BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „S CHÖN KLINIK“ STADT BAD AIBLING

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BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „S CHÖN KLINIK“ STADT BAD AIBLING
BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“
STADT BAD AIBLING
STADT BAD AIBLING
Marienplatz 1
83043 Bad Aibling
BEGRÜNDUNG
Datum:
17. Juli 2014, geändert am 19. Dezember 2014
Bearbeitung:
K. Wankner / A. Müller
Wankner und Fischer
Alte Ziegelei 18, 85386 Eching
Landschaftsarchitekten BDLA und Stadtplaner
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0 81 33 / 91 85 – 0
0 81 33 / 91 85 – 19
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BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“
BEGRÜNDUNG
STADT BAD AIBLING
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
3
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Einleitung ...................................................................................................................... 2
1.1
Anlass der Aufstellung............................................................................................. 2
1.2
Flächennutzungsplanung ........................................................................................ 2
1.3
Geltungsbereich des Bebauungsplanes .................................................................. 2
Gegenstand der Planung / Bestandsanalyse ............................................................. 2
2.1
Neurologische Bestandsklinik.................................................................................. 2
2.2
Schön Klinik Harthausen ......................................................................................... 3
Ziele der Planung ......................................................................................................... 4
3.1
Optimierung des medizinischen Konzeptes ............................................................. 4
3.2
Neubaumaßnahme Haus 2 Akutgebäude................................................................ 4
Planungsgebiet ............................................................................................................ 4
4.1
Beschreibung des Planungsgebietes ...................................................................... 4
4.2
Art und Maß der Nutzung ........................................................................................ 5
4.3
Ausrichtung / Bezüge zum Umfeld .......................................................................... 5
4.4
Erschließung ........................................................................................................... 6
4.5
Infrastruktur / Versorgungsflächen........................................................................... 7
4.6
Immissionsschutz .................................................................................................... 7
5
Infobrief Nr. 8 ................................................................................................................ 8
6
Grünordnung ................................................................................................................ 8
7
6.1
Grünordnerische Festsetzungen ............................................................................. 8
6.2
Zusammenfassung .................................................................................................. 9
Unterschriften............................................................................................................... 9
WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER
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BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“
BEGRÜNDUNG
STADT BAD AIBLING
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EINLEITUNG
Mit einer Generalüberplanung ihrer Standorte in Bad Aibling möchte sich die Schön Klinik auf
dem medizinischen und gebäudetechnischen Sektor neu aufstellen und somit ein wegweisendes Klinikkonzept inmitten der international anerkannten Kurlandschaft Bad Aibling auf
den Weg bringen und sichern.
1.1
Anlass der Aufstellung
Die Schön Klinik verfügt über zwei Häuser vor Ort, die Klinik Harthausen im Ortsteil Harthausen sowie die Klinik Bad Aibling an der Kolbermoorer Straße (Neurologische Klinik). Angesichts der ursprünglich angestrebten baulichen Verbesserungsmaßnahmen am Standort
Harthausen einerseits sowie dringend notwendiger Sanierungen und Erweiterungen am
Hause Bad Aibling erscheint - nach ausführlichen Bestandsanalysen und konzeptionellen
Untersuchungen - eine wirtschaftlich zukunftsfähige Lösung an getrennten Standorten nicht
mehr sinnvoll. Die Stadt Bad Aibling unterstützt deshalb das Ansinnen einer Ertüchtigung
des Standortes Kolbermoorer Straße, indem sie diesen Bebauungsplan, einhergehend mit
einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung, auf den Weg bringt.
1.2
Flächennutzungsplanung
Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling stellt den Bereich der
Neurologischen Bestandsklinik (Flurstück 1978) als Sondergebiet Klinik dar. Östlich angrenzend sind Flächen zur Errichtung von Stellplätzen dargestellt. Diese werden zur Kolbermoorer Straße hin durch einen Grünstreifen eingefasst.
Parallel zu diesem Bebauungsplan soll der Flächennutzungsplan dahingehend abgeändert
werden, dass auf den bisherigen als Stellplatzfläche dargestellten Flächen die angestrebte
Klinikerweiterung möglich wird.
1.3
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Bad Aibling 1978 (Bestandsbau), 1979, 1980 (Grünflächen), 1980/1 – 1980/3 (Verkehrsflächen) sowie 1789/28 (südl.
Böschungskante der Kolbermoorer Straße).
