur neuen Rechtslage
gewechselt werden. Ein nochmaliges Wechseln zurück zur alten Rechtslage ist dann nicht mehr möglich.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Remlingen, vertreten durch den 1. Bürgermeister, einen entsprechenden Antrag
gem. § 27 Abs. 22 UStG beim Finanzamt Würzburg stellt.
Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) zum
01.04.2016, Art. 5 a;
Verjährungsfristen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Zum 01.04.2016 wurde das KAG geändert. Insbesondere die
Änderung des Art. 5 a KAG hat Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht.
Bisher wurden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB), also nach Bundesrecht, erhoben. Nunmehr sind
diese ausschließlich nach Landesrecht zu erheben. Eine Änderung der Erschließungssatzung ist hierfür derzeit aber nicht
notwendig.
Nach Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG, welcher ab 01.04.2021 in Kraft
tritt, wurde eine neue Höchstfrist von 25 Jahren zur Erhebung
von Erschließungsbeiträgen eingeführt.
Absatz 7 lautet: 1Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die
eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetz kein Erschließungsbeitrag erhoben werden.2Dies
gilt auch, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen
Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre
vergangen sind.
Ab dem 30.06.1961 ist eine Straße erst dann erstmalig endgültig hergestellt, wenn die Merkmale der Erschließungsbeitrags-
4
satzung für die endgültige Herstellung alle erfüllt sind. Hierzu
gehören insbesondere eine
• Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche
Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau,
• die Straßenentwässerung und Beleuchtung sowie
• der Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße
Fehlt es an einem dieser Merkmale, so müssen beim Ausbau
einer solchen Straße Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Straßenausbaubeiträge können immer erst dann erhoben
werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge zu erheben sind.
Der Lauf dieser Frist von 25 Jahren gem. Art. 5 a Abs. 7 Satz 2
KAG knüpft an den Beginn der erstmaligen technischen Herstellung. Landläufig kann hier vom ersten Spatenstich gesprochen werden.
Der Beginn muss zielgerichtet auf die Herstellung einer Erschließungsanlage gerichtet sein. Vorbereitungshandlungen
wie z. B. die Einrichtung der Baustelle bleiben außer Betracht.
Mit der erstmaligen technischen Herstellung kann an irgendeiner Stelle der Erschließungsanlage begonnen worden sein. Insbesondere bei Anbaustraßen ist es ausreichend, wenn in der
Vergangenheit mit der erstmaligen technischen Herstellung
einer der Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung,
Entwässerung usw.) begonnen wurde.
Dies bedeutet, dass ab dem 01.04.2021 für Straßen, die noch
nicht endgültig hergestellt sind und bei denen der Beginn der
erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31.03.1996 lag,
keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können
sondern nur noch Straßenausbaubeiträge. Sie gelten dann
gem. Art. 5 a Abs. 8 KAG als erstmalig hergestellt.
Sofern der Markt ausschließen will, dass möglicherweise noch
Straßen im Gemeindegebiet vorhanden sind, für die noch
keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden aber evtl. noch
erhoben werden könnten, so müsste innerhalb der nächsten
5 Jahre eine Überprüfung und ggfls. ein Straßenbau mit Erhebung von Erschließungsbeiträgen durchgeführt werden.
In einem ersten Schritt („Voruntersuchung“) müssten die vorhandenen Straßenbau-, Kämmerei- und Abgabenakten dahingehend überprüft werden, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass einzelne Erschließungsanlagen noch nicht endgültig
erstmalig hergestellt sind bzw. für die erstmalige Herstellung
noch nicht Erschließungsbeiträge in vollem Umfang erhoben
worden sind.
Eine genaue Nachprüfung (2. Schritt) wäre nur dann vorzunehmen, wenn der Markt positive Kenntnis davon oder bestimmte
Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Anlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt wurde (bzw. dass in der Vergangenheit
noch nicht volle Erschließungsbeiträge erhoben wurden).
Zur genaueren Nachprüfung ist in erster Linie ebenfalls auf
vorhandene Unterlagen, wie z. B. Bebauungspläne, Anlagenpläne, Gemeinderatsbeschlüsse, Bauprogramme, Bescheide,
Beschlüsse über Kostenspaltungen und Abschnittsbildungen,
usw. zurückzugreifen.
