Beitragsordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V.

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Beitragsordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V.
Beitragsordnung
der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder der Jugendabteilung sowie die Gebühren und
Umlagen. Sie kann nur von der Jugendversammlung des Vereins geändert werden und
bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 2 Beschlüsse
1. Der Vereinsjugendtag beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vereinsjugendvorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Jugendversammlung kann auch ein
anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse
Beitrags- Mitgliedsform
01
02
aktive Mitglieder
Passive Mitglieder
Beitragshöhe
pro
€
€
Monat
9,00
2,00
1. Eine Aufnahmegebühr oder sonstige Umlage wird derzeit nicht erhoben.
2. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
Landessportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der
vom LSB festgelegten Sätze.
3. Seit dem 01.01.2014 ist im Mitgliedsbeitrag eine Unfallversicherung für die aktiven
Mitglieder enthalten.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung halbjährlich zum 01.04. und 01.10.
eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge
gegen Beitragsrechnung zu den gleichen Terminen auf das Beitragskonto der
Jugendabteilung. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 5 zu zahlen.
6. Bei Rücklastschriften die durch das Mitglied bzw. durch die gesetzlichen Vertreter zu
verantworten sind, werden zusätzlich zum Beitrag die berechneten Bankgebühren
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet. .
7. Die Beitragspflicht entsteht ab dem Monat in dem der Vereinsbeitritt erklärt wurde.
§ 4 Bankverbindung
SV Hösel 1948 e.V. Jugendabteilung
Deutsche Bank Ratingen
IBAN:
DE26 3007 0024 0420 9177 00
Konto:
4209177
BLZ.:
30070024
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Beitragszahlungen
anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben, Einwurf-Einschreiben oder per eingeschriebener
Postkarte jeweils zum 30.06. oder 31.12. eine jeden Jahres möglich. Zur Wahrung der Frist
ist der Poststempel maßgebend.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss des Vereinsjugendtages zum 01.01. des auf den
Beschluss folgenden Jahres in Kraft.
Ratingen, den 26.09.2015
SV Hösel von 1948 e.V.
-Der Jugendvorstand-