Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint
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Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint
Wichtige Informationen für unsere Hilfsmittel-Vertragspartner 21. Dezember 2012 Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint-Gobain BKK Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die DAK-Gesundheit und die Saint-Gobain BKK fusionieren zum 1. Januar 2013. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die organisatorischen Anpassungen, die für eine reibungslose Abwicklung der Versorgungen und Abrechnungen ab dem 1. Januar 2013 notwendig sind. Zuständigkeiten Ab dem 1. Januar 2013 werden die DAK-Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren auch für die Versicherten der Saint-Gobain BKK zuständig sein. Die regionale Zuordnung bleibt dabei erhalten. Für Kostenübernahmeanträge empfehlen wir die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlagverfahrens, da hier eine automatische Zuordnung erfolgt und Ihnen dadurch unnötiger Aufwand erspart wird. Die Einreichung von eKV ist spätestens ab 14. Januar 2013 möglich. Sie können im elektronischen Verfahren sowohl die bisherige BKK-Versichertennummer als auch die lebenslange Versicherten-Nummer oder die neue DAK-Versichertennummer verwenden. Für eilige Versorgungen bis zum 13. Januar 2013 können Sie ausnahmsweise die Kostenvoranschläge an die DAK-Gesundheit, Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum, FriedrichEbert-Straße 118-122 in 48153 Münster (Telefon: 0251-703777 0, Fax: 0251-703777 7002) senden. Verträge Ab dem 1. Januar 2013 (Abgrenzungskriterium ist das Abgabedatum) gelten die Verträge der DAK-Gesundheit. Dies können sowohl direkt mit der DAK-Gesundheit abgeschlossene Verträge oder Beitritte als auch über den vdek geschlossene Verträge oder Beitritte sein. Ausnahme: Für genehmigte Leistungen sind die bewilligten Konditionen verbindlich. Die BKK-Verträge können nicht mehr als Grundlage für Kostenvoranschläge oder Abrechnungen für Versorgungen ab 1. Januar 2013 verwendet werden. Leistungserbringer, die bisher mit der Saint-Gobain BKK einen Vertrag hatten, jedoch nicht mit der DAK-Gesundheit, können die Verträge online einsehen und einen Beitritt beantragen. Zum DAK-Online-Vertragsmanager gelangen Sie über www.dak-leistungserbringer.de in der Rubrik „Hilfsmittel“ unter dem Eintrag „Vertragsbeitritte“. Kostenvoranschläge Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ist spätestens ab dem 14. Januar 2013 für alle Versicherten der DAK-Gesundheit, also unabhängig von der Alt-Mitgliedschaft in DAKGesundheit oder Saint-Gobain BKK, freigegeben. Der Zugang erfolgt über Ihr bisheriges DAK-Login. Eventuell notwendige Freischaltungen in Ihrer Branchensoftware klären Sie bitte direkt mit dem Branchensoftwarehersteller. Leistungserbringer, die noch keinen Zugriff auf die eKVA-Plattform haben, wenden sich bitte direkt an die Fa. medicomp (Email: [email protected]). Aus organisatorischen Gründen wird die bisherige Annahmedatenbank der Saint-Gobain BKK bereits in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember abgeschaltet. Elektronische Kostenvoranschläge für Versicherte der Saint-Gobain BKK können spätestens ab dem 14. Januar 2013 über die MIP-Plattform angenommen werden. Bis zum 28. Dezember 2012 noch nicht entschiedene Kostenvoranschläge der SaintGobain BKK müssen aus organisatorischen Gründen leider erneut über die MIP-Plattform eingereicht werden. Hilfsmittelpools Der Hilfsmittelpool der Saint-Gobain BKK wird nicht automatisch in den MIP-Pool der DAKGesundheit übernommen. Alle wiedereinsatzfähigen am Lager befindlichen Hilfsmittel müssen kurzfristig ab 14. Januar 2013 im MIP-Pool eingelagert und mit einem DAKAufkleber mit der MIP-Registernummer versehen werden. Im Einsatz befindliche Hilfsmittel können sukzessive bei der nächsten Hilfsmittelaktivität (z. B. Reparatur, Wartung) im MIPPool erfasst werden. Umgang mit Fall-/Vergütungspauschalen Bis zum 31. Dezember 2012 von der Saint-Gobain BKK bewilligte Vergütungspauschalen behalten bis zum vertragsgemäßen Zeitablauf ihre Gültigkeit. Erstversorgungen sind ab 1. Januar 2013 nach den Konditionen der DAK-Verträge zu beantragen. Bei der Fälligkeit von Folgeversorgungspauschalen ohne Austausch des Hilfsmittels beim Versicherten kaufen wir die Hilfsmittel zum Zeitwert im Rahmen einer Neulieferung ab, sofern die DAK-Verträge eine Neulieferung-Wiedereinsatz-Regelung vorsehen. Entsprechende Vereinbarungen wurden mit allen Vertragspartnern bereits bei der vorherigen Fusion geschlossen und gelten analog weiter. Abrechnungsverfahren bis 31.12.2012 Bis zum 31.12.2012 ändert sich für Sie nichts. Die Institutionskennzeichen (IK) der SaintGobain BKK, der Saint-Gobain BKK-Pflegekasse, der DAK-Gesundheit und der DAKGesundheit-Pflegekasse bleiben gültig. Das gilt auch für die Kassennummer bzw. regionalen Krankenversichertenkarten-IK. Ihre Abrechnungen senden Sie weiterhin an die bisherigen Annahmestellen. Die Rechnungen erreichen uns am schnellsten, wenn Sie die Rechnungen getrennt nach Kostenträger-IK für Versicherte der DAK-Gesundheit bei dem Abrechnungsdienstleister INTER-FORUM AG und für Versicherte der Saint-Gobain BKK beim Abrechnungszentrum Emmendingen einreichen. ab 01.01.2013 Die Institutionskennzeichen (IK) der Saint-Gobain BKK, der Saint-Gobain BKK-Pflegekasse, der DAK-Gesundheit und der DAK-Gesundheit-Pflegekasse bleiben gültig. Das gilt auch für die Kassennummer bzw. regionalen Krankenversichertenkarten-IK. Neu ist, dass es ab dem 01.01.2013 bundesweit nur noch eine zentralen Daten- und Papierannahmestelle für Hilfsmittelabrechnungen der Sonstigen Leistungserbringer gibt. Bitte adressieren Sie derartige Rechnungen ab dem 01.01.2013 für Versicherte der DAKGesundheit an die INTER-FORUM AG. Bei einer Teilnahme am Datenaustausch erfolgt eine automatische Zuordnung über die Kostenträgerdatei. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite www.dak.de sowie bei unseren Abrechnungsdienstleistern unter www.inter-forum.de und www.arz-emmendingen.de Freundliche Grüße Ihre DAK-Gesundheit