Sind alle ursprünglich geplanten und vorgeschriebenen Teileinrichtungen in vollem Umfang vorhanden und entsprechen
diese überschlägig den Vorschriften der damaligen Zeit, spricht
vieles dafür, dass die Erschließungsanlagen endgültig erstmalig hergestellt worden sind.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Informationen des Marktes Remlingen
Wird nach einer Überprüfung festgestellt, dass Anlagen mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht endgültig erstmalig hergestellt wurden, so können diese innerhalb
der Frist bis 01.04.2021 entsprechend gebaut und abgerechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass hierfür ein Bauprogramm benötigt wird, ein Bebauungsplan zu erstellen ist bzw.
eine Abwägung gem. § 1 Abs. 4 – 7 BauGB (ähnlich wie bei Beteiligung TÖB im Bauleitverfahren) vorzunehmen ist.
Der Markt sollte sich reiflich überlegen, ob derlei Investitionen
in der Kürze der Zeit möglich und vor allem sinnvoll sind.
Des Weiteren wären für die oben genannten Untersuchungen
externe Büros in Anspruch zu nehmen, was zusätzliche, nicht
beitragsfähige Kosten nach sich ziehen würde. Die externen
Kosten würden wohl die Beitragsmehreinnahmen von meist
nur 10 % übersteigen.
Im Übrigen ist zu bedenken, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre die in Frage kommenden Straßen genau untersucht, überplant, gebaut und abgerechnet werden müssten, was zeitlich
kaum machbar wäre.
Aus den vorgenannten Gründen sollte deshalb auf eine Überprüfung verzichtet werden. Bei einem notwendigen Ausbau
der Straße können nach wie vor Ausbaubeiträge erhoben
werden, bei denen in der Regel der Markt gegenüber einem
Erschließungsbeitrag lediglich 10 % mehr an Eigenanteil zu
leisten hat.
Der Marktgemeinderat beschließt, die aufwendigen und teuren Untersuchungen hinsichtlich der endgültigen erstmaligen Herstellung
von Straßen nur durchzuführen, wenn bis 01.04.2021 in entsprechenden Straßen Ausbauplanungen anstehen.
Kläranlage; Ergänzung der chem. Phosphatfällung zur
Verbesserung der Reinigungsleistung;
hier: Abschluss eines Ingenieurvertrags
Die Thematik „Grenzwertüberschreitung des Phosphorgehaltes im Kläranlagenablauf“ wurde bereits mehrfach im Marktgemeinderat behandelt. In der Marktgemeinderatssitzung
vom 20.09.2016 wurde vom Ingenieurbüro BaurConsult,
Herrn Gora, die mit dem Wasserwirtschaftsamt erarbeitete
Vorgehensweise vorgetragen und vom Marktgemeinderat beschlossen, eine Phosphatfällung mit sog. IBC-behältern nachzurüsten; das Ing. Büro wurde mit den entsprechenden Planungsschritten beauftragt.
Zur formalen Umsetzung dieses Auftrags hat das Büro nun mit
Schreiben vom 26.09.2016 ein Angebot über die entsprechenden Ingenieurleistungen vorgelegt. Dieses Angebot umfasst
die benötigten und insoweit beauftragten Leistungen (Grundleistungen gem. HOAI sowie besondere Leistungen wie z.B.
Tragwerksplanung, Mitwirkung im Förderverfahren und bei
der Verrechnung der Abwasserabgabe); die darin enthaltenen
Ansätze bezüglich Honorarzone, Umbauzuschlag und Nebenkosten sind angemessen und weisen für die Grundleistungen
einen Honorarbetrag von 21.182,97 € brutto aus.
Der Marktgemeinderat beschließt, den Ingenieurvertrag für die Ergänzung der chemischen Phosphatfällung der Kläranlage entsprechend dem Angebot des Ing. Büros BaurConsult vom 26.09.2016
abzuschließen.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Abberufung der Bestellung einer Vertreterin des Marktes
Remlingen in der Schulverbandsversammlung
Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als
50 Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für
jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen
weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat
für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden. Stichtag für die nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG
notwendige Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der
1. Oktober eines jeden Jahres. Überzählige Mitglieder der
Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen
Marktgemeinderat abzuberufen. Die Zahl der Verbandsschüler des Marktes Remlingen betrug zum Stichtag 01.10.2016
47 Verbandsschüler. Es ist somit gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG
neben dem 1. Bürgermeister, welcher kraft Amtes Mitglied der
Schulverbandsversammlung ist, kein weiterer Vertreter mehr
aus dem Marktgemeinderat des Marktes Remlingen zu entsenden.
