Antrag - einzureichende Unterlagen_1

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Antrag - einzureichende Unterlagen_1
Erlaubnis für Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung - GewO-)
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
1. Führungszeugnis für Behörden, Belagart 0, Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des 1. Wohnsitzes;
in Recklinghausen Stadthaus A, Bürgerbüro)
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9, Verwendungszweck:
Bewachungsgewerbe (zu beantragen beim Ordnungsamt des 1. Wohnsitzes;
in Recklinghausen Stadthaus A, Zimmer 1.06)
3. Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
4. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (zu beantragen beim
Stadtsteueramt des 1. Wohnsitzes; in Recklinghausen Hubertusstr. 13, Erdgeschoss, Zimmer
9 oder 11)
5. Auskunft aus der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht)
6. Nachweis über die Teilnahme an der Unterrichtung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1
Bewachungsverordnung
7. Versicherungsnachweis nach § 2 der BewachV
Kopie des Versicherungsantrages
Kopie des ersten bezahlten Beitrages
- Kopie der Police
8. Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel (5.000,00 €, z. B. in Form eines
Sparbuches, Dispositionskredites, Bescheinigung der Bank)
9. Bei einer Personengesellschaft (GbR, oHG) sind die unter Ziffern 2 – 7 genannten
Unterlagen für jeden Gesellschafter einzureichen
10. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG) sind zusätzlich einzureichen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Die unter Ziffern 2 – 5 genannten Unterlagen für juristische Personen
- Die unter Ziffern 1 – 5 genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter
- Die unter Ziffer 6 genannten Nachweise für die gesetzlichen Vertreter, soweit diese mit
der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
Weitergehende Erfordernisse:
- Sachkundeprüfung gemäß § 5c Abs. 6 BewachV , soweit Bewachungsaufgaben im
Sinne des § 34a Abs. 1, Satz 3 Ziffern 1 – 3 Gewerbeordnung NRW (GewO)
(Kontrollgänge im öff. Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Türsteher) direkt
ausgeübt werden
Gewerbeanmeldung
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Betriebseröffnung erst erfolgen darf, wenn die
beantragte Erlaubnis erteilt wurde.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Recklinghausen
Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr
Rathausplatz 3-4, Stadthaus A, Zimmer 1.14
45655 Recklinghausen
Fax. 02361/50-91614
Ansprechpartner:
Herr Zabielski
Stadthaus A, Zimmer 1.14
Öffnungszeiten:
Mo - Mi, Fr
8:00 –13:00 Uhr
Do
8.00 -18.00 Uhr
Gebühren
Erteilung der Erlaubnis nach § 34 a GewO
Tarifstelle 12.8.1: 600,00 €
Tel.: 02361/ 50 - 1614

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