Ausgabe August 2016
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Ausgabe August 2016
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Freitag, 6. Januar 2017 Nummer 1 Winterimpression in Remlingen Foto: Bauhof Verschiedenes Wir gratulieren − unsere Jubilare 1. 2. 4. 5. Januar: Januar: Januar: Januar: 6. Januar: 7. Januar: 10. Januar: 11. 14. 16. 18. 21. 26. 27. 30. Januar: Januar: Januar: Januar: Januar: Januar: Januar: Januar: Roswitha Hillgruber, Hans-Gebhardt-Str. 38, 78 Jahre Gertrud Fischer, Holzmühle 1, 80 Jahre Karl Haas, Hans-Gebhardt-Str. 41, 75 Jahre Andreas Wehr, Würzburger Str. 3, 84 Jahre Babetta Wehr, Birkenfelder Str. 9, 82 Jahre Reinhold Winzenhöler, Lange Gasse 13, 78 Jahre Karl-Heinz Radzonath, Andreas-Stäblein-Str. 13 C, 78 Jahre Josef Forster, Würzburger Str. 27, 79 Jahre Anton Braun, Lehmerbergweg 3, 82 Jahre Rolf Zubeil, Hans-Gebhardt-Str. 33, 79 Jahre Margareta Bauer, Marktheidenfelder Str. 11, 82 Jahre Christel Gehringer, Jahnstr. 18, 76 Jahre Maria Luise Schenk, Hans-Gebhardt-Str. 19, 75 Jahre Almut Krauß, Lange Gasse 17, 76 Jahre Frieda Wehr, Untere Gasse 1, 83 Jahre Hellmut Wehr, Im Kirchel, 79 Jahre Herbert Winkler, Hintere Gasse 22, 78 Jahre Erwin Eitel, Lehmgrubenweg 8, 79 Jahre 1. Februar: Hildegard Henning, Marktheidenfelder Str. 39, 79 Jahre 2. Februar: Maria Weigler, Altes Schloss 1, 89 Jahre Ernst Geiger, Hintere Gasse 2, 86 Jahre Ilse Eitel, Lehmgrubenweg 8, 79 Jahre 3. Februar: Elisabeth Kowalski, Am Gänsberg 10, 100 Jahre Wilhelmine Boese, Froschgasse 7, 82 Jahre Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Einwohnern ab dem 75. Geburtstag. Zum 80. und dann im 5-Jahresrhythmus gratuliert der Bürgermeister persönlich. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, 09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann auch für die folgenden Jahre. Liebe Seniorinnen und Senioren, ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen Tag verschoben werden kann. Rufbus Mittwochs in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. Bitte vergessen Sie nicht: Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden Haltepunkt an unter Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €. !!! Achtung als Beilage in diesem Gemeindeblatt der korrigierte Abfallkalender für Remling gen 2017 !!! Impressum Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Abfallentsorgung Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Restmüll: 12. und 26. Januar Bioabfall: 5. und 19. Januar und 2. Februar Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 , Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg, Gelber Sack: 11. und 25. Januar Blaue Papiertonne: 16. Januar Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au Öffnungszeiten: Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Elektroschrott: Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr 2 Rufen Sie den Bürgerbus Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Anzeigenannahme: Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89, Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected] Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected] Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected]. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter www.mageta-verlag.de Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 3. Februar 2017 Redaktionsschluss: 19. Januar 2017 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Informationen des Marktes Remlingen Gemeindliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten des Rathauses Tel. 2315, Fax 2515 Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr Bürgermeister-Sprechstunden: Montag von Samstag von 19:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 11:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet. Besuchen Sie uns auch unter: www.remlingen.de Weihnachts- und Neujahrsurlaub im Rathaus Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir gehen in Weihnachtsurlaub. Vom 23.12.2016 bis zum 08.01.2017 ist das Rathaus geschlossen. Ab Montag, 09.01.2017 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen für das Jahr 2017 viel Glück, alles Gute, vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit. Mitteilung der Würzburger Recycling GmbH WRG Änderung der Entsorgung der Leichtverpackungen – Gelber Sack Zum anstehenden Jahreswechsel wird sich eine Änderung der Entsorgung der Leichtverpackungen - Gelber Sack - ergeben. Nach annähernd zehn Jahren wird die Würzburger Recycling GmbH WRG den Entsorgungsauftrag des Dualen Systems Deutschland DSD im Landkreis Würzburg nicht mehr durchführen. Aus dem Gemeiderat Sitzung vom 22. November 2016 Marktgeschehen - Saatmarkt mit Mittelaltermarkt und Weihnachtsmarkt mit Schwedischer Nacht Die Gesamtausgaben für den Saatmarkt belaufen sich im Jahre 2016 auf ca. 10.000 € zuzüglich Personal –und Fuhrparkkosten für 104 Arbeitsstunden der Bauhofmitarbeiter. Die