Die weitere Vertreterin des Marktes Remlingen in der Schulverbandsversammlung, Frau Marktgemeinderätin Christiane
Wehr ist somit mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Der Markgemeinderat beschließt, die Bestellung von Frau Christiane Wehr als Vertreterin des Marktes Remlingen in der Schulverbandsversammlung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
Ehrenamtlichkeit des Feuerwehrdienstes:
Vereinbarungen über die Kostenerstattung von
Ausbildungskosten für den Erwerb des Führerscheins
der Klasse C/CE
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem
Urteil vom 24.04.2015 entschieden, dass der Auslagenerstattungsanspruch des Art. 9 Abs. 5 Nr. 1 BayFwG die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit der Feuerwehrdienstleistenden absichert
und Vereinbarungen über die Kostenerstattung von Ausbildungskosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/
CE entgegensteht.
Informationssicherheitskonzepte für bayerische Kommunen nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayEGovG
Nicht zuletzt die in jüngster Zeit stark zugenommene Bedrohung von Kommunen etwa durch Verschlüsselungstrojaner
macht die Bedeutung einer angemessenen IT-Sicherheit für
Kommunen deutlich. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die
elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 22. Dezember 2015 erhält das Thema Informationssicherheit für die
Kommunen künftig auch formal einen noch höheren Stellenwert. Art. 8 Abs. 1 S. 2 BayEGovG verpflichtet die Behörden,
die Sicherheit ihrer informationstechnischen Systeme durch
angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 BayDSG sicherzustellen sowie die hierzu
erforderlichen Informationssicherheitskonzepte bis zum 1. Januar 2018 zu erstellen.
5
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
ZU WERTVOLL FÜR
DEN WERTSTOFFHOF
WEIHNACHTSGESCHENKE
OHNE SCHLECHTES
GEWISSEN TAUSCHEN
„Am Heiligen Abend gab es bei uns lange Gesichter. Die Großeltern schenkten den Kindern ein Trampolin für den Garten,
dabei hatten die sich so sehr eine neue Holzeisenbahn gewünscht.
Ein Umtausch war nicht mehr möglich und so haben wir das
gute Stück einfach beim Tauschmarkt Mainfranken zum Tausch
angeboten. Schon nach zwei Tagen fand sich eine junge Familie
aus dem Kitzinger Raum, die genau so ein Trampolin gesucht
haben und eine Holzeisenbahn zum Tauschen war auch da. Ich
brauche nicht zu erwähnen, wie sehr die Gesichter aller Kinder
an diesem Tag gestrahlt haben. Danke Tauschmarkt.“
Rückmeldungen dieser Art freuen die Initiatoren des
Tauschmarkts Mainfranken besonders. Nicht nur wegen
eines gelungenen Tausches, sondern auch, weil durch
die Weiternutzung der Gegenstände täglich kleine Beiträge
zur Abfallvermeidung geleistet werden.
Den Tauschmarkt Mainfranken gibt es
seit über 4 Jahren. Er fasst Stadt und
Landkreis Würzburg sowie den Landkreis
Kitzingen zu einem großen Tauschgebiet
zusammen. Gegenstände können hier
kostenlos und unkompliziert getauscht,
verschenkt oder gesucht werden. Das
einfache Hochladen von Objektbildern
macht das Stöbern zusätzlich interessant.
Überall besteht außerdem ein direkter
Anschluss an die Apps der zuständigen
Abfallwirtschaftsbetriebe.
Kennen Sie auch die team-orange-App?
Einfach, mobil und kostenlos an die
Bereitstellung von Restmülltonne und Co.
erinnern lassen und Abfuhrtermine
nie mehr verpassen. Erhältlich in allen
App-Stores für Apple, Android und
WindowsPhone.
