Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint

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Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint
Wichtige Informationen für unsere Hilfsmittel-Vertragspartner
21. Dezember 2012
Fusion der DAK-Gesundheit und der Saint-Gobain BKK
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die DAK-Gesundheit und die Saint-Gobain BKK fusionieren zum 1. Januar 2013.
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die organisatorischen Anpassungen, die für
eine reibungslose Abwicklung der Versorgungen und Abrechnungen ab dem 1. Januar 2013
notwendig sind.
Zuständigkeiten
Ab dem 1. Januar 2013 werden die DAK-Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren auch für die
Versicherten der Saint-Gobain BKK zuständig sein. Die regionale Zuordnung bleibt dabei
erhalten.
Für Kostenübernahmeanträge empfehlen wir die Nutzung des elektronischen
Kostenvoranschlagverfahrens, da hier eine automatische Zuordnung erfolgt und Ihnen
dadurch unnötiger Aufwand erspart wird. Die Einreichung von eKV ist spätestens ab 14.
Januar 2013 möglich.
Sie können im elektronischen Verfahren sowohl die bisherige BKK-Versichertennummer als
auch die lebenslange Versicherten-Nummer oder die neue DAK-Versichertennummer
verwenden.
Für eilige Versorgungen bis zum 13. Januar 2013 können Sie ausnahmsweise die
Kostenvoranschläge an die DAK-Gesundheit, Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum, FriedrichEbert-Straße 118-122 in 48153 Münster (Telefon: 0251-703777 0, Fax: 0251-703777 7002)
senden.
Verträge
Ab dem 1. Januar 2013 (Abgrenzungskriterium ist das Abgabedatum) gelten die Verträge der
DAK-Gesundheit. Dies können sowohl direkt mit der DAK-Gesundheit abgeschlossene
Verträge oder Beitritte als auch über den vdek geschlossene Verträge oder Beitritte sein.
Ausnahme:
Für genehmigte Leistungen sind die bewilligten Konditionen verbindlich.
Die BKK-Verträge können nicht mehr als Grundlage für Kostenvoranschläge oder
Abrechnungen für Versorgungen ab 1. Januar 2013 verwendet werden.
Leistungserbringer, die bisher mit der Saint-Gobain BKK einen Vertrag hatten, jedoch nicht
mit der DAK-Gesundheit, können die Verträge online einsehen und einen Beitritt beantragen.
Zum DAK-Online-Vertragsmanager gelangen Sie über www.dak-leistungserbringer.de in der
Rubrik „Hilfsmittel“ unter dem Eintrag „Vertragsbeitritte“.
Kostenvoranschläge
Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ist spätestens ab dem 14. Januar 2013 für alle
Versicherten der DAK-Gesundheit, also unabhängig von der Alt-Mitgliedschaft in DAKGesundheit oder Saint-Gobain BKK, freigegeben. Der Zugang erfolgt über Ihr bisheriges
DAK-Login. Eventuell notwendige Freischaltungen in Ihrer Branchensoftware klären Sie bitte
direkt mit dem Branchensoftwarehersteller. Leistungserbringer, die noch keinen Zugriff auf
die eKVA-Plattform haben, wenden sich bitte direkt an die Fa. medicomp (Email:
[email protected]).
Aus organisatorischen Gründen wird die bisherige Annahmedatenbank der Saint-Gobain
BKK bereits in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember abgeschaltet. Elektronische
Kostenvoranschläge für Versicherte der Saint-Gobain BKK können spätestens ab dem 14.
Januar 2013 über die MIP-Plattform angenommen werden.
Bis zum 28. Dezember 2012 noch nicht entschiedene Kostenvoranschläge der SaintGobain BKK müssen aus organisatorischen Gründen leider erneut über die MIP-Plattform
eingereicht werden.
Hilfsmittelpools
Der Hilfsmittelpool der Saint-Gobain BKK wird nicht automatisch in den MIP-Pool der DAKGesundheit übernommen. Alle wiedereinsatzfähigen am Lager befindlichen Hilfsmittel
müssen kurzfristig ab 14. Januar 2013 im MIP-Pool eingelagert und mit einem DAKAufkleber mit der MIP-Registernummer versehen werden. Im Einsatz befindliche Hilfsmittel
können sukzessive bei der nächsten Hilfsmittelaktivität (z. B. Reparatur, Wartung) im MIPPool erfasst werden.
Umgang mit Fall-/Vergütungspauschalen
Bis zum 31. Dezember 2012 von der Saint-Gobain BKK bewilligte Vergütungspauschalen
behalten bis zum vertragsgemäßen Zeitablauf ihre Gültigkeit. Erstversorgungen sind ab 1.
Januar 2013 nach den Konditionen der DAK-Verträge zu beantragen. Bei der Fälligkeit von
Folgeversorgungspauschalen ohne Austausch des Hilfsmittels beim Versicherten kaufen wir
die Hilfsmittel zum Zeitwert im Rahmen einer Neulieferung ab, sofern die DAK-Verträge eine
Neulieferung-Wiedereinsatz-Regelung vorsehen. Entsprechende Vereinbarungen wurden mit
allen Vertragspartnern bereits bei der vorherigen Fusion geschlossen und gelten analog
weiter.
Abrechnungsverfahren
bis 31.12.2012
Bis zum 31.12.2012 ändert sich für Sie nichts. Die Institutionskennzeichen (IK) der SaintGobain BKK, der Saint-Gobain BKK-Pflegekasse, der DAK-Gesundheit und der DAKGesundheit-Pflegekasse bleiben gültig. Das gilt auch für die Kassennummer bzw. regionalen
Krankenversichertenkarten-IK.
Ihre Abrechnungen senden Sie weiterhin an die bisherigen Annahmestellen. Die
Rechnungen erreichen uns am schnellsten, wenn Sie die Rechnungen getrennt nach
Kostenträger-IK für Versicherte der DAK-Gesundheit bei dem Abrechnungsdienstleister
INTER-FORUM AG und für Versicherte der Saint-Gobain BKK beim Abrechnungszentrum
Emmendingen einreichen.
ab 01.01.2013
Die Institutionskennzeichen (IK) der Saint-Gobain BKK, der Saint-Gobain BKK-Pflegekasse,
der DAK-Gesundheit und der DAK-Gesundheit-Pflegekasse bleiben gültig. Das gilt auch für
die Kassennummer bzw. regionalen Krankenversichertenkarten-IK.
Neu ist, dass es ab dem 01.01.2013 bundesweit nur noch eine zentralen Daten- und
Papierannahmestelle für Hilfsmittelabrechnungen der Sonstigen Leistungserbringer gibt.
Bitte adressieren Sie derartige Rechnungen ab dem 01.01.2013 für Versicherte der DAKGesundheit an die INTER-FORUM AG.
Bei einer Teilnahme am Datenaustausch erfolgt eine automatische Zuordnung über die
Kostenträgerdatei. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite
www.dak.de sowie bei unseren Abrechnungsdienstleistern unter www.inter-forum.de und
www.arz-emmendingen.de
Freundliche Grüße
Ihre
DAK-Gesundheit