Finanzierung Kapitel 15: Die
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Finanzierung Kapitel 15: Die
Finanzierung Kapitel 15: Die Finanzierungsentscheidung von Prof. Dr. Michael Adams Sommersemester 2010 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 11 Zentrale Fragen • Gibt es eine optimale Kapitalstruktur eines Unternehmens? Wenn ja, von welchen Parametern hängt diese ab? • Modigliani-Miller 1958: Wenn es keine Steuerverzerrungen gibt und die Kapitalmärkte gut arbeiten, dann macht es keinen Unterschied, ob das Unternehmen oder die Aktionäre Kredite aufnehmen. • Deshalb: 1. Proposition: Der Unternehmenswert wird durch eine Umstrukturierung nicht verändert 2. Proposition: Die geforderte Rendite der Eigenkapitalgeber steigt mit proportional mit dem Verschuldungsgrad an Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 2 Kapitalstruktur und Bewertungen Bilanz Akti Aktiva V bi dli hk it undd Eigenkapital Verbindlichkeiten Ei k it l Wert der Cash flows aufgrund der realen Vermögensgegenstände und der Geschäftstätigkeit Marktwert der Verbindlichkeiten Unternehmenswert Unternehmenswert Marktwert des Eigenkapitals Cashflows aus den Aktiva bestimmen den Wert der Passiva Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 3 Modiglini-Miller-Theorem Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 4 Beweis - Formal D E r assets = r FK + r EK V V D E r assets − r FK = r EK V V V D r assets − r FK = r EK E E D ⎞ D ⎛ E + − r FK = r EK ⎜ ⎟ r assets E ⎠ E ⎝ E D (r assets − r FK ) = r EK r assets + E Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 5 Interpretation • Eine Erhöhung des Verschuldungsanteils muss zu einer höheren erwarteten Rendite führen führen. requity D = rassets + (rassets − rdebt ) E Erwartete Rendite Firmenwert Erwartete Rendite FK 50% Eigenkapital Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Erwartete Rendite EK 50% Fremdkapital Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 6 Traditionelle Sicht • Eigenkapitalgeber verlangen höhere erwartete Rendite als Fremdkapitalgeber weil sie ein höheres Risiko tragen Fremdkapitalgeber, • Mit zunehmender Verschuldung wird teures Eigenkapital durch billiges g Fremdkapital substitutiert, so dass die durchschnittlichen Kapitalkosten zunächst sinken • Bei hohen Verschuldungsgraden wächst das Ausfallrisiko, und d sowohl hl Ei Eigen- als l auch hF Fremdkapitalgeber dk it l b verlangen l eine höhere erwartete Rendite, so dass die durchschnittlichen Kapitalkosten p steigen. g Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 7 Traditionelle Sicht 2 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 8 M&M (Finanzierunspolitik ist belanglos) Annahmen • Durch die Ausgabe von einem statt zwei Wertpapieren vermindert die Gesellschaft die Wahlmöglichkeiten des Anlegers. Dies hat keinen Wertverlust zur Folge, wenn: ¾ die Anleger keine Wahlmöglichkeit benötigen oder ¾ es genug andere Wertpapiere gibt • Die Kapitalstruktur beeinflußt nicht die Cash flows, wenn ¾ es keine Steuern ¾ keine Insolvenzkosten und ¾ keine Wirkung auf die Anreizstruktur des Managements gibt Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 9 M&M (Finanzierunspolitik ist belanglos) Beispiel - River Cruises – Nur durch Eigenkapital finanziert Data Number of shares Price per share Market Value of Shares 100,000 $10 $ 1 million Outcome State of the Economy Operating p g Income Slump $$75,000 , Expected 125,000 , Boom 175,000 , Earnings per share Return on shares $.75 7.5% 1.25 12.5% 1.75 17.5% Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft 10 M&M (Finanzierunspolitik ist belanglos) Beispiel - 50% Fremdkapital Data Number Price of shares per share Market Value Market val 50,000 $10 of Shares ue of debt $ 500,000 $ 500,000 Outcome Operating Interest Equity Earnings R t Return ACHTUNG: Die Schulden werden genutzt, um Aktien zurückzukaufen. Ansonsten veränderte Ertragsmöglichkeiten auf der Aktivseite State Income earnings per share on shares h Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft of the Economy Slump Expected Boom $75,000 125,000 175,000 $50,000 $25,000 50,000 75,000 50,000 125,000 $.50 1.50 2.50 5% 15% 25% 11 M&M (Finanzierunspolitik ist