Schauen Sie selbst einfach einmal vorbei:
www.tauschmarkt-mainfranken.de
Ihr Abfall – unsere Aufgabe
6
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Abfallwirtschaftsbetrieb Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim
Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | [email protected]
www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
(Kernzeit)
09369 9079-0 (Vermittlung)
Montag – Freitag:
Montag – Mittwoch:
Donnerstag:
Umgang mit Biberdämmen
Hinweise der unteren Naturschutzbehörde
8:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Besuchen Sie uns im Internet unter:
www.vgem-helmstadt.de
Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Anzeigen
Hausmeister/in
auf 450 € Minijob-Basis gesucht
Die Eigentümergemeinschaft Remlingen,
Marktplatz 2
sucht ab sofort eine/n Hausmeister/in
Wie überall in Bayern breiten sich auch im Landkreis Würzburg
die Biber aus. Sie besiedeln die Mainufer, kleine Flüsse und
Bachläufe. Dies ist im Prinzip sehr erfreulich, da das einst ausgerottete Tier in seinen Lebensraum zurückfindet.
Durch die Tätigkeiten des Bibers können aber auch Probleme auftreten: der Aufstau von Gewässern kann Grundstücke
überfluten, Ufer können unterhöhlt werden und gewässernahe Gehölze sind durch Nagen oder Fällung gefährdet. Dies
veranlasst Eigentümer von Grundstücken und Gewässer-Unterhaltspflichtige immer wieder eigenmächtig zu Maßnahmen,
die mit dem Naturschutzgesetz nicht im Einklang stehen.
Das Umweltamt des Landkreises Würzburg weist darauf hin,
dass Biber streng geschützte Tiere sind, die weder gefangen,
verletzt oder getötet werden dürfen. Der Schutz bezieht sich
auch auf Biberdämme, wenn sie zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten angelegt wurden. Sie dürfen dann weder entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Es ist in der Praxis oft schwer zu entscheiden, ob ein Damm
dem Biber nur zur Erweiterung des Lebensraumes oder als
Schutz seines Wohnraumes dient, da in den seltensten Fällen
die charakteristischen Burgen als Wohnstätten errichtet werden. Viel häufiger gräbt der Biber Erdkessel mit einem Zugang
unterhalb des Wasserspiegels. Um nicht in Konflikt mit dem
Naturschutzgesetz zu geraten, empfiehlt die untere Naturschutzbehörde, Biberdämme auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Behörde abzutragen oder zu entfernen.
Informationen zum Biber finden sich auch auf der Internetseite
des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de/Leistungen von A-Z.
für folgende Tätigkeiten:
Pflege der Außenanlagen,
Ansprechpartner ist der Biberbeauftragte
des Landkreises, Dr. Ulrich Gauer,
Kehrdienst,
Tel. 0931 8003-183,
[email protected].
Winterdienst und
Treppenhausreinigung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter:
Tel. : 0931-382-7703
www.cemex.de
CEMEX Kies & Splitt GmbH
Steinbruch Helmstadt, Am Klettenberg
Tel. 09369-2360, Fax 0931-9706925
[email protected]
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
7
KInder und Familie
Krabbelgruppe
Holzkirchen /
Wüstenzell
Für alle Kinder von 0-3 Jahren
mit ihren Mamas oder Papas.
Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr
in Wüstenzell Bergstraße,
im alten Rathaus
Kleine und große„Eismännlein“ in Aub
Die Chor-/Tanz- und Schauspielgruppe der Grund- und Mittelschule Waldbüttelbrunn hat sich unter Leitung von Schulleiter
Manfred Glock am letzten Novemberwochenende (von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag) wieder zu den traditionellen „Probentagen“ nach Aub begeben. Dort, im Ars-Musica-Haus, direkt am Stadtbrunnen, wurde schon für das neue
Wintermusical „Das Eismännlein“ geübt, das in etwa einem
Jahr in Waldbüttelbrunn zur Aufführung gebracht wird. Neben
Tanzübungen und dem Einstudieren der neuen Lieder wurde
in Aub auch schon nach geeigneten Schauspielern Ausschau
gehalten.
In ihrer Freizeit bastelten die Schüler mit den beiden Betreuerinnen Elke Hilbert und Verena Thomas Mitbringsel für die
Eltern. Höhepunkte waren, wie jedes Jahr, eine Fackelnachtwanderung mit Gruselgeschichte (bei der sich mancher, je
nach Altersstufe, durch die Kälte in ein kleines oder großes
„Eismännlein“ verwandelt hat) und natürlich die Chorfeier im
Gewölbekeller des Hauses mit „DJ Julian“.
