Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von

Transcrição

Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement
Richtlinien
für die Standardisierung des Oberbaues
von Verkehrsflächen
RStO 11
Ausgabe 2011
Stand: 09.11.2010
(Sitzung AA 4.5. am 28./29.09.2010 einschließlich überarbeiteter Beispiele)
(verabschiedet im LA 4 am 24.11.2010)
RStO 11
Arbeitsgruppe:
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Infrastrukturmanagement
Arbeitsausschuss: Dimensionierung
Arbeitskreis:
Neufassung RStO
Im Rahmen der mehrjährigen Arbeit haben folgende Damen und Herren mitgewirkt:
Leiter:
BOR Dipl.-Ing. S i e b e r, Bonn
Mitarbeiter:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. B e c k e d a h l, Wuppertal
BOR Dipl.-Ing. B e d n o r z, Bonn
Dipl.-Ing. B e y e r, Magdeburg
Dipl.-Ing. B ö h m e, Leinfelden-Echterdingen
Dipl.-Ing. G o l k o w s k i, Bergisch-Gladbach
BDir. Dipl.-Ing. G i p p e r, Bonn
Dipl.-Ing. H e l b i g, Hannover
Dipl.-Ing. H e l b l, Rostock
Dipl.-Ing. K i e h n e, Dresden
Dipl.-Ing. K n a a k, Kiel
Prof. Dr.-Ing. K o c h, Köln
Dr.-Ing. L e c h n e r, München
Akad. Dir. Dr.-Ing. L o r e n z l, Braunschweig
Dipl.-Ing. L u d e w i g, Berlin
Dipl.-Ing. L ü t k e W e r m e l i n g, Hamm
Dipl.-Phys. N i c k o l, Halberstadt
Dipl.-Ing. O h m e n, Hamburg
Dipl.-Ing. P l e h m, Hoppegarten
Univ.-Prof. Dr.-Ing. R a d e n b e r g, Bochum
BDir. Dipl.-Ing. R o d e h a c k, Kempten
Dipl.-Ing. (FH) S c h e i p e r s, Gelsenkirchen
Dipl.-Ing. (FH) T ä u b e, Bonn
Dipl.-Ing. V i l l a r e t, Hoppegarten
Univ.-Prof. Dr.-Ing. W e l l n e r, Dresden
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Z a n d e r, Siegen
Vorbemerkung
Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2011 (RStO 11)“ sind vom
Arbeitskreis „Neufassung RStO“ im Arbeitsausschuss „Dimensionierung“ (Leiter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wellner) erarbeitet worden. Die Überarbeitung der RStO 01 wurde auf Grund neuer Erkenntnisse insbesondere der Zunahme
der Verkehrsbelastung und der Veränderung der Verkehrszusammensetzung erforderlich. Die RStO 11 wurden
unter Mitwirkung von Vertretern der kommunalen Bauverwaltungen aufgestellt und mit dem Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und den obersten Straßenbaubehörden der Länder abgestimmt.
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Allgemeines.......................................................................................................................... 8
2
Grundlagen........................................................................................................................... 9
2.1 Begriffe .......................................................................................................................... 9
2.1.1 Aufbau ................................................................................................................... 9
2.1.2 Erneuerung .......................................................................................................... 12
2.1.3 Verkehrsbelastung ............................................................................................... 12
2.1.4 Beanspruchung aus Verkehr ............................................................................... 12
2.2 Kriterien für die Dickenfestlegung des Straßenaufbaues ....................................... 12
2.3 Entwässerung ............................................................................................................. 12
2.4 Wahl der Bauweisen ................................................................................................... 13
2.4.1 Neubau ................................................................................................................ 13
2.4.2 Erneuerung .......................................................................................................... 13
2.5 Bauklassen und Verkehrsbelastung ......................................................................... 14
2.5.1 Fahrbahnen ......................................................................................................... 14
2.5.2 Busverkehrsflächen ............................................................................................. 15
2.5.3 Neben- und Rastanlagen..................................................................................... 16
2.5.4 Abstellflächen ...................................................................................................... 16
2.5.5 Weitere Verkehrsflächen ..................................................................................... 16
2.6 Besondere Beanspruchungen ................................................................................... 17
3
Neubau von Fahrbahnen ................................................................................................... 18
3.1 Untergrund und Unterbau .......................................................................................... 18
3.1.1 F2- und F3-Böden ............................................................................................... 18
3.1.2 F1-Böden ............................................................................................................. 18
3.2 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues............................................................. 19
3.2.1 Allgemeines ......................................................................................................... 19
3.2.2 Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke ........................................ 19
3.2.3 Mehr- oder Minderdicken..................................................................................... 20
3.3 Oberbau ....................................................................................................................... 23
3.3.1 Bauweisen und Schichtdicken ............................................................................. 23
3.3.2 Tragschichten ...................................................................................................... 24
3.3.3 Asphaltdecken ..................................................................................................... 24
3.3.4 Betondecken........................................................................................................ 24
3.3.5 Pflasterdecken ..................................................................................................... 25
3.3.6 Besonderheiten ................................................................................................... 25
3.4 Ergänzende Hinweise für Verkehrsflächen in geschlossener Ortslage ................ 25
4
Erneuerung von Fahrbahnen ............................................................................................ 31
4.1 Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Befestigung ................. 31
4.1.1 Verkehrsbelastung und Alter................................................................................ 31
4.1.2 Ermittlung des Oberflächenzustandes und Feststellen von Schäden ................. 31
4.1.3 Tragfähigkeit ........................................................................................................ 32
4.1.4 Art und Zustand der vorhandenen Befestigung ................................................... 32
4.1.5 Entwässerungseinrichtungen .............................................................................. 32
4.2 Dicke des frostsicheren Oberbaues.......................................................................... 32
4.3 Erneuerungsbauweisen ............................................................................................. 33
-3-
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
4.4 Erneuerung bei vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung................... 33
4.5 Erneuerung bei teilweisem Ersatz der vorhandenen Befestigung......................... 33
4.6 Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung ....................................................... 33
4.6.1 Allgemeines ......................................................................................................... 33
4.6.2 Erneuerung in Asphaltbauweise .......................................................................... 33
4.6.3 Erneuerung in Betonbauweise ............................................................................ 35
4.6.4 Erneuerung in Pflasterbauweise.......................................................................... 35
5
Neubau und Erneuerung von sonstigen Verkehrsflächen ............................................. 36
5.1 Busverkehrsflächen ................................................................................................... 36
5.2 Rad- und Gehwege ..................................................................................................... 36
5.3 Neben- und Rastanlagen ............................................................................................ 37
5.4 Abstellflächen ............................................................................................................. 37
Anhang ...................................................................................................................................... 38
Anhang 1:
Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B .................. 47
Methode 1 – Bestimmung der dimensionierungsrelevanten
Beanspruchung B aus DTV(SV)-Werten...................................................................... 47
Methode 1.1 – Bestimmung von B bei variablen Faktoren ........................................ 47
Methode 1.2 – Bestimmung von B bei konstanten Faktoren ..................................... 48
Methode 2 – Bestimmung der dimensionierungsrelevanten
Beanspruchung B anhand von Achslastdaten ........................................................ 48
Methode 2.1 – Bestimmung von B bei variablen Faktoren ........................................ 48
Methode 2.2 – Bestimmung von B bei konstanten Faktoren ..................................... 49
Anhang 2:
Beispiele ............................................................................................................ 53
Beispiele 1 bis 10 zur Berechnung der dimensionierungsrelevanten
Beanspruchung B ....................................................................................................... 53
Anhang 3:
Technische Regelwerke .................................................................................... 78
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Verzeichnis der Bilder
Bild 1
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung außerhalb geschlossener Ortslage
sowie in geschlossener Ortslage mit wasserdurchlässigen Randbereichen
– Damm/Einschnitt – ................................................................................................ 11
Bild 2
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage mit
teilweise wasserundurchlässigen Randbereichen sowie mit
Entwässerungseinrichtungen ................................................................................... 11
Bild 3
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage mit wasserundurchlässigen Randbereichen und geschlossener seitlicher Bebauung
sowie mit Entwässerungseinrichtungen ................................................................... 11
Bild 4
Bauweisen auf F1-Boden mit einem Verformungsmodul von mindestens
Ev2 = 12 MN/m² (bei Bauklasse 1 von mindestens 100 MN/m²) ............................... 18
Bild 5
Bauweisen auf F1-Boden mit Verfestigung gemäß ZTV Beton-StB) ........................ 19
Bild 6
Frosteinwirkungszonen ............................................................................................ 22
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1
Dimensionierungsrelevante Beanspruchung und zugeordnete Bauklasse
(siehe auch Anhang 1) ............................................................................................. 14
Tabelle 2
Mögliche Bauklassen für die typischen Entwurfssituationen nach den RASt ........... 15
Tabelle 3
Belastung von Busverkehrsflächen und zugeordnete Bauklasse ............................ 16
Tabelle 4
Verkehrsfläche in Neben- und Rastanlagen und zugeordnete Bauklasse ............... 16
Tabelle 5
Abstellfläche und zugeordnete Bauklasse ............................................................... 16
Tabelle 6
Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren
Straßenaufbaues ...................................................................................................... 20
Tabelle 7
Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse ........................................... 21
Tabelle 8
Anhaltswerte für aus Tragfähigkeitsgründen erforderliche Schichtdicken von
Tragschichten ohne Bindemittel gemäß ZTV SoB-StB in Abhängigkeit von
den Ev2-Werten der Unterlage sowie von der Tragschichtart
(Dickenangaben in cm) ............................................................................................ 23
Tabelle 9
Erneuerungsklassen in Abhängigkeit von den Zustandsmerkmalen der
vorhandenen Befestigung bei einer Erneuerung in Asphaltbauweise ...................... 34
Verzeichnis der Tafeln
Tafel 1
Bauweisen mit Asphaltdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau ............................................................................................... 27
Tafel 2
Bauweisen mit Betondecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau ............................................................................................... 28
Tafel 3
Bauweisen mit Pflasterdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau ............................................................................................... 29
Tafel 4
Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau ............................................................................................... 30
Tafel 5
Erneuerung in Asphaltbauweise auf vorhandener Befestigung ............................... 35
Tafel 6
Bauweisen für Rad- und Gehwege auf F2- und F3-Untergrund/Unterbau ............... 37
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Verzeichnis der Tabellen im Anhang 1
Tabelle A 1.1
Achszahlfaktor fA ............................................................................................. 50
Tabelle A 1.2
Lastkollektivquotient qBm ................................................................................. 50
Tabelle A 1.3
Fahrstreifenfaktor f1 ......................................................................................... 50
Tabelle A 1.4
Fahrstreifenbreitenfaktor f2 .............................................................................. 51
Tabelle A 1.5
Steigungsfaktor f3 ............................................................................................ 51
Tabelle A 1.6
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p ......................................... 51
Tabelle A 1.7
Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs fz............................... 52
Verzeichnis der Beispiele im Anhang 2
Beispiel 1 Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B und die
zuzuordnende Bauklasse für einen Autobahnneubau .............................................. 54
Beispiel 2 Überprüfung, ob die 20 Jahre vor dem Betrachtungszeitpunkt nach
Bauklasse 5 gebaute Autobahnbefestigung zur Aufnahme der
Verkehrsbelastung in den nächsten 10 Jahren (Umbau geplant) ausreicht ............. 56
Beispiel 3 Überprüfung des vorhandenen Oberbaus der Bauklasse 2 einer
Landesstraße auf seine Eignung als Umleitungsstrecke ......................................... 59
Beispiel 4 Stufenweiser Aufbau einer Fahrbahnbefestigung .................................................... 62
Beispiel 5 Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B und die
zuzuordnende Bauklasse für eine kommunale Busverkehrsfläche .......................... 64
Beispiel 6 Erneuerung im Tiefeinbau eines Autobahnstreckenabschnitt mit bekannten
Achslastdaten ........................................................................................................... 67
Beispiel 7 Überprüfung des Aufbaues im Zuge einer Ausbauplanung ...................................... 69
Beispiel 8 Erneuerung einer Asphaltbefestigung auf einer Bundesstraße außerhalb
der geschlossenen Ortslage .................................................................................... 73
Beispiel 9 Erneuerung einer Asphaltbefestigung im Hocheinbau bei teilweisem Ersatz
der vorhandenen Befestigung .................................................................................. 75
Beispiel 10 Erneuerung einer Asphaltbefestigung auf einer Landesstraße ................................ 76
Tabellen der Beispiele im Anhang 2
Tabelle A 2.1
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 1 nach Methode 1.1 ............................................................................. 55
Tabelle A 2.2
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für die
vergangenen 20 Jahre für Beispiel 2 nach Methode 1.1 ................................... 57
Tabelle A 2.3
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für die
nächsten 10 Jahre für Beispiel 2 nach Methode 1.1 ......................................... 58
Tabelle A 2.4
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 3 für die Zeit vor der Umleitung nach Methode 1.1.............................. 61
Tabelle A 2.5
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 3 für die Zeit während der Umleitung nach Methode 1.1 ..................... 61
Tabelle A 2.6
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 3 für die Zeit nach der Umleitung nach Methode 1.1 ........................... 61
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle A 2.7
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 4 nach Methode 1.1 ............................................................................. 63
Tabelle A 2.8
Berechnung der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge
des Schwerverkehrs für Beispiel 5 für die Jahre 1 bis 6 ................................... 65
Tabelle A 2.9
Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 5 nach Methode 2.1 für die Jahre 1 bis 6 ............................................ 65
Tabelle A 2.10 Berechnung der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge
des Schwerverkehrs für Beispiel 5 für die Jahre 7 bis 30 ................................. 65
Tabelle A 2.11 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 5 nach Methode 2.1 für die Jahre 7 bis 30 .......................................... 66
Tabelle A 2.12 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 6 nach Methode 2.1 ............................................................................. 68
Tabelle A 2.13 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für
Beispiel 7 nach Methode 1.1 ............................................................................. 71
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RStO 11
1
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Allgemeines
Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ Ausgabe 2011
(RStO 11) regeln die Standardfälle bei Neubau und Erneuerung für den standardisierten Oberbau von Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslage. Der stufenweise
Aufbau wird mit Ausnahme der Regelungen in Abschnitt 3.4 nicht behandelt. Abweichende
Lösungen können im Einzelfall mit Hilfe der Richtlinien zur rechnerischen Dimensionierung
des Oberbaues (RDO Asphalt, RDO Beton) dimensioniert oder/und konstruktiv gelöst werden.
Soll der Aufbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden, ist im Vorentwurf ein der zugeordneten Bauklasse entsprechender Aufbau vorzusehen. Hierbei sollten jedoch die sich aus der
Dimensionierung gegebenenfalls ergebenden abweichenden Schichtdicken oder Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe durch entsprechende Ansätze berücksichtigt werden.
Bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen sind alle Fahrstreifen mit dem gleichen, nach dem
Hauptfahrstreifen dimensionierten Oberbau auszuführen.
Für ländliche Wege, Flugbetriebsflächen sowie durch Sonderlasten beanspruchte Verkehrsflächen gelten gesonderte technische Regelwerke.
Die RStO dienen der Schaffung und Beibehaltung eines Befestigungsstandards für Fahrbahnen und sonstige Verkehrsflächen des Straßenverkehrs durch Anwendung technisch geeigneter und wirtschaftlicher Bauweisen. Sie berücksichtigen vor allem die Funktion der Verkehrsfläche, die Verkehrsbelastung, die Lage der Verkehrsfläche im Gelände, die Bodenverhältnisse, die Bauweise und den Zustand einer zu erneuernden Verkehrsfläche sowie die Bedingungen, die sich durch die freie Strecke oder die geschlossene Ortslage ergeben.
Die RStO sind unter Berücksichtigung von Erfahrungen beim Bau und bei der Nutzung von
Verkehrsflächenbefestigungen, von Erkenntnissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen
und Berechnungen zur Abschätzung des Verhaltens der verschiedenen Bauweisen aufgestellt
worden.
Für die Konstruktion und Ausführung gelten die einschlägigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien.
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RStO 11
Entwurf
2
Grundlagen
2.1
Begriffe
2.1.1
Aufbau
Stand: 07.11.2010
Der Aufbau einer Verkehrsfläche wird unterteilt in:
Oberbau,
Unterbau (gegebenenfalls),
Untergrund.
Lage und Begrenzung sowie Bezeichnungen der einzelnen Schichten sind aus den Bildern 1
bis 3 zu ersehen. Ferner dienen diese Prinzipskizzen der Erläuterung der in Tabelle 6, Zeilen
5.1 und 5.2, angegebenen örtlichen Verhältnisse.
Oberbau
Alle Schichten oberhalb des Planums.
Vo l l g e b u n d e n e r
Oberbau
Oberbau, der nur aus Schichten mit Bindemitteln besteht und
aufgrund seiner Gesamtdicke keine weiteren Frostschutzmaßnahmen erfordert.
Decke
Decke aus Asphalt, Beton, Plattenbelag oder Pflaster.
Asphaltdecke
Asphaltdeckschicht und ggf. Asphaltbinderschicht oder Asphalttragdeckschicht
Betondecke
Fahrbahndecken aus Beton sind der obere Teil des Oberbaus;
sie liegen auf der Tragschicht oder einer anderen geeigneten
Unterlage und können ein- oder zweischichtig hergestellt werden.
Pflasterdecke
Pflasterstein, Bettung und Fugenfüllung.
Plattenbelag
Platten, Bettung und Fugenfüllung.
AsphaltzwischenAsphaltschicht nach Abschnitt 4.4.4 der RDO Beton 09 auf
s c h i c h t u n t e r B e t o n Tragschicht mit hydraulischem Bindemittel bei Neubau oder
(AZSuB)
Erneuerung.
Asphalttragdeckschicht
Einschichtige Asphaltschicht, die gleichzeitig die Funktion von
Trag- und Deckschicht erfüllt.
Tragsc hi cht
Tragschichten werden unterschieden in:
 Tragsc hi chten mi t Bin de mittel
 Asphalttragschicht
 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
 Verfestigung
 Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT)
 Betontragschicht
 Dränbetontragschicht (DBT)
 T r a g s c h i c h t e n o h n e B i n d e m i t t e l ( To B )
 Frostschutzschicht (FSS)
 Schottertragschicht (STS)
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
 Kiestragschicht (KTS)
S c h i c h t a u s f r o s t - Schicht auf dem Untergrund bzw. Unterbau, die zusätzlich
unempfindlichen
unterhalb einer Tragschicht angeordnet werden kann, um eine
Material (SfM)
ausreichende Dicke des frostsicheren Oberbaues zu schaffen.
Sie muss auch im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein.
Unterbau
Künstlich hergestellter Erdkörper zwischen Untergrund und
Oberbau.
Untergrund
Unmittelbar unter dem Ober- oder Unterbau angrenzender
Boden bzw. Fels.
Planum
Bearbeitete Oberfläche des Untergrundes bzw. des Unterbaues (Abschluss des Erdbaues)
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Damm
Einschnitt
Planum
Unterbau
Oberbau
Untergrund
Decke
Tragschicht
Tragschicht (z. B. Verfestigung)
Bild 1
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung außerhalb geschlossener Ortslage
sowie in geschlossener Ortslage mit wasserdurchlässigen Randbereichen
– Damm/Einschnitt –
Geh-/
Radweg
Geh-/
Radweg
Fahrbahn
Unterbau bzw.
Untergrund
Planum
Oberbau
Decke
Tragschicht (z. B. Verfestigung)
Bild 2
Decke
Tragschicht
Tragschicht (z. B. Verfestigung)
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage mit teilweise wasserundurchlässigen Randbereichen sowie mit Entwässerungseinrichtungen
Geh-/
Radweg
Parkbucht
Unterbau bzw.
Untergrund
Planum
Geh-/
Radweg
Oberbau
Decke
Tragschicht (z. B. Verfestigung)
Bild 3
Parkbucht
Fahrbahn
Decke
Tragschicht
Tragschicht (z. B. Verfestigung)
Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage mit wasserundurchlässigen Randbereichen und geschlossener seitlicher Bebauung
sowie mit Entwässerungseinrichtungen
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RStO 11
2.1.2
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Erneuerung
Als Erneuerung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Substanz unter vollständiger Wiederherstellung des Gebrauchswertes einer vorhandenen Verkehrsflächenbefestigung bezeichnet. Die Erneuerung kann durch vollständigen oder teilweisen Ersatz des vorhandenen Oberbaues, gegebenenfalls bei gleichzeitiger Anpassung an geänderte Belastungsbedingungen,
oder durch Einbau von einer oder mehreren Schichten auf die vorhandene Verkehrsflächenbefestigung erfolgen.
2.1.3
Verkehrsbelastung
Schwerverkehr (SV)
Fahrzeugarten des Schwerverkehrs sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne und mit
Anhänger, Sattelzüge und Kraftomnibusse mit mehr als
9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz.
DTV(SV) [Fz/24h]
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Fahrzeugarten des
Schwerverkehrs.
DTA(SV) [Aü/24h]
Durchschnittliche Anzahl der täglichen Achsübergänge (Aü) des
Schwerverkehrs.
2.1.4
Beanspruchung aus Verkehr
Äquivalente
10 t-Achsübergänge
Beanspruchung durch tatsächliche Achsübergänge, normiert auf die
Beanspruchung durch 10 t-Achsübergänge.
Dimensionierungsrelevante Summe der gewichteten äquivalenten 10 t-Achsübergänge, die bis
Beanspruchung B
zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes in dem Fahrstreifen mit der höchsten Verkehrsbeanspruchung zu erwarten sind. Die
Gewichtung erfolgt durch die Berücksichtigung von Fahrstreifen-,
Fahrstreifenbreiten- und Steigungsfaktoren.
2.2
Kriterien für die Dickenfestlegung des Straßenaufbaues
Die Dicke des Straßenaufbaues ist so festzulegen, dass ein ausreichender Ermüdungswiderstand gegen Belastung aus Verkehr und Witterung während der geplanten Nutzungsdauer
sowie eine ausreichende Frostsicherheit gewährleistet ist. Für Rad- und Gehwege gilt Abschnitt 5.2.
2.3
Entwässerung
Die im Folgenden festgelegten Dicken des Straßenaufbaues setzen dauerhaft wirksame Entwässerungsmaßnahmen, insbesondere für das Planum, voraus.
Die vorzusehenden Entwässerungseinrichtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers und
zur Entwässerung von Böschungen, Untergrund, Unterbau und Frostschutzschicht sind in den
RAS-Ew beschrieben. Weitere Regelungen zu Entwässerungsmaßnahmen sind in den ZTV
Ew-StB enthalten. In Wasserschutzgebieten sind zusätzlich die Richtlinien für bautechnische
Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) zu beachten.
In Bereichen von Wannen, für Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau sowie für Erneuerungs- und Verbreiterungsmaßnahmen können darüber hinausgehende Entwässerungseinrichtungen notwendig werden.
Bei Erneuerungsmaßnahmen ist die Funktionsfähigkeit der Entwässerung zu prüfen.
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RStO 11
Entwurf
2.4
Wahl der Bauweisen
2.4.1
Neubau
Stand: 07.11.2010
Die Bauweisen mit Asphaltdecke (Tafel 1, Tafel 4) oder mit Betondecke (Tafel 2, Tafel 4) sind
nach dem Grundsatz weitgehend technischer Gleichwertigkeit festgelegt, das heißt, die Bauweisen einer Bauklasse können die Verkehrsbelastung im vorgesehenen Nutzungszeitraum
ohne strukturelle Schäden im Oberbau aufnehmen. Bei einigen Bauweisen wurden aus bautechnischen Gründen größere Dicken als aus Gründen des Tragverhaltens erforderlich festgelegt.
Die Bauweisen mit Pflasterdecke (Tafel 3) können untereinander und im Vergleich zu den in
dieselbe Bauklasse eingeordneten Bauweisen mit Asphalt- oder Betondecke hinsichtlich ihrer
Tragverhalten und Nutzungsdauer ungleichwertig sein. Diese Bauweisen sind insbesondere
unter Berücksichtigung der Anforderungen an Straßen in geschlossener Ortslage festgelegt.
Die Bauweisen für Rad- und Gehwege (Tafel 6) sind untereinander nicht gleichwertig.
Bei der Wahl der Bauweisen mit ihren angeführten Varianten sind örtliche Gegebenheiten,
regionale Erfahrungen, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Umweltbedingungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:


Verwendung örtlicher Baustoffe
Stufenweiser Aufbau

Verwendung von industriell hergestellten Gesteinskörnungen und RecyclingBaustoffen
Nutzungsbedingte Besonderheiten
Erhaltungsstrategien.


2.4.2
Erneuerung
Hat die Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Verkehrsfläche ergeben, dass

eine Erneuerung erforderlich wird und/oder

die Befestigungsdicke an die gestiegenen Verkehrsbeanspruchungen angepasst werden muss,
ist eine für den Verwendungszweck, die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsführung im
Bauzustand zweckmäßige und wirtschaftliche Erneuerungsart und -bauweise auszuwählen.
Hierfür stehen grundsätzlich drei Erneuerungsarten zur Wahl:
 Erneuerung bei vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung (siehe Abschnitt
4.4)
 Erneuerung bei teilweisem Ersatz der vorhandenen Befestigung (siehe Abschnitt 4.5)
 Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung (siehe Abschnitt 4.6).
Auswahlkriterien dafür sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten:
 Verbesserung der Gradiente und/oder der Querneigung
 Höhenzwangspunkte
 Geplante Querschnittserweiterungen
 Dichte Folge von Überführungsbauwerken mit begrenzter lichter Höhe
 Verkehrsführung (Eignung eventueller Umleitungsstrecken)
 Streifenweise Erneuerung (Differenzierung der Maßnahme im Querschnitt entsprechend dem Zustand)
 Stufenweise Erneuerung (bei Asphaltbauweisen)
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
 Überbaubarkeit (Belastbarkeit) von Bauwerken und Rohrleitungen
 Nicht frostsichere Verkehrsflächen
 Berücksichtigung der Art und Ausführung später geplanter Auf- und Ausbaustufen
 Eignung der vorhandenen Schichten für die künftige Funktion
 Wiederverwendbarkeit ausgebauter Materialien.
2.5
Bauklassen und Verkehrsbelastung
Fahrbahnen, Busverkehrsflächen, Verkehrsflächen von Neben- und Rastanlagen, Stellflächen
sowie Seiten-, Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den Bauklassen 1 bis 7 zugeordnet.
2.5.1
Fahrbahnen
Bei Fahrbahnen ist in der Regel die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B für die Zuordnung zu einer Bauklasse gemäß Tabelle 1 zugrunde zu legen.
Tabelle 1 Dimensionierungsrelevante Beanspruchung und zugeordnete Bauklasse
(siehe auch Anhang 1)
Dimensionierungsrelevante Beanspruchung B
Äquivalente 10 t-Achsübergänge in Mio.
1)
über
321)
über
10
Bauklasse
7
bis
32
6
10
5
über
3,2
bis
über
1,8
bis
3,2
4
über
1,0
bis
1,8
3
über
0,3
bis
1,0
2
bis
0,3
1
Bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung größer 100 Mio. sollte der Aufbau
mit Hilfe der RDO dimensioniert werden.
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B kann auf der Grundlage des DTV(SV) unter
Zuhilfenahme von straßenklassenspezifischen Lastkollektivquotienten oder anhand detaillierter Achslastdaten ermittelt werden (siehe Anhang 1). Sie wird berechnet für den Fahrstreifen
mit der höchsten Verkehrsbelastung durch Schwerverkehr unter Berücksichtigung der zukünftigen
 Anzahl der Fahrstreifen im Querschnitt
 Breite des Fahrstreifens und
 Längsneigung.
Gegebenenfalls ist statt der Breite des Fahrstreifens die zu erwartende Spurtreue des Verkehrs zu berücksichtigen.
Anhang 2 enthält Beispiele für die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B.
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RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Die Berechnungen sind auch geeignet, bisherige Beanspruchungen einer Straße zu ermitteln.
Für die Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B ist in der Regel ein Nutzungszeitraum von 30 Jahren anzunehmen.
Lässt sich für Verkehrsflächen in der geschlossenen Ortslage die dimensionierungsrelevante
Beanspruchung B nicht ermitteln, so können die Bauklassen den typischen Entwurfssituationen nach den RASt gemäß Tabelle 2 zugeordnet werden. Die Auswahl der Bauklasse muss
sich an der zu erwartenden Schwerverkehrsbelastung orientieren.
In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist die dimensionierungsrelevante Beanspruchung
B des am stärksten belasteten Fahrstreifens der Anschlussstrecken maßgebend.
Für Kreisverkehrsflächen ist - bezogen auf den am stärksten belasteten Abschnitt der Kreisverkehrsfläche - die nächst höhere Bauklasse vorzusehen.
Tabelle 2 Mögliche Bauklassen für die typischen Entwurfssituationen nach den RASt
Typische Entwurfssituation
2.5.2
Straßenkategorie
Bauklasse
Anbaufreie Straße
VS II, VS III
5 bis 7
Verbindungsstraße
HS III, HS IV
4/5
Industriestraße
HS IV, ES IV, ES V
4 bis 7
Gewerbestraße
HS IV, ES IV, ES V
3 bis 7
Hauptgeschäftsstraße
HS IV, ES IV
3 bis 5
Örtliche Geschäftsstraße
HS IV, ES IV
3 bis 5
Örtliche Einfahrtsstraße
HS III, HS IV
4/5
Dörfliche Hauptstraße
HS IV, ES IV
2 bis 4
Quartiersstraße
HS IV, ES IV
2 bis 4
Sammelstraße
ES IV
2 bis 4
Wohnstraße
ES V
1/2
Wohnweg
ES V
1
Busverkehrsflächen
Busverkehrsflächen können auf Grund ihrer Verkehrsbelastung den Bauklassen gemäß Tabelle 3 zugeordnet werden. Wird eine Ermittlung der Bauklasse nach Abschnitt 2.5.1 durchgeführt, ist die verkehrsflächenspezifische Abweichung von Achszahlfaktor fA und Lastkollektivquotient qBm zu beachten.
- 15 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle 3 Belastung von Busverkehrsflächen und zugeordnete Bauklasse
Verkehrsbelastung
Bauklasse
über 1400 Busse / Tag
7
über 425 Busse / Tag
bis 1400 Busse / Tag
6
über 130 Busse / Tag
bis 425 Busse / Tag
5
über 65 Busse / Tag
bis 130 Busse / Tag
4
bis 65 Busse / Tag
3
Wenn die Verkehrsbelastung weniger als 15 Busse/Tag beträgt, kann eine niedrigere Bauklasse gewählt werden.
2.5.3
Neben- und Rastanlagen
Den Verkehrsflächen in Neben- und Rastanlagen – außer Abstellflächen – können die Bauklassen gemäß Tabelle 4 zugeordnet werden, sofern nicht eine Ermittlung der Bauklasse gemäß Abschnitt 2.5.1 erfolgt. Abstellflächen sind gemäß Tabelle 5 zuzuordnen.
Tabelle 4 Verkehrsfläche in Neben- und Rastanlagen und zugeordnete Bauklasse
Verkehrsart
Bauklasse
Schwerverkehr
4
Pkw-Verkehr einschließlich geringem Schwerverkehrsanteil
2.5.4
1/2
Abstellflächen
Den Abstellflächen können die Bauklassen gemäß Tabelle 5 zugeordnet werden.
Tabelle 5 Abstellfläche und zugeordnete Bauklasse
Verkehrsart
Bauklasse
Schwerverkehr
4
Nicht ständig von Schwerverkehr genutzte Flächen
2
Pkw-Verkehr
(Befahren durch Fahrzeuge des Unterhaltungsdienstes möglich)
1
2.5.5
Weitere Verkehrsflächen
Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sowie Seitenstreifen sind in der Regel in
gleicher Bauweise und Dicke wie die Fahrstreifen der durchgehenden Fahrbahn vorzusehen.
- 16 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Die Fahrstreifen in planfreien Knotenpunkten und in Anschlussstellen erhalten eine
Bauweise nach Bauklasse 4, sofern nicht eine höhere dimensionierungsrelevante Beanspruchung nachgewiesen wird.
Mittelstreifenüberfahrten erhalten eine Bauweise nach Bauklasse 4, sofern sie nicht beanspruchungsgerecht bemessen werden.
Sonderflächen wie z.B. Containerumschlagplätze können Beanspruchungen unterliegen, die
nicht durch die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B darzustellen sind. Sie sind entsprechend besonderer Regelwerke bzw. im Einzelfall zu dimensionieren.
2.6
Besondere Beanspruchungen
Verkehrsflächen der Bauklassen 4 bis 7 unterliegen besonderen Beanspruchungen.
Verkehrsflächen der Bauklassen 1 bis 3 können besonderen Beanspruchungen durch
Schwerverkehr unterliegen, z B.

