Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www

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Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www
Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www.ichsagjazufarbe.ch organisiert
von L’ORÉAL PARIS CH (L’Oréal Suisse SA)
Bewerben Sie sich auf www.ichsagjazufarbe.ch, um beim „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“
Wettbewerb teilzunehmen und 3x einen 500CHF Manor Gutschein für die 3 besten Fotos sowie 30x
die Pflegelinie Elseve Color Vive, bestehend aus 1x Shampoo 250ml und 1xMaske 300ml, von L’Oréal
Paris für die 4-33 besten Fotos zu gewinnen.
Auswahl der besten Fotos durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz.
Der Wettbewerb läuft vom 14.03.2016, 10:00 Uhr bis 17.05.2016, 23:59 Uhr. Die Teilnahme ist
kostenlos und mit keinerlei weiteren Verpflichtungen verbunden.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für den „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ Wettbewerb
Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den vorliegenden
Teilnahmebedingungen einverstanden. Jeglicher Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen kann
für den Zuwiderhandelnden die Disqualifizierung vom Wettbewerb „Casting Crème Gloss
#ichsagjazufarbe“ und/oder straf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
1. Teilnahmeberechtigung
Am Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter
von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von L’Oréal
Suisse SA, Werbepartner, die Gewinnspielveranstalter und sämtliche andere an der Organisation
oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Personen, einschließlich ihre Familienangehörige
(Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) sowie im gleichen Haushalt lebende Personen.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb ist keine finanzielle Gegenleistung und kein Kauf eines
Produktes von L’Oréal Paris oder einer anderen Marke der Gruppe L‘Oréal erforderlich. Ein Kauf
erhöht nicht die Gewinnchancen.
Die Gewinner werden ab dem 18.05.2016 durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz ausgewählt und
werden spätestens am 06.06.2016 benachrichtigt.
2. Wie kann man teilnehmen?
Vom 14.03.2016, 10:00 Uhr bis 17.05.2016, 23:59 Uhr können Sie am Wettbewerb „Casting Crème
Gloss #ichsagjazufarbe“ teilnehmen. Die Gewinner werden durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz
ausgewählt.
Um
als
Gewinner
in
Frage
zu
kommen,
muss
jeder
Teilnehmer
die
Teilnahmebedingungen akzeptiert haben und ein Foto mit Casting Crème Gloss coloriertem Haar mit
dem Hashtag #ichsagjazufarbe auf Facebook oder Instragram gepostet haben.
Die besten Fotos werden belohnt.
Durch die Einschreibung zum Wettbewerb verpflichten sich die Teilnehmer, exakte persönliche
Angaben, eine gültige Email-Adresse mitzuteilen und nicht die Identität irgendeiner anderen Person
anzunehmen. Andernfalls wird die Teilnahme des Kandidaten am Wettbewerb annulliert. Die
persönlichen Angaben werden durch L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) erfasst und dazu verwendet,
den ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs und die Übergabe der Preise zu gewährleisten; alle
anderen Zwecke sind ausgeschlossen. Diese Daten werden von L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA)
innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Jeder Teilnehmer kann Zugang zu seinen Informationen haben, sie ändern, ergänzen oder streichen,
indem er Kontakt zu L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) aufnimmt, wobei präzisiert wird, dass die
Streichung aller Angaben die Annullierung der Teilnahme am Spiel zur Folge hat.
Die Teilnehmer bestätigen, dass ihr Pseudonym nicht Sittenwidrig ist (darf nicht gewalttätig,
beleidigend, rassistisch, verleumderisch oder von sexuellem oder pornografischem Charakter sein).
Die Übermittlung von Fotos Dritter kann straf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und
führt zum sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass das im Rahmen des „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“
Wettbewerbs hochgeladene Foto seine eigene Person und Gesicht darstellt und keine Gesetze
verletzt, insbesondere nicht strafrechtliche Vorschriften vor allem gegen die Verbreitung
pornografischer Inhalte, das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,
die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Androhung von Straftaten, die Werbung für eine
terroristische Vereinigung, die Volksverhetzung und die Anleitung zu Straftaten, sowie nicht
Vorschriften zum Schutze der Jugend oder gegen unlauteren Wettbewerb. Ausserdem verpflichtet
sich der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto nicht gegen die guten Sitten verstösst und nicht
schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär,
obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden ist und Minderjährigen
nicht in irgendeiner Weise Schaden zufügt, insbesondere nicht pornografisch, Gewalt verherrlichend
oder sonst jugendgefährdend ist. Jegliche Fotos, die möglicherweise gegen diese Regeln verstossen
und/oder nicht dem Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ entsprechen, werden
automatisch von der Pinnwand „ichsagjazufarbe.ch“ gelöscht.
Die Wettbewerbsgewinner werden spätestens am 06.06.2016 per E-Mail benachrichtigt.
3. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht.
Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Anwendung oder Umsetzung der vorliegenden
allgemeinen Teilnahmebedingungen, die nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, sind die
ordentlichen Gerichte des Kantons Genf zuständig, unter Vorbehalt einer eventuellen Beschwerde an
das Bundesgericht.
4. Sonstiges
L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) behält sich sowohl das Recht vor, den Wettbewerb oder die
Webseite irgendwann und ohne Vorankündigung zu verbessern oder abzuändern, als auch den
Wettbewerb einstweilig einzustellen, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen oder vor Ende des
Zeitraums wegen höherer Gewalt, technischer Störung, Schliessung der Webseite oder irgendeinem
anderen wichtigen Grund zu beenden, insbesondere wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann
dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt
werden.