Am Sonntagnachmittag wurden die müden aber glücklichen
Sänger, Tänzer und Schauspieler dann wieder von ihren Eltern
in Empfang genommen.
Die Chorgruppe vor dem Musikhaus
Anzeige
Gemeindebücherei
Remlingen
Öffnungszeiten der Bücherei:
Di 15 - 17 Uhr
Do 17 - 19 Uhr
Hinweis: In den Weihnachtsferien ist die Bücherei
nur donnerstags geöffnet.
Ingrid Aumüller
8
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Kinder und Familie
Freitag, 20.01. von 15.00 - 16.30 Uhr
Apps, Installation und Anwendung
Bahnhofstr. 4-6
97070 Würzburg
Tel.: 0931|386-68700
Fax: 0931|386-68709
[email protected]
www.me-haus.de
Montags, ab 16.01. - 13.02. von 09.30 - 11.30 Uhr (5x) oder
Donnerstags, ab 19.01. - 16.02. von 20.00 - 22.00 Uhr (5x)
„Zappelphilipp“ und „Traumsuse“ im Alltag
Pädagogische Strategien bei Kindern/Jugendlichen mit AD(H)S
oder herausforderndem Verhalten
In diesem Workshop mit Videoaufnahmen befassen wir uns mit
dem Verstehen der Handlungsweisen dieser Kinder und konkreten pädagogischen Hilfen: Wie können die Kinder lernen, mit
ihren Schwierigkeiten besser umzugehen? Welche Hilfen benötigen sie im Alltag und was überfordert sie? Welche Strategien
erleichtern dem Erwachsenen den Umgang mit den Kindern?
Referentin: Eva-Maria Schier, Pädagogin, Psychotherapie (HPG)
Teilnehmerbeitrag: 52,00 € / Anmeldung erforderlich!
Dienstag, 17.01. von 10.00 - 11.30 Uhr
Sie werden darüber informiert, wie man sinnvolle und brauchbare Apps (z.B. der Tageszeitung, öffentlichen Verkehrsmittel,...) vorteilhaft einsetzt. Ebenso werden Vorteile und Gefahren der praktischen Anwendung aufgezeigt.
Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Referenten: SchülerInnen des Riemenschneider-Gymnasiums
Teilnahme kostenfrei - Spende erbeten!
Samstag, 21.01. von 09.30 - 12.30 Uhr
Väterbrunch im Café komm
für Väter mit Kindern von Geburt bis 6 Jahren
Gut ins Wochenende starten und das alles ganz entspannt
beim Väterbrunch mit Ihren Kindern im Cafe komm. Nutzen
Sie die Möglichkeit sich zu treffen, zum Relaxen, Frühstücken,
Informieren, Spielen. Und das Beste: K indgerecht, O hne
Stress, M ännerfreundlich, M ahlzeit inklusiv.
Referent: Frederik Merkt, Dipl. Sozialpädagoge, vom IFP ausgebildete und zertifizierte Fachkraft für Bindung
Teilnehmerbeitrag: 3,00 €, inkl. Kaffee oder Tee, für das gemeinsame Frühstück bitte etwas mitbringen (Brötchen, Marmelade, Käse,
Obst) / Anmeldung erbeten!
Mein Baby verstehen: Besser schlafen
Vortrag für Eltern mit Kindern von Geburt - 1 Jahr
Dienstag, 24.01. von 15.00 - 17.00 Uhr
Warum schlafen Babys anders als Erwachsene? Warum brauchen Babys keine Schlafprogramme („Schreien-lassen“)? Welche Begleitung können Eltern anbieten, um ihrem Kind das
Einschlafen zu erleichtern? Welche Möglichkeiten haben Eltern
Einfluss auf das Schlafverhalten zu nehmen und ihre persönlichen Bedürfnisse und die des Babys in Einklang zu bringen?
Mitmachküche für Eltern und Kinder
Referentin: Magdalena Bieberstein, Pädagogin (B.A.), Zusatzausbildung Frühe Hilfen und frühe Intervention im Kinderschutz, Tragetuchberaterin
Teilnehmerbeitrag: 11,00 € / Anmeldung erforderlich!