bei spurfahrendem Verkehr und enger Kurvenfahrt

bei langsam fahrendem Verkehr

bei häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen

in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen

bei Stellflächen.
Der Einfluss von spurfahrendem Verkehr und von Verkehr auf Steigungsstrecken auf die Dicke
des Oberbaues ist durch die Faktoren f2 und f3 berücksichtigt (siehe Anhang 1).
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob den besonderen Beanspruchungen bei der Wahl der Bauweise, bei der Wahl der Baustoffe, ihrer Zusammensetzung und bei der Herstellung einzelner
Schichten des Oberbaues Rechnung getragen werden muss (siehe ZTV Asphalt/ZTV Pflaster).
- 17 -
RStO 11
Entwurf
3
Neubau von Fahrbahnen
3.1
Untergrund und Unterbau
Stand: 07.11.2010
Anforderungen an den Untergrund bzw. Unterbau sind in den ZTV E-StB enthalten.
3.1.1
F2- und F3-Böden
Die in Tafel 1 bis Tafel 4 ausgewiesenen Schichtdicken setzen auf dem Planum einen Verformungsmodul von mindestens Ev2 = 45 MN/m² voraus.
Bei Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau ist bei Böden der Frostempfindlichkeitsklasse
F3, bei ungünstigen Wasserverhältnissen auch bei Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F2,
eine Bodenverfestigung des Untergrundes bzw. Unterbaues in einer Mindestdicke von 15 cm
vorzusehen, die nicht anrechenbar ist.
3.1.2
F1-Böden
Besteht der Untergrund bzw. Unterbau unmittelbar unter dem Oberbau aus Boden der Frostempfindlichkeitsklasse F1, kann die Frostschutzschicht entfallen, wenn die Tiefe 1,2 m (1,3 m
bei Frosteinwirkungszone II; 1,5 m bei Frosteinwirkungszone III) unter Fahrbahnoberfläche
beträgt.
Der Boden muss in den unter dem Planum verbleibenden oberen 35 cm bezüglich des Verdichtungsgrades die Anforderungen der ZTV SoB-StB an Frostschutzschichten erfüllen.
Wird auf dem F1-Boden ein Verformungsmodul von mindestens Ev2 = 120 MN/m² (Bauklassen
2 bis 7) bzw. Ev2 = 100 MN/m² (Bauklasse 1) erreicht, kann der Oberbau gemäß dem Aufbau
ab Oberkante Frostschutzschicht angeordnet werden (Bild 4).
Erfüllt der F1-Boden diese Anforderungen an den Verformungsmodul nicht, ist eine Verfestigung nach ZTV Beton-StB (Bild 5) vorzusehen oder alternativ der F1-Boden mechanisch zu
verbessern oder die Dicke der darüberliegenden Tragschicht nach Tabelle 8 zu erhöhen. Die
Schotter- oder Kiestragschicht der Bauweisen gemäß Tafel 1, Zeile 5, Tafel 2, Zeile 3 und Tafel
3, Zeile 3 kann unmittelbar auf dem F1-Boden angeordnet werden.
Wahl und Dicke der restlichen Schichten des Oberbaues wie ab Oberkante
Frostschutzschicht nach:
Tafel 1, Zeilen 1, 2.1, 3 und 4
Tafel 2, Zeilen 1.1, 2 und 4
Tafel 3, Zeilen 1, 2 und 4 bis 7
Oberbau
120(100)
MN/m²
Planum
Unterbau/
Untergrund
F1F1Boden
Boden
Bild 4
Bauweisen auf F1-Boden mit einem Verformungsmodul von mindestens
Ev2 = 120 MN/m² (bei Bauklasse 1 von mindestens 100 MN/m²)
- 18 -
RStO 11
Entwurf
Wahl und Dicke der Schichten mit Bindemittel nach
Tafel 1, Zeilen 2.2 und 2.3
Tafel 2, Zeilen 1.2 und 1.3
Oberbau
Verfestigung gemäß
ZTV Beton-StB
(Bei dieser Bauweise
entfällt das Planum)
Stand: 07.11.2010
Unterbau/
Untergrund
F1Boden
Bild 5
Bauweisen auf F1-Boden mit Verfestigung gemäß ZTV Beton-StB)
3.2
Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues
3.2.1
Allgemeines
Die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues soll neben der Lastverteilung sicherstellen, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen Verformungen entstehen.
Sofern nicht örtliche Erfahrungen oder spezielle Untersuchungen für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues vorliegen, kann diese Dicke unter Berücksichtigung

der Frostempfindlichkeit des Untergrundes/Unterbaues gemäß Abschnitt 3.2.2 für die
jeweilige Bauklasse

der nach Abschnitt 3.2.3 zu ermittelnden Mehr- oder Minderdicken
errechnet werden.
Die Ausführung einer Bodenverfestigung nach ZTV E-StB der oberen Zone eines frostempfindlichen Untergrundes bzw. Unterbaues ist bis zu einer Dicke von maximal 20 cm auf die Dicke
des frostsicheren Oberbaues anrechenbar.
Die Ausführung einer qualifizierten Bodenverbesserung von mindestens 25 cm kann dadurch
berücksichtigt werden, dass der frostempfindliche Untergrund bzw. Unterbau in die Frostempfindlichkeitsklasse F2 eingestuft wird.
Bei wechselnden örtlichen Verhältnissen ist es aus bautechnischen Gründen sinnvoll, die Dicke des frostsicheren Oberbaues über größere Abschnitte konstant zu halten.
Das Verfahren zur Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues gilt nicht für

vollgebundenen Oberbau

Verkehrsflächen, die während des Frostaufganges auf ein bestimmtes zulässiges
Gesamtgewicht der Fahrzeuge beschränkt werden.
3.2.2
Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke
Die Frostempfindlichkeit des Bodens ergibt sich aus seiner Klassifikation gemäß den ZTV EStB.
Für Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F2 und F3 gemäß den ZTV E-StB gelten in Abhängigkeit von der Bauklasse die Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues nach Tabelle 6.
- 19 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle 6 Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren
Straßenaufbaues
Frostempfindlichkeitsklasse
3.2.3
Dicke in cm bei Bauklasse
5/6/7
2/3/4
1
F2
55
50
40
F3
65
60
50
Mehr- oder Minderdicken
Frosteinwirkung, Lage der Gradiente und der Trasse, Wasserverhältnisse, Ausführung der
Randbereiche sowie Nutzungsdauer sind bei der Festlegung der Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues zu berücksichtigen. Die Mehr- oder Minderdicke zur Bestimmung
der Mindestdicke aus den Einzelwerten für die verschiedenen Kriterien wird gemäß Tabelle 7
wie folgt bestimmt:
Mehr- oder Minderdicke = A + B + C + D + E
In Bild 6 sind die Frosteinwirkungszonen I, II und III dargestellt; die Grenzen zwischen den
Zonen bilden dabei nur einen groben Anhalt. Die eingetragenen geografischen Merkmale
(Flüsse, Gebirge, Städte) erleichtern die Zuordnung einer Baumaßnahme zu einer Region mit
deren jeweiliger Frosteinwirkungszone. Örtliche Besonderheiten – z. B. wie tief eingeschnittene Täler, schmale Höhenzüge – können der Karte nicht entnommen werden. Solche topografischen Gegebenheiten sind bei der Bemessung der Dicke des frostsicheren Oberbaues je
nach Lage einer Straße im Einzelfall zu berücksichtigen.
Die Tiefe der Frosteindringung in den Boden hängt nicht nur von der Höhenlage des Geländes
ab, sondern u. a. auch von der Wärmeleitfähigkeit im Untergrund/Unterbau, den Feuchtigkeitsverhältnissen im Boden und im Oberbau und den Wärmestrahlungsbedingungen, z. B. in
bebauten Gebieten. Da Messungen für solche Einflussgrößen sehr aufwändig und somit ausschließlich in besonders gelagerten Fällen als sinnvoll zu betrachten sind, sollten bei der Bemessung eines Straßenoberbaues langjährige Erfahrungen und sonstige örtliche Kenntnisse
in die Beurteilung der Frosteinwirkung im jeweiligen Einzelfall einbezogen werden.
- 20 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle 7 Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse
Örtliche Verhältnisse
Frosteinwirkung
Kleinräumige
Klimaunterschiede
Wasserverhältnisse im
Untergrund
Lage der
Gradiente
Entwässerung
der Fahrbahn
/ Ausführung
der Randbereiche
A
Zone I
 0 cm
Zone II
+ 5 cm
Zone III
+ 15 cm
B
ungünstige Klimaeinflüsse
z.B. durch Nordhang oder in
Kammlagen von Gebirgen
+5 cm
Keine besondere Klimaeinflüsse
 0 cm
günstige Klimaeinflüsse bei geschlossener seitlichen Bebauung
entlang der Straße
-5 cm
C
Kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m
unter Planum
 0 cm
Grund- oder Schichtenwasser
dauernd oder zeitweise höher als
1,5 m unter Planum
+ 5 cm
D
Einschnitt, Anschnitt
+ 5 cm
Geländehöhe bis Damm ≤ 2,0 m
 0 cm
Damm > 2,0 m
- 5 cm
E
Entwässerung der Fahrbahn über
Mulden, Gräben bzw. Böschungen
 0 cm
Entwässerung der Fahrbahn und
Randbereiche über Rinnen bzw.
Abläufe und Rohrleitungen
 5 cm
- 21 -
RStO 11
Bild 6
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Frosteinwirkungszonen
Die Karte ist detailliert auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen
(www.bast.de) abrufbar.
- 22 -
RStO 11
Entwurf
3.3
Oberbau
3.3.1
Bauweisen und Schichtdicken
Stand: 07.11.2010
In den Tafeln 1 bis 3 sind die standardisierten Bauweisen mit Asphaltdecke, Betondecke und
Pflasterdecke auf F2- und F3-Böden für die jeweiligen Bauklassen dargestellt. Für F1-Böden
gilt Abschnitt 3.1.2.
Tafel 4 enthält die standardisierten Bauweisen für den vollgebundenen Asphalt- und Betonoberbau.
In den Tafeln 1 bis 3 sind die Dicken des frostsicheren Oberbaues auf F2- und F3-Böden in
10-cm-Schritten angegeben. Ergibt sich nach Abschnitt 3.2 eine andere Dicke des frostsicheren Oberbaues als in den Tafeln enthalten, so ist diese maßgebend.
Den Dicken der Tragschichten ohne Bindemittel liegen die in den Tafeln angegebenen Mindestwerte für die Verformungsmoduln unter Berücksichtigung der Tabelle 8 zugrunde. Ergibt
sich eine geringere Dicke des frostsicheren Oberbaues, so ist zu prüfen, ob mit der gewählten
Bauweise die Anforderungen der ZTV SoB-StB an den Verformungsmodul erfüllt werden können.
Wird auf dem Planum ein Ev2-Wert von mindestens 80 MN/m² erreicht, können die Dicken der
Tragschichten ohne Bindemittel gemäß Tabelle 8 festgelegt werden. Dies gilt nicht für Schotter- oder Kiestragschichten nach Tafel 1, Zeile 5, und Tafel 3, Zeile 3, sowie für Schottertragschichten nach Tafel 2, Zeile 3, sowie Schichten aus frostunempfindlichem Material.
 120
 150
 120
 150
 180
 150
25
15* 20
30
15* 20
Kiestragschicht [cm]
15* 15* 30 50**
-
25
35
20
Art des Tragschichtmaterials
30
20
35
Ev2-Wert [MN/m²]
Unterlage
-
25
30
 180
 100
20
15* 20
 150
-
Frostschutzschicht [cm]
überwiegend gebrochen
Frostschutzschicht [cm]
überwiegend ungebroh
 120
15* 15* 25 35**
 80
Schottertragschicht [cm]
Ev2-Wert [MN/m²]
auf Oberfläche SoB
 100
Tabelle 8 Anhaltswerte für aus Tragfähigkeitsgründen erforderliche Schichtdicken von
Tragschichten ohne Bindemittel gemäß ZTV SoB-StB in Abhängigkeit von
den Ev2-Werten der Unterlage sowie von der Tragschichtart (Dickenangaben
in cm)
20
15* 25
-
45
-
80
Planum
100
120
Frostschutzschicht
nicht mögliche Kombination
15* technologische Mindestdicke mit 0/32
nicht gebräuchliche Kombination
**
- 23 -
bei örtlicher Bewährung auch geringere
Dicke möglich
RStO 11
3.3.2
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tragschichten
Die Anforderungen an Tragschichten sind in den ZTV Asphalt-StB, den ZTV Beton-StB und
den ZTV SoB-StB enthalten. Für Tragschichten unter Pflasterdecken gelten zusätzlich die Anforderungen der ZTV Pflaster-StB.
Tragsc hi chten oh ne Binde mittel
Die Frostschutzschicht muss mindestens die in den Tafeln 1 bis 3 unter „Dicke der Frostschutzschicht“ angegebene Dicke aufweisen (siehe auch Abschnitt 3.1.2). Ist keine Dicke der
Frostschutzschicht angegeben, so bedeutet dies, dass die erforderlichen Verformungsmoduln
auf der Frostschutzschicht voraussichtlich nicht erreicht werden; dann ist entweder eine größere Dicke des frostsicheren Oberbaues oder eine andere Bauweise zu wählen.
Tragsc hi chten mi t h ydraul ischen Binde mitteln
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln können als Verfestigung, hydraulisch gebundene Tragschicht oder Betontragschicht ausgebildet werden. Sie müssen unterschiedlichen Festigkeitsanforderungen gemäß ZTV Beton-StB in Abhängigkeit von der Art der Überbauung genügen.
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln unter Pflasterdecken müssen wasserdurchlässig
ausgebildet werden (DBT).
Auf Maßnahmen zur gezielten Rissbildung gemäß ZTV Beton-StB ist zu achten.
Asphalttragschichten
Die Dicke der Asphalttragschicht kann um bis zu 2 cm vermindert werden, wenn die Dicke der
Asphaltbinderschicht um das gleiche Maß erhöht wird. Dabei darf die Mindesteinbaudicke der
Asphalttragschicht nicht unterschritten werden. Asphalttragschichten unter Pflasterdecken
müssen wasserdurchlässig ausgebildet werden (WDA).
3.3.3
Asphaltdecken
Die Anforderungen an Asphaltdecken sind in den ZTV Asphalt-StB enthalten.
Sofern planmäßig von den Schichtdicken in Tafel 1 und Tafel 4 abgewichen wird, sind die entsprechenden Vorgaben der ZTV Asphalt-StB zu beachten. Eine Mehr- oder Minderdicke ist in
der Regel in der unmittelbar darunter liegenden Asphaltschicht auszugleichen. Ist dieser Ausgleich wegen Unterschreitung der Mindesteinbaudicke oder aus sonstigen bautechnischen
Gründen nicht möglich, so kann er auch durch eine entsprechende Verminderung der Dicke
der darunter liegenden Tragschicht vorgenommen werden.
In Bauklasse 1 kann bis zu einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B von 0,1 Mio.
auf einer Tragschicht ohne Bindemittel (FSS, KTS, STS) auch eine 10 cm dicke Asphalttragdeckschicht angewendet werden.
Anstelle einer Asphalttragdeckschicht kann auch eine mindestens 8 cm dicke Asphalttragschicht mit einer Asphaltdeckschicht gemäß ZTV Asphalt-StB, gewählt werden.
3.3.4
Betondecken
Die Anforderungen an Betondecken und an Vliesstoff sind in den TL Beton-StB bzw. den ZTV
Beton-StB enthalten.
Bei den Bauweisen der Tafel 2 und Tafel 4 wird von einer Verdübelung der Querfugen und
einer Verankerung der Längsfugen ausgegangen.
Abweichend von Tafel 2 können Bauweisen der Zeile 1.1 bei guter örtlicher Bewährung ohne
Vliesstoff zur Anwendung kommen. In diesen Fällen kann die Betondecke um 1 cm reduziert
werden.
- 24 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Alternativ zu den Tafeln 2 und 4 kann bei der Bauweise Betondecke mit Vliesstoff auf Tragschicht mit hydraulischem Bindemittel anstelle des Vliesstoffes eine Asphaltzwischenschicht
(AZSuB) gewählt werden. Dabei ist die Betondecke um 1 cm zu reduzieren. Die Dicke der
AZSuB kann auf die Dicke der Frostschutzschicht oder der Schicht aus frostunempfindlichen
Material angerechnet werden.
Bei Verwendung der in Tafel 2 abgedruckten Deckendicken sind die zugrunde gelegten
Plattengeometrien zu berücksichtigen:

Plattenbreite im Hauptfahrstreifen 4,0 bis 4,5m
 Bauklassen 4 bis 7
Typische Plattenlänge 5,0 m
 Bauklassen 1 bis 3
Typische Plattenlänge 4,0 m bis 4,5 m

Plattenbreite im Hauptfahrstreifen 3,0 bis 4,0m
 Alle Bauklassen
Typische Plattenlänge 4,0 m
Maßgebend sind die Festlegungen der ZTV Beton-StB.
Bei Anwendung einer Bauweise nach Tafel 2, Zeile 3 wird empfohlen, die Anforderung an den
EV2–Wert auf der Oberfläche der STSuB in Anlehnung an Methode M2 gemäß ZTV E-StB
nachzuweisen. Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit ist zu achten.
3.3.5
Pflasterdecken
Die Anforderungen an Pflasterdecken sind in den ZTV Pflaster-StB enthalten.
In Tafel 3 sind Pflasterbauweisen mit ihren Regeldicken dargestellt. Es kann auch Pflaster mit
größerer Dicke verwendet werden. Die Regelungen zur Bettungsdicke und zur Dicke von
Pflasterdecken mit Naturstein sind in diesen Fällen den ZTV Pflaster-StB zu entnehmen.
Kleinere Pflasterdicken, jedoch nicht unter 6,0 cm, können verwendet werden unter der Voraussetzung, dass ausreichende Erfahrungen mit bewährten regionalen Bauweisen vorliegen.
Die Mehr- oder Minderdicke – auch bei abweichender Dicke der Bettung – ist im Aufbau auszugleichen. Minderdicken sind in der oberen Tragschicht, Mehrdicken in der Frostschutzschicht oder der Schicht aus frostunempfindlichem Material auszugleichen.
3.3.6
Besonderheiten
Beim Vorliegen besonderer Gegebenheiten, z. B. im Bereich von Ver- oder Entsorgungsleitungen, oder aus technisch-wirtschaftlichen Gründen können Abweichungen von den Regelungen
der Abschnitte 3.1 bis 3.3.5 erforderlich werden.
3.4
Ergänzende Hinweise für Verkehrsflächen in geschlossener Ortslage
Die Regelungen der Abschnitte 3.1 bis 3.3 sowie des Abschnittes 4 gelten auch für Straßen in
geschlossener Ortslage, soweit die Besonderheiten des kommunalen Straßenbaues dies zulassen und nicht noch anderen Ansprüchen Rechnung getragen werden muss. Zum Beispiel
ergeben sich bei der Bauausführung Erschwernisse durch

geringe Fahrbahnbreite

Bauen unter Verkehr, insbesondere in Kreuzungsbereichen

Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen, Schiebern, Schächten, Abläufen
sowie besondere Beanspruchungen durch verstärktes Spurfahren, auch infolge optisch eingeengter Fahrbahn in verkehrsberuhigten Bereichen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten sind neben der Wahl standfester Asphaltschichten zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Anordnung einer weiteren Asphalttragschicht AC T L
nach TL Asphalt-StB oder Vergrößerung der Dicke der Tragschicht mit Bindemittel unter Anrechnung auf die Dicke der Frostschutzschicht.
Bei der Erschließung von Baugebieten ist in der Regel ein stufenweiser Aufbau der Fahrbahnbefestigung vorzusehen, dessen erste Baustufe den zu erwartenden Baustellenverkehr auf- 25 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
nehmen muss. Dafür sind in der Regel Bauweisen zu wählen, die Tragschichten mit Bindemittel aufweisen. Soll nach weitgehender Fertigstellung der angrenzenden Bebauung der vollständige Aufbau hergestellt werden, ist der Zustand der verbleibenden Teilbefestigung gemäß
Abschnitt 4 zu berücksichtigen (Beispiel 8). Ist kein stufenweiser Aufbau der Fahrbahnbefestigung vorgesehen, ist bei der Ermittlung der Bauklasse der Baustellenverkehr zu berücksichtigen.
- 26 -
RStO 11
Tafel 1
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bauweisen mit Asphaltdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau
7
6
5
4
3
2
5) Bei Kiestragschicht in Bauklassen 4 bis 7 in 40 cm Dicke,
in Bauklassen 1 und 2 in 30 cm Dicke
(in Bauklassen 3 bis 7)
- 27 -
1
RStO 11
Tafel 2
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bauweisen mit Betondecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau
7
6
5
- 28 -
4
3
2
1
RStO 11
Tafel 3
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bauweisen mit Pflasterdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau
7
6
5
4
3
2
11) Bei Kiestragschicht in Bauklassen 3 und 4 in 40 cm Dicke,
in Bauklassen 1 und 2 in 30 cm Dicke
- 29 -
1
RStO 11
Tafel 4
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau für Fahrbahnen auf F2- und F3Untergrund/Unterbau
7
6
5
- 30 -
4
3
2
1
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
4
Erneuerung von Fahrbahnen
4.1
Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Befestigung
Zur Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Befestigung sowie zur Festlegung
einer technisch und wirtschaftlich zweckmäßigen Erneuerungsbauweise sind heranzuziehen:
 Ermittlung der bisherigen Verkehrsbelastung und des Alters der Befestigung
 Oberflächenzustand
 Tragfähigkeit
 Art und Zustand der vorhandenen Befestigung, einschließlich des Untergrundes/Unterbaues, und ihre Eignung für die vorgesehene Funktion
 Zustand der Entwässerungseinrichtungen.
4.1.1
Verkehrsbelastung und Alter
Zur Abschätzung der ertragenen Belastung ist die bisherige dimensionierungsrelevante Beanspruchung (siehe Anhang 2, Beispiel 2) zu ermitteln. Des Weiteren ist das Alter der Schichten
des Oberbaus zu ermitteln.
4.1.2
Ermittlung des Oberflächenzustandes und Feststellen von Schäden
Zur Bewertung der Schäden wie Gefügestörungen, Einzelrisse und Netzrisse ist eine systematische visuelle Erfassung des Oberflächenbildes mittels Streckenbegehung durchzuführen.
Darüber hinaus sind vorhandene Zustandserfassungen und -bewertungen (ZEB) auszuwerten.
In die Bewertung einzubeziehen sind dabei nur solche Zustandsmerkmale, die den Zustandswert von 4,5 (Schwellenwert) bis zur Maßnahmenrealisierung erreichen oder überschreiten
werden. Bereits beim Erreichen eines Zustandswertes von 3,5 (Warnwert) sollte eine Analyse
der Ursachen für das jeweils angetroffene Oberflächenmerkmal erfolgen. Liegt keine Zustandserfassung vor, sollte in Abhängigkeit von der Objektgröße und der Verkehrsbedeutung
der Straße eine messtechnische Zustandserfassung erfolgen.
Zur Bewertung des Oberflächenzustandes und der Schäden werden im Wesentlichen folgende Merkmale herangezogen:
 Längsunebenheit (nicht infolge von Setzungen des Untergrundes/Unterbaues oder im
Hinterfüllungsbereich von Bauwerken)
 Bei Asphaltbauweise:

Häufung von Einzelrissen,

Netzrisse,

Spurrinnen (nicht infolge mangelhafter Verformungsbeständigkeit der Asphaltdeck- und -binderschichten),

Flickstellen.
 Bei Betonbauweise:

Einzelrisse (längs, quer und schräg),

Netzrisse (infolge chemischer Reaktionen),

Plattenversatz, Plattenbewegung vertikal.
Bei einer Erneuerung in Asphaltbauweise sind die Zustandsmerkmale maßgebend für die Zuordnung zu einer Erneuerungsklasse.
- 31 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Darüber hinaus sind die sonstigen im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung erfassten Zustandsmerkmale, Schäden und deren Ursachen bei der Festlegung einer zweckmäßigen Erneuerungsbauweise zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 4.3).
4.1.3
Tragfähigkeit
Die Bestimmung der Tragfähigkeit einer vorhandenen Befestigung kann ergänzend zu der
Bewertung des Zustandes der Befestigung herangezogen werden, z.B.
 zur Ermittlung visuell nicht erkennbarer Schwachstellen,
 zur Festlegung von Erneuerungsabschnitten gleicher Tragfähigkeit,
 in Kombination mit Georadarmessungen zur Ermittlung homogener Abschnitte für die
Festlegung von Bohrkernentnahmestellen.
Bei entsprechender Erfahrung können auch Messungen der Tragfähigkeit unmittelbar zur Ermittlung der erforderlichen Dicke der Schichten für die Erneuerung herangezogen werden.
4.1.4
Art und Zustand der vorhandenen Befestigung
Für die Zuordnung der maßgebenden Zustandsmerkmale zu den Erneuerungsklassen und zur
Festlegung einer zweckmäßigen Erneuerungsart und -bauweise ist es unerlässlich, die Ursachen für einen angetroffenen Oberflächenzustand und die Eignung der vorhandenen Befestigung, einzelner Schichten und gegebenenfalls des Untergrundes/Unterbaues zu ermitteln.
Insbesondere sind festzustellen:
 Art, Dicke und Eigenschaften der einzelnen Schichten
 Art des Untergrundes/Unterbaues (insbesondere Frostempfindlichkeitsklasse, Wasserverhältnisse)
 Schichtenverbund.
Die Prüfung und Bewertung des Schichtenaufbaus erfolgt an Bohrkernen, die aus den homogenen Abschnitten entnommen werden.
Es empfiehlt sich in den Bauklassen 5 bis 7 die Materialeigenschaften nach den AL Sp-Asphalt
bzw. AL Sp-Beton zu bestimmen. Die rechnerische Abschätzung der Nutzungsdauer basiert
dann für Asphaltbauweisen auf den RDO-Asphalt, für Betonbauweisen auf den RDO-Beton.
4.1.5
Entwässerungseinrichtungen
Zur Ermittlung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Entwässerung sind entsprechende
Untersuchungen, z. B. durch Erkundung der Leitungen mit Videokameras, durchzuführen.
Auch die Funktionsfähigkeit der Wassereinleitung in den Vorfluter ist zu überprüfen. Die Ergebnisse sind der Entscheidung zugrunde zu legen, inwieweit die Entwässerungseinrichtungen zu sanieren sind.
4.2
Dicke des frostsicheren Oberbaues
Die erforderliche Dicke des frostsicheren Oberbaues der Befestigung für die Erneuerung ist in
Anlehnung an die entsprechenden Festlegungen in Abschnitt 3.2 zu ermitteln.
Ergibt sich eine größere Dicke des frostsicheren Oberbaues, als durch die Befestigung nach
erfolgter Erneuerung gewährleistet wäre, so ist unter Berücksichtigung der frostsicheren
Schichten der vorhandenen Befestigung die Dicke der aufzubringenden Schichten entsprechend zu erhöhen.
Frostschutzmaßnahmen können entfallen, wenn die Gesamtdicke der gebundenen Schichten
nach erfolgter Erneuerung der in Tafel 4 ausgewiesenen Dicke des vollgebundenen Oberbaues entspricht.
- 32 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Frostschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, wenn vorhandenen Schäden nicht
auf mangelnde Frostsicherheit zurückzuführen sind und die zukünftige Verkehrsbelastung
höchstens in eine Bauklasse höher als bisher einzuordnen ist.
4.3
Erneuerungsbauweisen
In die Entscheidung, welche der Bauweisen technisch zweckmäßig und für den vorgesehenen
Nutzungszeitraum wirtschaftlich ist, sind neben dem Gesichtspunkt der Wiederverwendung
von Baustoffen auch die örtlichen Gegebenheiten, z. B. hinsichtlich der Möglichkeiten der Verkehrsführung während der Bauzeit, sowie auch die Bauzeitvorgabe und die Länge des Erneuerungsabschnittes einzubeziehen.
Grundsätzlich sind die Ursachen struktureller Schädigungen zu analysieren und die Maßnahmen darauf abzustellen. Für die Überbauung ungeeignete Schichten sind auszubauen.
Bei häufig wechselnden örtlichen Verhältnissen ist es bautechnisch sinnvoll, möglichst lange
Abschnitte in gleicher Dicke zu erneuern.
4.4
Erneuerung bei vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung
Bei vollständigem Ersatz der Befestigung sind die Regelungen für den Neubau (Abschnitt 3)
anzuwenden.
4.5
Erneuerung bei teilweisem Ersatz der vorhandenen Befestigung
Sind tiefer greifende Schäden zu beseitigen, die einen Teilausbau der vorhandenen Befestigung erforderlich machen, so ist die Dicke der einzubauenden Schichten in Abhängigkeit von
der Art und dem Zustand der Schicht, auf der neu aufzubauen ist, in Anlehnung an die Tafeln 1
bis 4 festzulegen (Beispiel siehe Anhang 2).
Eine Erneuerung kann nur erfolgen, wenn die vorhandene Unterlage ausreichend tragfähig
und eben ist.
Bei der Pflasterbauweise muss zudem eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit gewährleistet
sein. Besteht die Unterlage aus einer Tragschicht ohne Bindemittel, so ist die Filterstabilität
zwischen Bettungs- und Tragschichtmaterial nachzuweisen. Hierbei sind die ZTV Pflaster-StB
zu beachten.
4.6
Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung
4.6.1
Allgemeines
Die Ausführungen zum Neubau (Abschnitt 3) gelten sinngemäß auch für die Erneuerung auf
der vorhandenen Befestigung.
4.6.2
Erneuerung in Asphaltbauweise
Grundsätzlich sollte die Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung auf Grundlage einer
fundierten Untersuchung und Bewertung der strukturellen Substanz erfolgen.
Alternativ kann in den Bauklassen 1 bis 4 den Zustandsmerkmalen, die einzeln oder in ihrer
Kombination auf eine strukturelle Schädigung der vorhandenen Befestigung hinweisen, eine
Erneuerungsklasse gemäß Tabelle 9 zugeordnet werden. Die zugehörigen Dicken der Erneuerungsschichten sind Tafel 5 zu entnehmen.
Des Weiteren sind die ZTV BEA-StB und auf vorhandener Betondecke die ZTV BEB-StB zu
beachten.
- 33 -
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle 9 Erneuerungsklassen in Abhängigkeit von den Zustandsmerkmalen der vorhandenen Befestigung bei einer Erneuerung in Asphaltbauweise
Zustandsmerkmale
Erneuerungsklasse
Vorhandene
Asphaltbefestigung
 Einzelrisse (längs, quer und
schräg)
 Netzrisse
E1
E2
1)
Betonbefestigung
 Häufung von Einzelrissen
(auch Längsrisse neben den Rollspuren)
 Netzrisse (infolge chemischer Reaktionen)
 Plattenversatz, Plattenbewegung
vertikal
 Längsunebenheit
 Spurrinnen 1)
Infolge mangelnder Tragfähigkeit, nicht infolge unzureichender Verformungsbeständigkeit der Asphaltdeck- und
-binderschichten
Die Überbauung von wiederverwendbarem Natursteinpflaster sollte vermieden werden.
- 34 -
RStO 11
Tafel 5
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Erneuerung in Asphaltbauweise auf vorhandener Befestigung
Vorhandene Befestigung: Bauweise mit Asphaltdecke oder nach ZTV BEB-StB
entspannter Betondecke
)
7
6
5
4
3
2
1
6)
6)
Bei Erneuerung in Asphaltbauweise auf nach ZTV BEB-StB entspannter Betondecke sind
Tragfähigkeitsmessungen nicht sinnvoll.
4.6.3
Erneuerung in Betonbauweise
Bei der Erneuerung in Betonbauweise sind die Anforderungen an Tragfähigkeit, Frostsicherheit und Entwässerung, siehe Abschnitt 2.2 und 2.3, einzuhalten. Dabei sind die Dicken der
Betondecke nach Tafel 2 bzw. Tafel 4 nicht zu unterschreiten.
Erforderliche Ausgleichsschichten sind nach Abschnitt 4.4.4 der RDO Beton 09 auszuführen.
Des Weiteren sind die ZTV BEB-StB zu beachten.
4.6.4
Erneuerung in Pflasterbauweise
Eine Erneuerung in Pflasterbauweise auf der vorhandenen Befestigung ist in der Regel nicht
wirtschaftlich.
- 35 -
RStO 11
Entwurf
5
Neubau und Erneuerung von sonstigen Verkehrsflächen
5.1
Busverkehrsflächen
Stand: 07.11.2010
Die Zuordnung einer Busverkehrsfläche zu einer Bauklasse erfolgt nach Abschnitt 2.5.2. Für
Bauweisen und Schichtdicken gelten die Tafeln 1 bis 5 sowie Abschnitt 3.1 entsprechend.
Die erforderliche Dicke des frostsicheren Oberbaues ist entsprechend Abschnitt 3.2 zu ermitteln.
5.2
Rad- und Gehwege
In Tafel 6 sind die standardisierten Bauweisen für Rad- und Gehwege dargestellt. Die Bauweisen und Schichtdicken sind so gewählt, dass diese Flächen von Fahrzeugen des Unterhaltungsdienstes befahren werden können. Eine auch nur gelegentliche Nutzung durch andere Kraftfahrzeuge ist nicht berücksichtigt. Auf Ebenheit und Entwässerung der Oberfläche ist
bei der Wahl der Bauweise besonders zu achten.
Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F1 erfordern keine Frostschutzmaßnahmen (siehe Abschnitt 3.1.2).
Weist ein F1-Boden einen EV2-Wert von mindestens 45 MN/m² auf, kann die ToB gemäß Tafel
6, Zeile 2 unmittelbar auf dem F1-Boden angeordnet werden. Die Dicke ist nach Tabelle 8
festzulegen.
Für Böden der Frostempfindlichkeitsklassen F2 und F3 beträgt die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues 30 cm. Mehrdicken gemäß Tabelle 7 sind zu berücksichtigen.
Im Bereich von Überfahrten für Kraftfahrzeuge ist die Befestigungsdicke auf die Verkehrsbelastung abgestimmt zu wählen. Bei einer dichten Folge von Überfahrten sind die für die Überfahrten gewählte Bauweise und Dicke auch in den Zwischenbereichen zu überprüfen. Bauweisen mit Plattenbelägen sollten hierfür nicht vorgesehen werden.
Neben den in Tafel 6 dargestellten Bauweisen können auch dünnere Befestigungen ausreichend sein.
Werden Rad- und Gehwege am tiefer liegenden Rand der Straße angeordnet, so ist es insbesondere aus entwässerungstechnischen Gründen zweckmäßig, Planum und Frostschutzschicht der Fahrbahn unter der Rad- und Gehwegbefestigung hindurchzuführen.
- 36 -
RStO 11
Tafel 6
5.3
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bauweisen für Rad- und Gehwege auf F2- und F3-Untergrund/Unterbau
Neben- und Rastanlagen
Die Zuordnung einer Verkehrsfläche in Neben- und Rastanlagen zu einer Bauklasse erfolgt
nach Tabelle 4 bzw. 5. Für Bauweisen und Schichtdicken gelten die Tafeln 1 bis 5 sowie Abschnitt 3.1 entsprechend.
Die erforderliche Dicke des frostsicheren Oberbaues ist entsprechend Abschnitt 3.2 zu ermitteln.
Im Bereich von Zapfstellen für Kraftstoffe ist eine gegen Kraftstoffe unempfindliche Befestigung zu wählen.
5.4
Abstellflächen
Die Zuordnung der Abstellfläche zu einer Bauklasse erfolgt nach Tabelle 5. Für Bauweisen
und Schichtdicken gelten die Tafeln 1 bis 5 sowie Abschnitt 3.1 entsprechend.
Die erforderliche Dicke des frostsicheren Oberbaues ist entsprechend Abschnitt 3.2 zu ermitteln.
Für gelegentlich benutzte Abstellflächen können je nach Nutzungsart Einfachbauweisen (z. B.
Schotterrasen gemäß Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von
begrünbaren Flächenbefestigungen der FLL oder Deckschicht ohne Bindemittel) verwendet
werden. Darüber hinaus können auch ästhetische und gestalterische Gesichtspunkte durch
die Wahl einer geeigneten Befestigungsart berücksichtigt werden.
- 37 -
RStO 11
Entwurf
Anhang
- 38 -
Stand: 07.11.2010
RStO 11
Entwurf
Anhang 1:
Stand: 07.11.2010
Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B
Bei der Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B (gewichtete äquivalente
10-t-Achsübergänge) werden zwei Methoden unterschieden:
kommt zur Anwendung, wenn nur DTV(SV)-Angaben vorliegen
setzt die Kenntnis von detaillierten Achslastdaten voraus.1)
Methode 1
Methode 2
−
−
Beide Methoden können beim Vorliegen konstanter Faktoren vereinfacht werden (Methoden
1.2 und 2.2).
Da bei beiden Methoden sich für lange Zeiträume und unterschiedliche Rahmenbedingungen
dieselben Zahlenwerte für B ergeben müssen, wurden die Beispiele stellengenau berechnet.
Methode 1 –
Bestimmung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B aus
DTV(SV)-Werten
Methode 1.1 – Bestimmung von B bei variablen Faktoren
Stehen für jedes Nutzungsjahr die dimensionierungsrelevanten geometrischen Straßendaten
und Verkehrsdaten zur Verfügung, wird die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B wie
folgt ermittelt:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
Darin bedeuten:
B
Gewichtete äquivalente 10-t-Achsübergänge im zugrunde gelegten Nutzungszeitraum
N
Anzahl der Jahre des zugrunde gelegten Nutzungszeitraumes; in der Regel 30 Jahre
qBm
Einer bestimmten Straßenklasse zugeordneter mittlerer Lastkollektivquotient (siehe
Tabelle A 1.2), der die straßenklassenspezifische mittlere Beanspruchung der jeweiligen tatsächlichen Achsübergänge ausdrückt (Quotient aus der Summe der äquivalenten 10-t-Achsübergänge und der Summe der tatsächlichen Achsübergänge des
Schwerverkehrs (SV) für einen festgelegten Zeitraum in einem Fahrstreifen).
f3
Steigungsfaktor (siehe Tabelle A 1.5)
(SV)
DTA
i-1
Durchschnittliche Anzahl der täglichen Achsübergänge (Aü) des Schwerverkehrs im
( SV )
( SV )
Nutzungsjahr i-1 [Aü/24h] mit DTAi 1  DTVi 1  f Ai 1
DTV(SV)i-1 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs im Nutzungsjahr i-1
[Fz/24h]
fAi-1
Durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug des Schwerverkehrs (Achszahlfaktor) im
Nutzungsjahr i-1 [A/Fz] (siehe Tabelle A 1.1)
f1i
Fahrstreifenfaktor im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A 1.3)
f2i
Fahrstreifenbreitenfaktor im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A 1.4)
pi
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A
1.6).
1)
Achslastdaten werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen erfasst und vorgehalten.
_____________________________________________________________________
47
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Die Achszahlfaktoren fAi und die mittleren Lastkollektivquotienten qBm wurden aus
Silhouettenerhebungen in Verbindung mit Achslastwägungen ermittelt. Gesondert erhobene
Achszahlfaktoren können ebenfalls verwendet werden.
Methode 1.2 – Bestimmung von B bei konstanten Faktoren
Der Gesamtzeitraum kann in Teilbetrachtungszeiträume mit jeweils konstanten Werten für f1,
f2, f3, fA, qBm und fz unterteilt werden. Die Berechnung vereinfacht sich je Teilbetrachtungszeitraum (N > 1) zu:
B  N  DTA ( SV )  q Bm  f 1  f 2  f 3  f z  365
( SV )
 DTV ( SV )  f A
mit DTA
Für die Zunahme des Schwerverkehrs in den Folgejahren gilt:
fZ 
(1  p ) N  1
pN
Darin bedeuten:
p
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs (siehe Tabelle A 1.6).
fz
Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs (siehe Tabelle A 1.7)
Methode 2 –
Bestimmung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B anhand
von Achslastdaten
Methode 2.1 – Bestimmung von B bei variablen Faktoren
Stehen Achslastdaten aus Achslastwägungen zur Verfügung, so kann die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B wie folgt ermittelt werden:
N
B  365  f 3   [ EDTAi(SV1 )  f1i  f 2i  (1  pi )]
i 1
Darin bedeuten:
B
Gewichtete äquivalente 10-t-Achsübergänge im zugrunde gelegten Nutzungszeitraum
N
Anzahl der Jahre des zugrunde gelegten Nutzungszeitraumes; in der Regel
30 Jahre
Steigungsfaktor (siehe Tabelle A 1.5)
f3
(SV)
EDTA
i-1
Durchschnittliche Anzahl der täglichen äquivalenten Achsübergänge des Schwer( SV )
i 1
verkehrs im Nutzungsjahr i-1 mit EDTA

)
   DTA((iSV
1) k
k 

L
  k
 L0



4



_____________________________________________________________________
48
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
DTA(SV)i-1
Durchschnittliche Anzahl der täglichen Achsübergänge (Aü) des Schwerverkehrs
im Nutzungsjahr i-1 [Aü/24h]
k
Lastklasse, als Gruppe von Einzelachslasten definiert
Lk
Mittlere Achslast in der Lastklasse k
L0
Bezugsachslast: 10 t
f1i
Fahrstreifenfaktor im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A 1.3)
f2i
Fahrstreifenbreitenfaktor im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A 1.4)
pi
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs im Nutzungsjahr i (siehe Tabelle A
1.6). Für das erste Jahr wird p1 = 0 angesetzt.
Methode 2.2 – Bestimmung von B bei konstanten Faktoren
Der Gesamtzeitraum kann in Teilbetrachtungszeiträume mit jeweils konstanten Werten für f1,
f2, f3, und fz unterteilt werden. Die Berechnung vereinfacht sich je Teilbetrachtungszeitraum
(N > 1) zu:
B  N  EDTA ( SV )  f1  f 2  f 3  f Z  365
Für die Zunahme des Schwerverkehrs in den Folgejahren gilt:
fZ 
(1  p ) N  1
pN
Darin bedeuten:
p
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs (siehe Tabelle A 1.6).
fz
Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs (siehe Tabelle A 1.7)
_____________________________________________________________________
49
RStO 11
Tabelle A 1.1
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Achszahlfaktor fA
Straßenklasse
Faktor fA
Bundesautobahnen
bzw. Straßen mit SV-Anteil > 6%
4,5
Bundesstraßen
bzw. Straßen mit SV-Anteil > 3% und ≤ 6%
4,0
Landes- und Kreisstraßen
bzw. Straßen mit SV-Anteil ≤ 3%
3,3
Tabelle A 1.2
Lastkollektivquotient qBm
Straßenklasse
Quotient qBm
Bundesautobahnen
bzw. Straßen mit SV-Anteil > 6%
0,33
Bundesstraßen
bzw. Straßen mit SV-Anteil > 3% und ≤ 6%
0,25
Landes- und Kreisstraßen
bzw. Straßen mit SV-Anteil ≤ 3%
0,23
Tabelle A 1.3
Fahrstreifenfaktor f1
Zahl der Fahrstreifen,
Faktor f1 bei Erfassung des DTV(SV)
die durch den DTV(SV)
in beiden Fahrt-
für jede Fahrt-
erfasst sind
richtungen
richtung getrennt
1
-
1,00
2
0,50
0,90
3
0,50
0,80
4
0,45
0,80
5
0,45
0,80
6 und mehr
0,40
0,80
_____________________________________________________________________
50
RStO 11
Entwurf
Tabelle A 1.4
Stand: 07.11.2010
Fahrstreifenbreitenfaktor f2
Fahrstreifenbreite [m]
unter 2,50
Faktor f2
2,00
2,50
bis unter 2,75
1,80
2,75
bis unter 3,25
1,40
3,25
bis unter 3,75
1,10
3,75 und mehr
Tabelle A 1.5
1,00
Steigungsfaktor f3
Höchstlängsneigung [%]
unter 2
Faktor f3
1,00
2 bis unter
4
1,02
4 bis unter
5
1,05
5 bis unter
6
1,09
6 bis unter
7
1,14
7 bis unter
8
1,20
8 bis unter
9
1,27
9 bis unter 10
1,35
10 und mehr
Tabelle A 1.6
1,45
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p
Straßenklasse
p
Bundesautobahnen
0,03
Bundesstraßen
0,02
Landes- und Kreisstraßen
0,01
_____________________________________________________________________
51
RStO 11
Tabelle A 1.7
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs fz
Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p
N
0,01
0,02
0,03
5
1,020
1,041
1,062
10
1,046
1,095
1,146
15
1,073
1,153
1,240
20
1,101
1,215
1,344
25
1,130
1,281
1,458
30
1,159
1,352
1,586
_____________________________________________________________________
52
RStO 11
Anhang 2:
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Beispiele
Beispiele 1 bis 10 zur Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B
Die Berechnungsbeispiele beinhalten in der Regel lange Betrachtungszeiträume, so dass Auf- und Abrundungen bei Anwendung der verschiedenen Methoden zu merklichen Unterschieden führen können.
Daher sind die Berechnungen mit mehreren Stellen hinter dem Komma durchgeführt worden. Zum Vergleich werden hier die Berechnungen nach beiden Methoden dargestellt.
_____________________________________________________________________
53
RStO 11
Beispiel 1
Entwurf
Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B und
die zuzuordnende Bauklasse für einen Autobahnneubau
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
1.2
Stand: 07.11.2010
 Nutzungszeitraum:
N = 30 Jahre
 Anzahl der Fahrstreifen (konstant):
6
 f1 = 0,4
(Tabelle A 1.3)
 Breite der Fahrstreifen mit der höchsten
Verkehrsbelastung (konstant):
3,75 m  f2 = 1,0
(Tabelle A 1.4)
 Höchstlängsneigung:
4%
 f3 = 1,05
(Tabelle A 1.5)
Verkehrsdaten
 DTV(SV) im 1. Nutzungsjahr:
1900 Fz/24h
 p1 = 0
 Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs
vom 2. bis 4. Nutzungsjahr:
 p2...4 = 0,02
 Der Neubauabschnitt erhält erst im 5. Jahr nach
Verkehrsfreigabe die geplante Verkehrsbedeutung:
 p5...30 = 0,03
(Tabelle A 1.6)
 Die durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug des Schwerverkehrs fA und der durchschnittliche Lastkollektivquotient qBm sind aus Silhouetten- und Achslasterhebungen zum Zeitpunkt
der Planung bekannt:  fA = 4,5 A/Fz und qBm = 0,33.
2.
Berechnung
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2i  (1  pi )]
i 1
Die Berechnung ist in Tabelle A 2.1 dargestellt.
Methode 1.2:
Der Nutzungszeitraum von 30 Jahren wird in zwei Betrachtungszeiträume (Jahre 1 bis 4, Jahre
5 bis 30) mit jeweils konstanten Faktoren unterteilt.
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
Zur Bestimmung des Zuwachsfaktors gilt:
fZ 
(1  p ) N  1
pN
Damit ergibt sich
fz 1...4 = 1,030
fz 5...30 = 1,483
für die Jahre 1 bis 4:
für die Jahre 5 bis 30:
DTV(SV) = 1900 Kfz/24h 

B1...4 = 1,78 Mio.
DTA(SV)1 = 8550 äqui. A/24h
DTA(SV) im 4.Nutzungsjahr

DTA(SV)4 = 8550 äqui. A/24h * (1,02)³ = 9073,33 Kfz/24h
(Verkehrssteigerung in den Jahren 2 bis 4)
_____________________________________________________________________
54
RStO 11
Entwurf
DTA(SV) im 5.Nutzungsjahr

B5...30 = 18,23 Mio.
Stand: 07.11.2010
DTA(SV)5 = DTA(SV)4 * 1,03 = 9345,53 äqui. A/24h