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2.1
GEGENSTAND DER PLANUNG / BESTANDSANALYSE
Neurologische Bestandsklinik
Die Neurologische Klinik ist europaweit eines der größten Rehabilitationszentren für Schädel-Hirn-Erkrankungen, insbesondere nach Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma.
Die große architektonische Geste des Rundbaus aus den frühen neunziger Jahren (Fertigstellung 1994) und dessen nach wie vor modernes Erscheinungsbild trägt dieser Bedeutung
Rechnung. Von der großzügig dimensionierten, ebenfalls kreisförmigen Vorfahrt aus betritt
man das Klinikinnere, welches sich dank filigraner Stützenkonstruktionen in gewächshausartige Innenhöfe öffnet. Lichteinfall und eine üppige Pflanzenwelt strukturieren hier die Multifunktionsflächen wie Café, Warte- und Sitzungszonen und ergreifen Interne wie Besucher in
ihrer ganzen Wahrnehmung.
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Nicht zuletzt aufgrund der baulich gegebenen
Kreisstruktur werden dennoch dringend notwendige bauliche Veränderungen erschwert
bzw. verhindert. Beengte Platzverhältnisse,
fehlende Nebenraumzonen und das Fehlen
administrativer Arbeitsplätze sowohl für die
Verwaltung als auch für die Ärzte drängen
genau auf diese Veränderungen.
Das Krankenhaus besitzt zudem keine getrennte Zufahrt und Aufnahmeeinheit für Notfälle und Liegendkrankentransporte. Notfallpatienten werden daher in der Halle des
Haupteinganges aufgenommen. Es zeigt
sich, dass das Gebäude mit seinem ursprünglichen Schwerpunkt Rehabilitation
nicht mehr den heutigen Maßstäben einer
Akutversorgung – auch aufgrund des steigenden Schweregrads der Patienten – genügen kann.
Abbildung 1 Hallenbereich
Im Außenbereich sind positive Ansätze zu einer sorgfältigen Ausformung von grünen Aufenthaltsräumen festzustellen, so ein Rundpavillon im Aufgangsbereich - dem Haupteingang
zugeordnet - sowie ein Weiher mit Liegewiese im Schatten des Baumbestandes. Auch die
Umgänge am Haus tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität bei (Außenbereich Cafeteria),
sind aber wohl die einzigen Erholungspole für Personal und Ärzteschaft.
Die Stellplätze sind – zunächst noch baumbestanden - im südöstlichen Gelände aufgereiht,
um letztlich als Provisorium und entsprechend verwildert – teilweise als Busparkplatz - in der
Landschaft zu enden.
2.2
Schön Klinik Harthausen
Am Standort Harthausen sind schwerpunktmäßig die Bereiche Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Schmerztherapie sowie Rehabilitation und Rheumatologie vertreten. Der Operationsbedarf übersteigt inzwischen deutlich sowohl die räumlichen als auch die medizintechnischen Kapazitäten. Die Folgen sind u. A. Auslagerungen in Containerbauten, suboptimale
Bettenbelegung und nicht zuletzt negative Auswirkungen auf das Personal (keine Erholungsmöglichkeiten, hohe Fluktuation). Der Anteil der Nebenflächen ist im Verhältnis zu den
medizinischen Versorgungsflächen zu hoch.
Die neue Planung sieht daher vor, den Standort Harthausen aufzulösen und auf dem rund
500m entfernten Grundstück der Schön Klinik Bad Aibling die Ausbaupläne beider Häuser in
einem Neubauprojekt zusammenzufassen.
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3.1
ZIELE DER PLANUNG
Optimierung des medizinischen Konzeptes
Der Neubau soll dem alten Klinikkomplex eine dringend notwendige Umstrukturierung ermöglichen und die erheblichen Defizite im Bereich der Akutversorgung auflösen. Im Bestandsbau kann nun die Versorgung von Schmerzpatienten den inhaltlich nahestehenden
neurologischen Patienten räumlich angegliedert werden; neben einer Optimierung des
Raumprogrammes sollen insbesondere die Arbeitsabläufe erheblich verbessert werden.
3.2
Neubaumaßnahme Haus 2 Akutgebäude
Der Bauraum für den Neubau wird dem Bestandsbau in östlicher Richtung angegliedert. Der
Hauptzugangsbereich wird neu gegliedert und es entsteht im Norden die neue Liegendkrankeneinfahrt (1. Untergeschoß). Hier wird demzufolge der gesamte Akut- und Notfallprozess
gestartet.