Donnerstags, 19.01. - 16.02. von 19.45 - 22.00 Uhr (5x)
„Kess-erziehen“
Elternkurs für Eltern mit Kindern von 3 - 10 Jahren
„Kess-erziehen“ zeigt auf, wie das Zugehörigkeitsgefühl des
Kindes gefördert werden kann, wie es lernt, zu kooperieren
und Zutrauen in seine Fertigkeiten zu erlangen. Eltern werden
ermutigt, Grenzen respektvoll zu setzen und dem Kind die logischen und fairen Folgen zuzumuten. So lernt es Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Mehr Info´s unter www.familienbund-wuerzburg.de
Leitung: Tanja Stockert
Kursbeitrag: 40,00 € für Einzelpersonen / 50,00 € für Paare inkl.
Materialkosten / Anmeldung erforderlich!
In Kooperation mit dem Familienbund der Katholiken (FDK),
Würzburg Durch die freundliche Unterstützung von Stadt und
Landkreis Würzburg erhalten Teilnehmende aus Stadt und Landkreis Würzburg nach dem Kurs eine Teilbetrag zurück erstattet.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
für Eltern mit Kindern von 1-6 Jahren
Gemeinsam wollen wir mit Eltern und Kindern schnell und einfach schmackhafte und gesunde Speisen zubereiten. Dabei wird
die Sprache der Kinder gefördert, der Wortschatz erweitert und
ein nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln geschult. Weitere Informationen unter: www.aelf-au.bayern.de/ernaehrung/familie
Referentin Praxistag: Bianca Schürger, Diätassistentin
Verantwortlich: Birgit Zöller, Bildungsreferentin
Teilnahme kostenfrei! / Materialkosten 3,00 €/ Anmeldung erforderlich!
Treffpunkt: Theaterstr. 23, Lehrküche VerbraucherserviceBayern
In Kooperation mit dem Netzwerk Junge Eltern/Familien am
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg und
dem VerbraucherService Bayern des KDFB.
Mittwoch, 25.01. von 20.00 - 21.30 Uhr
Nur Mut zur Ermutigung
Der Weg zum harmonischen Familienalltag
Ermutigte Kinder sind starke Kinder. Aber wie ermutigt man Kinder? Wie kann man sie zu einer besseren Mitarbeit bewegen?
Sie erhalten Einblick, wie Sie das Verhalten ihres Kindes besser
verstehen. Sie erfahren einfache Wege um Kinder zu ermutigen und den Familienalltag entspannter zu gestalten.
Referentin: Michaela Brand, Heilpädagogin, Familienrat-Trainerin
Teilnehmerbeitrag: 11,00 € / Anmeldung erforderlich!
9
Angebote für Senioren
„Das tut mir gut!“
Angebot für Menschen
ab 60 in Waldbrunn
und Rottendorf
Das Gesundheitsamt für Stadt und
Landkreis Würzburg lädt am Donnerstag, 26. Januar 2017 interessierte Personen herzlich ein, sich in gemütlicher
Runde unverbindlich mit dem Programm „Das tut mir gut! Gemeinsam
aktiv und gesund älter werden“ bekannt zu machen.
Die beiden Informationsveranstaltung
finden am 26. Januar 2017 von 13:30
bis 14:30 Uhr im Rathaus in Waldbrunn (Hauptstraße 2, Sitzungssaal,
Seiteneingang benutzen) und von 15:30
bis 16:30 Uhr im Haus der Begegnung
in Rottendorf (Estenfelder Straße 1)
statt.
Das Programm wurde von der Hochschule Coburg entwickelt und startet im
Februar 2017. Es bietet Menschen ab
60 Jahren die Möglichkeit, sich und ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Die
interessierten Seniorinnen und Senioren treffen sich regelmäßig, um sich
über verschiedene Gesundheitsthemen auszutauschen und gemeinsame
Aktivitäten zu planen.
Es geht um Fragen wie „Wie kann ich
fit und aktiv bleiben?, Wie ernähre ich
mich ausgewogen?, Was mache ich,
wenn ich eine chronische Erkrankung
habe?, Wo bekomme ich Informationen
über meine Erkrankung her? Oder Wie
finde ich vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen im Internet?“.