belanglos) Beispiel - River Cruise - Nur Eigenkapital finanziert - Fremdkapital repliziert durch Anleger Outcome Earnings on two shares LESS : Interest @ 10% Net earnings on investment Return on $10 investment Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft State of the Economy Slump Expected $1.50 2.50 $1 00 11.00 $1.00 00 $.50 1.50 5% 15% Boom 3.50 1 00 1.00 2.50 25% 12 Weighted Average Cost of Capital r rE requity rD D = rassets + (rassets − rdebt ) E rA D V Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 13 Weighted Average Cost of Capital r rE ohne Steuern (M&M Sicht) r assets rD Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung D V Prof. Dr. M. Adams 14 Weighted Average Cost of Capital r rE ⎛ D ⎞ ⎛ E ⎞ WACC = (1 − Tc )rdebt ⎜ ⎟ + requity ⎜ ⎟ ⎝D+E⎠ ⎝D+E⎠ WACC Mit höherem Verschuldungsgrad Sinken die Kapitalkosten rD D V Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 15 Kapitalstruktur und Körperschaftssteuer • Finanzierungsrisiko – Risiko für die Aktionäre aus der Nutzung von Fremdkapital •Finanzierungshebel / Financial Leverage – Anstieg in der Streuung der Renditen der Aktionäre aufgrund der Nutzung von Fremdkapital •Steuerersparnisse auf Fremdkapital / Interest Tax Shield Steuerersparnisse, die auf der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen beruhen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 16 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 17 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 18 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 19 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 20 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 21 Einfluss von Steuern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 22 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 23 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 24 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 25 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 26 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 27 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 28 Einfluss von Steuern - Erweiterung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 29 Entgegnung von MM • Hoher Verschuldungsgrad zwingt Firmen zu hohen Zinszahlungen und reduziert deshalb den Tax-Shield Tax-Shield. • Ebenfalls Einfluss von Steuern auf Zinseinnahmen möglich. g Beispiel: Steuersatz auf ((Eigen-)Kapitalerträge g ) g 15%, Steuersatz auf Fremdkapitalerträge 35% • Fälligkeit der Steuer Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 30 Kapitalstruktur und Körperschaftssteuer • Beispiel – Sie besitzen alle Aktien von Space Babies Diaper Co.. Die Gesellschaft hat keine Schulden. Der jährliche Cashflow der Gesellschaft ist $1,000, vor Zinsen und Steuern. Die Körperschaftssteuer beträgt 40%. Sie haben die Möglichkeit, die Hälfte ihres Eigenkapitals für 10% Anleihen mit einem Wert von $1,000 $1 000 einzutauschen. einzutauschen Sollten Sie das tun und warum? Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 31 Kapitalstruktur und Körperschaftssteuer All Equity 1/2 Debt 1,000 1,000 0 100 Pretax Income 1,000 900 Taxes @ 40% 400 360 $600 $ $540 $ EBIT Interest Pmt Net Cash Flow Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 32 Kapitalstruktur und Körperschaftssteuer All Equity 1/2 Debt 1 000 1,000 1 000 1,000 0 100 Pretax Income 1,000 900 Taxes @ 40% 400 360 Net Cash Flow $600 $540 EBIT Interest Pmt Total Cash Flow All Equity = 600 *1/2 1/2 Debt = 640 (540 + 100) Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 33 Kapitalstruktur PV der Steuerersparnis = (assume perpetuity) D x rD x Tc = D x Tc rD Beispiel Steuervorteil = 1000 x (.10) x (.40) = $40 PV of 40 perpetuity = 40 / .10 = $400 PV Tax Shield = D x Tc = 1000 x .4 = $400 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 34 Kapitalstruktur Unternehmenswert = Wert des Eigenkapitals zuzüglich Barwert des Steuervorteils Beispiel W t aller Wert ll P Papiere i = 600 / .10 10 = 6 6,000 000 PV Tax Shield = 400 Firmenwert mit 1/2 Fremdkapital = $6 $6,400 400 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 35 Weiterer Kritikpunkt: Finanzielle Notlagen Kosten finanzieller Notlagen: Kosten der Insolvenz