Merkblatt über den Lotterieertrag aus dem PS

Transcrição

Merkblatt über den Lotterieertrag aus dem PS
Merkblatt
über den Lotterieertrag aus dem
PS-Sparen und Gewinnen ("Zweckertrag")
Was ist "PS-Sparen und Gewinnen"?
Das "PS-Sparen und Gewinnen" ist eine besondere Sparform, mit der die Teilnahme an
einer Lotterie verbunden ist.
Bei einem Einsatz von 5,-- € pro Los werden dem Teilnehmer 4,-- € als Sparbetrag
gutgeschrieben; mit 1,-- € nimmt er an der Lotterie teil. Bei der monatlichen
Gewinnauslosung können Beträge von 2,50 € bis 250.000,-- € gewonnen werden.
Aufgrund der Lotteriebestimmungen werden der Berliner Bevölkerung von jedem gespielten
Los 25 Cent für soziale und karitative Aufgaben zur Verfügung gestellt ("PS-Zweckertrag").
Verwendungsmöglichkeit des "PS-Zweckertrages"
Gemäß Lotteriegenehmigung des Polizeipräsidenten von Berlin sind die Mittel
zweckgebunden für Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege zu
verwenden. Die Verteilung auf die einzelnen Projekte erfolgt in Abstimmung mit den
Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Jugend sowie für Gesundheit und
Soziales.
Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung hat die Einrichtungen und Maßnahmen
konkretisiert, die für eine Förderung aus dem Zweckertrag in Frage kommen:
Förderungswürdige Einrichtungen
Alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger, die Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und
Jugendwohlfahrtspflege erfüllen, z. B.:
-
Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen
Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime
Schullandheime
Elternbildungseinrichtungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime
Nachbarschaftsheime
Seniorenfreizeitstätten, Seniorenheime
Einrichtungen für Gefährdetenhilfe, Drogenhilfe
Zentren für misshandelte Frauen
Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte
Förderungswürdige Maßnahmen
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
Freizeit- und Beschäftigungsmaterial
Spiel-, Sport- und Bastelmaterial
Bücher
Verbrauchsmaterial
Unterstützung der satzungsgemäßen Aufgaben der freien Träger der Wohlfahrtspflege
und Jugendhilfe zur Abwendung von Notlagen
- Öffentlichkeitsarbeit
-
2
Verfahrensablauf
Formloser Antrag mit kurzer Projektbeschreibung, Höhe
Kostenvoranschlag) und Angabe der Kontoverbindung an die:
des
Betrages
(ggf.
Berliner Sparkasse
Zentrales Management Private Kunden
Abteilung Produkte (ZMPK2)
Badensche Str. 23
10889 Berlin
Die Anträge werden mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie
mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgestimmt.
Die Senatsverwaltungen teilen den Begünstigten die Zweckbestimmung der überlassenen
Beträge mit und überwachen die Verwendung.
Hinweis zur Antragstellung
Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist ebenfalls möglich. Prüfen Sie
bitte vor Antragstellung den Schwerpunkt des Antrages, da nur eine Senatsverwaltung für
Ihren Förderantrag zuständig sein kann.
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
- Frau Rehm Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
- Herr Machura Oranienstraße 106
10969 Berlin
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
-
Formloser Antrag (rechtsverbindliche Unterschrift einer zur rechtsgeschäftlichen
Vertretung befugten Person)
Konzeptbeschreibung
Vereinsregisterauszug
Satzung
Freistellungsbescheinigung
Mindestens zwei Kostenvoranschläge pro Position (unterschiedliche Anbieter)
Finanzierungsplan zum Vorhaben (inkl. Auflistung der Kostenvoranschläge)
je nach Art der Fördermaßnahme weitere Unterlagen (Mietvertrag etc.)
Bitte beachten: Versandkosten, Reisen, Betriebskosten und Personalkosten sind in der
Regel von einer Förderung ausgenommen.