Des Weiteren soll die Neubaumaßnahme den defizitären Bereich der Radiologie abdecken,
von deren Verfügbarkeit maßgeblich die Versorgung der Patienten abhängt (z.B. Stroke Zertifizierung). Der Aufbau eines eigenen Radiologiestandortes ist aufgrund der steigenden
Patientenzahlen unausweichlich. Ein alternativ angedachter Umbau im Bestand ergäbe ein
erhebliches Maß an Rück-, Umbau- und Interimsmaßnahmen, sodass eine Patientenversorgung nicht sichergestellt wäre. Aus diesem Grund soll die Radiologie komplett im Neubau
untergebracht werden.
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4.1
PLANUNGSGEBIET
Beschreibung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet liegt am östlichen Stadtrand von Bad Aibling und zieht sich im Bereich
zwischen Bad Aibling und Kolbermoor an der Kolbermoorer Straße (Kreisstraße RO 13) entlang.
Der unbebaute Bereich in Anschluss an die Bestandsklinik ist geprägt durch Stellplatzanlagen, die dem Gefälle des Terrains nach SO in Stufen folgen. Eine weite Wiesenfläche senkt
sich in der Folge zum Gehölzrand an der östlichen Grenze ab. Die Höhenunterschiede betragen bis zu 12 m, gerechnet vom Geländeniveau des Haupteinganges Klinikbestand.
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Abbildung 2 Blick Richtung Süden
An der nördlichen Seite eingegrenzt durch die Kolbermoorer Straße weitet sich das Grundstück nach Süden optisch auf in die offene Landschaft des Voralpenraumes mit Panoramablick auf die Bergwelt.
Das nördlich der Krankenhausanfahrt angrenzende kleine Wohngebiet verbirgt sich unspektakulär hinter begrünten Lärmschutzwänden.
4.2
Art und Maß der Nutzung
Entstehen soll Baurecht für mehrgeschossige Krankenhausbauten innerhalb eines großzügigen Bauraumes, der ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Ansonsten sind nur Festsetzungen
zu Wandhöhe und Grundfläche vorgesehen, welche das Maß der Nutzung hinreichend definieren. Als Bezugshöhe für die Angabe der Wandhöhe wird die Eingangshöhe Bestandsbau
gewählt.
4.3
Ausrichtung / Bezüge zum Umfeld
Es existiert keine bauliche Bindung oder Notwendigkeit einer architektonischen Einordnung
in bestehende Bebauung, zumal die solitäre Stellung des Rundbaus Altbestand keine direkte
bauliche Einbindung verträgt.
Der in Formensprache und Funktion sehr eigenständige Neubaukomplex wird ein starkes
Gewicht in der offenen Landschaft darstellen. Dies ist von der Kreisstraße her gesehen
durchaus wünschenswert und dient zur „Adressbildung“. Andererseits ist es für die Neuplanung außerordentlich wichtig, die offenen Landschaftsräume in Ost und Süd weitgehend
beibehalten zu können (vergl. Punkt 4.1)
Die Geschoßstaffelung folgt dem abfallenden Gelände, sodass die Untergeschosse von Süden her Großteils natürlich belichtet werden können.
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4.4
Erschließung
Das Klinikgebiet wird erschlossen durch einen eigenen Abzweig des Kreisverkehrs Kolbermoorer Straße. Von dieser Zufahrt aus gehen sämtliche Anfahrtswege zu Haupteingang
(Vorfahrt), Ladehof und den Stellplätzen ab. Auch der öffentliche Nahverkehr frequentiert
regelmäßig den Haupteingang Klinik („Moorexpress“ Linie 4) und ermöglicht so die Anbindung an das Stadtinnere. Es existieren bislang keine weiteren Zu- bzw. Abfahrtsmöglichkeiten für das Klinikgebiet.
Abbildung 3 Blick in den Innenhof - Therapieflächen
Im Zuge der Neuplanung sollen patientengerechte Verkehrswege und Fahrbahnverkehr getrennt sowie der stark belastete Verteilerpunkt an der Kolbermoorer Straße auf Privatgrund
der Klinik entschärft werden.
Zum Thema Erschließung der Klinik über den Luftweg sind aktuell maximal fünf Hubschrauberlandungen pro Jahr (d.h. 10 Flugbewegungen) zu nennen, an denen die Schön Klinik
beteiligt ist. Dies betrifft vor allem Verlegungen von Intensivpatienten, die direkt auf die Intensivstation kommen oder von dort aus in eine andere Spezialklinik verlegt werden.