Bges. = B1...4 + B5...30 = 20,01 Mio.
3.
Ergebnis
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung beträgt nach beiden Methoden B = 20,01 Mio.
äquivalente 10-t-Achsübergänge. Dieser Beanspruchung ist die Bauklasse 6 zuzuordnen
(siehe Tabelle 1).
Tabelle A 2.1 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 1
nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
)
DTAi(SV
1
1
-
1900,00
4,5
2
0,02
1900,00
8550,00
1,02
441186,67
3
0,02
1938,00
8721,00
1,02
450010,40
4
0,02
1976,76
8895,42
1,02
459010,61
5
0,03
2016,30
9073,33
1,03
472780,93
6
0,03
2076,78
9345,53
1,03
486964,36
7
0,03
2139,09
9625,89
1,03
501573,29
8
0,03
2203,26
9914,67
1,03
516620,49
9
0,03
2269,36
10212,11
1,03
532119,10
10
0,03
2337,44
10518,47
1,03
548082,67
11
0,03
2407,56
10834,03
1,03
564525,15
12
0,03
2479,79
11159,05
1,03
581460,91
13
0,03
2554,18
11493,82
1,03
598904,74
14
0,03
2630,81
11838,64
1,03
616871,88
15
0,03
2709,73
12193,79
1,03
635378,03
16
0,03
2791,02
12559,61
1,03
654439,37
17
0,03
2874,75
12936,40
1,03
674072,56
18
0,03
2961,00
13324,49
1,03
694294,73
19
0,03
3049,83
13724,22
1,03
715123,57
20
0,03
3141,32
14135,95
1,03
736577,28
21
0,03
3235,56
14560,03
1,03
758674,60
22
0,03
3332,63
14996,83
1,03
781434,84
23
0,03
3432,61
15446,73
1,03
804877,88
24
0,03
3535,59
15910,14
1,03
829024,22
25
0,03
3641,65
16387,44
1,03
853894,95
26
0,03
3750,90
16879,06
1,03
879511,80
27
0,03
3863,43
17385,44
1,03
905897,15
28
0,03
3979,33
17907,00
1,03
933074,06
29
0,03
4098,71
18444,21
1,03
961066,29
30
0,03
4221,67
18997,53
1,03
989898,27
8550,00
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
Bi
0,33
0,4
1
1,05
365
-
432535,95
B 1 bis 30 = 20009886,75
B 1 bis 30 [Mio] =
20,01
_____________________________________________________________________
55
RStO 11
Beispiel 2
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Überprüfung, ob die 20 Jahre vor dem Betrachtungszeitpunkt nach
Bauklasse 5 gebaute Autobahnbefestigung zur Aufnahme der Verkehrsbelastung in den nächsten 10 Jahren (Umbau geplant) ausreicht
Es ist zu überprüfen, ob die 20 Jahre vor dem Betrachtungszeitpunkt nach Bauklasse 5 gebaute
Autobahnbefestigung zur Aufnahme der Verkehrsbelastung in den nächsten 10 Jahren (Umbau
geplant) ausreicht.
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
 Anzahl der Fahrstreifen (konstant):
4
 f1 = 0,45 (Tabelle A 1.3)
 Breite der Fahrstreifen mit der höchsten
Verkehrsbelastung (konstant):
3,50 m
 f2 = 1,1
(Tabelle A 1.4)
 f3 = 1,0
(Tabelle A 1.5)
 Höchstlängsneigung:
1.2
unter 2 %
Verkehrsdaten
 Für den Autobahnabschnitt liegen Verkehrszählergebnisse, u. a. DTV(SV)-Werte der letzten
20 Jahre vor, wie in Tabelle A 2.2 aufgeführt.
 Da auf der Autobahn bis zum Betrachtungszeitpunkt sich der Schwerverkehr überwiegend
aus 2- und 3-achsigen Einzelfahrzeugen und aus Lastzügen 2+2 zusammensetzte, wird die
durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug des Schwerverkehrs, das heißt der Faktor fA =
3,1 A/Fz gesetzt und für die vergangenen 20 Jahre als konstant angenommen. In den nächsten 10 Jahren erhöht sich der Faktor fA auf durchschnittlich 4,5 A/Fz (Tabelle A 1.1).
 Der durchschnittliche Lastkollektivquotient wird für die vergangenen 20 Jahre mit qBm = 0,26
und für die nächsten 10 Jahre mit qBm = 0,33 angenommen.
 Der mittlere jährliche Zuwachs des Schwerverkehrs lässt sich für die Vergangenheit aus den
gemessenen DTV(SV)-Werten ableiten. Für den Schwerverkehr der nächsten 10 Jahre wird
eine mittlere jährliche Zunahme von p = 0,03 angesetzt.
2.
Berechnung
Zur Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B der letzten 20 Jahre wird
Methode 1.1 gewählt, da die Belastung durch die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des
Schwerverkehrs für jedes Jahr vorgegeben ist.
Für die nächsten 10 Jahre wird die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B mit Methode 1.1 und Methode 1.2 durchgeführt.
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
Die Berechnung für die vergangenen 20 Jahre ist in Tabelle A 2.2 dargestellt.
B1...20 = 9,48 Mio.
Die Berechnung für die nächsten 10 Jahre ist in Tabelle A 2.3 dargestellt. Dabei ist der DTV(SV)
des 20. Jahres als Ausgangswert für die Berechnungen im 21. Jahr einzusetzen.
B21...30 = 20,28 Mio.
Die Gesamtbeanspruchung beträgt:
B1...30 = B1...20 + B21...30 = 9,48 Mio. + 20,28 Mio. = 27,50 Mio.
_____________________________________________________________________
56
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Methode 1.2:
Für die 20 Jahre vor dem Betrachtungszeitpunkt liegen die DTV(SV)-Werte vor.
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
mit
DTA( SV )  DTV ( SV )  f A
Zuwachs im 21. Nutzungsjahr, daher gilt:
DTA(SV)21 = DTA(SV)20 * 1,03 = 29664,0 äqui. A/24h
Für die Jahre 21 bis 30 gilt:
(1  p) N  1
fZ 
pN
fz 21...30 = 1,146 
3.
B21...30 = 20,28 Mio.
Ergebnis
Die Gesamtbeanspruchung beträgt 29,76 Mio. äquivalente 10-t-Achsübergänge. Diese Beanspruchung erfordert einen Fahrbahnaufbau nach Bauklasse 6 (siehe Tabelle 1). Die vorhandene
Befestigung, Bauklasse 5, ist dementsprechend zu verstärken.
Tabelle A 2.2 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für die vergangenen 20 Jahre für Beispiel 2 nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
1
-
1100,00
3,1
DTAi(SV1 )
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
Bi
3410
0,26
0,45
1,1
1
365
160186,46
2
1400,00
4340
203873,67
3
1700,00
5270
247560,89
4
1900,00
5890
276685,70
5
2100,00
6510
305810,51
6
2300,00
7130
334935,32
7
2400,00
7440
349497,72
8
2500,00
7750
364060,13
9
2700,00
8370
393184,94
10
2900,00
8990
422309,75
11
3100,00
9610
451434,56
12
3400,00
10540
495121,77
13
3600,00
11160
524246,58
14
3800,00
11780
553371,39
15
4100,00
12710
597058,61
16
4300,00
13330
626183,42
17
4600,00
14260
669870,63
18
5100,00
15810
742682,66
19
5700,00
17670
830057,09
20
6400,00
19840
931993,92
B 1 bis 20 =
9480125,66
B 1 bis 20 [Mio] =
9,48
_____________________________________________________________________
57
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle A 2.3 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für die nächsten
10 Jahre für Beispiel 2 nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
DTAi(SV1 )
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
Bi
21
0,03
6400,00
4,5
28800,00
0,33
0,45
1,1
1
365
1,03
1768649,26
22
0,03
6592,00
29664,00
1,03
1821708,73
23
0,03
6789,76
30553,92
1,03
1876360,00
24
0,03
6993,45
31470,54
1,03
1932650,80
25
0,03
7203,26
32414,65
1,03
1990630,32
26
0,03
7419,35
33387,09
1,03
2050349,23
27
0,03
7641,93
34388,71
1,03
2111859,71
28
0,03
7871,19
35420,37
1,03
2175215,50
29
0,03
8107,33
36482,98
1,03
2240471,96
30
0,03
8350,55
37577,47
1,03
2307686,12
B 21 bis 30 =
20275581,62
B 21 bis 30 [Mio] =
20,28
_____________________________________________________________________
58
RStO 11
Entwurf
Beispiel 3
Stand: 07.11.2010
Überprüfung des vorhandenen Oberbaus der Bauklasse 2 einer
Landesstraße auf seine Eignung als Umleitungsstrecke
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
 Nutzungszeiträume
−
Geplant bei Verkehrsfreigabe:
20 Jahre
−
Zwischen Verkehrsfreigabe und
Beginn der Umleitungsmaßnahme:
12 Jahre
Dauer der Umleitungsmaßnahme:
4 Jahre
−
 Anzahl der Fahrstreifen (konstant):
2
 f1 = 0,5
(Tabelle A 1.3)
 Breite der Fahrstreifen mit der höchsten
Verkehrsbelastung (konstant):
3,50 m
 f2 = 1,1
(Tabelle A 1.4)
 f3 = 1,0
(Tabelle A 1.5)
 Höchstlängsneigung:
1.2
unter 2 %
Verkehrsdaten
 DTV(SV) im Jahr der Verkehrsfreigabe:
(SV)
 DTV
im ersten Jahr der Umleitung:
200 Fz/24h
 p1 = 0
240 Fz/24h
 p13 = 0
 Für die Zeiten ohne und mit Umleitungsverkehr werden fA = 3,3 A/Fz und qBm = 0,23 als konstant angesetzt. Die mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs beträgt p = 0,01
(Tabelle A 1.6).
2.
Berechnung
Die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B kann mit Methode 1.1 und
mit Methode 1.2 bei Unterteilung in Betrachtungszeiträume mit jeweils konstanten Faktoren erfolgen.
 Vor der Umleitung
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
B1...12 = 0,39 Mio.
Die Berechnung ist in Tabelle A 2.4 dargestellt.
Methode 1.2:
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
Für die Jahre 1 bis 12 (ohne Zuwachs im 1. Jahr) gilt:
fZ 
(1  p ) N  1
pN
fz 1...12 = 1,057

B1...12 = 0,39 Mio.
_____________________________________________________________________
59
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
 Während der Umleitung
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
DTV(SV)13 = 240
(DTV(SV) unmittelbar vor der Umleitung)
B13...16 = 0,15 Mio.
Die Berechnung ist in Tabelle A 2.5 dargestellt.
Methode 1.2:
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
Für die Jahre 13 bis 16 (ohne Zuwachs im 13. Jahr) gilt:
fZ 

fz 13...16 = 1,015
(1  p ) N  1
pN
B13...16 = 0,15 Mio.
 Nach der Umleitung
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
B17...20 = 0,15 Mio.
Die Berechnung ist in Tabelle A 2.6 dargestellt.
Methode 1.2:
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
Für die Jahre 17 bis 20 gilt:


Zuwachs im 17. Nutzungsjahr  DTA(SV)17 = DTA(SV)16 * 1,01 = 824,16 äqui. A/24h
fZ 
(1  p ) N  1
pN
fz 17...20 = 1,015
 B17...20 = 0,15 Mio.
 Gesamtbeanspruchung B
Bges = B1...12 + B13...16 + B17...20 = 0,39 + 0,15 + 0,15 = 0,69 Mio.
_____________________________________________________________________
60
RStO 11
3.
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Ergebnis
Für die Bemessung der Straße ist eine Bauweise zu wählen, die mindestens den Anforderungen der Bauklasse 2 entspricht. Die vorhandene Bauweise hält deshalb auch dem Umleitungsschwerverkehr stand.
Tabelle A 2.4 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 3 für
die Zeit vor der Umleitung nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
1
-
200,00
3,3
2
0,01
200,00
3
0,01
202,00
4
0,01
204,02
5
0,01
6
7
DTAi(SV1 )
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
0,23
0,5
1,1
1
365
-
30473,85
660,00
1,01
30778,59
666,60
1,01
31086,37
673,27
1,01
31397,24
206,06
680,00
1,01
31711,21
0,01
208,12
686,80
1,01
32028,32
0,01
210,20
693,67
1,01
32348,61
8
0,01
212,30
700,60
1,01
32672,09
9
0,01
214,43
707,61
1,01
32998,81
33328,80
660,00
Bi
10
0,01
216,57
714,69
1,01
11
0,01
218,74
721,83
1,01
33662,09
12
0,01
220,92
729,05
1,01
33998,71
B 1 bis 12 =
386484,69
B 1 bis 12 [Mio] =
0,39
Tabelle A 2.5 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 3 für
die Zeit während der Umleitung nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
3,3
DTAi(SV1 )
792,00
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
0,23
0,5
1,1
1
365
1+pi
Bi
13
-
240,00
-
36568,62
14
0,01
240,00
792,00
1,01
36934,31
15
0,01
242,40
799,92
1,01
37303,65
16
0,01
244,82
807,92
1,01
37676,69
B 13 bis 16 =
148483,26
B 13 bis 16 [Mio] =
0,15
Tabelle A 2.6 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 3 für
die Zeit nach der Umleitung nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fA
17
0,01
247,27
3,3
18
0,01
249,74
19
0,01
20
0,01
DTAi(SV1 )
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
0,23
0,5
1,1
1
365
1,01
38053,45
824,16
1,01
38433,99
252,24
832,40
1,01
38818,33
254,76
840,72
1,01
39206,51
816,00
Bi
B 17 bis 20 =
154512,28
B 17 bis 20 [Mio] =
0,15
_____________________________________________________________________
61
RStO 11
Entwurf
Beispiel 4
Stand: 07.11.2010
Stufenweiser Aufbau einer Fahrbahnbefestigung
Im Rahmen der Erschließung eines Baugebietes in geschlossener Ortslage ist ein stufenweiser
Aufbau einer Fahrbahnbefestigung vorzusehen, die nach Abschluss der Baumaßnahmen die
Funktion einer Anliegerstraße erfüllen soll. Die erste Baustufe ist so tragfähig herzustellen, dass
der in der Bauzeit von drei Jahren zu erwartende Baustellenverkehr aufgenommen werden kann.
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten

Der vollständige Aufbau der Anliegerstraße wird der Bauklasse 2 zugeordnet.

Es wird ein Aufbau gemäß Tafel 1, Zeile 5, gewählt, mit einer 8 cm dicken Asphalttragschicht auf einer 25 cm dicken Schottertragschicht (1. Ausbaustufe).

Der Untergrund ist der Frostempfindlichkeitsklasse F2 zuzuordnen.

Die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues beträgt gemäß Tabelle 6 somit 40 cm.

Die Faktoren zur Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bei der Ermittlung der Mehroder Minderdicken gemäß Tabelle 7 ergeben sich wie folgt:
2.
A = + 15 cm
(Frosteinwirkungszone III)
−
B =  0 cm
(Geländegleiche Lage)
−
C =  0 cm (Günstige Wasserverhältnisse)
−
D=-
5 cm (Teilweise wasserdurchlässiger Randbereich mit Entwässerungs
einrichtungen).

Es ergibt sich somit eine Dicke des frostsicheren Oberbaues von 40 + 10 = 50 cm.

Anzahl der Fahrstreifen (konstant):

Breite der Fahrstreifen mit der höchsten

1.2
−
2
 f1 = 0,5 (Tabelle A 1.3)
Verkehrsbelastung (konstant):
2,60 m
 f2 = 1,8 (Tabelle A 1.4)
Höchstlängsneigung:
1%
 f3 = 1,0 (Tabelle A 1.5)
Verkehrsdaten während des Baustellenverkehrs

Der DTV(SV)-Wert wird für die gesamte Bauzeit von drei Jahren konstant mit 30 Fz/24h angenommen  pi = 0, fz = 1.

Die durchschnittliche Achszahl pro Baustellenfahrzeug ist mit fA = 3,5 A/Fz (projektbezogen
bestimmt) anzusetzen, der durchschnittliche Lastkollektivquotient mit qBm = 0,26.
Berechnung
Methode 1.1:
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
B1...3 = 0,03 Mio.
Die Berechnung ist in Tabelle A 2.7 dargestellt.
Methode 1.2:
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f Z  365
fz = 1

B1...3 = 0,03 Mio.
_____________________________________________________________________
62
RStO 11
3.
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Überprüfung der beanspruchungsadäquaten Bemessung der 1. Baustufe
4.

Der Aufbau der ersten Baustufe setzt sich aus einer 8 cm dicken Asphalttragschicht und einer 25 cm dicken Schottertragschicht zusammen. Er ist damit etwa der Bauklasse 1 (z. B.
Tafel 1, Zeile 5) zuzuordnen.