Anmeldung für die Veranstaltung
in Rottendorf bis 24. Januar 2017
bei Mirjam Gawenda, Leiterin Haus der Begegnung, Tel. 09302 / 99205, Mail: HdB@
caritas-wuerzburg.org;
für die Veranstaltung
in Waldbrunn bis 24. Januar 2017
bei Patricia Nennstiel-Tischler,
Koordinatorin Mehrgenerationenhaus WABE
Unsere Hilfe kennt keine
Grenzen. Unsere Mittel leider
schon. Spenden Sie jetzt.
Tel. 0 93 06 / 9844027,
Mail:[email protected].
Nähere Informationen zum Programm bei
Tonia Ebner, Landratsamt Würzburg,
Tel. 0931 / 8003-664,
Spendenkonto: 41 41 41 BLZ: 370 205 00 www.DRK.de
Mail: [email protected] .
10
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Aus Vereinen und Verbänden
Freiwillige Feuerwehr
Remlingen
Freitag, 27. Januar 19:00 Uhr
Einladung
Jahreshauptversammlung
Die Remlinger Faschingsgesellschaft e.V. lädt herzlich ein zum
Besuch der
RFG-Prunksitzungen 2017.
Termine Feuerwehr:
Donnerstag, 12. Januar
19:00 Uhr
Auffrischungsübung Digitalfunk
(Praktische Übungen)
Donnerstag, 19. Januar
19:00 Uhr
Workshop Dokumentation an der Einsatzstelle
Freitag, den 03. Februar um 19:31 Uhr
Samstag, den 04. Februar um 19:31 Uhr
in der TSV-Turnhalle, Kostümierung erwünscht.
Der Kartenvorverkauf findet ab Samstag, den 21.01.2017
bei Bäckerei Kachel statt.
Kinder- und Jugendsitzung
Dienstag, 7. Februar 19:00 Uhr
Auffrischungsübung Digitalfunk
(Praktische Übungen)
Sonntag, den 05. Februar 2017 um 14:01 Uhr
in der TSV-Turnhalle.
Termine Jugendfeuerwehr:
Donnerstag, 12. Januar 18:00 Uhr
Übung
Donnerstag, 26. Januar 18:00 Uhr
Übung
Jeder interessierte Jugendliche ist herzlich eingeladen!
Kartenverkauf und Saalöffnung um 13:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Anzeigen
Suche langfristig einen
Garagenstellplatz
Wir suchen Einfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser wie auch
Eigentumswohnungen in Ihrer Nähe!
Der Verkauf erfolgt
g
für Sie kostenlos!!
Kontakt:
Tel: 0172/6952157 oder 09342/9347000
E-Mail: [email protected]
in Uettingen für die Unterstellung
eines zukünftigen Oldtimers.
Tel.: 0172 / 534 9642
Remlingen Ortsmitte
2-ZW, 52 qm,
Küche
(Einbauküche vorhanden),
Bad, PKW-Abstellplatz,
Kellerraum.
Ab Januar 2017
zu vermieten.
Tel. 07262/1700 od.
[email protected]
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
11
Aus Vereinen und Verbänden
Anzeigen
TSV Remlingen
Der TSV Remlingen informiert über die
Der Pachtvertrag mit dem derzeitigen
Pächter endet am 31.12.2016.
Im Januar und Februar 2017 bleibt
die Gaststätte wegen umfangreichen
Renovierungsarbeiten geschlossen.
Ab 1. März 2017 wird der Gaststättenbetrieb mit neuem Pächter wieder
aufgenommen.
Das Team vom Turn- und Sportverein
und der neue Pächter freuen sich ab
März über Ihren Besuch.
Soldatenkameradschaft
Remlingen
Die Jahreshauptversammlung
findet am Freitag, 6. Januar 2017,
um 14.00 Uhr
im Feuerwehrhaus statt.
Wolfgang Günther, 1. Vors.
12
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Veranstaltungen und Kirchliche Nachrichten
Evang. Luth.Kirchengemeinde Remlingen
Katholische Pfarrgemeinde
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt
Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Vorankündigung:
Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe
zu 500 Jahren Reformation,
Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115
Mail: [email protected]
„Remlingen– ein ur-evangelisches Dorf feiert“,
lädt die Evang. Luth. Kirchengemeinde Remlingen herzlich ein
zur
Lesung mit Walter Langohr
„Remlinger Erzählungen – Geschichten
eines ur-evangelischen Dorfes“
Freitag, 17. Februar 2017, 19:30 Uhr
in der St. Andreas-Kirche, Am Kies 11, Remlingen.