Daher ist die Neurologische Spezialklinik mit den geringen Flugbewegungen pro Jahr nicht
am Primärrettungseinsätzen der Flugrettung beteiligt und es ist kein spezieller Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Krankenhausgebäudes oder auf dem Grundstück zwingend
nachzuweisen.
Dennoch wird für den Bedarfsfall auf dem Gelände im Bereich des östlichen Parkplatzes
eine geeignete Landemöglichkeit vorgesehen, die per Krankenwagen angefahren werden
kann.
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4.5
Infrastruktur / Versorgungsflächen
Aufgrund des Altbestandes handelt es sich um einen Anschluss an bestehende Infrastruktur.
Der Neubau bekommt für den Strom einen eigenen Trafo; Telefon, Lichtruf und EDV werden
direkt an das Altgebäude angeschlossen. Ein eigenes Notstromaggregat wird für den Neubau im 2. Untergeschoß vorgesehen.
Es sind mehrere Versorgungsflächen vorgesehen und entsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet, um Trafohäuschen, Rückkühlwerk, Sauerstofftanks und weitere, noch nicht
absehbare technische Ausrüstung (z.B. für den Brandfall) und deren Nachrüstung unterbringen zu können.
4.6
Immissionsschutz
Dem Grenzverlauf des nördlichen Wohngebiets (Allgemeines Wohngebiet) folgend schirmt
eine begrünte Lärmschutzwand die privaten Gärten von der Ladehofzufahrt der Neurologischen Klinik ab.
Abbildung 4 Blick auf die bestehende Lärmschutzwand entlang der Wohnbebauung
Die Immissionswerte für den zukünftigen Betriebszustand eines Neubaus, vor allem unter
Berücksichtigung der Parameter Kreisstraße und Parkraumbewirtschaftung, waren bereits
Thema einer schalltechnischen Untersuchung (Gutachten Büro Steger und Piening vom 5.
September 2007) und schränken das Vorhaben nicht ein. Es bestehen jedoch Auflagen zum
Schutz der angrenzenden Wohnbebauung über den Erhalt der Lärmschutzwand hinaus.
Diese betreffen hauptsächlich die zeitliche Einschränkung von Fahrbewegungen der Mitar-
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beiter der Frühschicht sowie der Anfahrt des Ladehofes in den Morgenstunden und nach 20
Uhr (vergl. Festsetzungen durch Text, Emissionsschutz Pkt.5.1) .
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INFOBRIEF NR. 8
In Hinblick auf die optische Gestaltung der zukünftigen Baukörper wird die Beachtung des
Infobriefes Nr. 8 der Regierung von Oberbayern empfohlen (vergl. Hinweise durch Text,
Pkt.7). Diese greift vornehmlich im Falle der Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sowohl auf Dachflächen als auch fassadenintegriert. Hierbei wird auf die großen
Chancen der nachhaltigen Energiegewinnung zum Nutzen der Bauherrschaft hingewiesen.
Außerdem sollen Schäden durch unsachgemäße Konstruktionen sowie optisch störende
Einflüsse aufgrund mangelhafter Einbeziehung in die Bauwerkskonstruktion vermieden werden. Im Falle des großmaßstäblichen Klinikneubaus soll durch die Befolgung der o.g. Hinweise einer technisch optimierten Bauausführung und vor allem dem Ziel einer bestmöglichen Einbindung ins Landschaftsbild Rechnung getragen werden.
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6.1
GRÜNORDNUNG
Grünordnerische Festsetzungen
Die grünordnerischen Festsetzungen ergeben sich aus Leitbildüberlegungen, die ihrerseits
aus der landschaftlichen Situation, aus der gebauten Umgebung, aus den Ansprüchen der
Klinik sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Schutzgüter abgeleitet wurden. In der
folgenden Aufzählung sind die Überlegungen kurz skizziert:
-
Klinik und Landschaft: Die Klinik liegt ausgesprochen reizvoll am Rand der Stadt mit einem wunderbaren Blick auf die Berge. Diese Situation gilt es zu erhalten, ohne dass die
landschaftliche Einbindung der Neubaumaßnahmen zu kurz kommt.
-
Gebaute Umgebung: Mit Ausnahme der nördlich angrenzenden Wohnbebauung bewegt
sich die Klinikerweiterung „unter ihresgleichen“. Die angesprochen Wohnbebauung ist
klar abgeschirmt. Die gebaute Umgebung wird mit der Erweiterung keine Probleme haben, so dass sich diesbezügliche Planungsüberlegungen erübrigen.