Die Bauklasse 1 kann 100.000 äquivalente 10-t-Achsübergänge gemäß Tabelle 1 der RStO
in einem Nutzungszeitraum von 30 Jahren aufnehmen. Damit stände für die erste Baustufe
als Teil des vollständigen Aufbaues noch eine „Restbeanspruchung" von 73.096 äquivalenten 10-t-Achsübergängen zur Verfügung.
Beurteilung der verkehrsadäquaten Bemessung des vollständigen Aufbaues
der Fahrbahnbefestigung
Bis auf oberflächennahe Schäden, welche vor Einbau der 2. Baustufe (4 cm Asphaltdeckschicht
auf der Asphalttragschicht) beseitigt werden könnten, ist keine strukturelle Beeinträchtigung der
Nutzungsdauer für die vollständige Fahrbahnbefestigung zu befürchten.
Tabelle A 2.7 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 4
nach Methode 1.1
Jahr
pi
DTV ( SV )
fA
DTA( SV )
qBm
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
1
0,00
30,00
3,5
105
0,26
0,5
1,8
1
365
1,00
8968,05
2
0,00
30,00
105
1,00
8968,05
3
0,00
30,00
105
Bi
1,00
8968,05
B 1 bis 3 =
26904,15
B 1 bis 3 [Mio] =
0,03
_____________________________________________________________________
63
RStO 11
Entwurf
Beispiel 5
Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B und
die zuzuordnende Bauklasse für eine kommunale Busverkehrsfläche
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten

Nutzungszeitraum:

Anzahl der Fahrstreifen (konstant):
1
 f1 = 1,0
(Tabelle A 1.3)

Breite der Fahrstreifen mit der höchsten
Verkehrsbelastung (konstant):
3,0 m
 f2 = 1,4
(Tabelle A 1.4)
Höchstlängsneigung:
3%
 f3 = 1,02 (Tabelle A 1.5)

1.2
30 Jahre
Verkehrsdaten

Anzahl der Busüberfahrten (entspricht DTV(SV))

Aufteilung des Schwerverkehrs, 2 verschiedene Fahrzeugtypen:

2.
Stand: 07.11.2010
 p1...6 = 0
150 Fz/24h
100 Fz 3-Achser, Achslast
Vorderachse:
hintere Doppelachse
50 Fz 2-Achser, Achslast
Vorderachse:
Hinterachse:
6,6 t
1. Achse: 10,0 t
2. Achse: 11,0 t
6,6 t
11,0 t
Nach 6 Jahren kommt eine Buslinie mit 2-Achsern gleicher Achslast dazu, wodurch sich der
DTV(SV) um 20 Fz/24 erhöht ( p7...30 = 0).
Berechnung
Methode 2.1:
In den Teilbetrachtungszeiträumen (Jahre 1 bis 6 und 7 bis 30) bleibt die jeweilige Verkehrsbelastung (Busüberfahrten) konstant.
N
B  365  f 3   [ EDTA
i 1
( SV )
 f1i  f 2i ]
mit EDTA
( SV )
4


( SV )  Lk 
   DTAik    
k 
 L0  

Die Berechnungen der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge des Schwerverkehrs sowie die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B sind in Tabelle A 2.8 bis Tabelle A 2.11 dargestellt.
( SV )
1...6
EDTA
 6,6  4  10  4  11  4 
 6,6  4  11  4 
 
      50  348,08
         100  
 10   10   10  
 10   10  
B1...6 = 1,09 Mio.
( SV )
7...30
EDTA
 6,6  4  10  4  11  4 
 6,6  4  11  4 
 
         100  
      70  381,07
 10   10   10  
 10   10  
B7...30 = 4,77 Mio.
Bges = B1...6 + B7...30 = 1,09 + 4,77 = 5,86 Mio.
_____________________________________________________________________
64
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Methode 2.2:
Die Berechnungen der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge des Schwerverkehrs sind in Tabelle A 2.9 und Tabelle A 2.10 dargestellt.
B  N  EDTA ( SV )  f1  f 2  f 3  f Z  365
Bges = B 1...6 + B 7...30 = 1,09 + 4,77 = 5,86 Mio.
3.
Ergebnis
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung beträgt B = 5,86 Mio. äquivalente 10-t-Achsübergänge. Diese Beanspruchung ist der Bauklasse 5 zuzuordnen.
Tabelle A 2.8 Berechnung der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge des
Schwerverkehrs für Beispiel 5 für die Jahre 1 bis 6
SV
LK
L0
LK/L0
(LK/L0)4
DTA(SV)
3-Achser
6,60
10
0,66
0,19
100
2-Achser
4
(LK/L0)  DTA
18,97
10,00
1,00
1,00
100
100,00
11,00
1,10
1,46
100
146,41
0,66
0,19
50
9,49
1,10
1,46
50
73,21
6,60
10
11,00
EDTA(SV)
(SV)
EDTA(SV)1 bis 6
265,38
82,69
=
348,08
Tabelle A 2.9 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 5
nach Methode 2.1 für die Jahre 1 bis 6
Jahr
EDTAi( SV )
f1
f2
f3
Tage/Jahr
fz
Bi
1
348,08
1,0
1,4
1,02
365
1,0
181426,26
2
348,08
181426,26
3
348,08
181426,26
4
348,08
181426,26
5
348,08
181426,26
6
348,08
181426,26
B 1 bis 6 =
1088557,55
B 1 bis 6 [Mio] =
1,09
Tabelle A 2.10 Berechnung der äquivalenten durchschnittlichen täglichen Achsübergänge des
Schwerverkehrs für Beispiel 5 für die Jahre 7 bis 30
SV
3-Achser
2-Achser
LK
L0
LK/L0
(LK/L0)4
DTA(SV)
6,60
10
(LK/L0)4 DTA(SV)
0,66
0,19
100
18,97
10,00
1,00
1,00
100
100,00
11,00
1,10
1,46
100
146,41
0,66
0,19
70
13,28
1,10
1,46
70
6,60
11,00
10
EDTA(SV)
265,38
102,49
115,77
EDTA(SV)7 bis 30 =
381,15
_____________________________________________________________________
65
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle A 2.11 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 5
nach Methode 2.1 für die Jahre 7 bis 30
Jahr
EDTAi( SV )
f1
f2
f3
Tage/Jahr
7
381,15
1
1,4
1,02
365
8
381,15
198663,00
9
381,15
198663,00
10
381,15
198663,00
11
381,15
198663,00
12
381,15
198663,00
13
381,15
198663,00
14
381,15
198663,00
15
381,15
198663,00
16
381,15
198663,00
17
381,15
198663,00
18
381,15
198663,00
19
381,15
198663,00
20
381,15
198663,00
21
381,15
198663,00
22
381,15
198663,00
23
381,15
198663,00
24
381,15
198663,00
25
381,15
198663,00
26
381,15
198663,00
27
381,15
198663,00
28
381,15
198663,00
29
381,15
198663,00
30
381,15
198663,00
Bi
198663,00
B 7 bis 30 =
4767912,07
B 7 bis 30 [Mio] =
4,77
_____________________________________________________________________
66
RStO 11
Beispiel 6
Entwurf
Erneuerung im Tiefeinbau eines Autobahnstreckenabschnitt mit bekannten Achslastdaten
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Daten

Nutzungszeitraum N:
30 Jahre

Anzahl der Fahrstreifen (konstant):
6
 f1 = 0,4 (Tabelle A 1.3)

Breite der Fahrstreifen mit der höchsten
Verkehrsbelastung (konstant):
3,75m
 f2 = 1,0 (Tabelle A 1.4)
Höchstlängsneigung:
4%
 f3 = 1,05 (Tabelle A 1.5)

1.2
Stand: 07.11.2010
Verkehrsdaten
EDTA(SV) im Jahr der Erneuerung: 1.326 [Aü/24h]
 p1 = 0
Die mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs beträgt p = 0,03 (siehe Tabelle A 1.6).
2.
Berechnung
Methode 2.1:
Eine detaillierte Berechnung ist in Tabelle A 2.6.1 dargestellt.
B1...30 = 9,67 Mio.
Methode 2.2:
B  N  EDTA( SV )  f1  f 2  f 3  f Z  365
Für die Jahre 1 bis 30 (ohne Zuwachs im 1. Jahr) gilt:
(1  p ) N  1
fZ 
pN
fz 1...30 = 1,58585
3.

B 1...30 = 9,67 Mio.
Ergebnis
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung beträgt B = 9,67 Mio. äquivalente 10-t-Achsübergänge. Dieser Beanspruchung ist die Bauklasse 5 zuzuordnen.
_____________________________________________________________________
67
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tabelle A 2.12 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 6
nach Methode 2.1
Jahr
pi
EDTAi(SV1 )
1
-
1326,00
2
0,03
3
0,03
4
f1
f2
f3
Tage/Jahr
1+pi
Bi
0,4
1,0
1,05
365
-
203275,80
1326,00
1,03
209374,07
1365,78
1,03
215655,30
0,03
1406,75
1,03
222124,96
5
0,03
1448,96
1,03
228788,70
6
0,03
1492,42
1,03
235652,36
7
0,03
1537,20
1,03
242721,94
8
0,03
1583,31
1,03
250003,59
9
0,03
1630,81
1,03
257503,70
10
0,03
1679,74
1,03
265228,81
11
0,03
1730,13
1,03
273185,68
12
0,03
1782,03
1,03
281381,25
13
0,03
1835,49
1,03
289822,68
14
0,03
1890,56
1,03
298517,37
15
0,03
1947,28
1,03
307472,89
16
0,03
2005,69
1,03
316697,07
17
0,03
2065,86
1,03
326197,99
18
0,03
2127,84
1,03
335983,92
19
0,03
2191,68
1,03
346063,44
20
0,03
2257,43
1,03
356445,35
21
0,03
2325,15
1,03
367138,71
22
0,03
2394,90
1,03
378152,87
23
0,03
2466,75
1,03
389497,45
24
0,03
2540,75
1,03
401182,38
25
0,03
2616,98
1,03
413217,85
26
0,03
2695,48
1,03
425614,38
27
0,03
2776,35
1,03
438382,82
28
0,03
2859,64
1,03
451534,30
29
0,03
2945,43
1,03
465080,33
30
0,03
3033,79
1,03
479032,74
B 1 bis 30 =
9670930,69
B 1 bis 30 [Mio] =
9,67
_____________________________________________________________________
68
RStO 11
Entwurf
Beispiel 7
Stand: 07.11.2010
Überprüfung des Aufbaues im Zuge einer Ausbauplanung
Aufgrund des sprunghaft gestiegenen Verkehrsaufkommens auf DTV(SV) 910 Fz/24h soll der
Querschnitt einer Bundesstraße, Bauklasse 5, um je einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung erweitert
werden. Es ist zu überprüfen, ob der vorhandene Oberbau nach bereits 3,80 Mio. ertragenen
äquivalenten 10-t-Achsübergängen die Zeit bis zum Umbau schadlos aufnehmen kann. Für den
Umbau ist die zuzuordnende Bauklasse, unter Annahme einer mittleren jährlichen Zuwachsrate
von p = 0,02 % für den Nutzungszeitraum von weiteren 20 Jahren, zu ermitteln.
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
Vor Umbau
 Zeitraum zwischen Bestimmung des DTV(SV) und des Baubeginns: 5 Jahre
 Anzahl der Fahrstreifen:
2
 f1 = 0,50
(Tabelle A 1.3)
 Breite des Fahrstreifens mit der höchsten
Belastung:
3,00 m
 f2 = 1,40
(Tabelle A 1.4)
 Höchstlängsneigung:
4%
 f3 = 1,05
(Tabelle A 1.5)
 f1 = 0,45
(Tabelle A 1.3)
 f1 = 0,05
(0,50 – 0,45)
Nach Umbau
 Nutzungsdauer nach Umbau:
20 Jahre
 Anzahl der Fahrstreifen:
4
Da der Fahrstreifen mit der höchsten Belastung
nach dem Umbau des 2-streifigen Querschnitts
zum Überholfahrstreifen wird, ist hier anzusetzen:
1.2
 Breite des Fahrstreifens mit der höchsten
Belastung:
3,50 m
 f2 = 1,10
(Tabelle A 1.4)
 Höchstlängsneigung:
4%
 f3 = 1,05
(Tabelle A 1.5)
Verkehrsdaten
Vor Umbau
 Bereits ertragenen 10-t-Achsübergänge
in beiden Fahrtrichtungen:
(SV)
 DTV
nach sprunghaftem Anstieg:
3,80 Mio.
510 Fz/24h  p1 = 0
 Mittlere jährliche Zuwachsrate:
2%
 p = 0,02
 Durchschnittlicher Lastkollektivquotient qBm:
0,25
 Durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug:
4,0
 fA = 4,0 A/Fz (Tabelle A 1.1)
 Mittlere jährliche Zuwachsrate:
2%
 p = 0,02
 Durchschnittlicher Lastkollektivquotient qBm:
0,25
 Durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug:
4,0
(Tabelle A 1.6)
(Tabelle A 1.2)
Nach Umbau
2.
(Tabelle A 1.6)
(Tabelle A 1.2)
 fA = 4,0 A/Fz (Tabelle A 1.1)
Berechnung
Die dimensionierungsrelevanten Beanspruchungen müssen für die Fälle „alter Fahrstreifen“ und
„neuer Fahrstreifen“ berechnet werden.
_____________________________________________________________________
69
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Methode 1.1
N
B  365  q Bm  f 3   [ DTAi(SV1 )  f1i  f 2 i  (1  pi )]
i 1
Die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B ist in Tabelle A 2.13 dargestellt.
Alter Fahrstreifen
Bbereits ertragen = 3,80  0,5 = 1,9 Mio.
B1...5 = 1,27 Mio.
Bvor Umbau = Bbereits ertragen + B1...5 = 3,17 Mio.
Bnach Umbau = B6...25 = 0,46 Mio.
Bgesamt = Bbereits ertragen + Bvor Umbau + Bnach Umbau = 3,68 Mio.
Neuer Fahrstreifen
Bnach Umbau = B6...25 = 4,63 Mio.
Methode 1.2
B  N  DTA( SV )  q Bm  f1  f 2  f 3  f z  365
Alter Fahrstreifen
Bbereits ertragen = 3,80  0,5 = 1,9 Mio.
fz 1...5 = 1,041

B1...5 = 1,27 Mio.
Bvor Umbau = Bbereits ertragen + B1...5 = 3,17 Mio.
Bnach Umbau = B6...25 = 0,51 Mio.
Bgesamt = Bbereits ertragen + Bvor Umbau + Bnach Umbau = 3,68 Mio.
Neuer Fahrstreifen
Bnach Umbau = B6...25
Zuwachs im 6. Nutzungsjahr  DTA(SV) = DTA(SV)5 * 1,02 = 4018,85 äqui. A/24h
fz 6...25 = 1,215