anteiligen Kosten für die Schausteller des Mittelaltermarktes belaufen sich auf rund 5.000 €. Sofern künftig eine Refinanzierung des Mittelaltermarktes über Eintrittsgelder erfolgen soll, sind vorher die satzungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, ob bei Verlangen von Eintrittsgeldern die Besucherzahl des Mittelaltermarktes evtl. stark nachlässt. Die Mitglieder des Marktausschusses haben deshalb um eine Aussprache im Marktgemeinderat gebeten, um die künftige Gestaltung der Märkte im Hinblick auf die Attraktivität und auch mögliche Maßnahmen zur Kostenminderungen zu diskutieren. Die Organisatoren der Marktveranstaltungen Herr Heinrich Schwab und Herr Michael Butterbrodt planen für das Jahr 2017 wieder das sog. Schleppertreffen im Rahmen des Saatmarktes abzuhalten. Die Attraktivität des Saatmarktes wird hierdurch gesteigert, ohne dass hierfür nennenswerte Kosten anfallen. Einen Mittelaltermarkt im Rahmen des Saatmarktes im Jahre 2018 abzuhalten, ist vorerst nicht geplant. Neuregelung des § 2 b UStG; Erklärung über die Option Zum 01.01.2016 wurde § 2b UStG neu in das Umsatzsteuergesetzt eingefügt. Der Marktgemeinderat wurde hierüber bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2016 unter Tagesordnungspunkt 7.1 informiert. Mit dieser Vorschrift wird die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt (Inkrafttreten zum 01.01.2017). Zukünftig ist es unmaßgeblich, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht. Einnahmen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich ab dem ersten Euro der Umsatzsteuer. Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erhoben, unterliegen diese nur dann nicht der Umsatzsteuer, wenn es sich um hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Abfall- und Abwasserentsorgung) handelt. Für die langjährige Treue möchte sich die WRG mit einem kleinen Geschenk in Form einer modernen Mehrzwecktasche bedanken. Über eine Hauswurfsendung erhält jeder Haushalt zum Jahreswechsel eine Information zur künftigen Entsorgung der gelben Säcke. Dieser Sendung liegt ein Gutschein bei. Der Gutschein kann ab Jahreswechsel im Rathaus Remlingen zu den bekannten Öffnungszeiten eingelöst werden. Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Zusammenhang mit Tätigkeiten erzielt, die auch ein Privater ausüben kann, unterliegt die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) nur dann nicht der Umsatzsteuer, wenn dabei es zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Wirtschaftsteilnehmern kommt. Dies ist der Fall, wenn der Umsatz aus gleichartigen Tätigkeiten 17.500,00 Euro jährlich nicht übersteigt. Die WRG bedankt sich mit einer Spende in Höhe von 100,00 Euro bei der Gemeinde. Diese Spende soll für ein soziales Projekt oder eine soziale Einrichtung des Marktes Remlingen eingesetzt werden. Somit unterliegen zukünftig grundsätzlich auch sog. Beistandsleistungen (eine KdöR unterstützt eine andere KdöR bei deren hoheitlicher Tätigkeit) der Umsatzsteuer. Ausnahmen hierzu regelt § 2 b Abs. 3 UStG. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 3 Informationen des Marktes Remlingen Änderungen ergeben sich auch im Bereich der Vermögensverwaltung. Waren KdöR mit Vermietung oder Verpachtung von leeren Räumen oder Gebäuden nicht unternehmerisch tätig, gelten sie zukünftig als Unternehmer; die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 a UStG für Vermietungsumsätze gilt jedoch weiterhin. Allerdings können KdöR zukünftig Gewerberäume umsatzsteuerpflichtig verpachten und im Gegenzug Vorsteuern abziehen. Ein detailliertes Schreiben zur Anwendung von § 2 b und insbesondere § 2 b Abs. 3 UStG seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wird voraussichtlich erst Anfang 2017 erscheinen. Damit die KdöR die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten auf deren umsatzsteuerliche Auswirkung prüfen und ggf. „umorganisieren“ können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 31.12.2020 eingeräumt. Auf Antrag können KdöR bis dahin nach der alten/bisherigen Rechtslage behandelt werden. Dazu ist erforderlich bis spätestens 31.12.2016 diesen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Solange nicht feststeht, dass die neue Rechtslage Vorteile bietet, sollte der Antrag auf Fortführung der bisherigen Rechtslage auf alle Fälle gestellt werden. Sollte sich später – bei Zusammenstellung der Unterlagen für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung – herausstellen, dass die neue Rechtslage günstiger wäre, kann durch „einfache“ Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Jahr zur neuen Rechtslage gewechselt werden. Ein nochmaliges Wechseln zurück zur alten Rechtslage ist dann nicht mehr möglich. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Remlingen, vertreten durch den 1. Bürgermeister, einen entsprechenden Antrag gem. § 27 Abs. 22 UStG beim Finanzamt Würzburg stellt. Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) zum 01.04.2016, Art. 5 a; Verjährungsfristen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen Zum 01.04.2016 wurde das KAG geändert. Insbesondere die Änderung des Art. 5 a KAG hat Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht. Bisher wurden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB), also nach Bundesrecht, erhoben. Nunmehr sind diese ausschließlich nach Landesrecht zu erheben. Eine Änderung der Erschließungssatzung ist hierfür derzeit aber nicht notwendig. Nach Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG, welcher ab 01.04.2021 in Kraft tritt, wurde eine neue Höchstfrist von 25 Jahren zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen eingeführt. Absatz 7 lautet: 1Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetz kein Erschließungsbeitrag erhoben werden.2Dies gilt auch, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Ab dem 30.06.1961 ist eine Straße erst dann erstmalig endgültig hergestellt, wenn die Merkmale der Erschließungsbeitrags- 4 satzung für die endgültige Herstellung alle erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere eine • Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau, • die Straßenentwässerung und Beleuchtung sowie • der Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße Fehlt es an einem dieser Merkmale, so müssen beim Ausbau einer solchen Straße Erschließungsbeiträge erhoben werden. Straßenausbaubeiträge können immer erst dann erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Der Lauf dieser Frist von 25 Jahren gem. Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG knüpft an den Beginn der erstmaligen technischen Herstellung. Landläufig kann hier vom ersten Spatenstich gesprochen werden. Der Beginn muss zielgerichtet auf die Herstellung einer Erschließungsanlage gerichtet sein. Vorbereitungshandlungen wie z. B. die Einrichtung der Baustelle bleiben außer Betracht. Mit der erstmaligen technischen Herstellung kann an irgendeiner Stelle der Erschließungsanlage begonnen worden sein. Insbesondere bei Anbaustraßen ist es ausreichend, wenn in der Vergangenheit mit der erstmaligen technischen Herstellung einer der Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung usw.) begonnen wurde. Dies bedeutet, dass ab dem 01.04.2021 für Straßen, die noch nicht endgültig hergestellt sind und bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31.03.1996 lag, keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können sondern nur noch Straßenausbaubeiträge. Sie gelten dann gem. Art. 5 a Abs. 8 KAG als erstmalig hergestellt. Sofern der Markt ausschließen will, dass möglicherweise noch Straßen im Gemeindegebiet vorhanden sind, für die noch keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden aber evtl. noch erhoben werden könnten, so müsste innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Überprüfung und ggfls. ein Straßenbau mit Erhebung von Erschließungsbeiträgen durchgeführt werden. In einem ersten Schritt („Voruntersuchung“) müssten die vorhandenen Straßenbau-, Kämmerei- und Abgabenakten dahingehend überprüft werden, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass einzelne Erschließungsanlagen noch nicht endgültig erstmalig hergestellt sind bzw. für die erstmalige Herstellung noch nicht Erschließungsbeiträge in vollem Umfang erhoben worden sind. Eine genaue Nachprüfung (2. Schritt) wäre nur dann vorzunehmen, wenn der Markt positive Kenntnis davon oder bestimmte Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Anlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt wurde (bzw. dass in der Vergangenheit noch nicht volle Erschließungsbeiträge erhoben wurden). Zur genaueren Nachprüfung ist in erster Linie ebenfalls auf vorhandene Unterlagen, wie z. B. Bebauungspläne, Anlagenpläne, Gemeinderatsbeschlüsse, Bauprogramme, Bescheide, Beschlüsse über Kostenspaltungen und Abschnittsbildungen, usw. zurückzugreifen. Sind alle ursprünglich geplanten und vorgeschriebenen Teileinrichtungen in vollem Umfang vorhanden und entsprechen diese überschlägig den Vorschriften der damaligen Zeit, spricht vieles dafür, dass die Erschließungsanlagen endgültig erstmalig hergestellt worden sind. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Informationen des Marktes Remlingen Wird nach einer Überprüfung festgestellt, dass Anlagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht endgültig erstmalig hergestellt wurden, so können diese innerhalb der Frist bis 01.04.2021 entsprechend gebaut und abgerechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass hierfür ein Bauprogramm benötigt wird, ein Bebauungsplan zu erstellen ist bzw. eine Abwägung gem. § 1 Abs. 4 – 7 BauGB (ähnlich wie bei Beteiligung TÖB im Bauleitverfahren) vorzunehmen ist. Der Markt sollte sich reiflich überlegen, ob derlei Investitionen in der Kürze der Zeit möglich und vor allem sinnvoll sind. Des Weiteren wären für die oben genannten Untersuchungen externe Büros in Anspruch zu nehmen, was zusätzliche, nicht beitragsfähige Kosten nach sich ziehen würde. Die externen Kosten würden wohl die Beitragsmehreinnahmen von meist nur 10 % übersteigen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre die in Frage kommenden Straßen genau untersucht, überplant, gebaut und abgerechnet werden müssten, was zeitlich kaum machbar wäre. Aus den vorgenannten Gründen sollte deshalb auf eine Überprüfung verzichtet werden. Bei einem notwendigen Ausbau der Straße können nach wie vor Ausbaubeiträge erhoben werden, bei denen in der Regel der Markt gegenüber einem Erschließungsbeitrag lediglich 10 % mehr an Eigenanteil zu leisten hat. Der Marktgemeinderat beschließt, die aufwendigen und teuren Untersuchungen hinsichtlich der endgültigen erstmaligen Herstellung von Straßen nur durchzuführen, wenn bis 01.04.2021 in entsprechenden Straßen Ausbauplanungen anstehen. Kläranlage; Ergänzung der chem. Phosphatfällung zur Verbesserung der Reinigungsleistung; hier: Abschluss eines Ingenieurvertrags Die Thematik „Grenzwertüberschreitung des Phosphorgehaltes im Kläranlagenablauf“ wurde bereits mehrfach im Marktgemeinderat behandelt. In der Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2016 wurde vom Ingenieurbüro BaurConsult, Herrn Gora, die mit dem Wasserwirtschaftsamt erarbeitete Vorgehensweise vorgetragen und vom Marktgemeinderat beschlossen, eine Phosphatfällung mit sog. IBC-behältern nachzurüsten; das Ing. Büro wurde mit den entsprechenden Planungsschritten beauftragt. Zur formalen Umsetzung dieses Auftrags hat das Büro nun mit Schreiben vom 26.09.2016 ein Angebot über die entsprechenden Ingenieurleistungen vorgelegt. Dieses Angebot umfasst die benötigten und insoweit beauftragten Leistungen (Grundleistungen gem. HOAI sowie besondere Leistungen wie z.B. Tragwerksplanung, Mitwirkung im Förderverfahren und bei der Verrechnung der Abwasserabgabe); die darin enthaltenen Ansätze bezüglich Honorarzone, Umbauzuschlag und Nebenkosten sind angemessen und weisen für die Grundleistungen einen Honorarbetrag von 21.182,97 € brutto aus. Der Marktgemeinderat beschließt, den Ingenieurvertrag für die Ergänzung der chemischen Phosphatfällung der Kläranlage entsprechend dem Angebot des Ing. Büros BaurConsult vom 26.09.2016 abzuschließen. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Abberufung der Bestellung einer Vertreterin des Marktes Remlingen in der Schulverbandsversammlung Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden. Stichtag für die nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG notwendige Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Überzählige Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen Marktgemeinderat abzuberufen. Die Zahl der Verbandsschüler des Marktes Remlingen betrug zum Stichtag 01.10.2016 47 Verbandsschüler. Es ist somit gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG neben dem 1. Bürgermeister, welcher kraft Amtes Mitglied der Schulverbandsversammlung ist, kein weiterer Vertreter mehr aus dem Marktgemeinderat des Marktes Remlingen zu entsenden. Die weitere Vertreterin des Marktes Remlingen in der Schulverbandsversammlung, Frau Marktgemeinderätin Christiane Wehr ist somit mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Der Markgemeinderat beschließt, die Bestellung von Frau Christiane Wehr als Vertreterin des Marktes Remlingen in der Schulverbandsversammlung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Ehrenamtlichkeit des Feuerwehrdienstes: Vereinbarungen über die Kostenerstattung von Ausbildungskosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Urteil vom 24.04.2015 entschieden, dass der Auslagenerstattungsanspruch des Art. 9 Abs. 5 Nr. 1 BayFwG die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit der Feuerwehrdienstleistenden absichert und Vereinbarungen über die Kostenerstattung von Ausbildungskosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/ CE entgegensteht. Informationssicherheitskonzepte für bayerische Kommunen nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayEGovG Nicht zuletzt die in jüngster Zeit stark zugenommene Bedrohung von Kommunen etwa durch Verschlüsselungstrojaner macht die Bedeutung einer angemessenen IT-Sicherheit für Kommunen deutlich. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 22. Dezember 2015 erhält das Thema Informationssicherheit für die Kommunen künftig auch formal einen noch höheren Stellenwert. Art. 8 Abs. 1 S. 2 BayEGovG verpflichtet die Behörden, die Sicherheit ihrer informationstechnischen Systeme durch angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 BayDSG sicherzustellen sowie die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte bis zum 1. Januar 2018 zu erstellen. 