-
Belange der Klinik: Kliniken sind Orte der Heilung; ein diese Heilung förderndes Umfeld
ist unverzichtbar. Dabei geht es um die Schaffung von ansprechenden Freiflächen für
Patienten und Personal
-
Berücksichtigung der einschlägigen Schutzgüter: Die Schutzgüter werden im Detail im
Umweltbericht abgehandelt. Ihre Berücksichtigung führte zu vielen Festsetzungen, von
denen diejenigen aus dem Bereich Niederschlagswasser besonders hervorgehoben seien. Der naturnahe Umgang mit diesem Thema wird die neue Klinik nachhaltig prägen.
Die grünordnerischen Festsetzungen der vorliegenden Planung haben keineswegs den Ehrgeiz, schon auf dieser Ebene eine Komplettlösung anzubieten. Die noch zu folgende Freiflächenplanung würde nur unnötig eingeschränkt. Die grünordnerischen Festsetzungen schaffen deshalb nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die weitere Planungsarbeit bewegen
kann. Im Schwerpunkt geht es darum,
-
bestehende Gehölzstrukturen, wenn immer möglich, zu erhalten,
-
mit Pflanzgeboten für eine schnelle Umsetzung einer übergeordneten Grünstruktur zu
sorgen,
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-
mit der Festsetzung von Mindestpflanzgrößen von Bäumen und Sträuchern zur Sicherstellung einer schnell wirksamen Leistungsfähigkeit des Grüns beizutragen,
-
mit der Festsetzung begrünter Innenhöfe für Höhepunkte im gebauten Umfeld zu sorgen,
-
mit der Festschreibung begrünter Dächer, Mindestanforderung extensiv, zur Artenvielfalt,
Klimaverbesserung und Abflußentschleunigung beizutragen,
-
mit der Festsetzung von naturnahen Einrichtungen zur Versickerung und allgemein zur
Niederschlagswasserbeseitigung zur Verbesserung der Grundwassersituation in der Folge des umgebenden Naturraums beizutragen,
-
durch die Sicherstellung der Begrünung der Stellplätze durch Bäume und gliedernde
Grünstreifen mit Funktion zur Niederschlagswasserabsetzung und Rückhaltung / Versickerung die Auswirkungen des Parkplatzneubaus zu minimieren und
-
durch die Festsetzung von Flächen zur Eingrünung des Baugebietes die Voraussetzungen zu schaffen, unter Vermeidung von Barrierewirkungen (Sicht) ein grünes Umfeld
schaffen zu können, das für Besucher, Patienten und Personal eine wohltuende Wirkung
erzielt.
Sämtliche grünordnerischen Maßnahmen sind abgesichert durch die Begleitung einer ökologisch ausgebildeten Fachkraft, welche die Ergebnisse entsprechend an die Untere Naturschutzbehörde kommuniziert.
6.2
Zusammenfassung
Der Gestaltung sowohl der gebäudenahen Außenbereichs flachen als auch des verbliebenen
Landschaftsbereiches kommt explizit im Wirkungsbereich eines Krankenhausbetriebes erhebliche Bedeutung zu. Erreicht werden sollen ansprechende Grünanlagen, die als „Visitenkarte“ der Klinik geeignet sind. Es sollen attraktive Rückzugsflächen für das Personal sowie
Patientengärten und therapeutische Bewegungsflächen entstehen, die möglichst zu allen
Jahreszeiten ihren „Dienst“ tun. Es soll auch der Natur nicht mehr genommen werden als
unvermeidbar; zieht man diesbezüglich ein Fazit, bekommt sie womöglich sogar mehr als
man ihr nimmt. Nun wird es an der folgenden Freiflächengestaltungsplanung liegen, aus den
eher kleinteilig zugeschnittenen Grünflächen im Geist dieses Bebauungsplanes eine ansprechende und ökologisch sinnvolle Gesamtanlage – auch unter Einbeziehung der Dachflächen
– zu entwickeln.
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UNTERSCHRIFTEN
STADT BAD AIBLING
PLANER
Bad Aibling, den ………… 2014
Eching, den ………… 2014
………………………………………..
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Felix Schwaller
Simon Wankner
Erster Bürgermeister der Stadt Bad Aibling
Wankner und Fischer Landschaftsarchitekten BDLA und
Stadtplaner
WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER
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