Bnach Umbau = 4,63 Mio.
_____________________________________________________________________
70
RStO 11
3.
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Ergebnis
Alter Fahrstreifen
Bis zum Zeitpunkt des Umbaues beträgt die dimensionierungsrelevante Beanspruchung
B = 3,17 Mio. äquivalente 10-t-Achsübergänge, diese Beanspruchung kann von dem vorhandenen Oberbau der Bauklasse 5 ohne strukturelle Schädigung aufgenommen werden (siehe Tabelle 1).
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung für den Gesamtzeitraum beträgt B = 3,68 Mio.
äquivalente 10-t-Achsübergänge. Dieser Beanspruchung ist die Bauklasse 5 zuzuordnen (siehe
Tabelle 1).
Neuer Fahrstreifen
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung beträgt B = 4,63 Mio. äquivalente 10-tAchsübergänge. Dieser Beanspruchung ist die Bauklasse 5 zuzuordnen (siehe Tabelle 1).
Schlussfolgerung
Der Aufbau der beiden neuen Fahrstreifen kann gemäß dem Aufbau des Oberbaues der vorhandenen Fahrstreifen erfolgen.
Tabelle A 2.13 Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B für Beispiel 7
nach Methode 1.1
Jahr
pi
)
DTVi (SV
1
fAi
DTAi(SV1 )
qBm
1
2
3
4
5
0,02
0,02
0,02
0,02
910,00
910,00
928,20
946,76
965,70
4,0
3640,00
3640,00
3712,80
3787,06
3862,80
0,25
f1i
f2i
Vor Umbau
0,5
1,4
f3i
Tage/Jahr
1+pi
Bi
1,05
365
1,00
1,02
1,02
1,02
1,02
244130,25
249012,86
253993,11
259072,97
264254,43
1270463,63
1,27
B 1 bis 5 =
B 1 bis 5 [Mio] =
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
985,01
1004,71
1024,81
1045,30
1066,21
1087,53
1109,28
1131,47
1154,10
1177,18
1200,73
1224,74
1249,23
1274,22
1299,70
1325,70
1352,21
1379,26
1406,84
1434,98
4,0
Nach Umbau – alter Fahrstreifen
3940,05
0,25 0,05 1,4 1,05
4018,85
4099,23
4181,22
4264,84
4350,14
4437,14
4525,88
4616,40
4708,73
4802,90
4898,96
4996,94
5096,88
5198,82
5302,79
5408,85
5517,03
5627,37
5739,91
365
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
B 6 bis 25 =
B 6 bis 25 [Mio] =
21178,11
21601,67
22033,70
22474,37
22923,86
23382,34
23849,99
24326,99
24813,53
25309,80
25815,99
26332,31
26858,96
27396,14
27944,06
28502,94
29073,00
29654,46
30247,55
30852,50
514572,26
0,51
_____________________________________________________________________
71
RStO 11
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
Entwurf
985,01
1004,71
1024,81
1045,30
1066,21
1087,53
1109,28
1131,47
1154,10
1177,18
1200,73
1224,74
1249,23
1274,22
1299,70
1325,70
1352,21
1379,26
1406,84
1434,98
4,0
Nach Umbau – neuer Fahrstreifen
3940,05
0,25 0,45 1,4 1,05
4018,85
4099,23
4181,22
4264,84
4350,14
4437,14
4525,88
4616,40
4708,73
4802,90
4898,96
4996,94
5096,88
5198,82
5302,79
5408,85
5517,03
5627,37
5739,91
Stand: 07.11.2010
365
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
1,02
B 6 bis 25 =
B 6 bis 25 [Mio] =
190602,95
194415,01
198303,31
202269,37
206314,76
210441,06
214649,88
218942,87
223321,73
227788,17
232343,93
236990,81
241730,62
246565,24
251496,54
256526,47
261657,00
266890,14
272227,95
277672,50
4631150,31
4,63
_____________________________________________________________________
72
RStO 11
Entwurf
Beispiel 8
Erneuerung einer Asphaltbefestigung auf einer Bundesstraße außerhalb der geschlossenen Ortslage
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
1.2
Stand: 07.11.2010
−
Zeitraum seit der Verkehrsfreigabe:
25 Jahre
−
Vorgesehener Nutzungszeitraum nach der Erneuerung:
20 Jahre
−
Vorgesehener Aufbau:
Bauklasse 4
−
Besondere Beanspruchungen durch Schwerverkehr
Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Befestigung
−
Oberflächenzustand
Das Zustandsmerkmal AUN (Längsunebenheit) weist einen Zustandswert von 4,7 auf und
liegt damit über dem Warnwert von 4,5. Daneben gibt es einige Bereiche mit Netzrissen,
teilweise behandelt (Flickstellen).
−
Tragfähigkeit
In den Bereichen mit Netzrissen, teilweise behandelt (Flickstellen), wurden Einsenkungsmessungen mit dem Benkelman-Balken durchgeführt, welche die vermuteten Schwachstellen bestätigen.
−
Art und Zustand der vorhandenen Befestigung

Vorhandene Befestigung
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Asphalttragschicht
Schottertragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
3,0 cm
5,0 cm
6,0 cm
10,0 cm
25,0 cm
49,0 cm

Untergrund
Überwiegend Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3; ungünstige Wasserverhältnisse gemäß ZTV E-StB.

Schichtenverbund
Bis auf die Bereiche mit Flickstellen scheint ein ausreichender Schichtenverbund
vorhanden zu sein.

Entwässerungseinrichtungen
Die Einrichtungen für die Längsentwässerung (Mulden und Gräben) sollen mit der
Erneuerungsmaßnahme instand gesetzt werden.
2.
Auswahl einer zweckmäßigen Erneuerungsart und -bauweise
2.1
Erneuerungsart
Da keine Höhenzwangspunkte einzuhalten sind und keine dichte Folge von Überführungsbauwerken mit begrenzter Höhe vorhanden ist, wird eine Erneuerung der vorhandenen Befestigung
im Hocheinbau festgelegt. Dieser erfolgt nacheinander in beiden Fahrstreifen.
2.2
Erneuerungsbauweise
Die vorhandene Befestigung wird in Asphaltbauweise erneuert, wobei in den Bereichen mit
Flickstellen die Decke auszubauen und durch geeignetes Mischgut zu ersetzen ist.
3.
Festlegung der Erneuerungsklasse
3.1
Bereiche ohne Netzrisse und ohne Flickstellen
Das Zustandsmerkmal „Längsunebenheit“ ist der Erneuerungsklasse E 2 zuzuordnen.
3.2
Bereiche mit Netzrissen (ohne oder mit Flickstellen)
Das Zustandsmerkmal „Netzrisse“ ist der Erneuerungsklasse E 1 zuzuordnen.
_____________________________________________________________________
73
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
4.
Erforderliche Dicke der Erneuerungsschichten aus Gründen des Tragverhaltens
4.1
Bereiche ohne Netzrisse und Flickstellen (Erneuerungsklasse E 2)
Asphaltdeckschicht
4 cm
Asphaltbinderschicht
8 cm
12 cm
4.2
Bereiche mit Netzrissen ohne Flickstellen (Erneuerungsklasse E 1)
Asphaltdeckschicht
4 cm
Asphaltbinderschicht
4 cm
Asphalttragschicht
8 cm
16 cm
4.3
Bereiche mit Netzrissen und Flickstellen (Erneuerungsklasse E 1)
Ersatz der vorhandenen Decke mit Tragschichtmaterial; weiterer Aufbau wie unter 4.2
5.
Erforderliche Dicke der Erneuerungsschichten aus Gründen der Frostsicherheit
5.1
Solldicke des frostsicheren Bodens
Für die Frostempfindlichkeitsklasse F3 und die Bauklasse 4 ergibt sich die Mindestdicke des
frostsicheren Straßenaufbaues von 60 cm.
Die örtlichen Verhältnisse bedingen folgende Mehrdicken:
- Frosteinwirkungszone II:
+ 5 cm
- Ungünstige Wasserverhältnisse gemäß ZTV E-StB: + 5 cm
Damit ergibt sich eine Solldicke von 70 cm.
5.2
Istdicke des frostsicheren Oberbaues nach erfolgter Erneuerung:
- Bereiche ohne Flickstellen
12 + 49 = 61 cm
- Bereiche mit Netzrissen (ohne/mit Flickstellen)
16 + 49 = 65 cm
Damit ist die Dicke der aufzubringenden Schichten aus Frostsicherungsgründen
um 9 cm bzw. 5 cm zu erhöhen.
6.
Gewählte Dicken der Erneuerungsschichten
Da die Flickstellen zum großen Teil der Beseitigung von Frostschäden dienten, andererseits in
den Bereichen ohne Flickstellen mehr als 10 Jahre lang keine Frostschäden beobachtet wurden, wird in beiden Bereichen eine zusätzliche Dicke der aufzubringenden Erneuerungsschichten von 4 cm als ausreichend erachtet.
6.1
Bereiche ohne Netzrisse und Flickstellen
Asphaltdeckschicht
4 cm
Asphaltbinderschicht
4 cm
Asphalttragschicht
8 cm
16 cm
6.2
Bereiche mit Netzrissen (ohne/mit Flickstellen)
Asphaltdeckschicht
4 cm
Asphaltbinderschicht
4 cm
Asphalttragschicht
12 cm
20 cm
Es ist zu prüfen, inwieweit es wirtschaftlich ist, die größere Dicke der Erneuerungsschichten
über die gesamte zu erneuernde Fläche einzubauen.
_____________________________________________________________________
74
RStO 11
Beispiel 9
1.
2.
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Erneuerung einer Asphaltbefestigung im Hocheinbau bei teilweisem
Ersatz der vorhandenen Befestigung
Ausgangsdaten

Vorhandene Befestigung
Asphaltdeckschicht
4,0 cm
Asphaltbinderschicht
8,0 cm
Asphalttragschicht
10,0 cm
Verfestigung
15,0 cm
Frostunempfindliches Material
43,0 cm
Gesamtaufbau
80,0 cm
Dieser Aufbau ist der Bauweise gemäß Tafel 1, Zeile 2.2, der Bauklasse 5 zuzuordnen.

Zukünftige Bauklasse: 7

Bewertung der strukturellen Substanz der vorhandenen Befestigung
Der Oberflächenzustand (strukturell bedingte Verformungen in Quer- und Längsrichtung,
gelegentliche Netzrisse in den Verformungsmulden) wies auf tiefer greifende Mängel hin.
Aufgrabungen und Sondierungen bestätigten die Vermutung, dass neben der Asphaltbinderschicht auch die Asphalttragschicht Mängel aufwies. Die Verfestigung zeigte dagegen
keine Schäden.
Auswahl einer zweckmäßigen Erneuerungsart und -bauweise
Die Erneuerung kann im Hocheinbau gemäß Tafel 1, Zeile 2.2, Bauklasse 7 erfolgen, wobei die
Asphaltschichten einschließlich der Asphalttragschicht auszubauen und zu ersetzen sind.
3.
Gewählter Aufbau


Erneuerungsschichten:
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Asphalttragschicht
Dicke der Erneuerungsschichten:
4 cm
8 cm
18 cm
30 cm
Im Oberbau verbleibende Schichten:
Verfestigung
Frostunempfindliches Material
Dicke des erneuerten Aufbaues:
15 cm
43 cm
88 cm
Der Straßenaufbau erfüllt damit nicht nur die Anforderungen an ein ausreichendes Tragverhalten, sondern auch die an eine ausreichende Frostsicherheit.
_____________________________________________________________________
75
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Beispiel 10 Erneuerung einer Asphaltbefestigung auf einer Landesstraße
1.
Ausgangsdaten
1.1
Allgemeine Planungsdaten
1.2
−
Zeitraum seit der Verkehrsfreigabe:
20 Jahre
−
Vorgesehener Nutzungszeitraum nach der Erneuerung:
20 Jahre
−
Dimensionierungsrelevante Beanspruchung B
1,0 Mio äquivalente 10 tAchsübergänge
Bewertung der strukturelle Substanz der vorhandenen Befestigung
−
Oberflächenzustand
Schwachstellen sind visuell nicht erkennbar.
−
Art und Zustand der vorhandenen Befestigung
Die vorhandene Befestigung besteht aus einem 10 cm Asphaltpaket auf überbauter Pflasterdecke.
−
Art und Zustand der Entwässerungseinrichtungen
Die Einrichtungen sind voll funktionstüchtig.
−
Tragfähigkeit
Die Tragfähigkeit ist mit dem Benkelman-Balken gemäß A FGSV-Arbeitspapier 33, Teil B1
„Benkelman-Balken: Gerätebeschreibung, Messdurchführung“ bestimmt worden. Die für
dieses Beispiel ermittelten Einsenkungswerte wurden last- sowie temperaturkorrigiert und
sind in Abbildung 1 als blaue Linie grafisch dargestellt.
−
Einteilung in homogene Abschnitte
Augenscheinlich sind zwei Abschnittsgrenzen und somit 3 homogene Abschnitte gleicher
Tragfähigkeiten zu erkennen. Die genaue Festlegung der homogenen Abschnitte erfolgt
gemäß FGSV-Arbeitspapier 431 „Grundlagen zur Ermittlung homogener Abschnitte zur
Bewertung der strukturellen Substanz von Straßenbefestigungen“, Ausgabe 2009.
Die Abschnittsbildung wurde anhand des vorgegebenen Ablaufschemas durchgeführt. Die
Homogenitätsprüfung ergab eine relative Spanne der Messwerte über den Gesamtabschnitt von etwa 109 %. Ab einem Wert von 10 % kann das Vorliegen von homogenen
Abschnitten nicht ausgeschlossen werden. Die ermittelten kumulativen Summen sind in die
Abbildung 1 als rote Linie grafisch dargestellt.
Eindeutig lassen sich zwei Steigungswechsel an den Stationen 1.600 m und 4.000 m ablesen.
_____________________________________________________________________
76
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Tragfähigkeitsmessungen
Einsenkung [mm]
400
800
1.200
1.600
2.000
2.400
2.800
0,00
3.200
3.600
4.000
4.400
4.800
5.200
5.600
6.000
5,0
0,10
4,5
0,20
4,0
0,30
3,5
0,40
3,0
0,50
2,5
0,60
2,0
0,70
1,5
Kumulative Summe [mm]
Station [m]
0
1,0
0,80
Einsenkung [mm]
0,90
0,5
Kumulative Summe [mm]
0,0
1,00
Abbildung 1: Profil der last- sowie temperaturkorrigierten Einsenkungen einer Landesstraße und der
kumulative Summe zur Einteilung in homogene Abschnitte
2.
Festlegung der Erneuerungsklassen
Die Auswertung und Bewertung der Tragfähigkeitsmessungen erfolgte anhand des FGSVArbeitspapiers 33 Teil C1 „ Benkelman-Balken: Auswertung und Bewertung von Einsenkungswerten“. Für die drei homogene Abschnitte gleicher Tragfähigkeiten sind die maßgebenden Einsenkungen als Summe aus Mittelwert und Standardabweichung der Einsenkung ( w 0,BB,20  s )
des jeweiligen Bereiches zu ermitteln. Die Erneuerungsklasse wird gemäß Tafel 5 festgelegt.
Tabelle 1: Festlegung der Erneuerungsklassen anhand der maßgebenden Einsenkung ( w 0,BB,20  s )
( w 0,BB,20  s )
[mm]
Erneuerungsklasse
Bereich 1 von Station 0 m bis 1.600m
0,79
E1
Bereich 2 von Station 1.600 m bis 4.000m
0,47
E2
Bereich 3 von Station 4.000 m bis 6.000m
0,29
Keine Erneuerung
Bereiche
3.
Gewählte Dicken der Erneuerungsschichten
3.1
Bereich 1
Asphaltdeckschicht
Asphalttragschicht
3.2
Bereich 2
Asphaltdeckschicht
Asphalttragschicht
4 cm
10 cm
14 cm
4 cm
6 cm
10 cm
_____________________________________________________________________
77
RStO 11
Anhang 3:
DIN
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Technische Regelwerke
VOB/C
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV)
insbesondere:
 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
 DIN 18300 Erdarbeiten
 DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten ohne
Bindemittel
 DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
 DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt
 DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
FGSV
ZTV Asphalt-StB
ZTV Beton-StB
ZTV Pflaster-StB
ZTV SoB-StB
ZTV E-StB
ZTV Ew-StB
ZTV BEA-StB
ZTV BEB-StB
TL Asphalt-StB
TL Beton-StB
RAS-Ew
RASt
RIN
RDO Asphalt
RDO Beton
FLL
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den
Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt (FGSV 799)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den
Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (FGSV 899)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (FGSV
699)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den
Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (FGSV 698)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (FGSV 599)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau (FGSV 598)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die
Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen (FGSV 798)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die
bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (FGSV 898)
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen (FGSV 797)
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus
Beton (FGSV 897)
Richtlinien für die Anlage von Straßen – RAS –, Teil: Entwässerung
(FGSV 539)
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (FGSV 200)
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (FGSV 121)
Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht (FGSV 498)
Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im
Oberbau von Verkehrsflächen (FGSV 497)
Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen für Verkehrsflächen
(FGSV 947)
Merkblatt für Dränbetontragschichten (DBT) (FGSV 827)
Wassergebundene Wege
Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von wassergebundenen Wegen
_____________________________________________________________________
78
RStO 11
Entwurf
Stand: 07.11.2010
Bezugsquellen:
Beuth Verlag GmbH
Anschrift: Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
Fon: 030 / 26 01-22 60, Fax: 26 01-1260,
E-Mail: [email protected], Internet: www.beuth.de
FGSV Verlag GmbH
Anschrift: Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Fon: 022 36 / 38 46 30, Fax: 38 46 40,
E-Mail: [email protected], Internet: www.fgsv-verlag.de
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V. (FLL)
Anschrift: Colmantstr. 32, 53115 Bonn
Fon: 0228 / 96 50 10 - 0, Fax: 96 50 10 - 20,
E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de
_____________________________________________________________________
79

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