Vortrag: Anselm Grün
Sicherlich mit ein Höhepunkt der Feierlichkeiten zum
50. Jahr des Bestehens
der kath. Kirche Uettingen:
der Vortrag von
Benediktinerpater Anselm Grün,
TERMINE IN KÜRZE
Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern
Jaunar 2017
Do. 5. Januar
TTC: Jahresabschluss
vom Kloster Münsterschwarzach
Fr. 13. Januar
(18 Uhr)
Kath. Kirche: Dankeschönbrotzeit
am Montag, 09. Januar 2017, um 19:00 Uhr,
in der kath. Kirche Uettingen
Fr. 27. Januar
Feuerwehr: Jahreshauptversammlung
Mo. 30. Januar
Vereinetreff wegen Faschingszug
Thema: „Worte, die tragen“
Herzliche Einladung zu diesem Abend
Eintritt frei! Um Spenden wird gebeten.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Vorschau Februar 2017
Fr./Sa.
3./4. Februar
RFG: Prunksitzungen
So. 5. Februar
Kinder- und Jugendprunksitzung
13
Arzt & Apotheke
Di. 17.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst
Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die
Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat
folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys
ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie
auch in den Mobilfunknetzen.
Do. 19.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Fr. 20.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833
Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr
Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern:
kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117
Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel. 0700 35070035
Notdienst der Apotheken
Notdienst jeweils von 8:00 Uhr
bis 8:00 Uhr des Folgetages
Tel. 0800 00 22 833
Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern;
es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen.
So. 01.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Mo. 02.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Di. 03.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Mi. 04.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
Do. 05.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Mi. 18.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Sa. 21.01. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
So. 22.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Mo. 23.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Di. 24.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
Mi. 25.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Do. 26.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Fr. 27.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Sa. 28.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
So. 29.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Mo.. 30.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Di. 31.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Mi. 01.02. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Do. 02.02. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Fr. 06.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Anzeigen
Sa. 07.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
So. 08.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Mo. 09.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Di 10.01.
Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Mi. 11.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Do. 12.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Fr. 13.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Sa. 14.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
So. 15.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Mo. 16.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
14
Katalogübergabe / Promotion
bei freier Zeiteinteilung sehr guter
Nebenverdienst möglich.
Tel. 0175-26 16 757
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Anzeigen
Malermeisterbetrieb Batke
malt, tapeziert, lackiert, bessert aus.
Trockenbau · Fassadenrenovierung
Baubiologische Wohnraumberatung
Tel. 09369 9800470 o. 0160 7301332
Der
wünscht Ihnen
für das Jahr 2017
Zufriedenheit, Gesundheit und
Lebensfreude.
PRIVATANZEIGEN
Palettenholz
gegen Abholung zu verschenken
Tel. 09369-99646
Anzeigentext:
Kleinanzeigen
erscheinen immer in
allen 4 Ausgaben
Gesamtauflage: 3.350
B: 90 x H: bis 20 mm 10,- €
B: 90 x H: bis 30 mm 15,- €
B: 90 x H: bis 40 mm 20,- €
Farbzuschlag
+ 5,- €
Familienanzeigen in
der Gemeindeausgabe
Ausgabe:
Preise:
schwarz-weiß
1/8 Seite B: 90 x H: 64 mm
25,- €

B: 90 x H: 90 mm
35,- €
 1/4 Seite B: 90 x H: 133 mm
45,- €
 1/4 Seite B: 188 x H: 64 mm
45,- €
Farbzuschlag
10,- €
Preise gelten für Zusendung der druckfertigen Datei
Dekor u. Rahmengestaltung
7,- €
Dekor und Musterauswahl siehe unter:
www.mageta-verlag.de
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer !
Auftrag senden an:
Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
z. Hd. Frau Sporn
Auftraggeber:
Straße / HausNr.
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail:
SEPA-Lastschriftmandat
Kontoinhaber:
IBAN:
D E
Im Kies 8 97264 Helmstadt
oder direkt per mail an: [email protected]
Mitteilungsblatt Markt Remlingen
Januar 2017
Datum:
Unterschrift des Auftraggebers
15
Anzeigen

Documentos relacionados