Antrag - einzureichende Unterlagen_1
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Antrag - einzureichende Unterlagen_1
Erlaubnis für Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung - GewO-) Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: 1. Führungszeugnis für Behörden, Belagart 0, Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des 1. Wohnsitzes; in Recklinghausen Stadthaus A, Bürgerbüro) 2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9, Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe (zu beantragen beim Ordnungsamt des 1. Wohnsitzes; in Recklinghausen Stadthaus A, Zimmer 1.06) 3. Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) 4. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (zu beantragen beim Stadtsteueramt des 1. Wohnsitzes; in Recklinghausen Hubertusstr. 13, Erdgeschoss, Zimmer 9 oder 11) 5. Auskunft aus der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht) 6. Nachweis über die Teilnahme an der Unterrichtung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Bewachungsverordnung 7. Versicherungsnachweis nach § 2 der BewachV Kopie des Versicherungsantrages Kopie des ersten bezahlten Beitrages - Kopie der Police 8. Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel (5.000,00 €, z. B. in Form eines Sparbuches, Dispositionskredites, Bescheinigung der Bank) 9. Bei einer Personengesellschaft (GbR, oHG) sind die unter Ziffern 2 – 7 genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter einzureichen 10. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG) sind zusätzlich einzureichen: - Auszug aus dem Handelsregister - Die unter Ziffern 2 – 5 genannten Unterlagen für juristische Personen - Die unter Ziffern 1 – 5 genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter - Die unter Ziffer 6 genannten Nachweise für die gesetzlichen Vertreter, soweit diese mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind Weitergehende Erfordernisse: - Sachkundeprüfung gemäß § 5c Abs. 6 BewachV , soweit Bewachungsaufgaben im Sinne des § 34a Abs. 1, Satz 3 Ziffern 1 – 3 Gewerbeordnung NRW (GewO) (Kontrollgänge im öff. Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Türsteher) direkt ausgeübt werden Gewerbeanmeldung Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Betriebseröffnung erst erfolgen darf, wenn die beantragte Erlaubnis erteilt wurde. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Stadt Recklinghausen Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr Rathausplatz 3-4, Stadthaus A, Zimmer 1.14 45655 Recklinghausen Fax. 02361/50-91614 Ansprechpartner: Herr Zabielski Stadthaus A, Zimmer 1.14 Öffnungszeiten: Mo - Mi, Fr 8:00 –13:00 Uhr Do 8.00 -18.00 Uhr Gebühren Erteilung der Erlaubnis nach § 34 a GewO Tarifstelle 12.8.1: 600,00 € Tel.: 02361/ 50 - 1614