5 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt ZU WERTVOLL FÜR DEN WERTSTOFFHOF WEIHNACHTSGESCHENKE OHNE SCHLECHTES GEWISSEN TAUSCHEN „Am Heiligen Abend gab es bei uns lange Gesichter. Die Großeltern schenkten den Kindern ein Trampolin für den Garten, dabei hatten die sich so sehr eine neue Holzeisenbahn gewünscht. Ein Umtausch war nicht mehr möglich und so haben wir das gute Stück einfach beim Tauschmarkt Mainfranken zum Tausch angeboten. Schon nach zwei Tagen fand sich eine junge Familie aus dem Kitzinger Raum, die genau so ein Trampolin gesucht haben und eine Holzeisenbahn zum Tauschen war auch da. Ich brauche nicht zu erwähnen, wie sehr die Gesichter aller Kinder an diesem Tag gestrahlt haben. Danke Tauschmarkt.“ Rückmeldungen dieser Art freuen die Initiatoren des Tauschmarkts Mainfranken besonders. Nicht nur wegen eines gelungenen Tausches, sondern auch, weil durch die Weiternutzung der Gegenstände täglich kleine Beiträge zur Abfallvermeidung geleistet werden. Den Tauschmarkt Mainfranken gibt es seit über 4 Jahren. Er fasst Stadt und Landkreis Würzburg sowie den Landkreis Kitzingen zu einem großen Tauschgebiet zusammen. Gegenstände können hier kostenlos und unkompliziert getauscht, verschenkt oder gesucht werden. Das einfache Hochladen von Objektbildern macht das Stöbern zusätzlich interessant. Überall besteht außerdem ein direkter Anschluss an die Apps der zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebe. Kennen Sie auch die team-orange-App? Einfach, mobil und kostenlos an die Bereitstellung von Restmülltonne und Co. erinnern lassen und Abfuhrtermine nie mehr verpassen. Erhältlich in allen App-Stores für Apple, Android und WindowsPhone. Schauen Sie selbst einfach einmal vorbei: www.tauschmarkt-mainfranken.de Ihr Abfall – unsere Aufgabe 6 Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Abfallwirtschaftsbetrieb Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | [email protected] www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Öffnungszeiten der VGem Helmstadt (Kernzeit) 09369 9079-0 (Vermittlung) Montag – Freitag: Montag – Mittwoch: Donnerstag: Umgang mit Biberdämmen Hinweise der unteren Naturschutzbehörde 8:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Besuchen Sie uns im Internet unter: www.vgem-helmstadt.de Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Anzeigen Hausmeister/in auf 450 € Minijob-Basis gesucht Die Eigentümergemeinschaft Remlingen, Marktplatz 2 sucht ab sofort eine/n Hausmeister/in Wie überall in Bayern breiten sich auch im Landkreis Würzburg die Biber aus. Sie besiedeln die Mainufer, kleine Flüsse und Bachläufe. Dies ist im Prinzip sehr erfreulich, da das einst ausgerottete Tier in seinen Lebensraum zurückfindet. Durch die Tätigkeiten des Bibers können aber auch Probleme auftreten: der Aufstau von Gewässern kann Grundstücke überfluten, Ufer können unterhöhlt werden und gewässernahe Gehölze sind durch Nagen oder Fällung gefährdet. Dies veranlasst Eigentümer von Grundstücken und Gewässer-Unterhaltspflichtige immer wieder eigenmächtig zu Maßnahmen, die mit dem Naturschutzgesetz nicht im Einklang stehen. Das Umweltamt des Landkreises Würzburg weist darauf hin, dass Biber streng geschützte Tiere sind, die weder gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Der Schutz bezieht sich auch auf Biberdämme, wenn sie zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten angelegt wurden. Sie dürfen dann weder entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Es ist in der Praxis oft schwer zu entscheiden, ob ein Damm dem Biber nur zur Erweiterung des Lebensraumes oder als Schutz seines Wohnraumes dient, da in den seltensten Fällen die charakteristischen Burgen als Wohnstätten errichtet werden. Viel häufiger gräbt der Biber Erdkessel mit einem Zugang unterhalb des Wasserspiegels. Um nicht in Konflikt mit dem Naturschutzgesetz zu geraten, empfiehlt die untere Naturschutzbehörde, Biberdämme auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Behörde abzutragen oder zu entfernen. Informationen zum Biber finden sich auch auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de/Leistungen von A-Z. für folgende Tätigkeiten: Pflege der Außenanlagen, Ansprechpartner ist der Biberbeauftragte des Landkreises, Dr. Ulrich Gauer, Kehrdienst, Tel. 0931 8003-183, [email protected]. Winterdienst und Treppenhausreinigung. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: Tel. : 0931-382-7703 www.cemex.de CEMEX Kies & Splitt GmbH Steinbruch Helmstadt, Am Klettenberg Tel. 09369-2360, Fax 0931-9706925 [email protected] Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 7 KInder und Familie Krabbelgruppe Holzkirchen / Wüstenzell Für alle Kinder von 0-3 Jahren mit ihren Mamas oder Papas. Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr in Wüstenzell Bergstraße, im alten Rathaus Kleine und große„Eismännlein“ in Aub Die Chor-/Tanz- und Schauspielgruppe der Grund- und Mittelschule Waldbüttelbrunn hat sich unter Leitung von Schulleiter Manfred Glock am letzten Novemberwochenende (von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag) wieder zu den traditionellen „Probentagen“ nach Aub begeben. Dort, im Ars-Musica-Haus, direkt am Stadtbrunnen, wurde schon für das neue Wintermusical „Das Eismännlein“ geübt, das in etwa einem Jahr in Waldbüttelbrunn zur Aufführung gebracht wird. Neben Tanzübungen und dem Einstudieren der neuen Lieder wurde in Aub auch schon nach geeigneten Schauspielern Ausschau gehalten. In ihrer Freizeit bastelten die Schüler mit den beiden Betreuerinnen Elke Hilbert und Verena Thomas Mitbringsel für die Eltern. Höhepunkte waren, wie jedes Jahr, eine Fackelnachtwanderung mit Gruselgeschichte (bei der sich mancher, je nach Altersstufe, durch die Kälte in ein kleines oder großes „Eismännlein“ verwandelt hat) und natürlich die Chorfeier im Gewölbekeller des Hauses mit „DJ Julian“. Am Sonntagnachmittag wurden die müden aber glücklichen Sänger, Tänzer und Schauspieler dann wieder von ihren Eltern in Empfang genommen. Die Chorgruppe vor dem Musikhaus Anzeige Gemeindebücherei Remlingen Öffnungszeiten der Bücherei: Di 15 - 17 Uhr Do 17 - 19 Uhr Hinweis: In den Weihnachtsferien ist die Bücherei nur donnerstags geöffnet. Ingrid Aumüller 8 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Kinder und Familie Freitag, 20.01. von 15.00 - 16.30 Uhr Apps, Installation und Anwendung Bahnhofstr. 4-6 97070 Würzburg Tel.: 0931|386-68700 Fax: 0931|386-68709 [email protected] www.me-haus.de Montags, ab 16.01. - 13.02. von 09.30 - 11.30 Uhr (5x) oder Donnerstags, ab 19.01. - 16.02. von 20.00 - 22.00 Uhr (5x) „Zappelphilipp“ und „Traumsuse“ im Alltag Pädagogische Strategien bei Kindern/Jugendlichen mit AD(H)S oder herausforderndem Verhalten In diesem Workshop mit Videoaufnahmen befassen wir uns mit dem Verstehen der Handlungsweisen dieser Kinder und konkreten pädagogischen Hilfen: Wie können die Kinder lernen, mit ihren Schwierigkeiten besser umzugehen? Welche Hilfen benötigen sie im Alltag und was überfordert sie? Welche Strategien erleichtern dem Erwachsenen den Umgang mit den Kindern? Referentin: Eva-Maria Schier, Pädagogin, Psychotherapie (HPG) Teilnehmerbeitrag: 52,00 € / Anmeldung erforderlich! Dienstag, 17.01. von 10.00 - 11.30 Uhr Sie werden darüber informiert, wie man sinnvolle und brauchbare Apps (z.B. der Tageszeitung, öffentlichen Verkehrsmittel,...) vorteilhaft einsetzt. Ebenso werden Vorteile und Gefahren der praktischen Anwendung aufgezeigt. Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Referenten: SchülerInnen des Riemenschneider-Gymnasiums Teilnahme kostenfrei - Spende erbeten! Samstag, 21.01. von 09.30 - 12.30 Uhr Väterbrunch im Café komm für Väter mit Kindern von Geburt bis 6 Jahren Gut ins Wochenende starten und das alles ganz entspannt beim Väterbrunch mit Ihren Kindern im Cafe komm. Nutzen Sie die Möglichkeit sich zu treffen, zum Relaxen, Frühstücken, Informieren, Spielen. Und das Beste: K indgerecht, O hne Stress, M ännerfreundlich, M ahlzeit inklusiv. Referent: Frederik Merkt, Dipl. Sozialpädagoge, vom IFP ausgebildete und zertifizierte Fachkraft für Bindung Teilnehmerbeitrag: 3,00 €, inkl. Kaffee oder Tee, für das gemeinsame Frühstück bitte etwas mitbringen (Brötchen, Marmelade, Käse, Obst) / Anmeldung erbeten! Mein Baby verstehen: Besser schlafen Vortrag für Eltern mit Kindern von Geburt - 1 Jahr Dienstag, 24.01. von 15.00 - 17.00 Uhr Warum schlafen Babys anders als Erwachsene? Warum brauchen Babys keine Schlafprogramme („Schreien-lassen“)? Welche Begleitung können Eltern anbieten, um ihrem Kind das Einschlafen zu erleichtern? Welche Möglichkeiten haben Eltern Einfluss auf das Schlafverhalten zu nehmen und ihre persönlichen Bedürfnisse und die des Babys in Einklang zu bringen? Mitmachküche für Eltern und Kinder Referentin: Magdalena Bieberstein, Pädagogin (B.A.), Zusatzausbildung Frühe Hilfen und frühe Intervention im Kinderschutz, Tragetuchberaterin Teilnehmerbeitrag: 11,00 € / Anmeldung erforderlich! Donnerstags, 19.01. - 16.02. von 19.45 - 22.00 Uhr (5x) „Kess-erziehen“ Elternkurs für Eltern mit Kindern von 3 - 10 Jahren „Kess-erziehen“ zeigt auf, wie das Zugehörigkeitsgefühl des Kindes gefördert werden kann, wie es lernt, zu kooperieren und Zutrauen in seine Fertigkeiten zu erlangen. Eltern werden ermutigt, Grenzen respektvoll zu setzen und dem Kind die logischen und fairen Folgen zuzumuten. So lernt es Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Mehr Info´s unter www.familienbund-wuerzburg.de Leitung: Tanja Stockert Kursbeitrag: 40,00 € für Einzelpersonen / 50,00 € für Paare inkl. Materialkosten / Anmeldung erforderlich! In Kooperation mit dem Familienbund der Katholiken (FDK), Würzburg Durch die freundliche Unterstützung von Stadt und Landkreis Würzburg erhalten Teilnehmende aus Stadt und Landkreis Würzburg nach dem Kurs eine Teilbetrag zurück erstattet. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 für Eltern mit Kindern von 1-6 Jahren Gemeinsam wollen wir mit Eltern und Kindern schnell und einfach schmackhafte und gesunde Speisen zubereiten. Dabei wird die Sprache der Kinder gefördert, der Wortschatz erweitert und ein nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln geschult. Weitere Informationen unter: www.aelf-au.bayern.de/ernaehrung/familie Referentin Praxistag: Bianca Schürger, Diätassistentin Verantwortlich: Birgit Zöller, Bildungsreferentin Teilnahme kostenfrei! / Materialkosten 3,00 €/ Anmeldung erforderlich! Treffpunkt: Theaterstr. 23, Lehrküche VerbraucherserviceBayern In Kooperation mit dem Netzwerk Junge Eltern/Familien am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg und dem VerbraucherService Bayern des KDFB. Mittwoch, 25.01. von 20.00 - 21.30 Uhr Nur Mut zur Ermutigung Der Weg zum harmonischen Familienalltag Ermutigte Kinder sind starke Kinder. Aber wie ermutigt man Kinder? Wie kann man sie zu einer besseren Mitarbeit bewegen? Sie erhalten Einblick, wie Sie das Verhalten ihres Kindes besser verstehen. Sie erfahren einfache Wege um Kinder zu ermutigen und den Familienalltag entspannter zu gestalten. Referentin: Michaela Brand, Heilpädagogin, Familienrat-Trainerin Teilnehmerbeitrag: 11,00 € / Anmeldung erforderlich! 9 Angebote für Senioren „Das tut mir gut!“ Angebot für Menschen ab 60 in Waldbrunn und Rottendorf Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg lädt am Donnerstag, 26. Januar 2017 interessierte Personen herzlich ein, sich in gemütlicher Runde unverbindlich mit dem Programm „Das tut mir gut! Gemeinsam aktiv und gesund älter werden“ bekannt zu machen. Die beiden Informationsveranstaltung finden am 26. Januar 2017 von 13:30 bis 14:30 Uhr im Rathaus in Waldbrunn (Hauptstraße 2, Sitzungssaal, Seiteneingang benutzen) und von 15:30 bis 16:30 Uhr im Haus der Begegnung in Rottendorf (Estenfelder Straße 1) statt. Das Programm wurde von der Hochschule Coburg entwickelt und startet im Februar 2017. Es bietet Menschen ab 60 Jahren die Möglichkeit, sich und ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Die interessierten Seniorinnen und Senioren treffen sich regelmäßig, um sich über verschiedene Gesundheitsthemen auszutauschen und gemeinsame Aktivitäten zu planen. Es geht um Fragen wie „Wie kann ich fit und aktiv bleiben?, Wie ernähre ich mich ausgewogen?, Was mache ich, wenn ich eine chronische Erkrankung habe?, Wo bekomme ich Informationen über meine Erkrankung her? Oder Wie finde ich vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen im Internet?“. Anmeldung für die Veranstaltung in Rottendorf bis 24. Januar 2017 bei Mirjam Gawenda, Leiterin Haus der Begegnung, Tel. 09302 / 99205, Mail: HdB@ caritas-wuerzburg.org; für die Veranstaltung in Waldbrunn bis 24. Januar 2017 bei Patricia Nennstiel-Tischler, Koordinatorin Mehrgenerationenhaus WABE Unsere Hilfe kennt keine Grenzen. Unsere Mittel leider schon. Spenden Sie jetzt. Tel. 0 93 06 / 9844027, Mail:[email protected]. Nähere Informationen zum Programm bei Tonia Ebner, Landratsamt Würzburg, Tel. 0931 / 8003-664, Spendenkonto: 41 41 41 BLZ: 370 205 00 www.DRK.de Mail: [email protected] . 10 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Aus Vereinen und Verbänden Freiwillige Feuerwehr Remlingen Freitag, 27. Januar 19:00 Uhr Einladung Jahreshauptversammlung Die Remlinger Faschingsgesellschaft e.V. lädt herzlich ein zum Besuch der RFG-Prunksitzungen 2017. Termine Feuerwehr: Donnerstag, 12. Januar 19:00 Uhr Auffrischungsübung Digitalfunk (Praktische Übungen) Donnerstag, 19. Januar 19:00 Uhr Workshop Dokumentation an der Einsatzstelle Freitag, den 03. Februar um 19:31 Uhr Samstag, den 04. Februar um 19:31 Uhr in der TSV-Turnhalle, Kostümierung erwünscht. Der Kartenvorverkauf findet ab Samstag, den 21.01.2017 bei Bäckerei Kachel statt. Kinder- und Jugendsitzung Dienstag, 7. Februar 19:00 Uhr Auffrischungsübung Digitalfunk (Praktische Übungen) Sonntag, den 05. Februar 2017 um 14:01 Uhr in der TSV-Turnhalle. Termine Jugendfeuerwehr: Donnerstag, 12. Januar 18:00 Uhr Übung Donnerstag, 26. Januar 18:00 Uhr Übung Jeder interessierte Jugendliche ist herzlich eingeladen! Kartenverkauf und Saalöffnung um 13:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Anzeigen Suche langfristig einen Garagenstellplatz Wir suchen Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser wie auch Eigentumswohnungen in Ihrer Nähe! Der Verkauf erfolgt g für Sie kostenlos!! Kontakt: Tel: 0172/6952157 oder 09342/9347000 E-Mail: [email protected] in Uettingen für die Unterstellung eines zukünftigen Oldtimers. Tel.: 0172 / 534 9642 Remlingen Ortsmitte 2-ZW, 52 qm, Küche (Einbauküche vorhanden), Bad, PKW-Abstellplatz, Kellerraum. Ab Januar 2017 zu vermieten. Tel. 07262/1700 od. [email protected] Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 11 Aus Vereinen und Verbänden Anzeigen TSV Remlingen Der TSV Remlingen informiert über die Der Pachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter endet am 31.12.2016. Im Januar und Februar 2017 bleibt die Gaststätte wegen umfangreichen Renovierungsarbeiten geschlossen. Ab 1. März 2017 wird der Gaststättenbetrieb mit neuem Pächter wieder aufgenommen. Das Team vom Turn- und Sportverein und der neue Pächter freuen sich ab März über Ihren Besuch. Soldatenkameradschaft Remlingen Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 6. Januar 2017, um 14.00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Wolfgang Günther, 1. Vors. 12 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Veranstaltungen und Kirchliche Nachrichten Evang. Luth.Kirchengemeinde Remlingen Katholische Pfarrgemeinde Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Vorankündigung: Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe zu 500 Jahren Reformation, Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115 Mail: [email protected] „Remlingen– ein ur-evangelisches Dorf feiert“, lädt die Evang. Luth. Kirchengemeinde Remlingen herzlich ein zur Lesung mit Walter Langohr „Remlinger Erzählungen – Geschichten eines ur-evangelischen Dorfes“ Freitag, 17. Februar 2017, 19:30 Uhr in der St. Andreas-Kirche, Am Kies 11, Remlingen. Vortrag: Anselm Grün Sicherlich mit ein Höhepunkt der Feierlichkeiten zum 50. Jahr des Bestehens der kath. Kirche Uettingen: der Vortrag von Benediktinerpater Anselm Grün, TERMINE IN KÜRZE Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen; sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern Jaunar 2017 Do. 5. Januar TTC: Jahresabschluss vom Kloster Münsterschwarzach Fr. 13. Januar (18 Uhr) Kath. Kirche: Dankeschönbrotzeit am Montag, 09. Januar 2017, um 19:00 Uhr, in der kath. Kirche Uettingen Fr. 27. Januar Feuerwehr: Jahreshauptversammlung Mo. 30. Januar Vereinetreff wegen Faschingszug Thema: „Worte, die tragen“ Herzliche Einladung zu diesem Abend Eintritt frei! Um Spenden wird gebeten. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Vorschau Februar 2017 Fr./Sa. 3./4. Februar RFG: Prunksitzungen So. 5. Februar Kinder- und Jugendprunksitzung 13 Arzt & Apotheke Di. 17.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch in den Mobilfunknetzen. Do. 19.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr. 20.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833 Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 0700 35070035 Notdienst der Apotheken Notdienst jeweils von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages Tel. 0800 00 22 833 Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern; es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen. So. 01.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Mo. 02.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Di. 03.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Mi. 04.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Do. 05.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Mi. 18.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Sa. 21.01. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 So. 22.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Mo. 23.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Di. 24.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Mi. 25.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Do. 26.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Fr. 27.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Sa. 28.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 So. 29.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Mo.. 30.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Di. 31.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Mi. 01.02. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Do. 02.02. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Fr. 06.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Anzeigen Sa. 07.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 So. 08.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Mo. 09.01. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Di 10.01. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Mi. 11.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Do. 12.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Fr. 13.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Sa. 14.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 So. 15.01. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Mo. 16.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 14 Katalogübergabe / Promotion bei freier Zeiteinteilung sehr guter Nebenverdienst möglich. Tel. 0175-26 16 757 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Januar 2017 Anzeigen Malermeisterbetrieb Batke malt, tapeziert, lackiert, bessert aus. Trockenbau · Fassadenrenovierung Baubiologische Wohnraumberatung Tel. 09369 9800470 o. 0160 7301332 Der wünscht Ihnen für das Jahr 2017 Zufriedenheit, Gesundheit und Lebensfreude. 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