und verzerrter Unternehmensentscheidungen bei Insolvenzgefahr Unternehmenswert = Wert bei vollständiger Eigenkapitalfinanzierung g p f g + PV Steuervorteil - PV Kosten von Finanznotlagen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 36 Finanzielle Notlagen Marrket Valuue of T The Firm m Maximum i value l off firm fi Costs of financial distress PV of interest tax shields Value of levered firm Value of unlevered firm D bt Debt Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Optimal p amount of debt 37 Welche Finanzierungssituation ? Modigliani Miller Komplette Verschuldung Insolvenskosten Gutenberg Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 38 Entgegnung von MM auf Kritik • Hoher Verschuldungsgrad zwingt Firmen zu hohen Zinszahlungen Dadurch bleibt weniger Nachsteuer-Ertrag Zinszahlungen. und entsprechend keine Steuern zu zahlen. D.h. der Vorteil des Tax-Shields sinkt. • Ebenfalls Einfluss von Steuern auf Zinseinnahmen möglich. Beispiel: Steuersatz auf (Eigen-)Kapitalerträge 15% Steuersatz auf Fremdkapitalerträge 35% 15%, • Fälligkeit der Steuer Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 39 Finanzierungsentscheidungen in der Praxis • • Trade-off Theory: Theorie die besagt, dass die Entscheidung über die Finanzierungsstruktur auf einer Abwägung zwischen Steuervorteilen und Kosten von Finanznotlagen beruht. Empirisch nicht bestätigt! Hochprofitable Firmen besitzen weniger Fremdkapital Hackordnungstheorie / Pecking Order Theory – Theorie, die besagt, dass die Firmen lieber Fremdkapital aufnehmen, wenn di iinterne Fi die Finanzierung i nicht i h ausreicht i h ¾ Dadurch werden zunächst negative Signale an den Kapitalmarkt verhindert ¾ Neue Schulden werden weniger negativ bewertet wie neues Eigenkapital • • Finanzentscheidungen aus Bequemlichkeit ? Asset-Typologien als Erklärung? Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 40 Weitere W it Aspekte A kt der d Finanzierungsstruktur • Möglichkeiten der Umschuldung / Restrukturierung und Liquidierung ((„Loss Loss given default“) default ). Konsequenz: „Financial Slack“ hat einen enormen Wert ¾ Management des Betriebskapitals ¾ Management durch „shelf registration“ • Anreizprobleme und Zielkonflikte zwischen Management/ Eigentümern und nd Gläubigern Glä bigern ¾ Bet the bank´s money – „Gambling for resurrection“ ¾ Don´t bet yyour own moneyy • Anreizprobleme zwischen Management und Eigentümern/Gläubigern Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 41 Finanzierung Exkurs Nachtrag Bezugsrechte von Dr. Tobias Effertz Sommersemester 2009 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Finanzierung Prof. Dr. Tobias Dr. M. Adams Effertz 42 42 Bezugsrechte ausschließbar ? § 186 AktG Bezugsrecht (1) Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen. (2) Der Vorstand hat den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich eine Bezugsfrist gemäß Absatz 1 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sind nur die Grundlagen der Festlegung angegeben, so hat er spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist den Ausgabebetrag in den Gesellschaftsblättern und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt zu machen. (3) Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden. In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet unterschreitet. (4) Ein Beschluß, durch den das Bezugsrecht ganz oder zum Teil ausgeschlossen wird, darf nur gefaßt werden, wenn die Ausschließung ausdrücklich und ordnungsgemäß (§124 Abs. 1) bekanntgemacht worden ist. Der Vorstand hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über den Grund für den teilweisen oder vollständigen Ausschluß des Bezugsrechts vorzulegen; in dem Bericht ist der vorgeschlagene Ausgabebetrag zu begründen. (5) Als Ausschluß des Bezugsrechts ist es nicht anzusehen anzusehen, wenn nach dem Beschluß die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand hat dieses Bezugsangebot mit den Angaben gemäß Absatz 2 Satz 1 und einen endgültigen Ausgabebetrag gemäß Absatz 2 Satz 2 bekannt zu machen; gleiches gilt, wenn die neuen Aktien von einem anderen als einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Finanzierung Prof. Dr. M. Adams 43